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Zwischen Beharrung und Wandel Zur politischen Entwicklung in Kenia, Uganda und Tansania | APuZ 44-45/1995 | bpb.de

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APuZ 44-45/1995 Afrika zwischen Staatsversagen und Demokratiehoffnung Probleme der Demokratisierung in den Maghrebstaaten Zwischen Beharrung und Wandel Zur politischen Entwicklung in Kenia, Uganda und Tansania Effektive Formen der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika

Zwischen Beharrung und Wandel Zur politischen Entwicklung in Kenia, Uganda und Tansania

Wilhelm Hofmeister

/ 38 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

In Kenia, Uganda und Tansania hat seit Beginn der neunziger Jahre, gefordert von internationalen Entwicklungshilfegebem und gefördert von einheimischen Oppositionskräften, ein Prozeß des allmählichen politischen Wandels in Richtung Demokratisierung eingesetzt. In allen drei Ländern steht die Demokratieentwicklung aber noch vor erheblichen Schwierigkeiten. Der Widerstand der traditionellen Machteliten gegen eine politische Öffnung ist groß, wobei im Falle Kenias in den letzten Monaten sogar ein Rückfall in bereits überwunden geglaubte autoritäre Verhaltensmuster zu beobachten ist. Andererseits sind die Kräfte der Zivilgesellschaft (politische Oppositionsparteien, gesellschaftliche Gruppen) noch zu schwach und zu wenig autonom, um Demokratieprozesse erzwingen bzw. anführen zu können. Trotz dieser Beharrungstendenzen ist die Fortsetzung der politischen Öffnung eine Voraussetzung für eine breitere soziale Modernisierung und die Überwindung der für Armut und Not verantwortlichen Strukturen. Aufgabe der westlichen Entwicklungshilfe bleibt es daher, die politischen Transformationsprozesse aktiv zu unterstützen.

I. Einleitung

Das Aufbrechen der in knapp drei Jahrzehnten postkolonialer Entwicklung erstarrten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen und der Aufbruch in eine neue, eine demokratische Zukunft hat in den 45 Staaten südlich der Sahara bislang unterschiedliche Ergebnisse hervorgebracht In den drei ostafrikanischen Ländern Kenia, Uganda und Tansania gibt es seit Ende der achtziger Jahre jeweils eigene Entwicklungen und Erfahrungen mit den von außen und von innen erhobenen Forderungen nach politischem Wandel und demokratischer Öffnung.

Die drei Länder teilen geographische und historische Gemeinsamkeiten, haben aber insbesondere seit der Unabhängigkeit unterschiedliche Erfahrungen vor allem im politischen Bereich gemacht Ein Vergleich kann daher die Entwicklungsunterschiede hinsichtlich politischer und gesellschaftlicher Faktoren deutlich machen. Er bietet sich im übrigen auch deshalb an, weil die drei Staaten seit langem eine enge Zusammenarbeit anstreben und 1994 neue Anstrengungen zu einer Wiederbelebung der Ostafrikanischen Gemeinschaft unternommen haben

Die Bundesrepublik Deutschland spielt als Handelspartner und auch als „Geber“ von Entwicklungshilfe eine wichtige Rolle für jene drei Länder.

So oder so ergibt sich daraus eine Mitverantwortung für ihre wirtschaftliche, soziale und auch politische Entwicklung. Es ist daher im Interesse der Bundesrepublik, die Zusammenarbeit möglichst effizient und den Leitwerten der Demokratie verpflichtet zu gestalten -auch wenn das von den afrikanischen Eliten nicht nur mit Beifall aufgenommen wird

II. Grundzüge der Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft in Kenia, Uganda und Tansania

Kenia, Uganda und Tansania erlebten ebenso wie die meisten anderen Staaten Afrikas südlich der Sahara zu Beginn der neunziger Jahre einen Wandel in der Einstellung der Geberstaaten gegenüber den dortigen Regimen. Diese sahen sich nun der Forderung nach freien Wahlen und der Einführung von Mehrparteiensystemen als Maßstab für weitere Finanzhilfen gegenüber. In allen drei Ländern traf diese Forderung bei den regierenden Einheitsparteien und ihren Führern zunächst auf Unverständnis, Unwillen und Widerstand aufgrund der „Einmischung in die inneren Verhältnisse“. Doch gerade wegen der extrem hohen Abhängigkeit von den externen Geldgebern blieb den drei Regierungen keine andere Wahl, als sich dem externen Druck nach einer Öffnung ihrer Systeme und der Verpflichtung auf „gute Regierungsführung“ zu beugen. Allerdings verliefen und entwickeln sich die politischen und wirtschaftlichen Anpassungsund Öffnungsprozesse in unterschiedlicher Weise. Entsprechend unterschiedlich stellen sich die Perspektiven der Demokratieentwicklung in diesen Ländern dar. 1. Gesellschaft und Sozialstruktur

Kenia, Uganda und Tansania sind multiethnische und multikulturelle Gesellschaften. Das bedeutet, daß in diesen Ländern jeweils eine Mehrzahl von Ethnien (Kenia und Uganda je über 40, Tansania über 120) mit jeweils unterschiedlichen Sprachen, Sitten und Gebräuchen, unterschiedlichen Organisation-und Partizipationsformen und unterschiedlichen traditionellen Herrschaftsstrukturen innerhalb einzelner Sprachen-und Volksgemeinschaften Zusammenleben Verstärkt wird diese Vielfalt noch durch die Existenz kleiner, aber wirtschaftlich bedeutsamer Minderheiten, insbesondere asiatischer, d. h. vornehmlich indischer Abstammung. Ein keineswegs unbedeutender Faktor ist außerdem die Existenz gewichtiger unterschiedlicher Religionsgemeinschaften, wobei insbesondere das Verhältnis zwischen den christlichen und islamischen Religionen in den letzten Jahren an Brisanz zugenommen hat Nicht zuletzt sind noch die Unterschiede hinsichtlich der „herkömmlichen“ sozialen Startifikationsmuster nach Besitz, Einkommen und Bildung zu nennen.

Schon aufgrund dieser Heterogenität der Gesellschaften stellten sich den erst mit dem Ende der Kolonialzeit gegründeten Staaten hohe Anforderungen hinsichtlich der Förderung von Integration und Identität sowie dem Aufbau von Institutionen, die ihnen Konsistenz und Funktionalität verliehen. In Kenia und Tansania wurde die Konsolidierung der neuen Staaten über die starken charismatischen Führer der Unabhängigkeitsbewegung Jomo Kenyatta bzw. Julius Nyerere erreicht, die ihren Herrschaftsanspruch in beiden Fällen über die Proklamation einer eigenständigen Entwicklungsideologie -jeweils als „afrikanischer Sozialismus“ apostrophiert, doch mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt -sowie über die allmähliche Herausbildung eines Ein-Parteien-Systems sicherten Beide Faktoren wurden lange Zeit nicht nur als simple Herrschaftsinstrumente zur Machterhaltung der regierenden Cliquen gesehen, sondern eben auch als wichtige Instrumente zum Zusammenhalt der heterogenen Gesellschaften. Doch während in dem viel mehr Volksstämme vereinigenden Tansania trotz kontinuierlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den ersten drei Jahrzehnten nach der Unabhängigkeit keine ethnischen oder sozialen Spannungen in nennenswertem Ausmaß registriert wurden, waren die Konflikte entlang von Stammesgrenzen in Kenia ständig präsent

Gleichwohl ist in Kenia wie auch in Tansania der Prozeß des nation building vorangekommen. Erst die zunehmenden sozialen Probleme der Gegenwart scheinen die ethnischen Spannungen zu verschärfen, wobei in Kenia Stammesgegensätze von der Regierung anscheinend sogar gefördert werden, um damit die Aufrechterhaltung polizeistaatlicher Maßnahmen zu rechtfertigen. Im Falle Tansanias wird neuerdings ebenfalls von ethnischen Auseinandersetzungen in einzelnen Regionen berichtet, die freilich noch nicht die Schärfe wie in Kenia angenommen haben Hier scheinen allerdings die Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen zu einem zunehmenden Problem zu werden, wenngleich von der offiziellen Politik dieses Thema stark unterdrückt wird

Auch in Uganda sind die Gegensätze zwischen einzelnen Volksgruppen nach wie vor virulent, wenngleich hier in den vergangenen Jahren die gewalttätigen inneren Auseinandersetzungen spürbar nachgelassen haben. Doch der Prozeß der Staats-bildung gestaltete sich in Uganda wesentlich komplizierter als in den beiden Nachbarländern. Zwar entstand bereits in den Jahren unmittelbar vor der Unabhängigkeit ein relativ ausdifferenziertes Parteiensystem, doch spiegelte das im wesentlichen die ethnischen, religiösen und sozialen Konflikte innerhalb des neuen Staates wider. Die Schwierigkeiten beim Ausgleich der verschiedenen Interessen und Identitäten innerhalb der modernen Staatsgrenzen führten schon bald nach der Unabhängigkeit wiederholt zu gewaltsamen Eruptionen der gesellschaftlichen und politischen Konflikte. Erst der nach einem langjährigen Guerillakrieg 1986 an die Macht gelangte und seither regierende Yoweri Museveni brachte dem Land Stabilität und einen allmählichen Rückgang der Spannungen zwischen einzelnen Regionen. Auch die früheren Konflikte zwischen den Religionen, insbesondere die unter Idi Amin akzentuierte Auseinandersetzung zwischen Christen und Moslems, haben deutlich nachgelassen, was zur Entspannung der gesellschaftlichen Situation beiträgt

In den drei Ländern bestehen somit nach wie vor stark ausgeprägte regionale und Stammesunterschiede, die bei allen politischen und institutionellen Reformvorhaben zu bedenken sind. Bemerkenswert ist allerdings, daß die Staatsgrenzen im Grunde nicht in Frage gestellt werden. Innerhalb eines gemeinsamen Staates zusammenzuleben ist für die Menschen nicht das zentrale Problem. Schwierig ist vor allem, daß die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe vielfach mit wirtschaftlichen, sozialen und auch politischen Benachteiligungen verbunden ist. Es sind somit nicht vornehmlich die vermeintlichen ethnischen Unterschiede, die Spannungen hervorrufen, sondern die sozialen und politischen Verhältnisse.

2. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung

In der entwicklungspolitischen Diskussion gibt es eine langjährige Debatte darüber, ob die wirtschaftliche der politischen Entwicklung vorangehen müsse oder ob die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch vor dem Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen möglich sein kann Das ist keine akademische Fragestellung, sondern hat für den praktischen Ansatz der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit eine große Bedeutung.

Ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen Demokratie und wirtschaftlichem Wachstum besteht gewiß nicht, und das Funktionieren von Demokratie ist nicht unbedingt Folge der bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen. Autoritäre Regime sind als Entwicklungsdiktaturen häufig nicht erfolgreicher als Demokratien. Allerdings verknüpfen sich auch in Afrika angesichts der Wirtschafts-und Sozialkrise hohe Erwartungen mit der ökonomischen Leistungsfähigkeit demokratischer Systeme, was die Durch-setzungs-und Überlebensfähigkeit von Demokratie erschwert Das gilt auch für Kenia, Uganda und Tansania.

In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gehören diese Länder zu den ärmsten der Erde. Das Sozialprodukt Pro-Kopf betrug 1993 in Kenia 330 US-Dollar, in Uganda 180 US-Dollar und in Tansania 100 US-Dollar; in dem Human Development Index stehen die Länder auf den Plätzen 125, 154 und 148 In allen drei Ländern ist die Landwirtschaft für die Mehrheit der Bevölkerung die wichtigste Existenzgrundlage, die verarbeitende Industrie kaum entwickelt und der Export durch einige wenige Primärgüter geprägt. Gemeinsames Kennzeichen war bis vor wenigen Jahren auch ein hoher und sogar gewachsener Anteil des Staates, der direkt oder indirekt -über den wichtigen Sektor der „parastatels“ (halbstaatliche Unternehmen) -in das Wirtschaftsgeschehen eingreift. Der Staat war jedoch in keinem dieser Länder in der Lage, die zunehmenden wirtschaftlichen Probleme zu meistern; vielmehr war der steigende Staatsanteil die erste Ursache für Korruption, Mißwirtschaft und zunehmende Versorgungsengpässe Erst der wachsende Druck internationaler Geber und Organisationen hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, daß mit der Deregulierung und Privatisierung des öffentlichen Sektors begonnen wurde. Die größten Fortschritte sind dabei wohl inzwischen in Uganda erreicht, das von Weltbank und Währungsfonds mittlerweile sogar als Modellfall gehandelt wird Auch in Kenia kommt der Prozeß nach anfänglichem Widerstand der Regierung voran. Etwas schwieriger gestaltet sich der Übergang in Tansania; doch selbst in diesem, lange Jahre stark ideologisierten Land werden heute marktwirtschaftliche Ordnungsvorschläge nahezu kommentarlos akzeptiert. Eine eigenständige wirtschafts-oder ordnungspolitische Diskussion gibt es in den Ländern aber kaum. Folge der Probleme im Wirtschaftsbereich der vergangenen Jahre sind die schwierigen und zum Teil sich verschlechternden Lebensbedingungen der Bevölkerung Ein Hauptproblem aller drei Länder sind die geringen staatlichen Einnahmen. Deshalb sind alle drei für die Finanzierung notwendiger Entwicklungshilfe und zur Stützung der Zahlungsbilanz bis auf weiteres auf Auslandshilfe angewiesen. Gerade im Rahmen weiterer politischer Liberalisierung ist mit der Artikulation von Forderungen und Erwartungen zu rechnen, welche die Kapazitäten der Systeme auf eine Belastungsprobe stellen. Dennoch ist noch einmal mit Nachdruck zu unterstreichen, daß die Verschlechterung der Lebens-situation unter undemokratischen Verhältnissen eingetreten ist und daß es genügend Beispiele dafür gibt, daß die Menschen im demokratischen Rahmen nicht nur neue Forderungen erheben, sondern auch Verständnis dafür zeigen, wenn nicht alle Probleme sofort gelöst werden können. Voraussetzung dafür ist freilich „good governance“, Transparenz und Berechenbarkeit sowie die Glaubwürdigkeit der politischen Schicht insgesamt.

III. Die Entwicklung der politischen Systeme

In Kenia, Uganda und Tansania sind seit einigen Jahren Entwicklungen im Sinne einer Öffnung der politischen Systeme zu verzeichnen. Trotz deutlicher Unterschiede ist den Ländern gemeinsam, daß entscheidende Impulse für politische Reformen von den westlichen Industrieländern als den wichtigsten „Gebern“ von Entwicklungshilfe kamen und von der einheimischen Opposition begrüßt wurden, daß die Organisationen der Zivil-gesellschaft und insbesondere die politischen Parteien noch sehr schwach sind, um den Herrschaftsanspruch der traditionellen Machtelite in Frage zu stellen und daß die Diskussion um Verfassungsreformen überall im Zentrum der politischen Debatte steht. Einige Aspekte des politischen Prozesses werden im folgenden zusammengefaßt.

1. Kenia

Das wichtigste politische Ereignis der vergangenen Jahre in Kenia waren die Abschaffung des Ein-Parteien-Systems und die Durchführung der Präsi-dentschafts-, Parlaments-und Lokalwahlen am 29. Dezember 1992. Eingeführt worden ist das Mehrparteiensystem auf Druck der westlichen Industrieländer, die das Land und seinen Präsidenten zwar trotz der seit einem gescheiterten Militärputsch 1982 zugenommenen Repressionen viele Jahre unterstützt hatten, im November 1991 aber das Nichterreichen von Vereinbarungen eines wirtschaftlichen Strukturanpassungsprogramms zum Anlaß nahmen, die bisherige umfangreiche Budget-und Zahlungsbilanzhilfe auszusetzen und weitere Zahlungen im Sinne der neu vereinbarten politischen Konditionalität von politischen Reformen abhängig zu machen. Angesichts der finanziellen Abhängigkeit des Landes von Auslandszahlungen blieb Präsident Moi keine andere Wahl, als sich nach anfänglichem Widerstand auf die Forderungen der Geber einzulassen. Die Wahlen verliefen relativ frei und fair. Präsident Moi und die regierende KANU-Partei konnten ihre Mehrheit knapp, vor allem wegen der Uneinigkeit der Opposition, behaupten

Seit den Wahlen gibt es einerseits anhaltende Versuche des Präsidenten und der Regierungspartei, ihre in dem knappen Wahlergebnis erschütterte Machtbasis zu erneuern und auszubauen und die Opposition mit nahezu allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Andererseits bemüht sich die Opposition, weitere Reformen -vor allem eine grundlegende Verfassungsreform -zu erreichen.

Ganz im Sinne des Prinzips „the winner takes it all“ wurden nach den Wahlen Zeitungen beschlagnahmt, Versammlungen der gewählten Oppositionsabgeordneten verboten und Stammesrivalitäten mit blutigen Konflikten geschürt. Da Abgeordnete nur innerhalb des Parlaments Immunität genießen, wurden diese für regierungskritische Aussagen außerhalb des Parlaments verhaftet, mit kostspieligen Prozessen überzogen und finanziell an den Rand des Ruins getrieben, so daß sich etliche ehemalige Oppositionsabgeordnete buchstäblich wohl kaufen ließen. Anderen Oppositionspolitikern wurde mit fadenscheinigen Gründen von einer willfährigen Justiz und einem korrupten Wahlgericht ihr Mandat aberkannt und zu Nachwahlen ausgeschrieben; jedoch konnte die Opposition in einigen Wahlkreisen ihre Mandate behaupten, zuletzt bei Wahlen im August und im Oktober 1994 sowie im Januar 1995. Aufgrund solcher Praktiken konnte die KANU-Partei die Zahl ihrer Abgeordneten deutlich erhöhen; allerdings wird es ihr wohl nicht mehr gelingen, vor den Wahlen 1997 zwei Drittel der Parlamentsmandate zu erreichen, um damit quasi im Alleingang eine Verfassungsänderung nach eigenen Vorstellungen durchzusetzen.

Im Gegenzug versucht die noch immer von Rivalitäten geschwächte Opposition, unterstützt von einigen regierungskritischen Printmedien, ein öffentliches Interesse und eine öffentliche Diskussion über die Notwendigkeit weiterer politischer Reformen aufrechtzuerhalten. Von besonderer Bedeutung war in diesem Zusammenhang ein Ende 1994 von drei Juristen-und Menschenrechts-vereinigungen vorgelegter Entwurf für eine neue Verfassung. Mit Aufmerksamkeit wurde registriert, daß sich auch Präsident Moi gegen Jahresende in der Frage der Verfassungsänderung konziliant gab und die Möglichkeit der Einberufung einer Verfassungskonferenz andeutete. In seiner Neujahrsansprache 1995 stellte er gar die Einbeziehung in-und ausländischer Berater zu der Verfassungsreformdiskussion in Aussicht, doch ohne dies seither weiter zu konkretisieren. Begleitet war diese größere Konzilianz von einem Abflauen innenpolitischer Konflikte. Das Morden bei soge-nannten „trible clashes“ (Stammesauseinandersetzungen), bei denen die Sicherheitskräfte in der Regel zu spät kommen, um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, ist 1994 zwar zurückgegangen, doch im Frühjahr 1995 wieder aufgeflackert. Zusammen mit anderen repressiven Maßnahmen gegen die Opposition, gegen kritische Journalisten und gegen die Versuche zur Gründung unabhängiger Verbände gibt es statt der versprochenen Öffnung Anzeichen einer neuerlichen Verhärtung auf seiten der Regierung. Von dem Pariser Club war dies im Juli 1995 zum Anlaß einer Sondersitzung mit kenianischen Regierungsvertretem genommen worden, doch ohne daß dies zunächst zu Konsequenzen in der finanziellen Zusammenarbeit geführt hätte.

Zur Entwicklung des Parteiensystems Im Dezember 1991 wurde der Verfassungsartikel gestrichen, der die KANU als Staatspartei installierte. Alle weiteren Bestimmungen der noch ganz auf das Ein-Parteien-System hin zugeschnittenen Verfassung blieben von dieser „Reform“ unberührt. Ein Gesetz, das die Entwicklungsbedingungen der Parteien regelt, gibt es (noch) nicht. Die neu gegründeten Parteien mußten sich daher innerhalb schwieriger institutioneller Rahmenbedingungen einrichten. Tatsächlich ist, wie neuere Entwicklungen belegen, das Parteiensystem noch keineswegs konsolidiert.

Die langjährige Einheitspartei KANU, die seit der Unabhängigkeit die Innenpolitik des Landes dominiert, ist die stärkste und am besten organisierte politische Kraft des Landes. Auch wenn KANU bereits seit Beginn der achtziger Jahre ihre Fähigkeit zur Integration aller gesellschaftlichen und ethnischen Gruppen mehr und mehr einbüßte und das von ihr durchgesetzte ethnisch-regional austarierte System des politischen Klientelismus an innerparteilichen Auseinandersetzungen zerbrach, bildet diese Partei weiterhin das Zentrum der patrimonialistischen Staatsklasse in Kenia. Ihr Rückhalt in der Bevölkerung ist jedoch begrenzt, wie das Ergebnis der Wahlen von 1992 und der verschiedenen Nachwahlen seither zeigen. KANU stützt sich vor allem auf die Angehörigen der kleineren Stämme. Im wirtschaftspolitischen Bereich trägt sie die Einführung marktwirtschaftlicher Politiken mit, auch wenn durch Deregulierung und Privatisierung die für die Partei wichtige Aufrechterhaltung klientelistischer Praktiken zunehmend schwerer wird, wobei die Regierung ihr entwicklungspolitisches Verteilungsmonopol weiterhin bedenkenlos zugunsten der KANU einsetzt. Weiteren politischen Reformen hat sie sich lange Zeit widersetzt. Im Verlauf des Jahres 1994 schien auch innerhalb der KANU die Bereitschaft zugunsten weiterer institutioneller Reformen zu wachsen doch breitet sich mehr und mehr Skepsis hinsichtlich der tatsächlichen Reformbereitschaft aus.

Innerhalb der Opposition hatte sich das „Forum for the Restoration of Democracy“ (FORD) recht bald nach seiner Registrierung im Dezember 1991 als wichtigste Kraft etablieren können. Doch vorwiegend aufgrund persönlicher Animositäten zwischen den Parteiführern kam es wenige Monate vor den Wahlen, im August 1992, zur Spaltung der Partei; unmittelbarer Anlaß war die Rivalität um die Präsidentschaftskandidatur angesichts des sicher geglaubten Wahlsieges. Zudem war das interne Verhältnis geprägt vom Mißtrauen junger Mitglieder und langjähriger Regimekritiker gegenüber ehemals führenden und langjährigen Regie-rungsmitgliedern und KANU-Funktionären, die sich nun der Opposition angeschlossen hatten. Nach der Spaltung behielten beide Parteien den Namen FORD, jeweils mit einem eigenen Zusatz: FORD-Kenya und FORD-Asili.

FORD-Kenya gilt als die Partei mit der breitesten ethnischen Basis, auch wenn ein wichtiger Kern ihrer Mitglieder und ihrer Führung dem Volk der Luo angehört. Die Konsolidierung der Partei kommt aber nicht recht voran. Im Parlament ist sie die eindeutig stärkste Oppositionskraft. Sie versucht, trotz starker Behinderungen durch die Regierung, ihre organisatorische Basis innerhalb der Bevölkerung auszubauen, zum Teil durch die Organisierung von sozialem Protest. In ihrem Wahlprogramm trat FORD-Kenya u. a. ein für die Beschränkung der Amtszeit und der Macht des Präsidenten, die Abschaffung der Provinzadministration und die Übertragung ihrer Kompetenzen auf gewählte Distrikt-und Lokalräte, die Reduzierung des öffentlichen Dienstes sowie die Privatisierung der Staatsuntemehmen und der Agrarvermarktung In ihrem Programm setzt sich FORD-Kenya für eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung ein

Die anderen Oppositionsparteien, die bei den Wahlen noch relativ gut abschnitten, sind mittlerweile noch weiter geschwächt, zum Teil aufgrund interner Auseinandersetzungen, zum Teil aber auch durch „Aufkauf“ ihrer Mandatsträger oder andere Behinderungen durch die Regierung.

Aufmerksamkeit über die Landesgrenzen hinweg erlangte die im Frühjahr 1995 neu gegründete Partei „Safina“ (Arche). Das politische Establishment des Regierungs-, aber auch des Oppositionslagers reagierte überrascht und auch verstört auf die neue Partei, weil einer ihrer führenden Köpfe der international bekannte Anthropologe Richard Leaky ist -ein Kenianer weißer Herkunft und Hautfarbe. Die Regierung reagierte mit wüsten Attacken gegen die Entstehung von Safina, die im übrigen Politiker aus anderen Parteien vereint und sich insbesondere für eine Verfassungsänderung einsetzt Das kenianische Parteiensystem ist somit weiterhin recht instabil. Trotz der Bemühungen einiger Poli­ tiker um ein eigenständiges Profil der Opposition ist die Frage der Ethnizität und das Bemühen um die Herausbildung ethnischer Allianzen ein wichtiger Faktor bei der Entwicklung der Parteien und des neuen Parteiensystems. Es dürfte noch geraume Zeit dauern, bis diese -besonders auf der lokalen Ebene virulenten -Faktoren überwunden werden.

Institutionelle Reformen Die kenianische Verfassung ist noch immer auf das Ein-Parteien-System zugeschnitten. Jede öffentliche Kritik am Präsidenten und an der Regierung ist verboten, politische Grundrechte sind eingeschränkt. Eine grundlegende Verfassungsänderung, für die zwei Drittel der Parlamentsstimmen notwendig sind, ist für eine institutionelle Verankerung des politischen Öffnungs-und Demokratisierungsprozesses unverzichtbar. Allerdings wird mehr und mehr daran gezweifelt, daß Präsident Moi und die KANU eine solche Reform tatsächlich anstreben.

Neu belebt wurde die Diskussion durch eine im Oktober 1994 von verschiedenen Juristen-und Menschenrechtsorganisationen ausgearbeitete und veröffentlichte „Modellverfassung“, in der weitreichende Reformen gegenüber dem bisherigen System vorgeschlagen werden Beispielsweise soll die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Regierungsperioden beschränkt bleiben, die Oberkommandierenden der Sicherheitskräfte sollen von einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments bestätigt werden, die Präsidentschaftskandidaten sollen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen und das Wahlrecht soll um Elemente eines Verhältniswahl-systems ergänzt werden.

Im Zentrum der Diskussion um die Verfassungsreform steht die Frage nach der Staatsordnung, wobei die Begriffe Föderalismus und „majimboism“ häufig als Gegensatzpaare vorgetragen werden, um die unterschiedlichen Positionen zu umschreiben. Majimboism beschreibt eine traditionelle Form der Belassung bzw. Übertragung von Autonomierechten auf einzelne Regionen. Zwar setzen manche Politiker den Begriff des majimboism gleich mit dem des Föderalismus, doch ist damit eher eine spezifische Form des Regionalismus gemeint. Majimboism bedeutet die Rückgabe von Verfügungsrechten über Land und die Arbeitserlaubnis in den einzelnen Provinzen an die dortigen traditionell ansässigen Stämme. Gerade die kleinen Stämme sind an diesem System interessiert, weil sie den Ausverkauf ihres Landes und die Vertreibung durch Angehörige der großen Stämme seit langem beklagen. Innerhalb der KANU -die ihren wesentlichen Rückhalt bei den kleinen Stämmen hat -besitzt diese Ordnungsform eine große Attraktivität, da man sich bei einer entsprechenden Bindung der Parlamentssitze an die Regionen dauerhaft eine Mehrheit im Parlament und entsprechend die politische Macht zu sichern verspricht.

Die Oppositionsparteien stellen dem majimboism den Begriff des Föderalismus entgegen, ohne ganz deutlich zu machen, welche Vorstellungen sie damit verbinden. Noch haben die Parteien außer der Forderung nach Reformen wenig klare eigenständige Verfassungsvorschläge entwickelt. Andere Themen, die neben der Frage nach der Staatsordnung ebenfalls im Rahmen der Diskussion um politische Reformen eine Rolle spielen werden, beziehen sich auf das Regierungssystem, die Organisation von Gewaltenteilung, das Wahlrecht oder auch das Parteienrecht.

Im Kontext der Überlegungen zu einer Reform der Staatsordnung gewinnt auch der kommunale Bereich eine neue Bedeutung Obwohl die Kommunen für eine große Bandbreite öffentlicher Dienstleistungen zuständig sind, verfügen sie nur über einen Bruchteil der öffentlichen Ausgaben (1989/90 z. B. 5, 9 Prozent). Entsprechend nehmen sie ihre Aufgaben nicht oder nur unzureichend wahr. Einnahmequellen müssen von dem zuständigen Ministerium für Lokalverwaltung genehmigt werden. Nur jene Kommunen können zur Entwicklung ihrer Region beitragen, die über eine gewisse wirtschaftliche Stärke verfügen und in denen die Technokraten entwicklungsorientiert und administrativ kompetent sind, in denen das Zusammenspiel zwischen Technokraten und Lokal-Politikern harmoniert und der Zentralstaat wenig Interventionsneigung besitzt. Notwendig ist daher für eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kommunen eine Ausweitung ihrer Finanz-und Entscheidungskompetenz sowie ein Ende der zentralstaatlichen Gängelung. Darüber haben jetzt Überlegungen begonnen, die in eine institutionelle Reform des Kommunalwesens führen können. Für die Fortsetzung des Demokratisierungsprozesses wäre diese Reform ungemein wichtig.

Zur Entwicklung der „Zivilgesellschaft“

In Kenia existiert spätestens seit dem Ende der achtziger Jahre eine Oppositionsbewegung, die im Land die Forderung nach Demokratie artikulierte und die Geberstaaten in ihren Forderungen nach politischer Öffnung zu Beginn der neunziger Jahre unterstützte. Die Träger dieser Demokratiebewegung waren überwiegend Angehörige der urbanen, intellektuellen Elite außerhalb der Staatsklasse. Geprägt war diese Bewegung vor allem durch Rechtsanwälte, Geistliche sowie ehemalige Regierungsmitglieder und Abgeordnete; hinzu kamen Universitätsdozenten, Journalisten und auch Unternehmer Die beiden wichtigsten Organisationen, die bis zur Gründung der Oppositionsparteien die Demokratiebewegung trugen und auch nach der Entstehung von Parteien eine maßgebliche Rolle spielen beim Artikulieren der Interessen der Zivilgesellschaft, sind die Law Society of Kenya (LSK) sowie die Dachorganisation der protestantischen Glaubensgemeinschaften, der National Council of Churches of Kenya (NCCK). Der NCCK hat bei der Vorbereitung und Überwachung der Wahlen eine wichtige Rolle gespielt, und auch im Kontext von „tribal clashes“ hat der NCCK wiederholt deutlich die Regierung kritisiert. Die LSK wiederum war an der Vorlage des alternativen Verfassungsentwurfs im Spätjahr 1994 beteiligt.

Neben den genannten stehen andere Organisationen der Gesellschaft deutlich zurück. Zwar gibt es eine wichtige gewerkschaftliche Dachorganisation, die Central Organization of Trade Unions (COTU), der 23 Einzelgewerkschaften angehören, doch ist diese der Regierungspartei KANU angegliedert. Das gleiche gilt für die wichtigen Massen-verbände der Frauen und Jugend. Erst in den letzten zwei Jahren gibt es zaghafte Anzeichen für Emanzipationsbestrebungen der Gewerkschaften und auch der Frauen, die sich nicht mehr vorbehaltlos der KANU unterwerfen wollen. Allerdings versucht die KANU, jede Eigenwilligkeit zu unterbinden Dennoch haben einige illegale Gewerkschaften damit begonnen, Arbeiter zu mobilisieren und Streiks zu organisieren. Besonders an den Universitäten mehren sich die Anzeichen einer zunehmenden politischen Bewußtseinsbildung. Es kann wohl damit gerechnet werden, daß sich solche Prozesse in Zukunft noch ausweiten werden, daß die Ansätze zu einer Organisierung der Zivil-gesellschaft zunehmen. Gerade das relativ gute Ausbildungsniveau in Kenia und die sich ausbreitende akademische Mittelschicht kann den Nährboden für eine Stärkung der Demokratiebewegung von dieser Seite bilden.

Wichtig ist in diesem Kontext das für die politischen Rahmenbedingungen bisher erstaunlich liberale Pressewesen. Für die gebildeten Schichten spielt die Presse als Forum der Präsentation und Diskussion alternativer und kritischer Positionen eine wichtige Rolle. Die wichtigeren elektronischen Massenmedien wie Radio und Fernsehen stehen jedoch weiterhin eindeutig unter der Kuratel der Regierung. Zudem häuften sich um die Jahresmitte 1995 die Anzeichen einer zunehmenden Beschränkung der Pressefreiheit.

Schwieriger als in den urbanen Bereichen erscheint die Entwicklung unabhängiger Organisationen in den ländlichen Gegenden. Hier funktioniert das Dominanzsystem über die Provinz-und Lokalverwaltungen noch recht gut; die lokalen Chiefs sind weitgehend als Erfüllungsgehilfen der Regierung anzusehen. Dennoch regt sich auch in den ländlichen Regionen vielerorts Protest, und es sind Anzeichen für eine zunehmende Organisationsbereitschaft außerhalb der offiziellen Strukturen zu erkennen.

2. Uganda

Seit Januar 1986 erlebt Uganda eine relative Stabilität. Für das zwei Jahrzehnte durch politische Unruhen, Anarchie und Bürgerkrieg geplagte Land und seine Bevölkerung ein vorteilhafter Zustand, weil in den letzten Jahren durch Maßnahmen der Strukturanpassung zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht die Weichen gestellt scheinen für eine Steigerung der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion und damit für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse. Die Bemühungen des seit 1986 regierenden Staatspräsidenten Museweni um Effizienz haben dazu wesentlich beigetragen. Das war begleitet vom Aufbau einer politischen Massenbewegung zur Abstützung seines Herrschaftsanspruchs -bei gleichzeitigem Verbot alternativer politischer Parteien. Daß dieses Herrschaftsfundament dennoch keineswegs gefestigt ist, zeigten die im Frühjahr 1995 auftretenden Guerillaaktivitäten im Umkreis der Hauptstadt Kampala. Hatten bislang lediglich hoch im Norden des Landes Rebellen und streunende Banden den Ton angegeben, welche aufgrund der Auswirkungen des Bürgerkrieges im Sudan auch kaum zu kontrollieren waren, so besitzen diese neueren Entwicklungen eine ungleich größere Brisanz. Unabhängig von der Möglichkeit, einen Umsturz herbeizuführen, liefert die Guerillas neue Begründungen, um die Aufrechterhaltung autoritärer Mechanismen und eine hohe Truppenstärke zu rechtfertigen Denn trotz der erreichten Stabilität gibt es nur wenige Anzeichen dafür, daß dem Präsidenten und seinem regierenden National Resistance (NRM) ernst ist mit weitergehender politischer Öffnung und Demokratisierung. Mit der Wiederzulassung des Königtums von Buganda erhoffte sich Museweni zwar, die Loyalität dieses wichtigen Volksstammes zu gewinnen doch erhielten damit zugleich föderalistische Bestrebungen neuen Auftrieb, die der Präsident gerade pazifizieren wollte.

Movement

Wichtigstes innenpolitisches Ereignis der letzten Jahre in Uganda war die Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung (Constitutional Assembly, CA) am 28. März 1994. Bis zu den Wahlen hatte seit 1989 in Form des National Resistance Council (NRC) eine Art „Übergangsparlament“ fungiert, dessen Mitglieder von Präsident Museweni „gewählt“ worden waren. Auch nach der Wahl der CA blieb das NRC bis zur Wahl eines neuen, „richtigen“ Parlaments bestehen; denn Aufgabe der CA ist lediglich die Verabschiedung einer neuen Verfassung als Voraussetzung für die Durchführung allgemeiner Wahlen. Beides kam aber bisher nicht recht voran. Weder wurde eine neue Verfassung beschlossen, noch fanden Ende 1994, wie ursprünglich einmal in Aussicht gestellt, Präsidentschafts-und Parlamentswahlen statt. Der geschickt agitierende Präsident und das NRM haben die Wahlen zunächst auf Dezember 1995 und Mitte dieses Jahres nun auf 1996 verschoben.

Zu den wichtigen politischen Ereignissen gehören im Falle Ugandas auch die Vorgänge in Ruanda, an denen die ugandische Regierung fast unmittelbar beteiligt war. Uganda war Ausbildungslager und Aufmarschgebiet für die FPR der Tutsi, die von Staatspräsident Museweni jahrelang tatkräftig mit Waffen und Geld unterstützt wurden. Die Behauptungen von Großmachtsgedanken des ugandischen Präsidenten erhalten vor diesem Hintergrund ihre Nahrung. Zur Entwicklung des Parteiensystems Seit dem Machtantritt von Präsident Museweni sind die politischen Parteien Ugandas „suspendiert“. Das bedeutet, daß sie zwar nicht aufgelöst wurden und ihre Struktur und Organisation aufrecht erhalten durften, doch sind ihnen seither jegliche Aktivitäten untersagt. Die Suspension galt zwar zunächst nur für vier Jahre, wurde aber bis heute verlängert.

Einzig zugelassene Massenorganisation ist das von Präsident Museweni nach Abspaltung von der UPM gegründete National Resistance Movement (NRM), das nicht als Partei, sondern als „Bewegung“ konzipiert ist. Entsprechend versucht das NRM seit dem Machtantritt Musewenis, alle politischen Kräfte und Lager zu integrieren. Dazu gehört auch die Repräsentation anderer Parteien im Kabinett, deren politisches Gewicht aber eher begrenzt ist Das NRM dominiert in Regierung, „Parlament“ (National Resistance Council), Verwaltung und auch in der Verfassunggebenden Versammlung. Doch die Integrationsbemühungen und der Aufbau der Massenorganisation kommen trotz des faktischen Verbots der Opposition und des massiven Rückgriffs auf Struktur und Ressourcen des Staates und der öffentlichen Verwaltung nicht voran. Obwohl das NRM mit seinen Resistance Councils überall im Land vertreten ist und die unterste Führungsschicht in offener Abstimmung gewählt wird, hat es eine so breite Unterstützung, wie der Präsident sie anstrebt, nicht in Aussicht. Das belegten auch die Wahlen 1994, bei denen andere Parteien nicht zugelassen waren

Wenngleich diese Wahlen in ihrem Aussagewert hinsichtlich der Stärke einzelner Parteien sehr begrenzt sind, haben sie doch einmal mehr die Überlebensfähigkeit der traditionellen Parteien in Uganda bestätigt. Dazu zählen insbesondere die Democratic Party (DP) und der Uganda People’s Congress (UPC), die Conservative Party sowie das Uganda Patriotic Movement. Wichtig waren und sind weiterhin vor allem die DP und UPC, die im Grunde seit der Unabhängigkeit in Konkurrenz zueinander stehen. Sie verkörpern unterschiedliche regionale, ethnische und auch religiöse Faktoren.

Die bereits 1954 gegründete Democratic Party war traditionell die Partei der katholischen Kleinbau­ ern und Beamten vor allem aus dem bantusprachigen Süden des Landes, besonders aus der Provinz Buganda. 1980 offensichtlich um den Wahlsieg betrogen, hat sich die DP seit 1986 mit dem Regime arrangiert, versteht sich aber als Oppositionspartei. Das bringt sie einerseits im Parlament und im Rahmen der Verfassungsreformdiskussion zum Ausdruck; andererseits versucht die innerparteiliche Gruppe der „mobilizers“ offene Protestaktionen gegen die Regierung zu organisieren, wird aber darin sowohl von der Repression des Staatsapparates als auch von den Bedenken des Parteiestablishments gestoppt. Dennoch tragen die Aktionen der mobilizers ohne Zweifel zur Profilierung der Partei bei

Zu den wichtigsten programmatischen Positionen der DP gehört das Eintreten für repräsentative Demokratie und soziale Marktwirtschaft sowie insbesondere auch die Forderung nach einer föderalen Staatsordnung. Dadurch ist sie in jüngster Zeit in eine enge Verbindung mit der Führungsschicht des wiederbelebten Königtums von Buganda gekommen. Früher stand die Elite von Buganda eher der Conservative Party nahe und trug mit ihrem Verhalten zur Desintegration des Staates bei. Heute vertritt auch sie die Forderung nach Föderalismus. Es ist noch offen, ob und welche Vorteile die DP von der Anlehnung an das Königtum von Buganda haben wird.

Der Uganda People’s Congress ist der langjährige Widerpart der DP aus dem nilotischen und protestantischen Norden. Stets eher ein Sammelbecken verschiedener regionaler Gruppen, hat der früher mit einem sozialistischen Programm ausgestattete UPC zweimal mit Milton Obote das Land beherrscht (1962-1971, 1980-1985); der im Exil in Zambia lebende Obote ist weiterhin Parteivorsitzender. Bis November 1994 war der UPC ebenfalls mit einem Minister in der Regierung vertreten. Obschon die Regierungszeiten des UPC von Terror und politischem Verfall gekennzeichnet waren, hat diese Partei immer noch eine feste Basis und verfügt wohl auch über ein gutes Ressourcenpolster. Es ist wohl durchaus möglich, daß die UPC bei freien Wahlen wieder reüssieren könnte.

Nicht zuletzt die Befürchtungen vor einem Wiedererstarken der traditionellen Parteien nach frei und fair verlaufenen Wahlen haben Präsident Museweni wohl bewogen, durch entsprechende Verfassungsbestimmungen die Parteien weiterhin vom politischen Wettbewerb auszuschließen. Institutionelle Reformen Die Verfassungsdiskussion besitzt in Uganda zwar bereits seit mehreren Jahren eine große Bedeutung doch gibt es im Land selbst nach der Wahl der Verfassunggebenden Versammlung (CA) im März 1994 nur langsame Fortschritte auf dem Weg zur Einführung einer demokratischen Ordnung. Der größte Widerstand dagegen kommt von seiten des Staatspräsidenten, der gegen die Einführung eines Mehrparteiensystems ist und versucht, seine Macht dauerhaft institutionell zu verankern.

Die wichtigsten Themen in der Verfassungsdiskussion sind die Rolle der Parteien sowie die Frage der Staatsordnung. Nach den bisherigen Ergebnissen der Verfassungsdiskussion werden Parteien nicht an Wahlen teilnehmen dürfen. Der Präsident ist gegen ein Mehrparteiensystem, weil er fürchtet, die Parteien könnten nach einer Öffnung des Systems das Land entlang ethnischer und religiöser Konfliktlinien wieder ins Unglück stürzen. Doch das Verbot der Parteien und ihre Ersetzung durch eine alles umfassende Bewegung ist, wie die neueren Unruhen zeigen, ein denkbar schlechtes Instrument zur Eindämmung potentieller Konflikte.

Die Diskussion um die Staatsordnung hat vor diesem Hintergrund ein besonderes Gewicht. Diese Diskussion wird geführt um die Begriffe „Dezentralisierung“ (Museweni) und „Föderalismus“ (Opposition). Museweni denkt dabei vor allem an eine administrative Dezentralisierung und mehr Mitspracherechte für lokale Einheiten bei lokalen Angelegenheiten. Dem Staatspräsidenten und der Zentralregierung sollen dagegen weiterhin die entscheidenden Machtbefugnisse Vorbehalten bleiben. Die Opposition aber fordert auch die Einführung größerer politischer Autonomie für die Regionen -eine Forderung, die insbesondere von der Führungsschicht der wichtigen Provinz Buganda aufgegriffen wurde.

Ein anderes Thema, das zunehmend an Gewicht gewinnt, betrifft die sogenannten „lokalen Regierungen“ (local governments), eine Bezeichnung, die sich auf die Selbstverwaltung der Landkreise bezieht. 1993 hatte der Präsident ein „Local Governments Statute“ erlassen, das diesen Einheiten gewisse Partizipations-und Autonomierechte einräumte, gleichzeitig aber auch die local govemments faktisch in die Hände der Basisorganisationen (Resistance Councils) des NRM gab. Die Erweiterung dieser Partizipationsrechte im Rah-men von Dezentralisierungsansätzen wird im Kontext der Verfassungsreformdiskussion erörtert. Dabei geht es auch um die Anknüpfung an traditionelle Partizipationsformen auf lokaler oder regionaler Ebene Ob sich das als Ansatz für die Übertragung weiterer politischer Rechte auf regionale Einheiten entwickeln kann, ist angesichts des autoritären Regimecharakters jedoch zumindest zweifelhaft. Insgesamt zeigen diese Hinweise zur Verfassungsdiskussion, daß die Regierung ihr autoritäres Konzept zu projizieren versucht. Ob das dauerhaft zu Stabilität und innerem Frieden beiträgt, muß fraglich bleiben.

Zur Entwicklung der Zivilgesellschaft Angesichts der jahrelangen Terrorregime und des Bürgerkrieges ist es wenig verwunderlich, daß in den vergangenen Jahrzehnten der Aufbau von Organisationen der Zivilgesellschaft in Uganda kaum vorangekommen ist. So konnten sich z. B. die Gewerkschaften von der Unterdrückung unter den Regimes von Obote I und Idi Amin bisher nicht erholen. Die Unternehmer bilden zwar wie in den Nachbarländern durchaus wichtige Vereinigungen, doch fallen sie im Hinblick auf demokratiepolitische Aktivitäten nicht ins Gewicht. Schon eher besitzt auch in diesem Land die Juristen-und Anwaltsvereinigung eine zunehmende Bedeutung als Vertreter von Bürgerrechten.

Keineswegs unbedeutend sind die Genossenschaften und, vor allem in den letzten Jahren, auch die Frauenvereinigungen. In den vergangenen Jahren der relativen politischen und wirtschaftlichen Stabilität konnten die Genossenschaften ihre Funktion als organisatorische Basis vor allem der kleinbäuerlichen Gwfc-crop-Produzenten konsolidieren. Sie gehören heute zu den wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen, deren Erfolg vor allem darin liegt, daß sie offensichtlich erkennbar zur wirtschaftlichen Besserstellung ihrer Mitglieder beitragen. Es ist nicht so sehr der gesellschaftspolitische Diskurs, der die Genossenschaften attraktiv macht, sondern ihre ökonomische Leistungsfähigkeit.

Die Organisierung von Frauen wird von der Regierung gezielt gefördert. Das wird (selbstverständlich) begleitet von dem Versuch, die Frauenverbände politisch zu instrumentalisieren. Nicht von ungefähr ist eine Frau zur Vizepräsidentin ernannt worden. Zudem wurde den Frauen ein beacht­ liebes Kontingent von Sitzen in der Verfassunggebenden Versammlung eingeräumt. Freilich zeigt die Reaktion von Frauenorganisationen, daß sie beginnen, selbständig politische Initiativen zu ergreifen und Anliegen zu artikulieren, die nicht immer auf Regierungslinie liegen Das ist ein Zeichen für Emanzipation, die sich mit der Zeit auch noch stärker gegen das Regierungssystem richten kann.

Erstaunlich ist die relativ große Pressevielfalt mitsamt einer relativen Pressefreiheit. Zwar gibt es starke Behinderungen der Berichterstattung und auch die gelegentliche Verfolgung von unliebsamen Journalisten, doch die Meinungsfreiheit in der Presse ist insgesamt größer als es der Typ der politischen Ordnung vermuten ließe. Die Verbreitung der Presse ist jedoch weiterhin hauptsächlich auf Kampala konzentriert, und die wichtigeren elektronischen Medien werden eindeutig von der Regierung beherrscht. Doch gerade für die geistige Elite des Landes spielt die Presse eine wichtige Rolle.

Die wenigen Ansätze im Bereich der Organisation der Zivilgesellschaft machen deutlich, daß demokratische Prozesse noch keine breitere gesellschaftliche Basis haben. Es sind daher vor allem die politischen Parteien, die als Träger demokratischer Ideen auftreten. Ob das mittelfristig für die Vertiefung des Demokratisierungsprozesses ausreicht, bleibt abzuwarten.

3. Tansania

In Tansania vollzieht sich der Prozeß der politischen Öffnung und Demokratisierung und der Entwicklung eines Mehrparteiensystems vergleichsweise langsam -dafür aber weniger konfrontativ als in anderen Ländern Afrikas. Seitdem auf Empfehlung einer Kommission unter dem Vorsitz des Obersten Richters Nyalali im Jahr 1992 erste Schritte zur Beendigung des Ein-Parteien-Systems und der Zulassung von anderen Parteien sowie zur politischen Liberalisierung unternommen wurden, ist es zur Entstehung mehrerer neuer Parteien gekommen. Allerdings haben seit dem Beginn des Öffnungsprozesses noch keine Wahlen stattgefunden, so daß die frühere Einheitspartei CCM weiterhin allein das Parlament und die Regierung beherrscht. Den ersten offenen Wettbewerb zwischen mehreren Parteien gab es bei den Kommunalwahlen im August 1994. Doch waren diese vor allem ein Beleg für den geringen Politi-sierungsgrad der Bevölkerung. Beispielsweise hatten sich in der größten Stadt des Landes -Dar es Salaam -nur zehn Prozent der Wahlberechtigten in die Wahlregister eintragen lassen, und nur sechs Prozent hatten dann auch tatsächlich abgestimmt

Die weitgehend unkontrolliert agierende Regierung und die CCM besitzen nur wenig Neigung, die Oppositionsparteien und andere, sich ganz zögerlich bildende gesellschaftliche Organisationen an der politischen Macht teilhaben zu lassen. Die Behinderungen der Opposition, verbunden mit anhaltender Mißwirtschaft und Korruption, sind daher die prägenden Elemente des politischen Prozesses

Ein langjähriger Kenner des Landes stellte fest, daß im Zuge der von außen induzierten Strukturanpassungsmaßnahmen und der damit verbundenen unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten und Vorteile, insbesondere für die „staatstragenden“ Gruppen „die Schichtung der tansanischen Gesellschaft derzeit rasch voranschreitet und ... einzelne Gruppen immer weiter Zurückbleiben und unter die Armutsgrenze fallen“ Im Zuge dieses gesellschaftlichen Differenzierungsprozesses und der damit einhergehenden Konkurrenzsituation besonders zwischen den Indem und den Afrikanern sei „ein noch keineswegs ausgestandener Konflikt mit teilweise offenen, meist aber verdeckten rassistischen Zügen“ erwachsen. Daneben wird von „Spannungen zwischen Christen und Muslimen, die schon seit einiger Zeit in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens zunehmen“ berichtet. Die politischen Auseinandersetzungen sind vor diesem Hintergrund geradezu moderat.

Aufgrund der Machtfülle der Regierung und des geringen Organisationsgrades der Opposition besitzen einerseits die Diskussionen und auch Kon­ flikte innerhalb der CCM eine große Bedeutung für den politischen Prozeß. Andererseits ist das Verhältnis zwischen dem Festland und Sansibar ein politisches Dauerthema, das in verschiedenen Variationen und Intervallen die politische Diskussion im Land anheizt. Innerhalb der CCM kommt allmählich eine Diskussion über den Präsidentschaftskandidaten in Gang, der die Partei in die für Oktober 1995 vorgesehenen Präsidentschafts-und Parlamentswahlen führen wird. Der aktuelle Präsident Ali Hassan Mwinyi kann gemäß Verfassung nicht mehr kandidieren, und für den Nachfolger gilt die Vorgabe, daß dieser -nachdem Mwinyi von Sansibar kam und Moslem ist -möglichst vom Festland kommen und Christ sein muß Der frühere Staatspräsident Julius Nyerere, der noch immer ein weitgehend ungebrochenes Ansehen als „Vater der Nation“ genießt, scheint bei der Auswahl des Präsidentschaftskandidaten ein gewichtiges Wort mitzureden.

Ebenso beteiligt sich Nyerere auch aktiv an der Diskussion um eine eventuelle Neugestaltung der Union zwischen Tanganjika und Sansibar. Angesichts der ständigen Reibereien zwischen beiden Landesteilen hatte eine Gruppe von CCM-Abgeordneten vorgeschlagen, auch für Tanganjika eine eigene Regierung zu bilden, die mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein sollte wie die Sansibars, welche weitreichende Autonomierechte besitzen. Von Nyerere und der CCM-Führung ist dies aber deutlich zurückgewiesen worden, da man nicht an dieses höchst sensible Thema der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen den beiden Teilen der Union rühren will.

Zur Entwicklung des Parteiensystems Die zaghafte politische Öffnung in Tansania kommt am deutlichsten im Hinblick auf das Parteiensystem zum Ausdruck Mitte 1994 waren 35 Parteien registriert, weitere 16 warteten auf ihre Zulassung. Allerdings ist noch keine der Oppositionsparteien im Parlament vertreten; bei allen Nachwahlen seit 1992 behauptete die CCM ihre Mehrheit, wenn auch zum Teil mit bemerkenswerten Einbußen.

Wichtigste Partei ist nach wie vor die CCM (Cham Cha Mapinduzi). Sie war in zurückliegenden Jahren die Einheitspartei innerhalb des gemäß Verfassung sozialistischen Staates. Allerdings gab es zwei Richtungen, eine eher sozialdemokratische und eine eher marxistische. Das hat der Partei und ihrem Vorsitzenden Nyerere erlaubt, nach vielen Seiten hin Kontakte und Beziehungen zu unterhalten. In den letzten Jahren dagegen hat sich CCM im Kontext der Exekution eines marktwirtschaftlich orientierten Strukturanpassungsprogramms ein liberales Image gegeben. Das ist insofern durchaus glaubwürdig, als nicht wenige der führenden CCM-Repräsentanten von den Privatisierungs-und Liberalisierungsmaßnahmen profitieren -wenn auch nicht immer in einer transparenten und berechenbaren Weise. Über die Massenorganisationen der Jugend, Frauen und Eltern hat CCM eine Penetration des gesamten Landes erreicht und ist die am besten organisierte politische und gesellschaftliche Kraft. Wo Überzeugungskraft und Leistung nicht ausreichen, um sich die politische Vormachtstellung zu sichern -was in den letzten Jahren immer weniger der Fall ist -, nutzt CCM „rücksichtslos alle Vorteile ihrer alleinigen Machtausübung im Staat, stellt sich ihrerseits als Vorkämpferin für Reformen dar und überläßt den Oppositionsparteien nur gerade so viel Spielraum, wie es die formellen Regeln eines pluralistischen Systems erfordern“ Dieses Urteil trifft zwar generell für die CCM zu, doch ist auch festzustellen, daß innerhalb des Parlaments einige CCM-Abgeordnete, die als Gruppe der 55 wiederholt mit alternativen Vorschlägen gegen die Regierung von sich reden machten, den Part einer „Opposition“ spielen. Über Bedeutung und Stärke der Oppositionsparteien werden voraussichtlich erst die Wahlen Ende 1995 Aufschluß geben. Auf der Grundlage des Kommunalwahlergebnisses, dessen Aussagekraft durch die sehr geringe Wahlbeteiligung eingeschränkt ist, läßt sich abschätzen, daß die Oppositionsparteien zusammengenommen von etwa 35 bis 40 Prozent der Bevölkerung unterstützt werden. Die Oppositionsparteien werden von der Regierung stark behindert. Versammlungsverbote, Prozesse gegen Oppositionspolitiker, der Ausschluß von den Massenmedien, die geringen Ressourcen, aber auch die geringen Erfahrungen und dazu die überall gerade im Kontext von Transformationsprozessen zu beobachtenden internen Spaltungstendenzen, Rivalitäten und Auseinandersetzungen erschweren den Oppositionsparteien die Konsolidierung und die Möglichkeit, sich als Alternative zur Regierung zu entwickeln und dar-zustellen. Wichtigstes gemeinsames politisches Ziel der Opposition ist die Durchführung einer umfassenden Verfassungsreform. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen können die Parteien Civic United Front (CUF) und Chama Cha Demokrasia na Maendeleo (Chadema), beide mit eher wirtschaftsliberalen sowie National Convention for Construction and Reform (NCCR), mit eher sozialdemokratischen Vorstellungen, als wohl bedeutendste Vertreter der Opposition gelten. Gemeinsam ist übrigens allen Parteien, daß jeweils wenigstens ein Vizepräsident und ein stellvertretender Generalsekretär von Sansibar stammen muß. Offensichtlich gelingt ihnen trotz aller Rivalitäten die Verständigung auf einen gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten.

Institutionelle Reformen Weniger in der Öffentlichkeit diskutiert als in den beiden Nachbarländern Kenia und Uganda, aber mit der gleichen Dringlichkeit stellt sich in Tansania die Aufgabe einer umfassenden Reform der Verfassung, die hier wie dort noch ganz auf das Ein-Parteien-System zugeschnitten ist. Noch immer ist das Land gemäß Präambel der Verfassung ein „sozialistischer Staat“. Zahlreiche Bestimmungen und Teile der Verfassung sind weiterhin auf dieses Staatsziel ausgerichtet. Die punktuellen Verfassungsänderungen seit 1992 haben daran bisher nichts geändert. Auch der Opposition ist es noch nicht gelungen, die von ihr geforderte Änderung der Verfassung zu einem breit diskutierten Thema zu machen -abgesehen davon, daß die Oppositionsparteien noch keine präziseren Vorschläge für konkrete Reformen entwickelt oder vorgestellt haben. So sind interessanterweise bisher maßgebliche Impulse für Verfassungsreformen entweder aus dem Reformflügel der CCM oder aber vom Obersten Gericht gekommen. Zu erwarten ist, daß nach den Wahlen des Jahres 1995 die Diskussion um eine Verfassungsänderung wohl an Substanz gewinnen wird, weil die notwendige Anpassung des institutionellen Rahmens an die neueren Entwicklungen innerhalb des politischen und Gesellschaftssystems ganz einfach unvermeidlich sind.

Die 1984 eingeführten „local governments“ werden auch in Tansania im Kontext der institutioneilen Reformen zum Thema werden. Es geht dabei zunächst um die Erweiterung der Leistungsfähigkeit dieser lokalen Verwaltungseinheiten. Dazu gibt es bisher noch wenig Erfahrungen Es ist jedoch ab-Zusehen, daß in den nächsten Jahren die Entwicklung der lokalen oder kommunalen Einheiten eine zunehmende Bedeutung erhalten wird.

Zur Entwicklung der Zivilgesellschaft Eine eigenständige Demokratiebewegung wie in Kenia oder auch Uganda hat es in Tansania vor dem Öffnungsprozeß nicht gegeben. Die Entwicklung unabhängiger gesellschaftlicher Organisationen war von der Einheitspartei unterdrückt worden. Entsprechend gering war und ist der Grad der Organisation der Zivilgesellschaft und entsprechend gering war und ist auch der soziale Druck für Veränderung. Das spiegelt sich nicht zuletzt auf der Ebene der Parteien wider.

Eine wichtige gesellschaftliche Massenorganisation war bislang der Gewerkschaftsverband Wafanyakazi wa Tanzania (JUWATA), dessen Handlungsspielraum aber dadurch eingeschränkt ist, daß er der CCM angegliedert ist und die Führungsspitze vom CCM-Vorsitzenden ernannt wird. Ebenso hat die CCM auch im Bereich der Jugend, Frauen und Eltern die Entwicklung unabhängiger Organisationen lange Jahre verhindert. Auch die Medien sind stets sehr stark gegängelt worden, bei entsprechender Förderung könnten sie einen wichtigen Part in einem Demokratisierungsprozeß spielen Erst in jüngster Zeit gibt es Hinweise darauf, daß insbesondere aus der -aufgrund der zurückhaltenden Universitätspolitik -sehr kleinen akademischen Mittelschicht Organisationen entstehen, die als Sauerteig der Verbreitung demokratischer Ideen wirken und mithelfen, Reformen voranzutreiben. Solche Organisationen sind beispielsweise die Tanganyika Law Society, die „Anwaltskammer“, die sich sehr für politische Reformen einsetzt, oder die Christian Professionals of Tanzania (CPT), ein Zusammenschluß christlich orientierter Akademiker, die zum Teil verschiedenen Parteien angehören und eine politische Reformdiskussion über Parteigrenzen hinweg zu fördern versuchen. Daneben entsteht allmählich ein Netz von Nicht-Regierungsorganisationen, die in vielen Bereichen ebenfalls demokratische Ziele und Ideen verbreiten. Zwar hat der Prozeß der Organisierung der Zivilgesellschaft erst begonnen, doch dürfte es zunehmend schwieriger werden, diesen Prozeß ebenso wie den der politischen Öffnung und Demokratisierung insgesamt zu stoppen oder umzukehren.

IV. Perspektiven der Demokratieentwicklung

Die Aussichten auf einen raschen politischen Wandel oder gar eine Stärkung und Konsolidierung demokratieorientierter Tendenzen und Strukturen müssen im Falle von Kenia, Uganda und Tansania mit Zurückhaltung beurteilt werden. Freilich ist nicht zu übersehen, daß in diesen Ländern in den vergangenen fünf Jahren wichtige Prozesse in Gang gekommen sind, die es unbedingt zu unterstützen gilt. Die verantwortungsbewußte Regierungsführung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Probleme -wobei es hierbei ganz entscheidend auf die Existenz einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ankommt. Es ist deshalb wichtig, daß die westlichen Länder, die die Regime in jenen Ländern jahrelang eher widerspruchslos unterstützt haben, nun ihre einmal gezeigte Entschiedenheit bei der Einforderung von politischer Öffnung und der Ausweitung sozialer und auch politischer Partizipationsmöglichkeiten aufrechterhalten und in Zukunft nicht nur politische Reformen fordern, sondern auch honorieren und entsprechende Verstöße dagegen sanktionieren. Gerade im Fall Kenias sollte alles daran gesetzt werden, den einmal erreichten politischen Fortschritt aufrechtzuerhalten.

Bei all dem geht es nicht um die Übertragung „westlicher“ Vorstellungen und Standards auf afrikanische Kulturen. Auch in Afrika müssen individuelle Menschenrechte gelten. Das wird ja nicht zuletzt von der politischen Opposition immer wieder eingefordert. Daß Partizipation und Demokratie verschiedenartige Ausdrucks-und Gestaltungsformen finden können und daß bei der Neugestaltung politischer und gesellschaftlicher Ordnung solche Traditionen zu berücksichtigen sind, welche die freiheitliche Selbstbestimmung begünstigen, ist unbestritten. Ebenso offensichtlich ist es, daß die Transformationsprozesse ihre Zeit brauchen. Doch die Regime sollten dem Wandel zur Demokratie Platz einräumen -und die westliche Entwicklungshilfe muß das behutsam, aber entschieden unterstützend begleiten.

Denn auch in den afrikanischen Gesellschaften können trotz der komplexen Überlappung von sozioökonomischen Defiziten und in der politischen Kul­ tur verankerten und nur in langfristigen Prozessen veränderbaren Entwicklungsbarrieren verschiedene Maßnahmen durchaus dazu beitragen, die Demokratieprozesse zu stärken. Dazu gehören z. B. die Erprobung föderaler und kollegialer oder konkordanzdemokratischer Regierungsformen; die Erprobung neuer Formen lokaler Partizipation und die Stärkung der örtlichen Selbstverwaltung; die Deregulierung derVerwaltung und die Dezentralisierung der Entscheidungsebenen und Zuständigkeiten; die Verbesserung des Rechtsstaates für die Masse der Bevölkerung; der Schutz des Rechts auf Eigentum an Grund und Boden für Kleinbauern und die Bewohner der Stadtränder sowie nicht zuletzt die Stärkung der Rolle der Frauen, was in vielen afrikanischen Gesellschaften trotz zahlreicher fortschrittlicher Organisationen noch eine Menge Sprengstoff enthält; das Beharrungsvermögen traditioneller Einstellungen darfgerade in diesem Punkt nicht unterschätzt werden (auch wenn neuerdings die Weltfrauenkonferenz in Peking nicht zuletzt für Afrika wichtige Orientierungen gegeben hat).

Zu den wichtigen Aufgaben gehört weiterhin die Verbreitung der Kenntnisse von Werten und Institutionen repräsentativer Demokratie sowie die Anpassung des Bewußtseins und der Lebensstile insbesondere der privilegierten Bevölkerungsschichten an das Prinzip der sozialen Demokratie. Das alles sind Themen und Gestaltungsformen, die nicht ad hoc eingeführt und erfolgreich angewendet werden können. Notwendig ist daneben selbstverständlich die Fortsetzung wirtschaftlicher Strukturanpassungsmaßnahmen mit der weiteren Privatisierung und Deregulierung des „Beutestaates“.

Bei all diesen Maßnahmen ist Entwicklungshilfe gefordert, die nicht wertneutral sein kann, sondern politisch und wertbezogen sein muß. Insbesondere die deutschen politischen Stiftungen leisten dazu im Rahmen ihrer entmcklungspolitischen Zusammenarbeit zur Förderung von Demokratie und an sozialen und marktwirtschaftlichen Vorstellungen orientierten Wirtschaftsordnungen einen wichtigen Beitrag. Durch Bildungsmaßnahmen tragen sie zur Verbreitung demokratischer Ideen und Konzepte bei. Mit der Unterstützung reformorientierter Kräfte fördern sie den Aufbau von Organisationen der Zivilgesellschaft. Durch Beratung vermitteln sie Kenntnisse und Erfahrungen (etwa im Kontext von Verfassungsreformen) und helfen, Reformdiskussionen zu versachlichen. Das ist keine Einmischung; es geht dabei nicht um die Übertragung eines westlichen oder gar deutschen „Modells“ auf die afrikanische Realität, sondern um die Durchsetzung universaler Werte, wonach sich auch in Afrika viele Menschen sehnen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Für unterschiedliche Bewertungen vgl. Michael Bratton/Nicolas van de Walle, Neopatrimonial Regimes and Political Transition in Africa, in: World Politics, 46 (1994), S. 453ff.; Ulf Engel/Rolf Hofmeister/Dirk Kohnert/Andreas Mehler, The Second Wind of Change: Demokratisierung in Afrika, 1989-1993, in: dies., Wahlbeobachtung in Afrika: Erfahrungen deutscher Wahlbeobachter. Analysen und Lehren für die Zukunft, Hamburg 1994, S. 26; Wilhelm Hofmeister, Wohin weht der Wind des Wandels in Afrika?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. 3. 1995.

  2. Vgl. Dirk Berg-Schlosser/Rainer Siegler, Politische Stabilität und Entwicklung. Eine vergleichende Analyse der Bestimmungsfaktoren und Interaktionsmuster in Kenia, Uganda und Tansania, Marburg 1988.

  3. Vgl. Syed A. H. Abidi (Ed.), Revival of the East African Community, Kampala 1994.

  4. So hat z. B.der kenianische Präsident Moi im Juli 1995 die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen und die Bemühungen des deutschen Botschafters um einen Dialog zwischen Regierung und Opposition wieder einmal kritisch als „Einmischung in innere Angelegenheiten“ kommentiert bzw. kommentieren lassen. Vgl. General-Anzeiger vom 21. 7. 1995.

  5. Für länderkundliche Informationen vgl. die Beiträge von Rolf Hofmeier über die drei Länder in: Dieter Nohlen/Franz Nuscheler (Hrsg.), Handbuch der Dritten Welt, Bd. 5, Berlin 19933.

  6. In Kenia und Uganda liegt der Anteil von Muslimen bei etwa 6 bzw. 8 % der Bevölkerung, in Tansania bei 30 %; als Animisten gelten etwa 19, 25 bzw. 35 % und als Christen verschiedener Konfessionszugehörigkeit 73, 63 und 30 %.

  7. Die Unabhängigkeit erlangten Kenia 1963, Uganda 1962 und Tansania 1961.

  8. In Kenia entstand 1969 nach dem Verbot der Opposition faktisch ein Ein-Parteien-System, in Tansania wurde bereits 1965 in der Verfassung das Ein-Parteien-System festgeschrieben.

  9. Vgl. Dirk Berg-Schlosser, Ethnicity, Social Classes and the Political Process in Kenya, in: Walter O. Oyugi (Ed.), Politics and Administration in East Africa, Nairobi 1992, S. 247 ff.

  10. Vgl. Rolf Hofmeier, Neue Freiheiten, neue Konflikte. Die Demokratisierung Tansanias fördert soziale und religiöse Spannungen, in: der überblick, (1994) 4, S. 88ff.

  11. Vgl. auch Fredrick Shoo, Machtzauber oder Prophetie? Die Kirchen Tansanias brauchen ein neues Verhältnis zum Staat, in: der überblick, (1994) 4, S. 93ff.

  12. Vgl. Albrecht Bossert, Entwicklung und aktuelle Situation des Islam in Uganda, in: KAS-Auslandsinformationen, (1994) 2, S. 63ff.

  13. Vgl. Ulrich Menzel, Geschichte der Entwicklungstheorie, Hamburg 1993.

  14. Darauf verweist auch Heribert Weiland, Der schwierige Weg zur Demokratie in Afrika, in: ders. /Heinrich Oberreuter (Hrsg.), Demokratie und Partizipation in Entwicklungsländern, Paderborn u. a. 1994, S. 27f.

  15. Vgl. The World Bank Atlas 1995, Washington 1995; United Nations Development Program, Bericht über die menschliche Entwicklung 1994, Bonn 1994, Tabelle 1 im Anhang.

  16. Zur Rolle des Staates vgl. jetzt auch verschiedene Beiträge in Rainer Tetzlaff/Ulf Engels/Andreas Mehler (Hrsg.), Afrika zwischen Dekolonisation, Staatsversagen und Demokratisierung, Hamburg 1995.

  17. Ganz eindeutig sind die Fortschritte in der Strukturanpassung im Fall Uganda nicht. Möglicherweise hat der IWF einige Daten „geschönt“, um Erfolge nachzuweisen; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. 12. 1994.

  18. Weitere Erläuterungen in den Vierteljahresberichten der Economist Intelligence Unit. Vgl. auch die Beiträge von R. Hofmeier, in: D. Nohlen/F. Nuscheler (Anm. 5).

  19. Zu den Wahlen vgl. Hartmut Hellmann, Wahlen in Kenia. Rückblick, Verlauf, Ergebnisse, in: KAS-Auslandsinformationen, (1993) 3, S. 33 ff. Die regierende KANU-Partei erhielt 36, 4% und 100 der 188 zur Wahl stehenden Mandate; die wichtigste Oppositionspartei FORD-Kenia kam auf 26, 2 % und 31 Mandate; ebenso viele Mandate gewann FORD-Asili mit 17, 6%, während die Democratic Party mit 19, 1 % noch 23 Mandate erhielt.

  20. Zur politischen Entwicklung seit den Wahlen vgl. die Kenia-Beiträge im Afrika-Jahrbuch 1992 und 1993, Hamburg 1993 und 1994 sowie jetzt auch Stefan Mair, Kenias Weg in die Mehrparteiendemokratie: Von Uhuru über Harambee und Nyayo erneut zur Uhuru, Baden-Baden 1994.

  21. Vgl. Republic of Kenya, Sessional Paper No 1 of 1994 on Recovery and Sustainable Development to the Year 2010, Nairobi 1994.

  22. Vgl. Ford-Kenya, Manifeste, Charter for the Second Liberation, Nairobi 1992.

  23. Vgl. dies., Constitution, Nomination Rules, and Disciplinary Rules, Nairobi 1992.

  24. Zu einem besonders schlimmen Zwischenfall kam es Mitte August 1995, als Richard Leaky, weitere Mitglieder von Safina sowie Journalisten offensichtlich mit Duldung der Polizei von einem Mob von Regierungsanhängem öffentlich ausgepeitscht wurden; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18. 8. 1995.

  25. Vgl. Law Society of Kenya/Kenya Human Rights Commission/Intemational Commission of Jurist (Kenya Section), Proposals for a Model Constitution. Summery and Highlights, Nairobi 1994.

  26. Vgl. Paul Smoke, Local Governments Finance in Developing Countries. The Case of Kenya, Nairobi 1994; Karuti Kanyinga, The new local level politics in East Africa. Studies on Uganda, Tanzania and Kenya, Motala 1994.

  27. Vgl. auch zum folgenden S. Mair (Anm. 20), S. 45ff,; ferner Stanley D. Ross, The Rule of Law and Lawyers in Kenya, in: The Journal of Modern African Studies, 30 (1992) 3, S. 421-442.

  28. Vgl.den umfangreichen Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 9. 3. 1995.

  29. Die Truppenstärke liegt immer noch bei ca. 40000, nachdem sie 1992 noch bei 100000 lag.

  30. Vgl. Volker Weyel, Die Rückkehr der Könige. Wieder-einsetzung traditioneller Monarchen in Uganda, in: der über-blick, 30 (1994) 1, S. 64ff.

  31. Von 40 Kabinettsmitgliedem gehören nur zwei Minister einer anderen Partei an, und zwar je einer von der Democratic Party und der Conservative Party.

  32. Das NRM kam damals auf schätzungsweise 60% der Stimmen und gewann damit 130 von 214 Mandaten in der Verfassungsgebenden Versammlung. Die Kandidaten durften nicht mit Hinweisen auf ihre Parteizugehörigkeit werben.

  33. Vgl. Albrecht Bessert, Die Democratic Party (DP) in Uganda, in: KAS-Auslandsinformationen, (1995) 4, S. 46ff.

  34. Vgl. die Beiträge zur Verfassungsreformdiskussion seit 1987 in: Joseph M. N. Kakooza (Ed.), Safeguards for the New Uganda Constitution, Kampala 1993.

  35. Vgl. A. R. Nsibambi, Facilitators and Inhibitors of Decentralization in Uganda, in: D. Rothchild (Ed.), Strengthening African Local Initiative: Local Seif Govemance, Decentralization and Accountability, Hamburg 1994.

  36. Vgl. z. B. die Zeitschrift mit dem programmatischen Titel „Arise“ der Organisation „Action for Development“ aus Kampala, in der kontinuierlich politische Themen angesprochen werden.

  37. Vgl. Gero Erdmann, Tanzania vor den Wahlen. Legitimität und Probleme einer gesteuerten Demokratisierung, Freiburg 1995; ders., Politische Transformation in Afrika: Gesteuerte Demokratisierung in Tanzania -Probleme und Perzeptionen auf dem Lande, Bochum 1^ 95.

  38. Spektakulär war in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Regierungen Schwedens und Norwegens von Anfang Dezember 1994, die Auszahlung weiterer, bereits vereinbarter Entwicklungshilfe einzufrieren und die Zahlungen von einer Auswechslung des bisherigen Finanzministers abhängig zu machen. Das daraufhin erfolgte Kabinettsrevirnement und die Ablösung des Premierministers brachten allerdings lediglich ein Stühlerücken; der bisherige Premierminister verblieb ebenso wie der frühere Leiter des Finanzressorts im Kabinett.

  39. R. Hofmeier (Anm. 10), S. 88.

  40. Ebd., S. 89ff.

  41. Die Verfassung bestimmt, daß, wenn der Präsident vom Festland kommt, der Vizepräsident von Sansibar stammen muß und umgekehrt, so daß beide Unionsteile in der Staats-spitze vertreten sind.

  42. Vgl. Max Mmuya/Amon Chaligha, Towards Multiparty Politics in Tanzania, Dar es Salaam 1992; dies., Political Parties and Democracy in Tanzania, Dar es Salaam 1994 sowie neuerdings G. Erdmann, Tanzania (Anm. 37).

  43. R. Hofmeier (Anm. 10).

  44. Vgl. Suleiman Ngware/Martin Haule, The Forgotten Level: Village Government in Tanzania, Hamburg 1993.

  45. Vgl. Jörgen-Erik Klußmann, Die Rolle der Massenmedien im Demokratisierungsprozeß am Beispiel Tansania, in: Communications, 18 (1993) 2, S. 201 ff.

  46. Vgl. Adrian Leftwich, Govemance, the State and the Politics of Development, in: Development and Change, 25 (1994), S. 363ff.

Weitere Inhalte

Wilhelm Hofmeister, Dr. phil., geb. 1956; Hauptabteilungsleiter im Arbeitsbereich Internationale Zusammenarbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung; Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln. Veröffentlichungen u. a.: Die Entwicklung der Demokratie in Lateinamerika, in: Aus Politik und Zeit-geschichte, B 4-5/94; Kuba: Reform ohne Wandel, in: KAS-Auslandsinformationen, (1994) 5; Chile: Option für die Demokratie. Christlich-Demokratische Partei und politische Entwicklung, 1964-1994, Paderborn 1995.