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Zusammenhänge der Modernisierung des Rechtsextremismus mit der Modernisierung der Gesellschaft | APuZ 46-47/1993 | bpb.de

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APuZ 46-47/1993 Zusammenhänge der Modernisierung des Rechtsextremismus mit der Modernisierung der Gesellschaft Jugend -Gewalt -Extremismus in Sachsen-Anhalt. Ergebnisse eines Forschungs-und Bildungsprojektes Deeskalation von Jugendgewalt. Praktische Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt Mobile Jugendarbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen in Baden-Württemberg. Ein sozialpädagogischer Ansatz zur Konfliktbearbeitung

Zusammenhänge der Modernisierung des Rechtsextremismus mit der Modernisierung der Gesellschaft

Kurt Möller

/ 18 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Ausgangspunkt des Beitrages ist das offensichtliche Ungenügen bisheriger gesellschaftlicher Strategien der Abwehr des (wieder) aufkeimenden Rechtsextremismus. Hier wird argumentiert, daß seine Ursachen nicht zuletzt in der Ignoranz oder in einer nur oberflächlichen Wahrnehmung der neuartigen Konturen des aktuellen Rechtsextremismus liegen. Insbesondere wird seine Modernisierung nicht im Zusammenhang mit der Modernisierung der Gesellschaft betrachtet. Indem die Schattenseiten ihrer Tendenzen zur Individualisierung, Rationalisierung, Ökonomisierung und Verrechtlichung auf ihren Zusammenhang mit gegenwärtig vorfindlichen Ausprägungen rechtsextremer Orientierungen geprüft werden, ergeben sich neue Perspektiven der Bewertung des Problems. Sie lassen die Tiefendimensionen erfolgsorientierter politisch-pädagogischer Bearbeitungen erahnen.

I. Rechtsextremismusdefinitorische Grenzziehungen

„Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ -ein Stakkato-Ruf, den wir in der letzten Zeit allzu-oft hören mußten. Ist rechtsextrem, wer diesem Slogan zustimmt? Wohl kaum. Zumindest: Nicht unbedingt.

Diese Einschätzung ergibt sich aus der in Fachkreisen weithin geteilten Rechtsextremismus-Definition Wilhelm Heitmeyers In formelhafter Verkürzung heißt sie: RE = IdU + GA; oder weniger algebraisch verklausuliert: Rechtsextremismus (RE) besteht im Zusammenfließen von Ideologien der Ungleichheit (IdU) und Gewaltakzeptanz (GA). Eine politische Position oder Äußerung ist danach als rechtsextrem zu bezeichnen, wenn zur Befürwortung von Ungleichheitsideologien Gewaltförmigkeit hinzutritt. In Fortführung dieser Begriffsbestimmung erscheinen heute jedoch drei Ergänzungen hinzufügenswert:

Erstens sind Ideologien der Ungleichheit in zwei Dimensionen binnendifferenzierbar: Zum einen enthalten sie die schon der älteren Definition anhaftende Dimension der vertikalen Ungleichwertigkeit; zum anderen die der Forderung nach faktischer Ungleichbehandlung. Mit anderen Worten: Bestandteile rechtsextremer Orientierungen sind nicht nur Behauptungen eigener -beispielsweise kultureller, nationaler oder „rassischer“ -Überlegenheit und vice versa fremder Minderwertigkeit, sondern nicht minder auch Forderungen nach und bewußte Akzeptanz von sozialer, ökonomischer, kultureller, rechtlicher und politischer Ungleichbehandlung bestimmter Menschen oder Menschengruppen.

Zweitens lassen sich verschiedene Varianten der Gewaltakzeptanz unterscheiden, und zwar vier eskalierende: -die Überzeugung der unabänderlichen Existenz und die daraus gefolgerte Tolerierung von Gewalt als „normalem“ Konfliktlösungsmittel, -die Billigung fremdausgeübter Gewalt -sei sie von Privatpersonen ausgeführt oder obrigkeitsstaatlich-repressiv, -eigene Gewaltbereitschaft und die -tatsächliche Gewalttätigkeit.

Eingängiger und vergröbernd formuliert bedeutet dies: Gewaltakzeptanz fängt längst vor dem Zündeln, Zuschlägen oder Zustechen an

Drittens sind neben den mehr kognitiv strukturierten Überzeugungssystemen und Argumentationsnetzen von Ideologien mit ihrer aktiven Abwertungs-und Ausgrenzungspropaganda psychische, oft milieuinduzierte Dispositionen im Sinne von Mentalitäten anzunehmen. In ihnen sind die nichtsystematisierbaren bzw. nichtsystematisierten Stimmungen, Gefühle und Gedanken gebündelt, die die Gesellschaft aufweist Von besonderer Beständigkeit und geringer Flexibilität beinhalten sie zahlreiche Distanzierungshaltungen gegenüber dem Ungewohnten und Fremden, die gleichsam im Um-und Vorfeld der Übernahme von Ideologien hegen.

II. Rechtsextreme Orientierungenneuartige Konturen

Wenn nun von Modernisierung des Rechtsextremismus die Rede ist, so sind damit vorrangig Schwerpunktverlagerungen bei seinen drei Kemelementen, also bei Ungleichheitsideologien, Gewaltakzeptanz und Mentalitäten, gemeint. Zu den auffälligsten und wohl auch wichtigsten diesbezüglichen Veränderungstendenzen gegenüber der Hochkonjunktur des Rechtsextremismus in den dreißiger und frühen vierziger, aber auch seinen Revitalisierungen in den fünfziger und Ende der sechziger Jahre in der Bundesrepublik Deutschland zählen die Verschiebungen, die im folgenden diskutiert werden. Illustriert werden sie jeweils mit einem Zitat von Jugendlichen, mit denen wir in unseren Forschungszusammenhängen ins Gespräch kamen 1. Zu den Ideologien der Ungleichheit „Ich hab nix gegen Ausländer persönlich. Das sind genauso Menschen wie wir. Aber die sind einfach zu viele. Und deshalb müssen die raus aus Deutschland; ist ja schließlich unser Land hier, oder?“ -so ein siebzehnjähriger Lehrling aus einer Großstadt Westdeutschlands im September 1987. Das Zitat gibt -nach letzten Umfragen zu schließen -die Meinung einer großen Mehrheit der bundesdeutschen Wahlbevölkerung wieder.

Es macht deutlich: Der neue Rechtsextremismus hat es nicht mehr in jedem Fall nötig, rassistisch zu argumentieren. Die biologistische Abwertung der anderen ist für ihn keine unbedingte Konstitutionsbedingung mehr. Es reicht eine nationalistische Argumentation, um Ausgrenzung zu begründen. Nicht mehr: „Du Untermensch von minderwertiger Rasse“, sondern: „Pech gehabt, hast halt den falschen Paß“ lautet die Parole.

Ungleichheitsideologien verschieben sich im intergenerationellen Vergleich massenhaft von Ungleichwertigkeitspositionen zu nationalistisch begründeten Ungleichbehandlungspositionen. Diese Bewegungsrichtung steht im Einklang mit ethnopluralistischen Auffassungen der Neuen Rechten. Sie setzen auf das „Recht auf kulturelle Differenz“ gleichermaßen wie auf das Recht auf nationale Heimat und auf völkische Homogenität. Viel bedenklicher aber ist ihre Übereinstimmung mit nationalstaatlich argumentierender offizieller Ausländer-und (Anti-) Migrationspolitik. Dies ist der wahre Grund dafür, daß historische Anleihen in der Szene trotz unübersehbar steigender Militanz insgesamt noch meist auf symbolischer Ebene verbleiben. „Die Ausländer und die Asis, die müssen wirjagen“ -so ein 14jähriger Skin, Hauptschüler aus einer mittelgroßen Stadt Süddeutschlands. Der alte Rechtsextremismus des Nationalsozialismus machte für sich eine Reihe von wohlfahrtsstaatlichen Komponenten geltend. Sie sollten Gleichheit und Gleichbehandlung der „arischdeutschen Volksgenossen“ suggerieren. Der neue Rechts-extremismus der achtziger und neunziger Jahre dagegen polemisiert gegen eine angebliche Ausuferung wohlfahrtsstaatlicher Dienstleistungen. Als Rechtspopulismus wirbt er für einen „sozialen Patriotismus“ (Franz Schönhuber), in dem das Soziale hinter dem Patriotischen verschwindet. „Deutschland darf nicht zum Sozialamt des gesamten Mittelmeerraums werden!“ -dieser REP-Slogan stellt dabei nur die Spitze eines Eisbergs an gesellschaftlich weithin geteilten Ausgrenzungshaltungen dar. 2. Zur Gewaltakzeptanz Der Kem des klassischen Verständnisses der Funktion von Gewalt bei der Übernahme der Macht im Staate durch die extreme Rechte löst sich allmählich auf. An einen militärisch straff organisierten Umsturz durch eine rechte Bürgerkriegsarmee glaubt außerhalb zahlenmäßig kleiner neonazistischer und neofaschistischer Grüppchen kaum noch jemand.

Zerfallstendenzen gehen in zwei Hauptrichtungen. Die erste wird durch das folgende Zitat illustriert: „Wenn die anderen umgehauen sind, dann trittst du noch’n paarmal aufn Kopp, solange bis die Bullen kommen. "

In den Auffälligkeitsbereichen rechter Gewalt (im übrigen: nicht nur dort) macht sich eine Entregelung des Gewalthandelns breit: Es bedarf immer weniger ritueller Anlässe, um gewalttätig zu werden; Fairneß-Regeln im Kampf werden zunehmend obsolet; Brutalitäten von Brandanschlägen bis hin zum Mord sind im Anstieg begriffen, weil die Tötungshemmung vielfach entfällt; Affektkontrolle und Selbstdisziplin lassen nach; psychologische Reaktanz steigt an; gewaltkanalisierende Hierarchisierungen werden in Frage gestellt; Formen symbolischer Unterwerfung zählen immer weniger. Folge ist, daß eruptive Aggression immer mehr einem organisiert geplanten Vorgehen entgleitet und rechtes Gewalthandeln sich nicht mehr ohne weiteres dem politischen Kalkül selbsternannter Führer unterwirft.

Doch eine zweite Entwicklungsrichtung ist quantitativ und qualitativ besorgniserregender als die im Lichtkegel öffentlicher Aufmerksamkeit verfolgten Gewaltexzesse:„Oft genug harn se mich gekriegt beim Auf-mischen von Ausländern und so. Knast? Ich bin doch nicht doof. Da wähl ich lieber heute Republikaner. Auch wenn die natürlich schlapp sind."

Die hier zitierte Auffassung macht die Verlagerung von eigener, politisch motivierter Gewalttätigkeit -übrigens auch biographisch mit steigendem Alter -zur Billigung bzw. Tolerierung fremdausgeübter Gewalt, insbesondere dabei auch systemisch-struktureller Gewalt, deutlich. In diesem Bereich scheinen auch größtenteils die spezifisch weiblichen Anfälligkeiten zu liegen Nach den Studien der Gewaltkommission der Bundesregierung weist zirka ein Drittel der wahlberechtigten bundesdeutschen Bevölkerung ein „Repressions-Syndrom“ auf: Man plädiert für eine autoritärere Staatsgewalt, die rabiater durchgreifen soll, und ist dabei auch bereit, Gesetzes-verletzungen durch die Polizei in Kauf zu nehmen An dieser Stelle erweist sich die eigentliche Brisanz modernisierter Rechtsaußenpositionen, nämlich ihre Normalisierung, ihr Ausbruch aus dem rechtsextremen Ghetto am Rande der politischen Landschaft, ihr Driften in die Mitte des politischen Akzeptanzbereiches. 3. Zur Mentalitätsebene Bei oberflächlicher Betrachtung will es zunächst so scheinen, als habe sich über die Jahrzehnte hinweg an dumpfen Haltungen der Fremdheits-und Fremdenabwehr nichts verändert, ja als müßten wir die -für manche überraschende -Auferstehung längst totgeglaubter ethnischer Stereotypisierungen und Feindbilder registrieren. Indes: Wie an vielen Stellen der Rechtsextremismus-Analyse, so verstellt auch hier die eilfertige Vergewisserung historischer Kontinuitäten den Blick auf aktuelle Wandlungstendenzen. Veränderungen erscheinen auf dieser Ebene in mindestens dreierlei Hinsicht von erheblicher Bedeutsamkeit:

Erstens beobachten wir eine Verschiebung von einer ehedem vorhandenen Eroberungs-Mentalität zur Verteidigungs-Mentalität. In den Worten (nicht nur) Jugendlicher klingt dies so: „Wir müssen unser Land einfach vor Überfremdung schützen. Ich will mich doch schließlich auch nicht in der Türkei breit-machen. "

Der alte Rechtsextremismus war offensiv-imperialistisch bzw. revanchistisch. Der neue ist es sicherlich, teils unausgesprochen, auch noch, sieht sich aber -je stärker er sich außerhalb einschlägiger Organisationen ausbreitet -eher in der Defensiv-haltung. Nicht Eroberung der Fremde, sondern Fremdenabwehr treibt ihn an. Dies hat entscheidende Folgen für seine (politisch-) moralische Legitimierung. Sie spitzt sich zu auf die Haltung: „Wir verteidigen uns ja nur. Und wehren darf man sich doch schließlich. “

Zweitens wird völkischer Gefühlsbrei im Sinne identitätsstiftender Deutschtümelei zunehmend ersetzt -gerade in der jüngeren Generation -durch das Beharren auf schlichten territorialen Vorrechten. Besonders deutlich wird dies in der Reaktion auf Aussiedlerinnen. Obwohl ihnen durch das bestehende Recht und durch die Praxis offizieller Politik auf Grund eines ius sanguinis, also aus Abstammungsgründen, deutsche Volks-zugehörigkeit attestiert wird, gibt es erhebliche Distanz zu ihnen in der bundesdeutschen Bevölkerung. Sie geht nicht selten so weit, daß deutsche Jugendliche zusammen mit „inländischen Ausländern“ gegen sie mobil machen. „Also der Mehmet, der lebt schon sechzehn Jahre hier. Der ist hier geboren, mit mir zur Schule gegangen und alles. Aber jetzt kommen die ganzen Rußkis und Polacken und sagen, sie wären Deutsche, bloß weil ihr Opa mal ’nen deutschen Schäferhund hatte."

Stärker als Völkisches tritt in solcher Abwehr das Grundmuster der Einstellung von Seßhaften gegenüber Wanderern auf den Plan, insbesondere gegenüber Wanderern, die -wie Georg Simmel gesagt hat -heute kommen und morgen bleiben Dieses Grundmuster ist im wesentlichen gerichtet auf Sicherung des eigenen Territoriums, Wahrung des Besitzstandes und Erhalt des bestehenden Werte-und Normensystems.

Völkische Mentalität kann eben diese -aber Kon servierung des sozialen Status quo dann nicht mehr bewirken, wenn Teile des Volkes erst später „von draußen“ dazukommen und in Ressourcen-und Normkonkurrenz treten. Völkische Stimmungen und Gestimmtheiten werden somit zunehmend verdrängt durch die Mentalität des territorialen Erstgeburtsrechts.

Drittens haben sich -im Unterschied zur älteren Generation -die Jüngeren offenbar vom Syndrom des „autoritären Charakters“ weitgehend befreit. Dies gilt zumindest für den Westen der Republik Sie sind nicht mehr so gefügig, eher kritisch gegenüber den Hierarchieoberen und gegenüber überlieferten Einstellungen Anweisungen folgen sie nicht mehr zwanghaft rigide. Dafür zeigen sie mehr Dominanzverhalten als die Älteren, sind egozentrischer und weisen individueller Durchsetzungsfähigkeit einen höheren Stellenwert zu. „Von wegen: Du bist nichts, dein Volk ist alles. Erstmal komm’ ich und dann erst lange nichts und dann wieder ich!“

Mentalitätsverschiebungen gehen von „autoritärer Unterwürfigkeit“ hin zu Selbstdurchsetzung „um jeden Preis“. Daher rührt wohl ein gut Teil der Rekrutierungsprobleme rechtsextremistischer Organisationen in der einschlägig orientierten Szene.

III. Rechtsextremismus als Folgeproblem gesellschaftlicher Modernisierungen

Es stellt sich nun die Frage, ob und wie die erwähnten Modernisierungen mit allgemeinen Modernisierungsphänomenen unserer Gesellschaft Zusammenhängen. Die diesbezügliche Leitthese lautet:

Rechtsextremistische Positionen der genannten Kontur sind als Folgekosten gesellschaftlicher Modernisierung zu begreifen; genauer: als die ihrer Schattenseiten. Sie laufen nicht gegen die gesamtgesellschaftliche Entwicklung -wie oft glauben gemacht wird -, sondern sind in ihr verhaftet. In provokativer Zuspitzung: Rechtsextremistische Haltungen bergen in gewisser Hinsicht Richtungsweisungen der gesellschaftlichen Avantgarde.

Es dürfte weithin unstrittig sein, daß wir in einer Langfristphase gesellschaftlicher Entwicklung leben, die spätestens mit dem Beginn der Industrialisierung einsetzt und die sich als „Modernisierung“ beschreiben läßt. Sie erstreckt sich auf die sozialstrukturellen Lebensumstände ebenso wie auf die Welt der Ideen.

Modernisierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen durch -politisch, ökonomisch, sozial, kulturell und rechtlich -und setzt auf diesen bestimmte Trends. Vier dieser Trends sind für den hier behandelten Ausschnitt des Gesamtkomplexes „Rechtsextremismus“ von besonderer Relevanz: Individualisierung, Rationalisierung, Ökonomisierung und Verrechtlichung. Wie hängen diese Modemisierungstendenzen mit den Modernisierungs-Phänomenen des Rechtsextremismus zusammen? 1. Individualisierung:

Mit Ulrich Beck läßt sich unter Individualisierung ein dreidimensionaler Prozeß verstehen:

-die sukzessive Erosion ehedem relativ fester und von Generation zu Generation tradierter Lebensgemeinschaften (mit Beck formuliert:

die „Freisetzungsdimension“);

-die Enttraditionalisierung von handlungsleitenden Beständen an kulturellen Normen, Wissensmomenten und Glaubenssätzen (die „Entzauberungsdimension“)

und -die Aneignung neuartiger sozialer Einbindungsformen in Reaktion auf diese beiden Auflösungstendenzen (die „Reintegrationsdimension“).

Forschungsresultate ergeben nun, daß gerade solche Jugendlichen für rechtsextremes Gedankengut anfällig werden, die hochgradig den Zentrifugalkräften von Individualisierungserfahrungen im Sinne der Freisetzungsdimension ausgesetzt sind Sie kulminieren in Erfahrungen von Gemeinschaftsverlust, von Verläßlichkeitseinbußen, von Gleichgültigkeit ihrer nahen Umwelt ihnen gegenüber und von Allein-auf-sich-gestellt-Sein. Sie wissen nicht oder kaum mehr, zu welchen sozialen Gruppierungen sie sich rechnen, bei wem sie sich aufgehoben, ja geborgen fühlen können und wo sie sich räumlich zu Hause fühlen sollen. Für sie liegt dann nahe, solche Verluste an quasi „naturwüchsiger“ sozialer Einbindung durch die Hinwendung zu anderen Gemeinschaftsangeboten zu kompensieren. Da kommen dann jene gerade recht, die Zugehörigkeit auf der Basis quasi-natürlicher Merkmale zu verteilen versprechen: über Kriterien wie Hautfarbe, Rasse, Nation und ähnliche mehr. Ihre subjektive Funktionalität liegt vor allem inihrer simplen Handhabbarkeit begründet. Sie sind sinnlich wahrnehmbar, zeitlich konstant, überall dokumentierbar, leistungsunabhängig, unabhängig auch von ökonomischer Potenz, in weiten Teilen der Gesellschaft sozial akzeptabel, biologistisch verankert und auf Grund all dessen einer Gegen-argumentation praktisch unzugänglich.

Dabei -und das ist wichtig zu betonen -verfangen solche Reintegrationsofferten der politischen Rechten beileibe nicht nur bei den sozial ausgegrenzten Modernisierungsopfern, sondern auch bei den augenscheinlichen Modemisierungsgewinnem. Denn ein differenzierterer Blick legt nicht selten die soziale Desintegration der formal in Famihe, Schule, Beruf und ähnliche Normalitätsstrukturen Integrierten frei. Beispielsweise zeigt sich die Familie nach außen hin als normal intakt, genauer betrachtet aber ist sie „normal kaputt“. Hinzu kommt: Gerade in dieser Gruppierung der vergleichsweise auch höher gebildeten (Jüngeren) findet sich die Pressure-group für das Lebenskonzept der individualistischen Selbstdurchsetzung Seine Träger sind kaum autoritär, dafür aber bereit, im Kampf um ein größeres Stück vom sozialen Kuchen bzw. im Interesse des Erhalts ihres schon ergatterten Stückchens rücksichtslos die Ellenbogen einzusetzen. Dabei zeigt sich unter geschlechtsspezifischer Perspektive: Die Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts sind in diesem Bereich dabei, ihren Rückstand kräftig aufzuholen und haben zum Teil gar mit den Männern gleichgezogen

Sowohl die Modernisierungen der Gesellschaft als auch die des Rechtsextremismus entfesseln den Kampf um die Einlösung von Partikularinteressen und lassen ihn legitim erscheinen. Die beiden dahinterliegenden Denkarten spiegeln sich ineinander. Solange individualistische Interessenverfolgung mit nationaler übereinstimmt oder von ihr kaschiert oder gar legitimiert werden kann, geht sie eine gefährliche Allianz mit ihr ein.

Die Entzauberungs-bzw. Enttraditionalisierungsdimension von Individualisierung zielt -wie erwähnt -auf die Destruktion überkommener normativer Grundsätze. Es liegt nahe anzunehmen, daß die Zerstörung der althergebrachten Gewalt-moral damit in Verbindung gebracht werden kann. Denn offensichtlich ist doch, daß die frühere weitgehende Selbstregulation von Gewalt -z. B. bei Wirtshauskeilereien und Schützenfestschlägereien -deshalb nicht mehr funktioniert, weil ein für alle Beteiligten verbindlicher Ehren-und Verhaltenskodex sich absehbar verflüchtigt. Damit aber zerfällt die Rückbindung der individuell ausgeübten Gewalt ins Kollektiv der Gewalttäter und ihrer gemeinsamen Normausprägungen. Die sozial entpflichtete Gewaltanwendung wird damit zum Mal eines „expressiven Individualismus“ 2. Rationalisierung Der Rationalisierungsbegriff steht für eine Verschiebung der Handlungsgrundlagen des Subjekts weg von wertrationalen Entscheidungsstrukturen hin zu zweckrationalen. Gesinnungsethik und Wertüberzeugungen werden nach und nach abgelöst von funktionalistischen Effektivitätserwägungen. Pointiert: Erfolgs-und Mißerfolgswahrscheinlichkeiten sowie Output-Kalkulationen treten an die Stelle von Prinzipientreue und Wertorientierungen.

Die bereits erwähnte Verlagerung von Vorstellungen der Ungleichwertigkeit zu Ungleichbehandlung kann damit in Zusammenhang gebracht werden. Denn die Entwertung der Werte trifft nicht nur die im Interesse weiterer Demokratieentwicklung erhaltenswerten, im weitesten Sinne aufklärerischen Traditionsbestände. Sie bezieht sich -in umgekehrter Weise -auch auf Irrationalismen völkischer Gefühlsduselei, reflektionslosen Gemüts-nationalismus und rassistische Hierarchisierungen. Moralische Kategorien -hier einmal eingeschlossen die eigentlich „unmoralischen“ Implikationen einer „Rassenethik“ -überlassen immer mehr funktionalen Erwägungen das Feld. Konkretisiert: Solange Ausgrenzung hinreichend durch Ungleich-behandlung bewerkstelligt und ihre Legitimität sozial akzeptabel sichergestellt werden kann, bedarf es keines Rekurses auf Ungleichwertigkeitsrelationen. Denn Zweckdurchsetzung statt Werterealisierung ist gefragt. „Der Zweck heiligt die Mittel“ sagt der Volksmund. Wenn Zweckrationalität dominiert, bleiben die externalen Handlungsfolgen unter-wenn nicht gänzlich unbelichtet.

Was wir Rechtsextremisten ankreiden, den rücksichtslosen Einsatz von Gewaltmitteln zur Durchsetzung ihrer Zwecke, haben wir daher vergleichbar zu geißeln bei subtileren Gewaltförmigkeiten „normaler“ Interessendurchsetzung innerhalb unserer Wirtschaftsgesellschaft, zumal wir doch auch mehr Verantwortungsethik in ökologischen und militärischen Fragen einklagen. Auch hier entlarvt sich erneut: Der modernisierte Rechtsextremismus ist nicht Konterpart der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung; er ist vielmehr der kleine, häßliche Bruder gesellschaftlicher Modernisierung. 3. Ökonomisierung Der Trend zum Ausbau der Vormachtstellung wirtschaftlicher Rationalitäten ist in engem Zusammenhang mit den vorgenannten Entwicklungen zu sehen. Er ist als ihre Zuspitzung zu begreifen. Verschmelzen Individualisierung und Rationalisierung in Gestalt eines „utilitaristischen Individualismus“ der persönliche Nutzen-und Vorteilsmaximierung auf seine Fahnen schreibt, so gibt Ökonomisierung dieser Legierung noch zusätzlich eine ökonomistische Tönung: Die Nutzenerwartung wird berechnet, indem sie in Relation zu nötigen Aufwendungen gesetzt wird. Kosten-Nutzen-Kalküle werden zur gängigen Orientierungsbasis, erst recht bei Prestige-und Statusoberen.

Beispiel: Besserverdienende liegen mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Jenseits der Grenze beginnt das Recht, sich privat krankenzuversichern. So gut wie jeder Berechtigte nimmt es in Anspruch, weil es -vor allem für Beihilfe-berechtigte des öffentlichen Dienstes -billiger und komfortabler ist, privat versichert zu sein. Gibt man sich Rechenschaft darüber ab, daß die Beitragssätze hier nur deshalb so relativ niedrig sind, weil die Privaten nicht gezwungen sind, die Problemfälle mitzuversichem? Wohl kaum! Und wenn, dann wird diese Überlegung ebenso schnell wie erfolgreich verdrängt.

Liegt dieses Ausnutzen von Privilegien und damit der Auszug aus der Solidargemeinschaft der Versicherten eigentlich so weit entfernt von der Auf-kündigung der Solidarität mit den Empfänger-innen öffentlicher Unterstützungsleistungen, den fremdländischen zumal? Ein Unterschied ist, daß so auf Schleichwegen Solidarität gekündigt werden kann und ihre Aufhebung gar nicht erst lauthals gefordert werden muß, um persönliche Vorteile zu sichern. Das Beispiel zeigt: Kosten-Nutzen-Kalküle sind „normale“ Verhaltensanforderungen in unserer Gesellschaft. Ihnen moralische Empörung entgegenzuhalten, wenn sie in rechtspopulistischer Kontur auftauchen, ist eine inhaltsleere, manchmal sogar heuchlerische Reaktion.

Es ist nicht verwunderlich, daß manche Jugendliche andere Menschen instrumentalisieren und in ihre privaten Rechenoperationen als Faktoren einsetzen, wenn sie den Eindruck gewinnen, mit ihnen selbst würde vorwiegend instrumentell umgegangen. Von genau solchen Erfahrungen aber berichten Jugendliche, die rechtsextreme Anfälligkeiten an den Tag legen. Soziale Bindung bzw. soziale Nähe über Nützlichkeitserwägungen regeln zu wollen, ist aber nur ein Effekt von Ökonomisierung. Ein weiterer vermittelt sich über den Konsummarkt.

Der Überflußmarkt des Westens lebt weniger vom Versorgungs-als vom Erlebniskauf Der Erlebniskäufer muß emotional angesprochen werden. Kritische Kaufdisziplin braucht er gerade nicht. Affekte müssen frei floaten. Indem immer mehr Bereiche des Alltagslebens „durchkapitalisiert“ und vermarktet werden -vom Bildungsbereich über die Medienversorgung bis hin zum Fußballspiel-Besuch -, kann sich ein Abbau von Selbstdisziplin und Affektkontrolle ausbreiten. Genau dies aber läßt sich auch bei (nicht nur politisch motivierten) Gewaltanwendern beobachten

Die konsumkulturelle, in erster Linie mediale Ästhetisierung von Gewalt und Haß tut ein übriges. Sie läßt zumindest ihre Symboliken, da käuflich, akzeptabel erscheinen. In einer Welt aber, wo nahezu alles zum Zeichen wird, fallen Symbol und zu Symbolisierendes tendenziell in eins. Reale Handlungen erscheinen dann als Symbole für Handlungen, z. B. Überfälle auf Asylbewerberheime als Zeichensetzung. Verdrängt wird anscheinend, daß reale Handlungen reale Folgen haben und deshalb mehr bewirken als unverbindliche Signale. 4. Verrechtlichung Kennzeichen der Moderne ist eine zunehmende Verrechtlichung der Hierarchie-und Gewaltverhältnisse zwischen den gesellschaftlichen Subjekten. Dazu gehört wesentlich die Monopolisierung des Rechts auf Gewaltanwendung in den Händen des Staates.

Der modernisierte Rechtsextremismus setzt immer deutlicher auf die Durchsetzung seiner Interessen mittels eines juristischen Instrumentariums. Forderungen in Richtung auf Restriktionen des Ausländer-und Asylrechts bei gleichzeitiger verbaler Absetzung von den Gewaltaktionen des Straßenmobs zeigen dies für die Speerspitze des deutschen Rechtspopulismus, die Republikaner, deutlich auf. Man beobachtet eine Verlagerung hin zu systemisch-strukturellen Gewaltformen. Nicht der An-griff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung von außen, sondern ihre innere Zersetzung ist die Strategie, zumindest die Folgewirkung. Diese Entwicklung ist prekär, weil rechte Ideen sich dann langsam in die Akzeptanzbereiche gesellschaftlicher Gewaltregelungen einschleichen, damit aber immer weniger skandalisierbar werden.

Außerhalb des organisierten Rechtsextremismus scheint sich außerdem, auch innerhalb des rechten Orientierungsspektrums -allmählich zwar, doch absehbar -, eine Denkweise durchzusetzen, die dem ius soli statt dem ius sanguinis, das heißt dem aus territorialer Anwesenheit abgeleiteten Recht, folgt. Ihre Verbreitung erfolgt anscheinend in zwei Etappen. Etappe eins ist'schon relativ klar erkennbar: Rechte, die entlang von Volkszugehörigkeit bzw. -abstammung verteilt werden, geraten unter Legitimationsdruck, werden durch territorial limitierte Staatsbürgerrechte abgedrängt.

In Etappe zwei erfolgt die Aufweichung von nationalspezifisch exklusiven Staatsbürgerrechten und ihre Ersetzung durch Rechte, die sich aus der Aufenthaltsdauer ergeben. Das ist etwa der Fall, wenn deutsche Einheimische gemeinsam mit „ausländischen Inländerinnen“ gegen den Zuzug von Aussiedlerinnen agitieren. Während die politische Linke mit dieser Entwicklung vornehmlich Integrationsleistungen verbindet, könnte eine „neuneue“ Rechte sie benutzen, um den Ausschluß von Migrantinnen und die Hierarchisierung von Einwohnerinnen entlang territorialer Anciennitäts-Prinzipien zu organisieren; gleichsam unter dem Papa-Igel-Motto: „Ick bin all do!“. Auch hier wird erwartbar: Rechtsaußen verschiebt sich zur Mitte und vielleicht gar darüber hinaus.

Die Verrechtlichung der Gewaltverhältnisse hat zu einer Tabuisierung von Gewalt im Sinne von Aggression geführt. Ein modernisiertes rechtes Gewaltverständnis trägt diesem Umstand Rechnung, indem es rechte Gewalt als Gegenwehr inszeniert. Die Schwerpunktsetzung auf Verteidigungsrhetorik ist vor diesem Hintergrund zu interpretieren.

IV. Fazit

Sich über Fremdenhaß und Gewaltexzesse öffentlich zu empören ist das eine, sie nüchtern zu analysieren und aus dieser Analyse Konsequenzen zu ziehen, die über bloße Empörung und Moralisiererei hinausgehen, das andere. Zu diesem anderen gehört erstens, Modernisierungen der neuen Rechten überhaupt wahrzunehmen, statt sie schlichtweg zu leugnen, und zweitens, diese Modernisierungen in einen Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Modernisierungen zu stellen. Erst dann kommen drittens notwendige Modernisierungen politisch-pädagogischer Herangehensweisen an die Probleme in den Horizont der Betrachtungen und lassen sich ihre erforderlichen Tiefendimensionen annähernd ermessen

Dabei erweist sich ziemlich schnell, daß den aktuellen Hauptkristallisationspunkt des rechten Extremismus die Migrationsproblematik abgibt. Sie bildet den realen und nicht nur phantasierten Hintergrund für die weite Verbreitung von Bedrohungsgefühlen bei Einheimischen. Daß sie in verschiedenen Varianten vorhanden sind -sei es als Befremden, sei es als Verfremdungserlebnis des gewohnten Alltags oder sei es als entfremdende Überfremdung -, ist noch kein Indiz für die Existenz eines aktuellen rechten Extremismus. Xenophobien sind nicht sein Kennzeichen, sondern sein Material, genauer: das Material für seine Modernisierung. Dies gilt erst recht für jene inländischen Ausländer und Ausländerinnen, die Ängste vor neu hinzukommenden Ausländern ausprägen. Solange wir sie als „Vorurteile“ abtun und sie flugs des Rassismus oder des Extremismus überführen, nehmen wir die dahinterstehenden realen Befürchtungen nicht ernst. So verhindern wir gerade nicht, was wir bekämpfen wollen: daß ein modernisierter Rechtsextremismus sie aufgreift, mit verfänglichen Phantasmen auflädt, ihnen Ausdruck und Kontur verleiht, sie mittels rigider, dennoch akzeptanzheischender Ausgrenzungsangebote zu bewältigen verspricht und letztlich damit für seine Interessen einspannt. Und das geschieht dann noch so, daß keiner es merkt, weil neurechte Politik auf Modernisierungswellen schwimmt, innerhalb derer sie immer schwieriger als solche identifizierbar wird, gleichzeitig aber ihre Substanz in der Fläche ausströmen läßt. Genau damit aber passiert das, was sich gerade in den letzten Monaten vor allem im Zuge der Asyldebatte klar abzeichnet: ein Rechts-ruck durch Rechtsdruck.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Wilhelm Heitmeyer, Rechtsextremistische Orientierungen bei Jugendlichen. Empirische Ergebnisse und Erklärungsmuster einer Untersuchung zur politischen Sozialisation, Weinheim-München 1987.

  2. Vgl. Wilhelm Heitmeyer/Heike Buhse/Joachim Liebe-Freund/Kurt Möller/Helmut Ritz/Gertrud Siller/Johannes Vossen, Die Bielefelder Rechtsextremismus-Studie. Erste Langzeituntersuchung zur politischen Sozialisation männlicher Jugendlicher, Weinheim-München 1992.

  3. Vgl. Theodor Geiger, Die soziale Schichtung des deutschen Volkes, Stuttgart 1932, S. 77ff.

  4. Neben dem inzwischen abgeschlossenen Bielefelder Projekt (vgl. Anm. 2) sind dies gegenwärtig zwei qualitative empirische Studien, die an der Fachhochschule Esslingen durchgeführt werden und sich beide mit bisherigen Dunkelstellen der Rechtsextremismus-Analyse beschäftigen: das Querschnittprojekt „Ungleichheitsideologien und Gewaltakzeptanz bei Mädchen“ sowie die Drei-Jahres-Längsschnittforschung „Rechtsextreme Orientierungen bei 13-15jährigen Jungen und Mädchen“.

  5. Zit. n. Wilfried Breyvogel, Die neue Gewalt gegen Fremde, in: Gemeinsam, Ausländer und Deutsche in Schule, Nachbarschaft und Arbeitswelt, 7 (1992) 24, S. 70.

  6. Vgl. W. Heitmeyer u. a. (Anm. 2).

  7. Vgl. Kurt Möller, Geschlechtsspezifische Aspekte der Anfälligkeit für Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Frauenforschung, 9 (1991) 3, S. 27-49; zur Jungen-und Männerdominanz im Rechtsextremismus vgl.ders., Rechte Jungs. Ungleichheitsideologien, Gewaltakzeptanz Praxis, 23 und in: Neue (1993) Sozialisation, 4, S. 314-328.

  8. Vgl. Hans-Dieter Schwind/Jürgen Baumann u. a. (Hrsg.), Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Bd. IV: Politische Gewalt und Repression (von Max Kaase/Friedhelm Neidhardt), Berlin 1990.

  9. Vgl. Georg Simmel, Exkurs über den Fremden, in: ders., Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung, Berlin 1908, 19836.

  10. Zum innerdeutschen Ost/West-Vergleich rechtsextremer Anfälligkeit vgl. Kurt Möller, Gewaltpotentiale im Westen und im Osten -Problemskizzen aus der Sicht sozialer Arbeit, in: Karin Böllert/Hans-Uwe Otto (Hrsg.), Soziale Arbeit in einer neuen Republik. Anpassung oder Fortschritt, Bielefeld 1993.

  11. Vgl. Eckart Brähler/Hans-Joachim Wirth, Abwendung von sozialen Orientierungen: Auf dem Weg in einen modernisierten Sozialdarwinismus? in: Wilhelm Heitmeyer/Juliane Jacobi (Hrsg.), Politische Sozialisation und Individualisierung, Weinheim-München 1991.

  12. Vgl. Ulrich Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main 1986.

  13. Vgl. W. Heitmeyer (Anm. 1) und ders. u. a. (Anm. 2).

  14. Vgl. E. Brähler/H. -J. Wirth 1991 (Anm. 11).

  15. Vgl. Eckart Brähler/Horst-Eberhard Richter, Wie haben sich die Deutschen seit 1975 psychologisch verändert? Mehr Individualismus, mehr Ellenbogen, stärkere Frauen, in: Horst-Eberhard Richter (Hrsg.), Russen und Deutsche. Alte Feindbilder weichen neuen Hoffnungen, Hamburg 1990.

  16. Vgl. Robert N. Bellah/Richard Madsen/William M. Sullivan/Ann Swindler/Steven M. Tipton, Gewohnheiten des Herzens. Individualismus und Gemeinsinn in der amerikanischen Gesellschaft, Köln 1987.

  17. Vgl. ebd.

  18. Vgl. ausführlicher Gerhard Schulze, Die Erlebnisgesellschaft. Kultursoziologie der Gegenwart, Frankfurt am Main-New York 1992.

  19. Vgl. Baldo Blinkert, Kriminalität als Modernisierungsrisiko? Das „Hermes-Syndrom“ der entwickelten Industrie-gesellschaften, in: Soziale Welt, 39 (1988) 4, S. 397-412; Gerhard Steiner/Esther Lips, Jugendgewalt in Basel, unv. Ms., o. O.; o. J. (Basel 1989).

  20. Vgl. Kurt Möller, Bedürfnisorientierung statt „Abschreckungsdidaktik“. Ansatzpunkte antifaschistischer Jugendarbeit, in: deutsche jugend, 39 (1991) 7-8, S. 311-321; ders., Jugend -Gewalt -Rechtsextremismus. Von der Empörung zum Handeln, in: Ralf-Erik Posselt/Klaus Schumacher, Projekthandbuch Gewalt und Rassismus, Mühlheim (Ruhr) 1993; Franz-Josef Krafeld/Kurt Möller/Andrea Müller, Jugendarbeit in rechten Szenen. Ansätze -Erfahrungen -Perspektiven, Bremen 1993.

  21. Vgl. Kurt Möller/Joachim Müller, Zwischen Befremden und Entfremdung. Bedrohungsgefühle durch Zuwanderung von Migrantinnen, in: Jürgen Mansel (Hrsg.), Reaktionen Jugendlicher auf gesellschaftliche Bedrohung. Untersuchungen zu ökologischen Krisen, internationalen Konflikten und politischen Umbrüchen als Stressoren, Weinheim-München

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Kurt Möller, Dr. phil., geb. 1954; Professor für Sozialpädagogik an der Fachhochschule für Sozialwesen Esslingen; Leitung von Forschungsprojekten zu rechtsextremen Anfälligkeiten von Mädchen und jüngeren Jugendlichen. Veröffentlichungen: (Hrsg. zus. mit Wilhelm Heitmeyer/Heinz Sünker) Jugend -Staat -Gewalt, Weinheim-München 19922; (zus. mit W. Heitmeyer u. a.) Die Bielefelder Rechtsextremismus-Studie, Weinheim-München 1992; (zus. mit Franz-Josef Krafeld und Andrea Müller) Jugendarbeit in rechten Szenen, Bremen 1993; zahlreiche Buch-und Zeitschriftenartikel zu den Themenbereichen Rechtsextremismus und Gewalt.