Herausgegeben von der Berliner Freiheit 7, 5300 Bonn/Rhein.
Bundeszentrale für politische Bildung, Leitender Redakteur: Dr. Enno Bartels. Redaktionsmitglieder:
Paul Lang, Dr. Gerd Renken, Dr. Klaus W. Wippermann.
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Die Veröffentlichungen in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" stellen keine Meinungsäußerung des Herausgebers dar; sie dienen lediglich der Unterrichtung und Urteilsbildung.
Vorwort
Die Stellung der Justiz im demokratischen Staat ist seit längerer Zeit Gegenstand einer kontrovers geführten Auseinandersetzung. Insbesondere Rudolf Wassermanns in der fachwissenschaftlichen Diskussion stark beachtete These von der politischen Funktion des Richters und sein Plädoyer für die Bildung eines neuen Bewußtseins in der Justiz haben dazu geführt, daß sehr gegensätzliche wissenschaftliche und politische Standorte bezogen wurden. Die Redaktion hat sich bereits in der Vergangenheit darum bemüht, Gegenstand und Stellenwert dieser Diskussion durch Veröffentlichung kontroverser Darstellungen zu diesem Thema zu verdeutlichen (vgl. Rudolf Wassermann, Zur politischen Funktion der Rechtsprechung, und Dierk-Peter Steffan, Richterliche Rechtsfindung durch politisches Engagement?, B 47/74; Theo Rasehorn, Die Dritte Gewalt in der zweiten Republik, B 39/75; Rudolf Wassermann, Das Unbehagen an der Justiz und wie man ihm beikommen kann, B 42/77).
Innerhalb dieser Diskussion kommt dem Verhältnis zwischen Rechts-und Sozial-wissenschaften eine Schlüsselstellung zu. Denn den Sozialwissenschaften wird von den Justizkritikern und -reformern die Aufgabe zugewiesen, den traditionellen Typus des von mittelschichtsgebundenen Vorverständnissen geprägten, nur scheinbar unpolitischen Richters durch einen Richter zu ersetzen, der sich seiner sozialen Funktion bewußt ist. Von der Gegenposition wird demgegenüber vor einer Aufweichung der Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebungsorganen und Rechtsprechung gewarnt, indem der Richter zu weitgehende Normsetzungsfunktionen für sich in Anspruch nimmt. Damit betrifft der Disput um die Sozialwissenschaften in der Rechtsausbildung Grundfragen unseres Verfassungssystems.
Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung des Problems hat sich die Redaktion um Beiträge bemüht, die den Stand der Umsetzung der bisher vorwiegend theoretisch geführten Diskussion in die Berufsausbildung des Juristen reflektieren. Thomas Raiser beschreibt in seinem einleitenden Aufsatz die möglichen Wirkungen soziologischer Forschungsergebnisse auf Gerichtsverfahren. Der Beitrag von Rudolf Wassermann bemüht sich um einen Brückenschlag zwischen soziologischen Theorien und der Praxis des Zivilprozesses. Die politische Absicht dieses Versuchs ist der Entwurf eines sozialen Zivilprozesses. Mit dem Verhältnis zwischen Theoriediskussion und Ansätzen zu einer praktischen politischen Bildung für Juristen beschäftigt sich schließlich Christian Dästner. Alle drei Beiträge sind auf dem Hintergrund eines von der Bundeszentrale für politische Bildung angeregten Seminars zum Thema „Einbeziehung der Sozialwissenschaften in die Rechtsausbildung" entstanden, das im Herbst 1977 in der Europäischen Akademie Lerbach stattgefunden hat (vgl.den Tagungsbericht in „Das Parlament", Nr. 11 vom 18. März 1978).
Die Redaktion