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Präventionsarbeit gegen Islamismus

Jamuna Oehlmann

/ 14 Minuten zu lesen

Islamistische Radikalisierung gilt als Jugendphänomen und hat viele Ursachen. Da kein Radikalisierungsverlauf dem anderen gleicht, sind differenzierte Präventionsangebote essenziell, um Radikalisierung vorzubeugen, über Gefahren aufzuklären und beim Ausstieg zu unterstützen.

Die Gefahr des islamistischen Extremismus wie auch des Rechtsextremismus wird häufig als "wellenförmig" beschrieben. In der öffentlichen Wahrnehmung scheint es jedoch oft so, als stünde stets nur eine dieser Bedrohungen im Fokus: Entweder dominiert die Sorge vor islamistischem Terror, oder die Gefahr durch rechtsextreme Gewalt steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dies führt dazu, dass das jeweils andere Phänomen in der öffentlichen Debatte in den Hintergrund rückt. Tatsächlich aber entwickeln sich beide Formen des Extremismus in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander – und verstärken sich in bestimmten Kontexten sogar gegenseitig.

Längere Phasen ohne islamistisch motivierte Gewalttaten oder ein hohes Bedrohungspotenzial hat es in den vergangenen Jahren jedoch kaum gegeben. Deutschland und Europa wurden erst jüngst wieder von einer Serie sogenannter niedrigschwelliger Anschläge erschüttert. Dazu zählten etwa die Angriffe in Mannheim, Solingen, München und Berlin, bei denen Einzeltäter mit Messern oder Fahrzeugen Menschenansammlungen attackierten. Mit Ausnahme des Anschlags in Mannheim galten diese Angriffe keiner bestimmten Person, sondern wahllosen Opfern auf Stadtfesten oder Demonstrationen. Der jüngste dieser Anschläge fand nur kurze Zeit vor der Bundestagswahl im Februar 2025 statt und befeuerte die ohnehin bereits polarisierte Debatte um Migration und Abschiebungen zusätzlich.

Diese Diskussionen waren jedoch nicht nur überhitzt und teils rassistisch, sondern griffen auch deutlich zu kurz, indem sie drei zentrale Aspekte vernachlässigten: erstens, dass sich die Attentäter nicht als "externe Bedrohung" erwiesen, sondern sich in Deutschland radikalisiert hatten; zweitens, dass Deutschland über eine professionell aufgestellte Präventionslandschaft und Expertise im Umgang mit Islamismus verfügt; und drittens, dass ein zentrales Ziel des islamistischen Terrors darin besteht, die offene Gesellschaft und unsere demokratischen Grundwerte – Offenheit, Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt – systematisch zu destabilisieren und zu schwächen. Genau das geschieht auch durch ausgrenzende Diskurse.

Entwicklung der Präventionsarbeit

Die Präventionsarbeit gegen islamistischen Extremismus in Deutschland begann Mitte der 2000er Jahre, als infolge der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington weltweit ein signifikanter Anstieg islamistischer Aktivitäten und Netzwerke zu verzeichnen war. Einige zivilgesellschaftliche Akteure, die zuvor in der Rechtsextremismusprävention tätig gewesen waren, erkannten die Notwendigkeit, ihre Erfahrungen und Methoden auch auf die Prävention gegen islamistischen Extremismus zu übertragen; sie nutzten ihr etabliertes Fachwissen, um auf die neuen Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Präventionsstrategien zu entwickeln. Die vorhandenen Erfahrungen ließen sich zwar nicht schablonenhaft übertragen, brachten aber wertvolle Erkenntnisse.

Staatliche Stellen entwickelten umfangreiche Strategien und bundesweite Förderprogramme, unter anderem das Programm "Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" (2001–2006), "XENOS – Integration und Vielfalt" (2007–2014), "Zusammenhalt durch Teilhabe" (ab 2010) und insbesondere "Demokratie leben!" (seit 2015). Auch auf Länderebene wurden Förderprogramme entwickelt, die teilweise auf Dauer angelegt sind und essenzieller Bestandteil der Extremismusprävention vor Ort sind.

Diese Förderprogramme sind europaweit einzigartig und basieren auf einer engen Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Initiativen und staatlichen Stellen. In der "Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung" von 2016 werden zivilgesellschaftliche Partner als wichtige Bestandteile dieser Strategie hervorgehoben. Die Kooperation ermöglicht es, mithilfe vielfältiger Ansätze effektiv auf die Herausforderungen des Islamismus zu reagieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. "Eine aktive Zivilgesellschaft, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und ein gemeinsames Wirken von Staat und Zivilgesellschaft sind elementare Bestandteile einer effektiven Bekämpfung von Extremismus und der Stärkung demokratischer Gegenkräfte", heißt es im entsprechenden Dokument.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind sich darin einig, dass Radikalisierung nicht über Nacht geschieht. Sie ist ein komplexer und schrittweiser Prozess, der durch persönliche, gesellschaftliche und politische Faktoren beeinflusst wird. Wichtig ist die Erkenntnis, dass Radikalisierungsprozesse nicht zwangsläufig linear verlaufen. Nicht jede Person durchläuft alle Radikalisierungsstufen in einer festen Reihenfolge, vielmehr kann dieser Prozess individuelle Sprünge, Rückschritte oder Umwege beinhalten. Für Präventions- und Interventionsmaßnahmen ist das entscheidend, denn es bedeutet, dass Radikalisierung nicht nur aufgehalten, sondern im Idealfall auch umgekehrt werden kann.

Studien zeigen, dass die Biografien radikalisierter Personen häufig gemeinsame Merkmale aufweisen, darunter soziale Ausgrenzung und mangelnde Zukunftsperspektiven. Wiederkehrend beschrieben werden zudem persönliche Krisensituationen, das Fehlen einer stabilen Vaterfigur sowie Diskriminierungserfahrungen, die das Gefühl der Entfremdung von der Gesellschaft verstärken können. Gleichzeitig handelt es sich um ein relativ junges Forschungsfeld, in dem viele Fragen der wissenschaftlichen Klärung harren – nicht zuletzt, weil sich sowohl die Erscheinungsformen des Islamismus als auch die zugrundeliegenden Radikalisierungsdynamiken stetig verändern.

Drei Ebenen der Prävention

Präventionsarbeit zielt darauf ab, die Entstehung extremistischer Denk- und Handlungsweisen zu verhindern, die rechtsstaatliche, demokratische und menschenrechtliche Normen und Werte ablehnen und Gewalt als legitimes Mittel betrachten. Aus zivilgesellschaftlicher Perspektive stehen die Bedürfnisse und der Schutz der Zielgruppen im Mittelpunkt: Ziel ist es, ihnen demokratische und menschenrechtliche Werte nicht nur zu vermitteln, sondern ihre nachhaltige Internalisierung zu ermöglichen. Ein zentraler Unterschied zur sicherheitspolitischen Perspektive besteht darin, dass nicht die Personen selbst als Bedrohung betrachtet werden, sondern vielmehr die menschenfeindlichen Ideologien und extremistischen Gruppierungen, die zur Radikalisierung beitragen. Während sicherheitspolitische Ansätze oft auf Gefahrenabwehr und Repression fokussiert sind, setzt zivilgesellschaftliche Prävention auf Aufklärung, Stärkung individueller Resilienz und gesellschaftliche Teilhabe, um extremistischen Narrativen langfristig entgegenzuwirken.

Im Fachdiskurs der Islamismusprävention umfasst der Begriff "Prävention" weit mehr als nur die Verhinderung von Radikalisierung – auch wenn der Begriff dies vermuten lassen könnte. Prävention zielt zum Beispiel auch darauf, bereits radikalisierte Personen bei der Distanzierung vom Islamismus zu unterstützen. Drei Ebenen der Prävention können unterschieden werden:

Die Primärprävention, auch als universelle Prävention bezeichnet, zielt darauf ab, Radikalisierung bereits im Vorfeld zu verhindern, bevor erste Anzeichen erkennbar werden. Ihr zentraler Ansatz besteht darin, durch Demokratieförderung, politische Bildung und empowernde Maßnahmen eine präventive Wirkung zu erzielen. Indem die Resilienz gegenüber extremistischen Narrativen gestärkt wird, sollen potenzielle Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbunden werden. Die Maßnahmen der Primärprävention sind dabei stets gruppenorientiert und richten sich nicht an einzelne gefährdete Personen, sondern an breite gesellschaftliche Zielgruppen – beispielsweise Schülerinnen und Schüler, Jugendliche oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Typische Maßnahmen der universellen oder primären Islamismusprävention umfassen beispielsweise Workshops für Schulklassen, die sich mit Islamismus, aber auch mit damit verbundenen Themen wie Antisemitismus, Diskriminierung und Demokratieförderung befassen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, präventiv aufzuklären, kritisches Denken zu fördern und Jugendliche frühzeitig für demokratische Werte sowie für die Gefahren extremistischer Ideologien zu sensibilisieren. Maßnahmen wie diese werden in Deutschland von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher Träger angeboten.

Die Sekundärprävention, auch selektive Präventionsarbeit genannt, richtet sich an Personen oder Gruppen, die bereits erste Anzeichen einer islamistischen Radikalisierung zeigen. Ihr Ziel ist frühzeitiges Erkennen und Intervention, um Radikalisierungsprozesse aufzuhalten, bevor sie sich verfestigen. Die Maßnahmen sind gezielt in solchen Kontexten angesiedelt, in denen Radikalisierung häufiger auftritt – etwa in gesellschaftlichen Umfeldern, die von sozialer Benachteiligung, Ausgrenzungserfahrungen oder mangelnden beruflichen Perspektiven geprägt sind. Neben individueller Beratung umfasst die selektive Präventionsarbeit auch Angebote für das soziale Umfeld der Betroffenen, beispielsweise Aufklärungsworkshops für Eltern und Angehörige, um ihnen Wissen und Handlungskompetenzen im Umgang mit Radikalisierungstendenzen zu vermitteln.

Die letzte Stufe dieser dreigliedrigen Präventionsstruktur wird als Tertiärprävention bezeichnet. Sie umfasst unter anderem die Beratungsarbeit mit radikalisierten Jugendlichen, die mitunter bereits Straftaten begangen haben und bei der Abkehr von islamistisch motivierter Gewalt sowie beim Ausstieg aus der Szene unterstützt werden sollen. Darüber hinaus schließt die Tertiärprävention auch die intensive Beratung des sozialen Umfelds mit ein – insbesondere der Eltern, die häufig eine Schlüsselrolle bei der Deradikalisierung spielen. Dabei wird häufig zwischen Intervention und Deradikalisierung unterschieden. Letzteres bezeichnet den Versuch, den Radikalisierungsprozess umzukehren. Allerdings wird in Wissenschaft und Praxis kontrovers diskutiert, ob eine vollständige Umkehr überhaupt möglich ist. Unstrittig ist hingegen, dass eine Abkehr von Gewalt, also eine Distanzierung und Demobilisierung, realistisch ist. Eine distanzierte und demobilisierte Person verübt keine Straftaten mehr, ist jedoch nicht zwangsläufig von der demokratischen Grundordnung überzeugt.

Tertiärprävention ist damit eine hoch individualisierte Fallarbeit, die gezielt auf die jeweilige Person zugeschnitten ist. Die zivilgesellschaftliche Tertiärprävention in Deutschland wird von mehreren erfahrenen Trägern umgesetzt, darunter dem Violence Prevention Network, der Ausstiegsberatung Legato, dem Jugendarbeitsträger VAJA, dem Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe IFAK oder der Beratungsstelle Grüner Vogel. Diese und andere Organisationen arbeiten teilweise auch mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern des sogenannten Islamischen Staats (IS) sowie mit islamistischen Straftätern in Gefängnissen. Lange Zeit herrschte die Annahme vor, dass Ausstiegsarbeit ausschließlich mit Personen erfolgreich sein kann, die von sich aus den Wunsch äußern, die islamistische Szene zu verlassen, und sich aktiv bei einer Beratungsstelle Unterstützung suchen. Dabei wurde vorausgesetzt, dass eine persönliche Distanzierung von der extremistischen Ideologie und Gewalt bereits Teil dieses Prozesses ist. In den vergangenen Jahren wurde jedoch zunehmend versucht, gezielt auf Personen zuzugehen, die noch keine intrinsische Ausstiegsbereitschaft zeigen. Hierbei geht es zunächst darum, Zweifel an den bisherigen Denk- und Handlungsmustern zu wecken, bevor im weiteren Verlauf konkrete Schritte zur Distanzierung von der Szene und zur Resozialisierung begleitet werden können. Diese Form der Distanzierungsarbeit gilt als besonders anspruchsvoll, da sie nicht nur langfristige Beziehungsarbeit erfordert, sondern auch mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist – insbesondere, wenn Personen noch stark in extremistische Strukturen eingebunden sind und keine unmittelbare Notwendigkeit für einen Ausstieg sehen. Dennoch zeigen erste Erfahrungen, dass durch kontinuierliche Ansprache, alternative Perspektiven und die richtige Methodik auch in diesen Fällen ein Umdenken angestoßen werden kann.

Ein entscheidender Aspekt der Präventionsarbeit ist die persönliche Haltung der Fachkräfte gegenüber den Klientinnen und Klienten. Ein wertschätzender, nicht verurteilender Ansatz ist unerlässlich, um Vertrauen aufzubauen und wirkungsvolle Präventionsarbeit zu leisten. Wichtig ist die Überzeugung, dass Menschen sich verändern können – ganz unabhängig davon, wie tief sie in extremistische Denkmuster oder Strukturen verstrickt sind. Erst diese Haltung eröffnet den Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, neue Perspektiven zu entwickeln, alternative Lebenswege in Betracht zu ziehen und sich von extremistischen Ideologien zu distanzieren. Ohne diesen grundlegenden Glauben an Veränderung würde Präventionsarbeit nicht nur an Wirksamkeit verlieren, sondern auch Gefahr laufen, Menschen vorschnell auf ihre Vergangenheit zu reduzieren, anstatt sie als handelnde Individuen mit Entwicklungspotenzial ernst zu nehmen.

Zur Rolle staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure

Die Sicherheitsbehörden in Deutschland haben die Aufgabe, islamistische Bedrohungen durch Prävention, Beobachtung und Gefahrenabwehr zu bekämpfen. Dabei unterscheidet sich die Zuständigkeit von Verfassungsschutz und Polizei: Während der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln extremistische Aktivitäten überwacht, ist die Polizei für die konkrete Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung verantwortlich. In den vergangenen Jahren wurde das sicherheitsbehördliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Islamismus kontinuierlich ausgebaut, wobei eine klare Trennung zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen besteht. Neben der Verfolgung von Straftaten umfasst die polizeiliche Arbeit auch die Erstellung von Lagebildern und die operative Auswertung von Daten, um Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen. Aufgrund der föderalen Struktur variieren die Zuständigkeiten in den Bundesländern.

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spielt eine wichtige Rolle bei der Deradikalisierungsarbeit in Deutschland. Die "Beratungsstelle Radikalisierung" fungiert als erste Anlaufstelle für Angehörige und das soziale Umfeld potenziell radikalisierter Personen und vermittelt Ratsuchende an passende zivilgesellschaftliche oder staatliche Beratungsstellen. Zudem koordiniert das BAMF Netzwerke aus Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren, um den Austausch zu fördern und die Zusammenarbeit zu stärken.

Während staatliche Akteure sich auf die Identifikation und Verhinderung konkreter Bedrohungen konzentrieren, verfolgen zivilgesellschaftliche Organisationen einen präventiven Ansatz, der auf Bildung, Aufklärung und Dialog setzt. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht nicht die nationale Sicherheit, sondern das Individuum. Präventionsprojekte unterstützen Jugendliche dabei, eine stabile Identität zu entwickeln, fördern ihre gesellschaftliche Teilhabe und setzen sich gezielt gegen Diskriminierung und Rassismus ein. Diese ganzheitliche Herangehensweise ist entscheidend, um Extremismus nicht nur zu bekämpfen, sondern ihn langfristig zu verhindern. Besonders in den Bereichen Schule, Jugend- und Sozialarbeit spielen frühzeitige Präventionsmaßnahmen und die Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Institutionen eine wichtige Rolle.

Zivilgesellschaftliche Akteure verfügen dabei über einen entscheidenden Vorteil: Sie besitzen häufig das Vertrauen der Gemeinschaften, mit denen sie arbeiten. Oft sind sie tief in lokalen Gemeinschaften verwurzelt und genießen ein hohes Maß an Akzeptanz, weil sie nicht mit repressiven Maßnahmen assoziiert werden, was insbesondere für gefährdete Jugendliche und deren Familien den Zugang zur Beratung erleichtert. Menschen, die dem Staat misstrauen – etwa aufgrund von Diskriminierungserlebnissen oder repressiven Erfahrungen in ihren Herkunftsländern –, sind eher bereit, sich zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuvertrauen. Ohne dieses Vertrauen und diese Nähe wäre es in vielen Fällen kaum möglich, präventive Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen können überdies flexibler und individueller auf die Bedürfnisse ihrer Klientinnen und Klienten eingehen. Ihre Angebote sind niedrigschwellig und unbürokratisch und bieten einen geschützten Rahmen für Beratung und Prävention. Durch innovative Projekte wie digitale Präventionsansätze, Theaterpädagogik oder Sportprojekte können sie schnell auf neue Herausforderungen und Entwicklungen in der islamistischen Szene reagieren und so auch zur langfristigen sozialen Reintegration und zur Bearbeitung familiärer Konflikte und Identitätskrisen beitragen.

Da jeder Radikalisierungsverlauf hochgradig individuell ist, kann es keine universelle Strategie zur Prävention geben. Die Vielfalt der Präventionsangebote und Zugangsmöglichkeiten ist daher eine der größten Stärken der zivilgesellschaftlichen Prävention. Unterschiedliche Methoden, von sozialpädagogischer Beratung über psychologische Unterstützung bis hin zu religiösen Dialogangeboten, ermöglichen es, zielgruppenspezifische Lösungen zu entwickeln.

Doch auch staatliche Programme bringen Vorteile mit sich, insbesondere durch ihre strukturelle Kontinuität, die personellen Ressourcen und den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen. Sie ermöglichen eine fundierte Gefahreneinschätzung und sind damit ein wichtiger Bestandteil der nationalen Sicherheitsstrategie. Staatliche Akteure allein können Radikalisierungsprozesse jedoch meist nicht effektiv verhindern; sie bleiben auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen angewiesen. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist letztlich die Qualität der individuellen Betreuung – unabhängig davon, ob diese staatlich oder zivilgesellschaftlich erfolgt.

Netzwerke wie die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des Arbeitsfeldes. Sie bieten einen vertrauensvollen Rahmen für den fachlichen Austausch über Methoden, die Entwicklung von Qualitätsstandards und die Diskussion aktueller Entwicklungen. Auch auf behördlicher Ebene existieren verschiedene Netzwerke, die eine behördenübergreifende Zusammenarbeit fördern. Ein prominentes Beispiel ist das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ), das Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene vernetzt. Eine vielversprechende neue Initiative ist die Taskforce Islamismusprävention im Bundesinnenministerium: Das Gremium bringt Vertreterinnen und Vertreter aus Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Politik zu erarbeiten – ein wichtiger Schritt, um bestehende Lücken zu schließen und Multi-Agency-Ansätze zu fördern.

Herausforderungen

Die größte Herausforderung für zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich der Islamismusprävention – und generell in der Demokratieförderung – ist die unsichere Finanzierung der Maßnahmen. Projektförderungen sind meist zeitlich begrenzt, was nicht nur die langfristige Planung erschwert, sondern auch zu befristeten Arbeitsverträgen und hoher Fluktuation unter den Fachkräften führt. Dadurch gehen wertvolles Wissen und etablierte Strukturen verloren, was wiederum die Beziehungsarbeit mit den Klientinnen und Klienten beeinträchtigt und die Kontinuität der Betreuung gefährdet. Überdies ist es schwierig, den Erfolg präventiver Maßnahmen zu messen. Standardisierte Evaluationsmethoden sind schwer umsetzbar, da sich die Erfolgskriterien je nach Ansatz deutlich unterscheiden und unterschiedliche Akteurinnen und Akteure verschiedene Erwartungen an die Ergebnisse haben. Systematische Evaluationsprozesse aber wären wichtig, um die Qualität der Maßnahmen zu sichern und langfristig evidenzbasierte Strategien zu entwickeln.

Eine weitere Herausforderung besteht in der Gefahr der Stigmatisierung: Wenn sich Präventionsprogramme vorrangig an muslimische Jugendliche richten, kann dies den Eindruck verstärken, dass diese pauschal unter Generalverdacht stehen. Dies wiederum kann zur Entfremdung von Staat und Gesellschaft beitragen und das Vertrauen in Präventionsmaßnahmen untergraben. Besonders problematisch ist es, wenn dadurch das Narrativ extremistischer Akteure bestätigt wird, wonach Muslime in Deutschland strukturell diskriminiert und pauschal als Sicherheitsrisiko eingestuft werden – eine Entwicklung, die der Präventionsarbeit massiv entgegenwirken und kontraproduktive Effekte verstärken kann. Studien zeigen, dass Ausgrenzung und Diskriminierung Radikalisierungsprozesse begünstigen können – ein Risiko, das Präventionsarbeit unbedingt vermeiden muss.

Darüber hinaus gerät die zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit zunehmend unter den Einfluss sicherheitsbehördlicher Logiken. Diese "Versicherheitlichung" führt dazu, dass pädagogische Ansätze in den Hintergrund treten, während Kontrolle und Risikobewertung an Bedeutung gewinnen. Dadurch steigt der Druck auf zivilgesellschaftliche Akteure, sicherheitsorientierte Perspektiven zu übernehmen, was nicht nur ihr Vertrauensverhältnis zu den Zielgruppen gefährden kann, sondern auch die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen beeinträchtigt. Statt auf Bildung und Empowerment zu setzen, droht die Prävention stärker in den Bereich der Überwachung und Kontrolle zu rücken, wodurch Stigmatisierung weiter verstärkt wird. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für zivilgesellschaftliche Akteure. Obwohl diese ihren Klientinnen und Klienten häufig Anonymität zusichern, können sie in Gerichtsverfahren zur Aussage verpflichtet werden, was das notwendige Vertrauensverhältnis untergräbt und Ratsuchende potenziell abschreckt.

Um mit den genannten Herausforderungen umzugehen und die Bedingungen der Präventionsprojekte zu verbessern, sind langfristige Strategien statt kurzfristiger Projektlogiken gefragt. Insbesondere zivilgesellschaftliche Träger brauchen stabile finanzielle Rahmenbedingungen, um nachhaltige Strukturen aufzubauen und qualifiziertes Personal zu halten. Ebenso wichtig ist eine klare Abgrenzung von Präventions- und Sicherheitslogiken – zivilgesellschaftliche Arbeit darf nicht als verlängerter Arm der Sicherheitsbehörden wahrgenommen werden, sondern muss auf Bildung, Empowerment und soziale Integration setzen.

Deutschland verfügt über eine breit aufgestellte Präventionslandschaft, die noch weiter professionalisiert und international stärker vernetzt werden sollte. Um extremistische Ideologien langfristig zurückzudrängen, braucht es neben gezielten Maßnahmen auch eine politische und gesellschaftliche Haltung, die demokratische Werte konsequent verteidigt, anstatt auf populistische Reflexe zu setzen. Terroristische Gewalt wird sich in Deutschland nie vollständig verhindern lassen – umso wichtiger ist es, darauf nicht mit Hass und Hetze zu reagieren, sondern gezielt in wirksame Präventionsmaßnahmen zu investieren.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. dazu auch den Beitrag von Daniela Pisoiu in dieser Ausgabe.

  2. Vgl. Julia Handle/Judy Korn/Thomas Mücke, Zivilgesellschaftliche Organisationen in der Tertiärprävention, Violence Prevention Network, Berlin 2019.

  3. Vgl. ebd.

  4. Vgl. Rauf Ceylan/Michael Kiefer, Radikalisierungsprävention in der Praxis. Antworten der Zivilgesellschaft auf den gewaltbereiten Neosalafismus, Wiesbaden 2018.

  5. Bundesregierung, Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung, Berlin 2016, S. 21.

  6. Vgl. für einen Überblick Diego Muro, What Does Radicalisation Look Like? Four Visualisations of Socialisation into Violent Extremism, Barcelona Center for International Affairs (CIDOB), Dezember 2016.

  7. Vgl. Ceylan/Kiefer (Anm. 4).

  8. Vgl. Miriam Katharina Heß/Jamuna Oehlmann, Alles nur eine Frage der Gefahrenabwehr? Die Aufgabe von Extremismusprävention in der inneren Sicherheit, in: Konrad Adenauer Stiftung (Hrsg.), Stresstest für die innere Sicherheit Deutschlands, Berlin 2024, S. 60–68.

  9. Vgl. Mehmet Kart et al., Prävention und Deradikalisierung im Kontext islamistischer Radikalisierung, in: Emre Arslan et al. (Hrsg.), Radikalisierung und Prävention im Fokus der Sozialen Arbeit, Weinheim–Basel 2023, S. 108–122.

  10. Vgl. ebd.

  11. Vgl. Ceylan/Kiefer (Anm. 4), S. 73.

  12. Vgl. Kart et al. (Anm. 9).

  13. Vgl. Handle/Korn/Mücke (Anm. 2).

  14. Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx), Standards für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen religiös begründeten Extremismus, Berlin 2019.

  15. Vgl. Lea Brost/Lea Deborah Scheu, Sicherheitsbehördliche Bedrohungsdarstellungen und -einschätzungen im Umgang mit Islamismus, in: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung 2025, Externer Link: https://doi.org/10.1007/s42597-025-00140-x.

  16. Vgl. ebd; Bundesregierung (Anm. 5).

  17. Vgl. Alina Neitzert/Tim Röing, Die Landschaft der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit auf dem Gebiet des islamistischen Extremismus in Deutschland, in: Samira Benz/Georgios Sotiriadis (Hrsg.), Deradikalisierung und Distanzierung auf dem Gebiet des islamistischen Extremismus: Erkenntnisse der Theorie – Erfahrungen aus der Praxis, Wiesbaden 2023, S. 33–51; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Glaube oder Extremismus? – Die Beratungsstelle "Radikalisierung", Nürnberg 2023.

  18. Vgl. Aladin El-Mafaalani et al., Ansätze und Erfahrungen der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit, Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, HSFK-Report 6/2016.

  19. Vgl. Sabine Damir-Geilsdorf, Islamismus: Eine Einführung, Bonn 2024.

  20. Vgl. MAPEX-Forschungsverbund (Hrsg.), Radikalisierungsprävention in Deutschland. Mapping und Analyse von Präventions- und Distanzierungsprojekten im Umgang mit islamistischer Radikalisierung, Osnabrück–Bielefeld 2021.

  21. Vgl. Dieter Uden, Deradikalisierungsarbeit – besser staatlich oder zivilgesellschaftlich?, in: Benz/Sotiriadis (Anm. 17), S. 169–189.

  22. Vgl. Götz Nordbruch, Mehr als nur Dienstleister. Zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit in Deutschland, Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung (PRIF), 8.6.2018, Externer Link: https://blog.prif.org/2018/06/08/mehr-als-nur-dienstleister-zivilgesellschaftliche-praeventionsarbeit-in-deutschland.

  23. Vgl. Marcus Kober/Julian Junk, Evaluation in der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit, in: Benz/Sotiriadis (Anm. 17), S. 431–445. Ein Beispiel für Projekte, die Strategien zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung entwickeln, ist das Verbundprojekt PrEval – Zukunftswerkstätten, Externer Link: https://preval.hsfk.de.

  24. Vgl. Maurice Döring/Alina Neitzert/Tim Röing, Prävention extremistischer Radikalisierung in NRW: keine Vereinnahmung sozialer Arbeit durch Sicherheitslogik!, Bonn International Center for Conversion, BICC Policy Brief 2/2020; Damir-Geilsdorf (Anm. 19).

  25. Vgl. Heß/Oehlmann (Anm. 8).

  26. Vgl. Uden (Anm. 21).

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ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) und Mitglied der Taskforce Islamismusprävention des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).