Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Zeit des Nationalsozialismus stieg ab den 1960er Jahren in der Bundesrepublik das Interesse an der jüdisch-deutschen Geschichte stark an. An verschiedenen Orten gab es Ausstellungen und Kongresse, und es erschienen teils umfangreiche Publikationen zum Thema. Dabei wurde auch die antike und frühmittelalterliche Geschichte des Judentums im heutigen Deutschland zusammengestellt und im Überblick bewertet.
Neben den wenigen archäologischen Funden mit sicher oder wahrscheinlich vor einem jüdischen Hintergrund entstandenen Symbolen, vor allem dem Bild des siebenarmigen Leuchters, der Menora, steht in Deutschland für die vorottonische Zeit nur eine einzige Schriftquelle. Meist als "Edikt" oder "Dekret von 321" bezeichnet, wird der im Codex Theodosianus erhaltene Text eines Briefes, den Kaiser Konstantin am 11. Dezember 321 an die Ratsherren von Köln schickte, oftmals interpretatorisch stark strapaziert und als Nachweis für eine entwickelte und wohlhabende jüdische Gemeinde in Köln herangezogen.
In Köln setzt die Sachquellenüberlieferung zum Judentum nach sicher beurteilbarer archäologischer Datierung im frühen 11. Jahrhundert ein. In dieser Zeit, kurz vor und nach dem Jahr 1000, beginnt in einigen deutschen Städten eine umfangreiche jüdische Institutionalisierung. Es stellt sich die Frage nach einer möglichen und denkbaren Kontinuität der Gemeinden oder – wohl vielmehr richtiger – nach deren Neugründung. Herkunft und ältere Tradition dieser Gemeinden lassen sich im benachbarten Frankreich suchen. Hier ist die Quellenlage eine andere. Jüdische Gemeinden sind an zahlreichen Orten durch die gesamte Spätantike und das Frühmittelalter überliefert. Juden besaßen Grundbesitz und lebten zusammen mit Christen in den Stadtgesellschaften des Frühmittelalters. In Köln wurde jedoch erst zu Beginn des Hochmittelalters, also kurz nach der Jahrtausendwende, eine ansehnliche Synagoge zum Mittelpunkt eines von teils wohlhabenden Bewohnern geprägten Stadtviertels direkt im Zentrum.
Der Brief von 321
Der Grund für das Jubiläumsjahr 2021 ist die Anknüpfung des Beginns jüdischer Präsenz im späteren Deutschland, speziell in Köln, an die hier wiedergegebene Überlieferung eines Rechtstextes. Im Untertitel wird im Jubiläumsjahr auf 1700 Jahre jüdische Geschichte hingewiesen. Ist das gerechtfertigt? Der Auszug aus besagtem Brief lautet in der im Vatikan erhaltenen Abschrift des Codex Theodosianus (Abbildung 1)
Idem a. Decurionibus Agrippiniensibus. Cunctis ordinibus generali lege concedimus Iudaeos vocari ad curiam. Verum ut aliquid ipsis ad solacium pristinae observationis relinquatur, binos vel ternos privilegio perpeti patimur nullis nominationibus occupari. Dat. III Id. dec. Crispo II et Constantino II cc. conss.
Dem Althistoriker Hartmut Leppin ist folgende aktuelle Übersetzung zu verdanken:
Derselbe Kaiser [Constantin] an die Kölner Ratsherren. Wir gestehen allen Stadträten mit einem allgemeinen Gesetz zu, Juden in den Rat zu berufen. Damit aber zu ihrem Trost etwas von dem alten Brauch bleibt, gestatten wir mit einem immerwährenden Privileg, dass je zwei oder drei von ihnen durch keine Nominierungen in Anspruch genommen werden. Gegeben am 11. Dezember 321.
Das römische Rechtssystem basierte auf der Anführung sogenannter Präzedenzfälle in juristischen Auseinandersetzungen. So waren Sammlungen von Rechtstexten für alle vor Gericht anhängigen Verfahren notwendig, um zu belegen, ob und wie strittige Sachverhalte in der Vergangenheit bereits geregelt waren. Im Codex Theodosianus sind im Jahr 438 auf Weisung des in Ostrom residierenden Kaisers Theodosius Gesetze gesammelt worden, die aus verschiedenen Quellen herrührten. Dazu gehörten natürlich die staatlichen Archive. Neben diesen und dem, was man heute Verkündungen von Gesetzestexten nennt, gelangten aber auch Texte in den Codex, die aus privat angelegten Archiven stammten. Das gilt gerade für die älteren Eintragungen im Codex, dessen älteste Überlieferung aber erst aus dem 6. Jahrhundert stammt.
Jene Eintragungen geben aber nicht nur Gesetze wieder, sondern könnten auch mit einer bestimmten Intention gesammelt oder eben einfach nur aufgeschrieben worden sein. Dieser Hintergrund erklärt vermutlich auch die spezielle sprachliche Form des für Köln überlieferten Gesetzes des Kaisers Konstantin. Einerseits ist er an die Decurionen, also den Stadtrat von Köln adressiert, andererseits verkündet er ein allgemein im Römischen Reich gültiges Gesetz, dass sich somit nicht nur auf die Juden in einer Stadt bezieht, sondern auf alle jüdischen Bewohner römischer Städte.
Eine mögliche Interpretation ist, dass eine Anfrage an den Kaiser aus Köln oder, vor der kaiserlichen Antwort gesammelt, aus mehreren städtischen Gemeinwesen des Reiches in dem erhaltenen Abschnitt des Codex beantwortet ist. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Text dieses allgemein gültigen Gesetzes in verschiedene Städte des Reiches versandt wurde und eben der mit der Adresse Köln in den Codex gelangte. Schließlich wäre es auch möglich, dass – mit welcher Intention auch immer – diese Beschreibung eines Gesetzes aus einem privaten Archiv von den Sammlern der Rechtsquellen im 5. Jahrhundert aufgenommen wurde. Eine solche Quelle könnte, um sie authentischer erscheinen zu lassen, eben auch mit der Adresse einer Stadt, in diesem Falle Köln, versehen worden sein. Wo und warum dieser Text im 4. oder frühen 5. Jahrhundert im Original archiviert war, wissen wir nicht.
Interpretationen
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Entweder der Text besitzt keinen Bezug zu Köln, weil er eventuell an einem anderen Ort hergestellt wurde und mit Kalkül oder aus unbekanntem Grund mit der Nennung der Agrippiniensier, also der Kölner, ausgestattet wurde. Oder die Quelle besitzt einen mittelbaren Bezug zu Köln, weil die Stadt durch den Gesetzestext sozusagen postalisch erreicht wurde, wie andere Städte des Imperiums auch. Nur im dritten Fall, nämlich, dass der Eintrag im Codex auf ein Gesetz zurückgeht, dass auf eine Initiative des Kölner Stadtrates hin erlassen worden wäre, lässt sich ein unmittelbarer Bezug herstellen.
Auch für diesen Fall muss die Interpretationsbandbreite klar sein: Vielleicht gab es kurz vor dem Zeitpunkt der Abfassung 321 einen möglicherweise wohlhabenden Juden in Köln oder dem Umland, der sich am Stadtrat nicht beteiligen wollte oder sich unbeliebt gemacht hatte. Es wäre denkbar, dass man, um ihn heranziehen zu können, beim Kaiser anfragte, ob das möglich sei. Dabei ist zu bedenken, dass die betreffende Person oder Familie vielleicht die Stadt auch schon hätte verlassen haben können, als das Gesetz anlangte. In diesem Fall würde die Quelle nur einen kurzen Moment der Kölner Geschichte beleuchten. Schenkt man weiteren Hypothesen Glauben, die auf der Annahme gründen, dass der Text explizit mehrere Juden erwähnt und diese also wohlhabend gewesen seien, und daraus weiter ableitet, dass es eine entwickelte jüdische Gemeinde in Köln gegeben haben müsse, die schon seit langer Zeit vor 321 dort existiert haben müsse, kommt man rasch zu weiteren unbegründeten Beurteilungen, wie: "Köln war eine überdurchschnittlich große Gemeinde [und] (…) die christliche Gemeinde in Köln geht nach aller Wahrscheinlichkeit mindestens auf das späte 2. Jh. n. Chr. zurück."
Spätestens an diesem Punkt der Beschäftigung mit hypothetischen Gedankengebäuden muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Gesetzestext handelt und dieser allgemeingültig für die Nutzung im ganzen Römischen Reich abgefasst war. Und selbst wenn der Text des Kaisers auf eine Anfrage aus Köln hin formuliert worden wäre, belegt er dort weder eine Gemeinde, noch eine große und wohlhabende Gemeinde oder gar deren Ursprünge in der älteren Kaiserzeit. Um allgemeingültig sein zu können, musste das Gesetz jedenfalls die mögliche Mehrzahl und nicht die ebenso mögliche Einzahl anführen, und es sollte nach kaiserlichem Willen auch alte Privilegien bestätigen, insofern es Ausnahmen für einige Juden von der Berufungsmöglichkeit in den Stadtrat vorsieht. Diese Erkenntnis ist als historisches Wissen unabhängig von Köln und den dortigen Verhältnissen im 4. Jahrhundert zu formulieren. Archäologische Funde, die auf eine jüdische Präsenz in Köln hinweisen würden, fehlen dementsprechend auch bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts. Dann erst entsteht die Synagoge am Rathausplatz, um die sich das reich strukturierte jüdische Viertel entwickelt.
Zum frühen Judentum im späteren Deutschland in der Spätantike kann aus der Quelle von 321 somit (nur) Folgendes abgeleitet werden: Möglicherweise lebten in den städtischen Gesellschaften der großen römischen Gemeinwesen im späteren Deutschland, wie Xanten, Köln, Trier, Mainz und Augsburg auch Juden, die dieses Gesetz wie auch andere betraf. Über den Grad der gemeindlichen Selbstorganisation der Juden, ihre Zahl und ihre Bedeutung in den Städten unterrichtet die Quelle von 321 nicht.
Es bleibt unsicher, ob die Initiative zu dem Gesetz von Köln ausging, etwa im Zusammenhang mit einer Anfrage an den Kaiser. Deshalb stellt sich die Frage nach anderen Belegen für jüdische Anwesenheit in den germanischen, ostgallischen und raetischen Provinzen des Römerreiches, von denen Teile im heutigen Deutschland liegen. In diesem Zusammenhang ist der Bericht des Kirchenhistorikers Hieronymus aus Jerusalem bemerkenswert, der neben sehr fantasievollen Schilderungen zum Judentum einstreut, dass es Juden außer in England, Spanien und Frankreich auch an der Gabelung des Rheins gebe ("ubi bicornis finditur Rhenus").
Archäologische Quellen
Bewertet man die Quellenaussage zu 321 bezogen auf Köln und das Rheinland als nicht eindeutig beziehungsweise als nicht sicheren Beleg für jüdisches Leben in dieser Gegend vor dem 11. Jahrhundert, erscheint es von Bedeutung, den Blick auf die überlieferten Sachquellen zu lenken. Diese sind schnell aufgezählt:
In Essen-Burgaltendorf entdeckte man neben anderen römerzeitlichen Gegenständen des 2. bis 4. Jahrhunderts das Fragment eines Tellers aus Buntmetall, der ungefähr aus der Zeit um 200 stammt.
Aus Köln ist kürzlich der Fund eines römischen Lots bekannt geworden, das mit einer jedoch nicht ganz sicher so lesbaren Inschrift IUDEAII versehen ist und um die Mitte des 2. Jahrhunderts in den Boden gelangte.
Aus dem spätantiken Zentrum Trier ist für eines der Jahre 368, 370 oder 378 ein Gesetz des Kaisers Valentinian überliefert, das die Einquartierung von Soldaten in Synagogen verbietet.
Der beste Beleg aus Trier dürfte das Fragment einer Grabplatte aus der heutigen Kirche St. Maximin sein. Der untere Teil zeigt einen dreibeinigen Fuß, wie er oft bei Menoradarstellungen vorkommt und wohl auch hier anzunehmen ist. Unter den 290 frühchristlichen Grabplattenfragmenten aus dem spätantiken überdachten Grabgebäude der späteren Kirche ist somit, neben etwa 30 weiteren nicht-christlichen oder hinsichtlich der religiösen Haltung nicht zuweisbaren Grabplatten, diese eine wohl jüdisch. Damit besitzt Trier ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.
Gleichzeitig weisen die Zahlen darauf hin, wie unwahrscheinlich die archäologische Überlieferung eines solchen frühen jüdischen Fundes ist. Von den vielleicht ein Drittel oder die Hälfte der Bevölkerung ausmachenden frühen Christen haben etwas weniger als ein bis maximal drei Prozent über die Zeit des 4./5. Jahrhunderts gerechnet eine Spur im archäologischen Fundgut hinterlassen. Berücksichtigt man, dass jüdische Gemeinden, deren Existenz anhand der vorgeführten Indizien angenommen werden können, sicher sehr viel kleiner waren, dann ist die Überlieferung eines Fundes mit jüdischer Symbolik oder hebräischer Beschriftung generell äußerst unwahrscheinlich. Dazu kommt die Problematik der schnellen Akkulturation der Juden in die spätantiken Stadtgesellschaften, sodass bei Grabsteinen die gleichen Inschriftenformulare genutzt oder vielleicht auch die gleichen Formen alttestamentlicher Darstellungen in Bilder umgesetzt wurden – beides ist aus heutiger Sicht nicht mehr religiös zu differenzieren.
Originalfragment und ergänzte Kopie der Öllampe mit Menoradarstellung aus Augsburg. (© Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Archäologisches Zentraldepot)
Originalfragment und ergänzte Kopie der Öllampe mit Menoradarstellung aus Augsburg. (© Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Archäologisches Zentraldepot)
Ähnlich wie die Plomben mit Menorot aus Trier dürfte auch der entsprechende Fund eines Sondengängers aus dem bayrischen Mertingen-Burghöfe zu bewerten sein. Herkunft und Nutzung der Plombe bleiben im Dunkeln.
Eine besondere Befundlage ist schließlich noch für Augsburg zu erwähnen. Neben einer spätantiken Öllampe mit Menoraverzierung aus dem späten 3. oder frühen 4. Jahrhundert (Abbildung 2) ist hier auch ein Baufund anzuführen. Unter der hochmittelalterlichen Galluskapelle im Norden der Augsburger Innenstadt sind die Reste eines Gebäudes ausgegraben worden, das eine große Menge stark fragmentierter und jahrzehntelang nicht bearbeiteter Wandmalereifragmente enthielt. Erst jetzt ließ sich ein Bild zusammensetzen. Es handelt sich dabei wohl um eine alttestamentliche Szene mit der Darstellung des Josef vor Potiphar.
Quellen in der Nachbarschaft
In den Nachbarländern Deutschlands sind ebenfalls nur sehr wenige Funde und Schriftquellen bekannt, die vor dem Hintergrund frühen jüdischen Lebens beurteilt werden können. Im Hinblick auf den Nachweis persönlichen Glaubens sind Fingerringe mit jüdischen Symbolen von Bedeutung, wie einer im schweizerischen Augst gefunden wurde.
Ebenfalls ein Schlaglicht liefert die silberne Amulettkapsel mit dem auf eine in ihrem Inneren eingerollte Goldfolie geritzten jüdischen Gebetstext des "Schma Jisrael" aus der Umgebung der bei Wien liegenden römischen Stadt Carnuntum.
Auch in Ungarn und Spanien gibt es überwiegend spätantike Kleinfunde, die auf eine jüdische Präsenz hinweisen. Befunde von Synagogen, die schon für die Spätantike oder das Frühmittelalter in Anspruch genommen werden, bleiben bei genauer Prüfung indes meist höchst unsicher, wie in Barcelona, wo in der Synagoge in der Ostmauer römerzeitliches Mauerwerk zu finden ist, aber damit noch kein Rückschluss auf die Funktion als Synagoge bis in diese frühe Zeit möglich ist.
Juden in den römischen Stadtgesellschaften
Nach der Vertreibung der Juden aus Judäa im 1. und 2. Jahrhundert und der Verteilung in die Diaspora kam es im 3. Jahrhundert zu einem merklichen Anstieg der Zahl der Synagogenbauten, überwiegend allerdings in Palästina, später auch vor allem in Kleinasien.
In den Verlauf dieser hier nur sehr knapp wiedergegebenen Geschichte und den gesellschaftlichen Verhältnissen muss auch das für 321 überlieferte Gesetz eingeordnet werden. Es knüpft vielleicht daran an, dass ordinierte Rabbiner schon vorher von städtischen Ämtern freigestellt waren, stellt aber klar, dass wohlhabende Juden sich den Verpflichtungen gegenüber Staat und Gesellschaft nicht entziehen sollten.
Vom modernen Standpunkt her muss klargestellt werden, dass speziell zur Situation jüdischer Frauen im Grunde nichts gesagt werden kann, weil die Quellenlage sie entweder allgemein einschließt oder rein auf männliche Geschichte bezogen ist, besonders in Bezug auf Politik. Diese Einschränkung gilt wohl für die meisten Felder antiker und frühmittelalterlicher Historizität. Das ändert sich erst bedeutend später. In Köln tauchen Jüdinnen explizit erwähnt ausnahmsweise schon recht früh auf. Während das Judenprivileg von 1266 im Kölner Dom nur den Plural "Juden" nennt, werden in der Kölner Judenordnung von 1404, erhalten im Kölner Stadtarchiv, die sich unter anderem mit Kleidungsvorschriften befasst, ausdrücklich Jüdinnen und Juden erwähnt.
Fazit
Geschichte hat immer den Charakter einer Momentaufnahme. Dennoch suggeriert der Verweis auf 1700 Jahre jüdische Geschichte, wie ihn das Festjahr im Titel führt, auch die Feststellung einer Kontinuität durch diese vielen Jahrhunderte. Das ist jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in Deutschland nicht gegeben, denn es fehlen zeitweise jegliche Quellen. Zumindest die fast 600 Jahre zwischen 400 und dem Ende des 10. Jahrhunderts lassen sich nicht schließen, ohne hypothetische Konstrukte zu bemühen, denen jedoch jegliche archäologisch-historische befundgestützte Grundlage fehlt. Jüdische Präsenz trägt auch gegen Ende dieser Periode oft den Charakter von Einzelerscheinungen, wie die Anwesenheit des Isaak in Aachen, der als der erste mit einem Namen verknüpft überlieferte Jude aus einem im heutigen Deutschland liegenden Ort gilt. Das ändert sich mit der Jahrtausendwende ganz grundlegend. In allen Gebieten des heutigen Deutschlands strukturieren sich jetzt große Gemeinden und führen zu einem vielfältigen jüdischen Leben mit einer bedeutenden Kultur, in den großen Städten aber meist signifikant unterbrochen durch die mittelalterlichen Pogrome. Erst in der Katastrophe des 20. Jahrhunderts kommt es hier vielfach zu einem zumindest zeitweiligen Ende.