I. Der globale Kontext der internationalen Migration
Die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen der Migration hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Lange Zeit ging es vor allem um die Weiterentwicklung der theoretischen Erklärungen von Ursachen und Verlauf der Migration, weniger um die langfristige Ausgestaltung von Einwanderungs-und Flüchtlingspolitiken. Zur Zeit dominieren unter den Darstellungen des Politikfeldes Untersuchungen, die sich der Entwicklung von staatlichen Regulierungsmechanismen zum präventiven Abbau von Migrationsbewegungen annehmen. Die Betrachtung von Diskriminierungsprozessen spielte dabei bislang eine untergeordnete Rolle, wiewohl es eine Vielzahl von Hinweisen dafür gibt, daß diese am Ende der Migrationsprozesse in den Aufnahmeländern eine wachsende Rolle spielen. Hierbei fungiert die Diskriminierung in vielen Bereichen als effektiver gesellschaftlicher Ausschlußmechanismus, der im Kontext der globalen Migration ein langfristiges soziales Konfliktpotential schafft.
Dieser Befund bestimmt zunehmend auch Aktivitäten von internationalen Organisationen, die in ihrem Bemühen um eine problemgerechte Beschäftigung mit dem Migrationsphänomen immer stärker auch die gesellschaftlichen Bedingungen für eine nachhaltige Integration von Einwanderern in die Aufnahmeländer thematisieren. Hierbei geht es nicht nur um die rechtliche Ungleich-behandlung von Migranten, die seit langem die bundesdeutsche Diskussion über die Zulassung von Doppelstaatsbürgerschaften bzw. die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beherrscht. Vielmehr rücken eine Reihe von internationalen Organisationen die soziale und ökonomische Benachteiligung von Migranten stärker in den Mittelpunkt.
Der vorliegende Beitrag zeigt zuerst die gegenwärtigen Kennzeichen der internationalen Migration auf. Im Mittelpunkt der Darstellung steht anschließend die soziale und ökonomische Benachteili17 gung der Einwanderer in Deutschland, die -unter Hinweis auf die vergleichbare Situation in anderen westeuropäischen Ländern -anhand von Beispielen aus dem Bildungs-und Beschäftigungsbereich aufgezeigt wird. Vor diesem Hintergrund werden Vorschläge für eine umfassende Anti-Diskriminierungspolitik entwickelt.
Internationale Migration und ihre aktuellen Trends
Am Ende des 20. Jahrhunderts ist das globalisierte System der postbipolaren Ära weniger durch eine fest umrissene internationale Ordnung als durch eine neuartige Unübersichtlichkeit gekennzeichnet 1. Diese Entwicklung gilt auch für die internationalen Migrationsbewegungen, die durch die weltweiten sozialen und ökonomischen Transformationsprozesse der achtziger Jahre an Intensität gewonnen haben. Die globalen Wanderungsbewegungen lassen sich hierbei als „Ergebnis einer , Dialektik'von Integration und Desintegration in der zu einer Weltgesellschaft zusammenwachsenden internationalen Staatenwelt“ beschreiben Mancherorts wird der Übergang zum 21. Jahrhundert bereits als „Age of Migration“ beschrieben, welches in seinen Konsequenzen das veraltete Nationalstaatenkonzept endgültig in Frage gestellt hat
Zu den gegenwärtigen Trends, die auf die bestehenden Migrationssysteme wirken, gehört sowohl die Wandlung von ehemaligen Auswanderungsländern hin zu neuen Einwanderungszielen als auch die veränderte Zusammensetzung der Migrationsströme. Obwohl der Großteil der Migranten nach wie vor in den Ländern des Südens verbleibt, verschärfte in den letzten Jah ren eine Reihe von westlichen Industrieländern ihre Asyl-und Einwanderungsrichtlinien aus Furcht vor steigenden Zahlen irregulärer Zuwanderer. Warnende Szenarien, die nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes einen Massenexodus aus den Ländern des Südens oder des postkommunistischen Mittel-und Osteuropas befürchteten, haben sich jedoch zum Großteil bislang nicht bewahrheitet. Seriöse Darstellungen betonen vielmehr, daß Armut nicht automatisch zu Migration führt, sondern die Zusammenhänge komplexer sind
Weltweit leben heute schätzungsweise mindestens 80 Millionen Menschen als Migranten außerhalb ihrer Herkunftsländer. Dies machte Anfang der neunziger Jahre ca. 1, 3 Prozent der Weltbeschäftigten aus. Hierbei sind nach neuesten Angaben des UNHCR die globalen Flüchtlingszahlen inzwischen auf rund 45 Millionen angestiegen, wovon ca. 30 Millionen Menschen als sog. „Binnenflüchtlinge“ nicht in den Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fallen Dabei setzt sich die internationale Migration nicht nur -wie in der öffentlichen Diskussion zumeist suggeriert -aus Fluchtbewegungen zusammen, sondern umfaßt neben der inzwischen fast gänzlich versiegten klassischen Arbeitskräfteanwerbung von , blue-collar workers zunehmend auch kurzfristige Wanderungen hochqualifizierter Fachkräfte.
Das Aufbrechen von nationalstaatlichen Ordnungen seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes durch längst überkommen geglaubte Ethno-Nationalismen, die u. a. für die wachsende Zahl von innerstaatlichen Konflikten verantwortlich sind, fördert zusammen mit anhaltenden Menschenrechtsverletzungen die gegenwärtige Dynamik der Flüchtlings-krisen Auch das Zusammentreffen anderer Faktoren ist für den wahrnehmbaren Anstieg der internationalen Migration verantwortlich: Hierzu gehören vor allem die divergierenden Einkommens-, Beschäftigungs-und Bevölkerungsentwicklungen im Nord-Süd-Gefälle, die zunehmende Urbanisierung und Zerstörung der Umwelt sowie eine -durch nachhaltige Verkürzung der Transport-und Informationswege -verbesserte Mobilität. Neben diesen strukturellen Faktoren spielen nichtökonomische Ursachen wie die Existenz von , Migrationsnetzwerken, das Vorhandensein von privaten Bildungsabsichten oder andere rationale Entscheidungsgründe ebenfalls eine Rolle bei der Migrationsentscheidung
2. Migration im Blickfeld internationaler Organisationen Die zunehmende Globalisierung der Kapital-und Gütermärkte hat dabei auch zu einer Internationalisierung der Migration geführt, so daß mehr und mehr Staaten davon betroffen sind. Damit sind weitreichende Folgen sowohl für die Entsende-als auch für die Empfängerstaaten verbunden: Idealtypische Unterscheidungen zwischen zeitlich begrenzter Arbeitsmigration, dauerhafter Familienzusammenführung oder Flucht sowie regulärer und irregulärer bzw.freiwilliger und unfreiwilliger Wanderung sind zunehmend hinfällig. Neuere Untersuchungen internationaler Organisationen betonen daher zu Recht, daß ein prozeßorientierter, zeitgenössischer Migrationsbegriff alle gegenwärtigen Wanderungsbewegungen umfassen muß, die gänzlich unterschiedliche Formen der kurz-oder langfristigen Arbeitsmigration, der internen Vertreibung sowie der verschiedenen grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegungen annehmen können
Der , brain-drain‘ stellt für viele Entwicklungsländer weiterhin ein ernstzunehmendes Problem dar. Gleichzeitig nehmen die Überweisungen von Migranten mit ca. 65 Mrd. US-Dollar nach dem Rohöl-Handel nicht nur den zweiten Rang im wertmäßigen Welthandel ein. Ihr Beitrag ist sogar größer als die jährlichen Ausgaben für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der OECD-Staaten (Official Development Assistance), die 1992 rund 60 Mrd. US-Dollar betrugen Darüber hinaus ist der Verlust bzw. Gewinn von Know-how (Human Capital) eine wichtige Konstante für die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften geworden. Die sozialwissenschaftliche Migrationsforschung hat sich daher im Laufe der achtziger Jahre von einem , Teilgebiet der Demographie 4, über soziologische Ansätze der sogenannten , Ausländerforschung 4 hin zu einer interdisziplinären Betrachtung von Wanderungsbewegungen im Kontext von Strukturveränderungen der internationalen Arbeitsteilung entwickelt Zunehmend beschäf-• tigen sich deshalb auch zwischenstaatliche Institutionen mit der Migration. Hierbei geht es ebenfalls um Einschätzungen des zukünftigen . Wanderungsdrucks 4 und seiner Auswirkungen auf die regionale Stabilität sowie um die Weiterentwicklung des internationalen Flüchtlingsregimes Andere Untersuchungen konzentrieren sich auf die mittel-bis langfristige volkswirtschaftliche Nachfrage nach Arbeitsmigranten, die begrenzten staatlichen Steuerungsmöglichkeiten und die vermeintlichen Präventivkapazitäten von Entwicklungspolitik
Gleichzeitig werden jedoch auch Forderungen nach gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die dauerhafte Einwanderer endlich als integrale Bestandteile ihrer Gesellschaften anerkennen, auf internationaler Ebene erhoben. Da die dauerhafte Präsenz von Migranten auch in Westeuropa offensichtlich geworden ist, wird von verschiedenen Seiten inzwischen gefordert, daß die Funktionsbedingungen der unterschiedlichen internationalen Migrationssysteme auch hinsichtlich nationaler Integrationspolitiken weiterentwikkelt werden müssen
II. Internationale Migration und die Schaffung von Einwanderungsgesellschaften
In Westeuropa leben heute ca. 20 Millionen seßhafte Arbeitsmigranten, die in den meisten Staaten lange Zeit nur als vorübergehende „Gastarbeiter 44 betrachtet wurden. Doch die Zusammenführung von Einwandererfamilien nach dem offiziellen Anwerbestopp von 1973 hat ebenso wie die Zunahme der Flüchtlingszahlen im Laufe der achtziger Jahre fast überall zu einem migrationsbedingten Niederlassungsprozeß geführt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden sozialen Desintegration sowie der fortschreitenden europäischen Integration stellt sich daher heute in allen Einwanderungsländern die Frage nach der Eingliederung von Migranten.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Einwanderung lange Zeit ausschließlich als Instrument der Arbeitsmarktpolitik, d. h. ohne die ausreichende Berücksichtigung der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Migranten, betrachtet. Die offizielle bundesdeutsche . Ausländerpolitik 4 basiert auch am Ende des 20. Jahrhunderts weiterhin -und zwar bereits seit Mitte der siebziger Jahre -auf der widersprüchlichen , Trias 4 von Zuzugsbeschränkung, Integration und Rückkehrförderung Doch die Auswirkungen einer solchermaßen konfliktreichen Einwanderungspolitik verfestigen langfristig nicht nur ein unzeitgemäßes nationales Selbstbild, sondern auch die soziale Ausgrenzung und Marginalisierung der Einwanderer, da sic allenfalls begrenzte Integrationserfolge zulassen 1. Migration als Niederlassungsprozeß Das Beispiel Deutschland Die dauerhafte Einwanderung und der sich anschließende Niederlassungsprozeß haben die ethnisch-soziale Zusammensetzung der Gesellschaften in Westeuropa grundlegend verändert. Die soziale Situation, gesellschaftliche Integration und politische Partizipation der , alten 1 Einwanderer nebst Nachkommen muß daher Teil der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um den zukünftigen Charakter der internationalen Migration sein. Zu Recht wird die Migration für die Bundesrepublik daher mitunter als „Kernfrage unserer Gesellschaft und Herausforderung an die Politik“ dargestellt
Bereits im Jahre 1992 lebte der Großteil der 6, 5 Millionen ausländischen Staatsangehörigen, d. h. rund acht Prozent der Bevölkerung, zehn Jahre oder länger in der (alten) Bundesrepublik. Die Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung aus den ehemaligen Anwerbestaaten betrug bei 33, 6 Prozent von ihnen Ende 1993 bereits 20 oder mehr Jahre 1994 machte dies einen Anteil von 9, 4 Prozent an der abhängig beschäftigten Bevölkerung aus Der Mangel an offizieller Zurkenntnisnahme dieser Einwanderungssituation ist um so erstaunlicher, als unterdessen vielfältige empirische Hinweise existieren, die die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte der weltweiten Nachkriegsmigration betonen
Durch die hohe Beschäftigungsquote, die spezifische Altersstruktur und eine überdurchschnittlich hohe Bereitschaft zur Mobilität lagen die gesamtwirtschaftlichen Gewinne aus der Einwanderung auch in der alten Bundesrepublik um ein Vielfaches über den Kosten. Die positive Rolle der Migranten als Konjunkturpuffer, aber auch als Beschäftigung schaffende Unternehmer und Konsumenten, die deutsche Arbeitnehmer vor einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit geschützt haben, ist inzwischen weitgehend empirisch belegt
Die mit der Migration einhergehende Arbeitsmarktsegmentierung schaffte darüber hinaus die Voraussetzung für den sozialen Aufstieg der angestammten Arbeitnehmerschaft. Ferner sicherten die Migranten durch ihren überdurchschnittlichen Finanzierungsanteil an der Rentenversicherung die Funktionsfähigkeit der deutschen Sozialversicherungen. Auch zukünftig wird der Migration daher eine wichtige Funktion zur Stabilisierung von postindustriellen Arbeitsmärkten zugesprochen. Allerdings gibt es trotz der gesamtwirtschaftlich positiven Wirkung von Migration auch eine Reihe von sozialen Problemen, die sich in der öffentlichen Diskussion zumeist auf den einwanderungsbedingten Druck auf die öffentlichen und vor allem kommunalen Ausgaben konzentrieren. Die parallel existierende Benachteiligung von Einwanderern wird hierbei jedoch meist ausgeblendet. 2. Marginalisierung und ethnische Schichtung Die berufliche Mobilität von Personen wird gemeinhin als Indikator für die Durchlässigkeit von sozialer Schichtung begriffen. Hinweise, daß Arbeitsmigration häufig mit einer ethnischen Unterschichtung 1 auf den Arbeitsmärkten einhergeht, sind nicht neu. Neben der Bundesrepublik gibt es auch für Großbritannien, Frankreich und Belgien deutliche Kennzeichen einer fortgeschrittenen ethnischen Stratifikation insbesondere des informellen Arbeitsmarkts Allerdings scheinen sich diese Tendenzen zunehmend zu verschärfen. Der fortschreitende technologische Wandel in einer globalisierten Weltwirtschaft hat die sozialen Probleme und insbesondere die strukturelle Arbeitslosigkeit verschärft, worunter vor allem Migranten überdurchschnittlich leiden. Gleichzeitig gibt es ernstzunehmende Hinweise, daß Einwanderer noch weniger als andere Gruppen an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik partiziieren
Wenngleich sich am Ende des 20. Jahrhunderts die Erwerbsquote der Migranten in Deutschland größtenteils angeglichen hat, fällt ihre anhaltende Dominanz im verarbeitenden Gewerbe und im Bausektor ebenso auf wie die Unterrepräsentanz im Beamten-und höheren Dienstleistungsbereich. Auch der Einkommensabstand zur deutschen Bevölkerung hat sich seit 1984 nicht aufgelöst Hinzu kommt die höhere Arbeitslosenquote, die -mit einem neuen Höchststand von 16, 2 Prozent unter den ausländischen Arbeitnehmern im Jahre 1994 -in der Regel als Reflex des Strukturwandels in den von Migranten dominierten Beschäftigungsbranchen sowie der existierenden Ausbildungsprobleme interpretiert wird
Tatsächlich hat der gegenwärtige industrielle Strukturwandel eine Reihe von negativen Effekten auf die Migranten. Denn die strukturelle Veränderung der Arbeitsmärkte im Übergang zu post-industriellen Dienstleistungsgesellschaften geht einher mit einer sinkenden Nachfrage nach geringer qualifizierten Arbeitskräften aus den traditionellen Branchen der Ausländerbeschäftigung. Ferner können objektive Wettbewerbsnachteile von Migranten -wie z. B. Schwächen bei der Sprache und Ausbildung oder die verbreitete Nichtanerkennung von beruflichen Qualifikationen aus den Heimatländern -erschwerend hinzukommen. Dies gilt jedoch nicht mehr für Migranten, die sich bereits seit vielen Jahren niedergelassen haben und deren Nachkommen weiterhin mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die dauerhafte Desintegration von Einwanderern wird daher -u. a. in Anlehnung an die weiter fortgeschrittene britische Rassismusforschung -zunehmend auf internationaler Ebene mit der Diskriminierung aufgrund der Nationalität, Hautfarbe oder ethnischen Herkunft in Verbindung gebracht.
III. Diskriminierung von Migranten
Die institutioneile Benachteiligung von Migranten durch die ausländerrechtliche Gesetzgebung wird seit langer Zeit diskutiert. Die gegenwärtige Problematik in Deutschland ergibt sich dabei vor allem aus dem zentralen Widerspruch zwischen faktischer Einwanderungstradition und rigidem Nationalstaatenkonzept Sie wird ergänzt durch vielfältige Formen der individuellen Diskriminierung, die durch das Zusammenwirken von Vorurteilen und Stereotypen, rassistischen politischen Diskursen und gewaltsamen Übergriffen sowie einer tendenziell negativen Präsenz im deutschen Medienalltag dauerhaft reproduziert wird Dennoch spielt die Betrachtung von sozioökonomischer Diskriminierung bislang eine untergeordnete Rolle in der Migrationspolitik. Verschiedene internationale Organisationen nehmen sich daher seit einiger Zeit verstärkt dieses Politikfelds an. 1. Benachteiligung bei Berufsausbildung und Beschäftigungszugang Während in anderen europäischen Staaten (vor allem in Großbritannien und Frankreich, aber auch in den Niederlanden) die Untersuchung von Diskriminierung und Rassismus im Kontext von Einwanderung eine lange Tradition besitzt herrschte in Deutschland über lange Zeit eine Tabuisierung des Themas vor Dementsprechend sind es vor allem internationale Institutionen, die sich mit der Diskriminierung von Migranten beschäftigen.
Neuere Studien der International Labour Organisation (ILO) belegen mittels methodisch aufwendiger Untersuchungen, daß Migranten und ihre Nachkommen in einer Reihe von Aufnahmeländern vielfältigen Diskriminierungen auf den Arbeitsmärkten ausgesetzt sind. Bislang liegen Untersuchungen für insgesamt elf Einwanderungsstaaten vor In allen Studien wurde dabei dererbrachte empirische Nachweis über die Arbeitsmarktdiskriminierung anschließend mit einer Analyse der vorhandenen juristischen Instrumente verbunden.
Auch für die Bundesrepublik haben solche Praxis-Tests 4 nach Aussage der Autoren „erstmals . . . empirisch nachgewiesen .. daß eine de facto Diskriminierung gegenüber ausländischen Arbeitnehmern erfolgt“ Differenziert nach Branchen, Betriebsgrößen, Qualifizierungsanforderungen und mittels fiktiver Bewerbungen im Rhein-Ruhrgebiet und in Berlin konnte in der Studie, die das Zentrum für Türkeistudien im Auftrag der ILO durchführte, eine statistisch signifikante Diskriminierungsrate beim Zugang zu , semi-skilled jobs‘ nachgewiesen werden Ausdrücklich wird daher von der ILO darauf hingewiesen, daß eine fortschreitende Diskriminierung von Migranten auch ökonomische Nachteile mit sich bringt und ihre Beseitigung eine dringliche Aufgabe für Einwanderungsländer darstellt
Selbst in den Niederlanden, die über ein weitreichendes System der staatlichen Integrationspolitik verfügen, ließ sich die Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern empirisch eindeutig nachweisen: Auch bei absolut gleichen Schul-und Berufsvoraussetzungen sowie dem Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit wurden „Angehörige der zweiten Generation“ von Einwanderern aus Marokko und Surinam beim Zugang zu (unqualifizierter und angelernter) Beschäftigung eindeutig benachteiligt Angehörige ethnischer Minderheiten in Holland erreichen ferner überdurchschnittlich oft nur einen geringen Bildungsabschluß. Die übrigen Länderstudien der ILO weisen ähnliche Ergebnisse auf, die sich mit den Beobachtungen anderer internationaler Organisationen decken:
Der Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission hat in diesem Zusammenhang verschiedene Missionen in Europa durchgeführt und kürzlich auf der 52. Sitzung der Menschenrechtskonferenz seinen Abschlußbericht vorgelegt, der auch Empfehlungen für die Entwicklung von Anti-Diskriminierungsmaßnahmen in der Bundesrepublik enthält Der Kinderrechtssausschuß der Vereinten Nationen hat vor einiger Zeit mit Blick auf die Situation in der Bundesrepublik angemerkt, daß „vor allem der Status von Ausländer-und Flüchtlingskindern“ eine Gleichstellung mit deutschen Altersgenossen vermissen ließe Das Europäische Parlament hat eigens einen Untersuchungsausschuß eingerichtet, dessen letzter Bericht erneut auf die wachsende Bedeutung von Diskriminierung und Rassismus hinwies und in die Forderung nach einer Anti-Diskriminierungsrichtlinie durch die Kommission mündete Die EU-Kommission und der Rat haben daraufhin ihrerseits eine Reihe von gemeinsamen Erklärungen bzw. Entschließungen verabschiedet und 1995 rund 3, 4 Mio. Ecu für die Bekämpfung von Rassismus vorgesehen.
In einer Mitteilung der EU-Kommission heißt es dazu: „Die Beratende Kommission . Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 4 stellte fest, daß Einwanderer und ethnische Minderheiten nach wie vor in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der einzelnen Mitgliedstaaten -vom Arbeitsmarkt über die Wohnraumversorgung bis zu schulischer und beruflicher Bildung sowie dem Zugang zu Dienstleistungen -unter Diskriminierung zu leiden haben . . . Wenn Einwanderer und ethnische Minderheiten nicht als vollwertige und rechtmäßige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden und wenn dies dazu führt, daß sie unverhältnismäßig stark unter wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen zu leiden haben, dann kann dies leicht dazu führen, daß sie in die Rolle des Sündenbocks gedrängt und statt als Opfer als Verursacher bezeichnet und schließlich zur Zielscheibe von Ressentiments und Aggressionen werden.“
Dies gilt auch für die Bundesrepublik, wo trotz gewisser Integrationsfortschritte eine Reihe von schwerwiegenden Ausgrenzungsmechanismen fort-existieren, die vor allem den Arbeits-und Bildungsbereich sowie den Zugang zu krisensicheren Staatsberufen betreffen Internationale nicht-staatliche Menschenrechtsorganisationen haben in diesem Zusammenhang entsprechende Dokumentationen vorgelegt, die die Existenz weitreichender Diskriminierungen aufzeigen
Der besorgniserregende Status von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft im Bildungs-und Ausbildungsbereich wird außerdem in regelmäßigen Abständen von nationalen Institutionen wie dem Deutschen Industrie-und Handelstag (D 1HT) oder dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beklagt und mit einer Benachteiligung bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in Verbindung gebracht. In gleicher Weise haben die Ausländerbeauftragten der Bundesländer auf ihrer letzten Jahreskonferenz auf den überaus geringen Ausländeranteil (drei Prozent) bei den kommunalen Ausbildungsplätzen und auf die verschwindend niedrige Präsenz von Migranten im öffentlichen Dienst hingewiesen
Verschiedene Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung deuten in die gleiche Richtung: Wenngleich in den letzten Jahren eine allmähliche Verbesserung bei der verheerenden Schul-und Ausbildungssituation von jugendlichen Migranten feststellbar war, ist weiterhin ein hoher Anteil aus dieser Bevölkerungsgruppe ohne Schulabschluß und mit einer unterdurchschnittlichen Ausbildungsbeteiligung. Darüber hinaus existieren auch für die Angehörigen der sogenannten . zweiten und dritten Generation'in anderen europäischen Staaten offensichtliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Beschäftigung So werden in Großbritannien schwarze Briten trotz z. T. besserer (!) Ausbildung weiterhin beim Arbeitsmarktzugang benachteiligt und sind ebenso von höherer Arbeitslosigkeit betroffen. In Frankreich sind die Nachkommen von Einwanderern ebenfalls -unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit -stärker von Arbeitslosigkeit betroffen
Im Ergebnis scheint -auch unabhängig von der konkreten nationalstaatlichen Ausgestaltung der Migrationspolitik -keine faktische Chancengleichheit für gesellschaftliche Minderheiten, die aus dem Einwanderungsprozeß hervorgegangen sind, gewährleistet zu sein. Die feststellbaren sozioökonomischen Segregationstendenzen sind dabei Ergebnis des Zusammenwirkens von struktureller Benachteiligung und Diskriminierung sowie von individuellen Handlungen 2. Migration und Antidiskriminierungspolitik Die meisten europäischen Aufnahmeländer haben neben nationalen Rechtsvorschriften auch eine Reihe von internationalen Abkommen unterzeichnet, die die Unterzeichnerstaaten verpflichten, rechtliche Maßnahmen zur Unterbindung von Diskriminierung zu ergreifen. Die wichtigsten Über-einkünfte sind die UN-Konventionen zur Beseitigung jeglicher Formen der Rassendiskriminierung (1965) und die Europäische Menschenrechtskonvention. Andere wichtige Abkommen -wie z. B. die UN-Konvention über den Schutz der Rechte für Migranten (1990) oder das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung von ausländischen Arbeitnehmern (1977) -sind nur von einer sehr geringen Zahl von Staaten vorbehaltslos unterzeichnet worden.
Fast alle EU-Staaten verfügen jedoch über verfassungsrechtliche Vorschriften Gleichbehandlung bzw. Nicht-Diskriminierung ihrer Einwohner. Da diese allgemeinen Rechtsvorschriften in der Regel auf dem Prinzip der Gleichheit beruhen, verzichten sie z. T. auf eine rechtsverbindliche Anerkennung von (ethnischen) Minderheiten, die nicht den klassischen nationalen Minderheiten mit angestammtem Siedlungsgebiet entsprechen. Gleichzeitig bezieht sich der vorhandene arbeitsrechtliche Schutz häufig nur auf bereits Beschäftigte, so daß die verbreitete Diskriminierung beim Beschäftigungszugang nicht erfaßt wird. Ferner wird der existierende Diskriminierungsschutz dadurch verwässert, daß nur mangelnde Möglichkeiten zur Individualbeschwerde existieren und diese sich oft nur auf Rechte der Angehörigen von Mitglicdstaaten beziehen, also nicht alle Migranteneinbezogen werden Darüber hinaus existieren zwar vielfach weitere spezifische Schutzvorgaben im Rahmen des Zivil-und Strafrechts, jedoch sind institutionalisierte Sondermaßnahmen zur aktiven Förderung von Gleichbehandlung bzw. zur Opfer-entlastung von diskriminierten Migranten selten
Im Gegensatz zu den Niederlanden und Großbritannien besitzt die Bundesrepublik keine spezifische Antidiskriminierungspolitik, wenngleich das Grundgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz Schutz vor Ungleichbehandlung durch den Staat bzw. durch den Arbeitgeber gewährleisten. Dementsprechend hat jüngst ein juristisches Gutachten für die ILO die unzureichenden zivilrechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aufgezeigt, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Ein erforderliches diesen Mangel ausgleichen und dabei alle Minderheitengruppen erfassen, um auf diese Weise „einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsklarheit der Gleichbehandlungsvorschriften“ zu leisten Auch der zuständige UN-Ausschuß der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung hat der Bundesrepublik empfohlen, eine Antidiskriminierungspolitik zu initiieren Der Europarat hat im Rahmen seines „Community Relations Project“ ebenfalls verschiedene Untersuchungen zur Integration von Zuwanderern in Mitgliedstaaten durchgeführt, deren Ergebnisse in ähnlichen Forderungen münden
Bisherige Erfahrungen haben allerdings gezeigt, daß selbst bei entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen Diskriminierung vielfach fortexistiert. Vor allem der oftmals erforderliche Nachweis von direkter Diskriminierung ist häufig schwer zu erbringen, und der formale Rechtsschutz wird allzuoft nur unzureichend durchgesetzt Eine effektive Antidiskriminierungspolitik zum Schutz von Migranten sollte daher Voraussetzungen schaffen, die auch politisch die Existenz von rassistischer Diskriminierung anerkennen und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor direkter bzw. indirekter Diskriminierung beinhalten. Eine solche Politikinitiative für die Bundesrepublik müßte somit auch durch weitere Maßnahmen zur verstärkten politischen und gesellschaftlichen Förderung von Migranten ergänzt werden.
Auf EU-Ebene werden daher für die kommenden Jahre spezielle Unterstützungsprogramme für den migrationsspezifischen Bildungs-, Medien-und Forschungsbereich geplant. Zur Koordinierung und Überwachung dieser Maßnahmen wird gegenwärtig über die Schaffung einer „Europäischen Beobachtungsstelle für rassistische und ausländer-feindliche Phänomene“ nachgedacht Um die Unterstützung durch gesellschaftspolitische Initiativen aus dem nichtstaatlichen Bereich zu gewährleisten, sollten hierbei jedoch auch unabhängigen Migrantenorganisationen institutionalisierte Beteiligungsrechte eingeräumt werden. Die existierenden europäischen und amerikanischen Erfahrungen mit staatlicher Antidiskriminierungspolitik sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Den Rahmen hierfür müßte schließlich eine aktive Arbeitsmarktpolitik bilden, die die sozialen Folgen des Strukturwandels für alle Bevölkerungsgruppen abzuschwächen versucht. Die vielfältigen Vorschläge einzelner Wissenschaftler und internationaler Organisationen sollten hierbei im Rahmen der anstehenden Harmonisierung der europäischen Migrationspolitiken aufgegriffen werden-
Unabdingbare Voraussetzung für eine realistische Diskussion über zukünftige Migrationspolitik in der Bundesrepublik bleibt aber die endgültige Aufgabe des Mythos vom Nicht-Einwanderungsland und die stärkere Herausstellung der positiven Beiträge sowie der schwierigen sozialen Lage der Migranten.