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Artikel 11 | APuZ 10/1962 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

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Artikel 11

Finanzen Währung: 1 nigerianisches Pfund = 1 Pfund Sterling. Nigeria ersetzt die westafrikanische Währung durch eine eigene Währung. Die ersten nigerianisdien Noten wurden am 1. Juli 1959 ausgegeben.

Das Bankwesen: Das Bankwesen untersteht dem Bankgesetz von 1952, das die Genehmigungs-pflicht für alle Banken, sowie ein Mindeststammkapital von 25 000 Pfund vorschreibt, von dem mindestens 12 000 Pfund in bar aufgebracht werden müssen.

Die „Zentralbank von Nigeria“ wurde 1959 gegründet. Die bedeutendsten Banken sind: „Bank of British West Africa Ltd“, „Barclays Bank D. C. O. Ltd", „British and French Bank Ltd". „National Bank of Nigeria Ltd“, „Merchants Bank Ltd“.

Daneben gibt es eine Postsparkasse und zwei Genossenschaftsbanken, eine in der Ost-und eine in der West-Region. Öffentliche Finanzen:

Im Anschluß an die Londoner Verfassungskonferenz von 1957 wurde eine Finanzkommission eingesetzt. Die Regionen erhielten einen festgesetzten Prozentsatz der Einfuhrund Ausfuhr-Zölle, der Verbrauchssteuern, der Einkommensteuern, der Bergbau-Tantiemen und anderer kleinerer Einnahmen.

Die Annahme des Berichts führte zu einer teilweisen Neuaufteilung der Einnahmen.

Außenhandel:

Das Schwergewicht des Exports liegt heute auf England, Amerika und Benelux. Für den Handel in beiden Richtungen: Japan, Bundesrepublik Deutschland und Italien.

Zwischen 1948 und 1958 konnte der Export wertmäßig verdoppelt werden, während sich der Import vervierfachte.

Gemäß den Planungen und in Verbindung mit Investierungen und Infrastruktur soll ab 1965 der Export von Kakao, Baumwolle, Kautschuk und Holz wesentlich erhöht werden. Dies kann jedoch nur unter der Voraussetzung einer Stabilisierung der Weltmarktpreise, sowie eines Ausgleichs des Commonwealth mit der EWG möglich werden.

Zweite Voraussetzung sind weitere Investierungen des Auslandes. Nachstehend Übersicht derselben von 1953 bis 1958:

National-Einkommen Gemessen an dem Durchschnittseinkommen in den westeuropäischen Ländern, das sich hier auf 207 Pfund pro Kopf der Bevölkerung beläuft, ist dasselbe in Nigeria gering. Es stieg in den letzten Jahren von 21 auf 30 Pfund Sterling. Trotzdem liegt es höher als zum Beispiel in Äthiopien, Liberia, Indien und Pakistan. In den meisten afro-asiatischen Ländern liegt der Durchschnitt bei 50 Pfund. In der Südafrikanischen Union jedoch bei 124 Pfund.

Das gesamte National-Einkommen Nigerias erhöhte sich von 1950 bis 1957 um 4 °/0 pro Jahr, das ergab für 1957 ein Einkommen von 812, 3 Mill. Pfund, eine für afrikanische Verhältnisse beachtenswerte Summe, in der der Produktionsanteil für die Selbstversorgung der bäuerlichen Familien nicht enthalten ist.

Aufteilung:

Landwirtschaft, Viehzucht, Forsten und Fischfang .... 501, 0 Mill. Pfund Bergbau, Handwerk und Industrie...................................... 14, 5 „ „ Bauwirtschaft, Dienstleistungen, Banken undVersicherungen . 139, 1 „ „ Grund und Boden, Zölle, Handel........................................................ 44, 9 „ Zinsen und Guthaben im Ausland............................... 6, 9 „ „ Abzüglich Dividenden an Personen imAusland .... 7, 5 „ Brutto-National-Einkommen............................................................ 812, 3

Aufteilung der staatlichen Ausgaben und Investierungen:

Agrikultur................................................. 50, 5 % Forsten......................................................... 3, 25°/« Viehzucht................................................... 8, 0 0/o Transportwesen....................................... 14, 5 #/o Industrie............................................ 18, 25 0/0 Regierungsdienststellen.............................. 5, 5 °/o

Arbeitsfragen Die meisten Nigerier sind Kleinbauern, die neben Nahrungsmitteln für den eigenen Bedarf und der Belieferung der einheimischen Märkte auch noch für den Export Palmöl und Palmkerne, sowie Erdnüsse und Baumwolle erzeugen.

Am 30. September 1957 betrug die Zahl der Lohnempfänger in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten:

Landwirtschaft, Forsten, Fischerei . 42 680 Bergbau, Steinbrüche...................... 53 630 Verarbeitende Industrie............................. 31 574 Baugewerbe............................................ m 208 Handel........................................................... 5656, Verkehr.................................................................. 45 032 Öffentlicher Dienst............................ 123 882

Arbeiterorganisationen Arbeitsverhältnisse, Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaften unterliegen der konkurrierenden Gesetzgebung durch die Zentralregierung und die Regionalregierungen. Nigeria hat die Grundsätze der Internationalen Arbeitskonvention hinsichtlich des Rechts auf Zusammenschluß und der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten anerkannt. Ende 1957 gab es 297 Gewerkschaften mit 232 953 Mitgliedern. Außerhalb des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Körperschaften gab es nur wenige ständige Verhandlungsorgane. Als Nachfolger der beiden früheren nigerianischen Arbeiterorganisationen auf Landesebene wurde 1959 der Gewerkschaftskongreß von Nigeria gegründet.

In einigen Großbetrieben gibt es beratende Ausschüsse. Arbeitsrecht Für allgemeine Arbeitsfragen in Nigeria ist das Arbeitsrecht verbindlich, das sich auf entsprechende britische Gesetze stützt. Es regelt Fragen des Arbeitsverhältnisses, der gesundheitlichen Betreuung, der Wohlfahrt usw. Für Unfallentschädigung ist das Gesetz über die Arbeiterunfallversicherung und für Fabrikarbeiter das Fabrikgesetz maßgebend.

Entwicklungsaufgaben Ein großer Teil des Staatsbudgets steht jährlich für die Entwicklung in den Regionen zur Verfügung. Auch die Institute für landwirtschaftliche Forschung, für Forsten und für das Veterinärwesen bemühen sich um die rationelle Nutzbarmachung des Landes.

An erster Stelle steht die Regulierung des gesamten Wasservorkommens.

Planungen: — In den kommenden fünf Jahren sollen die Wasserkräfte des Niger und des Kaduna durch entsprechende Anlagen nutzbar gemacht werden.

— Spezialisierung in der Agrarkultur. — Anwendung von Düngemitteln (bisher fast unbekannt).

— Systematischer Kampf gegen Insekten und Parasiten.

— Verbesserung der Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln.

— Modernisierung des Transportwesens.

— Verbesserung des Kreditwesens.

— Erteilung staatlicher Lizenzen, um langfristige Investierungen herbeizuführen.

— Politik finanzieller Sicherheit.

— Politik fiskalischer Stützung.

Die industrielle Entwicklung ist weitgehend von den Weltmarktpreisen für Rohstoffe abhängig.

Der Ausbau der weiterverarbeitenden Industrie ist notwendig, um Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn dann aber Energiequellen und ungelernte Arbeitskräfte genügend vorhanden sind, wird es an qualifizierten Arbeitern und Technikern fehlen.

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Die „Rockefeller Stiftung" unterhält ein Büro in Lagos. Besonders in England bemüht man sich um die Publizierung der Entwicklungsmöglichkeiten, denn die Zukunft des Landes hängt von der Höhe der Investierungen ab. Um jedoch die Anzahl der bisher vorhandenen Arbeitsplätze nur um 1 % erhöhen zu können, müßten 90 Millionen investiert werden. Die ausländischen Beteiligungen ergaben bisher nur 25 °/o der Gesamtinvestierungen. Die nigerianischen Finanziers haben sich der schnelleren Profite wegen HERAUSGEBER: nicht der aufzubauenden Industrie, sondern hauptsächlich dem Handel zugewandt.

Trotz seiner großen Mannigfaltigkeit hat Nigeria ein Gefühl der Einheit entwickelt. Die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und der Ausbau des Verkehrs-und Nachrichtenwesens haben das Land nicht nur dem Handel und Fortschritt geöffnet, sondern auch den freien Kontakt zwischen den Völkern ermöglicht. -Heute ist Nigeria von allen Teilen der Welt auf dem See-und Luftweg leicht erreichbar. Die natürlichen Hindernisse — die Wüste im Norden, eine sumpfige Küste im Süden und ein allgemein ungesundes Klima — sind überwunden worden.

BUNDESZENTRALE FÜR HEIMATDIENST BONN/RHE 1N, KÖNIGSTRASSE 85

Fussnoten

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