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321: Das Exzerpt aus einem Brief und seine Folgen | Jüdisches Leben in Deutschland | bpb.de

Jüdisches Leben in Deutschland Editorial 321: Das Exzerpt aus einem Brief und seine Folgen Arbeiterbewegung, Antisemitismus und jüdische Emanzipation Exklusion und Gewalt. Deutsche Juden im Ersten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit Jüdischer Sport und Antisemitismus. Geschichte und Gegenwart Jüdische Esskultur. Traditionen und Trends Generation wütend. Die Zeitschrift "Jalta" als Sprachrohr junger Jüd*innen "Ich weiß, dass sie existieren …" Kontexte der Begegnung junger Menschen mit jüdischem Leben

321: Das Exzerpt aus einem Brief und seine Folgen

Sebastian Ristow

/ 18 Minuten zu lesen

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Zeit des Nationalsozialismus stieg ab den 1960er Jahren in der Bundesrepublik das Interesse an der jüdisch-deutschen Geschichte stark an. An verschiedenen Orten gab es Ausstellungen und Kongresse, und es erschienen teils umfangreiche Publikationen zum Thema. Dabei wurde auch die antike und frühmittelalterliche Geschichte des Judentums im heutigen Deutschland zusammengestellt und im Überblick bewertet. Die Quellenlage zur Anwesenheit von Juden an Orten im heutigen Deutschland und grundsätzlich vorstellbaren jüdischen Gemeinden schon des 1. Jahrtausends ist allerdings äußerst dünn. Sie kann in diesem Beitrag vollständig präsentiert werden.

Neben den wenigen archäologischen Funden mit sicher oder wahrscheinlich vor einem jüdischen Hintergrund entstandenen Symbolen, vor allem dem Bild des siebenarmigen Leuchters, der Menora, steht in Deutschland für die vorottonische Zeit nur eine einzige Schriftquelle. Meist als "Edikt" oder "Dekret von 321" bezeichnet, wird der im Codex Theodosianus erhaltene Text eines Briefes, den Kaiser Konstantin am 11. Dezember 321 an die Ratsherren von Köln schickte, oftmals interpretatorisch stark strapaziert und als Nachweis für eine entwickelte und wohlhabende jüdische Gemeinde in Köln herangezogen. Warum ist das so? Was kann man tatsächlich zu dieser Quelle sagen, wenn sie wirklich auf Köln zu beziehen wäre? Wie entstand möglicherweise die Motivation für den Text, der in einer Kopie aus dem 6. Jahrhundert aus der vatikanischen Bibliothek zu uns gelangte? Wie verändert sich die Sicht auf das Dokument von 321, wenn Sachquellen zur Beurteilung herangezogen werden? Und welche Auswirkung hat eine bestimmte Interpretation dieses Textes wiederum auf die Beurteilung der Sachquellen? Schließlich ist ganz generell zu fragen, was Kaiser Konstantin mit diesem Gesetz bezweckte, und wie es sich in die Judengesetzgebung der Spätantike einfügt.

In Köln setzt die Sachquellenüberlieferung zum Judentum nach sicher beurteilbarer archäologischer Datierung im frühen 11. Jahrhundert ein. In dieser Zeit, kurz vor und nach dem Jahr 1000, beginnt in einigen deutschen Städten eine umfangreiche jüdische Institutionalisierung. Es stellt sich die Frage nach einer möglichen und denkbaren Kontinuität der Gemeinden oder – wohl vielmehr richtiger – nach deren Neugründung. Herkunft und ältere Tradition dieser Gemeinden lassen sich im benachbarten Frankreich suchen. Hier ist die Quellenlage eine andere. Jüdische Gemeinden sind an zahlreichen Orten durch die gesamte Spätantike und das Frühmittelalter überliefert. Juden besaßen Grundbesitz und lebten zusammen mit Christen in den Stadtgesellschaften des Frühmittelalters. In Köln wurde jedoch erst zu Beginn des Hochmittelalters, also kurz nach der Jahrtausendwende, eine ansehnliche Synagoge zum Mittelpunkt eines von teils wohlhabenden Bewohnern geprägten Stadtviertels direkt im Zentrum. Diese fehlende Kontinuität, bezöge man die Quelle aus dem Jahr 321 auf Köln, ist auffällig und wurde schon seit jeher von Historikern und Judaisten kritisch bemerkt. Deshalb steht am Anfang der folgenden Ausführungen die ausführlich kommentierte Besprechung der zentralen spätantiken Quelle für die Geschichte des Judentums in Deutschland.

Der Brief von 321

Abschrift des Briefes Kaiser Konstantins vom 11. Dezember 321 an die Kölner Ratsherren (oberes Bilddrittel) im Codex Theodosianus. (© Biblioteca Apostolica Vaticana, Reginensi latini 886, Folio 435v)

Der Grund für das Jubiläumsjahr 2021 ist die Anknüpfung des Beginns jüdischer Präsenz im späteren Deutschland, speziell in Köln, an die hier wiedergegebene Überlieferung eines Rechtstextes. Im Untertitel wird im Jubiläumsjahr auf 1700 Jahre jüdische Geschichte hingewiesen. Ist das gerechtfertigt? Der Auszug aus besagtem Brief lautet in der im Vatikan erhaltenen Abschrift des Codex Theodosianus (Abbildung 1) wie folgt:

Idem a. Decurionibus Agrippiniensibus. Cunctis ordinibus generali lege concedimus Iudaeos vocari ad curiam. Verum ut aliquid ipsis ad solacium pristinae observationis relinquatur, binos vel ternos privilegio perpeti patimur nullis nominationibus occupari. Dat. III Id. dec. Crispo II et Constantino II cc. conss.

Dem Althistoriker Hartmut Leppin ist folgende aktuelle Übersetzung zu verdanken:

Derselbe Kaiser [Constantin] an die Kölner Ratsherren. Wir gestehen allen Stadträten mit einem allgemeinen Gesetz zu, Juden in den Rat zu berufen. Damit aber zu ihrem Trost etwas von dem alten Brauch bleibt, gestatten wir mit einem immerwährenden Privileg, dass je zwei oder drei von ihnen durch keine Nominierungen in Anspruch genommen werden. Gegeben am 11. Dezember 321.

Das römische Rechtssystem basierte auf der Anführung sogenannter Präzedenzfälle in juristischen Auseinandersetzungen. So waren Sammlungen von Rechtstexten für alle vor Gericht anhängigen Verfahren notwendig, um zu belegen, ob und wie strittige Sachverhalte in der Vergangenheit bereits geregelt waren. Im Codex Theodosianus sind im Jahr 438 auf Weisung des in Ostrom residierenden Kaisers Theodosius Gesetze gesammelt worden, die aus verschiedenen Quellen herrührten. Dazu gehörten natürlich die staatlichen Archive. Neben diesen und dem, was man heute Verkündungen von Gesetzestexten nennt, gelangten aber auch Texte in den Codex, die aus privat angelegten Archiven stammten. Das gilt gerade für die älteren Eintragungen im Codex, dessen älteste Überlieferung aber erst aus dem 6. Jahrhundert stammt.

Jene Eintragungen geben aber nicht nur Gesetze wieder, sondern könnten auch mit einer bestimmten Intention gesammelt oder eben einfach nur aufgeschrieben worden sein. Dieser Hintergrund erklärt vermutlich auch die spezielle sprachliche Form des für Köln überlieferten Gesetzes des Kaisers Konstantin. Einerseits ist er an die Decurionen, also den Stadtrat von Köln adressiert, andererseits verkündet er ein allgemein im Römischen Reich gültiges Gesetz, dass sich somit nicht nur auf die Juden in einer Stadt bezieht, sondern auf alle jüdischen Bewohner römischer Städte.

Eine mögliche Interpretation ist, dass eine Anfrage an den Kaiser aus Köln oder, vor der kaiserlichen Antwort gesammelt, aus mehreren städtischen Gemeinwesen des Reiches in dem erhaltenen Abschnitt des Codex beantwortet ist. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Text dieses allgemein gültigen Gesetzes in verschiedene Städte des Reiches versandt wurde und eben der mit der Adresse Köln in den Codex gelangte. Schließlich wäre es auch möglich, dass – mit welcher Intention auch immer – diese Beschreibung eines Gesetzes aus einem privaten Archiv von den Sammlern der Rechtsquellen im 5. Jahrhundert aufgenommen wurde. Eine solche Quelle könnte, um sie authentischer erscheinen zu lassen, eben auch mit der Adresse einer Stadt, in diesem Falle Köln, versehen worden sein. Wo und warum dieser Text im 4. oder frühen 5. Jahrhundert im Original archiviert war, wissen wir nicht.

Interpretationen

Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Entweder der Text besitzt keinen Bezug zu Köln, weil er eventuell an einem anderen Ort hergestellt wurde und mit Kalkül oder aus unbekanntem Grund mit der Nennung der Agrippiniensier, also der Kölner, ausgestattet wurde. Oder die Quelle besitzt einen mittelbaren Bezug zu Köln, weil die Stadt durch den Gesetzestext sozusagen postalisch erreicht wurde, wie andere Städte des Imperiums auch. Nur im dritten Fall, nämlich, dass der Eintrag im Codex auf ein Gesetz zurückgeht, dass auf eine Initiative des Kölner Stadtrates hin erlassen worden wäre, lässt sich ein unmittelbarer Bezug herstellen.

Auch für diesen Fall muss die Interpretationsbandbreite klar sein: Vielleicht gab es kurz vor dem Zeitpunkt der Abfassung 321 einen möglicherweise wohlhabenden Juden in Köln oder dem Umland, der sich am Stadtrat nicht beteiligen wollte oder sich unbeliebt gemacht hatte. Es wäre denkbar, dass man, um ihn heranziehen zu können, beim Kaiser anfragte, ob das möglich sei. Dabei ist zu bedenken, dass die betreffende Person oder Familie vielleicht die Stadt auch schon hätte verlassen haben können, als das Gesetz anlangte. In diesem Fall würde die Quelle nur einen kurzen Moment der Kölner Geschichte beleuchten. Schenkt man weiteren Hypothesen Glauben, die auf der Annahme gründen, dass der Text explizit mehrere Juden erwähnt und diese also wohlhabend gewesen seien, und daraus weiter ableitet, dass es eine entwickelte jüdische Gemeinde in Köln gegeben haben müsse, die schon seit langer Zeit vor 321 dort existiert haben müsse, kommt man rasch zu weiteren unbegründeten Beurteilungen, wie: "Köln war eine überdurchschnittlich große Gemeinde [und] (…) die christliche Gemeinde in Köln geht nach aller Wahrscheinlichkeit mindestens auf das späte 2. Jh. n. Chr. zurück."

Spätestens an diesem Punkt der Beschäftigung mit hypothetischen Gedankengebäuden muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Gesetzestext handelt und dieser allgemeingültig für die Nutzung im ganzen Römischen Reich abgefasst war. Und selbst wenn der Text des Kaisers auf eine Anfrage aus Köln hin formuliert worden wäre, belegt er dort weder eine Gemeinde, noch eine große und wohlhabende Gemeinde oder gar deren Ursprünge in der älteren Kaiserzeit. Um allgemeingültig sein zu können, musste das Gesetz jedenfalls die mögliche Mehrzahl und nicht die ebenso mögliche Einzahl anführen, und es sollte nach kaiserlichem Willen auch alte Privilegien bestätigen, insofern es Ausnahmen für einige Juden von der Berufungsmöglichkeit in den Stadtrat vorsieht. Diese Erkenntnis ist als historisches Wissen unabhängig von Köln und den dortigen Verhältnissen im 4. Jahrhundert zu formulieren. Archäologische Funde, die auf eine jüdische Präsenz in Köln hinweisen würden, fehlen dementsprechend auch bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts. Dann erst entsteht die Synagoge am Rathausplatz, um die sich das reich strukturierte jüdische Viertel entwickelt.

Zum frühen Judentum im späteren Deutschland in der Spätantike kann aus der Quelle von 321 somit (nur) Folgendes abgeleitet werden: Möglicherweise lebten in den städtischen Gesellschaften der großen römischen Gemeinwesen im späteren Deutschland, wie Xanten, Köln, Trier, Mainz und Augsburg auch Juden, die dieses Gesetz wie auch andere betraf. Über den Grad der gemeindlichen Selbstorganisation der Juden, ihre Zahl und ihre Bedeutung in den Städten unterrichtet die Quelle von 321 nicht.

Es bleibt unsicher, ob die Initiative zu dem Gesetz von Köln ausging, etwa im Zusammenhang mit einer Anfrage an den Kaiser. Deshalb stellt sich die Frage nach anderen Belegen für jüdische Anwesenheit in den germanischen, ostgallischen und raetischen Provinzen des Römerreiches, von denen Teile im heutigen Deutschland liegen. In diesem Zusammenhang ist der Bericht des Kirchenhistorikers Hieronymus aus Jerusalem bemerkenswert, der neben sehr fantasievollen Schilderungen zum Judentum einstreut, dass es Juden außer in England, Spanien und Frankreich auch an der Gabelung des Rheins gebe ("ubi bicornis finditur Rhenus"). Rund um das Jahr 400 werden also Juden am unteren Niederrhein, vielleicht bei Nijmegen, einem seit dem 1. Jahrhundert bedeutenden Römerort, überliefert. Genauer festlegen lässt sich das nicht, weil die poetische Sprache des Hieronymus sich auch ganz allgemein auf "den Norden" als Gebiet beziehen kann, wo die – römische – Welt zu Ende ist.

Archäologische Quellen

Bewertet man die Quellenaussage zu 321 bezogen auf Köln und das Rheinland als nicht eindeutig beziehungsweise als nicht sicheren Beleg für jüdisches Leben in dieser Gegend vor dem 11. Jahrhundert, erscheint es von Bedeutung, den Blick auf die überlieferten Sachquellen zu lenken. Diese sind schnell aufgezählt:

In Essen-Burgaltendorf entdeckte man neben anderen römerzeitlichen Gegenständen des 2. bis 4. Jahrhunderts das Fragment eines Tellers aus Buntmetall, der ungefähr aus der Zeit um 200 stammt. Ein Graffito auf dem Tellerfragment ist wahrscheinlich als IVDAIIA zu lesen. Damit könnte eine Jüdin Besitzerin des Tellers gewesen sein, oder es könnte auf eine Herkunft aus der römischen Provinz Judäa verwiesen worden sein. Da das Römische Reich in dieser Zeit nicht nur ein sehr großes Gebiet umfasste, sondern die Bevölkerung auch hochgradig mobil, multiethnisch und multireligiös war, können aber keine näheren Ableitungen daraus formuliert werden. So wohnten im römischen Judäa nicht nur Menschen jüdischen Glaubens.

Aus Köln ist kürzlich der Fund eines römischen Lots bekannt geworden, das mit einer jedoch nicht ganz sicher so lesbaren Inschrift IUDEAII versehen ist und um die Mitte des 2. Jahrhunderts in den Boden gelangte. Wie lange es zuvor in Benutzung war, lässt sich nicht beantworten. Nach 135/136, also nach dem Ende des Bar-Kochba-Aufstandes, gab es zwar offiziell keine Provinz Judäa mehr, aber vielleicht hielt sich die geografische Herkunftsbezeichnung noch eine Zeit lang. Das wäre ein möglicher Hintergrund für das Kölner Lot. Je weiter man sich historisch vom Jahr 135 wegbewegt, desto wahrscheinlicher ist bei solchen Beschriftungen der Hintergrund nicht in der geografischen Herkunftsbezeichnung zu sehen, sondern vielleicht doch auf die Religionszugehörigkeit bezogen. Das wäre für Essen also wahrscheinlicher als für Köln. Ein generelles Problem bei Graffiti ist aber auch noch zu bedenken: Der Zeitpunkt der Anbringung liegt "irgendwann" nach der Herstellung des Objekts und bevor es in den Boden gelangte. Im Fall des Kölner Lots ist letzterer Zeitpunkt gut zu bestimmen, im Fall von Essen der erstere. In beiden Fällen führt dies zu Unsicherheiten in der Interpretation.

Aus dem spätantiken Zentrum Trier ist für eines der Jahre 368, 370 oder 378 ein Gesetz des Kaisers Valentinian überliefert, das die Einquartierung von Soldaten in Synagogen verbietet. Für alle Städte des heutigen Deutschlands mag man sich – wegen der hohen Bedeutung und Anziehungskraft der Stadt im 4. Jahrhundert – am ehesten in Trier eine jüdische Gemeinde in dieser Zeit vorstellen. Von dort stammen auch einige Kleinfunde mit jüdischem Bezug – allerdings ohne archäologische Einordnungsmöglichkeit. Dazu zählen Gewichte mit ostmediterranen Einheiten, davon eines, das dem jüdischen Schekel entspricht. Sie können von entsprechenden Händlern ungeachtet einer denkbaren Religionszugehörigkeit nach Trier verbracht und dort genutzt worden sein. Bessere Indizien sind der Fund einer Öllampe des späten 4. Jahrhunderts mit Menoraverzierung vom Trierer Markt und drei Bleiplomben, ebenfalls mit Menorotbildern. Auch für diese Funde gilt, dass ihr Erwerb oder die Nutzung durch Juden nicht als gesichert gelten kann. Die Menora ist jedenfalls ein Motiv, das auch im frühen Christentum Verwendung gefunden hat.

Der beste Beleg aus Trier dürfte das Fragment einer Grabplatte aus der heutigen Kirche St. Maximin sein. Der untere Teil zeigt einen dreibeinigen Fuß, wie er oft bei Menoradarstellungen vorkommt und wohl auch hier anzunehmen ist. Unter den 290 frühchristlichen Grabplattenfragmenten aus dem spätantiken überdachten Grabgebäude der späteren Kirche ist somit, neben etwa 30 weiteren nicht-christlichen oder hinsichtlich der religiösen Haltung nicht zuweisbaren Grabplatten, diese eine wohl jüdisch. Damit besitzt Trier ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.

Gleichzeitig weisen die Zahlen darauf hin, wie unwahrscheinlich die archäologische Überlieferung eines solchen frühen jüdischen Fundes ist. Von den vielleicht ein Drittel oder die Hälfte der Bevölkerung ausmachenden frühen Christen haben etwas weniger als ein bis maximal drei Prozent über die Zeit des 4./5. Jahrhunderts gerechnet eine Spur im archäologischen Fundgut hinterlassen. Berücksichtigt man, dass jüdische Gemeinden, deren Existenz anhand der vorgeführten Indizien angenommen werden können, sicher sehr viel kleiner waren, dann ist die Überlieferung eines Fundes mit jüdischer Symbolik oder hebräischer Beschriftung generell äußerst unwahrscheinlich. Dazu kommt die Problematik der schnellen Akkulturation der Juden in die spätantiken Stadtgesellschaften, sodass bei Grabsteinen die gleichen Inschriftenformulare genutzt oder vielleicht auch die gleichen Formen alttestamentlicher Darstellungen in Bilder umgesetzt wurden – beides ist aus heutiger Sicht nicht mehr religiös zu differenzieren.

Originalfragment und ergänzte Kopie der Öllampe mit Menoradarstellung aus Augsburg. (© Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Archäologisches Zentraldepot)

Ähnlich wie die Plomben mit Menorot aus Trier dürfte auch der entsprechende Fund eines Sondengängers aus dem bayrischen Mertingen-Burghöfe zu bewerten sein. Herkunft und Nutzung der Plombe bleiben im Dunkeln.

Eine besondere Befundlage ist schließlich noch für Augsburg zu erwähnen. Neben einer spätantiken Öllampe mit Menoraverzierung aus dem späten 3. oder frühen 4. Jahrhundert (Abbildung 2) ist hier auch ein Baufund anzuführen. Unter der hochmittelalterlichen Galluskapelle im Norden der Augsburger Innenstadt sind die Reste eines Gebäudes ausgegraben worden, das eine große Menge stark fragmentierter und jahrzehntelang nicht bearbeiteter Wandmalereifragmente enthielt. Erst jetzt ließ sich ein Bild zusammensetzen. Es handelt sich dabei wohl um eine alttestamentliche Szene mit der Darstellung des Josef vor Potiphar. Da nicht bekannt ist, wie eine frühe jüdische Synagoge in der spätantiken Diaspora ausgesehen haben könnte, kann angenommen werden, dass auch in diesem Bereich eine Angleichung an die eben erstarkende christliche Nachbarreligion bestanden haben dürfte. Damit wird es schwierig sein, den Bau von Augsburg als Kirche oder Synagoge zu klassifizieren. Erst der Fund eines neutestamentlichen Freskos würde die Entscheidung zugunsten der Kirche ermöglichen. Insofern darf man auf den Fortgang des Projekts der Zusammensetzung der kleinteiligen Freskenfragmente aus Augsburg gespannt sein.

Quellen in der Nachbarschaft

In den Nachbarländern Deutschlands sind ebenfalls nur sehr wenige Funde und Schriftquellen bekannt, die vor dem Hintergrund frühen jüdischen Lebens beurteilt werden können. Im Hinblick auf den Nachweis persönlichen Glaubens sind Fingerringe mit jüdischen Symbolen von Bedeutung, wie einer im schweizerischen Augst gefunden wurde. Einige Funde dieser Art aus Spätantike und Frühmittelalter stammen aus Frankreich. Vor allem in Südgallien beginnt die Überlieferung aber schon früher, wie zum Beispiel mit der Lampe aus Orgon mit einer Menora auf dem Bildfeld. Dieser weitaus älteste archäologische Fund weist wohl darauf hin, dass die Präsenz von Juden sogar schon vor dem 2. Jahrhundert weitaus raumgreifender vorzustellen ist, als das Vorkommen von archäologischen Funden es nachweisbar macht.

Ebenfalls ein Schlaglicht liefert die silberne Amulettkapsel mit dem auf eine in ihrem Inneren eingerollte Goldfolie geritzten jüdischen Gebetstext des "Schma Jisrael" aus der Umgebung der bei Wien liegenden römischen Stadt Carnuntum. Sie wurde erst 2008 gefunden und zeigt deutlich, wie neue archäologische Funde die Beurteilungsbasis erweitern können. Denn von den bekannten Kleinfunden aus dem nordalpinen Raum liefert sie wohl den deutlichsten Hinweis auf eine möglicherweise jüdische Familie. Neben der Möglichkeit, dass der Text wie auch immer in den Besitz der Familie oder in das Grab gelangt wäre, könnte das Amulett auch zielgerichtet neben anderen Beigaben deponiert worden sein. Das Verständnis des Textes vorausgesetzt, wäre es sozusagen eine Möglichkeit gewesen, das Gebet am Grab zu perpetuieren.

Auch in Ungarn und Spanien gibt es überwiegend spätantike Kleinfunde, die auf eine jüdische Präsenz hinweisen. Befunde von Synagogen, die schon für die Spätantike oder das Frühmittelalter in Anspruch genommen werden, bleiben bei genauer Prüfung indes meist höchst unsicher, wie in Barcelona, wo in der Synagoge in der Ostmauer römerzeitliches Mauerwerk zu finden ist, aber damit noch kein Rückschluss auf die Funktion als Synagoge bis in diese frühe Zeit möglich ist. Eine wirklich kontinuierliche und vor allem schriftliche Überlieferungslage durch das Frühmittelalter bis hin zu den großen und bedeutenden jüdischen Gemeinden des 2. Jahrtausends besitzt in großer Vielfalt Frankreich.

Juden in den römischen Stadtgesellschaften

Nach der Vertreibung der Juden aus Judäa im 1. und 2. Jahrhundert und der Verteilung in die Diaspora kam es im 3. Jahrhundert zu einem merklichen Anstieg der Zahl der Synagogenbauten, überwiegend allerdings in Palästina, später auch vor allem in Kleinasien. Aber schon ab dem 2. Jahrhundert finden sich auch Spuren jüdischer Gemeinschaften in Rom. Davon zeugen fast 600 überwiegend spätantike Grabinschriften aus sechs Katakomben, in teils gemischt religiös belegten Grabarealen. Insgesamt ist kulturell ein hoher Anpassungsgrad festzustellen, sodass es sicher viele Gräber und Inschriften gibt, die gar nicht als jüdisch erkannt werden. Elf Synagogen sind schriftlich überliefert, nur in Ostia blieben archäologische Reste erhalten. Unter Kaiser Konstantin wurden dann Anfangs des 4. Jahrhunderts mehrere Gesetze erlassen, die Juden benachteiligten und eine Herauslösung aus den römischen Stadtgesellschaften zur Folge gehabt haben dürften. 315 erließ er ein Missionsverbot für Juden und auch, dass Juden keine Sklaven mehr halten durften.

In den Verlauf dieser hier nur sehr knapp wiedergegebenen Geschichte und den gesellschaftlichen Verhältnissen muss auch das für 321 überlieferte Gesetz eingeordnet werden. Es knüpft vielleicht daran an, dass ordinierte Rabbiner schon vorher von städtischen Ämtern freigestellt waren, stellt aber klar, dass wohlhabende Juden sich den Verpflichtungen gegenüber Staat und Gesellschaft nicht entziehen sollten.

Vom modernen Standpunkt her muss klargestellt werden, dass speziell zur Situation jüdischer Frauen im Grunde nichts gesagt werden kann, weil die Quellenlage sie entweder allgemein einschließt oder rein auf männliche Geschichte bezogen ist, besonders in Bezug auf Politik. Diese Einschränkung gilt wohl für die meisten Felder antiker und frühmittelalterlicher Historizität. Das ändert sich erst bedeutend später. In Köln tauchen Jüdinnen explizit erwähnt ausnahmsweise schon recht früh auf. Während das Judenprivileg von 1266 im Kölner Dom nur den Plural "Juden" nennt, werden in der Kölner Judenordnung von 1404, erhalten im Kölner Stadtarchiv, die sich unter anderem mit Kleidungsvorschriften befasst, ausdrücklich Jüdinnen und Juden erwähnt.

Fazit

Geschichte hat immer den Charakter einer Momentaufnahme. Dennoch suggeriert der Verweis auf 1700 Jahre jüdische Geschichte, wie ihn das Festjahr im Titel führt, auch die Feststellung einer Kontinuität durch diese vielen Jahrhunderte. Das ist jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in Deutschland nicht gegeben, denn es fehlen zeitweise jegliche Quellen. Zumindest die fast 600 Jahre zwischen 400 und dem Ende des 10. Jahrhunderts lassen sich nicht schließen, ohne hypothetische Konstrukte zu bemühen, denen jedoch jegliche archäologisch-historische befundgestützte Grundlage fehlt. Jüdische Präsenz trägt auch gegen Ende dieser Periode oft den Charakter von Einzelerscheinungen, wie die Anwesenheit des Isaak in Aachen, der als der erste mit einem Namen verknüpft überlieferte Jude aus einem im heutigen Deutschland liegenden Ort gilt. Das ändert sich mit der Jahrtausendwende ganz grundlegend. In allen Gebieten des heutigen Deutschlands strukturieren sich jetzt große Gemeinden und führen zu einem vielfältigen jüdischen Leben mit einer bedeutenden Kultur, in den großen Städten aber meist signifikant unterbrochen durch die mittelalterlichen Pogrome. Erst in der Katastrophe des 20. Jahrhunderts kommt es hier vielfach zu einem zumindest zeitweiligen Ende.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. etwa Synagoga. Kultgeräte und Kunstwerke von der Zeit der Patriarchen bis zur Gegenwart, Ausstellungskatalog, Recklinghausen 1960; Monumenta Judaica. 2000 Jahre Geschichte und Kultur der Juden am Rhein, Ausstellungskatalog, Köln 1963.

  2. Vgl. etwa Sven Schütte, Die Juden in Köln von der Antike bis zum Hochmittelalter. Beiträge zur Diskussion zum frühen Judentum nördlich der Alpen, in: Egon Wamers/Fritz Backhaus (Hrsg.), Synagogen, Mikwen, Siedlungen. Jüdisches Alltagsleben im Lichte neuer archäologischer Funde, Frankfurt/M. 2004, S. 73–116, hier S. 74f.; Werner Eck, Spurensuche: Juden im römischen Köln, in: Beiträge zur rheinisch-jüdischen Geschichte 1/2011, S. 15ff.

  3. Vgl. Katja Kliemann/Sebastian Ristow, Köln und das frühe Judentum nördlich der Alpen. Kontinuität, Umbruch oder Neubeginn?, in: Beiträge zur rheinisch-jüdischen Geschichte 9/2019, S. 8–36.

  4. Von historischer Seite vor einem knappen Jahrhundert Simon Dubnow, Weltgeschichte des jüdischen Volkes, autorisierte Übersetzung aus dem Russischen von Aaron Steinberg, Bd. 4: Das frühere Mittelalter. Von den Anfängen der abendländischen Diaspora bis zum Ende der Kreuzzüge, Berlin 1926, S. 53f.; aktueller Michael Toch, "Dunkle Jahrhunderte". Gab es ein jüdisches Frühmittelalter?, 3. Arye Maimon-Vortrag an der Universität Trier, 15.11.2000; ders., The Economic History of European Jews. Late Antiquity and Early Middle Ages, Leiden 2012, S. 65–102, S. 289–310.

  5. Cod. Reg. Lat. 886.

  6. Hartmut Leppin, mündliche Mitteilung an den Verfasser.

  7. Neben dem Exemplar in der Vatikanischen Bibliothek existiert noch eine Abschrift aus dem 9. oder 10. Jahrhundert in der Biblioteca Capitolare von Ivrea/I, Fondo manoscritti, Ms. XXXV (17), hier S. 124 verso.

  8. Vgl. Eck (Anm. 2), S. 8, S. 17.

  9. Zur Synagoge vgl. Kliemann/Ristow (Anm. 3); zum Viertel jüngst Tanja Potthoff/Christiane Twiehaus, Raum und Raumvorstellungen im mittelalterlichen jüdischen Viertel Köln – eine interdisziplinäre Untersuchung, in: Laura Cohen/Thomas Otten/Christiane Twiehaus (Hrsg.), Jüdische Geschichte und Gegenwart in Deutschland, Oppenheim/Rh. 2021 (i.E.), S. 11–19.

  10. Hieronymus in Isaiam 18,66,20 (CCL 73A, 792f.). Vgl. Ludwig Berger, Der Menora-Ring von Kaiseraugst: jüdische Zeugnisse römischer Zeit zwischen Britannien und Pannonien, Augst 2005, S. 158ff.

  11. Vgl. Detlev Hopp, Im Ruhrgebiet einmalig: antiker Tellerboden mit Inschrift, in: ders. (Hrsg.), Aufgespürt. Neue Entdeckungen der Essener Stadtarchäologie, Essen 2020, S. 35ff.

  12. Vgl. Constanze Höpken/Markus Scholz, Ein judäischer Vermessungsingenieur am Werk? Das beschriftete Lot einer Groma aus der CCAA/Köln, in: Archäologisches Korrespondenzblatt 50/2020, S. 513–524.

  13. Vgl. mit sehr weitreichenden Schlussfolgerungen zu dieser Quelle Berger (Anm. 10), S. 62ff.

  14. Vgl. mit Verweis auf eine mögliche frühchristliche Deutung Dieter Korol, The Earliest Christian Monumental Painting of Augsburg and South Germany and the Only Known Late Antique Bishop ("Valentinus") of this Region, in: Norbert Zimmermann (Hrsg.), Antike Malerei zwischen Lokalstil und Zeitstil, Wien 2014, S. 679–687; zuletzt zu dem Projekt Dieter Korol/Denis Mohr, Die Überreste der spätantiken Transeptbasilika unter der Gallus-Kapelle in Augsburg und die in Süddeutschland früheste erhaltene christliche Monumentalmalerei, in: Thomas M. Krüger/Thomas Groll (Hrsg.), Bischöfe und ihre Kathedrale im mittelalterlichen Augsburg, Augsburg 2019, S. 57–92.

  15. Vgl. Sebastian Ristow, Judentum und Christentum in Spätantike und Frühmittelalter im deutschsprachigen Raum aus archäologischer Sicht, in: Das Altertum 59/2014, S. 241–262.

  16. Vgl. Berger (Anm. 10).

  17. Vgl. zu allem mit Nachweisen Sebastian Ristow, Das Judentum im 1. Jahrtausend nördlich der Alpen aus archäologischer Sicht, in: Jahrbuch für Antike und Christentum Jg. 63/2020 (i.E.).

  18. Zu sehen im Musée Jouve & Juif Comtadin, Cavaillon, Inv. 61.

  19. Vgl. H[ans] T[aeuber], Amulett mit jüdischer Gebetsformel, in: Franz Humer et al. (Hrsg.), A.D. 313 – Von Carnuntum zum Christentum, Ausstellungskatalog, Bad Vöslau 2014, S. 334f., Kat. 711.

  20. Zum Befund in Barcelona vgl. Sebastian Ristow, Die Dietkirche in Bonn – Archäologie und Geschichte ihrer Frühzeit, in: Alheydis Plassmann (Hrsg.), 1000 Jahre Kirche im Bonner Norden, Neustadt/A. 2015, S. 11–25.

  21. Vgl. zu diesem und dem Folgenden zusammenfassend und mit Belegen Günter Stemberger, Juden, in: Reallexikon für Antike und Christentum 19, Stuttgart 2001, Sp. 160–228.

  22. Vgl. Karl Leo Noethlichs, Die Juden im christlichen Imperium Romanum (4.–6. Jahrhundert), Berlin 2001; ders., Die Stellung der Juden in der konstantinischen Gesellschaft, in: Alexander Demandt/Josef Engemann (Hrsg.), Konstantin der Große, Ausstellungskatalog, Mainz 2007, S. 228ff.

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ist Professor für Archäologie an der Universität zu Köln und Archäologe am "MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln".
E-Mail Link: sr@archaeoplanristow.de