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Die Währungsreform in Ostdeutschland und die Entwicklung des Geld-und Bankenwesens in der DDR | APuZ 24/1998 | bpb.de

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APuZ 24/1998 Die Deutsche Mark und die Soziale Marktwirtschaft. Die Währungsreform als Beginn einer schöpferischen Symbiose vor 50 Jahren Die Währungsreform in Ostdeutschland und die Entwicklung des Geld-und Bankenwesens in der DDR Acht Jahre deutsche Währungsunion. Ein Beitrag wider die Legendenbildung im Vereinigungsprozeß Von der Deutschen Mark zum Euro

Die Währungsreform in Ostdeutschland und die Entwicklung des Geld-und Bankenwesens in der DDR

Gernot Gutmann

/ 17 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen der Besatzungsmächte über die künftige Wirtschaftsordnung in Deutschland und infolge des schon früh ausbrechenden Ost-West-Konflikts kam es 1948 zu separaten Währungsreformen in Westdeutschland und Westberlin einerseits und in der sowjetischen Besatzungszone und Ostberlin andererseits. Der im Juni 1948 durchgeführten Währungsreform in Ostdeutschland, die zugleich Ähnlichkeiten und Unterschiede zu der in Westdeutschland aufwies, war ein schon kurz nach dem Kriegsende beginnender Prozeß der Kollektivierung des Bankensystems vorangegangen, der dann nach diesem Zeitpunkt in einen solchen des grundsätzlichen Wandels des Geld-, Banken-und Zahlungswesens einmündete und durch welchen ein monetäres System aufgebaut wurde, das vor allem die Funktion einer Planerfüllungskontrolle (Kontrolle durch die Mark) im Rahmen des administrativ-zentral geplanten volkswirtschaftlichen Geschehens zu erfüllen hatte. Geldverkehr und Bankentätigkeit sollten in die Lage versetzt werden, Spiegelbild der Erfordernisse der güterwirtschaftlichen (materiellen) Wirtschaftsplanung und der Realisierung dieser Pläne zu sein, so daß es den Planungsinstanzen ermöglicht würde, vermittels der Kontrolle über die Geldströme Informationen über den Grad von Erfüllung oder Nichterfüllung güterwirtschaftlicher Plananweisungen zu gewinnen. Jedoch ist es in der Praxis nur sehr mangelhaft geglückt, die hierzu erforderliche „Einheitlichkeit von materieller und finanzieller Planung“ herzustellen. Daher war das Geldwesen in der DDR -wie in den anderen sozialistischen Planwirtschaften auch -nur sehr eingeschränkt in der Lage, seine Hauptfunktion im Rahmen der zentralverwaltungswirtschaftlichen Ordnung zu erfüllen.

I. Zur Vorgeschichte

Die Geldpolitik der nationalsozialistischen Regierung vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs war vor allem darauf gerichtet, die Kriegsausgaben finanzieren zu können. Die Militärausgaben des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945 beliefen sich auf rund 510 Mrd. RM. Ein kleinerer Teil davon wurde durch Steuereinnahmen und sonstige Einnahmen des Reiches sowie durch Kontributionen und Naturallieferungen der von den Deutschen besetzten Gebiete sowie durch „Matrikularbeiträge“ der verbündeten Länder gedeckt, der größere Teil jedoch durch Neuverschuldung des Staates Diese erfolgte dadurch, daß die Kapitalsammelstellen -also Banken, Sparkassen und Versicherungen -Schuldtitel des Reiches erwarben und dafür diesem die entsprechenden Finanzierungsmittel zuführten. Wenn sich auch diese teilweise Neuschöpfung von Geld im Wege der Kreditgewährung zu einem Teil deshalb nicht in einer Vergrößerung des gesamten Geldumlaufs auswirkte, weil dem Kundeneinlagen entgegenstanden, die mit einer Befristung von bis zu einem Jahr festgelegt wurden, ergab sich per Saldo dennoch eine beträchtliche Aufblähung der Geldmenge. Möller geht von dem Umstand aus, daß das Geldvolumen -etwa in der heutigen Abgrenzung des Geldmengenaggregats M 3 -Ende 1944 letztmalig erfaßt und mit einem Betrag von fast 250 Mrd.

RM beziffert worden war. Davon entfielen etwa 53 Mrd. RM auf den Bargeldumlauf, 196 Mrd. RM bestanden in Form von Buchgeld, also als Sicht-, Termin-und Spareinlagen des-Publikums bei den Geldinstituten. Von Ende 1944 bis zur Kapitulation Deutschlands seien schätzungsweise nochmals 20 Mrd. RM hinzugekommen, so daß sich das Geldvolumen am Ende des Krieges auf rund 270 Mrd. RM belaufen habe.

Dieser potentiellen Kaufkraft in Gesamtdeutsch-land stand aber infolge der Kriegseinwirkungen keineswegs ein personelles und sachliches Produktionspotential gegenüber, das ausgereicht hätte, die Güternachfrage befriedigen zu können. Man hatte es also mit einem gewaltigen Kaufkraftüberhang über das Güterangebot zu tun. Eine Währungsreform war daher unausweichlich, wenn das Geld seine ökonomischen Funktionen wieder ordnungsgemäß ausüben sollte und wenn man verhindern wollte, daß sich nach einer -wie in Westdeutschland geschehen -Freigabe der Preisbildung eine immense Preisanpassungsinflation entwickeln würde, oder wenn man bei -wie in Ostdeutschland praktiziert -staatlich fixierten Preisen nicht schon von Anfang an mit einer erheblichen zurückgestauten Inflation (Kassenhaltungsinflation) konfrontiert sein wollte.

Entsprechend dem Potsdamer Abkommen hätte diese Währungsreform eigentlich für alle vier Besatzungszonen der Siegermächte gemeinsam erfolgen müssen, denn das besetzte Deutschland sollte als wirtschaftliche Einheit erhalten bleiben und darüber hinaus wollte man jede Art wirtschaftlicher Macht zerschlagen. Eine solche einheitliche Währungsreform wäre jedoch im Grunde schon deshalb schwer möglich gewesen, weil das Geld und das System der Banken in einer grundsätzlich marktwirtschaftlichen Ordnung -wie sie die drei Westmächte letztlich für Deutschland zuimplementieren tendierten -und in einer zentralverwaltungswirtschaftlichen (planwirtschaftlichen) Ordnung -wie sie in der Sowjetunion bestand und die diese zumindest auf den von ihr besetzten Teil Deutschlands übertragen wollte -zum Teil völlig andere Aufgaben haben. Hinzu kam, daß der inzwischen ausgebrochene Ost-West-Konflikt zwischen den Siegermächten eine gemeinsame Währungsreform ab Herbst 1947 praktisch nicht mehr möglich machte.

Es wäre jedoch durchaus möglich gewesen, eine Zusammenarbeit mit der Sowjetunion bei der Durchführung getrennter Währungsreformen anzustreben. „Es hätte nur der zeitlichen Abstimmung beider Währungsreformtermine bedurft, um den unerwünschten Effekt einer Überschwemmung des bei der Reform nachziehenden Gebietes mit wertlosen alten Noten zu verhindern. Ein gemeinsamer Termin für getrennte Währungsreformen hätte aber zwangsläufig Berlin berücksichtigen müssen, und gerade die Berlin-Frage machte eine Einigung unmöglich.“ Man hätte nämlich ganz Berlin entweder in das westliche oder in das östliche Währungsgebiet eingliedern, es als selbständiges Währungsgebiet ausgliedern oder es -wie dann später geschehen -aufspalten und jeweils einen Teil einem der beiden Währungsgebiete zuordnen müssen. Letzteres war aber in jener Zeit noch nicht von allen Besatzungsmächten intendiert. Als dann die Sowjetunion im Frühjahr 1948 aus dem Alliierten Kontrollrat über Berlin auszog und scharfe Kontrollen der Zufahrtswege nach Berlin verhängte, wurde schnell klar, daß weitere Verhandlungen über eine gemeinsame Währungsreform unter Einschluß Berlins erfolglos bleiben würden.

Da es die Durchführung des Marshall-Plans notwendig machte, die drei westlichen Besatzungszonen wirtschaftlich und politisch zu stabilisieren, war vor allem den USA daran gelegen, mit der Durchführung einer Währungsreform nicht lange warten zu müssen. So kam es dann in West und Ost zu getrennten Währungsreformen, was zweifellos die politische Teilung Berlins und Deutschlands noch vor der Gründung einer westdeutschen Regierung beförderte. Daß erst dadurch jedoch auch die im Potsdamer Abkommen angestrebte Einheitlichkeit des deutschen Wirtschaftssystems zerstört worden ist, wie vielfach angenommen wird, ist sicherlich nicht zutreffend. Dies wurde nämlich schon vorher eingeleitet, indem die Sowjetunion zu verhindern suchte, daß in dem von ihr besetzten Teil Deutschlands ein marktwirtschaftliches System entstehen würde. An der von ihr veranlaßten Schließung privater deutscher Großbanken und der Gründung von staatlichen Provinzialbanken sowie von Kommunalbanken an der auf ihr Betreiben hin beginnenden „Bodenreform“ mit deren Enteignungen -die vermittels von Verordnungen der damaligen fünf Länder-bzw. Provinzialregierungen vorgenommen wurde -sowie an der Gründung von Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) und der Eingliederung der ostdeutschen Großindustrie in diese war dies unzweifelhaft erkennbar.

In der einschlägigen Literatur der DDR wurde der Vorgang der getrennt durchgeführten Währungsreformen in Ost und West später wie folgt kommentiert: „Am 20. Juni 1948 führten die imperialistischen Besatzungsmächte in den Westzonen eine separate Währungsreform durch. Sie war der wichtigste ökonomische Schritt auf dem Wege zur westdeutschen Staatsbildung. Die imperialistische Reaktion beschleunigte damit die Trennung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Westzonen und der sowjetischen Besatzungszone. Die Sowjetunion hatte sich in ihrem Bestreben, die Entwicklung der Friedenswirtschaft auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens zu sichern, um eine gesamtdeutsche Währungsreform bemüht und vor einer Währungsspaltung eindringlich gewarnt. Jetzt mußte sie Gegenmaßnahmen ergreifen, um die sowjetische Besatzungszone vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren.“

Nach der separaten Währungsreform vom 20. Juni 1948 in den Westzonen wurde vom 24. bis 28. Juni des gleichen Jahres in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin (Ost) die Währungsumstellung durchgeführt. Grundlagen hierfür waren der SMAD -Befehl Nr. 111 vom 23. Juni 1948 und die Verordnung der deutschen Wirtschaftskommission (DWK) vom 21. Juni 1948

II. Kollektivierung des Bankensystems

Geld und Geldrechnung müssen in einem System administrativ-zentraler Wirtschaftsplanung -dessen Implementierung die Sowjetunion im von ihr besetzten Teil Deutschlands anstrebte und Zug um Zug realisierte -neben den generellen Geldfunktionen eines Tauschmittels, eines Zahlungsmittels, einer allgemeinen Recheneinheit und eines Wert-speichers vor allem auch die Funktion eines Instruments der Planerfüllungskontrolle übernehmen. Deshalb war es unumgänglich, auch das System der Banken, in welchem Geld entsteht und wieder vernichtet wird, so auszugestalten, daß dieses Bankensystem geeignet war, seine Rolle zu spielen, die ihm im Rahmen einer Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs zukam. Diese Umgestaltung des Bankensystems „vollzog sich in zwei Perioden, die zeitlich allerdings nicht scharf voneinander abzugrenzen sind“ In einer ersten Phase, die unmittelbar nach Kriegsende begann, kam es schwerpunktmäßig zur weitgehenden Kollektivierung der Banken, wohingegen die Art und Weise des Geld-und Kreditverkehrs selbst zunächst noch nicht berührt wurde. Erst ab dem Frühjahr 1949 -also nach der Währungsreform -hat man dann in einer zweiten Phase einen grundsätzlichen Wandel des Geldwesens eingeleitet.

Unmittelbar nach Kriegsende wurden in der sowjetischen Besatzungszone und in Groß-Berlin auf Befehl der Besatzungsmacht alle Kreditinstitute zunächst geschlossen. Die in den Banktresoren ruhenden Bargeldbestände und Wertpapiere fielen in die Hand der sowjetischen Truppen. Die Gebäude und Einrichtungen der geschlossenen Banken sowie deren Geschäftsunterlagen wurden deutschen Verwaltungsstellen, den späteren Länderregierungen in Ostdeutschland, zugewiesen und von diesen willkürlich als „Nazi-und Kriegsverbrecher-Eigentum“ beschlagnahmt In der späteren DDR-Literatur wurde dies wie folgt begründet: „Die Banken und Sparkassen des ehemaligen Deutschen Reiches waren eine Hauptstütze des monopolistischen Finanzkapitals. Sie hatten den größten Teil der ihnen überlassenen Mittel zur Finanzierung des faschistischen Raub-krieges zur Verfügung gestellt .. . Die Entmachtung des Finanzkapitals in Übereinstimmung mit dem Potsdamer Abkommen und der friedliche demokratische Neuaufbau erforderten, die imperialistischen Banken zu schließen und neue demokratische Geld-und Kreditinstitute zu schaffen. Das war der erste Schritt zur Entwicklung des demokratischen und später sozialistischen Bankwesens.“ Die Einlagenbestände bei den geschlossenen Banken wurden blockiert, Ein-und Auszahlungen auf die und von den Konten durften nicht mehr erfolgen. Eine Ausnahme hiervon ergab sich insofern, als bis zur Währungsreform im Juni 1948 auf Sparguthaben von weniger als 3 000 RM noch 300 RM und in Ausnahmefällen bis 400 RM an „Kleinsparer“ ausgezahlt wurden.

Der Neuaufbau des Bankensystems begann dann Mitte 1945 mit der Gründung von „Provinzialbanken“ in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone als Anstalten des öffentlichen Rechts und im Besitz dieser Länder die in den größeren Orten Filialen errichteten. Als weitere öffentlich-rechtliche Kreditinstitute gründeten einige kreisfreie Städte Sparkassen, die meist die Gebäude und Einrichtungen der geschlossenen Sparkassen übernahmen, aber nicht deren Rechts-nachfolger waren. Den zunächst ebenfalls geschlossenen Genossenschaftsbanken wurde durch SMAD-Befehle die Wiederaufnahme ihrer Geschäftstätigkeit mit dem früheren Mitgliederbestand erlaubt, sie mußten jedoch die alten Guthaben weiterhin blockieren. In Groß-Berlin entstanden unter Viermächte-Kontrolle das „Berliner Stadtkontor“, die „Berliner Sparkasse“ und die „Berliner Volksbank“.

Im Februar 1947 begann auch der Aufbau eines Zentralbanksystems mit der Gründung von fünf „Emissions-und Girobanken“ als Anstalten des öffentlichen Rechts im Besitz der fünf Länder deren organisatorische Spitze im Mai 1948 mit der Gründung der „Deutschen Emissions-und Giro-bank“ als Clearingstelle entstand Gleichzeitig wurden die „Provinzialbanken“ in „Landeskreditbanken“ als Banken für die Kreditvergabe umgewandelt, Mit SMAD-Befehl Nr. 122 vom 20. Juli 1948 -also kurz vor der Währungsreform in Ostdeutschland -wurde die kurz zuvor geschaffene „Deutsche Emissions-und Girobank“ in die „Deutsche Notenbank“ umgewandelt, die das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten erhielt. Damit war die erste Phase der Neugestaltung des Bankensystems unter sowjetischer Regie abgeschlossen.

III. Währungsreform

Rechtliche Grundlagen der Währungsreform vom 24. bis 28. Juni 1948 im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands waren eine Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. Juni 1948 und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen, die voll mit der Besatzungsmacht abgestimmt waren, sowie der SMAD-Befehl Nr. 1 Juni 1948 und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen, die voll mit der Besatzungsmacht abgestimmt waren, sowie der SMAD-Befehl Nr. 111 vom 23. Juni 1948. Guthaben und Kredite der inzwis Juni 1948. Guthaben und Kredite der inzwischen gegründeten „volkseigenen“ Betriebe, der öffentlichen Verwaltungen und neuen Organisationen wurden -da sie nach dem 8. Mai 1945 entstanden waren -von der Währungsreform nicht berührt. Die entsprechenden Beträge wurden im Verhältnis 1 : 1 auf die neue Währung umgestellt. Man vertrat den Standpunkt, daß nur noch der Bargeldumlauf und die privaten Guthaben, die nach dem 8. Mai 1945 bei den Banken entstanden waren, sowie die Altguthaben, die schon vor dem 8. Mai bestanden und blockiert waren, neu geregelt werden mußten -dies obwohl die sowjetische Besatzungsmacht dem am 8. Mai 1945 schon vorhandenen Bargeldbestand aus den erbeuteten Kassenbeständen der Banken und den Notenreserven der früheren Reichsbank sowie durch Neudruck von Besatzungsgeld zusätzliches Bargeld hinzugefügt hatte, und obwohl die ebenfalls nach dem 8. Mai 1945 entstandenen Guthaben der ^volkseigenen“ Betriebe gar nicht abgewertet wurden.

Den früher für ganz Deutschland gültigen Reichs-banknoten wurde zunächst ein Kupon aufgeklebt. Darüber unterrichtete Marschall Sokolowski, der sowjetische Oberkommandierende, den amerikanischen Oberkommandierenden, General Clay, in einem Schreiben vom 22. Juni 1948. Es heißt dort: „Hence at the present moment we are not distributing new banknotes, and we are obliged to accomplish the reform on the basis of Reichsmarks and Rentenmarks of the old type, with special Coupons affixed to them.“ 18 Barbeträge bis zu 70 RM pro Person und Sparguthaben bis zu 100 RM wurden im Regelfall 1 : 1 in DM Ost umgetauscht, Sparbeträge bis 1000 RM im Verhältnis 5 : 1.

Bei privaten Guthaben, die bei den neuen Banken gehalten wurden, ging man ganz einfach von der Fiktion aus, „daß sie zu einem mehr oder weniger großen Teil aus Einzahlungen alten Bargeldbesitzes entstanden seien“ 19. Sie wurden deshalb grundsätzlich im Verhältnis von 10 : 1 umgestellt, wobei es für kleinere Sparguthaben gewisse Vergünstigungen gab. „Die hierbei sich bietende Gelegenheit, das private Unternehmertum, Kirchen und sonstige unerwünschte Organisationen erheblich zu schwächen, wurden weidlich ausgenutzt.“ 20 Aufgenommene Kredite freilich -also Schulden gegenüber den Banken -wurden nicht umgewertet, blieben also in voller Höhe in der neuen Währung bestehen.

Für die vor dem 8. Mai 1945 entstandenen Einlagen bei den Banken, also den sogenannten Altguthaben, galt ebenfalls ein Umtauschsatz von 10 : 1, wobei jedoch geprüft wurde, ob Beträge über 3 000 RM „rechtmäßig“ erworben worden waren. Die Feststellung des rechtmäßigen Erwerbs vollzog sich nach besonderen, von der Deutschen Wirtschaftskommission erlassenen Richtlinien 21. Bei Beträgen über 5 000 RM wurden häufig einfach Kriegs-oder Schwarzmarktgewinne unterstellt und sie wurden eingezogen, denn Einkommen von Kriegsgewinnlern und durch Spekulationen erzielte Gewinne galten als nicht rechtmäßig erworben und wurden konfisziert 22. Ferner konnte über die umgetauschten Altguthaben nicht frei verfügt werden, sondern sie dienten nur zum Erwerb einer Altguthaben -Anleihe, die ab 1949 mit drei Prozent pro Jahr verzinst wurde und ab 1959 in 25 gleichen Jahresbeträgen getilgt werden sollte. Geldbeträge im Besitz von nicht volkseigenen Betrieben wurden bis zur Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände 1 : 1 in neues Geld umgetauscht.

Hinsichtlich der Schuldverhältnisse galt das Folgende: Die bis zum 8. Mai 1945 entstandene innere Staatsschuld Deutschlands und alle Auslandsschulden-sowie die Schuldverpflichtungen der geschlossenen Banken wurden durch die Währungsreform nicht berührt. Das Gleiche galt -von noch zu erwähnenden Ausnahmen abgesehen -für die übrigen innerdeutschen Schuld-und Vertragsverpflichtungen, die nach dem 8. Mai und vor der Durchführung der Währungsreform entstanden waren 23.Die Umwertung der Bankeinlagen und die grundsätzliche Nichtumwertung der Schuldverhältnisse führten bei den Kreditinstituten teils zu Umwertungsgewinnen und teils zu Umwertungsverlusten. „Bilanzmäßig ergaben sich durch die Art der differenzierten Umwertung der verschiedenartigen Konten bei Landeskredit-und Genossenschaftsbanken Umwertungsgewinne (rd. 64 und rd. 36 Millionen DM), während Emissions-und Girobanken mit rund 992 Millionen DM und Sparkassen mit 383 Millionen DM größere Verluste erlitten.“ Die Umwertungsgewinne der Genossenschaftsbanken wurden über die Landeskreditbanken zusammen mit deren eigenen Umwertungsgewinnen auf die „Deutsche Notenbank“ übertragen, die sie zu einem teilweisen Ausgleich des Umwertungsverlustes der Sparkassen verwendete. Die „Deutsche Notenbank“ übernahm auch den Umwertungsverlust der Emissions-und Girobanken sowie der sonstigen Kreditinstitute, so daß sich alle Umwertungsverluste des Bankensystems bei ihr konzentrierten. Insgesamt ist dadurch der „Deutschen Notenbank“ ein Verlust von 365 Millionen DM Ost entstanden, zu dessen Deckung ihr „Ausgleichsforderungen“ gegenüber der öffentlichen Hand in Form von Schatzanweisungen und Bürgschaften der Länder übergeben wurden, die man dann im Laufe einiger Jahre getilgt hat. Weitere 4, 17 Mrd. DM Ost „Ausgleichsforderungen“, die zum Zweck der Deckung der Erstausstattung mit neuem Bargeld an die Banken gegeben worden waren, wurden hingegen offenbar nicht getilgt

Die erwähnten Ausnahmen von der Nichtumwertung von Schulden waren die folgenden:

-Kredite, welche den Bauernhöfen aufgrund der Bodenreform gewährt worden waren, wurden 5 : 1 umgewertet;

-Versicherungspolicen, welche in dem vor der Währungsreform bereits bezahlten Teil umgewertet worden waren, wurden im Verhältnis 3 : 1 umgewertet;

-hinterlegte Beträge, welche sich bei öffentlichen Verwaltungen und Banken sowie bei Gewerkschaften und anderen „demokratischen“

Verbänden befanden und ihren Inhabern nach der Umwertung ausbezahlt werden sollten, wurden 10 : 1 umgewertet.

Ferner wurde bestimmt, daß veranlagte Steuern, deren Fälligkeitstermin erst nach der Durchführung der Währungsrefonn lag, sowie alle Steuerrückstände in der festgesetzten Höhe in neuem Geld, also in DM Ost, zu entrichten, daß aber bereits vor der Währungsreform geleistete Steuer-vorauszahlungen im Verhältnis von 10: 1 umzuwerten seien

IV. Anpassung des Geld-und Bankwesens an das System der zentralen Wirtschaftsplanung

In der Zeit nach der Währungsreform hat sich die Bankenorganisation und das Geldwesen in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR grundlegend gewandelt. Sie wurden Zug um Zug so umgestaltet, daß Geld und Banken jene Aufgaben erfüllen sollten, die sie im Rahmen einer planwirtschaftlichen Ordnung nach sowjetischem Muster hatten. Dies lief parallel zum Aufbau eines Systems der administrativ-zentralen Planung der güterwirtschaftlichen Wirtschaftsprozesse (materielle Planung), der bereits 1945/46 begann, aber ab 1948 forciert betrieben wurde. Ein erster, von der DWK unter sowjetischer Anleitung erarbeiteter längerfristiger Plan wurde für die Jahre 1949/50 aufgestellt und in zwei Jahrespläne unterteilt. Dem folgte der konsequente Aufbau einer hierarchisch gegliederten Organisation der staatlichen Planung des Wirtschaftsprozesses.

Im Rahmen eines solchen planwirtschaftlichen Systems hat das Geld eine wichtige Funktion als Instrument der Kontrolle über die Planerfüllung in den Betrieben. Hierauf wird noch zurückzukommen sein. Damit aber das Geld diese Aufgabe erfüllen konnte, war es unerläßlich, den Geldfluß in der Volkswirtschaft zu planen und den Banken damit die Möglichkeit zu nehmen, eigenständige, planwidrige Geld-und Kreditgeschäfte zu betreiben, sondern sie als Einrichtungen zu konzipieren, die voll im Dienst der Planung und der Planerfüllungskontrolle stehen. Da jedoch in der Zeit bis zum Ende der DDR häufig kleinere und größere Veränderungen im Aufbau und in der Kompetenzverteilung der Planungsorganisation für die materielle volkswirtschaftliche Planung vorgenommen wurden, mußte man auch immer wieder versuchen, durch erneute Umgestaltung des Bankensy-stems, des Kreditwesens und der Zahlungsmodalitäten diesen Veränderungen gerecht zu werden.

Nach Abschluß dieser mehrfachen Umgestaltungen im Organisationsaufbau setzte sich das Bankensystem der DDR aus den folgenden Teilbereichen zusammen: -Spitzeninstitut und verantwortliche Einrichtung für die monetäre Planung war die „Staatsbank der DDR“. Ihr waren nachgeordnet die Bereiche Postsparkasse Postscheckämter, Reichsbahnkasse und Reichsbahnsparkasse;

-die „Deutsche Handelsbank AG“ sowie die „Deutsche Außenhandelsbank AG“ mit ihren Filialen, die den Zahlungsverkehr mit dem Ausland abzuwickeln hatten;

-die „Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“

mit ihrer Untergliederung und die ihr unterstellten Kombinatsbankfilialen;

-die der „Deutschen Notenbank“ unterstellten Industriebankfilialen mit deren Zweigstellen;

-der Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe mit den einzelnen Genossenschaftskassen sowie -die Stadt-und Kreissparkassen.

Die Funktion des Geldes als Instrument der Planerfüllungskontrolle machte es erforderlich, nicht nur die Geldentstehung und Geldvernichtung im Bankensystem, sondern auch den gesamten Zahlungsverkehr so auszugestalten, daß das Geld diese Funktion grundsätzlich wahrnehmen konnte. Dies konnte jedoch nur dann der Fall sein, wenn es gelang, die Geldbewegungen zwischen den Betrieben und ihren Lieferanten und Abnehmern sowie zwischen ihnen und den Banken -mithin auch die Kreditaufnahme und die Kredittilgung -planend in den Griff zu bekommen und zu verhindern, daß die Wirtschaftseinheiten im Besitz von Geldbeständen waren, die sich der Kenntnis der Planungsinstanzen entzogen. Es wurde daher per Gesetz eine strikte Trennung zwischen der Sphäre des Bargeldes und des Buchgeldes herbeigeführt; es wurde bestimmt, daß -die Betriebe ihren Zahlungsverkehr nur über Konten und das Gironetz der Banken abwikkeln durften; -zu diesem Zweck Kontoführungspflicht der Betriebe bei jeweils ganz bestimmten Banken bestand;

-Bargeldzahlungen lediglich für Löhne und Prämienzahlungen und darüber hinaus nur für Bagatellfälle vorgenommen werden durften und -ein Kreditvergabemonopol für die Banken einzurichten sei. Gegenseitige Kreditgewährung der Betriebe war untersagt.

Die Absicht war dabei, ein System monetärer Pläne so zu entwickeln, daß diese Pläne selbst und der aus ihnen hervorgehende Geldfluß ein Spiegelbild der geplanten güterwirtschaftlichen Produktions-und Austauschpläne darstellte, so daß die Beobachtung der tatsächlichen Geldbewegungen und deren Vergleich mit den geplanten erkennen ließ, ob die dahinter liegenden güterwirtschaftlichen Pläne erfüllt wurden oder nicht (Kontrolle durch die Mark). Man sprach daher von der Notwendigkeit einer „Einheit von materieller und finanzieller Planung“. Daß es sich dabei freilich um ein äußerst kompliziertes Problem handelte -das in der Praxis nie zureichend gelöst werden konnte dessen war man sich bewußt Die Wirksamkeit der Kontrollfunktion des Geldes war daher in der Praxis entsprechend eingeschränkt.

Die Sphäre des Bargeldes war -sieht man von den schon erwähnten Bagatellfällen der Zahlung ab -im Wesentlichen auf die Einkommenserzielung und -Verwendung der privaten Haushalte beschränkt. Um zu verhindern, daß planwidrige Bargeldbestände von den Haushalten aus in den Verfügungsbereich der Betriebe gelangten, die es diesen dann ermöglichen würden, außerplanmäßige Aktivitäten zu finanzieren (z. B. Schwarzmarktumsätze), versuchte man, in Planbilanzen der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung die Bargeldströme im voraus so zu disponieren, daß der „Kauffonds“ der Bevölkerung -also deren verbrauchswirksame Geldausgaben -und der „Warenfonds“ -das war die Wertsumme der den privaten Haushalten angebotenen Konsumgüter auf der Grundlage der staatlich fixierten Güterpreise -angeglichen waren. Nur so konnte ja die den privaten Haushalten verfügbare Kaufkraft in Bargeld absorbiert und über die Handelsorgane wieder in den Bankensektor zurückgeleitet werden. Dies hätte freilich eine dem Kauffonds der Bevölkerung adäquate Warenbereitstellung vorausgesetzt. „Dabei geht es nicht schlechthin umeine dem Kauffonds entsprechende Warendecke, sondern um die planmäßige Sicherung eines Warenangebots, das sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Struktur (Sortiment), Qualität und des Zeitpunkts der Bereitstellung den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht.“

Aber genau dies ist meist nicht erreicht worden. So wurde in einem Bericht der Deutschen Notenbank vom 17. Oktober 1966 festgestellt, daß im Konsumgüterbinnenhandel fast eine Milliarde Mark Nationaleinkommen in „nicht bewegten Beständen“ festlag, wobei der größte Teil dieser „überlagerten Bestände“ älter als ein Jahr war. „Trotz zahlreicher Beschlüsse der Regierung zu Bestandsproblemen und der Bereitstellung von Mitteln des Handelsrisikos (200 bis 250 Mio. MDN pro Jahr) für eine prophylaktische Verhinderung der Entstehung von Altbeständen ist es nicht gelungen, eine kontinuierliche Verbesserung der Bestandsstruktur zu erreichen.“ Es wurden daher in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen notwendig. Dazu gehörten Preisabschläge für bestimmte Produkte, um Ladenhüter los zu werden. Doch hatte dies oft nicht die gewünschte Wirkung. So heißt es in einer Analyse der „Deutschen Notenbank“: „Z. B. führt die am 11. 7. 1966 durchgeführte Preissenkung bei Damenstrümpfen zwar zu einem erhöhten Umsatz, aber nicht zu einer entscheidenden Bestandsreduzierung bis zum Jahresende 1966. Aus diesem Grunde sollen die bis Jahresende nicht abgesetzten überlagerten Bestände 1t. Entscheidung des Hauptdirektors GHD Textilwaren in die zentrale Warenreserve übernommen werden.“

Es kam auf diese Weise zu ungeplanten Geldbeständen bei der Bevölkerung: teils in der Form von Bargeld, teils -durch Einzahlungen auf Spargirokonten bei den Banken -in der Form von Buch-geld. So wurde in einer Analyse der Deutschen Notenbank vom 8. April 1965 festgestellt, daß insbesondere durch überplanmäßige Geldeinnahmen der Bevölkerung infolge höherer als der geplanten Prämienzahlungen für Planerfüllung sowie infolge von Steigerungen der Geldeinnahmen der Bauern -die mit einem Plus von 16 Prozent über der Steigerung der Arbeitsproduktivität von 4 Prozent lagen -überplanmäßige Nettoeinnahmen bei den privaten Haushalten zustande gekommen waren, denen kein entsprechend gewünschtes Warenangebot gegenüberstand: „Die überplanmäßigen Geldeinnahmen von rd. Mio. 245 MDN führten zur Bildung außerplanmäßiger Sparfonds der Bevölkerung.“ Es entwickelte sich also schon frühzeitig ein Kaufkraftüberhang und damit wieder jene Art einer zurückgestauten Inflation, die man doch durch die Währungsreform vom Juni 1948 glaubte beseitigt zu haben.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Friedrich-Wilhelm Henning, Wirtschafts-und Sozial-geschichte, Bd. 2, Das industrialisierte Deutschland 191419928, Paderborn u. a., S. 180 f.

  2. Vgl. Hans Möller, Die Währungsreform von 1948 und die Wiederherstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse, in: Peter Hampe (Hrsg.), Währungsreform und Soziale Marktwirtschaft: Rückblicke und Ausblicke, München 1989, S. 72 f.

  3. Die Geldmenge M 3, in der Abgrenzung der Deutschen Bundesbank umfaßt: Bargeld und Sichteinlagen inländischer Nichtbanken bei inländischen Kreditinstituten (ohne Bank-zu-Bank-Einlagen, ohne Sichteinlagen von Ausländern, ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) plus Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit Befristung unter vier Jahren bei inländischen Kreditinstituten plus Spareinlagen inländischer

  4. Formuliert auf der Konferenz von Potsdam vom 17. Juli bis 2. August 1945.

  5. Eckhard Wandel. Zur Vorgeschichte der Währungsreform von 1948, in: P. Hampe (Anm. 2), S. 49.

  6. Vgl. Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMAD-Befehl) Nr. 01 vom 31. Juli 1945.

  7. Vgl. SMAD-Befehl Nr. 167 vom 5. Juni 1946.

  8. Willi Ehlert/Diethelm Hunstock/Karlheinz Tannert (Hrsg.), Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft, Berlin (DDR) 1976, S. 391.

  9. Die DWK war eine durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. Juni 1947 konstituierte zentrale deutsche Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land-und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen-und Außenhandel sowie Statistik.

  10. Gerhard Abeken, Das Geld-und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954, Bonner Berichte aus Mittel-und Ostdeutschland, hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, S. 5.

  11. Vgl. SMAD-Befehl Nr. 01 vom 23. Juli 1945.

  12. Vgl. G. Abeken (Anm. 10), S. 5.

  13. W. Ehlert/D. Hunstock/K. Tannert (Anm. 8), S. 387 f.

  14. Vgl. SMAD-Befehl (Anm. 11).

  15. Vgl. SMAD-Befehle Nr. 146 vom 20. November 1945 und Nr. 14 vom 15. Januar 1946.

  16. Vgl. SMAD-Befehl Nr. 37 vom 19. Februar 1947.

  17. Vgl. SMAD-Befehl Nr. 64 vom 21. Mai 1948.

  18. Vgl. Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 21. Juni 1948, Abschn. V/12/b.

  19. Vgl. ebd., Abschn. VI/16-21.

  20. G. Abeken (Anm. 10), S. 12.

  21. Vgl.ders., Artikel: Geld-und Kreditwesen in Mittel-deutschland, in: Walter Hofmann (Hrsg.), Handbuch des gesamten Kreditwesens, Frankfurt/M. 19657, S. 723.

  22. Vgl. Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (Anm. 21), Abschn. VI/18-20.

  23. Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 20. April 1950.

  24. Vgl. Autorenkollektiv, Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrerbuch, Berlin (DDR) 1981, S. 59 ff.

  25. W. Ehlert/D. Hunstock/K. Tannert (Anm. 8), S. 254.

  26. MDN = Mark der Deutschen Notenbank.

  27. Deutsche Notenbank, Bericht über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im sozialistischen Konsumgüterhandel im III. Quartal 1966 vom 17. Oktober 1966. Aktenbestand des Büros Günter Mittag in der „Stiftung der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR“ (SAPMO) im Bundesarchiv, Fundstelle SAPMO, Fundsignatur DY 30 IV A 2/2. 021/689.

  28. Ebd.

  29. Deutsche Notenbank, Analyse des Bargeldumlaufs bei der Bevölkerung, den Betrieben und Organisationen im I. Quartal 1965 vom 8. April 1965, Fundstelle und Fundsignatur ebd.

Weitere Inhalte

Gernot Gutmann, Dr. rer. pol., Dr. rer. pol. h. c., geb. 1929; Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg; seit 1971 Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln. Veröffentlichungen u. a.: Volkswirtschaftslehre. Eine ordnungspolitische Einführung, Stuttgart 19935; zahlreiche Beiträge zu volkswirtschaftlichen Themen.