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Die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern durch die Europäische Union | APuZ 12/1996 | bpb.de

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APuZ 12/1996 Gegen den entwicklungspolitischen Pessimismus Entwicklungszusammenarbeit mit islamischen Ländern Die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern durch die Europäische Union Ist die Dritte Welt wirklich am Ende? Zur Kritik von Entwicklungstheorien

Die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern durch die Europäische Union

Karl Wolfgang Menck

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die regionale Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern bietet sich an, um den Wohlstand zu steigern und Voraussetzungen für die Integration in die Weltwirtschaft zu schaffen. Dabei zeigen die Beispiele der regionalen Zusammenarbeit, daß überwiegend handelspolitische Vorteile im Vordergrund stehen und daß gemeinsame Anstrengungen unternommen werden sollten, durch Investitionen den zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr zu erleichtern. Die Wirksamkeit der regionalen Zusammenarbeit wird unterschiedlich beurteilt. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht wurden, so lag dies unter anderem daran, daß Zusammenschlüsse unrealistischen Vorgaben folgten. Deshalb wird empfohlen, daß die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit sich der Förderung der regionalen Kooperation annimmt. Diese Forderung hat die Europäische Union erfüllt. Seit 1969 enthalten zahlreiche Vertragswerke mit Entwicklungsländern Zusagen für die Förderung regionaler Kooperation. Diese Angebote sind allerdings nicht immer in dem erwarteten Ausmaß angenommen worden. Ursache dafür waren weniger konzeptionelle Unzulänglichkeiten oder Inkompetenz bei der Europäischen Union, sondern die nationalstaatlich ausgerichtete Entwicklungspolitik vieler Länder, schlechte Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen zwischen den Staaten und die Furcht, in Abhängigkeit von anderen Entwicklungsländern zu geraten. Diese Hemmnisse dürfen von der Europäischen Union nicht zum Anlaß genommen werden, die Förderung der regionalen Zusammenarbeit aus der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit herauszunehmen. Die Aufgaben im südlichen Afrika und die Überwindung des Konfikts im Nahen und Mittleren Osten verlangen unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungskooperation der Europäischen Union. Dazu gehört es, den politischen Dialog mit den betreffenden Staaten zur Umsetzung regional ausgerichteter Entwicklungspolitiken zu nutzen und Projekte in einzelnen Ländern erst zuzusagen, wenn zuvor nachgewiesen wurde, daß länderübergreifende Vorhaben nicht den gleichen Erfolg mit geringeren Kosten herbeiführen können.

I. Regionale Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern: Handels-und entwicklungspolitische Inhalte

Mit dem Begriff „regionale Zusammenarbeit“ wird die Integration zwischen benachbarten Volkswirtschaften umschrieben. Diese Form der Zusammenarbeit kann eine Arbeitsteilung zwischen den Unternehmen nach den Spezialisierungsvorteilen ebenso umfassen wie eine Koordination der Wirtschaftspolitik und insbesondere der Politik gegenüber dem Import von Investitionskapital und kommerziell nutzbarer Technologie in den beteiligten Ländern. Anknüpfend an die Vorstellung, daß „Kraftfelder“ in der Weltwirtschaft in Nordamerika, Südostasien und Europa durch eine enge regionale Zusammenarbeit entstanden sind, gibt es Forderungen in den Entwicklungsländern, durch Übernahme des Modells einer regionalen Zusammenarbeit das angestrebte Wachstum zu erreichen und die Integration in die Weltwirtschaft zu erleichtern.

Die Entwicklungsländer sind in der Tat gut beraten, diesen Vorstellungen nachzugehen. Regionale Zusammenarbeit umfaßt nämlich Handelsöffnung durch die Erleichterung des Zugangs ausländischer Unternehmen zu den inländischen Märkten und die Liberalisierung des Außenhandels mit den Nachbarstaaten. Dies verschärft den Wettbewerb und schafft die Voraussetzung dafür, daß im Zuge eines durch die Grenzöffnung erzwungenen Anpassungsprozesses die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital optimal genutzt und die Güter zu den Abnehmern geleitet werden, die die höchsten Preise zu zahlen bereit sind. Unrentable Unternehmen, die hinter hohen Zollmauern ihr Dasein sichern konnten, müssen geschlossen werden; Arbeitskräfte müssen freigesetzt werden und können an Arbeitsplätzen mit höherer Produktivität eine Beschäftigung finden und ihr Einkommen steigern. Konsumenten ziehen Nutzen aus dem gemeinschaftlichen Zollabbau; das Angebot der Güter wird erweitert, und zusätzlicher Wettbewerb kann Preissenkungen herbeiführen und die reale Kaufkraft steigern. Große grenzüberschreitende Wirtschaftsräume erlauben es den Unternehmen, Vorteile der Massenproduktion zu nutzen und die Stückkosten zu senken. Die Ausweitung der Märkte erzwingt darüber hinaus eine intensivere Ausnutzung des technischen Fortschritts. Erwartet wird zudem, daß mehr Wettbewerb die Innovationstätigkeit und Investitionsneigung anregt und dadurch ebenfalls das Wachstum fördert Regionale Zusammenarbeit kann dazu genutzt werden, die Verhandlungsmacht einzelner Entwicklungsländer durch Bündelung der Interessen gegenüber den Industrieländern zu stärken und sich dadurch günstige Ausgangspositionen bei der Integration in den Weltmarkt oder bei den Gesprächen über den Zugang zu Märkten im Ausland zu sichern.

Der Erfolg der regionalen Zusammenarbeit wird zu einem wesentlichen Teil von ihrer Intensität und ihrem Umfang bestimmt, und diese werden wiederum von der räumlichen Nähe und von den Kosten für die Unternehmen beim Zugang zu den Märkten in den verschiedenen Staaten geprägt. Diese Kosten werden beeinflußt von der für den grenzüberschreitenden Verkehr verfügbaren Infrastruktur, den Kommunikationsverflechtungen und dem Grad der Offenheit der Volkswirtschaften. Des weiteren entscheiden die Exportfähigkeit der Unternehmen in den beteiligten Staaten und die Bereitschaft zur Strukturanpassung und zur Liberalisierung der Märkte in den jeweiligen Ländern über Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit. Der Auf-und Ausbau der dafür notwendigenInfrastruktur und die Wirtschaftspolitik für eine Vertiefung der regionalen Kooperation fallen nach allgemeiner Auffassung in die Verantwortlichkeit der Entwicklungsländer. Wenn dies von ihnen nicht allein mit eigenen Mitteln betrieben werden kann, ist es im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit der Industrieländer möglich, Projekte und Programme durchzuführen, die die regionale Kooperation zwischen Entwicklungsländern beschleunigen sollen.

Es gibt aber auch Beispiele dafür, daß eine regionale Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern weitgehend unabhängig von der angestrebten Handelsöffnung und von der Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft Anknüpfungspunkte für die Entwicklungszusammenarbeit geschaffen hat und sogar erst einen Ressourcentransfer durch die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit rechtfertigte. Erst die regionale Kooperation konnte die Voraussetzungen dafür schaffen, daß eine erfolgreiche und nachhaltig wirksame Durchführung von Projekten gewährleistet war. Kleine Entwicklungsländer mit einer geringen Bevölkerung und einem niedrigen Industrialisierungsgrad rechtfertigten für sich allein nicht den Aufbau beispielsweise einer nationalen gewerblichen Berufsausbildung und ließen es fraglich erscheinen, derartige Projekte nach der Über-gabe allein weiterzuführen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern kann statt dessen eine kritische Masse hinsichtlich der Zahl der Auszubildenden entstehen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt auch die notwendigen Eigenleistungen durch Bündelung der Anstrengungen der beteiligten Staaten gewährleisten. \ Regionale Kooperation wurde von den Geberländern bei der Vereinbarung von öffentlicher technischer und finanzieller Entwicklungszusammenarbeit gefordert, wenn die Ursachen für wirtschaftliche Engpässe oder für den Verbrauch natürlicher Ressourcen gleichzeitig in mehreren Ländern angesiedelt waren. Unter diesen Bedingungen liegen die Ansatzpunkte für Abhilfe schaffende Maßnahmen in mehreren Staaten gleichzeitig, wie zum Beispiel beim Schutz von Flüssen, die mehrere Länder berühren, oder bei der Bekämpfung der Wüstenbildung. Regionale Zusammenarbeit schuf zudem für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit die Möglichkeit, grenzüberschreitende Ausbildungsstätten mit einem hohen Leistungsstand in Entwicklungsländern auszubauen und damit zu vermeiden, daß ein längerer Aufenthalt von Angehörigen aus Entwicklungsländern in Industrieländern kulturelle Entfremdung und Entfernung von den Schwierigkeiten des eigenen Landes erzeugt.

II. Regionale Zusammenschlüsse zwischen Entwicklungsländern in den neunziger Jahren: Eine Bestandsaufnahme

Derzeit steht die regionale Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern vor allem im Zeichen der Handelsöffnung und damit verbundener Vorteile für Wachstum und Beschäftigung sowie der Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft -wie verschiedene Beispiele zeigen. In einzelnen Fällen ist die Durchführung gemeinsamer Entwicklungsprojekte und -programme zwar angestrebt, nicht aber das vordringliche Anliegen

-Zwischen den Volkswirtschaften von Singapur, Malaysia, Thailand, Brunei, Indonesien, der Philippinen und von Vietnam besteht die Gemeinschaft südostasiatischer Staaten (ASEAN), die sich darum bemüht, eine Wirtschaftszone für Handel und Kapitalverkehr zu schaffen und die Arbeitsteilung u. a. durch die Verflechtung von Direktinvestitionen zu vertiefen.

-Eine Zone asiatisch-pazifischer wirtschaftlicher Zusammenarbeit ist im Gespräch, die neben den Entwicklungsländern in diesem Teil der Welt Industrieländer wie Australien und Japan. einschließt. -Gemeinsame regionale Interessen bei der Lösung von politischen Konflikten und das Ziel, den Außenhandel untereinander zu erweitern, haben bei der Gründung des Südostasiatischen Verbandes für regionale Zusammenarbeit Pate gestanden, dem die Entwicklungsländer Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Nepal, Malediven und Bhutan angehören.

-In Lateinamerika ist der Andenpakt als erste Wirtschaftsgemeinschaft unter den Entwicklungsländern auf dem amerikanischen Kontinent nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet worden. Dieses Abkommen wirkt bis auf den heutigen Tag als Muster der Zusammenarbeit. Der Vertrag sieht gemeinsame Politiken zur Förderung des zwischenstaatlichen Handels und zur Formulierungeiner abgestimmten Haltung gegenüber ausländischen Investitionen vor; Mitglieder sind Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela. -Seither sind unter den Entwicklungsländern in Lateinamerika weitere Zusammenschlüsse vereinbart worden. Der „Nördliche Bereich“ umfaßt Nicaragua, El Salvador, Guatemala und Honduras. Die Rio-Gruppe schließt die Mitgliedsländer des Andenpakts sowie Panama, Argentinien, Chile, Mexiko, Paraguay und Uruguay zusammen. Die Wirtschaftsunion Mittelamerika besteht aus Guatemala, El Salvador, Honduras, Panama, Costa Rica und Nicaragua und soll Freizügigkeit für Arbeit und Kapital herbeiführen, Zollschranken im Handel unter den Mitgliedern abbauen und die Wirtschaftspolitiken koordinieren. -Beispiele für die Erfolge, aber auch das Scheitern regionaler Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern finden sich in Afrika. Die Ost-afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft -Tansania, Kenia und Uganda -war lange Zeit Muster und Vorbild für die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern auf diesem Kontinent, ist aber nach einem langwierigen Erosionsprozeß in den siebziger und achtziger Jahren zerfallen. Zwischenzeitlich sind neue regionale Wirtschaftsgemeinschaften entstanden, unter anderem als Folge der Erkenntnis, daß Dürre und Zerstörung der Umwelt nicht erfolgreich auf nationaler Ebene bekämpft werden können. Burkina Faso, Gambia, Kap Verde, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Tschad haben sich zu diesem Zweck in dem Comite Permanent Interetats de Lutte contre la Secheresse dans le Sahel (CILSS) zusammengeschlossen. Die Union du Maghreb Arabe (UMA), 1989 in Marrakesch gegründet, zählt Algerien, Libyen, Marokko und Mauretanien zu den Mitgliedstaaten. Angestrebt werden gemeinsame Entwicklungsprojekte, ein freier Güter-und Kapitalverkehr unter den Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit im Bildungswesen sowie bei der Sicherung kultureller Werte. Die Communaute Economique de l’Afrique Ouest hat die Elfenbeinküste, Mali, Mauretanien, Niger und Senegal als Mitglieder, die den Handel untereinander verstärken wollen. Die Economic Community of West African States (ECOWAS) wurde 1975 geschaffen, umfaßt heute Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria, Sierra Leone und Togo und zählt einen engen gegenseitigen Handelsaustausch und länderübergreifende Entwicklungsprojekte zu ihren Zielen. -Aus der gemeinsamen Frontstellung gegenüber der Republik Südafrika und wegen der Schwierigkeiten, die eigenen schwach entwickelten Volkswirtschaften in die weltwirtschaftliche Arbeitsteilung zu integrieren, hatten sich Angola, Botswana, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Swaziland, Tansania und später auch Namibia zur Southern African Development Cooperation Conference (SADCC), später umbenannt in Southern African Development Cooperation (SADC), zusammengefunden. Sambia, Kenia, Uganda, Somalia, Äthiopien, Malawi, Mauretanien, Dschibuti, Komoren, seit 1982 Lesotho, Swaziland, Simbabwe und Tansania sowie seit 1988 Sudan und Zaire bilden das Zollpräferenzgebiet für Ost-und für das südliche Afrika. Nach der politischen Öffnung und den inneren Reformen in Südafrika ist festzustellen, daß diese regionalen Zusammenschlüsse durch die Aufnahme Südafrikas erweitert werden sollen. Die in Aussicht genommenen Wirtschaftsräume sollen nicht nur den Handel fördern, sondern auch den Ausbau einer grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur zum Gegenstand haben.

Diese Auflistung und die Aufgabenbeschreibung sagen wenig über den tatsächlichen Integrationsgrad aus; Viele Zusammenschlüsse zwischen den Entwicklungsländern verfolgen unrealistische Vorgaben. Zielsetzungen und Engagement im Zeitablauf sind keinesfalls konstant. Regionale kriegerische, politische oder wirtschaftliche Konflikte brachen vor allem in Zeiten innenpolitischer Bedrängnis in einzelnen Mitgliedstaaten auf und haben das bisher Erreichte zerstört. Bei Einbrüchen der Wirtschaftstätigkeit -Verlust von Arbeitsplätzen oder Absatzmärkten -ist immer wieder zu beobachten, daß ohne Rücksicht auf die Partner Zuflucht in einer nationalen Schutzpolitik gesucht wurde. -

Diese Beobachtungen werfen die Frage auf, ob nicht die regionale Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern durch die Geberländer unterstützt werden soll und wie dies am besten geschehen kann. In diesem Zusammenhang finden Bemühungen der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit, sei es, daß es sich aus der Sicht der Entwicklungsländer um ein sehr erfolgreiches Konzept regionaler Kooperation handelt, das Hinweise für eine Nachahmung enthält, sei es, daß die Europäische Union als ein wichtiger Handelspartner und Träger öffentlicher Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit aufgefordert wird, durch eigene Bemühungen die Kooperation zwischen den Entwicklungsländern zu unterstützen.

III. Die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern durch die Europäische Union

Die Europäische Union hält sich zugute, daß sie bereits seit 1969, u. a. mit Blick auf die eigenen Erfahrungen und die ihr aus der wirtschaftlichen Zusammenarbeit entstehenden Vorteile, den Entwicklungsländern -insbesondere den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik) -ihre Unterstützung bei der regionalen Zusammenarbeit angeboten hat

Im zweiten Abkommen von Jaunde, dem Vorläufer des AKP-EU-(Lome-) Abkommen, hat die Gemeinschaft den afrikanischen Unterzeichnerstaaten Gemeinschaftshilfe und eine besonders günstige Behandlung von Angeboten afrikanischer Unternehmen bei der Durchführung von EG-finanzierten Aufträgen zugesagt. Vorzugszölle wurden auch gewährt für Einfuhren der Europäischen Gemeinschaft, wenn die Waren aus regionalen Zusammenschlüssen der Unterzeichnerstaaten eingeführt wurden.

Ihren Niederschlag hat sie folgerichtig auch in dem AKP-EWG-(Lome-) Abkommen gefunden. Es strebt an, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern dadurch zu verstärken, daß es als eine gemeinsame Willensbildung der Gruppe der AKP-Staaten einerseits und der Europäischen Union andererseits die Grundlage aller Beratungen über Form, Inhalte und Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Partnern festlegt. Üblich ist es, daß den Beratungen im Ministerausschuß, im Botschafterausschuß und in den von Parlamentariern aus EU-Staaten und AKP-Staaten durchgeführten Beratungen getrennte Verhandlungen in der Europäischen Union und zwischen den AKP-Staaten vor-geschaltet sind (Art. 29 ff.).

Das AKP-EWG(-Lome-) Abkommen sieht in Titel XII die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten unter anderem bei der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und bei der ländlichen Entwicklung sowie bei der Durchführung von Gesundheits-und Bildungsprogrammen vor. Gefördert werden können länder-übergreifende Projekte für die Fischerei, den Schutz der Umwelt und die Bekämpfung der Wüstenbildung. Als weitere mögliche Handlungsfelder werden die Verschmutzung der Meere, die Industrialisierung, die Ausbeutung natürlicher Rohstoffe, der Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrswege und die Vertiefung des gegenseitigen Handels einschließlich des Auf-und Ausbaus der dafür notwendigen Finanzierungsmechanismen genannt. Gegenstand der Kooperation mit der Europäischen Union können schließlich gemeinsame Sektor-und Strukturanpassungspolitiken, der Kampf gegen den Drogenhandel, Wissenschaft und Forschung, Tourismus und die Erhaltung der kulturellen Eigenständigkeit sein (Art. 159). Die Förderung durch die Europäische Union setzt voraus, daß die Vorhaben der Aufgabenstellung nach grenzüberschreitend und nicht allein auf nationaler Ebene durchgeführt werden und daß die Projekte Erträge erzielen, die bei einer Entwicklungskooperation mit einem einzelnen Land nicht eingetreten wären. Die Maßnahmen müssen Teil einer grenzüberschreitenden Entwicklungsstrategie sein; die Finanzierung durch verschiedene Nationen im Umlageverfahren ist eine weitere Bedingung (Art. 162). Mit den geförderten Projekten sollen Institutionen geschaffen werden, die weitere regionale Projekte vorbereiten (Art. 163).

In seiner Erklärung vom 27. Juni 1992 hat erneut der für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuständige Ministerrat die Notwendigkeit einer stärkeren Kooperation zwischen den Entwicklungsländern und deren Unterstützung durch die Europäische Union bis zum Jahr 2000 angekündigt

Zusagen, die regionale Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern zu verstärken, finden sich auch in den Vereinbarungen der Europäischen Union mit den Mittelmeerländern, mit dem Andenpakt und mit der Vereinigung südostasiatischer Nationen, mit dem Golf-Kooperationsrat und mit den Staaten des Andenpakts: -Die Europäische Union hat mit den Mitgliedern der ASEAN Initiativen zur Förderung ausländischer Investitionen vereinbart und ist damit einer Forderung dieser Staaten und den Interessen der Unternehmen aus Europa bei derSicherung ihrer Absatzmärkte entgegengekommen -Die Mittelmeerpolitik der Europäischen Union stand und steht im Zeichen der Förderung regionaler Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern in Nordafrika und in Westasien. Sie beruht auf der Annahme, daß trotz der länderspezifischen Merkmale übereinstimmende politische, wirtschaftliche und kulturelle Eigenheiten der Anrainerstaaten des Mittelmeers und ihre Nähe sowie die daraus herrührende Abhängigkeit von Europa eine gemeinsame Interessenlage mit der Europäischen Union schaffen. Sie war von Anfang an aus wirtschaftlichen und politischen Gründen an einer engen Zusammenarbeit mit allen Ländern zu gleichen Bedingungen interessiert und hat sich um eine Vereinheitlichung der vertraglichen Regelungen bemüht. Dies betraf zunächst Fragen der gemeinsamen Handelspolitik der nordafrikanischen Staaten, später den Tourismus und gilt heute für den Schutz des Mittelmeeres. -Gemeinsam war und ist den Golfstaaten und der Europäischen Union das Interesse an einer politisch sicheren und einer wirtschaftlich stabilen Entwicklung in einer Region an der politischen Nahtstelle zwischen Europa, Asien und Afrika. Die Verhandlungen konzentrierten sich lange Zeit auf die gemeinsamen Sicherheitsinteressen der Europäischen Union einerseits und der Golfstaaten andererseits und waren somit auch darauf angelegt, die Kooperation zwischen den Golfstaaten durch die Bereitstellung von öffentlicher technischer Zusammenarbeit für regionale Ausbildungsprojekte zu vertiefen. Heute verlagert sich die Zusammenarbeit schwerpunktmäßig auf die Umsetzung des Gaza-Jericho-Abkommens. Regionale Zusammenarbeit beim Auf-und Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Strukturen in den palästinensischen Gebieten soll zu einer engen Zusammenarbeit mit Israel und den arabischen Nachbarstaaten führen und Gegenstand eines Aktionsplans sein, an dem sich die internationale Gebergemeinschaft beteiligt und die zugesagten Leistungen bereitstellt. -Die Europäische Union hat die SADC durch die Förderung des Ausbaus der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen unterstützt. Ein Programm zur Marktintegration wird derzeit durchgeführt. In Anknüpfung daran und im Zuge der Vorbereitung'der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Kooperation mit der Republik Südafrika beabsichtigt die Europäische Union, die regionale Zusammenarbeit durch Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Verkehr und Kommunikation, Energie, Erziehung und Ausbildung, Gesundheit, Nahrung und Landwirtschaft, Bergbau, natürliche Ressourcen und Umwelt, Wissenschaft und Technologie, Fremdenverkehr, kulturelle Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Verbrechens zu unterstützen, wie dies bei der Erklärung der Ministerkonferenz der Europäischen Union und der Staaten des südlichen Afrika am 5. und 6. September 1994 in Berlin vereinbart wurde.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen fanden nicht immer die Zustimmung der angesprochenen Staaten. Dies gilt weniger für die handelspolitischen Erleichterungen, sondern mehr für Projekte und Programme mit einem regionalen Bezug. Derartige Erfahrungen mußte die Europäische Gemeinschaft immer wieder machen, und die Zahlen für die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen im AKP-EU-(Lome-) Abkommen stehen beispielhaft für die Schwierigkeiten, regional ausgerichtete Entwicklungsprojekte und -Programme an die Empfänger weiterzugeben. Seit dem ersten AKP-EWG-(Lome-) Abkommen wurden für regionale Projekte 1, 8 Milliarden ECU bereitgestellt; im vierten Lome-Abkommen waren allein rund 915 Millionen ECU zugesagt. Diese Beträge konnten bislang nicht durch Projekte oder Programme voll ausgenutzt werden.

Die Verteilung der abgerufenen Mittel zeigt zudem, daß sich nicht alle AKP-Staaten in gleichem Umfang an diesen Programmen beteiligen wollten oder konnten. Zu den wesentlichen Empfängern gehören vor allem die westafrikanischen Länder, Ostafrika, das südliche Afrika und Zentralafrika sowie mit weitem Abstand die AKP-Staaten in der Karibik und im Pazifik. Zudem ist eine starke Konzentration der ausgegebenen Mittel auf einzelne Bereiche festzustellen -wie Wissenschaft und Forschung, Hochschulförderung, beruflich-gewerbliche Ausbildung, medizinische Forschung, gesundheitliche Versorgung und die Seuchenbekämpfung

IV. Probleme bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit: Die Erfahrungen der Europäischen Union

Die Gründe für die Schwierigkeiten, die Entwicklungsländer von den Vorteilen regionaler Projekte zu überzeugen, liegen weniger in der Konzeption oder in der Durchführung, soweit dafür die Europäische Union zuständig ist. Wenn es Hindernisse für die Bereitschaft gibt, so liegen sie zumeist in den jeweiligen Entwicklungsländern selbst.

Das Beispiel der Unterstützung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen den afrikanischen Staaten zeigt einige der konzeptionellen Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Als Partner boten sich zunächst einzelne Hochschulen oder Forschungsstätten in afrikanischen Ländern an, die angesichts des Fehlens vergleichbarer Einrichtungen in anderen Ländern gleichzeitig als „regionale Zentren“ dienen wollen und durch deren Ausbau Doppelarbeiten und Überschneidungen bei der Schaffung konkurrierender, sich nicht selbst tragender Einrichtungen hätten vermieden werden können. Im Wettbewerb dazu drängten einzelne bereits eingerichtete, schwache überstaatliche Netzwerke mit allen Merkmalen von Nichtregierungsorganisationen -wie Vereinigungen von Wissenschaftlern oder Verbände von Instituten in Afrika -auf eine Unterstützung durch die Europäische Union mit dem Ziel, die Verbindungen auszuweiten und eine flächendeckende Ausstattung mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unter Ausnutzung der auf diese Weise erzielbaren Kostensenkungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Auf Widerstand stießen diese Pläne jedoch bei den Regierungen der afrikanischen Staaten. Die politische Führung und die Verwaltung befürchteten, ihrem Einfluß entzogene Gremien könnten an Bedeutung gewinnen und staatliche Kontrollen unterlaufen. Zurückhaltung war auch deshalb weit verbreitet, weil jedes Land befürchtete, nicht angemessen an der Nutzung der neu zu fördernden Einrichtungen beteiligt zu werden. Insbesondere kleine Länder waren nicht bereit einzusehen, daß nationale Einrichtungen in den einzelnen afrikanischen Ländern nicht die kritische Masse erreichen würden, um kostengünstig Wissenschaft und Forschung zu fördern

Die Europäische Union versuchte fallweise zu entscheiden und die jeweils beste Variante anzuwenden. So sollten Doppelarbeiten vermieden und vorhandene lokale Ressourcen -wie qualifiziertes Personal oder bestehende Einrichtungen -bestmöglich genutzt werden. Je nach der Förderungswürdigkeit wurden einzelne Einrichtungen zu regionalen Zentren ausgebaut oder länder-übergreifende Nichtregierungsorganisationen gefördert. Üblich waren die Vergabe von Stipendien, die Lieferung von Sachmitteln, die Entsendung von Experten und die Beteiligung an gemeinsamen Forschungsprojekten. Den Anforderungen einer nachhaltigen Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit konnten aber auch diese Vorhaben nicht entsprechen, weil sie einige der wichtigen Ursachen für die geringe regionale Zusammenarbeit beließen. Die schlechte Verkehrs-und Kommunikationsinfrastruktur zwischen den einzelnen Ländern, die konkurrierenden Zielsetzungen und daraus herrührende Doppelarbeiten in den nationalen und regionalen Organisationen ließen es nicht zu, daß Kostensenkungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Zudem überwogen national und nicht regional ausgerichtete Zielvorgaben in den Empfängerländern. Groß war die Furcht in den einzelnen Ländern, daß gestärkte regionale Zentren oder Netzwerke bisher schon bestehende, nach der Öffnung aber nicht mehr wettbewerbsfähige nationale Einrichtungen verdrängen und damit neue Abhängigkeiten von anderen Staaten in der Region schaffen könnten. Die Länder, in denen die Zentren und die Netzwerke angesiedelt werden sollten, wollten die eigenen Interessen nicht zugunsten der Benutzer aus allen anderen Ländern hintanstellen. Erwartet wurde vielmehr von jedem Land, daß die Teilhabe an der regionalen Zusammenarbeit nur dem Sitzland zusätzliche Ressourcen erschließen soll.

In den gleichen Zusammenhang gehört es, daß die Projekte und Programme zur Unterstützung von regionalen Zentren oder von länderübergreifenden Netzwerken nicht durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in den beteiligten Staaten unterstützt wurden Weder gab es eine Wissenschafts-und Entwicklungspolitik, die günstige Bedingungen für die Entfaltung der wachstumsfördernden Wirkungen von Innovationen undhöherem Qualifikationsniveau schufen noch war die Bereitschaft groß, wirtschafts-und forschungspolitische Entscheidungen mit Blick auf die Arbeitsteilung mit anderen Ländern in der Region zu treffen.

V. Konzepte für die neunziger Jahre: Vorrang für die wirtschaftspolitische Beratung

Trotz des geringen Interesses der Entwicklungsländer an der Unterstützung von Vorhaben zur regionalen Förderung und trotz der dabei auftretenden, bislang nicht gelösten Probleme, die nicht nur bei der Förderung von Wissenschaft und Technologie festgestellt wurden, kann die Europäische Union auch künftig nicht gänzlich auf das Angebot der Förderung regionaler Zusammenschlüsse zwischen Entwicklungsländern verzichten. Neue Aufgaben zeichnen sich ab, die zu bewältigen nicht nur im Interesse der geförderten Staaten, sondern auch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen dürfte:

-Nach der Öffnung der Republik Südafrika gilt es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im südlichen Afrika durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen und die Bereitschaft zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Staaten anzuregen. Gelingt es auf diese Weise, einen Wachstumsschub im südlichen Afrika auszulösen, wird der weit verbreitete Afrika-Pessimismus unter den Gebern widerlegt. Es entsteht langfristig eine Region, die wieder in den Weltmarkt integriert werden kann und damit für den Handel und für Auslandsinvestitionen der Unternehmen in Europa Anknüpfungspunkte entstehen läßt. Auch wenn über die künftige Form der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Südafrika noch nicht entschieden worden ist, zeichnen sich schon jetzt einige Aufgaben ab. Beispielsweise werden Investitionen zum Auf-und Ausbau eines regional ausgerichteten Transport-, Kommunikations-und Finanzierungssystems erwartet. Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wird es auch geben, wenn nach der Öffnung der Grenzen Unternehmen dorthin wandern, wo sie den besten Standort vorfinden. So ist jetzt schon abzusehen, daß arbeitsintensive südafrikanische Produktionen in die schwarzafrikanischen Staaten verlagert werden. Umgekehrt kann es sich als sinnvoll erweisen, nicht voll ausgelastete und gegenüber südafrikanischen Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen in den schwarzafrikanischen Ländern aufzulösen. Dieser Strukturwandel wird kurzfristig Arbeitsplätze vernichten. Aufgabe der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union sollte es sein, jenen Prozeß zu unterstützen und die Anpassungen in den beteiligten Ländern zu erleichtern. Darüber hinaus kann die Politikberatung die Voraussetzungen und günstige Rahmenbedingungen für eine schnelle Liberalisierung der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen schaffen und die Vernetzung zwischen den Volkswirtschaften voranbringen. -Das Gaza-Jericho-Abkommen schafft günstige Voraussetzungen dafür, daß im Nahen und Mittleren Osten an die Stelle politischer und militärischer Konfrontation Entspannung und wirtschaftliche Zusammenarbeit treten. Dies zu unterstützen, liegt auch im Interesse der Europäischen Union. Es gilt als sicher, daß die in Studien der Weltbank für ein Programm zur Umsetzung und Begleitung des Gaza-Jericho-Abkommens vorgeschlagenen Maßnahmen -wie Ausbildungsförderung, Verwaltungshilfe und die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen -vor dem Hintergrund der Lage im Nahen Osten und der bei einer Entspannung auftretenden Fernwirkungen Vorrang gegenüber nationalen Kooperationen mit einzelnen Staaten in diesem Teil der Welt Erhalten müssen -Die Erfahrungen eines Programmes mit der Bezeichnung Non-Geographical Regional Programme of Portugesse Speaking Countries unter Beteiligung von Angola, Mosambik, Guinea-Bissau, Kap Verde, Sao Tome und Principe, ausgestattet mit einem Betrag von 25 Millionen ECU, zeigen, daß auch gemeinsame Sprache und Geschichte eine regionale Kooperation bei der Ausbildung der staatlichen Verwaltung und der Kommunikation erleichtern. Auf dieser Grund-läge sollen weitere Programme durchgeführt werden. Da auch heute noch die unzureichende wirtschaftspolitische Koordination zwischen den beteiligten Staaten ursächlich für Wachstumseinbußen und Rückständigkeit in den Entwicklungsländern ist, muß der politische Dialog gezielt zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit eingesetzt werden Zudem wäre eine Konditionierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union zu erwägen. Vor der Aufnahme neuer Projekte und Programme in einem einzelnen Land sollte nachgewiesen werden, daß in Nachbarstaaten oder in anderen Ländern der Region nicht bereits förderungswürdige Einrichtungen bestehen, die den gleichen Zweck erfüllen wie eine neu zu gründende oder eine zu erweiternde Einrichtung, und dabei niedrigere Kosten aufweisen. Ist dies der Fall, so sollte die regionale Maßnahme in der Regel Vorrang vor dem nationalen Projekt erhalten. Es sollte zudem geprüft werden, ob die Zusammenarbeit bei dem Schutz von Wasservorräten oder bei der Lagerung von Abfällen durch regionale Maßnahmen effizienter im Sinne der Kostenminimierung und der Nachhaltigkeit bei einem länderübergreifenden Ansatz ist und deshalb grenzüberschreitend für mehrere Entwicklungsländer gleichzeitig gefördert wird. Dies anzunehmen fällt den betroffenen Entwicklungsländern um so leichter, wenn die europäischen Staaten ihrerseits zu einer Kooperation bei der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereit sind und ihre Maßnahmen untereinander und mit denen der Kommission abstimmen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Axel Borrmann u. a., Regionalismustendenzen im Welthandel. Erscheinungsformen, Ursachen und Bedeutung für Richtung und Struktur des internationalen Handels, Veröffentlichungen des HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung-Hamburg, Band 15, Baden-Baden 1995, S. 35 ff.; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 1995/96, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/3016 vom 15. 11. 1995, S. 45.

  2. Vgl. Josef C. Brada/Jose A. Möndez, Political and Economic Factors in Regional Economic Integration, in: Kyklos, 46(1993) 2, S. 183 ff.

  3. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Unterstützung regionaler wirtschaftlicher Integrationsbestrebungen in den Entwicklungsländern durch die Europäische Gemeinschaft, KOM (95) 219 endg., 16. 6. 1995.

  4. Vgl. o. V., Declaration of the Council and of Representatives of Governments of Memberstates meeting in the Council on Aspects of Development Cooperation Policy in the Run-Up to 2000, in: Courier, (1993) 137, S. 8.

  5. Vgl. World Economic Forum, Europe-East Asia Relations as a Crucial Point, Singapore, 14 October 1994, A Programme for Action, in: ASEAN Economic Bulletin, 11 (1995) 3, S. 365 ff.

  6. Vgl. Nathalie Brajard, Regional Cooperation through the Lome Conventions, in: Courier, (1993) 142, S. 90.

  7. Vgl. Karl Wolfgang Menck/Wolfgang Gmelin, Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie zwischen Afrika und Europa. Dialog und Training, Schriftenreihe der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung, Dok. Nr. 1146 A/a, Baden-Baden 1983, S. 31 ff.

  8. Vgl. Rolf J. Langhammer/Ulrich Hiemenz, Regional Integration among developing countries. Opportunities, obstacles and options, Tübingen 1990.

  9. Vgl. u. a. Karl Wolfgang Menck, Bildungs-, Wissenschaftsund Technologiepolitik, in: Bernhard Fischer (Hrsg.), Die Dritte Welt im Wandel der Weltwirtschaft. Herausforderungen an die Entwicklungspolitik, Hamburg 1992, S. 212 ff.

  10. Vgl. Epharim Kleiman, Some Basic Problems of the Economic Relationship between Israel, The West Bank and Gaza, in: Stanley Fischer/Dani Rodrik/Elias Tuma (Hrsg.), The Economics of Middle East Peace, Cambridge/Mass. -London 1993, S. 305 ff.; Axel J. Halbach u. a., New Potential forTrade in the Middle East, München 1995; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die künftige Wirtschaftshilfe der Europäischen Union für das Westjordanland und den Gazastreifen, Kom (95) 505 endg., 23. 10. 1995.

  11. Vgl. Werner Lachmann, Entwicklungspolitik, Band 1: Grundlagen, München-Wien 1994, S. 105 ff.

Weitere Inhalte

Karl Wolfgang Menck, Dr. rer. pol., geb. 1942; Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg; Forschungsgruppenleiter im HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung-Hamburg; Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg und an der Fachhochschule Hildesheim sowie in der Erwachsenenbildung; Forschungs-und Vorlesungsreisen in afrikanische Länder südlich der Sahara, nach Süd-und Südostasien. Veröffentlichungen u. a. zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union.