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Sprache Macht Emotionen | bpb.de

Sprache Macht Emotionen Geschlechtergerechtigkeit und Sprachwandel aus Sicht der Historischen Soziolinguistik

Horst J. Simon

/ 17 Minuten zu lesen

Welche Instanzen sind für sprachliche Normsetzung maßgeblich, und welche Akteure beeinflussen Sprachwandel am stärksten? In der Debatte ums Gendern zeigt sich, dass Sprache vielleicht gar nicht die primäre Diskursmotivation ist.

Alle Sprachen ändern sich ständig – meist bemerkt der Großteil der Sprachnutzer:innen davon nichts, und in der Regel hat auch kaum jemand ein besonderes Interesse daran. Die weitaus größte Anzahl von Sprachwandelprozessen läuft kleinschrittig unterhalb der Wahrnehmungsschwelle ab, mithin unbewusst und folglich unkontrolliert. Dies betrifft insbesondere die Grammatik, aber auch Bedeutungsaspekte. In der Gegenwartssprache führt das häufig zu sogenannten sprachlichen Zweifelsfällen, bei denen zwei oder mehr Varianten als standardsprachlich angemessen gelten.

Zugleich gibt es immer wieder Entwicklungen, die sehr wohl wahrgenommen werden und auffällig genug sind, dass sie das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit auf sich ziehen. Offenkundige Beispiele sind lexikalische Neuerungen im Sprachgebrauch Jugendlicher, die alljährlich medial prominent aufgegriffen werden. Doch auch über lange Zeiträume ablaufende grammatikalische Sprachwandelphänomene – zum Beispiel Veränderungen bei der Verbstellung in bestimmten Nebensatztypen oder der Wandel von Konstruktionen mit Genitiven zu bedeutungsgleichen Konstruktionen mit Dativmarkierung – werden mitunter bemerkt. Bezeichnenderweise lehnen Sprachnutzer:innen derlei Neuerungen in vielen Fällen mehr oder weniger vehement ab, sobald sie ihnen bewusst werden.

Das derzeit prominenteste Beispiel für breit wahrgenommenen Sprachwandel sind sicher die Entwicklungen im Bereich der geschlechterspezifischen Personenbezeichnungen: das sogenannte Gendern. In diesem Beitrag sollen am Beispiel der derzeit kontrovers geführten Debatte zu Neuerungen in Bezug auf geschlechtergerechte(re) Sprache einige der Konfliktlinien benannt, die Rolle relevanter politisch-kultureller Akteure beleuchtet und dabei Motive und Mechanismen der (Nicht-)Veränderung der Sprachnormen in diesem Bereich aufgezeigt werden.

Formwandel und Normwandel

Sprachwandel kann grundsätzlich auf zwei Ebenen stattfinden: Er betrifft erstens konkrete Formen, also beispielsweise: "Während früher X üblich war, sagt man heute fast immer Y". Solche Veränderungsprozesse, bei denen eine Form durch eine andere ersetzt wird, bei im Wesentlichen gleichbleibender kommunikativer Funktion, verlaufen typischerweise über relativ lange Zeiträume. Zweitens ändern sich die Normen, denen die Verwendung einer bestimmten Form in der Gesellschaft unterliegt. Dies sind deutlich schneller ablaufende Veränderungsprozesse, die auch von Nicht-Sprachwissenschaftler:innen wahrgenommen werden, zum Beispiel: "Bei uns hat früher fast niemand die Form X verwendet, heute machen das immer mehr Leute."

Der in dieser Themenausgabe fokussierte Wandel betrifft sowohl die Form als auch normative Aspekte. In Bezug auf die soziale Bewertung der neuen Formen und auch hinsichtlich der Angemessenheit normativer Forderungen herrscht derzeit große Uneinigkeit in der Sprachgemeinschaft des Deutschen. Bevor nun auf die verschiedenen politisch-kulturell-sozialen Akteure eingegangen werden kann, die in dieser Debatte eine Rolle spielen, ist es hilfreich, sich allgemein mit dem Begriff der sprachlichen Norm und den dabei relevanten normsetzenden Instanzen zu beschäftigen.

Grundsätzlich haben Normen unterschiedlich stark ausgeprägte Geltungsansprüche, das heißt, sie sind mit unterschiedlich hohem Durchsetzungspotenzial verbunden. Von einer Ausnahme abgesehen, nämlich der Rechtschreibung, sind sprachliche Normen relativ weich. Wer gegen sie verstößt, gilt vielleicht als eigensinnig, verschroben oder anderweitig sozial auffällig, wird aber kaum mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen haben. Aus linguistischer Sicht handelt es sich deshalb bei sprachlichen Normen zumeist um schlichte Gebrauchsnormen, die "das Übliche" beschreiben, dasjenige, was Leute "normalerweise" tun. Es ist allerdings so, dass viele Menschen, genau um nicht als (sprach)verhaltensauffällig und dadurch als "sozial problematisch" wahrgenommen zu werden, diese Gebrauchsnormen verinnerlichen und ihnen gemäß handeln. Die Gebrauchsnormen haben demnach eine Tendenz, zu Orientierungsnormen zu werden. Aus Sicht der Sprecher:innen existieren somit hilfreiche Anhaltspunkte, wie das in einer gewissen Gruppe angemessene (sprachliche) Verhalten beschaffen ist.

Dabei stellt sich die zentrale Frage, auf welche Weise sprachliche Normen zustande kommen und wer an ihrer Setzung und gegebenenfalls Veränderung beteiligt ist. Offenkundig ist es so, dass kein wie auch immer legitimiertes gesetzgebendes Organ – ein Parlament oder eine Behörde – existiert, das dekretieren könnte, man müsse Brötchen sagen und nicht Semmel oder die Gefahren des Internets statt die Gefahren des Internet. Vielmehr entstehen sprachliche Normen in einem komplexen Aushandlungsprozess, an dem eine ganze Palette von Akteuren beteiligt ist und der zudem meist ohne bewusste Steuerung abläuft. Zu diesen Sprachnormen setzenden und Sprachwandel beeinflussenden Kräften zählen im Wesentlichen vier Typen: erstens Normautoritäten, zweitens Sprachexpert:innen, drittens Modellsprecher/-schreiber:innen sowie viertens der "Sprachsouverän" in Form der Mehrheit der eine Sprache sprechenden Personen, mithin die individuellen Sprachbenutzer:innen in ihrer Gesamtheit.

Systematisch betrachtet nehmen die Normautoritäten eine zentrale Position ein. Das sind diejenigen Personen und Institutionen, die festlegen, welche sprachlichen Formen als normgerecht gelten sollen, sowie diejenigen Personen, die diese Normen dann gegebenenfalls durchsetzen (sollen), beispielsweise in ihrer Rolle als Lehrpersonen in der Schule, und zwar in Form von sanktionierendem Korrekturverhalten. Während nun in Bezug auf die französische Sprache die Académie française relativ weitreichende Regelungskompetenzen hat, gibt es für den deutschsprachigen Raum eine echte, weil staatlicherseits legitimierte Autorität lediglich im Hinblick auf die Orthografie: den Rat für deutsche Rechtschreibung. Andere Organe wie beispielsweise der "Duden" entbehren offizieller Kompetenz, sie sind lediglich als hoch angesehene Expert:innen zu verstehen. Schulische Lehrpersonen haben zuweilen großen Einfluss auf ihr unmittelbares Umfeld, jedoch ist ihre Normautorität nicht über jeden Zweifel erhaben.

Man würde hoffen, dass sich die Entscheidungen dieser Norminstanzen auf das Wissen von Expert:innen stützen, wie es in der deskriptiven Linguistik erarbeitet wird. Dort wird einerseits untersucht, wie die Nutzer:innen des Deutschen die Sprache im Alltag verwenden, und andererseits eruiert, welche Effekte psychologischer Art die Verwendung gewisser Formen bei den Sprachnutzer:innen hat.

Der Gruppe der Modellsprecher/-schreiber:innen kommt besondere Relevanz bei der Verbreitung von sprachlichen Normen zu. Hier handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung eine große kommunikative Reichweite haben, beispielsweise als Medienschaffende. Ihr sprachliches Verhalten wird von vielen Menschen als vorbildhaft empfunden, und selbst wenn dies nicht der Fall ist, werden die von ihnen verwendeten Formen zumindest breit rezipiert, was einen gesellschaftlichen Gewöhnungseffekt auslösen kann.

Die wichtigste Rolle aber spielt die Gesamtheit der Sprecher:innen des Deutschen: Nur diejenigen Strukturen, die längerfristig von der Sprachgemeinschaft angenommen und regelmäßig produziert werden, werden sich dauerhaft etablieren und zu Sprachwandel führen.

Im Folgenden werden einige der prominenteren Akteure in diesem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess mit Bezug auf geschlechtergerechte Sprache im Deutschen vorgestellt.

Der Rechtschreibrat

Zunächst einmal ist zu betonen, dass es nirgendwo im deutschsprachigen Raum eine staatliche Institution gibt, die sich dezidiert mit der deutschen Sprache, ihrer Normierung, "Bewahrung" oder gezielten Veränderung befassen würde. Entgegen landläufiger Meinung gibt es hinsichtlich Wortschatz und Grammatik auch keinerlei Institution oder legitimierte Regelungsinstanz, die festlegen würde, was "richtiges oder falsches Deutsch", "gutes oder schlechtes Deutsch" sei. Im Sinne der skizzierten Unterscheidung verschiedener Normtypen kann man also nirgends nachlesen, was quasi "per Gesetz" richtig oder falsch in der deutschen Sprache ist.

Dies gilt mit einer Einschränkung: Die Rechtschreibung ist relativ streng geregelt. Hinsichtlich orthografischer Regelungen hat der 2004 konstituierte Rat für deutsche Rechtschreibung als zwischenstaatliche Instanz die Aufgabe, "die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln". Das heißt, das von ihm verantwortete amtliche Regelwerk "regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat". Daneben hat das Regelwerk "Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten".

Insofern geschlechtergerechter Sprachgebrauch schriftlich wie mündlich eine ganze Palette von Formen und Formulierungsmöglichkeiten einschließt, betrifft die Regelungskompetenz des Rats lediglich einen zwar prominenten, aber dennoch eingeschränkten Teilbereich der Sprachverwendung. Im Wesentlichen betrifft dies Schreibungen mit Binnen-I (SchülerInnen), Unterstrich beziehungsweise Gender-Gap (Schüler_innen), Genderstern (Schüler*innen) oder Doppelpunkt (Schüler:innen). Keine dieser Schreibungen, bei denen nicht-alphabetische Zeichen (beziehungsweise ein Großbuchstabe) im Wortinneren auftauchen, ist durch das derzeit gültige Regelwerk abgedeckt. Dementsprechend hat sich der Rat 2018 die Aufgabe gestellt, "Analysen zum Schreibgebrauch in verschiedenen Medien und Gruppen von Schreibenden vor[zu]nehmen, um auf einer breiteren Belegbasis zu ermitteln, ob die beobachteten Tendenzen Indizien für einen möglichen Schreibwandel sind." Sollte dies der Fall sein, wäre eine Anpassung der offiziellen Rechtschreibregeln an den in der Bevölkerung üblichen Schreibgebrauch möglich – ausweislich der Empfehlung des Rats vom 26. März 2021 ist dies aber "zu diesem Zeitpunkt" nicht gegeben.

Der Duden

Im Bewusstsein der allermeisten Sprachnutzer:innen des Deutschen gilt "der Duden" als die maßgebliche Instanz, wenn es um normative Fragen in Bezug auf Sprachrichtigkeit geht. Dabei ist "Duden" im Grunde nur der Name einer Produktreihe eines privatwirtschaftlich agierenden Unternehmens. Einzelnen Produkten der Marke kommt im vorliegenden Zusammenhang besondere Relevanz zu: Band 1 der Reihe "Der Duden in zwölf Bänden" interpretiert das amtliche Regelwerk und liefert eine ausführliche Wortliste zur deutschen Sprache. Zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch wird konstatiert, dass es "keine Norm" gibt, wobei ein "Überblick über verschiedene Optionen" gegeben wird. Trotz seines Untertitels "Das Wörterbuch für richtiges und gutes Deutsch" bietet Band 9 der Reihe eine das gesamte Variationsspektrum des Deutschen reflektierende Übersicht über Phänomene, die hinsichtlich ihres standardsprachlichen Gebrauchs häufig Unsicherheit auslösen. Auch hier wird im einschlägigen Abschnitt die gegenwärtige Spannbreite an nicht der Norm unterworfenen geschlechtergerechten Ausdrucksmöglichkeiten betont.

Weitere Publikationen des Dudenverlags beschäftigen sich mit dem Thema Gendern; hier sind insbesondere Handreichungen und Formulierungshilfen zu nennen, deren Anspruch durch das Label "Duden" eine gewisse Rückenstärkung erfährt, allerdings keinerlei normative Kraft besitzt.

Expert:innen

Bei einem gesellschaftlich relevanten und öffentlich viel diskutierten Thema wie dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch sollte Personen, die über besondere Expertise verfügen, im Diskurs besondere Bedeutung zukommen. Aus einer anfänglich aus dem Geiste feministischer Sprachkritik inspirierten Beschäftigung mit dem Thema (in Deutschland seit den späten 1970er Jahren) hat sich zunehmend eine auf empirischer Basis arbeitende und streng deskriptive Teildisziplin der Sprachwissenschaft entwickelt: die Gender-Linguistik. In diesem Fachgebiet forschende Personen äußern sich immer wieder in Medien, wodurch der gesellschaftliche Diskurs faktenbasierte Anregungen zur Einschätzung der Sachlage erhalten kann.

Der öffentliche Diskurs wird allerdings ebenso gespeist durch eine relativ kleine, jedoch lautstarke Gruppe gleichfalls linguistisch gebildeter Personen, die eine Reihe von Behauptungen wiederholen, die, kurz gesagt, darauf hinauslaufen, dass einzig die traditionellen Sprachformen ohne jegliche Neuerung "richtig" und akzeptabel seien. Offenbar herrscht hier Uneinigkeit in der Fach-Community, und es wäre zu hoffen, dass dieser wissenschaftliche Disput argumentativ unter Einbeziehung aller bekannten Fakten – wozu insbesondere auch die umfangreiche psycholinguistische Evidenz zu zählen ist – geführt würde. Es ist deshalb höchst befremdlich, dass regelmäßig Texte erscheinen, und zwar fast ausschließlich im Rahmen nicht-fachlicher Publikationen, die in autoritativem Gestus der wissenschaftlichen Gegenposition nicht nur ihre Fachkompetenz, sondern manchmal sogar ihre schiere Existenz absprechen. Es wird zu beobachten sein, ob und in welchem Ausmaß der öffentliche Diskurs zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch künftig von der wissenschaftlichen Expertise der in diesem Bereich Forschenden profitieren kann.

Modellsprecher/-schreiber:innen

Diejenige Personengruppe, deren Sprachverwendungsgewohnheiten die größte Reichweite erzielen, besteht wohl aus den Medienschaffenden: etwa für große Zeitungen schreibende Journalist:innen oder Nachrichtensprecher:innen in Fernsehen und Hörfunk. Diese Personen haben weder offiziell zugeschriebene Autoritätsansprüche noch können sie spezielle Expertise für sich in Anspruch nehmen. Dennoch fungieren sie qua Sichtbarkeit als potenzielle Multiplikator:innen. Und das gilt in beide Richtungen: Sie können vornehmlich retardierend wirken, wie im Falle der offiziellen Rechtschreibreform von 1996, als einige Zeitungen eigene "Hausorthografien" einführten, die sich gegen Reform-Schreibungen sperrten; sie können aber auch dazu beitragen, noch nicht allgemein verbreitete Formen "salonfähig" zu machen.

Ähnlich janusköpfig ist es auch im Falle der geschlechtergerechten Sprache. Angesichts der intensiven öffentlichen Debatte überrascht es nicht, dass hier unterschiedliche Positionen vertreten werden. Bei vielen Medien ist es der Entscheidung der einzelnen schreibenden oder sprechenden Person anheimgestellt, welche Form(en) sie verwendet; andere haben auch gewissermaßen Hausregeln. Besondere Bedeutung kommt hierbei Rundfunk und Fernsehen zu, denn dort erfordert die Mündlichkeit eine verbale Umsetzung der ursprünglich vornehmlich in schriftlichen Textsorten (wie Verwaltungstexten) verwendeten Formen mit Stern, Doppelpunkt und so weiter. Die Aussprache mit Glottisverschlusslaut wie in vereisen zur lautlichen Markierung des Genderzeichens (oft fälschlicherweise als "kleine Pause" charakterisiert) ist durchaus ohrenfällig und löst deshalb teils heftige Reaktionen aus, beispielsweise 2020 nach der Verwendung durch ZDF-Mitarbeiter:innen.

Andere Formulierungstypen, beispielsweise Beidnennungen wie Bürgerinnen und Bürger werden demgegenüber weitestgehend hingenommen; sie sind eher akzeptiert und auch weniger emotional aufgeladen. In Bezug auf Sprach(normen)wandel ist jedenfalls festzuhalten, dass öffentliche Medien eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen: Sie können dabei einerseits als Bastionen des Althergebrachten dienen und damit denjenigen, die sich gegenüber Neuerungen sperren, ein Identifikationsangebot bieten. Auf der anderen Seite können sie Vorbildcharakter entwickeln; durch die alltägliche Benutzung der neueren Formen werden diese eingeübt und habitualisiert, auch auf Seiten der Hörer:innen und Leser:innen.

Schulen und Universitäten

Im Zuge der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten haben Bildungseinrichtungen auch die Aufgabe, die Lernenden danach einzuschätzen, wie weit sie die jeweiligen Bildungsziele erreicht haben. Zu diesen zählt unter anderem die Fähigkeit, sich generell sprachlich angemessen zu verhalten und textsortenadäquat zu formulieren. Im universitären Kontext werden deshalb häufig Handreichungen mit Empfehlungen an Studierende ausgegeben. Diese können für sich keinen normativen Durchsetzungsanspruch reklamieren, was sie – von ganz vereinzelten Sonderfällen abgesehen – auch nicht tun; sie können aber sehr wohl verdeutlichen, was in der jeweiligen Fach-Community als stilistisch angemessen erachtet wird. Insofern ist es bemerkenswert, dass im Bundestagswahlkampf 2021 mehrere Politiker:innen – gleichsam präventiv – bekundeten, sie seien gegen universitäre Zwangsmaßnahmen pro Gendern oder darauf drangen, dass gewisse Formen des Genderns an Schulen als Fehler gewertet werden.

Dabei sind die juristischen Einschätzungen der Lage durchaus unterschiedlich: Während häufig auf die Tatsache hingewiesen wird, dass Stern, Doppelpunkt und so weiter nicht von der amtlichen Rechtschreibung vorgesehen und somit Verstöße gegen die orthografische Richtigkeit sind, wird in einem kürzlich erstellten Rechtsgutachten argumentiert, dass der Gebrauch geschlechtergerechter Sprache in gewissen Fällen universitärer Prüfungsleistungen sehr wohl erwartet werden darf. Mit Verweis auf das Grundgesetz kommt eine weitere juristische Publikation gar zu dem Schluss, dass in Behörden nachgerade eine Verpflichtung dazu bestehen sollte.

Da Schulen und Universitäten ein zentraler Sozialisationsort jüngerer Generationen sind, kommt ihnen besondere Bedeutung bei der Sensibilisierung für jedwedes Thema zu. Solange sich eine sprachliche Neuerung noch nicht in weiten Teilen der Sprachgemeinschaft durchgesetzt hat und solange umgekehrt eine hinreichend große Teilmenge der Sprachgemeinschaft die tradierten Formen als bereits unangemessen oder diskriminierend empfindet – das heißt, solange der laufende Sprachwandel nicht abgebrochen und das Rad gleichsam zurückgedreht wird –, solange wird es im Bildungskontext angeraten sein, auf das Potenzial der neueren Formen hinzuweisen, deren Verwendung aber nicht strikt einzufordern.

In dem Maße, in dem die amtliche Rechtschreibung als verbindlich erachtet wird, wird sich Schriftsprachverwendung im Bildungskontext an den durchaus wandelbaren Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren. Weitergehende Regelungen liegen nicht vor.

Sprachnutzer:innen

Obwohl all die genannten Akteure ihren sprachnormstabilisierenden oder auch -wandelnden Beitrag leisten, liegt die eigentliche Entscheidung über die Durchsetzung eines Sprachwandels bei der Gesamtheit der Deutschsprachigen. Letzten Endes wird sich eine sprachliche Neuerung nicht durchsetzen, wenn die Menschen sie nicht in ihrer alltäglichen Kommunikation verwenden. Ob sie dies tun, hängt zunächst von den normativen Rahmenbedingungen ab: Im Bereich des schriftlichen Sprachgebrauchs gelten dabei explizite orthografische Regularien – aber eben nur orthografische Regeln, nichts darüber hinaus. Für die Mündlichkeit ist jeder Person ohnehin anheimgestellt, selbst zu entscheiden, wie sie spricht. Allerdings wird wohl jede:r – und das ist der andere Aspekt der Abwägung – den sozialen Effekt des eigenen sprachlichen Handelns bedenken müssen: Ob jemand sozial erfolgreich kommuniziert, liegt unter anderem an der Frage, wie die Kommunikationspartner:innen eine Formulierung einschätzen.

Sprache wird somit zu einem Mittel, um die eigene politische, kulturelle Position zu markieren; sie wird sozialindexikalisch aufgeladen. Wer der Ansicht ist, dass diskriminierungssensibles Sprechen hohen gesellschaftlichen Wert besitzt, wird Formen geschlechtergerechten Sprachgebrauchs benutzen. Wer umgekehrt solche Formen nicht verwendet, setzt sich zumindest dem Verdacht aus, das Vermeiden geschlechtsbezogener Diskriminierung als wenig wichtig zu erachten. Der gesellschaftliche Aushandlungsprozess, der einerseits konstituiert wird durch Äußerungen der erwähnten Akteure und andererseits indirekt geschieht durch die mehr oder weniger (un)bewusste Übernahme sprachlicher Formen, ist noch nicht abgeschlossen. Wenn die Mehrheit der Deutschsprachigen immer häufiger gewisse Formen vermeidet und durch andere Formen ersetzt, wird der Sprachwandel stattfinden, andernfalls nicht.

Warum die Aufregung?

In Anbetracht des Dargestellten stellt sich die Frage, warum die derzeitige Debatte derart intensiv geführt wird. Man würde meinen, es wäre eben ein langwieriger Prozess, der zur gesamtgesellschaftlichen Annahme oder Ablehnung der sprachlichen Neuerungen führt und der auf lange Sicht den kommunikativen und sozialen Bedürfnissen der Mehrheit der Deutschsprachigen gerecht werden wird, so wie das bei Sprachwandelprozessen üblicherweise der Fall ist.

Für die Vehemenz der Debatte können nun mehrere Gründe ausgemacht werden: Zunächst einmal gilt generell, dass Sprache eines der am deutlichsten identitätskonstituierenden Elemente der menschlichen Psyche ist: Wie eine Person Sprache verwendet, sagt viel über ihre regionale und soziale Herkunft aus (beziehungsweise werden ihr von den anderen Kommunikationsteilnehmer:innen entsprechende Eigenschaften zugeschrieben). Sprecher:innen fühlen deshalb typischerweise eine innige Verbundenheit mit ihrer jeweils individuellen Sprachausprägung. Infolgedessen reagieren viele Menschen gereizt auf alles, was durch Variation und Wandel die subjektive Essenzialität ihrer Sprache infrage stellt – von der Rechtschreibreform bis zu neu ins Bewusstsein geratenden Wortstellungsphänomenen.

Zu diesem individualpsychologisch motivierten generellen Sprachkonservatismus vieler Sprachnutzer:innen kommt hinzu, dass bestimmte Themenbereiche mehr als andere heftige Reaktionen auslösen. Das Spektrum dieser Themen legt nahe, dass der Sprachwandel an sich vielleicht gar nicht die primäre Diskursmotivation ist, sondern dass viel tiefer liegende Faktoren eine Rolle spielen. In den 1990er Jahren stand neben der Rechtschreibreform insbesondere die Kritik an einem angeblich übertriebenen Gebrauch von Anglizismen im Zentrum der öffentlichen Debatten; anhand des Fremdwortgebrauchs wurden damals unter anderem Fragen der nationalen Identität und der Positionierung gegenüber Globalisierungsphänomenen verhandelt. Die aktuelle Situation ist damit vergleichbar: Teilweise schreiben sogar dieselben Personen, die in den 1990er Jahren gegen Anglizismen und Rechtschreibreform waren, heute vehement gegen den "Gender-Wahnsinn" an. Auch dabei treten nicht selten Argumentationsmuster und Topoi auf, die weit über das Sprachliche hinausgreifen. Der zu beobachtende "Sprachkampf" ist demnach eigentlich ein Kulturkampf: Denn es geht bei den verhandelten Fragen "tatsächlich um das große Ganze, um die grundsätzliche Infragestellung von Grundlagen unserer Weltwahrnehmung" und "um emanzipatorische, vor allem aber um post-essentialistische Erfahrungen, Deutungen und Partizipationsansprüche". Gerade die mit dem Genderstern verbundenen Bedeutungskomponenten scheinen an die Grundlagen traditioneller Weltauffassungen zu rühren und deshalb abgelehnt zu werden, ungeachtet der Tatsache, dass seit 2018 gemäß Paragraf 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz die Kategorie "divers" vorgesehen ist.

Über den vielbeschworenen Topos der Polarisierung der Gesellschaft hinaus ist aber festzuhalten, dass auf der antidiskriminatorisch orientierten Gegenseite, das heißt unter den Befürworter:innen von "Political Correctness" und geschlechtersensiblem Sprachgebrauch auch nicht alle Personen mit großer Zurückhaltung agieren. Deshalb nimmt es nicht wunder, dass die Diskussion insgesamt aufgewühlter verläuft, als es im Sinne eines gedeihlichen Austauschs von Argumenten vielleicht wünschenswert wäre.

Es kommt, wie es kommt

Der aktuell zu beobachtende Normenwandel in Bezug auf die Verwendung nicht-traditioneller Sprachformen, die dazu geeignet sein können, eine größere Geschlechtergerechtigkeit zu unterstützen, ist eine durch vielfältige Interessenskonstellationen geprägte Angelegenheit. Welche Position der gegenwärtigen Debatte sich letztendlich durchsetzen wird – anders formuliert: inwieweit der bereits initiierte Sprachwandel in den künftigen Generationen akzeptiert werden wird –, bleibt abzuwarten. In gewisser Hinsicht beruhigend ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Gesellschaftsordnungen der Länder, in denen Deutsch vornehmlich gesprochen wird, es erlauben, dass der Sprachsouverän selbst, nämlich die Gemeinschaft aller Deutschsprachigen, schlussendlich die Entscheidungsmacht über die (Nicht-)Akzeptanz geschlechtergerechten Sprachgebrauchs haben wird.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Wolf Peter Klein, Sprachliche Zweifelsfälle im Deutschen. Theorie, Praxis, Geschichte, Berlin–Boston 2018.

  2. Für feinere Differenzierungen vgl. Klaus Gloy, Norm/Norm, in: Ulrich Ammon et al. (Hrsg.), Sociolinguistics/Soziolinguistik, Berlin–New York 20042, S. 392–399.

  3. Zum Nachfolgenden sei aus der umfangreichen Literatur stellvertretend verwiesen auf Markus Hundt, Normverletzungen und neue Normen, in: Marek Konopka/Bruno Strecker (Hrsg.), Deutsche Grammatik – Regeln, Normen, Sprachgebrauch, Berlin–New York 2009, S. 117–140.

  4. Vgl. Jean-Pol Caput, L’Académie française, Paris 1986. Siehe auch den Beitrag von Kristina Bedijs, Bettina Kluge und Dinah K. Leschzyk in dieser Ausgabe.

  5. Vgl. etwa Winifred Davies, Normbewusstsein, Normkenntnis und Normtoleranz von Deutschlehrkräften, in: Eva Neuland (Hrsg.), Variation im heutigen Deutsch. Perspektiven für den Sprachunterricht, Frankfurt/M. 2006, S. 483–491.

  6. Siehe hierzu etwa den Beitrag von Miriam Lind und Damaris Nübling in dieser Ausgabe.

  7. Überhaupt sind weitreichende staatliche Eingriffe in Sprachen eher selten. Prominentestes Beispiel sind vielleicht die Sprachreformen zum Türkischen in den 1920er Jahren im Zuge der generellen gesellschaftlichen Umwälzungen in der Türkei. Vgl. Geoffrey Lewis, The Turkish Language Reform. A Catastrophic Success, Oxford 1999.

  8. So die Selbstdarstellung: Externer Link: http://www.rechtschreibrat.com/ueber-den-rat.

  9. Aus dem Vorwort zum amtlichen Regelwerk, Externer Link: https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6120.

  10. Über das Spektrum möglicher geschlechtergerechter Formulierungen informieren beispielsweise Gabriele Diewald/Anja Steinhauer, Richtig gendern. Wie Sie angemessen und verständlich schreiben, Berlin 2017, und Christine Olderdissen, Genderleicht. Wie Sprache für alle elegant gelingt, Berlin 2022.

  11. Rat für deutsche Rechtschreibung, Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schreibung vom 16.11.2018, Anlage 3, Externer Link: http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_2018-11-28_anlage_3_bericht_ag_geschlechterger_schreibung.pdf.

  12. Ders., Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.3.2021, Externer Link: http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Geschlechtergerechte_Schreibung.pdf.

  13. Vgl. die Selbstdarstellung: Externer Link: http://www.duden.de/ueber_duden/verlagsgeschichte.

  14. Vgl. Dudenredaktion (Hrsg.), Duden. Die deutsche Rechtschreibung, Berlin 202028, S. 112.

  15. Mathilde Henning (Hrsg.), Duden. Sprachliche Zweifelsfälle. Das Wörterbuch für richtiges und gutes Deutsch, Berlin 20219, S. 400–411.

  16. Vgl. etwa Diewald/Steinhauer und Olderdissen (Anm 10).

  17. Vgl. das Überblickswerk von Helga Kotthoff/Damaris Nübling, Genderlinguistik. Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht, Tübingen 2018.

  18. Eklatant tat dies etwa Helmut Glück in Forschung & Lehre (F&L) 12/2020, S. 994f., unter dem Titel "Wissenschaftsfremder Übergriff auf die deutsche Sprache", was mehr als 200 Linguist:innen in F&L 1/2021, S. 926, dazu veranlasste, ihre Existenz in Erinnerung zu rufen.

  19. Vgl. Nadine Schimmel-Fijalkowytsch, Diskurse zur Normierung und Reform der deutschen Rechtschreibung, Tübingen 2018, S. 245–271.

  20. Beispielhaft aus den Richtlinien der vorliegenden Zeitschrift: "Die Redaktion begrüßt es, wenn geschlechtersensibel formuliert wird – ob und wie in APuZ gegendert wird, ist aber letztlich Sache der Autorinnen und Autoren."

  21. Für eine Übersicht zu den Regelungen in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vgl. Aurelie von Blazekovic, Kleine Pause, 18.8.2021, Externer Link: http://www.sueddeutsche.de/1.5383641.

  22. Vgl. Anne Fromm, Eine kleine Pause, die einige Leute aufregt, 4.12.2020, Externer Link: https://uebermedien.de/55504.

  23. Medien wirken hier also ähnlich wie im Laufe des 20. Jahrhunderts bei der Verbreitung überregionaler Aussprachenormen.

  24. Vgl. Jan-Martin Wiarda, Bayern stellt Hoschulen unter Gender-Generalverdacht, 19.9.2021, Externer Link: http://www.tagesspiegel.de/27626630.html.

  25. Vgl. Prien schickt Gender-Erlass an Schulen – die Grünen zürnen, 9.9.2021, Externer Link: http://www.ndr.de/gendern110.html.

  26. Vgl. Sascha Zoske, Noten für Gendern in bestimmten Fällen zulässig, 8.12.2021, Externer Link: http://www.faz.net/-17673955.html.

  27. Vgl. Martina Zünkler, Verpflichtung zum Gebrauch des Gender*sterns, in: Feministischer Informationsbrief 121/2021, S. 8–16; Rechtsgutachten sieht Gendern als Pflicht der Behörden, 16.12.2021, Externer Link: http://www.welt.de/article235693266.

  28. Dieser Zusammenhang wird in Bezug auf geschlechtergerechten Sprachgebrauch diskutiert von Helga Kotthoff, Gender-Sternchen, Binnen-I oder generisches Maskulinum, … (Akademische) Textstile der Personenreferenz als Registrierungen?, in: Linguistik online 3/2020, S. 105–127.

  29. Vgl. Anatol Stefanowitsch, Eine Frage der Moral. Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen, Berlin 2018.

  30. Für Überlegungen zu weniger heftigen Normdiskursen in Bezug auf sprachliche Zweifelsfälle vgl. Ilka Lemke, Diskurse über sprachliche Zweifelsfälle und sprachliche Normen, in: Muttersprache 4/2021, S. 327–345.

  31. Das linguistische Diktum hierzu lautet: "Languages do best what speakers need most."

  32. Zu Letzteren vgl. etwa Peter Eisenberg, Der Kausalsatz ist nicht zu retten, in: Praxis Deutsch 20/1993, S. 10f.

  33. Vgl. Jürgen Spitzmüller, Staking the Claims of Identity. Purism, Linguistics and the Media in Post-1990 Germany, in: Journal of Sociolinguistics 11/2007, S. 261–285; Falco Pfalzgraf, "Anglisierung" und "Globalisierung". Aktuelle Diskurse zu Entlehnungen und moderner Sprachpurismus, in: Gerd Antos/Thomas Niehr/Jürgen Spitzmüller (Hrsg.), Handbuch Sprache im Urteil der Öffentlichkeit, Berlin–Boston 2019, S. 291–308.

  34. In besonderer Weise auffällig ist dabei der Verein Deutsche Sprache (VDS), aber auch weitere selbsternannte Sprachschützer. Zum VDS und seinen personellen und (partei-)politischen Verbindungen vgl. Henning Lobin, Sprachkampf. Wie die Neue Rechte die deutsche Sprache instrumentalisiert, Berlin 2021.

  35. Stefanie Schüler-Springorum, Gender, in: David Ranan (Hrsg.), Sprachgewalt. Missbrauchte Wörter und andere politische Kampfbegriffe, Bonn 2021, S. 272–283, hier S. 280.

  36. Sabine Hark/Paula-Irene Villa, "Anti-Genderismus" – Warum dieses Buch?, in: dies. (Hrsg.), Anti-Genderismus. Sexualität und Geschlecht als Schauplätze aktueller politischer Auseinandersetzungen, Bielefeld 2015, S. 9–13, hier S. 10.

  37. Generell gilt: "Geschlecht, Begehren und Sexualität sind traditionell stark umkämpfte politische Gegenstände." Steffen K. Herrmann, Politischer Antagonismus und sprachliche Gewalt, in: ebd., S. 79–92, hier S. 79.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Horst J. Simon für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für Historische Sprachwissenschaft an der Freien Universität Berlin. E-Mail Link: horst.simon@fu-berlin.de