Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vom Krieg zum Frieden | Internationale Sicherheit | bpb.de

Internationale Sicherheit Editorial "Verbindungen, die zum Frieden beitragen sollen, werden zu Waffen". Fragen zum Krieg in der Ukraine, dem Globalen Süden und zur Zukunft der internationalen Ordnung Wohin führt der "Epochenbruch"? Konturen einer neuen Ordnung für Europas Sicherheit Vom Krieg zum Frieden. Vertrauen im Konflikt Ende der Abrüstung. Nukleare Rüstungskontrolle heute Vertrautes Misstrauen. Perspektiven eines nachhaltigen Multilateralismus Zwischen den Blöcken. Neutralität und Bündnisfreiheit Klimawandel und internationale Sicherheit

Vom Krieg zum Frieden Vertrauen im Konflikt

Lothar Brock Hendrik Simon

/ 15 Minuten zu lesen

In der Geschichte war Frieden immer eine Zwischenkriegszeit. Der russische Angriff auf die Ukraine hat verdeutlicht, dass das auch in Europa noch immer gilt. Wie kann ein Friedensschluss gelingen, der mehr bietet als eine Atempause bis zum nächsten Krieg?

Zwar gilt Frieden als Normal- und Krieg als Ausnahmezustand. In der Geschichte war Frieden aber immer eine Zwischenkriegszeit. Im Kontext der jugoslawischen Zerfallskriege der 1990er Jahre und der russischen Invasion der Ukraine ist erneut klar geworden, dass das auch in unserer Weltregion noch immer der Fall ist. Umso dringlicher stellt sich die Frage, wie man vom Krieg zum Frieden gelangt, und wie dabei vermieden werden kann, immer neue Fährten zu weiteren Kriegen zu legen.

In der Frühen Neuzeit (1492–1789) war in Europa der Weg vom Friedensschluss zur nächsten Kriegserklärung besonders kurz. Angesichts dieser Erfahrung formulierte Immanuel Kant als ersten Präliminarartikel seines 1795 entworfenen "ewigen Friedens": "Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Krieg gemacht worden." Dieser "geheime Vorbehalt" beziehungsweise die Vorstellung, dass der Gegner ihn hegt, ist eine Quelle jenes Misstrauens, das alle Ansätze zur Beendigung von Kriegen durchdringt. Wie kann man in einer Situation friedensfähig bleiben oder sogar werden, in der sich zwei oder mehr Konfliktparteien in einer bis aufs Äußerste gesteigerten Konfrontation gegenüberstehen? Wie kann es unter solchen Bedingungen zu einem Friedensschluss kommen, der mehr bietet als eine Atempause bis zum nächsten Krieg?

Bei diesen Fragen geht es um zweierlei: um die Beendigung einzelner Kriege und um die internationale Ordnung, in die ein Konflikt eingebettet ist. Zwischen beiden besteht eine kontinuierliche Wechselwirkung: Friedensschlüsse folgen der vorgegebenen Ordnung, stellen sie aber zugleich infrage und verändern sie. Das gilt für Geschichte und Gegenwart. Die Berücksichtigung der Vergangenheit ist im Folgenden nicht als Vergleich zur Gegenwart angelegt, sondern als Genealogie, die helfen soll, mehr Raum für die Auseinandersetzung mit der Gegenwart zu schaffen.

Kriegsrechtfertigung und Friedensschluss

Die Geschichte des Krieges ist eine Geschichte seiner Rechtfertigung. Ab der Antike bot die Lehre vom gerechten Krieg einen normativen Bezugsrahmen für die Anwendung von Gewalt. Die Krux dieser Lehre ist, dass sie ebenso zur Verklärung von Gewalt als gerecht wie zur Kritik von Gewalt als willkürlich beitragen kann. Dem sollte die Einführung des frühneuzeitlichen Völkerrechts abhelfen, das etwa Hugo Grotius systematisierte. Dabei ging es zunächst darum, die Gewalt im Krieg zu regeln. Aber damit erweiterte sich wiederum das Spektrum möglicher Gründe für die Rechtfertigung des Krieges als gerechte Gewalt.

Deshalb kritisierte bereits Kant die Väter des frühneuzeitlichen Völkerrechts in Europa als "leidige Tröster" und entwickelte seinen viel diskutierten Entwurf einer dreigliedrigen Friedensordnung, in der die Ausbreitung des Republikanismus, der Zusammenschluss der Staaten in einem Völkerbund und eine weltbürgerliche Ordnung sich wechselseitig verstärken und die Annäherung an einen dauerhaften Frieden ermöglichen sollten. Kant unterstellte dabei ein allgemeines Interesse der Menschen als vernunftbegabte Wesen an Frieden. Zugleich ist seine Friedensordnung darauf ausgerichtet, alle Menschen darin zu bestärken, sich auf das einzulassen, was die Vernunft gebietet. Dabei steht dem allgemeinen Interesse an einer Eingrenzung von Gewalt das ebenso allgemeine Interesse an der eigenmächtigen Ausübung von Gewalt zur Durchsetzung bestimmter Ideen und Interessen gegenüber.

Die Fähigkeit und Bereitschaft der Konfliktparteien, Frieden zu schließen und zu wahren, hängt von der Balance zwischen diesen gegenläufigen Interessen ab, wobei mit Kant gehofft werden darf, dass der institutionelle Kontext, also die internationale Ordnung, das Vertrauen in die Beachtung von Regeln stärkt. Dieses institutionelle Vertrauen kann wiederum den Raum für den Aufbau eines persönlichen Vertrauens zwischen den jeweiligen Konfliktakteuren erweitern und einen Friedensschluss begünstigen. "Vertrauen" lässt sich dabei als Erwartungshaltung begreifen, keinen Schaden zu erleiden – selbst in Kontexten, "in denen ein Verrat immer möglich ist".

Friedensschluss und Friedensordnung

Für die Formierung und Normierung (früh)neuzeitlicher internationaler Beziehungen in Europa waren nicht nur Kriegserklärungen, sondern auch Friedensverträge von konstitutiver Bedeutung. Sie bildeten nicht weniger als das "Rückgrat" der internationalen Ordnung, enthielten sie doch grundlegende Prinzipien für die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität. So galt auch in der Frühen Neuzeit der innereuropäische Frieden als die internationale Norm – trotz der faktischen "Friedlosigkeit" dieser Epoche.

In der Frühen Neuzeit wurde in Europa fast in jedem Jahr Krieg geführt. Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Konfliktparteien wurden während kriegerischer Auseinandersetzungen in der Regel jedoch nicht eingestellt. Mit dem Gegner im Gespräch zu bleiben, war vielmehr ein Gebot sowohl der Moral als auch des politischen Interesses. Entsprechend wurde es eine Kernfunktion der sich damals professionalisierenden Diplomatie, Kommunikationskanäle vor allem in militärischen Konflikten aufrechtzuerhalten und auszubauen, um gegebenenfalls Friedensverhandlungen einleiten zu können. Die Historikerin Anuschka Tischer spricht von der Herausbildung von "Kommunikationsgemeinschaften", in und mit denen eine politische Öffentlichkeit für Fragen von Krieg und Frieden entstand. Die Kommunikation im Konflikt wurde durch informelle Netzwerke und Mediation durch Dritte ergänzt und begünstigte so die Entstehung von Vertrauen – im akuten Konflikt und darüber hinaus: Während direkte Verhandlungen von Angesicht zu Angesicht dem Aufbau von interpersonalem Vertrauen dienten, konnte Mediation Vertrauen in den formalen Prozess der Friedensvermittlung stärken. Damit wurde die Zahl der Kriege zwar nicht reduziert, aber der Weg zum Frieden möglicherweise abgekürzt.

Als historische Epoche endete die Frühe Neuzeit 1789 mit der Französischen Revolution, die den Auftakt für die Herausbildung neuer Wege zum Frieden bot. Wie der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 bot auch die Französische Revolution mit den anschließenden Revolutionskriegen Anlass, die politischen Verhältnisse in Europa neu zu ordnen. Dabei ging es nicht nur um eine Wiederherstellung der vorrevolutionären Ordnung, sondern um eine durch die Revolution mit angestoßene gesellschaftliche Modernisierung auf der einen Seite und neue Formen des Umgangs mit internationalen Konflikten auf der anderen. Im Zentrum der postrevolutionären Neuordnung Europas stand der Wiener Kongress von 1814/15. In ihm manifestierte sich das Interesse der fünf europäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich, Österreich, Preußen und Russland an einer Regelung ihrer Beziehungen untereinander und an einer Kontrolle von Konflikten unterhalb der Ebene der Großmachtbeziehungen. Die Verlierermacht Frankreich erhielt einen Vertrauensvorschuss und wirkte von Anfang an am "Konzert" der Großmächte mit: zunächst faktisch über seinen einflussreichen Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand, ab dem Aachener Kongress 1818 als Vollmitglied des Wiener "Orchesters".

Bei der Neuordnung Europas spielten zwei Ansätze für den Umgang mit Konflikten eine zentrale Rolle: der Multilateralismus und das internationale Recht. Der Multilateralismus wurde in der Form der Konzertdiplomatie praktiziert. So bearbeiteten die Großmächte über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg akute Streitfragen in Kongressen und Konferenzen. Sie entschieden gemeinsam über Gefährdungen für den internationalen Frieden und folgten dabei den Grundsätzen der dynastischen Legitimität, des solidarischen Zusammenwirkens sowie der geopolitischen Zurückhaltung und der Mediation im Konfliktfall. Keine der Großmächte hatte ein Vetorecht, alles musste ausgehandelt werden. Vertrauensvolle interpersonale Kooperation stärkte dabei das Vertrauen in die Robustheit der Friedensordnung und umgekehrt. Zugleich legte die Wiener Ordnung das Fundament für das moderne Verbot von Angriffskriegen. Zwar wurde ein solches Verbot nicht vertragsrechtlich normiert, ein freies Recht zum Krieg gab es jedoch nicht.

Gleichzeitig war und blieb die Wiener Ordnung eine Herrschaftsordnung: Der Frieden in Europa ging nicht nur mit Zwang und militärischer Unterdrückung gegenüber liberalen Bewegungen sowie kleineren und mittleren Mächten und mit einem zunehmenden Nationalismus und Militarismus einher, sondern auch mit der Rechtfertigung von Kolonialismus und Imperialismus. Der Frieden der einen bedeutete insofern illegitimen Zwang und Unterdrückung für andere.

Um die Jahrhundertwende wurde als normatives Ergänzungsprogramm des Konzerts auf den beiden Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 der Versuch unternommen, das 1864 eingeführte heute sogenannte Humanitäre Völkerrecht weiterzuentwickeln und durch einen Ausbau der Schiedsgerichtsbarkeit zu ergänzen. Das fiel mit einer Professionalisierung des Völkerrechts zusammen. Zugleich nahmen aber unter dem Druck militärischer und wirtschaftlicher Rivalitäten zwischen den Großmächten und insbesondere des deutschen Strebens nach einem "Platz an der Sonne" die Spannungen zwischen den Großmächten zu. So steht am Ende der Wiener Ordnung der Erste Weltkrieg – und daraufhin der Versuch, eine über Europa hinausgreifende Friedensordnung zu schaffen.

Friedensordnung als universelles Projekt

Wie schon ein Jahrhundert zuvor folgten die Siegermächte auch nach dem verheerenden "Großen Krieg" bei der Organisation des Friedens der Idee, Friedensschluss und ausformulierte Friedensordnung miteinander zu verbinden. Dabei standen wiederum der Ausbau des Multilateralismus und die Ausdifferenzierung des Völkerrechts im Vordergrund: Das Wiener Konzert wurde zum Völkerbund transformiert, der nunmehr für eine universelle Ordnung stehen sollte, in die auch die Beschlüsse der Haager Friedenskonferenzen eingehen sollten.

Dieser Weg von der Kriegsbeendigung durch Sieg zur Schaffung einer neuen Friedensordnung endete schnell. Weil sich das Deutsche Reich in der Wilhelminischen Ära zur revisionistischen Macht in Europa entwickelt hatte, konnten die Westmächte den Krieg gegen Deutschland zwar als "Kampf um das Recht" ausweisen. Aber die Betonung von Gerechtigkeits- und Rechtsansprüchen setzte sich in einer präzedenzlosen moralisch-juristischen Aufladung der Friedensschlüsse von 1919 fort. Das hatte zur Folge, dass Deutschland zunächst aus der sich neu konstituierenden Kommunikationsgemeinschaft der Mitgliedstaaten des Völkerbundes ausgegrenzt wurde. Diplomatischer Respekt, Anerkennung und Vertrauensbildung litten unter der fehlenden Reintegration Deutschlands in die internationale Ordnung und ließen den Versailler Frieden trotz Gründung des Völkerbundes aus deutscher Sicht weitgehend als Sieg- beziehungsweise Diktatfrieden erscheinen. Das begünstigte in Deutschland die Mobilisierung eines nationalistischen Denkens, das von den Nationalsozialisten für ihre Zwecke genutzt wurde. Die Durchsetzung des Nationalsozialismus in Deutschland hatte zur Folge, dass dem Ersten Weltkrieg bereits zwei Jahrzehnte später ein noch schrecklicherer, von Deutschland ausgehender Angriffskrieg mit mehr als 60 Millionen Toten und den Massenverbrechen der Shoah folgte.

Unter dem Eindruck dieser Gewalt unternahmen die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg einen dritten Versuch, die Beendigung eines Krieges durch einen Sieg mit der Schaffung einer allgemeinen Neuordnung der internationalen Beziehungen zu verbinden, wobei die zunächst erfolgte Ausgrenzung Deutschlands und Japans durch deren rasche Eingliederung in die westliche Staatengemeinschaft als Teil der westlichen Politik im Kalten Krieg kompensiert wurde. Die UN-Charta knüpft faktisch an das Europäische Konzert und den Völkerbund an, geht aber in dem hier interessierenden Zusammenhang über beide hinaus: erstens mit dem in Artikel 2 Absatz 4 verankerten allgemeinen Gewaltverbot, zweitens mit der in Kapitel VI und VII festgeschriebenen Verpflichtung der Staaten auf eine friedliche Streitbeilegung und auf kollektive Friedenssicherung, drittens durch die Einrichtung des Sicherheitsrates mit seiner Mischung aus ständigen und nicht-ständigen Mitgliedern, der das Wiener Großmächtekonzert formalisiert, durch das Vetorecht für die ständigen Mitglieder aber auch schwächt. Das wurde im Kalten Krieg sehr schnell deutlich. Zugleich bot die Zeit der Blockkonfrontation ein Beispiel dafür, wie Vertrauensbildung auch im Konflikt gelingen kann.

Vertrauensbildung im Konflikt

Das Allgemeine Gewaltverbot der UN-Charta kann als Ende einer Entwicklung begriffen werden, willkürliche zwischenstaatliche Gewaltanwendung schrittweise zu verbieten und gleichzeitig das Instrumentarium für eine kollektive Friedenssicherung erheblich auszubauen. Die Wiederherstellung und Sicherung des Friedens durch die UN setzte jedoch die Fähigkeit zum Konsens vor allem zwischen den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates voraus. Die Chancen dafür waren im Kalten Krieg außerordentlich begrenzt. Immerhin konnten zwei Wege zum Frieden geöffnet werden, die in der UN-Charta nicht vorgesehen waren: 1948 kam es im Palästina-Krieg zur ersten Peacekeeping-Operation zur Überwachung des Waffenstillstands, 1950 vor dem Hintergrund des Korea-Krieges zur ersten "Uniting for Peace"-Resolution der UN-Vollversammlung. Das Peacekeeping bietet die Chance, ein Ausbleiben militärischer Handlungsfähigkeit der UN durch militärische Friedensstabilisierung im Einvernehmen mit den Konfliktparteien zu kompensieren. Mit "Uniting for Peace" kann die Generalversammlung versuchen, über ein eigenes Mehrheitsvotum die Auswirkungen einer Blockade des Sicherheitsrates abzufedern.

In der Suez-Krise von 1956 kamen beide Verfahren zum Zuge: Das "Uniting for Peace"-Verfahren trug dazu bei, die Veto-Mächte Großbritannien und Frankreich von einem gemeinsamen Krieg mit Israel gegen Ägypten wegen der Verstaatlichung des Suez-Kanals abzuhalten; und eine UN-Friedenstruppe überwachte den unter dem Schirm der UN herbeigeführten Waffenstillstand. Das konnte nur im Einvernehmen mit den USA geschehen, die das Handlungsmuster der Ost-West-Konfrontation durchbrachen und auf Frankreich und Großbritannien erheblichen Druck ausübten. Dabei handelte es sich allerdings nicht um einen Akt der Vertrauensbildung: Der US-Regierung ging es darum, den Druck auf die Sowjetunion wegen deren Intervention in Ungarn erhöhen zu können und eine Zunahme des sowjetischen Einflusses in Ägypten zu verhindern. So kam es 1958 im Kontext der Berlin-Krise zu einer weiteren Verschärfung der Ost-West-Konfrontation, die in der Kuba-Krise 1962 bis an den Rand eines Atomkrieges führte.

Der Ost-West-Konflikt erschien damals als Ausdruck lernpathologischer Verhaltensweisen auf beiden Seiten. Man versuchte nicht, die andere Seite zu verstehen, sondern pflegte ein Bild von ihr, das die schlimmsten Befürchtungen weckte. Dabei konnte es zu gefährlichen Fehleinschätzungen dessen kommen, was die jeweils andere Seite beabsichtigte. Das zeigte sich in der Kuba-Krise mit kaum zu überbietender Dramatik. Unter dem sich in dieser Situation aufbauenden Entscheidungsdruck ließen sich beide Seiten in letzter Minute auf einen Kompromiss ein, der die unmittelbare Konfrontation entschärfte und darüber hinaus den Weg für einen weniger riskanten Umgang miteinander öffnete.

Das war ein vielschichtiger Prozess, der der Vertrauensbildung diente: Zwischen Washington und Moskau wurde zur Stärkung der Kommunikation in akuten Krisen ein "heißer Draht" eingerichtet. Dem bis dahin ungebremsten Wettrüsten wurde ansatzweise mithilfe von Rüstungskontrollverhandlungen begegnet. Durch die Einberufung und Verstetigung der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 wurde ein institutioneller Rahmen für eine grundlegende Entspannung geschaffen, die wesentlich durch die Politik der Annäherung zwischen den beiden deutschen Staaten unterstützt wurde. Zwar ging der Konkurrenzkampf beider Lager um Macht und Einfluss in der "Dritten Welt" weiter, während sich die militärische Konfrontation im Streit über die Stationierung sowjetischer Mittelstreckenraketen erneut zuspitzte. Dennoch war zwischen Ost und West eine Kommunikationsgemeinschaft entstanden, die in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre auch den Rahmen für eine persönliche Annäherung zwischen den Vertretern der Hauptantagonisten in diesem Konflikt, dem sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow und dem US-Präsidenten Ronald Reagan, bot.

Werkzeugkästen und Kriegsmaschinen

Der Blick auf Kriegsgefahren und Friedensschlüsse änderte sich 1989/91 mit dem Ende des Ost-West-Konflikts. Die alten Feindbilder und Bedrohungsvorstellungen lösten sich auf. In den Vordergrund traten nun die Kriege im Globalen Süden. Da mit dem Ende der Blockkonfrontation auch das gesellschaftspolitische Koordinatensystem verloren ging, in das diese Kriege bis dahin eingeordnet werden konnten, schärfte sich der Blick für die in ihnen ausgeübte Gewalt: Sie trat verstärkt als Problem an sich in Erscheinung, das auch als solches bearbeitet werden musste. So bildete sich eine breite Allianz aus nationalen Regierungen, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich die Aufgabe stellte, die postkolonialen Konflikte so zu transformieren, dass sie ohne Anwendung von Gewalt ausgetragen werden konnten. Daraus ging innerhalb kurzer Zeit eine regelrechte Friedensindustrie hervor, die – anknüpfend an das inzwischen etablierte Peacekeeping – "Werkzeugkästen" für den zivilen Umgang mit (innerstaatlichen) Konflikten bereitstellte. Das geschah in Verbindung mit programmatischen und organisatorischen Innovationen auf UN-Ebene, wie der UN-Agenda für Frieden und dem Aufbau eines UN-Department of Peacekeeping Operations.

Grundlegend für die in diesem Rahmen geleistete Arbeit war die Erkenntnis, dass Frieden zwar per Verhandlungen vereinbart werden kann, darüber hinaus aber in einem langwierigen Prozess abgesichert werden muss, wenn er Bestand haben soll. "Peacebuilding" wurde demensprechend zu einem Schlüsselbegriff der neuen Bemühungen um die Eindämmung von Gewalt. Die daran beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen trugen als kritische Gegenüber staatlicher Einrichtungen wesentlich zur konzeptionellen Entwicklung und Weiterentwicklung dieser Friedensarbeit bei, etwa durch eine Aufwertung der lokalen Handlungsebene.

Das politische Terrain, auf dem sich diese Aktivitäten entfalteten, war und ist weit mehr als eine Spielwiese am Rande geopolitischer Grabenkämpfe um Macht und Einfluss zwischen den dominierenden Mächten. Aber es bildet auch keine von diesen Kämpfen abgeschottete Sphäre. So stand und steht neben den Werkzeugkästen für die Friedensarbeit die übliche Kriegsmaschinerie, die eigentlich durch die Werkzeugkästen hätte ersetzt werden sollen.

Das Ende des Kalten Krieges bot neue, zuvor nicht bestehende Chancen, eine Weltordnung zu schaffen, die den Vorgaben der UN-Charta entsprochen hätte. Dazu gab es nicht nur handfeste normative Vorgaben wie die KSZE-Schlussakte oder die Charta von Paris für ein neues Europa von 1990, sondern auch reale Ansätze. Es wurde in einer präzedenzlosen Weise abgerüstet; neue Konzepte und Kapazitäten für die Pazifizierung von Konflikten und für den Schutz von Menschen in Konflikten entstanden; die Weltkonferenzen der frühen 1990er Jahre formulierten umfassende Agenden für eine globale Zusammenarbeit auf allen Gebieten von öffentlichem Belang; die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wurde unter anderem in Gestalt des Internationalen Strafgerichtshofes vorangetrieben, und es gab sogar Anlass, von einer "Konstitutionalisierung" des Völkerrechts zu sprechen.

Diese Entwicklung bot einen normativen Rahmen für die Kritik der Eingriffe der USA und der jeweiligen "Koalitionen der Willigen" im Kosovo 1999, in Afghanistan 2001, im Irak 2003 und schließlich auch in Libyen 2011. Mit dem internationalisierten Bürgerkrieg in Syrien und dem Beginn der russischen Interventionen in Georgien 2008, auf der Krim 2014 und schließlich 2022 in der gesamten Ukraine als Teil einer neoimperialen Agenda wurde dieser Bezugsrahmen gesprengt. Ein Verständnis der globalen Entwicklung, das das Vertrauen in die Möglichkeit einer kooperativen Weltordnung gestützt hätte, konnte sich nicht mehr entwickeln. Dieser Entwicklung lag zugrunde, dass die eine Seite des Ost-West-Konflikts – der Westen – dessen Ende nicht nur unbeschadet, sondern gestärkt überstanden hatte, während die andere Seite – der Realsozialismus – zusammengebrochen war. Das hatte ein enormes Ungleichgewicht in den Machtverhältnissen geschaffen, unter denen die Neugestaltung der Weltordnung erfolgen musste. Die politischen Entscheidungsträger in Moskau setzten in den 1990er Jahren zunehmend auf militärische Gewalt zur Befriedung postsozialistischer Konflikte. Zugleich verleitete das Machtungleichgewicht die politischen Entscheidungsträger im Westen unter Führung der USA dazu, die Neugestaltung der Weltordnung als hegemoniales Projekt voranzutreiben. Das wurde einerseits innerhalb des Westens kritisiert, ließ die liberalen Intellektuellen insbesondere in Kontinentaleuropa aber hoffen, in diesem Projekt das Heraufdämmern einer kosmopolitischen Ordnung entdecken zu können. Das war ein doppelter Irrtum: Die hegemoniale Politik schwächte letztlich die Akzeptanz westlicher Weltordnungsvorstellungen, und sie erlaubte es, das universalistische oder kosmopolitische Denken als Teil der hegemonialen Politik des Westens zu diskreditieren. Es entwickelte sich ein internationaler Widerstand gegen die weltordnungspolitischen Vorgaben des Westens, der in den innenpolitischen Krisen der liberalen Demokratien ein verdrehtes Echo findet.

Putins Angriff auf die Ukraine hat schmerzlich bewusst gemacht, dass die Annäherung zwischen Ost und West im Kalten Krieg mit der KSZE-Schlussakte und der Charta von Paris ihren krönenden Abschluss fand und nicht zum Ausgangspunkt einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde. Dass das Vertrauen in Recht und internationale Ordnung aber schon zuvor gelitten hatte und die russischen Rechtsverletzungen seit 2014 deswegen nur halbherzig kritisiert worden waren, ist auch als ein Echo auf die hegemoniale Völkerrechtspolitik des Westens zu verstehen: Heute sind wir weniger mit dem Scheitern einer kooperativen regelbasierten Weltordnung konfrontiert als vielmehr mit dem Ausbleiben einer solchen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts.

Vertrauensaufbau als reflexiver Prozess

Die Selbstaufklärung über die angesprochenen Sachverhalte fällt schwer. Sie verlangt aufseiten der liberalen Demokratien von allen Beteiligten eine neue Nachdenklichkeit in einem Moment der Geschichte, in dem es in einem seit dem Ende des Ost-West-Konflikts nicht erkannten Ausmaß um die Mobilisierung von Gestaltungsfähigkeit geht. Das ist ein Paradox, das die westliche Weltpolitik weit über die Ukraine hinaus umtreiben wird. Dabei wird es darauf ankommen, eine neue Kommunikationsgemeinschaft zu schaffen, die im Kontext globaler Machtverschiebungen und fortbestehender Existenzrisiken wie dem Klimawandel, aber auch im Falle einer nuklearen Konfrontation dazu beitragen kann, das allgemeine Interesse an der Einhaltung von Grundregeln der internationalen Beziehungen gegenüber dem ebenso allgemeinen Interesse an Handlungsfreiheit zu stärken. Das kann nur im Wege einer Vertrauensbildung im Konflikt gelingen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Externer Link: http://www.friedensgutachten.de/2022/ausgabe.

  2. Vgl. Martin Saar, Genealogie als Kritik, Frankfurt/M. 2007.

  3. Vgl. Lothar Brock/Hendrik Simon (Hrsg.), The Justification of War and International Order: From Past to Present, Oxford 2021.

  4. Vgl. Samuel Moyn, Humane. How the United States Abandoned Peace and Reinvented War, New York 2021.

  5. Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden (1795), in: ders., Gesammelte Schriften (Akademie-Ausgabe), Berlin 1900ff., S. 341–385, hier S. 355.

  6. Nicholas J. Wheeler, Trusting Enemies: Interpersonal Relationships in International Conflict, Oxford 2018, S. 3. Vgl. auch Niklas Luhmann, Vertrauen – ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität, Stuttgart 1968. Siehe auch das Forschungscluster ConTrust: Externer Link: https://contrust.uni-frankfurt.de.

  7. Vgl. Randall Lesaffer, Peace Treaties and the Formation of International Law, in: Bardo Fassbender/Anne Peters (Hrsg.), The Oxford Handbook of the History of International Law, Oxford 2012, S. 71–94.

  8. Johannes Burkhardt, Die Friedlosigkeit der Frühen Neuzeit. Grundlegung einer Theorie der Bellizität Europas, in: Zeitschrift für Historische Forschung 4/1997, S. 509–574.

  9. Anuschka Tischer, Offizielle Kriegsbegründungen in der Frühen Neuzeit, Berlin 2012, S. 22.

  10. Vgl. Paul W. Schroeder, The Transformation of European Politics, 1763–1848, Oxford 1994; Matthias Schulz, Das europäische Konzert der Großmächte als Sicherheitsrat, 1815–1860, München 2009.

  11. Vgl. Hendrik Simon, Der Mythos vom "freien Recht zum Krieg". Zu einer Genealogie der modernen Kriegslegitimation, Dissertation, Goethe-Universität Frankfurt am Main 2022.

  12. Vgl. Andreas Eckert, Rechtfertigung und Legitimation von Kolonialismus, in: APuZ 44–45/2012, S. 17–22.

  13. Vgl. Martti Koskenniemi, The Gentle Civilizer of Nations: The Rise and Fall of International Law 1870–1960, Cambridge 2002.

  14. Marcus M. Payk, Frieden durch Recht?, Berlin–Boston 2018.

  15. Vgl. Lesaffer (Anm. 7), S. 91.

  16. Vgl. Payk (Anm. 14), S. 361.

  17. Vgl. Charlotte Peevers, The Politics of Justifying Force: The Suez Crisis, the Iraq War, and International Law, Oxford 2012.

  18. Vgl. Dieter Senghaas, War der Kalte Krieg ein Krieg?, in: Leviathan 3/2003, S. 303–322.

  19. Vgl. Wheeler (Anm. 6).

  20. Vgl. Sanam Naraghi Anderlini, Peace Negotiations and Agreements, 2012, in: International Alert/Women Waging Peace (Hrsg.), Inclusive Security, Sustainable Peace. A Toolkit for Advocacy and Action, Bd. 2, London–New York 2004, S. 16–32, Externer Link: http://www.inclusivesecurity.org/wp-content/uploads/2013/05/101864251-Toolkit-for-Advocacy-and-Action.pdf.

  21. Vgl. Thorsten Gromes, Hindernisse auf dem Weg zu Friedensschlüssen in Bürgerkriegen, Leibnitz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, PRIF Report 3/2020.

  22. Vgl. Nicole Deitelhoff/Christopher Daase, Vertrauen und Misstrauen in der internationalen Politik. Was uns der Krieg Russlands in der Ukraine lehrt, in: Kursbuch 210/2022, S. 88–100.

  23. Jan Klabbers/Anne Peters/Geir Ulfstein (Hrsg.), The Constitutionalization of International Law, Oxford 2009.

  24. Vgl. Jan Claas Behrends, Unter dem deutschen Radar. Die postsowjetischen Kriege 1991 bis 2022, in: APuZ 28–29/2022, S. 21–27.

  25. Vgl. Deitelhoff/Daase (Anm. 22).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Lothar Brock, Hendrik Simon für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Senior-Professor für Politikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und assoziierter Forscher am Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK).
E-Mail Link: brock@hsfk.de

ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in Frankfurt am Main.
E-Mail Link: simon@hsfk.de