Im Frühjahr 2021 konnten junge Klimaaktivist:innen einen bedeutenden Erfolg feiern: Nach ihren Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz musste die Bundesregierung die darin festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasemissionen schärfen, damit die Lasten nicht vor allem folgenden Generationen aufgebürdet werden. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen hatten damit – unterstützt von Umweltorganisationen – das Anliegen einer weltweiten Protestbewegung von der Straße bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen und ihm auf diese Weise ganz neue Geltung verschafft.
Der Gerichtsbeschluss und die unmittelbaren politischen Reaktionen darauf zeigen zum einen, dass sich beharrlicher Protest lohnen kann – ist doch anzunehmen, dass es ohne den gesellschaftlichen und medialen Rückenwind durch die regelmäßigen "Klimastreiks" kaum zu den Verfassungsbeschwerden gekommen wäre. Zum anderen verdeutlicht diese Episode, dass grundlegende Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen oft übergangen und, wenn überhaupt, erst unter massivem Druck berücksichtigt werden. Nicht zuletzt deshalb erhalten Diskussionen um eine Verankerung von Kinder- und Jugendrechten im Grundgesetz oder um eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre immer wieder neue Aktualität.
Auch in der Corona-Pandemie fanden Jugendliche für ihre Belange bislang kaum Gehör. Obwohl sich die meisten von ihnen mit den älteren, gefährdeteren Altersgruppen solidarisch zeigten und sich lange Zeit stark einschränkten, steht vielen ein weiterer Schulwinter bei geöffneten Fenstern bevor, ohne dass inzwischen für eine wesentlich bessere Ausstattung von Schulen oder Universitäten gesorgt worden wäre. Anlässe für jugendlichen Protest wird es weiterhin zur Genüge geben. So gut und richtig es ist, wenn Jugendliche sich für die Durchsetzung ihrer Rechte engagieren, so beschämend ist es, dass es offenbar so notwendig ist.