I. Einleitung
Jedermann wußte um seine Existenz, viele haben das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gefürchtet, aber seine Einordnung in die von stalinistischen Strukturen geprägte Staats-und Rechts-verfassung der DDR ließ sich an keiner gesetzlichen Bestimmung festmachen. Das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 (Gesetzblatt der DDR, S. 95) -gleichsam die Geburtsurkunde des MfS -enthielt dazu keine Aussage. Sie war darin ebensowenig niedergelegt wie die Abgrenzung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten, ein Defizit, das nicht unbeabsichtigt war. Gesetzliche Schranken für die Staatssicherheit, das war mit stalinistischem Machtdenken unvereinbar.
Erst als das MfS in seinem Bestand bereits in Frage gestellt war, sprach sich Egon Krenz, der Generalsekretär der SED für 47 Tage, in seinem Grundsatzreferat auf dem 10. Plenum des Zentralkomitees am 8. November 1989 für „die Erarbeitung eines Gesetzes über die staatliche Sicherheit“ aus, „das auch die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit, seine Befugnisse und die Grundsätze seiner Arbeitsweise regelt“ Die Empfehlung kam vier Jahrzehnte zu spät.
Statt gesetzlicher Regelungen wurden zu Aufgaben und Zuständigkeiten des MfS interne Richtlinien, Befehle und Dienstanweisungen erlassen, die strengster Geheimhaltung unterlagen, darunter auch ein Statut das vom Nationalen Verteidigungsrat bestätigt wurde. Es ist unlängst in Stasi-Akten aufgefunden worden. Immerhin wurde darin versucht, die Stellung des MfS im Herrschaftssystem der DDR formaliter zu definieren.
Paragraph 1 des Statuts charakterisierte das MfS als „ein Organ des Ministerrates“, das „die staatliche Sicherheit und den Schutz der Deutschen Demokratischen Republik“ zu gewährleisten hatte. Seine Tätigkeit „als Sicherheits-und Rechtspflege-organ“ war „auf die Aufklärung und Abwehr zur Entlarvung und Verhinderung feindlicher Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Kräfte und ihrer Helfer“ konzentriert.
Zu verwirklichen hatte das MfS seine Aufgaben „auf der Grundlage des Programmes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Beschlüsse und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates und der Befehle, Direktiven und Weisungen seines Vorsitzenden, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften.“
Für das Ministerium für Staatssicherheit waren also Beschlüsse der Staatspartei verbindliche Richtschnur seiner Tätigkeit. Sie rangierten nicht zufällig vor Gesetzen und anderen staatlichen Normen.
Die Führung des MfS war dem Minister für Staats-sicherheit „nach dem Prinzip der. Einzelleitung“ übertragen worden, wie durch das Statut in Paragraph 8 festgelegt worden war. Er war „persönlich für die gesamte Tätigkeit des MfS verantwortlich“. Ein Kollegium, das beim MfS bestand, diente als „beratendes Organ des Ministers“ ohne Entscheidungskompetenz. Seine Mitglieder wurden entsprechend Paragraph 11 des Statuts vom Minister berufen.
In der Endzeit der DDR hatte Erich Mielke seine vier Stellvertreter in das Kollegium berufen: Generaloberst Rudi Mittig, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz und Generalleutnant Gerhard Neiber, alle drei aus dem Bereich Abwehr, und Generaloberst Werner Großmann, den Chef der Hauptverwaltung Aufklärung; hinzu kamen der 1. Sekretär der Kreisleitung der SED im MfS, Generalmajor Horst Felber, und eine Reihe von Hauptabteilungsleitern und Leitern von Bezirks-verwaltungen des MfS. Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten hatte das Kollegium in den achtziger Jahren freilich an Bedeutung und Einfluß verloren: Mielke neigte mehr und mehr zu einem autoritären Führungsstil, dem sich niemand zu widersetzen wagte.
Bestimmungen zur horizontalen und vertikalen Struktur des MfS, dessen Zentrale sich seit 1952 auf Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen entsprechend der territorialen Verwaltungsgliederung der DDR sowie auf Objektdienststellen stützte, enthielt das Statut nicht. In Paragraph 12 war lediglich festgelegt, daß sich das MfS „in Diensteinheiten entsprechend der bestätigten Struktur“ gliederte. Auch hier waltete der Grundsatz strikter konspirativer Abschirmung. Einzelheiten durfte auch intern niemand erfahren.
Nur wenige Führungskader des MfS dürften detailliert darüber informiert gewesen sein, daß sich die Zentrale in 13 Hauptabteilungen und 20 selbständige Abteilungen, ferner in mehrere zentrale Arbeitsgruppen, Stäbe und Verwaltungen -darunter die Zentrale Auswertungs-und Informationsgruppe (ZAIG) mit annähernd fünfhundert Mitarbeitern -sowie in die Hauptverwaltung Aufklärung gliederte
Im Statut des MfS spiegelte sich im übrigen nur ein blasser Schein dessen wider, was das Ministerium in Wirklichkeit war: ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED, „Schild und Schwert der Partei“, das die Führung der SED zielbewußt zur Durchsetzung und Sicherung ihres Machtanspruchs in Staat und Gesellschaft einsetzte, und zwar unter der Ägide sowohl Walter Ulbrichts als auch Erich Honeckers. Unterschiede, die beider Regime geprägt haben, waren im wesentlichen quantitativer, nicht qualitativer Art -bezogen auf die Staatssicherheit!
Schon 1950, im ersten Jahr seiner Existenz, zählte das MfS ca. 1000 hauptamtliche Mitarbeiter
1957, als Mielke zum Minister für Staatssicherheit aufstieg, war deren Zahl bereits auf etwa 17 500 gestiegen das heißt, die Tendenz zu unverhältnismäßiger Stärkung des Kaderbestandes der Staats-sicherheit hatte sich bereits in den fünfziger Jahren durchgesetzt; daß die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter nach dem Führungswechsel Ulbricht/Honecker geradezu groteske Dimensionen an-nahm und sich 1973 auf 52 700 steigerte 1989 schließlich ca. 85 500 erreicht hatte, veranschaulicht auf drastische Weise die Illusion der Machthaber, die innere Stabilität ihrer Herrschaft durch Stärkung der Staatssicherheit zu bewirken.
II. Der Führungsanspruch der SED gegenüber dem MfS
In ihrem ideologischen Selbstverständnis begriff die SED ihre Herrschaft als eine Form der Diktatur des Proletariats. Die DDR erschien laut Artikel 1 der Verfassung als „ein sozialistischer Staat“, als „die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“. Nach dieser Prämisse war es logisch, das MfS als „ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“ als „ein zuverlässiges Machtinstrument der Diktatur des Proletariats zur Sicherung und zum Schutz des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden“ zu charakterisieren. Seitdem die SED auf ihrer 2. Parteikonferenz (9. bis 12. Juli 1952) die Staatsmacht zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ deklariert hatte, bestimmt hauptsächlich dazu, „den feindlichen Widerstand zu brechen und die feindlichen Agenturen unschädlich zu machen“ hatte auch die Instrumentalisierung der Staatssicherheit zum Zweck der Herrschaft der Partei ihre ideologische -eine stalinistische -Begründung erfahren.
Als Honecker, damals für die Militär-und Sicherheitspolitik der SED verantwortlicher Sekretär des ZK, das 20jährige Bestehen des MfS 1970 bejubelte, führte er dessen Erfolge „in erster Linie“ darauf zurück, „daß sich unsere Genossen der Staatssicherheit stets von den Beschlüssen der Partei leiten lassen und sie konkret auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit anwenden“ Umgekehrt hatte der Sturz Wilhelm Zaissers, des ersten Ministers für Staatssicherheit, unmittelbar nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 nicht zuletzt seine Ursache darin, daß er geglaubt hatte, sich über den Führungsanspruch der SED hinwegsetzen zu können. Ulbrichts Abrechnung mit Zaisser, „daß in der Führung der Staatssicherheit die Unterschätzung der Parteiarbeit vorhanden war“, gipfelte in dem Vorwurf, „Tendenzen der Überheblichkeit der Mitarbeiter der Staatssicherheit gegenüber der Partei“ geduldet zu haben. Nun nützte es Zaisser nichts mehr, daß er selbst einst die in der Staatssicherheit herrschende Meinung wie folgt formuliert hatte: „Das, was wir hier machen, ist Parteiarbeit. Wir sind das Schwert der Partei. Wir stehen an vorderster Stelle im Klassenkampf. Alles, was wir tun, tun wir für die Partei.“
Gleichwohl hat diese Auffassung „die Tschekisten der DDR“ -so verklärten die Mitarbeiter des MfS sich selber in revoluzzerhafter Erinnerung an die Tscheka -seit Existenz des MfS beseelt. „Ein scharfes Schwert“ sollte die DDR-Staatssicherheit zu allen Zeiten sein, auch für Ernst Wollweber, den zweiten Minister für Staatssicherheit -„ein scharfes Schwert..., mit dem unsere Partei den Feind unerbittlich schlägt“, so Wollweber 1954 auf dem IV. Parteitag der SED. „Unsere Genossen in der Staatssicherheit haben einen besonderen Auftrag; aber das ist ein Parteiauftrag.“
Mielke folgte derselben Philosophie. „Unter Führung unserer Partei“, schwor er 1958 auf dem V. Parteitag der SED, „wollen wir den Kampf gegen die Feinde führen“ Er blieb dieser Maxime treu, so lange er sein Ministeramt bekleidete. Stets war „die gesamte Arbeit“ des MfS „unter der bewährten Führung unserer marxistisch-leninistischen Partei und auf der Grundlage ihrer Beschlüsse“ zu leisten. 1984 definierte er die Aufgabenstellung des MfS dahingehend, „die strategische Linie der Partei (sei) offensiv durchzusetzen“ Bis zuletzt erneuerte er sein Credo: „Die Staatssicherheit wird sich jederzeit als zuverlässiger Schild und scharfes Schwert der Partei und der Arbeiter-und-Bauern-Macht erweisen.“ Mielkes Treue zur Partei schloß seine Loyalität jeweils zur Nummer eins in der SED nicht unbedingt ein: Er hat sowohl 1971 beim Sturz Ulbrichts als auch 1989 beim Sturz Honeckers mitgewirkt überzeugt davon, daß ein Wechsel an der Spitze der Partei zum Nutzen gereichte.
III. Das Selbstverständnis der DDR-Tschekisten
Es waren keineswegs verbale Pflichtübungen, denen sich die drei Minister zu ihren Amtszeiten mit derlei Äußerungen unterzogen. Die unbedingte Ergebenheit gegenüber der SED nährte durchaus den elitären Kampfgeist in der Staatssicherheit. Selbst die schriftliche Verpflichtung, die jeder hauptamtliche Mitarbeiter bei seinem Eintritt in den Dienst des MfS unterzeichnen mußte, legte ihn ausdrücklich darauf fest, „die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ... einzuhalten und mit schöpferischer Initiative durchzuführen“
Ebenso wurde in Richtlinien, Dienstanweisungen und Befehlen des MfS konkret auf die Beschlüsse der SED verwiesen. Gefragt war zudem das unbedingte Ja zum Sozialismus: „Das Ministerium für Staatssicherheit ist beauftragt, alle Versuche, den Sieg des Sozialismus aufzuhalten oder zu verhindern -mit welchen Mitteln und Methoden es auch sei -, vorbeugend und im Keime zu ersticken.“ Diese Forderung entstammte nicht einer Agitationsrede, sondern der Richtlinie Nr. 1/58 über die politisch-operative Bedeutung der Arbeit des MfS mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) in der Deutschen Demokratischen Republik, einem Grundsatzdokument, nach dem das DDR-interne Informationsnetz zu organisieren war. Es regelte die Werbung und den Einsatz von IM zur „flächendekkenden Überwachung“, deren Zahl ein Ex-General der Staatssicherheit anderthalb Jahre nach der Wende auf 180000 bezifferte während sich Schätzungen aus Bürgerkomitees „republikweit“ sogar auf einige Hunderttausend belaufen. Die Spitzelei als Dienst am Sozialismus?
Auch später erlassene, aktualisierte Richtlinien des Ministeriums für Staatssicherheit zur Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern bezogen ihre Rechtfertigung ausdrücklich aus politisch-ideologischen Leerformeln der SED.
Die Bindung an die SED wird von ehemaligen Stasi-Angehörigen heute uneingeschränkt bestätigt. „Die Arbeit des MfS stand von Beginn an unter Führung der Partei. Die Beschlüsse und prinzipiellen Orientierungen der Partei waren die generelle Richtschnur des operativen Handelns“, bekundete ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS auf einer 1991 von der PDS veranstalteten Konferenz über das Verhältnis Stasi/SED. „Die Treue zur Politik der Partei war für jeden Mitarbeiter oberstes Gebot.“ Sie schloß die Bereitschaft ein, „jeden Auftrag der Partei (Partei und MfS wurden dabei auf eine Stufe gestellt, d. Verf.) bedingungslos an jedem Ort und zu jeder Zeit zu erfüllen“
Auf Parteiaktivtagungen und Dienstkonferenzen des MfS wurden die Ergebnisse von Parteitagen und Plenartagungen des Zentralkomitees der SED „ausgewertet“ und als „Klassenauftrag“ verpflichtend weitergegeben. „Für das MfS kommt es in Verwirklichung des Klassenauftrages des X. Parteitages vor allem darauf an, auch weiterhin nicht zuzulassen, daß die Feinde des Sozialismus die gesellschaftliche Ordnung in der DDR unterminieren und die Arbeiter-und-Bauern-Macht untergraben.“ Das war der Ungeist, der den DDR-Tschekisten indoktriniert wurde.
Solche Grundüberzeugungen, die absoluten Gehorsam einschlossen, waren für die Staatssicherheit prägend. Sie blieben gültig bis in die Endzeit der SED. Noch am 15. September 1989 beschwor Stasi-Vizeminister Schwanitz vor leitenden Kadern „die Einheit, Reinheit und Geschlossenheit der Partei“, verbunden mit einer unmißverständlichen Aufforderung: „Die weitere Stärkung der Kampf-kraft der Partei erfordert, daß jeder einzelne Tschekist seinen Kampfposten in und außerhalb des Dienstes bezieht. Die Durchsetzung einer eisernen Parteidisziplin und tschekistischen Disziplin sowie die Gewährleistung der inneren Sicherheit sind Aufgaben, die Sie nicht aus dem Blickfeld verHeren dürfen. Entsprechend dem Statut unserer Partei darf etwaigen Aufweichungserscheinungen keinerlei Raum gegeben werden.“
IV. Die Parteiorganisation der SED im MfS
„Wo ein Genosse ist, da ist die Partei.“ Dieser Losung der SED folgend, war die Partei in der Staats-sicherheit überall präsent: In keiner anderen Institution der DDR war der Organisationsgrad der SED so hoch wie unter den Angehörigen des MfS. Mit Ausnahme des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ und einiger wissenschaftlich-technischer Bereiche gab es keine Diensteinheiten, in denen die hauptamtlichen Mitarbeiter nicht vollzählig in der SED organisiert gewesen wären.
In ihrer Gesamtheit bildeten sie die Parteiorganisation der SED im MfS, die nach besonderen Instruktionen des Zentralkomitees arbeitete. Sie hatte den Status einer Kreisorganisation, war aber einer Bezirksorganisation gleichgestellt. Ihre Spitze bildete eine Kreisleitung mit Sekretariat, bestehend aus dem 1. Sekretär der Kreisleitung, dem 2. Sekretär und dem Sekretär für Agitation und Propaganda. Der Apparat der Kreisleitung, in dem zuletzt 158 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt waren, umfaßte das Büro des Sekretariats, eine spezielle Arbeitsgruppe des Leiters sowie die Abteilungen Parteiorgane und Agitation/Propaganda. Außerdem existierte bei ihm eine MfS-interne Kreisparteikontrollkommission der SED. Der Kreisleitung war ferner die MfS-eigene Parteischule „Robert Mühlpforte“ angeschlossen.
Die Gliederung der Parteiorganisation entsprach horizontal und vertikal der inneren Struktur des MfS. In der Zentrale, den Bezirksverwaltungen sowie den Kreis-und Objektdienststellen existierten Grundorganisationen, Abteilungsparteiorganisationen und Parteigruppen, die innerhalb der Staatssicherheit ein ähnliches „Parteileben“ gestalteten, wie es die SED in anderen Ministerien und Verwaltungen exerzieren ließ. Zweimal monatlich wurden Versammlungen der Parteigruppen bzw. Abteilungsorganisationen durchgeführt, dazu kamen Seminare und Zirkel im Rahmen des soge-nannten Parteilehrjahres; nach wichtigen Tagungen des Zentralkomitees sowie zur Eröffnung des Parteilehrjahres wurden Parteiaktivtagungen des MfS auf zentraler Ebene einberufen, um die Sekretäre der Grundorganisationen, die Parteigruppenorganisatoren und Propagandisten der SED in der Staatssicherheit mit den sich aus der jeweiligen Beschlußlage ergebenden Schwerpunktaufgaben vertraut zu machen. Schließlich fanden in der Parteiorganisation auch regelmäßig sogenannte Parteiwahlen statt, in denen die Parteileitungen auf allen Ebenen überprüft und wieder-oder neu gewählt wurden, wobei der Begriff „Wahl“ nur die Form der personell vorbestimmten Entscheidungen traf.
Die Steuerung der Parteiorganisation der SED im MfS erfolgte durch die ZK-Abteilung für Sicherheitsfragen, der das Sekretariat der Kreisleitung der SED im MfS mit dem 1. Sekretär als politischer Schlüsselfigur unterstand. In den achtziger Jahren hat diese Funktion ununterbrochen Generalmajor Horst Felber ausgeübt. Die Kreisleitung war für die politische Arbeit mit den Genossen in der Staatssicherheit verantwortlich. „Sie hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des ZK und seines Politbüros sowie die allgemeinen daraus abgeleiteten Orientierungen für die Arbeit des MfS zu erläutern, die Parteimitglieder zur Lösung ihrer Aufgaben politisch zu motivieren und zu mobilisieren sowie sich dabei zeigende Hemmnisse und Mängel in den eigenen Reihen eben , mit der Kraft der Partei 4 zu überwinden.“
In der Tat wären Leistungen und Zuverlässigkeit der Staatssicherheit ohne die ideologische Erziehung und politische Mobilisierung der hauptamtlichen Mitarbeiter durch die Parteiorganisation der SED undenkbar gewesen. „Die Parteiarbeit im MfS“, so ein ehemaliger Stasi-Offizier, „war ausgerichtet auf das ideologische Motivieren der Mitarbeiter zum Vollziehen der Arbeitsprozesse. Der Parteifunktionär nahm eine geachtete Stellung in den Kollektiven ein, hatte ein wesentliches Mitspracherecht bei Entscheidungen in Kaderfragen, jedoch keinen Einfluß auf Entscheidungen in den politisch-operativen Arbeitsprozessen, sofern er nicht gleichzeitig dienstlicher Leiter war, was insbesondere in den unteren Ebenen häufiger der Fall war.“ Zusätzlich zu der zentralen Steuerung der Parteiorganisation waren die Parteisekretäre in den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS jeweils den 1. Sekretären der Bezirks-bzw. Kreisleitungen der SED zur politischen Anleitung unterstellt.
Nach dem Parteistatut der SED hatten die Parteiorgane im Staatsapparat der DDR generell das Recht und die Pflicht, „die Kontrolle über die Tätigkeit des Apparates bei der Verwirklichung der Beschlüsse der Partei und Regierung, bei der Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen auszuüben“ Bei der Staatssicherheit ist davon, wenn überhaupt, nur des schönen Scheins wegen Gebrauch gemacht worden, das heißt, die kontrollierende Funktion der Parteiorganisation der SED im MfS darf auch im nachhinein nicht überschätzt werden.
V. Das MfS und die Führung der SED
Das wirksamste Mittel, den Führungsanspruch der SED auch in der Staatssicherheit durchzusetzen, bestand in der Kaderpolitik -in der gezielten Auswahl ihrer hauptamtlichen Mitarbeiter. „Das MfS wählte sich prinzipiell seine Mitarbeiter selbst aus, sogenannte Selbstbewerber wurden nicht eingestellt. Das MfS versuchte sich derart, vor dem Eindringen feindlicher Agenturen zu sichern. Den Einstellungen gingen umfangreiche Überprüfungen voraus, in die auch Verwandte ersten und mitunter zweiten Grades einbezogen waren.“
Wie in allen Schlüsselstellungen in Staat und Gesellschaft waren auch im MfS die Führungspositionen mit Nomenklaturkadern zu besetzen, was in dem ersten Statut der Staatssicherheit sogar ausdrücklich vorgeschrieben war: „Die Bestätigung der leitenden Kader erfolgt entsprechend der Nomenklatur des ZK der SED.“ Einschlägige Entscheidungen fielen indes nicht im Plenum des Zentralkomitees, sondern im Politbüro und im Sekretariat des ZK.
Im Zentralkomitee selbst war das MfS stets durch den Minister und einen oder mehrere seiner Stellvertreter vertreten, was den politischen Stellenwert des MfS in der Hierarchie der Macht ermessen ließ. Dem letzten ZK der SED gehörten außer Mielke auch Mittig und Felber als Mitglieder, Schwanitz als Kandidat an. Allerdings sollte die politische Bedeutung dieses Sachverhalts nicht überschätzt werden. Seitdem das Zentralkomitee der SED zu einem Akklamations-und Deklamationsforum verkommen war, das im Schnitt nur noch alle sechs Monate zusammengerufen wurde, hatte die Zugehörigkeit zu dem zwischen den Parteitagen „höchsten Organ“ der SED nur noch repräsentativen Wert.
Schwerer fiel da die Zugehörigkeit des Ministers für Staatssicherheit zum Politbüro ins Gewicht. Sie traf für Wilhelm Zaisser für die Jahre 1950 bis 1953 zu, bis zu seinem Sturz, und für Erich Mielke für die Jahre 1971 bis 1989. In den dazwischenliegen-den Jahren hatte Ulbricht den Chef der Staats-sicherheit vom Politbüro ferngehalten. Seine traumatische Erfahrung, wonach sowohl Zaisser als auch Wollweber gegen ihn konspiriert hatten, sollte er nie vergessen. Dagegen hatte Honecker unverzüglich für Mielkes Einzug ins Politbüro gesorgt, um sich dessen Schützenhilfe bei der Stabilisierung seiner Position als Erster Sekretär/Generalsekretär der SED zu sichern.
Zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, wählte das ZK der SED ein Sekretariat. Seine Mitglieder waren jeweils für einen bestimmten politischen Verantwortungsbereich in der Führung der Partei zuständig -so auch für die Militär-und Sicherheitspolitik. Unter Honeckers Ägide hieß der dafür zuständige ZK-Sekretär zunächst Paul Verner; er wurde im November 1983 durch Egon Krenz abgelöst. Dieser war folglich in den letzten sechs Jahren vor dem revolutionären Umbruch in der DDR auch für die politische Kontrolle des MfS verantwortlich -eine Verantwortung, die er heute allzu-gern bagatellisieren möchte.
In seiner Funktion unterstand dem für die Sicherheit zuständigen ZK-Sekretär im bürokratischen Apparat des Zentralkomitees die Abteilung Sicherheitsfragen, die formal für die Anleitung und Kontrolle auch des MfS zuständig war. Sie stand seit 1985 unter Leitung von Wolfgang Herger, einem engen Vertrauten von Krenz, der sich, soweit er mit dem MfS zu tun hatte, auf den Sektor Staatssicherheit stützen konnte. Bei ihm war auch die Kreisleitung der SED im MfS angebunden.
Der Einfluß der Abteilung Sicherheitsfragen auf die Staatssicherheit war in den achtziger Jahren nicht mehr groß. Seitdem Mielke dem Politbüro angehörte und somit Zugriff auf alle Entscheidungen der Parteispitze hatte, tendierte er im MfS mehr und mehr zu einem autoritären Führungsstil. Ein besonderes Vertrauensverhältnis, das ihn mit Honecker verband, kam ihm dabei entgegen.
Augenscheinlich haben Honecker, der sich intensiv um die Arbeit des MfS kümmerte -schließlich war er selber von 1958 bis 1971 ZK-Sekretär für Militär-und Sicherheitspolitik gewesen -, und Mielke alle Beschlüsse zur Staatssicherheit in trauter Zweisamkeit gefaßt. „Jeden Dienstag nach der Sitzung des Politbüros empfing Honecker Mielke in seinem Arbeitszimmer. Es ist anzunehmen, daß in ihren Gesprächen das Vorgehen gegen oppositionelle Kräfte ebenso besprochen wurde wie bestimmte Aufgaben und Resultate der Aufklärung. In diesem Vier-Augen-Konventikel wurden operative und prinzipielle Entscheidungen getroffen“, bekundet Günter Schabowski in seinen Memoiren. „Aus den acht Jahren, die ich dem Politbüro angehörte, ist mir kein Beschluß zur Arbeit der Staats-sicherheit in Erinnerung.“ Für Krenz als Sicherheitssekretär des ZK hatte Mielke nur Verachtung übrig.
VI. Das Zusammenwirken von MfS und ZPKK
Die Instrumentalisierung des MfS zur Machtsicherung im Dienst der Parteiführung schloß notwendigerweise ein enges Zusammenwirken zwischen dem MfS und der Zentralen Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED ein. Hatten die Partei-kontrollkommissionen, die 1948 auf zentraler Ebene sowie auf Landes-(später Bezirks-) und Kreisebene geschaffen waren, nicht „die Sauberkeit der Partei zu-sichern“ und „den Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenten in der Partei zu führen“ Damit aber waren Kompetenzen auch des MfS berührt.
Die Frage ihrer Abgrenzung zwischen MfS und ZPKK hat Wollweber 1957 als Minister für Staats-sicherheit zu beantworten versucht. Nach seiner Logik war die Zuständigkeit des MfS da gegeben, wo die Entlarvung „feindlicher Agenten in der Partei“ deren strafrechtliche Verfolgung notwendig machte. „Die spezielle Aufgabe der Sicherheitsorgane beginnt dort, wo nicht nur ideologische Abweichungen, sondern Merkmale einer feindlichen Tätigkeit und Verbindungen zu feindlichen Zentren festgestellt werden, weil die staatsfeindliche Tätigkeit in eventuell konspirativ abgedeckten Organisationen auch mit speziellen Methoden bekämpft werden muß.“ Indes blieb Wollwebers Unterscheidung pure Theorie.
Zu den politischen Realitäten der DDR zumindest der fünfziger Jahre gehörte auch der Einsatz der Staatssicherheit zur Austragung innerparteilicher Machtkämpfe -was keineswegs in Unkenntnis des Zentralkomitees geschah; im Gegenteil, am 24. August 1950 stimmte das ZK der SED einer Empfehlung des damaligen Parteivorsitzenden Wilhelm Pieck ausdrücklich zu, Mielke in die bis dahin von der ZPKK geführten „innerparteilichen Untersuchungen einzubeziehen“ Es war dasselbe Plenum des ZK, auf dem prominente deut-sehe Kommunisten, die während der nationalsozialistischen Diktatur in westlicher Emigration gewesen waren, wegen „umfangreicher Hilfe für den Klassenfeind“ aus der SED ausgeschlossen und entweder unverzüglich oder erst 1952 nach dem Prager Schauprozeß gegen Rudolf Slansky und andere tschechoslowakische Kommunisten von der Staatssicherheit in Haft genommen wurden: Männer wie Paul Merker, ehemals Mitglied des Politbüros der SED, Kurt Müller, einst Vorsitzender der KPD, Fritz Sperling, vormals Landesvorsitzender der KPD in Bayern, oder Leo Bauer, Ex-Chefredakteur des Deutschlandsenders, die damals in den Gefängnissen des MfS verschwanden und entweder von DDR-Gerichten, wie Merker und Sperling, oder von sowjetischen Militärtribunalen, wie Müller und Bauer, zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden Keiner von ihnen hatte jemals „Verbindungen zu feindlichen Zentren“ unterhalten. Als während des politischen Tauwetters 1956 die Führung der SED die Rehabilitierung einiger dieser unschuldig verfolgten Genossen einleitete, zumindest ihre Entlassung aus dem Gefängnis verfügte, war wiederum die Staatssicherheit in die Entscheidungen darüber einbezogen. Der zu diesem Zweck am 19. April 1956 gebildeten achtköpfigen „Kommission zur Überprüfung von Angelegenheiten von Parteimitgliedern“ gehörten nicht nur Hermann Matern, der Vorsitzende der ZPKK, sondern auch Staatssicherheitsminister Ernst Wollweber an.
Mehr noch: Materns Stellvertreterin Hertha Geffke und Erich Mielke, Wollwebers 1. Stellvertreter damals, waren zwar nicht Mitglieder der Kommission, aber sie haben an allen sechs Sitzungen der sogenannten Achterkommission teilgenommen und wirkten so an der Entscheidung darüber mit, wer von den in Haft gehaltenen Genossen entlassen werden sollte. Dieselben Entscheidungsträger, die ein paar Jahre zuvor für deren Verhaftung gesorgt hatten, befanden nun im Auftrag der Partei über ihre Freilassung. „Verfahren, die das Ministerium für Staatssicherheit bearbeitete ..., sind von den Organen der Staatssicherheit zu überprüfen und dem Generalstaatsanwalt zur Stellung des Antrags auf bedingte Strafaussetzung bei Gericht zu benennen.“ Die Staatssicherheit, deren Kontinuität sich in der Person Mielkes verkörperte, sorgte somit für die „Bereinigung“ des Unrechts, an dem sie selber, namentlich Mielke, mitgewirkt hatte. Sie war auch in dieser Hinsicht Instrument der Parteiführung.
VII. Staatssicherheit und Herrschaftsstabilität
Ohne die Herrschaft der SED wäre das MfS nicht geschaffen worden, ohne das MfS hätte die SED ihre Herrschaft nicht realisieren können. In dieser Dialektik stellt sich die DDR-Staatssicherheit als „Schild und Schwert der Partei“ dar. Beides zusammen, „Abwehr“ im Innern und „Aufklärung“ nach außen, haben im gegenseitigen Zusammenwirken das MfS zu jener Überwachungs-und Unterdrückungsmaschinerie gemacht, mit deren Hilfe die Führung der SED ihre Politik durchsetzen konnte.
Die besondere Gefährlichkeit des MfS lag in der Bündelung seiner parlamentarisch unkontrollierten, gesetzlich nicht definierten Kompetenzen als politische Geheimpolizei, als Untersuchungsorgan in schweren politischen Strafsachen, speziell bei Staatsverbrechen, und als geheimer Nachrichtendienst begründet. Das Fehlen einer prinzipiellen gesetzlichen Bestimmung seiner Befugnisse hat einer Entwicklung Vorschub geleistet, die die Aufgaben und Zuständigkeiten der Staatssicherheit mehr und mehr ausufern ließ. In den 1955 und 1969 erlassenen internen Statuten des MfS hat sich dieser Trend, wie eine vergleichende Analyse belegt, übrigens deutlich widergespiegelt.
In den siebziger und achtziger Jahren war dem MfS laut Statut aufgegeben, „feindliche Agenturen zu zerschlagen , Geheimdienstzentralen zu zersetzen und andere politisch-operative Maßnahmen gegen die Zentren des Feindes durchzuführen“, wie es in Paragraph 2 hieß; ferner war es zuständig dafür, „Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte (!) sowie gegen die Deutsche Demokratische Republik aufzudecken, zu untersuchen und vorbeugende Maßnahmen auf diesem Gebiet zu treffen“; weiterhin hatte das MfS „die staatliche Sicherheit in der Nationalen Volksarmee und den bewaffneten Organen zu gewährleisten“ und die Staatsgrenze sowie den grenzüberschreitenden Verkehr „mit spezifischen Mitteln und Methoden“ zu „sichern“.
Zudem war das MfS laut Statut verpflichtet, „die zuständigen Partei-und Staatsorgane rechtzeitig und umfassend über feindliche Pläne, Absichten und das gegnerische Potential sowie über Mängel und Ungesetzlichkeiten zu informieren“. In der alltäglichen Praxis lief dies auf eine regelmäßige Unterrichtung der führenden Kader der SED hinaus, speziell des Parteichefs, ausgewählter Mitglieder des Politbüros sowie der 1. Sekretäre der Bezirks-und Kreisleitungen -womit nicht gesagt sein soll, daß die Informationen auch zur Kenntnis genommen oder gar zur Grundlage politischer Entscheidungen gemacht worden wären. Je höher die Entscheidungsebene, desto geringer war das Interesse daran.
Auf dem wachsenden Umfang seines Auftrags, zu dem in den siebziger Jahren der personalaufwendige Ausbau der elektronischen Funkaufklärung kam, beruhten sowohl die Überdimensionierung des hauptamtlichen Mitarbeiterbestandes im MfS als auch die ins Absurde gesteigerte Zahl seiner Inoffiziellen Mitarbeiter, die alles und jeden bespitzeln sollten -ausgenommen lediglich den hauptamtlichen Apparat der SED.
Das Ergebnis sind Myriaden von Akten, in denen Millionen „Operativer Personenkontrollen“ und „Operativer Vorgänge“ sowie „Untersuchungsvorgänge“ erfaßt sind, Archivbestände, die aneinandergereiht eine Länge von über zweihundert Kilometer ergeben: die fatale Erblast der Stasi 41!
Zu erwähnen wäre in diesem Kontext die Einbindung des MfS in die Strukturen des Nationalen Verteidigungsrates und der ihm unterstellten Zentralen Einsatzleitung bzw.der Einsatzleitungen in Bezirken und Kreisen, die nicht nur in Spannungszeiten zusammentraten, sondern die auch in normalen Zeiten regelmäßig über aktuelle Fragen der inneren und äußeren Sicherheit ihres Verantwortungsbereiches beraten und entschieden haben. Hier hatten übrigens der Generalsekretär der SED in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates sowie die 1. Sekretäre der Bezirks-und Kreisleitungen der SED unmittelbare Befehlsgewalt und folglich Weisungsbefugnis auch gegenüber dem MfS und seinen Bezirks-und Kreisdienststellen.
Dem Wirken der DDR-Staatssicherheit lag letztlich eine schier psychopathische Sicherheitsdoktrin zugrunde, die Bürgerrechtler auf folgende Formel gebracht haben: „ 1. Jeder ist ein potentielles Sicherheitsrisiko. 2. Um sicher zu sein, muß man alles wissen. 3. Sicherheit geht vor Recht.“ Ihr Scheitern erklärt sich aus der für stalinistisches Denken typischen Illusion, wonach um so mehr politische Stabilität erreichbar wäre, je größer der Aufwand an Staatssicherheit war. Der kampflose Zusammenbruch des MfS hatte ideologische Gründe: Als die SED im revolutionären Herbst 1989 in die politische Krise driftete, zersetzte sich auch die politische Moral der DDR-Tschekisten. Das MfS konnte nicht Herrschaftsinstrument einer Staatspartei sein, die selbst dem Verfall preisgegeben war.