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Alte Länder -Neue Länder Zur territorialen Neugliederung der DDR | APuZ 27/1990 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 27/1990 Parteiensystem und Wahlen in der DDR Eine Analyse der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 und der Kommunalwahlen vom 6. Mai 1990 Die politische Kultur der Straße als Medium der Veränderung Die Folgen der Einheit Zur politisch-kulturellen Lage der Nation Alte Länder -Neue Länder Zur territorialen Neugliederung der DDR

Alte Länder -Neue Länder Zur territorialen Neugliederung der DDR

Karlheinz Blaschke

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Zusammenfassung

Vor der Gesellschaft in der DDR steht die Aufgabe, das Territorium ihres Staates neu zu gliedern. Im Zuge der revolutionären Veränderungen während des Herbstes 1989 ist die Forderung nach Wiederherstellung der im Jahre 1952 aufgelösten Länder erhoben worden. Sie hat sich seitdem verstärkt und dazu geführt, daß die Neugründung der Länder heute als selbstverständlich gilt. Sie entspricht nicht nur dem Wunsch der großen Mehrheit der Menschen, sondern ergibt sich auch als zwingende Notwendigkeit aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, mit der das Gebiet der heutigen DDR in naher Zukunft zu einem einheitlichen Bundesstaat vereinigt werden wird. Die bis 1952 bestehenden fünf Länder waren zum Teil Ergebnisse einer langen territorialen Entwicklung und Träger einer Eigenstaatlichkeit, die den stalinistischen Prinzipien der bürokratisch-zentralistischen Leitung des sozialistischen Staates widersprach. Der Wunsch nach Wiederherstellung der Länder beruht zu einem guten Teil auf einer gefühlsmäßigen Hinwendung zu Heimat und regionaler Geschichte, was als eine tragfähige Grundlage politischer Willensbildung unbedingt anzuerkennen ist. Es ist aber auch erforderlich, mit nüchternen und wirklichkeitsnahen Erkenntnissen an die Lösung einer so grundlegend wichtigen Aufgabe heranzugehen. Die früher gültig gewesenen Grenzen müssen auf ihre Brauchbarkeit überprüft werden. alte Fehler der Vergangenheit sollten nicht in die neue Ordnung übernommen werden. So zeigen die Erfahrungen in der Bundesrepublik, daß größere Bundesländer effektiver ihre Funktion in einem föderativen Gesamtstaat wahrnehmen können. Andererseits verkennt der Verfasser nicht das emotionale, sozialpsychologische Element, daß es der Wunsch einer sehr großen Mehrheit der DDR-Bürger zunächst einmal ist. nach vierzigjähriger Bevormundung durch den bürokratischen Zentralstaat sich der eigenen landsmannschaftlichen Identität zu versichern und diese auf möglichst vielfältige Weise zum Ausdruck zu bringen. Angesichts dieses Nachholbedarfs an regionalem Selbstbewußtsein dürfte eine über die alsbaldige Wiederherstellung der Länder hinausgehende Länderneuglicderung intensive Gedankenarbeit und politische Entschlußkraft erfordern. Die Studie prüft für die sich damit eröffnende Diskussion vier Varianten einer Neugliederung und plädiert für möglichst große Strukturen, die politisch wie wirtschaftlich sich behaupten können.

I. Aufgaben und Fragen

Variante A

Vor der Gesellschaft in der DDR steht die Aufgabe, das Territorium ihres Staates neu zu gliedern. Im Zuge der revolutionären Veränderungen während des Herbstes 1989 ist die Forderung nach Wiederherstellung der im Jahre 1952 aufgelösten Länder erhoben worden. Sie hat sich seitdem verstärkt und dazu geführt, daß die Neugründung der Länder heute als selbstverständlich gilt. Sie entspricht nicht nur dem Wunsch der großen Mehrheit der Menschen, sondern ergibt sich als zwingende Notwendigkeit aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, mit der das Gebiet der heutigen DDR in naher Zukunft zu einem einheitlichen Bundesstaat vereinigt werden wird. Die föderale Struktur der künftigen gesamtdeutschen Bundesrepublik ist eine feststehende Tatsache, sie erfordert die Existenz selbständiger Länder.

Die Wiederherstellung der Länder wird die notwendige Folge der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 sein, deren politischer Inhalt auf die Beseitigung der terroristischen SED-Herrschaft abzielte. Die SED hat 1952 bewußt die alten Länder abgeschafft, weil diese nicht geeignet erschienen, als Verwaltungseinheiten für die Durchsetzung einer Politik zu dienen, die auf die Errichtung der angeblichen Diktatur des Proletariats, in Wahrheit aufdie Diktatur des Politbüros gerichtet war. Die damals noch bestehenden fünf Länder waren immerhin zum Teil Ergebnisse einer langen territorialen Entwicklung und Träger einer Eigenstaatlichkeit, die mit den stalinistischen Prinzipien der straffen, zentralistischen Leitung des sozialistischen Staates nicht in Einklang zu bringen war. So ergab sich die Abschaffung der Länder als logische Folge aus dem gesellschaftspolitischen Ziel der sogenannten proletarischen Revolution, als deren Vollstrecker sich die SED betrachtete.

Wenn heute diese Politik als gescheitert erwiesen ist und die Menschen, die unter ihr gelitten haben, die SED-Herrschaft beseitigt haben, so ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, wieder eine Territorialgliederung und ein Verfassungsleben auf der Grundlage von Ländern zu schaffen. Die Staatlichkeit auf zwei Ebenen, nämlich auf nationaler und auf territorialer Ebene, ist eine Grundtatsache der deutschen Geschichte, sie ist die Norm des deutschen Verfassungslebens. Wo von dieser Norm abgewichen und eine einseitig zentralistische Struktur geschaffen wurde, ergaben sich schädliche Fehlentwicklungen innerhalb Deutschlands und gefährliche Bedrohungen für die Nachbarstaaten. Die föderale Struktur hat sich als die für Deutschland am besten angemessene Verfassung von Staat und Gesellschaft erwiesen.

In diesem Sinne haben sich bereits Parteien und gesellschaftliche Vereinigungen auf eine neue Organisationsstruktur aufder Grundlage von Ländern eingerichtet und Landesverbände und Landesvorstände gegründet. In der Öffentlichkeit und in der Presse wird bereits wie selbstverständlich von „den Ländern“ gesprochen, die alten Landesfahnen wehen von den Häusern, die Landeswappen sind wieder in Gebrauch und werden stolz gezeigt. Andererseits sind aber die Vorstellungen über die Abgrenzung der künftigen Länder noch weitgehend unklar. In einer Zeit, in der jeder seine Meinung äußern kann und beinahe alles in der Zeitung gedruckt wird, kommen auch unausgegorene Vorstellungen und sehr persönliche Meinungen über die Länderstruktur der Zukunft zum Tragen. Die genaue Kenntnis der Bürger über die vor fast 40 Jahren beseitigten Länder und ihre innere Verwaltungsorganisation scheint weitgehend verlorengegangen zu sein, so daß es nicht selten sehr eigenartige und auch abwegige Gedanken über eine Neugestaltung gibt. In der Tagespresse werden mancherlei Vorschläge zu diesem Thema veröffentlicht; auf Bezirks-und Republiksebene sind Kommissionen eingerichtet, die sich mit der Neugliederung des Territoriums befassen, und in gleicher Richtung beschäftigen sich Wissenschaftler vor allem im Bereich der Geographie.

Diese Studie verfolgt daher den Zweck. Kenntnisse zu vermitteln, auf beachtenswerte Tatsachen hinzu-39 weisen und Probleme darzulegen, die bedacht werden sollten, wenn es um die Lösung der anstehenden Aufgabe geht. Es ist offenkundig, daß diese Arbeit die Berücksichtigung vieler Gesichtspunkte erfordert und daß allerseits befriedigende Lösungen nicht erzielt werden können, wenn jeweils nur einzelne Teilaspekte bedacht werden. Der Wunsch nach Wiederherstellung der Länder beruht zu einem guten Teil auf einer gefühlsmäßigen Hinwendung zu Heimat und Geschichte, was als eine tragfähige Grundlage politischer Willensbildung unbedingt anzuerkennen ist. Es ist aber auch erforderlich, mit klaren, nüchternen und wirklichkeitsnahen Erkenntnissen an die Lösung einer so grundlegend wichtigen Aufgabe heranzugehen und zu diesem Zweck alle Gesichtspunkte zusammenzutragen und sorgsam gegeneinander abzuwägen.

Die sorgsame Vorbereitung der künftigen Territorialstruktur unseres Landes erfordert Zeit. So sehr auch der Wunsch nach schneller Wiederherstellung der Länder verständlich ist, so muß doch vor überstürzten Maßnahmen gewarnt werden. Es wird darzulegen sein, wie viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wenn eine möglichst gute, zweckmäßige und dauerhafte Struktur errichtet werden soll. Die früher gültig gewesenen Grenzen müssen auf ihre Brauchbarkeit überprüft werden, alte Fehler der Vergangenheit sollten nicht in die neue Ordnung übernommen werden.

II. Grundsätze und Möglichkeiten territorialer Gliederung

Variante B

Jedes größere Staatsgebilde wird in bestimmte territoriale Einheiten gegliedert, in der Regel auf mehreren Ebenen, die man als regionale (provinziale) und örtliche Verwaltungsebene bezeichnen kann. Die Abgrenzung ist eine Aufgabe für die Raumordnung, die für das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in einem Staat von nicht geringer Bedeutung ist. Dabei ergeben sich folgende sachliche Gesichtspunkte, die bei der Raumordnung eine Rolle spielen: a) die naturräumliche Gliederung des Landes (Gebirge, Flüsse. Flußgebiete, Ebenen);

b) die geschichtlich gewachsene Verwaltungsstruktur (Ursachen und Alter der Verwaltungsgrenzen, Übereinstimmung mit oder Abweichung von Natur- und Wirtschaftsräumen, Zufälligkeit und Willkür bei der Bildung von Verwaltungseinheiten);

c) die regionale Wirtschaftsstruktur (Industriegebiete. landwirtschaftlich bestimmte Gebiete, Verbreitungsgebiete von Kleingewerbe, Bergbaugebiete, städtische Ballungsräume und Dichtezonen);

d) die landsmannschaftliche Eigenart der Bevölkerung (Sprache, Brauchtum, Lebensweise, Konfession);

e) die gefühlsmäßige Bindung der Menschen an territoriale Institutionen und Gebietseinheiten (Nachwirkung dynastischer Traditionen, Identifizierung mit historischen Länder-und Landschaftsnamen, Stolz auf landsmannschaftliche Traditionen); f) die Notwendigkeit, leistungsfähige politisch-administrative Einheiten herzustellen (Zwang zu wirtschaftlicher Effektivität, Stellung des Landes im Gefüge des künftigen gesamtdeutschen Bundes-staates, Leistungsstand im Wettstreit konkurrierender Länder).

Diese.sechs Gesichtspunkte stehen je für sich. Es wird nicht in allen Fällen eine völlige Übereinstimmung zwischen ihnen bei der Abgrenzung von Verwaltungseinheiten geben. Die Grenzen zwischen sprachlich-mundartlichen Einheiten decken sich keinesfalls immer mit den Grenzen von Naturräumen;

die Wirtschaftsstruktur übergreift historisch gewachsene Gebietseinheiten, und die praktischen Bedürfnisse einer modernen, effektiven Verwaltung können im Widerspruch zu gefühlsmäßigen Bindungen der Bevölkerung stehen. Es wird sich daher in vielen Fällen um Kompromißlösungen handeln müssen, bei denen jeweils zu fragen ist, welche der angeführten Gesichtspunkte den Ausschlag für diese oder jene Entscheidung geben sollen.

Wünschenswert ist auf jeden Fall eine solche Lösung, die möglichst viele der dargelegten Grundlagen berücksichtigt.

Neben diesen Grundlagen der Raumordnung ist zu bedenken, daß jedes Land im deutschen Bundesrat vertreten sein wird, wobei die Sitzverteilung in diesem Gremium die kleinen Länder in bezug auf ihren Stimmenanteil bevorzugt. Hier entsteht bereits eine beachtenswerte Frage. Wenn die heutige DDR in mehrere kleine Länder aufgeteilt wird, dann wer-B den diese insgesamt im künftigen deutschen Bundesrat mehr Stimmen aufzuweisen haben, als es bei einer Aufteilung in wenige große Länder der Fall wäre. Eine solche Denkungsart wäre folglich darauf gerichtet, innerhalb des künftigen deutschen Bundesstaates eine gewisse Eigenständigkeit der Länder der ehemaligen DDR fortzuführen und etwaige spezifische Interessen dieses Gebietes gemeinsam zu vertreten.

Ob eine solche Gemeinsamkeit allerdings zustande-käme, hinge in hohem Maße von den jeweils in einem Land vorherrschenden Parteien ab. Es ist durchaus denkbar, daß in Zukunft verschiedene Länder der heutigen DDR von verschiedenen Parteien regiert werden und ihre Bundesratsvertreter mit den ihrer Partei angehörigen Vertretern heutiger Bundesländer gemeinsam handeln und nicht eine durchaus zweifelhafte spezifische DDR-Interessenlage berücksichtigen werden. Wenn es eine solche Interessenlage geben sollte, dann könnte das ohnehin nur eine gewisse Übergangszeit betreffen und nicht mehr für die mittlere und ferne Zukunft gelten. Aus diesen Gründen erscheint es nicht angebracht, bei der territorialen Neugliederung auf derartige Möglichkeiten künftiger deutscher Innenpolitik Rücksicht zu nehmen, weil die Gewichtsverteilung zwischen den Parteien keine feste Größe ist und die Stimmenverteilung im Bundesrat sich ständig verändert, wie die bisherige Geschichte der Bundesrepublik gezeigt hat. Die Neuordnung sollte sich vielmehr auf die dauerhaften Grundlagen der Raumordnung stützen, wie sie oben unter a) bis f) dargelegt wurden.

Da jedes Land eine Landesregierung braucht, ist die Frage nach seiner Hauptstadt zu bedenken. Da eine Landeshauptstadt eine Fülle von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen an sich zieht, wirkt sich eine solche Funktion belebend auf die betreffende Stadt aus. Das kann vor der Festlegung einer Hauptstadt zu einem regelrechten Konkurrenzstreit zwischen solchen Städten führen, die Ansprüche auf die Hauptstadtfunktion erheben. Es erscheint jedoch bedenklich, wenn die Frage der Hauptstadt eine größere Bedeutung erlangt als die Frage nach dem Land, wenn also über die Hauptstadt schon entschieden wird, noch bevor das Land besteht. Jede Hauptstadt lebt von ihrem Land, dessen Wirtschaftskraft und kulturelle Leistungsfähigkeit sie an sich, zieht. Das ist in unrühmlicher Weise mit der ganz einseitigen Bevorzugung Berlins auf Kosten der Bezirke in den vergangenen Jahren der Fall gewesen. Diese Überlegung ließe es wünschenswert erscheinen, so wenig Hauptstädte wie möglich und folglich so wenig Länder wie möglich einzurichten.

Da in einer demokratischen Gesellschaft entscheidende Maßnahmen nur im Einvernehmen mit der betroffenen Bevölkerung vorgenommen werden können, muß für alle anstehenden Entscheidungen auf dem Gebiet der Territorialstruktur eine breite Zustimmung herbeigeführt werden. In manchen Fällen wird sich die Durchführung von Volksabstimmungen bis hinunter auf Kreisebene notwendig machen. Die abstimmungsberechtigten Bürger brauchen dazu aber Informationen, aufgrund deren sie sich entscheiden können, und es müssen ihnen zuvor die Probleme dargelegt und Lösungsmöglichkeiten mit allem Für und Wider gegeben werden. Dabei dürfte es aus Gründen der allgemeinen Deutschlandpolitik feststehen, daß in dem jetzt in Gang gekommenen Vereinigungsprozeß die Grenzen der jetzigen DDR nicht in Frage gestellt werden. Es sollte Einstimmigkeit darüber herrschen, daß während des Wiedervereinigungsprozesses einzelne separatistische Schritte — wie etwa der Anschluß eines Landkreises der DDR an ein Land der Bundesrepublik — nicht möglich sind. Wenn der deutsche Bundesstaat einmal vollendet sein wird, dann werden Gebietsveränderungen im Rahmen der Bundesverfassung zu bedenken sein.

III. Die geschichtliche Entwicklung bis zum Jahre 1952

Variante C

Die Ländergrenzen von 1952 waren das Ergebnis von Entwicklungen, deren Wurzeln sich teilweise bis in das Mittelalter erstrecken. Die deutschen Länder haben sich aus den Herrschaftsgebieten entwickelt, die von den Angehörigen des jüngeren Reichsfürstenstandes seit dem späten 12. Jahrhundert aufgebaut worden waren.

Aus der Landesherrschaft wuchs die Landeshoheit, aus den Zufälligkeiten dynastischer Territorialpolitik formierten sich die Territorialstaaten, die schließlich nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahre 1806 zu souveränen Staaten wurden. Landesteilungen im rein familiären Interesse eines Herrscherhauses haben Grenzen entstehen lassen, die keinen anderen Sinn hatten, aber z. T. bis 1952 bestehen geblieben sind. Friedensschlüsse vor 1806 haben territoriale Einheiten geschaffen, die sich fest im Bewußtsein der Bevölkerung eingeprägt haben und bis heute nicht in Frage gestellt werden.

Der Wiener Kongreß von 1815 hat dann diejenige territoriale Gliederung in Länder und Provinzen herbeigeführt, die sich bis 1945 fast unverändert erhalten hat. Die Reichsgründung unter Bismarck im Jahre 1871 ließ die damals noch vorhandenen deutschen Länder unverändert bestehen, da sich das zweite deutsche Reich als ein Bundesstaat verstand, der durch den Zusammenschluß der Länder gebildet worden war. Auch in der Zeit der Weimarer Republik wurden nur geringe Korrekturen am Gefüge der deutschen Länder vorgenommen. Am stärksten geschah das in Thüringen mit dem Zusammenschluß von sieben Einzelstaaten zu einem einheitlichen Land. Dabei löste sich das Herzogtum Sachsen-Coburg von der politischen Einheit Thüringens und trat aufgrund einer Volksabstimmung in den Verband des Freistaates Bayern ein.

Stärkere Eingriffe in diese Ordnung verursachte die Sowjetische Militäradministration mit der Einrichtung von Landes-und Provinzialverwaltungen im Jahre 1945. Damals wurde der preußische Regierungsbezirk Erfurt dem Lande Thüringen zugeschlagen, aus der restlichen Provinz Sachsen und dem Lande Anhalt entstand das neue Land Sachsen-Anhalt. Der westlich der Neiße gelegene Teil der preußischen Provinz Schlesien wurde an das Land Sachsen, der westlich der Oder gelegene Teil der preußischen Provinz Pommern an das Land Mecklenburg angeschlossen. Es sollte also bedacht werden, daß die von 1945 bis 1952 gültig gewesene Abgrenzung der Länder das Werk der Besatzungsmacht war, wenn sie sich auch weitgehend an die traditionellen Verwaltungsgrenzen anlehnte.

Die territoriale Gliederung der ehemaligen Länder auf dem Gebiet der heutigen DDR ist demzufolge zu einem großen Teil von den Bedürfnissen preußischer Machtpolitik und den Interessen der sowjetischen Besatzungsmacht bestimmt worden, die beide nicht auf landschaftliche Besonderheiten, eigengeprägte Minderheiten und wissenschaftliche Grundsätze der Raumordnung Rücksicht genommen haben. Die Abgrenzung der Länder von 1952 kann also nicht unbesehen für die künftige Territorialstruktur übernommen, sie muß kritisch überprüft und in der zweckmäßigsten Weise neu gestaltet werden.

IV. Vergleiche mit der Bundesrepublik Deutschland

Variante D

Die zehn Länder der heutigen Bundesrepublik sind in ihrer jetzigen Gestalt von unterschiedlicher Herkunft. Während Bayern. Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Abgrenzung im 19. Jahrhundert erhalten haben, verlor Hessen seine linksrheinischen Gebiete an das von der französischen Besatzungsmacht geschaffene neue Land Rheinland-Pfalz, dem auch die bayerische Rheinpfalz und der südliche Teil der preußischen Rheinprovinz zugeschlagen wurden. Deren nördlicher Teil wurde mit der Provinz Westfalen zu einem neuen Lande Nordrhein-Westfalen vereinigt. Aus der preußischen Provinz Hannover kam durch Vereinigung mit den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das neue Land Niedersachsen zustande. Das Saarland wurde von der französischen Besatzungsmacht als ein unorganisches Gebilde ohne Tradition geschaffen. Die ehemals selbständigen Länder Baden und Württemberg vereinigten sich durch Beschluß beider Landtage, um einen kräftigen Südweststaat zu schaffen. Das territoriale Gefüge der Bundesrepublik ist folglich erst nach dem Zweiten Weltkrieg in seine heutige Form gebracht worden. Dabei ist zu beachten, daß im Falle von Niedersachsen und Baden-Württemberg kleinere Länder sich freiwillig zu größeren, leistungsfähigeren Einheiten zusammengeschlossen haben.

Für die künftige Territorialstruktur auf dem Gebiet der DDR sind diese Tatsachen von Bedeutung, weil sie die Richtung erkennen lassen, in der sich die Entwicklung im westlichen Teil Deutschlands vollzogen hat. Die Neigung zu größeren Bundesländern hat eine effektivere, rationellere Struktur herbeigeführt und die Kräfte besser zusammengefaßt, als es in den kleineren Einheiten hätte geschehen können.

V. Kritische Punkte bei der Neugliederung der DDR

Im Vorausdenken auf die künftigen Länder sind in der Öffentlichkeit der DDR eine Reihe von Fragen aufgetreten, in denen sich Wünsche, Hoffnungen, Befürchtungen und Abneigungen ausdrücken. Die autoritär von oben verordnete Bezirksstruktur von 1952 ist widerspruchslos hingenommen und erduldet worden, aber mit der Befreiung von der SED-Herrschaft sind die alten landsmannschaftlichen und traditionellen Gefühle der Zugehörigkeit wieder lebendig geworden und neue Tendenzen hinzugekommen. Alle diese Regungen drängen nach Anerkennung. Sie zeigen Unterschiede in der Richtung und sind untereinander oft nicht vereinbar, was die ganze Angelegenheit schwierig macht. Sie sollen hier benannt werden.

Der westlich der Oder gelegene Teil der alten preußischen Provinz, des ehemaligen Herzogtums Pommern, der als Vorpommern bezeichnet wird, ist derzeit auf zwei Bezirke und zehn Landkreise mit zwei Stadtkreisen verteilt. 1945 wurde er mit Mecklenburg zum Lande Mecklenburg-Vorpommern vereinigt, doch wurde der alte Landesname Vorpommern bald darauf mit Rücksicht auf den polnischen Nachbarn gestrichen, so daß sich die Vorpommern als völlig von Mecklenburg vereinnahmt empfanden. Jetzt wollen sie wieder Pommern sein und zeigen wenig Neigung, sich erneut in ein Land Mecklenburg zu begeben, dessen Hauptstadt weitab liegt und von dem sie wenig an Interessen und Förderung meinen erwarten zu können. In diesem Gebiet wohnen rund 688 000 Menschen — was für einen Flächenstaat eine sehr geringe Einwohnerzahl wäre —, etwa so viel, wie der Stadtstaat Bremen aufzuweisen hat. Ein künftiges Bundesland Vorpommern ist unter diesen Umständen kaum denkbar. In kirchlicher Hinsicht ist dieses Gebiet als Rest der evangelischen Kirchenprovinz Pommern selbständig erhalten geblieben mit der Landeskirche Greifswald und einem eigenen Bischof.

Noch ungünstiger liegen die Bedingungen für den westlich der Neiße liegenden Teil der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien mit Görlitz als der größten Stadt. Hier leben rund 380 000 Einwohner in einem Stadtkreis und fünf Landkreisen, die jetzt auf zwei Bezirke aufgeteilt sind. Diese Menschen fühlen sich als Schlesier, obwohl ihr Gebiet erst im Jahre 1815 an die Provinz Schlesien gefallen ist. Vorher waren sie Oberlausitzer und gehörten seit 1635 zum Kurfürstentum Sachsen. Historisch gesehen und ihrer Mundart nach sind sie mit den Menschen in der sächsischen Oberlausitz eng verbunden, aber offenbar hat die 130jährige Zugehörigkeit zur Provinz Schlesien diese Beziehung abreißen lassen. Es kommt hinzu, daß die evangelische Kirchenorganisation dieses Gebiet als den Rest der schlesischen Kirchenprovinz als eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze erhalten hat, was zur Bewahrung einer eigenen Identität zweifellos beigetragen hat. Jetzt gibt es eine Abneigung dagegen, wieder wie von 1945 bis 1952 an das Land Sachsen angeschlossen zu werden, bei dem man sich nur als Anhängsel fühlen würde. Eine andere Lösung ist aber für ein so kleines Gebiet nicht denkbar.

Eine Frage von besonderer Eigenart stellt die Existenz der sorbischen Bevölkerung in der Ober-und Niederlausitz dar, die jetzt in den beiden Bezirken Dresden und Cottbus wohnt. Es gibt keine genauen Zahlen über die Kopfstärke der Sorben, zumal es im Einzelfall nicht leicht festzustellen ist, wer noch als Sorbe im vollen Sinne lebt und wer nur sorbische Sprachkenntnisse besitzt. Die Industrialisierung, der in diesem Gebiet stark betriebene Braunkohlentagebau und die Abwanderung haben die Zahl der Sorben auf einen Wert zwischen 50 000 und 100 000 absinken lassen. Sie sind aber hier die älteste Volksgruppe, waren lange vor den deutschen Siedlern des 12. Jahrhunderts im Lande und besitzen ein stark entwickeltes Gefühl ihrer nationalen kulturellen Identität. Die gegen sie gerichtete Unterdrückungspolitik während der Hitlerdiktatur hat ihnen nach 1945 viele Sympathien eingebracht, auch wurde ihnen eine kulturelle Autonomie zugebilligt. Sie sind in ihrer alten engeren Heimat jetzt zur Minderheit geworden, haben aber für dieses Gebiet eine klare Option angemeldet. Da die Oberlausitzer Sorben in der Vergangenheit mit der sächsischen Regierung bessere Erfahrungen gemacht haben als die Niederlausitzer mit der preußischen, treten sie allesamt für einen Anschluß der Sorben an das Land Sachsen ein. Das würde für das Land Brandenburg in seinen Grenzen von 1945 bis 1952 einen beträchtlichen Gebietsverlust bedeuten.

Ein Land Sachsen-Anhalt hat es als Schöpfung der sowjetischen Besatzungsmacht nur von 1945 bis 1952 gegeben. Es war aus der preußischen Provinz Sachsen hervorgegangen, die ihrerseits wiederum erst 1815 nach dem Wiener Kongreß als ein recht künstliches Gebilde entstanden war. Dabei hatte man altbrandenburgische Gebiete wie die Altmark um Stendal und Salzwedel mit den seit 1648/80 hinzuerworbenen geistlichen Fürstentümern Magdeburg und Halberstadt und den 1815 von Preußen annektierten ehemals kursächsischen Gebieten vereinigt. Sowohl in historischer wie auch in natur-räumlicher und wirtschaftlicher Hinsicht war diese Provinz niemals eine homogene Einheit, sondern eher ein Ergebnis preußischer Machtpolitik.

Die sowjetische Besatzungsmacht trennte 1945 den Regierungsbezirk Erfurt davon ab und wies ihn dem Lande Thüringen zu, schloß andererseits aber das Land Anhalt an die Provinz Sachsen an. Es ist sehr die Frage, ob sich in den sieben Jahren des Bestehens dieses Landes das Gefühl einer Landes-identität hat herausbilden können und ob sich etwa die Altmärker im Norden ebenso wie die Naumburger im Süden und die Leute an der Schwarzen Elster im Osten als gemeinsame Bewohner eines als Einheit empfundenen Landes fühlen. Die Altmärker sind niemals Sachsen und schon gar nicht „SachsenAnhaltiner“ gewesen, sie waren seit Urzeiten Brandenburger, so wie ihr Land auch schon vom Namen her zur Mark Brandenburg gehört. Heute wird zwar von der Wiedererrichtung des Landes Sachsen-Anhalt gesprochen, für dessen Hauptstadtfunktion schon drei Städte ihre Bewerbung angemeldet haben, aber man ist sich dabei nicht sicher, ob die jetzt zum Bezirk Leipzig gehörenden Kreise Delitzsch, Eilenburg und Torgau und die zum Bezirk Cottbus gehörenden Kreise Jessen, Herzberg und Liebenwerda sich wieder an ihr „altes“ Land anschließen oder ob sie sich nicht eher für eine Zugehörigkeit zu Sachsen entscheiden werden. Gerade die Zugehörigkeit von Delitzsch, Eilenburg und Torgau zum Bezirk Leipzig während der vergangenen 38 Jahre hat sich als eine natürliche Zuordnung erwiesen, die Unsinnigkeit der preußischen Grenzziehung von 1815 deutlich gemacht und gezeigt, daß diese drei Kreise viel eher nach Leipzig und damit nach Sachsen orientiert sind als nach Magdeburg oder Halle. Ähnlich steht es um die Kreise Altenburg und Schmölln, die bis 1952 zum Lande Thüringen, seitdem aber zum Bezirk Leipzig gehörten. Auch sie liegen geographisch und wirtschaftlich im Einzugs-bereich des Leipziger Raumes. Ihre Zugehörigkeit zu Thüringen beruht auf einer rein dynastischen Entscheidung. Als im Jahre 1554 ein Besitzausgleich zwischen den beiden wettinischen Linien der Albertiner und der Ernestiner herbeigeführt werden mußte, trat Kurfürst August von Sachsen das damalige Amt Altenburg an seinen ernestinischen Vetter ab. So blieb dieses Gebiet ein Bestandteil der ernestinischen Herzogtümer und kam nach verschiedenen Teilungen schließlich 1920 an das neu-gegründete Land Thüringen, von dessen Hauptteil es ziemlich isoliert ist.

Im äußersten Westen der DDR liegt das Eichsfeld um Heiligenstadt, dessen Bevölkerung wegen der Zugehörigkeit dieses Gebietes zum Erzstift Mainz bis 1803 vorwiegend der römisch-katholischen Konfession angehört. Die Eichsfelder Katholiken haben unter dem SED-Regime mit großer Konsequenz ihr religiöses Leben aufrechterhalten und das auch nach außen hin in einer Art bewiesen wie sonst nirgendwo. Ein kleiner Zipfel des kurmainzischen Eichsfeldes kam nach 1803 an Hannover, gehört also heute zum Land Niedersachsen. Mit diesem Landstrich um Duderstadt möchten sich jetzt die Bewohner des weitaus größeren Eichsfeldes in der DDR wiedervereinigen. Der Gedanke, die katholische Stadt Duderstadt mit ihren konfessionell zugehörigen Dörfern an das in der DDR gelegene Eichsfeld anzuschließen, ist verständlicherweise nicht erwogen worden.

Auch im sächsischen Vogtland, das seit dem 14. Jahrhundert politisch mit Sachsen verbunden ist, regen sich Stimmen für einen Anschluß an Bayern. Dabei wird auf die im Vogtland gesprochene fränkische Mundart hingewiesen, die dieses Gebiet tatsächlich in sprachlicher Hinsicht mehr an den südlich benachbarten fränkischen Raum um Hof anbindet als an das nordöstlich anschließende Erzgebirge, Andererseits ist das Vogtland naturräumlich ein Teil des Elbe-Saale-Flußgebietes und durch das Fichtelgebirge deutlich vom oberfränkischen Raum getrennt.

In beiden Fällen — sowohl im Eichsfeld als auch im sächsischen Vogtland — sind zu keiner Zeit konfessionell oder landsmannschaftlich begründete Bestrebungen nach Zusammenschlüssen der dargelegten Art aufgekommen. Wenn sie in der gegenwärtigen Lage plötzlich auftreten, in der das wirtschaftliche Gefälle zwischen der Bundesrepublik und der DDR offenkundig ist. dann liegen die Beweggründe dafür auf der Hand. Man muß demzufolge bedenken, daß auch das Streben nach dem besseren Leben als eine Ursache für die Änderung der territorialen Zugehörigkeit eines Landesteils in Frage kommt.

VI. Die Kreiseinteilung

Die territoriale Neugliederung unsres Landes läßt sich nicht einfach mit der Einrichtung von Ländern erledigen, sie muß tiefer gehen und auch die Ebene der Kreisverwaltung erfassen. Auch hier hat die SED-Herrschaft im Jahre 1952 eine völlig neue Struktur geschaffen, um mit deren Hilfe die Anleitung und Kontrolle der Gesellschaft wirksamer durchführen und ihre Ziele besser erreichen zu können. Aus den damals bestehenden 28 Landkreisen Sachsens wurden beispielsweise 42 neue Kreise gemacht, womit der bürokratische Apparat weiter ausgebaut und die Zahl der unproduktiven Beschäftigten erhöht wurde. Das war vom Standpunkt der volkswirtschaftlichen Rentabilität aus gesehen widersinnig, lag aber im Konzept der Herrschaftspraxis einer Partei, für die es in erster Linie auf die Macht und die völlige Durchsetzung ihrer Ideologie und weniger auf die wirtschaftliche Vernunft ankam. Diese Kreiseinteilung von 1952 ist ein Zeichen unter vielen anderen dafür, daß die Ideologie wichtiger war als die Ökonomie. Sie beruhte auf dem Grundsatz des „demokratischen Zentralismus“, der in Wahrheit die absolute Macht der übergeordneten Leitungsebene, die Durchsetzung der Politik von oben nach unten und die Ausschaltung jeder demokratischen Kontrolle im Sinne einer stalinistischen Apparat-Partei bedeutete.

Aus dieser Tatsache ergibt sich die Notwendigkeit, zur alten Struktur der Land-und Stadtkreise zurückzukehren. Diese Kreise hatten sich während des 19. Jahrhunderts in einer jahrzehntelangen Entwicklung herausgebildet und bewährt; sie hatten den Bedürfnissen des bürgerlichen Staates und der industriellen Gesellschaft entsprochen. Sie waren zum einen staatliche Verwaltungseinheiten, zum anderen Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltung im Sinne des bürgerlich-liberalen Staatsrechts. Auf diesen Rechtsgrundlagen und der damit verbundenen politischen Grundeinstellung wird sich die künftige staatliche Ordnung in unserem Lande aufbauen. Mehr Demokratie bedeutet weniger Bürokratie. Es. ist ein Grundzug bürgerlich-liberaler Staatsauffassung, die höheren Leitungsebenen zu entlasten und möglichst viele Entscheidungen in die unteren Ebenen zu verlegen. Dazu gehört die starke Stellung der sich selbst verwaltenden Gemeinden und ein gut ausgebautes Vereinswesen, in dem sich freie Bürger zu gesellschaftlichen Zwekken organisieren können, ohne vom Staat angeleitet und kontrolliert zu werden. Der staatsfreie Raum der Gesellschaft, den es im totalitären Obrigkeitsstaat nicht gibt, wird einen wesentlich größeren Umfang haben, was zu einer spürbaren Entlastung des Staatsapparates führen muß.

Mündige Bürger braucht man nicht durch einen „vormundschaftlichen Staat“ (Rolf Henrich) zu bevormunden. Sportvereine, Gesellschaften für die Betätigung auf den Gebieten von Kultur, Kunst und Bildung, wirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Selbstverwaltung machen entsprechende Abteilungen in den Land-und Stadtkreisen überflüssig oder vermindern deren Aufgaben. Die Marktwirtschaft wird den ganzen Verwaltungsapparat von örtlicher Industrie, Wirtschaftsplanung, Handel und Versorgung sowie für die Beaufsichtigung von Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft überflüssig machen. So ergibt sich die Möglichkeit, wieder — wie vor 1952 — größere Kreisgebiete zu schaffen und auf die damals eingerichteten zusätzlichen Kreisverwaltungen zu verzichten.

Die Bezirke von 1952 haben sich naturgemäß nicht an die alten, sondern an die damals neugezogenen Kreisgrenzen angelehnt. So ist es schon aus diesen mehr äußeren Gründen nicht möglich, die jetzt noch bestehenden Bezirke bei der Neubildung der Länder zugrundezulegen. Bezirke und (neue) Kreise auf der einen, Länder und (alte) Landkreise auf der anderen Seite gehören unbedingt zusammen. Eine künftige Verwaltungsstruktur, die den Erfordernissen der Zeit und den Grundsätzen bürgerlich-demokratischer Staatsauffassung entspricht, muß grundsätzlich von derjenigen Kreiseinteilung ausgehen, die bis zum Jahre 1952 bestanden hat.

VII. Lösungsmöglichkeiten einer territorialen Neugliederung

Unbeschadet der bisher dargelegten Gesichtspunkte und kritischen Fragen werden im folgenden vier mögliche Lösungen vorgestellt, die bisher in der Aussprache über die anstehende Aufgabe am deutlichsten hervorgetreten sind oder sich aus der kombinierten Anwendung der oben angeführten sechs Grundsätze territorialer Gliederung ergeben. Bei diesen Überlegungen bleibt Berlin unberücksichtigt, weil davon auszugehen ist, daß die Stadt als Ganzes nicht in ein künftiges Land einbezogen werden wird, sondern wie Hamburg und Bremen als einheitlicher Stadtstaat bestehen wird. 1. Variante A:

Die Vereinigung von Bezirken Die jetzt vorhandenen 14 Bezirke der DDR werden in folgender Weise zu Ländern zusammengefaßt: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin = Land Mecklenburg Cottbus, Frankfurt/O., Potsdam = Land Brandenburg Halle, Magdeburg = Land Sachsen-Anhalt Erfurt, Gera, Suhl = Land Thüringen Chemnitz, Dresden, Leipzig = Land Sachsen. Diese Lösung würde den geringsten Aufwand bei der Umgestaltung der Verwaltung notwendig machen. Die von der SED nach rationalen Gesichtspunkten geschaffene Gliederung würde weitgehend erhalten bleiben, die zum Zweck einer wirksamen Kontrolle der Gesellschaft durch den Staats-und Parteiapparat errichtete Verwaltungsstruktur würde nur auf der Bezirksebene beseitigt, auf der Kreisebene aber erhalten bleiben, und die neuen Länder würden tatsächlich die Bezirksgrenzen verewigen. Die von den Bezirksgrenzen willkürlich zerschnittenen oder von ihren alten gewachsenen Verbindungen abgeschnittenen Gebiete blieben weiterhin in dem 1952 geschaffenen Zustand.

Beispiele: Das Altenburger Land käme zu Sachsen und nicht wieder zu Thüringen. Die seit Jahrhunderten als einheitlicher Territorialkomplex bestehende Oberlausitz würde zwischen die beiden Länder Brandenburg und Sachsen aufgeteilt. Das gleiche würde für die stets zu Brandenburg gehörig gewesenen Landschaften Prignitz und Uckermark gelten, die teilweise oder ganz zu Teilen Mecklenburgs würden.

Mit der Variante A wird demzufolge nicht der Zweck erreicht, die alten Länder im vollen Umfang wiederherzustellen und allen Bewohnern eines Landes die Identifizierung mit diesem Lande zu ermöglichen. In einem künftigen deutschen Bundesstaat würden sich diese fünf DDR-Länder in folgender Weise plazieren (Einwohner in Tausend):

Nordrhein-Westfalen 17 200 Bayern 10 800

Baden-Württemberg 9 200 Niedersachsen 7 200 Hessen 5 500 5 000 Sachsen Rheinland-Pfalz 3 700 Berlin 3 100 Berlin 3 000 Sachsen-Anhalt 2 700 Brandenburg Schleswig-Holstein 2 600 2 500 Thüringen 2 100 Mecklenburg Hamburg 1 800 Saarland 1 200 Bremen 700

Aus dieser Übersicht geht hervor, daß die aus den jetzigen Bezirken formierten DDR-Länder im mittleren und unteren Bereich der Größenordnung rangieren würden. Im Verhältnis zu den jetzigen Ländern der Bundesrepublik sind sie wesentlich kleiner. Das gesamtpolitische Gewicht, das die DDR-Länder in den künftigen deutschen Bundesstaat einzubringen hätten, wird demzufolge nicht allzu groß sein. Ferner wird in einem Drittel aller deutschen Länder dann nur ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands leben. In der Ländergliederung nach Variante A liegt also auch eine deutliche Struktur-schwäche gegenüber den starken Ländern des Westens. Zweifellos wäre die Neubildung der Länder nach diesem Modell die schnellste Art und Weise, doch würde dies nicht die Berücksichtigung der zahlreichen in den letzten Wochen und Monaten aufgetretenen Anregungen, Vorschläge und Wünsche gestatten. Die Auffassung, daß nach der Formierung der Länder noch Korrekturen an der Abgrenzung möglich seien, muß Bedenken hervorrufen, denn es hat sich in ähnlichen Fällen immer erwiesen, daß provisorische Regelungen sehr bald endgültigen Charakter annehmen. So wäre auch hier zu befürchten, daß das Provisorium bereits unabänderliche Tatsachen schaffen würde. Vor allem wäre es kaum denkbar, daß ein auf diese Weise geschaffenes Land nachträglich wieder aufgelöst würde. 2. Variante B: Die Wiederherstellung der Länder von 1952

Es werden die bis 1952 vorhanden gewesenen Länder in ihrem damaligen Umfang wiederhergestellt.

Mit dieser Lösung müßte auch die Wiederherstellung der alten Land-und Stadtkreise einhergehen, was eine wesentliche Verminderung der Zahl der Kreisverwaltungen zur Folge haben würde. Die Gründe dafür sind bereits erörtert worden. Aus den dargelegten Gründen ergibt sich die Notwendigkeit, die Länder in ihrem alten Umfang und ihrer alten Struktur wiederherzustellen, weil dadurch am besten der Zweck erreicht wird, das schlimme Erbe von 40 Jahren SED-Herrschaft zu überwinden und zu demokratischen Verhältnissen zu gelangen.

Die Einwohnerzahlen der Länder nach ihrer alten Abgrenzung würden nur geringe Unterschiede gegenüber einer Neubildung von Ländern in Anlehnung an die bisherigen Bezirksgrenzen aufweisen. Die Feststellung der Strukturschwäche der heutigen DDR-Länder innerhalb des künftigen deutschen Bundesstaates bleibt demzufolge bestehen. 3. Variante C: Grundlegende Neugliederung, kleine Lösung Das Territorium der DDR wird in vier Länder gegliedert, wobei die geschichtlichen Traditionen und die landsmannschaftlichen Zusammenhänge zu berücksichtigen sind.

In diesem Falle wird auf die Wiederherstellung des Landes Sachsen-Anhalt verzichtet, das nur von 1945 bis 1952 bestanden hat. Es ist nur schwer als eine territoriale Einheit zu verstehen und besitzt keinen natürlichen Mittelpunkt, wie sich an der zwischen Halle und Magdeburg strittig gewordenen Frage nach der Hauptstadt zeigt.

Das Land Mecklenburg ist seit rund tausend Jahren eine landschaftlich-politische Einheit, die von einem eigengeprägten Menschenschlag bewohnt wird. Es besitzt eine vorwiegend agrarische Wirtschaftsstruktur, die Küste mit ihren Häfen gibt dem Land einen zusätzlichen Schwerpunkt. Die Wiederherstellung dieses Landes hat einen unbestreitbaren Sinn in jeder Hinsicht, zumal sich auch eine genügend große Fläche für dieses Land ergibt. Der westlich der Oder gelegene Teil Pommerns wird, wie es bis 1952 der Fall war, mit Mecklenburg vereinigt, weil er zur Bildung eines selbständigen Landes zu klein ist. Wenn sich in der Bevölkerung Vorpommerns der Wunsch ergibt, eine eigene Tradition aufrechtzuerhalten, dann kann das mit Hilfe kultureller Autonomie und provinzialer Selbstverwaltung geschehen.

Das Land Brandenburg wird in seinem historischen Umfang wiederhergestellt, wie er bis zum Jahre 1815 bestanden hat. Der altbrandenburgische Teil der erst 1815 errichteten preußischen Provinz Sachsen wird wieder mit Brandenburg vereinigt, d. h. die seit dem 12. Jahrhundert brandenburgische Alt-markund der seit 1648/80 zu Brandenburg gehörige Raum um Magdeburg und Halberstadt.. Die preußische Provinz Sachsen wird demzufolge aufgelöst. Sie war ein durchaus künstliches Gebilde und ein Ergebnis preußischer Eroberungspolitik, die Deutschland in zwei Weltkriege mit katastrophalem Ausgang hineingeführt hat. Es besteht kein Interesse, in einem künftigen deutschen Bundesstaat territoriale Reste eines Staatswesens zu konservieren, das zielstrebig an der Ausschaltung des föderalen Prinzips gearbeitet und dem absoluten Zentralismus die Bahn gebrochen hat. Der Magdeburg-Berliner Raum stellt eine naturräumliche Einheit dar, jede darin aufgerichtete Grenze administrativer Art muß willkürlich und letztlich ohne tieferen Sinn bleiben. Ein auf diese Weise geschaffenes Land Brandenburg stellt sich als ein ansehnliches, wirtschaftlich leistungsfähiges Territorium mit einer weitgehend einheitlichen Bevölkerung dar; seine Wirtschaft ist bei starker Landwirtschaft mit wichtigen Industriestandorten versehen.

Die Niederlausitz, die im Jahre 1815 der preußischen Provinz Brandenburg zugeordnet wurde, wird dem Land Sachsen angeschlossen, wie es dem Wunsch der dort lebenden sorbischen Bevölkerung entspricht. Die von dieser Seite geltend gemachten Gesichtspunkte sind von ernst zu nehmender Natur. Sie stützen sich auf die Grundsätze eines neu aufgetretenen europäischen Volksgruppenrechts, wie es von internationalen Organisationen zum Schutz bedrohter Sprachen, Kulturen und Minderheiten vertreten wird. Dazu gehört die Forderung, das angestammte Heimatgebiet zu erhalten und vor Verfremdung und verwaltungsmäßiger Zersplitterung zu schützen. Dieser Sachverhalt trifft genau auf die sorbische nationale Minderheit zu. die bis 1815 in der Ober-und Niederlausitz zum sächsischen Staat gehört hat und erst in jenem Jahre durch die preußische Annexion aufzwei Staaten aufgeteilt worden ist. Die bevorstehende Neugliederung der DDR bietet zum ersten Male die Gelegenheit, jene Entscheidung zu korrigieren und alle Teile des sorbischen Volkes in einem einzigen Lande zu vereinen. Wenn die Sorben auch infolge der industriellen Wanderungsbewegungen der letzten hundert Jahre in ihrer Heimat zur Minderheit geworden sind, so sind sie doch die ursprünglichsten Bewohner dieses Gebietes.

Die Gliederung der deutschen Länder würde nach der Variante C folgende Rangordnung ergeben:

Nordrhein-Westfalen 17 200 Bayern 10 800 Baden-Württemberg 9 200 7 900 Sachsen Niedersachsen 7 200 Hessen 5 500 Rheinland-Pfalz 3 700 Berlin 3 100 Berlin 3 000 Brandenburg Schleswig-Holstein 2 600 2 500 Thüringen 2 100 Mecklenburg Hamburg 1 800 Saarland 1 200 Bremen 700 4. Variante D: Grundlegende Neugliederung, große Lösung Das Territorium der DDR wird in drei Länder gegliedert, wobei die geschichtlichen Traditionen, die naturräumlichen Gegebenheiten und die wirtschaftlichen Strukturen, die landsmannschaftlichen Zusammenhänge und die Erfordernisse gegenwärtiger politisch-administrativer Aufgaben zu berücksichtigen sind.

Mit der Neubildung von Ländern wird ein für die Zukunft stabiler Rahmen gesetzt, der in einem föderal strukturierten Staat von erheblicher Bedeutung ist und die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten in starkem Maße mitbestimmt. Jetzt wird möglicherweise darüber entschieden, ob die heutigen DDR-Länder in Zukunft zu den armen, kleinen, unterstützungsbedürftigen, auf den Finanzausgleich angewiesenen Ländern gehören, oder ob sie starke regionale Einheiten darstellen, die im Gesamtgefüge des deutschen Bundesstaates einen guten Platz einnehmen. Nicht umsonst haben sich die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg aus mehreren kleineren Ländern zu einer größeren Einheit zusammengeschlossen. Die Vereinigung von Baden und Württemberg könnte als Modell für eine Vereinigung von Sachsen und Thüringen angesehen werden, wenn man an die ähnliche Wirtschaftsstruktur der beiden Gebiete denkt und an den Nutzen, den ein solcher Zusammenschluß für das hochleistungsfähige Land Baden-Württemberg gebracht hat.

Im Anschluß an diese Überlegungen ergibt sich eine territoriale Gliederung in folgende drei Länder: Mecklenburg:

2, 1 Millionen Einwohner, 26 000 km 2 Brandenburg:

3, 0 Millionen Einwohner, 33 000 km 2

Sachsen-Thüringen:

10, 4 Millionen Einwohner, 50 000 km 2.

Das Land Sachsen-Thüringen füllt einen von der Natur vorgezeichneten Raum zwischen dem Erzgebirge, dem Thüringer Wald, dem Harz und dem Fläming aus und deckt sich weitgehend mit dem Flußgebiet der Saale und mittleren Elbe. Dieser Naturraum ist bereits einmal mehrere Jahrhunderte lang auch eine politische Einheit gewesen, als er unter der Herrschaft des Hauses Wettin in zielstrebiger territorialer Aufbauarbeit zu einem kraftvollen Territorialstaat entwickelt wurde, der in der deutschen Reichspolitik eine führende Rolle spielte. Die unglücklichen, dynastisch begründeten Länderteilungen im Hause Wettin und die rücksichtslose preußische Eroberungspolitik haben diesen Territorialstaat zerstückelt und bis auf fünf Restgebilde im Jahre 1918 verkleinert. Über die willkürlich gezogenen Grenzen hinweg ist dieser Raum infolge der industriellen Entwicklung zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet zusammengewachsen, für das schon während der Weimarer Republik ein politisch-administrativer Zusammenschluß geplant wurde. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, da Fehler der Vergangenheit korrigiert werden können, indem dieser Raum in einem Lande zusammengefaßt wird. Hier hat sich seit Jahrhunderten ein gesellschaftliches System ausgebildet, das von einem starken Anteil bürgerlicher Kräfte, von liberalen und demokratischen Traditionen und einer hohen Entfaltung gewerblich-industrieller Kräfte bestimmt war. In diesem Raum befindet sich ein Großteil der Bevölkerung, der gewerblich-industriellen Produktivkräfte, der Bildungseinrichtungen und der Kulturstätten innerhalb der DDR. Es erscheint in höchstem Maße sinnvoll, dieses weitgehend einheitlich strukturierte Gebiet auch im künftigen deutschen Bundesstaat in einem Lande zu vereinigen und dadurch seine wirtschaftliche und kulturelle Leistung geschlossen in das „Konzert“ der deutschen Länder einzubringen. Wenn es die Bevölkerung dieses Landes begehren sollte, könnten die besonderen Traditionen von Sachsen und Thüringen durch eine Art provinzialer Selbstverwaltung nach dem Vorbild von Rheinland und Westfalen aufrechterhalten werden. Das ehemalige Land Anhalt würde bei der Verwirklichung der Variante D, ebenso wie schon bei C, auf die beiden Länder Brandenburg und Sachsen aufgeteilt, da es keine Gesichtspunkte für eine WiederHerstellung seiner territorialen Selbständigkeit gibt.

Die Gliederung der deutschen Länder würde nach der Variante D folgende Rangordnung ergeben: Nordrhein-Westfalen 17 200 Bayern 10 800 10 400 Sachsen-Thüringen Baden-Württemberg 9 200 Niedersachsen 7 200 Hessen 5 500 Rheinland-Pfalz 3 700 Berlin 3 100 Berlin 3 000 Brandenburg Schleswig-Holstein 2600 2 100 Mecklenburg Hamburg 1 800 Saarland 1 200 Bremen 700 Bei dieser Gliederung würden die drei DDR-Län-der gleichmäßig auf den oberen, den mittleren und den unteren Bereich in der Größenordnung der deutschen Länder verteilt sein. Das Land Mecklenburg würde dem Land Schleswig-Holstein entsprechen, das Land Brandenburg würde der Einwohnerzahl nach im Lande Rheinland-Pfalz, seiner Raumstruktur nach im Lande Niedersachsen sein Gegenüber sehen können, während das Land Sachsen-Thüringen als drittgrößtes deutsches Bundesland ein beachtliches Gegengewicht zu den führenden Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern darstellte und im Lande Baden-Württemberg seinen annähernd gleichgroßen und gleich strukturierten Partner fände. Eine solche Neuordnung könnte nicht das Gefühl einer Vereinnahmung der DDR durch die jetzige Bundesrepublik hervorrufen, sondern im Gegenteil für Ausgewogenheit und Gleichrangigkeit sowie dafür sorgen, daß die Bevölkerung der heutigen DDR im künftigen deutschen Bundesstaat durch starke territoriale Institutionen vertreten sein wird.

VIII. Ergänzende Maßnahmen

Es wird nicht möglich sein, mit irgendeiner der vorgestellten Varianten oder einer anderen denkbaren Lösung alle in der Öffentlichkeit aufgetretenen Bestrebungen und Wünsche zu erfüllen. Die praktischen Notwendigkeiten einer zweckmäßigen Territorialgliederung lassen sich mit eng begrenzten Vorstellungen nicht in Einklang bringen, so verständlich und berechtigt diese auch sein mögen. Deswegen ist es wichtig, auf weitere Möglichkeiten territorial begründeter Eigenständigkeit hinzuweisen, die zwar nicht auf der Ebene der Länder realisierbar sind, aber innerhalb eines Landes bestimmte Räume, Landschaften, Volksgruppen oder geschichtlich bedingte Gebietseinheiten mit einer individuellen Ausprägung konstituieren können. Die Praxis des bürgerlich-liberalen Staates bietet in dieser Hinsicht eine Reihe von Modellen.

Wenn die künftigen Länder wieder — wie vor 1945 und wie die jetzigen westdeutschen Bundesländer — in Regierungsbezirke gegliedert werden, dann ergibt sich damit eine Möglichkeit, derartige Gebietseinheiten zu schaffen, die ein gewisses Eigenleben kleinerer Landschaften oder Volksgruppen gewährleisten. Eine solche Lösung würde sich beispielsweise für Vorpommern anbieten, dessen Eigenständigkeit innerhalb des Landes Mecklenburg auf diese Weise gesichert werden könnte.

An zweiter Stelle kommt die Einrichtung besonderer landschaftlicher Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb eines Landes in Frage. Als Beispiel kann die Aufteilung des Landes Nordrhein-Westfalen in die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen herangezogen werden, diejeweils im Umfang der alten Provinzen bestehen und beachtliche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, namentlich auf dem Gebiet von Bildung, Kultur und Sozial-fürsorge. Auch Parteien und andere gesellschaftliche Vereinigungen können sich in dieser mittleren Ebene organisieren, wenn ihnen die Landesebene zu großflächig ist. Bei der großen Bedeutung, die im liberalen Staat den freien Zusammenschlüssen der Bürger zukommt, sind solche sich selbst verwaltende Gebietskörperschaften geeignete Mittel zur Bewahrung landschaftlicher Eigenart. Falls es zu der in Variante D vorgeschlagenen großen Lösung kommen sollte, könnten etwa Sachsen und Thüringen innerhalb eines einheitlichen Landes zwei solche Landschaftsverbände bilden oder kann die Alt-mark innerhalb des vergrößerten Landes Brandenburg ihre Selbständigkeit aufrechterhalten.

Eine dritte Form bietet die Kulturautonomie, die von Landschaften, Volksgruppen oder nationalen Minderheiten in Anspruch genommen werden kann. Hierbei geht es um Möglichkeiten, eine Ei-53 genständigkeit in bezug auf Sprache, Konfession oder Brauchtum zu bewahren und öffentlich darzustellen. Derartige Regelungen können für die sor-bische Bevölkerung in den beiden Lausitzen und für die römisch-katholische Bevölkerung des Eichsfeldes vorgesehen werden.

IX. Schlußüberlegungen

Die bevorstehende territoriale Neugliederung unseres Landes ist eine Gelegenheit, wie sie nur selten in der Geschichte geboten wird. Sie muß als wirklicher Neuanfang genutzt werden, um eine für die Zukunft tragfähige Territorialstruktur zu schaffen, in der die vielfältigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben bewältigt werden können und das föderale Prinzip eine gesunde Grundlage erhält. Es wäre ein schwerer Fehler, diese Chance zu verspielen, indem ein enges Denken lediglich die Wiederherstellung von Ländern herbeiführen würde, die durch dynastische Zufälligkeiten und machtpolitische Willkür geschaffen worden sind. Die künftigen Länder auf dem Boden der heutigen DDR sollen nicht bloße Verwaltungseinheiten sein, nicht nur eine Zusammenfassung von Bezirken. Sie müssen lebensfähige wie leistungsfähige Staatsgebilde sein, in denen freigewählte Volksvertretungen und demokratisch zusammengesetzte Regierungen politische Verantwortung ausüben können. Es müssen Gebietseinheiten sein, die sich im wirtschaftlichen Wettbewerb behaupten und zum Wohl ihrer Bürger wirken können. Es müssen landschaftliche Gebilde sein, die der Mensch mit Verstand und Herz begreifen kann, mit denen er sich zu identifizieren vermag und die ihm ein Gefühl der Zugehörigkeit geben.

Die Bürger der DDR müssen sich ernsthaft überlegen, ob sie künftig in drei, vier oder fünf Ländern leben wollen, ob sie sich drei, vier oder fünf Haupt-städte und ebensoviele Landesregierungen und Landtage leisten wollen und leisten können. Die vier Länder nach der Variante C und die drei Länder nach der Variante D beruhen in ihrer Abgrenzung auf sehr alten Traditionen und entsprechen damit dem Bedürfnis des Menschen nach geschichtlicher Tiefe. Sie zielen aber auch auf die Notwendigkeit moderner staatlicher Ordnung ab. Sie liegen somit im Spannungsfeld von Tradition und Fortschritt, in dem auch die westdeutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen entstanden sind. Sie beruhen auf Verwaltungsstrukturen des 19. Jahrhunderts, die daraufhin befragt werden müssen, ob sie noch für das 21. Jahrhundert tauglich sind. Die jetzt zu schaffende Territorial-struktur braucht Einheiten, die auch dem bevorstehenden nächsten Jahrhundert angemessen sind. Die Variante D entspricht diesen Bedingungen.

Die Gesellschaft der DDR sollte den Mut haben, eine große Lösung der jetzt vor ihr stehenden Aufgabe hinsichtlich der territorialen Neugliederung herbeizuführen; sie sollte an das deutsche Vaterland in seiner Gesamtheit denken und sich darin den ihr angemessenen Platz sichern. Es sollte eine Lösung herbeigeführt werden, die die Länder auf dem Gebiet der heutigen DDR in der künftigen gesamtdeutschen Bundesrepublik nicht von vornherein unterstützungsbedürftig macht, sondern ihnen eine Stärke gibt, mit der sie im Konzert der deutschen Länder einen guten Stand haben werden.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Karlheinz Blaschke, Dr. phil. habil., geb. 1927; Dozent am Theologischen Seminar Leipzig; Mitglied der Historischen Kommission der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Veröffentlichungen u. a.: Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958; Obersachsen und die Lau-sitzen, in: Territorien-Ploetz, Geschichte der deutschen Länder, Würzburg 1964; (Mitarbeit) Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, Bd. 8: Sachsen. Bd. 11: Sachsen-Anhalt, Stuttgart 1965 und 1975; Die Verwaltung in Sachsen und Thüringen, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrsg. von K. G. A. Jeserich, Bd. 2— 4, Stuttgart 1983— 1985.