Im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme fokussiert die Geschichtswissenschaft stets auch das Jahr 1923, in dem alle krisenhaften politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in einer fundamentalen Krise kumulierten und der jungen Weimarer Republik ein frühes Ende zu bereiten drohten. "Als französische Truppen ins Ruhrgebiet einmarschierten, um Reparationsleistungen der Deutschen zu erzwingen, die deutsche Regierung hinhaltenden Widerstand dagegen organisierte und die Inflation ins Aberwitzige stieg, bereitete die Rechte einen erneuten Staatsstreich vor", mit Adolf Hitler an der Spitze. Tatsächlich sollten sich die ökonomischen Krisenherde, die mit der anschließenden Währungsreform als gelöst und durch den Dawes-Plan zumindest als mittelfristig befriedet angesehen werden konnten, während der Weltwirtschaftskrise katastrophal auswirken.
Daneben boten die Reparationen nach wie vor Angriffspunkte zur Politisierung der innenpolitischen Debatten, und mit der Inflation war in wichtigen Teilen der bürgerlichen Gesellschaft das Grundvertrauen in den republikanischen Staat und seine liberale Wirtschaftsordnung erschüttert worden. So wendete sich bereits bei der Reichstagswahl 1924 ein Großteil des inflationsgeschädigten Mittelstandes von der parlamentarischen Demokratie ab. Seit Mitte 1922 hatte diese ehemals liberale Mitte zudem mit einer Vielzahl an Interessenvereinigungen eine Aufwertung der durch die Inflation völlig entwerteten oder mit entwertetem Geld zurückgezahlten Privatschulden, Industrieobligationen und öffentlichen Anleihen angestrebt. Die aus der Vereinigung zahlreicher solcher Aufwertungsorganisationen hervorgegangene Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung (Volksrechtspartei) blieb zwar ohne dauerhaften parlamentarischen Einfluss, in ihr kann aber der Transmissionsriemen zwischen unzufriedener deutscher Mittelschicht und der NSDAP gesehen werden.
Im Folgenden sollen noch weitere Strukturprobleme der wirtschaftlichen Entwicklung der Weimarer Zeit im Fokus stehen, die in die bis dato schwerste Krise der Weltwirtschaft mündeten und die ökonomische Schwäche der Republik schonungslos offenlegten. Entgegen "nachhaltiger Legendenbildung" war die anschließende wirtschaftliche Gesundung und auch die Beseitigung spezifischer Krisenherde in keinem Fall eine Folge nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik.
Weltwirtschaftskrise in Deutschland
Verschiedene, der Weltwirtschaftskrise vorgelagerte strukturelle Problemlagen hatten das Deutsche Reich für globale krisenhafte Entwicklungen besonders anfällig gemacht: die chronische, seit 1927/28 akute Agrarkrise, die anhaltende Staatsschuldenkrise, durch die dem Reich seit Ende 1928 regelmäßig die Zahlungsunfähigkeit drohte, sowie das instabile deutsche Banken- und Kreditsystem, dem – wie erstmals 1927 – bei kurzfristigen Kapitalabzügen die Finanzkrise drohte. Der Ende 1929 einsetzende konjunkturelle Abschwung setzte der Wirtschaft weiter zu, die infolge schwacher privater Investitionstätigkeit, durchgehend hoher Arbeitslosigkeit und hoher Staatsausgaben bereits als "krank" beschrieben wurde.
Trotz des New Yorker Börsenkrachs und des damit einsetzenden globalen Wettlaufs um Liquidität war es bis Frühjahr 1931 zu keiner akuten Kreditkrise im Reich gekommen. Erst die Zahlungsunfähigkeit der größten österreichischen Geschäftsbank ließ Anleger aus Furcht vor einer ähnlichen Entwicklung ihr Kapital verstärkt aus Deutschland zurückrufen. Dieser Abfluss der Gelder bedrohte nicht nur das Bankensystem, er ließ auch die Geldmenge schrumpfen. Die sich hieraus entwickelnde Deflation mit ihrem sinkenden Preisniveau trieb Produktionsunternehmen in die Zahlungsunfähigkeit, was Banken erneut in Bedrängnis brachte. Schließlich aber war es das Hoover-Moratorium, das durch eine Aussetzung der Reparationszahlungen das internationale Finanzsystems stabilisieren sollte, welches das Misstrauen der inländischen Sparer schürte, diese panikartig die Banken stürmen ließ und damit den Zusammenbruch auch des internationalen Finanzsystems einläutete. Die sich anschließenden Bankenfeiertage und das Aussetzen der Börse dienten – neben der Beruhigung des Publikums – mit der Vorbereitung einer Reform des deutschen Finanzsektors auch der Eliminierung eines chronischen Gefahrenherdes. Mit ausländischen Gläubigern vereinbarte Stillhalteabkommen führten schließlich, neben dem Übergang zur Devisenbewirtschaftung im Deutschen Reich, zum Zerbrechen des nach 1918 ohnehin fragilen internationalen Goldstandards als Weltwährungssystem.
Konjunkturell wurde die Talsohle der Depression Mitte 1932 erreicht. Die Produktion von Industriegütern war nun auf 58 Prozent des Jahres 1928 zurückgegangen, das deutsche Volkseinkommen betrug nur noch knapp 60 Prozent desjenigen von 1928, dem Jahr, in dem in etwa wieder das Niveau von 1913 erreicht worden war. (Zum Vergleich: 2009 ging das bundesdeutsche Volkseinkommen im Zuge der globalen Finanzkrise gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Prozent zurück, um anschließend wieder zuzunehmen.) Unter Berücksichtigung der Abschreibungen schrumpfte der Anlagenbestand der deutschen Wirtschaft 1932 bei einem Investitionsvolumen von knapp 4,3 Milliarden Reichsmark (RM) um schätzungsweise 1,7 Milliarden RM – ein in der Wirtschaftsgeschichte eines hochentwickelten Industriestaates in Friedenszeiten einzigartiger Vorgang. In der Folge wurden 30,8 Prozent der Erwerbsfähigen als arbeitslos registriert. Zu diesen sechs Millionen kamen schätzungsweise noch zwei Millionen nicht registrierte Arbeitslose sowie etwas mehr als eine Viertelmillion Kurzarbeiter. Nach britischer Statistik hätten wohl mehr als 40 Prozent der deutschen Erwerbstätigen als arbeitslos
gegolten.
Inflation, Reparationen und Weltwirtschaftskrise
Angesichts der engen internationalen Wirtschaftsbeziehungen und der durch feste Wechselkurse im Goldstandard synchronisierten monetären Beziehungen ist das weltweite Übergreifen der Depression, die in den USA ihren Ausgang nahm, nicht überraschend. Mit der Vielzahl globaler struktureller Krisenherde gingen aber spezifisch deutsche Strukturprobleme einher, die sich 1931/32 mit voller Wucht entfalten konnten, wie der hohe Devisenbedarf des Reiches zur Bedienung der Reparationen, die mit Blick auf das Reich als schwachen Schuldner leichtfertige Kreditvergabe, die hohe kurzfristige Auslandsverschuldung deutscher Banken und Unternehmen sowie die Strukturschwäche des deutschen Bankensystems infolge der Inflation.
Die Banken zählten zu den großen Verlierern der Inflation von 1914 bis 1923, da neben den Kundeneinlagen durch die Geldentwertung auch ihre eigenen Rücklagen vernichtet wurden. Um die Wirtschaft weiterhin mit Krediten versorgen zu können, glichen sie diesen Substanzverlust nach der Währungsstabilisierung durch die Hereinnahme kurzfristiger Auslandsgelder aus. Hatte das Eigenkapital der systemrelevanten Großbanken 1913 immerhin 52 Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen, sank diese Quote 1925 auf 29 Prozent und betrug 1930 nur noch 15 Prozent. Gleichzeitig änderte sich mit der Einführung der Reichsmark 1924 auch die Fälligkeitsgliederung der Einlagen. Diese wurde in der folgenden Zeit durch die Hereinnahme der kurzfristigen Auslandsgelder immer ungünstiger und "bildete damit eine der Ursachen für die schweren Erschütterungen des deutschen Bankwesens in der Weltwirtschaftskrise".
Zu einer weiteren Ursache entwickelten sich die zunächst im Dawes-Plan von 1924 festgelegten Reparationsregelungen. Unterstützt durch eine restriktive, auf das Preisniveau dämpfend wirkende Fiskalpolitik hätten die deutschen Unternehmen demnach im Export Überschüsse erzielen, damit Reparationszahlungen und -transfer ermöglichen sollen. Für den Devisenzufluss aus dem Ausland sorgte dann allerdings die restriktive Geldpolitik, durch die die deutschen Zinssätze für kurzfristige Kredite über jenen für langfristige Kredite im Ausland lagen. Besonders US-amerikanische Investoren griffen auf eine kurzfristige, wenngleich zunächst immer wieder verlängerte Anlage ihrer Gelder im Reich zurück. Ursächlich wirkten anschließend auch die Bedingungen des Young-Plans, mit dem die Reparationszahlungen ab 1929 geregelt wurden. Diese zu erfüllen, "bedeutete, dass Deutschland einen Haushalts- und Handelsüberschuss inmitten einer Rezession und fallender Preise erreichen musste. Der Haushaltsüberschuss wurde gebraucht, um die Reparationen zu bezahlen; der Handelsüberschuss sorgte für die Devisenreserven, die für die Rückzahlungen an die Gläubigerländer nötig waren."
Krisenverschärfende Wirtschafts- und Finanzpolitik
Obwohl der ausgeglichene Staatshaushalt als Kennzeichen solider Finanzwirtschaft galt, steckte das Deutsche Reich in der "Schuldenfalle, die zum Teil vom Reparationssystem herrührte". Haushalts- und Kassendefizite ließen deshalb bereits die von Hermann Müller (SPD) geführte Große Koalition zu Sparmaßnahmen übergehen. Dementsprechend war die Sanierung des Reichshaushalts auch das erklärte Ziel des ab 30. März 1930 mithilfe von Notverordnungen regierenden Reichskanzlers Heinrich Brüning (Zentrum). Die massiven Ausgabenkürzungen, mit denen sein Kabinett den Reichshaushalt zu entlasten beabsichtigte, führten in der Folge aber zum ebenso massiven Ausfall öffentlicher Nachfrage. Hinzu kamen eine durch Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie gekürzte Sozialleistungen geschwächte private Nachfrage, und auch die Nachfrage aus dem Ausland ging zurück. Da die gesamtwirtschaftliche Nachfrage jedoch Voraussetzung für die Produktion von Waren und Dienstleistungen und damit für Wachstum und Beschäftigung ist, musste Brünings parallel zu den schrumpfenden Marktprozessen angelegte Finanzpolitik krisenverschärfend wirken.
Auch andere Staaten verfolgten eine solche prozyklische Politik. Was Brünings Wirtschafts- und Finanzpolitik von der anderer Staaten unterschied, war sein brutaler Sparwille, mit dem er die Unmöglichkeit der Zahlung von Reparationen zu demonstrieren beabsichtigte. Zur Erlangung der Devisen für den Reparationsdienst sollte die deutsche Exportindustrie wettbewerbsfähiger werden. Dem dienten die staatlichen Maßnahmen zur Senkung des Lohn- und Preisniveaus, was über den Nachfrageausfall in der Konsumgüterindustrie jedoch zu weiteren Produktionseinschränkungen mit Entlassungen führte. Über die Einschränkung der Investitionen schlug diese Entwicklung anschließend auch auf die Investitionsgüterindustrie durch. Gleichzeitig wurde ein – freilich an Konditionen geknüpftes – französisches Kreditangebot von Brüning zurückgewiesen und der beispiellose wirtschaftliche Niedergang von manch widersprüchlicher politischer Maßnahme wie der Subventionierung der wirtschaftlich ineffizienten Gutsbetriebe im Osten des Reiches begleitet. Schließlich wurden per Notverordnungen die Zahl der unterstützten Erwerbslosen ständig verringert und die Leistungen vielfach gekürzt, sodass diese kaum noch das Existenzminimum sicherten, während die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung auf dem Höhepunkt der Krise sogar steigende Beitragsüberschüsse verzeichnete.
Tatsächlich brachte die Konferenz von Lausanne im Sommer 1932, ein paar Wochen nach Brünings Sturz, den alliierten Verzicht auf Reparationszahlungen. Angesichts eines nach wie vor defizitären Reichshaushalts, Zahlungsschwierigkeiten auf Länder- und Gemeindeebene sowie Massenarbeitslosigkeit mit weit verbreitetem sozialem Elend erscheint die Beseitigung dieses Krisenherdes allerdings als sehr teuer erkauft. Das hatten offenbar auch einige Zeitgenossen zuvor schon erkannt, sodass die Vorschläge für eine Abkehr von der kontraktiven Parallelpolitik hin zu einer expansiveren, antizyklisch ausgerichteten Konjunkturpolitik ab Mitte 1931 zahlreicher wurden. Ein Teil der unter anderem von Wirtschaftswissenschaftlern stammenden "Flut" von Plänen regte im Sinne von John Maynard Keynes die kreditfinanzierte Vergabe staatlicher Aufträge zur Überwindung des Nachfrageausfalls an. Mit der Vorstellung, fehlende private durch öffentliche Investitionen über den Weg der Kreditschöpfung zu ersetzen, war im Deutschen Reich jedoch ein wunder Punkt getroffen. Immerhin lag die Erfahrung der – im Wesentlichen durch Staatsfinanzierung getriebenen – Inflation noch nicht allzu lange zurück, sodass eine weitverbreitete Inflationsangst den Politikwechsel durchaus gebremst haben könnte.
Wilhelm Lautenbach beispielsweise, ein führender deutscher Konjunkturtheoretiker und Ministerialrat im Reichswirtschaftsministerium, schlug staatliche Aufträge im Umfang von ungefähr drei Milliarden RM durch Wechselfinanzierung vor. Hans Schäffer, Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, empfahl in einer Denkschrift 1931 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und diskutierte Möglichkeiten ihrer Finanzierung. Mit dem Anfang 1932 vorgelegten sogenannten WTB-Plan – benannt nach den Spitzenfunktionären des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Wladimir Woytinski, Fritz Tarnow und Fritz Baade – wurden staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen schließlich ins Zentrum der Diskussion getragen. Aufträge unter anderem der Reichsbahn, der Reichspost und der Kommunalverbände in Höhe von zwei Milliarden RM hätten Beschäftigung für eine Million Arbeitslose schaffen sollen. Die Finanzierung sollte ebenfalls über Wechsel erfolgen, einem verbrieften künftigen Zahlungsversprechen, in diesem Fall der Reichsbank. Die Verfasser widerlegten dabei ausdrücklich, dass eine Geldschöpfung dieser Größenordnung die Stabilität der Währung gefährde.
Übergang zur Politik der Arbeitsbeschaffung
In der Folge ließ Brüning ein maßgeblich von Reichsarbeitsminister Adam Stegerwald (Zentrum) vorangetriebenes Arbeitsbeschaffungsprogramm im Umfang von 135 Millionen RM für Straßen-, Wasserstraßenbau und landwirtschaftliche Bodenverbesserungen im Kabinett verabschieden. Dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm wurde erst unter dem ab Juni 1932 amtierenden Kanzler Franz von Papen (parteilos, ehemals Zentrum) in Gang gesetzt, vor allem aber hielt es Brüning nicht von seinem restriktiven wirtschaftspolitischen Kurs ab. Und auch Papen hielt an der harten, durch Sozialabbau getriebenen Sparpolitik seines Vorgängers fest. Erst unter dem auf Papens Sturz im Dezember 1932 folgenden Kurt von Schleicher erfolgte eine Abkehr vom rigiden Sozialabbau.
Zunächst aber versuchte Papen noch, die private Investitionstätigkeit durch Steuersenkungen und Subventionen zu stimulieren. Angesichts hoher unausgelasteter Kapazitäten und fehlender, durch Kaufkraft abgestützter Nachfrage konnte von Investitionen jedoch keine wirtschaftliche Belebung ausgehen. Allerdings stellte Papen auch einen Kredit für öffentliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereit. Das "Papen-Programm" über insgesamt rund 300 Millionen RM für öffentliche Arbeiten kam damit einer konjunkturpolitischen Revolution gleich. Revolutionär war es jedoch nicht wegen der Summe – der Wirtschaftshistoriker Knut Borchardt hat die Nachfragelücke auf mehr als 30 Milliarden RM beziffert –, sondern weil es sich dabei tatsächlich um eine Geldschöpfung zur Erhöhung der Kaufkraft, also um eine Abkehr von der zuvor beabsichtigten Steuerfinanzierung handelte.
Für die Schaffung zusätzlichen Geldes wurde die Wechselfinanzierung durch Kreditinstitute wie die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Öffa) entwickelt. Unternehmen, die für die Öffa staatliche Aufträge ausführten, erhielten von dieser Wechsel. Waren die Unternehmen noch vor dem Fälligkeitsdatum des Wechsels auf Liquidität angewiesen, konnten sie diesen bei einer Bank diskontieren, sich also unter Abzug von Zinsen den fälligen Betrag sofort auszahlen lassen. Die Geschäftsbank konnte den Wechsel anschließend an die Reichsbank weiterverkaufen. Diese erklärte sich auch tatsächlich zur Rediskontierung bereit, weil die Öffa-Wechsel mit der Bürgschaft des Reiches versehen waren. Eine solche Finanzierung ermöglichte die Ausweitung der Geldmenge unter Umgehung des Reichsbankgesetzes, was der spätere Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht mit den Wechseln der Metallurgischen Forschungsanstalt freilich auch zur Finanzierung der Rüstungsprogramme Hitlers nutzte. Jenseits dieser finanztechnischen Lösung aber war erst das Sofortprogramm des Anfang Dezember 1932 angetretenen Reichskanzlers Schleicher zur konjunkturellen Initialzündung geeignet. Mit einem Volumen von 500 Millionen RM rückte dieses die staatliche Vergabe von Instandhaltungsarbeiten hauptsächlich an mittlere und kleinere Unternehmen in den Mittelpunkt und trat bereits am 28. Januar 1933 in Kraft, kurz vor der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler.
Der Nationalsozialismus sollte anschließend nicht nur von den bereits eingeleiteten Maßnahmen profitieren, ihm wurden vielmehr auch die Instrumente einsatzbereit zur Verfügung gestellt, die Weimarer Wissenschaftler und Politiker entwickelt hatten. Mit dem bald von Hitler eingesetzten Reichsbankpräsidenten Schacht kann demnach festgehalten werden, dass es eine nationalsozialistische Wirtschaftspolitik "ebensowenig wie eine nationalsozialistische Blinddarmoperation" gegeben hat. Zum Zeitpunkt der Machtübergabe war schließlich auch der wirtschaftliche Tiefpunkt durchschritten, im Herbst 1932 hatte sich die konjunkturelle Lage zu wenden begonnen. Verschiedenste Konjunkturindikatoren verwiesen auf einen Aufwärtstrend, der sich allerdings noch nicht in den Arbeitslosenzahlen niederschlug. Mit durchschnittlich 5,57 Millionen lag die Zahl der Arbeitslosen 1932 in jedem Monat zum Teil erheblich über den Zahlen des jeweiligen Vorjahresmonats; im Januar und Februar 1933 näherte sie sich mit etwas mehr als 6 Millionen fast noch einmal den Spitzenwerten des entsprechenden Vorjahreszeitraumes. Die Krankenkassenstatistik zeigte aber ab Dezember 1932 neben einer Beschäftigungszunahme um 1,32 Millionen einen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um 916.000, noch "ehe überhaupt die Arbeitsbeschaffungsprogramme der Hitler-Regierung im Juni 1933 anliefen".
Selbsttragender Konjunkturaufschwung
Während der konjunkturellen Erholung bemühte sich das nationalsozialistische Regime um weitere, Konjunktur und Beschäftigung forcierende Maßnahmen. Die Steuerbefreiung von Kraftfahrzeugen sollte die Pkw-Produktion ankurbeln, die Vergabe von Ehestandsdarlehen die Produktion von Konsumgütern (und frisch vermählte Frauen aus Beschäftigungsverhältnissen drängen). Neben dem Bau strategisch wichtiger Reichsautobahnen wurde der Weg direkter Arbeitsbeschaffung mittels Gebäudeinstandsetzungen, Flussregulierungen, Elektrifizierung und anderem mehr beschritten. Allerdings trat das entsprechende, nach dem Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Reinhardt benannte Programm erst mit dem Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 in Kraft; das Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, mit dem Wohnungsbau und Instandsetzungsarbeiten durch Steuerbefreiungen gefördert werden sollten, folgte mehr als ein weiteres Vierteljahr später.
Die Nationalsozialisten begannen also vergleichsweise spät mit direkter Arbeitsbeschaffung. So wurden für den Bau der Reichsautobahnen bis Ende 1933 nicht einmal 4.000 Arbeiter beschäftigt, während die Arbeitsbeschaffungsprogramme der letzten Weimarer Regierungen 1933 zu einer durchschnittlichen Beschäftigung von monatlich 173.327 Arbeitskräften, im Spitzenmonat November 1933 zu 400.847 zusätzlichen Beschäftigten führten. "Man kommt demnach nicht umhin festzustellen, dass die Arbeitsbeschaffungspolitik der Regierung Hitler bis gegen Ende 1933 eigentlich kaum ein Verdienst an dem Aufschwung hatte." Auch indirekte Maßnahmen wie die auf die Anschaffung langlebiger Konsumgüter zielenden Ehestandsdarlehen konnten bis Ende 1933 kaum eine spürbare konjunkturelle Wirkung entfalten. Insgesamt fiel das deficit spending, das private Konsumausgaben über staatliche Kreditfinanzierung erhöhen soll, zur Initiierung eines selbsttragenden Konjunkturaufschwungs zu gering aus. Die Pkw-Produktion verstärkte sich zwar kurzzeitig, aber weniger aufgrund der Steuerbefreiung als infolge des gesamtwirtschaftlichen Trends. Die wirtschaftliche Erholung war schließlich nicht nur eine unabwendbare konjunkturelle Folge, wie auch der Trend internationaler Wiederbelebung zeigt, sondern ebenso Folge der Beseitigung verschiedener ökonomischer Krisenherde. Immerhin boten das reformierte Finanzsystem, die faktische Beseitigung der Reparationen, die bereits eingeleiteten konjunkturpolitischen Maßnahmen, "die Erholung des Kreditwesens und sinkende Zinssätze (…) gute Voraussetzungen für Investitionen und die Entlastung des Reichshaushalts. Hierauf baute das nachfolgende NS-Regime auf, das die Früchte dieser Politik ihrer Vorgänger erntete und sich dafür von der Bevölkerung feiern ließ."