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Die europäische Industriepolitik zur För derung von Forschung und technologischer Entwicklung | APuZ 24/1995 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 24/1995 Forschungs-und Technologiepolitik der Europäischen Union. Vergangenheit -Gegenwart -Zukunft der EG/EU-Programme Die europäische Industriepolitik zur För derung von Forschung und technologischer Entwicklung Eureka. Entstehung, Entwicklung und Ergebnisse der französischen Technologie-Initiative Forschung und Staat in der Bundesrepublik Deutschland

Die europäische Industriepolitik zur För derung von Forschung und technologischer Entwicklung

Peter Eichhorn/Dorothea Greiling

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Zusammenfassung

Neben dem Ausbau der Wirtschafts-und Währungsunion bildet die Industriepolitik durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i. d. F. vom 7. Februar 1992 (EG-Vertrag) ein konstitutives Element der künftigen europäischen Wirtschaftspolitik. Als Herzstück der Industriepolitik auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft dient dabei die Forschungs-und Technologieförderung im Sinne einer neueren oder strategischen Industriepolitik. Diese hat auf europäischer Ebene eine lange Tradition, auch wenn die gemeinsame Verantwortung für eine Technologieförderung bis zur Einheitlichen Europäischen Akte aus dem Jahre 1987 formell noch bei den Mitgliedstaaten lag. Das mittlerweile 40jährige Ringen um eine gemeinsame Technologiepolitik war von Anfang an durch erhebliche Schwierigkeiten im Hinblick auf das zugrundeliegende wirtschaftspolitische Grundverständnis, die Zielrichtung und bei der Implementierung geprägt. Mit der Programmabwicklung sind auch heute noch -je nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung -verschiedene EU-Kommissionen betraut. Als organisatorische Alternative böte sich die Auslagerung dieser Programmabwicklung auf öffentliche und private Unternehmen an. Blickt man auf den Erfolg der europäischen Forschungs-und Technologieförderung, so läßt sich dieser nur als mager kennzeichnen.

I. Begriff und Arten der Industriepolitik

Neben dem Ausbau der Wirtschafts-und Währungsunion bildet die Industriepolitik ein konstitutives Element der künftigen europäischen Wirtschaftspolitik Der folgende Beitrag präzisiert Begriff und Arten der Industriepolitik und beleuchtet die Rolle der Forschungs-und Technologieförderung der Europäischen Union.

Industriepolitik bezeichnet allgemein die gezielte Beeinflussung der sektoralen Produktionsstruktur einer Volkswirtschaft durch den Staat. Im älteren deutschen Schrifttum versteht man darunter diejenige Politik, die sich auf den industriellen Sektor im Unterschied etwa zur Handwerks-oder Agrarpolitik richtet. Industriepolitik in diesem Sinn soll gewährleisten, daß die Produktionsfaktoren im industriellen Sektor der optimalen Verwendung zugeführt werden.

Aus heutiger Sicht lassen sich die traditionelle Industriepolitik und die strategische Industriepolitik unterscheiden. Die traditionelle Industriepolitik besteht aus der Konservierungs-und der Strukturanpassungspolitik. -Konservierungspolitik: In bestimmten Wirtschaftsbereichen soll aufgrund von Autarkieüberlegungen ein Mindestmaß an inländischer Produktion aufrechterhalten werden. In den Industrieländern stehen dabei die Landwirtschaft, der Bergbau sowie die Eisen-und Stahlindustrie im Mittelpunkt. Die Erhaltung dieser Bereiche erfordert in den hochentwickelten Industrieländern neben Subventionen einen Schutz der heimischen Produzenten vor Importkonkurrenz.-Strukturanpassungspolitik: Bei ihr geht es in erster Linie darum, den Abbau von Arbeitsplätzen in schrumpfenden Branchen zu verlangsamen. Dazu werden zeitlich befristete Subventionsprogramme aiufgelegt und außen-handelspolitische Schutzmaßnahmen ergriffen.

Ziel der strategischen oder ne ueren Industriepolitik, auf die sich der Beitrag im folgenden konzentriert, ist dagegen die Unterstützung zukunftsträchtiger Branchen, deren Anteil an der Gesamtproduktion erhöht werden soll.

Statt der Abfederung des Strukturwandels in schrumpfenden Branchen rückt die aktive Struktur-gestaltung im Hochtechnologiebereich in den Vordergrund. Das Herzstück bil den die staatliche und die überstaatliche Forschungs-und Technologieförderung. Im Vergleich mit der traditionellen Industriepolitik geht damit der industrielle Sektorenbezug verloren.

Neben privaten und öffentlichen Unternehmen können Hochschulen und (Groß-) Forschungseinrichtungen Empfänger staatlicher Zuwendungen im Rahmen der neueren Industriepolitik sein. Sofern dabei die Grundlagen-bzw. Basisforschung staatlich gefördert wird, stehen bei einer derartigen Industriepolitik nicht Verwertungsaspekte im Vordergrund, und ebensowenig sind sektorale Bezüge von Bedeutung. Die öffentlichen Einrichtungen werden vor allem dort aktiv, wo privaten Unternehmen das Forschungsrisiko zu ^oß ist. Für sie bildet die Innovationsförderung per se ein Ziel und stellt nicht nur ein Mittel zur Formalzielerfüllung dar.

Während die traditionelle Industriepolitik gern von Abschottungstendenzen begleitet wird, ist die strategische Industriepolitik mit dem Bestreben nach technologischer Führerschaft gepaart. Man will die Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten verbessern, um den Anteil an den Gewinnen des Welthandels zu erhöhen. Den Hintergrund bildet die Theorie der strategischen Handelspolitik In den stärker praxisgeprägten Begründungen schwingt das in der Konservierungspolitik angelegte Autarkiestreben mit. Mittels der strategischen Industriepolitik will man deshalb der Gefahr einer technologischen Abhängigkeit begegnen.

Als Ansatzpunkte industriepolitischer Maßnahmen kommen entweder die Produktionsbedingungen für Unternehmen im Inland (Binnenprotektion) oder die Absatzbedingungen für Konkurrenten aus dem Ausland in Betracht (Außenprotektion). Übliches Instrument der Binnenprotektion sind Subventionen, d. h. Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen des Staates an Unternehmen oder Einrichtungen ohne entsprechende Gegenleistungen (wie z. B. Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, Ausfallbürgschaften, zinsgünstige Kredite). Instrumente der Außenprotektion bilden Einfuhrzölle, Antidumpingzölle, Abschöpfungsabgaben, Ausfuhrkontingente sowie nichttarifäre Protektionen. Mit der Idee einer dem Freihandel verpflichteten Marktwirtschaft sind die Instrumente der Außen-protektion allerdings kaum vereinbar.

Abzugrenzen ist die Industriepolitik von der Wirtschaftsförderung Letztere schließt den Einsatz anderer Instrumente ein. Sie setzt indirekt an einer allgemeinen Verbesserung der Bedingungen für unternehmerische Tätigkeiten an (z. B. durch Infrastrukturverbesserungen, wirtschaftsfreundliche Hebesatzpolitik, Vorhaltung von Industrieansiedlungsflächen, Beratungen und Hilfen bei Standort-entscheidungen) und direkt durch überwiegend finanzielle Anreize bei den zu fördernden Wirtschaftssubjekten. Die traditionelle Industriepolitik knüpft im Unterschied dazu nicht an den Voraussetzungen der unternehmerischen Betätigung an.

Staatliche Wirtschaftsförderung kann regionenbezogen oder branchenbezogen erfolgen. Industrie-politik hat dagegen in der neueren Literatur keinen Regionenbezug. Industriepolitik ist immer staatliche oder überstaatliche Industriepolitik im Gegensatz zur Wirtschaftsförderung, die auch in kommunaler Form betrieben wird. Berührungspunkte zwischen der Forschungs-und Technologieförderung und der Wirtschaftsförderung ergeben sich vor allem bei der Unterstützung der Forschungs-und Technologiezentren, denen sich seit Mitte der achtziger Jahre die Wirtschaftsförderung widmet. Während letztere vor allem Maßnahmen unterstützt, die zur Gründung solcher Zentren füh-ren und allenfalls eine Startförderung leisten, hat die neuere Industriepolitik in wesentlich stärkerem Maß die finanzielle Unterstützung der in diesen Zentren durchgeführten Forschungsvorhaben im Visier.

II. Industriepolitik in EU-Mitgliedstaaten

Die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können alle auf eine lange Tradition bei der Industriepolitik zurückblicken Unterschiede bestehen dagegen hinsichtlich Umfang und Tiefe der Industriepolitik durch den Staat. Im Kern geht es um die Frage, ob und wieweit der Staat korrigierend in den marktwirtschaftlichen Strukturwandel eingreifen soll. Während die Vertreter einer positiven Strukturanpassungspolitik fordern, durch die gezielte Förderung zukunftsträchtiger Branchen den Strukturwandel zu beschleunigen, halten die Vertreter der strategischen Industriepolitik im Sinne einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik es schlichtweg für unmöglich, daß staatliche Planungseingriffe nicht effizienzverzerrend wirken Aufgabe des Staates sei es, Hindernisse für den Strukturwandel aus dem Weg zu. räumen, nicht aber aktiv strukturgestaltend einzugreifen

Als diesbezüglich Antipoden traten bei den Beratungen im Vorfeld von Maastricht Deutschland und Frankreich auf. Während die deutschen Vertreter, beeinflußt vom Neoordoliberalismus der Freiburger Schule eine gezielte Förderung im Hochtechnologiebereich ablehnten, setzte sich Frankreich mit seiner Tradition der indikativen Planung nachdrücklich für eine Förderung von zukunftsträchtigen Schlüsselindustrien ein. Frankreich hatte eine solche Politik schon auf nationaler Ebene (freilich mit nur geringem Erfolg) in den achtziger Jahren verfolgt. Dabei genossen Großunternehmen als „Champions nationaux“ eine besondere Förderung Die Speerspitzen erhoffter französischer Wettbewerbsfähigkeit blieben jedoch weitgehend stumpf Rückenwind erhielten die französischen Vertreter von Kommissionspräsident Jacques Delors, der mit der Nennung von einzelnen Branchen an die Öffentlichkeit trat.

Neben dieser ordnungspolitisch geprägten Auseinandersetzung spaltet speziell bei der Forschungsförderung eine weitere Frage die Mitgliedstaaten der EU. Während die technologisch weniger entwickelten Länder von einer gemeinsamen Technologiepolitik Hilfeleistungen zum Aufholen ihres technologischen Rückstands erwarten, treten die technologisch hochentwickelten Mitgliedstaaten für eine gemeinschaftliche Förderung im Hochtechnologiebereich ein

III. Industriepolitik der Europäischen Union

Läßt man die Entwicklung der Industriepolitik der EU Revue passieren, so war diese aus Sicht der Vertragsväter zunächst Sache der Mitgliedstaaten Versuche einer gemeinschaftlichen Industriepolitik mit stark sektoralem Bezug reichen bis in die Gründungszeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zurück. Was zunächst als gemeinsame Förderung der damals „strategischen“ Industriezweige Kohle und Stahl begann, die aus Sicht der frühen fünfziger Jahre als Schlüssel-oder Zukunftsindustrien galten, entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zu einer traditionellen Konservierungspolitik in „Sunset“ -Industrien Im nachhinein ist das Ergebnis der Fördermaßnahmen negativ, da sie die Durchführung der notwendigen Strukturanpassungen verzögert und damit zu einer Ressourcenfehlallokation geführt haben. Die auch heute noch betriebene Umstrukturierungsförderung für die europäische Stahlindustrie firmiert wie die Schiffsbauhilfe schon eine Weile nicht mehr unter dem Etikett „Industriepolitik“.

Erste Ansätze einer strategischen Industriepolitik, wie sie die EU-Kommission heute versteht, lassen sich bereits Ende der fünfziger Jahre bei dem Versuch erkennen, die Forschung im Bereich der Kernenergie auf eine gemeinschaftliche Basis zu stellen. Bereits hier kam der Forschungs-und Technologiepolitik eine Schlüsselposition zu. Leitidee gemeinsamer Forschung war es allerdings weniger, strategische Industriepolitik zu betreiben, als die Abhängigkeit der Gemeinschaft vom Import primärer Energien zu verringern Zu diesem Zwecke wurden die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) und die Euratom-Versorgungsagentur gegründet. Nationale Egoismen und konzeptionelle Differenzen führten jedoch in der Folgezeit dazu, daß nationale Konkurrenzprojekte in den Mitgliedstaaten entstanden, die wiederum eine gemeinsame europäische Forschung überflüssig machten. So entwickelten Deutschland und Frankreich parallel zur GFS eigene Reaktortypen Die Euratom konnte von Mitte der sechziger Jahre bis 1973 nur durch einjährige Übergangsprogramme am Leben gehalten werden Die Zeit war noch nicht reif für eine koordinierte Forschungs-und Technologieförderung.

Der eigentliche Beginn einer gemeinschaftlichen Politik im Sinne einer neuen Industriepolitik ist mit dem Memorandum der Kommission unter dem Titel „Die Industriepolitik der Gemeinschaft“ im Jahre 1970 anzusetzen Neben der Beschleunigung der technologischen Entwicklung forderte das Memorandum umfassende Maßnahmen zur Neuordnung von Märkten in den zukunftsträchtigen Branchen. Den technologischen Spitzenbereichen wollte man besondere Aufmerksamkeit schenken. Seit diesem Memorandum, dessen Grundprinzipien auch die Konsensfindung im Maastrichter Vertrag beeinflußten, setzt man auf EU-Ebene Industriepolitik mit neuerer Industrie-politik gleich, deren Herzstück die Forschungsund Technologieförderung ist. Ihre Konservierungsstrategien in den Bereichen Landwirtschaft und Montan-und Stahlindustrie zählt die EU nicht zur Industriepolitik.

Von dem umfassenden industriepolitischen Ansatz der EG blieb in den siebziger Jahren nur das Programm zur Koordinierung der einzelstaatlichen Forschungsanstrengungen in der Grundlagenforschung (COST) übrig. Ein Grund dafür waren die schwierigen Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien, die die Bemühungen um eine gemeinsame EG-Technologiepolitik erschwerten. Nach der wirtschaftlichen Wiederbelebung Ende der siebziger Jahre startete der für Industrie-und Technologiepolitik zuständige Kommissar Etienne Davignon eine erneute Initiative für eine gemeinsame Industriepolitik Ein erster Schritt war 1978 der Start eines europäischen Programms zur Vorschau und Bewertung der technologischen Entwicklung (FAST), das Hilfen für die Kommission bei der Identifizierung zukunftsträchtiger Bereiche in Wirtschaft und Wissenschaft geben sollte Ende 1982 legte dann die Kommission einen „Vorschlag für eine europäische Strategie auf dem Ge­ biet der Wissenschaft und Technik“ vor, in dessen Folge 1984 das erste Rahmenprogramm mit vierjähriger Laufzeit verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt dieses Programms stand die Förderung der Grundlagenforschung. Die praktische Technologiepolitik nahm ebenfalls 1984 mit der Verabschiedung von ESPRIT I (European Strategie Programme for Research and Development in Information Technologies) mit einem Volumen von 750 Milliarden ECU ihren Anfang. Damit war die Europäische Gemeinschaft endgültig als neuer, wichtiger Akteur der gestaltenden Industriepolitik hinzugekommen.

Durch die Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Jahre 1987 fand die bis dato von der Kommission auf der brüchigen Grundlage des Art. 235 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (EWGV) praktizierte Technologiepolitik expliziten Eingang in die Römischen Verträge, durch die die Europäische Gemeinschaft offiziell konstituiert wurde. Erst damit erhielten die technologiepolitischen Maßnahmen eine breitere rechtliche Grundlage Als Vorgehensweise wurden dabei die schon praktizierten Programm-formen (Rahmenprogramme und spezifische Programme) verankert.

Während die Einheitliche Europäische Akte nur die Technologiepolitik enthielt, wurde erst im Vertragswerk von Maastricht explizit durch den neu eingeführten Titel XIII (Art. 130) die Verbindung zwischen Industrie-und Technologiepolitik hergestellt. Den Bogen zur Forschungs-und Technologieförderung spannt dabei Art. 130f des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i. d. F.der Bekanntmachung vom 7. Februar 1992, der mit gleichem Wortlaut bereits in der EEA enthalten war. Den Zusammenhang zwischen Industrie-und Technologiepolitik hatte zuvor bereits das Grundsatzdokument der Kommission „Industriepolitik in einem neuen wettbewerbsorientierten Umfeld“ aus dem Jahre 1990 betont. Als einer der Akzeleratoren des strukturellen Anpassungsprozesses wurde in diesem Dokument die Förderung der technologischen Kapazitäten der Gemeinschaft angeführt

Mit dem Vertrag von Maastricht hat die Industriepolitik als konstitutives Element zukünftiger gemeinschaftlicher Wirtschaftspolitik Verfassungsrang erhalten Vor dem Hintergrund der EU-Wettbewerbsdoktrin mit der in Artikel 3 a des Maastrichter Vertrags enthaltenen Verpflichtung auf den Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb überrascht die Aufnahme der Industriepolitik in das Vertragswerk

Die Initiative zu dem industriepolitischen Titel ging maßgeblich von der französischen Minister-präsidentin Edith Cresson aus Sie verband damit die Idee der staatlichen Förderung von modernen Schlüsseltechnologien und begriff die Industrie-politik als strategische Handelspolitik. Der unter der luxemburgisch-niederländischen Präsidentschaft eingebrachte Entwurf stieß auf heftigen Widerstand Dänemarks, Deutschlands, Großbritanniens und Irlands Um den Maastrichter Vertrag nicht scheitern zu lassen und zu verhindern, daß de facto Industriepolitik ohne Zustimmung des Rates betrieben wird, einigte man sich auf den im Maastrichter Vertrag enthaltenen Kompromiß Vergleicht man den endgültigen Text des Art. 130 mit dem ursprünglichen Vorschlag der französischen Regierung sind insbesondere die Hinweise auf den wirksameren Zugang zu den internationalen Märkten und die Liste der gemeinsam zu unternehmenden Aktivitäten verschwunden

IV. Schwerpunkte der EU-Industriepolitik

Die Schwerpunkte der gemeinschaftlichen Forschungs-und Technologieförderung werden in den durch die zuständigen Direktionen konzipierten mehrjährigen Rahmenprogrammen gesetzt. Deren Inhalte verabschiedet der Rat, nachdem das Europäische Parlament dazu Stellung genommen hat. In den Rahmenprogrammen I-IV dominieren bei der Förderung die Informations-und Kommunikationstechnologien, die industriellen und Werkstofftechnologien sowie der Energiebereich. Sofern neue Ideen aufgenommen werden sollen, muß der Raum erst mühsam freigekämpft werden Als Erblast erweist sich auch die GFS, deren Budget für den Zeitraum von 1995 bis 1998 allerdings um 23 Prozent auf insgesamt 1, 137 Milliarden ECU gekürzt wurde.

In dem jüngst verabschiedeten IV. Rahmenprogramm (1994-1998) werden zum ersten Mal die nichtnuklearen und erneuerbaren Energien stärker als die Kernenergie gefördert. Traditionell weisen die EU-Förderprogramme einen hohen Anteil an Grundlagenforschung auf. Seit dem II. Rahmenprogramm bemüht man sich um mehr Marktnähe durch eine stärkere Förderung der angewandten bzw. Zweckforschung, ohne jedoch den Grundsatz aufzugeben, Forschungsförderung nur im vorwettbewerblichen Bereich zu betreiben. Um einen schnelleren Know-how-Transfer zu erreichen, hat vom Volumen her auch die Unterstützung für Verbreitung und Nutzung der Resultate über die Jahre hin ständig zugenommen. Darin enthalten sind auch Fördermaßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Forscher. Seit Jahren strebt man außerdem eine stärkere Einbindung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Forschungsförderung an, um der „naturgemäßen“ Ausrichtung auf Großunternehmen entgegenzusteuern. Durch die Beschränkung der Forschungs-und Technologie-förderung auf nicht direkt vermarktbare Produkte kommen EU-weit jedoch höchstens einige tausend kleine und mittlere Unternehmen aufgrund ihres technologischen Standes als Adressaten in Frage Zum Teil sind dies rechtlich verselbständigte Forschungstöchter von Großunternehmen. Der Mittelstandsbezug wird sich somit immer als ein Problemfeld erweisen.

Die konkrete Umsetzung der als Budgetrahmen dienenden Rahmenprogramme erfolgt durch spezifische Programme, an deren Anfang ESPRIT I stand. Hier lassen sich als Phasen der Programme unterscheiden -der Programmvorschlag, -die Programmentscheidung, -die Programmimplementierung, -die Umsetzung der Programme und -die Erfolgskontrolle.

Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden dabei im Gegensatz zu den Rahmenprogrammen bereits intensiv in die Planungsphase eingebunden in der die entscheidenden Akzente gesetzt werden. Beim ESPRIT-I-Projekt führte dies dazu, daß 64 Prozent der bereitgestellten Mittel denjenigen Großeinrichtungen zuflossen, die bereits im ESPRIT Advisory Board und im ESPRIT Steering Committee mitgewirkt hatten

Es fällt schwer, die Stärke des Branchenbezugs der EU-Förderung und damit einer Industriepolitik französischer Prägung zu beurteilen. In ihren offiziellen Stellungnahmen preist die Kommission ihre neue Industriepolitik als branchenübergreifend an Bei Programmen wie ESPRIT ging durch den immer breiter werdenden Themenkatalog der ursprüngliche Branchenbezug allmählich verloren. Merkantilistische Motive spielen nach wie vor eine Rolle, da es letztendliches Ziel ist, eine Spitzen-position auf dem Weltmarkt zu erreichen. Durch die Konzentration der Förderung auf den vorwettbewerblichen Bereich fallen jedoch die direkten Effekte auf die unmittelbare Wettbewerbsfähigkeit geringer aus, als dies bei einer direkten Förde­ rung von sofort vermarktbaren Produktinnovationen der Fall wäre.

Analysiert man den Erfolg der bisherigen Programme, so erweist sich das Ergebnis als mager. Der technologische Abstand zwischen Europa und den Blöcken USA und Japan ist gewachsen statt geschrumpft Unbeantwortet muß die Frage bleiben, ob der Abstand noch größer wäre, wenn es keine Forschungs-und Technologiepolitik gäbe.

V. Umsetzung der EU-Industriepolitik

Fragt man nach dem Wie der EU-Forschungsförderung, lassen sich folgende Formen unterscheiden -Vertragsforschung mit Kostenbeteiligung: Dies ist die dominierende Form der EU-Forschungsförderung. Bei Unternehmen oder Institutionen mit Vollkostenrechnung erstattet die EU bis zu 50 Prozent der Projektkosten. Universitäten, Fachhochschulen und ähnliche Einrichtungen ohne entsprechendes Rechnungswesen erhalten bis zu 100 Prozent der Zusatzkosten. -Konzertierte Aktionen: Hier beteiligt sich die EU nicht an den direkten Forschungskosten, sondern übernimmt nur die Kosten, die durch die Koordinierung nationaler Forschungsaktivitäten entstehen. -Horizontale Aktionen Wie die konzertierten Aktionen zielen sie zum einen auf Ausbau und Auswertung der Forschungsinfrastruktur in der EU, indem sie z. B.den Wissenschaftleraustausch und die Kooperation unterstützen (SCIENCE, ERASMUS, COMETT); zum anderen werden über diese Programme auch Technologietransfermaßnahmen (SPRINT), die Bewertungsstudien zur europäischen Technologieforschung (VALUE) und Vorstudien zu neuen Forschungsschwerpunkten (MONITOR) finanziert. -Zusatzprogramme: Als Ergänzung zu den Rahmenprogrammen dienen sie dazu, besonderen Interessen mehrerer Mitgliedstaaten entgegen-zukommen. So können sie darauf zielen, den technologischen Rückstand einiger Mitgliedstaaten in spezifischen Forschungsfeldern aufzuholen oder aber die Aktivitäten anderer Mitgliedstaaten in der Spitzentechnologie koordinierend zu unterstützen. -Eigenforschimg: In geringem Umfang betreibt die EU auch eigene Forschungseinrichtungen. Diese gehen auf die in den fünfziger Jahren gegründete GFS zurück. Darüber hinaus wird überwiegend aus dem Gemeinschaftshaushalt das gemeinsame Unternehmen JET (Joint European Torus), an dem die Mitgliedstaaten direkt beteiligt sind, finanziert.

Zur Abwicklung der Förderprogramme billigt das Vertragswerk von Maastricht in Art. 130n EG-Vertrag (in der deutschen Übersetzung) der Gemeinschaft die Kompetenz zu, für Zwecke der Forschungs-und Technologiepolitik „gemeinsame Unternehmen (zu) gründen oder andere Strukturen (zu) schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für gemeinschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration erforderlich sind“. Die englische Version ist vage; dort ist nicht von gemeinsamen Unternehmen, sondern von „joint undertaking“ die Rede. Im Grunde dreht es sich um die Frage, wie die Abwicklung der EU-Programme zur Forschungs-und Technologiepolitik zu organisieren ist. Orientiert man sich an der deutschen Übersetzung, stehen einerseits Forschungs-und Technologieprogrammabwicklungsgesellschaften (unternehmerische Variante) und andererseits verwaltungsinterne Organisationsformen (verwaltungsmäßige Variante) zur Wahl.

Während die Abwicklung von Maßnahmen der Forschungs-und Technologieförderung durch Verwaltungen auch auf EU-Ebene eine lange Tradition hat, soll im folgenden skizziert werden, wie die unternehmerische Variante aussehen könnte.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme der Forschungs-und Technologiepolitik in unternehmerischer Form bieten sich vier Alternativen an: -Ausgliederung der Abwicklung in ein öffentliches Unternehmen der EU; -gemischtöffentliche Unternehmen, die von der EU und/oder den Mitgliedstaaten getragen werden; -Gründung von öffentlichen und privaten Forschungs-und Technologieprogrammabwicklungsgesellschaften in einzelnen EU-Staaten; neben der Gründung ist es auch möglich, daß sich die EU bestehender öffentlicher Unternehmen mit einer entsprechenden Aufgabensetzung in einzelnen Mitgliedstaaten bedient; -Abwicklung der Programme mit Hilfe privater Beratungsuntemehmen (Contracting Out).

Die Idee, Förderprogramme durch Unternehmen verwalten zu lassen, ist nicht neu. Entsprechende Aufgaben nehmen in Deutschland spezielle öffentliche Kreditinstitute (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank), öffentliche Landesentwicklungsgesellschaften sowie staatliche und kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften seit langem wahr. Bei den einschlägigen Neugründungen in den neuen Bundesländern hat man sich in allen Fällen für die unternehmerische Variante entschieden Durch eine unternehmerische Ausgliederung der Verwaltung der Programmabwicklung böte sich auf EU-Ebene unter Umständen die Chance, die bisher auf fünf Generaldirektionen verteilte Programmverwaltung stärker zu bündeln. Entscheidet sich die EU für die unternehmerische Variante bei der Abwicklung der Förderprogramme, indem sie EU-eigene Unternehmen gründet, stellen sich zahlreiche Fragen. Beispielsweise ist zu entscheiden, wer die Ziele solcher Unternehmen formuliert bzw. vorgibt, wer die überstaatlichen Unternehmen tragen soll (die Kommission?), wie die finanzielle Ausstattung solcher Unternehmen finanziert werden kann, welche Rechtsform die Unternehmen haben sollen und wer die unternehmerische Betätigung auf EU-Ebene kontrolliert.

Verwandte Probleme ruft die Gründung gemischt-öffentlicher Unternehmen hervor. Sofern sich die EU bestehender Unternehmen mit entsprechenden Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten bedient, stellt sich die Frage der Auswahl. Bei der Abwicklung der Förderprogramme durch private Unternehmensberatungsgesellschaften können Interessenkollisionen auftreten.

Jedenfalls darf man sich nicht der Illusion hingeben, daß durch eine auf Unternehmen übertragene Forschungs-und Technologieprogrammabwicklung das bekannte Dilemma verschwindet, wonach Forschungs-und Technologieprogramme zu langsam auf Veränderungen des Innovationsprozesses reagieren und auch Fehleinschätzungen enthalten können.

VI. Zusammenfassung

Betrachtet man die Entwicklungsgeschichte der Forschungs-und Technologieförderung auf Gemeinschaftsebene als Teil einer neueren Industrie-politik, so reichen deren Wurzeln weit zurück. Seit mehreren Jahrzehnten betont man in Memoranden und Beschlüssen die Bedeutung einer strategischen Industriepolitik, deren Herzstück die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung ist. Im Gegensatz zur klassischen Industriepolitik kommen neben privaten und öffentlichen Unternehmen auch Hochschulen und (Groß-) Forschungseinrichtungen als Empfänger der Zuwendungen in Frage. Vom finanziellen Volumen her hat die Forschungsförderung nach wie vor einen Anteil von unter vier Prozent am Gemeinschaftshaushalt. Die EU gibt ungefähr die gleiche Summe für den Zuckeranbau aus. Die Praxis war in den vergangenen Jahrzehnten von Problemen der Umsetzung in praktische Politikmaßnahmen geprägt.

Bei der Verabschiedung des IV. Rahmenprogramms (1994-1998) wurde erneut ein Schwerpunkt auf anwendungsbezögene Forschung gelegt. Eine wesentliche Neuausrichtung im Sinne einer deutlichen Verstärkung der direkten Förderung marktfähiger Produkte ist jedoch nicht zu erkennen. Abgesehen von der stärkeren Förderung nichtnuklearer und erneuerbarer Energien schreibt das Programm Bekanntes fort. Der Weg zu einer nachhaltig strukturgestaltenden Beeinflussung einzelner Branchen durch die EU-Forschungsförderung ist nach wie vor weit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Rolle der Industriepolitik ergibt sich aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i. d. F. vom 7. Februar 1992 (EG-Vertrag). Zum Begriff der Industrie-politik vgl. HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Neue Industriepolitik oder Stärkung der Marktkräfte, Hamburg 1986, S. 9ff.; Henning Klodt, Industriepolitik, in: Gablers Volkswirtschaftslexikon, Wiesbaden 19903, S. 361-368; Roland Sturm, Die Industriepolitik in den Bundesländern und die europäische Integration, Baden-Baden 1991, S. 12ff.

  2. Zur Darstellung des Grundmo dells, seiner Modifikationen und der wettbewerbspolitische n Implikationen vgl. Henning Klodt/Georg Bletschnacher, Braucht Europa eine neue Industriepolitik?, Kieler Diskussionsbeiträge. Nr. 177, Kiel 1991, §. 5-10; vgl. auch dies., Strategische Handelspolitik, Tübingen 1992.

  3. Vgl. Peter Eichhorn, Staatliche und kommunale Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern, in: Verwaltung -Organisation -Personal (VOP), 15 (1993) 1, S. 11-13.

  4. Vgl. Joachim Starbatty/Uwe Vetterlein, Die Technologiepolitik der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden 1990, S. 15; siehe auch den Beitrag der beiden Autoren in diesem Heft.

  5. Vgl. H. Klodt (Anm. 1), S. 363.

  6. Vgl. stellvertretend dazu Jürgen B. Dönges, Kritisch zur Forderung nach einer strategischen Industriepolitik, in: Rolf H. Hasse/Josef Molsberger/Christian Watrin (Hrsg.), Ordnung und Freiheit, Stuttgart u. a. 1994, S. 182-199: Manfred E. Streit, Europäische Industriepolitik nach Maastricht. Eine ordnungspolitische Analyse, in: Wernhard Möschel/Manfred E. Streit/Ulrich Witt (Hrsg.), Marktwirtschaft und Rechtsordnung, Baden-Baden 1994, S. 189-210.

  7. Vgl. Martin Setzer, Europäische Industriepolitik nach Maastricht, in: Dokumente, 50 (1994) 2, S. 108f.

  8. Vgl. Joachim Starbatty/Manfred Schäfer/Uwe Vetterlein, Europäische Technologiepolitik: Entwicklungslinien und Einwirkungsmöglichkeiten aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland, in: ORDO Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 41 (1990), S. 134. Siehe zu einer zusammenfassenden Darstellung der ordnungspolitischen Diskussion zur Innovationsförderung in Deutschland Peter Oberender/Georg Rüter (Hrsg.), Innovationsförderung: Einige grundsätzliche ordnungspolitische Bemerkungen, in: ORDO Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 37 (1987), S. 143-154.

  9. Zur fast schon historischen Auseinandersetzung vgl. auch Wolfgang Hermann/Henrik Uterwedde, Industriepolitik -Ein deutsch-französischer Vergleich, Opladen 1986, S. 44ff.; Hans-Peter Fröhlich, Industriepolitik in Frankreich, in: Gerhard Fels/Otto Vogel (Hrsg.), Brauchen wir eine neue Industriepolitik, Köln 1987, S. 45-58; Patrick Messerlin, France: the ambitious state, in: Frangoise Duchene/Geoffrey Sheppard (Hrsg.), Managing Industrial Change in Western Europe, London-New York 1987, S. 76-110.

  10. Auch in Deutschland wird eine solche Industriepolitik zum Teil als hoffähig betrachtet. Vgl. Thomas Hanke. Ein nebulöser Dialog in: Die Zeit, Nr. 42 vom 14. Oktober 1994, S. 37.

  11. Vgl. HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung (Anm. 1), S. 117 ff.

  12. Vgl. J. Starbatty/M. Schäfer/U. Vetterlein (Anm. 8), S. 135.

  13. Vgl. Joachim Starbatty/Uwe Vetterlein, Spitzentechnologie oder innere Kohäsion, Ein technologiepolitischer Ziel-konflikt in der Europäischen Gemeinschaft, in: Europa-Archiv, 44 (1989) 5, S. 146f.; allgemeiner zur Förderung der innergemeinschaftlichen Kohäsion vgl. Manfred Schäfer/Joachim Starbatty, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 28/90, S. 3-15.

  14. Vgl. Thomas Oppermann u. a., Rechtsgrundlagen von Technologiepolitik, in: ORDO Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 38 (1987), S. 210ff.; Claus-Dieter Ehlermann, Industriepolitik aus europäischer Sicht, in: Peter Oberender (Hrsg.), Industriepolitik im Widerstreit mit der Wettbewerbspolitik, Berlin 1994, S. 108.

  15. Vgl. Cl. -D. Ehlermann (Anm. 14), S. 114f.

  16. Zu den Entwicklungslinien der europäischen Technologiepolitik bis in die 80er Jahre vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 18ff.; siehe ferner Rudolf Ridinger, Technologiekooperation in Westeuropa, Hamburg 1991. S. 47ff.

  17. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 18.

  18. Vgl. ebd., S. 21.

  19. Vgl. Heinz Kramer, Nuklearpolitik in Westeuropa und die Forschungspolitik der Euratom, Köln u. a. 1976, S. 119ff. und 154ff.

  20. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Die Industriepolitik der Gemeinschaft, Memorandum der Kommission an den Rat, Brüssel 1970.

  21. Vgl. Uwe Vetterlein, Die Industriepolitik der Europäischen Gemeinschaft -Implikationen der Maastrichter Beschlüsse. in: LIST-Forum für Wirtschafts-und Finanzpolitik, 18 (1992) 3, S. 206.

  22. Vgl. R. Ridinger (Anm. 16), S. 64ff.

  23. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 24f.

  24. Vgl. ebd., S. 25.

  25. Siehe Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Vorschlag für eine europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie, Dokument KOM (82) 856 end., 21. Dezember 1992.

  26. Vgl. R. Bindinger (Anm. 16), S. 199ff.

  27. Vgl. U. Vetterlein (Anm. 21), S. 207. Cl. -D. Ehlermann (Anm. 14), S. 110.

  28. Siehe Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Industriepolitik in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld, Dokument KOM (90) 556 end. 16. November 1990.

  29. Vgl. ebd., S. 18.

  30. Vgl. U. Vetterlein (Anm. 21), S. 209.

  31. Kritisch zur Aufnahme der Industriepolitik äußerte sich die Monopolkommission. Vgl. Monopolkommission, Haupt-gutachten 1990/91, Wettbewerbspolitik oder Industriepolitik, Baden-Baden 1992, S. 17. Die Bundesregierung vertritt dagegen in ihrer Stellungnahme zum IX. Monopolgutachten die Position, daß aufgrund des Bekenntnisses zu einer offenen Marktwirtschaft bei freiem Wettbewerb keine Umbewertung des Vertragssystems zu Lasten des Wettbewerbsprinzips stattgefunden hat. Siehe Bundestagsdrucksache 12/3031 vom 30. Juni 1992. Siehe auch Günter Rexrodt, Europäische Industriepolitik und internationaler Wettbewerb, in: Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) Schnelldienst, 46 (1993) 26/27, S. 4.

  32. Vgl. Horst-Dieter Westerhoff, Industriepolitik als Element des Maastrichter Vertrages -einige Anmerkungen, in: List-Forum für Wirtschafts-und Finanzpolitik, 19 (1993) 2, S. 154.

  33. Vgl. ebd.

  34. Vgl. M. Setzer (Anm. 7), S. 108.

  35. Der französische Vorschlag ist abgedruckt in Wolfgang Möschei, EG-Industriepolitik nach Maastricht, in: ORDO Jahrbuch für Wirtschaft und Gesellschaft, 43 (1992), S. 417.

  36. Vgl. Cl. -D. Ehlermann (Anm. 14), S. 111.

  37. Zum Planungszyklus der Rahmenprogramme und von spezifischen Programmen vgl. J. Starbatty/M. Schäfer/U. Vetterlein (Anm. 8), S. 141 ff.

  38. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 27.

  39. Zu den wesentlichen Inhalten siehe Beschluß Nr. 1100/94/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. April 1994, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 37 (1994) L 126. Das endgültige Rahmenprogramm wurde im Dezember 1994 vom EU-Forschungsministerrat in Essen verabschiedet.

  40. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 85.

  41. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Die kleineren und mittleren Unternehmen und die gemeinschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Industriepolitik, Dokument KOM (93) 356 end., 30. September 1993, S. 4.

  42. Vgl. ebd.

  43. Vgl. J. Starbatty/M. Schäfer/U. Vetterlein (Anm. 8), S. 140 f.

  44. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 140.

  45. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Review of ESPRIT 1984-1988, the Report of the ESPRIT Review Board, Brüssel 1989, S. 17.

  46. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 17.

  47. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Anm. 29), S. 5; Cl. -D. Ehlermann (Anm. 14), S. 115.

  48. Dies gilt insbesondere für die europäische Elektronik-industrie. Vgl. Commissariat general du Plan, Une Strategie d’urgence pour l’electronique, Paris 1991.

  49. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 65ff.; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Forschungsund Technologieförderung, Bonn 1992, S. 16ff.

  50. Vgl. J. Starbatty/U. Vetterlein (Anm. 4), S. 73f.

  51. Vgl. P. Eichhorn (Anm. 3), S. 11.

Weitere Inhalte

Peter Eichhorn, Dr. rer. pol., geb. 1939; o. Professor für Betriebswirtschaftslehre und Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen, insbesondere Krankenhauswesen, an der Universität Mannheim. Veröffentlichungen: Zahlreiche Bücher, Beiträge in Sammelbänden und Abhandlungen in Zeitschriften über Unternehmensrechnung, Umweltmanagement, Verwaltungsökonomie, öffentliche Unternehmen, Nonprofit-Organisationen; Hrsg, der Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft, der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, des Handwörterbuches der Öffentlichen Betriebswirtschaft und des Verwaltungslexikons. Dorothea Greiling, Dipl. -Kfm., geb. 1964; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen, insbesondere Krankenhaus-wesen, an der Universität Mannheim. Veröffentlichungen u. a.: (zus. mit Peter Eichhorn) Wirtschaftswissenschaftler/Wirtschaftswissenschaftlerin im öffentlichen Dienst, Bielefeld 1991.