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Der lange Schatten der Demografie | Rente | bpb.de

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Der lange Schatten der Demografie Handlungsfelder einer Rentenreform in Deutschland

Axel Börsch-Supan

/ 14 Minuten zu lesen

In Zeiten des demografischen Wandels steht die Rentenpolitik vor einem Zielkonflikt: Einerseits gilt es, den Lebensunterhalt im Alter adäquat zu sichern, andererseits muss das umlagefinanzierte Rentensystem finanziell nachhaltig gestaltet werden, um zukunftsfest zu sein.

In Zeiten des demografischen Wandels steht die Rentenpolitik vor der Herausforderung, den Zielkonflikt zwischen einer adäquaten Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und der finanziellen Nachhaltigkeit des umlagefinanzierten Rentensystems zu meistern. So muss die Rentenpolitik zwei zentrale Aufgaben lösen: erstens den Eintritt der Babyboom-Generation in den Ruhestand und den Eintritt geburtenschwächerer Jahrgänge ins Erwerbsleben verkraften sowie zweitens damit umgehen, dass die Lebenserwartung auch langfristig weiter steigen wird. Diese beiden Aufgaben werfen aufgrund ihrer sozialpolitischen Sensibilität viele Fragen der politischen Umsetzbarkeit auf. Weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner pro Beitragszahlenden in den nächsten Jahren dramatisch ansteigen wird, werden bei konstanten Rentenleistungen auch die Beiträge und Steuern der Erwerbstätigen, welche die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren, erheblich ansteigen. Wenn zudem die Lebenserwartung weiter steigt, werden sich bei einem konstanten Renteneintrittsalter die Rentenausgaben weiter erhöhen.

Zur Bewältigung der ersten Aufgabe hatte die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 2005 den "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, der die finanzielle Belastung zu prozentual gleichen Teilen auf eine Beitragssatzerhöhung und eine Rentenniveausenkung verteilt. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor wurde von der Großen Koalition jedoch 2018 durch die "doppelte Haltelinie", die ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des Durchschnittlohns absichert und den Beitragssatz auf höchstens 20 Prozent des Bruttolohns begrenzt, zunächst bis 2025 ausgehebelt. Gleichzeitig wurden mit der Erweiterung der Mütter- und der Einführung der Grundrente weitere teure Zusatzleistungen eingeführt. Wenn der Nachhaltigkeitsfaktor – wie derzeit gesetzlich vorgesehen – 2025 wieder aktiviert würde, müssten die Beiträge deutlich steigen und das Rentenniveau ebenso deutlich sinken. Doch die Ampelkoalition hat eine Verlängerung der sogenannten doppelten Haltelinie in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Das kann aber nichts am demografischen Wandel ändern. Finanzierbar wäre das nur durch eine erhebliche Ausweitung des Zuschusses aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung, also einer massiven Steuererhöhung, welche die junge Generation weiter belasten würde.

Zur Bewältigung der zweiten Aufgabe hatte die Große Koalition 2007 die "Rente mit 67" auf den Weg gebracht, jedoch 2014 mit der "Rente mit 63" für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren wieder verwässert. Zudem ist das Renteneintrittsalter nur bis zum Jahr 2031 festgelegt. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, wovon auch die Bundesregierung in ihrer offiziellen Vorausberechnung ausgeht, dann muss eine Lösung für die Zeit danach gefunden werden. Dies muss bald geschehen, damit die Menschen, die in ein paar Jahren in Ruhestand gehen, dafür Planungssicherheit erhalten.

(© Statistisches Bundesamt, 14. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung – Basis 2018)

Die Maßnahmen der vergangenen Jahre haben ein rentenpolitisches Dilemma geschaffen: Einerseits sieht das geltende Recht eine Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor vor, der die finanziellen Belastungen des demografischen Wandels gleichmäßig auf die ältere und die jüngere Generation verteilt und in diesem Sinne das Fundament einer langfristig tragbaren Lösung schaffen könnte. Andererseits hat die Haltelinienpolitik der Großen Koalition große Erwartungen für die Zeit nach deren Gültigkeit geweckt, die mit der Rückkehr zum alten Recht mit seinem Nachhaltigkeitsfaktor inkompatibel sind. Auswege aus diesem Dilemma müssen dringend gefunden werden. Der von der Großen Koalition eingesetzten Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" ist dies nicht gelungen. Ziel dieses Beitrags ist es, verschiedene Lösungsansätze vorzuschlagen und ihre Vor- und Nachteile abzuwägen.

Vorangestellt sei, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ebenso wenig wie die von der Ampelkoalition vorgeschlagene aktienbasierte Zusatzrente geeignete Vorschläge zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind, allein schon wegen ihres geringen Volumens. Es gibt fast 20 Mal so viele Angestellte wie Beamtinnen und Beamte, und das einmalig zu Verfügung gestellte Volumen der neuen Aktienrente reicht gerade einmal für zehn Tage Rentenausgaben aus.

Auch andere Vorschläge laufen ins Leere. Ein Anstieg der Geburtenzahlen ist hilfreich, aber erst in rund 20 Jahren, wenn die neue Generation beginnt, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Eine höhere Einwanderung oder mehr Vollzeitbeschäftigung von Frauen ist zwar kurzfristig hilfreich, hilft aber nicht langfristig, die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, weil aus diesen Beiträgen neue Rentenzahlungsverpflichtungen erwachsen.

Demografische Entwicklung

Die Alterung der Bevölkerung ist ein gut zu prognostizierender Prozess, da der heutige Bestand der Bevölkerung viel größer ist als die Veränderungen durch Geburten, Sterbefälle und Migration und sich die Geburten- und Sterberaten nur allmählich ändern. Daher entspricht beispielsweise die Anzahl der 2023 61-Jährigen weitgehend der Anzahl der 60-Jährigen 2022 – sie werden nur ein Jahr älter. Selbst außerordentlich hohe Einwanderungszahlen wie im Jahr 2015 und nun wieder durch den russischen Krieg gegen die Ukraine werden vom Bestand dominiert. Die Alterung Deutschlands wird langfristig auch nicht signifikant von der Corona-Pandemie beeinflusst werden, da auf Phasen der Übersterblichkeit wie im Winter 2020/21 typischerweise Phasen der Untersterblichkeit folgen.

(© eigene Berechnung)

Abbildung 1 zeigt die erwartete Alterung Deutschlands in Form des Altersquotienten, also der Anzahl der Menschen im Alter von 65 Jahren und darüber im Verhältnis zur Anzahl der Menschen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Andere Definitionen des demografischen Altersquotienten zeigen einen ähnlichen Verlauf. Aus den 27 Szenarien der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts zeigt diese Abbildung das erwartete mittlere Szenario sowie die beiden Extremszenarien einer sehr jungen und einer sehr alten Bevölkerung. In allen Szenarien steigt der Altersquotient in den nächsten 15 Jahren stark an. Je nach demografischer Annahme wird der Altersquotient ab etwa 2035 ein Plateau erreichen oder weiter steigen. Eine signifikante Differenz zwischen dem Basisszenario und den beiden Extremszenarien ergibt sich erst danach. In keinem Szenario sinkt der Altersquotient langfristig wieder unter 50 Prozent oder erreicht gar den heutigen Ausgangswert. Die Herausforderung, dass die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen von immer weniger jungen Menschen finanziert werden müssen, bleibt also auf Dauer bestehen.

Der Anstieg des Altersquotienten hat drei Ursachen, die in Abbildung 2 dargestellt werden: die langfristig gesunkenen Geburtenzahlen, als historischer Sondereffekt die schnelle Abfolge von Babyboom und Pillenknick und schließlich langfristig die steigende Lebenserwartung. Die graue Fläche zeigt, wie sich der Altersquotient ohne den Babyboom und ohne einen Anstieg der Lebenserwartung entwickeln würde. Die hellrote Fläche zeigt den zusätzlichen Effekt der Abfolge von Babyboom und Pillenknick. Letzteres führt dazu, dass der Anstieg des Altersquotienten stark beschleunigt wird und das Niveau von 48 Prozent schon 2032 erreichen wird, anstatt erst in den Jahren um 2050. Schließlich wird die Wirkung der steigenden Lebenserwartung auf die deutsche Altersstruktur durch die dunkelrote Fläche illustriert. Ihre Wirkung steigt stetig an und ist der dominierende Grund für das weiterwachsende Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ab den 2040er Jahren.

Es ist wichtig, diese drei Ursachen zu unterscheiden, weil sie unterschiedliche politische Antworten verlangen. Zunächst müssen unverzüglich Maßnahmen getroffen werden, um die finanziellen Belastungen durch die massiv erhöhten Eintrittszahlen in die gesetzliche Rentenversicherung so zu verteilen, dass ihre ökonomischen und sozialen Nebenwirkungen möglichst gering bleiben. Wegen der historisch gegebenen Abfolge von Babyboom und Pillenknick kann das nicht weiter aufgeschoben werden. Dann gilt es, sich schon heute damit auseinanderzusetzen, wie das Rentensystem auf eine weiter steigende Lebenserwartung reagieren soll.

Ist die versprochene Haltelinie nachhaltig?

Die Ampelkoalition hat versprochen, die doppelte Haltelinie nach 2025 fortzuführen. Diese setzt das Rentenniveau – also die Standardrente in Euro geteilt durch den Durchschnittslohn in Euro – auf mindestens 48 Prozent fest und ebenfalls den Beitragssatz – also den Prozentsatz des Bruttolohns, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig an die gesetzliche Rentenversicherung abführen – auf maximal 20 Prozent. Da diese Festsetzungen aber nichts daran ändern, dass es in Zukunft mehr Rentnerinnen und Rentner und weniger Erwerbstätige geben wird, muss der Bund der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Steuermittel zur Verfügung stellen, damit sie zahlungsfähig bleibt. Daher scheint eine solche doppelte Haltelinie die Rentner und Beitragszahlerinnen zwar zu schonen, wird aber für die Steuerzahler sehr teuer. Da die Beitragszahler und Rentnerinnen aber die große Mehrheit der Einkommen- und Mehrwertsteuerzahler bilden, ist dies nur eine Scheinlösung.

Die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern für die Haltelinie zusätzlich aufzubringenden Mittel würden 2045 etwa 15 Prozent des Bundeshaushalts beziehungsweise 2060 etwa 22,5 Prozent betragen. Hinzu kommt der ohnehin bestehende Bundeszuschuss von derzeit etwa einem Drittel des Bundeshaushalts, der in Zukunft auch weiter ansteigen wird. Insgesamt müsste langfristig daher mehr als die Hälfte aller Steuermittel in die Rente fließen. Zudem ist es im Zuge der Bevölkerungsalterung sehr wahrscheinlich, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zusätzliche Bundesmittel benötigen werden. Eine Fortführung der Haltelinien über die derzeitige Legislaturperiode hinaus ließe im Bundeshaushalt viel zu wenige Mittel zur Verfügung, um Zukunftsinvestitionen etwa in den Bereichen Bildung und Infrastruktur zu finanzieren. Man kann daher nur dringend davon abraten, die Illusion von langfristig gesicherten Haltelinien weiter aufrechtzuerhalten. Stattdessen muss sich die Rentenpolitik von Scheinlösungen verabschieden und sich mit möglichen Alternativen auseinandersetzen.

Generationengerechtigkeitsfaktor oder partielle Haltelinien?

Die vernünftigste Alternative zur Scheinlösung der Haltelinien ist eine Aufteilung der wegen des demografischen Wandels unvermeidlichen finanziellen Herausforderungen zwischen den beiden Generationen: den Beitragszahlerinnen und den Rentenempfängern. Dies ist eine zentrale Einsicht der Rentenpolitik: Wie man es auch dreht und wendet, die finanzielle Zusatzbelastung durch den demografischen Wandel muss entweder von der jüngeren Generation der Beitragszahler oder der älteren Generation der Rentenempfängerinnen getragen werden – oder besser von beiden in einem jeweils angemessenen Verhältnis. Einfach wegzaubern lässt sich diese finanzielle Zusatzbelastung jedoch nicht.

Eine transparente Aufteilung ließe sich durch einen Generationengerechtigkeitsfaktor bewerkstelligen, der den Beitragssatz und das Rentenniveau so dem demografischen Wandel anpasst, dass beide Generationen weiterhin eine stetig steigende Kaufkraft zur Verfügung haben. Dieser Generationengerechtigkeitsfaktor ließe zum einen den Beitragssatz ansteigen, aber nur so viel, dass auch die Nettolöhne mehr Kaufkraft bieten. Zum anderen müssten die Rentensteigerungen zukünftig weniger großzügig ausfallen, aber immer noch so hoch, dass die Kaufkraft der Renten steigt. Dies ist möglich, weil der Produktivitätsfortschritt, also der Anteil der Lohnsteigerungen, der über den Inflationsausgleich hinausgeht, im Durchschnitt der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich höher ist als die finanzielle Zusatzbelastung durch den demografischen Wandel. Daher müssten wir nur einen Teil des Produktivitätsfortschritts in den demografischen Wandel investieren, der Rest bliebe übrig für einen Kaufkraftzuwachs beider Generationen. Die Wirkung eines Generationengerechtigkeitsfaktors wäre ähnlich der des derzeitigen Nachhaltigkeitsfaktors, er lässt sich jedoch transparenter und daher einsichtiger in die deutsche Rentenanpassungsformel einbauen.

Wenn der Altersquotient so steigt wie in der Basisprognose der Abbildung 1, würde der Generationengerechtigkeitsfaktor das sogenannte Rentenniveau von derzeit etwa 49 Prozent bis zum Jahr 2040 auf etwa 45 Prozent absenken, das heißt um 4 Prozentpunkte beziehungsweise knapp 10 Prozent. Das bedeutet nicht, dass Rentnerinnen und Rentner in Zukunft ein niedrigeres Niveau ihrer Kaufkraft erleiden müssen, wie es der Begriff "Rentenniveau" suggerieren mag. Tatsächlich misst dieser Begriff lediglich, wie viel Prozent des Durchschnittslohns die Standardrente beträgt. Wenn dieser Durchschnittslohn in Zukunft ähnlich stark steigen wird wie in der Vergangenheit, wird die Kaufkraft der gesetzlichen Rente nicht fallen, sondern auch in Zukunft weiter steigen. Der Anstieg fällt in den Jahren zwischen 2025 und 2035 zwar niedriger aus als der Anstieg der Bruttolöhne, was an der hohen Zahl von Neurentnerinnen und Neurentnern und der niedrigen Zahl von Menschen liegt, die ins Erwerbsleben einsteigen. Er kehrt danach aber wieder zu fast so hohen Rentenerhöhungen zurück wie derzeit. Der demografische Wandel führt also nicht zu einem Absinken von Rentenleistungen, sondern "nur" zu einem langsameren Anstieg. Die Mehrbelastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demografischen Wandel muss nicht aus der Substanz, sondern kann aus dem Wachstum finanziert werden. Die weit verbreitete Vorstellung, dass durch den demografischen Wandel die gesetzliche Rente auf das Niveau der Grundsicherung absinkt, ist daher falsch.

Alternativen zu einem Generationengerechtigkeitsfaktor, die zumindest etwas von der populären und daher politisch so gewünschten Illusion der Haltelinien erhalten können, gibt es, aber sie haben schwerwiegende Nachteile. Eine dieser Alternativen ist das österreichische Modell. Dort und ebenso in Frankreich werden die "Zugangsrenten" – also die Renten im Jahr des Erstbezugs – mit einer Art Haltelinie gesichert. Danach wachsen die "Bestandsrenten" – also die Renten, die in den Folgejahren des Renteneintritts bezogen werden – jedoch nur noch mit der Inflationsrate, die in "normalen" Jahren unter dem Lohnwachstum liegt. In Österreich ist man also im ersten Jahr des Renteneintritts deutlich großzügiger als in Deutschland, was vielerorts betont wird. Allerdings bezahlt man die anfängliche Großzügigkeit damit, dass anschließend die Kaufkraft der Renten nicht mehr so stark ansteigt wie in Deutschland. Würde dieses Modell auf Deutschland übertragen, würde es langfristig zu einem niedrigeren Beitragssatz als unter dem geltenden deutschen Recht führen: Er würde im Jahr 2037 ein Maximum von 22,6 Prozent erreichen und danach wieder fallen.

Zusätzliche Bundesmittel wären nicht nötig. Das mag sich zwar als die Rentenfinanzen stabilisierende Reform gut anhören. Der große Nachteil ist jedoch, dass das Rentenniveau in den Jahren, die dem Renteneintritt folgen, stark sinkt, und zwar umso mehr, je älter man wird. Im Alter von 85 Jahren läge das Rentenniveau bei etwa 38 Prozent, also deutlich unter dem Niveau des geltenden Rechts. Menschen, die weniger als 80 Prozent der Standardrente beziehen, erreichen daher im hohen Alter die Armutsgefährdungsgrenze. Dies liegt daran, dass die Armutsgefährdungsgrenze als Prozentsatz der Löhne berechnet wird und nicht im Verhältnis zur Kaufkraft. In Österreich hat man derartige finanzielle Härten durch abweichende Einzelfallentscheidungen abgemildert, was aber zur mangelnden finanziellen Nachhaltigkeit des österreichischen Rentensystems beigetragen hat, also genau das konterkariert, was man mit einer Reform erreichen möchte.

Eine weitere Reformoption wäre es, nur einen unteren Sockel der erworbenen Entgeltpunkte mittels einer Haltelinie zu schützen, die übrigen Entgeltpunkte jedoch nach geltendem Recht zu bewerten. Dies würde zu einer relativen Aufwertung geringer gegenüber höheren Renten führen und sich somit direkt in einer Verringerung der Altersarmutsgefährdung auswirken. Dieses vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums skizzierte "Sockelschutzmodell" bewirkt jedoch selbst bei einer auf ein Rentenniveau von 46 Prozent abgesenkten Haltelinie nur eine sehr geringe Dämpfung des Beitragssatzes, würde das Rentenrecht weiter verkomplizieren und steht im Konflikt mit der erst kürzlich eingeführten Grundrente, bedürfte also einer sehr umfassenden Änderung der gesamten Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dornige Anpassung des Renteneintrittsalters

Eine besonders schwierige Aufgabe der Rentenpolitik ist es, das Renteneintrittsalter an eine weiter steigende Lebenserwartung anzupassen. Zwischen 2012 und 2030 wird schrittweise die "Rente mit 67" eingeführt. Dies bewirkt grosso modo, dass die steigende Lebenserwartung seit der Jahrtausendwende zwischen Arbeitszeit und Rentenbezug im Verhältnis 2:1 aufgeteilt wird, was wiederum das Verhältnis eines 40-jährigen Erwerbslebens zu einer 20-jährigen Rentenbezugszeit widerspiegelt. Stabil kann ein Rentensystem nur sein, wenn das Verhältnis der Einzahlungszeit in die Rentenversicherung zur Auszahlungszeit der Renten konstant bleibt. Sinnvoll wäre es daher, auch nach 2030 das heutige Verhältnis von Arbeitsjahren und Rentenbezugsjahren in etwa konstant zu halten. Folglich sollte in Zukunft jeder Anstieg der Lebenserwartung um ein Jahr in eine Verlängerung der Erwerbsphase um acht Monate und der Rentenbezugszeit um vier Monate aufgeteilt werden. Damit würde ein längeres Leben bedeuten, nicht nur länger zu arbeiten, sondern auch länger Rente zu beziehen. Bei Anwendung dieser 2:1-Regel würde das gesetzliche Renteneintrittsalter im Jahr 2042 bei 68 liegen, also in 12 Jahren um ein Jahr steigen, während die Lebenserwartung um eineinhalb Jahre steigt. Sollte die Lebenserwartung weniger stark steigen oder sogar wieder fallen, würde das Rentenalter entsprechend weniger stark ansteigen oder ebenfalls sinken.

Oft wird gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters eingewendet, dass die abnehmende Gesundheit ein Weiterarbeiten gar nicht zulasse. Dies widerspricht allerdings der Tatsache, dass eine längere Lebensdauer eine bessere Gesundheit voraussetzt. Zum anderen nehmen sich ältere Menschen selbst als relativ gesund wahr und schneiden sowohl auf der Basis objektiver als auch subjektiver Messungen gut ab. Etwa 74 Prozent der 68-Jährigen bezeichnen ihre Gesundheit als gut oder sehr gut; 84 Prozent von ihnen haben keinerlei Aktivitätseinschränkungen, die eine Erwerbstätigkeit behindern würden.

Zwischen 60 und 69 Jahren ist zwar eine Verschlechterung des Gesundheitszustands festzustellen, diese ist jedoch wesentlich geringer als der Unterschied zwischen Menschen mit guter und schlechter Gesundheit innerhalb eines Geburtsjahrgangs. Eine Verschiebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre würde implizieren, dass etwa 1,5 Prozentpunkte mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens eine Aktivitätseinschränkung aufweisen würden als beim jetzigen Renteneintrittsalter. Eine Verschiebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre ist also nicht aufgrund von Gesundheitsproblemen zum Scheitern verurteilt.

Allerdings muss man sich um diejenigen Menschen, die Aktivitätseinschränkungen haben, mehr kümmern, als das aktuell der Fall ist. Ein einheitliches Renteneintrittsalter ist nicht sinnvoll. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen sollten früher in Rente gehen können, während die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine gesundheitlichen Probleme haben, durchaus länger arbeiten können. Diese Flexibilität ist wichtig und kann mittels eines "Renteneintrittsfensters" implementiert werden.

Es trifft auch nicht zu, dass die Arbeitsproduktivität von Menschen nach einer Lernphase in relativ frühen Jahren, etwa im dritten Lebensjahrzehnt, einen Höhepunkt erreicht und danach stetig abnimmt. Diese oft als feststehende Tatsache angenommene Vorstellung hat Vorruhestandsregelungen motiviert, etwa die in Deutschland weit verbreitete Altersteilzeit im Blockmodell. Die vorliegende wissenschaftliche Evidenz bestätigt diese Vorstellung nicht. Stattdessen halten sich in Routinebeschäftigungen des verarbeitenden und des Dienstleistungsgewerbes, die den Arbeitsalltag in Deutschland dominieren, körperliche Kraft, Fingerfertigkeit und Geschicklichkeit – also Eigenschaften, die im Alter tendenziell zurückgehen – sowie Erfahrung und Menschenkenntnis – also Eigenschaften, die im Alter eher zunehmen – in etwa die Waage.

Schließlich ist auch die weit verbreitete Vorstellung falsch, dass eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es jungen Menschen schwerer macht, eine Beschäftigung zu finden. Dies mag in einem Kleinunternehmen mit einer festen kleinen Anzahl von Kundinnen und Kunden und einer feststehenden Nachfrage nach dem gefertigten Produkt gelten. Diese Analogie passt jedoch nicht auf eine ausreichend große Volkswirtschaft in normaler Konjunkturlage. Ganz im Gegenteil zeigt sich im länderübergreifenden Vergleich, dass eine höhere Beschäftigungsquote älterer Menschen die Arbeitslosigkeit junger Menschen senkt, weil deren Abgabenbelastung dort im Durchschnitt niedriger liegen kann.

Schlussfolgerungen

Unsere gesetzliche Rente ist vom demografischen Wandel nicht bedroht, wenn unser Produktivitätsfortschritt auch in Zukunft so hoch ist, wie er im vergangenen Jahrzehnt war. Sie muss jedoch an den demografischen Wandel angepasst werden. Starre Haltelinien sind dazu untauglich und auch finanzpolitisch unverantwortlich, weil sie Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur aus dem Bundeshaushalt verdrängen werden, die wir brauchen, um unseren Produktivitätsfortschritt zu erhalten. Rente und Zukunftsinvestitionen sind also zwei Seiten derselben Medaille. Die Einführung eines Generationengerechtigkeitsfaktors ist die vernünftigste Lösung, weil dieser die unvermeidbare finanzielle Last des demografischen Wandels gleichmäßig auf die jüngere und die ältere Generation verteilt. Langfristig gilt es zudem, das Renteneintrittsalter einem immer länger werdenden Leben anzupassen, in dem die zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis von 2:1 in längeres Arbeiten und einen längeren Rentenbezug aufgeteilt wird.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, Berlin 2020.

  2. Vgl. Axel Börsch-Supan/Johannes Rausch, Lassen sich Haltelinien, finanzielle Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit miteinander verbinden? Aktualisierung aufgrund der Corona-Pandemie, Munich Centre for the Economics of Aging, MEA Discussion Paper 1/2021.

  3. Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Vorschläge für eine Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung, Berlin 2021.

  4. Vgl. Axel Börsch-Supan, Rational Pension Reform, in: Geneva Papers on Risk and Insurance: Issues and Practice 4/2007, S. 430–446.

  5. Eigene Berechnung auf Basis des Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE).

  6. Vgl. Axel Börsch-Supan/Christian Hunkler/Matthias Weiss, Big Data at Work: Age and Labor Productivity in the Service Sector, in: Journal of the Economics of Ageing 19/2021, Externer Link: https://doi.org/10.1016/j.jeoa.2021.100319; Christian Göbel/Thomas Zwick, Age and Productivity – Evidence from Linked Employer Employee Data, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, ZEW Discussion Paper 20/2009.

  7. Vgl. Jonathan Gruber/David A. Wise, Social Security Programs and Retirement Around the World: The Relationship to Youth Employment, Chicago 2010.

Lizenz

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ist Direktor des Munich Center for the Economics of Aging am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und Professor für Ökonomie des Alterns an der Technischen Universität München.
E-Mail Link: boersch-supan@mea.mpisoc.mpg.de