Wahlsysteme und Frauenrepräsentation. Ein Vergleich zwischen Großbritannien und Deutschland
Tina Hoffhaus
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Zusammenfassung
Seit 1970 wächst die Zahl weiblicher Parteimitglieder in Großbritannien und Deutschland kontinuierlich. Immer mehr Frauen sind bereit, für das Parlament zu kandidieren. Gewählt werden aber nur relativ wenige. Ein Grund für diese Diskrepanz sind die -wenngleich unterschiedlichen -Wahlsysteme beider Länder. Das Mehrheitswahlrecht, wie es in Großbritannien und zum Teil auch in Deutschland angewandt wird, ist insofern für die Frauen von Nachteil, als ein Politikertyp gefragt ist, der sich entweder schon lange in der Öffentlichkeit einen Namen gemacht oder langjährige Erfahrungen in politischen Ämtern und anderen Organisationen gesammelt hat. Diese Kriterien werden heute hauptsächlich von Männern erfüllt, weil Frauen erst langsam in hohe Positionen gelangen. Im Verhältniswahlsystem muß eine Partei auf eine ausgewogene, die Bevölkerungsgruppen widerspiegelnde Kandidatenliste achten. Der Effekt ist, daß mehr Frauen nominiert werden. Außerdem gehen im Verhältniswahlsystem nicht die Stimmen für Minderheitsparteien, die in Großbritannien viel mehr Frauen aufstellen, verloren. Das führt zu einer größeren Konkurrenz unter den Parteien, was sich positiv auf die Frauen-präsenz im Parlament auswirkt. Der Hauptgrund, warum die Frauen im Parlament unterrepräsentiert sind, liegt nicht allein im Wahlrecht. Entscheidend ist vor allem, auf welche Listenplätze die Frauen gesetzt werden, und dies sind bisher meist die aussichtsloseren gewesen. Die Entscheidungen darüber werden von den Auswahlkommissionen der Parteien gefällt. Ob eine Frau auf einen aussichtsreichen Listenplatz gesetzt wird, hängt auch von Karriere-mustern ab, die bisher Frauen indirekt benachteiligen.
I. Gravierende Unterrepräsentation der Frauen
Seit 1970 wächst kontinuierlich die Zahl der weiblichen Parteimitglieder. Immer mehr Frauen kandidieren für das Parlament. Dieser Politisierungseffekt spiegelt sich aber nicht in der Zahl der gewählten weiblichen Abgeordneten wider. Die Diskrepanz ist in Großbritannien noch deutlicher als in Deutschland: Rund 50 Prozent aller britischen Parteimitglieder sind weiblich aber nur 9, Prozent Frauen sind derzeit im Unterhaus vertreten. In Deutschland Hegt der Durchschnitt der weiblichen Parteimitglieder bei 26, 4 Prozent, aber „immerhin“ beträgt der Anteil der Frauen im Parlament 20, 7 Prozent (Wahl 1990) 2.
Abbildung 6
Tabelle 6: Kandidaturen von Frauen auf Listen nach Partei und Jahr (absolut und in Prozent) Quelle: Vgl. Tabelle 7.
Tabelle 6: Kandidaturen von Frauen auf Listen nach Partei und Jahr (absolut und in Prozent) Quelle: Vgl. Tabelle 7.
Obwohl die Zahl weiblicher Parteimitglieder in der Bundesrepublik geringer ist als in Großbritannien, stellen sich hierzulande viel mehr Kandidatinnen zur Wahl. Die Tabellen 1 und 2 verdeutlichen, daß trotz stetigen Kandidatinnenzuwachses in beiden Staaten die Prozentzahl weiblicher Repräsentanten im Parlament in Großbritannien seit 1968 relativ konstant geblieben ist (die Wahlen von 1987 und 1992 zeigen zum ersten Mal einen Zuwachs), während seit 1972 in Deutschland ein stetiges Wachstum zu verzeichnen ist.
Abbildung 7
Tabelle 7: Listenmandate von Frauen nach Partei und Jahr Quelle: Bis 1980: G. Mörtel (Tabelle 3), S. 137-142, und eigene Berechnungen. Ab 1983: Statistisches Bundesamt, telefonische Auskunft vom Februar 1993.
Tabelle 7: Listenmandate von Frauen nach Partei und Jahr Quelle: Bis 1980: G. Mörtel (Tabelle 3), S. 137-142, und eigene Berechnungen. Ab 1983: Statistisches Bundesamt, telefonische Auskunft vom Februar 1993.
Warum sind die Frauen, die über 50 Prozent unserer Bevölkerung ausmachen, noch nicht einmal gemäß ihrer Parteimitgliedschaft repräsentiert? Dieses Problem teilen die Frauen mit anderen im Parlament unterrepräsentierten Gruppen. Wie’ läßt sich erklären, daß Frauen, die in Deutschland einen Abgeordnetenposten anstreben, eine größere Chance haben, diesen auch zu bekommen, als in Großbritannien? Die Erklärungen sind vielfältig. In mehreren wissenschaftlichen Aufsätzen wurde der Frage nachgegangen, inwieweit sich unterschiedliche Wahlsysteme auf die Repräsentation von Frauen im Parlament auswirken. In dieser Arbeit wird es also um einen „institutioneilen“ Faktor gehen. Dabei wird zwischen Großbritannien und Deutschland verglichen.
II. Der Einfluß des Wahlsystems auf die Repräsentation von Frauen
Abbildung 2
Tabelle 2: Kandidaten und Mandate in Großbritannien Quelle: Bis 1979: Elisabeth Vallance, Women in the House: A Study of Women Members of Parliament, London 1979, S. 185. 1979-1987: dies., History of women in Parliament. 300 Group, unv. Ms. 1992: The Times guide to the House of Commons, London 1992, S. 282.
Tabelle 2: Kandidaten und Mandate in Großbritannien Quelle: Bis 1979: Elisabeth Vallance, Women in the House: A Study of Women Members of Parliament, London 1979, S. 185. 1979-1987: dies., History of women in Parliament. 300 Group, unv. Ms. 1992: The Times guide to the House of Commons, London 1992, S. 282.
Das Verhältniswahlrecht bietet Frauen eine größere Chance zu kandidieren und gewählt zu werden als das britische Mehrheitswahlrecht Die Parteien sind unter Verhältniswahlrecht bestrebt, Kandidaten zu nominieren, die einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ausmachen. Eine ausgewogene Liste von Kandidaten mit unterschiedlichem kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund erhöht die Chance einer Partei, gewählt zu werden; sie ist daher im Verhältnis-wahlsystem unerläßlich. Damit haben Frauen größere Chancen. Außerdem hat die zentrale Parteiorganisation unter Verhältniswahlrecht größeren Einfluß auf die Nominierung von Kandidaten. Wenn sich also die Parteispitze dazu entscheidet, mehr Frauen aufzustellen, wie es bei den Grünen und der SPD der Fall ist, dann gelingt ihnen die Durchsetzung neuer Richtlinien eher als beim Mehrheitswahlrecht. Wie unterschiedlich sich Wahlsysteme auf die Repräsentation von Frauen auswirken, läßt sich besonders gut am deutschen Wahlsystem verdeutlichen, in dem Elemente der Mehrheits-und der Verhältniswahl miteinander verknüpft sind Von den 496 Bundestagsabgeordneten plus 22 für Berlin (durch die Wiedervereinigung wuchs die Zahl der Volksvertreter bei der Wahl 1990 auf 656) wird die Hälfte nach Mehrheitswahlsystem in Wahlkreisen gewählt. Für die Wähler ist dies die sogenannte Erststimme. Die andere Hälfte kommt über die Parteien-bzw. Landesliste in den Bundestag: die Zweitstimme; hier gilt das Verhältniswahlsystem. Mit der Erststimme werden Einzelpersonen gewählt. Mit der letztlich entscheidenden Zweitstimme wählt man die Partei, wobei die Wähler keinen Einfluß auf die Personen nehmen, sondern nur auf die Anzahl der Listenplätze. Wie unterschiedlich die Rate der Frauen ist, die über die Erststimme für den Bundestag kandidieren und auch gewählt werden, und die jener, die über die Listen den Sprung schaffen, ist aus Tabelle 3 zu ersehen.
Tabelle 3 zeigt deutlich, daß weit weniger Frauen für einen Wahlkreis nominiert werden als für die Liste. Hinzu kommt, daß, wenn Frauen nur über den Wahlkreis (Mehrheitswahl) gewählt werden würden, in Deutschland weit weniger Volksvertreter weiblich wären. Die Mehrheit der Frauen im Bundestag zieht über die Parteienliste ein. Selbst wenn man sich die Zahlen der weiblichen Kandidaten und Mandate für Wahlkreise und Listenplätze aufgeschlüsselt nach verschiedenen Parteien ansieht (Tabelle 4 bis 7), zeigt das Bild keine Veränderungen. Alle deutschen Parteien stellen, wenn auch mit starken Unterschieden zwischen den Parteien, weniger Kandidatinnen für Wahlkreise als für ihre Listen auf. Außerdem bekommen Frauen über die Erststimme auch weniger Mandate. Hervorzuheben ist dabei, daß nicht nur mehr Frauen (in absoluten Zahlen) über Listen nominiert und gewählt werden, auch die Erfolgsquote, also das Verhältnis Mandate zu Kandidatinnen, ist im Vergleich zu der in Wahlkreisen relativ groß. Beispielsweise gewann 1987 jede 18. Kandidatin einen Wahlkreis, während über die Liste jede 11. Kandidatin den Sprung ins Parlament schaffte (vgl. Tabelle 3). Der Grund liegt darin, daß Frauen seltener auf sichere Listenplätze gesetzt werden als Männer -noch seltener allerdings erhalten sie einen sicheren Wahlkreis.Unter den weiblichen Abgeordneten war das Verhältnis von Wahlkreis-und Listenmandaten (vgl. Tabelle 3) 1972 am unausgeglichensten, nämlich 1: 5, 6. 1990 zeigte sich ein anderes Bild. Auf eine gewählte Frau im Wahlkreis kamen im Durchschnitt 2, 4 Frauen, die über die Parteienliste in den Bundestag einzogen.
Wer die „hochgerechneten“ Zahlen in Tabelle 3 für die Wahlkreise mit denen des britischen Unterhauses (Parlament) in Tabelle 2 vergleicht, der erkennt, daß die britischen Zahlen den deutschen gleichen. Die Zahlen müssen „hochgerechnet“ werden, weil es in Deutschland 248 bzw.seit 1990 328 Wahlkreise gibt, in Großbritannien hingegen 635.
Auch in Großbritannien werden wenig Frauen nominiert und gewählt. Auffällig ist, daß die Anzahl der Kandidatinnen stetig gestiegen ist, während die der gewählten Frauen sich nicht sonderlich verändert hat, ja sogar bei der Februarwahl 1974 und der Wahl von 1979 sank. Die letzten beiden Wahlen zeigen jedoch -wie in Deutschland -einen Zuwachs.
Die Tabellen 3 bis 7 zeigen, daß weit weniger Frauen für Wahlkreise kandidieren als für Listen. So drängt sich die Frage auf, warum Frauen eher auf Listenplätze als auf Wahlkreise gesetzt werden.Der Grund hierfür liegt nicht im Wahlsystem als solchem, sondern in den Kriterien, die für den Auswahlprozeß der Kandidaten bzw. Kandidatinnen gelten. Das Wahlsystem spielt nur eine indirekte Rolle. Zwar begünstigt das Verhältniswahl-recht die Auswahl von Frauen, aber nicht das Wahlrecht selbst ist für die Aufstellung der Kandidaten bzw. Kandidatinnen zuständig. Es sind die Parteien, die den Zugang zu politischen Ämtern genau kontrollieren. 1. Das Wahlsystem und sein Einfluß auf die Auswahl von Kandidatinnen Das Mehrheitswahlsystem bringt es mit sich, daß nur ein einziger Kandidat für den Wahlkreis aufgestellt wird. Bei diesem Wahlverfahren wird der einzelnen Person weit mehr Bedeutung beigemessen. Die allgemeinen Fähigkeiten, die politischen Erfahrungen, persönliche Merkmale und Meinungen haben hier ein stärkeres Gewicht als beim Verhältniswahlrecht. Wichtig für einen Kandidaten in einem Wahlkreis ist auch, daß er in der Öffentlichkeit bekannt ist. Dies wiederum hängt davon ab, ob die potentiellen Kandidaten bzw. Kandidatinnen bereits über ein Mandat auf kommunaler oder Bundesebene verfügen, eine hohe Position bzw. einen einflußreichen Beruf ausüben oder andere wichtige politische Ämter erfolgreich bekleidet haben. Mechtild Fülles ermittelte, daß 75 Prozent der Frauen, die in einem Wahlkreis kandidiert haben, bereits als Abgeordnete auf Landes-oder Bundesebene Erfahrungen gesammelt oder andere verantwortungsvolle Parteiämter übernommen hatten Der potentielle Wahlkreiskandidat muß nach Fülles nicht nur Berufserfahrung aufweisen, sondern auch im Beruf bereits Erfolge vorweisen können. Weibliche Parteienmitglieder erfüllen seltener diese strengen Kriterien als ihre männlichen Mitstreiter. Noch immer sind Frauen in wichtigen Parteiämtern und hohen Positionen unterrepräsentiert und deshalb weniger in der Öffentlichkeit bekannt.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Unter dem Mehrheitswahlrecht, wo nur ein Kandidat ausgewählt wird, ist der Druck seitens der Parteien groß, den Status quo zu erhalten, d. h., den Mann mit starken beruflichen Ambitionen auszuwählen Jeder Anwärter, der nicht diesem Stereotyp entspricht, ist im Nachteil. Vernon Bogdanor und andere Wissenschaftler argumentieren, daß unter der Mehrheitswahlmethode der Kandidat negativ hervorsticht, der von der Norm abweicht. Im Verhältniswahlsystem falle es jedoch auf, wenn keine Frauen -oder andere sozial relevante Gruppen -vertreten seien. Nach Bogdanor wirft es ein negatives Licht auf die Partei, wenn die Liste nicht ausgewogen ist
Bogdanors Argument impliziert allerdings, daß die Wählerschaft das Geschlecht als Kriterium wahrnimmt bzw. einen männlichen Kandidaten vorziehen würde. Ist das tatsächlich immer der Fall? In mehreren Studien wurde nachgewiesen, daß die Parteizugehörigkeit bei der Auswahl der Kandidaten bzw. Kandidatinnen wesentlich wichtiger ist als das Geschlecht bzw. das Geschlecht kein ernstzunehmendes Auswahlkriterium für die Wählerschaft ist 2. Wie sicher sind die Plätze für Frauen?
In den Tabellen 3 bis 7 wurde sichtbar, daß Frauen eher auf einen Listenplatz gesetzt als für einen Wahlkreis nominiert werden. Es ist jedoch nicht allein wichtig, wie viele Frauen für eine Kandida-tur ausgesucht werden. Entscheidender ist, wie »sicher« die Plätze auf den Parteilisten sind. Wie sonst läßt sich erklären, daß der prozentuale Anteil weiblicher Listenkandidaten in allen Parteien mehr oder weniger stark gestiegen ist, das Ergebnis -Frauen, die in den Bundestag eingezogen sind -jedoch nicht dazu im Verhältnis steht. Tabelle 7 zeigt, daß im großen und ganzen die Zahl der weiblichen Listenmandate über die verschiedenen Legislaturperioden konstant geblieben ist. In einigen Fällen ist das Verhältnis Kandidaturen (Tabelle 6) zu Mandaten (Tabelle 7) sogar rückläufig: Bei den Wahlen 1976, 1980 und 1983 setzte die CDU stetig mehr Frauen auf ihre Listen, die weiblichen Mandate aber verringerten sich. Das gleiche gilt für die CSU von 1969 zu 1972 und von 1983 zu 1987; bei der SPD von 1969 zu 1972. Nur die SPD und die Grünen zeigen in ihren Wahlergebnissen seit 1983 den Willen, mehr Frauen auf sichere Listenplätze zu setzen.
Wie steht es also mit der ausgewogenen Liste, die es im Verhältniswahlrecht den Frauen angeblich erleichtert, ins Parlament einzuziehen? Gallagher antwortet darauf, daß die wachsende Zahl aufgestellter Kandidatinnen lediglich einen symbolischen bzw. Pseudo-Repräsentationscharakter habe. Dieses Dilemma trifft aber nicht nur Frauen, sondern auch andere unterrepräsentierte Gruppen im Parlament Es ist nicht nur das Wahlsystem, das für die geringe Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten verantwortlich ist, der vermutlich wichtigste Faktor ist vielmehr der Listenplatz. Was für die Listen gilt, gilt auch für die Wahlkreise. Ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin einen Wahlkreis gewinnt, hängt wie bei der Liste davon ab, ob der Wahlkreis für die betreffende Partei sicher ist.
Es gibt drei Kategorien von Listenplätzen: Die Mandats-oder »sicheren« Plätze sind solche, die bereits in der letzten Legislaturperiode zu einem Sitz im Parlament geführt haben, also die ersten Plätze der Liste. Wichtige Voraussetzungen dafür, auf einen sicheren Platz gesetzt zu werden, sind erstens, ob und inwieweit bestimmte Gruppeninteressen von der Partei bzw.der Wahlkommission berücksichtigt werden. Durch den Druck der innerparteilichen Frauenorganisationen wird heute von den deutschen Parteien mindestens eine Frau auf einen der vorderen Listenplätze gesetzt Zweitens werden nur Kandidaten bzw. Kandidatinnen auf einen der ersten Plätze gesetzt, die der Partei bereits lange und erfolgreich gedient oder schon wichtige Parteiämter bekleidet haben. Die zweite Kategorie nach den Mandatsplätzen sind die sogenannten „Kampfplätze“. Hier kommt der Kandidat nur zum Zug, wenn die Partei mehr Mandate gewinnt als vorher. Kampfplätze werden oft von Kandidaten besetzt, die Nachfolger von „ausscheidenden“ Abgeordneten werden sollen. Frauen sind in dieser Gruppe selten zu finden, wenngleich häufiger als in der ersten.
Die dritte Gruppe sind die sogenannten „Schmuck“ -oder hoffnungslosen Plätze. Die Aussicht, gewählt zu werden, ist minimal; diese Kandidaturen dienen meist nur der Öffentlichkeitswirksamkeit. Der überwiegende Teil der weiblichen Kandidaten ist in dieser Gruppe zu finden, woraus sich die Diskrepanz zwischen Kandidatur und Mandat erklärt
Die Chance, auf einen sicheren Platz zu kommen, ist für Frauen halb so groß wie für Männer. Auch in Großbritannien werden die Frauen eher auf unsichere Plätze gesetzt. „Grob gesehen gelten zwei Drittel aller Wahlkreise als sicher.“ 1979 überließ die Labour Partei acht von ihren 209 (3, 8 Prozent) sicheren Plätze den Frauen. Die Konservativen einen von 191 (0, 5 Prozent). 1983 erhöhte Labour zwar die Anzahl weiblicher Kandidaten, aber nur 25 davon kandidierten in aussichtsreichen Wahlkreisen. Folglich wurden fast zwei Drittel aller weiblichen Kandidaten (über 50) auf hoffnungslose Positionen gesetzt Bei den Konservativen waren weniger als 20 Tory-Frauen auf gewinnträchtigen Plätzen, 13 schafften den Sprung ins Parlament. „ 1979 war die Chance für eine Frau gewählt zu werden weniger als eins zu zehn, während die für einen Mann zwischen eins zu drei und eins zu vier war. 1983 blieben die Chancen für die Männer ungefähr gleich, die der Frauen sanken auf eins zu zwölf.“ 14 1987 kandidierten 325 Frauen, mehr als jemals zuvor (fast 14 Prozent), aber nur 41 zogen ins Unterhaus (vgl. Tabelle 2). Damit war jede achte Kandidatin erfolgreich. Bei den Männern betrug dieses Verhältnis drei zu eins. Dies läßt den Schluß zu, daß die etablierten Parteien bzw. die Auswahl-kommissionen zurückhaltend sind, wenn es darum geht, Frauen auf sichere Plätze zu positionieren.
III. Karrieremuster und seine Auswirkung auf die Rekrutierung von Frauen
Abbildung 3
Tabelle 3: Weibliche Kandidaten nach Wahlkreis und Liste. Bis 1987 sind die Angaben ohne Berlin Quelle: Bis 1980: Gudrun Mörtel, Entwicklung und Stand der politischen Partizipation der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, mit Hinweisen auf Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika, Diss., München 1984, S. 137-142, und eigene Berechnungen. Ab 1990: Statistisches Bundesamt (Tabelle 1).
Tabelle 3: Weibliche Kandidaten nach Wahlkreis und Liste. Bis 1987 sind die Angaben ohne Berlin Quelle: Bis 1980: Gudrun Mörtel, Entwicklung und Stand der politischen Partizipation der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, mit Hinweisen auf Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika, Diss., München 1984, S. 137-142, und eigene Berechnungen. Ab 1990: Statistisches Bundesamt (Tabelle 1).
Dietrich Herzog erarbeitete zwei allgemeine Muster für eine politische Karriere. Das erste bezieht sich auf die Karriere innerhalb der Partei, die gewöhnlich mit einer führenden Position auf lokaler Parteiebene beginnt, und auch über einen längeren Zeitraum eingenommen werden muß. Um nominiert zu werden, müssen die potentiellen Kandidaten ihre Kompetenz als aktives Parteimitglied erwiesen haben und sich über genügend Rückhalt in den eigenen Reihen sicher sein können 15.
Nach dem zweiten Muster machen Politiker K
Nach dem zweiten Muster machen Politiker Karriere, wenn sie sich lange auf Wahlkreis-, Landes-oder Bundesebene bzw. in anderen Organisationen bewährt haben Das kann eine einflußreiche Position in einer Jugend-oder Studentenorganisation sein, ein besonderes Fachwissen oder z. B. ein starkes Engagement in einer Gewerkschaft. Der Beruf der potentiellen Kandidaten ist also von besonderer Bedeutung, ebenso sind gute Kontakte zu diversen Vereinen und Organisationen unerläßlich. Vicky Randall macht darauf aufmerksam, daß bestimmte Berufe für eine politische Karriere prädestiniert sind: Rechtsanwälte, Journalisten, Doktoren und Direktoren, weil sie sich durch flexible Arbeitszeiten auszeichnen In der Bundesrepublik wird diese Berufsliste noch um Lehrer und hohe Beamte erweitert, weil sie sich für die Parlamentstätigkeit freistellen lassen können, ohne ihre Stelle zu verlieren. Die Zahlen, die Auskunft über den prozentualen Anteil von Frauen in für eine politische Karriere wichtigen Positionen geben, sind noch immer recht niedrig. Es sind hauptsächlich die Männer, die die wichtigen innerparteilichen Ämter oder sonstige hohe Positionen bekleiden.
Es wurde bereits erwähnt, daß bei dem zweiten Karrieremuster der Beruf eine zentrale Rolle für die politische Karriere spielt. Wer als Parteimitglied keinen Beruf ausübt, und das trifft vor allem auf Hausfrauen und Mütter zu, ist im Nachteil. In der Bundesrepublik sind ein Drittel bis 50 Prozent der weiblichen Parteimitglieder Hausfrauen (kein Mann bezeichnete sich bei einer Befragung als Hausmann), aber nur vier Hausfrauen (drei davon mit qualifizierter Berufsausbildung) zogen 1983 ins Parlament ein Der Anteil der Hausfrauen im Parlament hat sich bei den letzten zwei Wahlen jedoch erhöht: Neun waren es 1987 (1, 7 Prozent) und 14 (2, 7 Prozent) 1990 Seit der Oktoberwahl 1974 hat sich keine Abgeordnete des britischen Unterhauses als Hausfrau bezeichnet
Eine politische Karriere erfordert viel Zeit und Energie. Bei diversen Versammlungen und Vereinsverpflichtungen anwesend zu sein, ist obligatorisch und bedeutet Verzicht auf Freizeit. Beate Hoecker ermittelte in einer Studie, die in Bremen durchgeführt wurde, daß noch heute drei Viertel der weiblichen Parteimitglieder allein für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind, selbst bei voller Berufstätigkeit. Zum Vergleich: Nur 3, 5 Prozent der Männer erfüllen diese Aufgabe. 93 Prozent aller Frauen und 53 Prozent aller Männer erledigen die Hausarbeit Joni Lovenduski und Pippa Norris wiesen nach, daß wesentlich mehr verheiratete Männer mit Kindern im Parlament vertreten sind als verheiratete Frauen mit Kindern. Diese Tatsachen lassen vermuten, daß es für weibliche Parteimitglieder mit Haushalt und (junger) Familie schwieriger ist, eine politische Karriere zu verfolgen als für Männer (indirekte Diskriminierung)
IV. Wie kann die Repräsentation von Frauen im Parlament erhöht werden?
Abbildung 4
Tabelle 4: Wahlkreiskandidatinnen nach Partei und Jahr (absolut und in Prozent)
Tabelle 4: Wahlkreiskandidatinnen nach Partei und Jahr (absolut und in Prozent)
Vicky Randall plädiert für die Einführung des Verhältniswahlrechts in allen Ländern. Denn in Frankreich z. B. verringerte sich die Zahl weiblicher Abgeordneter, nachdem 1958 das Verhältniswahlrecht von einem Mehrheitswahlrecht abgelöst wurde. Als 1979 für die Wahl zum Europäischen Parlament wieder das Verhältniswahl-recht eingeführt wurde, stieg der Anteil weiblicher Mandatsinhaber auf 21 Prozent, während im nationalen Parlament nur 4, 3 Prozent Frauen vertreten waren Allerdings konnte in dieser Arbeit nachgewiesen werden, daß das Verhältniswahlrecht nicht automatisch mehr Frauen ins Parlament bringt. Entscheidend ist der Platz, auf den die Kandidatinnen gesetzt werden.
Kann vielleicht eine Reform des Listensystems mehr weibliche Volksvertreter zur Folge haben? In der wissenschaftlichen Literatur wird z. B. über Präferenzwahlmöglichkeiten diskutiert, was dem Wähler erlaubt, die Liste der Kandidaten nach seinem Wunsch zu verändern. Dies wird bei Kommunalwahlen in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bereits praktiziert. Kathrin Heepe kommt jedoch in ihrer Studie zu dem Schluß, daß sich die Präferenzwahl nicht oder nur partiell auf die Repräsentation von Frauen auswirkt. Der Grund dafür liegt darin, daß die Wählerinnen nicht nach Geschlecht wählen. Auch die Männer haben den weiblichen Kandidaten keine besondere Präferenz eingeräumt. Für die Wähler und Wählerinnen sind Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit, Stellung in Partei-und anderen Ämtern, Überzeugungskraft, Alter und Erfahrung die Hauptcharakteristika, sich für eine(n) bestimmte(n) Kandidatin/Kandidaten zu entscheiden Präferenzwahl kann also nur dann für die Frauen einen positiven Effekt haben, wenn das Geschlecht für die Wähler bzw. Wählerinnen ein ausschlaggebendes Kriterium ist.
Eine Quote, wie sie bei den Grünen und der SPD bereits angewandt wird, scheint eine effizientere Methode zu sein, um mehr Frauen ins Parlament zu holen. Mehr Frauen könnten durch diese Form der „positiven Diskriminierung“ nicht nur auf sichere Listenplätze, sondern auch in hohe Parteiämter plaziert werden. Dadurch verschaffen sich die potentiellen Kandidatinnen die nötigen Erfahrungen, die für eine Nominierung unerläßlich sind. Randall schreibt dazu: „Der kritische Faktor, warum Frauen so oft kein hohes politisches Amt bekleiden, ist nicht ihre fehlende Bereitschaft. Es liegt auch nicht an der Haltung der Wählerschaft oder gar an dem Wahlsystem. Es liegt an der Bereitschaft der politischen Führungsspitze in Parteien, Verbänden, Regierung (welche allgemeinhin aus Männern besteht), Schritte zur Erhöhung des weiblichen Anteils im Parlament einzuleiten.“
Eine wirkliche Verbesserung in der Repräsentation von Frauen in den Parlamenten beider Länder kann nur dann erwartet werden, wenn sich die Kriterien, die die Kandidaten erfüllen müssen, ändern. Die Grünen haben gezeigt, wie das funktioniert. Hier dürfen sich Nicht-Parteimitglieder, z. B. Vertreterinnen aus der Frauenbewegung, auf die Liste setzen lassen. Frauen, die ihre Karriere wegen Kindererziehung unterbrochen haben, die noch nicht soviel Erfahrung in der Politik gesammelt haben oder nicht einer Ganztagsbeschäftigung nachgehen, können schnell an die Spitze gelangen. Außerdem stellen die Grünen Kinderbetreuung für alle Parteikonferenzen und andere wichtige Aktivitäten bereit
Selbst wenn sich bei der Kandidatenauswahl nichts ändert, dann ist das Verhältniswahlrecht für die Frauen immer noch günstiger als das Mehrheitswahlrecht -auch wenn sie überwiegend auf die aussichtslosen Listenplätze gesetzt werden. Sie bekommen die nötige Erfahrung und lernen, den hohen Anforderungen eines Mandates gerecht zu werden.
Fazit
Abbildung 5
Tabelle 5: Wahlkreismandate von Frauen nach Partei und Jahr Quelle: Vgl. Tabelle 7.
Tabelle 5: Wahlkreismandate von Frauen nach Partei und Jahr Quelle: Vgl. Tabelle 7.
Das Ziel dieser Arbeit war, aufzuzeigen, inwieweit „institutionelle“ Faktoren Frauen daran hindern, ins Parlament einzuziehen. Es konnte nachgewiesen werden, daß das Mehrheitswahlrecht in Großbritannien indirekt insofern für die größere Unterrepräsentation von Frauen im Parlament verantwortlich ist, als es die Auswahl von Kandidaten (männlich wie weiblich) beeinflußt. Direkt ist es dafür verantwortlich, weil unter Bedingungen des Mehrheitswahlrechts die Minderheitsparteien, die im Vereinigten Königreich mehr Frauen aufstellen als die etablierten Parteien, kaum eine Chance haben. Im Verhältniswahlrecht hingegen gehen die Wählerstimmen für Minderheitsparteien nicht verloren; damit ist die Konkurrenz unter den Parteien größer. Das Ergebnis wäre, wie es durch die Grünen bei uns bereits geschehen ist, daß die etablierten Parteien die Frauen mehr einbeziehen würden. Viele ehemalige SPD-Wählerinnen wechselten zu den Grünen, weil diese die Hälfte der Kandidatenplätze für Frauen bereithielten. Die SPD beschloß dann aus Angst, noch mehr Frauen zu verlieren, eine 40-Prozent-Quote für Parteiämter und Listenplätze bis 1994 zu realisieren. Seitdem stieg in der SPD der Anteil der weiblichen Mitglieder wieder an
Wegen der sogenannten „ausgewogenen Liste“, auf die eine Partei unter Verhältniswahl achten muß, werden mehr Frauen nominiert, und es stellen sich auch mehr zur Verfügung. Dadurch sammeln sie die für eine politische Karriere wichtigen Erfahrungen.
Der zentrale Punkt, um das Frauendefizit beider Parlamente zu erklären, ist jedoch, daß Frauen nicht auf sichere Plätze gesetzt werden. Die gesamte Diskussion um „Warum so wenig Frauen?“ ist auf das Bewußtsein und den Willen der Kandidatenauswahlkommission zurückzuführen. Allerdings ist das Bewußtsein und der Wille, mehr Frauen zu Volksvertretern zu bestimmen, beim Verhältniswahlrecht etwas größer als beim Mehrheitswahlrecht. Der Grund dafür, weshalb so wenig Frauen in beiden Ländern auf Mandatsplätze gesetzt werden, sind die bestehenden Karrieremuster, die bis heute stärker auf die männliche Biographie zugeschnitten sind. Diese Muster spiegeln die Arbeitsteilung der Geschlechter wider.
Joni Lovenduski und Pippa Norris plädieren für eine Neudefinition der Auswahlkriterien für Kandidaten, die die Erfahrungen des täglichen Lebens der Frauen berücksichtigen und nicht nur die der Männer. Dann wären nicht nur Hausfrauen im Parlament besser vertreten, sondern auch Arbeitslose, Arbeiter, Rentner und ethnische Minderheiten würden von einer Veränderung der Kriterien profitieren. Nicht zuletzt würden die Parteien an Attraktivität und Glaubwürdigkeit gewinnen
Tina Hoffhaus, geb. 1961; Studium der Politologie und Volkswirtschaft in Hamburg und London; Master of Science (Diplom) an der London School of Economics; Dokumentationsjournalistin im Spiegel-Verlag; seit 1989 Sprecherin in einem Netzwerk für berufstätige Frauen und derzeit Vorstandsmitglied.
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