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Technikfolgenabschätzung zwischen Parlament und Regierung | APuZ 43/1991 | bpb.de

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APuZ 43/1991 Von staatlicher Technikfolgenabschätzung zu gesellschaftlicher Techniksteuerung Technikfolgenabschätzung zwischen Parlament und Regierung Einstellungen zur Technik. Gibt es eine Technikfeindschaft unter Jugendlichen? Politische Bildung in ökologischer und sozialer Verantwortung. Didaktische Aspekte der Technologiefolgenabschätzung

Technikfolgenabschätzung zwischen Parlament und Regierung

Manfred Mai

/ 27 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Technikfolgenabschätzung (TA) steht zwar in der längeren Tradition staatlicher Regulierungsbemühungen und allgemeinem zweckrationalen Handeln, ist aber als institutionalisierte Form der Politikberatung relativ jung. Vor allem die neue Qualität technischer Systeme und ihrer Folgen für sämtliche Bereiche der Gesellschaft haben zur Suche nach neuen Formen der Technikbeherrschung und -gestaltung geführt. Die Legislative wird von der Dynamik technisch-wissenschaftlicher Entwicklungen gleich zweifach bedroht: zum einen durch die Aushöhlung parlamentarischer Kompetenz zugunsten der Exekutive und der Wirtschaft, zum anderen durch die Veränderung des Gleichgewichtes zwischen Parlament und Regierung, die durch die neuen Informations-und Kommunikationstechniken und die damit verbundenen Kontrollmöglichkeiten des Parlaments verursacht werden. TA kann nur dann die Aufgabe gesellschaftlicher Technikgestaltung erfüllen, wenn alle relevanten Akteure (vor allem Wirtschaft, Verbände und Wissenschaft), die an der Entwicklung und Einführung von Technologien beteiligt sind, ihrerseits TA in geeigneten Formen institutionalisieren. TA ist somit ein Medium, das die Kommunikation zwischen den autonomen Teilsystemen der Gesellschaft wiederherstellen kann, die für die Technikgestaltung in einer polyzentrischen Gesellschaft notwendig ist. Dabei wird der Staat zunehmend auf „weichere“ Steuerungsformen (Neokorporatismus, dezentrale Kontextsteuerung) zurückgreifen müssen, da die klassischen politischen Steuerungsinstrumente (z. B. das Recht) gerade in der Technik immer mehr an Effizienz verlieren.

I. Neue Herausforderungen an die Technikregulierung

Mit der ständig wachsenden Industrialisierung wurde das bis dahin eher gemächliche Nebeneinander von Technik und ihren unerwünschten Folgen einerseits und den Instrumenten ihrer Regulierung andererseits zu einem Wettrennen, das eindeutig zugunsten der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung ausgegangen ist. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen scheinen sich damit abfinden zu müssen, daß ihnen überwiegend die nachträgliche Regulierung von Technikfolgen bleibt und kaum mehr die Chance, in die Zukunft weisende Linien der Technikentwicklung vorzugeben. Und wenn sie es dennoch einmal versuchen, wie beispielsweise in der Kernenergie oder in der bemannten Raumfahrt, drohen hohe finanzielle und vor allem Vertrauensverluste, weil das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht.

Es bleibt die Frage, wie der Staat mit der Technik umgehen soll: vorausschauend, permissiv, nachträglich Schäden regulierend oder einfach nur abwartend.

Dieser resignativen Haltung von Politikern und Verwaltung gegenüber der Technik entspricht -paradoxerweise -die resignierte Haltung der Techniker und Naturwissenschaftler. Gerade sie beklagen ständig die .. Vorschriftenhysterie" staatlicher Verwaltungen und Sachfremdheit von Rechtsverordnungen. Daß Politiker und Verwaltungsexperten sich am besten aus der Technik heraushalten sollten, findet in der technischen Intelligenz eine breite Zustimmung. Regelmäßig beklagen sogar Großunternehmen, daß die Auflagen von Genehmigungsbehörden kaum noch transparent seien und verweisen dabei auf den überproportional angestiegenen Aufwand, selbst kleinste Anlagen genehmigt zu bekommen. Genehmigungsvorbehalte werden nicht selten von Technikern als .. behördlich verordnete Angstzuschläge" gewertet, die einzig zu dem Zweck geschaffen wurden, den technischen Fortschritt zu behindern

Die Gründe für diese völlig entgegengesetzte Sicht des Verhältnisses von Staat und Technik sind vielfältig und sollen zunächst nicht weiter verfolgt werden. Die subjektiven Rekonstruktionen von „Realität" zum einen aus der Sicht des Staates und seiner Verwaltungsexperten, zum anderen aus der Sicht der Industrie und der Techniker, sind ein nicht unwichtiges politisches Faktum, weil sie die Kooperationschancen vermindern.

Eine konstruktive Technologiepolitik und vor allem die Technikfolgenabschätzung hängen aber auch von neuen Formen der Kooperation zwischen Wirtschaft und Politik bzw. zwischen der technisch-wissenschaftlichen und der politisch-administrativen Elite ab.

Spätestens seit der Verwissenschaftlichung der Technik (gegen Ende des 19. Jahrhunderts) haben sich neue Dimensionen der Bedeutung von Technik für die Gesellschaft herausgebildet -Technische Innovationen (seien es Produkte oder Verfahren) werden immer mehr zum alleinigen Garanten für den Erhalt von Wettbewerbsfähigkeit einzelner Betriebe und letztlich ganzer Volkswirtschaften.

-Die Folgen und Risiken der Technik werden immer mehr in einem Mißverhältnis zu ihrem Nutzen gesehen (wobei objektive und subjektive Einschätzungen von „Nutzen“ und „Risiken" unauflösbar miteinander verflochten sind)

-Es gibt immer mehr Technologien mit einem immer höheren Schadenspotential, die man auch nicht durch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit zu einem angeblich beherrschbaren Risiko herunterrechnen kann, da -wie in der Gentechnik -die Schadenspotentiale zum Teil noch nicht einmal bekannt sind

-Technik prägt nahezu jeden Bereich der Arbeitswelt und der Freizeit und wird dadurch immer mehr zu einer sozialisierenden Instanz, während tradierte kulturelle Werte eher an Bedeutung verlieren.

Gegenüber diesen neuen Qualitäten der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung ist die Entwicklung von Instrumenten zu ihrer Steuerung, Beherrschung und Gestaltung nicht im gleichen Tempo erfolgt.

Das Versagen staatlicher Regulierungsbemühungen gegenüber der Technik hatte seit der Industrialisierung immer wieder zu radikalen Gegen-entwürfen geführt, deren ideältypische Wurzeln auf Jean-Jacques Rousseaus Philosophie zurückgehen. Technikkritik war in ihren Anfängen immer rückwärts gewandt und konservativ

Noch in den sechziger Jahren hatten einflußreiche Staatsrechtler auf die Gefahren der Technik für die Freiheitsrechte des einzelnen und den Staat hingewiesen. Erst Ende der sechziger Jahre bekam die konservative Technikkritik durch eine „progressive“ Technikkritik Konkurrenz. Dies ist geistesgeschichtlich insofern erstaunlich, als Naturwissenschaften und Technik nicht zuletzt bei den sozialistischen „Klassikern“ positiv besetzt waren.

Auch die Gewerkschaften haben erst relativ spät eine technologiepolitische Wende vollzogen. Jahrzehntelang war der technische Fortschritt Garant für Lohn-und Gehaltserhöhungen, und die ökologische Kritik an der Industriegesellschaft wurde von Arbeitnehmervertretungen gerne ignoriert

Heute gibt es kaum noch eine gesellschaftliche Organisation, die nicht die Notwendigkeit der politischen Technikgestaltung fordert, wobei die Unterschiede in den Zielen und Instrumenten recht unterschiedlich sind. Dahinter steckt auch ein gesellschaftlicher Lernprozeß, den alle technik-politisch relevanten Akteure inzwischen vollzogen haben: Technik ist als grundsätzlich gestaltbare Größe, als abhängige Variable erkannt. Zu lange war man der Vorstellung eines Technikdeterminismus erlegen, die unter anderem in Schelskys Technokratiethesen ihren Ausdruck fand.

Wenn man eine generelle Verzögerung gesellschaftlicher Institutionen (Recht, Staat, Wirtschaft, Ethik) hinter der technisch-wissenschaftlichen Dynamik feststellt so fällt auf, daß es durchaus unterschiedlich schnelle Anpassungen gesellschaftlicher Institutionen an die technischen Herausforderungen gibt. Insbesondere die Wirtschaft erweist sich als besonders lernfähig -und das Parlament als beinahe hoffnungslos abgeschlagen. Das mag daran liegen, daß Unternehmen, die technische Innovationen nicht konsequent nutzen, vom Markt verschwinden, was bei staatlichen Verwaltungen und Parlamenten naturgemäß nicht der Fall sein kann. Dabei untergräbt die technische Entwicklung nicht nur die politische Gestaltungskraft des Parlaments, sondern auch die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Letzteres zeigt sich z. B. in der Frage, ob das Parlament mittels neuer Informationstechnik etwa die Datenbanken der Regierung kontrollieren darf.

Es wird zu Recht darauf hingewiesen, daß schon immer bestimmte Formen der Technikregulierung (und sei es nur als nachträgliche Schadensregulierung) die Technikentwicklung begleitet haben Technikfolgen wurden nie einfach nur hingenommen, und zu allen Zeiten gab es technikkritische Debatten, die sich an konkreten Technologien entzündeten Da derartige Auseinandersetzungen von der nächsten Generation schnell vergessen werden, entsteht für jede Generation der Eindruck aufs neue, als stünde man vor einer existentiellen Wende der Technikentwicklung.

Die Aufklärungsarbeit von Sozial-und Technikhistorikem scheint aber weder diejenigen zu erreichen, die von einer historischen Einzigartigkeit der Technikfeindschaft sprechen, noch diejenigen, die die Welt am definitiv letzten Wendepunkt se-hen und die jeden weiteren Schritt als ihren sicheren Untergang bezeichnen.

Aber auch wer die neue Qualität heutiger Risiken nicht akzeptieren will muß zur Kenntnis nehmen, daß sich die Dynamik, mit der technische Innova-tionen erzeugt und verwertet werden, erheblich erhöht hat. Es gibt in dieser Gesellschaft keine technikfreien Nischen mehr. Auch ein Biotop wird heute auf dem Reißbrett eines Landschaftsplaners entworfen und muß mit Landschaftsschutzverordnungen und ähnlichem geschützt werden.

II. Aushöhlung politischer Gestaltungssouveränität

Immer deutlicher ist zu sehen, daß der jahrhundertelange Werkzeugcharakter der Technik fragwürdig wird. Wer „lenkt“ in hochkomplexen Mensch-Maschine-Systemen eigentlich wen, wenn die eingebaute künstliche Intelligenz einen Bedienungsfehler mit dem Hinweis verweigert, daß man etwas falsch gemacht habe? Wer ist (ethisch, moralisch, rechtlich) eigentlich noch für bestimmte Handlungen verantwortlich: das Expertensystem, seine Entwickler, die Software oder der Benutzer Bei größeren Störfällen hat sich immer wieder gezeigt, daß die konkrete Verantwortung zunehmend zerfasert Dieses Ausfransen von Verantwortung für die Auswirkungen der Technik ist eine Folge der immer weiter zunehmenden Arbeitsteilung und Spezialisierung bei der Entwicklung technischer Systeme

Das ist auch für die Technikgestalter immer mehr ein Problem. Der Politik kommt nun die Aufgabe zu, für die Ausgestaltung der Lebenswelt zu sorgen. Daseinsvorsorge, Schutz der Würde des Menschen, Wahrung der Freiheitsrechte und ähnliches mehr sind in der Verfassung garantierte Grundwerte. An ihnen hat sich die konkrete Ausgestaltung in der Vielzahl von Lebensbereichen zu orientieren.

De facto ist diese Gestaltungskompetenz jedoch zunehmend auf technische Systeme und Infrastrukturen übergegangen, die nicht selten als vermeintliche Sachzwänge ideologisiert wurden. Dreier stellt zu Recht fest, daß der „Begriff der Souveränität neu zu durchdenken“ ist De-facto-Gestaltung der Lebensverhältnisse durch technische Systeme und Infrastrukturen bedeutet auch die Lockerung der Legitimationsfunktion von Politik Politische Lösungen sind idealtypisch immer Aushandlungsprozesse, wobei verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen und schließlich zum Ausgleich gebracht werden. Der Interessen-pluralismus in der Technikgestaltung ist dagegen häufig nur auf die unterschiedlichen Durchsetzungschancen auf dem Markt reduziert. „Innovationen setzen sich in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht durch, wenn sie technisch machbar oder sozial erwünscht sind, sondern erst dann, wenn sie ökonomisch sinnvoll erscheinen.“

An den Parlamenten, so scheint es, laufen diese Entwicklungen und die Diskussionen darüber offenbar vorbei. Die Zuständigkeiten von Parlamentsausschüssen haben sich ebenso wenig geändert wie die Arbeitsweise von Abgeordneten und Fraktionen. Die weitgehende Technikignoranz bzw. -abstinenz der Parlamente ist nicht nur ein kognitives Problem, sondern vor allem auch ein strukturelles:

-Kognitiv insofern, als das klassische Amts-und Problemverständnis von Parlamentariern von ihren Erfahrungen im politischen Alltag (vor allem im Wahlkreis) und von der jeweiligen Vorbildung geprägt ist. „Eine der wichtigsten , *Informations-Input-Formen ist aber gerade im wissenschaftlich-technischen Bereich kaum vorhanden, nämlich die persönliche Ausbildung und die berufliche Erfahrung der Abgeordneten.“ Hieraus ist zu folgern, daß der Informationszufuhr in wissenschaftlich-technischen Angelegenheiten größere Bedeutung beizumessen ist als der Informationszufuhr auf anderen Wissensgebieten. -Strukturell insofern, als die Gestaltung technischer Systeme und Infrastrukturen auf mehrere Akteure verteilt ist (die jeweils unterschiedlichen Rationalitäten folgen) und vor allem langfristige Zeiträume umfaßt, während die gegebenen Zuständigkeitsstrukturen von Legislative und Exekutive eher an den klassischen Regierungsaufgaben orientiert sind. Hinzu kommt bei den Parlamenten, daß sich Arbeitsausschüsse in jeder Legislaturperiode in der Regel völlig neu zusammensetzen und schon allein aus diesem Grund die kontinuierliche Erarbeitung einer Politik der Technikfolgenabschätzung erschwert ist. Dieses Prinzip der Diskontinuität ist in anderen Politikbereichen durchaus sinnvoll, obwohl auch hier eine Spezialisierung einzelner Abgeordneter auf ein bestimmtes Sachgebiet für die Kontinuität von Problemlösungen positiv ist.

Trotz all dieser prinzipiellen Restriktionen, die sich aus den Unterschieden der Dynamik von Technik und Politik ergeben (oder gerade deshalb), ist Technikfolgenabschätzung als Instrument der Politikberatung geeignet, die Chancen politischer Technikgestaltung zu erhöhen. Die Wirksamkeit dieses Instruments ist allerdings im wesentlichen an institutionelle Voraussetzungen geknüpft: Ohne eine Implementation von Technikfolgenabschätzung bei allen an der Technikgestaltung beteiligten Akteuren wird sie kaum zu einer neuen Qualität der Technikgestaltung führen. Sie wird bestenfalls eine wirkungslose Alibi-veranstaltung. Technikfolgenabschätzung ist daher nur als eine vernetzte Lösung mit mehreren Akteuren denkbar

Es sei die These gewagt, daß nur bei einer angemessenen Verankerung von Technikfolgenabschätzung am zuständigen Ort des politischen Diskurses, im Parlament, die Chance einer Wiederherstellung des Primats der Politik gegenüber der Technik besteht. Diese Chance wird um so größer sein, wenn von Seiten der Exekutive und vor allem der Wirtschaft (als wichtigste Akteure in derTechnikgestaltung) Technikfolgenabschätzung ebenfalls institutionalisiert wird.

Die Aufgabe des politischen Systems ist es, einen Konsens über bestimmte Ziele in verschiedenen Bereichen zu finden und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Für die Technik bedeutet dies, in zentralen Lebensbereichen wie Kommunikation, Energieversorgung, Stadtplanung, Umweltschutz, Verkehr, Arbeitswelt, Gesundheitswesen denkbare Szenarien, „Zukünfte“ oder Entwicklungspfade aufzugreifen, wie sie von den gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden und Parteien entworfen werden, und konsensfähige Optionen zu fördern. Es darf allerdings niemals nur eine einzelne Option verfolgt werden, die sich später als Holzweg herausstellt.

Die parallele Verfolgung verschiedener Pfade in einem bestimmten Bereich muß für die prinzipielle Zukunftsoffenheit der technischen und somit gesellschaftlichen Entwicklung sorgen. Die Garantie der prinzipiellen Zukunftsoffenheit der technischen Entwicklung sowie ihre Beherrschbarkeit, Verantwortbarkeit und Rückholbarkeit ist eine Aufgabe des Staates im Industriezeitalter. Nur der Staat kann und muß für die nächsten Generationen die Verantwortung für den Erhalt der Lebensgrundlagen tragen Der Schutz vor den Risiken der Technik, die Beherrschung von Technikfolgen und somit letztlich die Technikgestaltung müssen zu den notwendigen Staatsfunktionen gerechnet werden

III. Technikfolgenabschätzung im Parlament

Ursprünglich war Technikfolgenabschätzung in den USA zum Zweck der Beratung des amerikanischen Kongresses eingeführt worden, vor allem um gegenüber dem Sachverstand von Exekutive und Verbänden ein Gegengewicht zu haben Die Parlamentarier sollten gerade in dem Bereich, in dem sie von ihrer politischen Karriere her am wenigsten zu Hause sind, durch TA-Analysen auf ein besseres Informationsniveau gehoben werden, um für die Aufgaben der Regierungskontrolle und der Gesetzgebung im technisch-wissenschaftlichen Bereich besser gerüstet zu sein. Durch die Grün- düng des Office of Technology Assessment (OTA) 1973 fanden die Bemühungen der US-Legislative ihren erfolgreichen Abschluß, die mit der Forderung des „Subcommittee on Science, Research and Development“ des „Committee on Science and Astronautics“ nach einem „Frühwarnsystem“ für die Entdeckung von Technikfolgen begann. Das OTA gilt bis heute in allen Industriestaaten als Vorbild für die Bemühungen, ebenfalls parlamentarische Beratungskapazitäten einzurichten. Die konkreten Lösungen sind jedoch sehr unterschiedlich

Die Elemente der Technikfolgenabschätzung sind -jeweils für sich genommen -nicht neu. Neu ist allerdings ihre systematische Integration, ihre Institutionalisierung, die Vielfalt der betrachteten Auswirkungen und Bewertungskriterien sowie letztendlich die gesamtgesellschaftliche Vernetzung verschiedener TA-Aktivitäten. Die einzelnen Elemente der TA sind: 1. Prognosen über die Entwicklungspotentiale einer bestimmten Technologie (ausgehend vom Stand der Technik bis zu objektiven technisch-wissenschaftlichen Grenzen); 2. Prognosen über zu erwartende erwünschte Effekte und unerwünschte Folgen in möglichst vielen Bereichen (Umwelt, Wirtschaft, Ethik, Gesellschaft, Kultur); 3. die Bewertung und Abwägung von erwünschten und unerwünschten Folgen dieser Technik auf der Grundlage definierter Wertsysteme, die von den verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen vertreten werden; 4. die Rückkopplung der Prognosen und Bewertungen (bzw. Bewertungsprozesse) an die Technikentwicklung (was in der Regel zu einer Modifizierung, im Extremfall zu einem Stopp der Entwicklung führen kann); 5. die Durchsetzung des TA-Befundes durch geeignete Institutionen

Aus diesen Definitionen von Technikbewertung wird deutlich, daß nur in wenigen Fällen eine wirkliche TA stattfindet. In der Regel ist das, was als TA-Studie vorgestellt wird, lediglich eine partielle Analyse oder einfach eine Wirkungsforschung. Aber auch die kaum noch überschaubare Anzahl dieser partiellen TA-und Wirkungsstudien könnte politisch relevant werden

Dies ist auch dann der Fall, wenn derartige Studien überspitzt formuliert und als griffige Formeln verdichtet werden („Der Atomstaat“ z. B., wobei lediglich bestimmte Aspekte der Sicherheit in extremen Szenarien betrachtet werden). Dennoch bestimmen sie jahrelang die Themen von Feuilletons, Magazinen und zum Teil auch Parlamentsdebatten. Eine solide Technikfolgenabschätzung wird durch eine solche falsch verstandene Problematisierung oder Sensibilisierung eher behindert als gefördert.

Bereits wenige Jahre nach der Einführung parlamentarischer TA-Kapazitäten hatte auch die Exekutive dieses Instrument für sich entdeckt und begonnen, ihrerseits TA-Kapazitäten aufzubauen, die inzwischen die parlamentarischen Kapazitäten bei weitem überwiegen. Die Vergabe von TA-Studien durch die Exekutive, die zum Teil über gut ausgebaute ressortspezifische Institute verfügt, ist Routine geworden. Eine andere Frage ist, inwieweit diese TA-Studien im Auftrage von Ministerien auch deren Entscheidungen tatsächlich beeinflussen.

Der Verdacht von Alibistudien zur nachträglichen Legitimation bereits gefällter Entscheidungen liegt nahe, zumal auch das Parlament in der Regel nicht nach der genauen Fragestellung und den Verwertungsinteressen der TA in der Exekutive fragt. Es ist strittig, ob das Parlament bei der Vergabe von TA-Studien durch die Exekutive nur das Ergebnis zur Kenntnis nehmen darf, oder bereits vor Abschluß der TA-Studie deren Fragestellung.

IV. Unterschiedliche Interessen von Exekutive und Legislative an der Technikfolgenabschätzung

Die Interessen von Parlament und Verwaltung an der TA sind ihren Aufgaben entsprechend völlig unterschiedlich. In beiden Fällen'wird Technikfolgenabschätzung für die spezifischen Aufgaben instrumentalisiert, wobei aus der Sicht des Parlaments noch bedeutsam ist, ob TA von den Regierungs-oder den Oppositionsfraktionen genutzt wird. Auch dies führt in der Praxis zu unterschiedlichen Nutzungsinteressen der TA. Eigentlich ist Technikfolgenabschätzung ein typisches Instrument in den Händen der Opposition. Ihre Geschichte im Deutschen Bundestag ist dafür ein eindrucksvoller Beleg Es war die jeweilige Oppositionspartei im Bundestag, die einen jeweils fast identischen Antrag auf Einrichtung einer Enquete-Kommission Technikfolgenabschätzung stellte, und die jeweilige Regierungskoalition, die ihn ablehnte. Zunächst stellte die CDU (als Opposition) 1976 einen entsprechenden Antrag, der 1983 von der dann oppositionellen SPD fast wörtlich übernommen wurde.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildete die 1987 im nordrhein-westfälischen Landtag von der regierenden SPD vorgeschlagene und letztlich beschlossene Kommission „Mensch und Technik“, aus der 1990 der Ausschuß „Mensch und Technik“ wurde. Die Oppositionsparteien standen der Einführung von Kommission und Ausschuß zunächst skeptisch gegenüber

In einem Vergleich des nordrhein-westfälischen Ausschusses „Mensch und Technik“ mit der Arbeit der beiden Enquete-Kommissionen „Technikfolgen-Abschätzung“ des Deutschen Bundestages werden trotz vieler Gemeinsamkeiten, die sich aus der Problemstruktur parlamentarischer Politikberatung im Bereich Technik und Wissenschaft ergeben, doch einige Unterschiede sichtbar (wenn man einmal von der Tatsache absieht, daß eine Enquete-Kommission eine andere Organisationsform ist als ein Parlamentsausschuß).

Am bemerkenswertesten ist die Tatsache, daß im Bundestag Technikbewertung von den jeweiligen Oppositionsparteien vor allem als Instrument der Regierungskontrolle gefordert und von den jeweiligen Regierungsfraktionen abgelehnt wurde, während in Düsseldorf die oppositionellen Fraktionen von CDU und FDP eher zurückhaltend auf den Vorschlag der regierenden SPD reagierten, eine Kommission „Mensch und Technik“ im Landtag einzurichten.

Die Gründe für dieses untypische Verhalten von Oppositions-und Regierungsfraktionen liegen vermutlich darin, daß im Landtag Nordrhein-Westfalen (anders als im Bundestag) die Diskussion um die Einführung der Kommission „Mensch und Technik“ primär nicht im Kontext der TA-Diskussion geführt wurde, sondern im Kontext sozialdemokratischer Modemisierungsstrategien wie z. B. das Leitbild der „Sozialverträglichen Technikgestaltung“. Dieses Leitbild des beim Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen ressortierenden Programms „Mensch und Technik -Sozialverträgliche Technikgestaltung (SoTech-Programm)“ lag auch dem Antrag der SPD (Drucksache 10/1471) und der Beschlußvorlage des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache 10/1829) (in der das Wort Technikfolgenabschätzung -oder eines seiner zahlreichen Synonyme -übrigens kein einziges Mal erwähnt wird) zugrunde.

Wer also, wie die nordrhein-westfälische Opposition, gegen diese Modernisierungsstrategie eingestellt ist, mußte auch gegen die sich darin einfügende Einrichtung einer „Kommission Mensch und Technik“ votieren, zumal der Beschluß ausdrücklich die Einrichtung eines (beim Arbeitsministerium ressortierenden) „Instituts Arbeit und Technik“ als „eine sinnvolle Weiterentwicklung dieses Ansatzes“ erwähnt.

Die Verankerung des SoTech-Programms beim Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärt auch, weshalb -wiederum untypisch -nicht der Wissenschafts-oder Wirtschaftsausschuß (der unter anderem für die Technologieförderung und Technologiezentren zuständig ist) die Initiative zur Technikfolgenabschätzung im Landtag ergriff. Erst mit der Gründung des Ausschusses „Mensch und Technik“, der gleichwohl die gleichnamige Kommission als seine Vorgängerin versteht, wurde der Akzent gleich zu Anfang auf Technikfolgenabschätzung gelegt, ohne allerdings die enge Anbindung an das Leitbild „Sozialverträgliche Technik-gestaltung“ aufzugeben

Diese Akzentverschiebung von der Kommission zum Ausschuß „Mensch und Technik“ verlief um so unauffälliger, als das Leitbild der Sozialverträglichen Technikgestaltung und das Instrument der Technikfolgenabschätzung letzten Endes ihre gemeinsame Wurzel in dem Bemühen um eine politische und gesellschaftliche Steuerung der Technik haben. Beide sind als Reflex auf den objektiv gestiegenen Steuerungsbedarf neuer Technologien entstanden. Offenbar bedarf es in der Politik bestimmter Reizworte oder Kampfbegriffe, um Zustimmung oder Ablehnung zu erzeugen. Durch die Anlehnung des Einrichtungsbeschlusses an die Strategie der Sozialverträglichen Technikgestaltung wurde fast zwangsläufig eine Opposition geschaffen, die möglicherweise bei der Bezugnahme auf die nationale und internationale TA-Diskussion anders verlaufen wäre.

Ein nahezu spiegelbildliches Verhalten zeigt die Geschichte der Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, vor allem die Bemühungen der baden-württembergischen Landesregierung zur Institutionalisierung der Technikfolgenabschätzung in Form einer Akademie (was inzwischen erfolgt ist) und die Diskussionen um die Gründung der Wissenschaftsstadt Ulm (die ebenfalls einen Arbeitsbereich Technikfolgenabschätzung umfassen sollte) Hier verhielten sich Opposition und Regierung insofern wiederum typisch, als die oppositionelle SPD in ihrem Antrag vom 16. Dezember 1988 in der Landtagsverwaltung einen selbständigen Arbeitsbereich „Technikfolgen-Abschätzung und Politikberatung“ forderte. In der Begründung wurde ausdrücklich auf die internationale Entwicklung in den Parlamenten verwiesen

Weitere Unterschiede zwischen den Aktivitäten des Bundestages und des Landtages Nordrhein-Westfalen bezüglich der Technikfolgenabschätzung sind, daß nicht zuletzt durch die Gründung des „Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag“ (TAB) der Stellenwert wissenschaftlicher Expertisen in Bonn offensichtlich höher ist als im nordrhein-westfälischen Landtag. Zwar ist auch der Ausschuß „Mensch und Technik“ wissenschaftslastiger als andere Landtagsausschüsse, aber er erreicht nicht annähernd die Größenordnung, die der Bundestag für Expertisen aufwendet. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat (bisher) Experten zu konkreten Themen (Informationstechnik, technische Risiken in der Industriegesellschaft und beim Arbeitsschutz, Gentechnik, Verkehrskonzepte) angehört, ohne auf ausgearbeitete Expertisen Bezug zu nehmen.

Dadurch wurde nicht nur das leidige Problem der Gutachtenvergabe vermieden, sondern auch das der Rezeption wissenschaftlicher Gutachten durch die Parlamentarier. Gegenwärtig wird im Ausschuß „Mensch und Technik“ geprüft, ob ein interdisziplinärer Kreis von Wissenschaftlern mit TA-Erfahrung aus verschiedenen Bereichen zusammen mit den Ausschußmitgliedem zu einer Art „TA-Gesprächskreis“ integriert werden soll. Die Gefahr, daß die bekannten Probleme des Verhältnisses zwischen Wissenschaftlern und Politikern dann wieder aufbrechen könnten (wenn z. B. die Wissenschaftler diesen Gesprächskreis als Bühne der Selbstdarstellung mißbrauchen oder der Anmaßung anheimfallen, den Parlamentariern Grundvorlesungen zu halten), ist dem Ausschuß durchaus bewußt. Auf jeden Fall gilt es für Sachverständige und Politiker, die zum Teil frustrierenden Erfahrungen aus verschiedenen Enquete-Kommissionen zu vermeiden

Mehr als im Bundestag wird im nordrhein-westfälischen Ausschuß „Mensch und Technik“ Wert auf die Einbindung gesellschaftlich relevanter Gruppen und vorhandener TA-Institute in Nordrhein-Westfalen gelegt. Als „Fachöffentlichkeit“ sind einige Institutsleiter gelegentlich zu Ausschußsitzungen (ohne Rederecht) eingeladen. Zudem hat der nordrhein-westfälische Ausschuß (naturgemäß) sich auf Themen konzentriert, die einen konkreten Bezug zum Bundesland haben. In einem Gutachten im Auftrage der Kommission „Mensch und Technik“ wurden unter anderem Themen vorgeschlagen, für die in Nordrhein-Westfalen ein besonderer Gestaltungsbedarf besteht

Alle Fraktionen waren und sind sich darüber einig, daß eine sinnvolle Ausschußarbeit bei der Beschränkung auf wenige Themen eher gelingt als bei einer Verzettelung auf möglichst viele Problemfelder. Diese Themen sind (bisher): Informationsund Kommunikationstechnik, technische Risiken, Verkehrskonzepte. Als mögliche weitere Themen ließen sich Gentechnik, Energietechnik und Chemie nennen.

Von der Kommission „Mensch und Technik“ wurde das Verfahren übernommen, daß in der Regel zwei Sachverständige in einen Themenbereich einführen und somit zumindest ein Teil des Problem-und Diskussionsstandes in einem konkreten Technologiefeld im Ausschuß vorhanden ist. Durch die Integration wird unter anderem ein gemeinsamer Wissensstand der Ausschußmitglieder erreicht. Bei anderen Verfahren der Politikberatung, wie etwa einer Anhörung oder einem Gutachten, wird dies unter anderem wegen der bekannten Rezeptionsprobleme nicht im gleichen Maße erreicht. Sowohl die Kommission als auch der Ausschuß „Mensch und Technik“ haben die „Gretchenfrage“ der TA an die Landesregierung gestellt: „Wie hältst Du es mit den Technikfolgen?“ Schließlich sind sieben Ressorts unmittelbar mit Technikgestaltung befaßt:

-Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie (Technologieförderung, Energie-politik, Bergbau, Strukturpolitik), -Ministerium für Wissenschaft und Forschung (Hochschul-und wissenschaftliche Institute), -Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Landes-programm Sozialverträgliche Technikgestaltung, Institut Arbeit und Technik), -Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr (Stadt-und Verkehrsplanung), -Ministerium für Bauen und Wohnen (technische Normen im Bauwesen), -Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Immissionsschutz, Förderung von Umwelttechnologien), -die Staatskanzlei (wegen der Zuständigkeit für das Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen und in der Medienpolitik).

Es wäre nun eigentlich Aufgabe der Regierung, sich ein einheitliches Folgenbewußtsein in ihren verschiedenen Ressorts angelegen sein zu lassen.

Immerhin hat der damalige Minister für Wissenschaft, Mittelstand und Verkehr (und jetziges Mitglied im Ausschuß „Mensch und Technik“), Horst-Ludwig Riemer (FDP), schon 1977 erwähnt, daß er „als Politiker nahezu täglich der Problematik der Technikbewertung gegenüberstehe“ und gefordert, „daß Technologiepolitik... über die Legislaturperiode hinausblicken und offen für den Wandel in Gesellschaft und Technik sein (muß)“

Aus der Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, das naturgemäß die größte Bedeutung für die Technikgestaltung hat, wird deutlich, in welch unterschiedlichen Feldern Technikfolgen auftreten können. Als federführendes Ressort in den Bereichen Energiewirtschaft, Technologiezentren, Strukturpolitik, allgemeine Wirtschaftsförderung, Bergbau, Mikroelektronik, Produktionstechnik, neue Werkstoffe und anderes, für die jeweils unterschiedliche Fachprogramme existieren, wird die Verantwortung dieses Ressorts für Technikfolgen deutlich.

Die Schwierigkeit, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Berücksichtigung von Technik-folgen zu finden, zeigt sich vor allem in den jeweils unterschiedlichen Prioritäten der Bewertung und somit auch in dem unterschiedlichen Verständnis von „Sozialverträglichkeit“. Ist die Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Modernisierung von mittelständischen Betrieben an sich schon Ausdruck von Sozialverträglichkeit? Gilt diese Einschätzung auch unabhängig von der Höhe der jeweiligen regionalen Arbeitslosenquote? Dieser Zielkonflikt zeigt sich besonders drastisch bei der Sicherung von Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern, die man unter „normalen“ Arbeitsmarktbedingungen aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht immer als sozialverträglich bezeichnen könnte. Die Frage, was TA ist, ist in vielen Fällen eine Frage der Definitionsmacht: Souverän ist, wer seine Wertmaßstäbe durchsetzt, ohne auf die in der internationalen TA-Diskussion gesetzten Mindeststandards zur Technikbewertung Bezug nehmen zu müssen. Trotz aller wissenschaftlichen Kontroversen innerhalb der Gruppe der TA-Experten gibt es dennoch Mindestanforderungen, hinter die man in seriösen Diskussionen nicht mehr zurückfallen kann.

V. Technikgestaltung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Trotz aller Steuerungskrisen der Politik besteht wenig Anlaß, in postmodernes Krisenbewußtsein oder fatalistische Resignation zu verfallen. Schon einmal, als Helmut Schelsky das Ende der Ideologien und den Beginn der Technokratenherrschaft verkündete, blockieren sich die Sozialwissenschaften durch Scheindiskussionen über den „wahren“ Charakter der Gesellschaft (Informations-, Risiko-, Industrie-, Freizeit-Gesellschaft usw.), anstatt den geänderten Bedingungen des technisch-wissenschaftlichen Zeitalters entsprechend nach angemessenen Steuerungsinstrumenten zu suchen.

So interessant die Frage ist, ob man sich derzeit in der Risikogesellschaft, in der Postmoderne oder im Industriezeitalter befinde, so irrelevant sind die Antworten darauf für die politische Praxis. Die im politischen Alltag auftretenden Probleme verlangen hier und jetzt nach einer Lösung, ob es sich um die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage handelt oder um das Verbot von asbesthaltigen Baumaterialien.

Neben eher philosophisch motivierten Diskursen innerhalb der Sozialwissenschaften über den Charakter der Gesellschaft gibt es dennoch konstruktive Beiträge, in denen Modelle vorgeschlagen wurden, die Antworten auf die Frage nach dem Erhalt der Steuerungsfähigkeit des Staates geben. Zu nennen sind vor allem der Ansatz des Neokorporatismus und das Konzept der „dezentralen Kontextsteuerung“ Diesen Ansätzen ist gemeinsam, daß sie davon ausgehen, daß die moderne Gesellschaft aus ausdifferenzierten Teilsystemen ohne eigentliches Zentrum besteht. Allein dieser analytische Befund muß Konsequenzen für die Gesellschaftssteuerung haben

In den teilweise fatalistischen Beiträgen über die Steuerungsdefizite des Staates werden vor allem zwei Tatsachen nicht richtig gesehen: 1. Die Fähigkeit gesellschaftlicher Teilsysteme (z. B.der Wissenschaft und der Wirtschaft) zur Selbststeuerung und 2. die Durchdringung des Prozesses der Technikentstehung mit „Politik“ (Vergesellschaftung der Technik)

Die Verzerrungen in der wechselseitigen Wahrnehmung von Wirtschaft und Staat haben einen realen Kern: Der Staat ist ebensowenig in der Technikgestaltung souverän wie die Wirtschaft. Da beide aber nur das Netz der sie umgebenden Restriktionen wahrnehmen, kommt es zu den häufig vorgetragenen Klageliedern über die Steuerungskrise des Staates bzw. über die Bevormundung der Wirtschaft durch den Staat.

Technikentwicklung findet im Kontext zahlreicher Vorschriften, technischer Normen, Richtlinien und zum Teil standardisierter Testprozeduren statt, die letztendlich alle das Ergebnis mehr oder weniger bewußter staatlicher Regulierung sind. Diese Regulierungen selbst kleinster Schritte sind im Prinzip nichts weiter als Erscheinungsformen der Vergesellschaftung der Technik Zu Recht weist Erich Staudt auf die Fiktion des „autonomen Unternehmers“ hin, die in der makroökonomischen Theoriebildung in der Technikbewertung als „deus ex machina“ fungiert. Weder verfügen Unternehmen autonom über Ressourcen noch über vollständige Informationen über das Marktgeschehen. Dies gilt für die Entwicklung von Produkten und Verfahren ebenso wie für großtechnische Systeme: Ohne die Erwartung eines politischen Konsenses wagt kaum ein Großunternehmen gegen die Politik größere Technikprojekte zu entwickeln. Zu tief sitzt in der Wirtschaft die Erfahrung, daß bestimmte Optionen (in der Kernenergie) zwar (aus ihrer Sicht) technisch machbar, aber politisch nicht durchsetzbar waren.

Zur Lösung sowohl der Steuerungsdefizite aus der Sicht des Staates als auch der „Management" -Krise aus der Sicht der Wirtschaft sind beide Berei-ehe auf eine engere Kooperation auf verschiedenen Ebenen angewiesen. Von sogenannten Spitzengesprächen einmal abgesehen, die häufig erst bei akuten Krisen stattfinden, herrscht zwischen staatlicher Verwaltung und Wirtschaft bzw. Technik eher eine gegenseitige Ignoranz.

Eine Implementierung von Technikfolgenabschätzung auch bei Unternehmen und Wirtschaftsverbänden kann die für den Erhalt der Steuerungsfähigkeit insbesondere neuer Technologien erforderliche Kommunikation (Austausch über Planungsvorhaben und technische Entwicklungen, grundlegende Einschätzungen, Prognosen und ähnliches) verbessern.

Doch sind es zur Zeit nur wenige Pioniere, meist aus Großunternehmen, die dem TA-Gedanken aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Einrichtung von entsprechenden Stabsstellen oder Forschungsgruppen, wie etwa die „Forschungsgruppe Berlin der Daimler Benz AG“ sind die Ausnahme. Auf unteren Unternehmensebenen sind TA-Aktivisten, die zudem das Privileg haben, auch öffentlich einmal den Vorhang vor der betriebsinternen TA-Diskussion lüften zu dürfen, noch seltener. Zudem setzen sie sich gleich einem doppelten Verdacht aus: Innerhalb des Unternehmens gelten sie nicht selten als einflußlose Exoten und in der Öffentlichkeit teilweise als „nützliche Idioten“ und Akzeptanzbeschaffer, weil sie ihre Unternehmenspolitik durch konsequenzenloses Drapieren mit ethischen Begriffen rechtfertigen. Selbsternannte TA-Protagonisten, die auf jedem Kongreß Technikbewertung als zeitgemäße Form der Untemehmensethik propagieren, sind in ihrem Unternehmen häufig von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Andererseits wird der TA-Begriff zum Teil so weit ausgehöhlt und inflationiert, daß er bestenfalls als (schlechte) Werbestrategie zu bezeichnen ist.

Ernsthafte unternehmensinteme Technikfolgenabschätzung erfordert Lernprozesse auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Unternehmens In diesem Punkt erweisen sich Unternehmen kaum flexibler als staatliche Verwaltungen. Den meisten Unternehmen dürften die Grundsätze, die der Unternehmer Georg Winter in seinem „Handbuch der Betriebsökologie“ formuliert hat, schon revolutionär erscheinen. Klumpp stellt nüchtern fest, daß „Technikfolgen-Abschätzung im Betriebsablauf organisatorisch nicht einmal im Ansatz verankert ist“

Es wäre eine Aufgabe der Verbände, als Katalysatoren des innerbetrieblichen Strukturwandels zu dienen. Doch üben diese (mit Ausnahme des VDI) gerade hierin eine besondere Zurückhaltung. Technikfolgenabschätzung wurde von nicht wenigen Verbandsfunktionären ordnungspolitisch dem Begriffsinstrumentarium staatlicher Wirtschaftslenkung zugeordnet. Es wurde schlicht und einfach übersehen, daß auch Unternehmen sich in einem gesellschaftspolitischen Umfeld befinden und (mit oder gegen es) planen müssen. Auch hier gilt es bei der Durchsetzung des neuen Ansatzes der Technikfolgenabschätzung klassische Reizworte („Steuerung“) zu vermeiden. Der Leiter der Forschungsgruppe Daimler Benz, Diethard Schade, spricht folgerichtig auch von „Produktfolgen-Abschätzung“ als dem Pendant der Wirtschaft zur Technikfolgenabschätzung im Staat Die Verbände wurden in diesem Fall eindeutig von der Praxis derjenigen Unternehmen, denen sie eigentlich Anregungen geben sollten, überholt

Wie aber soll die Wirtschaft zur Technikfolgenabschätzung motiviert werden, wenn selbst die Exekutive sich vorbehält, bei „wichtigen“ Entscheidungen die Prioritäten anders zu benennen, anstatt eindeutige TA-Empfehlungen zu geben? „Ebenso wenig bedeutet die öffentliche Diskussion vor allem von gern übersehenen oder verdrängten negativen Technikfolgen, daß diese Einsichten tatsächlich von denen berücksichtigt werden, die die Entscheidung über Entwicklung und Nutzung einer Technik tragen. Selbst wenn es ein gesichertes Wissen über die Wirkungen einer Technik gäbe, würden Produzenten, Politiker und Nutzer es nicht ohne weiteres zu Grundlagen ihres Handelns machen. Deshalb erhöht nicht schon die Verfügbarkeit von Wissen über Technikfolgen, sondern meist erst der rechtliche, politische oder ökonomische Zwang, dieses Wissen bei den eigenen Entscheidungen zu berücksichtigen, die praktische Wirksamkeit der Technikfolgenabschätzung.“ Sollte Technikfolgenabschätzung letztendlich ein Zwischenspiel auf den Bühnen der Politik, Wissenschaft und Politik werden zumal auffallend viele Akteure daran erinnern, daß sie im Grunde genommen schon immer verantwortungsbewußt und folgenorientiert gehandelt haben? Schließlich ist nicht nur Sozialwissenschaftlern der von Max Weber definierte Idealtypus des „zweckrationalen Handelns“ ein Begriff, der (vor mehr als siebzig Jahren formuliert) sich wie die Grundlagen der Technikfolgenabschätzung verstehen läßt.

Trotz alldem ist Technikfolgenabschätzung als Instrument der Politikberatung für Legislative und Exekutive geeignet, ein höheres Niveau an Rationalität des gesamtgesellschaftlichen Diskurses über Nutzen und Risiken soziotechnischen Handelns zu erreichen. Allein dies sollte Grund genug sein, die bisherigen Bemühungen fortzusetzen und überall dort Technikfolgenabschätzung in der geeigneten Form zu institutionalisieren, wo Entscheidungen über Techniken getroffen werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. die Diskussionsbeiträge von Industrievertretern auf dem Heidelberger Kolloquium Technik und Recht, in: Fritz Nicklisch (Hrsg.). Die Rolle des wissenschaftlich-technischen Sachverstandes bei der Genehmigung chemischer und kern

  2. Vgl. Klaus Lompe (Hrsg.). Techniktheorie -Technikforschung -Technikgestaltung. Opladen 1987: Paul Kevenhörster. Politik im elektronischen Zeitalter. Baden-Baden 1984: Bernd Rebe (Hrsg.). Neue Technologien und die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Cloppenburger Wirtschaftsgespräche. Bd. 5. Cloppenburg 1987.

  3. Vgl. Helga Nowotny/Rafael Eisikovic. Entstehung. Wahrnehmung und Umgang mit Risiken. Manuskript. Wien

  4. Vgl. Albert Kuhlmann, Kontrollaufgaben des Staates und Eigenverantwortung der Wirtschaft bei Nutzung der Technik mit Risikopotentialen, in: Christoph Zöpel (Hrsg.), Technik-kontrolle in der Risikogesellschaft, Bonn 1988.

  5. Vgl. W. Klems, Die unbewältigte Moderne -Geschichte und Kontinuität der Technikkritik, Frankfurt/M. 1988.

  6. Sozusagen federführend: Ernst Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, München 19712.

  7. Vgl. IG Metall (Hrsg.), Technologieentwicklung und Techniksteuerung, Köln 1988.

  8. Helmut Schelsky, Demokratischer Staat und moderne Technik, in: Atomzeitalter, (1961), S. 99-102.

  9. Vgl. Emst Denninger, Die Herausforderung der Technik an das Recht in der technologischen Gesellschaft, in: Universitas, 25 (1970), S. 1135-1158. Denninger hat in diesem Aufsatz auf den ideologischen Charakter der „Verzögerungsthese“ seiner Fachkollegen hingewiesen.

  10. Vgl. Rudolf Lukes, Rechtsfragen der Technologiebewertung, in: Erwin Münch/Ortwin Renn/Thomas Roser (Hrsg.), Technik auf dem Prüfstand, Essen 1982.

  11. Vgl. Richard Vahrenkamp, Botschaften der Industriekultur. Technikdebatten und ihre Wirkungen, in: Technikgeschichte, 55 (1988) 2, S. 111-123.

  12. Vgl. Karl Steinbuch, Diese verdammte Technik. Tatsachen gegen Demagogie, München-Berlin 1980.

  13. Vgl. Emst Schuberth, Verantwortung in der Automatisierung aus der Sicht der Philosophie, in: Klaus Henning/Maike Süthoff/Manfred Mai (Hrsg.), Mensch und Automatisierung, Opladen 1990.

  14. Vgl. Patrick Lagadec, Das große Risiko. Technische Katastrophen und gesellschaftliche Verantwortung, Nördlingen 1987.

  15. Vgl. die Beiträge in: Hans Lenk/Günter Ropohl (Hrsg.), Technik und Ethik, Stuttgart 1987; darin besonders Günter Ropohl, Neue Wege, die Technik zu verantworten, S. 149-176.

  16. Horst Dreier, der Ort der Souveränität, in: ders. /Jochen Hofmann (Hrsg.), Parlamentarische Souveränität und technische Entwicklung, Berlin 1986, S. 42.

  17. Ulrich Beck nennt diese Tendenz „Subpolitik“, die als Zwitter im Niemandsland zwischen Politik und Nichtpolitik angesiedelt ist, in: ders., Risikogesellschaft, Frankfurt/M. 1986, S. 304.

  18. Erich Staudt, Bedürfniserfüllung -Anspruch und Wirklichkeit. Wege und Irrwege zur Technikbewertung aus einzelwirtschaftlicher Sicht, in: Friedrich Rapp (Hrsg.), Ideal und Wirklichkeit der Techniksteuerung, Düsseldorf 1982, S. 149.

  19. Herbert Paschen/Klaus Gresser/Felix Conrad, Technology Assessment: Technologiefolgenabschätzung, Frankfurt/M. -New York, S. 37.

  20. Vgl. Raban Graf von Westphalen, Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag. Zu einigen Problemen ihrer institutionellen Etablierung während der 10. Legislaturperiode, in: Manfred Mai (Hrsg.), Sozialwissenschaften und Technik. Beispiele aus der Praxis, Frankfurt/M. 1990.

  21. Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Technologien auf dem Prüfstand. Die Rolle der Technologiefolgenabschätzung im Entscheidungsprozeß, Köln-Berlin-Bonn 1983; Friedrich Rapp/Manfred Mai (Hrsg.), Institutionen der Technikbewertung. Standpunkte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, Düsseldorf 1989.

  22. Vgl. Michael Kloepfer, Staatsaufgabe Umweltschutz, in: Deutsches Verwaltungsblatt, (1979), S. 639-645; Dietrich Murswiek, Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik, Berlin 1985.

  23. Vgl. Raban Graf von Westphalen, Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag: Verfassungsrechtliche Kompetenz und institutioneile Probleme, in: Thomas Peter-mann (Hrsg.), Das wohlberatene Parlament, Berlin 1990, S. 131 (in Anlehnung an Peter Saladin).

  24. Vgl. H. Paschen/K. Gresser/F. Conrad (Anm. 19), S. 81f.

  25. Zur Geschichte des OTA vgl. Franz Bütlingen, Technik-folgen-Abschätzung und -Bewertung beim amerikanischen Kongreß. Das Office of Technology Assessment, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19-20/87, S. 26-39.

  26. Vgl. Carl Böhret/Peter Franz, Technologiefolgen-Ab-schätzung. Institutioneile und verfahrensmäßige Lösungsansätze, Frankfurt/M. -New York 1982.

  27. Eine allgemein akzeptierte Definition von Technikfolgenabschätzung hat sich in den verschiedenen Denkschulen bisher nicht durchsetzen können. Dennoch sei auf zwei Definitionsvorschläge im deutschsprachigen Raum hingewiesen: H. Paschen/K. Gresser/F. Conrad (Anm. 19), S. 19f. und die VDI-Richtlinie 3780: Technikbewertung -Grundlagen und Begriffe, Düsseldorf 1991.

  28. Z. B. ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nichts anderes als eine partielle TA, vgl. Christian Rakos, Aspekte der Technikbewertung und Umweltverträglichkeitsprüfung: Integrativer Ansatz, Wertproblematik und Öffentlichkeitsbeteiligung, in: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, 12 (1989), S. 23-33. Aber auch die Elementarbausteine jedes technischen Systems, die technischen Normen, sind eine TA auf der Mikroebene, vgl. Günter Ropohl/Wilgart Schuchardt, Technische Regeln und Lebensqualität, Düsseldorf 1984; Manfred Mai, Soziologische Fragen der technischen Normung, in: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, 11 (1988), S. 11.

  29. Z. B. das Institut für Landes-und Stadtentwicklungsforschung (ILS) in Dortmund.

  30. Vgl. Meinolf Dierkes/Thomas Petermann/Volker von Thienen (Hrsg.), Technik und Parlament, Berlin 1986; Th. Petermann (Anm. 23).

  31. Vgl. Landtagsdrucksache 10/4931.

  32. Vgl. Wolfram Kuschke/Heiderose Kilper, Die Kommission Mensch und Technik, in: Christoph Zöpel (Hrsg), Technikkontrolle und Staat, Bonn 1989; zu den verschiedenen Typen von Modernisierungsstrategien und -programmen vgl. Frieder Naschold, Soziotechnische Modernisierungspolitik in der Bundesrepublik, in: W. Fricke (Hrsg.), Jahrbuch Arbeit und Technik, Bonn 1990, S. 123 ff.

  33. Über den Zusammenhang zwischen der Tradition des Leitbildes „Sozialverträgliche Technikgestaltung“ und der Programmatik des gleichnamigen Landesprogramms beim Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales vgl. Georg Simonis, Das Problemfeld Arbeit und Technik. Forschungsstand und Forschungsdefizite aus der Sicht sozialverträglicher Technikgestaltung, in: M. Mai (Anm. 20), S. 221.

  34. So ist auch weiterhin der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den Ausschuß das zuständige Ministerium, obwohl bis auf das für das SoTech-Programm zuständige Referat keine unmittelbaren Bezüge zur Technikfolgenabschätzung bestehen. Mittelbare Bezüge bestehen allerdings zum Arbeitsschutz, zur Gewerbeaufsicht und zur arbeitsorientierten Strukturpolitik. Zum Selbstverständnis des Ausschusses „Mensch und Technik“ vgl. die Stellungnahmen der Fraktionen in der Schriftenreihe des Landtags Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Erfahrungen und Perspektiven parlamentarischer Technikberatung, Düsseldorf 1991.

  35. Vgl. Dieter Klumpp/Wolfgang Neumann, Modemisierungspolitik für Technik und Gesellschaft -eine „BadenWürttemberg AG“?, in: Werner Fricke (Hrsg.), Jahrbuch Arbeit und Technik, Bonn 1990; Frieder Naschold, Regionalentwicklung und Techniksteuerung, in: Wiigart Schu-shardt/Lothar Hack u. a. (Hrsg.), Technikgestaltung in der Stadt-und Regionalentwicklung, Dortmund 1989.

  36. Vgl. die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft herausgegebene Dokumentation einer Anhörung im Haus des Landtags von Baden-Württemberg am 5. März 1990 auf Einladung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Fraktion der SPD im Landtag und der Fraktion DIE GRÜNEN im Landtag, Soziale Gestaltung der Technik, Stuttgart 1990.

  37. Vgl. Martin Greiffenhagen/Rainer Prätorius (Hrsg.), Ein mühsamer Dialog. Beiträge zum Verhältnis Politik und Wissenschaft, Köln-Frankfurt/M. 1979.

  38. Vgl. Wolfgang Hoffmann-Riem, Schleichwege zur NichtEntscheidung. Fallanalyse zum Scheitern der Enquete-Kommission „Neue Informations-und Kommunikationstechniken“, in: Politische Vierteljahresschrift, 29 (1988) 1, S. 58-84.

  39. Vgl. Klaus Henning/Paul Fuchs, Inhalt und Gestalt parlamentarischer Arbeit im Bereich „Mensch und Technik“. Auswertung und Perspektiven der Arbeit der Landtagskommission „Mensch und Technik“ in Nordrhein-Westfalen, Aachen 1990.

  40. Horst Ludwig Riemer, Grußwort zur Tagung der VDI „Maßstäbe der Technikbewertung“ am 18. November 1977 in Düsseldorf, in: Günter Ropohl (Hrsg.), Maßstäbe der Technikbewertung. Vorträge und Diskussionen, Düsseldorf 19782, S. 5ff.

  41. Vgl. Ulrich von Alemann, Neokorporatismus, Frankfurt/M. -New York 1981; s. a.den Beitrag von Volker Eichener/Rolf G. Heinze/Helmut Voelzkow in diesem Heft.

  42. Vgl. Manfred Glagow/Helmut Willke (Hrsg.), Dezentrale Gesellschaftssteuerung, Pfaffenweiler 1987.

  43. Vgl. Jochen Jens Hesse/Rolf Kreibich/Christoph Zöpel (Hrsg.), Zukunftsoperationen. Techniksteuerung in der Wissenschafts- und Risikogesellschaft, Baden-Baden 1990; Fritz W. Scharpf, Politische Steuerung und politische Institutionen, in: Politische Vierteljahresschrift, 30 (1989) 1, S. 10-21.

  44. G. Spur (Anm. 1) bezeichnet letzteres als „Politbremse“ des technischen Fortschritts.

  45. Über die Rolle der technischen Normung für die Regulierung der technischen Praxis vgl.den Beitrag von V. Eichener/R. G. Heinze/H. Voelzkow in diesem Heft.

  46. Vgl. Anm. 18.

  47. Vgl. Dieter Klumpp, Technikfolgenabschätzung. Bedingungen und Perspektiven in der kommunikationstechnischen Industrie, in: M. Mai (Anm. 20).

  48. Ebd., S. 65.

  49. Diethard Schade, Technikfolgen-Abschätzung im Staat, Produktfolgen-Abschätzung in der Wirtschaft, in: Report 10, Schriftenreihe der Daimler Benz AG, Düsseldorf 1988, S. 7-14.

  50. Der VDI mußte sich sogar von einem Mitglied der Geschäftsführung der Arbeitgebervereinigung Gesamtmetall den Vorwurf der Technikfeindlichkeit bieten lassen, weil in einer „Handlungsempfehlung des VDI zur sozialverträglichen Gestaltung von Mensch-Maschine-Systemen“ angeblich die „Technik“ zu kurz komme (H. Heß, Technik -nein danke?, in: Der Arbeitgeber, 8 [1990], S. 335); s. a. Würdigung dieses „Falles“ durch Volker Eichener/Helmut Voelz kow, Verbandliche Regeln zur Gestaltung von Arbeit und Technik, in: Wechselwirkung, (1991) 8, S. 29ff.

  51. Renate Mayntz, Zur Institutionalisierung der Technikbewertung, in: Friedrich Rapp/Manfred Mai (Hrsg.), Institutionen der Technikbewertung. Standpunkt aus Wissenschaft. Politik und Wirtschaft, Düsseldorf 1989, S. 143; s. a. Carl Bohret, Technikfolgen als Problem für die Politiker, in: Ch. Zöpel (Anm. 32), S. 85.

  52. Zu den wenig ermutigenden Aussichten der Technikfolgenabschätzung im Ressortbereich eines Landesministeriums vgl. Carl Böhret/Rainer Kestermann/Matthias Reiser, Folgenanalysen im verwaltungspolitischen Prozeß der Technik-gestaltung, Speyerer Forschungsberichte 79, Speyer 1989.

Weitere Inhalte

Manfred Mai, Dr. phil., Ingenieur (grad.), geb. 1953; seit 1990 Assistent des Ausschusses „Mensch und Technik“ im Landtag Nordrhein-Westfalen. Veröffentlichungen u. a.: (Hrsg. zus. mit K. Henning und M. Süthoff) Mensch und Automatisierung, Opladen 1989; Sozialwissenschaften und Technik, Frankfurt/M. 1990.