Das Gefängnis verkörpert wie keine andere Institution das staatliche Gewaltmonopol: Mit der Haft entzieht der Staat einem Bürger die Freiheit. In deutschen Gefängnissen sind rund 58.000 Menschen inhaftiert – ihre Vergehen reichen von nicht bezahlten Geldstrafen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein oder Drogenbesitz über Steuerhinterziehung bis hin zu schweren Gewalttaten. Wie sich ihr Leben in geschlossener Gesellschaft im Zwangskontext gestaltet, bleibt dem Blick der Öffentlichkeit entzogen. So sind es vor allem fiktive Erzähl- und Unterhaltungsformate, die verbreitete Vorstellungen vom Kosmos Gefängnis prägen, der gleichermaßen abschreckt wie fasziniert.
In Deutschland fallen der Strafvollzug und mit ihm die rund 200 Justizvollzugsanstalten seit der Föderalismusreform 2006 in die Regelungskompetenz der Bundesländer. Den 16 Landesstrafvollzugsgesetzen gemeinsam ist das Ziel der sogenannten Resozialisierung: Die Gefangenen sollen dazu befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung zu leben, ohne erneut straffällig zu werden. Entsprechend soll der Vollzug so ausgestaltet sein, dass das Leben im Gefängnis den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich angeglichen ist, während der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet bleibt.
Wie gut Resozialisierung im Strafvollzug gelingt beziehungsweise gelingen kann, wird im Lichte von Rückfallstatistiken immer wieder kritisch diskutiert – bis hin zu Forderungen, Gefängnisse abzuschaffen. Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit werden in diesen Debatten grundsätzliche rechtsstaatliche Fragen verhandelt: Was soll, was kann und was darf der Staat mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe leisten? Was bedeutet Menschenwürde im Strafvollzug? Was ist eine gerechte Strafe? Und warum strafen wir überhaupt?