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Familienpolitik als Gesellschaftsreform | APuZ 52-53/1995 | bpb.de

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APuZ 52-53/1995 Zum Strukturwandel der Familie. Mythen und Fakten Das gesellschaftliche Verständnis der Familie in der Bundesrepublik Deutschland Familienpolitik als Gesellschaftsreform

Familienpolitik als Gesellschaftsreform

Max Wingen

/ 35 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Für die künftige Familienpolitik sind aus der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands Chancen, aber auch Probleme einer (notwendigen) Neubestimmung von Prioritäten erwachsen. Die nächsten Jahre werden dabei erweisen müssen, inwieweit die Familienpolitik es schafft, mehr noch als bisher zu einer strukturgestaltenden Gesellschaftspolitik, zu einer gesellschaftsreformerisch angelegten „Querschnitts-politik“ zu werden. Exemplarisch werden erörtert (1) die familienpolitische Tragweite des neuen, erweiterten Art. 3 Abs. 2 GG über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (2) die stärkere Familienorientierung der Erwerbsarbeitswelt, (3) die Weiterführung einer (bisher noch nicht befriedigend gelungenen) Neuordnung des Familienlastenausgleichs und dessen Weiterführung zu einem Familienleistungsausgleich, der wirklich diesen Namen verdient, sowie (4) der Beitrag einer auf die gesamte Leistungsbreite von Familien und damit auch auf die Sicherung der Generationenfolge ausgerichteten Familienpolitik im Hinblick auf eine ausgewogenere demographische Entwicklung. Alle diese Anstrengungen münden mit ein in einen Umbau des Sozialstaats, für den eine familienorientierte Strukturreform angemahnt wird. Die Bedingungen, die sie möglich machen, reichen weit über finanzielle Dimensionen hinaus und betreffen kollektive Bewußtseinslagen mit Bewußtseinsänderungen der einzelnen (Männer!) und grundlegende Wertorientierungen in der Gesellschaft ebenso wie die realen Chancen der Durchsetzung von Familienbelangen in der repräsentativen Demokratie. Familienpolitik braucht als Gesellschaftsreform erst recht das, was schon Max Weber für die Politik überhaupt hervorhob: Sie bedeute „ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“.

I. Einleitung

Mit der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands ist eine neue politische Einheit entstanden. Die Bezeichnungen „Beitritt“ und „Beitrittsgebiet“ haben diesen Sachverhalt eher etwas verdunkelt als ins Bewußtsein gehoben. Wenn es aber richtig ist, daß es in der Tat seit der Wiedervereinigung nicht einfach um ein Fortschreiten auf bis dahin eingefahrenen Gleisen der ehemaligen Bundesrepublik geht, dann muß dies auch Konsequenzen haben für die Weiterentwicklung der Familienpolitik. Diese wird nicht mehr völlig unverändert die „alte“ Familienpolitik sein können. Gesellschaftsstrukturelle und bewußtseinsmäßige Unterschiede zwischen den früheren beiden Teilen Deutschlands dürften sich hier noch für einige Jahre auswirken, weil die außerordentlich unterschiedlichen, teils geradezu gegensätzlich begründeten Gesellschaftssysteme auch unterschiedliche Formen des politischen Umgangs mit Familien und ihren Lebensbedingungen entwickelt hatten.

Für die Familienpolitik im vereinten Deutschland sind aus dem Prozeß der Wiedervereinigung die Chancen, aber auch die Probleme einer Neubestimmung von Prioritäten erwachsen. Speziell für die Familienpolitik enthält im übrigen der Einigungsvertrag u. a. eine ganz wichtige Vorgabe, nämlich den unmißverständlichen Auftrag an den gesamtdeutschen Gesetzgeber, „angesichts unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ausgangssituationen bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten“. Damit fand übrigens der für die weitere Entwicklung von Familie und Gesellschaft zentral erscheinende Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wohl erstmals eine Einordnung in die bundesdeutsche Rechtsgestaltung. Diese Vereinbarkeit kann künftig -was die Bedingungen ihrer Verwirklichung angeht -nicht mehr nur als Privatangelegenheit der einzelnen Eltern angesehen werden. Das Frauenförderungsgesetz mit seinem Geltungsbereich für die Bundesverwaltung hat daraus bereits Konsequenzen gezogen, indem gleichwertig neben der Frauenförderung als „Gesetzesziel“ festgehalten ist, daß ebenso die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer gefördert werden soll.

Für das Gesamtkonzept künftiger deutscher Familienpolitik möchte man sich ein wachsendes öffentliches Verständnis für ein familienpolitisches „Grundmuster“ wünschen, das am Menschen als personalem, d. h. zugleich aber auch auf die Gemeinschaft bezogenem Wesen orientiert ist, das also die interdependenten Verflechtungen von einzelnem, Familie und Gesellschaft möglichst ausgewogen zu berücksichtigen sucht. Eine Vernachlässigung dieser Wechselwirkung müßte dazu führen, daß das Einzel-und das Gemeinwohl gleicherweise beeinträchtigt würden. Damit wird nicht nur einer kollektivistischen Grundorientierung von Familienpolitik eine Absage erteilt, sondern auch einer individualistischen, gegen die sich die Familienpolitik angesichts einer Entwicklung zur Wehr setzen muß, die aus der früheren Bundesrepublik heraus durch unverkennbar und auf Dauer gefährliche Tendenzen einer Überbetonung des einzelnen gekennzeichnet ist.

Die kommenden Jahre werden erweisen müssen, inwieweit es die Familienpolitik schafft, mehr noch als bisher zu einer strukturgestaltenden Gesellschaftspolitik hinzufinden. In diesem Zusammenhang sei an die „dreifache Strukturfunktion“ erinnert, die der heute etwas in Vergessenheit geratene Sozialpolitiker Ludwig Preller seinerzeit für eine sich als Gesellschaftspolitik verstehende Sozialpolitik unterschied: nämlich eine auf Erhaltung gesellschaftlicher Strukturen bedachte, eine auf Begleitung gesellschaftlicher Strukturveränderungen sich beschränkende und schließlich eine auf bewußte Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen ausgerichtete Gesellschaftspolitik. Einige Problemfelder, die im Blick auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur besondere Beachtung verdienen, seien im folgenden etwas näher beleuchtet, ohne daß damit das gesamte Spektrum familienpolitischer Problemlagen und konzeptioneller Ansätze sichtbar gemacht werden kann. Aber anhand der hervorgehobenen Problemdimensionen lassen sich exemplarisch Zusammenhänge sowie Möglichkeiten und Grenzen familienpolitischen Handelns mit gesellschaftsreformerischem Anspruch verdeutlichen.

Es geht (1) um die familienpolitische Tragweite des neuen, erweiterten Art. 3 Abs. 2 GG über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (2) um die stärkere Familienorientierung der Erwerbsarbeitswelt, (3) um die Weiterführung einer (bisher noch nicht wirklich befriedigend gelungenen) Neuordnung einer familiengemäßen Einkommensgestaltung (Familienlastenausgleich) und schließlich (4) um den Beitrag einer umfassenden Familienpolitik zu einer ausgewogeneren demographischen Entwicklung. Diese Problemfelder münden letztlich mit ein in (5) eine anstehende familienorientierte Strukturreform des Sozialstaates, deren Bedingungen, die sie möglich machen, freilich weit über finanzielle Handlungsspielräume hinausreichen und kollektive Bewußtseinslagen und gesellschaftliche Wertorientierungen ebenso betreffen wie die realen Chancen der Durchsetzung von Familienbelangen in der repräsentativen Demokratie.

II. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als familienpolitische Aufgabe

Die rechtliche und tatsächliche Gestaltung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG in seiner seit 1994 erweiterten Fassung) besitzt in Deutschland Verfassungsrang. In spezifisch familienpolitischer Blickrichtung kann dabei das Problem von Diskriminierungen einzelner Lebensentwürfe (von Frauen) gegenüber anderen nicht ausgeklammert bleiben, also etwa die Verunsicherung oder Herabminderung der nicht erwerbstätigen Mütter gegenüber erwerbstätigen (oder umgekehrt!). Besonnene Diskussionsteilnehmer haben seit jeher dafür plädiert, daß beide Wege gleichberechtigt nebeneinander stehen müssen -also die für kürzere oder längere Zeit übernommene alleinige „Mutterrolle“ nicht als ein die weibliche Selbstverwirklichung verfehlender Weg gesellschaftlich und politisch diskriminiert und umgekehrt die erwerbstätige Frau mit Kindern nicht als „Rabenmutter“ verunglimpft werden darf.

Von der Gleichberechtigung der Geschlechter ist der Aspekt der Chancengleichheit für Mann und Frau kaum zu trennen, wie sich auf verschiedensten Feldern des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zeigt, so zum Beispiel dort, wo es um die Ausbildungs-, Arbeits-und Weiterbildungsbedingungen geht. Im Grunde beginnt das Problem der Gleichberechtigung der Geschlechter bereits bei der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen. In deren verwirklichter oder nicht verwirklichter Gleichberechtigung liegt eine Vor-programmierung der zukünftigen Gleichberechtigung. Deshalb muß zum Beispiel die Situation hinsichtlich des Besuchs weiterführender Schulen, auch von Kindern aus größeren Familien, ebenso interessieren wie die Situation in der Berufsausbildung. Die bisherige Bilanz dazu ist im Grunde erfreulich: Die Qualifikation der Mädchen und jungen Frauen ist in den letzten Jahrzehnten im Schnitt ständig gestiegen. Bei den allgemeinen Bildungsabschlüssen gibt es praktisch keinen Unterschied mehr zwischen Jungen und Mädchen. In der Berufsausbildung hat sich der Abstand inzwischen spürbar verringert. Dies alles sind wichtige Entwicklungsschritte, die inzwischen kaum noch besondere Aufmerksamkeit erregen und mehr oder minder zur Selbstverständlichkeit des Alltags geworden sind.

Dennoch: Unsere Gesellschaft befindet sich immer noch mitten auf dem langen und von Stolpersteinen übersäten Weg zur vollen Gleichberechtigung, genauer: auf dem Weg von der formalrechtlichen Gleichberechtigung zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter; sie ist also noch lange nicht am Ziel. Familienpolitik als gesellschaftsgestaltende Strukturpolitik ist hiermit herausgefordert, zur Zielerreichung wesentlich beizutragen.

Im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung, die den Gleichberechtigungsgrundsatz zum Programm erhob (das vom Gesetzgeber jedoch nicht verwirklicht wurde), hat Art. 3 Abs. 2 GG die Qualität eines alle Staatsgewalt bindenden Grundrechts, das sich auf das gesamte Gebiet des Rechts erstreckt. Gleichberechtigung ist indessen nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Ziel. Durch die Formulierung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“, die in der Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 GG im vergangenen Jahr gewählt wurde, wird ein verbindlicher Auftrag (an Gesetzgeber und Verwaltung) klar gestellt. Es geht in der Lebensrealität darum, Veränderungen zu erreichen, die eine „faktische Gleichberechtigung“ (so eine Formulierung des BVerfG) zwischen Frauen und Männern herbeiführen. Im Ergebnis soll dieDiskrepanz zwischen Anspruch der Verfassung und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden.

Indem der Auftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung zum Staatsziel erklärt ist, gilt auch für diesen Auftrag, was für alle Staatsziele gilt, daß sie nämlich den Staat verpflichten, das jeweilige Handlungsziel -in diesem Falle also die Durchsetzung der Gleichberechtigung in Verbindung mit der Pflicht zur Beseitigung bestehender Nachteile -mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln breitenwirksam zu verfolgen. Er hat dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen auch für den Bereich des nichtöffentlichen Sektors zu schaffen. Es geht dabei nicht nur um die Beseitigung von Folgen einer individuellen Benachteiligung, sondern um Maßnahmen, die darauf abzielen, Strukturen zu schaffen, die die Benachteiligungen von Frauen vermeiden.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun für eine Familienpolitik, die sich als Element einer strukturgestaltenden Gesellschaftspolitik an übergeordneten, mit zentralen gesellschaftlichen Wertvorstellungen besetzten Leitbildern wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu orientieren hat? Welche bereichsspezifischen Beiträge kann und muß die Familienpolitik zur Verwirklichung dieser Ordnungsvorstellungen erbringen? In dem Maße, in dem dies der Familienpolitik auch und gerade mit gesellschaftsreformerischen Ansätzen wirklich gelingt, erweist sie sich als „Gesellschaftspolitik“, als die sie sich hierzulande auch gern versteht.

Wenn es zum Beispiel richtig ist, daß nach dem verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der Gleichberechtigung miteinander vergleichbare Lebenssachverhalte für Mann und Frau gleich zu gestalten sind, dann hat dies erhebliche Konsequenzen für die Stellung der Frau in Familie und Erwerbsarbeitswelt. Die Entscheidung über die Gestaltung der Arbeitsteilung in Ehe und Familie ist schon seit dem ersten Gesetz zur Reform des Ehe-und Familienrechts (1976) den Ehepartnern überlassen. Der Aspekt eines konkurrierenden Familienwohls findet seinen Niederschlag in der Festlegung des Gesetzes, daß auf die beiderseitigen Belange der Ehegatten und der Familie Rücksicht zu nehmen ist, nicht zuletzt um eine Vernachlässigung der Kinder zu vermeiden. Diese Rücksichtnahme muß aber von Frau und Mann eingefordert werden, und zwar auf dem Hintergrund der Gleichwertigkeit des „Andersseins“.

Innerhalb von Ehe und Familie können also gewisse Abstriche von der Gleichstellung in den Lebensverhältnissen notwendig werden, und zwar im Interesse des Wohles der Familie als Ganzes wie gerade des schwächsten Gliedes in der Familie, nämlich des Kindes. Für Emanzipationsforderungen der Eltern ist im Grunde immer schon betont worden, es gebe hier Grenzen, die außerhalb der Eltern-Kinder-Gemeinschaft so nicht bestehen. Diese im Interesse des Ganzen der Familie liegenden Begrenzungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Frau gehen, sondern Einschränkungen von Gleichberechtigung bzw. von Gleichstellung müssen sich ebenso auf seiten des Mannes niederschlagen. Es kann jedenfalls nicht so sein, daß bei einem Konflikt zwischen der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und der dem Staat ebenfalls aufgegebenen Verpflichtung, Ehe und Familie zu schützen, und einer sich anbietenden Konfliktentscheidung zugunsten des institutioneilen Schutzes der Familie dies wie selbstverständlich eine Konfliktentscheidung zugunsten des Mannes und zu Lasten der Frau bedeutet.

In der Lebenswelt der Familie können Interessen-konflikte zwischen den Gechlechtern aufbrechen, hinter denen im Grunde Konflikte zwischen Individualinteressen des Mannes und der Frau einerseits und Familieninteressen andererseits stehen. Individualinteressen des Mannes können ebenso gut mit Interessen der Familie als Ganzes kollidieren wie Individualinteressen der Frau. In der Vergangenheit wurde nicht selten -unter dem Schirm paternalistischer Leitbilder -ein Widerstreit von Individual-und Familieninteressen dadurch weitgehend aufgefangen, daß er in erster Linie zu Lasten der Interessen der Frau aufgelöst wurde. Künftig wird die Konfliktlösung oder doch -milderung zwischen Individualinteressen von Männern und Frauen einerseits und Familieninteressen andererseits sich in deutlich veränderten Bahnen vollziehen müssen: Wo Individualinteressen in Familieninteressen ihre Begrenzung finden, wird diese Begrenzung Frauen (Mütter) und Männer (Väter) gleicherweise treffen müssen.

Noch ein weiterer Zusammenhang bleibt familien-politisch zu bedenken, der sich im wesentlichen aus den Strukturen des Wirtschaftssystems ergibt: Für die modernen Gesellschaften wird die erhebliche Ausweitung von Optionsspielräumen als charakteristisch angesehen. Gerade auf diesem Hintergrund gewinnt die Gleichberechtigungsfrage ihre zusätzliche Brisanz. So richtig dieser Hinweis auf früher nicht gekannte Handlungs-und Entfaltungsspielräume in der Grundtendenz ist, so sehr bedarf er tatsächlich doch der Einschränkung dort, wo Menschen zugleich Elternverantwortung übernommen haben. Die moderne Form der Kernfamilie (reduziert auf die Eltern-Kind-Gemeinschaft)gilt zwar als relativ flexibel gegenüber den Anforderungen der entwickelten Industriegesellschaften. Gleichwohl hat die größten „Wettbewerbsvorteile“ im Wirtschaftsprozeß im Grunde das ungebundene, hochmobile Individuum, der jederzeit nach überallhin vermittelbare Single. Schon ihm gegenüber weist die Familie deutliche „Wettbewerbs-nachteile“ auf. Die Schwierigkeiten können sich aber noch vergrößern -und hier kommt nun die Gleichberechtigungsfrage ins Spiel -, wenn in der Familie gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für Mann und Frau in Familie und Beruf tatsächlich verwirklicht werden sollen. Solange die Frau als Hausfrau dem Mann in seinem Berufsleben „den Rücken freihält“ und dieser jederzeit auch räumlich mobil ist, erweist sich diese Familie im Wirtschaftsprozeß noch eher als flexibel. Ganz anders aber stellt sich die Situation dar, wenn unter verwirklichter Gleichberechtigung deutliche Grenzen für die Anpassungsfähigkeit auch des Mannes im Berufsleben sichtbar werden und insbesondere bei qualifizierten Berufstätigkeiten auch der Frau Arbeitsplatz-und in der Folge Wohnsitzwechsel deshalb zum Problem werden, weil sich nicht ohne weiteres für beide Ehepartner eine Lösung finden läßt.

Es ist evident: Unbelastet von Familienpflichten ist der einzelne wettbewerbsfähiger (und selbst im familialen Kontext war dies bisher eher der Mann, der „Familie hat“, während die Frau „Familie leben“ sollte). Hier weitet sich der Aspekt der Gleichberechtigung der Geschlechter hin zur Frage der Chancengleichheit für Personen, die Elternverantwortung übernommen haben -und dies meist für lange Zeit. Eine grundwerteorientierte Familienpolitik wird auch solche Wettbewerbsnachteile abzubauen suchen.

Die Ansatzpunkte für praktisch-politisches Handeln liegen nicht nur in der Weiterentwicklung einschlägiger Rechtsbereiche. Dies allein genügt nicht. Die rechtlichen Voraussetzungen für Gleichberechtigung sind das eine, die sozialökonomischen und sozialkulturellen Bedingungen für die Verwirklichung von Gleichberechtigung das andere. Auch können Gesetze in ihren Auswirkungen immer noch eher gleichberechtigungshemmend sein; sie müssen nämlich auf dem Hintergrund eines noch deutlich geschlechtsspezifisch geprägten Alltagslebens gesehen werden. Die überkommene männliche „Normalbiographie“ darf eben nicht der Maßstab sein. Gerade nach Durchsetzung nicht weniger Gleichberechtigungsforderungen in verschiedenen Rechtsgebieten wird die große Bedeutung sichtbar, die den soziokulturellen Rahmenbedingungen wie auch den persönlichen Bewußtseinshaltungen in der sozialen Wirklichkeit für die tatsächliche Verwirklichung beizumessen ist.

Wichtig für den Erfolg gesellschaftsreformerischer Anstrengungen erscheint, daß die unterschiedlichen Ansatzpunkte möglichst wenig punktuell und dafür um so mehr in integrativ aufeinander bezogenen Maßnahmenbündeln angegangen werden. Dies gilt gerade auch dort, wo Neuerungen in ihrer Wirkung wesentlich von der Einstellung und dem Verhalten der beteiligten Männer und Frauen abhängen. Von für Familie und Gesellschaft geradezu zentraler Bedeutung erscheint hier die Überwindung oder doch wenigstens der nachhaltige Abbau von Konfliktpotentialen im Umfeld junger Familien, besonders im Spannungsfeld von Familienalltag und Erwerbsarbeitswelt.

III. Vom Wunsch zur Wirklichkeit einer stärkeren Familienorientierung der Erwerbsarbeitswelt

Bisher hat die seinerzeitige Feststellung, die der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesminister für Familien, Jugend und Gesundheit (BMJFG) Mitte der achtziger Jahre in seinem Gutachten „Familie und Arbeitswelt“ traf, familienorientierte Erwerbsarbeitswelt sei bisher mehr Wunsch als Wirklichkeit, kaum an Aktualität verloren. Die Problemlage ist in den letzten Jahren wiederholt thematisiert worden. In wachsendem Maße wird gesellschaftlich anerkannt, daß das Familienleben verstärkt von der Erwerbstätigkeit beider Partner geprägt wird; das Leitbild der Familie mit dem Vater als „Familienemährer“ gehört längst der Vergangenheit an. Deshalb sollte auch nicht immer nur nach den Motiven gefragt werden, die Frauen für ihre Erwerbstätigkeit haben -und damit einem einseitigen „Rechtfertigungsdenken“ Vorschub geleistet werden.

Im Spannungsfeld von Familienleben und Erwerbsarbeitswelt sehen sich nun freilich die Familien bei aller Anpassungsbereitschaft Anforderungen ausgesetzt, die in nicht wenigen Fällen in Überforderungen Umschlagen. Im Interesse der einzelnen Familienmitglieder, der Familien als Lebenseinheit wie auch der Weiterentwicklung der Erwerbswirtschaft sind vielfältige und vor allem integrativ geplante Maßnahmenbündel unumgänglich. Familienorientierte Erwerbsarbeitswelt bezeichnet nicht nur einen zentralen Ansatzpunkt für die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechti­gung von Frauen und Männern. Sie muß zugleich als ein Glaubwürdigkeitstest für die real existierende Soziale Marktwirtschaft im Urteil junger Familien gelten. In unguter Weise müssen sie erfahren, wie die Sinngebungspotentiale Erwerbstätigkeit und demgegenüber Kinder in einer Art „Verdrängungswettbewerb“ stehen. Wie also müssen die wirtschafts-und sozialstrukturellen Bedingungen reformiert werden, damit neue Leitvorstellungen sich in Übereinstimmung mit den elementaren Belangen des familialen Zusammen; lebens bzw. mit der Übernahme von Eltemverantwortung ausreichend verwirklichen lassen?

Aus familienpolitischer Sicht ist hier Wert darauf zu legen, daß möglichst große Freiheits-und Handlungsspielräume für junge Eltern bestehen, Erwerbstätigkeit und Familienverpflichtungen insbesondere im Blick auf die Betreuung und Erziehung von heranwachsenden Kindern so miteinander in Einklang bringen zu können, wie dies ihrem individuellen Lebensentwurf und den familialen Gegebenheiten am besten entspricht. Die Problemlage wird sich dabei unterschiedlich darstellen -je nachdem, ob die jungen Eltern sich im Blick auf die Verbindung von Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit für das sogenannte sukzessive Verhaltensmuster entscheiden, bei dem Erwerbs-phase, dominante Familienphase und wieder Erwerbsphase zeitversetzt aufeinander folgen, oder aber für das sogenannte simultane Verhaltensmuster, bei dem Erwerbstätigkeit und Kleinkind-betreuung zeitgleich nebeneinander geleistet werden. Beide Entscheidungen müssen von den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen her lebbar sein, und zwar gerade auch unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Was dies im einzelnen konkret bedeutet, sei für die beiden Verhaltensmuster kurz stichwort-artig angedeutet:

Zu dem sukzessiven Verhaltensmuster gehört ein (integrativ geplantes) Maßnahmenbündel, das unter anderem wie folgt zu charakterisieren wäre: -Da ist einmal das familienpolitische Instrument eines Erziehungsgeldes als eines relativ neuen Elements einer stärker familienphasenspezifischen Ausgestaltung der Familienpolitik, mit der der speziellen Einkommensproblematik junger Familien entsprechend einem veränderten lohnpolitischen Paradigma Rechnung getragen werden soll. (Zum Erziehungsgeld bleibt die bisher fehlende Anpassung an die Einkommens-und Preisentwicklung anzumahnen; sein Realwert ist seit seiner Einführung [1986] um wenigstens ein Viertel gesunken.) Wichtig erscheint die Anwendung einer Erziehungsgeldregelung (mit Erziehungsurlaub) sowohl auf junge Mütter als auch auf junge Väter mit dem Ziel, das Bewußtsein für eine größere Rollenflexibilität der Geschlechter zu schärfen. Insofern ist die bestehende Möglichkeit, bis zu dreimal zwischen Mutter und Vater in der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs zu wechseln, grundsätzlich zu begrüßen. Wie die Erfahrung zeigt, wird von diesem Wechsel bisher allerdings kaum Gebrauch gemacht (Aufteilung auf Frau und Mann in weniger als ein Prozent der Fälle).

Hier stellt sich die Frage, ob vom Gesetzgeber Gestaltungsweisen gewählt werden sollten, die einem Rollenwechsel förderlich sein könnten. Gesetzliche Zwangsregelungen können ordnungspolitisch nicht befriedigen. Nicht unproblematisch erscheint auch ein Verfahren, nach dem die Hälfte des Erziehungsurlaubs (gegebenenfalls mit Erziehungsgeldbezug) verfällt, wenn er nicht vom anderen Ehepartner in Anspruch genommen wird. So bleibt nur der Weg des freiwilligen Arrangements zwischen den Partnern, deren Entscheidung sicherlich auch durch die unterschiedliche Höhe der „Opportunitätskosten“ bei Mann und Frau (= Ausfall des Erwerbseinkommens) bestimmt sein wird. -Die praktische Anwendung der Regelungen von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub macht die große Bedeutung der individuellen Bewußtseinslage deutlich, und zwar insbesondere derjenigen des Mannes. Bei ihm liegt ein wichtiger Schlüssel auch für die Schaffung der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Gleichberechtigung. Eine Veränderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in den Familien wird dabei als ein recht langfristiger Prozeß gesehen werden müssen, der seinen Ursprung bereits in veränderten Sozialisationsbedingungen der heranwachsenden Generationen hat. Eine Entwicklung hin zur gleichgewichtigen Beteiligung der Männer an den Familienaufgaben führt im Grundsatz zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, wie sie für die sogenannte „bürgerliche“ Familie und Ehe charakteristisch war. Die Wahlmöglichkeiten zwischen der Übernahme von Verantwortung im Familienleben einerseits und im Erwerbsleben andererseits sollten also nicht nur von den gesetzlichen Voraussetzungen her verbessert werden, sondern müssen auch von Einstellungsänderungen her untermauert werden. Dabei bleibt stets zu bedenken, daß Einstellungsänderungen noch nicht unbedingt Verhaltensänderungen implizieren. DerVorschlag, Männer per Gesetz zur Hausarbeit zu verpflichten, ist freilich -bei aller unverkennbaren Problematik des großen Beharrungsvermögens überkommener Rollenmuster -im Grunde Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit gegenüber nur allmählich durchsetzbaren Änderungen im eingefahrenen Rollenverhalten.

-Einstellungs-und Verhaltensänderungen auf seiten des Mannes können aber nur erwartet werden, wenn auch im beruflichen Arbeitsfeld des Mannes breitenwirksam Bewußtseinsänderungen eintreten. Dies gilt nicht nur im Blick auf die Einschätzung durch Kollegen, sondern mehr noch im Blick auf das Führungsmanagement in den Betrieben. Für den Personalleiter darf der junge Vater, der sich für den Erziehungsurlaub entschließt, kein Mitarbeiter sein, der erste Anzeichen von „innerer Verabschiedung“ aus dem Leistungszusammenhang des Betriebes zeigt. Männer müssen nicht nur als junge Familienväter umdenken, sondern auch als Personalverantwortliche in den Betrieben. Es kommt wahrscheinlich nicht von ungefähr, daß sich familienfreundliche Regelungen häufig gerade dort leichter durchzusetzen scheinen, wo Frauen die Betriebsleitung in der Hand haben.

-Wenn es je nach den gegebenen Familienverhältnissen naheliegt, den gesetzlichen Erziehungsurlaub zu überschreiten, können zeitlich längerfristigere -wohl weniger tarifvertragliche, aber vor allem betriebsindividuelle -Wiederbeschäftigungszusagen, wie sie zum Teil auch schon praktiziert werden, wesentlich dazu beitragen, Lösungen zu finden, die eine spätere Berufsrückkehr des für einige Jahre aus dem Erwerbsprozeß ausscheidenden Ehepartners ermöglichen. Eine Überbewertung des Systems der Erwerbsarbeitswelt dürfte dagegen dort vorliegen, wo seitens des Betriebes eher noch auf eine Verkürzung des Erziehungsurlaubs hinzuwirken versucht wird. So können wohl auch Abfindungsangebote an junge Mütter, von denen verschiedentlich berichtet wird, keine wirklich Lösung sein.

-Für die Praktizierung des sukzessiven Verhaltensmusters sind bei späterer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit gezielte Wiedereinstiegshilfen angebracht. Sie bieten sich besonders im Falle einer längeren Unterbrechung der Erwerbstätigkeit an, um dem betreffenden Elternteil die Berufsperspektive zu erhalten und vor allem eine sich nicht selten einstellende Schwellenangst bei der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu überwinden. In diesem Zusammenhang erscheinen Angebote der zwischenzeitlichen beruflichen Weiterbildung wichtig. Dieser Aspekt gewinnt um so größere Bedeutung, je mehr sich die Zeit der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch die Geburt mehrerer Kinder verlängert und der Inhalt der beruflichen Qualifikation im Einzelfall von gezielter Weiterbildung wesentlich abhängig ist. Dies verlangt Anstrengungen vom einzelnen, kann aber auch vom Betrieb zum Beispiel durch Angebote von Urlaubsvertretungen und ähnliche Maßnahmen unterstützt werden, die geeignet sind, den Kontakt zur Erwerbstätigkeit grundsätzlich zu erhalten.

-Im Sinne von mehr Gleichwertigkeit von Familienrecht und Erwerbsarbeit wird auch verstärkt darüber nachzudenken sein, inwieweit es von der Sache her geboten erscheint, durch Familienarbeit erworbene Fähigkeiten als berufliche Qualifikationsmerkmale anzuerkennen. Die Führung eines größeren Haushalts mit Betreuung, Versorgung und Pflege kleiner Kinder verlangt manche „Managementleistungen“ und Dispositionsfähigkeiten, die auch im Erwerbsleben zählen. So kommt es nicht von ungefähr, wenn für den Bereich des öffentlichen Dienstes bei der Qualifikationsermittlung, der für die Frauenförderung zentrale Bedeutung beizumessen ist, in einigen Bundesländern der Grundsatz festgeschrieben ist, bei der Bewertung der Qualifikation auch durch Familienarbeit erworbene Fähigkeiten und Erfahrungen einzubeziehen, oder sogar die Bestimmung gilt, wonach spezifische Fähigkeiten und Erfahrungen -zum Beispiel durch Familienarbeit, durch soziales Engagement oder ehrenamtliche Tätigkeit -Teil der Qualifikation sind (im Sinne der Vorschriften über Einstellungen und Beförderungen).

-Im Blick auf die Teilhabe von Mann und Frau an den Lebenswelten von Familie und Beruf ist die Bereitstellung von (sozialversicherungsrechtlich abgesicherter) Teilzeitarbeit von Bedeutung. Dieses Thema ist fast überstrapaziert. Aber immer wieder muß betont werden: Teilzeitarbeit sollte sowohl für Frauen wie für Männer und nicht nur für einfache, sondern auch für qualifizierte Tätigkeiten angeboten werden. In nicht wenigen Fällen wären beide Ehepartner bereit, ihre Erwerbstätigkeit beiderseits im Interesse der Familienbelange zumindest vorübergehend zurückzunehmen, wenn dies nur beschäftigungspolitisch ermög­ licht würde. Teilzeitarbeit darf nicht das Ausweichgleis allein für Frauen sein, denen dann vielleicht die Familienarbeit sogar in vollem Ausmaß zusätzlich zufällt, weil sie ohnehin nicht „vollbeschäftigt“ seien. -Schließlich verdient in Verbindung mit größerer Zeitflexibilität und Teilzeitarbeit das Problem des sogenannten „Karriereknicks“ Beachtung. Es muß vermieden werden, daß eine von Ehepartnern praktizierte Arbeitsteilung in Familie und Erwerbsleben dazu führt -insbesondere bei häufig auf Teilzeitarbeit zurückgreifenden Frauen -, daß damit für letztere der Bruch in der beruflichen Karriere beziehungsweise der Weg in die berufliche Sackgasse vorprogrammiert ist. Allerdings wird man auch das inhaltliche Verständnis von Karriere etwas differenziert sehen müssen: Auch Aufstieg durch Übernahme qualifizierter Fachaufgaben kann ein Stück Karriere bedeuten, ohne Aufstieg in hohe Führungsfunktionen. Was es zu vermeiden gilt, das ist eine durch familienbedingte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder auch Teilzeitarbeit vorgeprägte „Einbahnstraße“ zu unattraktiven Arbeitsplätzen mit von vornherein deutlich geringeren oder gar fehlenden Aufstiegschancen.

Neben dem sukzessiven Verhaltensmuster des zeitlich versetzten Nacheinanders von (meist vorausgehender) Erwerbstätigkeitsphase, dominanter Familienphase und wieder anschließender Erwerbsphase (oder auch eines außerhäuslichen sozialen Engagements) muß gleichberechtigt das sog. simultane Verhaltensmuster des zeitgleichen Nebeneinanders von Erwerbstätigkeit und Kleinkinderbetreuung möglich sein, wo immer dies der individuellen Lebensperspektive der Eltern entspricht (außerhäusliche Kleinkindbetreuung, qualitativ abgesichert und im vertretbaren Zeitrahmen, darf dann also nicht als „Notlösung“ eingestuft werden!) oder auch durch besondere wirtschaftliche Situationen -nicht zuletzt bei Alleinerziehenden -notwendig ist. Wo die gleichberechtigte und die gleichzeitige Teilhabe beider Ehepartner am Erwerbsleben die Lebenssituation von Familien bestimmt, gewinnen insbesondere Angebote der außerhäuslichen Kleinstkindbetreuung besondere familienpolitische Bedeutung. Der Nachholbedarf an Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren ist für die westdeutschen Bundesländer bekannt, ein Ausbau gilt als dringlich.

Allerdings bedarf es der Klärung dessen, was wirklich unter „bedarfsgerechtem Angebot“ zu verstehen ist. Tatsächlich hängt dieser Bedarf von der Ausgestaltung der Randbedingungen ab, unter denen er geltend gemacht wird. Eine Familienpolitik, die den Eltern Freiräume für die Verwirklichung unterschiedlicher (gleichwohl gleichberechtigungsorientierter) familialer Lebensmuster abzusichern sucht, hat auch ökonomisch möglichst gleiche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen die Eltern zwischen unterschiedlichen Betreuungsformen wählen können. Erst wenn einer weitgehend von der öffentlichen Hand subventionierten sozialen Dienstleistung in außerhäuslichen Betreuungseinrichtungen („Realtransfers“) eine vergleichbare (nicht unbedingt absolut gleich hohe) monetäre TVansferleistung an diejenigen Elternteile entspricht, die sich für eine eigene Betreuung des Kleinstkindes entscheiden, erst dann läßt sich der Umfang einer bedarfsgerechten außerhäuslichen Betreuung wirklich benennen. (Dies liefe gegenwärtig praktisch auf eine nachhaltige Erhöhung, im Grunde mehr als eine Verdoppelung des Erziehungsgeldes hinaus!)

Im Feld der sozialen Betriebspolitik kommen aus familienpolitischer Sicht im Blick auf die beiden angesprochenen Verhaltensmuster positive Fördermaßnahmen in Betracht. Darunter sind auch Korrekturen von Beschäftigungspraktiken zu fassen, die (tatsächlich oder möglicherweise) diskriminierende Folgen für die Beschäftigung bestimmter Personengruppen haben. Daß es zu beseitigende Nachteile insbesondere zu Lasten der Frauen gibt, ist durch die Ergänzung der Verfassungsbestimmung zur Gleichberechtigung übrigens ausdrücklich festgeschrieben. Auch betriebliche Fördermaßnahmen können gezielt dem Auftrag zur Nachteilsbeseitigung entsprechen. In dem zum Maastrichter Vertrag gehörenden „Abkommen über Sozialpolitik“ (Art. 6 Abs. 3) ist zudem festgehalten, daß spezielle Begünstigungen, die Benachteiligungen von Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn verhindern oder ausgleichen sollen, nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzen. In diesem Zusammenhang könnte auch versucht werden, durch (staatliche) Anreize oder Begünstigungen (Steuervergünstigungen) auf das Verhalten der Unternehmensleitungen Einfluß zu nehmen. Als Beispiel sei etwa auf die gezielte öffentliche Förderung von Wiedereingliederungshilfen verwiesen.

Unternehmen und öffentliche Verwaltungen entwickeln in wachsendem Maße und erfreulicherweise sogenannte „Frauenförderpläne“. Dabei gilt es freilich zu sehen, daß die Flexibilität von jungen Müttern im Blick auf die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Familientätigkeit im Grundeeine Flexibilität auch auf seiten des Mannes voraussetzt. Dafür aber ist nicht nur dessen Bewußtseinsänderung wichtig, sondern auch eine Betriebsorganisation und -politik, die dessen situative Lebensbedingungen in der Familie mit in Betracht zieht. Deshalb sollten in der betrieblichen Arbeitsorganisation nicht nur Frauen und Mütter die Zielgruppen bilden, sondern auch junge Väter sind einzubeziehen, für die sich dann auch auf der betrieblichen Ebene einiges ändern muß. Reine Frauenförderpläne reichen hier im Grunde nicht aus. Eine stärkere Familienorientierung der Erwerbsarbeitswelt verlangt, die größere Verpflichtung heutiger Väter gegenüber der familialen Lebenswelt zu berücksichtigen. Dies kann beispielsweise in Elternförderplänen geschehen. Ein Schritt dorthin sind mehr familienpolitische Komponenten in der Frauenförderung. In jedem Fall ist familienpolitische Phantasie auch auf der Ebene der unternehmerischen Politik gefragt

Eine stärkere Familienorientierung der Erwerbsarbeitswelt liegt dabei auch im ureigensten personal-wirtschaftlichen Interesse der Betriebe selbst. Auf dem Hintergrund der langfristrig vorprogrammierten demographischen Entwicklung zeichnet sich bereits jetzt deutlich ein künftiger Fachkräftemangel ab (bei gleichzeitiger demographisch bedingter Alterung der Erwerbsbevölkerung). Die Bundesanstalt für Arbeit -und dies sollte zu denken geben -geht davon aus, daß trotz der aktuellen Beschäftigungsprobleme auf mittlere Sicht mit einem Anstieg des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften zu rechnen sei und ein Mangel an solchen Fachkräften besonders für Klein-und Mittelbetriebe zum Investitionshemmnis werden könne. Betriebe werden künftig verstärkt bemüht sein müssen, gut ausgebildete und verläßliche Arbeitskräfte an den Betrieb auch dann zu binden, wenn diese Mitarbeiter aus familiären Gründen für einige Jahre ausscheiden. Gute Gründe sprechen dafür, daß diejenigen Unternehmen mit Wettbewerbsvorteilen bei der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften rechnen können, die in betriebswirtschaftlich vertretbarem Umfang auch Familienbelange der Mitarbeiter berücksichtigen. Eine solche Konvergenz von betriebs-bzw. personalwirtschaftlichen Kalkülen und familienpolitischen Intentionen erscheint nicht nur vertretbar, sondern im Interesse beider Aspekte sogar erwünscht.

Nun begegnet man immer wieder dem Argument, das, was in Gestalt des -inzwischen dreijährigen -Erziehungsurlaubs als familienpolitischer Fortschritt gedacht gewesen sei, erweise sich immer häufiger als Kündigungsgrund, für Berufsanfängerinnen sogar als Hindernis für die Einstellung. Insoweit dies wirklich so ist und die wirtschaftlichen Bedingungen eine Annäherung von Familienleben und Erwerbsarbeitswelt im Kern erschweren oder gar unmöglich machen, ist dies allein schon ein Grund für durchgreifende Reformen der Strukturen des Wirtschaftslebens.

IV. Auf dem Wege zur Absicherung eines familiengemäßen Einkommens

Mit dem Stichwort „Erziehungsgeld“ -ein relativ neuartiges, aber inzwischen fest eingebürgertes und in seiner Ausgestaltung in Deutschland so ohne Parallele in der EU (von Luxemburg abgesehen) dastehendes familienpolitisches Instrument -wurde bereits eine familienphasenspezifisch angelegte Einkommenshilfe angesprochen. Diese trägt einer neuen Dimension der Einkommensproblematik junger Familien Rechnung, die aus einem Verzicht auf ein volles zweites Einkommen eines Ehepartners erwächst und die im Grunde wirtschaftlich schwerer wiegt als die unmittelbaren Aufwendungen für ein hinzutretendes Kind in der Familie. Das Problem des von Gerahrd Mackenroth Anfang der fünfziger Jahre als „sozialpolitische Großaufgabe des 20. Jahrhunderts“ bezeichneten Familienlastenausgleichs (FLA) ist auch am Ende des Jahrhunderts noch keineswegs wirklich befriedigend geregelt. Die Analysen über das Absinken des Lebensniveaus von Familien mit steigender Kinderzahl sind, so unterschiedlich methodisch sie angelegt sein mögen, im Ergebnis eindeutig und auch mehr als hinreichend für überzeugende Begründungszusammenhänge einer durchgreifenden familienpolitischen Korrektur der marktwirtschaftlichen Verteilungsordnung.

Es wird immer wieder versucht, einkommenspolitische Reformschritte durch den sich hartnäckig haltenden Irrtum zu blockieren, Kinder zu haben sei reine „Privatsache“ und die Einkommensverwendung zum Auf-und Erziehen von Kindern demgemäß auch. Bei der Gewährleistung eines familiengemäßen Einkommens sind im übrigen drei Dimensionen zu unterscheiden, die zwar zusammen, d. h. in ihrer Zuordnung, gesehen werden müssen, aber nicht miteinander, was aller­ dings nicht selten geschieht, vermengt werden dürfen: -Einmal geht es um die erwähnte einkommen-steuerliche Freistellung des Existenzminimums zwecks Gewährleistung von „Steuergerechtigkeit“, die mit Familienförderung noch nichts zu tun hat.

-Daneben geht es um die Berücksichtigung des größeren Lebensbedarfs mit steigender Kinderzahl in der Familie. Dies ist eine Frage der „Bedarfsgerechtigkeit“, deren Beachtung gerade in den unteren Einkommensschichten und bei größerer Kinderzahl bis in die mittleren Einkommensschichten hinein zu entsprechenden Transferleistungen führen muß. -Schließlich geht es um die Anerkennung (und in gewissem Grade „Abgeltung“) der von Familien für die Gesellschaft indirekt erbrachten Leistungen. Ökonomen sprechen hier auch von positiv zu bewertenden „externen Effekten“. Insoweit es um diesen Aspekt geht, ergibt der neuerdings favorisierte Begriff des „Familienleistungsausgleichs“ einen Sinn; im Blick auf den gegenwärtigen Stand der Maßnahmen erscheint die Wahl dieses Begriffs freilich noch etwas verfrüht.

Diese konzeptionelle Sichtweise -wie sie sich auch bei der Sachverständigen-Kommission für den Fünften Familienbericht und besonders klar in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (v. 11. 11. 1994) findet, ohne daß sie bisher durchgängig konsensfähig geworden wäre -bedarf freilich noch der Ergänzung im Blick auf die Vermeidung von Armut im Sinne der Sozialhilfeabhängigkeit. Lösungsmöglichkeiten, wie -gehiessen an der Einkommensarmutsschwelle der Sozialhilfe -dem Kinderhaben als armutsbegründendem Faktor begegnet werden kann, sind in der familienpolitischen Fachdiskussion mehrfach aufgezeigt worden. In der Grundrichtung würde ein solcher FLA dahin auszugestalten sein, daß in den untersten Einkommensgruppen die Berücksichtigung der Bedarfsgerechtigkeit dazu führt, daß der sozialkulturelle Mindestlebensbedarf eines Kindes voll durch FLA-Leistungen abgedeckt wird. Dies wäre dann auch ein Beitrag zu einer umfassenden, Armut vermeidenden, „integrierten“ Familien-, Sozial-und Steuerpolitik, wie sie verschiedentlich befürwortet wird Mit steigendem (Erwerbs-) Einkommen könnten die Ausgleichsleistungen für Kinder in ihrer Höhe kontinuierlich zurückgehen, unter Umständen bis auf das Niveau der Einkommenswirkungen, die auf jeden Fall gemäß der Dimension „Steuergerechtigkeit“ gewährleistet sein müssen.

Hervorhebung verdient, daß für die Zukunft der Weg zu einer gewissen Dynamisierung der Leistungen für Kinder insofern endlich geebnet ist, als der Kinderfreibetrag in den folgenden Jahren entsprechend einer Erhöhung des Existenzminimums von Kindern anzuheben sein wird und mit jeder Anhebung auch das Kindergeld entsprechend ansteigen soll. (Umgekehrt soll auch mit einer Verbesserung des Kindergeldes der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben werden.) Orientierungsmaßstab bliebe danach aber praktisch die Entwicklung des sozialkulturellen Existenzminimums von Kindern (Sozialhilfebedarfssätze). Schon die vorgesehene und erfreulicherweise im Gesetz festgeschriebene weitere Anhebung der für 1996 geltenden Beträge ab 1997 beim Kindergeld für das erste und zweite Kind und für den Kinderfreibetrag bleiben in den vorgesehenen Größenordnungen unbefriedigend, wenn man bedenkt, daß das Existenzminimum in seiner „Realitätsnähe“ schon für 1996 umstritten war und die Kindergeldleistungen für das erste und zweite Kind nach wie vor nicht die vollen Einkommenswirkungen des Kinderfreibetrags am oberen Ende der Progressionszone des Einkommensteuertarifs erreichen. Der „Familienleistungsausgleich“, der diesen Namen verdient, wird weiterhin auf der familienpolitischen Tagesordnung bleiben (müssen).

Die Frage der Weiterentwicklung in Richtung auf einen echten Familienleistungsausgleich läßt sich nicht trennen von der Solidarität in der Gesellschaft und insbesondere der Solidarität mit den künftigen Generationen, die in den Familien heranwachsen, die mit ihren Leistungen die Drei-Generationen-Solidarität absichern und damit zu einer entscheidenden Stabilitätsbedingung des gesamten Sozialstaates beitragen. Zum Problem dieser intergenerativen Solidarität gehört damit aber auch die kritische Reflexion des Verhältnisses der Einkommenswirkungen der kinderbegünstigenden Leistungen zu Leistungen im Umfeld der Familienpolitik, die nicht notwendig an die Sorge für Kinder gebunden sind. Für einen politischen Reformansatz in der Einkommensverteilung ver-dient deshalb die Frage bedacht zu werden, inwieweit die Paarbeziehungen der Ehepartner wirklich den geeigneten Bezugspunkt bilden zum Beispiel für bestimmte einkommenswirksame steuerliche Regelungen oder inwieweit nicht vielmehr daran angeknüpft werden sollte, daß Unterhalts-und Erziehungsleistungen gegenüber Kindern erbracht werden und infolgedessen sowohl entsprechende Bedarfslagen vorliegen wie auch mit der Familie verbundene positiv zu bewertende „externe Effekte“.

Ein solcher Ansatz spricht für ein Überdenken der bisherigen Proportionierung in der Aufteilung von Einkommenswirkungen, die (zu Recht) an die Existenz von Ehe (mit den damit verbundenen Rechts-und Beistandspflichten) geknüpft sind, und denjenigen für die Eltern-Kinder-Gemeinschaften. Dabei stehen dann nicht nur ehebezogene Familien in Rede, sondern grundsätzlich muß hier auch gefragt werden, wie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern zu stellen sind -Personen also, die außerhalb der Institution Ehe gleichwohl familiale Leistungen erbringen. Besondere familienpolitische Aktualität besitzt dieses Problem im Blick auf das bestehende Ehegattensplitting, das bekanntlich mit Blick auf die Ehe (also für kinderlose Ehen und solche mit Kindern) bei unterschiedlich hohen Einkommen von Mann und Frau zu namhaften und mit steigendem Gesamteinkommen in Abhängigkeit von der Steuerprogression steigenden positiven Einkommens-wirkungen führt. Gegenwärtig sind dies ca. 34 Mrd. DM im Jahr, von denen bei einer Limitierung realistischerweise allerdings nur einige wenige, aber immerhin mehrere Milliarden für eine gleichzeitige Umschichtung in kinderbegünstigende Leistungen gewonnen werden könnten. Es darf natürlich nicht sein, daß solche „Umschichtungen“ aus dem Sektor Ehe und Familie heraus letztlich an den Familien vorbei erfolgen.

V. Gesellschaftsreformerisch orientierte Familienpolitik und demographische Entwicklung

Die Tragweite der gravierenden Veränderungen der demographischen Strukturen -nicht nur im eigenen Land (und in geradezu spektakulärer Weise, was die Geburtenentwicklung angeht, in den neuen Bundesländern), sondern tendenziell ähnlich in den übrigen westeuropäischen Staaten -für Wirtschaft und Gesellschaft ist inzwischen zu einem öffentlichen Thema geworden. Noch vor einigen Jahren vermochte diese Thematik kaum die Mauer zu einer breiten Öffentlichkeit zu überwinden. Absehbar waren diese langfristig vorprogrammierten Prozesse schon damals, als die veränderten generativen Verhaltensweisen auf der familialen Ebene sich als offenbar vorerst dauerhaft erwiesen. Zugleich wurde die Vielschichtigkeit der ursächlichen Verknüpfungen des veränderten Geburtenverhaltens deutlich, die eine monokausale Erklärung ebenso verboten wie den (untauglichen) Versuch eines monoinstrumentellen Gegenhaltens (etwa über eine „Kindergeld-politik“). Zugleich wurde aber auch deutlich, wie wichtig die Fortentwicklung einer auf die gesamte Leistungsbreite von Familien -und damit auch auf die Funktion der Sicherung der Generationenfolge -ausgerichteten Familienpolitik für eine längerfristige Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung sein kann.

Allein schon eine Politik, die ausgerichtet ist auf mehr soziale Gerechtigkeit für Familien, auf mehr Startchancengleichheit für junge Menschen, auf größere -auch materiell abgesicherte -Wahlfreiheit junger Eltern zwischen unterschiedlichen Lebensentwürfen im Spannungsfeld von Familie und Beruf sowie auf noch mehr Solidarität zwischen den Generationen, wird es jungen Paaren leichter machen, persönlich zu verantwortende Entscheidungen für Kinder in einer Weise zu treffen, die einer Übereinstimmung von individueller und kollektiver Rationalität auf freiwilliger Grundlage sehr viel näher kommt, als dies bisher der Fall ist. Zumindest wird eine solche Politik dazu beitragen, den rückläufigen demographischen Prozeß abzufedern. Selbst dort, wo sich keine demographischen Nebeneffekte einstellen würden, lägen die Maßnahmen immer noch im Interesse der Familien und der Verbesserung der Lebenslage ihrer Mitglieder. Wir brauchen keine „Bevölkerungspolitik“ unseligen Angedenkens, sehr wohl aber in Übereinstimmung mit den Grundwertentscheidungen unserer Verfassung mehr tatsächliche Chancengleichheit auch für die Verwirklichung von Lebensentwürfen mit Kindern.

Wenn es aber richtig ist -und daran sollte es in unserer Sozialordnung eigentlich keinen Zweifel geben -, daß bei einer politisch gestaltenden Auseinandersetzung mit dem demographischen Prozeß die freien und eigenverantwortlichen Entscheidungen der einzelnen Paare in der Weitergabe des Lebens gewährleistet sein müssen dann setzt diesim Grunde eine solide demographische Information und Bildung des einzelnen voraus. Dies kann im Blick auf die generativen Entscheidungen, die als personale Entscheidungen im Spannungsfeld individueller und gesellschaftlicher Belange stehen, zu einer größeren Ausgewogenheit beider Aspekte zumindest beitragen. Wichtige Adressatengruppen einer demographischen Information und Bildung sind die jungen Menschen insbesondere in der Sekundarstufe II sowie die jungen Paare in derjenigen Phase des Lebens-und Familienzyklus, in der generative Entscheidungen fallen. Darüber hinaus ist aber auch eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen. Dies macht deutlich, wie weit diese Anstrengungen in die allgemeine Erwachsenenbildung einerseits und in die Lehrer-aus-und -fortbildung andererseits hineinreichen müssen.

Insgesamt können damit Voraussetzungen dafür gestärkt werden, daß im Zusammenhang der individuellen Entscheidungen für oder gegen Kinder überhaupt von verantwortlichen und informierten Entscheidungen gesprochen werden kann, wie sie in den vergangenen Jahren in den Menschenrechts-erklärungen und UN-Verlautbarungen mehrfach eingefordert worden sind.

VI. Die Familie im Umbau des Sozialstaats

Familienpolitisch akzentuierte Schritte einer Gesellschaftsreform hat es auch bisher schon gegeben. Hervorgehoben sei nur die Zuordnung von Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und die bis dahin keineswegs selbstverständliche grundlegende Neuerung der Anrechnung von Erziehungszeiten im Rentenrecht, wodurch die prinzipielle Ebenbürtigkeit von monetären Beitragszahlungen und Aufziehen von Kindern anerkannt wurde. Ob man das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 nun als „sozialpolitische Revolution“ (J. Borchert), als „stille Revolution“ (A. Rollinger) oder als Einleitung einer baldigen „sozialpolitischen Evolution“ (J. Pechstein) bezeichnen möchte -eine konsequente, wenn auch schrittweise familienpolitische Kurskorrektur dürfte jedenfalls auch auf die Tagesordnung der Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung gerückt sein. So baut der eine Reformbaustein auf dem anderen auf.

Diese Reformschritte gilt es konsequent fortzusetzen. Dabei wird es insgesamt darauf ankommen, gesellschaftliche Strukturen im geeinten Deutschland zu begünstigen, die Tendenzen eines ungebremsten Individualismus, einer möglichst bindungslosen Autonomie und einer einseitigen (ökonomischen) Rationalität zurückzudrängen. Die ökonomischen Zwänge der Wirtschaft dürfen nicht in den Lebensbereich der Familie in einer Weise „überschwappen“, daß sie dort zerstörend wirken. Familie darf nicht vorrangig nach den Gesetzmäßigkeiten des wirtschaftlichen Geschehens organisiert werden. Familienpolitik als Gesellschaftsreform hat so gesehen auch die Aufgabe, der Gefahr vorzubeugen, daß die ökonomische Rationalität sich über den engeren Bereich des Wirtschaftlichen hinaus in die sozialen Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens ausweitet. Dadurch käme es zu einem „Überwuchern“ seitens der ökonomischen Denkweise und damit zu einer Gefährdung der sozialen Grundlagen des wirtschaftlichen Wohlstands und Fortschritts.

Die angemessene Berücksichtigung von Familien-belangen in unserer Sozialordnung umfaßt, auch dies dürfte deutlich geworden sein, mehr als Korrekturen in der Einkommensverteilung. Gleichwohl geht es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen gerade auch um eine grundlegende Neu-und Höherbewertung der langfristigen Übernahme von Elternverantwortung in der Verteilungsordnung.

Nicht problemangemessen wäre es, den außerökonomischen und den einkommenspolitischen Politikansatz gegeneinander auszuspielen. Ein Denken in „Alternativattrappen“ müßte in eine Sackgasse führen. Junge Erwachsene, die sich auf das Wagnis der langfristigen Partnerschaft einlassen, wünschen sich in ihrer überwiegenden Mehrheit auch Kinder, oft sogar mehr als nur ein Kind. Dies liegt auf der Linie des „Eurobarometers“: Wenn man ihm glauben darf, bleibt die Familie ein „Schlüssel-wert“ der Europäer. Junge Menschen, die vor und in dem Prozeß der Familienbildung stehen, legen freilich zu Recht Wert auf ein gewisses Maß an Lebens-und Zukunftssicherheit angesichts deren Relevanz für Entscheidungen für Kinder im Rahmen der individuellen Lebenspläne. Auf diese Zusammenhänge hat schon vor über vier Jahrzehnten Gerhard Mackenroth in seiner „Bevölkerungslehre“ hingewiesen, der sich über nicht mehr ausgefüllte „demographische Hohlräume“, die im „voll durchstilisierten Industrialismus“ entstünden, Gedanken machte und in den speziellen historischen Ordnungsformen des Industriekapitalismus sogar eine unter dem Reproduktionsniveau angelegte Fortpflanzungsnorm annahm. Dennoch sah er schon seinerzeit die westlichen Sozialsysteme mehr und mehr geprägt von der Sozialpolitik und einer Politik der sozialen Sicherheit im weiteren Sinne, mit Maßnahmen und institutioneilen Sicherungen, die ihm besonders wichtig erschienen für die Gewißheit der einzelnen, „mit Vernunft und Anstand Kinder haben zu können“.

Eine diese Gewißheit der einzelnen mit absichemde Wirtschafts-und Sozialpolitik hat bis heute nichts an ihrer familienpolitischen Aktualität verloren. Im Gegenteil: Mehr als vielleicht je zuvor wird, wie die jüngere sozialwissenschaftliche Forschung hervorhebt, in einer so stark durchökonomisierten Gesellschaft von Eltern erwartet, daß sie sich im Grunde entgegen jede wirtschaftliche Vernunft (aus ihrer individuellen Sicht!) für Kinder entscheiden. Die Auswirkungen der massiven Veränderungen im Geburtenverhalten sind schon seit längerem nicht mehr zu verkennen. Daß die demographischen Verwerfungen nicht allein durch Einwanderung zu überwinden sind, wird inzwischen auch von der Mehrheit der Befürworter einer „kompensatorischen Zuwanderung“ kaum noch bestritten. Wir brauchen heute und erst recht längerfristig eine klar definierte, an strengen Zuwanderungskriterien orientierte und auf begrenzte(l) Zuwanderung ausgerichtete Politik (die wir in Teilen ja auch schon haben). Daneben aber bedarf es einer Verbesserung der generativen Grundlagen in der einheimischen Bevölkerung mit einer gegenwärtigen Generationenrate, die etwa ein Drittel unterhalb des Bestandserhaltungsniveaus liegt (in den neuen Ländern seit der Wende sogar um über die Hälfte!). Mit Zuwanderung allein ist dem Problem nicht beizukommen, wie nicht nur die bereits heute schon bestehenden enormen Probleme der sozialen Integration verdeutlichen. Es ist eben gar nicht so einfach für eine nach dem Krieg außerordentlich stark angewachsene Bevölkerung, in sozialverträglicher Weise wieder zu schrumpfen.

Junge Erwachsene, die langfristige Elternverantwortung zu übernehmen bereit sind, wollen dies unter wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen tun, die der Tragweite dieser Entscheidung angemessen sind. Sie sind auch bereit, Abstriche von Maximalwünschen zu machen, also z. B. immer wieder Kompromisse auf der individuellen bzw. familialen Ebene einzugehen, wenn es darum geht, Familienleben und Anforderungen der Erwerbsarbeit besser in Übereinstimmung zu bringen. Aber sie sind an echten, weil lebbaren Optionen interessiert, die ihnen den Wert „Familie“ ermöglichen, ohne andere Aspekte der Lebensentfaltung einfach abzuschneiden. Entscheidungen gegen Kinder vorschnell als Ausdruck von Egoismus einzustufen, das hieße im Grunde, die im Hinblick auf die Familie bestehenden strukturellen Ordnungsdefizite im gesellschaftlichen Bereich moralisierend zu verschleiern.

Die Durchsetzung dieser nur allzu vernünftigen Erwartungen junger Paare und Eltern setzt die Überwindung eines Denkens in punktuellen Einzelmaßnahmen der Politik ebenso voraus wie ein öffentliches Bewußtsein, in dem die relativ große „Gemeinwohlnähe“ von Familienbelangen ausreichend gesehen wird und die Langfristinteressen der (noch nicht wahlberechtigten) nachwachsenden Generation eine echte Chance der Berücksichtigung haben. Ein solches allgemeines Bewußtsein und daraus erwachsendes gesellschaftliches Klima lassen sich nicht gesetzlich anordnen; auch Appelle, die nicht durch politische Taten unterlegt sind, geraten alsbald zum ideologischen Unterfangen. Hier ist es für die Politik notwendig, „gleichzeitig“ zu denken: Die Gleichzeitigkeit verschiedener, planvoll aufeinander abgestimmter wirksamer Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern, die familiales Zusammenleben und die persönliche Entfaltung der Familienmitglieder berühren, vermag eine zentrale Voraussetzung dafür zu schaffen, daß sich ein solches öffentliches Bewußtsein ausbilden kann.

Die Motive und Barrieren für bzw. gegen die Entscheidung, Kinder haben zu wollen, spiegeln eben weithin auch die tatsächlichen Verhältnisse in einer Gesellschaft wider. Fraglos haben wir es hier mit einer recht komplexen Aufgabe zu tun. Gegenwärtig kann man eher den Eindruck gewinnen, daß der Blick für die damit verbundenen politischen Konsequenzen -gerade auch in einem föderalen Gemeinwesen -noch ungenügend geschärft ist und die politischen Verantwortungsträger sich noch viel zu häufig mit mehr oder weniger isolierten, zu wenig aufeinander bezogenen Einzelmaßnahmen zu begnügen versuchen. Der angemahnte nahtlose Übergang vom Ende des Erziehungsurlaubs zum Erhalt eines Kindergartenplatzes (mit entsprechenden Öffnungszeiten dieser Einrichtungen) ist nur ein Beispiel, das stellvertretend für viele andere steht.

Aus der neuen politischen Ökonomie wissen wir, wie schwer sich Familienbelange faktisch durchsetzen lassen. Sie sind nicht tariffähig und wenig konfliktfähig; Leistungsverweigerungen von FamilienMitgliedern bewirken in erster Linie eine Interessenverletzung der Familien selbst. Im Widerstreit der Familienbelange mit den vielfältigen und oft sehr durchsetzungskräftigen Partialinteressen vollzieht sich im Urteil von jungen Eltern -in aller Stille -ein Glaubwürdigkeitstest auf die real existierende soziale Marktwirtschaft. Diese Problematik steht im Kontext des Phänomens der Unterbewertung von Zukunftsinteressen, auf die die Familienbelange betont verweisen.

Hier liegt ein -auch demokratietheoretisch -bisher noch nicht gelöstes Problem, dessen Tragweite inzwischen von weitsichtigeren Kräften zunehmend erkannt wird; noch aber fehlt weithin die Bereitschaft, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Dies ist im richtig verstandenen Allgemeininteresse deshalb so von Nachteil, weil wir über heutige gesellschafts-und familienpolitische Fehlentscheidungen die Lebenschancen der nachfolgenden Generationen verkürzen. Wenn es nicht gelingt, die hinsichtlich der Lebenswelt Familie unbestreitbaren strukturellen Ordnungsdefizite im sozialen Bereich zu überwinden, muß Politik sich letztlich als zukunftsschädlich erweisen.

Familien sind unersetzliche „Leistungsträger“ in unserer Gesellschaft -sie haben allerdings vielfältigen Grund, sich als ein von der Politik allzuoft wenn schon nicht völlig vergessener, so doch arg vernachlässigter Leistungsträger vorzukommen. Wenn für die westlichen liberalen Industriegesellschaften eine tiefgreifende Orientierungskrise ausgemacht wird, so gehört dazu auch die Erfahrung, daß diese liberalen Rechtsstaaten offenbar nicht die Voraussetzungen erzeugen können, die ihre Existenz gewährleisten. Unsere staatliche und gesamtgesellschaftliche Ordnung ist hier auf Kraftquellen angewiesen, die tiefer reichen als die formalen Regelmechanismen dieser Ordnung. Zu den Kräften und Institutionen, die diese Voraussetzungen immer neu schaffen und dauerhaft absichern, können geordnete Familien gezählt werden, denen eine grundwerteorientierte Politik freilich auch -entsprechend einer oft vernachlässigten Dimension des Subsidiaritätsprinzips -die Handlungsspielräume absichem muß, damit sie die personprägenden und gemeinschaftsbildenden Leistungen auch wirklich erbringen können.

VII. Ausblick

Wenn von der Familienpolitik weitere gesellschaftsverändernde Wirkungen erwartet werden sollen, bedarf es neben klarer Zielvorstellungen auch kritischer Reflexion der Voraussetzungen solcher Reformschritte. Unter beiden Aspekten wurden einige Überlegungen -ohne Anspruch auf erschöpfende Problembehandlung -vorgelegt. Mehrfach mußte auf die Bedeutung von Bewußtseinsänderungen verwiesen werden, die mit institutioneilen und rechtlichen Reformen Hand in Hand gehen müssen. Die innere Einstellung der Beteiligten erweist sich als wichtig, -ob nun die Einstellungsänderung auf seiten des Mannes eingefordert ist, wenn es um die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der familialen Lebenswelt geht, oder -ob es um die Einstellung des mittleren und höheren Führungsmanagements in der Erwerbsarbeitswelt geht, wenn eine familien-orientierte betriebliche Personalpolitik umgesetzt werden soll, oder -ob eine entsprechende Einstellung in der breiten Öffentlichkeit in Rede steht, wenn eine ökonomisch besonders rationelle Einkommens-umverteilung zu Lasten speziell von kinderlosen Einkommensbeziehern zugunsten von Mehr-Kinder-Familien funktionieren soll, oder -ob es um die Beachtung des stets auch gesellschaftlichen Bezugs individueller generativer Entscheidungen geht; wenn die Sicherung der Generationenfolge angesprochen ist.

Die Änderung gesellschaftlicher Verhältnisse ist letztlich nicht ohne eine Einstellungsänderung aller Beteiligten zu haben, wie allerdings auch umgekehrt eine Einstellungsänderung nicht ohne Veränderung der Voraussetzungen, unter denen die betreffenden Menschen handeln müssen, erwartet werden kann, weil anderenfalls solche Erwartungen als reine Appelle an Einstellungsänderungen zu einem ideologischen Unterfangen geraten müßten.

Sodann erfordert die Durchsetzung gesellschaftsreformerischer Schritte der Familienpolitik die nötigen politischen Mehrheiten in den stets interessenpluralistisch geprägten Auseinandersetzungen. Hier können etwa Familienorganisationen sowohl Interessenvertretungen wie auch eine Partnerrolle gegenüber einer demokratischen Familienpolitik übernehmen. So wie unsere westlichen Industriegesellschaften sich entwickelt haben, bedarf es einer starken Artikulation der Familien-belange in Öffentlichkeit und Politik die -neben unentbehrlichen Voten von seiten der familienwissenschaftlichen Forschung -durch Interessenver­tretungen der Familien erfolgen kann. Sie sind damit Teil eines weit verbreiteten Lobbyismus, den man bedauern mag. Aber steht die repräsentative Demokratie in ihrer real existierenden Form nicht in der Gefahr, sich von dem zu entfernen, was sie in ihrem theoretischen Anspruch darstellen möchte, nämlich auch jene gesellschaftlichen Interessen abzubilden, die nicht im Eigennutz jenes Wählersegments aufgehen, dessen Mehrheitsmeinung Macht verleiht?

Die Mehr-Kinder-Familien bilden heute eine Minderheit der Wahlbevölkerung, deren Interessen von unabhängigen Abgeordneten angemessen mit in die Auseinandersetzung um die konkrete Ausgestaltung des Gemeinwohls eingebracht werden müssen. Besorgt mag man sich hier allerdings fragen, ob die Familienbelange nicht allzu oft gegenüber den Interessen von Wählermehrheiten, die eher politische Macht versprechen, auf der Strecke zu bleiben drohen. Der Ruf nach einem qualifizierten Mehrstimmenrecht für Eltern mit noch unmündigen Kindern ist im Grunde nur Ausdruck für bisher nicht angemessene Problemwahrnehmung. Schon vor vielen Jahren hielt der Staatsrechtler Emst Forsthoff fest, was die politische Erfahrung aus über vier Jahrzehnten deutscher Familienpolitik im Grunde bestätigt hat: Die Verwirklichungschancen eines durchaus gemeinwohlorientierter Interesses -und dazu gehören Familienbelange in hervorragender Weise -sind tendenziell um so geringer, je allgemeiner, je unspezifischer dieses Interesse ist, wie dies bei Familienbelangen durchweg zutrifft. Ein solches Interesse tritt mit immer mehr konkret formulierbaren Einzelinteressen in der Gesellschaft in Widerspruch und findet, so Forsthoff, schließlich keine organisierte gesellschaftliche Durchsetzungsmacht mehr, die sich für seine Realisierung einsetzt.

Schließlich bleibt festzuhalten, wie unrealistisch im Grunde „große Lösungen auf einen Schlag“ bleiben müssen. Nicht revolutionäre, sondern evolutionäre Prozesse haben eine Chance. Diese aber brauchen Zeit und erfordern einen langen Atem. Das sollte aber alle diejenigen nicht entmutigen, die sich eine „Vision“ von einer Gesellschaft bewahrt haben, die einen möglichst großen Freiheitsspielraum gewährleistet für eine Entfaltung des Menschen auch in seinerfamilialen Existenz.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ludwig Preller, Sozialpolitik. Theoretische Ortung. Tübingen-Zürich 1962; ders., Praxis und Probleme der Sozialpolitik, 2 Halbbde., Tübingen-Zürich 1970.

  2. Weiterführend dazu vom Verf.: Familienorientierte Erwerbsarbeitswelt zwischen Anspruch und Angebot -Ein Beitrag zu Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen betrieblicher Familienpolitik, in: ders., Zur Theorie und Praxis der Familienpolitik, Frankfurt a. M. 1994, S. 200 ff.

  3. Zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit 1990, Schr. R.des BMFSFJ, Stuttgart u. a. 1995.

  4. Vgl. z. B. Monika Ludwig/Lutz Leisering/Petra Buhr, Armut verstehen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament) B 31-32/95, S. 32.

  5. S. dazu auch vom Verf. die Beiträge: Zur Tragweite der Familienpolitik in einer Rahmensteuerung der Bevölkerungs-und Geburtenentwicklung, sowie Demographische Information und Bildung (population education) als Aufgabe in den entwickelten Industriegesellschaften, in: Zur Theorie und Praxis der Familienpolitik (Anm. 2), S. 365 ff.

  6. Emst Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, München 1971, S. 25 ff.

Weitere Inhalte

Wingen, Max, Dr. rer. pol., geb. 1930; Ministerialdirektor a. D.; Hon. -Prof. für Bevölkerungswissenschaft und Familienpolitik an der Universität Konstanz; 1980 bis 1991 Präsident des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, dort auch Aufbau und Leitung der Familienwissenschaftlichen Forschungsstelle (FaFo); zuletzt Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie und Senioren. Zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Familienpolitik und der Demographie, zuletzt: Vierzig Jahre Familienpolitik in Deutschland. Momentaufnahmen und Entwicklungslinien, Grafschaft 1993; Zur Theorie und Praxis der Familienpolitik, Bd. 270 der Allg. Schriften d. Dt. Vereins für öffentliche u. private Fürsorge, Frankfurt am Main 1994; Familie -ein vergessener Leistungsträger?, Grafschaft 1995.