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"Whatever it takes" | Investitionen (neu gelesen) | bpb.de

Investitionen (neu gelesen) Editorial "Whatever it takes". Demokratische Legitimationsfragen - Essay Warum es der Politik schwerfällt, für gute Infrastruktur zu sorgen Innovation und Investition statt Lockerung der Schuldenbremse Preis der Freiheit. Zu den ökonomischen Kosten der Zeitenwende Schuldenbremse ausgebremst. Die politische Debatte über Sinn und Unsinn einer Schuldengrenze Die "Schwarze Null" ist Geschichte. Aber hat sie eine Zukunft?

"Whatever it takes" Demokratische Legitimationsfragen

Claudia C. Gatzka

/ 7 Minuten zu lesen

Hat die designierte Regierung ein Mandat, noch mit dem alten Bundestag eine Grundgesetzänderung anzustreben? Die Art, wie die neue Regierungsmehrheit ihren Regierungsauftrag ausbuchstabiert, reagiert auf eine Situation, die im Wahlkampf noch nicht klar zu greifen war.

Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz ist entschlossen, Deutschland wehrfähig zu machen, koste es, was es wolle. Die avisierte sozialdemokratische Koalitionspartnerin fordert weitere 500 Milliarden Euro Sondervermögen für die Infrastruktur als Bedingung. Eine Billion Euro will die künftige schwarz-rote Regierung also in die Hand nehmen, und das mit neuen Schulden. Wenig überraschend ist, dass die Republik und auch die Unionsfraktion geteilter Meinung darüber sind, was von der persönlichen Wende des CDU-Parteivorsitzenden zu halten ist. Von Wählerbetrug ist die Rede, versicherte die Union in der ausgelaufenen Wahlperiode und im Wahlkampf doch unentwegt die Unantastbarkeit der Schuldenbremse. Auch ein Legitimationsdefizit steht im Raum, weil Merz und sein SPD-Pendant Lars Klingbeil sich für ihr Manöver, das nur über eine Grundgesetzänderung zu realisieren ist, nicht den neu gewählten, sondern den alten Bundestag ausgesucht haben. Wie steht es um eine parlamentarische Regierung, wenn sie schon die Ermöglichungsbedingungen ihrer politischen Handlungsfähigkeit nicht mit dem neuen Parlament zu schaffen vermag, aus dem sie ihre Legitimation bezieht, sondern aus dem alten, das eine ganz andere Regierung gestützt hatte?

Das Gros der Verfassungsrechtler erblickt in dem Plan ein zwar unorthodoxes, aber kein unzulässiges Vorgehen. Die Schuldenbremse auszuhebeln, funktioniert genau dann, wenn man dies per Grundgesetzänderung auf Basis einer Zweidrittelmehrheit tut. Und der 2021 gewählte Bundestag wurde mit der vorgezogenen Wahl nicht zum Untoten, sondern behält seine legitime Funktion bis zum Ende der Wahlperiode, die eben erst mit der konstituierenden Sitzung des Folgeparlaments erreicht ist. Wegen der Einberufung des "abgewählten" Bundestages durch die Parlamentspräsidentin Bärbel Bas das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wie es Linke und AfD getan haben, zeugt deshalb nur von parteitaktischen Manövern. Aus demokratiepolitischer Sicht, das lehrt die deutsche Geschichte, wären Bedenken eigentlich nur dann anzumelden, wenn es Bundestagspräsidentinnen unterließen, das Parlament einzuberufen.

Dennoch stehen demokratiepolitische Argumente im Raum, die nicht von der Hand zu weisen sind. Unterm Strich kreisen sie darum, dass "der Wählerwille" vom Februar 2025 missachtet werde. Die neuen Abgeordneten, so argumentieren die Anwälte der Linken, könnten ihrem Mandat nicht nachkommen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wird dies nicht als Argument herhalten können, weil neu gewählte Abgeordnete erst dann ein Recht haben, ihr Mandat anzutreten, wenn "ihr" Bundestag seine Wahlperiode angetreten hat, und die im Grundgesetz festgelegte Maximalfrist von 30 Tagen nun einmal ausgeschöpft werden darf. Schwerer wiegt daher die nicht juristisch zu klärende Problematik, wie es bei den Wählenden ankommen mag, dass ihr neues Votum erst einmal noch ignoriert wird. Ist es demokratisch, die Ausführung des Wählerauftrags hinauszuzögern – was ja bei aller Legalität auch eine parteitaktische Komponente hat? Und hat die neue Regierung für ihr Vorgehen überhaupt ein Mandat, nachdem die Union mit anderen Ankündigungen und Versprechungen in den Wahlkampf gegangen ist und die SPD an Zustimmung verloren hat? Dokumentiert die Regierung in spe nicht ihr fehlendes Mandat für ihre Pläne, indem sie sich auf den alten Bundestag stützen muss? Und nagt dieser, nennen wir es: Legitimationstransfer nicht noch weiter am Ansehen der ohnehin wankenden liberalen Demokratie?

Diese Einwände sind nicht unberechtigt, doch lassen sich sowohl generell als auch mit Blick auf die Spezifik der aktuellen Situation Gegenargumente vorbringen, die deshalb interessant sind, weil sie zugleich anzeigen, was die liberale Demokratie als Institutionen-, Verfahrens- und Debattenzusammenhang widerstandsfähig macht: ihre Anpassungsfähigkeit.

Opportunität versus Gepflogenheit

Demokratische Legitimationslogiken können sich in liberalen Demokratien verändern, wenn die Situation es erfordert, auch weil ihre Verfassungen genug Raum dafür lassen. Der Maßstab für Legitimation ist dann nicht mehr die Gepflogenheit, sondern die Opportunität angesichts einer ungewohnt großen Herausforderung, das Wohl des demokratisch organisierten Herrschaftsverbandes zu sichern – solange sich die Anpassungshandlungen in den Bahnen des gesetzten Rechts bewegen.

Wie also lässt sich das Vorgehen der künftigen Regierung demokratiepolitisch legitimieren? Generell lässt sich festhalten, dass das Mandat einer Regierung, die sich auf eine Parlamentsmehrheit stützt, in der repräsentativen Demokratie nicht sachgebunden ist. Das Mandat der Abgeordneten ist formal frei, auch wenn sich ein faktischer Fraktionszwang in der Bundesrepublik durchgesetzt hat. Doch solange die Abgeordneten willens sind, sich in Fraktionen zu organisieren und abzustimmen, um so der Regierung verlässliche Mehrheiten zu sichern, ist die Rede davon, dass Friedrich Merz für gewisse politische Sachziele kein Mandat hätte, irreführend. Es gehört zur Essenz des Repräsentativsystems, dass die Gewählten von den Wählenden die Autorisierung erhalten, das zu tun, was sie im Interesse des Gemeinwohls für das Beste halten. Das kann kongruent sein mit Aussagen im Wahlkampf, muss es aber nicht. Wem das missfällt, der möge über sinnvolle direktdemokratische Reformen des Repräsentativsystems nachdenken. Doch der Vorwurf, dass Parteien Wahlversprechen abgeben, die sie dann nicht halten, ist mindestens so alt wie die Bundesrepublik und damit auch ein Stück weit wohlfeil – im Grunde handelt es sich um den zwecklosen Versuch, das freie Mandat der Abgeordneten dann doch irgendwie imperativ auszudeuten.

Zwar stand im CDU-Wahlprogramm, dass an der Schuldenbremse festgehalten werde, im Wahlkampf schloss Merz eine Reform jedoch nicht kategorisch aus: "Man kann über alles reden", so lautete die Sprachregelung, auch wenn im gleichen Atemzug die Wunschvorstellung einer intakten Schuldenbremse zum Ausdruck gebracht wurde. Doch Wahlkampfsprechen ist eben kein Sprechen im Modus des Gelöbnisses. Es handelt sich in der Tat eher um Maximalforderungen, die eine Partei ausflaggen muss, um unterscheidbar von den anderen zu sein – sie kann dann mit diesen Maximalforderungen in Koalitionsverhandlungen gehen, aber es sollte Wählende und journalistische Kommentatoren in Vielparteiensystemen nicht empören, wenn diese Maximalforderungen Kompromissen weichen, die überhaupt erst das Regieren in Koalitionen ermöglichen.

Zudem lässt sich durchaus kontrovers deuten, was nun genau den Volkswillen ausmacht, der sich in Wahlen äußert, und wie er sich umsetzt. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat unlängst eine lange Abhandlung über die Legitimationsdefizite des "Parteienstaats" mit der Aussage begonnen, Wähler beauftragten bei Wahlen gewisse Fraktionen damit, eine Regierung zu bilden. Liest man dergestalt bereits das Wahlergebnis als Regierungsauftrag – und das ist wiederum durchaus Gepflogenheit in der Bundesrepublik –, dann hat diese beauftragte Regierung, genau besehen, bereits vor der Konstituierung des neuen Parlaments jedes Recht, sich die Voraussetzungen für ihr Handeln zu schaffen, die sie für geboten hält, um ihren von den Wählern erteilten Regierungsauftrag zu erfüllen. Das ist nicht nur opportun, das lässt sich auch als demokratiepolitisch verantwortungsbewusst begreifen. Das Vorgehen der designierten Regierung reagiert dabei auch auf die neue parlamentarische Konstellation. Sich auf den alten Bundestag zu stützen, ergibt demokratiepolitisch eben auch deshalb Sinn, weil der neue Bundestag erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik kein Bundestag mehr sein wird, in dem Parteien der "Mitte" eine Zweidrittelmehrheit besitzen. 2025 beginnt für die Bundesrepublik somit auch eine neue Ära des Parlamentarismus – vielleicht eine, in der sich die Demokratie ein Stück weit entparlamentarisieren muss, weil sie aus dem Parlament selbst angegriffen wird.

Eine neue Situation

Die Art, wie die Regierungsmehrheit ihren sachlichen Regierungsauftrag autonom ausbuchstabiert, reagiert auf eine Situation, die sich im Wahlkampf vielleicht abzeichnete, aber noch nicht klar zu greifen war. Dass die USA unter der Trump-Administration für die Sicherheitsgarantien für Europa nun einen Preis verlangen, von dem niemand weiß, wie lange er gilt, wie hoch er noch geschraubt wird und wie er sich bezahlen lässt, ruft eine gewissermaßen vordemokratische Verantwortlichkeit der deutschen Regierung auf den Plan: die Verantwortung, den eigenen Herrschaftsverband zu verteidigen.

Dass die Wehrhaftigkeit der Bundesrepublik über 75 Jahre durch die NATO garantiert war, ließ Demokratie hier in einem gewissen Modus praktizierbar werden, der im März 2025 angesichts der Ungewissheit über die Zukunft dieser NATO nicht mehr praktizierbar ist. Eine verantwortungsbewusste Regierung muss in einem solchen Fall für die Verteidigung sorgen, und dass sie das mit neuen Schulden tun muss, ist weithin unstreitig. Umstritten ist, ob die gigantischen neuen Mittel für die Verteidigung mit ebenso gigantischen Mitteln für die Infrastruktur verkoppelt werden müssen, und zumindest die Grünen haben daran Zweifel angemeldet. Doch so richtig es ist, die Regierung darauf zu verpflichten, das Sondervermögen nicht für konservative oder sozialdemokratische Herzensangelegenheiten zweckzuentfremden, so falsch ist die künstliche Auseinanderdividierung von Verteidigung und Infrastruktur. Jede Vorkehrung für oder gegen Kriege ist im Zeitalter moderner Kriegführung selbstverständlich auch Infrastrukturpolitik, zumal die militärischen Operationen der Gegenwart und Zukunft aufs Engste mit digitaler Infrastruktur verbunden sind.

Man muss sich diese Legitimationsversuche nicht zu eigen machen, ebenso wenig wie man meinen muss, das Handeln von Friedrich Merz und Lars Klingbeil sei alternativlos. Aber man sollte sich vor Augen führen, dass die Frage der demokratischen Legitimation in der parlamentarischen Demokratie bei aller Rechtsverbundenheit der Verfahren doch einen gewissen Spielraum bietet, den es auszuschöpfen und neu zu füllen gilt, wenn die Zeiten sich ändern. Dass sich die Zeiten für die Bundesrepublik geändert haben, ist erst in den vergangenen Wochen deutlich geworden. Debatten um demokratische Legitimation werden sich, wie die Geschichte lehrt, daran anpassen – for better or worse.

ist promovierte Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Westeuropas an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. In Kürze erscheint ihr Buch "Demokratie und Diktatur. Geschichte und Gegenwart einer Grenzziehung" (Hamburger Edition).