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Blick zurück nach vorn | Doppelte Staatsgründung | bpb.de

Doppelte Staatsgründung Editorial Warum es zur doppelten Staatsgründung kam Blasse Erinnerung. Der Neubeginn nach 1945 im deutschen Gedächtnis Blick zurück nach vorn. Nationalsozialistische Vergangenheit und Neubeginn 1949 Von der Gründungsgeschichte bis zur Wiedervereinigung. Die deutsche Zweistaatlichkeit im Geschichtsschulbuch Parteigründungen in der SBZ und in den Westzonen Französische Blicke auf die doppelte deutsche Staatsgründung Gründungsgeschichten. Eine Ausstellungsbegehung

Blick zurück nach vorn Nationalsozialistische Vergangenheit und Neubeginn 1949

Katrin Hammerstein

/ 17 Minuten zu lesen

Die Staatsgründungen der Bundesrepublik und der DDR erfolgten beide in eindeutiger Abgrenzung von der NS-Diktatur. Die Positionierung zu dieser Vergangenheit und die Art und Weise des Umgangs mit ihr unterschieden sich in der Folge aber deutlich.

Als 1949 die beiden deutschen Staaten gegründet wurden, geschah dies in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der DDR in deutlicher Abgrenzung vom Nationalsozialismus und seinen Verbrechen. Das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Westdeutschland verkündet wurde, gilt auch als „Antwort auf Nazi-Diktatur und Zweiten Weltkrieg, ein in 146 Verfassungsartikel gegossenes ‚Nie wieder‘“. Mit ihm wurde die Demokratie als Staatsform fest verankert. Bereits Artikel 1 des Grundgesetzes hielt fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. (…) Das Deutsche Volk bekennt sich (…) zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (…) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 beinhaltete ebenfalls die Zusicherung von Grund- und Bürgerrechten, die bekanntermaßen in der DDR jedoch in dieser Form ebenso wenig umgesetzt wurden wie die im Staatsnamen beanspruchte Demokratie, und hob auch auf die Sicherung des Friedens ab. So war in der Präambel die Rede von „dem Willen (…), die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern“. Die Stichworte „soziale Gerechtigkeit“ und „gesellschaftlicher Fortschritt“ verwiesen freilich auf die Transformation Ostdeutschlands in eine sozialistische Gesellschaft.

Vergangenheitsbezüge

Viele Artikel des Grundgesetzes beziehungsweise der DDR-Verfassung weisen einen direkten oder indirekten Bezug zur NS-Vergangenheit auf. Auf alle kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden. In beiden deutschen Staaten wurde aber beispielsweise das Recht auf Widerstand verankert – in der DDR übrigens auch die Pflicht dazu – oder auch die Gleichheit aller vor dem Gesetz und der Schutz vor rassistischer Diskriminierung. Überdies wurde in Ost und West explizit an der Fortgeltung der nach 1945 erlassenen Bestimmungen und Rechtsvorschriften zur Überwindung und Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus festgehalten. Auch damit wurde die Abkehr der neuen Staaten Bundesrepublik und DDR vom Nationalsozialismus unterstrichen.

In diesem Kontext ist ein Blick in die ersten Regierungserklärungen von Bundeskanzler Konrad Adenauer am 20. September 1949 und DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl am 12. Oktober 1949 interessant. Diese konzentrierten sich zwar, wie nicht anders zu erwarten war, schwerpunktmäßig auf die neu gegründeten Staaten und die jeweiligen Regierungsziele, beide gingen aber auch auf die NS-Zeit und daraus zu ziehende Schlussfolgerungen ein. Adenauer sprach dabei zunächst die Frage der Strafverfolgung von NS- und Kriegsverbrechen an: Die „wirklich Schuldigen“ sollten „mit aller Strenge bestraft werden“ – um dann jedoch die viel zitierten Worte hinzuzufügen: „Aber im übrigen dürften wir nicht mehr zwei Klassen von Menschen in Deutschland unterscheiden: die politisch Einwandfreien und die Nichteinwandfreien.“ Entsprechend plädierte er dafür, eine Amnestie zu prüfen, auch für die von alliierten Militärgerichten verhängten Strafen. Die Bundesregierung sei entschlossen, „dort, wo es ihr vertretbar erscheint, Vergangenes vergangen sein zu lassen“ – auch diese, einen Schlussstrich implizierende Aussage ist häufig zitiert worden.

Grotewohl wiederum hob die Erinnerung an die „Millionen Opfer aller Völker“ hervor, „die unter der Geißel des Hitlerfaschismus ihr Leben lassen mußten“, und an die „Zehntausende (…) deutscher Männer und Frauen, die im Kampf gegen das barbarische Naziregime, zur Verhinderung des Krieges, für seine Beendigung und für ein friedliebendes Vaterland gestorben sind. (…) Diese deutschen Männer und Frauen haben durch ihren Kampf und durch ihren Opfertod bei den fortschrittlichen Kräften aller Völker die Grundlagen eines neuen Vertrauens zu einem anderen Deutschland geschaffen. Ihr heroisches Beispiel soll in unserer Jugend und in unserem Volke unabhängig von jeder politischen und weltanschaulichen Auffassung fortleben.“

Mit dem Bezug auf den antifaschistischen Widerstand, dessen Gedächtnis, wie es bei Grotewohl deutlich wird, in der DDR zur Staatsräson erhoben wurde, und dem (indirekten) Hinweis Adenauers auf eine – auf die „wirklich Schuldigen“ zu reduzierende – Täterschaft und Verantwortung enthielten beide Regierungserklärungen Elemente, die für die jeweilige Geschichtsdeutung und Einordnung des Nationalsozialismus ins staatliche Selbstverständnis zentral waren und dabei ganz unterschiedliche Schwerpunkte setzten. Gemeinsam war beiden Reden aber die mit dem präventiven Gedanken des „Nie wieder“ verbundene Distanzierung vom Nationalsozialismus – mit je eigenen Akzentsetzungen.

So betonte Adenauer, die Bundesregierung sei „unbedingt entschlossen, aus der Vergangenheit die nötigen Lehren gegenüber allen denjenigen zu ziehen, die an der Existenz unseres Staates rütteln, mögen sie nun zum Rechtsradikalismus oder zum Linksradikalismus zu rechnen sein“. Unschwer ist hier die Totalitarismustheorie zu erkennen, die im westdeutschen Geschichtsbild Nationalsozialismus und Kommunismus gleichermaßen verurteilte. Anschließend ging der Bundeskanzler auf die „hier und da anscheinend hervorgetretenen antisemitischen Bestrebungen“ ein, die die Regierung „auf das schärfste“ verurteile: „Wir halten es für unwürdig und für an sich unglaublich, daß nach all dem, was sich in nationalsozialistischer Zeit begeben hat, in Deutschland noch Leute sein sollten, die Juden deswegen verfolgen oder verachten, weil sie Juden sind.“ Grotewohl wiederum benannte in seinen Ausführungen Faschismus, Militarismus und ebenfalls Antisemitismus als inakzeptabel, indem er erklärte: „Die Regierung hält es (…) für ihre Pflicht, der Wiederbelebung faschistischer, militaristischer und antisemitischer Ideen sowie einer solchen Betätigung mit der ganzen Schärfe des Gesetzes entgegenzutreten. Wir wollen nicht zurück in die Barbarei!“

Deutlich wird: Der Blick zurück auf den Nationalsozialismus war in beiden Regierungserklärungen vor allem auch ein Blick nach vorn. Die Abgrenzung vom NS-Regime im Sinne des „Nie wieder“ diente insbesondere der Legitimierung des jeweils neuen Staates und, wie im Folgenden noch deutlicher werden wird, auch der gegenseitigen Delegitimierung. Der Antisemitismus als ein wesentlicher Bestandteil der NS-Ideologie wurde zwar benannt und bis zu einem gewissen Grad auch problematisiert, aber dieser Aspekt wie auch der Holocaust sollten nicht im Vordergrund der Geschichtsdeutung der frühen Bundesrepublik und der DDR stehen.

DDR: Gründungsmythos Antifaschismus

Ein „Zurück in die Barbarei“, vor dem Grotewohl in seiner Regierungserklärung warnte, war gemäß dem historischen Selbstverständnis in der DDR gar nicht möglich. Aufgrund der „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ in Ostdeutschland nach 1945 galt der Faschismus dort als mit all seinen Wurzeln ausgerottet. Die DDR definierte sich als neuen Staat ohne Kontinuität zum „Dritten Reich“, als das bereits erwähnte „andere Deutschland“. Hierfür berief sie sich auf den antifaschistischen Widerstand. An der Seite der „ruhmreichen Roten Armee“ habe dieser den Sieg über das faschistische Regime errungen, wobei die Gründung der DDR quasi die Krönung des antifaschistisch-demokratischen Befreiungskampfes darstellte. Mit diesem Gründungsmythos des Antifaschismus wurde die eigentliche Niederlage im Zweiten Weltkrieg in einen Sieg umgedeutet und die gesamte ostdeutsche Bevölkerung zu Märtyrern und Helden des Widerstandskampfes erklärt.

Auf diese Weise interpretierte die DDR den Nationalsozialismus als „Phase der Fremdherrschaft“ aus der eigenen Geschichte heraus und wies Westdeutschland die alleinige Schuld und Verantwortung für die NS-Herrschaft und -verbrechen zu. Durch die Definition des Faschismus als „offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ („Dimitroff-Formel“ der Komintern, 1935) und der Bundesrepublik als kapitalistisch-imperialistischen Staat stellte die DDR diese auch in direkte Kontinuität zum NS-Regime. Über die Verknüpfung von Nationalsozialismus und Kapitalismus delegitimierte die antifaschistische Erzählung die westdeutsche Staatsgründung und legitimierte zugleich die neuen Verhältnisse in Ostdeutschland. Kaum ein anderer Staat hat seine politische Legitimation so stark aus seinem Gründungsmythos bezogen wie die DDR.

Dieser Gründungsmythos wurde auch zur Durchsetzung der parteipolitischen Interessen der SED genutzt, etwa zur Rechtfertigung der Zwangsvereinigung von KPD und SPD unter Führung der Kommunisten, die schließlich den Hauptteil des Widerstands geleistet hätten, und zur Ausschaltung politischer Gegner des neuen Systems. Auch die gegen fundamentale Rechtsstaatsprinzipien verstoßenden und quasi zum Abschluss der justiziellen Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen erklärten Waldheimer Prozesse von 1950 sind in dem Zusammenhang zu nennen. Die (Nicht-)Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der DDR wurde demnach von der Etablierung der kommunistischen Herrschaft dominiert.

Indem für den Faschismus in erster Linie dessen Führungselite und ihre „finanz- und monopolkapitalistischen Hintermänner“ verantwortlich gemacht und die breite Bevölkerung zu deren Opfern umgedeutet wurde, entwickelte die SED-Führung zugleich ein entlastendes und integrierendes Deutungsangebot für die Gesellschaft, insbesondere für die ehemaligen Mitläufer. Die Frage nach der „Verstrickung“ in die NS-Verbrechen wurde tabuisiert, die Massenbasis des Nationalsozialismus ausgeblendet, und die DDR-Bürgerinnen und -bürger konnten sich mit den „besseren“ Traditionen der deutschen Geschichte identifizieren, die aus Sicht der SED ein erneutes Aufkommen des Faschismus zudem verhinderten.

Die Implementierung des „verordneten Antifaschismus“ (Ralph Giordano) in der DDR ging mit einer starken Ritualisierung einher. Die Erzählung von der Resistenz der Arbeiterklasse und ihres Widerstandskampfes wurde in zahlreichen Denkmalen, Erinnerungstafeln und Gemälden monumentalisiert, in jährlichen Gedenkfeiern wie am 8. Mai und im September am „Tag der Opfer des Faschismus“ („OdF-Tag“) inszeniert und so als fester und omnipräsenter Bestandteil des politischen Alltags verankert. Bei diesem „quasi-religiösen Staatskult“ sollte auch den KZ-Gedenkstätten Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen zentrale Bedeutung zukommen, die Ende der 1950er beziehungsweise Anfang der 1960er Jahre als „Nationale Mahn- und Gedenkstätten“ (NMG) eingeweiht wurden. Ikonisch für den Antifaschismus-Mythos ist die Figurengruppe des Bildhauers Fritz Cremer vor dem Glockenturm in Buchenwald geworden.

Die ausschließliche Konzentration auf den antifaschistischen Widerstand und dessen Heroisierung führte jedoch dazu, dass andere, nichtkommunistische Opfergruppen, auch die jüdischen NS-Opfer, in der Erinnerung der DDR weitgehend unberücksichtigt blieben. Rassismus und Antisemitismus als wesentliche Aspekte des Nationalsozialismus wurden ausgeblendet. Es wurde zwischen aktiven Widerstandskämpfern und passiven Opfern, zu denen jüdische NS-Verfolgte gezählt wurden, unterschieden, was auch unterschiedliche Ansprüche bei der Entschädigung zur Folge hatte. Außerdem wurden Entschädigungen mit einer loyalen Haltung zur DDR verknüpft oder der „OdF“-Status politisch unbequemen Personen aberkannt. Dass die NS-Opfer den politischen Zielen des SED-Regimes nachgeordnet waren, zeigt nicht zuletzt die Auflösung der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) 1953, die wiederum damit begründet wurde, dass der Nazismus in der DDR ausgerottet sei.

Bundesrepublik: Verantwortungsannahme und -abwehr

In der Bundesrepublik stellten sich die Dinge anders dar. Dort war eine nur selektive Übernahme des Erbes der NS-Zeit wie in der DDR nicht möglich. Dem standen zum einen die Erwartungen der Alliierten entgegen, zum anderen sah sich die Bundesrepublik auch selbst in der Nachfolge des Deutschen Reichs und übernahm damit – auf einer offiziellen Ebene – die Verantwortung für den Nationalsozialismus. Die Abgrenzung von der NS-Diktatur unter Anerkennung der (Mit-)Verantwortung war ein wesentlicher, wenn auch nicht nur freiwillig übernommener Bestandteil ihres Selbstverständnisses von Beginn an.

Immer wieder setzte sich zum Beispiel der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, für die Annahme der Verantwortung und gegen das Vergessen ein. So äußerte er in seiner Antrittsrede vom 12. September 1949 die „Sorge (…), dass manche Leute in Deutschland mit dieser Gnade [vergessen zu können] Mißbrauch treiben und zu rasch vergessen wollen. Wir müssen das im Spürgefühl behalten, was uns dorthin geführt hat, wo wir heute sind.“ Freilich gab es aber auch in Westdeutschland deutliche Tendenzen zur Schuldabwehr, -leugnung und -relativierung – man denke etwa an den Terminus der „Stunde Null“ für das Kriegsende 1945, an die Herausstellung des Widerstands vom 20. Juli 1944 oder auch an das bereits zitierte Plädoyer von Bundeskanzler Adenauer, zwar die „wirklich Schuldigen“ zu bestrafen, das Vergangene ansonsten aber vergangen sein zu lassen. Die Anerkennung der Verantwortung für die NS-Diktatur und ihre Verbrechen ging mit deren Zuordnung an Hitler und die NS-Führungselite einher – nach dem Prinzip: „Je größer die Rolle Hitlers und seines Herrschaftssystems, umso entschuldbarer die deutsche Gesellschaft.“

Dieser wurde sozusagen ein „kollektiver Persilschein“ ausgestellt; über die Beteiligung der breiten Bevölkerung am Nationalsozialismus wurde geschwiegen. Der Philosoph Hermann Lübbe hat für diesen Zusammenhang ein „kommunikatives Beschweigen“ der Vergangenheit festgestellt, das für die frühe Bundesrepublik existenziell gewesen sei, so seine nicht unumstrittene These. Andere sprechen auch von der „Adenauersche[n] Bindung von nationaler Identität und Schweigen über die Nazivergangenheit“, die die junge Demokratie stabilisieren sollte.

Dass dabei nicht über die NS-Vergangenheit als Ganze geschwiegen wurde, sondern vor allem über die Involviertheit der deutschen Gesellschaft, spiegelt sich auch in Adenauers Regierungserklärung zur „Haltung der Bundesregierung gegenüber den Juden“ vom 27. September 1951. In dieser nannte er zwar die "im Namen des deutschen Volkes" begangenen „unsagbare[n] Verbrechen“ und leitete daraus eine Pflicht zur „Wiedergutmachung“ ab, betonte aber auch: „Das deutsche Volk hat in seiner überwiegenden Mehrheit die an den Juden begangenen Verbrechen verabscheut und hat sich an ihnen nicht beteiligt.“

Die Trennung zwischen „den Nazis“ und „den Deutschen“ begünstigte zugleich Ausprägungen eines Selbstverständnisses als „Opfer“: Opfer des Krieges und der Luftangriffe, von Flucht und Vertreibung sowie der Alliierten, aber auch Opfer der NS-Führung und Hitlers, der einen Krieg begonnen habe, in dem alle – insbesondere beim „Opfergang“ in Stalingrad – verloren hätten. Ehemalige NS-Anhänger sahen sich als „politisch Verführte“ und damit quasi „erste Opfer Hitlers“. Indem die Täter klar abgegrenzt wurden und die breite Bevölkerung sich auch als deren Opfer sehen konnte, hatte die Geschichtsdeutung auch ein integrierendes Moment. Dabei wirkte die Selbstviktimisierung aber zugleich exkludierend mit Blick auf die Opfer des Nationalsozialismus und auch des Holocaust. Diese wurden in den frühen Jahren der Bundesrepublik – wie auch in der DDR – gewissermaßen zum zweiten Mal zu Opfern: zu Opfern der Erinnerung.

Die Distanzierung von der NS-Diktatur erfolgte außerdem im Rahmen des antitotalitären Gründungskonsenses, wie er auch in Adenauers Regierungserklärung 1949 sichtbar geworden war. Indem sowohl die nationalsozialistische als auch die kommunistische Gewaltherrschaft abgelehnt wurden, diente das Geschichtsbild der Legitimierung als – antitotalitäre – Demokratie, aber auch der Instrumentalisierung gegen den anderen deutschen Staat. Interessant ist in diesem Kontext auch der westdeutsche Umgang mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR, der geschichtspolitisch auch mit dem Widerstand des 20. Juli 1944 verknüpft wurde, um wiederum Nationalsozialismus und Kommunismus als Unrechtsregime zu verurteilen. Auch wurde er zur Rehabilitierung mit Blick auf die NS-Vergangenheit genutzt: Der Volksaufstand habe „viele Flecken hinweggewaschen, mit denen das ruchlose Regime des Nationalsozialismus unseren Namen beschmutzt hat“, äußerte zum Beispiel der SPD-Politiker Carlo Schmid 1956. Mit der Totalitarismustheorie konnte die Bundesrepublik zudem an althergebrachte antikommunistische Haltungen anknüpfen, was somit ebenfalls integrierend wirkte.

Einen Gründungsmythos wie den Antifaschismus-Mythos der DDR gab es in der Bundesrepublik nicht. Ein nationales Selbstbild entwickelte sich erst allmählich. Negativ begründet, in normativer Abgrenzung vom Nationalsozialismus und der daraus positiv resultierenden Verpflichtung zu Rechtsstaatlichkeit und freiheitlich-demokratischen Grundwerten, wurde es im Laufe der Jahre um spezifisch bundesrepublikanische Bezugspunkte wie das Grundgesetz, den Verfassungspatriotismus oder das „Wirtschaftswunder“ erweitert, mit denen sich schließlich eine Erfolgsgeschichte des 1949 in Westdeutschland gegründeten Staates erzählen ließ.

„Nie wieder – ist jetzt“

Jahre später sollte auch die „Vergangenheitsbewältigung“ zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik gezählt werden. Denn die Anerkennung einer nur reduzierten Verantwortung bei gleichzeitigem Schweigen über die gesellschaftliche Beteiligung am Nationalsozialismus in der frühen Bundesrepublik wurde im Laufe der Zeit von einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit abgelöst, die schließlich – auch vor dem Hintergrund der dann doppelten Vergangenheitsaufarbeitung seit dem Ende der SED-Diktatur mit dem Mauerfall 1989 – sogar als weltweit vorbildlich galt. Diese Entwicklung kann hier nicht im Detail dargestellt werden. Die Literaturwissenschaftlerin Aleida Assmann, die für ihre Forschungen zur Erinnerungskultur 2018 gemeinsam mit ihrem jüngst verstorbenen Mann, dem Ägyptologen Jan Assmann, den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhalten hat, hat die Holocaust-Erinnerung der Bundesrepublik aber als ein Crescendo beschrieben, also als eine immer stärker werdende Beschäftigung mit der Vergangenheit. Alle 20 Jahre – 1965, 1985 und 2005 – sei dabei eine neue Stufe erreicht worden.

Während in der DDR der Antifaschismus-Mythos bis zu ihrem Ende weitgehend statisch blieb und es dort erst in den 1980er Jahren zu einer allmählichen Flexibilisierung des Geschichtsbilds auch mit Blick auf die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus kam, begann in der Bundesrepublik ab Ende der 1950er Jahre ein Diskurs über die NS-Vergangenheit. Dieser verstärkte sich zunehmend, wurde vor allem in den 1980er Jahren, unter anderem infolge der Ausstrahlung der US-amerikanischen Fernsehserie „Holocaust“ 1979, sehr intensiv und mündete schließlich in einen ab den 1990er Jahren einsetzenden Erinnerungsboom, der nach und nach die verschiedenen, auch die sogenannten vergessenen Opfergruppen einschloss. Dabei hat sich die Erinnerungskultur aber nicht ganz so linear entwickelt, wie es das Bild eines Crescendos nahelegt. Bei der Erinnerung an die NS-Zeit und ihre Opfer waren vielmehr Durchsetzungskämpfe zu führen, und es gab immer wieder auch Rückschläge und vergangenheitsbezogene Skandale. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Die Erinnerungskultur entwickelt sich beständig weiter, sieht sich nach wie vor Herausforderungen ausgesetzt und hat auch Defizite.

Schon länger werden zum Beispiel ein inhaltsleeres und ritualisiertes Erinnern insbesondere auf staatlicher Ebene sowie eine übermäßige Opferidentifizierung kritisiert. Auch sind Zweifel an der tatsächlichen Verankerung des Konsenses des „Nie wieder“ in der Gesellschaft der Bundesrepublik aufgekommen – nicht erst seit den antisemitischen Reaktionen auf den 7. Oktober 2023, an dem die Terrororganisation Hamas Israel überfallen und mehr als 1.200 Menschen brutal ermordet und weitere entführt hat. 2020 hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Blick auf das erneute Aufleben des Antisemitismus in seiner Rede zum 27. Januar geäußert: „Ich wünschte, ich könnte (…) heute mit Überzeugung sagen: Wir Deutsche haben verstanden. Doch wie kann ich das sagen, wenn Hass und Hetze sich wieder ausbreiten, wenn das Gift des Nationalismus wieder in Debatten einsickert – auch bei uns?! Wie kann ich das sagen, wenn das Tragen der Kippa zum persönlichen Risiko wird (…)?! (…) Nein, meine Sorge ist nicht, dass wir Deutsche die Vergangenheit leugnen. Meine Sorge ist, dass wir die Vergangenheit inzwischen besser verstehen als die Gegenwart. Wir dachten, der alte Ungeist würde mit der Zeit vergehen. Aber nein: Die bösen Geister der Vergangenheit zeigen sich heute in neuem Gewand. Mehr noch: Sie präsentieren ihr völkisches, ihr autoritäres Denken als Vision; gar noch als die bessere Antwort auf die offenen Fragen unserer Zeit.“

Nicht umsonst wird bei den seit Anfang 2024 stattfindenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in Reaktion auf das Bekanntwerden des „Potsdamer Geheimtreffens“ vom November 2023, bei dem rechtsextreme Vertreibungspläne unter dem Stichwort „Remigration“ diskutiert wurden, „Nie wieder 1933“ und „Nie wieder ist jetzt“ skandiert. Für ein wirksames „Nie wieder“ braucht es eine lebendige Demokratie und ein gelebtes Grundgesetz. Diesen Zusammenhang hatte auch Bundeskanzler Konrad Adenauer in seiner oben zitierten Regierungserklärung zur „Haltung der Bundesregierung gegenüber den Juden“ 1951 hervorgehoben. Diese Haltung sei durch das Grundgesetz, insbesondere Artikel 3, eindeutig festgelegt. Dessen Normen könnten aber nur wirksam werden, wenn „die Gesinnung, aus der sie geboren wurden, zum Gemeingut des gesamten Volkes wird" und "der Geist menschlicher und religiöser Toleranz (…) nicht nur formale Anerkennung findet, sondern in der seelischen Haltung und praktischen Tat Wirklichkeit wird“. Ein wichtiger Baustein für die Verinnerlichung der demokratischen Werte bleibt die Erinnerungskultur, deren Blick zurück in die Geschichte als Blick nach vorn aktuellen Herausforderungen und Bedrohungen der Demokratie entgegenwirkt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ansprache des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit 2023 am 3. Oktober 2023 in Hamburg, Bulletin der Bundesregierung 107-2/2023, S. 2.

  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Art. 1, Externer Link: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html.

  3. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, Externer Link: http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr1949.html.

  4. Vgl. Art. 4 DDR-Verfassung (DDR-Verf.); Art. 20 Grundgesetz (GG).

  5. Vgl. Art. 3 GG; Art. 6 DDR-Verf.

  6. Vgl. Art. 144 DDR-Verf.; Art. 139 GG. In der DDR ging dies Hand in Hand mit dem gesellschaftlichen Umbau hin zu einer sozialistischen Gesellschaft; vgl. z.B. Art. 24 DDR-Verf., der die Enteignung der Betriebe von Kriegsverbrechern und aktiven Nationalsozialisten sowie deren Übergang in Volkseigentum vorsah.

  7. Konrad Adenauer, Regierungserklärung vom 20.9.1949, in: Verhandlungen des Deutschen Bundestags. Stenographische Berichte, 1. WP, 5. Sitzung, 20.9.1949, S. 22–30, hier S. 27.

  8. Ebd.

  9. Otto Grotewohl, Regierungserklärung vom 12. Oktober 1949, in: ders., Im Kampf um die einige Deutsche Demokratische Republik, Reden und Aufsätze, Bd. 1: Auswahl aus den Jahren 1945–1949, Berlin 19592, S. 484–507, hier S. 506.

  10. Adenauer (Anm. 7), S. 27.

  11. Ebd.

  12. Grotewohl (Anm. 9), S. 506f.

  13. Die folgenden Ausführungen zum Geschichtsbild der DDR und der Bundesrepublik beruhen auf Katrin Hammerstein, Gemeinsame Vergangenheit – getrennte Erinnerung? Der Nationalsozialismus in Gedächtnisdiskursen und Identitätskonstruktionen von Bundesrepublik Deutschland, DDR und Österreich, Göttingen 2017, S. 49–56, S. 68–78 und der dort angegebenen Literatur.

  14. Vgl. u.a. Agnes Blänsdorf, Die Einordnung der NS-Zeit in das Bild der eigenen Geschichte. Österreich, die DDR und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, in: Werner Bergmann/Rainer Erb/Albert Lichtblau (Hrsg.), Schwieriges Erbe. Der Umgang mit Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/M.–New York 1995, S. 18–45, hier S. 28; Jürgen Danyel, Die Opfer- und Verfolgtenperspektive als Gründungskonsens? Zum Umgang mit der Widerstandstradition und der Schuldfrage in der DDR, in: ders. (Hrsg.), Die geteilte Vergangenheit. Zum Umgang mit Nationalsozialismus und Widerstand in beiden deutschen Staaten, Berlin 1995, S. 31–46; Herfried Münkler, Die Deutschen und ihre Mythen, Berlin 2009, S. 421–441.

  15. Martin Broszat, Zur Erforschung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR, in: Hermann Graml/Klaus-Dietmar Henke (Hrsg.), Nach Hitler. Der schwierige Umgang mit unserer Geschichte. Beiträge von Martin Broszat, München 1986, S. 36–41, hier S. 38.

  16. Vgl. Blänsdorf (Anm. 14), S. 28.

  17. Vgl. Herfried Münkler, Antifaschismus als Gründungsmythos der DDR. Abgrenzungsinstrument nach Westen und Herrschaftsmittel nach innen, in: Manfred Agethen/Eckhard Jesse/Ehrhart Neubert (Hrsg.), Der missbrauchte Antifaschismus. DDR-Staatsdoktrin und Lebenslüge der deutschen Linken, Freiburg/Br. 2002, S. 79–99, hier S. 82; Danyel (Anm. 14), S. 46.

  18. Vgl. ebd., S. 31.

  19. Vgl. zum Charakter dieser Prozesse z.B. Falco Werkentin, Scheinjustiz in der frühen DDR. Aus den Regieheften der „Waldheimer Prozesse“ des Jahres 1950, in: Kritische Justiz 3/1991, S. 333–350; Norbert Haase/Bert Pampel (Hrsg.), Die Waldheimer „Prozesse“ – fünfzig Jahre danach. Dokumentation der Tagung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten am 28. und 29. September 2000 in Waldheim, Baden-Baden 2001.

  20. Vgl. auch Eckhard Jesse, Doppelte Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Ein Problem der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, in: ders./Konrad Löw (Hrsg.), Vergangenheitsbewältigung, Berlin 1997, S. 11–26, hier S. 16.

  21. Vgl. Raina Zimmering, Mythen in der Politik der DDR, Opladen 2000, S. 38f.; Blänsdorf (Anm. 14), S. 29.

  22. Vgl. Herfried Münkler, Das kollektive Gedächtnis der DDR, in: Dieter Vorsteher (Hrsg.), Parteiauftrag: Ein neues Deutschland. Bilder, Rituale und Symbole der frühen DDR, Berlin 1997, S. 458–468, hier S. 460, S. 468; Danyel (Anm. 14), S. 38f.

  23. So der Historiker Bernd Faulenbach im Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, Deutscher Bundestag, Drucksache 12/7820, 31.5.1994, S. 52.

  24. Vgl. z.B. Jürgen Danyel, Vom schwierigen Umgang mit der Schuld. Die Deutschen in der DDR und der Nationalsozialismus, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 10/1992, S. 915–928, hier S. 925; Volkhard Knigge, Antifaschistischer Widerstand und Holocaust. Zur Geschichte der KZ-Gedenkstätten in der DDR, in: Bernhard Moltmann et al. (Hrsg.), Erinnerung. Zur Gegenwart des Holocaust in Deutschland-West und Deutschland-Ost, Frankfurt/M. 1993, S. 67–77, hier S. 75.

  25. Vgl. u.a. Jutta Illichmann, Die DDR und die Juden. Die deutschlandpolitische Instrumentalisierung von Juden und Judentum durch die Partei- und Staatsführung der SBZ/DDR von 1945 bis 1990, Frankfurt/M. 1997, S. 58, S. 73ff.; Christoph Hölscher, NS-Verfolgte im „antifaschistischen Staat“. Vereinnahmung und Ausgrenzung in der ostdeutschen Wiedergutmachung (1945–1989), Berlin 2002, S. 92.

  26. Vgl. Danyel (Anm. 14), S. 45.

  27. Vgl. u.a. Bernhard Giesen, Das Trauma der "Täternation", in: Christina Jostkleigrewe et al. (Hrsg.), Geschichtsbilder. Konstruktion – Reflexion – Transformation, Köln 2005, S. 387–414, hier S. 397.

  28. Theodor Heuss, Ansprache am 12. September 1949, in: Verhandlungen des Deutschen Bundestags. Stenographische Berichte, 1. WP, 2. Sitzung, 12.9.1949, S. 9ff., hier S. 10.

  29. Karl-Ernst Jeismann, „Identität“ statt „Emanzipation“? Zum Geschichtsbewusstsein in der Bundesrepublik, in: ders., Geschichte und Bildung. Beiträge zur Geschichtsdidaktik und zur Historischen Bildungsforschung, Paderborn u.a. 2000, S. 123–146, hier S. 135. Dabei ging es nicht zuletzt auch um die Zurückweisung des sogenannten Kollektivschuldvorwurfs.

  30. Hermann Lübbe, Der Nationalsozialismus im politischen Bewußtsein der Gegenwart, in: Martin Broszat et al. (Hrsg.), Deutschlands Weg in die Diktatur. Internationale Konferenz zur nationalsozialistischen Machtübernahme im Reichstagsgebäude zu Berlin. Referate und Diskussionen. Ein Protokoll, Berlin 1983, S. 329–349, hier S. 341.

  31. Jeffrey Herf, Historische Erinnerung des Holocaust und die nationale Identität in Ost und West, in: Wolfgang Bialas (Hrsg.), Die nationale Identität der Deutschen. Philosophische Imaginationen und historische Mentalitäten, Frankfurt/M. u.a. 2002, S. 281–298, hier S. 287.

  32. Vgl. auch Harald Biermann, Umstrittene Vergangenheit. Geschichtsbilder in Deutschland seit 1945, in: Hans-Peter Schwarz (Hrsg.), Die Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz nach 60 Jahren, Köln–Weimar–Wien 2008, S. 621–635, hier S. 626.

  33. Konrad Adenauer, Regierungserklärung vom 27.9.1951, in: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Stenographische Berichte, 1. WP, 165. Sitzung, 27.9.1951, S. 6697f., hier S. 6698.

  34. Vgl. u.a. Norbert Frei, 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen, München 2005, S. 97ff.; Robert G. Moeller, Deutsche Opfer, Opfer der Deutschen. Kriegsgefangene, Vertriebene, NS-Verfolgte: Opferausgleich als Identitätspolitik, in: Klaus Naumann (Hrsg.), Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001, S. 29–58.

  35. Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996, S. 405.

  36. Zit. nach Edgar Wolfrum, Geschichtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Der Weg zur bundesrepublikanischen Erinnerung 1948–1990, Darmstadt 1999, S. 385, Anm. 61.

  37. Vgl. Rainer Gries, Mythen des Anfangs, in: APuZ 18–19/2005, S. 12–18, hier S. 17; Jürgen Danyel, Die beiden deutschen Staaten und ihre nationalsozialistische Vergangenheit. Elitenwechsel und Vergangenheitspolitik, in: Christoph Kleßmann/Hans Misselwitz/Günter Wichert (Hrsg.), Deutsche Vergangenheiten – eine gemeinsame Herausforderung. Der schwierige Umgang mit der doppelten Nachkriegsgeschichte, Berlin 1999, S. 128–138, hier S. 134.

  38. Vgl. auch Timothy Garton Ash, Mesomnesie. Plädoyer für ein mittleres Erinnern, in: Transit 22 (Winter 2001/2002), S. 32–48, hier S. 33. Er spricht von einer „DIN-Norm“ der „Vergangenheitsbewältigung“.

  39. Vgl. Aleida Assmann, Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 2013, S. 56f. Zur Entwicklung in Bundesrepublik und DDR vgl. Hammerstein (Anm. 13) und die dort angegebene Literatur.

  40. Vgl. z.B. Ulrike Jureit/Christian Schneider, Gefühlte Opfer. Illusionen der Vergangenheitsbewältigung, Stuttgart 2010.

  41. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, 29.1.2020, Externer Link: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2020/01/200129-Gedenken-Bundestag.

  42. Adenauer (Anm. 33), S. 6697f.

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ist promovierte Historikerin und Leiterin des Fachbereichs Gedenkstättenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.