Massive Preisschocks seit Mitte 2021 haben die Inflationsrate im Jahr 2022 auf immer neue Höhen getrieben. Da sich bisher keine nennenswerten Zweitrundeneffekte in Form überhöhter Lohnanstiege abzeichnen, ist eine Inflationsbekämpfung durch die Europäische Zentralbank (EZB) anders als im Fall der USA bisher nicht erforderlich. Damit ist primär die Bundesregierung in der wirtschaftspolitischen Verantwortung. Im Folgenden werde ich zunächst die Ursachen der aktuellen Inflation beleuchten. Anschließend zeige ich anhand haushaltsspezifischer Inflationsraten, dass einkommensschwache Haushalte durch die Preissteigerungen bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln deutlich stärker belastet sind als einkommensstärkere Haushalte. Entlastungen sollten die verteilungspolitische Dimension im Auge behalten – nicht nur, um soziale Härten zu verhindern, sondern auch, um die öffentlichen Haushalte nicht unnötig zu belasten und die Fiskalpolitik nicht übermäßig expansiv zu gestalten.
Energiepreisschocks treiben Inflation
Seit Anfang 2021 ist die Inflation von zahlreichen und massiven Preisschocks gekennzeichnet, die zunächst in Zusammenhang mit der Coronapandemie standen. Ab Mitte 2021 kam die restriktive Förderpolitik der OPEC+-Staaten hinzu sowie der schwelende Ukrainekonflikt. Ab Februar 2022 verstärkten sich die Preisschocks primär als Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine, aber auch wegen der strikten Null-Covid-Politik Chinas. Zu Beginn standen damit Lieferketten- und Transportprobleme durch pandemiebedingte Produktionsausfälle sowie Veränderungen der Nachfragestruktur im Vordergrund, dann folgten Preisschübe bei Rohöl und Erdgas, die das Vorpandemieniveau nicht nur wiederherstellten, sondern merklich darüber hinausgingen und die Transport- und Produktionskosten weiter in die Höhe trieben. Seit dem Frühjahr 2022 werden die Schocks zunehmend von den kriegsbedingten Preissteigerungen bei Erdgas, Diesel beziehungsweise Heizöl und Nahrungsmitteln verursacht.
Der Anstieg der Energiepreise nach dem pandemiebedingten Preisverfall im Frühjahr 2020 wurde zunächst durch eine Aufwertung des Euro abgeschwächt. Nachdem diese aber das Vorkrisenniveau Mitte 2021 erreicht hatten, wurde ihre weitere Steigerung durch die Abwertung des Euro verstärkt. So erreichte der Preis der Rohölsorte Brent im Juni 2022 zwar sowohl auf Dollarbasis (123 US-Dollar/Barrel) als auch auf Eurobasis (116 Euro/Barrel) seinen Höhepunkt, lag damit aber in Euro gerechnet um 91 Prozent höher als ein Jahr zuvor, verglichen mit 68 Prozent auf Dollarbasis. Der Europreis von Rohöl lag zuletzt um 32 Prozent über dem Vorjahresniveau und um 65 Prozent über dem Niveau von 2019 (Abbildung 1). Der Höhenflug des Rohölpreises verblasst allerdings gegenüber dem Erdgaspreisschock: Der Preis für Erdgas (NCGI) lag im Oktober 2022 um 67 Prozent über dem Vorjahresniveau und überschritt damit das Niveau von 2019 um 926 Prozent.
Diese Energiepreisschocks waren für die EZB weder vorhersehbar noch zu verhindern. Die mangelnde Vorhersehbarkeit lässt sich anhand der Preise für Erdgas an den Zukunftsmärkten illustrieren. So herrschte Anfang Dezember 2021 die Meinung vor, dass die Erdgaspreise bereits im Frühjahr 2022 deutlich fallen würden. Nachdem Russland in die Ukraine einmarschiert war und sich der Erdgaspreis binnen zwei Wochen mehr als verdoppelt hatte, wurde zwar mit einem weiteren Anstieg gerechnet, aber auch mit einer baldigen Verhandlungslösung und einem langsamen Rückgang des Erdgaspreises ab April 2022. Die Eskalation des Krieges und verstärkte Bemühungen der europäischen Länder, ihre Gasspeicher zu füllen, bewirkten ein Emporschnellen des Erdgaspreises und der Future-Preise für Erdgas im August 2022: Am 26. August 2022 lag der Preis für Erdgas für Lieferungen im Jahr 2023 bei durchschnittlich 312 Euro/MWh und damit knapp 14 Mal so hoch wie ein Jahr zuvor und mehr als fünf Mal so hoch wie im Dezember 2021 (Abbildung 2).
Selbst wenn die Preisschocks vorhersehbar gewesen wären, hätten sie für sich genommen keine geldpolitische Reaktion erfordert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um temporäre oder permanente Schocks handelt. Während temporäre Schocks zeitnah einen entgegengerichteten Schock auslösen, macht sich ein permanenter Schock bereits nach zwölf Monaten nicht mehr in der Inflationsrate bemerkbar. In beiden Fällen würde eine geldpolitische Reaktion die binnenwirtschaftlich determinierte Inflationsdynamik – die zugrundeliegende Inflation – verringern, mit der Folge, dass diese nach Auslaufen des Schocks gemessen am Inflationsziel zu niedrig wäre.
Schritte in Richtung einer geldpolitischen Normalisierung waren in diesem Jahr zwar angebracht, weil sich die Wirtschaft auf einem vielversprechenden Pfad der wirtschaftlichen Erholung von der Pandemie befand und die Risiken für die Preisstabilität infolge der Preisschocks nicht nach unten, sondern nunmehr nach oben gerichtet sind. Die aktuelle Lage erfordert aber – anders als zunehmend von der EZB behauptet –
Die EZB ist mit einer grundlegend anderen Situation konfrontiert als die US-amerikanische Zentralbank. In den USA gibt es tatsächlich überhöhte Lohnsteigerungen, und die Wirtschaft dort ist kaum durch den Ukrainekrieg beeinträchtigt. Die Gaspreise sind deutlich weniger stark gestiegen als im Euroraum – im Verbraucherpreisindex um 20,0 Prozent im Oktober 2022 verglichen mit 77,6 Prozent im Euroraum –,
Abbildung 3 zeigt für Deutschland die Inflationsrate und die üblicherweise informative Kerninflationsrate ohne Energie. Bei anhaltenden und starken Energiepreisschocks verliert diese Kernrate an Aussagekraft, weil die Produktions- und Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen als Folge der steigenden Energiekosten zunehmen. Für energieintensive Güterarten gilt dies in besonderem Maße. Im deutschen Verbraucherpreisindex stiegen als Bestandteil der Kernrate beispielsweise die Preise für Pauschalreisen um 12,3 Prozent, für Auslandsflüge um 17,7 Prozent, für Inlandsflüge um 11,6 Prozent, für Produkte der Papierindustrie wie Druckerpapier um 32,4 Prozent und die Preise für Aluminiumfolie um 38,5 Prozent, da die Produktion jeweils besonders energieintensiv ist. Das gilt auch für Nahrungsmittel, die darüber hinaus durch massive Preissteigerung einzelner vom Ukrainekrieg betroffener Güter wie Weizen (37,8 Prozent) sowie Sonnenblumenöl und Ähnliches (80,8 Prozent) gekennzeichnet sind.
Die EZB sollte daher bei der Normalisierung der Geldpolitik graduell vorgehen, statt die ohnehin geschwächte Wirtschaft zinspolitisch weiter zu schwächen. Es obliegt dann den Regierungen, Unternehmen und private Haushalte gezielt zu entlasten, um die makroökonomischen Wirkungen der Schocks zu begrenzen und soziale Schieflagen zu verhindern.
Preisschocks belasten einkommensschwache Haushalte stärker
Zur Einschätzung der Zielgenauigkeit einzelner Entlastungsmaßnahmen ist es hilfreich, eine Vorstellung davon zu haben, wie stark die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland in Abhängigkeit von der Personenzahl, Familienkonstellation und Einkommenshöhe durch die aktuelle Inflation belastet werden. Aus diesem Grund berechnet und analysiert das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) seit Anfang des Jahres haushaltsspezifische Inflationsraten auf Grundlage der in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 erhobenen Konsumstruktur und der Verbraucherpreisstatistik des Statistischen Bundesamts.
Die Inflationsbelastung einkommensschwacher Haushalte wäre dabei selbst dann höher, wenn die Güter in ihrem Warenkorb dieselben Gewichte hätten wie bei einkommensstarken Haushalten. Das liegt zum einen daran, dass Haushalte in den unteren Dezilen der Einkommensverteilung eine geringere Sparquote haben und damit höhere Preise nicht dadurch abfedern können, dass sie ihre monatliche Sparquote verringern. So haben Haushalte in den oberen beiden Dezilen eine durchschnittliche Sparquote von 17,6 Prozent beziehungsweise 33 Prozent. Demgegenüber haben Haushalte in den unteren drei Dezilen eine durchschnittliche Sparquote von Null, wobei der Anteil der Haushalte mit einer Sparquote von kleiner gleich Null im ersten Dezil mit 67 Prozent besonders hoch ist. Zum anderen verfügen Haushalte mit geringem Einkommen in der Regel kaum über Vermögen und damit über geringe oder gar keine Reserven, um ihren Konsum trotz steigender Preise aufrechterhalten zu können.
In der aktuellen Situation sind einkommensschwache Haushalte darüber hinaus besonders stark betroffen, weil mit Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln zwei Güterarten zweistellige Preissteigerungen aufweisen, die zum Grundbedarf zählen und bei einkommensschwachen Haushalten einen deutlich höheren Anteil am Konsum haben als bei Haushalten mit mittleren oder hohen Einkommen. Während zu Jahresbeginn noch die Kraftstoffe die Preissteigerungen anführten und die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten mit 0,8 Prozentpunkten relativ niedrig war, betrug sie im Oktober 2022 unter dem Eindruck der zunehmenden Preissteigerungen bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln 3,4
Prozentpunkte.
Die haushaltsspezifischen Teuerungsraten werden im IMK Inflationsmonitor wie die Inflationsrate des Statistischen Bundesamts als prozentuale Veränderung der Preise des Warenkorbs gegenüber dem Vorjahresmonat berechnet. Dabei werden die Ausgabenpositionen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu 30 Positionen zusammengefasst, sodass sie den jeweiligen Kategorien im Verbraucherpreisindex entsprechen. Für die Darstellung werden diese 30 Ausgabenpositionen dann zu zwölf Gruppen zusammengefasst, die allerdings von den zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex etwas abweichen, um die besonders einflussreichen Gütergruppen Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Nahrungsmittel gezielt ausweisen zu können. Entsprechend werden Haushaltsenergie aus der Abteilung 4 (Wohnen) und Kraft- und Schmierstoffe aus der Abteilung 7 (Verkehr) herausgelöst und als eigenständige Positionen ausgewiesen. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, werden die Abteilungen 1 und 2 in die Untergruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusammengefasst und das Bildungswesen (Abteilung 10) mit einem Gewicht von durchschnittlich 0,9 Prozent am Warenkorb und einer aktuell unauffälligen Preisentwicklung der Abteilung 12 (andere Waren und Dienstleistungen) zugeschlagen.
Von den neun im IMK Inflationsmonitor betrachteten repräsentativen Haushalten hatten im Oktober 2022 die beiden Haushalte, die sich im ersten Dezil der Einkommensverteilung befinden, die höchsten Inflationsraten: Die Teuerungsrate für einkommensschwache Paare mit zwei Kindern betrug 11,8 Prozent, die für einkommensschwache Alleinlebende 11,4 Prozent (Abbildung 4). Die niedrigsten Teuerungsraten hatten einkommensstarke Alleinlebende und einkommensstarke Familien, die dem 10. beziehungsweise 9. Dezil angehören. Einkommensstarke Alleinlebende in der Nettoeinkommensklasse der EVS 2018 von über 5.000 Euro hatten im Durchschnitt eine Inflationsrate in Höhe von 8,4 Prozent, Paarhaushalte mit zwei Kindern in derselben Einkommensklasse hatten eine durchschnittliche Inflationsrate von 9,7 Prozent. Die Haushalte in der für ihren Haushaltstyp mittleren Einkommensklasse haben mit Ausnahme der Alleinerziehenden mit einem Kind eine Inflationsrate nahe der Verbraucherpreisinflation in Höhe von 10,4 Prozent. Der Grund für die höhere Inflationsrate der Alleinerziehenden ist vor allem auf den relativ hohen Anteil der Ausgaben für Nahrungsmittel zurückzuführen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass dieser Haushaltstyp überwiegend in der unteren Hälfte der Einkommensverteilung zu verorten ist und das mittlere Einkommen des Haushaltstyps daher in der Betrachtung basierend auf Nettoäquivalenzeinkommen zwischen dem dritten und vierten Dezil der Einkommensverteilung liegt.
Abbildung 4 zeigt für den Oktober 2022, dass der Preisanstieg bei Haushaltsenergie mit 55 Prozent und bei Nahrungsmitteln (einschließlich alkoholfreier Getränke)
Die Güterarten, die ein höheres Gewicht bei einkommensstarken Haushalten haben, sind zwar ebenfalls im Preis gestiegen, aber nicht so deutlich. Bei einkommensstarken Alleinlebenden wirkt sich beispielsweise die Verteuerung der Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (16,3 Prozent) merklich stärker aus als bei einkommensschwachen Alleinlebenden. Dadurch werden aktuell allerdings nur die geringer gewichteten Mietpreiserhöhungen (1,8 Prozent) kompensiert, sodass der Inflationsbeitrag der Ausgabenposition Wohnen ohne Haushaltsenergie mit 0,7 beziehungsweise knapp 0,8 Prozentpunkten sehr ähnlich ausfällt. Die um 8,8 Prozent gestiegenen Preise im Gastgewerbe fallen bei den einkommensstarken Alleinlebenden fast doppelt so stark ins Gewicht wie bei einkommensschwachen Alleinlebenden (mehr als 0,7 Prozentpunkte verglichen mit knapp 0,4 Prozentpunkten), die um 9 Prozent gestiegenen Fahrzeugpreise fallen bei einkommensschwachen Haushalten so gut wie gar nicht ins Gewicht ebenso wie die um 12,3 Prozent im Preis gestiegenen Pauschalreisen in der Position Freizeit. Letztere wirken sich besonders stark bei dem hier aufgeführten Paarhaushalt ohne Kinder aus. Dieser Haushalt ist für die Paarhaushalte repräsentativ, weil er in der Einkommensklasse des Medianhaushalts dieses Haushaltstyps ist. Da sich Paarhaushalte ohne Kinder aber überwiegend in der oberen Hälfte der Einkommensverteilung befinden, ist dieser durchschnittliche Paarhaushalt mit einem Nettoeinkommen zwischen 3.600 und 5.000 Euro gemäß der EVS 2018 bei der Betrachtung basierend auf Nettoäquivalenzeinkommen im achten Dezil der Einkommensverteilung.
Einmalzahlungen, Gaspreisbremse und auch Energiesparen entlasten
Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen eine überproportionale Belastung der Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln. Die Bundesregierung hatte bereits mit den ersten beiden Entlastungspaketen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Belastungen sozial ausgewogen entgegenzuwirken.
Der in Abbildung 1 abgebildete massive Preisschock bei Erdgas wirkt wegen längerfristiger Verträge und verzögerter Anpassungen der Abschlagszahlungen in zentralbeheizten Mietshäusern mit erheblicher Verzögerung auf die Verbraucherpreise durch. In der Entwicklung der Marktpreise ist trotz der Beruhigung, die am rechten Rand der Abbildung 1 zu sehen ist, eine weitere Verdopplung der Erdgaspreiskomponente der Inflation angelegt. Entsprechend sinnvoll ist die geplante Gaspreisbremse, die den Erdgaspreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent/Kilowattstunde (kWh) deckelt.
Zwei Merkmale der Gaspreisbremse, die besonders positiv zu bewerten sind, sind der hohe Anreiz zum Energiesparen und die Unabhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Erdgaspreises in Europa. Der Sparanreiz ist hoch, weil nur ein Grundkontingent subventioniert wird und den Haushalten für Einsparungen beim Grundkontingent die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem subventionierten Preis gutgeschrieben wird. Die Unabhängigkeit vom Verlauf des Börsenpreises von Erdgas hat im günstigsten Fall die Folge, dass die Gaspreisbremse für die Bundesregierung deutlich preiswerter wird als bisher angenommen. Allerdings ist die aktuell geplante Ausgestaltung verteilungspolitisch problematisch, da einkommensstarke Haushalte mit einem hohen Verbrauch mit deutlich höheren Eurobeträgen entlastet werden als einkommensschwache Haushalte mit vergleichsweise geringem Verbrauch. Damit ist sie zugleich auch finanz- und fiskalpolitisch problematisch. Eine Obergrenze des subventionierten Verbrauchs wäre daher sinnvoll.
Energiesparen stellt ein weiteres nicht zu unterschätzendes Entlastungspotenzial dar. Bei allen im IMK Inflationsmonitor betrachteten Haushaltsgruppen verringert eine zehnprozentige Reduktion des Energieverbrauchs bezogen auf das Jahr 2022 die Belastung durch den überhöhten Preisanstieg bei Nahrungsmitteln und Energie um rund 30 Prozent; bei Studierenden beträgt der Entlastungseffekt sogar knapp 38 Prozent (Tabelle).
Dabei ist das Sparpotenzial bei einkommensstarken Haushalten aus mehreren Gründen höher als bei einkommensarmen Haushalten: Erstens verbrauchen sie mehr Energie, zweitens verfügen sie über größere finanzielle Mittel, um auf erneuerbare Energien umzusteigen, und drittens leben sie deutlich häufiger in Eigenheimen und haben damit die Entscheidungsmacht über den Umstieg auf Erneuerbare wie Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpen. So leben Haushalte im obersten Dezil der Einkommensverteilung zu 75,7 Prozent in selbstgenutztem Wohneigentum, haben eine durchschnittliche Sparquote von 33 Prozent und verbrauchen jährlich 3,462kWh Strom sowie 17,993kWh Gas, sofern sie zu den 54,4 Prozent gehören, die in diesem Dezil mit Gas heizen. Haushalte im ersten Dezil der Einkommensverteilung leben nur zu 5,9 Prozent in selbstgenutztem Wohneigentum, haben eine negative Sparquote und verbrauchen im Jahr durchschnittlich 1,719kWh Strom und im Falle einer Gasheizung 10,246kWh Erdgas.
Fazit
Da die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius nur noch mit massiven Anstrengungen zu erreichen ist, ist unabhängig von der aktuellen Energiekrise ein verringerter Energieverbrauch dringend erforderlich, da bisher lediglich 41,1 Prozent der Stromerzeugung, 16,5 Prozent des Wärmebedarfs und 6,8 Prozent des Energieverbrauchs im Verkehr auf erneuerbaren Energien basieren.
Die aktuellen Preisschocks sind trotz ihrer Vielzahl und Dauer bisher nicht mit einem persistenten Inflationsprozess gleichzusetzen. Sofern sich keine nennenswerten Zweitrundeneffekte in Form überhöhter Lohnsteigerungen abzeichnen, ist eine Inflationsbekämpfung der EZB nicht erforderlich, wohl aber eine graduelle Normalisierung der Geldpolitik, da eine stark expansive Geldpolitik die ohnehin aufwärtsgerichteten Risiken für die Preisstabilität erhöhen würde. Insofern waren der Ausstieg aus der Nullzinspolitik im Juli 2022 und auch die zweite Zinserhöhung im September 2022 auf 1,25 Prozent folgerichtige Reaktionen auf die veränderten Rahmenbedingungen. Die erneuten Zinserhöhungen Anfang November und Mitte Dezember 2022 um insgesamt weitere 1,25 Prozentpunkte und die Ankündigung weiterer Zinsschritte für das Jahr 2023 sind allerdings nicht mehr mit einem graduellen Vorgehen vereinbar, zumal eine wirtschaftliche Abschwächung erwartet wird. Indikatoren für die Lohnentwicklung im Euroraum und auch die Einschätzungen der EZB deuten nicht auf stabilitätswidrige Lohnsteigerungen hin. In Deutschland, das die niedrigste Arbeitslosenquote im Euroraum aufweist, stehen die Lohnabschlüsse in Einklang mit der allgemein als stabilitätsgerecht erachteten jährlichen Steigerung um drei Prozent.