Massenhafter Tod, Verletzungen und Leid sind über alle Epochen stete Begleiter des Menschen gewesen, seien sie verursacht durch Krankheiten, durch Kriege oder durch Naturereignisse. Als der Mensch aber begann, immer komplexere Maschinen zu bauen, trat eine neue Art des Ereignisses auf, das zahlreiche Tote, Verletzte und Hinterbliebene zurückließ. Die Technisierung der Alltags- und Produktionswelt im ausgehenden 19. und 20. Jahrhundert brachte Unfälle in zuvor kaum gekanntem Ausmaß hervor. Diese Art der lokal konzentrierten und allzu häufig opferreichen Katastrophen war "historisch neu".
Die Auseinandersetzung mit Opfern von technisch bedingten Katastrophen fand auf mehreren gesellschaftlichen und administrativen Ebenen statt. Im Folgenden wird die Entwicklung dreier prägender Bereiche anhand von kurzen Fallbeispielen von der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Jahrtausendwende nachgezeichnet:
(1) Entscheidend für eine gravierende Veränderung der Stellung von Opfern allgemein waren erstens ein Wandel der Anerkennung von Leid in Gesellschaft und Medien und zweitens die "Erfindung" und verstärkte gesellschaftliche Akzeptanz des Traumas. Nicht zuletzt veränderte sich dadurch der gesellschaftliche Konsens darüber, was als Leid und wer als Opfer gelten konnte.
(2) Vermittelt und verwoben wurden verschiedene Diskursstränge durch mediale Berichterstattung, die die Opfer jederzeit in den Mittelpunkt des Geschehens stellte, dabei aber den individuellen Problemen, Eindrücken und Schicksalen unterschiedlich viel Gewicht beimaß. Ohne Opfer gibt es keine Katastrophe. Doch der Blick auf individuelle Schicksale abseits genereller Meldungen der Todes- und Verletztenzahlen war ein Produkt der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
(3) Durch fortschreitende Technisierung des gesamten Lebens konnte alsbald jede/r zum Opfer werden – eine angemessene Rettung und entsprechende Weiterversorgung lag somit im Interesse jeder/s Einzelnen. Daher etablierte sich die Bewertung der Rettung als Gütekriterium für den Umgang mit den Geschädigten.
Geschädigte und Opfer
Pauschal vom "Opfer" als konstante Kategorie zu sprechen, wäre ahistorisch. Der Begriff wandelte sich hinsichtlich seiner ihn bedingenden Selbst- und Fremdzuschreibungen und semantischen Bedeutungen.
Doch bereits bei dieser Feststellung muss differenziert werden. Am Beispiel der Explosionskatastrophe bei der BASF in Ludwigshafen 1948 lässt sich verdeutlichen, dass das Geschlecht der Akteure beispielsweise eine wichtige Rolle spielte: 207 Tote, mehrheitlich Männer, und 3.818 Verletzte waren nebst großflächiger materieller Schäden nach der Explosion eines Kesselwagens zu beklagen. Dies stellte in erster Linie die Ehefrauen Getöteter und Verletzter im ohnehin schwer zerstörten Ludwigshafen vor existenzielle Probleme. Nicht nur die zuständigen Verwaltungsstellen bezeichneten die Frauen folglich als "Opfer", auch die Frauen selbst machten sich diese Zuschreibung zu eigen und benannten damit eine besondere Schädigung und Bedürftigkeit. Frauen befanden sich aufgrund von geschlechtsspezifischen sozialen und emotionalen Zuschreibungen ohnehin in einer konstruierten Position von Schwäche und Schutzbedürftigkeit, die eine Opferzuschreibung und das Zugestehen von Verzweiflung erleichterte.
Ein genereller Wandel, der auch für Betroffene technischer Katastrophen prägend war, begann mit dem Aufkommen der Diagnose des Traumas beziehungsweise der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) in den 1970er Jahren und setzte sich mit wachsender Akzeptanz in den 1980er Jahren fort, die sich jedoch nicht gesamtgesellschaftlich niederschlug. Komplementär zur rettungstechnischen Definition von Katastrophen, nämlich der zeitweisen Überforderung von personellen und technischen Rettungsressourcen, definierten PsychologInnen traumatische Erlebnisse als Ereignisse, die die persönlichen Ressourcen der Bewältigung überstiegen und so zur psychischen Überwältigung führten. Die Verbindung von Psyche und Körperlichkeit in der Psychosomatik erlaubte es, einen direkten Kausalzusammenhang zwischen erschütternden Erlebnissen und körperlichen Leiden herzustellen.
Zur Anerkennung psychischer Leiden kam seit den 1980er Jahren auch eine zunehmende Selbstdeutung Betroffener als Opfer hinzu.
Diese Episode zeigt, dass Geschädigte von technischen Katastrophen – obwohl sie den zentralen Bezugspunkt einer Katastrophe bilden – öffentlich meist kaum zu selbstbestimmten Handlungen und Entscheidungen befähigt wurden und eigene Interpretationen und Ansichten der Geschehnisse nur mit Mühe zu Gehör bringen konnten. Die Nachsorgegruppe von Ramstein war die erste deutsche Vereinigung Geschädigter von Technikkatastrophen, die sich öffentlich und mit Nachdruck äußerte.
Die Interpretation jeweiliger Unglücke beanspruchten PolitikerInnen stets für sich. Die Einordnung einschneidender Ereignisse war zwar Teil des politischen Aufgabenspektrums, allerdings ließen sie dabei selten Platz für anderslautende Ansichten oder andere RepräsentantInnen der Katastrophe. Deutlich wurde dies bei Besuchen am Katastrophenort oder Trauerfeiern. Die ersten Reihen füllten stets namhafte PolitikerInnen, Ansprachen gaben der allgemeinen Deutung eine Richtung. Die Opfer wurden so unweigerlich in ein Machtgefälle integriert, in dem sie eigene Forderungen und Ansichten nur schwerlich artikulieren konnten.
Opfer in den Medien
Technische Unfälle, deren Opfer und die Deutung des Geschehens stellten allzeit politische Herausforderungen dar, waren sie doch geeignet, das Vertrauen in den technischen "Fortschritt" infrage zu stellen – ein Versprechen, das stets als politisches Schlagwort von verschiedenen Regierungen in Anspruch genommen wurde.
Das nationalsozialistische Regime baute innen- wie außenpolitisch auf technische Entwicklung, um einerseits einen gehobenen Lebensstandard für die deutsche Mehrheitsgesellschaft zu schaffen und zugleich technische Überlegenheit nach außen zu demonstrieren. 1937 spielte sich jedoch vor den Augen internationaler Pressevertreter ein bildgewaltiger Unfall mit 36 Todesopfern und zahlreichen Verletzten ab: das Luftschiff LZ 129 "Hindenburg" ging kurz vor der Landung im US-amerikanischen Lakehurst in Flammen auf. Vor Kriegsbeginn tarierte die gelenkte Presse die Berichterstattung zwischen Würdigung der Toten, besonders wenn sich dies mit politischem Gedenkzeremoniell verbinden ließ, und dem Herunterspielen des Unglücks aus.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die berichterstattenden Medien zu ambivalenten Verbündeten der Geschädigten. Insbesondere JournalistInnen waren es, die sich den Betroffenen zuwandten und nach eigenen Wahrnehmungen fragten. Waren Berichte über individuelle Problemlagen von Betroffenen der BASF-Explosion 1948 noch die Ausnahme – auch aufgrund der Tatsache, dass die RezipientInnen sich nachkriegsbedingt in ähnlicher Notlage befanden – war das Interesse an den Überlebenden des Bergwerkunglücks von Lengede 1963 hoch. Nach einem Wassereinbruch in die niedersächsische Erzgrube "Mathilde" harrten insgesamt 14 Kumpel mehrere Tage in Hohlräumen aus. Eine elfköpfige Gruppe musste neun Tage lang völlige Dunkelheit und die Ungewissheit erdulden, jemals gefunden zu werden, bis eine Suchbohrung zufällig auf ihren Aufenthaltsort stieß. Etwa 450 JournalistInnen aus dem In- und Ausland berichteten minutiös über die einzelnen Stationen der Rettungsaktionen.
Über seelisches Leid sprachen die Eingeschlossenen erst später. 1963 als stoische Helden gefeiert, konnten nur wenige ihrem Beruf als Bergmann unter Tage weiter nachgehen. Platzangst, Schlafstörungen und sozialer Rückzug waren die Folgen. Später als Symptome eines Traumas bezeichnet, konnten sie gerade in der bergmännischen Umgebung der 1960er und 1970er Jahre kaum artikuliert werden.
Immaterielle Probleme, wie dem eigenen Beruf nicht mehr nachgehen zu können und dafür der Häme des sozialen Umfelds oder Restriktionen von Behörden ausgesetzt zu sein, wurden im Laufe der 1980er und 1990er Jahre diskursiv weniger sanktioniert. Dennoch wurden technische Unglücke weiterhin gesellschaftlich – mehr noch als im Fall von Verbrechen – als persönliches Schicksal oder Risiko beurteilt. Berichterstattende Medien wandten sich den Verletzten und Hinterbliebenen vermehrt zu, denn unterversorgte oder geschmähte Opfer erwiesen sich als durchaus skandalträchtig. Die Medien setzten Geschädigte einerseits explizit der Öffentlichkeit aus, andererseits begannen JournalistInnen, sich auch als AgentInnen der Opfer zu gerieren. Finanzielle Ansprüche, die Forderung nach Schmerzensgeld oder Genugtuung waren abhängig von der rechtlichen Situation, die für die Opfer von technischen Katastrophen davon abhing, ob Schuldige juristisch festgestellt wurden, ob und wie die Haftpflichtversicherungen Schäden regulierten oder Leistungen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Punkt unterschieden sich Opfer von technischen Katastrophen deutlich von Verbrechens- oder Kriegsopfern. Der Grundsatz, dass in der Regel nur materielle Schäden ausgeglichen wurden, aber eine Besserstellung von Geschädigten ausgeschlossen werden sollte, trug den weitreichenden Auswirkungen auf das gesamte Leben der Betroffenen selten Rechnung. Das mediale Aufzeigen individueller Probleme der Betroffenen konnte im Einzelfall zum Erfolg führen. Menschliche Verantwortung konnte im medialen Diskurs nie vollständig hinter der Handlungsmacht der eigenen Schöpfungen zurücktreten, obgleich das Fehlgehen technischer Gebilde selten juristisch bestraft wurde. Zu komplex erschien oftmals die Frage nach den konkreten Urhebern fataler Fehlerverkettungen im Umfeld diffuser Verantwortlichkeiten.
Für Betroffene, die die mediale Aufmerksamkeit für ihre Belange nutzen wollten, ergab sich eine Problemlage: Die Kurven der öffentlichen Aufmerksamkeit auf der einen und der Äußerungsfähigkeit der Opfer auf der anderen Seite verliefen konträr zueinander. Eigene Bedürfnisse konnten viele erst nach einiger Zeit artikulieren, als die Aufmerksamkeit bereits abgeflacht war. Verletzungen, Überforderung durch Trauer, die neue Lebenssituation oder behördliche Anforderungen ließen die meisten Betroffenen kurz nach dem Geschehen Abstand von Interviews nehmen. Langzeitfolgen wurden erst mit der Zeit deutlich. Es war den Betroffenen so kaum möglich, sich zum Zeitpunkt der höchsten medialen Aufmerksamkeit in eigener Sache zu äußern. Hinzu kam: So verstärkt die Medien auch auf die Belange der Verletzten, Angehörigen und Hinterbliebenen abhoben, so trugen sie stets auch zur Normalisierung der Katastrophe bei. Berichte über sinkende Verletztenzahlen in den Krankenhäusern, über die fortschreitende Bearbeitung der Anträge auf Schadensersatz und allgemein seltener und kürzer werdende Zeitungsreporte ließen die Katastrophe bald als überstanden erscheinen.
Kriterien der Rettung aus der Not
Darüber hinaus wurde ein weiterer Aspekt von der Berichterstattung mit zunehmender Aufmerksamkeit beobachtet: die Rettungsvorgänge. Die rettungsmedizinische Hilfe entwickelte sich im 20. Jahrhundert zu einem wichtigen gesellschaftlichen Bewertungskriterium für den Umgang mit Opfern.
Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in erster Linie privat organisiert, unterlief die deutsche Rettungsorganisation einen Wandel. Die steigenden Zahlen von Verkehrstoten in den 1950er Jahren machten auf das Problem aufmerksam, dass es in der Bundesrepublik weder eine flächendeckende Unfallrettung noch professionelle Rettungsdienste gab.
Mit einem sich unter dem Eindruck des Kalten Krieges und technischer Risiken weiter ausdifferenzierenden Rettungssystem ging schließlich ein Paradigmenwechsel in der Bewertung von Rettungseinsätzen einher: War bisher der rasche Abtransport das Gütekriterium gewesen, so wurde der Rettungserfolg allmählich von MedizinerInnen und der Öffentlichkeit an der Zahl der Überlebenden und an einer angepassten Erstversorgung gemessen. Im Falle des Mangels ausreichender Rettungsressourcen sollten PatientInnen nach ihrer Verletzungsschwere für Behandlung und Transport priorisiert werden. Diese Praxis, die Triage, kam seit den napoleonischen Kriegen zur Anwendung, hatte aber verschiedene Veränderungen hinsichtlich der Rettungsziele durchlaufen.
Als nach dem Absturz des Düsenjets beim Flugtag von Ramstein 1988 deutliche Zweifel an einer angemessenen Vorhaltung von Rettungsressourcen, der Erstversorgung und dem angemessenen Transport aufkamen, verwiesen die zuständigen PolitikerInnen auf den schnellen Abtransport der Verletzten in die Krankenhäuser.
Um sich von den inzwischen anerkannten Fehlern der Rettungsaktion von 1988 abzuheben und um eigene Handlungen transparenter zu machen, versammelten beteiligte Chirurgen Erfahrungsberichte über die Rettung nach dem ICE-Unglück von Eschede in einem Sammelband. Der ICE war am 3. Juni 1998 durch einen gebrochenen Radreifen entgleist und gegen eine Brücke geprallt. 101 Personen starben, mindestens 108 wurden verletzt.
Fazit
Immer wieder wurden und werden Menschen Opfer der Technik. Das Leid derer, die trotz des Heilsversprechens der Technik zu Schaden kamen, wurde im 20. Jahrhundert zunehmend anerkannt. Die Diagnose des Traumas und ein Wandel hinsichtlich von Sagbarkeiten in Bezug auf psychisches und emotionales Leiden führte zu einer Ausweitung des Kreises jener Personen, die als Opfer gelten konnten. Opfer von Technikkatastrophen waren dennoch Machtstrukturen unterworfen, in denen ihnen wenig eigene Äußerungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben wurden. Ebenso erschwerten es generelle Mediendynamiken, dass sie bei ihrer Äußerung von Problemlagen auf höchste öffentliche Aufmerksamkeit stoßen konnten.
Die Medien tendierten insgesamt dazu, Opfer kurz nach dem Ereignis in Narrative einzupassen, die aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen oder politischen Deutungsweisen entsprachen. Die Hinwendung der JournalistInnen zu Betroffenen und wiederum deren Selbstbeschreibung als Opfer eröffnete für Geschädigte allerdings ab den 1980er Jahren Möglichkeitsräume, die stellenweise zu mehr Selbstwirksamkeit und Sichtbarkeit in der Folgeberichterstattung führen konnten.
Technische Weiterentwicklungen und technisches Versagen erforderten in selben Dimensionen zunehmend spezialisierte und technisierte Rettungsabläufe. So veränderte sich der medizinische und gesellschaftliche Erwartungshorizont: Spezialisierte Behandlung gehörte zu den entscheidenden Voraussetzungen, um die Folgen einer technisierten Moderne regulierbarer zu machen.