Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gewalt gegen Amtsträger | Im Dienst der Gesellschaft | bpb.de

Im Dienst der Gesellschaft Editorial Arbeit, Anerkennung und Gemeinwohl Applaus ist nicht genug. Gesellschaftliche Anerkennung systemrelevanter Berufe Welchen Beitrag kann die Kultur zur Bewältigung der Corona-Krise leisten? Gewalt gegen Amtsträger Zivilgesellschaft und gesellschaftlicher Zusammenhalt Bürgerschaftliches Engagement zwischen individueller Sinnstiftung und Dienst an der Gesellschaft. Empirische Ergebnisse aus dem Ruhrgebiet Social Entrepreneurship. Herausforderungen und Bedeutung für die Gesellschaft

Gewalt gegen Amtsträger

Britta Bannenberg

/ 19 Minuten zu lesen

Im Februar 2021 gab das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt, dass durch Corona-Leugner vermehrt Politiker, Wissenschaftler und Virologen bedroht und angefeindet werden. Insgesamt steigen die Zahlen politisch motivierter Straftaten aus allen Richtungen derzeit an. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden bei der Analyse politisch motivierter Kriminalität in Deutschland auch Straf- und Gewalttaten gegen Amts- und Mandatsträger erfasst: Von 1.674 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger insgesamt wurden im Jahr 2019 89 als Gewaltdelikte klassifiziert, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 1.256 Straftaten und 43 Gewaltdelikten. Die Taten dürften allerdings nur einen kleinen Teil der tatsächlich begangenen Delikte darstellen. Unabhängig von der spezifischen Opfergruppe steigen politisch motivierte Straftaten seit Jahren an. Insgesamt registrierten die Behörden 2019 41.117 Straftaten, 14 Prozent mehr als 2018, darunter 22.342 rechts motiviert (2018: 20.431), 9.849 links motiviert (2018: 7.961), nicht zuzuordnen waren 6.664 (2018: 4.597).

Bezogen auf Amts- und Mandatsträger stellte der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni 2019 zweifellos einen negativen Höhepunkt rechtsextremer Gewalt dar. Der Täter Stephan E. wurde am 28. Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die Sicherungsverwahrung vorbehalten (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Nicht erst seit diesem Ereignis steht die Frage im Raum, ob – und wenn ja, warum – Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger ansteigt. Es ist in der Tat davon auszugehen, dass dies seit Jahren so ist, wenngleich aussagekräftige Lagebilder oder Statistiken für das Gesamtphänomen nicht vorliegen. Statistiken und Studien geben aber einen Eindruck von der Gewaltbetroffenheit einzelner Berufsgruppen. Sie sind methodisch unterschiedlich angelegt und damit auch mit Schwächen in der Aussagekraft versehen. Nationale Betrachtungen alleine greifen dabei zu kurz, die Studien und Statistiken belegen ein internationales Problem.

Kurz und knapp lässt sich feststellen: Die Gewalt und die Aggressionen gegen Amts- und Mandatsträger nehmen zu. Der Gewaltbegriff kann dabei viele Facetten umfassen. Wenig sinnvoll scheint es, ihn auf schwerwiegende Formen der physischen oder psychischen Beeinträchtigungen zu beschränken. Auch Beleidigungen und Bedrohungen können belastend sein und von den Betroffenen als einschränkend empfunden werden, weshalb es sich verbietet, nur Körperverletzungen oder (versuchte) Tötungsdelikte einzubeziehen. Stattdessen sollte man ein weites Verständnis von "Gewalt und Aggression" zugrunde legen. "Leichtere" Formen der Anfeindungen wie Beleidigungen, Abwertungen, Hass-Postings oder Drohungen sind typischerweise häufiger als schwere Gewaltformen.

Betroffene Berufsgruppen

Die Professur für Kriminologie der Universität Gießen hat im Zeitraum vom 24. September 2019 bis zum 30. November 2019 im Auftrag des DBB Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Hessen (DBB Hessen) eine nicht-repräsentative Online-Befragung unter den bei ihr organisierten Beschäftigten im öffentlichen Dienst durchgeführt. Zwar ist es aufgrund der Methodik nicht möglich, eine exakte quantitative Aussage zur Gewaltbetroffenheit oder eine genaue Bestimmung der anteilmäßigen Betroffenheit bestimmter Berufsgruppen von Gewalt vorzunehmen. Auch kann die Frage, ob die Gewalt zunimmt, mit dieser Studie nicht beantwortet werden. Mit den Ergebnissen ist jedoch der vorsichtige Schluss auf eine spezifische Gewaltbetroffenheit bestimmter Berufsgruppen möglich; auch die Art der erlebten Aggressionen und ihre Folgen werden deutlich.

Die Zielsetzung der Befragung lag darin, das Ausmaß und die Häufigkeit der Betroffenheit von Gewalt und Aggressionen im dienstlichen Kontext zu erfahren. Die Studie sollte in einem relativ überschaubaren Zeitraum einen ersten Eindruck von der Gewaltbetroffenheit im dienstlichen Zusammenhang erbringen und wird derzeit mit qualitativen, vertiefenden Befragungen einzelner Berufsgruppen fortgesetzt. Standen bei bisherigen Studien besonders exponierte Berufsgruppen wie Polizei, Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste sowie Vollstreckungsbeamte im Vordergrund, bestätigte sich in unserer Studie die Annahme, dass deutlich mehr Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Aggressionen und Gewalthandlungen ausgesetzt sind. Als besonders gewaltbelastet stellten sich folgende Berufsgruppen dar: Polizei, Justizvollzugsbedienstete, Gerichtsvollzieher, Lehrkräfte sowie Beschäftigte der Jobcenter und Arbeitsagenturen.

Die Beschäftigten in diesen Berufsgruppen sind in besonderem Maße Aggressionen und Gewaltakten durch Bürger beziehungsweise Kunden oder Gefangene ausgesetzt. Den gravierendsten Gewalterfahrungen bis hin zu Tötungsversuchen sind dabei Polizeibeamte, aber auch Justizvollzugsbedienstete, Gerichtsvollzieher und, wenn auch etwas seltener, Beschäftigte der Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit ausgesetzt. Das Ausmaß von Beleidigungen und wiederholten aggressiven Ansprachen sowie verbalen und körperlichen Bedrohungen in den angeführten Berufsfeldern ist enorm und gehört für viele Betroffene zum Alltag. Die meisten Vorfälle bleiben aber im Dunkelfeld, weil häufig keine Strafanzeige erstattet wird. Auch die emotionale Belastung ist mit ihren zahlreichen negativen Begleiterscheinungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit präsent und lässt einige Gewaltbetroffene (zumindest gelegentlich) über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken.

Je nach Berufsgruppe zeigen sich einige Besonderheiten:

Die Polizeibeamten erleben in Einzelfällen und in der Summe gravierendste Gewalt und sind hinsichtlich der Häufigkeit der Vorkommnisse am höchsten belastet. Im Vergleich zu allen anderen belasteten Berufsgruppen fühlen sich Polizeibeamte im beruflichen Alltag relativ sicher (9 Prozent aber auch nicht). Etwa 40 Prozent der Befragten fühlen sich vom Dienstherrn nicht ausreichend geschützt. Straftaten werden in etwa der Hälfte der Fälle angezeigt, viele der Beamtinnen und Beamten haben nach eigener Aussage aber keine guten Erfahrungen mit der Justiz gemacht, da diese die Verfahren überwiegend einstelle. Die Täter sind in etwa drei Viertel der Fälle Einzeltäter, männlich, zwischen 21 und 30 Jahre alt und haben häufig einen Migrationshintergrund. In etwa 16 Prozent der Fälle sehen sich die Beamtinnen und Beamten aber auch ganzen Tätergruppen gegenüber. Relevant ist auch der Anteil alkoholisierter beziehungsweise drogenbeeinflusster oder psychisch beeinträchtigter Täter. Die in der Studie geäußerten Verbesserungsvorschläge der Betroffenen sind heterogen und zahlreich: Polizeibeamte fordern eine härtere beziehungsweise konsequente Sanktionierung durch die Justiz, gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung der Berufsgruppe der Polizisten, eine Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mehr Personal, eine bessere und modernere Ausstattung, mehr Unterstützung durch Vorgesetzte, Politik und Medien sowie mehr Aus- und Fortbildung und Training.

Mit einigem Abstand im Hinblick auf körperliche Angriffe, aber mit einer ebenso hohen, fast alltäglichen Gefahr von Bedrohungen aller Art und Beleidigungen haben Justizvollzugsbeamte und Gerichtsvollzieher zu tun. Justizvollzugsbeamte sind in erheblichem Maße diversen Gewalterfahrungen ausgesetzt. Kaum einer von ihnen wurde noch nicht beleidigt (70 Prozent allein im letzten Jahr), 90 Prozent wurden im Lauf des Berufslebens schon bedroht (53 Prozent im letzten Jahr), häufig werden sie angespuckt. Körperliche Angriffe – bis hin zu Tötungsversuchen – stellen mit 57 Prozent im gesamten Berufsleben sowie 33 Prozent im letzten Jahr eine hohe Gewaltbelastung dar. Die Vorfälle werden in fast der Hälfte der Fälle beim Vorgesetzten angezeigt, was im Vergleich zu anderen belasteten Berufsgruppen zwar relativ häufig, in einer Institution wie dem Justizvollzug aber überraschend selten ist. Gründe für die niedrige Anzeigequote in der eigenen Behörde könnten darin liegen, dass der Vorfall als Bagatelle eingestuft wurde, denkbar sind aber auch andere aufgeführte Gründe wie Angst vor negativen Konsequenzen und Furcht vor Kritik durch Vorgesetzte bis hin zur Rache des Täters. Zur Verbesserung der Situation werden an erster Stelle mehr Personal und mehr Sicherheit gefordert, etwa durch verbesserte Ausrüstung und durch bessere Schulung und Vorbereitung auf Einsatzsituationen.

Die Gerichtsvollzieher sind ebenfalls in ganz erheblichem Maße Beleidigungen und Bedrohungen vielfältiger Art ausgesetzt. Beleidigungen erfährt im Laufe des Berufslebens fast jeder, im letzten Jahr fast 78 Prozent. Die Anzahl der Bedrohungen im gesamten Berufsleben ist mit 86 Prozent immens hoch, im Laufe des letzten Jahres war fast die Hälfte verbalen und körperlichen Bedrohungen ausgesetzt. Körperliche Angriffe (60 Prozent in der gesamten Berufszeit, 10 Prozent im letzten Jahr) sind nicht selten und, wie vor allem die offenen Angaben zu Erfahrungen im gesamten Berufsleben zeigen, teilweise drastisch. Hinzu kommt, dass Gerichtsvollzieher sich meist allein in die räumliche Sphäre der Angreifer begeben und nicht auf Unterstützung durch Kollegen zählen können. Bei dieser Berufsgruppe scheint daher dringender Handlungsbedarf zu bestehen: Die meisten Gerichtsvollzieher (72 Prozent) fühlen sich von ihrer Behörde nicht ausreichend geschützt, und nahezu die Hälfte fühlt sich bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit unsicher. Bei dem Wunsch nach Verbesserung stehen Sicherheit und eine bessere Ausrüstung an erster Stelle.

Auch Lehrerinnen und Lehrer werden in erheblichem Maße bedroht, beleidigt, respektlos behandelt und beschimpft. Bezogen auf das gesamte Berufsleben werden über 80 Prozent beleidigt, 58 Prozent bedroht, 13 Prozent angespuckt und 28 Prozent körperlich angegriffen. Die Täter sind überwiegend Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen, wobei der Schwerpunkt auf männlichen (81 Prozent) Einzeltätern (60 Prozent) unter 20 Jahren (75 Prozent) liegt. Andererseits sind auch Gewalterfahrungen mit drei oder mehr Tätern (26 Prozent) relativ häufig, und unter den Tätern sind auch Eltern der Schüler oder Fremde. Der Migrationsanteil spielt hier eine relativ geringe Rolle, in den offenen Nennungen werden aber spezifische kulturelle Konflikte und Respektlosigkeiten benannt. Weniger relevant sind Alkohol- oder Drogeneinfluss, was für situationsbedingte Konflikte im schulischen Kontext spricht. Die emotionalen Folgen sind umfassend und vielfältig. Obwohl knapp die Hälfte der Betroffenen die Schulleitung informiert, erfolgt eine Strafanzeige fast nie, in unter einem Prozent der Fälle.

Die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind ebenfalls in ganz erheblichem Maße Beleidigungen und Beschimpfungen sowie Bedrohungen ausgesetzt. Körperliche Angriffe kommen auch hier vor (3 Prozent im letzten Jahr, 15 Prozent im gesamten Berufsleben). Obwohl die Behördenleitung in fast 60 Prozent der Fälle informiert wurde, erfolgte eine Strafanzeige nur in 3 Prozent der Fälle. Fast die Hälfte der Beschäftigten fühlt sich von den Vorgesetzten nicht ausreichend geschützt oder unterstützt. Auch das Unsicherheitsgefühl ist mit 18 Prozent hoch. Als Verbesserungen wünschen sich Arbeitsagentur-Beschäftigte vor allem verbesserte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen durch äußere Kräfte, aber auch durch Kolleginnen und Kollegen, bauliche Maßnahmen, Unterstützung durch Vorgesetzte, Schulungen und Sicherheitstraining für das Personal bis hin zur "Übung des Ernstfalls", aber auch mehr Kollegialität – eine Verringerung der Arbeitsbelastung, gegenseitige Unterstützung, Konfliktlösungen im Kollegenkreis, einen besseren und konfliktfreien Umgang mit den Kunden – sowie konsequentes Einschreiten bei Gewalt und Aggressionen.

Noch etwas häufiger als die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind Beschäftigte im Jobcenter von Aggressionen und Gewalt betroffen. Die Anteile der Beleidigungen und Bedrohungen sind sowohl im gesamten Berufsleben wie auch bezogen auf das letzte Jahr hoch. Auch kommt es zu körperlichen Angriffen (16 Prozent im gesamten Berufsleben, 0,7 Prozent im letzten Jahr). Der Umgang mit einer schwierigen und nicht selten aggressiven Klientel fordert hier in besonderem Maße Schutz und Fürsorge durch die Vorgesetzten. Entsprechend denkt über die Hälfte der Beschäftigten über einen Arbeitsplatzwechsel nach. Auch hier stehen Forderungen nach mehr Sicherheit im Vordergrund. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wünschen sich mehr Unterstützung durch die Vorgesetzten, mehr Konsequenzen bei Aggressionen und Gewalt, psychologische Nachsorge und konsequente Strafverfolgung. Auch wenn in gewissen Grenzen Verständnis für die Lage der Kunden besteht, fordern die Beschäftigten Regeleinhaltung und eine bessere Schulung im Umgang mit aggressiven und gewalttätigen Kunden. Überdies wird eine zu hohe Arbeitsbelastung beklagt; man wünscht sich mehr Personal. Gesetzesänderungen werden angemahnt, vor allem aber sehen die Beschäftigten einen besonderen Unterstützungsbedarf bei psychisch auffälligen Personen und bei Personen mit Migrationshintergrund, die mitunter schon aufgrund von Sprachbarrieren nicht erreicht würden. Mit beiden Personengruppen entstehen relativ häufig eskalierende Konflikte. Nicht zuletzt wünschen sich die Beschäftigten insgesamt mehr Verständnis und Unterstützung durch Politik und Öffentlichkeit.

Statistiken und Studien

Andere Statistiken und Studien zur Gewalt gegen Amtsträger haben vielfach einen etwas anderen Fokus und andere Schwerpunkte und beziehen sich häufig auf die Polizei. Hervorzuheben sind hier vor allem die Studien des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), die jeweils etwas unterschiedliche Schwerpunkte setzen, die Studie zur Gewalt gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen (NRW-Studie) und die Studie zur Polizei in Bayern. Darüber hinaus ist für die hier behandelte Frage vor allem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundes relevant.

Die PKS weist für das Jahr 2019 insgesamt 159.620 Fälle von Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf die Staatsgewalt sowie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung aus. Darunter finden sich konkreter 36.959 Fälle von Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf die Staatsgewalt (21.207 Fälle von Widerstand und 14.919 Fälle von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen). Eine Auswertung der PKS für die Jahre 1971 bis 2013 zeigt über viele Jahre ansteigende Zahlen von Widerstandshandlungen und bewegt sich von 2001 bis 2013 zwischen rund 122.000 und 130.000 Fällen. Den 2019 erfassten 159.620 Fällen lassen sich 121.439 Tatverdächtige zuordnen, darunter 80,7 Prozent männliche Verdächtige, mit einem Schwerpunkt auf jungen beziehungsweise unter 40-jährigen. Über die Hälfte dieser Delikte wird unter Alkoholeinfluss begangen.

Betrachtet man statistisch die Opfererfassung, so ist der PKS 2019 zu entnehmen, dass 45.784 Personen Opfer von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen wurden; zusätzlich wurden 28.469 Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen als Opfer tätlicher Übergriffe erfasst. Seit 2011 werden Polizeivollzugsbeamte sowie die Vollstreckungsbeamten (Zoll, Justizvollzugs- und sonstige Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte) und die Rettungsdienstkräfte (Feuerwehr- und sonstige Rettungsdienstkräfte) nicht nur als Opfer von Widerstandsdelikten, sondern auch als Opfer von Gewaltdelikten erfasst. Polizeivollzugsbeamte waren am häufigsten als Opfer betroffen (2019 in 80.408 Fällen mit Opfererfassung – von 88.360 Fällen insgesamt). Diese Zahl war noch nie so hoch, 2011 waren es 54.240 Fälle. Nach diesen Hellfelddaten liegt ein erneuter Anstieg der Fall- sowie der Opferzahlen vor. Waren 2011 insgesamt 56.716 Vollstreckungsbeamte als Opfer erfasst, waren dies 2015 schon 68.212 Personen und 2019 88.360 Polizisten, Vollstreckungsbeamte, Feuerwehr- und Rettungskräfte und Rettungssanitäter. Zwar ist nicht ganz klar, ob es sich tatsächlich um einen realen Anstieg der Vorfälle handelt oder um veränderte Hellfelderfassungen. Denkbar wäre, dass in früheren Jahren aus verschiedenen Gründen eine Untererfassung vorlag, die Sensibilität für die Problematik nicht vorhanden war und mit gestiegener Aufmerksamkeit für das Phänomen mehr Fälle aktenkundig wurden. Der Anstieg der Gewalt wird mitunter auch mit dem Argument bestritten, dass die Zahlen Ausdruck einer psychologischen Veränderung bei Polizeivollzugsbeamten seien, die nun vermehrt Sachverhalte anzeigten. Dagegen spricht allerdings, dass es keine Indizien für eine gestiegene Anzeigebereitschaft in dieser Personengruppe gibt. Gewalt gegen Amtsträger umfasst zahlreiche weitere Berufsgruppen, und es ist unwahrscheinlich, dass die Fälle allein aufgrund gestiegener Sensibilität und Anzeigebereitschaft ans Licht kommen.

Forscher wie der Polizeiwissenschaftler Rafael Behr können entweder keinen signifikanten Anstieg bei Gewaltdelikten gegen die Polizei erkennen oder begründen sie mit der besonderen Rolle, in der Polizeivollzugsbeamte Bürgerinnen und Bürgern gegenübertreten. In Konfliktsituationen und bei der Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen müsse man eben mit Gegengewalt und Angriffen rechnen. Diese besondere Rolle haben auch andere Vollzugsbeamte, was sich sowohl in der Rechtslage (§§113–115 StGB; §§113, 114 StGB a.F.) wie auch in der Gewaltbetroffenheit zeigt. Zahlreiche Berichte thematisieren die Gewalterfahrungen anderer Berufsgruppen, wie etwa Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte, ärztliches Personal, Lehrkräfte, Lokführer und Bedienstete der Deutschen Bahn, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Jobcenter und überhaupt Behördenmitarbeiter mit Publikumsverkehr, Staatsanwälte und Richter, kommunale Mandatsträger und andere mehr. All dies spricht durchaus für einen Anstieg von Gewaltakten im oben definierten weiten Sinne, wobei der Schwerpunkt häufig auf Aggressionen, Beleidigungen und einem unflätigen, respektlosen Umgangston liegt und weniger auf psychischer und/oder physischer Gewalt. Allerdings sind auch schwere Formen körperlicher Angriffe zu verzeichnen, und Art und Ausmaß physischer Gewalt wie auch von Bedrohungen sind so besorgniserregend wie nicht hinnehmbar.

Auch Gewalt gegen Rettungskräfte wird seit einigen Jahren empirisch erforscht. Die Kriminologin Janina Dressler etwa konnte Gewalterfahrungen von Einsatzkräften der größten Berufsfeuerwehren in Deutschland auswerten und fand eine Vielzahl von über drastische Beleidigungen und Beschimpfungen hinausgehende Gewalterfahrungen. 70 bis 80 Prozent der Befragten waren schon einmal oder auch mehrfach geschubst oder angerempelt worden; jeder dritte Befragte wurde während eines Einsatzes bereits geschlagen oder getreten; jeder Zweite ist im Einsatz schon einmal mit einer Waffe bedroht worden, in München jeder Dritte; jeder Fünfte hat bereits einen Angriff mit einer Waffe erlebt; jedem Fünften wurde schon einmal ein Fluchtweg abgeschnitten oder er wurde eingesperrt; in Berlin wurden die meisten Betroffenen mit Steinen oder Feuerwerkskörpern beworfen; regelmäßig geschehen Sachbeschädigungen und Diebstähle von Feuerwehreigentum. Die Studie gibt weiter Auskunft zu "Worst-Case-Erfahrungen", Strafanzeigen und Tätermerkmalen. Bei den Tätern stechen Hilfesuchende/Patienten und deren Angehörige/Freunde als Hauptgruppen hervor, eine weitere Gruppe sind sich aggressiv einmischende Schaulustige und Unbeteiligte. Die Altersgruppen der Täter umfassen Jungerwachsene (20 bis 29 Jahre) wie Erwachsene von 30 bis 39 Jahren. Als großes Problem wird das rasche Auftauchen einer Vielzahl aggressiver Personen, die per Smartphone zum Einsatzort gerufen werden, wahrgenommen. Auch der Migrationshintergrund wird von den Betroffenen häufig als "risikoerhöhender Begleitumstand" wahrgenommen, wobei hier insbesondere die Großstadtumgebung mit Clans und Großfamilien eine Rolle spielen dürfte. Die Autorin geht von einer Zunahme gewalttätiger Handlungen gegen Rettungskräfte aus und sieht ebenfalls, dass es sich hier um eine internationale Entwicklung und nicht nur um ein deutsches Problem handelt.<

Mögliche Gründe für den Anstieg von Hass und Gewalt

Allgemein wird häufig ein Autoritätsverlust von Vertretern staatlicher Institutionen, ein Verlust von Vertrauen in staatliche Institutionen und eine Zunahme von Respektlosigkeit im gesellschaftlichen Umgang festgestellt. Diese Tendenzen dürften zutreffen und bilden den Hintergrund für spezifische Risikofaktoren, die zu Gewalt führen.

Internationaler Terrorismus und gesellschaftliche Veränderungen

Zu berücksichtigen sind neben nationalen auch globale Entwicklungen. Spätestens seit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 haben sich die Bedrohungen durch den islamistischen Terror erheblich verschärft. In der Folge kam es weltweit zu zahlreichen Anschlägen und dem Erstarken des sogenannten Islamischen Staates mit den bekannten Folgen. Terrorakte zielen auf Medienaufmerksamkeit, Polarisierung und die Verbreitung von Angst und Schrecken. In Europa fielen vor allem Ausreisebewegungen von in europäischen Ländern sozialisierten jungen Menschen auf, die sich dem Dschihad anschließen wollten. Frankreich musste im Jahr 2015 einige spektakuläre Terrorakte erleben, von dem Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo bis zum verheerenden Anschlag in Paris am 13. November 2015.

Die Flüchtlingsbewegungen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien haben auch Deutschland seit 2015 in vielfältiger Weise verändert. Mit der verstärkten Zuwanderung gingen gesellschaftliche Polarisierungen einher, deren gesellschaftliche Folgen auf unterschiedlichen Ebenen zu beobachten sind. Es kam nicht nur zu islamistisch motivierten Terrorakten und Gewalttaten, Ausreisen in die Kriegsgebiete und einem Anwachsen islamistischer Terrorgruppen, sondern auch zu einem erheblichen Erstarken des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus.

Das Thema "Radikalisierung" ist seitdem hochaktuell und umfasst alle ideologischen Richtungen. Islamistische und rechtsextremistische Gruppen und Einzeltäter schaukeln sich gegenseitig auf und motivieren andererseits Linksextremisten und Amoktäter zu mediale Aufmerksamkeit erregenden Taten und Anschlägen. Insbesondere Linksextremisten attackieren dabei auch gezielt ihr Feindbild Polizei und wenden sich gegen Staat und Demokratie. Reichsbürger, Pegida-Bewegung und Rechtsextremisten stellen den Staat gleichfalls infrage und zeichnen sich durch eine Ablehnung von Demokratie und staatlichen Institutionen aus, was nicht nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern auch Gerichtsvollzieher, Amtsträger in ganz unterschiedlichen Funktionen und kommunale Mandatsträger zu spüren bekommen.

Im Zusammenhang mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie sind nicht nur neue Bewegungen von Corona-Leugnern und gewaltbereiten Anhängern von Verschwörungsgedanken ("Querdenker") in die Öffentlichkeit getreten; auch Ausschreitungen durch Mobs in Innenstädten mit erheblichen Gewaltanwendungen und Vandalismus, Gewalt bei Demonstrationen oder geplante Amoktaten haben sichtbar zugenommen, die von einer Mischung aus Existenzangst, Misstrauen in staatliche Entscheidungen und Institutionen, Wissenschaft und Medien sowie einer Welle von Hass in sozialen Netzwerken befeuert wurden und werden. Befürchtet werden dieser Tage auch Anschläge auf Impfzentren und Impfstoffhersteller. Die jüngsten Ausschreitungen in den Niederlanden geben hier einen martialischen Ausblick auf mögliche Gewaltakte: Dort wurden nicht nur Impfzentren niedergebrannt, sondern auch Polizeifahrzeuge, die mit Beamten besetzt waren, mit Brandsätzen angegriffen und Polizisten verletzt.

Internet und soziale Medien als negative Verstärker

Die Rolle des Internets und insbesondere der sozialen Medien werden für die Ausbreitung von Respektlosigkeiten bis hin zum Hass mittlerweile zu Recht kritisch gesehen und wissenschaftlich untersucht. Die bereits inflationär gebrauchten Begriffe "Fake News", "Filter Bubbles" und "Echo Chambers" stehen symptomatisch für ansteigenden Populismus, Misstrauen gegenüber etablierten Medien, selektive Wahrnehmung und emotional aufgeladene und feindselige Kommentare, die sich in ausufernden Hassbotschaften schon bei vermeintlich neutralen Äußerungen entladen. Eine Beleidigung, Beschimpfung oder auch Morddrohung ist im Schutz der Anonymität schnell geschrieben, und man erfährt als unzufriedener Mensch, der andere anpöbelt, beschimpft und bedroht, eine sofortige, vermeintlich positive Resonanz. Ernsthafte kritische Gegenstimmen finden in einem solch abgeschotteten Binnenklima kein Gehör oder werden gar nicht erst geäußert. Zudem findet eine Selektion Gleichgesinnter statt, die sich mit immer extremeren Äußerungen gegenseitig zu beeindrucken oder zu übertrumpfen suchen. Der Prozess von Hass, Verunglimpfungen und Bedrohungen schaukelt sich auf diese Weise hoch. Die "pöbelnden Anonymen" sind nicht am Diskurs interessiert und wollen in der Regel auch keinen tatsächlichen oder vermeintlichen Missstand benennen – sie fühlen sich bereits im Besitz der Wahrheit und ziehen ihre Befriedigung aus der entgrenzten und abgrenzenden Beschimpfung und Bedrohung.

Berufsspezifische Gründe

Für die besonders betroffene Gruppe der Polizeibeamten lassen sich vier unterschiedliche Risikokonstellationen feststellen, die in Gewalt umschlagen können: Die Situation polizeilicher Zwangsmaßnahmen, Feindseligkeit gegenüber der Polizei, die Erhöhung krimineller Reputation in Gruppen und Gangs sowie die Situation der Ausschreitungen in Gruppen.

Gewalt insbesondere gegenüber der Polizei gab es schon immer. Was sich verändert hat und was Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten genauso widerfährt wie anderen Vertretern staatlicher Institutionen, ist ein Autoritätsverlust in Form respektloser, unflätiger Kommunikation. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Weigerungen, Anordnungen Folge zu leisten, ziehen sich weit durch die Gesellschaft und reichen auch weit bis ins bürgerliche Milieu hinein. Wahrgenommen werden eine "latente Aggressivität" und ein "neuer Ton".

Bei anderen Berufsgruppen spielen jeweils andere spezifische Gründe eine Rolle. Gerichtsvollzieher etwa treffen vielfach auf Menschen mit Existenzängsten, die sich in einer schwierigen sozialen Lage befinden. Vor allem Situationen wie die Räumung einer Wohnung oder die Herausnahme von Kindern aus einer Familie stellen häufig extrem emotionale und konfliktgeladene Situationen dar. Vertreter bestimmter Gruppen, die den Staat grundsätzlich ablehnen (etwa Reichsbürger), reagieren auch bei kleineren Anlässen, wie etwa dem Versuch, einige Hundert Euro Schulden einzutreiben, sehr aggressiv. Grundsätzlich stellt die Situation des Betretens der Wohnung eines Schuldners einen gefahrgeneigten Umstand dar. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, etwas seltener auch der Arbeitsagenturen, sind mit Menschen konfrontiert, die sich häufig in einer schlechten sozialen Situation befinden, nicht selten psychische Probleme haben und/oder Drogen konsumieren. Die Kumulation persönlicher und sozialer Risiken kann entsprechend zu Gewalt und Aggressionen führen.

Ausblick

In einem Interview mit einem Mitarbeiter eines Jobcenters berichtete dieser, er sei unvermutet, also ohne vorherigen Streit oder Anzeichen wie etwa lauter oder feindseliger Ansprache, aggressiver Körperhaltung oder Ähnlichem, von einem Kunden körperlich angegriffen worden. Später gab dieser zu, er habe den Kundenberater, der ihm vorher nicht bekannt war, stellvertretend "für das ganze Jobcenter" attackiert. Es sei ihm egal gewesen, wen er konkret treffe.

Auch diese Form der "Hasskriminalität" trägt zu einer Zunahme der Gewalt gegen Amtsträger bei. Unter Hasskriminalität versteht man vorurteilsmotivierte Gewalt, die sich gegen Personen richtet, weil sie Angehörige einer bestimmten Opfergruppe sind, und weil mit der Tat eine Botschaft an die gesamte abgewertete Gruppe, aber auch eine Aufforderung an Gleichgesinnte gesendet werden soll. Natürlich trifft diese Form der Gewalt nicht nur oder auch nur in erster Linie Amtsträger. Zumindest ein Teil der tätlichen Angriffe auf Amts- und Mandatsträger dürfte aber eben auch als Hate Crime zu bezeichnen und zu erklären sein. Eine Studie zu Hasskriminalität erbrachte noch einen weiteren, grundsätzlich beunruhigenden Befund: Vergleicht man Nicht-Opfer, Opfer von nicht vorurteilsmotivierter Kriminalität und Opfer von Vorurteilskriminalität, so ist bei den Opfern der Vorurteilskriminalität das Vertrauen in die Polizei am schwächsten ausgeprägt. Das dürfte für keine Seite eine sonderlich beruhigende Nachricht sein.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat/Bundeskriminalamt, Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2019, 12.5.2020, Externer Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-2019.pdf.

  2. Vgl. Britta Bannenberg et al., Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Nicht repräsentative Befragung September–November 2019, Gießen 2020.

  3. Vgl. z.B. Karoline Ellrich/Dirk Baier, Polizeibeamte als Opfer von Gewalt, Frankfurt/M. 2014; dies., Gewalt gegen niedersächsische Beamtinnen und Beamte aus dem Einsatz- und Streifendienst. Zum Einfluss von personen-, arbeits- und situationsbezogenen Merkmalen auf das Gewaltopferrisiko, KFN-Forschungsbericht 123/2014.

  4. Vgl. Janine Jager/Thimna Klatt/Thomas Bliesener, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Die subjektive Sichtweise zur Betreuung und Fürsorge, Aus- und Fortbildung, Einsatznachbereitung, Belastung und Ausstattung, Kiel 2013.

  5. Vgl. Erich Elsner/Michael Laumer, Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern. Langzeitanalyse der Polizeilichen Kriminalstatistik und Auswertung von Strafverfahrensakten, München 2015.

  6. Vgl. Bundeskriminalamt (BKA) (Hrsg.), PKS Jahrbuch 2019, Bd. 1: Fälle, S. 19.

  7. Vgl. ebd., S. 13.

  8. Vgl. Max Hermanutz/Laura-Marie Henning/Ricarda Niewerth, Statistische Erhebungen – Status quo, in: Max Hermanutz (Hrsg.), Gewalt gegen Polizisten – sinkender Respekt und steigende Aggression? Eine Beleuchtung der Gesamtumstände, Frankfurt/M. 2015, S. 9ff.

  9. Es dürfte sich wie in der Allgemeinverteilung um eine deutliche Überrepräsentation der jungen Tatverdächtigen handeln; vgl. BKA (Hrsg.), PKS Jahrbuch 2019, Bd. 3: Tatverdächtige, S. 40.

  10. Vgl. BKA (Hrsg.), PKS Jahrbuch 2019, Bd. 2: Opfer, S. 32.

  11. Vgl. dass. (Hrsg.), PKS Jahrbuch 2018, Bd. 2: Opfer, S. 32.

  12. Einschließlich Vollstreckungsbeamten und Rettungsdienst- sowie Feuerwehrkräften.

  13. Vgl. BKA (Hrsg.), Bundeslagebilder Gewalt gegen Polizeibeamte, Wiesbaden 2010–2020.

  14. So schon differenziert diskutiert bei Max Hermanutz/Bernd Grünbaum/Wolfgang Spöcker, Fragen und Antworten zur anhaltenden Gewalt gegen Polizeibeamte, in: Max Hermanutz (Hrsg.), Gewalt gegen Polizisten – sinkender Respekt und steigende Aggression? Eine Beleuchtung der Gesamtumstände, Frankfurt/M. 2015, S. 68–90.

  15. Vgl. Rafael Behr, Polizei und Gewalt, in: Martin Rettenberger/Axel Dessecker/Matthias Rau (Hrsg.), Gewalt und Zwang in Institutionen, Wiesbaden 2020, S. 27–46, unter Hinweis auch auf seine früheren Veröffentlichungen.

  16. Vgl. Behr (Anm. 15).

  17. Vgl. Janina Lara Dressler, Gewalt gegen Rettungskräfte. Eine kriminologische Großstadtanalyse, Berlin 2017; Thomas Feltes/Marvin Weigert, Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen, Bochum 2018.

  18. Vgl. Maximilian Georg Feistle, Aggression und Gewalt gegen Allgemeinmediziner und praktische Ärzte. Bundesweite Befragungsstudie, Dissertation, TU München 2017; Barbara Erbe, Gewalt in Klinik und Praxis. So schützen Sie sich vor aggressiven Patienten, in: Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 3/2017, S. 262–264.

  19. Vgl. Forsa Politik- und Sozialforschung GmbH, Gewalt gegen Lehrkräfte. Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung, Berlin 2016 u. 2020.

  20. Vgl. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (Hrsg.), GDL-Umfrage 2016: "Mit Sicherheit". Ergebnisse einer repräsentativen Mitgliederbefragung, Frankfurt/M. 2017.

  21. Vgl. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Gewaltprävention – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!, Prävention in NRW 25/2009.

  22. Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drs. 17/3759 vom 27.9.2018.

  23. Vgl. z.B. Matthias Bartsch et al., Auf Attacke, in: Der Spiegel 23/2020, S. 42ff., zur Ermordung Dr. Walter Lübckes; Forsa Politik- und Sozialforschung GmbH, Gewalt gegen Bürgermeister. Einschätzungen und Erfahrungen der Bürgermeister in Deutschland, Berlin 2020; Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK), Umgang mit Hass und Bedrohung. Hinweise für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Bonn 2020.

  24. Vgl. Feltes/Weigert (Anm. 17), mit Nachweis früherer Studien; Dressler (Anm. 17).

  25. Vgl. Dressler (Anm. 17), S. 80ff., S. 86ff.

  26. Vgl. ebd., S. 119ff., S. 132ff., S. 144.

  27. Vgl. ebd., S. 146.

  28. Vgl. ebd., S. 231f.

  29. Vgl. dazu etwa Hans-Gerd Jaschke, Geschichte der deutschen Polizei vor und nach 1945. Kontinuitäten und Brüche, in: BKA (Hrsg.), Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte, Köln 2008, S. 37–61.

  30. Vgl. Dressler (Anm. 17).

  31. Vgl. Hermanutz/Grünbaum/Spöcker (Anm. 14), S. 72.

  32. Vgl. Dieter Rössner/Britta Bannenberg/Marc Coester, Hasskriminalität – Vorurteilskriminalität. Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere junge Menschen, Band 1, Berlin 2006, S. 15ff.

  33. Vgl. Arne Dreißigacker/Lars Riesner/Eva Groß, Vorurteilskriminalität. Ergebnisse der Dunkelfeldstudien der Landeskriminalämter Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in: Christian Grafl et al. (Hrsg.), "Sag, wie hast du’s mit der Kriminologie?" Die Kriminologie im Gespräch mit ihren Nachbardisziplinen, Mönchengladbach 2020, S. 125–150.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Britta Bannenberg für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Rechtswissenschaftlerin und Inhaberin des Lehrstuhls für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. E-Mail Link: sekretariat.bannenberg@recht.uni-giessen.de