Die Notstandsgesetzgebung
Diese Umstände zusammen mit einer tiefen Enttäuschung über die Ergebnisse der nationalen Wahlen im Jahre 1959 und die Bemühungen um eine künftige politische Anhängerschaft könnten teilweise den ansonsten unerklärlichen Kurs des Oppositionsführers Awololo erklären, der nämlich eine abrupte Neuorientierung der Außenpolitik forderte
Der Oberste Gerichtshof
Die beiden Hauptfälle, die zu ähnlichen Auslegungsfragen über die Unabhängigkeits-Verfassung führten, ergaben sich im Zusammenhang mit den Verfassungsbestimmungen über die Menschenrechte. Der befähigte Vertreter der Verteidigung war in beiden Fällen der frühere Generalanwalt der Westregion, Williams. Er gilt seitdem als der Verfechter der Realisierung der verfassungsmäßigen Garantien für die Menschenrechte. In einem dieser beiden Fälle, Queen gegen Amalgamated Press (of Nigeria) Ltd., and Assoc
Zu erwähnen bleiben noch verschiedene Fälle, die entweder bereits rechtshängig geworden sind oder einer weiteren richterlichen Auslegung bedürfen. In dem Fall der Nationalbank liegt eine Klage des ehemaligen leitenden Direktors, Abedayo Doherty, beim Obergericht von Lagos auf einstweilige Verfügung vor, durch die es dem ernannten Bevollmächtigten, Sir Vahe Bairaman, untersagt werden soll, in der Bank eine Untersuchung durchzuführen. Die rechtlichen und verfassungsmäßigen Probleme, die von der Verteidigung
Wichtiger noch sind andere potentielle Probleme hinsichtlich der Auslegung der Verfassung, die schon in der nahen Zukunft dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung unterbreitet werden könnten. Bisher ist dem Obersten Gerichtshof noch kein Fall vorgetragen worden, der die Verfassungsmäßigkeit eines Vertrages zum Inhalt hat. Aber es bestehen viele Ungewißheiten für die Zukunft. Zur Zeit besteht in einigen amtlichen Kreisen Nigerias die Neigung — die Tendenz war auch im Seminar zu erkennen —, den Umfang in Frage zu stellen, in dem Nigeria nach dem einschlägigen Briefwechsel zwischen dem Vereinigten Königreich und Nigeria vom 1. Oktober 1960
Entgegen anders lautenden Voraussagen ist der Oberste Gerichtshof im ersten Jahr der Unabhängigkeit nicht mit Fällen befaßt worden, die die Befugnisse der Bundesregierung auf dem Gebiet des Handels betreffen. Die Auswirkungen der Annullierung von Artikel 5 8a bleibt daher nach wie vor ohne richterliche Nachprüfung. Ebenso hat es bisher keine Fälle gegeben, die zu einer Auslegung der Steuererhebungsbefugnisse des Bundes und der Regionen geführt hätten. Allerdings hätte die Zahlung von Regionalsteuern für Benzin, das in einem Fall von Fahrzeugen der Bundesregierung benutzt wurde, zu einer Auslegung der Befugnisse der Regionen, regierungseigene Unternehmen zu besteuern, führen können, wenn der Fall weiterverfolgt worden wäre. Eine weitere Frage: Verletzt ein Vertrag zwischen einer regionalen Regierung und einem ausländischen Unternehmer, nach dem eine Abschlagszahlung bei vollendeter Arbeit geleistet und weitere Zahlung für einen mehrjährigen Zeitabschnitt vereinbart werden, die Bestimmungen der Verfassung, die der Bundesregierung die ausschließliche Befugnis geben, „Geldmittel von außerhalb Nigerias für die Zwecke des Bundes und der Regionen zu entleihen . .
Die empirische Basis der Verfassung
Die Verfassung der Vereinigten Staaten, die von dem Verfassungskonvent in Philadelphia im Jahre 1787 ausgearbeitet wurde, ist einmal als das größte Verfassungswerk des menschlichen Geistes bezeichnet worden. Bei offiziellen Anlässen wird in ähnlichen Wendungen von der Unabhängigkeitsverfassung Nigerias gesprochen. In Wahrheit ist die endgültige Formulierung beider Dokumente das Werk von Männern der Praxis, die sich bei ihren langen Arbeiten auf die Lehren der Erfahrung stützten. Beide Verfassungen enthalten Bestimmungen, in denen die Institutionen der repräsentativen Regierung sowie die verschiedenen rechtlichen Grundsätze und Verfahrensweisen formuliert wurden, die zum Teil auf englische Vorbilder zurückgehen, die aber der neuen Umgebung angepaßt wurden. Von Anfang an verfolgten beide Verfassungen das Ziel, Sicherungen gegen die Ausübung willkürlicher und unkontrollierter Macht einzubauen. Dieser Wunsch erklärt solche Institute und Klauseln wie die richterliche Nachprüfung von Gesetzen der Legislative — sei es implizite wie in den Vereinigten Staaten oder ausdrücklich wie in Nigeria —, die geschriebenen Garantien der Menschenrechte und des Föderalismus. In beiden Fällen bestand unter den Verfassungsgebern ein beachtliches Vertrauen in die Gerichte und der Glaube, daß ein geschriebenes Dokument die fundamentalen Rechte enthalten kann.
Es ist verständlich, warum die Richter und politischen Führer Nigerias auch weiterhin mit Interesse auf die anderen Bundesstaaten innerhalb des Commonwealth blicken, ob es sich nun um Monarchien handelt wie in Kanada oder Australien oder um Republiken wie im Falle Indien. Die Bestimmungen in der nigerianischen Verfassung über die Gewaltenteilung und gleiche Vertretung in den Oberhäusern weisen eine gewisse Ähnlichkeit nicht nur mit der amerikanischen sondern auch mit der australischen Verfassung auf. Die verantwortliche Kabinettsregierung, die Beibehaltung der Berufungen beim Kronrat und die Beziehungen der regionalen Regierungen zur Krone weisen ebenfalls auf weitere australische Vorbilder hin. Diese Umstände erklären und rechtfertigen die Tatsache, daß die Teilnehmer an dem nigerianischen Seminar bei der Ausarbeitung und Erörterung der Arbeitspapiere häufig auf australische Präzedenzfälle verwiesen. Es hat somit den Anschein, daß die höchsten Gerichte in Nigeria zumindest in den ersten Jahren nach der Unabhängigkeit zuerst nach Australien, dann nach den Vereinigten Staaten und Kanada und möglicherweise nach Indien blicken, wenn sie über die britischen Erfahrungen hinausgehend nach juristischen Leitsätzen Ausschau halten.
Leichter Trend zur Zentralisierung
Will man die bundesstaatlichen Beziehungen, die ihre Grundlage in der Verfassung haben, überblicken, so muß man sich vergegenwärtigen, daß Nigeria erst in jüngster Zeit durch den Willen einer ausländischen Macht geschaffen wurde und daß Nigeria nach 1914 mehrere Jahrzehnte lang unter einem unitarischen Regierungssystem lebte. Den Lostrennungsund Autonomie-Bestrebungen nach 1946, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der „Selbstregierung" in den drei Regionen fanden, sind in den letzten Jahren Zügel angelegt worden. Über die Bindungskräfte des englischen Erbes hinaus — wie Rechtsordnung, verantwortliche parlamentarische Regierungsform und gemeinsame Sprache — zeigten sich weitere Momente, die eine einigende Wirkung hatten. Einige dieser Faktoren sind wirtschaftlicher Natur, so die Rolle der Zentralregierung bei der Weiterleitung der Steuer-einkünfte an die Regionen sowie die Kontrolle der Zentralregierung über die wichtigsten Nachrichtenverbindungen; andere beruhen auf den Befürchtungen der Minderheiten, die den Schutz und die Garantien des Bundes gegen die beherrschenden politischen Gruppen in den Regionen anstreben; weitere Faktoren resultieren aus den Vorteilen der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Regionalregierungen in administrativen und anderen Gremien, einschließlich der Gesellschaften; wieder andere Einigungsmomente, diesmal mehr psychologischer Natur, zeigten sich in den weitverbreiteten Forderungen nach schneller „Nigerisation" der höheren Stufen des öffentlichen Dienstes sowie in einem gemeinsamen Stolz auf die nigerianische Kontrolle über die Außenpolitik und die Verteidigungsangelegenheiten; einige schließlich spiegeln die Überzeugung und den Glauben der Parteiführer wieder, die jetzt Ämter bei der Zentralregierung innehaben, daß künftig die einflußreichsten Positionen in Lagos zu finden sind
Viele offene Fragen
Es gibt noch viele nicht beantwortete Fragen, die aber für die Lösungen der „Verfassungsprobleme des Bundes von Nigeria" einmal von Bedeutung sein werden. Denn schließlich ist es die Hauptaufgabe eines jeden Föderalismus, zwischen den Einheitskräften, die für die staatliche Einigung wirken, und den zentrifugalen Bestrebungen, die zur Uneinigkeit führen, das Gleichgewicht herzustellen. Wird es der gegenwärtigen Führung in der Regierung und in den politischen Parteien, die in der Zeit vor der Unabhängigkeit an die Macht kamen, gelingen, das Machtstreben einzelner Nigerianer in der Ära nach der Unabhängigkeit in Schach zu halten? Welchen Einfluß wird das regionale Erziehungssystem auf die Zusammensetzung der politischen Eliten haben? Wie wird sich die schnell anwachsende Zahl der arbeitslosen Schulabgänger auf die Richtung und Stabilität des politischen Systems auswirken? Welche Auswirkungen werden die raschen Fortschritte zur Nigerianisierung auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit der höheren Beamtenschaft vor allem in einer Zeit der schnellen wirtschaftlichen Entwicklung haben? Kann die „Nordorientierung" des öffentlichen Dienstes in der Nordregion mit der Nigerisie-rung auf Bundesebene in Einklang gebracht werden, oder wird hieraus nicht in den kommenden Jahren ein spaltender Faktor entstehen
Die einfache Aufzählung dieser Fragen läßt dit Grenzen erkennen, die der Erreichung ideale Ziele in Nigeria gesetzt sind. Schon Spence sprach von der Ermordung eines schönen Ideal durch ein Bündel brutaler Tatsachen. Der be fähigte nigerianische Premierminister, Sir Abu bakar, sagte in seiner Ansprache zur Eröffnung des Seminars im August 1960, daß das Beste der Feind des Guten sei. Für Sir Abubakar be steht das Gute wahrscheinlich in folgendem: ir dem endgültigen Übergang von einem abhängigen zu einem unabhängigen Status mit einem System, das in seinen Grundzügen demokratisch ist; in einer geachteten und gebilligten geschriebenen Verfassung, die praktisch wirksame Sicherungen gegen jede willkürliche Ausübung der Gewalt enthält; in einem deutlich erkennbaren stetigen Vordringen des Föderalismus, wobei — zumindest in der unmittelbaren Gegenwart — die einigenden und integrierenden Faktoren sich ständig verstärken und schließlich in der Entfaltung einer lebensfähigen Wirtschaft, die allmählich das Realeinkommen der anwachsenden Bevölkerung erhöhen kann und auf diese Weise das wirtschaftliche Fundament für eine stabile verfassungsmäßige Regierungsform bilden könnte. Die Hindernisse auf dem Wege zu diesen Zielen sind riesengroß, aber in stärkerem Maße als in irgend einem anderen Lande südlich der Sahara bestanden und bestehen in Nigeria die Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele.
Anmerkung:
R. Taylot Cole, Prof, an der Duke-Universität, Dur-ham/North Carolina.
Wirtschaftsübersicht
Genossenschaftswesen Die Genossenschaften spielen im sozialen und wirtschaftlichen Leben Nigerias eine bedeutende Rolle. Sie ermöglichen kleinen Händlern und Bauern eine Existenz und fördern in den ländlichen Gemeinden das Sparen. Die verstärkte Ausfuhr von Rohstoffen und der Anstieg des Lebensstandards in den letzten Jahren haben zu einer beachtlichen Zunahme der Zahl der Genossenschaften geführt, vor allem der Absatz-, Sparund Kreditgenossenschaften, und zwar: 1947 1958 Landwirtschaftliche Genossenschaft .... 242 1 243 Spar-u. Darlehnsgenossensch. 265 293 Sparu. Kreditgenossensch. 141 1 093 Sonstige................................. 44 312 insgesamt: 692 2 941 Cesamtmitgliederzahl: . . 39 661 157 103
Von 1947 bis 1949 wurden vier Absatzämter für die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wie Ölpalmprodukte, Erdnüsse, Kakao, Baumwolle errichtet Auf der Londoner Konferenz von 1953 wurde beschlossen, diese durch ein »Allzweck-Amt“ in jeder Region zu ersetzen. Diese befassen sich zusätzlich auch mit dem Absatz von Sojabohnen, Grapefruit und Bennüssen.
Hauptaufgabe der Absatzäwter ist: Stabilisierung der Erzeugerpreise, Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Land-wirtschaftszweige, Finanzierung von Forschungsarbeiten.
Die „Nigeriau Produce Marketing Company Ltd“ ist für die Ausfuhr der Erzeugnisse zuständig und schreibt die Qualitätsnormen vor. Sie überweist die gesamten Einnahmen, abzüglich der angefallenen Ausgaben, an die regionalen Absatzämter. Die regionalen „Allzweck-Ämter" übernahmen das Grundkapital der früheren Ämter. 1957 wurde dieses auf 29 Mill. Pfund in der Nordregion, 11 Mill. Pfund in der Ost-region und 35 Mill. Pfund in der Westregion geschätzt.
Bodenschätze Nigeria ist reich an Rohstoffen. Es steht mit etwa 5 % an sechster Stelle in der Weltproduk Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers aus dem Afrika-Bulletin Nr. 45, vom 7. November 1961. tion an Zinn, das im Norden in der Jos-Hochebene gewonnen wird. Jahresdurchschnitt: 13 000 Tonnen. Die internationale Zinn-Kommission verpflichtete 195 8 die Produktionsländer zu einer 4Oprozentigen Reduzierung der Förderung.
Auch 75*/o des Weltbedarfs an Columbit wird von Nigeria bestritten. Columbit ist ein Metall, das zur Stahlhärtung dient.
Kohle wird in der Ostregion gefördert. Die Förderung erreichte 1958 rund 925 000 Tonnen, die hauptsächlich dem Inlandsbedarf dienen.
Absatz-----B-l-e--i, ---Z-i-n--k---u--n-d---Gold werden in kleineren Mengen 1 243 gefördert.
Erdöl-Quellen sind in Ost-Nigeria vorhanden. Von dem größten Ölfeld nach der Hafenstadt Port Harcourt wurde eine Ölleitung gelegt. Ende 1958 erreichte der Export bereits nahezu 12 Mill. DM. Eine neue Erdöl-Quelle wurde auch in West-Nigeria entdeckt.
Der Bergbau untersteht der Föderationsregierung. In die Tantiemen teilen sich die Regierungen der Föderation und der Regionen; der größte Anteil entfällt auf die Ursprungs-Region.
Industrie Die industrielle Entwicklung befindet sich noch im Anfangsstadium. Die meist kleinhandwerklichen Betriebe (bis 10 Beschäftigte) befassen sich mit der Weiterverarbeitung heimischer Rohprodukte, Entkernung von Baumwolle, Herstellung von Baumwollstoffen, Palmölgewinnung durch Ölmühlen, Herstellung von Sperr-und Furnierholz, Produktion von Fruchtsäften und alkoholfreien Getränken.
Nur 40 000 der 450 000 Beschäftigten gehören Großbetrieben an, so dem Bergbau und der Energiewirtschaft, usw.
Großbritannien ist der beste Nigerias, es folgen Holland und die Bundesrepublik Deutschland. Großbritannien ist auch der bedeutendste Lieferant, es folgen Japan und die Bundesrepublik Deutschland.
Die industriellen Handwerker werden von der Regierung in bezug auf Technik und Ausdehnung der Betriebe weitgehend unterstützt.
Zu den bedeutendsten Betrieben gehören: 1 Sägewerk in Sapele — Westregion 1 Sperrholzfabrik in Sapele — Westregion 1 Spinnerei und Weberei —Nordregion 1 Zementfabrik —Ostregion je 1 Zigaretten-Fabrik in Ibadan, Port-Harcourt, Zaria je 1 Brauerei in Apapa und Aba 1 Textilfabrik in Kaduna Konservenfabriken Seifenfabriken 1 Plastikfabrik Möbelfabriken 1 Fabrik für Werkzeugmaschinen 4 Werften Energieversorgung Einer Elektrizitätsgesellschaft (Körperschaft öffentlichen Rechts) untersteht als einziger Behörde die Stromerzeugung und -Verteilung, sowie der Ausbau des öffentlichen Versorgungsnetzes. Sie bezieht den Strom von zwei Privat-Gesellschaften, von denen die eine Strom aus Wasserkraft für den Zinn-Bergbau in Jos in der Nord-Region erzeugt, die andere ihre Sägewerkein Sapele in der West-Region beliefen 1958/59 wurden insgesamt 242 Mill. kW erzeugt. Entwicklungsbehörden Diese bestehen in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts in der Föderation und den Regionen und sollen in den jeweiligen Gebieten die wirtschaftliche Entwicklung durch neue Industrie-Betriebe, durch den Ausbau der Straßen, Landbesiedlung und durch Forschungen fördern. Sie werden von den Absatzämtern finanziert. Es handelt sich um folgende: „Federal Loans Board"
„Northern Region Development Corporation'„Eastern Region Development Corporation“ „Western Region Development Board“ „Western Region Finance Corporation“ „Lagos Executive Development Board“, der die britische Gesellschaft für koloniale Entwick-
lung Anleihen in Höhe von 1, 25 Mill. Pfund zur Verfügung stellte.
Kapital für die industrielle Entwicklung kommt ferner von der „Investment Corporation of NigeriaLtd" mit Unterstützung der „Commonwealth-Entwicklungs-Finanzierungsgesellschaft , sowie von den kürzlich in der Ost-und Nord-Region gegründeten Entwicklungsgesellschaften. Finanzen Währung: 1 nigerianisches Pfund = 1 Pfund Sterling. Nigeria ersetzt die westafrikanische Währung durch eine eigene Währung. Die ersten nigerianisdien Noten wurden am 1. Juli 1959 ausgegeben.
Das Bankwesen: Das Bankwesen untersteht dem Bankgesetz von 1952, das die Genehmigungs-pflicht für alle Banken, sowie ein Mindeststammkapital von 25 000 Pfund vorschreibt, von dem mindestens 12 000 Pfund in bar aufgebracht werden müssen.
Die „Zentralbank von Nigeria“ wurde 1959 gegründet. Die bedeutendsten Banken sind: „Bank of British West Africa Ltd“, „Barclays Bank D. C. O. Ltd", „British and French Bank Ltd". „National Bank of Nigeria Ltd“, „Merchants Bank Ltd“.
Daneben gibt es eine Postsparkasse und zwei Genossenschaftsbanken, eine in der Ost-und eine in der West-Region. Öffentliche Finanzen:
Im Anschluß an die Londoner Verfassungskonferenz von 1957 wurde eine Finanzkommission eingesetzt. Die Regionen erhielten einen festgesetzten Prozentsatz der Einfuhrund Ausfuhr-Zölle, der Verbrauchssteuern, der Einkommensteuern, der Bergbau-Tantiemen und anderer kleinerer Einnahmen.
Die Annahme des Berichts führte zu einer teilweisen Neuaufteilung der Einnahmen.
Außenhandel:
Das Schwergewicht des Exports liegt heute auf England, Amerika und Benelux. Für den Handel in beiden Richtungen: Japan, Bundesrepublik Deutschland und Italien.
Zwischen 1948 und 1958 konnte der Export wertmäßig verdoppelt werden, während sich der Import vervierfachte.
Gemäß den Planungen und in Verbindung mit Investierungen und Infrastruktur soll ab 1965 der Export von Kakao, Baumwolle, Kautschuk und Holz wesentlich erhöht werden. Dies kann jedoch nur unter der Voraussetzung einer Stabilisierung der Weltmarktpreise, sowie eines Ausgleichs des Commonwealth mit der EWG möglich werden.
Zweite Voraussetzung sind weitere Investierungen des Auslandes. Nachstehend Übersicht derselben von 1953 bis 1958:
National-Einkommen Gemessen an dem Durchschnittseinkommen in den westeuropäischen Ländern, das sich hier auf 207 Pfund pro Kopf der Bevölkerung beläuft, ist dasselbe in Nigeria gering. Es stieg in den letzten Jahren von 21 auf 30 Pfund Sterling. Trotzdem liegt es höher als zum Beispiel in Äthiopien, Liberia, Indien und Pakistan. In den meisten afro-asiatischen Ländern liegt der Durchschnitt bei 50 Pfund. In der Südafrikanischen Union jedoch bei 124 Pfund.
Das gesamte National-Einkommen Nigerias erhöhte sich von 1950 bis 1957 um 4 °/0 pro Jahr, das ergab für 1957 ein Einkommen von 812, 3 Mill. Pfund, eine für afrikanische Verhältnisse beachtenswerte Summe, in der der Produktionsanteil für die Selbstversorgung der bäuerlichen Familien nicht enthalten ist.
Aufteilung:
Landwirtschaft, Viehzucht, Forsten und Fischfang .... 501, 0 Mill. Pfund Bergbau, Handwerk und Industrie...................................... 14, 5 „ „ Bauwirtschaft, Dienstleistungen, Banken undVersicherungen . 139, 1 „ „ Grund und Boden, Zölle, Handel........................................................ 44, 9 „ Zinsen und Guthaben im Ausland............................... 6, 9 „ „ Abzüglich Dividenden an Personen imAusland .... 7, 5 „ Brutto-National-Einkommen............................................................ 812, 3
Aufteilung der staatlichen Ausgaben und Investierungen:
Agrikultur................................................. 50, 5 % Forsten......................................................... 3, 25°/« Viehzucht................................................... 8, 0 0/o Transportwesen....................................... 14, 5 #/o Industrie............................................ 18, 25 0/0 Regierungsdienststellen.............................. 5, 5 °/o
Arbeitsfragen Die meisten Nigerier sind Kleinbauern, die neben Nahrungsmitteln für den eigenen Bedarf und der Belieferung der einheimischen Märkte auch noch für den Export Palmöl und Palmkerne, sowie Erdnüsse und Baumwolle erzeugen.
Am 30. September 1957 betrug die Zahl der Lohnempfänger in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten:
Landwirtschaft, Forsten, Fischerei . 42 680 Bergbau, Steinbrüche...................... 53 630 Verarbeitende Industrie............................. 31 574 Baugewerbe............................................ m 208 Handel........................................................... 5656, Verkehr.................................................................. 45 032 Öffentlicher Dienst............................ 123 882
Arbeiterorganisationen Arbeitsverhältnisse, Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaften unterliegen der konkurrierenden Gesetzgebung durch die Zentralregierung und die Regionalregierungen. Nigeria hat die Grundsätze der Internationalen Arbeitskonvention hinsichtlich des Rechts auf Zusammenschluß und der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten anerkannt. Ende 1957 gab es 297 Gewerkschaften mit 232 953 Mitgliedern. Außerhalb des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Körperschaften gab es nur wenige ständige Verhandlungsorgane. Als Nachfolger der beiden früheren nigerianischen Arbeiterorganisationen auf Landesebene wurde 1959 der Gewerkschaftskongreß von Nigeria gegründet.
In einigen Großbetrieben gibt es beratende Ausschüsse. Arbeitsrecht Für allgemeine Arbeitsfragen in Nigeria ist das Arbeitsrecht verbindlich, das sich auf entsprechende britische Gesetze stützt. Es regelt Fragen des Arbeitsverhältnisses, der gesundheitlichen Betreuung, der Wohlfahrt usw. Für Unfallentschädigung ist das Gesetz über die Arbeiterunfallversicherung und für Fabrikarbeiter das Fabrikgesetz maßgebend.
Entwicklungsaufgaben Ein großer Teil des Staatsbudgets steht jährlich für die Entwicklung in den Regionen zur Verfügung. Auch die Institute für landwirtschaftliche Forschung, für Forsten und für das Veterinärwesen bemühen sich um die rationelle Nutzbarmachung des Landes.
An erster Stelle steht die Regulierung des gesamten Wasservorkommens.
Planungen: — In den kommenden fünf Jahren sollen die Wasserkräfte des Niger und des Kaduna durch entsprechende Anlagen nutzbar gemacht werden.
— Spezialisierung in der Agrarkultur. — Anwendung von Düngemitteln (bisher fast unbekannt).
— Systematischer Kampf gegen Insekten und Parasiten.
— Verbesserung der Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln.
— Modernisierung des Transportwesens.
— Verbesserung des Kreditwesens.
— Erteilung staatlicher Lizenzen, um langfristige Investierungen herbeizuführen.
— Politik finanzieller Sicherheit.
— Politik fiskalischer Stützung.
Die industrielle Entwicklung ist weitgehend von den Weltmarktpreisen für Rohstoffe abhängig.
Der Ausbau der weiterverarbeitenden Industrie ist notwendig, um Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn dann aber Energiequellen und ungelernte Arbeitskräfte genügend vorhanden sind, wird es an qualifizierten Arbeitern und Technikern fehlen.
Nachiorderungen dei Beilagen aus Politik und Zeitgeschichte sind an die Vertriebsabteilung DAS PARLAMENT. Hamburg 36, Gänsemarkt 21/23, zu richten. Abonnementsbestellungen der Wochenzeitung DAS PARLAMENT zum Preis von DM 1, 89 monatlich bei Postzustellung einschließlich Beilage ebenfalls nur an die Vertriebsabteilung Bestellungen von Sammelmappen für die Beilage zum Preise von DM 6, — pro Stück einschließlich Verpackung zuzüglich Portokosten . an die Vertriebsabteilung, Hamburg 36, Gänsemarkt 21/23, Telefon 34 12 51.
Die „Rockefeller Stiftung" unterhält ein Büro in Lagos. Besonders in England bemüht man sich um die Publizierung der Entwicklungsmöglichkeiten, denn die Zukunft des Landes hängt von der Höhe der Investierungen ab. Um jedoch die Anzahl der bisher vorhandenen Arbeitsplätze nur um 1 % erhöhen zu können, müßten 90 Millionen investiert werden. Die ausländischen Beteiligungen ergaben bisher nur 25 °/o der Gesamtinvestierungen. Die nigerianischen Finanziers haben sich der schnelleren Profite wegen HERAUSGEBER: nicht der aufzubauenden Industrie, sondern hauptsächlich dem Handel zugewandt.
Trotz seiner großen Mannigfaltigkeit hat Nigeria ein Gefühl der Einheit entwickelt. Die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und der Ausbau des Verkehrs-und Nachrichtenwesens haben das Land nicht nur dem Handel und Fortschritt geöffnet, sondern auch den freien Kontakt zwischen den Völkern ermöglicht. -Heute ist Nigeria von allen Teilen der Welt auf dem See-und Luftweg leicht erreichbar. Die natürlichen Hindernisse — die Wüste im Norden, eine sumpfige Küste im Süden und ein allgemein ungesundes Klima — sind überwunden worden.
BUNDESZENTRALE FÜR HEIMATDIENST BONN/RHE 1N, KÖNIGSTRASSE 85