Hochwasser, Epidemien, Stromausfälle, Terroranschläge, Kriege – die Natur, die Technik und der Mensch selbst können viele Arten von Situationen verursachen, die Zerstörung, Leid und Tod mit sich bringen. Auf solche Situationen vorbereitet zu sein, um ihre Auswirkungen möglichst in Grenzen zu halten, effektiv Menschen in Not zu helfen und rasch die Verhältnisse zu stabilisieren, ist in modernen Staaten die Kernaufgabe des Bevölkerungsschutzes als Teilgebiet der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr.
In Deutschland sind die entsprechenden Zuständigkeiten auf Bund, Länder und Kommunen verteilt: Nach dem Grundgesetz ist der Bund verantwortlich für den Zivilschutz, also den Schutz vor kriegsbedingten Gefahren, während der Katastrophenschutz in den Kompetenzbereich der Länder fällt. Diese übertragen Aufgaben wie den Brandschutz oder den Rettungsdienst wiederum an die Kommunen, die ihrerseits mit freiwilligen und privaten Hilfsorganisationen kooperieren. Im Rahmen eines "integrierten Hilfeleistungssystems" stellen die unterschiedlichen Ebenen ihre Ressourcen einander im Bedarfsfall zur Verfügung.
Der Bevölkerungsschutz spiegelt auf gesellschaftlicher Ebene das menschliche Grundbedürfnis wider, die Unsicherheit der eigenen, endlichen Existenz zu reduzieren. Was eine Gesellschaft als Risiko bewertet und gegen welche Gefahren sie sich wie zu wappnen sucht, ist abhängig vom jeweiligen historischen, kulturellen und Wissenskontext. In der Geschichte haben weder religiöse Deutungsmuster noch wissenschaftliche Erkenntnisse oder technologische Fortschritte zu einem Verschwinden des Unsicherheitsempfindens geführt, sondern immer wieder auch neue Katastrophenszenarien erschlossen.