Auf über 300 Milliarden Euro beliefen sich 2020 die Ausgaben für Altersrenten in Deutschland, das entspricht rund zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit ist die Alterssicherung das Schwergewicht des deutschen Sozialstaates. Ihren Kern bildet die gesetzliche Rentenversicherung, die 1889 durch das Bismarcksche "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" geschaffen wurde und heute fast alle Bürgerinnen und Bürger tangiert: Mehr als 90 Prozent der Erwachsenen in Deutschland haben im Laufe ihres bisherigen Erwerbslebens Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen erworben oder beziehen diese bereits.
Organisiert ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sozialversicherungsprinzip: Wer abhängig beschäftigt ist, ist automatisch und verpflichtend zahlendes und, je nach Dauer und Höhe der Beiträge, leistungsberechtigtes Mitglied. Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten finanzieren, flankiert von Steuerzuschüssen, die Renten der Versicherten im Ruhestand. Dieses Umlageverfahren steht jedoch seit Jahrzehnten unter Druck: Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und niedriger Geburtenraten tragen immer weniger Erwerbstätige die Renten von immer mehr Älteren.
Wie kann vor diesem Hintergrund eine Alterssicherung finanziell nachhaltig aufgestellt werden, die einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter gewährleistet? An der Virulenz dieser Frage hat auch der mit der "Riester-Rente" 2001 eingeläutete Paradigmenwechsel zu einem Mehrsäulensystem mit einer stärkeren betrieblichen und privaten Altersvorsorge nichts geändert. Es gilt, die mit dem demografischen Wandel einhergehende finanzielle Belastung in der gesetzlichen Rentenversicherung gerecht zu verteilen und der Tatsache konsequent Rechnung zu tragen, dass wir länger und gesünder leben.