Beim Thema Infrastruktur und Investitionsstau wird in der öffentlichen Debatte vieles durcheinandergebracht. Bevor wir mit der Analyse beginnen, ist es deshalb sinnvoll, den Untersuchungsgegenstand eindeutig abzugrenzen. Gegenstand der Betrachtung ist im Folgenden der Teil der öffentlichen Infrastruktur, der nach der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) Teil des Sektors „Staat“ ist.
So werden die Kosten des Baus und der Instandhaltung von Autobahnen in Österreich hauptsächlich durch Mauteinnahmen gedeckt. Die staatliche österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) gehört daher nicht zum Sektor Staat, sondern zu den nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften. Hierzulande werden viele Stadtwerke, obwohl sie im Gemeindeeigentum sind, dem Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zugerechnet, weil sie ganz überwiegend durch Entgelte der Nutzer auf einem Wettbewerbsmarkt finanziert werden. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die bundeseigene DB Fernverkehr AG.
Lange wurden auch zahlreiche ÖPNV-Unternehmen und die Infrastrukturgesellschaft der Bahn dem Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zugeordnet. Aufgrund einer Empfehlung („Advice“) des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) von 2022 dürfen jedoch pauschale Zahlungen der öffentlichen Hand zur Kostendeckung im ÖPNV und zur Finanzierung der Infrastruktur nicht mehr als Umsatzerlöse der Verkehrsunternehmen gebucht werden. Damit änderte sich der sogenannte Markt-/Nichtmarkttest und führte im Rahmen der jüngsten Generalrevision der VGR vom August 2024 zu einer rückwirkenden statistischen Zuordnung dieser Einheiten zum Sektor Staat. ÖPNV-Unternehmen, die überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert werden, werden ab dem Jahr 1991 dem Sektor Staat zugerechnet. Für Teile der Bahn ist eine getrennte Sektorprüfung erst für die Zeit ab der Bahnreform 1999 möglich. Bis dahin zählt die Bahn in ihrer Gesamtheit zum Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften.
Trotz dieses Zeitreihenbruchs und regelmäßiger, teilweise erheblicher Revisionen bilden die VGR die wesentliche Datengrundlage für diesen Beitrag. Sie liefern eine kohärente Statistik und sind dank einheitlicher Konzepte auch international vergleichbar. Eine Schwäche ist der begrenzte Detailgrad und die – auch im Rahmen der VGR der Länder – nur eingeschränkte Verfügbarkeit von regionalen Daten. So werden die Investitionen für die einzelnen Bundesländer nicht getrennt nach Sektoren, sondern nur nach Wirtschaftsbereichen ausgewiesen. Hier muss teilweise auf andere Datenquellen und Erhebungen zurückgegriffen werden. Auch auf kommunaler Ebene sind regionale Vergleiche schwierig, da Daten für einzelne Kommunen nicht leicht zugänglich sind und in der Regel nur für die Kernhaushalte ausgewiesen werden.
Auf der gesamtstaatlichen Ebene sowie für die staatlichen Teilsektoren weisen die VGR wesentliche Teile der deutschen Infrastruktur aus. Zu den staatlichen Bauten zählen neben der öffentlichen Straßen- und Schieneninfrastruktur insbesondere öffentliche Gebäude wie zum Beispiel Schulen. Seit der Generalrevision 2014 gehören zu den staatlichen Ausrüstungen neben Fahrzeugen und anderen Geräten auch militärische Waffensysteme. Eine weitere wichtige Neuerung der Revision von 2014 war die Erfassung der Schaffung geistigen Eigentums als Investitionen (statt wie zuvor als Vorleistung).
Mit 14 Prozent war der Anteil des Sektors Staat am gesamtwirtschaftlichen Anlagevermögen im Jahr 2023 vergleichsweise gering – um die Jahrtausendwende waren es noch knapp 17 Prozent. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass private Wohngebäude rund die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Anlagevermögens ausmachen. Bei den Nichtwohnbauten ist der staatliche Anteil mit gut einem Drittel schon deutlich höher – und bei den Tiefbauten, wozu Straßen, Schienen und Brücken zählen, liegt er bei mehr als der Hälfte. Neben den staatlichen Investitionen spielen Investitionszuschüsse an andere Sektoren – beispielsweise für die energetische Gebäudesanierung – eine wichtige Rolle. Seit 2019 sind sie steil angestiegen.
Europäischer Vergleich
Bei internationalen Vergleichen reicht die alleinige Betrachtung öffentlicher Investitionen nicht aus, da die Sektorzuordnung einzelner Bereiche aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmodelle (nutzerfinanziert versus steuerfinanziert) von Land zu Land variieren kann. Ein erster Blick gilt daher der gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote.
Vor der Finanzkrise 2007 belegte Deutschland bei der gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote den drittletzten Platz der betrachteten Länder. Allerdings waren damals die Investitionsquoten einiger Länder, wie zum Beispiel Irland und Spanien, durch Blasen an den Immobilienmärkten mit einer entsprechend überhöhten Bauaktivität gekennzeichnet. Die relative Verbesserung Deutschlands geht unter anderem auch darauf zurück, dass die Investitionstätigkeit in den besonders von der Eurokrise betroffenen Ländern Spanien, Portugal und Griechenland sehr stark zurückgegangen ist. Während die Investitionstätigkeit in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2007 spürbar zugenommen hat, sind die Investitionsquoten in den meisten osteuropäischen EU-Ländern im Vergleich zu 2007 zurückgegangen, auch weil Nachholbedarfe im Zuge des EU-Beitritts mittlerweile gedeckt worden sind. Die Mehrheit der osteuropäischen EU-Länder investiert aber immer noch überdurchschnittlich.
Auffallend schwach ist Deutschland bei den öffentlichen Investitionen. Trotz eines deutlichen Anstiegs der Investitionsquote gegenüber 2007 gehört Deutschland immer noch zu den drei Ländern mit der geringsten öffentlichen Investitionstätigkeit. Angesichts der Tatsache, dass hierzulande – anders als in einigen anderen europäischen Ländern – der allergrößte Teil der Verkehrsinfrastruktur dem Staat zugerechnet wird, ist dies bemerkenswert und ein erster Hinweis auf eine unzureichende öffentliche Investitionstätigkeit.
Eine zu schwache öffentliche Investitionstätigkeit in Deutschland wird seit Jahren auch von internationalen Institutionen kritisiert. So bemängelten die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rats vom Oktober 2024 erneut unzureichende Infrastrukturinvestitionen und forderten Deutschland auf, die öffentlichen Investitionen zu stärken.
Anlagearten
Die Investitionstätigkeit des Staates ist nach einem Anstieg infolge der deutschen Wiedervereinigung im Laufe der 1990er Jahre wieder deutlich zurückgegangen (Abbildung 2). Die staatliche Investitionsquote ist von 1992 bis 2004 von 3,4 Prozent auf 2,2 Prozent zurückgegangen.
Die starke Verlangsamung der öffentlichen Investitionstätigkeit bis in die frühen 2000er Jahre ist vor allem auf die staatlichen Bauinvestitionen zurückzuführen, die deutlich mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen ausmachen. Dies gilt neben den Nichtwohnbauten auch für die Wohnbauten, die aber quantitativ vernachlässigbar sind, auch weil viele Wohnungsbaugesellschaften im staatlichen Eigentum sich überwiegend durch Mieteinnahmen (Markteinkommen) finanzieren und daher nicht dem Sektor Staat zugerechnet werden und weil der Staat den (sozialen) Wohnungsbau auch auf andere Weise als durch eigene Bautätigkeit fördert. Nach dem Tiefpunkt 2005 haben sich die öffentlichen Bauinvestitionen zunächst wieder deutlich nach oben entwickelt. Zwischen 2009 und 2011 wurden sie auch durch das Konjunkturpaket I der Bundesregierung gestützt, mit dessen Auslaufen die öffentlichen Bauinvestitionen wieder deutlich zurückgingen – relativ zur Wirtschaftsleistung, aber ebenso in realer Rechnung. Erst ab 2015 setzte wieder eine Trendwende bei den öffentlichen Bauinvestitionen ein, die primär von den öffentlichen Tiefbauten bestimmt wurde – also unter anderem durch Investitionen in Straßen, Brücken, Tunnel und Gleisanlagen. Demgegenüber verlief die Entwicklung im Hochbau, abgesehen von einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, weniger dynamisch.
Die Ausrüstungsinvestitionen und die Investitionen in sonstige Anlagen entwickelten sich wesentlich stetiger als die Bauinvestitionen des Staates. Wenngleich es auch hier in den 1990er Jahren einen leichten Rückgang der Investitionsquote gab, nahmen insbesondere die Investitionen in sonstige Anlagen, worunter im Wesentlichen geistiges Eigentum fällt, bis 2021 deutlich rascher zu als die Wirtschaftsleistung. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 gilt dies tendenziell auch für die Ausrüstungen. Seit dem Höhepunkt 2020 beziehungsweise 2021 haben die Investitionen in Ausrüstungen und in sonstige Anlagen etwas nachgelassen. Die staatlichen Bauinvestitionen entwickelten sich hingegen ähnlich wie das Produktionspotenzial. Insgesamt kam damit der Aufholprozess bei den staatlichen Bruttoanlageinvestitionen ab 2020 zum Erliegen.
Dass der Rückstand bei der Infrastruktur bei den Bauten am stärksten ausgeprägt ist, zeigt sich auch am sogenannten Modernitätsgrad des Kapitalstocks. Dieser wird als Verhältnis des Nettokapitalstocks zum Bruttokapitalstock berechnet. Je älter der Kapitalstock, umso mehr wurde bereits abgeschrieben und umso niedriger ist der Modernitätsgrad. Während der Modernitätsgrad von Ausrüstungen und geistigem Eigentum seit der Jahrtausendwende zugenommen hat, ist der Modernitätsgrad der Bauten um rund zehn Prozentpunkte gesunken. Etwas geringer war der Rückgang beim gesamten Tiefbau und bei den Straßen, während der Modernitätsgrad der Bundesautobahnen von einem höheren Niveau aus ebenfalls um rund zehn Prozentpunkte zurückging.
Staatliche Teilsektoren
Im Folgenden wird die Entwicklung der staatlichen Investitionsquote aus der Perspektive der staatlichen Teilsektoren – Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung – betrachtet, wobei die Investitionen der Sozialversicherungen vernachlässigbar gering sind (Abbildung 3). In den frühen 1990er Jahren tätigten die Kommunen noch mehr als die Hälfte der staatlichen Bruttoanlageinvestitionen. Aufgrund der bis Anfang der 2000er Jahre stark rückläufigen kommunalen Investitionstätigkeit ist dieser Anteil bis 2024 auf 35 Prozent gesunken. Es ist kein Zufall, dass die Entwicklung der kommunalen Investitionen ähnlich verläuft wie die Dynamik der Bauinvestitionen in Abbildung 2, denn über 80 Prozent der kommunalen Investitionen sind Bauinvestitionen. Nach dem starken Rückgang in den 1990er Jahren und den frühen 2000er Jahren verharrte die kommunale Investitionsquote viele Jahre auf einem niedrigen Niveau. Ein dynamischer Aufholprozess setzte erst ab 2017 ein, gestützt durch stark erhöhte Investitionszuschüsse von Bund und Ländern sowie durch eine günstige Einnahmenentwicklung infolge des langen Aufschwungs. Selbst im Corona-Jahr 2020 investierten die Kommunen noch kräftig, auch weil Bund und Länder die Kommunen in der Krise massiv stützten. Seither hat sich die Investitionstätigkeit der Kommunen aber wieder deutlich abgeschwächt.
Die Entwicklung auf der Bundesebene ist – wie beim Staat insgesamt – durch die Reklassifizierung von Teilen der Bahn ab 1999 verzerrt. Nachdem die Investitionstätigkeit in den 1990er Jahren hinter der Wirtschaftsentwicklung zurückblieb und die Investitionsquote deutlich rückläufig war, nahmen die Bundesinvestitionen im Trend etwas schneller zu als die Wirtschaftsleistung, und die Investitionsquote stieg allmählich, wobei die Ausrüstungen und die Investitionen in geistiges Eigentum besonders kräftig zunahmen. Die Bauinvestitionen nahmen in preisbereinigter Rechnung kaum zu.
Nach dem Wiedervereinigungsboom der frühen 1990er Jahre ließ die Investitionstätigkeit der Länder deutlich nach. In den frühen 2000er Jahren brach sie dann regelrecht ein, auch weil die Länder sich durch Mindereinnahmen infolge der Steuersenkungen der rot-grünen Bundesregierung zu Ausgabenkürzungen gezwungen sahen. Besonders betroffen waren die Bauinvestitionen, aber auch die Investitionen in Ausrüstungen und geistiges Eigentum schwächelten. Erst ab 2007 stellte sich eine breite Aufwärtstendenz ein, die bis 2020 anhielt. Seither bleibt die Entwicklung der öffentlichen Investitionen auf der Landesebene aber hinter der Wirtschaftsleistung zurück.
Der Nachholbedarf auf der kommunalen Ebene zeigt sich darüber hinaus auch bei der Analyse des Kapitalstocks. Der Modernitätsgrad bei der kommunalen Infrastruktur ist im Vergleich zum Bund und zu den Ländern deutlich stärker zurückgegangen – von 58,8 Prozent im Jahr 2000 auf 48,3 Prozent im Jahr 2023 verglichen mit einem Rückgang von 57,4 Prozent auf 53,1 Prozent beim Bund und von 57,3 Prozent auf 51,3 Prozent bei den Ländern. Nur bei den quantitativ wenig bedeutsamen Sozialversicherungen war die Abnahme des Modernitätsgrads mit fast 20 Prozentpunkten noch drastischer als bei den Kommunen. Während Bund und Länder in den meisten Jahren Zuwächse ihres realen Kapitalstocks verzeichneten, schrumpfte das preisbereinigte Anlagevermögen der Kommunen seit 2012 in allen Jahren mit Ausnahme des Jahres 2020. Dabei ist zu beachten, dass die Bevölkerung im gleichen Zeitraum deutlich gewachsen ist.
Regionale Disparitäten
Hinter der insgesamt unzureichenden Investitionstätigkeit der kommunalen Ebene verbergen sich regional deutlich unterschiedliche Entwicklungen. Abbildung 4 zeigt die staatlichen Sachinvestitionen je Einwohner in Euro für die Flächenländer in der Abgrenzung der Finanzstatistik im Jahr 2023. Dabei zeigt sich eine sehr große Streuung der Investitionstätigkeit in den einzelnen Bundesländern. So haben Land und Kommunen in Bayern 2023 mehr als doppelt so viel in Sachanlagen investiert wie das Saarland.
Die regional unterschiedliche Investitionstätigkeit lässt sich nicht in erster Linie durch unterschiedliche Präferenzen und Prioritäten erklären. Es spielen insbesondere die Folgen des Strukturwandels eine wichtige Rolle. Eine Analyse des Wirtschaftswissenschaftlers Achim Truger zeigt für die NRW-Kommunen, dass vor allem „Globalisierungsverlierer“, die in NRW, aber auch im Saarland einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Kommunen ausmachen, im Zuge von Konsolidierungsbemühungen die Ausgaben unter anderem für Schulen und Verkehrsinfrastruktur stark einschränken mussten.
Die regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen führen beim Umgang mit den Investitionsbedarfen zu unterschiedlichen Strategien. Das zeigt sich am Beispiel der Ausgaben für Schulbauten.
Hohe Investitionsbedarfe
Diese Analyse zeigt, dass Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich investiert, die Investitionen insbesondere beim Sektor Staat auffällig niedrig ausfallen und dass dies bei erheblichen regionalen Divergenzen ganz besonders für den Bereich der Bauten und die kommunale Infrastruktur gilt. Damit wissen wir aber noch nicht, wie groß der zusätzliche Investitionsbedarf ist und wo er im Einzelnen besteht. Es ist vielmehr sinnvoll, zu diesem Zweck detailliertere Studien zu Teilbereichen und zusätzliche Daten – etwa aus dem Bundeshaushalt – heranzuziehen.
Mit dieser Herangehensweise hat ein Team des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) bereits 2019 geschätzt, welche zusätzlichen investiven Ausgaben der Staat in einem Zeitraum von zehn Jahren tätigen muss, und ermittelte dabei einen Bedarf von 457 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur, Bildung, überregionale Verkehrsinfrastruktur, Wohnungsbau und Dekarbonisierung.
Etwa die Hälfte des zusätzlichen Bedarfs entfällt auf transformative Zwecke wie die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft, kommunale Klimaanpassung und den Ausbau des öffentlichen Schienen- und Nahverkehrs. Gleichzeitig handelt es sich bei deutlich über der Hälfte der Bedarfe um Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur. Darunter fällt auch die Förderung des Stromnetzausbaus als ein Teilbereich der Förderung der Dekarbonisierung.
2024 wurden zwei weitere Investitionsbedarfsschätzungen für Deutschland veröffentlicht. Der Bundesverband der deutschen Industrie bezifferte die Investitionsbedarfe auf rund 400 Milliarden Euro, wobei erhebliche Teile der kommunalen Infrastruktur jenseits der Bildungsinfrastruktur unberücksichtigt blieben und der Schätzansatz für die Dekarbonisierung vergleichsweise gering ausfiel.
Mit 600 Milliarden Euro erfasst die IMK/IW-Studie die wesentlichen investiven Bedarfe zur Modernisierung des Produktionsstandorts Deutschland. Darüber hinaus ist nicht zu verleugnen, dass auch zusätzliche Personalbedarfe – etwa in der Kinderbetreuung – zu decken sind und die Verteidigungsausgaben dauerhaft erhöht werden müssen. Ein solcher Kraftakt ist auch bei einer Neuordnung der Prioritäten nicht aus dem laufenden Haushalt zu bewältigen. Möglicherweise kann ein Teil der Mittel aufgebracht werden, indem an anderer Stelle nicht mehr vorrangige Ausgaben umgeschichtet und Steuervergünstigungen zur Förderung der Transformation neu ausgerichtet werden. Zu einem nennenswerten Teil sollten zusätzliche Investitionen aber durch Kredite finanziert werden. Dies ist angesichts einer im internationalen Vergleich niedrigen Schuldenstandsquote und einer historisch niedrigen Zins-Steuer-Quote nicht nur problemlos möglich, sondern für eine ausgewogene Lastenteilung zwischen den Generationen auch geboten. Im Sinne einer goldenen Regel der Investitionen sollten auch zukünftige Steuerzahlende an der Finanzierung heutiger Investitionen, die auch ihnen zugutekommen, beteiligt werden.