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Die nationalstaatliche Herausforderung in Europa | APuZ 14/1993 | bpb.de

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APuZ 14/1993 Wiederkehr eines Totgesagten: Der Nationalstaat am Ende des 20. Jahrhunderts Die nationalstaatliche Herausforderung in Europa Das Dilemma des Nationalstaates in Westeuropa: Zur Identitätsproblematik der europäischen Integration Verfassungspatriotismus als Identitätskonzept der Nation

Die nationalstaatliche Herausforderung in Europa

Tilman Mayer

/ 26 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Es ist nicht ungewöhnlich, daß bei großen politischen Entscheidungen Regierung und Bevölkerung unterschiedliche Positionen beziehen. Mit der Zustimmung im Bundestag ist Maastricht aber nicht aus der Diskussion. Tag für Tag muß sich diese Zielsetzung der Europapolitik den kritischen Fragen stellen. Dazu gehören die Fragen nach der Zukunft der Nationalstaatlichkeit, nach der Problematik der föderativen Staatswerdung Westeuropas, der Rolle der Subsidiarität im europäischen Konzert der Nationen. Hinzu kommt das nationale Wiedererwachen in Osteuropa. Mit der Vertiefung von Maastricht öffnet sich erneut ein Graben zu Osteuropa hin. Ist diese Prioritätensetzung richtig, kann/soll sie durchgehalten werden? Sind so die östlichen Gefahren eines Ressentimentnationalismus zu bannen? Ist der Westen gut beraten, nur auf Krisen, Kriege und Konflikte im Osten zu starren? Die nationalstaatliche Herausforderung in Ost und West kann realistischerweise nur mit konföderativem Denken aufgefangen werden. Das Subsidiaritätsprinzip ist (deshalb) ein zentrales Deutungsinstrument für die Weiterentwicklung des Maastrichter Weges nach Europa, wie er mit Edinburgh begonnen wurde.

I. Einleitung

Gerade vier Prozent der anwesenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmten am 2. Dezember 1992 gegen das Vertragswerk von Maastricht (oder enthielten sich der Stimme). Darf man Einwände gegen die grundlegende Änderung des politischen Status der Deutschen Vorbringen, wenn über 95 Prozent der Repräsentanten des deutschen Volkes für die europäische Union stimmten

Zur gleichen Zeit optieren nur etwa 37 Prozent der befragten Deutschen für Maastricht. Darf man angesichts dieser Gegensätze schweigen, Einwände zurückstellen Ist es ein gutes Zeichen von politischer Kultur, wenn große politische Themen, die in der Wissenschaft wie in der Bevölkerung kontrovers diskutiert sind, vom Parlament nahezu einstimmig verabschiedet werden? Steigt damit das Ansehen der Politiker und des Parlaments? Sind damit die kritischen Einwände vom Tisch?

Schon einmal hat sich ein Kanzler vehement für eine Europäisierung ausgesprochen -und wurde mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eines Besseren belehrt. 1955 lehnten die Saarländer das europäische Saarstatut rigoros ab. Adenauer hatte seine Frankreich-Treue bewiesen, die Franzosen quittierten diese Haltung mit großem Respekt. Die Saar blieb nicht länger unter französischem Einfluß, sondern wurde 1957 das 11. Bundesland.

Ist Maastricht ein erneuter, ins Gigantische gesteigerter Versuch der Europäisierung von Staaten? Oder ist Maastricht gar das zweite Versailles, wie es unmittelbar vor dem Maastricht-Referendum in Frankreich auf der Figaro-Titelseite hieß Nein, Maastricht ist die auf Westeuropa gerichtete Vertiefung des nach dem Weltkriegs-Gegeneinander der europäischen Nationen begründeten Integrationismus. Maastricht bedeutet die Schaffung eines europäischen Bundesstaates, so sagt es auch die Bundesregierung. Wie Adenauer steht der heutige Bundeskanzler für dieses Konzept. Wird es scheitern und der Kanzler doch Erfolg haben?

Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte vor zehn Jahren, im Juni 1983: „Die geschichtliche Leistung unserer Generation wird später daran gemessen werden, ob es uns gelingt, die politische Einigung Europas, die Freiheit der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und den Fortbestand der deutschen Nation zusammenzudenken und in der politischen Wirklichkeit unseres Volkes umzusetzen.“

Unerwartet erhielt der Christdemokrat im siebten und achten Jahr seiner Regierungszeit die Chance, eines seiner Lebensziele -die er nie als Lebenslüge hat ansehen müssen -zu verwirklichen. Nicht mit Eisen und Blut, sondern über Verhandlungen und Abstimmungen gelang die Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1990.

Auch Europa ist für Kohl keine Lebenslüge. Der Bundeskanzler verknüpft nun aber das Europa-denken mit Maastricht. Nur darin sieht er Chancen, eine bleibende Integration zu erreichen. Und „auf den Kanzler kommt es an“, besonders in dieser Phase der Europapolitik. Das Ziel, die europäische Integration, ist unstrittig.

Diskutiert wird der Weg dahin und die Form, in der die Integration gelingen soll. Der politisch Handelnde kann selbst schwerlich diskutieren, ob seine Wege die richtigen sind, wenn er sie bereits begeht. Der Wissenschaftler aber hat sehr wohl die Pflicht, nach Alternativen zu fragen, sie aufzuzeigen, zumal dann, wenn über so grundlegende Fragen wie die über die „Zukunft Deutschlands in Europa“ befunden und entschieden werden muß.

II. Nationalstaatlichkeit

Kein politischer Begriff unserer Tage ist so umstritten wie der des Nationalstaates

1. Bei den einen löst er affektive Ablehnung aus. Da wird er als nur historisches Gebilde betrachtet, das zwei Weltkriege ausgelöst haben soll. Er bedeutet dann einfach Nationalismus; Nationalstaat ist dann gleich Machtstaat zu setzen, d. h., er ist ein Irrweg Dieser Haltung geht eine Ablehnung des Nationalen schlechthin voraus. Aber: wer nur sagt, daß das Nationale Deutschland ins Unglück gestürzt habe, ohne zu konkretisieren, daß er den Nationalsozialismus meint, ist genauso ideologie-behaftet wie derjenige, der den Sozialismus als gescheitert ansieht, ohne zu konkretisieren, daß er den Staats-Sozialismus etwa der DDR meint. Diskutierbar ist dagegen die populäre These, der Nationalstaat sei überfordert angesichts globaler Probleme die nicht mehr national gelöst werden können. Wenn zugleich behauptet wird, man trete für Subsidiarität ein, kommen gewisse Bedenken auf, ob beide Aussagen in einer Brust ausgehalten werden können. Aus diesem realen Konflikt heraus entsteht der belegbare Verweis dafür, daß Bundesstaaten eine zentralistische Tendenz inne-wohnt

2. Auf der anderen Seite argumentiert man weniger ideologiekritisch, weniger ethnozentristischdeutsch, mehr unmittelbar realitäts-und gegenwartsbezogen, pragmatisch. Und da existieren einfach Nationalstaaten. Sie werden nicht erst konstruiert und ausgedacht Der Staat ist Ausdrucksform einer Nation. Der Staat selbst mag eine Monarchie oder Republik, ein Bundesstaat oder ein dezentralisiertes Gebilde sein. Dieser Staat kann linke oder rechte Regierungen haben. „Für mich ist der Nationalstaat weder gut noch böse“, wendet Brigitte Seebacher-Brandt ein Es ist einfach unmöglich, die westeuropäische und die postkommunistische Staatenwelt anders als in den Kategorien der Nationalstaatlichkeit zu beschreiben. Allerdings bedarf es zur Versöhnung der Lager einer Präzisierung.

3. Aus Platzgründen sei auf Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ verwiesen, um die Machtstaatspolitik, die untergegangen ist, zu verstehen. Ebenso sei das bestehende wichtige und zentrale Konzept der Handelsnationen, wie es Richard Rosecrance entwickelt hat, in Erinnerung gerufen und empfohlen.

Es kommt hinzu, was Ralf Dahrendorf in die Diskussion eingebracht hat. Es gibt eben nicht nur ethnisch-homogene, es gibt noch viel mehr ethnisch gemischte, heterogene Nationalstaaten. Beide Staatstypen haben die gleiche Existenzberechtigung, zumal heutzutage der elementare Zusammenhang von Nation und Demokratie -gerade in der Abwehr des Chauvinismus -immer mehr in den Blick kommt. Mit anderen Worten: Charakteristika des modernen, entwickelten, Volkswirtschaften interdependierenden Nationalstaats in Europa sind Rechtsstaatlichkeit und die Garantie der Menschen-und Bürgerrechte.

Nicht im Widerspruch dazu steht, daß jede Nation die Kriterien der Staatsbürgerschaft und vor allem der Zuwanderung, so sie nötig ist, selbst bestimmen kann. Diese Kriterien dürfen auch nach universalistischem Maßstab spezifische sein Die Er-Haltung einer Nation ist ein Wert, der nur in nationsindifferenten Gesellschaften eigens der Diskussion bedarf. Wir sind eben viel mehr eine „verletzte Nation“ als wir eine „verspätete Nation“ (H. Plessner) sind, wie ein Blick auf Osteuropa lehrt.

III. NurKrisen, Kriege und Konflikte in Osteuropa?

Auf den Kommunismus folgte nicht die klassenlose Gesellschaft, sondern der Kapitalismus. Die davon im Westen Enttäuschten kompensieren ihre Verbitterung, indem sie erstens den Nationalismus zum Erben des Kommunismus erklären d. h., indem zweitens ein neues Feindbild -im Sinne Carl Schmitts -konstruiert wird. In dialektischer Abhängigkeit von diesem Feindbild läßt sich allmählich eine neue ideologische Linie aufbauen. Die Existenz der nationalistischen Gefahr, die an sich niemand ernsthaft bestreiten kann, ist konstitutiv für ein bestimmtes strategisches Denken Das darf nicht übersehen werden, wenn z. B. als „Argument“ für Maastricht schlicht „Sarajevo“ ins Spiel gebracht wird. Ins Spiel deshalb, weil ernsthaft die Beseitigung des toxisch gewordenen Nationalismus und Nationalbolschewismus nicht erwogen wird.

1. Nagorny Karabach, der Aufstand der Osseten und Inguschen auf dem Kaukasus und in Georgien, der serbische Amoklauf auf dem Balkan, der Kampf um die sogenannte Dnjestr-Republik in Moldawien: damit sind einige militante und belliziös ausgetragene Konflikte im ehemaligen Ostblock erwähnt.

Daneben gibt es ethnische und nationale Interessenvertretungen prononcierter Art. Die Tataren erörtern ihre nationale Staatsbildung auf dem Territorium und zu Lasten der russischen (bzw. Rußländischen) Föderation. Die Präsidenten Rußlands und der Ukraine, Boris Jelzin und Leonid Krawtschuk, streiten, manchmal säbelrasselnd, um die Sowjet-Flotte im Schwarzen Meer, über die nationale Zugehörigkeit der Halbinsel Krim, über die Konversionspolitik ihrer Atomstaaten. Im Baltikum provozierte der litauische Präsident Landsbergis auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Moskau mit seiner Forderung nach vorzeitigem Truppenabzug der ehemaligen Roten Armee. Zugleich belasten bestimmte Staatsbürgerschaftsregelungen die Beziehungen mit Rußland: In der deutschen Nachbarschaft strebten die Nationen der Slowaken und Tschechen friedlich auseinander und bilden eine eigene nationale Staatlichkeit aus.

Hinzu kommen viele aus alter Zeit ungelöste Minderheitenfragen. Millionen Russen leben seit dem Ende der Sowjetunion (Dezember 1991) außerhalb der Rußländischen Föderation. Viele Ungarn erleben das Minderheitenschicksal in der Slowakei, in Kroatien, Serbien, Rumänien und der Ukraine

2. Um bei den Minderheiten zu beginnen: Was läge angesichts der Diaspora-Situation näher als ein militanter Irredentismus der Russen und Ungarn? Was läge näher als die Zerschlagung der Rußländischen Föderation entlang der Selbstermächtigung diverser ethnischer Gruppen nach dem überholten Nationalitätsprinzip des 19. Jahrhunderts („Jeder Nation einen Staat“)? Was läge deshalb in der Konsequenz näher als die Bewältigung innerer Krisen durch das Rollenlassen der Panzer? All dies geschieht nicht, aber es geschieht viel genug. „Good news“ haben keinen Nachrichtenwert, aber sie gehören ins Bild, wenn objektiv berichtet werden soll. Es ist hier nicht der Raum, die überwiegend gutnachbarschaftlichen Beziehungen in der GUS alle zu beschreiben. Das Erstaunliche ist, daß Normalität in einer schwierigen Zeit des Übergangs vorherrscht. Das ist die Botschaft, daß eine große Lücke klafft zwischen den (aus-) denkbaren Konflikten und den realen Konfliktlinien. Mit dieser Feststellung wird keiner der blutigen Konflikte unserer Tage übersehen. Aber er wird in Relation gesetzt zu der Tatsache, daß in sieben Jahrzehnten Sowjetherrschaft nationale, ethnische, soziale, kulturelle und humanitäre Ungerechtigkeiten geschaffen wurden, die nun eben nicht explodieren, sondern -relativ -gemäßigt aufgearbeitet werden.

IV. Nationalstaatlichkeit in Osteuropa

Die Epoche der Vielvölkerstaatlichkeit ist in Europa vorbei Supranationale Imperien wie die Sowjetunion und Jugoslawien haben ihre Existenzberechtigung, so sie je bestand, verloren Wenig überzeugend war von westlicher Seite aus 1991 versucht worden, diese Bundesstaaten zu erhalten -gegen den Willen der Völker, also gegen das völkerrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht Abwehrformeln wie „Kleinstaaterei“, „Europa der Stämme“, „Republikchen“ werden im Gedächtnis der so Getadelten bleiben.

Nicht überraschend gehören folgende Bestandteile auch zur nationalstaatlichen Selbstverständlichkeit der Osteuropäer, die sie, früher oder später, in jeweils national unterschiedlicher Prioritätensetzung für sich reklamieren. Faßt man sie allgemein zusammen, kann folgende Liste aufgestellt werden: -eine eigene Armee, zumindest die nationale Kontrolle integrierter Streitkräfte; der Abzug ausländischer Streitkräfte vom eigenen Territorium, -eine eigene Landessprache, -eine eigene Währung sowie -Souveränität und Unabhängigkeit.

In diesem Sinne erklärte Franjo Tudjman, einer der im Westen besonders kritisch Betrachteten: „In der Geschichte der Nationen gibt es keinen wichtigeren Augenblick als die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität sowie die Aufnahme ihres Landes in die Weltorganisation der Völker und der unabhängigen Staaten -die Organisation der Vereinten Nationen“ (am 22. Mai vor der UNO).

Mit der Souveränitätserklärung einzelner sowjetischer Republiken, etwa Armeniens und des renitenten Litauens, und später gar ihrer Unabhängigkeitserklärung war der konfliktreiche Emanzipationsprozeß in der Sowjetunion begonnen worden. Und wenn Nursultan Nasarbajew, der kasachische Präsident, am 21. Mai 1992 ebenfalls in New York erklärte: „Die auf dem Territorium der ehemaligen UdSSR entstandenen souveränen Staaten müssen ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit in zivilisierter Weise, ohne Blutvergießen und Kriege bestimmen“, so sind diese Aussagen, wie ähnliche von Boris Jelzin, der dabei auf die russischen Erfahrungen mit der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges hinweist, als Indizien glaubwürdig, daß der nationale Aufbruch im Bewußtsein der Chancen und Risiken dieser Entwicklung begangen wird.

Von zentraler Bedeutung ist Rußland. Rußland erhebt sich von den Knien, es ist befreit von der zaristischen Despotie und dem bolschewistischen Joch. Aber es sucht noch seinen Weg in die Moderne. Hier hat es keine einheitliche Nationalbewegung wie in der Ukraine (Ruch) und keine Volksfront gegeben Die Rußländische Föderation ist ein multiethnischer Staat; das Nationale oder das nationale Interesse Rußlands zu definieren fällt schwer Rußland hat das Erbe und die Last der Sowjetunion übernommen, die sowjetischen Botschaften sind russische geworden, in der UNO tritt es an die Stelle der SU. usw. Es ist noch offen, ob es tatsächlich gelingt, Rußland für die Demokratie zu sichern. Die neue russische Gesellschaft hat noch zu wenig Gestalt angenommen. Sowohl eine kryptofaschistische Pamjatbewegung, ein diffus kommunistisches Spektrum und ein traditionalistisches, antiwestliches Lager machen ihren Einfluß geltend. Erneut ist für Moskau das personale Element in der Politik und zeitgeschichtlichen Entwicklung -nach Gorbatschow nun Jelzin -von großer Bedeutung. Immerhin wächst der neuen Staatlichkeit Stabilität zu, seitdem der Föderationsvertrag im März 1992 abgeschlossen (wenn auch noch nicht ratifiziert) wurde. Nun müssen die starken Regionen mit Selbstverwaltung betraut werden, um den Staat regierbar zu machen. Regionen-Partnerschaften mit westeuropäischen Ländern und Regionen könnten hilfreich sein, dem großen Land aufzuhelfen. Die strategische Rolle Rußlands zu unterschätzen wäre fatal auf dem Weg, die Welt für die Demokratie zu sichern. Und so fällt auf, daß dem letzten Führer der Sowjetunion mehr westliche Beachtung zuteil wird als dem russischen Präsidenten 2„ 5Es kommt entscheidend darauf an, Rußland in die gesamteuropäische wie internationale Zusammenarbeit voll zu integrieren. Das entscheidet über Stabilität in dem Raum von Vancouver bis Wladiwostok.. . ‘t

Wladimir Lukin, der russische Botschafter in den USA, sieht für Rußland zwei Gefahren: Einmal einen „unaufgeklärten, zügellosen Chauvinismus“, zum anderen erkennt er eine „radikale russische Tradition des nationalen Masochismus“, den er mit der Parole zusammenfaßt: „Nehmt nun alles, was ihr wollt, und für das, was ihr uns laßt, herzlichen Dank.“ Es bleibt zu hoffen, daß Rußland einen praktikablen Mittelweg findet. Die Renaissance des Nationalen in Rußland birgt Risiken und Chancen.

Obgleich in einer nationsindifferenten Gesellschaft eher über den „nationalen Nihilismus“ gesprochen werden müßte -damit mehr Realismus auf dem europäischen Integrationsweg anzutreffen ist -, kommt man nicht daran vorbei, die objektiven Gefahren, die mit dem nationalen Aufbruch in Osteuropa gegeben sind, zu analysieren.

V. Risiken und Chancen

1. Der Autoritarismus. Er hat verschiedene Quellen. Selbstherrliche Charismatiker können den Triumph über den Kommunismus zu autoritärem Machtmißbrauch benutzen. Nach siebzig Jahren Totalitarismus, nach unklaren Beziehungen zur eigenen nationalen Geschichte, nach Unkenntnis dessen, was Recht und Unrecht in der eigenen Geschichte war, können nationale Legenden entwikkelt werden, die ungut für ihre Nachbarn werden könnten.

Die psychologische Situation vieler Oststaaten beim Eintritt in die schwierige Phase der ökonomischen Modernisierung und die so empfundene Zurücksetzung der Demokratien, wenn sie nicht an den entscheidenden Tischen der Weststaaten sitzen dürfen, birgt die Gefahr, daß aus der tatsächlichen oder eingebildeten Zurücksetzung autoritäre Antworten erwachsen. In EG-ferneren Räumen, wo die Warteschlangen vor dem EG-Topf länger sind, könnte in bonapartistischen Lösungen Zuflucht gesucht werden. Sicher ist mittelfristig eine Rückkehroption zu nationalstaatlicher Machtpolitik, die Reproduktion der anarchischen Ordnung der Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts als komplexitätsreduzierendes, demagogisches Konzept mit hegemonistischem Ausgang in Osteuropa nicht auszuschließen. Es hängt auch von der gewählten Architektur Europas ab, ob sich dafür zeitliche Räume auftun. „Die europäische Idee kann nicht bedeuten, die Ost-West-Teilung wegen unterschiedlicher Entwicklungsniveaus zu reproduzieren.“ 2. Isolationismus. Hier liegt das Risiko der nationalen Wiedergeburt für die Staatenwelt und Völkergemeinschaft darin, daß die Nationen sich selbst genügen, ihre Probleme zuerst sehen, die internationale Verantwortung mitzutragen zurück-weisen oder sie aus sonstigen egoistischen Gründen mitzugestalten ablehnen. Das gilt auch und gerade für die Sicherheitspolitik von Atommächten im ehemaligen Sowjetbereich. Für eine interdependente, internationale Gemeinschaft sind diese Gefahren sehr real. Sie betreffen aber auch z. B. Deutschland und die USA. 3. Ressentimentnationalismus. Die Kontamination mit Nationalismen geschieht über Vorurteile und Ressentiments in Ost und West. Die stereotype Warnung vor der russischen Hegemonie heute, auch vor dem „großen“ Deutschland, sowie die Wiederbelebungsversuche des Gleichgewichtsdenkens gehören hier erwähnt Eine Allianz, bestehend aus Ungarn, CSFR und Polen, wurde 1990 von Warschau vorgeschlagen, um das Gewicht Deutschlands auszubalancieren. Prag widersetzte sich diesem rückwärtsgewandten Denken, das den gesamteuropäischen Kooperationserfordemissen diametral entgegenstand. Bei einer derartigen akkumulierten Entwicklung würde der Nationalismus wieder toxisch werden können. Denn in der Tat müßte von einer Rückkehr der Geschichte gesprochen werden, wenn dies die ganze Wirklichkeit wäre.

Fassen wir den osteuropäischen Emanzipationsprozeß aus der totalitären Fremdbestimmung zusammen, so kann man sagen daß die neuen Nationalstaaten heute die Träger sind -der allmählichen Demokratisierung ihrer Gesellschaften. Sie prägen neue politische Kulturen und Parteisysteme aus, die noch nicht gefestigt und somit veränderbar sind; -der beginnenden Demilitarisierung einer übermilitarisierten Gesellschaft; der Konversion und Abrüstung; -der Einführung marktwirtschaftlicher Systeme, wobei bislang eher ein experimentelles Stadium (zu Lasten der Bevölkerungen) durchlaufen zu werden scheint. National-individuelle Varianten von Marktwirtschaften westlichen Typs, aber auf der Grundlage spezifischer kommandowirtschaftlicher Erfahrungen postkommunistischer Gesellschaften zeichnen sich ab; -der Integrierung in die neue internationale Staatenwelt und deren Organisationen (bis hin zur NATO); -der Einführung und des Aufbaus von Rechtsstaatlichkeit, bislang allerdings mehr in der Theorie, weil in der Praxis die Rechtsdurchsetzung noch nicht greift (mit Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung) und es an Regulierungskompetenz mangelt.

Ingesamt gesehen aber sollte damit eine, aus westlicher Sicht begrüßenswerte, Entwicklung konstatiert werden, die jede Unterstützung verdiente. Die Frage ist allerdings, ob man diese Unterstützung erkennen kann. Deutschland spielt dabei noch eine Sonderrolle, insofern es mehrere Dutzend Milliarden Mark investierte. Aber ansonsten scheint eher die Neigung zu bestehen, Rußland und viele andere exkommunistische Staaten in der Schlange der „Habenichtse“ anstehen zu lassen. Die Frage ist, ob wir Portugal oder Griechenland so viel höher schätzen dürfen -über Kohäsionsfonds -als etwa die Tschechische Republik, Ungarn und die Ukraine? Auf der anderen Seite ist es wenig wahrscheinlich, daß Atommächte sich beliebig demütigen lassen. Dann könnte sich eine neue Ära der Spannungen auftun, das West-Ost-Armutsgefälle in einem neuen Klassenkampf der Staaten explosiv werden. Damit gilt es, den Blick auf den reichen Westen Europas zu richten.

VI. Westeuropäischer Egoismus

Die EG umfaßt nur einen Teil Europas Ihre Erweiterung steht auf der Tagesordnung. Zugleich aber wird ihre Vertiefung in Gestalt der Europäischen Union auf den Weg gebracht. Die Vertiefung hat absolute Priorität. Mit welchem Recht aber bleiben die EG-Staaten in den neunziger Jahren unter sich (erweitert wohl um Österreich und Skandinavien)? Wie zu Zeiten der EWG dominieren ökonomische, rationale Abwehrgründe, obgleich man zugleich betont, man sei keine bloße Wirtschaftsgemeinschaft mehr. Ist die EG nicht auch eine politische Wertegemeinschaft, die nicht nur kalkulatorisch denkt, sondern gemeinsame Werte anerkennt und festigt? Mit welchem Recht setzt die EG die Ost-West-Teilung -de facto -fort indem sie durch die angestrebten wirtschafts-und währungspolitischen Ausgleichs-und Zentralisierungstendenzen den Graben zwischen Ost und West nunmehr ökonomisch vertieft? Die EG müsse stark sein, eine Währung haben, die Lebensverhältnisse müßten durch Kohäsionsfonds einander angenähert werden, eine Europäische Zentralbank müsse geschaffen, eine einheitliche Unionsbürgerschaft eingeführt werden: Erst eine so gestärkte EG könne in der Lage sein, die Ost-Last zu tragen.

Nur: Die Lasten bestehen bereits, die östlichen Gesellschaften durchlaufen bereits jetzt eine dramatische Armutsphase. Ist es realistisch, in zehn Jahren, falls dann wirklich (eigentlich: wider Erwarten) die einheitliche Währung existiert, mit wirtschaftlich gefestigten Regimen es zu tun zu haben? Überläßt man dabei nicht allzu viel dem Markt? Könnten nicht bis dahin autoritäre Regime eingeführt worden sein? Die Frage stellt sich seit einiger Zeit, ob Westeuropa gut beraten ist, sich hauptsächlich mit sich selbst und der Mehrung seines Wohlstandes zu beschäftigen. Damit ist einer Kritik Ausdruck gegeben, die auf die EG von außen blickt und fragt, ob ihr Konzept noch in die gänzlich umgepflügte politische Landschaft Europas paßt, ja, ob sie überhaupt Europa erfaßt, europäisch ist? Daneben gibt es eine Kritik, die aus den beteiligten EG-Nationen heraus erfolgt, die nun die Europäische Union bilden sollen.

1. Mit Kritik ist Kritik gemeint, nicht nur die zu beachtenden sogenannten „Sorgen und Ängste der Bürger“, ihre nationale Identität bedroht zu sehen. Kritik meint, daß ernsthaft zu bedenkende Argumente vorgetragen werden. Eines lautet dabei, so Graf Kielmansegg: „Alles spricht dafür, daß es eine wirkliche belastbare kollektive politische Identität der Europäer als Europäer noch nicht gibt. Sie läßt sich nicht herbeireden, sie kann nur wachsen. Und sie wächst viel langsamer, als die Europapolitik fortschreitet.“

2. Kielmansegg spricht von den Bürgern. Aber wie steht es um die Politiker? Keine überflüssige Frage, wenn man einmal testet, was sie wollen und was tatsächlich geschieht. Beispiel: Der „Vertrag über die Europäische Union“ enthält als Ziel, „eine gemeinsame Außen-, und Sicherheitspolitik zu verfolgen“. Diese Willensbekundung war im entscheidenden Testfall Jugoslawien undurchführbar, die unterschiedlichen nationalen historischen Begründungen dafür sind bekannt. Hintergrund ist aber, daß eine gemeinsame Außenpolitik als eine Außenpolitik zu interpretieren zum Scheitern verurteilt ist. Eine Außenpolitik in einem EU-Bundesstaat: Dieses Konzept läuft an der europäischen Vielfalt auf. Eine radikale Variante von Europapolitik könnte lauten: Egal was Europa spricht (worauf es sich einigt), die Hauptsache ist, daß es mit einer Stimme spricht. Ein europäischer Dezisionismus dieser Art beseitigte zwar den deklamatorischen Charakter der Europapolitik, aber um welchen Preis! Noch kann dagegen wiederholt werden: Europa verwirklicht sich in der Vielfalt, nicht in der Einheit

3. Die „Festung Europa“ ist keine bloße Befürchtung, sondern eine Gefahr, wie etwa die GATT-Verhandlungen im November/Dezember 1992 gezeigt haben. Darüber hinaus aber wichtiger ist das Verhältnis zu den USA, manchmal auch zu Israel, ein Testfall der Europapolitik. Das feste Bündnis USA-Westeuropa ist ein Stabilitätspfeiler auch in der postkommunistischen Epoche. Dazu gehört auch die Anerkennung der NATO. Die Aufwertung alternativer („ergänzender“) Verteidigungseinrichtungen (Eurokorps und WEU etwa) könnte dazu angetan sein, Europa (West) zu isolieren, den Atlantizismus zu untergraben. Die vollständige militärische Integration der bisherigen EG-Staaten könnte das Gerede um die Re-Nationalisierung der Politik tatkräftig überwinden. Der NATO-Kooperationsrat ist dagegen ein Schritt realer Ost-Erweiterung im hier betonten politischen Sinne.

4. „Dänen sollen wählen, bis die EG gewinnt“ titelte die TAZ wenige Tage nach dem Dänemark-Referendum, als die Rest-EG dazu Stellung nahm. Seitdem hat sich dieses eigenartige Demokratie-Verständnis verfestigt. Mehr Demokratie in der EG ist im übrigen über europa-weit durchgeführte Plebiszite leichter herstellbar. Sie schaffen auch das Bewußtsein gemeinsamer Verantwortung, gemeinsamer Entscheidung, gemeinsamer Lösungssuche. Maastricht selbst hätte ein solcher Gegenstand der Selbst-legitimation sein müssen, wie Staatsrechtler auch in Deutschland sagen

VII. Zwischen de Gaulle und Kohl

Die Finalität des europäischen Einigungswerkes ist umstritten. Euroeuphoriker lassen sie bewußt seit Jahren offen. Sie wollen keine Diskussion darüber. Die Geschichte wird bemüht und vereinnahmt, obgleich sie bekanntlich sich der Instrumentalisierung entzieht Das romantische Europa der Vaterländer ist durch das Integrationsmodell der EG schon Geschichte geworden. Aber das Bundesstaatsmodell ist (nur) Zukunft und noch dazu vehement bestrittene, wenn der Standpunkt Großbritanniens gezählt werden darf. Auch Frankreich hat nie der deutschen bundesstaatlichen Vertrags-auslegung zugestimmt

Deshalb ist als realistisch hervorzuheben, daß wir in West-Europa de facto in einem konföderativen Europa leben. Und die EG ist kein lockerer Staatenbund', wie die Bundesstaats-Idealisten wähnen, sondern ein bewährtes, integratives Kooperations-modell von Nationalstaaten, Reformfähigkeit eingeschlossen. Mit diesem -an sich liberalen -Modell ist die Ost-Erweiterung pragmatischer lösbar. Manchmal ist weniger mehr. Die nationalen Aufbruchbewegungen im Osten Europas stünden nicht unter dem Zwang, in ihrer Geburtsstunde bereits erneut zu überlegen eine neue Vielvölkerstaats-Entstehung akzeptieren zu müssen Die bestehende Supranationalität, der europäische Binnenmarkt, die Politische Union: sie verlangen (noch) nicht die -irreale -Fusion von Nationalstaaten. Umgekehrt gilt, daß die kompetitiven Vorteile eigenständiger Regierungspolitiken von Völkerrechtssubjekten im konföderativen Konzept besonders zur Entfaltung gebracht, unifizierende Tendenzen jedoch eher abgeblockt werden.

Dafür sorgt, wenn es wirklich politikrelevant wird, das Subsidiaritäts-Prinzip, wie es auch beim Gipfel des Europäischen Rates in Edinburgh angesprochen wurde („Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Europäischen Union“) und vor allem von Großbritannien vertreten wird Der britische Regierungschef faßte vor dem Unterhaus am 14. Dezember 1992 die Thematik so zusammen: „Die Erklärung macht deutlich, daß nationale Entscheidungen die Regel und Brüsseler Aktionen die Ausnahme sein sollten.“ Mit dieser Subsidiarität fühlen sich auch die bundesdeutschen Länder verbunden, wobei die Kommunen aller­ dings zu kurz kommen. Auch die EG-Kleinstaaten akzeptieren es als Faktor der Gleichberechtigung, trotz erheblicher Größenunterschiede. Bei einer nationsindifferenten Egalisierung, wenn nur Wählerstimmen zählen, würde es zur Majorisierung aller Kleinstaaten kommen. Die ausnahmslos zu hörende Forderung nach einer Parlamentarisierung des europäischen Parlaments würde natürlich in praxi auch die Frage demographisch exakter Repräsentation aufwerfen. Vor diesem Hintergrund ist die europapolitische Aufwertung der nationalen Parlamente im Vergleich zum Europa-Parlament wichtiger, weil sie die Kleinstaaten gerechter, gleichberechtigter behandelt und dem Demokratieprinzip mehr entspricht. Eine „Konferenz der Parlamente“ enthält auch der Maastricht-Text in einer Erklärung, ohne daß dieser realistische Vorschlag in der deutschen Öffentlichkeit beachtet würde.

Andererseits könnte Subsidiarität ebenfalls nur Deklamation bleiben, die Umkehrung der Zentralisierungstendenz gar nicht ernsthaft betrieben werden. Subsidiarität allein genügt also nicht, aber es bestätigt exakt die hier vertretene Unterlegung konföderativer Strukturen im künftigen, vielleicht reformierten Europa. Subsidiäres Denken führt zwingend zum konföderativen Gesamteuropa.

Analog zum Sozialstaatsprinzip und zu sozialverträglichen Politiken ist in der Europapolitik künftig nur mit nationalverträglichen Lösungen ein Weiterkommen zu erreichen.

VIII. Zusammenfassung und Ausblick

Die politische Bilanz der nationalstaatlichen Herausforderung läßt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

1. Die bestehende EG bedarf, mit oder ohne Maastricht, einer Reform an Haupt und Gliedern. Sie braucht mehr Marktwirtschaft, mehr Wettbewerb, mehr nationale Selbständigkeit bei gleichzeitiger ökonomischer Vernetzung der Volkswirtschaften. Sie braucht weniger Bürokratie, Zentralismus und Regulation; sie muß sich den Kinderkrankheiten des Binnenmarktes widmen. Sie braucht mehr Transparenz. Mit Edinburgh (Dezember 1992) nähert sich die EG diesem Erfordernis etwas.

2. Nationalstaaten können viele Probleme lösen, aber sie sollten nicht nur nationale, sondern europaweite Lösungen anstreben. Manche Probleme (z. B. Sicherheitsfragen) wachsen über die Grenzen der Nationalstaaten hinaus, ja, aber auch ganz gewiß über die der EG! Der kooperative Nationalstaat, wie er in Westeuropa integriert besteht, ist die Basis für globale internationale Lösungen, international (besser) lösbare Probleme. Die EG als „Festung Europa“ wäre dagegen ein Rückschritt.

3. Gemeinsame Sicherheits-und Außenpolitik bedarf der organisatorischen und institutioneilen Koordination im Sinne der europäischen politischen Zusammenarbeit, auch im Falle der notwendigen Erweiterung der EG.

4. Re-Nationalisierungs-Ängste entstehen erst, weil eine Par-force-Integration mit dem Ziel eines Vielvölkerstaates am Willen der Mehrheit der nationalen Bevölkerungen vorbeigeht. Manchmal ist weniger mehr

5. Osteuropa kann in gesamteuropäischen Angelegenheiten eine politische Mitsprache nicht länger vorenthalten werden. Assoziationsverträge allein ersetzen keine politische Partizipation

6. Das vorgestellte Konföderationsmodell im Sinne des subsidiären Denkens könnte dazu beitragen, die gegenwärtige Strukturkrise der westeuropäischen Integration überwinden zu helfen und über die stärkere politische Integration Osteuropas die Risiken der nationalen Renaissance einzudämmen.

Es ist hier nicht der Platz für eine ausführliche Begründung der verfassungspolitischen Debatte. Aber im Sinne der ausgeführten These der nationalstaatlichen Herausforderung in Europa ist auch in Deutschland konstitutionelles Neuland zu betreten. Der Nationalstaat in seiner modernen Gestalt bedarf der verfassungspolitischen Beachtung und Pflege. Deshalb ist entsprechend dem grundlegenden Charakter von nationaler Staatlichkeit der Nationalstaat als Staatsziel oder als Verfassungstatbestand in den Text des Grundgesetzes aufzunehmen. -Damit würde der utopischen Fusionsideologie Einhalt geboten; - die Subsidiarität im Sinne der Europäischen Union auf nationaler Ebene rechtlich klarer definierbar; -der Volkssouveränität und dem völkerrechtlich zwingenden Selbstbestimmungsrecht Ausdruck verliehen; -der Souveränitätsverzicht im Sinne der europäischen Integration nationalstaatlich ausbalanciert, das kulturnationale Vakuum in der Europäischen Union politisch-staatlich ausgeglichen; -der Terminus Nationalstaat aus der lediglich politisch-parteilichen Diskussion und Kontroverse herausgenommen und einer angemessenen verfassungspolitischen Verantwortung und Beobachtung zugänglich gemacht, Verfassungsstaat und Nationalstaat miteinander verknüpft -und de jure der konföderative Status der EU auf staatsrechtlicher Ebene manifest.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat, ein demokratischer Rechtsstaat und ein in Europa integrierter Nationalstaat: ein Baustein in einer europäischen konföderativen Union.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Kein CDU/CSU-Abgeordneter enthielt sich der Stimme oder stimmte mit Nein. Von der SPD stimmten Peter Conradi und Eike Ebert, von der FDP Klaus Röhl, vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmten Klaus-Dieter Feige, Irmgard Köppe, Christine Schenk und Konrad Weiß und als Fraktionsloser Ortwin Lowack mit Nein. (Vgl. Plenarprotokoll 12/126 vom 2. Dezember 1992, S. 10890) Vgl. auch die Begründung des Abgeordneten Konrad Weiß, ebd., S. 10884.

  2. „Wo die Entscheidung beim Parlament liegt, wie in Deutschland, ist eine große öffentliche Debatte vonnöten ... Über Europa muß ... gestritten werden“, so Günther Nonnenmacher in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 16. 6. 1992. Die Diskussion ist aber nicht frei von Verdächtigungen. Vgl. die hervorragende Studie von Peter Bohley, Europäische Einheit, föderatives Prinzip und Währungsunion: Wurde in Maastricht der richtige Weg beschritten?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 1/93, S. 34-45.

  3. Vgl. Franz-Olivier Giesbert, De Versailles ä Maastricht, in: Le Figaro vom 18. 9. 1992, S. 1.

  4. „Zur Lage der Nation im geteilten Deutschland“, Bonn 1983, S. 38f., zit. nach Tilman Mayer, Prinzip Nation. Dimensionen der nationalen Frage am Beispiel Deutschlands, Opladen 1986, S. 220. Es hat damals in der Politikwissenschaft und Zeitgeschichte nicht auffallend viele Autoren gegeben, die dieses Konzept ernstnahmen und zitierten. Vgl. jetzt aus dem Rückblick Mathias Zimmer, Nationales Interesse und Staatsräson. Zur Deutschlandpolitik der Regierung Kohl 1982-1989, Paderborn 1992.

  5. Einige der folgenden Ausführungen wurden im Rahmen eines Vortrages beim „Veldensteiner Kreis“ in Prag (Juni 1992) gemacht.

  6. Vgl. Peter Glotz, Der Irrweg des Nationalstaates. Europäische Reden an ein deutsches Publikum, Stuttgart 1990. Zu dieser Negativ-Sicht wirkt konstruktiv der Artikel desselben Autors, Auf dem nationalistischen Blocksberg ist heute Walpurgisnacht. Die erneute Aktualität des radikalen Internationalismus der Rosa Luxemburg, in: Die Zeit vom 20. 11. 1992, S. 68.

  7. Vgl. Oskar Lafontaine, Deutsche Wahrheiten. Die nationale und die soziale Frage, Hamburg 1990, S. 88ff. Aber wie Glotz ist Lafontaine (bürgerlicher?) Internationalist: „Globale Integration ist ohne Internationalismus -auch in der Deutschlandpolitik -nicht denkbar.“ Ebd., S. 104.

  8. Vgl. Heidrun Abromeit, Der verkappte Einheitsstaat, Opladen 1992.

  9. Vgl. Benedict Anderson, Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frankfurt/M. 1988. Eine fulminante Kritik des Konstruktions-Denkens bot Karl-Otto Hondrich, Wovon wir nichts wissen wollten, in: Die Zeit vom 25. 9. 1992.

  10. Brigitte Seebacher-Brandt/Peter Glotz, Die deutsche Linke und die Vereinigung, Bonn, 12. 11. 1991, S. 18 (Veröffentlichung des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung). Vgl. zum Nationalstaat auch T. Mayer (Anm. 4).

  11. Vgl. Richard Rosecrance, Der neue Handelsstaat. Herausforderung für Politik und Wirtschaft, Frankfurt/M. 1987.

  12. Vgl. Ralf Dahrendorf, Betrachtungen über die Revolution in Osteuropa, Stuttgart 1990.

  13. Vgl. Michael Walzer, Sphären der Gerechtigkeit. Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit, Frankfurt/M. -New York 1992, S. 65-107.

  14. Elisabeth Noelle-Neumann/Renate Köcher, Die verletzte Nation. Über den Versuch der Deutschen, ihren Charakter zu ändern, Stuttgart 1987.

  15. Dagegen wendet sich der ungarische Außenminister G 6za Jeszenszky, Zeit der Unruhe geht vorbei, in: Die Presse vom 7. 1. 1992.

  16. Vgl. P. Glotz (Anm. 6).

  17. Vgl. zur Minderheitenfrage auch die Zeitschrift „Europa Ethnica“, Wien, sowie die Publikationen der „Gesellschaft für bedrohte Völker“. Weiter Georg Brunner, Vom Zwang befreit -Rückbesinnung auf die eigene Identität. Nationalstaaten und Minderheiten in Osteuropa, in: FAZ vom 28. 10. 1991, S. 12; Sonderheft „Nationen und Minderheiten in Europa“ der Zeitschrift Europäische Rundschau, 20 (1992) 2.

  18. Vgl. Tilman Mayer, Die Rolle von Nation und Nationalität in der internationalen Politik, in: Paul-Ludwig Weinacht (Hrsg.), Von der geteilten zur offenen Welt. Verflechtungen und Balancen, Würzburg 1993, S. 35-56; Erhard Stölting, Eine Weltmacht zerbricht. Nationalität und Religionen der UdSSR, Frankfurt/M. 1990; Johannes Grotzky, Der zweite Zerfall des Imperiums im Osten, in: Die Presse vom 7. 9. 1991; Andreas Kappeier, Rußland als Vielvölkerreich. Entstehung, Geschichte, Zerfall, München 1992; Heinz Timmermann, Die Volksrevolutionen in Osteuropa: Charakter, Probleme und Perspektiven, Berichte des BlOst 1990, H. 22; Lothar Hertzfeld (Hrsg.), Die Sowjetunion. Zerfall eines Imperiums, Frankfurt/M. 1992.

  19. Vgl. Anton Bebler, Das Schicksal des kommunistischen Föderalismus. Sowjetunion, Tschechoslowakei und Jugoslawien im Vergleich, in: Europa-Archiv, 47 (1992) 13, S. 375-386.

  20. Vgl. Horst Teltschick, Das jämmerliche Bild, in: Rheinischer Merkur vom 28. 8. 1992, S. 3; Jeliou Jelev, Balkanisierung oder Europäisierung, in: Label France, November-Dezember 1992, Paris, S. 16f. (dt. -spr. Ausgabe); in der FAZ schrieb der bulgarische Präsident: „Der im Vergleich zu Westeuropa viel zu spät begonnene Prozeß des Aufbaus von Nationalstaaten aber widerstrebte den geostrategischen Interessen aller Großmächte.“ Scheliu Schelew, Der Balkan und der europäische Raum, in: FAZ vom 24. 10. 1992.

  21. Vgl. Wolfgang Seiffert, Selbstbestimmungsrecht und deutsche Vereinigung. Das Selbstbestimmungsrecht einer geteilten Nation, Baden-Baden 1992. Vgl. auch das russische J’accuse von Jelena Bonner, Der Westen verriet Prinzipien. Junge Staaten haben das Recht auf Selbstbestimmung, in: Die Welt vom 29. 10. 1992.

  22. Vgl. die sehr eindrucksvolle Studie von Gerhard Simon, Die Osteuropaforschung, das Ende der Sowjetunion und die neuen Nationalstaaten, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 52-53/92, S. 32-38. Er schreibt: „Nur die nationale Idee war stark genug, um die Gesellschaft im Kampf gegen die Diktatur zu mobilisieren.“

  23. Vgl. Strukturen des nationalen Selbstwußtseins unter Russen, in: Osteuropa, März 1991, S. A 129-A 136; Andreas Kappeier, Die Russen -Ihr Nationalbewußtsein in Geschichte und Gegenwart, Köln 1990; Alexander Solschenizyn, Rußlands Weg aus der Krise, München 1990 (eine Empfehlung für den -slawophil gedachten -Zusammenhalt der drei ostslawischen Länder); Wladimir Bukowski, Heute gibt es in Rußland zu wenig Revolutionäre, in: FAZ vom 17. 2. 1992, S. 13.

  24. Vgl. dagegen die Berichte über Jelzin in der deutschsprachigen Zeitschrift „Kontinent“.

  25. Hans-Dietrich Genscher, in: Welt am Sonntag vom 10. 1. 1993.

  26. Die Welt vom 10. 4. 1992.

  27. Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation am 28. 1. 1971 vor dem Bundestag, in: Bundeskanzler Brandt, Reden und Interviews, hrsg. v. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, Bonn 1971, S. 393. Brandt sagte: „Für uns kommt es auch nicht in Frage, den Begriff Nation scheinbar zeitgebundenen, kurzfristigen Notwendigkeiten anzupassen.“ Vgl. auch Jens Hacker, Deutsche Irrtümer, Berlin 1992.

  28. Ein Plädoyer für die starke Hand in Rußland, für ein quasi autoritäres Regime in Moskau liefert Wolfgang Strauss, Rußland wird leben, München 1992.

  29. Tilman Mayer, Auswirkungen des Prinzips Nation heute, oder die Vereinten Nationen von Europa, in: Wolfgang Glatzer (Hrsg.), Die Modernisierung moderner Gesellschaften, Opladen 1991, ß. 663.

  30. Vgl. Was ist falsch am „Nationalismus“, was ist richtig am „Machtgleichgewicht“? Ein Gespräch zwischen Ehe Kledourie und George Urban, in: Erich Fröschl/Maria Mesner/Uri Ra’anan (Hrsg.), Staat und Nation in multiethnischen Gesellschaften, Wien 1991, S. 307-346; Adolf Kimmei, Die Rückkehr des Nationalismus, in: Eckhard Fomdran (Hrsg.), Politik nach dem Ost-West-Konflikt, Baden-Baden 1992, S. 99-120.

  31. Vgl. Tilman Mayer, Nationale oder supranationale Identität, in: Europäische Rundschaij, (1993) 1.

  32. Vgl. Hefrfried Münkler, Europa als politische Idee, in: Leviathan, (1991) 4, S. 521-541, vgl. dort auch den Hinweis auf Michael Zaremba.

  33. Vgl. Manfred Brunner, Die Spaltung droht. Maastricht bringt Europa weder Integration noch Sinnstiftung, in: Die Welt vom 24. 11. 1992.

  34. Vgl. Peter Bohley (Anm. 2). Die ökonomische Kritik an Maastricht wird hier nicht mehr eigens aufgeführt. Erinnert sei aber an kritische Äußerungen Karl Otto Pöhls, die seinerzeit anscheinend nur von einer Fachwelt ernst genommen wurden. Vgl. etwa die „Auszüge aus Presseartikeln“ der Deutschen Bundesbank vom 10. 3. 1989, 18. 10. 1989 und 16. 10. 1990.

  35. Peter Graf Kielmansegg, Ein Maß für die Größe des Staates. Europa fehlt die Zustimmung der Bürger, in: FAZ vom 2. 12. 1992, S. 35.

  36. Vgl. die eindrucksvolle Kritik von Alan Sked, Die Mythen von der europäischen Einheit, in: Europäische Rundschau, 19 (1991) 2, S. 97-105.

  37. Vgl. Dietrich Murswiek, Maastricht -nicht ohne Volksentscheid! Eine verfassungsrechtliche Analyse, in: Süddeutsche Zeitung vom 14. 10. 1992, S. 11; Hans A. Stöcker, Deutschland demnächst -eine europäische Unionsprovinz?, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, (1991) 1, S. 87-101; kritisch zu Plebisziten Martin Kriele, Plebiszite in das Grundgesetz?, in: FAZ vom 10. 11. 1992, S. 12. Vgl. auch Die Ratifikation Steht weiter aus, in: FAZ vom 31. 12 1992.

  38. Vgl. Hans-Peter Schwarz, Maastricht und die Historie, in: Die Welt vom 17. 9. 1992. Der Adenauer-Biograph gehört zu den wenigen Euroskeptikem in der Politikwissenschaft, der die Politische Union aber akzeptiert. Sein Plädoyer ist deutlich: „Das zeigt, daß man auf historische Argumente pro oder contra Maastricht nicht viel geben kann.“

  39. „Für Deutschland ist die Entwicklung Europas vom Staatenbund zum Bundesstaat gefährlich“, so Wolfram Engels, Völker haben Interessen. Der europäische Bundesstaat, in: Wirtschaftsswoche vom 24. 12. 1992; vgl.ders., Einfalt und Vielfalt. Über Integration und Desintegration in Europa, in: Wirtschaftswoche vom 16. 11. 1990; Gerard Radnitzky, Großes Glück. Der alte Kontinent verdankt seinen Wohlstand dem Wettbewerb der Nationen. Bürokraten in Brüssel setzen diesen Erfolg aufs Spiel, in: Wirtschaftswoche vom 1. 3. 1991, S. 148f. Vgl. auch die relativ zurückhaltenden Äußerungen von Reinhard Göhner, Unser Ziel ist die Vollendung der Politischen Union, in: Union in Deutschland, (1992) 32, S. 17-19.

  40. Vgl. P. Bohley (Anm. 2).

  41. Höchst bemerkenswert die Kritik des tschechischen Regierungschefs: Der Vertrag sei, so die FAZ vom 9. 9. 1992, S. 6, ein „künstlicher und unnötiger Versuch“ gewesen, den Prozeß der westeuropäischen Einigung voranzutreiben. Die tschechische Regierung zeige daher ein „reserviertes Verhältnis“ zu einigen Prinzipien, auf denen die westeuropäische Einigung beruhe, so die FAZ über das Interview mit Ministerpräsident Klaus in der „Mladä fronta“.

  42. „Das europäische Reich wird kommen“, frohlockt Otto von Habsburg in: DIE PRESSE vom 20. 11. 1992, S. 16; vgl.ders., Die Reichsidee. Geschichte und Zukunft einer übernationalen Ordnung, Wien-München 19872; dagegen Pierre Kende, Die Donauföderation: Eine Möglichkeit für die Zukunft?, in: Europäische Rundschau, (1991) 4, S. 107-113.

  43. Großbritannien bietet schon lange die Gewähr einer Maastricht-Interpretation, die mehr konstruktive Kritik enthält, als sie jede andere Regierung zu äußern wagt. Am 11. 12. 1991, nach dem Maastricht-Gipfel, erklärte der britische Premierminister John Major vor dem Unterhaus zur außenpolitischen Agenda: „Wir können jedoch nicht gezwungen werden, unsere Außenpolitik dem Willen anderer Mitgliedstaaten unterzuordnen. Wir haben uns in der Tat Einstimmigkeit für alle Entscheidungen Vorbehalten, in denen wir sie für notwendig halten.“ Vgl. auch seine Aussagen vom 7. 9. 1992: „Und eben die Nationalstaaten Europas bleiben als grundlegende Einheiten bestehen und werden immer Bestand haben“ in: Britische Dokumentationen, Bonn.

  44. Britische Dokumentationen, Bonn. Vgl. auch die Studie von Alan Sked, A Proposal for European Union, London 1990, eine Broschüre der in Deutschland nahezu unbekannten Bruges Group.

  45. „Wollen wir wirklich einen Gemeinschaftsstaat an Stelle einer europäischen Staatengemeinschaft? Der qualitative Sprung, der mit Maastricht beginnt, muß allen bewußt werden, muß kritisch diskutiert werden“, so Karl Schiller im FAZ-Magazin-Interview vom 28. 8. 1992: Warum können wir uns einen unklaren Kurs nicht länger leisten, Professor Schiller?

  46. Vgl. zur Partizipation die Äußerungen von Franz-Josef Strauß, die er in der Welt vom 2. 4. 1986 gemacht hat: „Die Bundesrepublik Deutschland ist fest in die Europäische Gemeinschaft eingebunden. Damit delegiert sie jedoch keineswegs allmählich ihre gesamte Staatlichkeit nach Brüssel, Luxemburg oder Straßburg. Auch in einem geeinten Europa werden Engländer, Franzosen und Deutsche usw. bleiben, was sie waren und sind: Staatsvölker, deren nationalstaatliche Verfaßtheit durch übergreifende europäische Instanzen ausschließlich nach dem Grundsatz der Subsidiarität begrenzt sein darf. Dies bedeutet: Nur solche Aufgaben, die im nationalstaatlichen Raum nicht zu lösen sind, gehören in den Verfügungsbereich der Gemeinschaft. So wünschenswert eine politische Union Europas auch ist, so darf sie dennoch nicht auf den Trümmern der alten europäischen Nationalstaaten errichtet werden.“

  47. Zur Rolle Deutschlands vgl. Wolfgang Seiffert, Auswirkungen der deutschen Vereinigung auf Osteuropa, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 39 (1992) 1, S. 34-48; zu Ruß-land Heinz Timmermann, Rußland und Europa, in: Osteuropa, (1992) 7, S. 564-581.

Weitere Inhalte

Tilman Mayer, Dr. phil., M. A., geb. 1953; wissenschaftlicher Leiter des Deutschland-Forschungsinstituts in Königswinter; Lehrbeauftragter für Politikwissenschaft an der Hochschule Erfurt. Veröffentlichungen u. a.: (zus. mit Paul-Ludwig Weinacht) Ursprung und Entfaltung christlicher Demokratie in Südbaden, Sigmaringen 1981; Prinzip Nation. Dimensionen der nationalen Frage am Beispiel Deutschlands, Opladen 19872; (zus. mit Hans-Joachim Schulze) Familie -Zerfall oder neues Selbstverständnis?, Würzburg 1987; Jakob Kaiser, Gewerkschafter und Patriot, Köln 1988; zahlreiche Beiträge zur nationalen Frage.