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Die Deutsche Mark und die Soziale Marktwirtschaft. Die Währungsreform als Beginn einer schöpferischen Symbiose vor 50 Jahren | APuZ 24/1998 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 24/1998 Die Deutsche Mark und die Soziale Marktwirtschaft. Die Währungsreform als Beginn einer schöpferischen Symbiose vor 50 Jahren Die Währungsreform in Ostdeutschland und die Entwicklung des Geld-und Bankenwesens in der DDR Acht Jahre deutsche Währungsunion. Ein Beitrag wider die Legendenbildung im Vereinigungsprozeß Von der Deutschen Mark zum Euro

Die Deutsche Mark und die Soziale Marktwirtschaft. Die Währungsreform als Beginn einer schöpferischen Symbiose vor 50 Jahren

Bodo B. Gemper

/ 24 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Hintergründe der Stabilität der Deutschen Mark und des Erfolges der Sozialen Marktwirtschaft zu beleuchten, ist auch nach einem halben Jahrhundert nicht allein aus historischem Interesse, sondern ebenso aus aktuellem Anlaß von vitaler Bedeutung -geht es doch um den Erhalt bzw. die Erneuerung der marktwirtschaftlichen Stabilitätsstrukturen sowie ihrer Weiterführung in das europäische Einigungswerk. Bildete 1944 Bretton Woods einen historischen Orientierungspunkt in der Entwicklung zur modernen internationalen Währungsordnung, so sollte die Währungsreform 1948 in Deutschland -obwohl von den Amerikanern dominiert -ein deutscher Stabilitätsbeitrag werden. Wie Ludwig Erhard den Motor der Marktwirtschaft anwarf und das gewaltige Räderwerk der Marktwirtschaft praktisch aus dem Nichts in Gang setzte durch Eigenmächtigkeit und Kompetenzüberschreitung gegenüber alliierten Bewirtschaftungsmaßnahmen, das war ein geniales Meisterstück politischer Durchsetzungsfähigkeit. Neben dem drastischen, von den Westalliierten dirigierten Währungsschnitt und der konsequent von Erhard verfolgten Wirtschaftspolitik nach dem volkswirtschaftlichen Gebot „Maßhalten“, ist die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank „von Weisungen der Bundesregierung“ (§ 12 Gesetz über die Deutsche Bundesbank) ein weiteres „Geheimnis“ deutscher Stabilitätspolitik. Nicht nur die Wirtschaftspolitik, auch die Finanzpolitik jener Jahre der Gründung der Bundesrepublik Deutschland zeichnete sich durch hochgradige Solidität aus. Sie hat im „Juliustürm“ finanzhistorisch legendäre Idealisierung erfahren. Bei allen Unterschieden ordnungspolitischer Grundhaltung haben sich in den Aufbaujahren zwischen CDU/CSU-geführten Regierungen und Gewerkschaften doch einvernehmliche Beziehungen auf den Gebieten der Wirtschafts-und der Sozialpolitik entwickeln können. Das Leitbild Erhards, die Soziale Marktwirtschaft, wurde in Westdeutschland als eine umfassende Wirtschafts-und Sozialordnung begriffen, innerhalb derer Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Sozialpartner frei von staatlichen Eingriffen selbstverantwortlich die Arbeits-, Sozial-und Wirtschaftsbeziehungen gestalten, um einen sachlichen Interessenausgleich bemüht, zum Nutzen übergeordneten Gemeinwohls. Ist allerdings das Bewußtsein noch lebendig, daß die bestehende freiheitliche Ordnung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern mühsam erkämpft werden mußte?

Wegbereitung der Sozialen Marktwirtschaft

Die Hintergründe der Stabilität der Deutschen Mark und des Erfolges der Sozialen Marktwirtschaft zu beleuchten, ist auch nach einem halben Jahrhundert nicht allein aus historischem Interesse, sondern ebenso aus aktuellem Anlaß von vitaler Bedeutung: der Erneuerung der marktwirtschaftlichen Stabilitätsstrukturen sowie ihrer Weiterführung in das europäische Einigungswerk -um dabei Gegenwärtiges aus Vergangenem zu begreifen. Diese beiden Zeitebenen vom Denken in europäischer Dimension bei gleichzeitiger Erinnerung an die Jahre des Wiederaufbaues in Deutschland zu einer Einheit zu verbinden, weist die Richtung des Weges in die Zukunft.

Wiewohl 1949 das Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland ist, erfolgte ihre politische Grundlegung als freiheitlich-demokratischer Rechts-und Industriestaat schon im Jahre 1948 mit dem Akt der Währungs-und Wirtschaftsreform in den westlichen Besatzungszonen. Die intellektuelle Saat für eine sozialverpflichtete neue deutsche Wirtschaftsordnung wurde indes schon in den Jahren 1943/44 gelegt, als Ludwig Erhard noch mitten in der Kriegszeit in seiner Denkschrift „Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung“ führende Persönlichkeiten des Widerstandes mit seinen Überlegungen vertraut machte, wie der Übergang von der Kriegs-zu einer angestrebten Friedenswirtschaft bewerkstelligt werden könnte.

Ludwig Erhards Wirken ordnet sich ein in den Kreis weiterer Wegbereiter einer freiheitlichen Staats-und Wirtschaftsordnung in Deutschland für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie alle hatten klare Ziele vor Augen, beispielsweise das Ziel der Beseitigung der Kollektivwirtschaft, das der ehemalige Oberbürgermeister der Universitätsund Messestadt Leipzig, Karl Goerdeler, bereits im Jahre 1941 proklamierte. Auch in Jena sowie in Freiburg im Breisgau wirkten Persönlichkeiten, die sich um die politische Realisierung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaatsgedankens und der dazu gehörigen Wirtschaftsverfassung einer sozialverpflichteten Marktwirtschaft, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht worden sind, in höchstem Maße verdient gemacht haben. Es waren „die Jenaer Wegbereiter der Freiburger Schule“ und alle diejenigen Persönlichkeiten, die im „Freiburger Kreis“ ihre Vorstellungen darauf konzentrierten, nach einem Friedensschluß einen Wiederaufbau Deutschlands zu ermöglichen. So flossen die in einer Denkschrift für eine neue „Gemeinschaftsordnung“ von Professoren der Universität Freiburg i. Br. und von Pfarrern der Bekennenden Kirche niedergelegten Gedanken in die Vorstellungen ein, die in der Arbeitsgemeinschaft des Ökonomen Erwin von Beckerath entwickelt wurden, mit dem politischen Ziel einer Neugestaltung Deutschlands. Was in diesem Zirkel „damals gedacht, erörtert und niedergeschrieben .. wurde, „bildete .. . einen Vertrauenskreis für Weiterdenkende, befreite nicht plötzlich von überkommenen Vorstellungen, leitete aber einen Entwicklungsprozeß ein, der zu einer neuen Gestalt des Staates und der kirchlichen Ökumene führte“

Der Mitbegründer der Freiburger Schule und des Ordo-Liberalismus Franz Böhm, einer der geistigen Väter der Sozialen Marktwirtschaft und Mitkämpfer Ludwig Erhards, begriff das Ausmaß des Problembereichs in seiner Dimension schon sehr früh, dem sich Rechtswissenschaft und National-Ökonomie stellten: „Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung.“

Nachdem Erhard davon überzeugt war, daß Deutschland den Krieg verlieren mußte, hatte er -in seinem ordnungspolitischen Denken wie Wilhelm Röpke seiner Zeit weit voraus -eine neue, sozialverpflichtete Wirtschaftsordnung für das Nachkriegs-Deutschland entworfen. Sein Streben war von der Idee getragen, daß sich Frieden in Freiheit am wirkungsvollsten in einem Staat entfalten könne, in dem rechtsstaatliche Grundsätze und marktwirtschaftliche Prinzipien das Handeln der Bürger leiten. Den „Durchbruch zur Sozialen Marktwirtschaft“ schaffte Ludwig Erhard dann im Jahre 1948. Für ihn „und seine Mitstreiter hatte . . . ein mutiger und riskanter Plan endgültige Gestalt angenommen: Den von den (West-) Alliierten festgesetzten Tag der Währungsumstellung (dazu zu benutzen) ..., mit einigen kühnen Eröffnungsschlägen das Bewirtschaftungssystem entschlossen aufzubrechen“ Rückblickend hatte er damit eine „historische Weichenstellung“ vollzogen

Geld in einer arbeitsteiligen Wirtschaft

Ludwig Erhards ökonomische Vernunft riet ihm, daß nur der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen, der auf einer arbeitsteiligen Wirtschaft beruht, die Grundlage für den angestrebten Wohlstand der Menschen sein könne. Folglich war für ihn primäres ordnungspolitisches Ziel Freiheit, um mit dem Beginn der Friedenswirtschaft in Westdeutschland sofort den Markt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Erzeugung und Verteilung einzusetzen, also so schnell wie möglich den Leistungs-bzw. Preiswettbewerb als Steuerungsprinzip des Produktionsprozesses und der Verteilung der Produktionsergebnisse zunehmend zur Wirkung gelangen zu lassen. „Wohlstand durch Wettbewerb“ war für Erhard der Weg, um sein programmatisches Ziel „Wohlstand für alle“ zu erreichen.

Offene Märkte entfalten ihre volle Wirkung in einer Geldwirtschaft aber nur, wenn eine wert-stabile Währung die Tauschprozesse dieses wirtschaftlichen Kreislaufs -national wie grenzüberschreitend -vermittelt. Nur dann führt der Mechanismus des Marktes die Produktionsfaktoren an die Stätten ihrer rentabelsten Verwendung und Gewinnerwartungen, Investitionsneigung und soziales Klima werden nicht von Inflationsfolgen beeinträchtigt. Auch kommt das erwerbswirtschaftliche Prinzip erst bei Geldwertstabilität voll zur Geltung: Dort zu produzieren und zu kaufen, wo es am preiswertesten ist, und dort zu verkaufen, wo die besten Preise erzielt werden. Wohlstandsgewinn wird durch marktwirtschaftliche Freizügigkeit, Erwerbsstreben und wertstabiles Geld erzielt.

Unter dem Primat der Währungspolitik, den das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem Bund in Artikel 73 Ziff. 4 einräumt, setzte Ludwig Erhard die Deutsche Mark mutig dem eisigen Wind des Wettbewerbs mit anderen Währungen aus. Dermaßen gehärtet, konnte sich diese neue deutsche Währung in der verhältnismäßig kurzen Zeit von einem Jahrzehnt „vom Besatzungskind zum Weltstar“ mit voller Konvertibilität entfalten. In der Tat hat selten „in der Welt eine Währung eine so steile und stolze Karriere gemacht wie die Deutsche Mark, die D-Mark“. ... In ihr spiegelt sich nicht nur die ganze Vielfalt des wirtschaftlichen, politischen und sozialen Geschehens im Deutschland der Nachkriegszeit, sie ist auch als Star auf der monetären Weltbühne von internationalen Einflüssen geprägt worden.“

Eine funktionsfähige Wettbewerbswirtschaft mit einer wertstabilen Währung ersetzt komplizierte und konfliktreiche Sozialpolitik -ist sie doch allein ob ihrer Effizienz schon sozial, da sie vielen mehr gewährt, als es unter Bedingungen inflatorischer Geldwertminderung möglich wäre. Auch kann das erwerbswirtschaftliche Prinzip nur bei stabilem Geldwert voll zur Geltung kommen. Nur wertstabiles Geld läßt den Steuerungsmechanismus des Marktes optimal funktionieren und die Signale diskretionärer, d. h.der Ermessensentscheidung der Regierung unterworfener Geld-und Finanzpolitik in marktwirksame Impulse umsetzen, um die Investitions-und Konsumneigung in Perioden wirtschaftskonjunktureller Überhitzung dosiert zu verringern und in solchen wirtschaftskonjunktureller Unterkühlung wirksam zu beleben. Mit anderen Worten: Stabilitätspolitik muß nach Maß betrieben werden, ohne Störungen des Marktes durch Interventionismen und gesamtwirtschaftliche Steuerung zu riskieren.

Zur Vorgeschichte der Geldreform 1948

Erinnert sei hier an das Detmolder Memorandum zur Währungslage in Deutschland. Es ist der erste offizielle Beitrag auf deutscher Seite zur Währungsreform aus Sicht „der Länder und Provinzen der britischen Zone für die Gesundung des deutschen Geldwesens und die Regulierung der inneren Kriegsschuld“. Federführend verfaßt von Rudolf von Ritter, Hermann Höpker-Aschoff, Fritz Butschkau, Wilhelm Kitz und Gerhard Weisser entfaltete dieses Memorandum 1948 allerdings keine politische Wirkung.

Eine für die Neuordnung von Finanzen und Währung entscheidende Vereinbarung war diejenige zwischen dem britischen Außenminister Ernest Bevin und dem US-amerikanischen Außenminister James Francis Byrnes. Sie bestätigten in New York am 2. Dezember 1946 das Abkommen ihrer Militärgouverneure in Deutschland vom 5. September des gleichen Jahres, das die britische und amerikanische Besatzungszone mit Wirkung vom 1. Januar 1947 zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet -zur sogenannten Bi-Zone -erklärte. Schon am 25. Juni folgte die Konstituierung des Wirtschaftsrates dieses Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt am Main, in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Wandel der amerikanischen Außenpolitik zugunsten deutscher Interessen, verkündet durch eine Direktive der Amerikaner am 17. Juli 1947. Diesen Wendepunkt markiert bereits die Rede Byrnes* am 6. September 1946 in Stuttgart: „Die Vereinigten Staaten sind fest davon überzeugt, daß Deutschland als Wirtschaftseinheit verwaltet werden muß und daß die Zonenschranken, soweit das Wirtschaftsleben davon betroffen ist, völlig fallen müssen.“ Und er schließt seine Grundsatzrede mit dem Satz: „Das amerikanische Volk wünscht, dem deutschen Volke seine eigene Regierungsgewalt zurückzugeben. Das amerikani-sche Volk will dem deutschen Volk helfen, seinen Weg zu einem ehrenvollen Platze unter den freien und friedliebenden Nationen der Welt zurückzufinden.“ Deutschland in die Marshallplan-Hilfe für die europäischen Länder einzubeziehen, war ein weiterer Schritt am 7. September 1947, diesem Land wieder aufzuhelfen.

Auf Beschluß des Wirtschaftsrates vom 23. Juli 1947 und seines Finanzausschusses vom 2. /3. September 1947 wurde in Bad Homburg bei der Verwaltung für Finanzen eine Sachverständigengruppe („Special-Bureau“) unter Leitung von Ludwig Erhard mit der Vorbereitung der Währungsreform betraut. Besser als „Sonderstelle Geld und Kredit“ bekannt, legten ihre Mitglieder Anfang 1948 als offiziellen deutschen Vorschlag für eine Währungsreform einen Plan vor. Die von den Westalliierten sorgfältig vorbereitete und verfügte Währungsreform ging allerdings über diesen „Homburger Plan“ hinweg, der erst am 30. Juni 1948 publiziert wurde. Auf der Grundlage des Colm-Dodge-Goldsmith-Berichtes des Jahres 1946 präsentierten die Westalliierten ihre „Umrisse der Geldreform“, die sich weitgehend gegen die Vorstellungen der Deutschen durchsetzten, die im „Homburger Plan“ vorgestellt worden waren.

Ein entscheidendes Datum sollte der 27. Januar 1948 werden, als die Amerikaner Dr. Johannes Semler „wegen seiner mißglückten und verletzenden Kritik über die angeblich schäbige , Getreide-versorgung* in ihrer Besatzungszone“ das Vertrauen entzogen und ihn als Direktor der Verwaltung für Wirtschaft beim Wirtschaftsrat der Bi-Zone von seinen Aufgaben entbanden. Sie entschlossen sich, Ludwig Erhard zu berufen. Auch sei daran erinnert, daß wenige Tage zuvor, am 23. /24. Januar 1948, sich unter dem Vorsitz von Professor Franz Böhm in Königstein im Taunus das erste unabhängige Gremium zur Beratung einer politischen Instanz konstituiert hatte, das in Deutschland nach 1945 institutionell einen festen Platz fand: der „Wissenschaftliche Beirat der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland „beim Bundesministerium für Wirtschaft“.

Weg zur Währungsreform in den Westzonen

Obwohl also bei der Vorbereitung zur Währungsreform in Deutschland auch deutsche Konzepte vorgelegen haben, setzten sich die Amerikaner mit ihren Vorstellungen durch, wie es auch zuvor bei der Neuordnung der Weltwirtschaftsbeziehungen auf der Konferenz im nordamerikanischen Bretton Woods schon der Fall gewesen war. Denn bei der Ausarbeitung eines zeitgemäßen „internationalen Währungssystems mit größerer Elastizität, als sie der Goldstandard besessen hatte“ sowie bei der Errichtung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank war man im Juli des Jahres 1944 überwiegend dem von der amerikanischen Regierung durch Harry D. White vertretenen Projekt gefolgt

Das am 1. März 1948 durch Gesetz der amerikanischen und der britischen Militärregierung initiierte „Zentralbanksystem war ein Kompromiß zwischen amerikanischen und britischen Auffassungen, in den auch deutsche Vorstellungen eingingen“

Bildete 1944 „Bretton Woods ... einen historischen Punkt in der Entwicklung zur modernen internationalen Währungsordnung“ so sollte die Währungsreform 1948 in Deutschland, obwohl ebenfalls von den Amerikanern dominiert, doch ein deutscher Stabilitätsbeitrag werden.

Währungsreform: Stunde der Wahrheit

Auftakt zur Währungsreform am 20. /21. Juni 1948 war das Zusammentreten der zu Mitgliedern des Währungsausschusses des Wirtschaftsrates der Bi-Zone ernannten Sachverständigen für Währungsund Wirtschaftsfragen mit Beteiligung von /21. Juni 1948 war das Zusammentreten der zu Mitgliedern des Währungsausschusses des Wirtschaftsrates der Bi-Zone ernannten Sachverständigen für Währungsund Wirtschaftsfragen mit Beteiligung von Vertretern aus den Ländern der französischen Zone unter Aufsicht der US-Militärregierung zu einem Konklave am 20. April 1948 in der Kaserne Rothwesten nördlich von Kassel. Den Mitgliedern dieser Klausurtagung war die Aufgabe übertragen worden, die bereits im Jahre 1946 in den USA konzipierte unerläßliche Währungsumstellung operativ und administrativ zu planen.

Die von Ludwig Erhard maßgeblich im selben Jahr geprägten „Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ gaben „der Freigabe aus der Bewirtschaftung“ den Vorzug vor behördlicher Festsetzung. Sie waren eine deutliche ordnungspolitische Weichenstellung in Richtung Marktwirtschaft, um die „behördliche Macht zu überwinden und im Bereich der Wirtschaft überhaupt mit ihr zu brechen“. Erhards Ziel war, „dem Grundsatz des Leistungswettbewerbs Geltung zu verschaffen“ 17. „Mit Erhards Wagnis wurde Wirtschafts-und Sozialpolitik wieder eine Sache der Deutschen selbst und war endlich der Inkonsequenz und Gängelei alliierter Besatzungspolitik erfolgreich , entschlüpft .“ 18

Wie Erhard den Motor der Marktwirtschaft anwarf und das gewaltige Räderwerk der Marktwirtschaft durch Eigenmächtigkeit und Kompetenzüberschreitung gegenüber alliierten Bewirtschaftungsmaßnahmen praktisch aus dem Nichts in Gang setzte, war ein geniales Meisterstück politischer Durchsetzungsfähigkeit: „Denke ich daran zurück, so komme ich mir noch heute wie der Reiter über den Bodensee vor“, beschrieb Ludwig Erhard sein Handeln rückblickend an seinem 80. Geburtstag 19. Wie Erhard nachträglich General Lucius D. Clay, den Chef der amerikanischen Militärregierung, „der ihm anfänglich vorwirft, alliierte Bewirtschaftungsmaßnahmen ohne Erlaubnis des Bipartite Control Board abgeändert zu haben“, von der Richtigkeit seiner Entscheidungen überzeugt, beschreibt Ekkehard Birnstiel 20. Hierzu sei auch auf die „Chronologie zur Finanzgeschichte 1945-1969“ verwiesen

Mit dem Stichtag der Währungsreform am 21. Juni 1948 trat aufgrund gleichlautender Gesetze der drei westlichen Militärregierungen das Währungsgesetz in Kraft, das gemäß § 1 an die Stelle der Reichsmark-Währung die Deutsche Mark-Währung treten ließ. Kernbereich der Währungsreform war die Ausgabe von 60 DM Bargeld pro Kopf in zwei Raten zu 40 und 20 DM am 20. Juni sowie im August/September 1948. Hinzu kamen 60 DM Geschäftsbetrag für Arbeitgeber je Beschäftigtem. Renten, Mieten, Löhne und Pachtzinsen wurden im Verhältnis 1 : 1 umgestellt, Schuldverhältnisse 10: 1. Auf Reichsmark lautende Guthaben mußten bis zum 26. Juni bei einer Abwicklungsbank eingezahlt oder angemeldet werden. Der Umstellungskurs war 10 : 1. Er wurde ab 7. Oktober 1948 auf 10 : 0, 65 verschlechtert, wobei jedoch im Altsparergesetz Härten dieser Regelung abgemildert wurden. Dieses Gesetz legte am 14. Juli 1953 für bereits am 1. Januar 1940 bestehende „Altsparerguthaben“ von natürlichen Personen eine Gesamt-entschädigung von 20 Prozent fest.

Der von den Alliierten herbeigeführte harte Währungsschnitt und der von Ludwig Erhard mit sehr großem Geschick aus ordnungspolitischem Gespür an die Währungsreform angeknüpfte Beginn seiner Politik der Sozialen Marktwirtschaft, die „Maßhalten als volkswirtschaftliches Gebot“ betrachtete, leitete eine beispiellose Ära deutscher Wirtschaftspolitik ein. Sie wurde und wird nicht zu Unrecht auch in den Augen des ausländischen Betrachters als „Wirtschaftswunder“ mit Anerkennung bedacht.

Unabhängigkeit der Notenbank

Neben dem drastischen, von den Westalliierten dirigierten Währungsschnitt und der konsequent von Erhard verfolgten Wirtschaftspolitik ist die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank „von Weisungen der Bundesregierung“ (§ 12 Gesetz über die Deutsche Bundesbank) ein weiteres „Geheimnis“ deutscher Stabilitätspolitik. Hiermit wurde die bereits im Jahre 1922 mit dem sog. Autonomie-Gesetz aufgehobene Weisungsbefugnis des Reichskanzlers im Bankgesetz vom 30. August 1924 in § 1 als Prinzip der politischen Unabhängigkeit verankert und fand, nachdem es in der Zeit des Nationalsozialismus nicht befolgt wurde, in Westdeutschland wieder Geltung: Nachdem zwischen dem 1. und 25. März 1948 in den Westzonen die Bank deutscher Länder in einem zweistufigen System mit selbständigen Landeszentralbanken errichtet worden war, gewann der Gedanke der Unabhängigkeit erneut Bedeutung, um nach Errichtung der Deutschen Bundesbank im Jahre 1957 nachhaltig Früchte zu tragen.

Acht Jahre währte das politische Ringen um die Stellung der künftigen deutschen Währungsbank als eine von der Politik der Bundesregierung unabhängige Notenbank, die die Bank deutscher Länder ablösen sollte. So versuchte Bundeskanzler Konrad Adenauer beharrlich, sich Einflußmöglichkeiten auf die Zentralbank zu sichern. Die „Gürzenich-Affäre um die Unabhängigkeit der Notenbank“ war ausgelöst worden, als sich Adenauer in einer Rede auf der 7. Generalversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie gegen eine Diskonterhöhung der Bank deutscher Länder aussprach -war diese doch für ihn in einem Wahljahr politisch inopportun, da konjunkturdämpfend. In der dadurch ausgelösten Grundsatzdiskussion obsiegten die Befürworter der Unabhängigkeit, unterstützt von den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft, Fritz Schäffer und Ludwig Erhard, beide Mitglieder des Kabinetts Adenauer. Konrad Adenauer versuchte, die Bundesbankpolitik auf die Politik der Bundesregierung, deren Richtlinien nach Artikel 65 Grundgesetz der Bundeskanzler bestimmt und zu verantworten hat, zu verpflichten.

In dieser kontrovers geführten Diskussion um die Beantwortung der Frage nach der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Notenbank gegenüber der Politik und um die Legitimation einer Autonomie der Währungsbank obsiegte der Stabilitätsgedanke: „Denn wichtiger als alle anderen noch so guten Gründe ist die Sicherheit der Währung die oberste Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer Marktwirtschaft und damit letzten Endes einer freiheitlichen Verfassung der Gesellschaft und des Staates.“ 'Die organisatorisch mit Blick auf eine anvisierte föderalistische Staatsstruktur nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve Systems konzipierte Zentrale Notenbank der Bundesrepublik Deutschland genießt „ein relatives Höchstmaß an Unabhängigkeit“ . Damit wurden rechtsstaatlich „Entscheidungs-und Handlungsmöglichkeiten des Parlaments“ begrenzt und „bestimmte, für das Gemeinwesen erhebliche Entscheidungen einem Sachverständigengremium vorbehalten und insoweit bewußt gegen parlamentarischen Einfluß abgeschirmt“. Mit anderen Worten: Es wurde „ein wesentlicher Politikbereich bei einem unabhängigen Sachverständigengremium verselbständigt, also staatliche Hoheitsgewalt aus unmittelbarer parlamentarischer Verantwortung gelöst, um das Währungswesen dem Zugriff von Interessentengruppen und der an einer Wiederwahl interessierten politischen Mandatsträger zu entziehen“

Grundsolide Finanzpolitik

Nicht nur die Wirtschaftspolitik, auch die Finanz-politik in jenen Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland zeichnete sich durch hochgradige Solidität aus. Sie hat im „Juliusturm“ finanzhistorisch legendäre Idealisierung erfahren. Der erste Bundesminister der Finanzen, Fritz Schäffer, hatte im Jahre 1954 ein Sonderkonto errichtet, auf dem zurückgestellte Besatzungs-und Stationierungskosten der Westalliierten sowie bislang noch nicht abgerufene Teilbeträge des neuen Verteidigungshaushalts „geparkt“ wurden. Wie erinnerlich, war der Vertrag über die Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung nicht gebilligt worden. Die im Bundeshaushalt für diesen Zweck veranschlagten Ausgaben waren also vorerst nicht erforderlich. Verzögerungen beim Aufbau der Bundeswehr, wie auch von den Westalliierten zur Deckung der Besatzungskosten noch nicht abgerufene Gelder ließen Haushaltsüberschüsse anwachsen, die der Wirtschaftsjournalist und spätere Generalbevollmächtigte der Dresdner Bank, Kurt Richebächer, in Anspielung an den Festungssturm der Spandauer Zitadelle als „Juliusturm“ bezeichnete. In ihm hatte das Deutsche Reich nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 120 Millionen Mark gemünzten Goldes aus französischer Kriegsentschädigung als „Kriegsschatz“ des Reiches gehortet.

Daß vorhandenes Geld sinnlich macht, beweist das Ringen von Bundesfinanzminister Schäffer mit dem Parlament, das in zähen, wiederholt vorgetragenen Attacken die von ihm errichtete Finanzfeste bereits 1956 bezwungen und deren Schatz bald unter Beihilfe des „ 18er Ausschusses“ der Unionsfraktion, volkstümlich unter „Kuchen-Ausschuß“

bekannt, verteilt hatte. Die „Erstürmung“ und das schließliche „Schleifen des Juliusturms“ beschreibt Christoph Henzler

Wegweisung zu Freiheit und Stabilität

In den elf Monaten zwischen dem 20/21. Juni 1948, der Währungsreform, und dem 23. Mai 1949, dem Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, hat sich in Westdeutschland frei von Dogmatismus „eine wirklich organische und harmonische Ordnung“ im Sinne Ludwig Erhards formieren können, die „nur in einem durch freien Leistungswettbewerb und freie Preisbildung gesteuerten Markt zu gewährleisten“ war -völlig frei von dirigistischen Zwängen. Diese Selbstbeschränkung durch Rahmensetzung, wie sie das Grundgesetz auszeichnet, öffnete wirtschaftlichem Handeln den größtmöglichen Freiheitsraum, den die Verfassung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung seinen Bürgern zubilligen kann.

Die zukunftsweisenden ordnungspolitischen Weichenstellungen für die Bundesrepublik Deutschland erfolgten also bereits im vorkonstitutionellen Raume. Denn mit dem Akt der Währungsreform durch die Westalliierten hatte Ludwig Erhard der neuen deutschen Währung auch eine ihre Stabilität begründende komplementäre freiheitliche Wirtschaftsordnung an die Seite gegeben. Durch die von ihm durchgesetzte, nicht nur zügige, sondern auch weitreichende Aufhebung der Bewirtschaftung bei gleichzeitiger deutlicher Beschränkung des Staates auf eine Rolle als Hüter des Leistungswettbewerbs hatte er die Weichen nicht nur für eine marktwirtschaftliche Ordnung, sondern zugleich auch seine „Wirtschaftspolitik auf den Grundsatz der Freiheit und Freizügigkeit gestellt“ Erhards Leitsätze lauteten: -Der Freigabe aus der Bewirtschaftung ist vor ihrer Beibehaltung der Vorzug zu geben.

-Der Freigabe der Preise ist vor der behördlichen Festsetzung der Vorzug zu geben.

-Dem Grundsatz des Leistungswettbewerbs ist Geltung zu verschaffen.

-Der Kreditpolitik ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. -Mit der Lockerung der Bewirtschaftung und der Preisbildung muß eine entsprechende Lokkerung der Lohnbildung einhergehen

Durch diesen resoluten Schritt aus der Bewirtschaftung und amtlichen Preisregulierung heraus -und weil die Marktwirtschaft auch sehr schnell funktionierte sahen die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die gerade für die sich abzeichnende westdeutsche Staatsbildung eine Verfassung entwarfen, keinen Grund, spezielle, eine Wirtschaftsordnung installierende Grundsätze verfassungsrechtlich in der entstehenden neuen Verfassung zu verankern. Allerdings wurde das Grundgesetz ohnehin als Provisorium betrachtet, wobei eine Festlegung auf Grundsätze für eine Wirtschaftsordnung, falls erforderlich, der Verfassung des wiedervereinigten Deutschland Vorbehalten blieb. Die Schöpfer des Grundgesetzes beließen es daher bei den Grundsätzen für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, die sie aus der Weimarer Verfassung in das neue Grundgesetz übertrugen und die sie wegen der fundamentalen Bedeutung der Grundrechte für die Freiheit des Bürgers auch an den Beginn des Grundgesetzentwurfs stellten. Dieser Grundrechtskatalog läßt den Geist unseres Grundgesetzes auch als Rahmen für die Verfassung einer offenen Industriegesellschaft erkennen:

-Vertragsfreiheit als Ausdruck freier Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2), -Gewerbefreiheit im Rahmen allgemeiner Berufsfreiheit (Artikel 12), -Freizügigkeit (Artikel 11), -Gleichberechtigung (Artikel 3), -Meinungsfreiheit (Artikel 5), -Vereinigungs-und Koalitionsfreiheit (Artikel 9), -Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), -Recht auf Eigentum und dessen zugleich dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtender Gebrauch (Artikel 14).

Mit der Anerkennung des Koalitionsrechts und der Tarifautonomie wurde überdies „eine grundlegende verfassungspolitische Entscheidung für einen wesentlichen Teil unserer gesellschaftlichen Ordnung, nämlich für die Ordnung des Arbeitslebens, getroffen“ Gegenüber Erhards privatwirtschaftlicher Ordnung erwiesen sich die zunächst dirigistischen Vorstellungen der Gewerkschaften allerdings als Kontrastprogramm. Sie riefen für den 12. November 1948 als „Demonstration des gewerkschaftlichen Willens“ sogar zu einer 24stündigen Arbeitsruhe auf, um ihren Forderungen plakativ Nachdruck zu verleihen, beispielsweise: -amtliche Verkündigung des wirtschaftlichen Notstandes;

-befristete außerordentliche Maßnahmen, wie Einsetzung eines Preisbeauftragten mit besonderen Vollmachten, Erlaß eines Preis-, Kontroll-

und Wuchergesetzes, erweiterte Vollmachten und Verpflichtungen für Polizei und Behörden zur wirksamen Bekämpfung von Preiswucher, Warenhortung und illegalem Warenhandel, schnelle Aburteilung von Verstößen gegen diese Gesetze in einem besonderen Verfahren;

-Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der vollen Erfassung, und Bewirtschaftung im Ernährungssektor;

-Planung und Lenkung im gewerblich-industriellen Sektor;

-Überführung der Grundstoffindustrien und Kreditinstitute in Gemeinwirtschaft;

-Demokratisierung der Wirtschaft und gleichberechtigte Mitwirkung der Gewerkschaften in allen Organen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.

Die Soziale Marktwirtschaft und die Deutsche Mark sollten nun für zwei Jahrzehnte ihr gemeinsames Werk aufbauen. Dann begann die deutsche Wirtschaftspolitik allmählich an Konzeptionstreue einzubüßen und die Zahl der Verstöße gegen die Spielregeln der Marktwirtschaft nahmen zu. Es blieb mehr und mehr der Deutschen Bundesbank überlassen, zu versuchen, diese ordnungspolitischen Fehlentwicklungen durch stabilitätspolitische Strenge auszugleichen. Ein Charakteristikum der Aufgabenerfüllung der deutschen Notenbank, die seit ihrer Errichtung schon als Bank deutscher Länder „Weisungsunabhängigkeit und Zusammenarbeit mit der Zentralregierung gleicherweise für nötig“ hält erlaubte es ihr, die unerläßlich zu erbringenden Stabilitätsleistungen sowie die notwendige Stabilitätsdisziplin auf dem Wege ihrer Politik einzufordern und damit eine Stabilitätskultur zu begründen.

Marktwirtschaft und soziale Verantwortung

„Die marktwirtschaftliche Ordnung zu einer bewußt gestalteten öffentlichen Form zu machen“ die „in eine übergreifende Lebensordnung“ integriert ist, bedeutet nach Alfred Müller-Armack „eine bewußt gesteuerte, und zwar sozial gesteuerte Marktwirtschaft“ Was heißt aber sozial in einer Marktwirtschaft? Aus der Sicht Ludwig Erhards ist Soziale Marktwirtschaft in erster Linie Ordnungspolitik, und zwar zunächst „Konstituierung von Marktwirtschaft“ -eine Politik jedoch, die in ihrer gereiften Form darüber hinaus „in den Rang einer Alternative zur herkömmlichen Sozialpolitik“ erhoben wird So gesehen ist „Soziale Marktwirtschaft , sozial , indem sie alles unternimmt, was die Marktwirtschaft dauerhaft sichert“ Allerdings setzt der Erhalt des Sozialen in der Marktwirtschaft Stabilität im allgemeinen sowie Stabilität des Geldwertes im besonderen voraus, weil inflatorische Geldwertminderung verhängnisvoll und per se unsozial ist, denn inflatorisch überhöhte Preise stören beispielsweise den Mechanismus des Marktes nicht nur bei der Steuerung der Produktionsfaktoren an die Stätten ihrer rentabelsten Verwendung, sondern sie verfälschen auch die am Markt erzielten Ergebnisse der Produktion und der Verteilung. Es werden dabei weder wirtschaftlich gerechtfertigte noch sozial erwünschte Umverteilungseffekte und damit soziale Konflikte ausgelöst

Die unsozialen Folgen der Geldentwertung ließen es Erhard daher geboten erscheinen, die Marktwirtschaft bewußt als soziale Veranstaltung zu konstituieren, die nicht allein zu sozialer Partnerschaft der Tarifparteien, sondern in gleichem Maße auch zur Stabilität der Währung verpflichtet. Des unschätzbaren Wertes sozialer Partnerschaft war sich Ludwig Erhard sehr bewußt, weil nur „aus der Zusammenarbeit . .. das gegenseitige Verstehen, der Blick für die Notwendigkeiten und für die Zweckmäßigkeiten unseres gemeinsamen Handelns“ wächst Er nahm zu Recht für sich in Anspruch, daß er sich „immer wieder redlich bemühte, ein gutes Verhältnis zu den Gewerkschaften zu finden, weil ... in einem geordneten Staatswesen, in einem freiheitlichen Rechtsstaat dazu gehört, daß die Gewerkschaften das rechte Verhältnis zum Staat finden“

Das konstruktiv-kritische Verhältnis, das Gewerkschaftsführer wie Hans Böckler, der erste Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, und Regierungsmitglieder wie Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler, und Ludwig Erhard, der erste Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, einander näherbrachte, war ein zuverlässiges Band. Es charakterisierte die sozialen Beziehungen und festigte damit die demokratischen Strukturelemente der sich entfaltenden freiheitlichen Ordnung in Westdeutschland.

Während die Sozialdemokraten in ihrem Godesberger Programm im Jahre 1959 das Ordnungsbild der Sozialen Marktwirtschaft übernommen hatten ist es insbesondere den DGB-Gewerkschaften beispielsweise in Konfliktfällen immer wieder schwer geworden, sich mit unserer Wirtschaftsordnung zu versöhnen. Auch die neuerliche Formel „sozial regulierte Marktwirtschaft“ erweist sich eher als Palliativum gegenüber „einem ungebändigten Kapitalismus“, das den Weg in den Sozialstaat verbreitern soll, sowie als Wahrnehmung eines gewerkschaftlich, „übergreifenden Gestaltungsauftrages“ um dem Leitbild Ludwig Erhards ein arbeitnehmerorientiertes Kolorit zu verleihen. Dieses erscheint umso unverständlicher, je mehr man sich vergegenwärtigt, daß es gerade die freiheitliche, am Markte orientierte Wettbewerbsordnung ist, die den größten gewerkschaftlichen Freiheits-und Gestaltungsraum eröffnet und diesen in einem demokratischen Rechtsstaat garantiert, „denn nur in einer dynamischen Wirtschaft, die sich immer wieder frei entfaltet und täglich neu gestaltet, hat auch die Gewerkschaft eine volle Betätigungsmöglichkeit“ Zudem war die Idee einer gesamtwirtschaftlichen Steuerung -der Globalsteuerung die der erste sozialdemokratische Bundesminister für Wirtschaft, Karl Schiller, zur Leitregel seiner Politik in der Sozialen Marktwirtschaft erhob -nämlich „Wettbewerb soweit wie möglich, Planung soweit wie nötig“ -, gewerkschaftlichen Ursprungs. Denn auf dem 2. Ordentlichen Bundeskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatte bereits im Jahre 1952 der Leiter der Hauptabteilung Wirtschaft und Mitglied im Bundesvorstand des DGB, Hans vom Hoff, in Berlin formuliert: „Wir müssen soviel Planung haben, wie notwendig ist, aber auch soviel Freiheit, wie möglich ist.“ Gleichwohl wurde in den „Grundforderungen der Gewerkschaften nach stärkerer Planung und Lenkung sowie durchgreifender Demokratisierung“ an gleicher Stelle die Bedeutung unterstrichen, die der „Lenkung und Planung“ zukomme, damit „eine ökonomische Inanspruchnahme der deutschen Wirtschaft planvoll durchgeführt“ werden könne

Bei allen Unterschieden ordnungspolitischer Grundhaltung haben sich in den Aufbaujahren zwischen CDU/CSU-geführter Regierung und Gewerkschaften doch einvernehmliche Beziehungen auf den Gebieten der Wirtschafts-und der Sozialpolitik entwickeln können. Das Leitbild Erhards -die Soziale Marktwirtschaft -wurde in

Westdeutschland als umfassende Wirtschafts-und Sozialordnung begriffen innerhalb derer Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Sozial-partner frei von staatlichen Eingriffen selbst-verantwortlich die Arbeits-, Sozial-und Wirtschaftsbeziehungen gestalten, um einen sachlichen Interessenausgleich bemüht, zum Nutzen des übergeordneten Gemeinwohls. Erhard hat dem in seiner Wirtschaftspolitik der sozialen Partnerschaft stets Rechnung getragen

Rückblickend gewürdigt, erweisen sich die gegensätzlichen Vorstellungen von der Kraft des Marktes als schöpferische Gegensätze, die politisch konstruktiv ausgetragen wurden. So konnte Hans Böckler noch kurz vor seinem Tode am 16. Februar 1951 in einer entscheidenden Aussprache mit Konrad Adenauer am 25. Januar 1951 den Grundstein zur Verwirklichung der Mitbestimmung legen.

Die Vermögenskonzentration, die die Gewerkschaften seit der Währungsreform beklagen, hatte in den fünfziger und sechziger Jahren dazu geführt, neben den Zielen für eine Einkommenspolitik auch solche für eine Vermögenspolitik zu definieren. Es wurden entsprechende Pläne formuliert, um durch eine verstärkte Vermögensbildung in breiten Bevölkerungsschichten eine gleichmäßigere personelle Einkommens-und Vermögensverteilung zu erreichen. Da die Gewerkschaften im Gegensatz zu den Vorstellungen der Arbeitgeber ihr strategisches Verteilungsinstrumentarium bis heute primär in offensiver Lohnpolitik sehen, verhinderten Meinungsverschiedenheiten innerhalb des DGB bisher eine „große Lösung“ einer gesetzlich geregelten Zuführung von Teilen des Vermögenszuwachses der Unternehmen in Sozialkapitalfonds. Eine ausgereifte, ä fond durchdachte gewerkschaftliche Konzeption eines Sozial-Kapital-Planes hatte im Jahre 1957 der Direktor des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften, Bruno Gleitze, entwickelt. Und die von Georg Leber geführte Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden handelte mit den Arbeitgebern der Bauwirtschaft Anfang der sechziger Jahre einen Tarifvertrag zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer aus -ein Konzept, das als Modell für das erste Vermögens-bildungsgesetz des Jahres 1964 diente (Leber-Plan). Allerdings war eine staatlich subventionierte Sparförderung Gegenstand dieser Vermögenspolitik, mithin also nicht eine direkte Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen, wie es der Gleitze-Plan vorsah. Diese Überlegungen zu einer Vermögensbeteiligung auf tarifvertraglicher Basis, welche den Arbeitnehmern eine Wahlfreiheit bei der Anlage dieser Leistungen garantiert -wie sie bereits 1976 von den Arbeitgebern angeregt wurden konnten in der Tarifpraxis bisher nicht in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Aus Sicht der Arbeitgeber hat sich allerdings der vermögenswirksame Tarifvertrag im Rahmen des 936-Mark-Gesetzes (ursprünglich 312-Mark-bzw. 624-Mark-Gesetz) als ein verteilungspolitisches Instrument in der Sozialen Marktwirtschaft erwiesen, um eine verstärkte Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zu erzielen.

Ausblick

Was ist heute und in Zukunft zu tun? Das, was sich in Deutschland im Zeichen einer ebenso mutigen wie verantwortungsbewußten Wirtschaftspolitik Ludwig Erhards an Stabilität im Wandel „vollzogen hat, war alles andere als ein Wunder. Es war nur die Konsequenz der ehrlichen Anstrengung eines ganzen Volkes, das nach freiheitlichen Prinzipien die Möglichkeit eingeräumt erhalten hat, menschliche Initiative, menschliche Energien wieder anwenden zu dürfen.“ Ist allerdings heute angesichts der unüberschaubar gewordenen Regulierungen und Subventionen das Bewußtsein dafür noch lebendig, „daß die bestehende freiheitliche Ordnung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern in einer langen Geschichte zäh erkämpft wurde“, wie es vor 25 Jahren Kurt H. Biedenkopf konstatierte Die Schlußfolgerung aus einer heutigen Situationsanalyse müßte wohl lauten: „Ein Entscheid, mit dem die Marktwirtschaft wieder zum Grundprinzip der sozialen Ordnung gemacht würde, wäre heute ein ebenso radikaler Reformschritt, wie ihn Ludwig Erhard 1948 mit der Beseitigung der Bewirtschaftung in Westdeutschland vornahm“ Rückzug des Staates aus allen Bereichen der Wirtschaftsförderung, entschiedene Privatisierung und soziale Sicherung auf einer mit der Marktwirtschaft konformen Grundlage. Wir wissen also, was wir tun sollten, um die fast verlorene ordnungspolitische Orientierung am Leistungsgedanken wiederzuerlangen und „innerhalb unserer Sozialordnung der individuellen Verantwortung (wieder, B. B. G.) breiteren Raum zu geben“ Erinnern wir uns daher sowohl bei der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion als auch bei der viel diskutierten Globalisierung -an Ludwig Erhards Entschlossenheit, seinen Mut und seine ökonomische Gestaltungsfähigkeit -nicht zuletzt vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen unserer Zeit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Ludwig Erhard, Kriegsfinanzierung und Schulden-konsolidierung. Faksimiledruck der Denkschrift von 1943/44, Berlin 1997.

  2. Vgl. Bodo B. Gemper, Die Jenaer Wegbereiter der Freiburger Schule, in: Orientierungen zur Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik (Ludwig-Erhard-Stiftung, Bonn), 4 (1983) 18, S. 34-37.

  3. Vgl. Dagmar Rübsam/Hans Schadek (Hrsg.), Der „Freiburger Kreis“. Widerstand und Nachkriegsplanung 1933-1945. Katalog einer Ausstellung, mit einer Einführung von Ernst Schulin, Freiburg i. Br. 1990.

  4. Bernd Martin/Hans Ulrich Nübel/Hans Schadek, Vorwort, in: ebd., S. 5.

  5. Franz Böhm, Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung, Stuttgart u. a. 1937.

  6. Ekkehard Birnstiel, Durchbruch zur Sozialen Marktwirtschaft. Ein Diskussionsbeitrag, in: Bodo B. Gemper (Hrsg.), Symbiose oder Konflikt? Föderalismus -Demokratie -Marktwirtschaft. Ordnungspolitische Gedanken aus der Siegerländer Werkstatt, Hamburg 1989, S. 103.

  7. Ludwig-Erhard-Stiftung (Hrsg.), Soziale Marktwirtschaft als historische Weichenstellung. Bewertungen und Ausblicke. Eine Festschrift zum hundertsten Geburtstag von Ludwig Erhard, Bonn 1997.

  8. Hans Roeper, Die D-Mark. Vom Besatzungskind zum Weltstar. Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte der Gegenwart, Frankfurt a. M. 1978.

  9. Ebd., S. 5.

  10. United States Department of State, Documents on Germany 1944-1985, Washington, D. C. o. J., S. 91 -99 (hier S. 93, 99).

  11. Die Sowjets waren am 20. März 1948 aus dem Alliierten Kontrollrat ausgezogen.

  12. E. Birnstiel (Anm. 6), S. 101.

  13. Otto Veit, Grundriß der Währungspolitik, Frankfurt a. M. 19693, S. 718.

  14. Vgl. ebd., S. 719.

  15. Deutsche Bundesbank, Der Zentralbankrat vor fünfzig Jahren, in: Monatsbericht, 50 (1998) 3, S. 18.

  16. O. Veit (Anm. 13), S. 719.

  17. Vgl. E. Birnstiel (Anm. 6), S. 104.

  18. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Chronologie zur Finanzgeschichte 1945-1969. Daten und Erläuterungen, Schriftenreihe zur Finanzgeschichte, Bd. 2, Bonn 1993.

  19. Vgl. u. a. Verordnung Nr. 92 der Militärregierung -Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, in der das Gesetz Nr. 51 der Militärregierung (Währung) geändert wurde. Verordnungsblatt für die britische Zone Nr. 15/1947, S. 111 f.

  20. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 18. Oktober 1956, Deutscher Bundestag, 2. Wahlperiode, BT-Drucksache 2781, S. 24.

  21. O. Veit (Anm. 13), S. 198.

  22. Paul Kirchhof, Der demokratische Rechtsstaat -die Staatsform der Zugehörigen, in: Josef Hensel/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IX, Die Einheit Deutschlands, Festigung und Übergang, Heidelberg 1997, S. 977.

  23. Vgl. Christoph Henzler, Fritz Schäffer. Der erste bayerische Nachkriegs-Ministerpräsident und erste Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, 1945-1967. Eine Bio-

  24. Ludwig Erhard, Wohlstand für alle, Düsseldorf u. a. 19648, S. 170.

  25. Ebd.

  26. Ebd., S. 170 f.

  27. Vgl. Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform vom 24. Juni 1948. Gesetz-und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Nr. 12, Frankfurt a. M., 7. Juli 1948, S. 60.

  28. Heinrich Deist, Die Gewerkschaften als Ordnungsfaktor, in: Kurt Nemitz/Richard Becker (Hrsg.), Gewerkschaft -Wirtschaft -Gesellschaft. Beiträge zu wirtschaftlichen und sozialen Gegenwartsfragen, Festschrift für Ludwig Rosenberg zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Köln 1963, S. 256.

  29. Deutsche Bundesbank (Anm. 15), S. 25.

  30. Alfred Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, Hamburg 1947, S. 84.

  31. Ebd., S. 88.

  32. Ebd.

  33. Horst Friedrich Wünsche, Ludwig Erhards Verständnis von Sozialer Marktwirtschaft, in: Ludwig-Erhard-Stiftung (Hrsg.), Adjektivlose oder Soziale Marktwirtschaft?, Bonn 1993, S. 51.

  34. Ebd., S. 52.

  35. Horst Friedrich Wünsche, Die Marktwirtschaft als umfassende soziale Ordnung, in: Gerhard Schwarz (Hrsg.), Das Soziale der Marktwirtschaft, Zürich 1990, S. 29.

  36. Vgl. Ludwig Erhard, Bundestagsreden, herausgegeben von Rainer Barzel, Bonn 1972, S. 5 (hier die vom 21. April 1948).

  37. Ludwig Erhard, Ansprache auf dem Gründungskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes in München am 12. Oktober 1949, in: Ludwig Erhard, Deutsche Wirtschaftspolitik. Der Weg der Sozialen Marktwirtschaft, Düsseldorf u. a., 1962, S. 111 bzw. DGB (Hrsg.), Protokoll, Gründungskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes, München, 12. -14. Oktober 1949, Köln 1950, S. 125.

  38. L. Erhard (Anm. 39), S. 133.

  39. Vgl. Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), beschlossen vom Außerordentlichen Parteitag der SPD in Bad Godesberg vom 13. -15. November 1959.

  40. Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes, beschlossen auf dem 5. Außerordentlichen Bundeskongreß vom 13. -16. November 1996 in Dresden. Düsseldorf 1996, S. 21.

  41. Ebd„ S. 2.

  42. Ludwig Erhard, Gewerkschaften in einer freiheitlichen Ordnung, Ansprache am 7. September 1959 auf dem DGB-Bundeskongreß in Stuttgart, in: L. Erhard (Anm. 40), S. 437.

  43. Hans-Rudolf Peters, Anmerkungen zu Karl A. Schillers Wirtschaftspolitischer Konzeption der globalgesteuerten Marktwirtschaft, in: Heiko Körner u. a. (Hrsg.), Wirtschaftspolitik -Wissenschaft und politische Aufgabe, Festschrift für Karl Schiller, Bern 1976, S. 158.

  44. Hans Vom Hoff, Die gewerkschaftlichen Aufgaben in der Wirtschaft, in: DGB (Hrsg.), 2. Ordentlicher Bundeskongreß, Berlin, 13. -17. Oktober 1952, Protokoll, Düsseldorf 1952, S. 242 f.

  45. Vgl. im einzelnen die „Wirtschaftspolitischen Grundsätze des Deutschen Gewerkschaftsbundes“ im Protokoll des Gründungskongresses (Anm. 40), S. 318-326.

  46. Vgl. H. E Wünsche (Anm. 38), S. 24 ff.

  47. Vgl. L. Erhard (Anm. 45), S. 437.

  48. L. Erhard (Anm. 27), S. 157.

  49. Kurt H. Biedenkopf, Die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmers in der Marktwirtschaft, in: Bodo B. Gemper (Hrsg.), Marktwirtschaft und Soziale Verantwortung, Köln 1973, S. 142.

  50. H. F. Wünsche (Anm. 49), S. 27.

  51. L. Erhard (Anm. 39), S. 170.

Weitere Inhalte

Bodo B. Gemper, Dr. rer. pol., Lic. rer. pol., geb. 1936; 1967-1970 Wissenschaftlicher Referent im Wirtschaftswissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften (WWI); Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft, Universität -Gesamthochschule Siegen. Veröffentlichungen u. a.: (Hrsg.) Marktwirtschaft und Soziale Verantwortung, Köln 1973; (Hrsg.) Symbiose oder Konflikt? Föderalismus -Demokratie -Marktwirtschaft, Hamburg 1989; (Hrsg.) James Buchanan: Prospects For Economic Theory In The 1990s And Beyond, Netphen-Siegen 1993; (Hrsg.) Politik in der Krise. Überfordert das deutsche und das europäische Einigungswerk Bürger und Politiker?, Siegen 1993; Wirtschaftspolitik. Ordnungspolitische Grundlagen, Heidelberg 1994.