I. Einführung
Mit der deutschen Wirtschafts-und Währungsunion am 1. Juli 1990, der Einbeziehung der DDR in die Agrarunion mit der EG am 1. August 1990 und der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 wurde die DDR-Landwirtschaft in eine völlig andere Wirtschaftsordnung und Agrarverfassung integriert. Innerhalb kürzester Frist gab es in der ostdeutschen Landwirtschaft einen Strukturumbruch auf allen Gebieten: in der Eigentumsordnung, der Rechtsform und Größe der Betriebe, der Preis-und Produktionsstruktur, der Boden-und Vermögensverteilung sowie in der Beschäftigung. Die ostdeutsche Landwirtschaft war damit seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vier grundlegenden Umgestaltungen unterworfen: der Bodenreform mit der Bildung bäuerlicher Familienbetriebe, der Kollektivierung, der Industrialisierung und schließlich der gegenwärtig sich vollziehenden Privatisierung.
Gleichzeitig mit der Privatisierung wurde die ostdeutsche Landwirtschaft aus der Planwirtschaft in eine Marktwirtschaft entlassen, die jedoch einer komplizierten Markt-und Preisregulierung unterworfen ist. Im Rahmen der EU besteht eine Marktordnung, in der Produktionsquoten und Preisreglementierungen eine wesentliche Rolle spielen. Die Produktion bestimmter Erzeugnisse (z. B. Milch, Zucker) wird durch Produktionsquoten reguliert, und der Verkauf vieler Erzeugnisse erfolgt zu reglementierten Preisen.
Seit der deutschen Vereinigung und dem damit verbundenen Strukturumbruch in der ostdeutschen Landwirtschaft sind inzwischen fünf Jahre vergangen. In der breiten Öffentlichkeit ist relativ wenig bekannt, wie dieser Strukturumbruch verlaufen ist und welche neue Agrarverfassung und -Struktur sich in den neuen Bundesländern herausgebildet hat. In der Tagespresse werden, wenn überhaupt, meist nur einzelne Aspekte dieses Strukturumbruches aus der Sicht einzelner Interessengruppen hervorgehoben.
Ziel der Agrarpolitik der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ist, eine vielfältig strukturierte, leistungsfähige Land-, Forst-und Ernährungsgüterwirtschaft zu entwickeln, die im europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig ist. Die Integration der ostdeutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Europäischen Agrarmarkt und die Umstrukturierung der Betriebe sollen durch Anpassungsmaßnahmen, Übergangsregelungen und Fördermaßnahmen unterstützt werden. Hinzu kommen umfangreiche Finanzhilfen und die Bestimmungen der EU.
Hinsichtlich der ostdeutschen Landwirtschaft stellt sich vor allem die Frage, inwieweit ihr entsprechend ihren bereits erbrachten wirtschaftlichen Leistungen und der zu erwartenden Leistungspotentiale ein chancengleicher Zugang zum Markt und damit zu den Arbeitsplätzen eingeräumt wird. Die ostdeutsche Landwirtschaft ging mit einem starken Produktions- und Leistungspotential in die Vereinigung. Bis 1989 war es ihr gelungen, durch Produktionsmaximierung und Intensivierung eine weitgehende Selbstversorgung der DDR mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten. Mit dem Übergang zur Marktwirtschaft konnten die aus der Vergangenheit übernommenen Defizite in der Produktivität und Wirtschaftlichkeit in der ostdeutschen Landwirtschaft schnell überwunden werden.
Mit der Schocktherapie bei der Umstrukturierung war auch verbunden, daß die ostdeutsche Landwirtschaft einen überdurchschnittlich großen Beitrag zur Marktentlastung, insbesondere bei der tierischen Veredlungsproduktion, leisten mußte und ihr langfristiges Nutzungsrecht am Grund und Boden bei weitem noch nicht gesichert ist. In nur wenigen Jahren verloren über 80 Prozent der 1989 in der ostdeutschen Landwirtschaft Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. Es stellt sich daher die Frage, auf welche Weise zumindest die jetzt noch Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behalten können und wie eventuell das Produktions-und Beschäftigungsniveau in Ost und West wieder eine gewisse Angleichung erfahren kann.
Eine wesentliche Rolle bei dem Verlust der Markt-und Produktionsanteile spielte der Weg, der bei der Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft gewählt wurde, aber auch die Art und Weise, wie nach der Wirtschafts-und Währungs union die ostdeutsche Landwirtschaft bzw. die Verarbeitungsbetriebe landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom ursprünglich zur Verfügung stehenden Binnenmarkt verdrängt wurden.
Die zukünftig entscheidende Frage ist, welche Rolle eine vielfältig strukturierte ostdeutsche Landwirtschaft in Gesamtdeutschland und in der Europäischen Union spielen kann und soll. In der Landwirtschaft ganz Europas vollzieht sich ein Strukturwandel. Die Marktordnung der EU wurde durch die neue Agrarreform im Jahre 1992 modifiziert. Mit den Entscheidungen der Agrarminister der EU im Sommer dieses Jahres wurde ein völlig neues Konzept beschlossen. Die bisherige Politik der Preisstützungen bei wichtigen landwirtschaftlichen Produkten wurde abgelöst und damit eine schrittweise Anpassung der Erzeugerpreise an das Weltmarktniveau bei gleichzeitigem Ausgleich der Einkommenseinbußen für die Landwirte durch direkte Ausgleichsleistungen ermöglicht.
Ein Hauptziel der europäischen Agrarreform ist es, die Produktionsmengen zu begrenzen. Das wirkt sich unterschiedlich auf die Strukturentwicklung in der west-und ostdeutschen Landwirtschaft aus. In den alten Bundesländern verläuft der Strukturwandel, ähnlich wie in den meisten anderen EU-Ländern, in kleinen Schritten. Demgegenüber sind die neuen Bundesländer die einzige Region in Europa, in der ohne Übergang alle Probleme gleichzeitig auftreten: ein grundlegender Umbruch in der Agrarverfassung und die volle Integration in die durch die Agrarreform modifizierte Marktordnung der Europäischen Union. Die Landwirtschaft Ostdeutschlands besitzt aber langfristig das Leistungspotential, um den Anforderungen des Wettbewerbs gerecht zu werden.
II. Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom Sommer 1990
Die Umstrukturierung in der ostdeutschen Landwirtschaft ist etwas anders verlaufen als in der Industrie. Maßgebend war dabei das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom Sommer 1990, das die Wiederherstellung des Privateigentums und die Vermögensaufteilung des in die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) eingebrachten Grund und Bodens sowie des Inventars regelte. Unter der Regie der Treuhandanstalt erfolgte nur die Privatisierung bzw. Verpachtung der Volkseigenen Güter (VEG) sowie der 1, 3 Millionen Hektar volkseigener landwirtschaftlicher und 0, 77 Millionen Hektar forstwirtschaftlicher Flächen.
Infolge der den Genossenschaftsmitgliedern verbliebenen Eigentumsrechte und der erweiterten marktwirtschaftlichen Möglichkeiten konnten im Geltungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -trotz der darin enthaltenen einschränkenden Bedingungen -wesentlich mehr wettbewerbsfähige Betriebe aus eigener Kraft erhalten werden als bei den Volkseigenen Gütern, die von der Treuhand direkt privatisiert wurden. Das gilt auch im Vergleich zu den übrigen Wirkungsbereichen des Treuhandgesetzes, zum Beispiel in der Industrie. Die Agrarstruktur hat sich mit einer nicht ganz so erwarteten Eigendynamik entwikkelt. Es bildete sich eine große Vielfalt an Betriebsgrößen und Betriebsformen auf privatrechtlicher Grundlage heraus. Es sind nicht nur zahlreiche bäuerliche Familienbetriebe als „Wiedereinrichter“ entstanden, sondern trotz vieler zweckpessimistischer Prognosen und erheblicher Schwierigkeiten haben sich auch relativ viele Nachfolgebetriebe der LPGs als größere landwirtschaftliche Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (GmbH, eingetragene Genossenschaften, AG usw.) auf privatrechtlicher Grundlage neu konstituiert und beachtliche wirtschaftliche Ergebnisse erzielt.
Ein erster Schritt bei der ordnungspolitischen Umgestaltung in den neuen Ländern war das Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990. Das LwAnpG sollte die Eigentumsverhältnisse klären und den Umstrukturierungsprozeß regeln. In der Erstfassung des Gesetzes wurde den Mitgliederversammlungen der LPGs weitgehende Souveränität bei der Festlegung der Eigentumsverhältnisse zugestanden. Da inzwischen die Boden-und Kapitaleinbringer in der Minderheit waren, wurde die Vermögens-aufteilung meist so gestaltet, daß die Hälfte auf den Faktor Arbeit verteilt wurde.
Im Juli 1991 wurde eine Novellierung des LwAnpG vorgenommen, die für die Bodeneinbringer einen Minderheitenschutz vorsah. Ihre Position wurde gegenüber den Nicht-Bodeneinbringern erheblich gestärkt. Über die Vermögens-aufteilung entschied die Mitgliedervollversammlung. Nach dem novellierten LwAnpG ist außer der Mehrheit der Vollversammlung auch eineStimmenmehrheit der Bodeneinbringer und der sonstigen Inventareinbringer maßgebend. Im novellierten LwAnpG ist also das Ausscheiden aus der LPG so geregelt, daß die Interessen der Einbringer von Boden und Kapital Vorrang haben, während die Mitglieder für die geleistete Arbeit nur einen relativ geringen Anteil erhalten. Die Probleme der Umstrukturierung wurden dadurch allerdings noch komplizierter, weil damit erneut in einen bereits laufenden Umstrukturierungsprozeß eingegriffen wurde, der teilweise schon abgeschlossen war
Kern der Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft ist die völlige Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse. Das Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung werden im vollem Umfange wiederhergestellt und gewährleistet, so lautet der § 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes. Die Genossenschaftsmitglieder konnten den in die LPGs eingebrachten Boden, der formal]uristisch noch ihr Eigentum war, wieder zurückerhalten und in einer frei wählbaren Rechtsform selbst bewirtschaften bzw. ihn verpachten.
Im § 2 wird zwar allen Eigentums-und Wirtschaftsformen im Wettbewerb Chancengleichheit eingeräumt; es ist aber unverkennbar, daß die Umgestaltung der ostdeutschen Landwirtschaft nicht neutral nach marktwirtschaftlichen Kriterien erfolgt. Eine wesentliche Rolle spielt das Leitbild des Familienbetriebes. Darauf ist besonders das novellierte Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom Juli 1991 ausgerichtet. Es wurden zahlenmäßig zwar viele Familienbetriebe gegründet, der überwiegende Teil der Fläche wird jedoch von Betrieben in der Rechtsform juristischer Personen bewirtschaftet.
Die LPG als Rechtsform wurden am 31. Dezember 1991 per Gesetz aufgelöst. Alle Rechtsformen, die gegenwärtig in der ostdeutschen Landwirtschaft zur Anwendung kommen, entsprechen bis in alle einzelnen Paragraphen dem Gesellschaftsrecht, das schon im früheren Bundesgebiet gültig war. Das trifft nicht nur für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KG) zu, sondern auch für die eingetragenen Genossenschaften (e. G.). Wenn heute von einzelnen politischen Parteien oder Interessengruppen bestimmte Rechtsformen präferiert oder abgelehnt werden, so verbergen sich dahinter entweder überholte Denkschablonen oder handfeste Verteilungskämpfe um Grund und Boden bzw. um Arbeitsplätze in der ostdeutschen Landwirtschaft.
Eine wesentliche Rolle im Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der novellierten Form vom Juli 1991 spielen die Bestimmungen über die Entflechtung der LPGs sowie über die Umwandlung in andere Rechts-und Gesellschaftsformen. Für die künftigen Betriebsstrukturen haben die Bestimmungen über das Ausscheiden der LPG-Mitglieder und die Gründung bäuerlicher Familienbetriebe besondere Bedeutung. Sofern die LPGs ausreichend Eigenkapital hatten, konnten die ausscheidenden Mitglieder (oft die Erben) folgende Abfindungen beanspruchen: -Rückgabe bzw. Rückzahlung des Inventarbeitrages in Form von Sach-oder Geldleistungen; -Mindestvergütung für die Bodennutzung in Höhe von 2 DM je Bodenpunkt (z. B. bei 80 er Boden = 160 DM/ha); -3 Prozent Zinsen pro Jahr für die zinslos genutzten Inventarbeiträge. Überschritten die Vergütungen für Boden-und Inventarbeiträge an die ausscheidenden Mitglieder 80 Prozent des noch im Betrieb verbleibenden Eigenkapitals, so waren die Ansprüche entsprechend zu kürzen. Verblieb nach Befriedigung dieser Ansprüche noch Eigenkapital, so war die Hälfte davon ausscheidenden Mitgliedern entsprechend der Dauer ihrer Tätigkeit auszuzahlen -unabhängig davon, ob sie Boden-oder Inventarbeiträge eingebracht haben. Die Anteile der nicht ausscheidenden Mitglieder verbleiben als deren Geschäftsanteile im Unternehmen.
Die nachträgliche Entschädigung für die entgangene Boden-und Inventarnutzung hat im besonderen Maße dazu geführt, daß den Nachfolge-betrieben der LPGs kurzfristig weitgehend das Eigenkapital entzogen wurde. Für die Nachfolge-betriebe der LPGs hatte dieser Weg der Vermögensaufteilung die Wirkung, daß auch bzw. gerade erfolgreiche Betriebe aufgelöst wurden, die relativ viel Geldvermögen erwirtschaftet hatten. Die Vermögensauseinandersetzungen führten oft zur Liquidation vieler ehemaliger LPG, in deren Ergebnis auch den ausgeschiedenen Genossenschaftsbauern die Inventaranteile ganz verloren-gingen. Eine Weiterführung des Unternehmens wäre aus heutiger Sicht für alle Beteiligten in den meisten Fällen günstiger gewesen. Die LPG-Mitglieder, die das verbleibende Restunternehmen in der Betriebsform einer juristischen Person weiterführen wollten, waren bemüht, eine leistungsfähige betriebswirtschaftliche Struktur zu erhalten.
Mit dem novellierten LwAnpG war ein schwieriger Konflikt zwischen den ausscheidenden Boden-und Inventareinbringern und den LPG-Nachfolgebetrieben vorprogrammiert, der nach wie vor zu rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen führt, die von bestimmten Interessengruppen immer wieder angeheizt werden. Das Bundesland-wirtschaftsministerium hat zur Agrarwirtschaft der neuen Länder im Jahre 1994 festgestellt, daß die Mehrzahl der Überprüfungen gezeigt hat, daß die Vermögensauseinandersetzungen korrekt geführt wurden. Auch die Landwirtschaftsministerien der neuen Länder machen vom Prüfungsrecht flächendeckend Gebrauch. Nachfolgebetriebe, die sich nicht an die Vorschriften halten, werden von der Förderung ausgeschlossen.
Bei der offensichtlich einseitigen Bevorzugung nichtjuristischer Betriebsformen ist eine Chancen-gleichheit aller Betriebsformen nicht gegeben. Die ostdeutschen Landwirte müssen die Erfahrung machen, daß auch bei diesem gravierenden Struktur-umbruch ideologische Leitbilder -in diesem Falle eine idealisierte Vorstellung von kleinbäuerlichen Familienbetrieben -eine zu starke Rolle spielen und die Herausbildung chancengleicher Betriebs-formen erschwert wird. Dadurch sind die Struktur-brüche in der ostdeutschen Landwirtschaft größer, als sie objektiv notwendig wären.
Entscheidend sollte die Zielstellung sein, für möglichst viele ortsansässige Landwirte eine Zukunft in wettbewerbsfähigen Betriebsformen zu sichern Neben den einzelbäuerlichen Betrieben entstanden, trotz der ungleichen Bedingungen, mehr als erwartet andere privatrechtliche Betriebsformen, wie z. B. eingetragene Genossenschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften.
Die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Landwirtschaft hing nicht so sehr von der schnellen Umwandlung der LPGs in neue Rechtsformen ab. Die Grenzen der wirtschaftlichen Selbständigkeit der LPGs zu DDR-Zeiten ergaben sich nicht primär aus dem Statut der LPGs, sondern vielmehr aus der Einschränkung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Genossenschaften durch die Vorgabe staatlicher Plankennziffern. Diese Restriktionen der genossenschaftlichen Selbständigkeit sind durch den Übergang zur Marktwirtschaft von selbst weggefallen. Die Umwandlung der LPGs in neue Rechtsformen war zwar im Rahmen der generellen Rechtsanpassung notwendig, aber betriebswirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Es war klar, daß die Genossenschaftsmitglieder nach der Vereinigung die Möglichkeiten erhalten mußten, ihr Vermögen aus den Genossenschaften herauszunehmen und eigene Betriebe zu gründen; aber es war aus heuti ger Sicht für alle Beteiligten nicht vorteilhaft, die betriebswirtschaftliche und juristische Vermögens-aufteilung und Neustrukturierung der Landwirtschaft so über das Knie zu brechen, wie es praktisch geschehen ist.
Nicht der Übergang zu einer Vielzahl privatrechtlicher Rechtsformen hat zu Leistungseinbußen in der ostdeutschen Landwirtschaft geführt, sondern rechtliche Sonderregelungen (zum Beispiel im § 44 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes über Abfindungsansprüche ausscheidender Mitglieder und ihre kurzfristige und vorrangige Berücksichtigung), die geradezu Vermögensauseinandersetzungen provozieren. Mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz wurde in einer verfassungsrechtlich sehr bedenklichen Weise in die Vermögensverteilung selbständiger juristischer Personen eingegriffen, wie sie für die Bundesrepublik einmalig ist. Außerdem wird normalerweise im Gesellschaftsrecht einem schnellen Vermögensabfluß aus bestehenden Unternehmen ein Riegel vorgeschoben, während das Landwirtschaftsanpassungsgesetz den Vermögensabzug ausdrücklich begünstigte. Das hat in den meisten Fällen nicht zu einer ökonomisch durchdachten Ausgliederung und Neugründung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt. Der Streit um Vermögensanteile wurde damit in die Dörfer getragen und ist auch heute noch nicht zur Ruhe gekommen.
Nicht die Privatisierung an sich brachte also die Probleme, sondern die Tatsache, daß sie so schnell mit dem Instrument der politisch forcierten Vermögensauseinandersetzung in den LPG bzw. LPG-Nachfolgebetrieben und auf Kosten der betriebswirtschaftlichen Stabilität der bestehenden und meist auch nicht zugunsten neu gegründeter Betriebe geführt wurde. Fast alle landwirtschaftlichen Betriebe mußten nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich neu konstituiert werden. Volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich hat das zu Produktionseinbußen besonders in der Tier-produktion geführt, die allerdings als Marktentlastung nicht unerwünscht waren.
Insbesondere die auf die gegebene Betriebsgröße ausgelegte Großtechnik hätte zumindest in einer Übergangszeit besser genutzt werden können. Die Anlagen und die Technik waren zwar meist stark modernisierungsbedürftig, aber in der an Eigenkapital knappen Übergangszeit hätte sie, ergänzt um einige modernere agrartechnische Geräte, gute Dienste geleistet. Der große Anteil an Pachtflächen und die geringe Eigenkapitaldecke erschwerten die Fremdkapitalaufnahme. Auf Grund der großen Unsicherheit wurden oft auch ohne betriebswirtschaftliche Zwänge die Viehbestände abgebaut. Viele Genossenschaftsmitglieder haben allein deshalb ihr Vermögen herausgenommen, weil die politischen Rahmenbedingungen für eine Weiterführung des bisherigen Betriebes sehr unsicher erschienen.
Eine Bevorzugung einzelner Betriebsgrößen und Rechtsformen aus ordnungspolitischen Gründen ist beim gegenwärtigen Stand der Umstrukturierung in der ostdeutschen Landwirtschaft in keiner Weise gerechtfertigt. Von aktueller Bedeutung ist lediglich die Frage, welche Betriebsgrößen und -formen unter chancengleichen marktwirtschaftlichen Bedingungen die effizientesten wirtschaftlichen Ergebnisse bringen und zugleich eine ökologisch und sozialverträgliche Wirtschaftsweise ermöglichen. Langfristig stellt sich die Frage, wie die ostdeutschen, aber auch und besonders die westdeutschen Landwirtschaftsbetriebe im Rahmen der EU und des Welthandels wettbewerbsfähig werden bzw. bleiben können. Dabei wird sich die Frage nach den optimalen Betriebsgrößen und -formen zukünftig vor allem für die landwirtschaftlichen Betriebe der alten Bundesländer stellen.
III. Markt-und Produktionseinbußen
Die Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft fand in einer Zeit statt, in der die Widerstände gegen die Überproduktion in der EG stark Zunahmen. Als weitgehende Selbstversorger brachten die neuen Bundesländer ein bedeutendes landwirtschaftliches Produktionspotential in die EG ein. Bei den „Nordprodukten“ (Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch, Milch, Eiern) gab es aber bereits Überschüsse auf dem EG-Markt. Die europäische Agrarpolitik ist auf eine erfolgreiche Marktentlastung orientiert, möchte aber gleichzeitig aus gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gründen die Landwirtschaft in allen EU-Ländern erhalten. Schon Ende 1990 wurde für die neuen Bundesländer bei der Schweineproduktion ein Rückgang um ein Drittel bis auf die Hälfte „prognostiziert“, und es wurde davon ausgegangen, daß die Milchproduktion um mindestens 25 Prozent gedrosselt werden muß
Der ostdeutschen Landwirtschaft gingen Markt-bzw. Produktionsanteile auf dem eigenen Binnenmarkt auch deshalb verloren, weil unmittelbar nach der Wirtschafts-und Währungsunion der ostdeutsche Binnenhandel von westlichen Handelsketten in Besitz genommen wurde und die ostdeutschen Lieferanten durch schlagartige Ver-tragskündigung, unter Verletzung aller Spielregeln des freien Wettbewerbs, auch von den ortsansässigen Einzelhandelsgeschäften boykottiert wurden So wurden landwirtschaftliche Produkte ostdeutscher Lieferanten nicht einmal in die Regale gelegt. Auch heute ist es nicht ohne hohe Sonder-gebühren möglich, auf dem heimischen Markt in die Regale der (westdeutschen) Handelsketten zu kommen. Der Zugang zum regionalen Binnenmarkt ist für ostdeutsche Betriebe deshalb auch heute noch ein Problem. Den Landwirtschaftsbetrieben stehen marktbeherrschende Unternehmen in der Nahrungsindustrie und im Großhandel gegenüber, die ostdeutsche Betriebe als Neueinsteiger behandeln und damit benachteiligen. Seit 1992 hat der Anteil ostdeutscher Ernährungsgüter wieder zugenommen, erreichte aber auch Ende 1994 erst knapp 50 Prozent der Marktanteile, im früheren Bundesgebiet sogar nur zwei Prozent Infolge der größeren Landwirtschaftsbetriebe ergeben sich jedoch bestimmte Möglichkeiten, durch Erzeugerverbände das Marktgleichgewicht wieder herzustellen. Für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen Veredlungswirtschaft bieten die in den neuen Ländern bereits entstandenen Produktions- und Vermarktungsstrukturen, besonders im Schweine-sektor, günstige Voraussetzungen
Auch durch direkte Maßnahmen wurde in der ostdeutschen Landwirtschaft das Produktionsniveau reduziert. Für die pflanzliche Produktion mußten große Flächenanteile stillgelegt werden, und die Struktur der Pflanzenproduktion hat sich stark in Richtung weniger arbeitsintensiver Kulturen verändert. Der Anteil der stillgelegten Fläche zur Ernte 1994 ist mit insgesamt 17 Prozent der Ackerfläche wesentlich höher als im früheren Bundesgebiet mit 11, 6 Prozent
Beträchtlich verändert hat sich auch die Flächennutzungsstruktur. Der Anteil der Anbaufläche für Futterpflanzen hat abgenommen, der Anbau von Raps, Triticale und Körnermais verdoppelte sich. Im Jahr 1991 sind im Vergleich zu 1989 die Anbau flächen von Getreide um 12, 3 Prozent, die von Kartoffeln um 72, 8 Prozent zurückgegangen Die arbeitsintensive Obst-und Gemüseproduktion nahm in den neuen Bundesländern ebenfalls drastisch ab. Im Jahre 1993 verringerte sich im Vergleich zu 1989 das Produktionsniveau bei Gemüse auf 20 Prozent und bei Obst auf 30 Prozent.
Am stärksten ist jedoch in der ostdeutschen Landwirtschaft der Tierbestand zurückgegangen. Die Viehbestandsdichte betrug 1989 in der DDR 94 und in den alten Bundesländern 112 Großvieheinheiten (GVE) je 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) Der Tierbestand in Ostdeutschland hat sich von 1989 bis Ende 1991 auf 59 Prozent verringert. Es kamen zwei Dinge zusammen: der Absatzstau für tierische Produkte auf dem Binnenmarkt und die zeitweilige betriebswirtschaftliche Destabilisierung sowie Liquiditätsprobleme, die durch die vom Landwirtschaftsanpassungsgesetz provozierten Vermögensauseinandersetzungen in den LPG bis Ende 1991 bzw. in den Nachfolgebetrieben entstanden waren. Diese Situation wurde von geschäftstüchtigen Viehaufkäufern dazu genutzt, um -meist weit unter Wert -Vieh aufzukaufen.
Der drastische Abbau der Tierbestände nach der Wende hatte mit betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und natürlichen Produktionsbedingungen wenig zu tun. In bestimmtem Umfange war der Rückgang der Tierproduktion agrarpolitisch gewollt. Wenn ein Fachmann schreibt: „Der nach 1989 einsetzende Abbau der Tierbestände war also zu einem großen Teil die Folge einer betriebswirtschaftlich notwendigen, weil zweckmäßigen Anpassung der Tierbestände an die neuen wirtschaftlichen und gegebenen natürlichen Produktionsbedingungen Mitteldeutschlands, die wohl noch stärker erfolgt wäre, wenn die Betriebsstruktur unverändert geblieben wäre“ so wird das dem tatsächlichen, agrarpolitisch determinierten Verlauf des Umstrukturierungsprozesses in keiner Weise gerecht.
Zu einer gesunden Landwirtschaft gehört eine entwickelte Tierproduktion. Es wird allerdings nicht einfach sein, bei der gegenwärtigen Knappheit an Eigenkapital die Viehbestände wieder aufzubauen und verlorengegangene Marktanteile zurückzuerobern. Der Rückgang bei den Viehbeständen nach der Wende war größer als geplant. Von 1989 bis 1993 ist der Rinderbestand in den neuen Bundesländern von 5, 72 auf 2, 80 Millionen Rinder, d. h. auf rd. 49 Prozent, und der Schweinebestand im gleichen Zeitraum von 11, 94 auf 3, 95 Millionen Schweine, also auf 33 Prozent des früheren Bestandes zurückgegangen. Die Reduzierung des Vieh-bestands in den neuen Bundesländern ist nicht, wie in vielen Fällen der industriellen Produktion, durch eine entsprechende Steigerung der Produktion in den alten Bundesländern ausgeglichen worden, sondern sie führte hauptsächlich zu einer Marktentlastung im Rahmen der EU. Das kann indirekt daraus geschlußfolgert werden, daß im gleichen Zeitraum der Rinderbestand in den alten Bundesländern ebenfalls etwas zurückging und der Schweinebestand im wesentlichen konstant blieb, in einigen anderen EU-Ländern dagegen aber stark anstieg
Die These, daß vom Rückgang der ostdeutschen Tierbestände die westdeutsche Landwirtschaft (im Gegensatz zur verarbeitenden Industrie und dem Handel) nur wenig profitierte, ergibt sich auch daraus, daß die Selbstversorgung mit Fleisch in Deutschland von 95 Prozent im Jahre 1991 auf 82 Prozent im Jahre 1993 zurückgegangen ist. Verringert hat sich in diesem Zeitraum auch der Selbstversorgungsgrad bei Milch und Butter Die drastische Reduzierung der Tierbestände in Ostdeutschland kann auch nicht mit einer Angleichung an den in den alten Bundesländern üblichen Viehbesatz begründet werden, denn dieser ist jetzt in den neuen Bundesländern viel niedriger Pro Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche war im Jahre 1993 in den alten Bundesländern der Rinderbestand um das Zweifache und der Schweine-bestand um das Zweieinhalbfache höher als in den neuen Bundesländern Der drastische Rückgang der Tierproduktion ist auf die Art und Weise und das Tempo der Umstrukturierung zurückzuführen, bei der Leitbilder eine größere Rolle spielten als betriebswirtschaftliche Erfordernisse. Den „überplanmäßigen“ Abbau der Tierbestände kann man aber auch so interpretieren, daß durch die Umstrukturierungsmaßnahmen in der ostdeutschen Landwirtschaft die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der tierischen Veredlungsproduktion in einem stärkeren Maße zurückgegangen ist, als es „geplant“ war. Die ostdeutsche Landwirtschaft mußte also in einem größeren Maße auf Markt-und Produktionsanteile verzichten, als es eigentlich notwendig gewesen wäre. Die praktische Folge war, daß nach der Wende errichtete moderne Reischverarbeitungsbetriebe nicht ausgelastet sind und die an sich schon niedrige Milchquote nicht immer voll ausgeschöpft werden kann.
Damit gingen der ostdeutschen Landwirtschaft unnötigerweise Erwerbsmöglichkeiten und Einkommenskapazitäten in der Landwirtschaft verloren, die bei Beibehaltung eines annähernd gleichen Viehbesatzes wie in den alten Bundesländern erhalten geblieben wären. Bei Aufrechterhaltung eines mit den alten Bundesländern vergleichbaren Tierbestandes und der Beibehaltung eines größeren Anteils arbeitsintensiver Kulturen wäre es möglich gewesen, etwa 150000 bis 200000 Arbeitsplätze mehr in der ostdeutschen Landwirtschaft zu erhalten, d. h. etwa doppelt soviel, wie gegenwärtig noch in der Landwirtschaft vorhanden sind. Daß diese Chance vergeben wurde, ist um so unverständlicher, weil die starke Reduzierung der ostdeutschen Tierbestände nicht einmal den westdeutschen Bauern zugute kam.
IV. Hohe Arbeitsplatzverluste
Während die ersten drei Strukturumbrüche seit 1945 für Boden-und Betriebseigentümer Enteignungen und andere schmerzhafte Eingriffe in die Eigentumsrechte brachten, führte der sich gegenwärtig noch vollziehende Strukturumbruch zwar für viele Tausende zur Wiederherstellung ihrer Eigentumsrechte, für über 670000 -mehr als 80 Prozent der Beschäftigten in der ostdeutschen Landwirtschaft des Jahres 1989 -aber zum Verlust ihres Arbeitsplatzes und jeglicher beruflicher Perspektive überhaupt.
Die Folgen dieses Strukturumbruchs in der ostdeutschen Landwirtschaft nach der Wende waren für die Beschäftigten bezüglich des Umfangs der freigesetzten Arbeitskräfte und der Kurzfristigkeit, mit der sich diese Freisetzung vollzog, in der Geschichte der deutschen Landwirtschaft einmalig. Von 834108 Berufstätigen im Jahre 1989 sind 1994 noch 164800 in der Landwirtschaft tätig, davon 44000 Familienarbeitskräfte und 120800 familienfremde Arbeitskräfte. Der Arbeitskräfte-besatz (AK-Einheiten je 100 ha LF) hat sich gegenüber 1991 mehr als halbiert und liegt mit 2, 1 in Betrieben natürlicher Personen und 2, 7 in Betrieben juristischer Personen erheblich niedriger als der entsprechende Wert im früheren Bundesgebiet mit 5, 1 Arbeitskräften
Die sozialen Folgen der massiven Arbeitskräfte-freisetzung, die von kritischen Stimmen als Bauernlegen gewertet wird werden nur dadurch abgemildert, daß das Durchschnittsalter der in der Landwirtschaft Beschäftigten relativ hoch war und etwa ein Drittel in den Vorruhestand bzw. in Rente geschickt werden konnte. Setzt man die bis Oktober 1991 freigesetzten Arbeitskräfte gleich 100, so konnten z. B. für den Arbeitsamtsbezirk Neubrandenburg über den Verbleib dieser Arbeitskräfte folgende Angaben ermittelt werden: 12 Prozent kamen in anderen landwirtschaftlichen Unternehmen unter, 15 Prozent fanden Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft (insbesondere Handwerker der LPGs), 29 Prozent sind überhaupt aus dem Erwerbsleben ausgeschieden (insbesondere Vorruhestand), 33 Prozent wurden arbeitslos und 11 Prozent wurden durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) aufgefangen
Die außergewöhnlich hohe Arbeitskräftefreisetzung in der ostdeutschen Landwirtschaft wird oft stark vereinfachend -wie in anderen Bereichen der ostdeutschen Wirtschaft auch -hauptsächlich auf die zu geringe Produktivität der in die Planwirtschaft eingebundenen volkseigenen Güter und genossenschaftlichen Betriebe in der früheren DDR zurückgeführt. Natürlich war dies ein Faktor, und in der inzwischen höheren Produktivität in der ostdeutschen Landwirtschaft liegt auch ein entscheidender Vorteil des Übergangs zur Marktwirtschaft. Ein fast ebenso bedeutsamer Faktor war aber auch der oben dargelegte außergewöhnliche Verlust an Markt-und Produktionsanteilen am Binnenmarkt der ehemaligen DDR. Dieser kann in der Landwirtschaft, im Unterschied zur Industrie, nur in sehr geringem Maße auf Qualitätsprobleme der Erzeugnisse zurückgeführt werden; denn die Qualität landwirtschaftlicher Produkte ist nur in sehr geringen und leicht überwindbaren Grenzen vom Wirtschaftssystem abhängig. „Die Vollerwerbsbetriebe in den neuen Ländern bewirtschaften im Vergleich zum früheren Bundesgebiet die vierfache Fläche mit nahezu gleicher Anzahl an Familienarbeitskräften. Die Betriebe in den neuen Ländern sind allerdings in der Mehrzahl auf weniger arbeitsintensiven Marktfruchtanbau spezialisiert (besonders die Personengesellschaften, H. M.). Sie erzielten im Durchschnitt fast die Hälfte des Unternehmensertrages aus der Boden-produktion, während die Vollerwerbsbetriebe im früheren Bundesgebiet fast zwei Drittel aus tierischen Erzeugnissen erwirtschaften.“ Die Personengesellschaften arbeiten fast ausschließlich mit Pachtland und mit einem äußerst geringem Vieh-besatz. Das Problem der Arbeitskräftefreisetzung in der Landwirtschaft, das es langfristig und kontinuierlich in Ost und in West gegeben hat, besteht nicht nur darin, daß diese so kurzfristig erfolgte, sondern daß im ländlichen Raum zugleich Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftsbereichen wegfallen. Die in der Landwirtschaft frei werdenden Arbeitskräfte können daher nicht, wie es Jahrzehnte vorher in beiden Teilen Deutschlands bei dem langfristigen Strukturwandel der Fall war, von der Industrie aufgefangen werden.
Die gegenwärtig noch 164800 Beschäftigten der ostdeutschen Landwirtschaft hatten als Eigentümer, Wiedereinrichter, Geschäftsführer, Teilhaber oder Landarbeiter in den vergangenen fünf Jahren einen äußerst komplizierten Anpassungsprozeß durchzustehen, der auch in den nächsten Jahren noch andauem wird. Während der größte Teil der ehemals in der Landwirtschaft Beschäftigten arbeitslos geworden ist, sind die in der Landwirtschaft verbliebenen Beschäftigten einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt: Existenzsorgen, viele Überstunden und eine hohe Arbeitsbelastung gehören zum Alltag.
V. Betriebsgröße, Produktivität und Wirtschaftlichkeit
Im Ergebnis der Privatisierung und Umstrukturierung nahm in Ostdeutschland die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe stark zu. Sie ist im Zeitraum von 1989 bis 1994 von rd. 4700 auf rd. 27783 gestiegen. Mit dieser Versechsfachung der Zahl der Betriebe ist die bewirtschaftete Landwirtschaftliche Nutzfläche je Betrieb in Ostdeutschland stark zurückgegangen; sie liegt aber selbst bei landwirtschaftlichen Einzelunternehmen (Voll-erwerb) mit 152 Hektar und bei Personengesellschaften mit über 469 Hektar noch weit über der durchschnittlichen Größe landwirtschaftlicher Betriebe im Vollerwerb in den alten Bundesländern, in der sie nur 34, 5 Hektar beträgt Eingetragene Genossenschaften, GmbHs, Aktiengesellschaften und andere kooperative Betriebsformen bewirtschaften gegenwärtig in den neuen Ländern 59, 3 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 1143 Hektar.
In der Grundtendenz dürfte dies zu optimaleren Betriebsgrößen geführt haben. Inwieweit sich die entstandenen Betriebsgrößen langfristig auf dem Markt bewähren, muß sich erst noch zeigen. Dennoch bieten die entstandenen Betriebsgrößen bei allen Betriebsformen im allgemeinen gute Voraussetzungen für einen Wettbewerb auf dem deutschen und europäischen Markt.
Die wesentlich größere Flächenausstattung der Betriebe in den neuen Ländern trug entscheidend dazu bei, daß bereits 1994 trotz geringerer Kapital-ausstattung eine wesentlich höhere Produktivität erreicht wurde, durch die die geringe Kapitalausstattung für Gebäude und Ausrüstungen kompensiert wurde. Je 100 ha Landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden in den neuen Ländern im Wirtschaftsjahr 1993/94 nach den einzelnen Rechtsformen an Arbeitskräften beschäftigt: in Einzeluntemehmen im Vollerwerb 1, 34, in Personengesellschaften 1, 26 und bei juristischen Personen 2, 77. In landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben der alten Bundesländer wurden im gleichen Wirtschaftsjahr 4, 35 Arbeitskräfte je 100 Hektar beschäftigt, allerdings bei einem wesentlich höheren Viehbesatz
Vom Standpunkt der Produktivitätsentwicklung ausgehend, hat die ostdeutsche Landwirtschaft das Niveau der alten Bundesländer zumindest eingeholt, in den meisten Fällen sogar übertroffen. Auch bei den Hektarerträgen, besonders bei Kartoffeln und Zuckerrüben, konnte die ostdeutsche Landwirtschaft 1993 schnell aufschließen. Bei der Milchleistung pro Kuh wurde bereits das westdeutsche Niveau erreicht.
Die Wirtschaftlichkeit der ostdeutschen landwirtschaftlichen Unternehmen bewegt sich trotz aller Altlasten und vereinigungsbedingten Probleme immer mehr in den positiven Bereich. Laut Agrarbericht sind die Buchführungsergebnisse aus ausgewählten landwirtschaftlichen Unternehmen zuverlässiger geworden. Gesicherte Aussagen über die nachhaltige wirtschaftliche Lage der Betriebe in den einzelnen Betriebsformen sind aber noch nicht möglich. Im Wirtschaftsjahr 1993/94 wurden bei den einzelnen Rechtsformen bezüglich der Kennzahl „Gewinn plus Fremdlöhne“ folgende Ergebnisse erzielt: Einzelunternehmen 43 600 DM/Arbeitskraft (AK), Personengesellschaften 55800 DM/AK, juristische Personen 31500 DM/AK Es wird sicher noch fünf bis zehn Jahre dauern, bevor sich die ostdeutschen Betriebe wirtschaftlich stabilisiert haben. Aus dem Agrarbericht wird aber auch deutlich, daß die Gewinne ostdeutscher Betriebe schon wesentlich höher wären, wenn sich im Ergebnis der Umstrukturierung seit 1989 der Viehbestand nicht so drastisch verringert hätte. In den alten Bundesländern wurden in Vollerwerbsbetrieben 29152 DM je Familienarbeitskraft verdient, in der Gruppe der größeren Betriebe waren es 39 798 DM je Familienarbeitskraft.
Die innere Konsolidierung der Genossenschaften verläuft sehr unterschiedlich. Sie haben jedoch mit ihren Strukturen gute Chancen. Nach Untersuchungen von Raiffeisenprüfverbänden haben sich in den untersuchten Betrieben die Verluste reduziert, und die Gewinnschwelle ist fast erreicht worden Die beachtlichen Ergebnisse in der Rentabilitätsentwicklung der ostdeutschen Landwirtschaft müssen auch unter dem Aspekt gesehen werden, daß die Preise für landwirtschaftliche Produkte 1993/94 nur noch 33, 8 Prozent des Niveaus von 1989 hatten. Das gemeinsame Hauptproblem aller landwirtschaftlichen Unternehmen der neuen Länder besteht gegenwärtig darin, daß sie ihren Betrieb neu organisieren und strukturieren müssen. Gleichzeitig war es unvermeidlich, mit einer erst teilweise erneuerten Technik zu produzieren. Im Jahre 1993/94 waren die Investitionen zwar bereits sehr hoch, doch die ostdeutschen Unternehmen haben noch einen großen Kapitalbedarf, weil die bisherigen Anlagen zum Teil einen hohen Verschleiß-grad aufweisen.
Insgesamt zeigt sich, daß trotz erheblicher betriebswirtschaftlicher Probleme seit der Umstrukturierung schon beachtliche Gewinne erzielt werden konnten. Darin sind allerdings -ebenso wie in den alten Bundesländern -die Starthilfen und andere Fördermittel enthalten. An untemehmensbezogenen Ausgleichsbeträgen und Beihilfenje Hektar LF entfielen im Wirtschaftsjahr 1993/94: auf Einzeluntemehmen 597 DM, auf juristische Personen 618 DM. Bei den Einzeluntemehmen kommen je Betriebsinhaberehepaar noch 5 459 DM personenbezogene Einkommensübertragungen dazu. Bemerkenswert ist also, daß die Subventionen und Fördermittel ein Fünftel des Untemehmensertrages ausmachen und ohne sie die Wirtschaftlichkeit bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann.
VI. Altschulden
Der Bereitstellung von nationalen Fördermitteln für die ostdeutsche Landwirtschaft in Höhe von 17 Mrd. DM seit 1990 steht die Belastung speziell der Nachfolgebetriebe der LPGs mit Altschulden gegenüber, die einschließlich der inzwischen aufgelaufenen Zinsen schätzungsweise bald eine Höhe von mindestens 12 Mrd. DM erreicht haben dürften. Eine weitgehende Erfassung der Altschulden wäre eine einfache und wirkungsvolle Form der Förderung leistungsfähiger Landwirtschaftsbetriebe. Denn die Altschulden der ostdeutschen Unternehmen sind keine echten Schulden im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Es sind auf die Betriebe der ehemaligen DDR umgelagerte Staatsschulden. Das gilt auch für die ehemaligen LPG bzw.deren Nachfolgebetriebe, die weder über die Höhe der Gewinnabführungen an den Staat noch über die Höhe der Kredite vom Staatshaushalt selbständig entscheiden konnten.
Die volkswirtschaftliche Berechtigung und Zweckmäßigkeit der Belastung der ostdeutschen Wirtschaft mit Altschulden ist sehr fraglich. Der Vorschlag der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute vom Frühjahr 1990, die Altschulden gänzlich zu streichen, wurde nicht realisiert. Auf das asymmetrisch nur von den neuen Bundesländern bei der Vereinigung eingebrachte volkseigene Produktivvermögen, das vor der Privatisierung auch von westlichen Experten auf rd. 600 Mrd. DM geschätzt wurde, erhielten die Ostdeutschen keine Anteile. Als Gegenleistung werden bei der Privatisierung ausgerechnet ostdeutschen Erwerbern (z. B. Management Buy-Out) bzw. Wohnungsbau-und Agrargenossenschaften die Altschulden nicht erlassen. Die Ostdeutschen müssen nicht nur die Neuverschuldung des Bundes (rund 400 Mrd. DM) und der Länder und Gemeinden der neuen Länder nach der Vereinigung mit finanzieren, was ja recht und billig ist, sondern auch den Kapitaldienst für die Verschuldung des öffentlichen Haushaltes, d. h. die „Altschulden“ der alten Bundesländer vor 1990 in Höhe von 599 Mrd. DM, wobei nur Kredite des Bundes (ohne Länder und Gemeinden der alten Bundesländer) berücksichtigt wurden Selbst wenn man die Schulden der Treuhandanstalt in Höhe von rd. 250 Mrd. DM nach der Privatisierung den Ostdeutschen als „Altlasten“ anrechnet, so ist die Schuldenbilanz der Ostdeutschen nicht ganz so negativ, wie es oft dargestellt wird.Unabhängig davon stellt sich die viel wichtigere Frage, ob es ökonomisch zweckmäßig ist, die ostdeutschen Kommunen und Genossenschaften mit „ihren“ Altschulden zu belasten, damit ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden und auf diese Weise überproportional die Transferkosten zu erhöhen. Die Berechtigung der Belastung mit Altschulden wurde bereits bis hin zum Bundesverfassungsgericht geprüft Das Problem wurde zurück an die Bundesregierung verwiesen, die fachkompetent entscheiden soll, wie mit den Altschulden zu verfahren ist. Bisher gibt es leider wenig Bereitschaft, das Problem neu zu regeln.
Auch die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, deren Vermögensanteile zu DDR-Zeiten formaljuristisch privates Eigentum geblieben waren, wurden mit Altschulden belastet. Aber hier gibt es eine andere Besonderheit: Für die Altschulden der gesamten ehemaligen LPGs müssen nur die verbleibenden LPG-Mitglieder aufkommen, die als LPG-Nachfolgebetrieb in der Rechtsform einer juristischen Person (e. G., GmbH usw.) ihren Betrieb weiterführen wollten, nicht aber die Genossenschaftsmitglieder bzw.deren Erben, die ihr Vermögen für Ausgründungen oder für persönliche Zwecke aus der LPG herausgenommen haben bzw. noch herausnehmen wollen. Dadurch sollen Einzeluntemehmen und Personengesellschaften besonders gefördert bzw. die rein private Nutzung des Vermögens unterstützt, juristische Personen aber offensichtlich zusätzlich belastet werden.
Die Altschulden (ohne Zinsen) der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften betrugen nach der Wirtschafts-und Währungsunion 7, 6 Mrd. DM. Bestimmte Altkredite im Gesamtvolumen von 1, 4 Mrd. DM, die den LPG für kommunale Aufgaben aufgezwungen wurden, hat die Treuhandanstalt übernommen. Für 2, 8 Mrd. DM Altschulden erfolgt nur eine sog. bilanzielle Entlastung nach dem DM-Bilanzgesetz, d. h., der Kapitaldienst wird nur gestundet, er wird aber nicht erlassen. Zahlungen müssen erst bei Gewinnerzielung und dann bis zu 20 Prozent des Gewinnes geleistet werden. Außerdem sind die mit Altschulden belasteten Betriebe gezwungen, „nicht betriebsnotwendiges Vermögen“ bis zum 31. Dezember 1995 für Entschuldungszwecke zu verkaufen. Letzteres ist aber oft noch nicht möglich, weil bis zu diesem Zeitpunkt rein verwaltungstechnisch die Vermögensverhältnisse nicht geklärt werden können. Für viele Betriebe kommt die Hilfe zu spät. Auf 2, 1 Mrd. DM Altschulden muß der Staat verzichten, weil sich die davon betroffenen LPG-Nachfolgebetriebe bereits in der Vollstreckung bzw. Liquidation befinden.
Die neu konstituierten Nachfolgebetriebe der LPGs mußten die Altschulden der gesamten ehemaligen LPGs auch dann übernehmen, wenn der Gegenwert auf den aktiven Vermögenswert nicht mehr vollständig zur Verfügung stand und die Anbaufläche und der Tierbestand des Restbetriebes sich wesentlich verkleinert hat. Für die Altschulden sind auch nicht mehr die ursprünglich festgelegten alten Zinssätze von etwa 2, 5 Prozent zu zahlen, sondern Marktzinsen in Höhe von ca. 10 Prozent. Diese Zinsen können mit einem reduzierten Gegenwert auf der Aktivseite in einem betriebswirtschaftlich neu konstituierten Betrieb nicht mehr erwirtschaftet werden; sie gefährden also die Liquidität bzw. schränken zumindest das für Investitionen verfügbare Eigenkapital ein. Die zurückgezahlten Altschulden und Zinsen erhält, entsprechend einer Vereinbarung des Ministeriums der Finanzen, die DG-Bank. Damit wird also nicht der Steuerzahler entlastet. Für Ausfälle bei der Rückzahlung der Altschulden muß jedoch der Steuerzahler aufkommen. Die Hauptlast für den Steuerzahler dürfte dadurch entstehen, daß viele landwirtschaftliche Betriebe ohne eine zumindest individuell angepaßte Bemessung der Altschulden unnötigerweise in die Liquidation getrieben werden und dadurch noch mehr Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verlorengehen. Gegenwärtig sind allein die jährlichen Rückzahlungen der Landwirtschaft für Zinsen und Tilgungen für die Altschulden höher als die für die Ablösung der Altschulden vorgesehene Summe.
VII. Verteilung von Grund und Boden
Die Besitz-und Eigentumsverhältnisse in der ostdeutschen Landwirtschaft sind dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebe zu 89, 9 Prozent Pachtflächen bewirtschaften. In den alten Bundesländern sind es nur 45, 1 Prozent. Zwischen Boden-eigentum und Bewirtschaftung gibt es also eine größere Divergenz als in den alten Bundesländern. Auch in der Landwirtschaft ist in bestimmtem Umfange eine Trennung von Eigentum und Management normal, insbesondere wenn es sich um eine unternehmerisch geführte Landwirtschaft handelt. Im Interesse der langfristigen betriebswirtschaftlichen Stabilität wäre jedoch ein wesentlich höherer Eigentumsanteil der landwirtschaftlichen Betriebe am Grund und Boden wünschenswert und auf Grund der noch verfügbaren Flächen auch realisierbar. Die langfristig wichtige Überlebensfrage für die aktiv in der ostdeutschen LandwirtschaftTätigen ist aber, inwieweit nicht die gegenwärtig unter großen Schwierigkeiten neu konstituierten und konsolidierten Betriebe durch schrittweisen Flächenentzug wieder in ihrer Existenz gefährdet werden.
Ursache für diesen hohen Anteil an Pachtflächen in den neuen Ländern ist, daß den landwirtschaftlichen Betrieben vor 1990 der Grund und Boden weitgehend zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stand, sie aber nicht die Möglichkeit hatten, Grund und Boden zu erwerben. Nach der Wiederherstellung des Privateigentums waren viele Eigentümer, die Boden in die LPGs eingebracht hatten, der ihnen auch zu DDR-Zeiten noch gehörte, zu alt, um ihn nach der Wende selbst zu bewirtschaften, bzw. die Erben sind selbst nicht mehr in der Landwirtschaft tätig. Diese Flächen wurden an die umstrukturierten bzw. neu konstituierten landwirtschaftlichen Betriebe verpachtet.
Gegenstand heftiger Interessenkonflikte sind die ehemals volkseigenen land-und forstwirtschaftlichen Flächen, von denen insgesamt rd. 1, 3 Millionen ha LN und 0, 77 Millionen ha Wald von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BVS) privatisiert werden sollen. Bei einer gesamten Landwirtschaftlichen Nutzfläche von 5, 4 Millionen ha werden praktisch 38 Prozent privatisiert. Der Hauptkonflikt besteht dabei zwischen den jetzigen Bewirtschaftern und den durch die Bodenreform enteigneten, nicht restitionsberechtigten Alteigentümern, die die jetzt in Bundes-eigentum befindlichen Flächen als Entschädigung erhalten bzw. zu stark subventionierten Preisen kaufen können.
Strategische Grundlage dafür ist das Drei-Phasen-Modell („Bohl-Papier“ vom Oktober 1992). In der bereits weitgehend realisierten 1. Phase wurde eine Verpachtung dieser Flächen nach dem Betriebs-konzept (nicht nach dem höchsten Pachtpreisangebot) vorgenommen. Bei Gleichwertigkeit der Konzepte entschied eine Prioritätenlisten in folgender Reihenfolge: 1. Wiedereinrichter und ortsansässige Neueinrichter, 2. LPG-Nachfolgegesellschaften (juristische Personen) und 3. westdeutsche Neueinrichter.
In der ersten Phase wurden zunächst längerfristige Pachtverträge für Grund und Boden abgeschlossen. Das gilt insbesondere für die 1, 3 Millionen Hektar Treuhandflächen, die von der Bodenverwertungs-und -Verwaltungsgesellschaft (BWG) vergeben werden. Für das Pachtjahr 1994/95 waren bis Ende 1994 erst für zwei Drittel der Flächen Verträge abgeschlossen, und für 40 Prozent der Fläche wurden nur kurzfristige Pachtverträge vergeben. Ortsansässige Wieder-und Neueinrichter konnten 29 Prozent, nichtortsansässige Wieder-und Neueinrichter 12 Prozent und juristische Personen 58 Prozent der insgesamt verpachteten Flächen erhalten.
Es ist ein großer Fortschritt, daß viele landwirtschaftliche Betriebe zwölfjährige Pachtverträge abschließen konnten. Da aber der Pachtanteil in den ostdeutschen Betrieben sehr hoch ist, sind diese Pachtverträge noch keine ausreichende Sicherheit für langfristige Investitionen und die dafür erforderlichen langfristigen Betriebskonzepte. Das gilt insbesondere für die Wiederaufstockung der Tier-bestände und die dazu notwendigen Investitionen in moderne Stallanlagen.