Die 2022 ans Licht gekommenen Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) rund um Vettern- und vermeintliche Misswirtschaft haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland insgesamt in eine Legitimationskrise gestürzt, die von begründet-kritischen bis aggressiv-hämischen Diskursen begleitet wird. Die Erwartungen, die an eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gestellt werden, sind gewaltig – ebenso wie die Notwendigkeit, diesen Erwartungen Genüge zu tun. Die Motivation, eine Reform einzuleiten, scheint bei den meisten Beteiligten hoch zu sein. Doch auch die Gefahr, an den überbordenden Erwartungen zu scheitern und mit sich möglicherweise ändernden politischen Mehrheiten in den Ländern einem langsamen Siechprozess ausgesetzt zu sein, ist durchaus real. In der aufgeregten Debatte gerät dabei allzu schnell aus dem Blick, welche Leistungen das deutsche Mediensystem mit seinem vergleichsweise starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk erbringt – nicht nur für die individuellen Nutzer:innen, sondern auch für die demokratische Gesellschaft insgesamt.
Für die Debatte kann es daher nützlich sein, die Perspektive zu erweitern, indem man einen Blick in die Mediensysteme anderer Länder wirft und danach fragt, wie sich diese mit oder ohne (starken) öffentlichen Rundfunk entwickelt haben. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Mediensystemen sind dabei die Ordnungsvorstellungen, die ihnen zugrunde liegen. Für den Rundfunk sind sie von besonderer Bedeutung, da die zu seiner Entstehungszeit (und auch noch lange danach) knappen Übertragungsfrequenzen sowie die ihm zugeschriebene Wirkmächtigkeit es jedem politischen System notwendig erscheinen ließen, ihn einer eigenen Regulierung zu unterwerfen.
Ein für den öffentlichen Rundfunksektor wesentliches Prinzip war und ist in vielen Ländern die Organisation fern von kommerziellen Verwertungsinteressen, für die der Staat einen Rahmen vorgibt, ohne selbst den Rundfunk zu beeinflussen. Dieses Prinzip, das in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" etabliert wurde, wird international als "Public Service Broadcasting" oder – angesichts der vielen Kanäle, auf denen er seine Nutzer:innen mittlerweile erreicht – als "Public Service Media" (PSM) bezeichnet. Weil sich der deutsche Begriff "öffentlich-rechtlich" nicht ohne Weiteres auf andere Rundfunksysteme anwenden lässt, wird hier im Folgenden vor allem von PSM oder "öffentlichen Medien" gesprochen. Wiewohl diese in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Formen annehmen können, sind doch drei Merkmale prägend:
Die öffentliche Finanzierung – durch Rundfunkbeiträge, Steueraufkommen oder öffentliche Fonds – schützt Medienhäuser, die dieser Regulierung unterliegen, in gewissem Maße vor den Kräften des Marktes.
Der Auftrag, der den öffentlich finanzierten Medienhäusern auferlegt wird, zielt auf grundlegende demokratische, soziale oder kulturelle Zwecke, die jenseits der Sicherung allein von Verbraucherinteressen liegen. Er ist demokratierelevant.
Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit soll die Funktionserfüllung überwachen.
"Staatsrundfunk" hingegen, bei dem die Kontrolle über ein Medienhaus in der Hand der jeweiligen Regierung liegt, ist von öffentlichem Rundfunk grundsätzlich zu unterscheiden, auch wenn er sich oft mit dem Wort "public" versieht und der Übergang vom einen zum anderen fließend sein kann. Im Folgenden soll es vor allem um die Frage gehen, wie die unterschiedlichen Mediensysteme in Hinblick auf die Organisation des Rundfunks und weiterer Nachrichtenmedien ausgestaltet sind – und wie sich die Leistungen, die diese für die Demokratie erbringen, unterscheiden.
Organisationsformen
Organisationsform, Finanzierung und Auftrag öffentlicher Rundfunkveranstalter differieren weltweit. Das föderale Prinzip prägt vor allem den deutschen öffentlichen Rundfunk. Die meisten anderen Länder haben eher zentralistische Institutionen geschaffen und zudem ganz andere Organisationsformen gefunden. Während die britische BBC unter einer sogenannten Royal Charter agiert, die ihr für eine Dauer von zehn Jahren vom Staatsoberhaupt des Vereinigten Königreiches gewährt wird, jedoch keine konstitutionellen Rechte garantiert, haben andere öffentliche Rundfunkanstalten ein gesetzlich abgesichertes Mandat, in Deutschland etwa durch den Medienstaatsvertrag. Die Trägerschaft der öffentlichen Medien kann dabei unterschiedliche Formen annehmen: Während in der Bundesrepublik mehrere Anstalten öffentlichen Rechts existieren, die in einer föderalen Struktur zusammenarbeiten, war öffentlicher Rundfunk in Italien lange Zeit in der Form von Aktiengesellschaften entlang der Parteien organisiert. Heute ist er eine staatliche Aktiengesellschaft, deren Spitzenpositionen von einem Parlamentsausschuss besetzt werden, in dem die jeweilige Regierungsmehrheit dominiert. In den Niederlanden sind es von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gruppen getragene Vereine, die gemeinsam als Stiftung öffentlichen Rundfunk veranstalten. In Frankreich wiederum hat man sich für eine Staatsholding als Organisationsform entschieden, während Portugal mit einem öffentlichen Kanal experimentiert, der von unterschiedlichen öffentlichen und privaten Organisationen getragen wird.
Auch die für Deutschland typische Mischfinanzierung vornehmlich aus Beitragseinnahmen, die durch einen geringen Anteil von Werbeeinnahmen ergänzt wird, ist längst nicht in allen Ländern zu finden. Die BBC etwa ist – wie auch die NRK in Norwegen und Schwedens SVT – werbefrei, in Frankreich wurde France Télévision lange nur zu etwa 60 Prozent aus Gebühren finanziert, bei gleichzeitiger Deckelung der Werbeeinnahmen. Letzteres wurde nun zugunsten einer (noch unsicheren) Finanzierung aus dem Staatshaushalt abgeschafft. Beim spanischen öffentlichen Rundfunk wurde die Finanzierung sogar bis zu 86 Prozent aus Werbeeinnahmen bestritten, bevor 2009 ein Werbeverbot erlassen wurde und die Finanzierung nun aus Steuermitteln vorgenommen wird. In anderen Staaten wie den baltischen, der Schweiz oder Belgien beträgt die öffentliche Finanzierung etwa zwei Drittel des Gesamtbudgets. In den Niederlanden ist die Rundfunkgebühr abgeschafft worden, die NPO wird, wie die kanadische CBC, aus dem Staatshaushalt alimentiert – in den Niederlanden mit garantiertem und indexiertem Budget, in Kanada muss dies jährlich neu verhandelt und beschlossen werden.
Auch der Auftrag der öffentlichen Medien ist je nach nationalem Kontext unterschiedlich. Zwar sind drei Elemente so gut wie allen gemein: spezifische Genres (etwa Informations-, Bildungs- oder Kulturprogramme), Ziele und Funktionen (gesellschaftliche Integration, Partizipation, nationale Identität) und Merkmale der journalistischen Praxis (zum Beispiel, innovativ, ausgewogen und unparteiisch zu berichten). Doch finden sich in vielen Ländern neben öffentlichen Medienanbietern mit universellem Auftrag auch solche, die mit besonderen Zielsetzungen beauftragt sind, etwa einem Service für Minderheitengruppen (so zum Beispiel der SBS in Australien), quotierte Inhalte oder Sprachen zu bedienen (Frankreich) oder die Werke von unabhängigen Produzenten einzubeziehen (etwa in Großbritannien).
Demokratiefunktionalität
Unabhängig von den unterschiedlichen nationalen Ausformungen finden öffentliche Medien ihre Legitimation in dem aufklärerischen Ideal einer politischen Öffentlichkeit, in der sich das politische und soziale Leben einer Nation entfaltet, wie es von Jürgen Habermas in seiner kritischen Analyse vom "Strukturwandel der Öffentlichkeit" herausgearbeitet wurde.
Medien, die funktional für die Demokratie sind, bieten eine kontinuierliche Berichterstattung über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die für die politische Meinungs- und Willensbildung der Bürger:innen konstitutiv ist. Sie bieten ein Forum für politische und gesellschaftliche Debatten. Sie üben Kritik und kontrollieren die Regierenden. Und sie vermitteln zwischen Bürger:innen auf der einen Seite und Regierung, Parlament und Verwaltung auf der anderen. Damit sie diese Funktionen erfüllen können, müssen sie journalistische Berichterstattung in ein breiteres Angebot von Unterhaltung, Kultur und praktischer Orientierung in Lebensfragen aller Art einbetten. Vielfalt und Attraktivität der Genres ist ein Schlüsselelement ihres Erfolgs, der angesichts der unendlichen Fülle von Medienangeboten im Internet und auf Social-Media-Plattformen jedoch immer schwieriger zu erhalten ist.
Ob öffentliche Medien die von ihnen erwarteten demokratischen Funktionen tatsächlich erbringen können, ist von einer Fülle von Faktoren abhängig. Am wichtigsten sind hier die Finanzierungsstrukturen und die faktische Unabhängigkeit von staatlichem oder privatem Einfluss.
Mit Blick auf die Finanzierung von Journalismus lässt sich feststellen, dass eine Marktfinanzierung zwar den Vorteil der Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme mit sich bringt, dieser jedoch mit den Nachteilen einer Kommerzialisierung der Inhalte, einer Abhängigkeit von der Werbewirtschaft und der Tendenz zur Monopolisierung erkauft wird.
Pluralität der Mediensysteme
Diese grundlegenden Normvorstellungen von der Rolle der Medien in einer Demokratie teilen zwar nahezu alle pluralistischen Gesellschaften, doch haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Mediensysteme herausgebildet, in denen sich wiederum die Stellung der öffentlichen Anbieter deutlich unterscheidet.
Zur Einteilung westlicher Mediensysteme hat sich das Modell der Kommunikationswissenschaftler Daniel Hallin und Paolo Mancini etabliert.
Das Modell von Hallin und Mancini berücksichtigt jedoch nicht, wie sehr sich Mediensysteme wandeln und wie sehr sich jene der mittel- und osteuropäischen Staaten mittlerweile ausdifferenziert haben. Hier lassen sich "hybrid-liberale", "politisierte", "transitorische" und "Mainstream"-Mediensysteme unterscheiden, die aber nach wie vor dynamischen Entwicklungen unterliegen.
Vereinigte Staaten
Am deutlichsten lassen sich die Folgen der Schwäche öffentlicher Medien in den Vereinigten Staaten beobachten. Im durch und durch kommerziellen Mediensystem der USA gibt es nur das Public Broadcasting System (TV) und das National Public Radio als öffentliche Anbieter, die spendenfinanziert (und mit sehr geringer staatlicher Zuwendung) ein randständiges Dasein mit geringen Einschaltquoten fristen. Als Informationsquelle für gebildete Schichten – und auch manchen gesellschaftlichen Diskurs – sind sie zwar bedeutsam, ansonsten aber gehen sie in der Fülle der kommerziellen Angebote, die ihrerseits hoch polarisiert sind, unter.
Ungarn und Polen
Mit Ungarn und Polen finden sich innerhalb der Europäischen Union zwei Beispiele dafür, wie öffentliche Rundfunkanbieter, die unter die Kontrolle der Regierung geraten, den Charakter eines Staatsfunks annehmen können. Ungarns führende Regierungspartei Fidesz hat einen Großteil des ungarischen Staates und die meisten ungarischen Medien unter ihre Kontrolle gebracht. Die Regierung verfolgt eine partikularistische Medienpolitik, die darauf abzielt, einige Stimmen zu fördern und andere zu diskriminieren, das heißt, den ungleichen Zugang zu Medienressourcen zu fördern. Der demokratische Diskurs ist weitgehend verstummt.
Die antidemokratischen Entwicklungen in den illiberalen Demokratien Ungarn und Polen zeigen zudem sehr anschaulich, dass es sich hier oft um länger andauernde Prozesse handelt, die ihre Resultate erst mit Verzögerung offenbaren. Im Fall des polnischen Mediensystems betrifft dies zum Beispiel den langfristigen Autonomieverlust der einst zu den öffentlichen Anbietern zählenden Telewizja Polska (TVP S.A.).
Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich
Mögen die USA, Ungarn und Polen auch Extrembeispiele von Mediensystemen mit – aus demokratietheoretischer Perspektive – gefährlichen Entwicklungen sein, so zeigt ein kursorischer Blick nach Westeuropa, dass auch hier öffentliche Medien aus unterschiedlichen Gründen nicht immer den Erwartungen an ein unabhängiges, demokratieförderndes Angebot gerecht werden.
In Dänemark beispielsweise kulminierte 2018 der politische Druck auf den größten öffentlichen Anbieter des Landes, den DR, in einem Beschluss der damaligen rechtskonservativen Regierung, der die Rundfunkanstalt bis 2023 zur Einsparung von 20 Prozent ihres Budgets zwang. Dies führte zu massiven Kürzungen im Angebot des Senders, was nach Ansicht mancher Beobachter damit zu tun hatte, dass "viele konservative Politiker_innen DR wegen einer vermeintlichen linken Schlagseite seit Jahrzehnten kritisch" sahen und dies die medienpolitischen Verhandlungen mitgeprägt hat.
Auch in Frankreich lässt sich ein hohes Maß der Einflussnahme durch Politik und Behörden auf den öffentlichen Rundfunk beobachten. Zwar grenzt dieser sich nach wie vor von den kommerziellen Angeboten darin ab, "was er macht (Dokumentationen, investigative Berichterstattung, Politik, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Unterhaltung) und wie er es macht (vielfältiger, mit mehr Tiefgang, in größere Kontexte eingebettet, ausgewogener und sachlicher)".
In Großbritannien schließlich kämpft der öffentliche Rundfunk – lange gepriesen als Hort wahrhafter Unabhängigkeit und gehaltvoller Inhalte – seit Langem mit einer feindlich gesinnten Regierung und sieht sich mit einem zunehmend skeptischen Publikum konfrontiert. Konservative Premierminister versuchten immer wieder, die BBC auf Regierungskurs zu bringen, doch sind die Angriffe vor allem unter der Regierung von Boris Johnson beispiellos massiv gewesen. Der Regierung ist es gelungen, das BBC-Management weitgehend mit Tory-Vertretern zu besetzen. Zudem wird die BBC mittlerweile gemeinsam mit dem kommerziellen Rundfunk durch das Office of Communications (Ofcom) reguliert, was dazu geführt hat, dass dem besonderen Charakter des gemeinwohlorientierten Senders BBC nicht mehr hinreichend Rechnung getragen wird. In der Folge dieser Entwicklungen ist ein "stetige[r] Abbau ihrer politischen Unabhängigkeit und die Entstehung einer zunehmend vorsichtigen Leitartikel-Kultur" zu beobachten. "Gebeutelt von Jahren der Kürzungen und Auseinandersetzungen, hat besonders die BBC einen Großteil ihrer Strahlkraft eingebüßt."
Öffentlicher Rundfunk und Demokratie
Um zu ermessen, welche Leistungen öffentlich-rechtliche Medien für die Demokratie erbringen und wo Gefahren für ihren Auftrag lauern, ist ein Vergleich also hilfreich. Der von einer internationalen Forscher:innengruppe konzipierte "Media for Democracy Monitor", der mithilfe zahlreicher Indikatoren den Zustand der Demokratie in Beziehung zur Stärke öffentlich-rechtlicher Medien setzt, zeigt, dass Länder, in denen öffentlich-rechtliche Medien eine vergleichsweise starke Position im Medienmarkt einnehmen, in Bezug auf die übergreifenden Dimensionen Freiheit/Information, Gleichheit/Interessenvermittlung, Mediation und Kontrolle besser abschneiden als Länder, in denen öffentliche Medien einen geringeren Zuschaueranteil erreichen und eine schwächere Position einnehmen.
Diese Auswirkungen sind durch zahlreiche Studien belegt worden, die unter anderem zeigen konnten, dass die individuelle Nutzung von Nachrichten der öffentlichen Medien und das Vorhandensein eines bedeutenden öffentlichen Medienangebots das Wissen über eine Vielzahl von Nachrichtenthemen – politische Zusammenhänge, aktuelles Zeitgeschehen, internationale Ereignisse – erhöht.
Die öffentlich-rechtlichen Medien haben in Deutschland eine starke Stellung im Mediensystem – sowohl im Hinblick auf die Zuschauerakzeptanz als auch mit Blick auf die Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag ist einer der höchsten in der EU, nicht nur hinsichtlich des Beitrags pro Haushalt, sondern auch bezüglich der Gesamtsumme, die durch die hohe Zahl der Beitragszahler erbracht wird. Was oft als Problem gedeutet wird ("zu teuer"), kann aus einer anderen Perspektive auch als Stärke verstanden werden: Es ist ausreichend Geld im System vorhanden für unterschiedliche Produktionen, kulturelle Aktivitäten, qualifiziertes Personal, ein weltweites Korrespondentennetz, gute Arbeitsbedingungen und anderes mehr. Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren ergibt ein attraktives Programm.
In der Zuschauerakzeptanz liegen die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender im europäischen Vergleich im oberen Drittel. Die Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF sind regelmäßig jene Nachrichtenmarken, denen am meisten vertraut wird. Dies hat nicht zuletzt mit einer weiteren Stärke der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland zu tun: der strukturellen Absicherung ihrer Unabhängigkeit. Hier verfügen die öffentlich-rechtlichen Medien mit ihrer juristisch mehrfach abgesicherten Unabhängigkeit über eine einzigartige Stellung in Europa. In kaum einem anderen Land der EU ist das Konstrukt des öffentlichen Rundfunks so konsequent darauf ausgelegt, Staats- und Wirtschaftsferne herzustellen. Diese wird auch durch das weltweit einzigartige, mehrstufige Verfahren der Festsetzung der Finanzmittel der Anstalten durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und die Länderparlamente abgesichert. Dieses – Expertise und föderale Strukturen kombinierende – Verfahren birgt allerdings auch eine gewisse Blockadegefahr, wie in der Auseinandersetzung um die jüngste Beitragserhöhung zu erkennen war.
Das föderale System der Rundfunkanstalten, das im Hinblick auf seine Mehrfachstrukturen derzeit heftig in der Kritik steht, bringt eine weltweit einzigartige Vielfalt an Inhalten und Perspektiven mit sich, die dem normativen Gebot einer vielfältigen Medienlandschaft fast vorbildlich entspricht. Mit der Einbeziehung der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Gremien der öffentlichen Medien wird zudem auch in der programmlichen Kontrolle eine Vielfalt an Perspektiven und gesellschaftlichen Sichtweisen abgebildet, die in anderen Systemen weit weniger gegeben ist.
Nicht zuletzt der Blick auf die Mediensysteme anderer Länder – und auf die Gefahren, die den öffentlichen Medien dort drohen – sollte uns zeigen, dass trotz aller Defizite, die in der aktuellen Debatte in Deutschland mitunter zu Recht benannt werden, das hiesige System viele Vorteile mit sich bringt, die es zu verteidigen gilt. Wie schrieb doch der US-Historiker Timothy Snyder in seiner Streitschrift über den Aufstieg des Trumpismus so treffend? "Verteidige Institutionen! (…) Institutionen schützen sich nicht selbst. Sie stürzen eine nach der anderen, wenn nicht jede von ihnen von Anfang an verteidigt wird."