I. Das Konzept der Nachhaltigkeit oder der dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung
Seit der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro im Sommer 1992 ist der Begriff „Sustainable Development“, der im Deutschen mit „nachhaltige“, „zukunftsfähige“ oder „dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung“ übersetzt worden ist, weltweit zu einem umweltpolitischen Leitbegriff geworden. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) geht mit seiner Interpretation sogar weit über den umweltpolitischen Bezug hinaus: Indem das Leitbild dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung die ökologischen, ökonomischen und sozialen Problemfelder einander zuordne, werde es „zum Impulsgeber für eine neue Grundlagenreflexion über die Zukunft der Gesellschaft“ Darin kann für die Umweltpolitik durchaus ein Hoffnungszeichen gesehen werden, denn die integrierende Betrachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Probleme macht den übergreifenden Zusammenhang deutlich, in den die Umweltprobleme gestellt werden müssen, wenn sie sachgemäß und sozial akzeptabel gelöst werden sollen.
Es darf freilich nicht übersehen werden, daß die Idee der nachhaltigen Entwicklung sowohl die einzelnen Gesellschaften als auch die internationale Staatengemeinschaft vor Herausforderungen stellt, die in ein völlig neues, umfassendes Konfliktszenario münden werden. Aus der allgemeinen Definition ist dies allenfalls zu erahnen: . Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen, ihren eigenen Bedürfnissen Rech-nung zu tragen, zu behindern.“ Ein so allgemein definiertes Ziel wird sich gewiß breitester Zustimmung erfreuen; die Probleme und Konflikte werden erst dann sichtbar, wenn das Ziel konkretisiert und operationalisiert, d. h., wenn die Frage beantwortet werden soll: „Was bedeutet das, und was folgt daraus?“
Es bedeutet zum Beispiel nach der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages daß 1. die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen nicht größer sein soll als ihre Regenerationsrate; 2. nicht erneuerbare Ressourcen nur in dem Maße genutzt werden sollen, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form von erneuerbaren Ressourcen oder von höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird; 3. Stoffeinträge in die Umwelt sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft) orientieren sollen; 4. das Zeitmaß menschlicher Einträge und Eingriffe in ausgewogenem Verhältnis zum Zeit-maß der natürlichen Prozesse stehen soll.
Für die Enquete-Kommission sind dies grundlegende ökonomische Regeln, die zukünftig das Wirtschaften bestimmen müssen, wenn die Bedingungen für ebendieses Wirtschaften sich nicht verschlechtern sollen. Was daraus folgt, liegt bei genauerem Hinsehen auf der Hand: Notwendig werden gravierende Veränderungsanforderungen an den ökonomischen, den sozialen und politischen Bereich. Im ökonomischen Bereich müssen neue Formen des Wirtschaftens eingeführt werden, die den Faktor Natur als weiteren Produktionsfaktor zum Beispiel auch bei der Preiskalkulation berücksichtigen. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie dies im Einzelfall gewährleistet werden kann -durch politisch-administrative Steuerung und/oder Selbstverpflichtungen der Wirtschaft sondern es wird auch darüber gestritten werden, wie groß die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft in einem dezentral operierenden Weltmarkt ist, wenn die Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung nicht international aufeinander abgestimmt werden und wohl auch nicht abgestimmt werden können.
Im sozialen Bereich stellen sich völlig neue Anforderungen an das Prinzip und die Praxis der Verteilungsgerechtigkeit -und zwar in dreifacher Hinsicht: Angesichts der Tatsache, daß das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus der entwicklungspolitischen Diskussion stammt, ist erstens die Verteilung von Entwicklungschancen im Rahmen der Nord-Süd-Problematik betroffen. Zweitens geht es um die innergesellschaftliche Sozialverträglichkeit einer ökologischen Modrnisierung, die nicht nur mit neuen Chancen, sondern auch mit vielen neuen Belastungen daherkommen wird. Wie kann gewährleistet werden, daß dann Lebens-, Arbeits-und auch Konsummöglichkeiten einigermaßen gerecht verteilt sein werden? Die beiden bisher genannten Problemfelder werden drittens noch erweitert durch das, was „intergenerative Verteilungsgerechtigkeit“ genannt wird. Die Interessen künftiger Generationen müssen bei der heute stattfindenden Chancenverteilung mitbedacht werden, d. h., unsere Gesellschaft muß sich an der Tatsache orientieren, daß unsere Gegenwart unwiderruflich die Vergangenheit der Zukunft ist, über deren Chancen daher heute mitentschieden wird.
Die alles entscheidende Frage betrifft die Bereitschaft der Gesellschaft, der Wirtschaft und jedes einzelnen, diese erheblichen Anforderungen an ihr Verhalten, an Produktions-, Konsum-und letztlich Lebensstile anzunehmen und sich darauf auch konkret einzulassen. Das bedeutet, daß die gravierendsten Veränderungsanforderungen sich im politischen Bereich stellen: Schon die Formulierung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung droht das bestehende politische System, das auf kurzfristigen Wahlerfolg programmiert und an permanenter Wohlstandsmehrung aus Gründen der Machterhaltung orientiert ist, grundsätzlich zu überfordern. Erst recht bei der Umsetzung solcher Ziele zeigt sich ein erheblicher politischer Veränderungsbedarf, denn neue Wertorientierungen und entsprechende Lebensstile lassen sich weder politisch beschließen noch administrativ verordnen, sie können nur kommunikativ vermittelt werden In der Diskussion über die Umsetzung des Leitbildes „nachhaltige Entwicklung“ herrscht daher Einigkeit darüber, daß eine verbesserte Bürger-beteiligung, eine „breite Beteiligung von Kommunen, Verbänden und Bürgern“ eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg dieser Idee darstellt.
Mit der Beteiligungsforderung ist freilich die eigentliche Problematik eher vorsichtig angedeutet als genau beschrieben. Die politische Entscheidung für eine konkrete Politik der Nachhaltigkeit setzt mehr voraus als eine Wiederbelebung alter Beteiligungsmodelle; sie ist aus Akzeptanzgründen auf einen gesellschaftlichen Lern-, Such-und Gestaltungsprozeß angewiesen, der demokratische Innovationen beinhalten muß, weil er auf unbekanntem und unsicherem Gelände stattfindet. Zudem wird, wenn eine solche Politik zustande kommt, sie sicher nicht umhin können, die politisch-administrative Eingriffstiefe und -dichte zu erhöhen, z. B. trotz Selbstverpflichtungserklärungen der Wirtschaft steuernd und regulierend in den Produktions-und Konsumtionsprozeß einzugreifen, um die Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele für alle und zu jeder Zeit zu gewährleisten
Das heißt, sowohl für die Zielformulierung wie auch für die verbindliche Umsetzung der Ziele bedarf es einer völlig neuen „Dialogkultur“. Sie setzt die Bereitschaft der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft voraus, die Definition der Ziele wie der Umsetzungsschritte in einem offenen Prozeß mit engagierten Einzelnen, Gruppen und Verbänden gemeinsam zu erarbeiten Ein solcher gesellschaftlicher Diskurs besitzt in Deutschland keine Tradition, und die deutsche Demokratie hat bislang auch keine Verfahren dafür entwickelt. Die Politik der Nachhaltigkeit weist deshalb über die traditionellen Formen der repräsentativen Demokratie hinaus, weil es hier um Entschpidungen über so differenzierte inhaltliche Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung geht, daß parlamentarische Mehrheiten in der Regel dafür nicht hinreichend legitimiert sind. Ohne eine ausreichende inhaltliche Diskussion schafft der im wesentlichen nur formale und inhaltsleere Wahlakt nicht das Maß an demokratischer Legitimation, das für so weitreichende Entscheidungen vorausgesetzt werden muß.
II. Inhaltliche und strukturelle Defizite der aktuellen Politik
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, der SRU, hat in seiner ersten grundsätzlichen Betrachtung zum Ziel und zur politischen Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung betont, daß es für die Bewahrung individueller und gesellschaftlicher Freiheit und damit für die Sozialverträglichkeit des Konzeptes von eminenter Bedeutung sei, daß in möglichst weitgehendem Umfang „neue Formen gesellschaftlicher Beteiligung eingesetzt werden, die den Adressaten ein beträchtliches Maß an Freiheit bei der Entwicklung der Maßnahmen belassen"
Im Umweltgutachten 1996 hat der SRU solche neuen Formen konkret benannt: Mediation, Moderation, Verhandlungen, Kooperationsverfahren im Verwaltungshandeln, Runde Tische, Diskursverfahren. Er hat dabei genau auf den Punkt gebracht, worauf es ankommt: „Auf der Seite von Politik und Verwaltung sollten in diesem Zusammenhang stärker als bisher Widerstände gegen konsensorientierte Verfahren abgelöst werden durch die Einsicht, daß eine Integration des Umweltschutzes in sämtliche gesellschaftliche Handlungsbereiche mit einer Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung über die augenblickliche institutionelle Verankerung von Partizipation hinaus notwendigerweise verbunden ist.“ Das bedeutet, für dieses neue politische Ziel reichen weder die traditionellen parlamentarisch-repräsentativen Entscheidungsverfahren noch die bisher üblichen Beteiligungsformen.
Was die traditionellen Entscheidungsverfahren angeht, so besteht ein fundamentales Problem der heutigen Demokratie in dem Mangel an echtem Dialog und wirklicher Kommunikation, an sorgfältigem Aufeinanderhören und bedachtsamem Miteinanderreden. Dieses Problem beginnt unglückseligerweise in den Parlamenten, in denen diejenigen sich besonders hervortun, die die Argumente der „anderen Seite“ besonders gekonnt abtun. d. h„ sie als falsch, unglaubwürdig, vorgeschoben oder heuchlerisch etc. entlarven. Dabei interessiert weniger das, was die Parlamentarier in ihrer gemeinsamen Verantwortung verbindet, als die Profilierung der eigenen Person und danach die der eigenen Partei. Die „ritualisierte Konfrontation" der Parteien stellt sicher nicht die alleinige Wirklichkeit des Parlamentarismus dar, der in Form von Ausschüssen und Kommissionen auch gemeinwohlorientierte Formen der Auseinandersetzung kennt. Aber sie bestimmt sein dominierendes Erscheinungsbild, das die Öffentlichkeit insbesondere durch seine Art der Beschäftigung mit grundlegenden und langfristigen Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung gewinnen muß.
Die Behandlung des Problemfeldes „nachhaltige Entwicklung“ ist dafür ein typisches Beispiel. Ungeachtet der profunden Analysen und Aussagen der erwähnten Enquete-Kommission geht das, was dazu aus dem öffentlichen parlamentarischen Raum zu vernehmen ist. oft genug über eine formelhafte Beschwörung der Verantwortung für „die kommenden Generationen“ nicht hinaus. Die konkrete Politik ist dagegen eher durch eine populistische Anbiederung an die aus Umfragen abgeleitete Mehrheitsmeinung der aktuellen „Wählergeneration" gekennzeichnet. Es gibt nicht nur keine offizielle Strategie nachhaltiger Entwicklung oder einen nationalen Umweltplan sondern vor allem auch keinen von den politisch Verantwortlichen angestoßenen und geführten nationalen Dialog über die aktuellen Herausforderungen zur Gestaltung der Zukunft. Damit kann wohl auch kaum gerechnet werden, wenn Lothar Späth mit seiner Aussage recht hat: „Im Parlament findet die politische Auseinandersetzung . . . längst nicht mehr statt. Die wirklichen Entscheidungen werden von den Parteiführungen hinter den Kulissen festgezurrt, in Kontaktgesprächen, Parteiengesprächen, Koalitionsrunden, Klausurtagungen usw.“
Späth betont im gleichen Atemzug, daß auch die Parteien keine Foren fruchtbarer politischer Auseinandersetzungen seien, da sie im Proporz erstarrt und geschlossene Gesellschaften seien, in denen Quereinsteiger keine Chancen hätten. An dieser Stelle wird besonders deutlich, daß die oben erwähnten inhaltlichen Defizite nicht zuletzt auf strukturelle Ursachen zurückgehen. Die politischen Aussagen Späth’s werden durch wissenschaftliche Analysen weitgehend bestätigt. Oscar W. Gabriel und Angelika Vetter nennen folgende Krisensymptome, die für alle etablierten politischen Kräfte im deutschen Parteiensystem typisch seien: sinkender Wähleranteil, Rückgang der Mitgliederzahlen, Verkrustung der innerparteilichen Struktur, programmatische Unbeweglichkeit, Akzeptanzschwäche bei bestimmten Wählergruppen.
Von den Parteien ist unter den gegebenen Bedingungen folglich kein innovatives Vorgehen in Richtung auf eine Politik der Nachhaltigkeit zu erwarten. Sie sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und müssen ihre Glaubwürdigkeit für kompetente Problemlösungen erst wieder herstellen Auch die sozio-politische Analyse der Verantwortungsträger in der deutschen Gesellschaft gibt nach Martin Greiffenhagen wenig Anlaß zur Hoffnung. Selbst wenn man seiner These von der „ökonomischen , Kolonialisierung aller Lebensbereiche“ womit die Unterordnung der Gesellschaft unter den Primat der Gewinnmaximierung gemeint ist, nicht uneingeschränkt zustimmt, so ist ihm schwerlich zu widersprechen, wenn er den „westdeutschen Eliten“ eine „Neigung zu technizistischer Abschließung, sektoraler Verengung, fehlendem Austausch und sozialer Undurchlässigkeit, . . . mangelnder Institutionalisierung von fachübergreifenden Gremien als gesellschaftliche Seismographen und Sprachrohre“ zuschreibt
Unter diesen Umständen führt kein Weg daran vorbei, den politischen Prozeß zur Bestimmung von Nachhaltigkeitszielen und -schritten über den parlamentarisch-repräsentativen Bereich hinaus zu öffnen und innovativ die Möglichkeiten auszuschöpfen, die Artikel 21 Grundgesetz für die politische Willensbildung außerhalb der Parteien offenhält. Für die Strategie, auf dem Weg der politischen Willensbildung dem Ziel der Nachhaltigkeit näher Grundgesetz für die politische Willensbildung außerhalb der Parteien offenhält. Für die Strategie, auf dem Weg der politischen Willensbildung dem Ziel der Nachhaltigkeit näherkommen zu wollen, sprechen mehrere Gründe. In staatstheoretischer Perspektive kann auf Aristoteles Bezug genommen werden. Er nannte den wahren Staat „eine Gesellschaft freier Menschen“ und sah den Zweck des Staates wie der Politik darin, Leben in Gesellschaft und den gemeinsamen Vorteil aller zu ermöglichen. Unter den drei Staatsfunktionen „Beratung über gemeinsame Angelegenheiten“, „Organisation von Ämtern“ und „Rechtsprechung“ hob er daher die erste besonders hervor 20.
Politik als Beratung über die gemeinsamen Angelegenheiten, die dann zur Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme führt, kann nicht mit dem Handeln staatlicher Machtträger gleichgesetzt werden. Politische Akteure sind hier grundsätzlich alle, die als Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Organisationen an den gemeinsamen Angelegenheiten interessiert und in der Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme engagiert sind. In der Umweltpolitik bildet dieses Engagement gesellschaftlicher Akteure, wie vergleichende empirische Untersuchungen zeigen 21, eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg politischen Handelns. Das Konzept des capacity-building, des Aufbaus von Handlungskapazitäten auch im vor-staatlichen Bereich, zieht die theoretischen Konsequenzen aus diesen Erfahrungen.
Auch entscheidungstheoretische Erkenntnisse der Policy-Forschung legen es nahe, sich bei der Umsetzung des Ziels „Nachhaltigkeit“ zunächst auf den Bereich der politischen Willensbildung zu konzentrieren. Der Prozeß der Entscheidung kann in drei Phasen unterteilt werden: Vorbereitung, Findung und Vollzug der Entscheidung. Offensichtlich ist, daß das Ergebnis wesentlich bestimmt wird durch das, was in der Vorbereitungsphase in den Entscheidungsprozeß eingegeben wird. Der Entscheidungsinput in Form von Daten, Fakten, Wertorientierun-gen, Bedürfnissen und Interessen setzt maßgebliche Bedingungen für den Entscheidungsoutput in Form von Planungen, Maßnahmen, politischen Programmen sowie Gesetzen und Verordnungen. Das Problem der Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte stellt sich für eine Politik der Nachhaltigkeit auf allen Ebenen aber wenn es auf der Input-Ebene nicht gelingt, den Entscheidungsprozeß für eine gesellschaftliche Beteiligung zu öffnen, wird auf der Output-Ebene des politischen Systems die Integration nicht zu leisten sein. Denn dieses funktioniert dann in der üblichen Weise als System des Interessenausgleichs zwischen den gesellschaftlich und politisch dominanten Großorganisationen -ein System, das in seiner Orientierung an materiellen Werten alles Zukünftige zum Nachrangigen macht
Was Fritz W. Scharpf angesichts der aktuellen Malaise der deutschen Politik im Sommer 1997 forderte, ist daher als ein grundlegendes Programm für eine neue Politik zu verstehen: „Wir brauchen dringender denn je zivilgesellschaftliche Prozesse der politischen Konsensbildung: Nicht gegen die Parteien, aber an ihrer ritualisierten Konfrontation vorbei.“
III. Individuelle und sozial-strukturelle Voraussetzungen für eine neue Dialogkultur
Solche Prozesse werden in unserer Gesellschaft durchaus nicht durch „individualegoistische“ Bürger blockiert. Das belegen repräsentative empirische Untersuchungen über den Wertewandel in der Gesellschaft. Helmut Klages kommt aufgrund eingehender Datenanalysen zu dem Schluß, daß zwar die sogenannten Pflicht-und Akzeptanz-werte wie Disziplin, Gehorsam, Leistung, Pflichterfüllung, Unterordnung deutlich zugunsten sogenannter Selbstentfaltungswerte wie Emanzipation, Autonomie, Selbstverwirklichung, Spontaneität, Genuß, Abwechslung zurückgedrängt worden sind Daraus sollte aber nicht der Schluß gezogen werden, daß sich hier eine „fortschreitende Erosion des Gemeinsinns“ ankündigt. Vielmehr entsteht in diesem Prozeß ein kooperativer Individualismus der zu sozialem Engagement und „einem lebhaften Interesse am Gemeinwohl und an Reformen“ tendiert, wenn dabei die jeweils eigene Kreativität und Initiative eingebracht werden kann.
Das von Gerd Hepp angesprochene Problem entsteht durch die Unbeweglichkeit der machtpolitisch etablierten Institutionen und Organisationen, die sich bislang beharrlich weigern, sich der mit dem Wertewandel gestiegenen Engagement-und Partizipationsbereitschaft zu öffnen Sie sind im Hinblick auf den politischen Prozeß noch immer in einer Weise auf die traditionellen Institutionen fixiert, die von einem wachsenden Teil der Menschen nicht mehr nachvollzogen wird. Der gestiegene Individualismus, der „aus dem hierarchie-fixierten Staatsbürger von einst . . . mündige und selbstbewußte Bürger“ gemacht hat hat die geistigen Voraussetzungen für das geschaffen, was heute als „Bürgergesellschaft" beschrieben und propagiert wird. Klages zieht in diesem Zusammenhang den Schluß, daß es falsch sei, die zunehmende Individualisierung nur als asozial und individualegoistisch auszudeuten und den Menschen ein Verhalten zu unterstellen, das generell von den Institutionen wegführe. Das gelte lediglich für die bestehenden Institutionen, die nicht mehr in der Lage seien, ein Potential zu nutzen, das bei den Menschen vorhanden sei. „Wenn man die Dinge richtig angehen würde, ließe sich eine Sozialenergie für die Gesellschaft freimachen, die weitaus stärker ist, als es jemals in der Vergangenheit war 31
Eine Politik der Nachhaltigkeit wird diese Sozial-energie in hohem Maße benötigen -sowohl für die Formulierung von Zielen wie auch für die Umsetzung derselben. Die Ergebnisse der Werteforschung zeigen, daß es durchaus nicht aussichtslos erscheint, über Partizipation die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen zu erreichen. Der Anteil derjenigen, bei denen die traditionellen Pflicht-und Akzeptanzwerte ebenso ausgeprägt sind wie die neuen Selbstentfaltungswerte und die daher bereit sind, sich gesellschaftlich zu engagieren, wird mit etwa einem Drittel der Bevölkerung angegeben; bei den 40-bis 55jährigen steigt der Anteil auf über 40 Prozent Damit stimmen auch andere Forschungsergebnisse überein, denen zufolge nur das Interesse an herkömmlichen Formen der Teilhabe am politischen Prozeß abnimmt, „das Interesse an neuen und unkonventionellen Formen der politischen Partizipation aber stetig zunimmt“ Hepp erwähnt in diesem Zusammenhang eine „fast schon rasant gewachsene Bereitschaft an sozialer Selbstorganisation in Form von inzwischen 67 500 Selbsthilfegruppen mit 2, 6 Mio. Mitgliedern .. Dies sei eine neue Form der Bürgerbeteiligung, in der mitbürgerliche Verantwortung bei gleichzeitiger Verfolgung legitimer Eigeninteressen eingeübt werden könne
IV. Folgerung: Eine gesellschaftliche Initiative für regionale und nationale Dialoge über Nachhaltigkeit
Eine Politik der Nachhaltigkeit verlangt von jedem einzelnen, Verantwortung über den Tag und über sich selbst hinaus wahrzunehmen, was dann gelingen kann, wenn er zu erkennen vermag, daß die eigenen Interessen unauflöslich eingebunden sind in die Interessen des Gemeinwesens. Daher zwingt die Idee der Nachhaltigkeit zu einem qualitativen Sprung in der Bürgerbeteiligung und letztlich in der Modernisierung der Demokratie. Es geht nicht mehr nur um Partizipation an politisch oder administrativ initiierten Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, sondern um die selbstbewußte und mitverantwortliche Teilnahme an der „Beratung über gemeinsame Angelegenheiten“ (Aristoteles), an der Gestaltungsaufgabe der Politik. Das bedeutet, daß zivilgesellschaftliche Akteure eine besondere Verantwortung für die politische Durchsetzung einer Politik der Nachhaltigkeit übernehmen müssen, was wiederum strukturelle, institutionelle und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.
Angesichts der inhaltlichen und strukturellen Defizite der gegenwärtigen (Partei-) Politik, in der laut Späth für zukunftsorientierte Entscheidungen kein Raum ist, ..denn Unangenehmes wird nur durch den akuten Zwang einer schon eingetretenen Krisensituation konsensfähig“, bedeutet Teilhabe an der Gestaltungsaufgabe der Politik zunächst die Initiierung, Strukturierung und Organisierung eines innergesellschaftlichen Diskussionsprozesses über Nachhaltigkeit. Ein solcher Prozeß erst schafft die Voraussetzungen dafür, daß Politik und Verwaltung in bezug auf langfristige Ziele handlungsfähig werden und die Kurzfristorientierung der Demokratie als deren schwerwiegendste funktionale Schwäche abgebaut werden kann
Der Anstoß zu einem Diskussionsprozeß ist nicht oder kaum vom politisch-administrativen System zu erwarten. Daher gilt das Motto: „Wenn die Parteien strukturelle Reformen nicht mehr zustande bringen, muß man der Gesellschaft mehr Möglichkeiten zur Intervention in das politische Geschäft geben“ -oder anders gesagt: Die Gesellschaft muß solche Möglichkeiten selbst schaffen. Das kann zum Beispiel in der Weise geschehen, daß engagierte Bürger und Gruppen sowie die großen Umwelt-und Naturschutzverbände eine Art „große Koalition“ der langfristigen und übergreifenden gesellschaftlichen Interessen initiieren. Als Mitglieder dieser großen Koalition sind außerdem auch ökologisch engagierte Vertreter der politischen Parteien, der Gewerkschaften, der Kirchen, der Medien sowie von Unternehmen und ökologisch orientierten Unternehmensverbänden zu gewinnen. Mit finanzieller Unterstützung der großen und kleinen Stiftungen, zu nennen ist hier insbesondere die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück, könnte ein solches Netzwerk von Befürwortern einer Politik der Nachhaltigkeit aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsystemen regionale und nationale Dialoge über die möglichen Inhalte und Strategien dieser Politik organisieren und durchführen Diese Dialoge können an zahlreiche Prozesse zur Entwicklung von lokalen Agenden 21 anknüpfen, diese aufwerten und entsprechende Prozesse auf regionaler und nationaler Ebene anregen. Damit würde das Thema „Nachhaltigkeit“ in einer Weise in die Öffentlichkeit gebracht, daß es auch auf der politischen Agenda einen neuen Stellenwert erhalten kann.
Ulla Peters hält in diesem Zusammenhang einen Aufstand für erforderlich: „Einen Aufstand muß man machen und nicht nur von ihm reden. Bisher wurde viel geredet, unglaublich wenig gemacht, obwohl es unzählige Menschen gibt, die sich für nachhaltige Politiken und Projekte einsetzen.“ Vielleicht ist ein Aufstand ein falscher Ansatz; aber daß es einer Bewegung, einer revolutionären Kraft „von unten“, d. h. aus der Gesellschaft, bedarf, wird in diesem Zusammenhang in vielen Analysen immer wieder betont Daß die. Parteien einer solchen Idee ablehnend und bestenfalls zurückhaltend gegenüberstehen, ist verständlich, denn ein solcher Dialog über Nachhaltigkeit würde offenkundig die angemaßte Omnipotenz der Parteien im Hinblick auf die politische Agenda in Frage stellen. Die Schaffung einer neuen Dialogkultur ist in einer Gesellschaft wie der deutschen mit ihrer langen Fixierung auf Staat und Verwaltung als zuständig sowohl für die Definition wie die Lösung politischer Probleme sicher ein schwieriger Prozeß. Das Thema „Nachhaltigkeit“ bietet aber mit seinen Bezügen sowohl zur konkreten Lebensgestaltung des einzelnen wie auch zu seiner Verantwortung für seine Nachkommen die besten Voraussetzungen dafür, daß dieser Prozeß gelingen kann, daß zivilgesellschaftliche Initiativen die langen Schatten obrigkeitsstaatlicher Tradition auch in der praktischen Politik endgültig vertreiben, nachdem sie im Bewußtsein der Menschen sich offenbar schon weithin aufgelöst haben.
Eine Politik der Nachhaltigkeit führt daher in ihrer strukturellen Konsequenz zu einer neuen Einflußverteilung bei der politischen Willensbildung. Neben die politischen Parteien und die Verbände treten einzelne, Gruppen und Organisationen, zivilgesellschaftliche Akteure in Form von Überzeugungsgemeinschaften, die ihr Bürgerrecht aktiv wahrnehmen im Engagement für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Ihr Engagement verschafft ihnen einen besonderen Einfluß auf die Gestaltung der politischen Tagesordnung, was auch in demokratietheoretischer Perspektive nicht problematisch erscheint, denn ihr privilegierter Zugang zum Prozeß der politischen Willensbildung folgt aus ihrer Rolle als funktionale Elite einer weithin gegenwartsfixierten Gesellschaft. Auf internationaler Ebene sind solche Überzeugungsgemeinschaften in Gestalt der Nichtregierungsorganisationen inzwischen offiziell anerkannte Gesprächs-und Verhandlungspartner In der deutschen Umweltpolitik wird ihre Rolle eher zögernd anerkannt. Das Problem liegt wohl darin, daß die etablierten gesellschaftlichen und politischen Kräfte nur schwer Abschied nehmen können „von der Vorstellung einer institutionell konzentrierten und homogenisierten Willensartikulation“ Da aber die langfristige Gemeinwohl-orientierung in den interessenbezogenen Teilsystemen der Wirtschaft, der Politik, der Kultur etc. wenig Unterstützung findet, bedarf sie „neuer Trägergruppen von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Wertbewußtsein“ Wenn diese Gruppen hier als funktionale Eliten bezeichnet werden, dann wird damit nicht für ein elitistisches Modell der repräsentativen Demokratie plädiert Die funktionalen Eliten sind keine geschlossenen Zirkel, sondern haben die Aufgabe, die Voraussetzungen für eine responsive Demokratie und zugleich für eine zukunftsfähigere Politik zu verbessern. In diesem Sinne sollen sie ein dynamisches Politiknetzwerk bilden, das bestrebt ist, für das Thema „Nachhaltigkeit“ die Zahl der Netzwerkmitglieder permanent zu erhöhen.
Wenn es gelungen ist, durch eine solche Modernisierung der politischen Willensbildungsstruktur einer Politik der Nachhaltigkeit den Weg frei zu machen, gilt es, auch für die konkreten Entscheidungen neue Formen der Mitwirkung der Bürger zu finden. Sie müssen zumindest in zwei Voraussetzungen über die bisher üblichen Beteiligungsverfahren hinausgehen: Erstens muß die Problemlösung (im günstigsten Fall auch die Problem-definition) offen sein; d. h., sie darf nicht von politisch oder administrativ „Zuständigen“ vorgegeben werden. Zweitens muß die Erarbeitung einer Problemlösung (oder auch schon einer Pro-blemdefinition) in einem kommunikativen und reflexiven Prozeß erfolgen. An Gestaltungsvorschlägen für solche neuen Formen der Bürgerbeteiligung mangelt es nicht: von Planungszellen über kooperative Diskurse Konsensus-Konferenzen ökologische Räte mit Vetorecht eine Konsultative als Ergänzung der bisherigen drei Gewalten oder Mediation bis hin zu einer dritten Kammer für Nichtregierungsorganisationen
Wie immer die Bürgerbeteiligung organisiert wird, der notwendige kommunikative und reflexive Prozeß bedarf einer institutionellen Absicherung, wie sie bei der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 mit den Koordinierungsstellen bereits erprobt worden ist. Diese mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzten Koordinierungsstellen oder .. Bürgerbüros“ sind notwendig, um in einer arbeitsteiligen und hochorganisierten Gesellschaft eine der Komplexität des Themas „Nachhaltigkeit“ angemessene Bürgerbeteiligung zu organisieren, die schließlich in einer Verknüpfung der Diskussionen auf lokaler und regionaler Ebene mit einem nationalen Diskurs münden muß.
Aus diesen institutioneilen ergeben sich zwangsläufig auch finanzielle Konsequenzen. Sowohl für die Organisation der Willensbildung als auch für die der Beteiligung an der Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen einer Politik der Nachhaltigkeit sind finanzielle Mittel erforderlich. Das System der Parteienfinanzierung ist hier sicher kein in jeder Hinsicht nachahmenswertes Modell, aber wie den Parteien für ihre Aufgaben bei der politischen Willensbildung sollten auch den zivilgesellschaftlichen Akteuren für ihre Beteiligung an dieser Aufgabe die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Funktion der Umweltverbände in der Nachhaltigkeitsdiskussion rät der SRU zwar von einer allgemeinen staatlichen Bezuschussung ab, schlägt aber ein finanzielles Entgelt dann vor, wenn sie Leistungen im Bereich der Politikberatung erbringen.
Die Autoren der für die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ erstellten Studie von IÖW/1FOK gehen hier den notwendigen Schritt weiter und stellen fest, daß angesichts der systematischen Benachteiligung ökologischer Interessen „auch die Frage der Ausstattung mit ökonomischen Ressourcen beantwortet werden muß“ Sie empfehlen konkret die Einrichtung einer „Nachhaltigkeitsbundeslotterie“
Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigkeit muß freilich die Initiierung dieser Politik durch engagierte gesellschaftliche Kräfte sein. Sie stehen hier ohne Zweifel in einer besonderen Verantwortung, denn für das Problemfeld „Nachhaltigkeit“ gilt im besonderen Maße, daß „.. . die Probleme der Politik heute zu groß (sind), als daß man sie allein den zur Konfrontation verurteilten Parteien überlassen dürfte“