Im Juli 2021 gab die Europäische Zentralbank (EZB) ihre neue geldpolitische Strategie bekannt. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden Grundlagen der Geldpolitik der EZB skizziert und die drei Kernelemente der neuen Strategie erläutert.
Grundlagen der Geldpolitik der EZB
Die EZB und die nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion, wie zum Beispiel die Deutsche Bundesbank, bilden das Eurosystem, das die gemeinsame Geldpolitik der Euroländer durchführt. In der Regel spricht man jedoch – nicht ganz korrekt – von der Geldpolitik der EZB. Die Begriffe Eurosystem und EZB werden also synonym verwendet, so auch hier.
Das wichtigste Gremium und oberste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat. Er trifft die geldpolitischen Entscheidungen. Dieser Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der 19 nationalen Notenbanken zusammen.
Die EZB hat ein eindeutiges Mandat. Demnach ist ihr vorrangiges Ziel, Preisstabilität zu gewährleisten (Artikel 127 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV).
Als Geldpolitik bezeichnet man die Maßnahmen, die von einer Zentralbank ergriffen werden, um ihre geldpolitischen Ziele zu erreichen: im Fall der EZB also ihre Maßnahmen zur Gewährleistung von Preisstabilität. Die EZB kann die Preise nicht direkt beeinflussen, sondern sie macht das indirekt über die Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, die sich unter anderem aus dem Konsum der privaten Haushalte und den Investitionen der Unternehmen zusammensetzt. Der Weg von der geldpolitischen Maßnahme bis zur Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage wird als geldpolitische Transmission bezeichnet. Die bedeutendste geldpolitische Transmission erfolgt über das Zinsniveau in einer Volkswirtschaft.
Werden geldpolitische Maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit die Inflationsrate zu erhöhen, spricht man von einer expansiven Geldpolitik. Bei geldpolitischen Maßnahmen, die die gesamtwirtschaftliche Nachfrage senken sollen, um die Inflationsrate zu reduzieren, liegt eine kontraktive Geldpolitik vor.
Eckpunkte der neuen Strategie
Die geldpolitische Strategie der EZB beschreibt, wie sie das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel, die Gewährleistung von Preisstabilität, erfüllen will. Von Januar 2020 an unterzog die EZB ihre Strategie eineinhalb Jahre lang einer eingehenden Überprüfung. Seit der davorliegenden letztmaligen Überprüfung im Jahr 2003 haben sich die geldpolitischen Rahmenbedingungen geändert, was eine Überarbeitung der Strategie erforderlich machte. Eine wesentliche Änderung ist, dass der langfristige Zins, unabhängig von der Geldpolitik, einen sinkenden Trend aufweist.
Die vom EZB-Rat festgelegte Strategie besteht aus drei Kernelementen: erstens der Festlegung der Zielinflationsrate, zweitens der Festlegung der Instrumente, mit denen das Ziel erreicht werden soll, drittens der Festlegung, welche Informationen in die geldpolitischen Entscheidungen einfließen und wie diese aufbereitet werden.
Neue Zielinflationsrate
Die EZB kann keinen direkten Einfluss auf einzelne Preise nehmen. Zurzeit sehen sich die Menschen zum Beispiel insbesondere mit hohen Energiepreisen konfrontiert. Diese kann die EZB natürlich nicht senken. Sie kann jedoch auf das Preisniveau, das heißt auf den Durchschnitt der Preise im Eurogebiet mittelfristig Einfluss nehmen. Das Preisniveau in einem Mitgliedsland wird durch seinen Verbraucherpreisindex widergespiegelt. Zur Berechnung dieses Indizes wird ein Warenkorb betrachtet.
Die Anteile, mit denen einzelne Güter in dem Warenkorb enthalten sind, spiegeln die Konsumstruktur eines typischen Haushalts in Deutschland wider. Weicht also die eigene Konsumstruktur von der eines typischen Haushalts ab, fährt man zum Beispiel kein Auto, isst weniger Fleisch und mehr Obst als der typische Haushalt, weicht die eigene Inflationsrate möglicherweise erheblich von der offiziell veröffentlichen Inflationsrate ab.
Der Preisindex, den die EZB ihren geldpolitischen Entscheidungen zugrunde legt, der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI), ist ein gewichteter Durchschnitt der Verbraucherpreisindizes aller Euroländer. In der Gewichtung kommt die Bedeutung des jeweiligen Landes für diesen gesamten Verbraucherpreisindex für den Euroraum zum Ausdruck. Die Gewichtung erfolgt nach dem Konsumanteil des jeweiligen Landes am Gesamtkonsum der Währungsunion.
Von der letzten Überarbeitung der Strategie im Jahr 2003 bis zur Neuausrichtung 2021 war das geldpolitische Ziel, mittelfristig eine Inflationsrate, gemessen am jährlichen Anstieg des HVPI für den gesamten Euroraum, von unter, aber nahe 2 Prozent sicherzustellen. Die mittelfristige Ausrichtung berücksichtigt, dass das Ziel nur mittelfristig erreicht werden kann, da geldpolitische Maßnahmen zeitverzögert wirken. Bis ein geldpolitischer Impuls auf die Preise durchwirkt, kann über ein Jahr vergehen. Es wird keine Inflationsrate von null angestrebt, um einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu einer problematischen Deflation, also zu fallenden Preisen zu haben. Weiterhin berücksichtigt eine positive Zielinflationsrate, dass die berechnete Inflationsrate die tatsächliche Inflationsrate überzeichnet.
Im Rahmen ihrer Strategieüberprüfung änderte die EZB ihre Zielinflationsrate auf das Punktziel von 2 Prozent. An der mittelfristigen Ausrichtung und auch an den Begründungen für eine positive Inflationsrate hat sich grundsätzlich nichts geändert. Auch wird als Messgröße weiterhin der HVPI verwendet. Mit der leichten Erhöhung der Zielinflationsrate will die EZB das trendmäßige Sinken des langfristigen Zinses berücksichtigen. Eine höhere Zielinflationsrate führt zu höheren durchschnittlichen Nominalzinsen, wodurch der geldpolitische Spielraum für expansive geldpolitische Maßnahmen steigt. Teilweise wurde diskutiert, aus diesem Grund die Zielinflationsrate noch stärker zu erhöhen. Höhere Inflationsraten sind jedoch mit Kosten verbunden (zum Beispiel Ineffizienzen durch eine Verzerrung der relativen Preise, willkürliche Vermögensumverteilungen). Das Punktziel von 2 Prozent ist, so die EZB, nach Abwägung der Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zielinflationsraten, angemessen. Ein Vorteil der neuen Inflationsrate ist, dass damit das Inflationsziel eindeutiger ist. Die Symmetrie des neuen Inflationsziels wird damit begründet, dass die bis 2021 geltende Asymmetrie (unter, aber nahe 2 Prozent) eine zu geringe geldpolitische Entschlossenheit signalisieren könnte, zu niedrige Inflationsraten zu bekämpfen. Mit dem symmetrischen Ziel will man zum Ausdruck bringen, dass Abweichungen nach oben und unten gleichermaßen unerwünscht sind. Mit der Bekanntgabe der neuen Strategie wies die EZB darauf hin, dass, wenn die Zinsen im Euroraum an der Zinsuntergrenze liegen, "besonders kraftvolle oder langanhaltende geldpolitische Maßnahmen nötig [sind], um zu verhindern, dass sich negative Abweichungen vom Inflationsziel verfestigen. Dies kann unter Umständen damit einhergehen, dass die Inflationsrate vorübergehend leicht über dem Inflationsziel liegt."
Geldpolitische Instrumente
Das zweite Kernelement der geldpolitischen Strategie der EZB ist die Festlegung der geldpolitischen Instrumente, mit denen sie ihr Ziel erreichen will. Diese Instrumente werden hier nicht im Detail behandelt.
Das wichtigste konventionelle geldpolitische Instrument der EZB ist ihr Leitzins. Zu diesem Leitzins, dem Hauptrefinanzierungszins, können Geschäftsbanken bei der EZB einen kurzfristigen Kredit aufnehmen. Befürchtet die EZB, dass es zu steigenden Preisen kommt, die die Inflationsrate über ihre Zielinflationsrate heben, erhöht sie den Hauptrefinanzierungszins. Die Kreditaufnahme der Banken bei der Zentralbank wird teurer, das heißt, die Kosten der Banken steigen. Die Idee dieser geldpolitischen Maßnahme ist, dass die Banken die höheren Kosten in Form höherer Kreditzinsen an ihre Kunden weitergeben. Der Konsum der privaten Haushalte und die Investitionen der Unternehmen sinken dann, da die Finanzierung dieser Ausgaben teurer wird. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit auch die Preissteigerungen gehen zurück. Erwartet die EZB hingegen ein Absinken der Inflationsrate unter ihr Ziel, senkt sie den Hauptrefinanzierungszins. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage wird stimuliert, und die Inflationsrate steigt.
Eine Reduzierung des Leitzinses zur Stimulierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ist nicht mehr möglich, wenn dieser sich schon nah an der effektiven Zinsuntergrenze befindet.
Die EZB betont in den Ausführungen zu ihrer neuen Strategie, dass ihr primäres geldpolitisches Instrument der kurzfristige Leitzins ist. Wenn es jedoch notwendig ist, also in den Fällen, in denen sie mit dem Leitzins die effektive Zinsuntergrenze erreicht, will sie auf unkonventionelle geldpolitische Instrumente wie QE zurückgreifen.
Der Einsatz von QE wird gerade in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Befürworter heben die empirisch nachgewiesenen positiven Effekte auf die Preise und die Produktion im Euroraum hervor.
Kritiker werfen der EZB weiterhin vor, mit den Staatsanleihekäufen nah an der Fiskalpolitik zu operieren, also der Ein- und Ausgabenpolitik der Euroländer. Dazu hat sie kein Mandat. Auch würde sie monetäre Staatsfinanzierung betreiben, also über den Ankauf von Staatsanleihen Ländern zur Finanzierung ihrer Ausgaben finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Monetäre Staatsfinanzierung kann man sich so vorstellen, dass die Zentralbank Geld druckt, das sie den Finanzministern der Länder gibt, damit diese davon die Ausgaben ihres Staates bestreiten können, zum Beispiel für den Straßenbau, die Bezahlung der Angestellten im öffentlichen Dienst und so weiter. Monetäre Staatsfinanzierung ist im Euroraum verboten (Artikel 123 AEUV). 2016 wurde dann auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es sollte prüfen, inwiefern das PSPP (nicht) mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung kollidiere und durch das Mandat der EZB gedeckt sei. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Vorgang 2017 weiter an den Europäischen Gerichtshof. Dieser gab 2018 grünes Licht, bei dem PSPP bewege sich die EZB im Rahmen ihres Mandats, es handele sich nicht um die gemäß Artikel 123 AEUV verbotene Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht erkannte das an, kam jedoch 2020 zu dem aufsehenerregenden Urteil, dass das PSPP in Teilen verfassungswidrig sei, da es die EZB versäumt habe, darzulegen, dass der Einsatz dieses Instrumentes gemäß Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) verhältnismäßig sei. Sie habe nicht hinreichend dargelegt, dass sie die Vorteile (mögliches Erreichen ihres Inflationsziels) gegenüber den Nachteilen gründlich abgewogen hätte. Die EZB hat daraufhin der Bundesregierung und dem Bundestag entsprechende Dokumente zukommen lassen, die nach Prüfung dieser Unterlagen die Verhältnismäßigkeit für ausreichend befunden hatten.
Der Einsatz von QE an der effektiven Zinsuntergrenze ist sinnvoll, um einem möglichen Abgleiten in die Deflation entgegenzuwirken, das heißt, um auch an der effektiven Zinsuntergrenze geldpolitisch handlungsfähig zu bleiben. Die Problematik ist jedoch, dass die oben skizzierten schädlichen Nebenwirkungen mit Ausmaß und Dauer des Einsatzes dieses Instruments zunehmen. Ein rechtzeitiger Ausstieg aus dieser mit QE verbundenen extrem expansiven Geldpolitik ist deshalb wichtig.
Aufbereitung von Informationen
Das dritte Kernelement der geldpolitischen Strategie der EZB betrifft die Aufbereitung von Informationen. Für ihre geldpolitischen Beschlüsse sammelt, verarbeitet und bewertet die EZB eine Vielzahl von Informationen. Bis zum Juli 2021 geschah dies im Rahmen der sogenannten Zwei-Säulen-Strategie. Die beiden Säulen bildeten die "wirtschaftliche Analyse" und die "monetäre Analyse". Im Rahmen der wirtschaftlichen Analyse betrachtete die EZB eine Vielzahl von Indikatoren, die auf Risiken für die Preisstabilität in der kurzen bis mittleren Frist hinweisen. Zu diesen Indikatoren zählen unter anderem das Bruttoinlandsprodukt, die Auslastung des Produktionspotenzials, Inflationsraten, Löhne, Wechselkurse und Rohstoffpreise. In der monetären Analyse wurden Indikatoren betrachtet, die auf Risiken für die Preisstabilität in der mittleren bis langen Frist hinweisen. Hierzu zählen die Geldmenge und die Kreditvergabe der Banken. Probleme im Bankensektor, wie sie die Finanzkrise von 2008/2009 aufgedeckt hat, behindern die geldpolitische Transmission: Zinssenkungen der Zentralbank führten nicht zu einer vermehrten Kreditvergabe, damit nicht zu einem Anstieg der Nachfrage und somit nicht zu der gewünschten Stabilisierung der Preise. Deshalb hat die EZB im Zuge ihrer monetären Analyse zunehmend auch die Stabilität des Bankensektors beobachtet. Die Informationen aus den beiden Säulen, also aus der wirtschaftlichen und der monetären Analyse wurden abgeglichen (cross-checking) und daraus entsprechende geldpolitische Beschlüsse abgeleitet.
Die neue Strategie der EZB baut auf beiden Säulen auf. Es werden nun aber nicht mehr zwei nebeneinanderstehende Säulen betrachtet, sondern beide Analysen werden als "integrierter Analyserahmen" für geldpolitische Beschlüsse zusammengefasst. Eine gesonderte Gegenprüfung entfällt somit. Weiterhin wurde die monetäre Analyse explizit zur "monetären und finanziellen Analyse" erweitert. Im Rahmen der finanziellen Analyse wird ein besonderes Augenmerk auf die Stabilität des Bankensektors gelegt. Bei der Beschreibung ihrer Strategie weist die EZB ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen ihrer Analyse die Verhältnismäßigkeit und potenziellen Nebenwirkungen ihrer geldpolitischen Beschlüsse prüft,
Grüne Geldpolitik?
Der Klimawandel wird in den nächsten Jahren weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Man unterscheidet zwischen physischen Risiken (Extremwetterereignisse, die unter anderem Wohngebäude und Produktionsanlagen zerstören) und Transitionsrisiken (zum Beispiel klimapolitische Maßnahmen wie das Verbot von Verbrennungsmotoren oder die Bepreisung von CO2-Emissionen). Entsprechende Ereignisse können sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite einer Volkswirtschaft beeinflussen und wirken sich entsprechend auf die Inflationsrate aus. Die EZB trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie im Rahmen ihrer "wirtschaftlichen Analyse" die Auswirkungen des Klimawandels stärker in ihren Analysen und Prognosen berücksichtigen will. Die Berücksichtigung von mehr Informationen zur besseren Abschätzung der Wirksamkeit geldpolitischer Maßnahmen ist sinnvoll. Inwiefern die Berücksichtigung dieser Informationen jedoch einen entscheidenden Einfluss auf die geldpolitischen Maßnahmen hat, bleibt abzuwarten. Geldpolitische Maßnahmen haben einen mittelfristigen Zeithorizont und betreffen den gesamten Euroraum, während aus dem Klimawandel resultierende Risiken häufig über den mittelfristigen Zeithorizont hinausgehen oder, wie zum Beispiel bei Extremwetterereignissen, regional begrenzt auftreten.
Einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen ihrer geldpolitischen Maßnahmen kann die EZB nicht leisten. Verschiedentlich wird gefordert, dass sie zum Beispiel im Rahmen von QE verstärkt "grüne" Anleihen kaufen sollte, oder plakativ ausgedrückt: Anleihen von Unternehmen, die Windkrafträder herstellen. Doch das kann sie nicht, sie würde ihr Mandat überschreiten. Sie ist eine unabhängige Institution und unterliegt nicht der direkten parlamentarischen Kontrolle. Die Förderung bestimmter Branchen und Unternehmen ist immer mit einer Umverteilung von Ressourcen verbunden, auch beim Klimaschutz. Deshalb müssen über Art und Umfang dieser Maßnahmen demokratisch gewählte Parlamente und Regierungen entscheiden, nicht der EZB-Rat.
Zusammenfassung
Die Zielinflationsrate der EZB liegt bei 2 Prozent. Ihr Hauptinstrument ist ihr kurzfristiger Leitzins. Hat sie mit diesem jedoch die Zinsuntergrenze erreicht, greift sie auf unkonventionelle Maßnahmen wie QE zurück. Die unerwünschten Nebenwirkungen dieses Instruments steigen mit Ausmaß und Dauer dieses Instrumenteneinsatzes. Für ihre geldpolitischen Beschlüsse werden eine Vielzahl von Indikatoren betrachtet und in einem integrierten Analyserahmen abgeleitet, inwiefern Gefahren für die Preisstabilität bestehen. Klimaereignisse könne die Inflationsrate beeinflussen. Deshalb berücksichtigt die EZB Risiken des Klimawandels in ihren Analysen und Prognosen. Einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, etwa über den bevorzugten Ankauf "grüner Anleihen", kann die EZB nicht leisten.