Der serbisch-albanische Konflikt im Kosovo wurde vielfach vorhergesagt. Trotz seiner immensen Sprengkraft blieb er bei den Friedensverhandlungen in Dayton ausgespart. Daß die präventive Diplomatie, soweit sie überhaupt stattfand, auch in den Folgejahren scheiterte, ist nicht zuletzt auf die diffuse Politik des Westens gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) zurückzuführen. Denn zum einen galt der serbische (später jugoslawische) Präsident Slobodan Milosevic als unerläßlicher Partner bei der Herbei-führung und Implementierung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina, zum anderen war klar, daß Belgrad den Daytonprozeß partiell obstruierte und daß die innerjugoslawische Situation aufgrund der defizitären demokratischen Entwicklung und der Zeitbombe Kosovo noch keine vollständige Normalisierung der bilateralen Beziehungen zuließ. Da das Verhältnis des Westens zur BR Jugoslawien seit 1992 de facto ungeklärt war, blieben auch die externen Einwirkungsmöglichkeiten extrem beschränkt. Als 1998 die Kosovokrise auf den Eklat zusteuerte, zeigte sich die Staatengemeinschaft handlungsunfähig.
I. Westliche Isolationspolitik
Aus dem 1990/91 begonnenen Auflösungsprozeß Jugoslawiens sind fünf Nachfolgestaaten hervorgangen: Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Makedonien und die aus Serbien (10 Millionen Einwohner) und Montenegro (600 000) bestehende Bundesrepublik Jugoslawien. In die jugoslawischen Nachfolgekriege in Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina ist Belgrad nie offiziell eingetreten. Aber es ist unbestritten, daß es die kroatischen und bosnischen Serben politisch, logistisch und materiell unterstützte. Aus diesem Grund ist die häufig abfällig als „Restjugoslawien" etikettierte Bundesrepublik bereits 1992 mit umfassenden Sanktionen bestraft worden.
Am 30. Mai 1992, mit Verabschiedung der Resolution 757 durch den UNO Sicherheitsrat, wurde die BR Jugoslawien aus den internationalen Organisationen ausgeschlossen und mit umfassenden Wirtschaftssanktionen belegt. Die Präambel des Dokuments konstatierte, daß die BRJ nicht automatisch als Rechtsnachfolgerin der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) gelten könne, da sich der kommunistische Bundesstaat de facto aufgelöst habe. Am 22. September 1992 beschloß die Generalversammlung auf Grundlage ihrer Resolution 47/1, Jugoslawien von ihrer Arbeit auszuschließen. Seither ist der Status ungeklärt, weder wurde seine Beteiligung ausdrücklich negiert, noch wurde es mit allen dazugehörigen Rechten als Vollmitglied akzeptiert Auch die OSZE hatte am 8. Juni 1992 die Mitgliedschaft Jugoslawiens ruhen lassen, was später die Bearbeitung der Kosovo-Krise beeinträchtigen sollte. Im September 1992 eröffnete die „KSZE-Langzeitmission nach Kosovo, Sandzak und Vojvodina“ ein Büro in Pristina. Aufgabe war die Beobachtung der Menschenrechtslage sowie die Vermittlung eines Dialoges zwischen Serben und Albanern. Da aber der Ausschuß Hoher Beamter die Aussetzung der Mitgliedschaft Jugoslawiens in der KSZE nicht wieder rückgängig machte, verwies Belgrad die Mission im Juni 1993 des Landes
Die politische Isolation und das Wirtschaftsembargo wirkten sich verheerend auf die jugoslawische Volkswirtschaft aus. Das Embargo verstärkte bestehende strukturelle Schwächen und führte zu erheblichen Produktionseinbußen und Einkommensverlusten. Zwischen Juni und Dezember 1992 sank die Industrieproduktion um 32, 3 Prozent gegenüber der gleichen Periode im Vorjahr, rund 600 000 Beschäftigte wurden in Zwangsurlaub geschickt. Da der Staat aufgrund der dramatischen Einnahmeausfälle die Geldmenge erhöhte, schnellte die Inflationsrate steil nach oben. Im Dezember 1993 erreichte sie eine Rekordsumme von einer Million Prozent gegenüber dem Vormonat. Im Frühjahr 1995 lagen die volkswirtschaftlichen Gesamtverluste bei 147 Milliarden US-Dollar.
Die rasante Talfahrt der jugoslawischen Wirtschaft mag ein Grund dafür gewesen sein, daß die jugoslawische Führungsspitze Mitte 1994 zu der Auffassung kam, den bosnischen Krieg zu beenden und sich von den Embargomaßnahmen zu befreien. Der serbische Präsident Slobodan Milosevic erklärte am 31. Juli 1994, der Frieden liege im Interesse „der ganzen serbischen Nation“ und nahm den von der Kontaktgruppe entwickelten Friedensplan für Bosnien-Herzegowina an, der später die Grundlage der Verhandlungen in Dayton bildete. Die Behauptung, die Allianz habe im Sommer 1995 den serbischen Präsidenten in zwölf Tagen an den Verhandlungstisch gebombt, die die NATO vier Jahre später zur Rechtfertigung der Intervention im Kosovo anführte, ist also inkorrekt. Da sich aber die Führung der bosnischen Serben der Anweisung aus Belgrad verweigerte, kam es im August 1994 zum spektakulären Bruch zwischen Belgrad und Pale. Dies war einer der Gründe, weshalb der serbische Präsident in westlicher Perzeption zum Friedensengel aufrückte
Als nach vier Jahren Krieg am 21. November 1995 endlich das Friedensabkommen von Dayton geschlossen wurde, atmete die Staatengemeinschaft auf: Schließlich hatten die jugoslawischen Nachfolgekriege nicht nur Hunderttausende Tote gefordert und mehr als zwei Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht. Auch das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Staatengemeinschaft hatte aufgrund jahrelanger Handlungsunfähigkeit ernsthaften Schaden genommen. Endlich schienen die grausamen jugoslawischen Nachfolgkriege beigelegt
Seit längerem hatte sich zudem die Erkenntnis durchgesetzt, daß es notwendig werden würde, Jugoslawien in die internationalen Kooperationsstrukturen zurückzuholen. Die anhaltende politische Isolation deformierte das politische System und die Gesellschaft Serbiens und Montenegros, förderte kriminelle und mafiose Strukturen und stieß weite Teile der Bevölkerung in soziale Not -ein sicheres Rezept zur Schaffung eines neuen Unruheherdes. Deshalb wurde an einer Gesamtlösung für die postjugoslawische Staatenwelt gebastelt, die auch die BRJ aus der Isolation sowie zu einer allmählichen Normalisierung der bilateralen Beziehungen führen sollte.
Das überaus konflikthafte Verhältnis zwischen Makedonien und Griechenland normalisierte sich, nachdem am 13. September 1995 ein Interimsabkommen zustande gekommen war Die BR Jugo-slawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Makedonien erkannten sich -sofern dies noch nicht geschehen war -im Verlauf des Jahres 1996 gegenseitig an. Damit war eine wichtige Voraussetzung für die weitere politische Entspannung in der Region gelegt. Daraufhin begannen schließlich auch zahlreiche europäische und außereuropäische Staaten, ihre diplomatischen Beziehungen zur BR Jugoslawien wiederaufzunehmen. Auf der Grundlage einer Gemeinsamen Entscheidung vom 9. April 1996 erkannten die EU-Staaten die BR Jugoslawien auf individueller Basis an, die EU als solche hat dies allerdings bis heute nicht getan.
Offen blieben Fragen in Zusammenhang mit den Sukzessionsverhandlungen, darunter die Aufteilung von Schulden und Vermögen des kommunistischen Jugoslawiens, der kroatisch-montenegrinische Konflikt über die Halbinsel Prevlaka (den wichtigsten jugoslawischen Militärhafen, der jedoch auf kroatischem Territorium liegt) sowie das Rückkehrrecht von rund 300 000 Serben, die im Sommer 1995 aus Kroatien nach Bosnien-Herzegowina und in die BR Jugoslawien vertrieben worden waren und deren Wiederaufnahme Zagreb faktisch verweigerte. Da Belgrad im allgemeinen Wohlverhalten demonstrierte, wurden die Sanktionen im September 1996 bis auf einen „äußeren Wall“ aufgehoben, der dem Staat weiterhin den Zugang zu den internationalen Finanzorganisationen -wie dem Internationalen Währungsfonds (IMF), der Europäischen Bank für Wiederaufbau (EBRD), der Weltbank usw. -und damit zu deren Krediten versperrte. Damit wollte der Westen ein Druckmittel in der Hand behalten, um Belgrad zur Umsetzung des Dayton-Abkommens sowie zu inneren demokratischen und marktwirtschaftlichen Reformen zu zwingen. Am 29. April 1997 gewährte die EU Belgrad erstmalig autonome Handelspräferenzen, die aber schon 1998 wegen der heraufziehenden Kosovokrise wieder ausgesetzt wurden.
Die Lage in Jugoslawien blieb auch nach 1995 in vieler Hinsicht prekär. Da das Land keine internationalen Kredite erhielt, liefen alle ökonomischen Reformversuche ins Leere. Nach Einschätzung internationaler Finanzexperten erreichte die Wirtschaftsleistung Jugoslawiens nach Ende des bosnischen Krieges weniger als die Hälfte von 1989, das Außenhandelsdefizit überschritt 1998 die Rekord-marke von 2 Milliarden US-Dollar. Die Auslandsschulden beliefen sich auf mindestens 10 Milliarden US-Dollar, rund 80 Prozent des jugoslawischen Bruttosozialprodukts.
Die sozioökonomische Dauerkrise schürte den Zwist mit der Partnerrepublik Montenegro, in der Ende 1997 Milosevics Widersacher Milo Djukanovic die Präsidentschaftswahlen gewann. Das Ergebnis war von dem Belgrad-treuen Momir Bulatovic angefochten worden, und die Vereidigung des neuen Präsidenten hatte Mitte Januar 1998 Unruhen ausgelöst. Djukanovic steht für wirtschaftliche Reformen, die Öffnung des Landes nach Westen und den konstitutionellen Umbau der BR Jugoslawien, der dem kleinen Montenegro mehr Einfluß auf die Bundespolitik bringen soll. Diese bereits seit 1992 schwelende Verfassungskrise konnte bislang nicht gelöst werden. So sind drei Parallelverfassungen in Kraft: die serbische, die montenegrinische und die jugoslawische, die sich in vielen Bereichen widersprechen, andere Fragen ganz offenlassen Die in Podgorica regierende Koalition „Damit wir besser leben“ betrachtet die jugoslawischen Bundesinstitutionen als verfassungswidrig und verweigert die Umsetzung von Bundesbeschlüssen. Seit Monaten behält Montenegro Zölle und Steuereinnahmen ein, die eigentlich in das Bundesbudget fließen müßten. Die Teilrepublik besitzt eigene diplomatische Vertretungen in westlichen Staaten, will ein separates Strafgesetzbuch und womöglich eine eigene Währung einführen. Es steht die Sezessionsdrohung, mindestens aber die Forderung nach Umwandlung der Bundesrepublik Jugoslawien in eine Konföderation im Raum Der seit 1989/90 ungeklärte und bis heute umstrittene politische Status Kosovos hat die Lage weiter kompliziert. Noch ist nicht entschieden, ob und wie lange es die montenegrinische Maus noch mit dem serbischen Elefanten unter demselben politischen Dach aushalten wird.
Aus westlicher Sicht besonders besorgniserregend entwickelte sich auch die innenpolitische Situation in Serbien. Mangelnde Demokratisierung, Beschränkungen der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz sowie die Behinderung der Meinungs-und Medienfreiheit charakterisierten auch nach 1995 das Land. An der Jahreswende 1996/97 demonstrierte das Oppositionsbündnis „Zajedno“ wochenlang gegen angebliche Fälschungen bei den Lokalwahlen vom 17. November 1996. Als Sonderbeauftragter der OSZE reiste daraufhin Felipe Gonzales am 20. und 21. Dezember nach Belgrad. In seinem Bericht an den Ständigen Rat (bekamt als Gonzales-Bericht) kam er zu dem Ergebnis, daß die oppositionelle Zajedno-Koalition in 25 Gemeinden (darunter Pirot, Kraljevo, Uzice, Nis und in Teilen Belgrads) die Mehrheit errungen hatte Belgrad erklärte sich zu Zugeständnissen bereit, jedoch zerbrach das Oppositionsbündnis nach einigen Wochen an internen Machtkämpfen. Seither hat sich die innere Lage in bezug auf Demokratie und Menschenrechte weiter verschlechtert
Die größten Sorgen bereitete seit Mitte 1997 jedoch das Kosovo, in dem sich 1990 die Albaner für unabhängig erklärt und einen Schattenstaat ausgerufen hatten. Seit 1995 war es zu einer deutlichen Mobilisierung und Politisierung der kosovoalbanischen Bevölkerung gekommen, erste gewalt-bereite Gruppen traten in Erscheinung Wie aber sollte der Westen auf die heraufziehende serbisch-albanische Krise reagieren?
II. Gescheiterte Konfliktprävention im Kosovo
Während der Westen die Ereignisse in Bosnien nie als ernsthafte Bedrohung vitaler Interessen wahr-nahm, blickte er schließlich mit größter Sorge auf die Zwei-Millionen-Provinz Kosovo. Die ungelöste albanische Frage wurde als typisches trigger-Problem erkannt, da neben dem 3, 2 Millionen-Staat Albanien auch Montenegro (mit 50 000 Albanern), Makedonien (460 000) und Nord-Griechenland (150 000) durch die Ereignisse im Kosovo in Mitleidenschaft gezogen zu werden! drohten. Anders als der bosnische hätte sich der serbisch-albanische Konflikt im Kosovo nur schwer auf das Territorium Ex-Jugoslawiens begrenzen lassen. Eine regionale Ausweitung des Konfliktes hätte jedoch weitere Sicherheitsinteressen des Westens bedroht, die in den geostrategisch zentralen Regionen (Ägäis, Türkei, Mittlerer Osten) liegen. Der damalige amerikanische Präsident George Bush hatte schon im Dezember 1992 erklärt, daß ein Krieg im Kosovo zu einem westlichen Militäreinsatz führen würde -zu einem Zeitpunkt, als die USA im Jugoslawien-Konflikt noch weitestgehende Abstinenz übten. Werteinteressen wie die Entwicklung der Demokratie und der Schutz der Menschenrechte haben im westlichen Kalkül zweifellos auch eine Rolle gespielt. Aber entscheidend waren wohl die strategischen Erwägungen.
Gleichwohl rückte Kosovo erst nach dem Herbst 1997, als sich die Krisen-Anzeichen in der Provinz verdichteten, ganz oben auf die Agenda fast aller wichtigen internationalen Organisationen und zahlloser Nichtregierungsorganisationen. Dabei hat es gerade in bezug auf Kosovo nicht an warnenden Stimmen, politischen Analysen und Vorschlägen zur Konfliktprävention gefehlt. Beispielsweise waren zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Institute, darunter die Comunitä di Sant’Egidio (Rom), die International Crisis Group (Brüssel), die Griechische Stiftung für Europa-und Außenpolitik ELIAMEP (Athen), die Bertelsmann-Stiftung (Gütersloh) und das Conflict Prevention Network der EU (Brüssel), rechtzeitig zur Stelle. Auf internationaler Ebene beschränkte sich die Kosovo-Diplomatie vor 1998 'weitestgehend auf die unermüdlichen Aktivitäten der beim Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina angesiedelten Arbeitsgruppen für Sukzessionsfragen und ethnische Minderheiten, die aber im Grunde marginalisiert blieben
Dies läßt sich mit mindestens zwei Faktoren erklären. Bis 1997/98 stand die westliche Politik gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien ganz im Schatten des Friedensprozesses von Dayton. Zu viele personelle und finanzielle Ressourcen waren durch den unvollendeten Frieden in Bosnien-Herzegowina gebunden, als daß es zu einer präventiven Krisendiplomatie in anderen Regionen gereicht hätte. Denn die Implementierung des Friedensvertrages blieb in nahezu jeder Hinsicht weit hinter den ursprünglich hochtrabenden Erwartungen zurück Weder funktionierten die in der Verfassung vorgesehenen gesamtstaatlichen Institutionen, noch kam es zu einer gesamtbosnischen Innen-oder Außenpolitik. Einen Teil des Problems bildete die ständige Einmischung der Nachbarstaaten Kroatien und der BR Jugoslawien in die Innenpolitik, da ihnen in Dayton das Recht zugestanden worden war, „parallele Sonderbeziehungen“ (special parallel relationships) mit den bosnischen Entitäten (Teilstaaten) zu unterhalten
Ein zweiter Grund war, daß sich die Staatengemeinschaft aufgrund ihrer Isolationspolitik selbst der wichtigsten Instrumente zur Krisenprävention beraubt hatte. So konnte beispielsweise die KSZE/OSZE, aus der die BRJ ausgeschlossen war, nicht wirklich aktiv werden. Auch die in der Diplomatie beliebte „Zuckerbrot und Peitsche" -Strategie funktionierte nicht: Einem Staat, der ohnehin schon politisch und wirtschaftlich isoliert ist, kann man nicht mehr mit Sanktionen drohen. Wirtschaftliche Anreize in Form von Beziehungen zur EU hielt die Staatengemeinschaft gegenüber Belgrad dagegen durchaus parat. Aber ihre im Gegenzug an Belgrad gestellten Forderungen blieben lange Zeit zu vage, als daß die jugoslawische Führung sie hätte ernst nehmen können. Es war die Regierung in Belgrad, die immer wieder auf Präzisierung der Konditionalitäten zur Normalisierung des internationalen Status der BRJ gedrungen hatte.
Im Herbst 1997 hat sich die Internationale Bosnien-Kontaktgruppe (bestehend aus Vertretern der USA, Rußlands, Frankreichs, Großbritanniens, Deutschlands und Italiens) schließlich auch dem Kosovo-Problem zugewandt und am 24. September 1997 in New York dazu ihre erste Erklärung abgegeben. Sie rief beide Seiten zu Gewaltverzicht und Dialog auf. Ein nachfolgendes Statement (Moskauer Erklärung vom 25. Februar 1998) präzisierte: Jede Lösung, auf die sich beide Seiten auf friedlichem Wege einigen, ist für die Staatengemeinschaft akzeptabel. Weder die Fortsetzung des (gewaltträchtigen) Status quo noch die staatliche Unabhängigkeit Kosovos würden unterstützt. Serben und Albaner sollten „ohne Vorbedingungen“ in den Dialog über einen territorialen Sonderstatus der Provinz eintreten. Die Kontaktgruppe orientierte sich mithin an den Empfehlungen der 1991 gebildeten EU-Expertenkommission (Badinter-Kommission), die besagten, daß nur die Teilrepubliken, nicht die autonomen Provinzen Jugoslawiens, das Recht auf einen selbständigen Staat geltend machen dürften.
Als Ende Februar/Anfang März 1998 die bewaffneten Auseinandersetzungen im Kosovo eskalierten, wurde der Ton schärfer, die Forderungen präziser. In der Londoner Erklärung vom 9. März 1998 verurteilte die Kontaktgruppe die Gewaltanwendung der serbischen Polizei im Kosovo ebenso wie die Terrorakte der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK). Gleichzeitig wurde der UNO-Sicherheitsrat aufgefordert, ein Waffenembargo über Jugoslawien, einschließlich Kosovos, zu verhängen. Ende Juni beschloß der Rat der EU zudem ein Flugverbot für jugoslawische Fluggesellschaften sowie ein Investitionsembargo. Regierungskredite für Handel, Investitionen und Privatisierung in Serbien wurden eingefroren, Vertreter Serbiens und Jugoslawiens, die für die Repression verantwortlich waren, durften nicht mehr in Kontaktgruppenstaaten einreisen. Hätte Belgrad aber einen „wirklichen Dialog“ mit den Albanern gestartet, hätte die BRJ mit Aktivierung ihrer Mitgliedschaft in der OSZE und Aufhebung wirtschaftlicher und anderer Sanktionen rechnen können. Da dies nicht der Fall war, die bewaffneten Auseinandersetzungen vielmehr weiter an Umfang und Schärfe zunahmen, wurden sukzessive immer weitere Sanktionen verhängt: eine Liefersperre für Ausrüstungsgüter, die durch die Sicherheitskräfte eingesetzt werden könnten, ein Moratorium für Exportkredite, die Einfrierung von Geldern . Serbiens und der jugoslawischen Regierung im Ausland, ein Landeverbot für jugoslawische Fluggesellschaften sowie zuletzt am 24. April 1999 -nach vierwöchigem Bombardement der NATO -auch ein Ölembargo. Gleichzeitig wurden Schlupflöcher in der Sanktionsmauer geschlossen
Angesichts der ausufernden Gewalt im Kosovo betonten westliche Politiker seit 1998, daß ein „zweites Bosnien“ verhindert werden müsse, womit gemeint war, daß der Westen den gravierenden Menschenrechtsverletzungen auf dem Balkan nicht schon wieder tatenlos zuschauen dürfe Als Ultima ratio solle die NATO die Angriffe der serbischen Sonderpolizei auf albanische Wohngebiete militärisch stoppen. Der Krieg im Kosovo sollte nach dem „Modell Dayton“ beendet werden, was US-Außenministerin Madeleine Albright immer wieder betonte Aus diesem Grund begann die NATO im Juni 1998 mit dem Aufbau ihrer militärischen Drohkulisse. Luftmanöver über Albanien und Makedonien sollten die Entschlossenheit der Allianz zum Eingreifen demonstrieren. Tatsächlich ließ Belgrad Anfang Juli 1998 eine internationale Beobachtermission (Kosovo Diplomatie Observer Mission, KDOM) im Kosovo zu. Anhaltende serbische Angriffe im Zentralkosovo veranlaßten die Staatengemeinschaft zu weiteren Schritten. Am 23. September verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat unter Kapitel VII die Resolution 1199, mit der ein sofortiger Waffenstillstand, der Rückzug von Armee und Sonderpolizei, Zugang für humanitäre Organisationen und Zusammenarbeit mit dem UNO-Tribunal in Den Haag gefordert wurde. Einen Tag später sprach die NATO eine Aktivierungswarnung für mögliche Luftangriffe auf die BR Jugoslawien aus (ACT WARN)
Anwachsende Flüchtlingsströme, Berichte über immer neue Menschenrechtsverletzungen und die Einschätzung des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan, daß Belgrad seinen Verpflichtungen nicht vollständig nachkomme, animierten die NATO zu weiteren Drohungen. Am 13. Oktober 1998 gab der NATO-Rat den Einsatzbefehl für Luft-schläge (ACT ORD) auf das Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien. Sie führte in buchstäblich allerletzter Sekunde zu einer Übereinkunft zwischen US-Vermittler Richard Holbrooke und dem jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic. Am 16. Oktober einigten sich die Kontrahenten auf ein Abkommen, nachdem die OSZE bis zu 2 000 Verifikateure (Kontrolleure) in die Krisenprovinz entsenden durfte. Ihre Aufgabe war die Überwachung des gleichzeitig geschlossenen Waffenstillstands und der Umsetzung der Sicherheitsratsresolutionen sowie die Mitwirkung an der Flüchtlingsrückführung Gleichzeitig wurde in Makedonien eine 1700 Mann starke NATO-Eingreiftruppe, die „Extraction Force“, stationiert. Sie sollte die OSZE-Mission im Konfliktfall mit Panzerfahrzeugen und Hubschraubern evakuieren. Unbemannte Überwachungsflugzeuge der NATO durften fortan Kosovo überfliegen (Operation Eagle Eye).
Schon damals war klar, daß die Vereinbarung bestenfalls eine Zwischenlösung sein würde. Zwar hatte die Übereinkunft zu einer Beruhigung der Kriegshandlungen geführt, die serbischen bewaffneten Kräfte wurden auf das Niveau vom März 1998 reduziert, und die Flüchtlinge konnten in größerer Zahl in ihre Heimatorte zurückkehren. Die Kosovaren erklärten jedoch, der Kampf gehe weiter, und die Untergrundkämpfer der . UCK kehrten zu ihrer ursprünglichen subkonventionellen, offensiven Guerilla-Taktik mit Anschlägen und Geiselnahmen zurück. Sie nutzten die Winterpause, um ihre Truppen zu trainieren und zu bewaffnen. Nach Angaben der OSZE unterhielt die UCK Militär-basen im Norden Albaniens (Bajram Surri, Tro-poje, Krum, Kukes und Peskopeja), von wo aus permanent Waffen und Kämpfer über die jugoslawische Grenze einsickerten. Spätestens im Frühjahr 1999 wäre mit einer neuerlichen Offensive der Kosovaren oder aber einem großen militärischen Präventivschlag der jugoslawischen Armee zu rechnen gewesen. Denn die jugoslawische Armee und die serbische Sonderpolizei standen mit mindestens 18 500 Mann (so viele waren es im März 1998) weiter in der Provinz.
Schon seit Dezember 1998 gingen die Serben wieder massiver gegen die albanischen Widerstands-nester vor. Am 16. Januar 1999 kam es in Racak zur Tötung von etwa 45 Albanern, die später durch EU-Experten forensisch untersucht wurden. Der Abschlußbericht erbrachte jedoch keine Erkenntnisse über die Todesumstände, insbesondere in der Frage, ob es sich um ein „Massaker“ gehandelt habe oder nicht Spätestens seither war dennoch klar, daß die internationalen Beobachter der eskalierenden Gewalt keinen Einhalt gebieten konnten; statt dessen befand sich die unbewaffnete OSZE-Mission in einer potentiellen Geiselrolle Was wesentlich schwerer wog: Es war weit und breit keine politische Lösung in Sicht.
III. Das Scheitern der Verhandlungen von Rambouillet
Die serbische Regierung hatte noch im Oktober 1998 eine einseitige Verpflichtungserklärung abgegeben, nach der sie Kosovo weitgehende Selbstverwaltung einräumen wollte. Am 20. November präsentierte sie einen „Gemeinsamen Vorschlag“ über die Selbstverwaltung Kosovos, den sie mit Vertretern der belgradtreuen Albanerparteien und anderer Minderheitengruppen abgestimmt hatte. Demnach sollte Kosovo weitgehende Selbstverwaltung erlaubt sein, jedoch sollten alle nationalen Gemeinschaften in gleicher Stärke im Parlament vertreten sein. Serben, Roma, Türken und andere Minderheiten hätten also jeweils ebenso viele Sitze wie die Albaner in der gesetzgebenden Versammlung Kosovos bekommen. Das höchste Amt der Provinz, die Präsidentschaft, sollte unter den Minderheiten jährlich rotieren Nach dem Willen Belgrads sollten die Albaner, die die Mehrheit der Bevölkerung Kosovos stellen, die Macht in der Provinz also mit allen anderen ethnischen Gruppen teilen; dies erschien den Kosovaren als vollkommen indiskutabel.
Da Serben und Albaner die Vermittlungsvorschläge der internationalen Gemeinschaft, vertreten durch den US-Amerikaner Christopher Hill, stets ablehnten, schlug die Kontaktgruppe Ende Januar 1999 eine neue Politik ein, mit der sie die Konfliktparteien zur Aufnähme von Verhandlungen zwang. Die Kontaktgruppe entwarf einen Prinzipienkatalog, den sie zur Grundlage eines künftigen Friedensabkommens erklärte. Keine der Konfliktparteien konnte sich der ultimativen Aufforderung der internationalen Gemeinschaft entziehen, am 6. Februar im französischen Schloß Rambouillet zu erscheinen, um unter Schirmherrschaft eines amerikanischen, eines russischen und eines europäischen Vermittlers binnen zwei Wochen ein Interimsabkommen für die Krisenprovinz auszuhandeln. Den Serben wurde mit NATO-Luftschlägen, den Albanern mit Entzug der internationalen Unterstützung gedroht. Nach den Londoner Beschlüssen der Kontaktgruppe vom 29. Januar 1999 sollten folgende Prinzipien im Kosovo gelten: sofortiger Waffenstillstand und friedliche Konfliktlösung; dreijährige Interimslösung (einseitige Änderungen dieses Status wurden ausgeschlossen); Wahrung der territorialen Integrität der BR Jugoslawien; Minderheitenschutz; allgemeine und freie Wahlen unter Aufsicht der OSZE; Amnestie für Vergehen im Zusammenhang mit dem Konflikt (ausgenommen Verbrechen an der Menschheit, Kriegsverbrechen und andere völkerrechtliche Vergehen); internationale Beteiligung an und volle Unterstützung der Konfliktparteien bei der Implementierung der Vereinbarungen.
Kosovo sollte sich dementsprechend selbst regieren dürfen, also eigene demokratische Institutionen (Legislative, Exekutive und Judikative) erhalten Zur Umsetzung wurde im militärischen Anhang des Abkommens die Entsendung einer militärisch robusten Friedenstruppe unter Führung der NATO gefordert. Die serbische Sonderpolizei sollte die Region bis auf 2 500 Mann verlassen, die jugoslawische Armee sollte die Außengrenzen Jugoslawiens weiter mit bis zu 1 500 Soldaten schützen dürfen. Alle anderen Einheiten sollten zurückgezogen, die Verteidigungs-und Luftabwehrsysteme abgebaut werden. Die Albaner sollten ihre paramilitärischen Formationen auflösen und die Waffen abgeben. Die Wahrung der inneren Sicherheit sollte dagegen der neuen (ethnisch gemischten) Polizei Kosovos übertragen werden. Die Allianz bereitete sich dementsprechend auf einen Friedenseinsatz mit rund 30 000 Soldaten vor.
Während die albanische Delegation nach einer Unterbrechung und unter massivem Druck der Staatengemeinschaft am 18. März 1999 dazu bewegt werden konnte, das Abkommen zu unterzeichnen, verweigerten die Serben strikt ihre Zustimmung. Aus historischen und politischen Gründen wollte Belgrad die Einschränkung seiner Souveränität durch eine ausländische Interventionsmacht nicht akzeptieren. Es fürchtete eine herbe politische Niederlage, nämlich den faktischen Verlust Kosovos, dessen Besitz seit einem Jahrhundert als oberste Priorität aller serbischen Regierungen galt. Zusätzlich sollte Serbien auch noch durch den „Einmarsch der NATO“ gedemütigt werden -eine Zumutung für ein Volk, das den Mythos pflegt, es habe in den letzten 200 Jahren aus eigener Kraft unterschiedlichste Fremdherren -von den Osmanen bis zur deutschen Wehrmacht -vom Balkan vertrieben. Rambouillet war für Belgrad also gleichbedeutend mit der Aufgabe seiner politischen Souveränität und territorialen Integrität.
Dieser Tatbestand ist im Westen völlig falsch eingeschätzt worden. Politiker und Diplomaten behaupteten, die serbische Führung werde schon nach wenigen symbolischen Luftschlägen der NATO ähnlich wie 1995 in Bosnien-Herzegowina nachgeben und das Rambouillet-Abkommen unterzeichnen. Aber der spektakuläre Friedensschluß von Dayton ließ sich im Kosovo nicht wiederholen.
Denn Kosovo besitzt im nationalen Denken der Serben einen immens hohen Stellenwert, da es als Wiege der serbischen Kultur gilt. Bosnien-Herzegowina war dagegen nie von vergleichbarem Interesse Schon deshalb war es wesentlich leichter, Belgrad für einen Unabhängigen Staat Bosnien-Herzegowina zu gewinnen, in dem die Serben immerhin ihre eigene Republik erhalten durften, als für eine Selbstregierung des Kosovo, die de facto die politische Übergabe der Provinz an die nach Unabhängigkeit strebenden Albaner bedeutet hätte. Die politischen Forderungen des Westens in bezug auf Kosovo erschienen mithin unvergleichlich höher.
Die NATO sah sich wegen der serbischen Obstruktion der Friedensverhandlungen dagegen zu militärischen Strafaktionen legitimiert. Sie wollte Belgrad zur Annahme des Vertrages von Rambouillet mit militärischen Mitteln zwingen. Am 24. März 1999 begannen die Luftangriffe. NATO-Sprecher Jamie Shea erklärte am 26. März auf einer Pressekonferenz, Ziel der Allianz sei es, die Gewalt zu stoppen und eine „humanitäre Katastrophe zu verhindern“. Westliche Politiker wurden nicht müde zu betonen, daß die NATO nicht gegen das serbische Volk, sondern gegen das Regime Slobodan Milosevics kämpfe. In Serbien konnte dies allerdings niemand verstehen.
Beide Ziele, das politische und das humanitäre, wurden klar verfehlt. Trotz (oder gerade wegen) massiver Zerstörungen der NATO in der Bundesrepublik Jugoslawien setzten serbische bewaffnete Kräfte, in erster Linie Paramilitär, gröbste Menschenrechtsverletzungen ins Werk. Ziel war es offenbar, Kosovo in kürzester Zeit zu entvölkern, albanische Wohngebiete zu zerstören und dadurch Fakten zu schaffen, die nur schwer wieder rückgängig zu machen gewesen wären. Innerhalb weniger Wochen befand sich die Mehrheit der Kosovaren auf der Flucht. Beim derzeitigen Stand der Ermittlungen ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob die vollständige Vertreibung der Kosovaren schon von langer Hand geplant gewesen ist, wie die Regierungen der NATO-Mitgliedsstaaten unter Hinweis auf den Plan „Hufeisen“ behaupteten, oder, ob sie eher eine durch Rachegelüste angeheizte Reaktion auf den Angriff der Allianz darstellte Denn der Großteil der erschütternden Kriegsgreuel fand offenbar nach dem 24. März statt. Nach britischen Schätzungen wurden 10 000 Kosovaren getötet oder planmäßig ermordet, rund 800 000 Menschen mußten ihre Heimat verlassen.
Wegen der eskalierenden Gewalt und anwachsender Flüchtlingsströme mußte die Staatengemein-schäft ihre politischen Ziele umformulieren. Am 8. April einigte sich der Rat der EU auf einen Forderungskatalog, den später die NATO und der Generalsekretär der UNO übernähmen. Verlangt wurde nun eine sofortige Beendigung der Gewalt, Rückzug aller militärischen Kräfte, Stationierung internationaler Truppen zur Friedenserhaltung, Flüchtlingsrückkehr und politische Verhandlungen auf der Grundlage des Friedensplanes von Rambouillet. Dabei war zu diesem Zeitpunkt längst klar, daß eine Selbstregierung Kosovos innerhalb Jugoslawiens keine Aussicht auf Verwirklichung mehr hatte.
Das deutsche Auswärtige Amt präsentierte am 14. April einen Friedensplan des Außenministers Joschka Fischer, der die Umsetzung dieser Forderungen erleichtern sollte. Grundlage war die angestrebte Übereinkunft der sieben führenden Industriestaaten und Rußlands (der sogenannten G 8), eine Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen zu verabschieden. Darin sollten der Zeitpunkt des militärischen Abzugs und die Einrichtung einer internationalen Friedenstruppe unter Kapitel VII der UNO-Charta vereinbart werden. Bis zu einer endgültigen politischen Regelung sollte Kosovo einer Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen unterstellt werden. Insgesamt dauerte es mehr als elf Wochen, vom 24. März bis zum 9. Juni 1999, bis sich zuerst die G-8-Staaten untereinander und dann auch der jugoslawische Präsident und die NATO auf Grundlage dieses Fischer-Planes auf die Modalitäten des jugoslawischen Truppenrückzuges und die Einstellung der Luftangriffe einigen konnten. Entscheidend für den späten Sinneswandel der Führung in Belgrad waren wahrscheinlich die immensen Zerstörungen der jugoslawischen Infrastruktur und Industrie, die unmittelbar bevorstehende Entscheidung zum Einsatz von Bodentruppen und die Anklage Milosevics als Kriegsverbrecher beim Internationalen Jugoslawien-Tribunal in Den Haag. Der jugoslawische Präsident konnte sich nun keinerlei Chancen mehr ausrechnen, noch als Verhandlungspartner akzeptiert zu werden.
Das am 9. Juni 1999 im makedonischen Kumanovo unterzeichnete „militärisch-technische Abkommen“ kam einer bedingungslosen Kapitulation Belgrads gleich. Aber auch der Westen ging beschädigt aus dem Waffengang hervor. Dieser hatte nicht nur Belgrad völlig falsch eingeschätzt, sondern auch keinerlei Vorbereitungen für den Fall getroffen, daß die serbische Führung nicht nach wenigen Tagen nachgeben würde. Wesentlich erschütternder war, daß auch die Flüchtlingswellen, die unmittelbar mit Beginn der Luftangriffe über die Nachbarstaaten Makedonien und Alba29 nien hereinbrachen, die Staatengemeinschaft unvorbereitet trafen.
Hinzu kam der völkerrechtlich umstrittene Tatbestand, daß die NATO ohne Mandat der UNO die BR Jugoslawien bombardierte. Experten befürchteten, daß dadurch ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden sei, der andere Staaten zu einer Interventionspolitik ohne völkerrechtliche Legitimierung animieren könnte Negativ zu Buche schlugen ferner die nicht unerheblichen Kosten der Militärintervention und die immensen Kriegsfolgen in der Region, die von Wissenschaftlern auf bis zu 100 Milliarden DM beziffert werden
Auf Grundlage der UNO-Resolution 1244 vom 10. Juni sowie des Berichts des Generalsekretärs vom 12. Juni 1999 (S/1999/672) marschierte schließlich die NATO-geführte Kosovo Force (KFOR) in die Krisenprovinz ein, die Vereinten Nationen begannen mit dem Aufbau ihrer zivilen Interimsverwaltung. Aber die Friedensmission hatte keinen glücklichen Start. Beim Aufbau des Protektorats wurde das bosnische Durcheinander konkurrierender internationaler Regierungs-und Nichtregierungsorganisationen noch einmal übertroffen, hinzu kamen unklare Kompetenzen und das Fehlen einer integrierten militärisch-zivilen Führungs-und Kommandostruktur. Wichtige Lektionen früherer internationaler Friedenseinsätze wurden beim Aufbau der Kosovo-Mission nicht beherzigt Dies mag erklären, warum die bis Ende Juli auf 40 000 Mann angewachsene KFOR den schweren Menschenrechtsverletzungen an Nicht-Albanern keinen Einhalt gebieten kann. Seit Kriegsende wurden nach Angaben des UNHCR mehr als 170 000 Serben, Roma und andere nichtalbanische Volksgruppen vertrieben. Viele Kosovaren wollen, daß in ihrer Heimat nur noch Albaner leben. Nicht zuletzt bleibt der problematische Tatbestand, daß im Kosovo zwar eine Übergangsverwaltung errichtet wurde, der politi-sehe Status Kosovos jedoch offen und damit der Wunsch nach staatlicher Vereinigung der Albaner unbefriedigt blieb. Wie die bosnische wurde auch die albanische Frage lediglich eingefroren.
IV. Vom „regionalen Ansatz“ zum Stabilitätspakt
Immerhin hat der Krieg im Kosovo aber auch bewirkt, daß Südosteuropa als Feld internationaler Politik endlich anerkannt wurde. Er war wahrscheinlich sogar die notwendige Voraussetzung dafür, die bisherige Kriseninterventionspolitik des Westens durch eine langfristig angelegte, regional übergreifende Stabilitätspolitik zu ersetzen. Zwar hatte zumindest die Europäische Union mit ihrem „regionalen Ansatz“ bereits einen ersten Versuch gemacht, ihrer Politik in Südosteuropa mehr Kohärenz zu verleihen. Am April 1997 entschied der Rat der EU, die Vergabe von Handelspräferenzen und PHARE-Mitteln sowie die Aufnahme vertraglicher Beziehungen grundsätzlich allen Staaten in der Region zu ermöglichen, jedoch an jeweils länderspezifische Konditionen zu knüpfen.
Die Forderungen an die BR Jugoslawien blieben allerdings vergleichsweise vage. Die Vergabe von autonomen Handelspräferenzen wurde von der Verwirklichung fundamentaler Prinzipien der Demokratie und Menschenrechte abhängig gemacht. PHARE-Mittel sollte die BRJ erst erhalten, wenn sie das Dayton-Abkommmen implementiere, wirtschaftliche Strukturreformen in Gang bringe und mit den Nachbarstaaten zusammenarbeite. Dies implizierte Druck auf die bosnischen Serben sowie Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Hinzu kam ein „glaubwürdiges Angebot zu einem wirklichen Dialog über den Status von Kosovo“. Vertragliche Beziehungen sollte es erst geben, wenn Kosovo ein „hohes Maß an Autonomie“ erhalten hätte 29. Dabei blieb ungeklärt, wie sich dieses „hohe Maß“ inhaltlich definierte, und dies nicht zuletzt deshalb, weil sich die EU-Mitgliedsstaaten schon untereinander darüber nicht einigen konnten. Weitere Bedingungen waren die Regulierung der Beziehungen mit der Welthandelsorganisation (WHO) sowie die Annahme der Europäischen Konvention über den Schutz von Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten
Eine weitere Bedingung betraf die Förderung der Regionalkooperation. Am 13. Dezember 1995 hatte die EU den „Prozeß für Stabilität und gute Nachbarschaft in Europa“ (nach seinem Gründungsort Royaumont-Prozeß benannt) gestartet, an dem neben Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Makedonien auch die BR Jugoslawien beteiligt war. Ferner kamen ihre vier Nachbarstaaten (Albanien, Bulgarien, Ungarn, Rumänien) sowie die USA, Rußland und Vertreter von OSZE und Europarat hinzu. Ziel der Initiative war die Umsetzung des Dayton-Abkommens, der Abbau ethnischer Konflikte und die Vertrauensbildung
Vor dem Hintergrund der Kosovo-Krise ergriff der deutsche Außenminister Joschka Fischer als Rats-präsident der EU nun die Initiative für das bislang anspruchsvollste Projekt zur regionalen Krisenvorsorge: den „Stabilitätspakt für Südosteuropa“, der am 10. Juni 1999 in Köln verabschiedet wurde 38 Staaten und 15 internationale Organisationen nahmen an der Ministerkonferenz teil, die den Balkan auf lange Sicht demokratischer, wohlhabender und friedlicher machen wollte. Albanien, Makedonien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Slowenien sowie -wenn sie die Voraussetzungen erfüllt -die BR Jugoslawien sollen schrittweise an die europäischen Strukturen herangeführt werden mit der Aussicht auf spätere EU-Mitgliedschaft. Zuvor sollen die Staaten der Region nach dem Vorbild der KSZE-Schlußakte von Helsinki einen Stabilitätspakt aushandeln und an drei regionalen Runden Tischen bi-und multilaterale Abkommen zur Förderung von Demokratie, Marktwirtschaft und Sicherheit schließen.
Zuvor beschlossen die Außenminister der EU am 17. Mai 1999, allen südosteuropäischen Staaten grundsätzlich „die Perspektive einer Annäherung an die EU“ zu öffnen und bei der Umsetzung des Stabilitätspaktes eine Schlüsselrolle zu übernehmen. Brüssel beabsichtigt, ihnen neue Formen vertraglicher Beziehungen anzubieten, das heißt eine neue Generation maßgeschneiderter „Stabilitätsund Assoziierungsabkommen“. Eine Abkürzung oder Erleichterung des regulären Aufnahmeverfahrens kommt allerdings ausdrücklich nicht in Frage. Vor einer Vollmitgliedschaft müssen die Balkanstaaten die „Kopenhagener Kriterien“ für Demokratie und Marktwirtschaft erfüllen, also jene Bedingungen, an denen sich seit 1993 schon die mittel-und osteuropäischen Beitrittskandidaten messen lassen müssen. Gespräche über Stabilisierungs-und Assoziierungsabkommen sollen zunächst aber nur mit Makedonien und Albanien aufgenommen werden.
Auch die BR Jugoslawien soll prinzipiell in den Genuß des Stabilitätspaktes kommen. Allen Beteiligten ist klar, daß es ohne Einbindung dieses relativ bedeutenden und strategisch zentral gelegenen Staates weder zu einer funktionierenden Regionalkooperation noch zu einer Wiederbelebung der wirtschaftlichen Beziehungen in der Region kommen wird. Solange der Kosovo-Krieg anhielt, schlossen sich jegliche Überlegungen aus, Belgrad autonome Handelspräferenzen, PHARE-Hilfe oder gar Verhandlungen über ein Stabilisierungs-und Assoziierungsabkommen anzubieten. Jetzt aber drängt die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Jugoslawien in den Stabilitätspakt eingebunden werden kann. Wie kann dem krisengeschüttelten Land und seiner notleidenden Bevölkerung geholfen werden, ohne dadurch das international nur noch als „Regime“ betitelte System Slobodan Milosevics zu stabilisieren? Vorerst soll es lediglich humanitäre Hilfe und Mittel zur Förderung der Demokratie, insbesondere im Medienbereich, erhalten. Die gleichzeitig bereitgestellte Wiederaufbauhilfe (nach dem OBNOVA-Programm) bleibt dem kriegszerstörten Kosovo und der abtrünnigen Republik Montenegro vorbehalten Dabei haben die Bombardements der NATO auch Serbien immense volkswirtschaftliche Schäden zugefügt.
V. Bedingungen für eine neue Jugoslawien-Politik
Der Machtwechsel in Belgrad wird allgemein als zentrale Voraussetzung für Wirtschaftshilfe in Jugoslawien gesehen. Wie groß ist aber das Potential für die demokratische Umgestaltung in Serbien, wer sind die entscheidenden Akteure? Seit Ende des Kosovo-Krieges wird gegen Milosevic demonstriert, aber verglichen mit den Protesten der Jahreswende 1996/97 bleiben die Aufmärsche eher übersichtlich.
Noch gibt es keine geschlossene, schlagkräftige und landesweite Oppositionsbewegung Das Bündnis „Allianz für den Wandel“ zählte Mitte Juni über 50 Mitglieder, also Parteien und Organisationen, wie die Sozialdemokratische Partei, die Neue Demokratie, die Demokratische Partei und die Bürgerallianz. Ferner partizipieren eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen wie der Belgrader Kreis, die Europäische Bewegung in Serbien, das Helsinki-Komitee für Menschenrechte und die Frauen in Schwarz. Die stärkste Oppositionspartei, die Serbische Erneuerungsbewegung, will sich dem Bündnis jedoch nicht anschließen.
Noch konzentriert sich der Protest auf bestimmte Städte, in denen ohnehin schon die Opposition regiert, wie in Cacak, Krusevac, Nis und Subotica. Bislang ist keine neue, unbelastete Führungspersönlichkeit in Sicht, die die disparaten Kräfte bündeln und gleichzeitig als glaubwürdiger Herausforderer Slobodan Milosevics auftreten könnte. Auch fehlt eine mobilisierungsfähige, verbindende politische Programmatik. Zwar kann man davon ausgehen, daß auch die Serben grundsätzlich europäisch eingestellt sind, zumindest waren sie es vor dem 24. März 1999. In Serbien und Montenegro sprachen sich bei einer Umfrage der serbischen Forschungsorganisation „Argument“ im Frühjahr 1998 immerhin 86 Prozent der Befragten für den EU-Beitritt aus Jetzt aber hat der NATO-Angriff auf die BR Jugoslawien die westlich orientierten Kräfte und ihr politisches Fernziel -Integration in die euroatlantischen Strukturen -in vielen Augen diskreditiert.
Im Sommer 1999 sind verschiedene Zukunftsszenarien denkbar. Im günstigsten Fall kommt es tatsächlich zum Machtwechsel in Serbien. Dies würde Jugoslawien die Rückkehr nach Europa eröffnen und die latente Verfassungskrise mit Montenegro abschwächen. Im ungünstigeren Fall könnte der jugoslawische Präsident jedoch versuchen, die Proteste auszusitzen und auf den Zerfall des Oppositionsbündnisses zu warten. Institutionell ist er ohnehin nur durch Rücktritt aus dem Amt zu entfernen, denn für ein parlamentarisches Enthebungsverfahren reichen die Machtverhältnisse im Zweikammer-Parlament nicht aus. Letzteres würde Jugoslawien noch tiefer in die politische und sozialökonomische Dauerkrise treiben und kriminelle Strukturen weiter verfestigen. Mittelfristig würde die weitere staatliche Desintegration (Abspaltung Montenegros) oder aber eine Implosion des politischen Systems durch ausufernde Kriminalität, Bandenunwesen und soziale Unruhen drohen. Auf beide Szenarien ist der Westen kaum vorbereitet.
VI. Fazit
Die ungeklärten Beziehungen des Westens gegenüber der BR Jugoslawien haben nicht unwesentlich zu einer generellen Handlungsunfähigkeit bei der Bewältigung der Kosovokrise beigetragen. Wichtige politisch-diplomatische Instrumente konnten wegen der anhaltenden Isolation des Landes nicht zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel die Mechanismen der OSZE, aus der die BRJ ausgeschlossen ist. Auch nach dem Ende des Kosovo-Krieges bleiben dem Westen im Sommer 1999 die Hände gebunden. Eine klar definierte Politik gegenüber Belgrad gibt es nicht. Als Ersatz dient die gebetsmühlen-artig wiederholte Forderung, daß Slobodan Milosevic von den Schalthebeln der Macht entfernt werden müsse. Die jugoslawischen Probleme lassen sich jedoch nicht allein auf die Person des Präsidenten reduzieren. Zu viele Persönlichkeiten, Politiker und Funktionäre verdanken ihre Karriere seinem System und haben es entsprechend tatkräftig unterstützt oder zumindest loyal mitgetragen. Der Wechsel an der Staatsspitze würde daher wohl kaum automatisch eine demokratische Entwicklung bewirken. Auch die Nach-Milosevic-Ära dürfte von tiefen strukturellen Problemen im ökonomischen, politischen und verfassungsrechtlichen Bereich geprägt bleiben. Jetzt kommt es darauf an, die demokratische Opposition zu unterstützen, rivalisierende Fraktionen zur Zusammenarbeit zu ermuntern und zumindest diejenigen Gemeinden wirtschaftlich zu unterstützen, die schon jetzt von der „Allianz für den Wandel“ regiert werden. Aber schon wieder ist sich der Westen nicht einig, welche Strategie er gegenüber der BRJ einschlagen will. Er bildet so selbst ein Hindernis für den Stabilisierungsprozeß.