Aktuelle Entwicklungen von Marktstrukturen in den neuen Bundesländern
Hans-Hagen Härtel/Reinald Krüger
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Zusammenfassung
In den neuen Bundesländern sind unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zwei Aufgaben zu lösen: Auf den Gütermärkten muß sich Wettbewerb entwickeln, und die ostdeutschen Produzenten müssen in die Lage versetzt werden, dem Wettbewerb mit westlichen Anbietern standzuhalten. Dank des massiven Finanztransfers aus Westdeutschland fehlt es in den neuen Bundesländern nicht an kaufkräftiger Nachfrage. Diese Nachfrage kommt jedoch nach wie vor zu einem großen Teil westlichen Anbietern zugute, weil die ostdeutschen Produzenten kein vergleichbares Güterangebot bereitstellen können. Insbesondere steht ihnen nach der De-facto-Aufwertung durch die Einführung der DM und der anhaltenden Lohnerhöhungswelle nur noch begrenzt der Ausweg über den Preiswettbewerb offen. Allerdings darf die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Produzenten nicht dadurch erkauft werden, daß die Durchsetzung von Wettbewerb in den neuen Ländern zurückgestellt wird, wie manche fordern. Zwischen der Durchsetzung von Wettbewerb und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Produzenten besteht nach den bisherigen Erfahrungen in den neuen Bundesländern kein Zielkonflikt. Ohne das Eingreifen der wettbewerbspolitischen Kontrollinstanz, dem Bundeskartellamt, wäre es in vielen Branchen zu Marktstrukturen in Ostdeutschland gekommen, die den Wettbewerb auf Dauer behindert hätten. Es besteht nicht die Gefahr, daß durch die Wettbewerbspolitik die dringende Sanierung ostdeutscher Betriebe verzögert wird. Gefährlich für die schnelle marktwirtschaftliche Entwicklung ist vielmehr, daß in bestimmten Branchen wettbewerbsbeschränkende westdeutsche Regulierungssysteme übertragen wurden und daß sich zahlreiche westdeutsche Subventionen für ostdeutsche Unternehmen diskriminierend auswirken.
I. Wirtschaftliche Lage und wirtschaftspolitische Aufgaben
Dieser Aufsatz stellt eine gekürzte, jedoch aktualisierte Fassung des HWWA-Reports Nr. 86 „Aktuelle Entwicklungen von Marktstrukturen in Ostdeutschland aus wettbewerbspolitischer Sicht“ dar. Der HWWA-Report war der erste vierteljährliche Zwischenbericht innerhalb eines Forschungsauftrages des Bundesministeriums für Wirtschaft zur „Beobachtung und Analyse des Wettbewerbs in den neuen Bundesländern“, der von den beiden Autoren und Dipl. -Wirtsch. -Ing. Joachim Seeler und Dipl. -Vw. Marisa Weinhold im HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Hamburg, bearbeitet wird. Auch die folgenden Zwischenberichte wird das HWWA veröffentlichen.
Die Aufmerksamkeit der Wirtschaftspolitik wird derzeit von dem dramatischen Konjunkturgefälle zwischen West-und Ostdeutschland beansprucht. Der durch den Systemwechsel und den Mangel an Leistungsfähigkeit verursachte Zusammenbruch der ostdeutschen Wirtschaft ist noch wesentlich breiter und tiefer, als es selbst Pessimisten befürchtet hatten, und das Ende der Talfahrt -von den Konjunkturforschern ursprünglich für das Frühjahr 1991 vorausgesagt -rückt in immer weitere Ferne. Zu den wenigen Lichtblicken gehört, daß die Treuhandanstalt das Tempo der Privatisierung der früheren volkseigenen Betriebe erheblich beschleunigen konnte: Wurden bis zum Jahresende 1990 erst 400 Unternehmen verkauft, so fanden im ersten Jahresdrittel 1991 weitere 1200 Unternehmen einen neuen Eigentümer; dabei traten -wenn auch in noch bescheidenem Umfang -neben westdeutschen Unternehmen auch ausländische Interessenten sowie Bürger aus den neuen Bundesländern verstärkt als Erwerber auf.
Das Konjunkturgefälle von West nach Ost und die damit zusammenhängenden Arbeitsmarkt-und Haushaltsprobleme sind nicht primär das Ergebnis von Nachfragemangel, sondern sie haben ihre Wurzel in massiven Angebotsproblemen. Nachdem in Ostdeutschland die Konsumentenfreiheit hergestellt, die Preise freigegeben und die Grenzen für Personen und Güter geöffnet waren, hat sich herausgestellt, daß die von der zentralen Planung geprägte Wirtschaft im Hinblick auf die Produktivität bei weitem nicht den Einkommensan-Sprüchen der Erwerbstätigen und im Hinblick auf Qualität und Preis des Güterangebots nicht den Wünschen der Konsumenten entspricht. Ein großer Teil des Nachfragepotentials wurde deshalb bislang nicht ausgabewirksam oder kam westlichen Anbietern zugute.
Es ist Aufgabe von Unternehmern und privaten Kapitalgebern, durch Modernisierung der Produktionsanlagen, durch Veränderung der betrieblichen Organisation und durch Nutzung der Arbeitsteilung die Produktivität zu steigern und durch Umstellung des Produktsortiments . für ein marktfähiges Angebot zu sorgen. Dieser Prozeß ist bislang nur schleppend in Gang gekommen, und zahlreiche Neugründungen und auch mancher Neubeginn bei bestehenden Betrieben haben sich als Fehlschlag erwiesen -wie etwa der Versuch, den „Wartburg“ in neuer Version in genügend großer Stückzahl auf den Markt zu bringen. War die Einführung der Marktwirtschaft zunächst von übertriebenen Erwartungen begleitet worden, so besteht nun die Gefahr, gdaß durch die Enttäuschung dieser Erwartungen der Eindruck verstärkt wird, daß von der Vereinigung nur die westdeutschen Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren und die marktwirtschaftliche Ordnung insgesamt diskreditiert wird.
Dem ist entgegenzuhalten, daß sich das marktwirtschaftliche System gerade durch die Fähigkeit zur Anpassung auszeichnet, daß es dazu aber Zeit braucht und gesamtwirtschaftlich befriedigende Ergebnisse nur dann liefert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Zweifellos ist nicht nur das Ausmaß unterschätzt worden, in dem die ostdeutsche Wirtschaft erneuert werden muß, sondern auch die Schwierigkeiten, die der Erneuerung entgegenstehen. Es bleibt aber richtig, daß diese Erneuerung aus Westdeutschland am schnellsten und am besten durch privaten Transfer von Kapital und Wissen unterstützt werden kann. Zur deutsch-deutschen Integration, das heißt letztlich zur Angleichung der Lebensverhältnisse, müssen drei große Aufgaben zugleich bewältigt werden: die Erneuerung der Wirtschaft, der Aufbau einer leistungsfähigen personellen und materiellen Infrastruktur und die Vollendung der Systemtransformation. In Phasen, in denen sich die wirtschaftliche Lage krisenhaft zuspitzt, werden Politik und Wirtschaft zusätzlich durch die Aufgaben des Krisenmanagements beansprucht. Es besteht dann die Gefahr, daß die Aufgaben einer grundlegenden Gestaltung der Wirtschaft von den Problemen der Tagespolitik in den Hintergrund gedrängt werden. Dies gilt vor allem für die Ordnungspolitik im allgemeinen und die Wettbewerbspolitik im besonderen.
II. Die ordnungs-und wettbewerbspolitischen Aufgaben
Abbildung 2
Abb. 2: Stromversorgung in den neuen Bundesländern
Quelle: Stromthemen, 8 (1991) 2, S. 5.
Abb. 2: Stromversorgung in den neuen Bundesländern
Quelle: Stromthemen, 8 (1991) 2, S. 5.
Es ist nicht nur für den an Wirtschaftspolitik interessierten Laien, sondern auch für die meisten Ökonomen erklärungsbedürftig, worin denn nach der ordnungspolitischen Grundentscheidung für das marktwirtschaftliche System und nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland ein besonderer ordnungs-und wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf in den neuen Bundesländern besteht. Überdies mag der Eindruck bestehen, daß mit ordnungs-und wettbewerbspolitischen Bedenken die Sanierung und Modernisierung der Wirtschaft erschwert wird, daß also allein schon der Zeitaufwand, der zur Prüfung und Durchsetzung wettbewerbspolitischer Maßnahmen erforderlich ist, die Phase des Attentismus verlängert und die Beschäftigungs-und Haushalts-krise verschärft. Der Konflikt zwischen „kurzer" und „langer“ Perspektive, zwischen dem auf schnelle Entscheidungen ausgerichteten Krisenmanagement und der an dauerhaft besten Lösungen orientierten Ordnungspolitik, wurde für die Öffentlichkeit etwa aneFall „Interflug“ offenbar.
Ein Konflikt zwischen der Wettbewerbspolitik und der allgemeinen Wirtschaftspolitik wurde zu Beginn der politischen und wirtschaftlichen Umgestaltung nach den Volkskammerwahlen im März 1990 und nach der Einführung der Währungs-, Wirtschafts-und Sozialunion noch nicht gesehen, im Gegenteil: Da die ehemalige DDR eine hochkonzentrierte und monopolitisch organisierte Wirtschaft in den gemeinsamen Wirtschaftsraum mit der Bundesrepublik Deutschland einbrachte, war zunächst befürchtet worden, daß auf den ostdeutschen Anbietermärkten zu wenig Konkurrenz herrschen würde -sei es, daß der Staat die auf die Treuhandanstalt übertragenen volkseigenen Betriebe und Kombinate gegenüber den privaten Anbietern begünstigen würde, sei es, daß durch die Privatisierung von Staatsbetrieben lediglich öffentliche durch private Monopole ersetzt würden.
Die hohe Konzentration resultierte zum einen aus der hierarchischen Unterordnung der Betriebe unter Kombinate. Zum anderen wurde auch auf der Betriebsebene der Trend zu großen Einheiten gefördert, weil die Zentralisierung der Entscheidungen sowie das Autarkiebestreben den Einsatz von Großtechnologien und die Bildung von großen Organisationen begünstigte.
Die Konzentration auf Betriebsebene läßt sich für die Industrie durch einen Vergleich der ostdeutschen ünd westdeutschen Betriebsgrößenstruktur veranschaulichen. Zwei Umstände verdienen hervorgehoben zu werden, da sie sich in nahezu allen Branchen zeigen. Erstens: In der ehemaligen DDR war der Anteil der Arbeitskräfte in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten doppelt so hoch wie im alten Bundesgebiet. Zweitens: Im alten Bundesgebiet beschäftigen die mittelgroßen Betriebe (50 bis 499 Beschäftigte) ebenso viele Arbeitskräfte wie die Großbetriebe (vgl. Abb. 1). In vielen Branchen der ehemaligen DDR liegt die Betriebsgröße weit über dem Betriebsoptimum in einem Bereich, in dem Größenvorteile in Größen-nachteile umschlagen. So ist in der Zementindustrie das kleinste Werk der vier bedeutenden ostdeutschen Anbieter mit einer Jahresproduktion von 2, 1 Mio. Tonnen doppelt so groß wie die größte westdeutsche Produktionsstätte. Noch krasser ist der Unterschied auf der Kombinatsebene. In der DDR entfiel durchweg auf den Hauptanbieter ein größerer Produktionsanteil als auf die drei größten Unternehmen im Bundesgebiet zusammen, die sich überdies den Inlandsmarkt mit ausländischen Anbietern teilen mußten. Während zum Beispiel der gemeinsame Produktionsanteil der drei größten Anbieter von Walzstahl in der DDR 1989 nahezu 100 Prozent betrug, lag er in der alten Bundesrepublik bei unter 50 Prozent.
Die ursprünglichen wettbewerbspolitischen Befürchtungen sind allerdings durch die wirtschaft-B liehe Entwicklung weitgehend gegenstandslos geworden. Nach dem Inkrafttreten der Währungsund Wirtschaftsunion am l. Juli 1990 zeigte sich, daß es unter den ehemals volkseigenen Betrieben kaum welche gab, die gegenüber dem Importangebot aus dem Westen bestehen konnten. Bei starker Unterlegenheit gegenüber externen Anbietern entstand erst gar nicht die Gefahr, daß die früheren Kombinate durch Marktmacht den Markt kontrollieren und den Marktzugang beschränken könnten. Insbesondere steht ihnen nach der De-facto-Aufwertung durch die Einführung der D-Mark und der anhaltenden Lohnerhöhungswelle nur noch begrenzt der Ausweg über den Preis-wettbewerb offen. Auch der Nachfrageausfall in Osteuropa ist nicht nur die Folge der Auflösung der bilateralen Handelsbeziehungen und der Devisenknappheit in den Partnerländern, sondern ist zum großen Teil auf den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Exporteure zuruckzufuhren. Die Nachfrage der RGW-Partner blieb nämlich erst aus, als die De-facto-Subventionierung des Exports Ende 1990 entfiel. Bei der Bewertung der Exportentwicklung wurde bislang auch außer acht gelassen, daß die ostdeutschen Betriebe ihre Bezüge aus dem RGW-Raum früher und drastischer eingeschränkt haben als die Handelspartner ihre Käufe aus der ehemaligen DDR.
Der Mangel an wettbewerbsfähigen Anbietern hat freilich nicht nur die Befürchtungen gegenstandslos werden lassen, sondern auch die Hoffnungen auf eine Intensivierung des Wettbewerbs infolge der deutschen Vereinigung. Normalerweise pflegt sich bei der Integration von Wirtschaftsräumen der Wettbewerb durch den Fortfall von Handels-hemmnissen zu beleben, weil sich die Zahl der miteinander konkurrierenden Anbieter erhöht, weil der Zugang zu den erweiterten Absatz-und Beschaffungsmärkten neue Chancen für innovative Anbieter schafft und bestehende Marktpositionen in Frage stellt und weil mit der Vergrößerung des Wirtschaftsraumes staatliche Regulierungen, obsolet werden und entweder abgeschafft oder unterlaufen werden.
Aufgrund der Wettbewerbsschwäche besteht die Gefahr, daß die ostdeutschen Betriebe sich gegenüber der überlegenen Konkurrenz nicht behaupten können oder allenfalls als Niederlassungen westlicher Firmen überleben. Da sich aber in vielen Branchen vor allem große westdeutsche Unternehmen in Ostdeutschland engagieren, wird die Wettbewerbsintensität möglicherweise sogar geringer als bisher im alten Bundesgebiet sein. Der Mangel an potenten neuen Wettbewerbern in Ostdeutschland verringert auch die Chancen, daß regulierte oder verkrustete Bereiche unter Druck geraten.
Der Übergang von der planwirtschaftlichen zur marktwirtschaftlichen Ordnung in der ehemaligen DDR hat nicht nur die Verhaltensspielräume der ostdeutschen Unternehmen, sondern auch die der westdeutschen verändert. Diese Spielräume werden entscheidend von den Einflüssen des aktuellen, potentiellen und substituierenden Wettbewerbs bestimmt. Die Wirksamkeit des Wettbewerbs ist wiederum Voraussetzung für Effizienz-vorteile, die von einer marktlich organisierten Wirtschaft erwartet werden.
Ein Unternehmen steht in aktuellem Wettbewerb mit den bestehenden Anbietern auf dem relevanten Markt, in potentiellem Wettbewerb mit Anbietern, die in den relevanten Markt eintreten können und in substituierendem Wettbewerb mit Anbietern anderer Märkte, auf deren Produkte die Nachfrager des relevanten Marktes gegebenenfalls auszuweichen bereit sind. Üblicherweise hat es die Wettbewerbspolitik mit Märkten zu tun, auf denen sich bereits leistungsfähige Anbieter etabliert haben, die miteinander konkurrieren und die auch dem Substitutionswettbewerb ausgesetzt sind und mit potentiellen Anbietern rechnen müssen. In den neuen Bundesländern geht es dagegen zunächst darum, die Wirtschaft in den Stand zu setzen, sich an dem Wettbewerb mit westlichen Anbietern zu beteiligen.
Von den Zielsetzungen her gesehen hat die Wettbewerbspolitik dafür zu sorgen, daß die Bedingungen für einen fairen und gesamtwirtschaftlich effizienten Wettbewerb gewährleistet sind. Dies heißt vor allem, daß der Zugang zu den Märkten für alle potentiellen Anbieter offen ist. Die Offenheit von Märkten hängt insbesondere von den Marktzutrittsbarrieren ab, die sich entweder in zusätzlichen laufenden Aufwendungen oder in dem möglichen Kapitalverlust niederschlagen, den der Investor bei Mißerfolg des Marktzugangs zu tragen hat.
Unter wettbewerbspolitischen Aspekten ist es erwünscht, daß die rentablen Produktionsstätten in den neuen Bundesländern als eigenständige Unternehmen statt als abhängige Tochtergesellschaften organisiert sind. Dieses wettbewerbspolitische Postulat geht mit der allgemeinen wirtschaftspolitischen Aufgabe der Beseitigung des regionalen Wirtschaftsgefälles von West nach Ost konform. Je mehr nämlich Ostdeutschland über eigene Firmen-sitze verfügt, desto größer ist auch die Zahl der hochbezahlten Arbeitsplätze in den Funktionen des Managements, von Forschung und Entwicklung und anderer unternehmensbezogener Dienstleistungen. Je mehr dagegen die ostdeutsche Wirtschaft aus westlichen Vorstandsetagen gelenkt wird, desto mehr beschränkt sich das Angebot an Arbeitsplätzen auf für die Zentrale komplementäre Zulieferungen und Montageleistungen („verlängerte Werkbänke“) und auf die vor Ort benötigten Dienstleistungen für den Vertrieb. Bei der erwünschten Alternative brauchte nicht auf den Kapital-und Wissenstransfer aus dem Westen verzichtet zu werden. Kapital kann grundsätzlich von Finanzierungsinstitutionen oder Konsortien bereitgestellt und das Know-how von Beratungsfirmen oder auf dem Arbeitsmarkt beschafft werden.
Häufig wird diese Alternative nicht in Frage kommen. In diesem Falle ist in dem normierten kartellrechtlichen Verfahren zu überprüfen, ob sich auf den relevanten Märkten marktbeherrschende Stellungen bilden oder verstärken. In anderen Fällen könnte hinsichtlich der Fristigkeit und der Risiken zwischen den beiden Alternativen ein Zielkonflikt bestehen. Große Unternehmen pflegen Regierungen und notleidende Betriebe mit dem Versprechen auf eine rasche und sichere Erneuerung zu einer schnellen Fusion zu drängen.
Die Treuhandanstalt hat zu Beginn ihrer Arbeit diesem Druck anscheinend auch Rechnung getragen, indem sie in einigen Fällen von vornherein mit nur einem oder wenigen Interessenten verhandelt hat und nicht die Kaufabsichten anderer, insbesondere ausländischer Investoren, ausgelotet hat. Inzwischen scheint sich die Praxis verändert zu haben: Die Treuhandanstalt fordert die potentiellen Erwerber auf, Unternehmenskonzepte zu entwickeln, die sie ihrer Entscheidung zugrundelegt. Nach ihrem Bekunden erhält nicht automatisch der Meistbietende den Vorzug. Es werden vielmehr auch die Investitions-und Beschäftigungszusagen berücksichtigt. Diese Praxis ist zwar nicht unbedenklich, weil in einer Marktwirtschaft die Unternehmen hinsichtlich des Kapital-und Personaleinsatzes flexibel reagieren müssen und deshalb im Prinzip keine verbindlichen Zusagen machen können; sie ist aber angesichts der aktuellen Probleme verständlich. Unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten ließe sich argumentieren, daß sich der Zuschlag an den Meistbietenden dann verbieten sollte, wenn der Investor durch den Erwerb eine marktbeherrschende Stellung erhalten oder aufbauen will. In solchen Fällen hätte zwar das Kartellamt die Fusion zu untersagen, doch sollte die Treuhandanstalt auch in den Fällen nicht immer dem Meistbietenden den Zuschlag erteilen, die noch unter der Marktbeherrschungsschwelle liegen.
III. Wettbewerbshemmnisse für ostdeutsche Produzenten
Abbildung 3
Abb. 3: Verkauf bzw. Zuteilung der ehemaligen SED-Bezirkszeitungen. Titel, derzeitige Auflage und Erwerber oder von der Treuhand vorgesehener Erwerber
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Presseinformationen.
Abb. 3: Verkauf bzw. Zuteilung der ehemaligen SED-Bezirkszeitungen. Titel, derzeitige Auflage und Erwerber oder von der Treuhand vorgesehener Erwerber
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Presseinformationen.
Ein Jahr nach Einführung der Währungsunion steht für die Beobachtung der Wettbewerbsentwicklung in den neuen Bundesländern der kurzfristige Aspekt im Vordergrund. Zunächst gehen die nachhaltigsten Wettbewerbswirkungen in der Re-gel von aktuellen Konkurrenten des relevanten Marktes aus. Auch potentielle Konkurrenz kann kurzfristig wirksam werden, wenn die Angebots-flexibilität bereits bestehender Unternehmen, die noch nicht auf dem betrachteten Markt anbieten, hoch ist. Insbesondere Unternehmen der gleichen Branche haben oft die Fähigkeit, die bestehenden Markteintrittsbarrieren auf den anderen Märkten rasch zu überwinden. Dementsprechend waren die 600 vom Bundeskartellamt bis Ende April 1991 geprüften Zusammenschlußvorhaben mit ostdeutschen Unternehmen überwiegend horizontaler Natur. Das heißt in diesem Zusammenhang, daß übernehmendes und übernommenes Unternehmen zum größten Teil aus dem gleichen Wirtschaftsbereich kamen.
Bei der Analyse der aktuellen und potentiellen Konkurrenten mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind insbesondere folgende Fragen bedeutsam:
-Wie ist die Konkurrenzfähigkeit ostdeutscher Produzenten, die schon vor der Währungsunion existierten, einzuschätzen, und wodurch wird sie determiniert? Welche Konkurrenzbeziehungen (auch zwischen ostdeutschen Produzenten)
entwickeln sich auf vormals monopolistischen Märkten?
-Welches ostdeutsche Engagement entwickeln westliche Unternehmen als aktuelle oder potentielle Konkurrenten aus gleichen Branchen?
-Welche Bedeutung haben kurzfristig Unternehmensneugründungen, und in welchen Branchen sind sie bedeutsam?
Insbesondere für die Beantwortung der ersten und der dritten Frage sind die Wettbewerbsnachteile bedeutsam, die durch den Beitritt zur Bundesrepublik offengelegt wurden. Diese können für die ostdeutschen Produzenten „administrativer“ und „struktureller“ Natur sein.
Zu den „administrativen“ Hemmnissen: Die ostdeutschen Unternehmen unterliegen nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zwar der gleichen Rechts-und Wirtschaftsordnung wie die westdeutschen, doch bedeutet die formale Gleichheit hier nicht auch materielle Gleichheit:
-Die westdeutsche Wirtschaft hat sich im Einklang mit dem Rechts-und Wirtschaftssystem entwickelt, sei es, daß sich die Unternehmen daran angepaßt haben, oder sei es, daß die staatlichen Regelungen den Bedürfnissen und Besonderheiten der Wirtschaft Rechnung tragen.
Dagegen wurde den ostdeutschen Unternehmen das für sie völlig fremde Rechts-und Wirtschaftssystem gleichsam übergestülpt.
-Die deutsche Gesetzgebung ist äußerst umfangreich und kompliziert und erfordert von den Bürgern ein komplexes, arbeitsteiliges und aufeinander abgestimmtes Informationssystem, über das die westdeutschen, aber nicht die ostdeutschen Unternehmen verfügen. Statt über eine „Steueroase“ für die neuen Bundesländer hätte man über eine „Regulierungsoase“ diskutieren sollen.
-Viele Vorschriften, zum Beispiel zur Erhaltung der Umweltqualität, zum Arbeitsschutz oder zur sozialen Sicherung, die zu den Präferenzen eines reichen und hochentwickelten Landes passen, können für ein Land mit großem Entwicklungsrückstand und hohem Bedarf an Strukturwandel überzogen sein.
Von besonderem Interesse sind auch solche Vorschriften, die das Angebot von lokalen Aktivitäten behindern (Handwerksordnung und andere Zulassungsvoraussetzungen) oder die de facto eine Diskriminierung der ostdeutschen Wirtschaft bedeuten. Ein Beispiel hierfür ist die in der Agrarpolitik angelegte Begünstigung der Familienbetriebe, die mit einer Benachteiligung gewerbsmäßiger Boden-nutzung oder Tierhaltung verbunden ist. Die in der ehemaligen DDR vorherrschenden landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind damit von agrarpolitischen Fördermaßnahmen ausgeschlossen, sofern für sie nicht Ausnahmen beschlossen sind. Unter dem Aspekt der Wettbewerbsgleichheit zwischen West und Ost gehören auch die Subventionen im weiten Sinn (etwa in der Abgrenzung der Strukturberichterstattung) auf den wettbewerbspolitischen Prüfstand.
So gibt es die provozierende Konstellation, daß westdeutsche Arbeitnehmer gegebenenfalls mit massiver staatlicher Unterstützung von den Friktionen des Strukturwandels abgeschirmt werden, während von den ostdeutschen Arbeitnehmern enorme Anpassungsleistungen verlangt werden. Damit wirken sich zahlreiche Subventionen de facto für ostdeutsche Branchen diskriminierend aus. Dies gilt insbesondere für die Förderung des westdeutschen Steinkohlenbergbaus, die den Strom verteuert und den Einsatz anderer Energieträger, möglicherweise auch ostdeutscher Braunkohle, behindert. Zu den „strukturellen“ Wettbewerbsnachteilen: Die durch Infrastrukturmängel bedingten Standortschwächen sind nicht nur wegen der dadurch hervorgerufenen Transaktionskostennachteile für die ostdeutschen Unternehmen von Interesse, sondern auch deshalb, weil die Entwicklung der materiellen Wirtschaftsstruktur vom Staat, von öffentlichen Unternehmen, von regulierten privaten Unternehmen oder im Wettbewerb vollzogen werden kann. Insbesondere im Bereich der Telekommunikation stellt sich die Frage, ob nicht mit der Zulas-sung des Netzwettbewerbs die Engpässe im Fernsprechverkehr rascher beseitigt werden könnten.
Ebenso wie für die erste und dritte Fragestellung sind auch für die zweite administrative und strukturelle Gegebenheiten bedeutsam.. Die meisten Zusammenschlüsse zwischen ostdeutschen und westdeutschen Unternehmen sind wettbewerbspo-litisch unbedenklich. Es gibt jedoch auch problematische Strategien westdeutscher Unternehmen, die die Notwendigkeit einer wettbewerbspolitischen Kontrollinstanz begründen, denn in einigen Fällen sind Fehlentwicklungen zu beklagen, so in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft und in der Presse.
IV. Beispiele für wettbewerbspolitisch bedeutsame Branchen in den neuen Bundesländern
1. Strom-und Gasversorgung Die Privatisierungen der ostdeutschen Strom-und der Gaswirtschaft lassen sich durch ein gemeinsames Merkmal kennzeichnen: Den wettbewerbsbeschränkenden Strukturen wurde Vorrang vor wettbewerblichen gegeben. Es herrschte offenbar die Meinung vor, nur durch die weitgehende Übertragung der angeblich „bewährten Wettbewerbsverhältnisse“ in den alten Bundesländern die energiepolitischen Ziele in den neuen Ländern zu erreichen. Ein dreiviertel Jahr nach der Unterzeichnung des Stromvertrages am 22. August 1990 und des Vertrages zwischen der Treuhandanstalt und der Ruhrgas AG über eine 35-Prozent-Beteiligung an der Verbundnetz Gas AG (VNG) am 16. August 1990 ist deutlich geworden: Es wurden wettbewerbspolitisch unbefriedigende Strukturen festgeschrieben, die längerfristig den Wettbewerb in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft nicht einmal in dem Maße zum Zuge kommen lassen, wie es den Vorstellungen der EG-Kommission über eine gemeinschaftsweite Marktöffnung entspricht.
Vor allem die durch die Übernahmen bewirkte vertikale Integration bei beiden Energieträgern stellt eine langfristig wirkende Beschränkung des Wettbewerbs dar. Dabei hatte die Monopolkommission in ihrem achten Hauptgutachten vom Juni 1990 eindringlich vor einer zunehmenden vertikalen Integration im ostdeutschen Energiesektor gewarnt. Die in der ehemaligen DDR bestehende organisatorische Trennung von Erzeugung, Netz-trägerschaft und regionalem Vertrieb war eine günstige Voraussetzung, um die Verhaltensspielräume der großen westdeutschen Stromproduzenten, Gasimporteure und Ferngasgesellschaften in den neuen Ländern wettbewerblich zu begrenzen; denn die vertikale Trennung ermöglicht Wettbewerb der Energieproduzenten um die Einspeisung in das Leitungsnetz. Diese Option wurde verspielt.
Die Elektrizitäts-und Gaswirtschaft gehört in der alten Bundesrepublik traditionell zu den stark regulierten Bereichen. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und die Ferngasgesellschaften sind aufgrund der Demarkationsverträge Regionalmonopolisten in ihren Versorgungsgebieten. Zwar ist durch frühere Kartellgesetznovellen Randzonenwettbewerb denkbar geworden (Befristung und zeitliche Koordination von Konzessionen und Demarkationen), aber eine Garantie gibt es auch dafür nicht. Anstatt die in Ostdeutschland erhaltene Chance zur Deregulierung zu nutzen, wurde das westdeutsche Regulierungssystem einfach auf die neuen Bundesländer übertragen.
Bei der Übernahme der ostdeutschen Stromwirtschaft verhielten sich die drei westdeutschen Branchenführer Bayemwerk, Preussen Elektra und RWE, die in den alten Ländern zusammen einen Anteil von 60 Prozent am Stromabsatz haben, geradezu lehrbuchgerecht. Das Bundeskartellamt wurde zunächst mit einem Konzept konfrontiert, das die konsortiale Beherrschung sowohl der Verbundebene als auch der Regionalebene durch die „drei Großen“ vorsah. Dieses am 19. Juni 1990 angemeldete Zusammenschlußvorhaben wäre durch die induzierte Inlandswirkung gemäß § 98 (2) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom Bundeskartellamt untersagt worden. Die Inlandswirkung war ableitbar aus dem erwarteten „Gruppeneffekt“ (der Wettbewerb um Versorgungsgebiete in der alten Bundesrepublik wäre gedämpft worden) und aus dem möglichen Abschreckungseffekt. Durch die Vergrößerung der Versorgungsgebiete wäre der Anteil der drei Konsortialbeteiligten auf über 70 Prozent am Gesamtabsatz in Deutschland gestiegen (mit entsprechender Vergrößerung des Abstandes zu den übrigen Stromversorgern); außerdem wäre das so-genannte West-Ost-Geschäft für andere westliche Stromproduzenten wegen der Herrschaft der „drei Großen“ über die Durchleitungsbedingungen des ostdeutschen Verbundnetzes behindert worden.
Der schließlich realisierte Stromvertrag ist wohl kaum eine nach wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten substantielle Verbesserung des ursprünglichen Konsortialplanes. Dieser Kompromiß reduziert für die drei großen westdeutschen Stromerzeuger den Anteil auf der Verbundebene von 100 auf 75 Prozent und auf der Regionalebene die Anzahl der Gebietsmonopole von 15 auf 11 Prozent. Die Bayernwerke, RWE und Preussen Elektra übernehmen gemeinsam 75 Prozent des Grund-kapitals des aus der Vereinigten Kraftwerks AG Peitz und der Verbundnetz Elektroenergie AG zusammengeschlossenen Stromverbundunternehmens. Die restlichen 25 Prozent stehen anderen westdeutschen Stromuntemehmen zur Verfügung. Diese Regelung gilt für die veranschlagte Sanierungsphase von 20 Jahren, danach ist eine Entflechtung möglich.
Obwohl ein Finanzbedarf von 40 Mrd. DM für die Sanierung der Stromwirtschaft in den neuen Ländern im Gespräch ist und die ehemalige DDR-Versorgung ein rein zentralistisches Versorgungskonzept darstellte, rechtfertigt das keineswegs den Verzicht auf eine unabhängige Verbundnetz AG und damit auf wettbewerblich günstigere Strukturen als in der alten Bundesrepublik. Außerdem ergibt sich gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben, bei dem die gesamte DDR-Stromwirtschaft von der Turbine bis zur Steckdose von einem einzigen Konsortium übernommen werden sollte, keine Reduzierung des Gruppeneffektes, auch wenn 25 Prozent der Verbundebene anderen Unternehmen -auch ausländischen, wie etwa der Electricit de France -zugänglich ist.
Wie Abbildung 2 verdeutlicht, ist die Stromversorgung in der ehemaligen DDR auch auf der Regionalebene auf die westdeutschen Energieversorger aufgeteilt. Diese halten bis auf die BEWAG in Ost-Berlin über 50 Prozent des Aktienkapitals an dem jeweiligen regionalen Stromversorger. Vier Regionen (Berlin, Halle, Schwerin und Dresden) wurden nicht von den „drei Großen“ akquiriert, hier waren regionale Konsortiallösungen mit VEW, Badenwerk, BEWAG, Isar-Amperwerke, EVS und HEW möglich. Allerdings wurden den Bayernwerken und der Preussen Elektra unverständlicherweise Versorgungsgebiete überlassen, die unmittelbar an ihre Versorgungsgebiete in den alten Ländern angrenzen. Damit bleibt der Wettbewerb zwischen den regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch dann beschränkt, wenn im Zuge einer europaweiten Deregulierung die vertikale Integration aufgelockert wird.
In der Gaswirtschaft der ehemaligen DDR ist insbesondere die am 18. September 1990 vollzogene 35-Prozent-Beteiligung der Ruhrgas AG an der VNG AG wettbewerbspolitisch fragwürdig, zumal ein mit der Ruhrgas verbundenes Unternehmen weitere 10 Prozent erhielt. Die Ruhrgas AG hatte sich in der Vergangenheit auf mehreren Ebenen als dominierender Erdgasimporteur etabliert. Sie führt einerseits die internationalen Konsortien an, die norwegisches und sowjetisches Erdgas ankaufen. Andererseits ist sie als Ferngasgesellschaft nicht zuletzt über ihre Beteiligungen an weiteren Ferngasgesellschaften der beherrschende Importeur und Verteiler auf nationaler Ebene (70 Prozent des Bedarfs der alten Bundesländer). Abgesichert werden diese Stellungen des Unternehmens durch die Lage der Bundesrepublik innerhalb Europas als Knotenpunkt der europäischen Nord-Süd-(TENP) und Ost-West-Pipelines (MEGAL), an denen die Ruhrgas AG die Mehrheit hält.
Das Bundeskartellamt gab der Beteiligung an der VNG AG unverständlicherweise die Freigabe, nachdem sich die Ruhrgas AG und die Treuhand-anstalt zur Verwirklichung eines Beteiligungskonzeptes für die Vergabe weiterer 55 Prozent der Kapitalanteile bereit erklärt hatten. Das sollte den Zweck haben, die im Inland durch die Ruhrgas-Beteiligung zu erwartende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Ruhrgas AG durch Schaffung „gegengewichtiger Beteiligung“ anderer Unternehmen erträglicher zu machen. Diese Konzeption ist deshalb fragwürdig, da sie ja erst durch die Ruhrgas-Beteiligung induziert wurde. Zu allem Überfluß sehen die Zuteilungskonzepte nach wie vor mit British Gas, Statoil (Norwegen), ELF (Frankreich) und Gazprom (Sowjetunion) jeweils die nationalen Erdgasproduzenten als Teilhaber (je fünf Prozent) vor. Mit dem Hineindrängen der Gaslieferanten in die Verbundstufe würde aber die vertikale Integration auf die Spitze getrieben.
Dabei waren die Voraussetzungen für eine von den westdeutschen Erdgasimporteuren und den Ferngasunternehmen unabhängige Verbundnetz AG sehr günstig, da die VNG AG schon alleiniger Inhaber des gesamten Fernleitungsnetzes inklusive Untertagespeicher und Verdichteranlagen in den neuen Ländern war, ohne dabei in weitere Produktionsstufen integriert zu sein. Gerade weil durch die Leitungsgebundenheit des Energieträgers Gas wechselseitig wirkende Abhängigkeiten in den Stufen der Gaswirtschaft bestehen, kommt es hier zur Erhaltung wettbewerblicher Strukturen auf eine vertikale Trennung an.
Insgesamt ist festzuhalten, daß die leitungsgebundene Energiewirtschaft vor allem auf der Netz-ebene wettbewerblicher hätte organisiert werden können und müssen. Bei beiden Energieträgern versuchten die westdeutschen Unternehmen eine wettbewerbsschädliche Strategie durchzusetzen. Leider haben sie damit weitgehend Erfolg gehabt. 2. Die regionalen Tageszeitungsmärkte Mitte April dieses Jahres hat die Treuhandanstalt ihre Entscheidung über die Privatisierung von zehn der 15 früheren SED-Bezirkszeitungen bekanntgegeben (vgl. Abb. 3). Jede dieser Tageszeitungen war für den jeweiligen DDR-Bezirk die Erstzeitung (das auflagenstärkste Blatt) gewesen, wobei die SED die Marktgrenzen -also die Verbreitungsgebiete -künstlich steuerte, etwa durch von ihr kontrollierte Papierzuteilungen. Die Vergabe der Zeitungen an westliche Verlage war das bis dahin komplexeste und wirtschaftlich bedeutendste Privatisierungsprojekt der Treuhandanstalt. Insgesamt bewarben sich um die zehn Tageszeitungen 37 Verlage, die 84 Angebote abgegeben hatten. Der Verkaufserlös von fast 900 Mio. DM offenbart, daß diese Zeitungen zu den wenigen attraktiven Aktiva der Treuhandanstalt gehören.
Bei vielen Brancheninsidern hatte nach der Wende zunächst die Meinung geherrscht, daß trotz radikaler inhaltlicher Änderungen die alten SED-Zeitungen von den ostdeutschen Lesern nicht mehr akzeptiert würden. Diese Auffassung hat sich als falsch erwiesen. Die Auflagen der alten Bezirks-zeitungen sind hoch geblieben. Den Tageszeitungsverlagen in den neuen Ländern mangelte es nach der Währungsunion im Gegensatz zu anderen ostdeutschen Produkten also nicht an qualitativer Wettbewerbsfähigkeit. Es fehlte vielmehr an technisch effizienten Produktionsmöglichkeiten und an einer hinreichenden Kapitalausstattung. Daher suchten letztlich alle ostdeutschen Verlage schon relativ früh westliche Kooperationspartner. Diese Kooperationen führten bei drei der 15 ehemaligen Bezirkszeitungen schnell zu Verkäufen. Diese waren in der Öffentlichkeit jedoch umstritten, weil sie ohne öffentliche Ausschreibung erfolgten. So übernahm ein Gemeinschaftsunternehmen von Maxwell und Gruner + Jahr die „Berliner Zeitung“ von der PDS (Zustimmung der Treuhandanstalt am 12. März 1991). Bereits Ende 1990 waren die „Freie Presse“, Chemnitz (Medien-Union) und die „Mitteldeutsche Zeitung“, Halle (DuMont Schauberg) von der Treuhandanstalt veräußert worden.
Die Attraktivität der Erstzeitungen für westdeutsche Verlage in den neuen Ländern beruht, ökonomisch gesehen, auf der Regionalität der Markt-strukturen in der Zeitungsbranche. Diese ist dadurch gegeben, daß die Leser von Tageszeitungen zum großen Teil Zeitungen mit regionalem Bezug präferieren. Es ist daher von räumlich recht engen relevanten Märkten auszugehen, wenn auch die Marktgrenzen nicht grundsätzlich als starr anzusehen sind. Je nach Intensität und Dynamik des Wettbewerbs in den Randzonen der regionalen Märkte können Verbreitungsgebiete von Tageszeitungen längerfristig wachsen, schrumpfen und sogar Marktgrenzen obsolet werden.
In der alten Bundesrepublik existiert eine Vielzahl von sogenannten „Einzeitungskreisen“, in denen nur eine regionale Tageszeitung im räumlich relevanten Lesermarkt angeboten wird. Allerdings bestehen für diese Zeitungen nicht die monopolitischen Verhaltensspielräume, wie sie in der ökonomischen Theorie beschrieben werden, weil verschiedenartige Wettbewerbseffekte die marktbeherrschende Stellung der Erstzeitung begrenzen. Sind keine weiteren ernstzunehmenden regionalen Anbieter (als aktuelle Konkurrenten) präsent, gehen die stärksten Wettbewerbswirkungen für den Regionalmarkt von den überregionalen Tageszeitungen aus. Wenn diese einen Regionalteil enthalten, ist entsprechend intensiverer Wettbewerb zwischen regionalen und überregionalen Tageszeitungen zu erwarten.
Seit dem Zusammenbruch der DDR haben sich die Verbreitungsgebiete und damit die regionalen Märkte für die ehemaligen SED-Bezirkszeitungen kaum verändert. Nach der publizistischen Neuorientierung der Blätter bevorzugen die ostdeutschen Leser weiterhin die gewohnte regionale Ausdehnung der Berichterstattung. Während seit der Währungsunion die Konkurrenz durch die überregionalen westdeutschen Tageszeitungen wie „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“ oder „Die Welt“ stetig zunimmt, sind die Wettbewerbswirkungen, die von den früher zusätzlich in den DDR-Bezirken angebotenen Tageszeitungen ausgehen, kaum spürbar. Da die Entscheidungen über den Verkauf dieser sogenannten Zweit-und Drittzeitungen nicht bei der Treuhand-anstalt, sondern bei den alten Eigentümern -den ehemaligen Blockparteien -liegen, waren hier Engagements westdeutscher Verlage unabhängig vom Zuteilungsverfahren der Treuhandanstalt möglich. Allerdings haben die Erfahrungen in den alten B 29 Bundesländern und die jüngsten Entwicklungen in Ostdeutschland bestätigt, daß es Zweit-und Dritt-zeitungen sehr schwer haben, am Markt gegen die Erstzeitungen zu bestehen. Daraufhin haben sich bereits einige Verlage wieder aus dem Engagement in Zweit-und Drittzeitungen zurückgezogen.
Wettbewerbseffekte auf die regionalen Märkte sind auch kaum von den überregionalen ostdeutschen Tageszeitungen zu erwarten. Das „Neue Deutschland“ hat zur Zeit wohl nur noch ein Zehntel seiner früheren Auflage von 1, 1 Mio. Die „Neue Zeit“ (jetzt FAZ-Verlag) mit einer Auflage von 60000 und das „Deutsche Landblatt“ (früher „Bauernecho“, jetzt Kooperation mit FAZ-Verlag) mit derzeit 30000 Exemplaren pro Tag bewegen sich an der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Schließlich hat „Der Morgen“ (früher LDPD-Organ, danach Springer-Verlag) mit im Mai 1991 noch verkauften 46000 Exemplaren sein Erscheinen ganz eingestellt.
Abzuwarten bleibt aber, welche Wirkungen in absehbarer Zeit von der potentiellen und substituierenden Konkurrenz auf die Regionalzeitungen ausgehen können. Natürliche Substitutionskonkurrenten auf den Lesermärkten sind traditionell Boulevardzeitungen, deren Wettbewerbswirkungen aufgrund der unterschiedlichen Leserbedürfnisse, die sie befriedigen, jedoch eher vorsichtig bewertet werden sollten. In Ostdeutschland sind die Wirkungen trotz einiger Regionalausgaben („Bild“, „Morgenpost“) sehr gering. Die Ostauflage von Springers „Bild“ sackte von über eine Million vor der Währungsunion auf jetzt unter 500000 Exemplare. Der Markt für Boulevardzeitungen scheint in den neuen Bundesländern in hohem Maße eigenständig zu sein, was sich in dem derzeit sehr heftigen Preiswettbewerb zwischen „Bild“, „Morgenpost“ und der Burda/Murdoch-Neueinführung „Super“ zeigt. Diesem Preiswettbewerb sind schon nach kurzer Zeit die Regional-ausgaben in Leipzig, Magdeburg, Gera und Erfurt des rheinischen Boulevardblattes „Express“ zum Opfer gefallen.
Neben der aktuellen ist also auch die Substitutionskonkurrenz auf den ostdeutschen Tageszeitungsmärkten derzeit nur sehr begrenzt wirksam. Die räumliche Enge der einzelnen Märkte und das konservative Kaufverhalten der Leser begründen somit die hohe Attraktivität der ostdeutschen Regionalzeitungen. Jeder der Erwerber besitzt auf seinem regionalen Markt einen stark erweiterten Verhaltensspielraum, der einer regionalen Monopolstellung sehr nahe kommt. Die Wettbewerbs-hoffnungen für die ostdeutschen Regionalmärkte ruhen daher im wesentlichen auf den potentiellen Konkurrenten. Die Verlage auf anderen räumlich relevanten Tageszeitungsmärkten sind dabei die wahrscheinlichsten Konkurrenten für den jeweiligen Markt, weil sie bereits ein sachlich gleichartiges Produkt anbieten. Zeitschriften-und Wochenzeitungsverlage sind diejenigen potentiellen Konkurrenten, denen man grundsätzlich die zweit-höchste Markteintrittsfähigkeit zuspricht. Hemmnisse für einen Marktzutritt spielen für diese Unternehmen keine wesentliche Rolle für ihre jeweilige Entscheidung, ob sie zukünftig ein Konkurrenzprodukt auf einem Regionalmarkt anbieten wollen.
Leider hat das Vergabeverfahren der Treuhandanstalt die möglichen Effekte der potentiellen Konkurrenz kaum berücksichtigt. Dabei sollten wettbewerbspolitische Gesichtspunkte des Bundeskartellamtes bei der Privatisierung der Zeitungen von Anfang an eine Rolle spielen. Das Bundeskartellamt argumentierte, daß in Verbreitungsgebieten, in denen mittelfristig die Erstzeitungen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbswirkungen aus angrenzenden Verbreitungsgebieten nicht per se ausgeschlossen sein dürfen. So wollte etwa der WAZ-Konzern mit allen drei thüringischen Erstzeitungen in Erfurt, Suhl und Gera Zusammenschlußvorhaben realisieren. Das Kartellamt untersagte jedoch bereits 1990 die Beteiligung an den „Ostthüringer Nachrichten“, weil die WAZ-Gruppe schon die kartell-rechtliche Freigabe für eine Beteiligung an der „Thüringer Allgemeine“ bekommen hatte, also im angrenzenden regionalen Markt.
Ausgehend von der Linie des Bundeskartellamtes wollte die Treuhandanstalt die regionalen Märkte nur mit Unternehmen „besetzen“, die nicht schon in einem benachbarten Markt eine beherrschende Stellung haben. Da sich die westdeutschen Verlage für mehrere Erstzeitungen bewarben, stand die Treuhandanstalt vor dem Dilemma, die Gebote zunächst zu sammeln, um dann die ostdeutschen Verlage gemäß einer „Flickenteppichvorstellung“ zuzuteilen. Wegen der angesprochenen Bedeutung des potentiellen Wettbewerbes hätte es das übergeordnete wettbewerbspolitische Ziel beim Verkauf der Bezirkszeitungen sein müssen, den Kreis potentieller Konkurrenten für die einzelnen regionalen Tageszeitungsmärkte möglichst breit und heterogen zu erhalten.
Diese Zielsetzung konnte mit der Anwendung der „Flickenteppichtheorie“ nicht erreicht werden. Hier wurde viel zu statisch auf den aktuellen Randzonenwettbewerb geachtet. Außerdem wurden nur Brancheninsider berücksichtigt. Das vielbenutzte Argument, für den Erhalt der Erstzeitungen könne nur branchenspezifisches Know-how in Form von Zusammenschlüssen mit westdeutschen Brancheninsidern transferiert werden, ist nicht einleuchtend. Branchenspezifisches Know-how ist grundsätzlich auf den Märkten käuflich wie andere Güter auch. Wenn Know-how-Transfer nicht an Zusammenschlüsse gebunden ist, kann der Kapitaltransfer auch aus branchenfremden Bereichen kommen. Damit würden mehr Anbieter in der Branche verbleiben, was die wettbewerbspolitisch positive Konsequenz hätte, daß sich der Kreis potentieller Konkurrenten für jeden regionalen Markt erweitert. Mit der Strategie, einen durch westdeutsche Großverlage besetzten Flickenteppich zu verwirklichen, ist die Chance verringert worden, in Zukunft den Wettbewerb in der Presse-wirtschaft zu intensivieren.
Das Vergabekonzept für die ehemaligen SED-Zeitungen war aber nicht nur konzeptionell problematisch, offenbar hat es die Treuhandanstalt auch überfordert. So ist die „Leipziger Volkszeitung“ einem Gemeinschaftsunternehmen zwischen der Verlagsgruppe Madsack und dem Axel Springer Verlag zugeteilt worden, obwohl Springer schon die Zweitzeitung „Sächsisches Tageblatt“ (Auflage: 55000) im gleichen Markt mit dem Segen des Bundeskartellamtes übernommen hatte. Auch die Substitutionskonkurrenz ist nicht durchgehend berücksichtigt worden. Im Besitz des Bertelsmann-Konzerns sind im gleichen Verbreitungsgebiet die „Sächsische Zeitung“ (über eine Mehrheitsbeteiligung) und das Boulevardblatt „Dresdner Morgen-post“ (Auflage: 120000). Im ehemaligen Bezirk Halle sind die „Mitteldeutsche Zeitung“ und das Boulevardblatt „Neue Presse Express“ vom Verlag DuMont Schauberg übernommen worden. Darüber hinaus sind westdeutsche Verlage ohne Tageszeitung bei der Zuteilung durch die Treuhandanstalt kaum zum Zuge gekommen. Nur in zwei Fällen, „Schweriner Volkszeitung“ (Burda-Verlag) und „Volksstimme“ (Bauer-Verlag), erhielten sie den Zuschlag. Zudem wurde die innovative Strategie des Bauer-Verlages, der schon sehr früh mit vier ostdeutschen Erstzeitungen Kooperationen geschlossen hatte, nicht belohnt. Der Verlag erhielt ebenfalls nur eine der Bezirkszeitungen, obwohl die Engagements wettbewerbspolitisch eher zu begrüßen waren als die Übernahme manches westdeutschen Zeitungsriesen.
Schließlich hat das Zuteilungskonzept der Treuhandanstalt einen zügigen Verkauf der Erstzeitungen verhindert und damit die erforderliche Kapitalausstattung der ostdeutschen Verlage verzögert. Zudem erschwert jede nicht gemäß dem Treuhandkonzept realisierte Übernahme (wie etwa die Rücknahme des Übemahmeangebots für den „Nordkurier“ durch die Münchner Merkur Gruppe oder der Streit um die Beteiligungshöhe des Bertelsmann-Konzerns bei der „Sächsischen Zeitung“) die endgültige Vergabe, weil neue Bewerber nur in Frage kommen, wenn sie ins „Flickenteppichkonzept“ passen.
V. Resümee
In den neuen Bundesländern sind vor allem zwei Aufgaben zu lösen: Zum einen muß sich auf den Gütermärkten Wettbewerb entwickeln und zum anderen sind die ostdeutschen Produzenten in die Lage zu versetzen, dem Wettbewerb mit westlichen Anbietern standzuhalten. Angesichts des dramatischen Zusammenbruchs hat sich die Aufmerksamkeit der wirtschaftspolitischen Instanzen inzwischen fast ausschließlich der zweiten Aufgabe zugewandt. Es wird sogar gefordert, die Durchsetzung von Wettbewerb zugunsten der Gewinnung der Wettbewerbsfähigkeit befristet zurückzustellen.
Solche Vorschläge machen nur Sinn, wenn zwischen den beiden Aufgaben überhaupt ein Ziel-konflikt besteht. Die ökonomische Theorie sowie die Erfahrungen in den marktwirtschaftlichen Volkswirtschaften zeigen indessen, daß nicht Ziel-konflikt, sondern Zielkonformität besteht: Bedenkt man, daß erst der Wettbewerb die Unternehmen zur Suche nach der wettbewerbsfähigen Produktion antreibt und daß zugleich der Wettbewerb die dafür notwendigen Informationen liefert, dann ist intensiver Wettbewerb geradezu die Voraussetzung für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produktionsstrukturen.
Das Bundeskartellamt hat den dringend benötigten Transfer von westlichem Wissen und Kapital weder behindert noch verzögert. Dort, wo es eingegriffen hat, handelte es sich um regionale und lokale Märkte oder um regulierte Bereiche mit jeweils hohen Marktzutrittsbarrieren. Hier versuchten die westdeutschen Branchenführer die von der Planwirtschaft hinterlassenen monopolitischen Anbieterstrukturen zu übernehmen (Zucker, Zement, Pressegrosso) oder bestehende dezentrale Marktstrukturen nach westdeutschem Beispiel zu konzentrieren (Strom, Gas).
In den fünf Monaten vor der staatlichen Einigung, in denen das Amt für Wettbewerbsschutz für das Gebiet der DDR die Wettbewerbsaufsicht führte, galt bekanntlich eine weniger strenge Fusionskontrolle als im Bundesgebiet. Die Wettbewerbsbehörde konnte bei ihren Entscheidungen neben den wettbewerbspolitischen Überlegungen auch jene politischen Argumente einbeziehen, die nach dem bundesdeutschen Kartellrecht erst der Bundeswirtschaftsminister nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes und nach Begutachtung der Monopolkommission geltend machen kann. Damit sollte die Entscheidungsprozedur verkürzt werden. Diese Form der Liberalisierung hat sich nicht bewährt. Letztlich hat sich auch damals der Wirtschaftsminister die Entscheidungskompetenz Vorbehalten. Die Erfahrungen zeigen, daß in Zeiten, in denen kurzfristiges Krisenmanagement herrscht, langfristig orientierte wettbewerbspolitische Überlegungen wenig Gehör finden. Um so dringlicher ist es, daß wettbewerbspolitische Bedenken öffentlich dargelegt und nur mit nachprüfbarer Begründung beiseite gelegt werden.
Hans-Hagen Härtel, Dr. rer. pol., geb. 1940; Abteilungsleiter im Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv/HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung. Veröffentlichungen u. a.: HWWA-Strukturberichte 1980, 1983, 1987; Spezialuntersuchungen im Rahmen der Strukturberichterstattung, z. B. zum Zusammenhang zwischen Umwelt und Strukturwandel. Reinald Krüger, Dipl. -Vw., geb. 1960; wiss. Referent im HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Hamburg. Veröffentlichungen u. a.: (zus. mit E. Kantzenbach) Zur Frage der richtigen Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes bei der wettbewerbspolitischen Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen, in: Wirtschaft und Wettbewerb, 40 (1990) 6.
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