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Militarisierung deutscher Außenpolitik? | APuZ 33-34/1996 | bpb.de

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APuZ 33-34/1996 Militarisierung deutscher Außenpolitik? Friedenspolitik ohne Königsweg Eine Problemskizze zur Vision europäischer Sicherheitsidentität Vom reaktiven Krisenmanagement zur präventiven Konfliktbearbeitung? Not und Intervention in einer Welt des Umbruchs Zu Imperativen und Fallstricken humanitärer Einmischung

Militarisierung deutscher Außenpolitik?

Franz H. U. Borkenhagen

/ 18 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Bundesrepublik Deutschland muß sich nach dem Umbruch in Europa und nach ihrer Vereinigung veränderten internationalen Herausforderungen stellen. Die deutsche Außenpolitik hat dadurch zusätzliche Aufgaben erhalten. Ihre Aktionen bleiben jedoch eingebunden in die Gemeinschaftspolitiken der Europäischen Union und der Nordatlantischen Allianz. Neuerdings gehören auch erweiterte Einsätze der Bundeswehr dazu, um internationale Friedenssicherungen militärisch zu stützen. Die Bundesrepublik muß ihre außenpolitischen Aktionen ausrichten an den Folgen der jüngsten deutschen Geschichte, den europäischen Verantwortungen und den nationalen Zielen in den gewandelten globalen Verhältnissen. Trotz der Verschiebung der sicherheitspolitischen Aspekte durch die Dominanz der außenwirtschaftlichen Beziehungen gehören auch und gerade wegen der Konflikte und Kriege in Europa militärische Maßnahmen zu den multinationalen Aufgaben. Die Bundesrepublik muß auch hierbei aus Solidarität und Verpflichtung ihre Beiträge leisten und Verbände der Bundeswehr für Krisengebiete abstellen. Die Schlußfolgerung, es könne hierbei zu einer Militarisierung der deutschen Außenpolitik kommen, ist unzutreffend. Vor allem, weil sich militärische Aufgaben immer mehr zu polizeilichen Funktionen im internationalen Maßstab wandeln müssen. Da diese Aufgaben zunehmend nationale Fähigkeiten und Kräfte übersteigen, gehört die Westbindung der Bundesrepublik zur Voraussetzung für die deutschen Integrationsbeiträge und für die Anerkennung als selbstverständlicher Partner in der EU und in der NATO.

I. Anforderungen, Risiken und Chancen internationaler Beziehungen

Die Ost-West-Konfrontation mit ihren ideologischen Gegensätzen und ihrer beiderseitigen militärischen Überkapazität zur umfassenden Bedrohung und Vernichtung ist aufgehoben. Der Euphorie des Umbruchs in den Jahren 1989/90 folgte in den Staaten Mittel-, Ost-und Südosteuropas der schrittweise Übergang zu demokratischen Verhältnissen. Diese Phase hält an. Unabhängig davon brachen fast gleichzeitig in Europa Kriege, Bürgerkriege und kleinere bewaffnete Konflikte aus, wie sie in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg hier unbekannt geworden waren. Ihnen folgten Völkermord, Vertreibungen -sogenannte ethnische Säuberungen -, Migrationen und Armut, die bis heute mehr oder weniger anhalten. Schwelende Konflikte, Machtstreben und Unterdrükkung werden nicht länger durch Vormächte verhindert. Die westlichen Gemeinschaften Europäische Union (EU) und auch NATO waren darüber hinaus zu lange unfähig und nicht willens, in Konflikte wie im ehemaligen Jugoslawien einzugreifen und sie mit Gewalt zu begrenzen oder zu beenden.

Aber auch und vor allem außerhalb Europas haben Konflikte und Kriege zugenommen -und hier gelang bisher ebenfalls keine durchgreifende Regulierung und Beendigung. Die Vereinten Nationen erwiesen sich oft als konzept-und hilflos, weil ihr Maßnahmenkatalog nicht zu den Konflikt-ursachen vor Ort paßte. Allenfalls im Golfkrieg 1991 konnte eine Wiederherstellung des Status quo ante in Kuwait durch den Einsatz von multinationalen Streitkräften erreicht werden.

Die Grenzen zwischen Frieden, Krise und Krieg sind fließender geworden, die Zustände verändern sich zudem schneller als bisher. Der Einsatz von Streitkräften und der Ruf danach als letztes politisches Mittel haben zugenommen -auch, weil die herkömmliche politische Vorsorge versagt hat und eine neue noch nicht entwickelt worden ist.

Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich nach der Vereinigung und nach dem Gewinn der vollen Souveränität genauso wie ihre Partner diesen zusätzlichen Herausforderungen ausgesetzt. Überdies kann sie sich spätestens seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 1994 auch nicht länger auf begrenzende Bestimmungen des Grundgesetzes berufen, die ihr eine Beteiligung an international gestützten und von der UNO sanktionierten militärischen Friedensmaßnahmen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme nicht erlauben würden.

Gleichwohl ist eine Verengung der Wahrnehmung von Kriegs-und Konfliktursachen -weltweit und in Europa -dahingehend zunächst und ganz allgemein nicht statthaft, wenn sie in der Hauptsache militärischen Beurteilungsrastern folgt. Eine Übersicht der globalen Bedingungen, Beziehungen und Verhältnisse öffnet vielmehr den Blick auf weitaus weitreichendere Ursprünge, Interdependenzen und Lösungsmöglichkeiten.

Im Vordergrund steht außerdem auch die Verschiebung der Bedeutung und Wirksamkeit sicherheitspolitischer Dominanzen. Durch die Aufhebung der Nützlichkeit und Wirksamkeit von bisherigen militärstrategischen Erwägungen bei der Beurteilung von westlicher oder östlicher Vorherrschaft und der ihr folgenden Aufteilung der Welt in entsprechende Einflußsphären sind die wirtschaftspolitischen Fähigkeiten und Möglichkeiten deutlich in den Vordergrund getreten. Daraus hat sich eine neue Beziehungsordnung und -Vielfalt ergeben, die ganz andere als bisher gültige Maßnahmen und Aktivitäten erfordert. Märkte, Absatzchancen und Investitionen heißen die neuen Bestimmungsgrößen im internationalen Wettbewerb. Infolgedessen haben auch bisher nachgeordnete Staaten und Staatengruppen an Gewicht und Einfluß gewonnen.

Unabhängig davon sind die USA, die Industriestaaten in Europa und Japan gewichtig geblieben, aber die Konkurrenz und die Einflußmöglichkeiten haben sich verändert: zum einen durch die Erweiterung der Absatzmöglichkeiten, zum anderen durch die gewachsenen Ansprüche vor allem aus den Staaten, die zuvor unter sowjetischer Vorherrschaft standen. Aber diese Chancen und Herausforderungen sind nur ein Teil der veränderten globalen Verhältnisse. Andere und bisher eher verdeckt gebliebene Ansprüche und Anforderungen sind jetzt in ihrem vollen Ausmaß erkennbar und wirken ein auf die internationalen Beziehungen. Dabei überwiegen die als gefährlich und destabilisierend zu qualifizierenden Aspekte mit globalen Auswirkungen.

So ist unübersehbar, daß die Kluft zwischen reichen und armen Weltregionen immer größer wird: Ökonomischer Standard, technologische wie organisatorische Fähigkeiten sowie Ressourcenvielfalt und -nutzung, verbunden mit Finanzkraft und Marktbeherrschung, entwickeln sich immer stärker als Vorteile des Nordens. Der Süden fällt trotz jahrzehntelanger Entwicklungshilfe hingegen weiter ab und gerät in immer deutlichere Abhängigkeiten. Vor allem Übervölkerung, Armut, Konflikte und soziale Krisen sind seine Lasten. Sie sind schließlich die Ursachen für Konfrontationen und Kämpfe um Machteinfluß. Diese lassen sich nicht länger auf nationale oder regionale Auseinandersetzungen beschränken. Längst sind die Folgen weltweit zu spüren.

Werden des weiteren Umweltschäden und -belastungen hinzugezählt, die grenzüberschreitend wirken, und die übrigen Konfliktursachen wie Kriminalität, Krankheiten, Fundamentalismen verschiedener Ausprägung und Vormachtstreben von regionalen Mächten als weitere Konfliktursachen mit globalen Folgen berücksichtigt, so ergibt sich ein Szenario, das nicht länger ohne weltweite Regelungs-und Steuerungsmaßnahmen auskommt. Politik und Wirtschaft müssen demgemäß ebenfalls global angelegt sein und im Zusammenwirken mit den betroffenen Regionen und Staaten in einer Eine-Welt-Politik zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern auf die Bedürfnisse ausgerichtet werden. Eine Reaktion nach Maßstäben der Industriestaaten reicht nicht aus. Prävention muß Reaktion ersetzen, um vorausschauend Konflikte zu regeln. Unabhängig davon wird -

wegen der aktuellen Kriege -eine auch militärisch gestützte und gesicherte weltweite oder auf Weltregionen ausgerichtete Politik vorerst notwendig bleiben, um Kriege unmittelbar eindämmen zu können.

Abgesehen von den erweiterten globalen Herausforderungen bleibt der Schwerpunkt deutscher Außenpolitik auf Europa ausgerichtet. Dies vornehmlich deshalb, weil einerseits Entwicklung, Chancen und Risiken des veränderten Europas die Interessen der Bundesrepublik direkt betreffen und andererseits die Außenpolitik eben deshalb unmittelbar gefordert ist. Hierbei fällt auf, daß es sich dabei weniger um nationale oder bilaterale Anstrengungen handeln kann -diese würden die Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundesrepublik binnen kurzem überdehnen; vielmehr geht es hier um einen deutschen Beitrag in der EU und gemeinsam mit den Partnern der NATO.

Die hauptsächlichen Herausforderungen an die multinationalen Organisationen kommen zweifellos aus Mittel-, Ost-und Südosteuropa. Sie werden erweitert durch die Anforderungen aus den Regionen am Rande Europas. Hinzu kommen die Ansprüche aus dem Inneren der Gemeinschaft der EU und aus der Nordatlantischen Allianz. Die Staaten aus Mittel-, Ost-und Südosteuropa wollen ihre jungen Demokratien stabilisieren, Wachstum und Wirtschaft fördern sowie mehr Sicherheit gewinnen. EU und NATO gelten ihnen als Stabilitätsanker; ein Beitritt würde ihnen Sicherheit im umfassenden Sinn garantieren. NATO und EU haben ihnen die Möglichkeit zur Aufnahme angeboten. Die EU hat durch die sogenannten Europa-Abkommen die Assoziation eröffnet; die NATO bietet die Anlehnung durch die „Partnerschaft für den Frieden“ an.

Beide Optionen können sich zur Aufnahme erweitern. Dazu gehört einerseits die Anstrengung der jungen Demokratien, vorgegebene und anerkannte Kriterien zu erfüllen. Andererseits müssen EU und NATO mit ihren Strukturen und Bedingungen die Voraussetzungen zur Erweiterung schaffen. Ziel beider Seiten muß es sein, ein Gefälle zwischen West-und Osteuropa zu vermeiden, gesamteuropäische Zusammenarbeit zu ermöglichen und Sicherheit für alle Staaten in Europa zu erreichen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei ein gewichtiger Partner, deren Beitrag zur Integration und zum Aufbau einer europäischen Sicherheitsarchitektur im Verbund mit den übrigen Partnern und mit den Nachbarn eine der Voraussetzungen zum Aufbau und zum Gelingen Gesamteuropas ist.

II. Voraussetzungen und Bedingungen deutscher Außenpolitik

Die Bundesrepublik muß ihren Standort im veränderten internationalen Koordinatensystem an drei Vorgaben ausrichten: -den speziellen deutschen Bedingungen und Verhältnissen, -den Verantwortungen und Pflichten in und für Europa sowie -den deutschen Interessen und Zielen.

Zu den speziellen deutschen Bedingungen gehört in erster Linie die Rückbesinnung auf die Geschichte in diesem Jahrhundert, in dem Europa im Zweiten Weltkrieg den Überfall und die Besetzung durch das Dritte Reich sowie den millionenfachen Mord an Juden hinnehmen mußte. Okkupation und Verbrechen haben das Bild der Deutschen geprägt. Die Auswirkungen sind bis heute zu spüren und zu beachten. Die Bundesrepublik wird auch auf absehbare Zeit ihre Politik und ihre Außeninteressen nicht ohne Berücksichtigung der deutschen Geschichte formulieren und einbringen können. Sie ist in dieser Hinsicht kein Staat wie jeder andere.

Aus der Kapitulation der Wehrmacht und aus dem Untergang des Dritten Reiches ist im westlichen Teil des ehemaligen Reichsgebietes ein demokratischer Staat hervorgegangen. Aufbau und Einübung der Demokratie waren nicht ohne Vorgabe und Hilfen der westlichen Alliierten USA, Großbritannien und Frankreich möglich. Diese haben sie auch dauerhaft gesichert, indem sie die junge Bundesrepublik nur in eine Teilsouveränität entlassen haben. Gleichzeitig gelang den Deutschen ein Grundgesetz, das nicht nur den demokratischen Ansprüchen genügte, sondern die Grundlage zur Lebensfähigkeit nach demokratischen Werten und Normen geschaffen hat und als Garant derselben bis heute gilt.

Die innere Stabilität hat jedoch nur einen Teil der Entwicklung der Bundesrepublik zu einem glaubwürdigen Mitglied der Staatengemeinschaft in Europa ausgemacht. Als wesentlicher und umfassender muß die Integration in die NATO (1955) und in die Europäische Gemeinschaft (EG) (1957) -später UNO (1973) und KSZE (1975) -verstanden und beurteilt werden. Die Aufnahme bzw.der Beitritt folgten unterschiedlichen Interessen: Während die Mitglieder der NATO und auch der EG die Bundesrepublik vor allem aufnahmen, um das Bündnis und die Gemeinschaft zu wirkungsvolleren Vereinigungen zu machen und gleichzeitig die Deutschen einzubinden und deutsche Sonderwege zu vermeiden, erkannte die Bundesrepublik den Beitritt als Chance, vollwertiges Mitglied in der westlichen Staatengemeinschaft zu werden, international mehr Bewegungsfreiheit zu erhalten und zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Sicherheits-und Verteidigungspolitik sowie beim Aufbau der Wirtschaftsgemeinschaft in Europa zu erreichen.

1. Dreifache Integration: politisch, wirtschaftlich, militärisch

Erst dieses Zusammenspiel von außen-und sicherheitspolitischen Integrationsbemühungen mit innenpolitischer Stabilität und wirtschaftlichem Wachstum hat die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik gesichert. Ein herausragendes Ergebnis war -und das hält bis heute an -die Sicherheitsgarantie durch den Westen, die im wesentlichen den Aufbau und den Bestand der jungen Bundesrepublik gegen äußere Gefährdungen gewährleistet hat. Die Westbindung war der Stabilitätsfaktor für die westeuropäische Integration mit deutscher Beteiligung. Sie hat schließlich auch den Weg zu einer friedlichen Vereinigung der Bundesrepublik geebnet -als Folge des Umbruchs in Osteuropa und in der ehemaligen Sowjetunion. Aus dieser Übersicht ergibt sich auch die Schlußfolgerung, daß die Bundesrepublik Deutschland ihren Ursprung und ihren Aufbau hauptsächlich durch die dreifache politische, wirtschaftliche und militärische Integration ermöglichen konnte. Dabei standen neben allen Fährnissen während des Kalten Krieges die wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Vordergrund. Sie konnten parallel zu der militärstrategisch dominierten Sicherheitspolitik gelingen. Von daher ist das Zwischenfazit erlaubt, daß trotz der sicherheitspolitischen Dominanz bei der Ost-West-Konfrontation zivilisatorische Politiken und Integrationsbemühungen im Vordergrund deutscher Außenpolitik standen und die Entwicklung der Bundesrepublik geprägt haben. Während die Außenwirtschaftspolitik offensiv und auf Export ausgerichtet wurde, blieben Sicherheits-und Verteidigungspolitik defensiv strukturiert. Beide Ansätze ergaben zusammengenommen eine weitgehende äußere und innere Sicherheit, die die Bundesrepublik zu einem anerkannten Partner und selbstverständlichen Mitglied in der NATO und in der EG -später EU -werden ließen. Aus dieser Konstellation ergeben sich auch die aktuellen Verantwortungen und Pflichten der vereinigten Bundesrepublik. Einerseits wäre eine Lösung aus dem Bündnis und der Europäischen Union gleichbedeutend mit europäischer Instabilität. Andererseits verlöre die Bundesrepublik ihre gewonnene politische und wirtschaftliche Kraft genauso wie die Gestaltungs-und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Außen-und Außenwirtschaftspolitik. An erster Stelle der außenpoliti5 sehen Aufgaben stehen daher die Reform der NATO, die Fortschreibung der Integration in der EU und der Aufbau eines vereinten Europas.

2. Die NATO

Die NATO bleibt das Sicherheits-und Verteidigungsbündnis in und für Europa. Ihre Aufgaben haben sich aber geändert, nachdem sie sich mit der Partnerschaft für den Frieden (1994) und der Einrichtung des Nordatlantischen Kooperationsrates (NAKR) (1991) auch für die Zusammenarbeit mit Rußland und mit den Staaten Mittel-, Ost-und Südosteuropas geöffnet hat. Damit ist, wenn auch zunächst unverbindlich, die Option der Erweiterung verbunden. Gleichzeitig mußte die NATO wegen der Aufgabenverschiebung auch ihr strategisches Konzept verändern. Der Wechsel vollzog sich von der Vorneverteidigung zum Aufbau von mobilen Kräften, um auch Konflikten am Rande des NATO-Gebietes besser begegnen zu können.

Damit ist jedoch lediglich ein Anfang der Reform eingeleitet worden. Neben der politisch dominanten Aufgabe der Erweiterung, die in Europa mehr Stabilität und vor allem Sicherheitsgarantien für die jungen Demokratien in Mittel-, Ost-und Süd-osteuropa bringen soll, sind militärische Fähigkeiten, Strukturen und Großverbände gefragt, die der Allianz erlauben, Krisen zu regeln, Konflikte einzudämmen und Kriege in Europa oder am Rande zu beenden und auch Beiträge unter einem UNO-Mandat zu leisten. Insofern hat sich eine Auftragserweiterung ergeben.

Inzwischen ist auch ein Einstieg in die Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO (NATO-Rat, Berlin, Mai 1996) dahingehend gelungen, daß die Planung für militärische Aktionen unter alleinigem europäischem Kommando im Rahmen der NATO und bei Nutzung der NATO-Struktur eingeleitet worden ist. Die Bundesrepublik als inzwischen vollständig souveränes Mitglied kann und darf sich einer Beteiligung nicht verschließen. Sicherheits-und Verteidigungsbeiträge können nicht länger nur als finanzielle Unterstützung geleistet werden. Aus dem vormaligen Empfang von Schutzgarantien ist heute ein Mitwirken geworden. Internationale Solidarität und Beitrags-gleichheit erlauben keinen deutschen Sonderweg mehr. Unabhängig davon stehen politische Maßnahmen im Vordergrund der NATO-Handlungen. Diese Priorität zu stärken gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Bundesrepublik im Bündnis. Zudem verbietet sich ein Automatismus von militärischen Aktionen; die deutschen Beiträge mit Streitkräften müssen einem strengen Nutzen-und Wirkungskatalog folgen.

3. Die Europäische Union

Die Europäische Union ist das zweite und zugleich umfassendere Aktionsfeld deutscher Außenpolitik. Die Einigung Europas, der Integrationsprozeß nach Maastricht (1992) und vor allem die Herausforderungen im Zusammenhang mit der ab 1998 zu verhandelnden Erweiterung der EU stehen im Vordergrund der Planungen und Entscheidungen bis zur Jahrtausendwende. Zur Agenda gehören überdies die Wirtschafts-und Währungsunion (WWU), die Neuregelung der EU-Finanzierung und die Regierungskonferenz, die im kommenden Jahr abgeschlossen sein soll. Hiervon sind alle möglichen Politiken in Europa, vor allem aber die Vertiefung der Beziehungen innerhalb der EU betroffen. Die Integrationsbemühungen werden jedoch dadurch erschwert, daß die Mitgliedstaaten derzeit kaum willens und in der Lage sind, die Europäische Union zu einer politischen Union in Form eines Staatenbundes weiterzuentwickeln. Eine dringend notwendige Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) scheint an der Weigerung der Mitgliedstaaten zu scheitern, Souveränitätsrechte an die EU abzugeben. Ungewiß ist des weiteren, ob die WWU zum festgelegten Zeitpunkt 1998 begonnen werden kann.

Ungeachtet dessen kann und wird Europa im globalen Rahmen und auch im Inneren nur dann Bestand und Gewicht gewinnen, wenn es mehr wird als eine wirtschaftliche Freihandelszone und sich öffnet für eine Erweiterung durch mittel-, ost-und südosteuropäische Staaten bei gleichzeitiger Verbesserung der institutionellen Bedingungen sowie eine Vergemeinschaftung der Innen-und Rechtspolitik. Die Bundesrepublik ist inzwischen eine der wichtigsten und gewichtigsten Träger der europäischen Integration geworden. Von ihr -und auch von den anderen größeren Partnern wie Frankreich, Großbritannien, Italien und den Benelux-Staaten -wird es ganz wesentlich abhängen, ob Europa zusammenwächst. So groß und so umfangreich auch die Anforderungen von außen und die Ansprüche von innen sind, so einmalig ist auch die Gelegenheit, die Vereinigung Europas und den Ausbau seiner Wirkungsmöglichkeiten voranzubringen. Dem für die derzeitige Regierungskonferenz zu erwartenden „Engineering“ des Vertrages muß schnellstmöglich eine umfassendere Erneuerung der EU folgen. Ein Weg dorthin könnte die Schaffung eines Kerneuro-pas sein, in dem einige Mitgliedstaaten der EU den notwendigen Integrationsprozeß beginnen -politisch, wirtschaftlich, sicherheitspolitisch -, um dadurch eine Art Gravitationsfeld zu bilden, das weitere integrationswillige und -fähige Mitgliedstaaten anzieht und dadurch die EU von innen nach außen stärker aufbaut und Zusammenwirken läßt. Auch hierfür könnte und sollte die Bundesrepublik ein Motor sein.

4. Globale Beziehungen

Über die Europapolitik hinaus muß die Bundesrepublik auch ihre globalen Beziehungen ausbauen und pflegen. Dazu gehören vor allem die Verbindungen zu den Vereinigten Staaten und zu Ruß-land. Die USA sind unverändert eine Weltmacht. Ihre internationalen Verpflichtungen und Sicherheitsmaßnahmen haben nach dem Ende des Kalten Krieges nicht abgenommen. Allerdings ist eine Verlagerung der Interessen zu beobachten. Der pazifische Raum hat an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig kann Europa aber seine Sicherheit nicht ohne die USA aufrechterhalten oder gar gewährleisten. Das Dayton-Abkommen über die Beendigung der Kämpfe in Ex-Jugoslawien im November 1995 gelang nur unter amerikanischem Vorsitz. Es bedurfte des ausdrücklichen Engagements der USA, um die europäischen Partner zu einer konzertierten Aktion in Europa zu führen. Die Bundesrepublik muß ein Interesse daran haben, mit diesem Partner weiter eng zu kooperieren, auch um die Vereinigung Europas und seine Sicherheit zu gewährleisten. Wie wichtig die USA für die Bundesrepublik sind, hat zuletzt die „Zweiplus-Vier“ -Vereinbarung gezeigt, die im wesentlichen dank amerikanischer Initiative zustande gekommen ist und der Bundesrepublik die Vereinigung und vollständige Souveränität gebracht hat. Die transatlantischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU gehören zweifellos unverändert zu den Voraussetzungen einer westlichen Stabilitätspolitik in und für Europa sowie im globalen Verhältnis. Rußland, als Nachfolger der Sowjetunion, hat seinen Status als Supermacht verloren. Dieser war ohnehin einseitig auf militärische Potentiale und Fähigkeiten gestützt. Unabhängig davon ist Ruß-land nicht auf den Rang einer Regionalvormacht abgesunken. Vielmehr erlauben seine kaum geminderte militärische Stärke, seine Ressourcen und seine geographische Ausdehnung auch weiterhin ein globales Mitspracherecht. Das gilt auch eingedenk der wirtschaftlichen Schwäche, der innenpolitischen Instabilität sowie der daraus resultierenden gewissen Sprunghaftigkeit und Unkalkulierbarkeit russischer Außenpolitik. Beides -Stärke und Schwankung -wirkt sich auch auf die Beziehungen zu Europa und zur Bundesrepublik aus. Die Reaktion darauf kann hauptsächlich nur im Verbund mit der EU und mit der NATO erfolgen. Die EU muß den Reformprozeß Rußlands weiter unterstützen, die NATO muß die Vorstellungen Rußlands zur Erweiterung der Allianz berücksichtigen. Die Bundesrepublik wiederum muß die Beziehungen zu Rußland ausbauen, eine Partnerschaft außerhalb der Vereinigungen muß -bei gleichzeitiger bilateraler Zusammenarbeit -jedoch vermieden werden. Neben den Beziehungen zu den beiden großen Mächten stehen drei weitere Interessen im Vordergrund der global ausgerichteten deutschen Außenpolitik: Zunächst ist die Bundesrepublik gefordert, ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten in der Außenwirtschaft auszubauen. Als eine der Weltwirtschaftsmächte muß sie intensiver die globalen Märkte und Absatzmöglichkeiten nutzen -auch um Wachstum im eigenen Land zu fördern und sich der weltweiten Konkurrenz stellen zu können. Zum anderen muß die Bundesrepublik ihre Beiträge zum Abbau des Unterschieds zwischen Industriestaaten und den Entwicklungsländern erhöhen. Sicherheit, Wachstum und Fortschritt lassen sich nicht länger einseitig erreichen; Unsicherheit und Krisen haben immer häufiger weltweite Auswirkungen. Im Mittelpunkt müssen demnach präventive politische Maßnahmen, wirtschaftliche Hilfen und Unterstützung zur Selbsthilfe vor Ort stehen. Aber auch begleitende oder ergänzende militärische Schutzmaßnahmen oder Beiträge dazu gehören zu den erweiterten Aufgaben der Bundesrepublik. Insgesamt schließlich: Neben den nationalen Anstrengungen sind grundsätzlich immer auch gemeinschaftliche Aktionen nötig, weil die Aufgaben längst jede nationale Hilfsmaßnahme überfordern. Das gilt in gleichem Maße auch für die Abwehr von Umweltgefährdungen und -Schäden.

III. Deutsche Beiträge zu einer europäischen Friedens-und Sicherheitspolitik

Zur Teilhabe und Mitwirkung in der Europäischen Union und in der Nordatlantischen Allianz gibt es keine Alternative. Integrationspolitik und -an-7 strengungen gehören seit der Gründung der Bundesrepublik zu den wesentlichen Stützen ihrer Politik -im Inneren wie im Außenverhältnis. Integration ist die Ebene zur Definition und Sicherung von politischer, wirtschaftlicher, militärischer und gesellschaftlicher Stabilität geworden. Nationale Anstrengungen und Hilfe sind notwendige Komplimentäraufgaben geblieben; Alleingänge hingegen gefährden sowohl die Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik selber. Die Integrationsbereitschaft und -pflicht verlangen aber daneben auch weiter reichende Solidarbeiträge.

Nach der Vereinigung und zusätzlich zu den damit verbundenen Belastungen sind die Anforderungen aus der EU, aus der NATO und auch durch die Nachbarn im östlichen Europa gestiegen. Neben diesen politischen Anstrengungen, den wirtschaftlichen Hilfen, den innerdeutschen Bemühungen um einen Ausgleich zwischen dem West-und dem Ostteil sowie der Beteiligung am globalen Wettbewerb gehören auch sicherheits-und verteidigungspolitische Beiträge zu den gewachsenen internationalen Verpflichtungen. Sie stehen zwar nicht im Vordergrund, haben aber wegen der aktuellen Unsicherheiten, Krisen, Konflikte und Kriege an Bedeutung gewonnen. Durch die enge Einbindung in die EU und in die NATO bedeutet das, daß deutsche Streitkräfte an der Friedenserhaltung und -erzwingung im Rahmen von NATO und WEU teilnehmen. Dazu gehören auch Kampfeinsätze. Die dafür notwendigen parlamentarischen Zustimmungsverfahren sind geregelt.

Diese Zusammenarbeit in der Sicherheits-und Verteidigungspolitik muß letztlich mit der Absicht erfolgen, gesamteuropäisch eine Sicherheitsstruktur aufzubauen, um Konflikte oder gar Kriege in Europa zu vermeiden bzw. -falls notwendig -zu begrenzen oder zu beenden. Auch in diesem Zusammenhang wird trotz der politischen und wirtschaftlichen Priorität eine militärisch gestützte Begleitung europäischer Außen-und Sicherheitspolitik unvermeidbar sein, allerdings mit eindeutigem Schutz-und Sicherungscharakter im Sinne einer europäischen Polizeifunktion.

Gleichwohl gelten Vorbehalte, Einschränkungen und Rücksichtnahmen, die sich einerseits aus der deutschen Geschichte ergeben, aber auch aus allgemeinen politischen Erwägungen und Kosten-Nutzen-Analysen ableiten lassen. Zunächst gilt unverändert, daß militärische Mittel zur Durchsetzung von politischen Zielen und Entscheidungen einen subsidiären Charakter behalten müssen. Außerdem bleiben militärische Einsätze untauglich, wenn sie vor Ort nicht von dem Willen zur politischen Lösung begleitet werden. Infolgedessen müssen militärische Einsätze im Ausland sehr strengen Kriterien unterliegen.

An erster Stelle steht die politische Abwägung und Entscheidung, verbunden mit der parlamentarischen Zustimmung. Diese müssen sich nicht nur an den nationalen wie gemeinschaftlichen Werte-und Normenrichtlinien und an den damit verbundenen Interessen ausrichten. Ebenso wichtig sind die Verhältnisse, Absichten und Strukturen vor Ort eines möglichen militärischen Einsatzes zur Friedenssicherung. Das heißt, daß eingehend geprüft werden muß, ob die Konfliktparteien nur einen temporären Streitkräfteeinsatz wünschen oder ob sie auch die weiter reichenden Ziele zur Stabilisierung des Friedens akzeptieren und eine dauerhafte Konfliktlösung anstreben. Voraussetzung ist also grundsätzlich die Akzeptanz, Bereitschaft und Fähigkeit, mit den vor Ort agierenden Entscheidungsträgern, der Bevölkerung und den politischen Mitteln Frieden zu gewinnen und zu erhalten; fremde Streitkräfte dürfen nicht mehr als eine Sicherungs-und Schutzfunktion für den Übergang anbieten. Als fremde Schutztruppen wären sie überfordert, und ihre Einsätze wären untauglich, wenn sie ein den jeweiligen Vorstellungen oder Systemen fremdes politisches Sicherheitssystem aufzwingen wollten.

Erst nach diesen Abwägungen sind die militärischen Kriterien für die Modalitäten, den Umfang, die Dauer und die Koordination des Einsatzes der Streitkräfte anzulegen. Zu ihnen sollten grundsätzlich gehören:

-Die militärische Aktion sollte erfolgversprechend sein;

-eine permanente politische und militärische Rolle muß möglich sein;

-die personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen müssen ausreichend sein;

-der Militäreinsatz muß angemessen und verhältnismäßig sein;

-der ständige Informationsaustausch zwischen Mandatsträgern und nationalem Kommando muß garantiert sein;

-gemeinsame Standards (Führung, Kommando, Kommunikation, Kontrolle) müssen vorhanden sein;

-das persönliche Risiko der Soldaten muß weitestgehend minimierbar und

-ihr völkerrechtlicher Status muß anerkannt und garantiert sein.

Die Bundeswehr hat begonnen, ihre Struktur den veränderten Anforderungen für einen Beitrag zu multinationaler Friedenssicherung anzupassen. Sie hat durch die Trennung in die Hauptverteidigungskräfte (HVK) und die Krisenreaktionskräfte (KRK) einen Teil der Bundeswehr für Zwecke der mobilen Reaktionsfähigkeit bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Großverbände der Bundeswehr -bis auf die in Ostdeutschland stationierten -in multinationalen Divisionen und Korps eingebunden. Durch diese veränderten außen-und sicherheitspolitischen Bedingungen und Herausforderungen haben sich auch die Voraussetzungen für Umfang, Präsenz, Auftrag und Personalkonzeption der Bundeswehr verändert. Allerdings fehlen bis heute die notwendigen Konsequenzen. Sie müßten sich im wesentlichen auf drei Entscheidungen ausrichten: Zum ersten sollten die Verbände vollständig in multinationale Strukturen eingebunden und entsprechenden Kommandos unterstellt werden. Damit würde einerseits die Reaktionsfähigkeit verbessert und andererseits die Vergemeinschaftung von Sicherheits-und Verteidigungspolitik gefördert, mit der letztendlich allein eine Krisenvorbeugung und Konfliktbeendigung gelingen kann.

Zum zweiten ergibt sich daraus fast zwangsläufig eine drastische Minderung der sogenannten Hauptverteidigungskräfte, die zur nationalen Landesverteidigung gehalten werden -obwohl die neue strategische Konzeption der NATO als auch das „Weißbuch 1994 zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Lage und Zukunft der Bundeswehr“ davon ausgehen, daß die unmittelbare Bedrohung von außerhalb nicht nur abgenommen, sondern aufgehört hat. Wozu dann noch eine Funktionsteilung der deutschen Streitkräfte? Für über den üblichen Auftrag der Bundeswehr hinausreichende Aufgaben wie Katastrophenhilfe im In-und Ausland, nationale und internationale Hilfsoperationen oder nationale und internationale Umweltschutz-und Überwachungsaufträge sind keine Sonderverbände notwendig. Diese Aufgaben können auch von den Krisenreaktionskräften in Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen übernommen werden.

Da sich aus der genannten Konzentration der Kräfte und Aufgaben notwendigerweise Strukturänderungen ergeben, die kleinere und speziellere Streitkräfte erfordern, kann und sollte -drittens -

auf die Allgemeine Wehrpflicht verzichtet werden.

Die Voraussetzungen und Bedingungen dafür bestehen nicht länger. Weder ist eine Bundeswehr mit der heutigen Sollstärke von 340 000 Soldaten erforderlich, noch besteht eine Unsicherheit in Politik und Bevölkerung, die die Bundeswehr einer verschärften gesellschaftlichen Kontrolle qua Wehrpflicht unterwerfen müßte. Die Bundeswehr versteht sich längst und selbstverständlich als eine an demokratischen Regeln ausgerichtete Armee, die sich parallel zu den allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Ein ständiger „Austausch“ mit der Gesellschaft dürfte überdies mit einem weiter ausbaufähigen System von Zeitsoldaten gewährt sein.

Für diesen dreifachen Wandel können die sicherheitspolitischen und militärstrategischen Vorgaben auf die Formel konzentriert werden: Deutsche Streitkräfte dienen als nachgeordnetes Mittel für eine präventiv ausgerichtete und gemeinschaftlich organisierte Außen-und Sicherheitspolitik zum Friedensschutz in und für Europa.

Die Leitlinien für die deutsche Außenpolitik, die sich aus den Bedingungen, Pflichten und Interessen ableiten lassen, vermeiden Zweifel an der zivilisatorisch ausgerichteten Vorgabe für den Einsatz von Streitkräften. Eine Politik der Integration, der Einbindung in die Gemeinschaften, läßt keinen Spielraum für national-militärische Vorgehensweisen. Abstimmungsverfahren, Kontrollen und Rücksichtnahmen auf unterschiedliche Absichten der Mitgliedstaaten gewährleisten zurückhaltendes Vorgehen im Falle von militärisch gestützten Aktionen.

Außerdem haben sich die Schwerpunkte einer allgemeinen Außen-und Sicherheitspolitik in Europa und weltweit verschoben. Anstelle einer militärisch geprägten Sichtweise internationaler Beziehungen dominieren heute die wirtschaftlichen Kooperationen und außenwirtschaftlicher Wettbewerb. Soziale und innere Sicherheit zu erhalten und auszubauen, das sind die vorrangigen Aufgaben. Damit werden sie gleichzeitig zu den wesentlichen Aspekten einer veränderten sicherheitspolitischen Grundstruktur und Bedarfskonstellation. Militärische Mittel gelten hierbei als subsidiäre, aber unverändert notwendige Schutzmaßnahmen mit veränderten Vorzeichen -sie dienen eher einer international ausgerichteten Polizeiaufgabe. Krieg um den Frieden, wie Andre Glucksmann es nennt, stünde dabei auch auf der Agenda -aber als eine der letzten Aufgaben.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Franz H. U. Borkenhagen, geb. 1945; Leiter des Referats Europa im Ministerium für Bundes-und Europapolitik des Landes Nordrhein-Westfalen, Bonn. Veröffentlichungen u. a.: Europa braucht GASP. Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik in und für Europa, Bonn 1993; Geteilte Sicherheit in Europa?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26-27/94; Europa der Regionen -Hintergründe und Probleme, in: Hartmut Klatt (Hrsg.), Das Europa der Regionen nach Maastricht, München 1995; Außenpolitische Interessen Deutschlands. Rolle und Aufgaben der Bundeswehr, Bonn 1996.