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Die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens in der DDR und in den neuen Bundesländern | APuZ 3/1994 | bpb.de

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APuZ 3/1994 Problemgruppen der Sozialpolitik im vereinten Deutschland Die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens in der DDR und in den neuen Bundesländern Strukturen und Einrichtungen der Rehabilitation in der DDR und in den neuen Bundesländern Sozialpädagogische Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern. Veränderte Strukturen, Zielsetzungen und Aufgaben am Beispiel Sachsen

Die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens in der DDR und in den neuen Bundesländern

Regine Hildebrandt

/ 26 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens der DDR litten unter chronischer Unterfinanzierung; nur sechs Prozent des Staatshaushalts wurden für sie verwendet. Die Folgen waren eine in weiten Teilen heruntergekommene Bausubstanz sowie schlechte medizinische Ausstattungen. Wenn die Einrichtungen dennoch ein hohes Ansehen in der Bevölkerung hatten, war dies allein auf das Engagement und die hohe Qualifikation ihrer Mitarbeiter zurückzuführen. Die Gesundheits-und Sozialpolitik in den neuen Ländern hatte daher ein widersprüchliches Erbe anzutreten: Einerseits war ein hoher investiver Nachholbedarf zu befriedigen; andererseits galt es, unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse die Einrichtungen an das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland anzupassen. Die dabei auftauchenden Probleme werden anhand von vier Versorgungsbereichen dargestellt: -Die Altenheime bedurften einer dringenden baulichen Sanierung. Auch mußten die Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe verbessert werden, um Abwanderungen von Arbeitskräften zu verhindern. -Die Kindertagesstätten stehen vor einem doppelten Problem: Zum einen litten auch sie unter baulichen Mängeln. Zum zweiten müssen die Kapazitäten an eine veränderte Inanspruchnahme angepaßt werden. Die äußerst starken Geburtenrückgänge in den vergangenen zwei Jahren sowie die hohe Arbeitslosigkeit haben zu Überkapazitäten geführt. -Die von den Polikliniken getragene ambulante medizinische Versorgung wurde in ein System niedergelassener Kassenärzte umgewandelt, wobei vor allem in Brandenburg der Versuch unternommen wurde, einzelne Polikliniken in Gesundheitszentren umzubauen und in die kassenärztliche Versorgung zu integrieren. Dies geschah mit der Überlegung, daß kooperative Arbeitsformen in der medizinischen Versorgung angesichts des sich verstärkenden wirtschaftlichen Drucks wie auch hinsichtlich einer reibungsloseren Betreuung von Patienten eine größere Bedeutung in der Zukunft haben werden. Insofern können die zu Gesundheitszentren umgebauten Polikliniken ein Modell für die Zukunft in der ambulanten medizinischen Versorgung sein. -Bei den Krankenhäusern gab es in der Umbauphase weniger organisatorische als finanzielle Probleme. Die Struktur der stationären Versorgung in der DDR ähnelte in weiten Teilen dem System in der Bundesrepublik Deutschland -sieht man von den unterschiedlichen Eigentumsformen ab. Hauptproblem ist hier die Sanierung eines überalterten Gebäudebestandes sowie die Anpassung der Ausstattung an das westdeutsche Niveau. Hierzu wird für die kommenden zehn Jahre ein umfangreiches Investitionsprogramm aufgelegt, das gemeinsam vom Bund, den neuen Ländern und den Krankenkassen finanziert wird.

Als sich vor mehr als drei Jahren die DDR auflöste und ihre ehemaligen Bezirke in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland aufgingen, sahen die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens der ehemaligen DDR schweren Zeiten entgegen. Wenn es nur darum gegangen wäre, sich den ungewohnten Organisationsstrukturen der Bundesrepublik anzupassen, wäre dies ein gut zu bewältigendes Problem für diese Institutionen gewesen. Das Improvisieren gehörte zu den im Alltag erworbenen Qualifikationen der DDR-Bürger. Auf das Gesundheits-und Sozialwesen und die dort beschäftigten Personen kamen aber auch Aufgaben zu, mit denen sie bis dahin entweder überhaupt nicht oder zumindest nicht in dem Umfang zu tun hatten. Es mußten mehrere Probleme auf einmal bewältigt werden, von denen jedes für sich einer Überforderung gleichkam: 1. Vorhandene Einrichtungen waren sanierungsbedürftig. In der DDR gehörte das Gesundheitsund Sozialwesen nicht gerade zu den gesellschaftlichen Bereichen, die mit großzügigen Budgets versehen wurden. Die Folge waren eine teilweise heruntergekommene bauliche Substanz sowie unzulängliche Ausstattungen der Einrichtungen und dementsprechend unattraktive Arbeitsplätze. 2. Es mußte ein selbstverwaltetes Sozial-und Krankenversicherungssystem -einschließlich Verwaltung -aufgebaut werden, das es in der nun erforderlichen Dimension in der DDR gar nicht gegeben hat. Dort hatte die staatliche einheitliche Sozialversicherung nur ca. 6000 hauptamtliche Mitarbeiter. Allein für die gesetzliche Krankenversicherung errechnete sich nunmehr entsprechend der in Westdeutschland geltenden Faustregel, daß auf 400 Mitglieder eine Verwaltungskraft kommt, ein zusätzlicher Bedarf von mindestens 30 000 Mitarbeitern. 3. Viele Einrichtungen und deren Beschäftigte, vor allem im Gesundheitswesen, mußten mit der Tatsache fertig werden, daß sie entweder als selbständige Unternehmer oder Angehörige eines Wirtschaftsunternehmens sich um ihre Einnahmen selbst kümmern und das Geschäft des Verhandelns mit den Finanzierungsträgem -insbesondere den Krankenkassen -lernen mußten. 4. Die für den Alltag der Beschäftigten besonders wichtigen Einrichtungen des betrieblichen Gesundheits-und Sozialwesens brachen großenteils faktisch zusammen. Es drohten Versorgungslükken, insbesondere in der Kinderbetreuung. 5. Vor allem im Sozialwesen machten sich völlig neue Anforderungen geltend, die durch die aus dem wirtschaftlichen Umbruch resultierenden Probleme von Arbeitslosigkeit, Vorruhestand usw. hervorgerufen wurden.

Tabelle 5: Ärzte in Polikliniken und Ambulatorien

Quelle: s. Tabelle 3.

Um die enorme Leistung würdigen zu können, die die Beschäftigten im Gesundheits-und Sozial-wesen der neuen Länder in den letzten Jahren erbracht haben, muß man sich daran erinnern, welche Aufgaben und Strukturen das Gesundheitsund Sozialwesen in der DDR hatte. Ein solcher Rückblick lohnt auch unter der Fragestellung, ob denn nicht einiges von diesem System aufgegeben wurde, was man womöglich besser bewahrt hätte. Das hat nichts mit DDR-Nostalgie zu tun und ist auch kein Nachkarten zu den gerade im Bereich des Gesundheits-und Sozialwesens nicht immer glücklich verlaufenen Verhandlungen zum Einheitsvertrag.

Tabelle 6: Krankenversorgung in der Bundesrepublik und der DDR 1970-1989

Quelle: s. Tabelle 3.

Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland steht unter einem bisher nicht gekannten wirtschaftlichen Druck. Da sollte man schon einmal vorurteilslos prüfen, ob es denn nicht im Gesundheits-und Sozialwesen der DDR bestimmte Ansätze gegeben hat, mit den zur Verfügung stehenden knappen Mitteln effektiv zu arbeiten und insofern beispielgebend zu sein.

Es würde den Umfang des hier zur Verfügung stehenden Raumes sprengen, wenn ich versuchen wollte, einen kompletten Überblick über die Struktur und Probleme des Gesundheits-und Sozialwesens der DDR zu liefern. Ich möchte mich auf folgende Themen beschränken:

1. Finanzierung des Gesundheits-und Sozial-wesens;2. Einrichtungen des Sozialwesens: -Altenpflege, -Kindertagesstätten; 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens: -Ambulante Versorgung (Polikliniken, Dispensaires), -Krankenhäuser.

I. Finanzierung von Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens

Tabelle 1: Anteil der Ausgaben für das Gesundheits-und Sozialwesen am Staatshaushalt

Quelle: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1987, Stuttgart-Mainz 1987.

In kaum einem anderen Bereich war die Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und alltäglicher Wirklichkeit in der DDR so groß wie in der Sozialpolitik. Kein Parteitag der SED verging, auf dem nicht die Großzügigkeit der Staats-und Parteiführung bei der Bereitstellung sozialer Leistungen abgefeiert wurde. Ein Blick in die Statistik zeigt freilich, daß sich schon rein finanziell die Ausstattung des Gesundheits-und Sozialwesens in der DDR auf einem eher niedrigen Niveau beB wegte und von der reklamierten Spitzenstellung im internationalen Vergleich keine Rede sein konnte. 1988 betrug der Anteil der Ausgaben für das Gesundheits-und Sozialwesen nur 6, 7 Prozent des Staatshaushaltes, womit die DDR unter vergleichbaren Industrieländern ganz weit hinten lag (Tabelle 1).

Natürlich sind die in dieser Tabelle wiedergegebenen Zahlen nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. In einer staatlichen Planwirtschaft hat der Staatshaushalt ein relativ größeres Gesamtvolumen als in marktwirtschaftlichen Systemen; dementsprechend sind Einzelhaushalte wie das Sozialbudget anders zu gewichten. Dennoch war die Diskrepanz zwischen den staatlichen Sozialausgaben in der Bundesrepublik und denen in der DDR enorm. Zu berücksichtigen ist dabei ferner, daß die Sozialleistungen in der DDR nicht nur vom Staat finanziert wurden, sondern auch von der Sozialversicherung. Das gilt freilich erst recht für die Bundesrepublik, wo der Anteil der Sozialleistungen am Sozialprodukt deutlich über dem Sozial-haushalt des Staates liegt.

Die Sozialversicherung in der DDR war chronisch unterfinanziert und konnte ihr Budget nur durch permanent steigende Staatszuschüsse ausgleichen. Sie hatte sich seit 1971 von einer reinen Pflichtleistung zu einem System von Pflicht-und freiwilliger Versicherung weiterentwickelt; die Finanzierungsgrundlagen veränderten sich freilich kaum. Zur Pflichtversicherung wurde nur ein Einkommen von bis zu 600 Mark pro Monat herangezogen, von dem jeweils zehn Prozent an die Sozialversicherung abgeführt wurden. Überstieg das Einkommen diese Grenze, hatten die Versicherten die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzrentenversicherung abzuschließen -eine Möglichkeit, von der bis Ende 1986 81, 3 Prozent der Beitrittsberechtigten Gebrauch machten. Dies reichte aber bei weitem nicht zur Finanzierung vor allem der Renten, die durch dauernde Staatszuschüsse abgesichert werden mußten. Tabelle 2 zeigt diese Entwicklung, die im Jahre 1986 faktisch dazu führte, daß die Ausgaben der Sozialversicherung fast doppelt so hoch waren wie ihre Einnahmen.

Die Staatszuschüsse im Sozialleistungssystem der DDR dienten in erster Linie zur Absicherung der Renten. Das Gesundheitswesen wurde -entgegen so manch anderer Vermutung -zu einem erheblichen Teil über die Sozialversicherung finanziert, wie es eine Berechnung aus dem Jahr 1988 belegt. Insgesamt gab der Staat in diesem Jahr zwar 10, 57 Milliarden Mark für medizinische Betreuung aus. Jedoch wurde dieser Betrag zu über 70 Prozent (7, 45 Milliarden Mark) von der Sozialversicherung abgedeckt; weitere 11, 4 Prozent (1, 2 Milliarden Mark) flossen aus Einnahmen der Apotheken und Orthopädischen Werkstätten, so daß insgesamt das vom Staat zu deckende Defizit des Gesundheitswesens ein Volumen von 18 Prozent (1, 9 Milliarden Mark) hatte.

Man muß sich das einmal vorstellen: Da werden von ca. 60 Mark pro Versicherten im Monat oder sechs bis sieben Prozent des Durchschnittseinkommens nicht nur die Krankenversorgung finanziert, sondern auch noch erhebliche Teile der Rentenversicherung. Daß das nicht gutgehen konnte, liegt auf der Hand. Vergleicht man diese Zahlen mit dem westdeutschen Niveau, z. B. mit einem Beitragssatz bei den Krankenkassen von durchschnittlich 12 bis 13 Prozent, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß das Gesundheitswesen in der DDR, relativ gesehen, mit einem Drittel des in der Bundesrepublik zur Verfügung stehenden Budgets für Gesundheitsleistungen auskommen mußte. Wenn das Gesundheitswesen in der DDR dennoch ein hohes Ansehen in der Bevölkerung genoß, dann war dies ausschließlich dem Engagement und der Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verdanken.

II. Einrichtungen des Sozialwesens

Tabelle 2: Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und des Staatszuschusses der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in einzelnen Fünfjahrplanzeiträumen (in Millionen Mark)

Quelle: J. Walther, Sozialversicherung in der DDR -Geschichte, Ausgaben und Leistungen, in: W. „Thiele Das Gesundheitswesen (Hrsg.), der DDR: Aufbruch oder Einbruch, St. Augustin 1990.

Die geschilderten finanziellen Restriktionen müssen berücksichtigt werden, wenn man zu einer gerechten Beurteilung des Sozialwesens der DDR, vor allem der Arbeit der dort Beschäftigten, kommen will. Die chronische Unterfinanzierung hatte eine erhebliche Einschränkung in der Lebensqualität der zu betreuenden Menschen zur Folge und äußerst hohe Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten. Diese mußten nicht nur mit den auch für Westdeutschland geltenden Kriegsfolgen fertig werden, sondern auch mit DDR-spezifischen Entwicklungen. Ich möchte dies am Beispiel der Alten-und Pflegeheime sowie der Kindertagesstätten darstellen, wobei ich mich teilweise auf die Region des heutigen Landes Brandenburg beschränke. 1. Alten-und Pflegeheime Das Gebiet der ehemaligen DDR, insbesondere das heutige Land Brandenburg, war von den Kampfhandlungen gegen Ende des Zweiten Weltkrieges stärker zerstört worden als Westdeutschland. Davon waren auch die hier in der weitgehend ländlichen Struktur nur spärlich vorhandenen Alteneinrichtungen betroffen. Pflegeeinrichtungen waren zudem im Laufe des Krieges in Lazarette umgewandelt worden und wurden nun von den russischen Besatzungsstreitkräften belegt.

Die Ausgangsbedingungen für stationäre Pflege alter Menschen waren aber nicht nur deshalb ausgesprochen schlecht. Wie überall in Deutschland waren Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen unterzubringen. Die wenigen noch nutzbaren Zweckbauten, z. B. kirchliche Stiftungen, waren für diese Aufgaben nicht eingerichtet, stammten sie doch fast ausschließlich aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Es mußten die für ganz Deutschland typischen Notunterkünfte und Flüchtlingslager gebaut werden. Diese Flüchtlingslager konnten bald in Altenheime umgewandelt werden, da die Jüngeren aus diesen Lagern abwanderten. Hinzu kamen Verwendungen alter Schlösser und Adelssitze, von denen es in Brandenburg eine reichliche Anzahl gab. Alles in allem glichen die Wohnbedingungen in den Altenheimen den tristen Bedingungen, unter denen die gesamte Bevölkerung zu leiden hatte.

Ende der fünfziger Jahre wurde ein starkes Anwachsen des Bedarfes an Heimplätzen spürbar. Dafür war nicht nur der demographisch bedingte Anstieg der Zahl alter Menschen verantwortlich. Hinzu kamen auch zwei DDR-spezifische Entwicklungen: Zum einen wanderten mehr und mehr, vor allem jüngere Leute, in den Westen ab, die sich nunmehr nicht um ihre älteren Familienangehörigen kümmern konnten. Zum anderen war es für die alten Menschen zumeist billiger, im Heim zu leben als in der eigenen Wohnung. Trotz der -wenn auch bescheidenen -Rentenerhöhungen stiegen die Heimkosten kaum. Sie betrugen bis 1989 maximal 120 Mark im Monat, d. h. weniger als ein Drittel der damaligen Mindestrente. Trotz der bekannten Mängel der Heime gab es daher seit den fünfziger Jahren eine stetig wachsende Nachfrage nach Plätzen.

Man versuchte dieser steigenden Nachfrage durch den Bau einzelner Heime gerecht zu werden. Allerdings fehlten lange Zeit Erfahrungen und Richtlinien für alters-und pflegegerechtes Bauen. Erst ab 1973 galt eine fachspezifische Projektierungsrichtlinie, die 1986 noch einmal überarbeitet wurde. Dies war eine Konsequenz der Politik der sogenannten „Einheit von Wirtschafts-und Sozialpolitik“, die 1971 mit der Ära Honecker begann. Im Rahmen dieser Politik wurde der Neubau von Altenheimen in Gang gesetzt, deren Entwürfe fachlich zunächst von der Gesellschaft für Gerontologie begleitet wurden. Auch wurden eine Reihe ehemaliger Tuberkuloseheilanstalten in Alten-heime umgewandelt. Das bedeutete zwar einen quantitativen Zugewinn an Heimplätzen; jedoch war die Baustruktur dieser Anstalten auf die neue Aufgabe gar nicht eingerichtet, wodurch man ein neues Problem bekommen hatte.

Ab Mitte der siebziger Jahre setzten systematischere Bemühungen in der Altenheimpolitik ein, insbesondere im Zusammenhang mit dem soge-nannten „komplexen Wohnungsbau“. Dabei ging es darum, bei der Schaffung von Wohngebieten neben Schulen, Kaufhallen, Kindergärten, Jugendklubs usw. auch Seniorentagesstätten, Altenwohnheime und Altenpflegeheime einzurichten.

Vorgesehen war eine stärkere Integration der Altenpflegeheime in die Wohngebiete. Dabei setzte sich leider nicht selten das Interesse der Baubetriebe an Großprojekten durch. Das Sozialwesen selbst bekam keine eigenständigen Mittel zum Neubau zur Verfügung. Hinzu kamen Verzögerungen in der Fertigstellung; der Abstand zwischen geplanten und wirklichen Übergabeterminen wurde immer größer. Der Neubau von Altenheimen und die Umwandlung anderer Einrichtungen zu diesem Zweck wurden bis zum Ende der DDR nur graduell verbessert. Das Durchschnittsalter der Gebäude lag 1989 bei 40 Jahren, wobei berücksichtigt werden muß, daß sich 36 Prozent der staatlichen Heimplätze in Gebäuden befand, die 70 Jahre und älter waren.

Diese Mängel hingen nicht nur mit der allgemein geringen Wirtschaftskraft der DDR zusammen, sie waren auch Konsequenz der bereits geschilderten stiefmütterlichen Behandlung der Sozialeinrichtungen bei den Finanzzuweisungen. Den Kreisen als den Rechtsträgern dieser Heime wurden nur 10 bis 20 Prozent der für Instandsetzung und Instandhaltung erforderlichen Mittel von den Plankommissionen zugewiesen. Noch trauriger war die Situation für die kirchlichen Heime, die in der Region Brandenburg immerhin 40 Prozent der Heime und 20 Prozent der Heimplätze zur Verfügung stellten. Es kann daher nicht überraschen, daß 1991 eine Situationseinschätzung im Lande Brandenburg deutlich zeigte, daß der bauliche Zustand der meisten Heime äußerst unbefriedigend war (und größtenteils noch ist): -90 Prozent der Heime waren sanierungsbedürftig.

-Nur 3 Heime entsprachen den bundesrechtlichen Vorgaben. Die Mindestfläche pro Heim-bewohner wird regelmäßig erheblich unterschritten.

Sanitäreinrichtungen sind in einem beklagenswerten Zustand. Technische Hilfen fehlen zumeist. Die Heizsysteme und Küchen-einrichtungen sind veraltet und unwirtschaftlich, vor allem wegen zu hoher Personalintensität.

-94 Häuser mit insgesamt 7500 Pflegeplätzen waren sanierungsfähig, allerdings mit zum Teil erheblichem Umbaubedarf.

-87 Häuser mit insgesamt 3000 Pflegeplätzen waren als Pflegeheime nicht geeignet, können aber einer anderen Nutzung zur Zeit nicht zugeführt werden.

-47 Häuser mit jetzt ca. 3000 Pflegeplätzen sind -auch im Hinblick auf eine andere Nutzung -

nicht mehr sanierungsfähig und ein Fall für die Abrißbirne. Dies sind Zahlen für Brandenburg, jedoch können sie ohne weiteres auf die anderen neuen Bundesländer übertragen werden. Das Bundesministerium für Familie und Senioren hielt Anfang 1992 für die Sanierung der ca. 1400 Altenpflegeheime in den neuen Ländern mit rund 140000 Plätzen 16 Milliarden DM für erforderlich. Hier liegt also eine gigantische Aufgabe vor uns.

Bei all den Mängeln in der Infrastruktur der Alten-pflegeheime sollte aber nicht vergessen werden, daß es auch in der DDR engagierte Mitarbeiter im Sozialwesen gegeben hat, die sich für die spezifischen Belange alter Menschen eingesetzt haben. Mediziner, Soziologen und Gesellschaftswissenschaftler entwickelten Konzeptionen von der soge-nannten komplexen Betreuung älterer Bürger in der vertrauten Umgebung, was -wie bereits erwähnt -leider einen zu geringen Einfluß auf die allgemeine Wohnungsbauplanung hatte. In der Gesundheitsversorgung hatte dies schon erheblich mehr Konsequenzen. Den in den Polikliniken und Ambulatorien als Hausärzte arbeitenden Allgemeinmedizinern wurden spezielle Aufgaben in der Altenversorgung zugeteilt. Es wurden auch mehr Gemeindeschwestern angestellt und die Arbeitsbedingungen für die Volkssolidarität als Wohlfahrtsorganisation in Teilen verbessert. Die Kommunen waren angehalten und versuchten mit wechselndem Erfolg, mit Betrieben, Gewerkschaften, Sportorganisationen usw. Vereinbarungen abzuschließen, die Verpflichtungen für die Betreuung der älteren Menschen festlegten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die damaligen Kreise auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg sich in dieser Hinsicht durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben und nicht hinter anderen Bezirken zurückblieben.

Die Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe waren als ausgesprochen schlecht zu bezeichnen. Die nicht gerade einfache und vor allem in psychischer Sicht hoch belastende Arbeit wurde schlecht bezahlt. Hinzu kamen die im Vergleich zu Großbetrieben unbefriedigenden Sozialleistungen, wie fehlende Werkswohnungen odr Betriebsferien-plätze. All das bewirkte kontinuierliche Abwanderungen von Personal. Die Warnungen von engagierten Fachleuten aus dem Sozialwesen wurden nur zum Teil zur Kenntnis genommen; die Folge waren Verbitterung und Resignation. Dies alles hatte zu einer zunehmenden Diskrepanz zwischen erforderlichem Bedarf und faktisch Realisierbarem geführt -ein Erbe, mit dem wir nun fertig werden müssen.

Im Land Brandenburg ist als Antwort auf die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Pflege alter Menschen in den Heimen ein Investitionsprogramm aufgelegt worden. Dadurch sollen in den nächsten Jahren ca. 5000 Altenpflegeheimplätze neu gebaut und 4500 Plätze saniert werden. Fertiggestellt bzw. im Bau sind zur Zeit acht Heime. Für ein nicht gerade mit Reichtümern gesegnetes Land wie Brandenburg ist dies eine enorme Anstrengung, auf die wir auch ein bißchen stolz sein können. Was nicht heißen soll, daß wir uns damit zufriedengeben. 2. Kindertagesstätten Die Situation in der Versorgung mit Kindertagesstätten war in den ersten Nachkriegsjahren in etwa vergleichbar mit der Lage bei den Altenheimen. Für die Unterbringung wurden vor allem enteignete Gebäude genutzt, aber auch Provisorien wie Baracken. Dem stand ein steigender Bedarf gegenüber, da in der Nachkriegszeit unzählige Familien von alleinstehenden Müttern ernährt werden mußten, die darauf angewiesen waren, ihre Kinder in einen Kindergarten schicken zu können.

1947 gab es auf dem Gebiet der ehemaligen Ost-zone rund 2000 Kindergärten und Horte, deren Zahl sich bis 1949 verdoppelte. Sehr viele Einrichtungen entstanden im Rahmen des „Nationalen Aufbauwerkes“. Auch wenn diese Einrichtungen mit sehr bescheidenen Mitteln arbeiten mußten, waren sie doch eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Frauen und Mütter arbeiten konnten, und gewiß waren, daß ihre Kinder satt wurden und so überleben konnten. Die überwiegende Zahl der Kindergärten waren staatliche Einrichtungen, was auch bis zum Ende der DDR so blieb.

Daneben aber entstanden zunehmend auch Betriebskindergärten und -krippen. Eingerichtet wurden sie, um die Frauen für die Arbeit in den entsprechenden Betrieben gewinnen zu können. Für Kinder, deren Mütter in Schichtwechsel arbeiteten, wurden sogenannte Kinderwochenheime eingerichtet. Diese Kinder wurden nur am Wochenende ins Elternhaus geholt. Auf dem Lande entstanden bereits Ende der vierziger Jahre die Erntekindergärten für die Zeit der Ernte.

Die Kindereinrichtungen der DDR untergliederten sich in -Kinderkrippen und Wochenheime für Kinder bis zu zwei Jahren, -Kindergärten für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung und -Schulhorte für Kinder der Klassen eins bis vier. In der weiteren Entwicklung der DDR wurde das Netz der Kindereinrichtungen ständig erweitert, so daß es 1989 zum Ende der DDR ein nahezu flächendeckendes Angebot an staatlichen und be19 trieblichen Einrichtungen gab. Der Versorgungsgrad mit Kindergartenplätzen stieg von 20, 5 Prozent im Jahre 1950 auf 94 Prozent im Jahre 1988. 84 Prozent aller Kinder im Krippenalter und 83 Prozent der Klinder im Hortalter konnten betreut werden. Damit war faktisch gesichert, daß alle Kinder, deren Eltern es wünschten, einen Kindergarten-oder Hortplatz erhalten konnten.

Eltembeiträge für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten wurden in der DDR nicht erhoben. Die Eltern beteiligten sich lediglich an den Kosten der Essenversorgung; die Höhe des Essen-geldes lag bei 1, 40 Mark für Krippenkinder bei Ganztagsverpflegung, bei 35 Pfennig für ein Mittagessen im Kindergarten plus 20 Pfennig für Getränke sowie bei 55 Pfennig für ein Mittagessen im Hortbereich. Das sind Beträge, die durchaus verkraftbar waren, zumal die Verpflegungskosten im Haushalt dadurch entfielen.

In den Einrichtungen wurde eine regelmäßige ärztliche Betreuung der Kinder gewährleistet. Auch erhielten die Kinder in der Krippe bzw. im Kindergarten die notwendigen Impfungen.

Angesichts des hohen Anteils berufstätiger Frauen und Alleinerziehender wurde das Angebot der Kindereinrichtungen gerne genutzt und angenommen, wobei die staatliche Bevormundung durch die institutioneile Erziehung in Kauf genommen werden mußte. Seit 1965 wurden Krippe und Kindergarten als „unterste Stufe des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ definiert. Zu den sozialen Aufgaben der Krippe traten Bildung und Erziehung mit dem Ziel der Schaffung einer „sozialistischen Persönlichkeit“. Eine freilich nur kleine Alternative boten in dieser Hinsicht die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft auch für konfessionslose Eltern. Davon gab es 164 Einrichtungen, die alle sehr gut ausgelastet waren.

Der Zusammenbruch der DDR stellte die neuen Länder vor die Aufgabe, dieses umfangreiche Netz der Kindergärten zu erhalten und gleichzeitig inhaltlich neu zu konzipieren. Damit verbunden war auch der Aufbau einer pluralen Trägerstruktur, was insofern von Bedeutung ist, weil damit erst dem demokratischen Grundsatz einer pluralen Werteorientierung Rechnung getragen wird. Mit dem Kindertagesstättengesetz vom 10. Juni 1992 hat Brandenburg eine solide Grundlage geschaffen. Dieses Gesetz legt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen fest. Danach ist für -40 Prozent aller Kinder im Alter bis zu drei Jahren, -90 Prozent aller Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und -40 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Platz zur Verfügung zu stellen. Dies sind zwar niedrigere Quoten als in der DDR üblich, jedoch wird dadurch ein in der Bundesrepublik überdurchschnittlich hohes Versorgungsniveau gesichert. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung dieses Projektes, indem es 50 Prozent der Personalkosten übernimmt. Dadurch werden die Träger finanziell entlastet. Neben dem Kreis, der Kommune, den Trägern und dem Land haben aber auch die Eltern einen Beitrag zu den Kosten zu leisten. Derzeit müssen etwa 2 DM für ein Mittagessen in der Krippe bzw. im Kindergarten und 2, 30 DM im Hort von den Eltern aufgebracht werden. Dazu kommt der Elternbeitrag, das soge-nannte „Platzgeld“, der einkommensabhängig gestaffelt ist und von den Trägem der Einrichtung festgelegt werden kann. Vom Land wurden hier Empfehlungen zur Höhe und zur Staffelung gegeben; die monatlichen Beiträge sind beispielsweise für eine mittlere Einkommensgruppe (40000 bis 60 000 DM Jahreseinkommen) -für das l. Kind 90 bis 136 DM in der Krippe, 72 bis 109 DM im Kindergarten sowie 54 bis 82 DM im Hort und -für das 2. Kind 45 bis 68 DM in der Krippe, 36 bis 54 DM im Kindergarten sowie 27 bis 41 DM im Hort. Zur Zeit haben wir in Brandenburg eher Überkapazitäten in den Kindertagesstätten, was mit dem äußerst starken Geburtenrückgang in den vergangenen zwei Jahren und der hohen Arbeitslosenrate zusammenhängt. Dies kann zum Abbau und sogar zur Schließung von Einrichtungen führen, die wir vielleicht in ein paar Jahren wieder benötigen. Diese Entwicklung erfüllt mich mit großer Sorge, wobei ich mich zur Zeit darum bemühe, für die unter diesem Kapazitätsabbau leidenden Beschäftigten in den Kindertagesstätten neue Aufgabenfelder zu erschließen.

III. Einrichtungen des Gesundheitswesens

Tabelle 3: Versorgungsdichte im Gesundheitswesen der DDR und der Bundesrepublik

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), Daten des Gesundheitswesens 1991, Baden-Baden 1991; Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), Jahresgesundheitsbericht für das Gebiet der ehemaligen DDR 1989, Berlin 1990; eigene Zusammenstellung.

In der Gesundheitspolitik haben wir aus der Sicht als ehemalige DDR-Bürger eine merkwürdige Zeit hinter uns; Erst wurde uns das westdeutsche System der gesetzlichen Krankenversicherung und die davon finanzierten Versorgungsstrukturen ohne Wenn und Aber als das angeblich „beste Gesundheitswesen der Welt“ verkauft und das gesamte DDR-Gesundheitssystem in seine Strukturen gepreßt. Dann stellte sich heraus, daß dieses angeblich beste System der Welt selber einer gründlichen Reform bedurfte, um auch weiterhin bezahlbar zu bleiben. Das Gesundheitsstrukturgesetz wurde vor einem Jahr verabschiedet -im übrigen unter tatkräftiger Mitwirkung von Brandenburg und den anderen neuen Ländern. Mittlerweile aber werden vorerst noch zaghafte, aber doch hörbare Stimmen gerade in Westdeutschland laut, die daran erinnern, daß man so manche Einrichtung des DDR-Gesundheitswesens vielleicht doch besser erhalten hätte. Diejenigen, die diese Überlegung anstellen, verbinden das nicht mit einer allgemeinen Sehnsucht nach dem alten DDR-Gesundheitswesen. Aber es gab dort Institutionen und Formen der Arbeitsteilung, die von ihrer Anlage her größere Wirtschaftlichkeit und Effektivität ermöglichten, als das die gegebenen Strukturen des deutschen Gesundheitswesens versprechen können.

Von ihren völlig verschiedenen Grundmustern -hier ein staatliches Versorgungssystem, dort ein selbstverwaltetes Krankenkassensystem -einmal abgesehen, gab es zwischen den beiden Versorgungssystemen gravierende Unterschiede in der Ausstattung, die auf den ersten Blick zu der Annahme verführen mußten, das westdeutsche System sei schon von seiner ganzen Anlage her das überlegene. In Westdeutschland bestand das Problem in der Gesundheitspolitik nicht zuletzt darin, einer Fehlverwendung von Ressourcen Einhalt zu gebieten. Die Reformbestrebungen richteten sich darauf, die medizinische Versorgung nicht durch zusätzliche Ausgaben zu verbessern, sondern durch Umschichtungen innerhalb des Gesundheitsbudgets. Das Gesundheitswesen der DDR hingegen war chronisch unterfinanziert -mit der Folge, daß seine Infrastruktur systematisch heruntergewirtschaftet wurde. Das wiederum hatte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Ärzten und Pflegepersonal, was sich trotz deren unstreitig hoher Qualifikation auf die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung niederschlagen mußte. Wenn die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der gesundheitlichen Versorgung in der DDR relativ groß war, dann lag dies in erster Linie an der Tüchtigkeit und dem Einsatz des Personals in den Einrichtungen.

Die Gesundheitsstatistik wirft freilich kein gutes Licht auf die Verhältnisse in der DDR. Ein Vergleich der Lebenserwartungswerte der DDR mit denen in der Bundesrepublik geht vor allem seit Mitte der siebziger Jahre deutlich zu Lasten der DDR. Die DDR hatte noch in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre bessere Lebenserwartungswerte als die Bundesrepublik. Diese Entwicklung kippte in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre, um ab Mitte der siebziger Jahre in eine Entwicklung überzugehen, die in immer höheren Lebenserwartungswerten der Bevölkerung der Bundesrepublik gegenüber denen der DDR-Bevölkerung bestand. So war z. B.der Zuwachs der Lebenserwartung in den achtziger Jahren bi der männlichen Bevölkerung der Bundesrepublik je nach Altersgruppe um das Zwei-bis Achtfache höher als in der DDR.

Es wäre jedoch äußerst fahrlässig, diese Entwicklung in einen ursächlichen Zusammenhang mit den Mängeln im Gesundheitswesen der DDR zu bringen. Die Qualität der medizinischen Versorgung hat in den Industrieländern einen vergleichsweise geringen Einfluß auf die Erhöhung der allgemeinen Lebenserwartung. Dafür sind nach wie vor die Arbeits-und Lebensbedingungen, Ernährungsweisen, Wohnbedingungen, Verkehr usw. die entscheidenden Faktoren. Dennoch hatten auch die Mängel in der medizinischen Versorgung bestimmte Auswirkungen auf die Sterblichkeit in der DDR.

Es bestand also beim Zusammenbruch der DDR überhaupt kein Zweifel daran, daß die medizinische Versorgung trotz aller Anstrengungen der Ärzte und Pflegekräfte einer erheblichen Verbesserung bedurfte, die vor allem in Investitionen in die Infrastruktur der Versorgungseinrichtungen bestehen mußte. Die Defizite lagen vor allem in der baulichen und apparativen Ausstattung, zum Teil auch in der medikamentösen Versorgung, jedoch nicht in der Versorgung mit Ärzten oder der Zahl der Krankenhausbetten. Wie Tabelle 3 deutlich zeigt, gab es hier allenfalls bei den Apothekern nennenswerte Unterschiede in der Versorgungsdichte zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

Die Arztdichte lag in der DDR seit Ende der sechziger Jahre nur noch geringfügig unter der in der Bundesrepublik, wobei man sich fragen muß, ob hier nicht eine relative „Überversorgung“ mit Ärzten geherrscht hat. Für die steigende Arztdichte war in der DDR nicht nur eine höhere Ausbildungskapazität verantwortlich, sondern vermutlich auch die fehlende Möglichkeit der Abwanderung in die Bundesrepublik. Anders ist jedenfalls die enorme Steigerung der Versorgungsdichte von 1960 auf 1970 nicht zu erklären. In der Versorgungsdichte bei Zahnärzten wurde in der DDR in den siebziger Jahren ein großer Sprung nach vorn getan mit dem Ergebnis, daß sie 1989 in der DDR größer war als in der Bundesrepublik.

Die großen Unterschiede in der Versorgung mit Apotheken und Apothekern lassen zwar auf eine gewisse Mangelsituation in der DDR schließen. Jedoch dürfte angesichts des von Fachleuten übereinstimmend als überhöht bezeichneten Verordnungsvolumens von Arzneimitteln in der Bundesrepublik die dortigen Versorgungszahlen kein angemessener Maßstab sein. Zwar läßt die Entwicklung der letzten beiden Jahre befürchten, daß sich die Ärzte in den neuen Ländern in ihrem Verordnungsverhalten den Gewohnheiten ihrer Kollegen in den alten Ländern immer mehr anpassen. Hier sind aber mit dem Gesundheitsstrukturgesetz durch Richtgrößen und die neueingeführte Positivliste bestimmte Grenzen gesetzt worden, so daß man davon ausgehen kann, daß keine über die in Tabelle 3 zu findenden Zahlen der Einwohner je Apotheker wesentlich hinausgehende Entwicklung zu erwarten ist.

Bei der Zahl der Krankenhausbetten ist über die Jahre hinweg in der Bundesrepublik und der DDR eine konstant gleiche Entwicklung zu beobachten -allerdings nur, was die quantitative Ausstattung angeht. Bekanntlich sagt die Zahl der Krankenhausbetten nicht allzuviel über die Qualität der stationären Versorgung aus. Hier gab es in der DDR erhebliche Mängel, wie ich weiter unten noch zeigen werde. 1. Ambulante Versorgung In wohl kaum einem anderen Bereich der medizinischen Versorgung waren die Systemunterschiede zwischen der Bundesrepublik und der DDR so groß wie in der ambulanten Versorgung. In der Bundesrepublik herrschte das nunmehr auch in den neuen Ländern etablierte System der kassenärztlichen Versorgung mit selbständigen niedergelassenen Ärzten, die zumeist in Einzelpraxen arbeiten. Kooperative Praxis-organisationen sind nur sehr eingeschränkt in Form von Praxisgemeinschaften oder Gruppen-praxen möglich; das Kassenarztrecht steht auch heute noch interdisziplinären Arbeitsformen in der ambulanten Versorgung im Wege. Hinzu kommt, daß das Kassenarztsystem in der Bundesrepublik eine Entwicklung genommen hat, die auf eine Vernachlässigung der Allgemeinmedizin hinausgelaufen ist. Von den ca. 75000 niedergelassenen Ärzten arbeiteten 1990 in der Bundesrepublik knapp 58 Prozent als Fachärzte, knapp 18 Prozent als Allgemeinärzte und ca. 24 Prozent als Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, sogenannte „praktische Ärzte“, die im Gesundheitswesen der DDR nur im Rahmen der Weiterbildung vorhanden waren und ansonsten keine wesentliche Bedeutung hatten.

Der entscheidende Unterschied in der ambulanten Versorgung zwischen der DDR und der Bundesrepublik war natürlich das Verhältnis von angestellten zu selbständigen Ärzten. Während es in der Bundesrepublik den Status des angestellten Arztes in der ambulanten Versorgung so gut wie gar nicht gab, waren in der DDR die frei niedergelassenen Ärzte eine ausgesprochene Rarität. Wie Tabelle 4 zeigt, gab es 1989 in der DDR nur noch 341 Arztpraxen und 447 selbständige Zahnarztpraxen.

Tabelle 4 zeigt auch, daß die ambulante Versorgung in der DDR von verschiedenen Einrichtungstypen wahrgenommen wurde, die sich nach Größe und Zahl der vertretenen Fachrichtungen unterschieden. Kernstück der Versorgung waren die insgesamt 622 Polikliniken, von denen 151 betriebliche Polikliniken waren. Die Polikliniken beschäftigten im Durchschnitt zuletzt ca. 21 angestellte Ärzte, waren also relativ große Einrichtungen (Tabelle 5). Vor allem die Polikliniken, die den Bezirkskrankenhäusern zugeordnet waren, verfügten über einen vergleichsweise guten Ausrüstungsstandard.

Neben den Polikliniken gab es die Ambulatorien, die vor allem in der hausärztlichen Versorgung aktiv waren; von den insgesamt 1023 Ambulatorien waren 364 Betriebsambulatorien. Hinzu kamen 1635 staatliche Arztpraxen, die ebenfalls vornehmlich in der hausärztlichen Versorgung beschäftigt waren. Ergänzt wurden diese medizinischen Einrichtungen in der ambulanten Versorgung durch insgesamt 5585 Gemeindeschwestemstationen, die vor allem Aufgaben in der sozialen Betreuung wahrnahmen.

Eine wichtige Besonderheit in der ambulanten medizinischen Versorgung der DDR waren die Dispensaires, die chronisch Kranke (u. a. Rheumatiker, Diabetiker, Krebskranke), aber auch Schwangere betreuten. Bei diesen Dispensaires sind zwei verschiedene Typen zu unterscheiden: -Obligate Dispensaires, die durch zahlreiche Anordnungen und Bestimmungen in ihrer Arbeitsweise reglementiert wurden. Sie waren zuständig für die Schwangerenbetreuung, Mütterberatung, Jugendgesundheitsschutz, Diabetikerberatung, Geschwulstbetreuung, Lungen-krankheiten und Tuberkulose. In diesem Bereich war häufig zu beobachten, daß die zwar medizinisch durchaus sinnvolle, aber mitunter sehr bürokratische Arbeitsweise die Effektivität dieser Einrichtungen behindert hat. -Fakultative Dispensaires: Diese Betreuungsform entstand auf Eigeninitiative von Ärzten auf Grundlage lokaler Vereinbarungen.

Der Unterschied zwischen Dispensaires und traditioneller ambulanter Versorgung bestand darin, daß die Ärzte die medizinische und soziale Betreuung in einer Einheit von Prophylaxe, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation gestalten konnten. Es war eine einheitliche Behandlungsweise, die gerade bei den mit vielen sozialen Problemen verbundenen chronischen Volkskrankheiten eine große Bedeutung hat.

Die Dispensaires arbeiteten seit etwa Mitte der siebziger Jahre und hatten gegen Ende der achtziger Jahre einen Betreuungsgrad von 18 auf 1000 Einwohner bei den Männern und von 34 auf 1000 Einwohner bei den Frauen.

Mit der Einführung des Kassenarztsystems wurde die Dispensairebetreuung faktisch zerschlagen. Dies gehört zu den wenig effektiven Kapiteln bei der Umgestaltung des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern. Um ähnliche Versorgungsketten für chronisch Kranke sicherzustellen, müssen nunmehr komplizierte mehrseitige Verträge zwischen Krankenkassen, Kassenärzten und Gesundheitsverwaltung geschlossen werden. Aber auch damit konnte das Niveau der Dispensairebetreuung in der DDR noch nicht wieder erreicht werden. Es wird zu den wesentlichen Aufgaben der Landesgesundheitspolitik nicht nur in Brandenburg, sondern auch in den anderen neuen Ländern gehören, diese zerstörten Strukturen wiederherzustellen. Darüber sind sich die Gesundheitsminister der neuen Länder einig, was sie auch in einem gemeinsamen Papier für die Gesundheitsministerkonferenz im November 1993 dargelegt haben. Die Betreuung chronisch Kranker wird zu einer zunehmend wichtigen Aufgabe im Gesundheitswesen, bei der es gerade im traditionellen deutschen Kassenarztsystem schwerwiegende, allgemein bekannte Defizite gibt.

Ansonsten kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Umbau von einem staatlichen, mit angestellten Ärzten arbeitenden Versorgungssystem zu einem System selbständiger Kassenärzte mehr oder weniger reibungslos vonstatten ging. In Brandenburg haben wir dabei von vornherein darauf geachtet, daß die Versorgungsstrukturen, die durch die Polikliniken geschaffen wurden, nicht endgültig verschwinden. Im System der Polikliniken ist ein wichtiger und zukunftsträchtiger Ansatz für die Organisation der ambulanten Versorgung zu sehen. Unter dem Vorzeichen knapper werdender finanzieller Mittel wird man auch in der ambulanten Versorgung nicht darum herumkommen, sich mehr Gedanken darüber machen zu müssen, wie die Versorgung effizienter als mit dem gegenwärtigen System von Einzelpraxen sicherzustellen ist. Auf Dauer werden es sich die Kassenärzte nicht leisten können, in Einzelpraxen mit teuren Ausrüstungen zu wirtschaften, wenn kooperative Arbeitsformen nach dem Vorbild von Polikliniken sich als wirtschaftlicher herausstellen.

Auch aus der Sicht des Patienten haben kooperative Arbeitsformen von Ärzten innerhalb eines Hauses ihre Vorteile: Man benötigt keine langen Überweisungswege mehr, sondern kann bei entsprechendem Bedarf in einem Haus von verschiedenen Ärzten behandelt werden. In anderen Ländern ist ein solcher Behandlungsstil gang und gäbe, in der Bundesrepublik wird er aber durch das starre Kassenarztrecht behindert. Die Landesregierung von Brandenburg unterstützt daher Projekte, die Polikliniken zu modernen, leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Gesundheitszentren umzubauen. Die bisher vorliegenden Modelle müssen als vielversprechend bezeichnet werden, auch wenn nicht geleugnet werden kann, daß es in verschiedenen Einrichtungen Probleme gibt. Tatsache ist auch, daß nur acht Prozent der Ärzte in der niedergelassenen Versorgung in Brandenburg in diesen Einrichtungen arbeiten. Im Moment ist es finanziell noch attraktiver, sich als selbständiger Arzt niederzulassen; das muß aber angesichts steigender Arztzahlen und konstanter, wenn nicht sinkender finanzieller Mittel nicht so bleiben.

Insofern bin ich sehr optimistisch, daß die Brandenburger Gesundheitszentren sich in der nächsten Zeit als ausgesprochen tragfähige Modelle für die Zukunft der ambulanten Versorgung präsentieren werden. Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, daß mittlerweile auch in Ärzteverbänden, die sich vor Jahren noch vehement für die Abschaffung der Polikliniken eingesetzt haben, über neue Formen der Praxisorganisationen nachgedacht wird, die in ihren Strukturen so weit von dem Modell der Polikliniken gar nicht entfernt sind. 2. Krankenhäuser Die Krankenhausversorgung in der DDR war in ihrer Grundstruktur durchaus mit dem System in der Bundesrepublik vergleichbar. Ich hatte eingangs dieses Abschnittes bereits darauf hingewiesen, daß bei der Versorgung mit Krankenhaus-betten keine gravierenden Unterschiede zwischen der Bundesrepublik und der DDR festzustellen waren. Tabelle 6 belegt dies nur teilweise, wobei man davon ausgehen muß, daß auch die Unterschiede nicht so sehr strukturell ins Gewicht fallen.

Diese Unterschiede ergeben sich in erster Linie in wirtschaftlicher Hinsicht. Tabelle 6 zeigt deutlich, daß die durchschnittliche Verweildauer und die Kapazitätsauslastung in der DDR erheblich schlechtere Werte auswiesen als in der Bundesrepublik. Obwohl -wie in der Bundesrepublik -ein deutlicher Bettenabbau in den letzten 20 Jahren vollzogen worden war, hatte sich die Kapazitätsauslastung der Krankenhäuser in der DDR deutlich verschlechtert. Wenn sie zum Ende der DDR bei ungefähr 75 Prozent im Durchschnitt lag, dann muß man wissen, daß es auch Krankenhäuser gab, die nur auf eine Auslastung von ca. 60 Prozent kamen.

Die relative Unwirtschaftlichkeit der Krankenhäuser in der DDR war nicht die Folge unqualifizierten Personals. Im Gegenteil: Die Ärzte und Pflegekräfte hatten eine hervorragende Ausbildung und konnten mit ihren Kenntnissen im internationalen Vergleich durchaus standhalten. Das Problem war die bauliche und apparative Ausstattung, die ein westlichem Standard entsprechendes Wirtschaftsverhalten gar nicht zuließ. Darunter leiden wir auch heute noch in der Krankenhaus-planung der neuen Länder. Viele Krankenhäuser sind in einem baulich miserablen Zustand und entstammen häufig noch der Krankenhausbaukonzeption der Jahrhundertwende (Pavillon-Bauweise), die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr vernünftig zu bewirtschaften ist. Diese alten Krankenhäuser erfordern einen enormen Aufwand an Personal sowie Kosten, die in modernen Einrichtungen gar nicht vorkommen, wie z. B. aufwendige Krankentransporte und hohe Heizungskosten; generell sind die Fixkosten in diesen Häusern überproportional hoch.

Die Landesregierung Brandenburg hat -wie die Regierungen in anderen neuen Bundesländern ebenfalls -erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der stationären Versorgung zu erhöhen: Die Zahl der Betten sank von 1989 bis 1992 um fast 20 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der behandelten Fälle je 1000 Einwohner um über 30 Prozent, was nur durch eine erhebliche Reduzierung der Verweildauer und eine Verbesserung des Auslastungsgrades erreicht werden konnte. Die entsprechenden Daten zeigen, daß hier vor allem in der Verweildauer eine erhebliche Reduzierung stattgefunden hat. Wenn der Auslastungsgrad immer noch auf einem relativ niedrigen Stand ist, dann hat dies auch mit Brandenburger Besonderheiten zu tun. Brandenburg hat -ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern -als sehr dünn besiedeltes Land das Problem, Krankenhäuser auch in Regionen vorhalten zu müssen, wo sie nicht in jeder Hinsicht rentabel geführt werden können.

Die Schließung von solchen Krankenhäusern hätte zur Folge, daß die Bevölkerung in diesen Gebieten sehr weite Wege auf sich nehmen müßte, um in ein Krankenhaus zu kommen. Dies wollen wir unseren Bürgern möglichst nicht zumuten. Wir werden uns in Zukunft verstärkt Gedanken darüber machen müssen, inwieweit es möglich ist, auch kleine Krankenhäuser mit einer geringen Kapazität von z. B. 80 bis 100 Betten wirtschaftlich zu führen.

Aber alle landespolitischen Anstrengungen allein werden nicht ausreichen, den Nachholbedarf in der stationären Versorgung hinreichend zu befriedigen. Die neuen Länder haben daher ihre Zustimmung zum Gesundheitsstrukturgesetz geschlossen davon abhängig gemacht, daß ein Investitionsprogramm zur Befriedigung dieses Nachholbedarfs aufgelegt wird, das gemeinsam von Bund, den neuen Ländern und den Krankenkassen finanziert wird. Ab 1995 werden für zehn Jahre jedes Jahr zusätzlich zu den normalen Krankenhausinvestitionen der Länder jährlich 2, 1 Milliarden DM (jeweils 700 Mio. DM von Bund, Ländern und Krankenkassen) in den Krankenhausbereich fließen. Wir werden daher mittelfristig den enormen Investitionsstau im Krankenhausbereich der neuen Länder auflösen können und einen Versorgungsstandard erreichen, der modernen Ansprüchen voll und ganz genügen wird.

IV. Ausblick

Tabelle 4: Einrichtungen der ambulant-medizinischen Versorgung in der DDR (1950-1989)

Quelle: s. Tabelle 3.

Ich habe zu zeigen versucht, daß die Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens der DDR unter einem erheblichen Widerspruch litten: Einerseits hatten sie sich selbst einem hohen Anspruch ausgesetzt, konnten aber diesen Anspruch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln in keiner Weise angemessen befriedigen. Die Folge waren nicht nur miserable Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und Einschränkungen für die zu betreuenden Bürger. Die Mängel hatten auch zur Folge, daß mit sehr viel weniger Mitteln als heute eine Versorgung aufrechterhalten werden konnte, die trotz allem die Bürger zufriedenstellte. Natürlich spielte dabei auch eine Rolle, daß man es ja nicht besser kannte.

Dennoch sollte man das, was in den Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens der DDR geleistet wurde, nicht geringschätzen. Ich wünschte mir manchmal, das damals erforderliche und ausgeübte Improvisationstalent könnte sich stärker über die Zeit retten, um die Probleme, die wir heute beim Neuaufbau des Gesundheits-und Sozialwesens in den neuen Ländern haben, besser bewältigen zu können.

Darüber hinaus sollte man bei dieser Aufgabe auch immer im Hinterkopf behalten, daß es womöglich diese oder jene Aspekte des alten Versorgungssystems gegeben hat, die es wert sind, erhalten zu bleiben.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Regine Hildebrandt, Dr. rer. nat., geb. 1941; 1959-1964 Studium der Biologie an der Humboldt-Universität zu Berlin; 1964-1968 stellvertretende Abteilungsleiterin der Pharmakologischen Abteilung in der Arzneimittelforschung im Großbetrieb VEB Berlin-Chemie; 1978-1990 Bereichsleiterin in der Zentralstelle für Diabetes und Stoffwechselkrankheiten in Berlin; 1989 Engagement in der Bürgerbewegung „Demokratie Jetzt“, Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei der DDR (SDP), die sich später mit der SPD vereinigte; von April bis August 1990 Ministerin für Arbeit und Soziales in der Regierung de Maiziere; seit November 1990 Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen der Regierung des Landes Brandenburg. Veröffentlichungen u. a.: Deutsche Ansichten -Das darf doch nicht alles gewesen sein!, 1992; Deutschland im Jahre drei -Eine Zwischenbilanz, 1993.