I. Vorbemerkung
Die Verbindung der Stichworte „Informationsgesellschaft“ und „Medien“ mit „Europa“ weckt in Deutschland zur Zeit nicht immer positive Assoziationen. Zwei aufsehenerregende Maßnahmen der Europäischen Kommission waren in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Themen medien-und wettbewerbspolitischer Diskussionen in Deutschland:
So wird die Frankfurter Buchmesse erneut Anlaß bieten zu kontroversen Auseinandersetzungen über die im Januar 1998 erfolgte Entscheidung der Europäischen Kommission, die deutsch-österreichische Buchpreisbindung im Rahmen eines zur Zeit noch anhängigen wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahrens auf den Prüfstand zu stellen. Die Kommission hat zwar deutlich gemacht, daß sie das Buch für ein wichtiges Kulturgut hält, aber gleichzeitig die Auffassung vertreten, daß durch weniger wettbewerbshindernde Alternativlösungen (z. B. Errichtung eines Fonds der Verlagshäuser und Buchhändler zur Unterstützung „besonders ambitionierter Bücher“) möglicherweise ein ausreichender Schutz gewährleistet werden könne. Bund und Länder sehen demgegenüber durch das laufende Verfahren die Stellung des Buches als Kulturgut gefährdet. Unmittelbar im Anschluß an die Kommissionsentscheidung haben sie deshalb betont, daß sie die Buchpreisbindung für den deutschsprachigen Markt als ein entscheidendes Instrument zur Gewährleistung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung der Bürger mit Büchern sowie für ein umfassendes Buchangebot ansehen.
Im Mai 1998 machte die Europäische Kommission schließlich mit ihrer einstimmigen Entscheidung Schlagzeilen in Deutschland, den beabsichtigten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle von Bertelsmann-Unternehmen und der Kirch-Gruppe an dem deutschen Pay-TV-Veranstalter Premiere und der bisher von Kirch kontrollierten Gesellschaft BetaDigital zu untersagen. Zugleich verbot die Kommission den beabsichtigten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle der beiden genannten Partner und der Deutschen Telekom AG an der bisher von Kirch allein kontrollierten Gesellschaft BetaResearch. Wettbewerbskommissar Karel Van Miert hatte die Beweggründe der Kommission, die Allianz abzulehnen, wie folgt erläutert: Für die Europäische Kommission sei wesentlich, daß der Markt für digitales Fernsehen und Pay-TV in Deutschland offenbleibe. Es hätte sichergestellt werden müssen, daß ein eventueller künftiger Konkurrent auf den Markt kommen könne. Es handelt sich also um einen klassischen Zielkonflikt zwischen den Gewinnabsichten von Pionierunternehmen und offenem Marktzugang.
Die genannten Sachverhalte mögen zwar spektakulär sein; zwei kontroverse wettbewerbspolitische Entscheidungen im Medienbereich sollten jedoch nicht dazu führen, die umfassenden Arbeiten der Europäischen Kommission zur Verwirklichung der Informationsgesellschaft in den Hintergrund zu drängen.
Im folgenden wird zunächst ein allgemeiner Über-blick über die globale wirtschaftspolitische Bedeutung der Informationsgesellschaft und sodann über die Maßnahmen der Europäischen Union in den vergangenen Jahren gegeben. Als wohl wichtigstes Beispiel für die übergreifende Bedeutung der Informations-und Kommunikationstechnologien wird in einem weiteren Abschnitt die regionalpolitische Seite der Informationsgesellschaft dargestellt.
II. Zur Bedeutung der Informationsgesellschaft
„Die Entwicklung unserer Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft ist ein unabwendbarer Trend, der alle , Rädchen 1 der Gesellschaft wie auch die Beziehungen zwischen Wirtschaftspartnern erfaßt.“ Mit dieser Aussage hat die Europäische Kommission Reichweite und Bedeutung der Informationsgesellschaft 1993 in ihrem „Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ auf den Punkt gebracht. Der Wandel zu einer Informationsgesellschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten werden in ihrer langfristigen Bedeutung mit der industriellen Revolution verglichen
Die folgenden Beispiele machen deutlich, daß diese Aussagen nicht übertrieben sind:
Fachleute gehen davon aus, daß der Weltmarkt für informationswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen -bezogen auf den Umsatz -1993 fast 3, 3 Billionen DM ausmachte. Damit ist die Informationswirtschaft neben der Tourismusbranche derzeit der weltweit größte Wirtschaftszweig. Auch zukünftig werden in einzelnen Marktsegmenten zum Teil jährliche Wachstumsraten von 7 bis 15 Prozent erwartet
Nachhaltige Auswirkungen haben diese Entwicklungen auch auf die Beschäftigung. Nach Schätzungen der OECD gehen in Japan heute 22 Prozent der Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe auf das Konto der High-Tech-Branchen (z. B. Computerindustrie, Maschinenbau, Fer bis 15 Prozent erwartet 4.
Nachhaltige Auswirkungen haben diese Entwicklungen auch auf die Beschäftigung. Nach Schätzungen der OECD gehen in Japan heute 22 Prozent der Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe auf das Konto der High-Tech-Branchen (z. B. Computerindustrie, Maschinenbau, Fertigung von Pharmazeutika oder wissenschaftlichen Instrumenten). In den USA und in Westdeutschland lagen die Größenordnungen mit 21 bzw. 20 Prozent auf etwa gleichem Niveau. Die Prognose, daß zur Jahrtausendwende in der Informationstechnik mehr Arbeitsplätze bestehen werden als in der Automobilindustrie 5, scheint sich zu bewahrheiten.
Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben ihr Augenmerk während der ersten Verwirklichungsphase der Europäischen Informationsgesellschaft neben den notwendigen rechtlichen Neuregelungen vor allem auf Deregulierung und Liberalisierung gerichtet. Durch weitgehende Öffnung der vorhandenen Monopole 6 für den Wettbewerb wurde ein neuer ordnungspolitischer Rahmen geschaffen, der einen wirksamen Wettbewerb gestattet.
Die Informationsgesellschaft hat unmittelbare Auswirkungen auf zahlreiche Politikbereiche. Sie bedeutet damit mehr als Datenautobahnen etc., sie ist auch mehr als nur Hardware. Vielmehr sind mit ihr auch kulturelle und soziale Aspekte verbunden, die in verschiedene Politikfelder integriert werden müssen. Darüber hinaus müssen offene rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, dem Schutz der Persönlichkeitssphäre, dem Datenschutz und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen beantwortet werden 7.
Information ist häufig Ausdruck kultureller Identität Mit der verstärkten Globalisierung der Wirtschaft wächst die Sorge, von ausländischen Kultur-formen dominiert zu werden. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Vorherrschaft amerikanischer Serien in Fernsehprogrammen. Zweifelsohne verstärkt die globale Informationsgesellschaft die Möglichkeiten für eine solche Dominanz, aber auch für einen an sich gewünschten kulturellen Austausch. Mehr noch: Die Informationsgesellschaft könnte die Geburtsstätte einer „Zweiten Renaissance“ regionaler Kulturen werden. Die neuen Techniken erlauben nämlich, zu deutlich geringeren Kosten Medieninhalte zu produzieren. In einer Vielfalt von Kulturangeboten wird es möglich sein, für spezielle Minderheiten oder Regionen Programme zu gestalten.
Die Regulierung der neuen Multimedia-Dienste wird dem oben genanten Muster folgen müssen einerseits liberale Rahmenbedingungen für diese Wachstumsindustrie zu wahren, andererseits die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen oder persönlicher Daten zu sichern. Auf dem Gebiet der Regional-und Strukturpolitik werden die Auswirkungen der Informationsgesellschaft ebenfalls deutlich. Räumliche Standort-nachteile abseits gelegener Regionen, bislang eine der natürlichen Barrieren, können heute durch den flächendeckenden Einsatz der neuen Informations-und Kommunikationstechnologien überwunden werden.
Die Europäische Kommission hat in der am 15. Juli 1997 verabschiedeten „Agenda 2000“ Perspektiven für die Erweiterung der Union, die Reform der gemeinsamen Agrar-, Struktur-und Kohäsionspolitik sowie für den neuen Finanzrahmen 2000 bis 2006 aufgezeigt. Für den Bereich der Struktur-und Kohäsionspolitik setzt die Kommission die Leitlinien der Agenda 2000 in den am 18. März 1998 beschlossenen Verordnungsvorschlägen für den Förderzeitraum 2000-2006 um und schlägt u. a. eine Reform der Verwaltungsverfahren vor, die flexiblere und dezentrale Durchführung der Fonds, die geographische und thematische Konzentration der Aktionen auf besonders bedürftige Regionen und bestimmte Politikfelder sowie nicht zuletzt die verstärkte Berücksichtigung innovativer Bereiche. In ihrer Anfang 1997 vorgelegten Mitteilung „Kohäsion und Informationsgesellschaft“ sowie schon vorher im sogenannten Bangemann-Bericht hatte die Kommission bereits deutlich gemacht, daß sie der Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnologien im Rahmen der Regional-und Strukturpolitik eine hohe Priorität einräumt.
III. Wirtschaftspolitische Aspekte der Informationsgesellschaft in Europa
1. Notwendige Liberalisierungsmaßnahmen Technischer Fortschritt und eine Vielzahl neuer Dienste werden der Telekommunikation auch in Zukunft hohe Wachstumsraten bescheren. Damit gehört die Telekommunikationsindustrie volkswirtschaftlich bereits heute zu den Schlüsselbranchen. Die Entwicklung ist um so dynamischer, je mehr auf dem Markt wirksamer Wettbewerb herrscht. Erst hierdurch wird die Voraussetzung für den Wandel von der Industrie-zur Informationsgesellschaft geschaffen, denn bis zum Ende des Jahres 1997 gab es in den meisten Ländern staatliche Monopole, die die Netzstrukturen im Telefondienst beherrschten. Da aber staatlich geschützte Monopole Investitionen potentieller privater Anbieter verhindern, war das Ziel zunächst die Ermöglichung eines wirksamen Wettbewerbs. Die Kommission hat dementsprechend der Schaffung der Voraussetzungen für einen raschen Übergang in die Informationsgesellschaft mit der Vorlage des Weißbuches „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ im Dezember 1993 höchste Priorität eingeräumt ’. Der Bericht „Europa und die globale Informationsgesellschaft“ einer Expertengruppe vom Mai 1994 lieferte eine Analyse der anzugehenden Probleme, der Aktionsplan der Kommission vom Juli 1994 die Vorschläge für ein Paket von Maßnahmen auf EU-Ebene.
Die Schaffung eines neuen rechtlichen Rahmens für die Telekommunikation zum 1. Januar 1998 und die Öffnung wichtiger Marktsegmente (Mobil-und Satellitenfunk, Nutzung von Kabelfernsehnetzen für die Telekommunikation und alternative Infrastrukturen für liberalisierte Dienste) schon vor diesem Zeitpunkt haben die wirtschaftliche Entwicklung begünstigt. Die Öffnung der Telekommunikationsmärkte -einschließlich der Netzinfrastruktur -hat Privatkapital im großen Umfang der Infrastrukturerweiterung und der Bereitstellung neuer Dienste zugeführt. Neben neuen Kooperationsformen -beispielsweise der Deutschen Telekom mit France Telecom -sind zahlreiche neue Anbieter auf dem Telekommunikationsmarkt hinzugetreten. Die Investitionen dieser Unternehmen schaffen und sichern auch in Deutschland in hohem Umfang Arbeitsplätze, die teilweise an anderer Stelle durch die entsprechenden Rationalisierungsmaßnahmen in diesem Sek-tor abgebaut worden sind. Insgesamt sind mehr Wettbewerb und ein beschleunigter Strukturwandel die Folge.
Wettbewerb fördert die Angebotsvielfalt und initiiert Innovationen. In aller Regel führt Wettbewerb zu günstigeren Preisen für die Konsumenten. Markt und Wettbewerb können jedoch nicht immer sicherstellen, daß gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich erwünschte Ziele verwirklicht werden. Dies gilt zum Beispiel im Hinblick auf verfassungsmäßig festgeschriebene Aufträge zur Sicherung eines flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Dienstleistungsangebots. 2. Liberalisierung und Regulierung Zu prüfen ist immer, ob bestehende Regulierungen hinreichend und notwendig sind, um die gewünschten Ziele zu erreichen, oder ob nicht andere Wege gefunden werden müssen. Die Liberalisierungsmaßnahmen der Europäischen Kommission erfolgten nicht nach dem „Wild-West-Prinzip“. Mit jeder Liberalisierung waren auch Überlegungen verbunden, ob nicht neue Regulierungen erforderlich wären. Hierin kommt der grundsätzlich neue Charakter der Politik der Europäischen Kommission zum Ausdruck: Beispielsweise hat sie sich bereits sehr frühzeitig mit Fragen in den Bereichen Schutz des geistigen Eigentums, Schutz der Persönlichkeitssphäre und Datenschutz beschäftigt. Aber auch neue technische Regulierungen waren erforderlich, um den Zusammenschluß zwischen verschiedenen Netzen zu ermöglichen.
Die G-7-Ministerkonferenz in Brüssel im Februar 1995 entsprach dem Konzept des Berichtes „Europa und die globale Informationsgesellschaft“ auf weltweiter Ebene. Angesichts der Globalisierung der Wirtschaft mußten internationale Koordinierungen -insbesondere zur Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr -fortgesetzt werden. Mit einem Runden Tisch zur globalen Kommunikationswirtschaft, an dem Wirtschaftsvertreter im Juni 1998 teilnahmen, wurde das bewährte Muster der „Bangemann-Gruppe“ wiederholt Durch Einbeziehung wirtschaftlichen Sachverstandes konnten wichtige ungelöste Herausforderungen ermittelt und einer weltweiten Lösung nähergebracht werden. Wesentliche Diskussionspunkte in dieser Gruppe waren:
-Besteuerung, -Zölle, -Verschlüsselungsmöglichkeiten und Maßnahmen für sichere elektronische Unterschriften, -Datenschutz und Haftung sowie -Urheberschutz.
Runde Tische mit dem Ziel, zu weltweiten Vereinbarungen zu kommen, reichen aber allein nicht aus. Hinzukommen müssen staatliche Maßnahmen z. B. zur Bekämpfung neuer Kriminalitätsformen im Internet oder zur Umsetzung von Besteuerungsregeln. Gewünscht sind -wo immer möglich -öffentliche und private Partnerschaften, um gemeinsam z. B. die notwendigen Rahmenbedingungen für den globalen elektronischen Geschäftsverkehr zu entwickeln. Nötig ist hierbei eine verstärkte Koordinierung zwischen Wirtschaft, Verwaltung und internationalen Organisationen. Mit Hilfe verschiedener Projekte, die sich auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene ähneln, kann die notwendige Akzeptanz für die Informationsgesellschaft geschaffen werden, die erforderlich ist, um das bestehende Liberalisierungstempo beibehalten zu können und aus dem verstärkten Wettbewerbsdruck heraus akzeptierte Ergebnisse zu gestalten. Es kommt in der gegenwärtigen Phase auch darauf an, die Schnittpunkte der Verwirklichung der Informationsgesellschaft und der anderen Politikfelder in der Europäischen Union näher zu untersuchen. Ständen bisher Marktöffnung und Liberalisierung im Vordergrund, geht es in der jetzigen Phase verstärkt darum, daß der Information-Highway nicht zu einer Einbahnstraße für wenige wird -eine Straße, die nur durch zentrale Regionen führt und in abseits gelegenen Gebieten durch die Schilder „Sackgasse“ oder „Durchfahrt verboten“ gekennzeichnet ist.
Die weltweiten Entwicklungen machten die Berücksichtigung von weiteren Zielen in der Politik der Europäischen Kommission notwendig. In einem 1996 verabschiedeten Paket zur Informationsgesellschaft sind folgende Schwerpunkte enthalten: -In ihren Mitteilungen „Die Informationsgesellschaft -von Korfu bis Dublin: neue Prioritäten“
und „Die Bedeutung der Informationsgesellschaft für die Politik der Europäischen Union -
Vorbereitung auf die nächsten Schritte“ stellt die Kommission die neuen politischen Prioritäten dar. Sie identifiziert hierin vier Schwerpunkte von gleicher Bedeutung:
1. Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds, 2. Investitionen in die Zukunft, 3. Der Mensch im Mittelpunkt, 4. Bewältigung der weltweiten Herausforderung.
-Das Grünbuch „Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft -im Vordergrund der Mensch“ vertieft den Dialog über die wichtigsten gesellschaftlichen und sozialen Aspekte.
-Die Mitteilung „Normung und Informationsgesellschaft“
26 untersucht die bestmöglichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Normen. -Schließlich wird die gesetzgeberische Transparenz auf dem Binnenmarkt für Dienste der Informationsgesellschaft vorangetrieben.
Die Entscheidung des Rates vom 12. Dezember 1997 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa schafft darüber hinaus den Rahmen, um eine europaweite Aufklärung der Öffentlichkeit zu garantieren. Ferner soll der soziale und wirtschaftliche Nutzen der Informationsgesellschaft in Europa optimiert sowie die Rolle und das Profil Europas innerhalb der globalen Dimension, die die Informationsgesellschaft naturgemäß hat, akzentuiert werden.
IV. Regionalpolitische Aspekte der Informationsgesellschaft in Europa
Gemäß Art. 130 a Abs. 2 EG-Vertrag ist es insbesondere Ziel der Europäischen Gemeinschaft, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern“. In
Ergänzung dieser Bestimmung gibt Art. 130 b Abs. 1 Satz 2 EG-Vertrag den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft auf, bei der Festlegung und Durchführung der Politiken und Aktionen der Gemeinschaft dieses Ziel zu berücksichtigen und zu seiner Realisierung beizutragen. Das eingangs dargelegte enorme wirtschaftliche und technologische Entwicklungspotential der Informationsgesellschaft muß durch aktive gestaltende Maßnahmen der Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten und Regionen konsequent genutzt werden, um die regionalpolitischen Vorgaben des EG-Vertrages im größtmöglichen Umfang umzusetzen.
I 1. Das regionalpolitische Idealbild der Informationsgesellschaft
Der geplante Europäische Informationsraum bietet gerade für abseits gelegene und strukturschwache Regionen eine Vielzahl von Vorteilen. Einige Beispiele, die zum Teil auch schon realisiert worden sind
-Europaweite Aktivitäten verschiedener Gebiets-körperschaften, beispielsweise unter den Themen-bezeichnungen „Tele-Cities", „Digital Cities“, „Euro-Cities“ und „Bangemann-Challenge“.
-Europaweiter Zugang zu Bibliotheken durch den Aufbau eines hochentwickelten transeuropäischen Netzes für Hochschulen und Forschungszentren.
-Neue Formen der Flexibilität in bezug auf Arbeitsplatzstandorte und -Organisation durch Entwicklung der Telearbeit über fortgeschrittene Informationssysteme.
-Eröffnung neuer Dimensionen für die allgemeine und berufliche Bildung durch hochentwickelte Fernunterrichtsdienste.
-Verbindung sämtlicher Partner des Gesundheitsfürsorgesystems auf europäischer Ebene durch transeuropäische Netze.
-Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in abgelegenen Regionen dürfte die Nutzung transeuropäischer Telematikdienste mit Verbindungen zu Behörden, Verbänden, Kunden, Lieferanten und anderen Anbietern von Informationsdiensten und -produkten von Interesse sein.
Die Nutzung dieser Vorteile der Informationsgesellschaft hängt jedoch zuallererst davon ab, daß den Nutzern vor Ort die notwendige Infrastruktur in Form von modernen Anschlüssen und Breitbandnetzen zur Verfügung steht. Gerade in strukturschwachen und abgelegenen Regionen ist dies aber häufig nicht der Fall, denn naturgemäß investieren den Marktgesetzen unterworfene Privatunternehmen zunächst in Bereichen, die die erforderliche Rendite versprechen.
Zur kurzfristigen Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnologien für die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes ist es daher erforderlich, daß die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Regionen die gesamtgesellschaftlichen und regionalpolitischen Aspekte der Informationsgesellschaft in den Mittelpunkt rücken und das ordnungspolitische Regel-werk der Marktöffnung mit einer umfassenden Umsetzungsstrategie verbinden, die alle Akteure -staatliche, regionale und lokale Institutionen, Betreiber und Nutzer -einbezieht
Aus regionalpolitischer Sicht ist das Idealbild der Europäischen Informationsgesellschaft erst dann erreicht, wenn in allen Regionen der Europäischen Union Bürger, Unternehmen und Organisationen gleichermaßen Zugang zu den Netzen der Informationsgesellschaft haben -sie also in der Lage sind, für die Nutzung der Netze zu zahlen und ausreichend ausgebildet sind, um die bereitgestellten Dienstleistungen in ausreichendem Maße als aktive Teilnehmer effizient und gewinnbringend in Anspruch zu nehmen. 2. Informationsgesellschaft und Kohäsion -der gegenwärtige Stand Aus einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie geht hervor, daß immer noch ein starkes Gefälle zwischen reichen und armen Mitgliedstaaten besteht. So wendete der Verbraucher 1994 in den Kohäsionsregionen der vier ärmsten Mitgliedstaaten Griechenland, Spanien, Portugal und Irland durchschnittlich 1, 2 Prozent, in den übrigen Mitgliedstaaten (einschließlich Österreich, Schweden und Finnland) hingegen nur 0, 6 Prozent des von ihm erwirtschafteten Bruttoinlandsproduktes für den PSTN-Anschluß (public switched telephone network) auf
Ein anderes Zugangskriterium zu den Informationstechnologien ist die Qualität der zur Verfügung gestellten Verbindungen. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede. Pro 100 Hauptleitungen traten 1994 in den Kohäsionsregionen durchschnittlich 32, 6 Fehler, in den übrigen Mitgliedstaaten dagegen nur 11, 3 Fehler auf 85 Prozent des Gebietes der übrigen Mitgliedstaaten, aber nur 32, 3 Prozent des Gebietes der Kohäsionsregionen sind an das ISDN-Netz angeschlossen Noch besorgniserregender als das Gefälle in der Europäischen Union hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten zu Informationssystemen und der damit verbundenen Kosten ist aber die Tatsache, daß sich dieses Gefälle in den kommenden Jahren noch verstärken wird, wenn nicht umgehend weitere Maßnahmen ergriffen werden. So lagen die Pro-Kopf-Ausgaben für Telekommunikationstechnologien 1994 in den Kohäsionsländern im Durchschnitt bei 72, 9 US-Dollar; in'den übrigen Mitgliedstaaten investierte dagegen jeder Bürger mit 122, 7 US-Dollar 40 Prozent mehr
Diese Zahlen spiegeln nicht nur die Ausstattung der Bevölkerung mit modernen Technologien wider, sondern reflektieren mittelbar natürlich auch den Ausbildungsstand und damit die Fähigkeit zur Nutzung modernster Elektronik. Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß die Europäische Union vom Idealbild eines Europäischen Informationsraumes noch weit entfernt ist und daß darüber hinaus sogar die Gefahr besteht, daß sich vorhandene regionale Disparitäten verstärken, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden 3. Regionalpolitische Maßnahmen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft Die Europäische Kommission ist sowohl durch die Vorlage von Richtlinien und Verordnungen als auch im Rahmen von Pilotprojekten tätig gewor-den, um die Vorteile der Europäischen Informationsgesellschaft zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu nutzen. Auch werden erste Schritte eingeleitet, um Projekte zur verstärkten Nutzung von Informationsund Kommunikationstechnologien im Rahmen der Strukturfonds fördern zu können.
Die am 13. März 1996 verabschiedete Mitteilung zum Universaldienst in der Telekommunikation soll auch benachteiligten Regionen eine Perspektive für eine baldige Integration in die Informationsgesellschaft eröffnen. Um der evolutionären Natur des Universaldienstkonzeptes gerecht zu werden, verpflichtet sich die Kommission, regelmäßig Berichte über Umfang, Qualität, Angebot und Erschwinglichkeit des Universaldienstes vorzulegen. Wie dargelegt, sind gerade in weniger entwikkelten Gebieten Verzögerungen bei der Bereitstellung fortschrittlicher Dienste nicht auszuschließen, wenn die Entwicklung allein den Marktkräften überlassen wird. In solchen Fällen wird das Konzept des „öffentlichen Zugangs“ zu Informationsdiensten an Bedeutung gewinnen, wonach in abgelegenen Gegenden zunächst öffentliche Einrichtungen '-z. B. Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken -an die modernen Informationsnetze angeschlossen werden sollen, um so eine Grundversorgung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Bereits jetzt hat die Kommission in ihrer Mitteilung die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Angebot von Universaldiensten zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels müssen gegebenenfalls spezifische Maßnahmen -z. B. die Einführung von Sondertarifregelungen für besonders preisempfindliche Nutzergruppen -ergriffen werden. Auch ist durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, daß regional unterschiedliche Preisentwicklungen innerhalb eines Mitgliedstaates infolge der unterschiedlichen Auswirkungen des Wettbewerbs etwa in ländlichen bzw. dünn besiedelten Gebieten die Erschwinglichkeit der Universaldienste nicht in Frage stellen.
Ausgehend davon, daß der Universaldienst zunächst auf den Sprachtelefondienst über Festnetzanschluß beschränkt war konnte die Mitteilung lediglich einen ersten Schritt darstellen, um eine gleichberechtigte Teilhabe auch entfernter und strukturschwacher Regionen an der Informationsgesellschaft zu gewährleisten. Über die in der Mitteilung verankerte Revisionsklausel besteht allerdings die Möglichkeit der Anpassung an die fortschreitende politische und technologische Entwicklung.
Neben diesen regulativen Maßnahmen hat die Kommission in den vergangenen Jahren mit mehreren Programmen Infrastrukturmaßnahmen im Telekommunikationssektor unterstützt. Gleich in mehrfacher Hinsicht zukunftweisend für eine regionalpolitisch orientierte und finanziell maßvolle Informationspolitik der Europäischen Union und damit bestes Beispiel für eine Maßnahme, durch die die regionale Zusammenarbeit bei der Entwicklung Europas zur Informationsgesellschaft gefördert wird, ist die erst Ende 1994 gestartete „Interregional Information Society Initiative“, kurz IRISI. Bei diesem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der Regionen Sachsen. Nortwestengland/Manchester, Nord Pas de Calais, Piemönte/Turin, Valencia und Mazedonien/Thessaloniki in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Ziel der Initiative ist es, durch die Umsetzung marktfähiger Anwendungen sowie die Schaffung von öffentlichem Bewußtsein die Entwicklung Europas zur Informationsgesellschaft zu forcieren. Erfaßt werden soll dabei die ganze Bandbreite der im „BangemannBericht“ genannten Anwendungsfelder: Telearbeit, Telelernen, Vernetzung von Forschungseinrichtungen, Telematikdienste für kleine und mittlere Unternehmen, Telemedizin, Teleadministration, Televerkehrsmanagement, Tele Air Control und City Information Highways. Gleichzeitig soll die Entwicklung Europas zur Informationsgesellschaft in der Öffentlichkeit stärker bewußt gemacht werden.
Folgende Vorteile des IRISI-Programms sind hervorzuheben:
-Im Mittelpunkt der durch IRISI initiierten Projekte stehen nutzerorientierte Anwendungen.
Damit ist gewährleistet, daß die geförderten Projekte „Bodenhaftung“ behalten, sich also an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren.
-Die Europäische Union legt für IRISI kein eigenständiges, die öffentlichen Kassen belastendes Förderprogramm auf, sondern geht davon aus, daß der private Sektor die finanzielle Hauptlast trägt.
-IRISI ist so strukturiert, daß jede Region eine eigene, sogenannte „Steering-Group“ bildet, in der alle für die Informationsgesellschaft rele-vanten Gruppen mitarbeiten: Vertreter des öffentlichen Sektors wie private Anbieter und Nutzer, Angehörige von Forschungseinrichtungen ebenso wie die Sozialpartner.
-Schließlich ist das Programm auch deshalb vorteilhaft, weil es das regionale Bewußtsein in Europa fördert: Die beteiligten Regionen arbeiten in einer sogenannten „Interregional Management Group“ zusammen, die wiederum technische Hilfe vom „European Network Bureau“ mit Sitz in Brüssel erhält.
Weitere Programme, mit denen die Europäische Union die Entwicklung Europas zur Informationsgesellschaft unterstützt hat, sind das STAR-und das TELEMATIK-Programm zur Förderung der regionalen Entwicklung auf dem Gebiet fortgeschrittener Kommunikationstechnologien sowie das ERNACT-Programm zur Verbesserung der Anwendung von Kommunikationstechnologien durch lokale und regionale Institutionen
Aufbauend auf den vielversprechenden Erfahrungen mit der IRISI-Initiative hat die Kommission bereits weitere strukturpolitische Maßnahmen eingeleitet. Auf der Grundlage von Art. 10 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung bzw. Art. 6 des Europäischen Sozialfonds wurden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um weitere Regionen bei der Ausarbeitung einer Strategie und eines Aktionsprogramms für den Übergang zur Informationsgesellschaft sowie bei der Planung und Einführung von gemeinsamen Anwendungen zu unterstützen.
Dies alles sind natürlich erst Pilotprojekte und Feldversuche, die den Nachteil haben, daß sie sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Hinsicht eng begrenzt sind. Die Europäische Kommission hat deshalb erste Schritte unternommen, um benachteiligte Regionen auch im Rahmen von Strukturfondsprojekten bei der Nutzung von Informations-und Kommunikationstechnologien stärker zu unterstützen.
Für die Anpassung der Strukturfondsprogramme bis Ende 1999 sowie für Ziel-2-Gebiete (Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung) hat die Kommission Leitlinien verabschiedet, in denen die Regionen jeweils ausdrücklich aufgefordert werden, das Potential moderner Informations-und Kommunikationstechnologien zur Förderung des strukturellen Wandels und zur Entwicklung des industriellen Wachstums zu nutzen.
Auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten wächst das Bewußtsein für die Förderung der Informations-und Kommunikationstechnologien im Rahmen der Strukturpolitik. Als erste Mitgliedstaaten verwenden Schweden und Finnland für Maßnahmen zur Verwirklichung der Informationsgesellschaft nicht nur einen größeren Anteil der zur Verfügung stehenden Fondsmittel als andere Mitgliedstaaten. Darüber hinaus betreiben diese beiden Länder auch eine nachfrageorientierte Förderpolitik, indem sie kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwendung-von Informationstechnologien unterstützen, internationales Knowhow vermitteln und verschiedene Lernorte miteinander vernetzen.
Etwa 5, 5 Prozent der insgesamt bis 1999 für schwedische Ziel-6-Gebiete (Entwicklung sehr dünn besiedelter Gebiete) zur Verfügung stehenden EU-Mittel werden unmittelbar für die Förderung der Informationsgesellschaft ausgegeben. Dies ist fast das Dreifache der durchschnittlich europaweit in Ziel-l-Gebieten (Gebieten mit Entwicklungsrückstand) aufgewendeten Mittel (ca. zwei Prozent). Das Beispiel Schweden kann wegen der besonderen Geographie des Landes und des traditionell hohen Ranges der schwedischen Telekommunikationsindustrie zwar nicht ohne weiteres auf alle anderen Mitgliedstaaten der EU übertragen werden; die geschilderten Ansätze sind jedoch vor-bildhaft. Sie sollten für die neue Förderperiode 2000-2006 der europäischen Strukturfonds wegweisend sein.
Da die konkrete Ausarbeitung und Umsetzung der Gemeinschaftlichen Förderkonzepte aber primär in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und Regionen liegt, muß der Anstoß für eine Integration des Ziels der Verwirklichung der Informationsgesellschaft von der regionalen und mitglied-staatlichen Ebene kommen. Der Kommission bleibt hier im wesentlichen nur die Rolle der „konstruktiven und moderierenden Begleiterin“. 4. Initiativen der Europäischen Kommission Um politische Leitlinien für die bessere Nutzung der Chancen der Informationsgesellschaft im Rahmen der Regional-und Strukturpolitik zu setzen, hat die Kommission am 22. Januar 1997 eine Mitteilung zum Thema „Kohäsion und Informationsgesellschaft“ mit folgenden wesentlichen Zielen verabschiedet:
-Verbesserung der Kohärenz der Aktionen auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft und der Regionalpolitik.
-Besondere Berücksichtigung des Ziels des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes in zukünftigen Gesetzesvorhaben.
-Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Regionen zugunsten der Weiterführung der Informationsgesellschaft aus den Mitteln der Strukturfonds.
Wesentliche Überlegungen hierzu finden sich auch in der Mitteilung der Kommission „Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ Die Städte sind Motor für den regionalen, nationalen und europäischen wirtschaftlichen Fortschritt. Gleichzeitig haben städtische Gebiete die sozialen Kosten der Vergangenheit zu tragen; Industriestilllegungen und -anpassungen sowie unzureichende Wohnverhältnisse sind eine schwere Hypothek. Zur Überwindung dieser Nachteile kann die Informationsgesellschaft beitragen:
-Als umweltfreundlicher Industriesektor und Dienstleistungsanbieter stellt sie Arbeitsplätze ohne nennenswerte Umweltbelastung zur Verfügung.
-Verschiedene Projekte unter Einsatz moderner Informations-und Telekommunikationstechnologien machen die Städte zukunftsfähig.
-Schließlich können durch Berichte, Erfahrungsaustausch, neuaufgebaute Netzwerke und die Verbreitung bewährter Verfahren zahlreiche Ziele der städtischen Entwicklung leichter erreicht werden.
Der Erfolg der weiteren Verwirklichung der Europäischen Informationsgesellschaft wird nach unserer Ansicht in der zweiten Phase auch davon abhängen, daß die Europäische Kommission ihre im „Dynamischen Aktionsplan“ vom November 1996 angekündigten Maßnahmen zeitgerecht umsetzen kann. Die Regionen und die wirtschaftlichen Akteure vor Ort bedürfen in einem immer mehr wettbewerblich gestalteten Umfeld sowohl der entsprechenden Handlungs-und Entschließungsfreiheit als auch eines geeigneten regionalpolitischen Instrumentariums, um die Vorteile der Informationsgesellschaft voll und ganz nutzen zu können.
V. Resümee
Die wechselseitige Verflechtung einer Politik zur Vollendung der Informationsgesellschaft in Europa mit der bestehenden Regional-und Strukturpolitik bedarf zweier Schritte: Zum einen müssen beide Politiken auf gemeinsame Grundausrichtungen hin überprüft und stärker miteinander verzahnt werden. Des weiteren wird es darum gehen, in Form von konkreten Projekten diejenigen praktischen Anwendungen zu identifizieren, mit denen den Bürgern Europas in praktischer und anschaulicher Form gezeigt werden kann, wie die wirtschafts-und regionalpolitischen Implikationen der Informationsgesellschaft politisch gestaltet werden können.
Im vorliegenden Beitrag haben wir das Spannungsverhältnis zwischen den bisherigen Liberalisierungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation aufgezeigt und einen Überblick über notwendige Regulierungsmaßnahmen nach dieser Liberalisierung gegeben
Für die Struktur-und Regionalpolitik bietet die flächendeckende Nutzung der Vorteile der Informations-und Kommunikationstechnologien große Chancen, die Kluft zwischen strukturschwachen Rand-und wohlhabenden Kernregionen zu verringern und so die „Tyrannei der Geographie“ zu überwinden.