Herausforderungen und Möglichkeiten einer kommunalen Arbeitsmarktpolitik
Dieter Eißel
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Zusammenfassung
Die regionalen Unterschiede von Wirtschaftsdynamik, Arbeitslosigkeit und Armut (Sozialhilfe) haben die Kommunen mit neuen Herausforderungen konfrontiert und zu vielfältigen neuen Ansätzen einer regionalen Beschäftigungspolitik geführt. Überwiegend handelt es sich dabei jedoch um Abwehrmaßnahmen, die angesichts der beschäftigungspolitischen Abstinenz der Bundespolitik und der Verlagerung der sozialen Folgekosten der Massenarbeitslosigkeit auf die kommunale Ebene entstanden sind. Es spricht jedoch vieles dafür, daß dezentrale Ansätze der Krisenbekämpfung einen höheren Stellenwert erhalten sollten. Die ökologischen und sozialen Probleme, die Struktur des Arbeitsmarktes und die spezifische Infrastruktur einer Region verlangen nach angepaßten Schritten eines qualitativen Wachstums. Trotz der im Durchschnitt vorhandenen finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen sind jedoch die Problemregionen nicht aus eigener Kraft in der Lage, ihre eigenen Entwicklungspotentiale zu fördern. Der Bund darf daher nicht aus seiner Verantwortung für eine „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ entlassen werden. Er muß eine Finanzreform fortsetzen, welche die grundgesetzlich garantierte kommunale Autonomie materiell einlöst. Die Kommunen selbst haben jedoch auch unter schlechten Finanzbedingungen die Möglichkeit, insbesondere mittels organisatorischer Reformen qualitative Beschäftigungssicherung durch eine integrierte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik voranzubringen. Innerhalb dieser Konzeption haben die örtlichen Gewerkschaftsorganisationen einen wichtigen Stellenwert, aber auch eine schwierige Aufgabe. Wie bestehende Initiativen zeigen, hängt es weitgehend von ihnen ab. ob es gelingt, durch betriebs-und kommunalpolitische Aktivitäten die Beschäftigungsinteressen der Arbeitnehmer mit den lokalen Bedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere im Umwelt-und Sozialbereich, zu verknüpfen und entsprechenden Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben.
„Mittlerweile ist die Frage, wer einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz erhält oder wie die Chancen auf berufliche Karriere, auf Arbeitszufriedenheit und auf ein gesichertes Einkommen stehen, zunehmend davon abhängig, wo man wohnt.“
Die langanhaltende Beschäftigungskrise, die Abstinenz der Bundesregierung in bezug auf die Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen und die regional sehr unterschiedliche Entwicklung des Arbeitsmarktes haben in letzter Zeit zu neueren Ansätzen einer „lokalen Beschäftigungspolitik“ geführt. Die Bandbreite lokaler Beschäftigungspolitik umfaßt mehr als nur neue Programme und Organisationen, die unmittelbar versuchen, für Arbeitslose Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch auf der Angebotsseite, d. h.der kommunalen Wirtschaftsförderung, hat es neue Entwicklungen gegeben, die über konventionelle Wege (Zinsverbilligung. Bürgschaften, Ansiedlungspolitik) hinausgehen. Es geht u. a. um die Förderung neuer Betriebsformen (alternativer Sektor/selbstverwaltete Betriebe), um neue Wege der Sanierung unter Beteiligung der Betroffenen, um Wiedernutzung
II. Kommunaler Handlungsbedarf
1. Arbeitslosigkeit als Herausforderung in der Region
I. Einleitung
Abbildung 16
Tabelle 2: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (GV) 1980— 1988
Quelle: Hanns Karrenberg/Engelbert Münstermann. Gemeindefinanzbericht 1988, in: Der Städtetag. (1988) 2, S. 110.
Tabelle 2: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (GV) 1980— 1988
Quelle: Hanns Karrenberg/Engelbert Münstermann. Gemeindefinanzbericht 1988, in: Der Städtetag. (1988) 2, S. 110.
Arbeitslosigkeit konzentriert sich mehr und mehr nicht nur auf bestimmte Personengruppen, sondern auch auf bestimmte Regionen in der Bundesrepublik. von Industriebrachen und den Bau von Gründer-und Technologiezentren
Wenn in letzter Zeit eine Renaissance der Politik „von unten“ beobachtbar ist, dann drückt sich darin auch eine Abkehr von staatlicher Autorität und ein Demokratisierungsprozeß aus, den vor allem die Bürgerinitiativen mit ihrer Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung in Gang gesetzt haben Parallel dazu hat auf betrieblicher Ebene — ausgelöst durch drohende Massenentlassungen — ebenfalls eine Diskussion begonnen, in der die Belegschaften und Gewerkschaften zunehmend mehr Einflußmöglichkeiten auf die Produktionsziele fordern. In betrieblichen Arbeitskreisen werden regionalspezifische technische Lösungen insbesondere im Umweltbereich für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze gesucht. Diese fruchtbaren Ansätze dezentraler Problemlösung gilt es zugunsten einer Realisierung von örtlichen Arbeits-Umweltprogrammen zusammen-zubringen, vor allem, wenn örtliche Ansätze mehr bleiben sollen als symbolhafte Wege qualitativer Beschäftigung.
Es sind dabei nicht länger nur die ländlichen Regionen in Ostfriesland, Ostbayern und dem Zonenrandgebiet, die von Arbeitslosigkeit überproportional betroffen sind, sondern auch die Küstenregion und die Montanreviere. „Die Skala der Arbeitslosigkeit reichte Ende Dezember 1987 auf der Ebene der Länder von 5, 3 Prozent in Baden-Württemberg bis 15. 5 Prozent in Bremen.“ Im Ruhrgebiet waren mehr Menschen arbeitslos als in Baden-Württemberg insgesamt. Hamburg und Köln meldeten mehr Arbeitslose als Hessen. Bezogen auf die Städte lag Ende Dezember 1987 die registrierte Arbeitslosigkeit in Göppingen mit 3, 8 Prozent am niedrigsten und in Leer mit 21. 9 Prozent am höchsten Die regionalen Disparitäten, die sich in den achtziger Jahren weiter verschärft haben schränken unspezifische globale Anti-Krisenstrategien in ihrer Wirksamkeit ein. Beschäftigungspolitik, die bisher als Domäne des Bundes galt, konfrontiert die Städte mit neuen Herausforderungen, die es bisher in dieser Form in der Bundesrepublik nicht gab. Die vielfach publizierten neuen Ansätze in den Kommunen, die darauf reagierten, dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine große Zahl von Kommunalpolitikern auch heute noch eine Verantwortung gegenüber der Arbeitsmarktentwicklung mit dem Hinweis auf die Bundeszuständigkeit und die leeren Kassen ablehnt Aber auch jene Kommunen. die sich verantwortlich gegenüber der örtlich sichtbaren Arbeitslosigkeit zeigten, handelten überwiegend nicht aufgrund einer durchdachten dezentralen strategischen Alternative. Haupttriebfeder war vielmehr die Einschätzung, daß die Bundespolitik wenig hilfreich ist und die Kommunen zunehmend mit den Folgeproblemen der Massenarbeitslosigkeit belastet werden. „Kommunale Arbeitsmarkt-und Beschäftigungspolitik ist. so gesehen. ein Akt politischer Notwehr oder Selbsthilfe und zugleich ein Akt der Bekämpfung eines sozialen Notstandes, der auf kommunaler Ebene am sichtbarsten und spürbarsten aufbricht.“ 2. Kommunaler Investitionsbedarf zur Sanierung der Umwelt Smog-Gefährdungen in bestimmten Regionen, dringender werdende Sanierungsarbeiten im Bereich der Altlasten und der Kanalisation, die Sicherung von Trinkwasser mit ausreichender Qualität und nach wie vor vielfältige Aufgaben in der ökologischen Stadterneuerung und im Energiebereich verdeutlichen, daß die Kommunen mit unterschiedlichem Gewicht vielfältige Zukunftsaufgaben haben. Von einer Sättigung des Investitionsbedarfs kann keine Rede sein. Die Investitionsausgaben dürfen dabei nicht in einer engen betriebswirtschaftlichen Sicht nur als Belastung des Haushalts gesehen werden. Wenn z. B. in den besonders von Smog gefährdeten Städten (Ruhrgebiet/RheinMain/Saarland/Großstadtzentren in Bayern) Verkehrseinschränkungen. Betriebsschließungen und Drosselungen der Produktion notwendig wer-den. dann summieren sich die Folgekosten der Luftverschmutzung — neben den gesundheitlichen Schäden — in beachtlicher Höhe. Hinzu kommen auch wirtschaftlich nicht unbedeutende Imageschäden ganzer Regionen Insgesamt lassen sich Schätzungen anstellen, die anzeigen, daß der ökonomische Nutzen von Umweltmaßnahmen wesentlich höher ist als der Schaden durch unterlassene Maßnahmen
Dies gilt sicherlich auch für die rund 36 000 Deponie-Standorte. die 1984/85 als Zwischenergebnis einer Erfassungsaktion der Bundesländer gezählt wurden Nicht nur aus Gesundheitsgründen, sondern auch wegen der finanziellen Folgen höchst bedenklich wird es, wenn — wie bereits geschehen — eine Stadtverwaltung Häuser auf belasteten Böden bäuen läßt und die sorglos angenommene Unbedenklichkeit sich hinterher als schwerer Fehler herausstellt Obwohl noch viele Forschungsfragen und auch die mögliche Regelung der Finanzierung offen sind muß damit gerechnet werden, daß die Kommunen — trotz Einklagen von staatlichen Zuschüssen und der Suche nach den Verursachern — einen beachtlichen Teil der insgesamt auf 15 bis 50 Mrd. DM geschätzten notwendigen Ausgaben für die Sanierung selbst tragen müssen Daß der Bund bisher nicht gewillt ist, sich an der Finanzierung der Altlastensanierung zu beteiligen. zeigt der Förderkatalog des 5 Mrd. DM umfassenden kommunalen Kreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das diesen Bereich ausklammert. „Hier möchte sich der Bund . , . offenbar nach wie vor nicht in die finanzielle Mitverantwortung drängen lassen, die u. E. dringend geboten wäre.“
Ein hoher Investitionsbedarf ergibt sich auch aufgrund des maroden Zustands der öffentlichen Kanalisation.deren Gesamtlänge (1983) 270 000 km beträgt. „Neben den in den nächsten Jahren noch durchzuführenden Neuanschlüssen von Gemeinden an die Sammelkanalisation bereiten den Gemeinden umfangreiche Erneuerungsarbeiten zunehmend finanzielle Probleme. Diese Erneuerungsarbeiten im Kanalisationsnetz sind erforderlich, da Leckagen ein verstärktes Eindringen von Schadstoffen in den Untergrund ermöglichen, die zur Verschmutzung des Grundwassers beitragen können.“
Zunehmende Schwierigkeiten macht auch die Aufbereitung von Trinkwasser. So haben die Belastungen des Rheins, giftige Abwässer der Industrie und die steigende Nitratbelastung des Grundwassers vor allem als Folge landwirtschaftlicher Produktion z. B. alle zwölfWasserwerke in Köln vor große Probleme gestellt, eine ausreichende Qualität des Trinkwassers zu sichern Präventiver Gewässerschutz vor Ort wäre dringend geboten, aber den Ämtern fehlt es an Personal zur Überwachung der Schutzzonen, zur Beobachtung des Grundwassers. Kontrolle der Bäche, Teiche und Kiesgruben, zur Bearbeitung von „Schadensfällen“ und wasser-rechtlichen Beurteilung von Anträgen. Defizite bestehen auch in der Datenerfassung
Sicherlich kommt es darauf an. in allen diesen Bereichen deutlich mehr zu investieren. Mehr Umweltschutzmaßnahmen lassen sich jedoch auch dann voranbringen, wenn die kommunalen Kassen relativ leer sind. Dies gilt vor allem — mehrfach nachgewiesen — im Energiebereich. Als nachahmenswertes Beispiel kann in diesem Sektor Saarbrücken gelten. Hier ist es mit einem breit angelegten. auch die Bürger einbeziehenden Konzept gelungen. nicht nur die Emissionen zu verringern, sondern auch Energiekosten einzusparen. Ohne diese Einsparungen, insbesondere durch den Ausbau der kostengünstigen Fernwärmeversorgung, hätte die Stadt z. B 1986 über 3 Mio. DM mehr für Heizkosten bezahlen müssen. Da auch der kommunale Stromverbrauch von 1980 bis 1986 um rund 15 Prozent zurückging, konnte der städtische Haushalt über zusätzliche Finanzreserven verfügen
Daß von einer rationellen Energieverwendung erhebliche Beschäftigungseffekte ausgehen, ist in der Literatur hinreichend belegt So rechnen Garn-reiter u. a. damit, daß durch Wärmedämmung, den Ausbau von Fernwärme, industrielle Kraft-Wärme-koppelung und durch den Bau von Blockheizkraftwerken von 1983 bis 1995 jährlich über 100 000 Arbeitsplätze geschaffen werden können; der erforderliche Investitionsbedarf wird dabei auf rund 5 Mrd. DM geschätzt
Wegen der entscheidenden Bedeutung des Energie-verhaltens von Bürgern und Betrieben kommt es in den Städten darauf an, Informationslücken durch breite Beratungsangebote abzubauen. So zeigte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes in 13 Betrieben der Textilindustrie, daß selbst bei Zugrundelegung strengster Wirtschaftlichkeitskriterien im Wärmebereich 66 Prozent und im Strombezug 17 Prozent an Energiesparpotentialen bestehen. Insgesamt ergibt sich ein Sparpotential von 52 Prozent, wenn die zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen ergriffen werden. „Die in der Textilindustrie festgestellten Ergebnisse dürften sich zumindest qualitativ auf weite Bereiche der übrigen mittelständischen Industrie übertragen lassen.“ Trotz der vielen Vorteile wird die inzwischen einhellig akzeptierte Möglichkeit der Energieeinsparung nicht optimal genutzt. Hier eröffnet sich also ein breites Betätigungsfeld auch für finanz-schwächere Kommunen, um zumindest zunächst einmal die kostenmäßig kaum ins Gewicht fallende Beratung zu intensivieren. Auch ließen sich — wie z. B. in Kassel oder Saarbrücken — die Sparkassen unter Verdeutlichung ihres regionalen Auftrages zur Finanzierung heranziehen
Die Liste der kommunalen Aufgaben ließe sich noch weiter ergänzen, wenn man z. B. Verkehrsberuhigung. ökologische Stadterneuerung, abfallwirtschaftliche Zukunftsmaßnahmen und ähnliches mehr berücksichtigt. Die Finanzierung kann und darf dabei nicht zum Hemmnis werden, vor allem dann nicht, wenn man Refinanzierungseffekte und die Verantwortung von Bund und Ländern einbezieht. „In den einzelnen Kommunen liegen nicht nur die Probleme, sondern auch die Lösungsmöglichkeiten, die weiterentwickelt werden müssen.“ Der Zusammenhang von Umweltsanierung und Beschäftigungssicherung muß vor Ort zu Konsequenzen führen In einer Befragung zeigte sich, daß nur elf Prozent der Bürger davon überzeugt waren, daß politisch alles Notwendige getan wird, um der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten Der Handlungsbedarf wird demnach auch von einer breiten Öffentlichkeit gestützt und gefordert. 3. Personaldefizite im öffentlichen Dienst Berücksichtigt man die prognostizierte demographische Entwicklung, dann ist damit zu rechnen, daß der Anteil der älteren Bevölkerung absolut und relativ zunimmt. Damit werden die Kommunen mit erweiterten Aufgaben in der Alterssozialpolitik konfrontiert, die schon gegenwärtig unzureichend ist
Auch zur Betreuung der Jüngsten fehlt Personal, wobei allerdings (wie im Alten-Bereich) neben den Städten auch Freie Träger zuständig sind. Folgt man den Bedarfsangaben von Tofaute dann könnten z. B. in den Kindergärten und -tagesstätten rund 30 000 zusätzliche Stellen geschaffen werden (nur eine zusätzliche Stelle pro Einrichtung). Hierdurch könnte verhindert werden, daß wegen Urlaub. Krankheit und Weiterbildung die Gruppen zu groß würden. Betrachtet man die tatsächlichen Belastungen in den Krankenhäusern und den Bedarf im rehabilitativen und psychiatrischen Bereich, so ist davon auszugehen, daß im Gesundheitssektor rund 20 000 zusätzliche Stellen zu schaffen wären
Wie bereits angedeutet, summiert sich auch für den Umweltschutz, d. h. in der Gewerbeaufsicht, der Abfallwirtschaft. Wasservorsorge, Landschafts- pflege und nicht zuletzt bei der Überwachung von Emissionen gleichfalls ein erheblicher Bedarf an kommunalem Personal in den entsprechenden Umweltbehörden. Vorliegende Schätzungen reichen bis zu 100 000 Stellen
Zusätzlich ergeben sich neue Anforderungen, wenn den Forderungen nach einem lebenslangen Lernen auf kommunaler Ebene durch Ausbau der Volkshochschulen entsprochen würde. Dem Weiterbildungsbedarf wird sicherlich in der Bundesrepublik bei weitem nicht durch ein zufriedenstellendes Angebot entsprochen Allerdings sollte man die berufliche Weiterbildung nicht als Ersatz für eine aktive Beschäftigungspolitik betrachten, die sich derzeit gern der falschen These unterordnet, daß die Beschäftigungsmisere auf mangelnde Qualifizierung zurückzuführen sei. Weiterbildung kann nur dann zu einer spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes führen, wenn möglichst viele Erwerbstätige für einen längeren Zeitraum (z. B. für drei Monate) an Weiterbildungs-Maßnahmen teilnehmen und der Betrieb während dieser Zeit arbeitslose Arbeitnehmer einstellt. Insgesamt ergibt sich durch eine solche Politik die Notwendigkeit der Aufstockung des Gesamtpersonalbestandes, so daß begrenzte, also Zeitarbeitsverträge vermieden werden könnten
Sicherlich fehlen derzeit noch ausreichende gesetzliche Grundlagen für eine solche Politik. Die Kommunen könnten jedoch schon zuvor durch ein erhöhtes Angebot an Weiterbildung und durch Realisierung derartiger Konzepte im eigenen Verwaltungsbereich und in den kommunalen Betrieben eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. Es geht darum, vor Ort eine zukunftsorientierte Berufsbildung als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung neuer Produktions-und Beschäftigungsstrukturen zu etablieren Nicht zuletzt können die Gemeinden auch Bewegung in die Arbeitszeitpolitik bringen, indem sie durch großzügige Einrichtung von Bildungsurlaub, freiwilliger Teilzeitarbeit u. a. m. auch Fortschritte in der Arbeitszeit-verkürzung beschäftigungssichernd vorantreiben. Nimmt man insgesamt Gesundheits-, Bildungs-und Erziehungs-, Umwelt-und Sozialaufgaben vor Ort ernst, dann zeigt sich, daß der Bedarf am Ausbau des öffentlichen Dienstes noch erheblich ist Gemessen am internationalen Standard vergleichbarer Industrienationen liegen wir ohnehin zurück. 4. Neue Aufgaben der lokalen Wirtschaftsförderung Generell bedarf es einer Umorientierung der lokalen Wirtschaftsförderungspolitik zugunsten der Umsetzung beschäftigungspolitischer Strategien. In einer neueren Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin mußte nicht nur festgestellt werden, daß „nach wie vor die Informationsbasis für lokale Wirtschaftsförderungspolitik relativ gering“ ist Es fehlen beispielsweise exakte Angaben zur Struktur und Entwicklung der lokalen Wirtschaft und insbesondere Bestandsaufnahmen hinsichtlich der beschäftigungspolitischen Ziele. Darüber hinaus ist dieser Bereich auch weitgehend der öffentlichen Kontrolle entzogen, „da die Standortkonkurrenz rasches und diskretes Handeln der einzelnen Gemeinden erfordert“ Subventionsziele und -Wirkungen werden wenig diskutiert und nicht auf ihren Erfolg hin kontrolliert. Überwiegend orientiert sich die lokale Politik der Wirtschaftsförderung auf das schon längst stumpf gewordene Instrumentarium der finanziellen Anreize für Neuansiedlungen. In der Vergangenheit hat diese Politik zur verstärkten Neuansiedlung von Zweigwerken geführt, die in Krisenzeiten wieder geschlossen wurden und so dort die Arbeitslosigkeit vergrößerten.
Die wichtigste Aufgabe einer kommunalen Veränderung in diesem Bereich ist die Überwindung der weitgehend noch existierenden Trennung von Wirtschaftsförderung und Beschäftigungspolitik zugunsten eines integrierten Ansatzes. Bei den Adressaten der Wirtschaftsförderung sind die bisher vernachlässigten unkonventionellen Beschäftigungsinitiativen stärker zuberücksichtigen. Es geht aber auch um neue Strategien der Beschäftigungssicherung bei drohenden Betriebsschließungen und nicht zuletzt um die Intensivierung von Beratungsdiensten. Angesichts der rund 280 Spezialprogramme zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen ist es verständlich, daß weder die einzelnen Betriebe und in vielen Fällen noch nicht einmal die Geldinstitute vor Ort einen Überblick haben können Hier ist demnach ein wichtiges Betätigungsfeld für lokale Wirtschaftsförderung. Erhöhten Handlungsbedarfgibt es auch zugunsten der Unterstützung von Selbsthilfeansätzen, neuen Genossenschaften und anderen Formen unkonventioneller Betriebe.
Trotz der nicht geringen Bedeutung für den lokalen Arbeitsmarkt überläßt man derartige Initiativen weitgehend sich selbst. Angesichts der durchschnittlich schlechten Ausstattung mit Startkapital, unzureichender technischer und kaufmännischer Kenntnisse der Beteiligten und geringen Marketing-Erfahrungen sind die „unkonventionellen“ Beschäftigungsinitiativen in der Regel vom Scheitern bedroht. Die kommunale Wirtschaftsförderung hat jedoch die Möglichkeit, in vielfältiger Weise an der Sicherung derartiger Initiativen mitzuwirken. Dies fängt bei Bürgschaften und Kontaktvermittlung an und reicht — wie bei der konventionellen Wirtschaftsförderung auch — über Unterstützung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel bis hin zur kostengünstigen Überlassung von Betriebs-flächen, -räumen und kommunaler Infrastruktur -Trotz des Streits, „ob es sich hierbei um dauerhafte Arbeitsplätze handelt, die auch von den Arbeitsbedingungen und Entlohnungen her akzeptabel“ sind, sind die deutlichen Beschäftigungsimpulse im Alternativbereich zu unterstützen. Bei der Übertragung von Berliner Befunden ließen sich im Bundesgebiet rund 60 000 bis 80 000 neue Arbeitsplätze schaffen Aber nicht nur wegen der Beschäftigungseffekte allein, sondern vor allem deshalb, weil in derartigen Projekten überwiegend junge, marginalisierte Leute arbeiten, ist die Politik aufgefordert, ihrer Sorge um die Jugendarbeitslo-sigkeit auf diesem Feld Taten folgen zu lassen. Einen nachahmenswerten Weg hat dabei Wiesbaden mit einer Jugendwerkstatt beschritten
Ein weiteres auszubauendes Feld der kommunalen Wirtschaftsförderung stellen öffentliche Unterstützungen bei drohenden Betriebsschließungen dar. Diese sollten auch dann gewährt werden, „wenn es sich um keine kurzfristig rentable und sichere Kapitalanlage handelt, aber um ein betriebswirtschaftlich solide kalkuliertes Projekt, mit dem Arbeitsund Ausbildungsplätze erhalten werden, neue Technologien. Produktionsverfahren und Produkte sozial verträglich entwickelt und realisiert werden können“ Weiterführung von Betrieben durch Belegschaften sollten hinsichtlich der Förderung einen hohen Stellenwert erhalten, „da auch sie zum Erhalt des ökonomischen Bestandes der Region beitragen, eine Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstrukturen bedeuten und Modellcharakter haben können für eine regionsbezogene Beschäftigungspolitik“
Kommunale Wirtschaftsförderung als Bestandteil einer integrierten Politik der Förderung lokaler Entwicklungspotentiale erfordert ein hohes Maß an Kreativität der örtlichen Verwaltungen. Mit den gängigen Mustern des ressortüblichen Verwaltens wird dies nicht zu erreichen sein. Neben entsprechenden organisatorischen Veränderungen ist es jedoch immer wieder die Finanzfrage, die — m. E. vorschnell — neue Ansätze zum Scheitern bringt, bevor sie ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Für eine antizyklische Finanzpolitik hat es aber auch bisher schon im Durchschnitt mehr Spielraum gegeben.
III. Kritik des konventionellen Krisenmanagements
Abbildung 17
Tabelle 3: Kennzahlen zur Finanzlage der Gemeinden im Jahre 1987 in den einzelnen Bundesländern (ohne Stadtstaaten)
Quelle: Deutsche Bundesbank. Monatsbericht April 1988. S. 19.
Tabelle 3: Kennzahlen zur Finanzlage der Gemeinden im Jahre 1987 in den einzelnen Bundesländern (ohne Stadtstaaten)
Quelle: Deutsche Bundesbank. Monatsbericht April 1988. S. 19.
1. Konsolidierung kommunaler Haushalte stattBeschäftigungssicherung Die kommunalen Haushalte haben sich im Durchschnitt der achtziger Jahre prozyklisch verhalten. Wie die Entwicklung der Gemeindehaushalte zeigt (siehe Tabelle 2). gingen die Investitionsausgaben bis 1984 drastisch, d. h. um über 10 Mrd. bzw. rund 25 % zurück. Erst danach gab es wieder einen Anstieg. ohne daß jedoch das Niveau von 1980 erreicht wurde. Folgt man den Modellrechnungen des DIW dann ist unter Berücksichtigung von Ver-keit — mehr Spielraum für die Aufrechterhaltung der kommunalen Investitionstätigkeit gegeben, wenn Prioritäten entsprechend verändert, der bestehende Kreditrahmen ausgeschöpft und alles zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel getan worden wäre Die Nettokreditaufnahme sank von 6, 5 Mrd. DM 1982 auf 1. 1 Mrd. DM 1985 und stieg erst wieder danach moderat an. Wachsende Zins-ausgaben können also nicht als Hemmnis angeführt werden; absolut und relativ gingen sie zurück. 1984 und 1985 erzielten die Kommunen sogar erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einen positiven teuerung und Rationalisierungseffekten schätzungsweise davon auszugehen, daß der Rückgang der kommunalen Investitionen in der ersten Hälfte der achtziger Jahre rund 200 000 bis 250 000 Arbeitsplätze vernichtet hat. Im Durchschnitt hätte es — unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Sozialausgaben als Folgen der Massenarbeitslosig-Finanzierungssaldo Es zeigt sich also, daß die Kommunen im Durchschnitt der Konsolidierung höhere Priorität eingeräumt haben als ihrer Verant-wortung gegenüber dem Arbeitsmarkt Entgegen dem Lob durch die Bundesregierung muß diese „kameralistische“ Haushaltspolitik kritisiert werden. Zudem ist es ein Trugschluß, von Investitionskürzungen einen wesentlichen Abbau des Defizits im Kommunalhaushalt zu erwarten. „Eine konsolidierungsmotivierte Kürzung der öffentlichen Investitionen bringt erheblich weniger Kürzungen des Defizits als vielfach geglaubt, führt aber zu einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“ 2. Regionale Ungleichheit als Herausforderung der Bundespolitik Hinter diesen Gesamtergebnissen verbergen sich große Unterschiede in der Finanzlage der einzelnen Gemeinden. Einerseits gibt es Kommunen, die wegen ihrer günstigen Einnahmesituation kaum Kredite aufnehmen brauchen, andere dagegen sind an der Grenze ihrer Verschuldungsfähigkeit angelangt. „Die großen Städte in strukturschwachen Regionen sind von der Verschlechterung der kommunalen Finanzlage besonders stark betroffen.“ Als Maßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit und damit auch der Kreditaufnahme für Investitionen gilt die sogenannte „freie Spitze“. Sie berechnet sich als Überschuß der laufenden Einnahmen über den laufenden Ausgaben abzüglich der Schuldentilgung. In dieser Hinsicht ergibt sich für die Gemeinden in den einzelnen Bundesstaaten (ohne Stadtstaaten) folgendes Bild:
Während die Gemeinden im Süden der Republik demnach über beachtliche finanzielle Spielräume für eigenfinanzierte Investitionen. Rücklagenbildung und auch Kreditaufnahme verfügten, konnten die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen — durchschnittlich betrachtet — ihren Verwaltungshaushalt noch nicht einmal ausgleichen. Entscheidend für die sehr unterschiedliche Situation ist. daß die Städte in der westlichen Krisenregion im Durchschnitt 20 Prozent ihres Haushaltes für Sozialausgaben aufwenden mußten, während in Bayern und Baden-Württemberg die Gemeinden in diesem Bereich mit durchschnittlich nur elf Prozent (1987) belastet waren Dieser unterschiedliche Grad der finanziellen Beweglichkeit der Gemeinden schlägt vor allem auf das Investitionsverhalten durch: „Während die kommunalen Ausgaben für Sachinvestitionen 1985 bis 1987 jahresdurchschnittlich in Hessen um 11 %. in Bayern um 7, 5 % und in Baden-Württemberg um 6% stiegen, erhöhten sie sich in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein nur um jeweils knapp 2 %; im Saarland sind sie sogar gesunken.“
Die Investitionsfähigkeit der Gemeinden verschlechterte sich züsätzlich dadurch, daß die Länder bei eigenen Haushaltsproblemen dazu neigen, „ihre Probleme durch Kürzungen der Zuweisungen auf ihre Kommunen abzuwälzen“ Es ist aber vor allem der Bund, der angesichts der regionalen Unterschiede von Wirtschaftsdynamik. Arbeitslosigkeit und Armut für eine „Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ zu sorgen hätte. Nicht zuletzt die Albrecht-Initiative im Bundesrat verdeutlichte, daß die Kommunen — vertreten durch das jeweilige Land — nicht länger bereit sind, die außerordentlich starken Zusatzbelastungen durch Sozialhilfe für Arbeitslose von derzeit rund drei Mrd. DM allein zu tragen. Wenn z. B. Dortmund. Kiel oder Braunschweig mehr als das Vierfache pro Einwohner an Sozialhilfe für Ar-beitslose leisten müssen als Nürnberg dann ist die Bundespolitik zur Hilfe aufgerufen.
Albrecht führte aus, daß nach Analysen der norddeutschen Finanzminister der Norden und Westen Jahr für Jahr vier Mrd. DM mehr für Sozialhilfe ausgeben und insgesamt 100 Mrd. DM mehr an Schulden haben als die süddeutschen Länder. Die Bundespolitik trage jedoch nicht zum Ausgleich bei. Im Gegenteil: Sie „ist zur Zeit so organisiert, daß sie die regionalen Disparitäten . . . vergrößert“ Allein bei den Aufträgen von Bundesbahn, Post, Bundeswehrund Bundesforschungsministerium ergibt sich ein jährliches Defizit von über 16 Mrd. DM für die nord-und westdeutschen Länder Auch die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geht an den Problemregionen vorbei, weil sie im Kern auf die „Subventionierung des Kapital-Stocks exportorientierter Produktion ansässiger Unternehmen und sich neu ansiedelnder Unternehmen“ ausgerichtet ist. Die regionale Produktivitätsrangfolge stimmt jedoch nicht mit den Finanz-. Armuts-und Arbeitsmarktproblemen überein. Es zeigt sich, daß die Stadtstaaten und NRW eine höhere Wertschöpfung pro Erwerbstätigen haben als die Südstaaten und dennoch mit mehr Finanz-und Arbeitsmarktproblemen belastet sind.
Eine Bundespolitik, die auf forcierte Gewinnstärkung zugunsten von Produktivitätssteigerungen setzt und die staatliche Umverteilung entsprechend organisiert, mißachtet die unterschiedliche Wirtschaftsdynamik in den Regionen. Statt dessen muß es vorrangiges Ziel einer Reform der regionalen Wirtschaftsförderung sein, „die Entfaltung und Stärkung des in der Region vorhandenen Entwicklungspotentials an Arbeitskraft, Qualifikationen, Kreativität, Kapital und Infrastruktur“ in den Mittelpunkt zu stellen.
Der Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1987. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kommunen für bestimmte Investitionsvorhaben verbilligte Kredite mit einem Volumen von fünf Mrd. DM zur Verfügung zu stellen. entspricht zwar der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, kann jedoch kaum denjenigen Kommunen helfen, die wegen ihres hohen Arbeitslosenanteils in besonderen Schwierigkeiten stehen. Gerade finanzschwache Kommunen haben jedoch oft einen relativ höheren Bedarf an Investitionen. In solchen Fällen sind Zuschüsse des Staates besser als Kredite, welche die finanzschwachen Städte — schon aus rechtlichen Gründen — kaum oder gar nicht mehr in Anspruch nehmen können. Die wachstumspolitisch begründete große Steuerreform 1990 wird das KfW-Programm ohnehin konterkarieren. da aus Sicht des Deutschen Städtetages die kommunalen Haushalte negativ betroffen werden. Nimmt man die direkten und indirekten Auswirkungen im Steuerverbund des Kommunalen Finanzausgleichs zusammen, so werden die Kommunen mit Einbußen von netto zwischen sieben und acht Mrd. DM zu rechnen haben
Die Folgen sind voraussehbar: „Massive Einschnitte in das städtische Leistungsangebot werden vielerorts ebenso unvermeidlich sein, wie ein sich erneut deutlich beschleunigender Rückgang der kommunalen Investitionen.“ Ähnlich dem Zukunftsinvestitionsprogramm von 1977 käme es daher darauf an, anstelle einer sozial und ökonomisch verfehlten Steuerreform ein qualitatives Beschäftigungsprogramm aufzulegen, das sich besonders an die benachteiligten Regionen richtet. Überdies ist — entgegen den Forderungen von Industrie und insbesondere der FDP nach Abschaffung der Gewerbesteuer — eine Fortsetzung der Gemeinde-steuerreform von 1969 notwendig, die insgesamt die Finanzautonomie der Gemeinden stärkt
Ohne Eingriffe des Bundesgesetzgebers in die Gewerbesteuer seit 1975 würden die Kommunen über mehrere Milliarden DM mehr an Einnahmen verfügen können. Angesichts der gewaltigen Umverteilung zugunsten der Realeinkommen des Kapitals von rund 170 Mrd. DM (= + 40. 6 Prozent) in den achtziger Jahren bei einem Minimum an realem Wachstum von 2. 4 Mrd. DM (= + 0. 3 Prozent) für die Masseneinkommen und der Stabilisierung der Konjunktur durch den Massenkonsum ist eine fortgesetzte Steuerreform zugunsten der Kapital-seite nicht tolerierbar. Das heißt auf Kommunal-ebene. daß eine stärkere Belastung der Unternehmen anstelle einer weiteren Steigerung von Gebühren sozial und ökonomisch legitim ist. Vorleistungen hierfür muß der Bundesgesetzgeber bringen.
IV. Unzureichende neue Ansätze in den Kommunen
Abbildung 18
Tabelle 4: Bruttoinlandsprodukt (BIP), Schuldenlast und Sozialhilfe in den Ländern 1985
Quelle: Statistisches Jahrbuch Deutscher Gemeinden 1987, S. 464, 468.
Tabelle 4: Bruttoinlandsprodukt (BIP), Schuldenlast und Sozialhilfe in den Ländern 1985
Quelle: Statistisches Jahrbuch Deutscher Gemeinden 1987, S. 464, 468.
1. Problemlösung durch „Bürgermeisterkonkurrenz“ mit Technologiezentren und Innenstadt-modernisierung?
Wenn man die Entwicklung der regionalen Mobilität und die abnehmende Zahl der Neuansiedlung von Betrieben verfolgt, dann erweist sich eine Rathauspolitik. die darauf abzielt, mit Hilfe von Innenstadtmodernisierung und der Gründung von hightech-orientierten Technologiezentren den Zug qualifizierter Leute und Betriebsgründungen in den Süden aufhalten zu wollen, als Fehlkalkulation Eine aufwendige Innenstadt-Modernisierung und damit eine Anhebung des Wohnmilieus in der City richtet sich in erster Linie an die sozialen Aufsteiger.deren Steuerkraft man in der Stadt halten oder gewinnen will. Gleichzeitig verschärfen sich jedoch durch Vertreibung von sozialschwachen Gruppen aus ihren Wohnquartieren die sozialen Probleme genau jener Bevölkerungsgruppe, die von der Arbeitslosigkeit am stärksten betroffen ist. Die Folge können noch größer werdende Sozialprobleme in der Stadt sein Für alle Städte insgesamt betrachtet kann eine solche Strategie der Bürgermeister-konkurrenz ohnehin nicht aufgehen, wenn man Verluste und Gewinne saldiert. Ähnliches gilt für die forcierte Anstrengung. Gründer-und Technologiezentren einzurichten. Deren Kosten sind für die Städte nicht unerheblich; die Beschäftigungseffekte sind jedoch minimal. Auch das als Vorbild verbreitete silicon-valley-Exempel gibt bei näherer Betrachtung eher Anlaß zur Vor- sicht. So sind inzwischen die meisten dieser „dynamischen“ kalifornischen high-tech-Unternehmer wieder pleite oder von Großunternehmen aufgekauft.deren Strategie es neuerdings auch hierzulande ist, einen Teil ihrer mit Risiko belasteten Forschungsaktivitäten in solche öffentlich finanzierten Zentren auszulagern Die beschäftigungspolitisch begründete neue Technologieförderung der Kommunen ist aber vor allem deshalb fragwürdig, weil sie sich ausschließlich an die Adresse der Betriebe, d. h. an die Kapitalseite richtet und die Masse der Produktionsintelligenz und die Kreativitätspotentiale der Beschäftigten und der Bevölkerung außer acht läßt.
Und schließlich: um das notwendige qualitative Wachstum in der Region zu fördern, kommt es weniger auf eine technische Innovation als vielmehr auf eine soziale, d. h. neuorganisierte gesellschaftliche Steuerung von Produktion und Dienstleistung an Mit einer Beschleunigung des Wissenstransfers an den mittelständischen Bereich ist es auch dort, wo es funktionieren sollte, allein nicht getan. 2.
Reichweite und Grenzen von Strategien zur Förderung eines „Zweiten Arbeitsmarktes"
Unter dem Druck der zunehmenden Verschiebung der sozialen Folgekosten der Massenarbeitslosigkeit auf die Kommunen entstanden dort vielfach neue bzw. neu belebte Ansätze von lokalen Beschäftigungsinitiativen, die sich auch als Ausweg aus der wachsenden Etatbelastung durch Sozialhilfeausgaben begreifen lassen. Von daher sind sie überwiegend defensiv: „Trotz teilweise weitergehender Konzepte beschränken sich kommunale Aktivitäten . . . bisher im wesentlichen darauf, auf vorhandenes sozialpolitisches Instrumentarium, vor allem die . Hilfe zur Arbeit 1 nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). zurückzugreifen.“ Ein Teil der Konzepte will dabei in repressiver Form — durch das Instrument „Hilfe zur Arbeit“ — Mißbräuche abstellen und auf diese Weise zugleich Mittel einsparen. Die humane Variante der Handhabung des BSHG zeigt sich dagegen in dem Einsatz von Sozialhilfeempfängern in regulären Arbeitsverhältnissen (also nicht auf der Basis von Mehraufwandsentschädigungen von einer bis drei DM).
Diese arbeitsmarktpolitische Handhabung des BSHG steht der ursprünglichen Intention einer psychosozialen Stabilisierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern zwar entgegen, sie verschaffte den engagierten Kommunen jedoch die Chance, einen subventionierten „Zweiten Arbeitsmarkt“ auszubauen Neben der Zielsetzung der Wiedereingliederung längerfristiger Arbeitsloser oder sonstiger Problemgruppen eröffnet sich für die Kommunen durch die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern in regulären, d. h. in tariflichen Arbeitsverhältnissen bei entsprechender Laufzeit der Verträge die Möglichkeit, aus der Sozialhilfe-Unterstützung für diese Gruppe zu Lasten des (Bundes) Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) auszusteigen, weil diese Personen einen entsprechenden Leistungsanspruch erwerben. Die sozialen Folgekosten der Massenarbeitslosigkeit werden damit aus der kommunal zu finanzierenden BSHG-Verpflichtung zurück auf die Bundesebene verwiesen, was ja auch der ursprünglichen Funktionsaufteilung innerhalb des sozialen Netzes entspricht.
Anstelle der Absicherung von zusätzlicher Beschäftigung mit der Notlösung des BSHG ist die versicherungspolitische Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitsmarktrisiken wieder herzustellen und sind Beschäftigungsprogramme aufzulegen. die aus normalen Steuermitteln bzw. Kreditmitteln finanziert werden. Die finanzwirtschaftlichen Anreize. Nettogewinne auf kommunaler Ebene durch die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern in regulären Arbeitsverträgen zu erzielen, darf nicht der wesentliche materielle Anreiz zur Ausdehnung des Arbeitsmarktes bleiben. Positiv bleibt eher der symbolische Akt. Massenarbeitslosigkeit nicht passiv hinzunehmen. Ähnlich muß der sehr intensive Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) bewertet werden, obwohl ein hoher Prozentsatz dieser Maßnahmen im Kommunalbereich und dabei zugunsten von Umweltaufgaben eingesetzt war. Insgesamt stieg die Zahl der ABM-Beschäftigten allein von 1984 bis 1987 um rund 40 000 auf HO 000 Nach einer Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde die Zahl der Umwelt-ABM von 1980 bis 1984 von 11 000 auf 22 000 erhöht. Damit stieg ihr Anteil an allen ABM-Kräften von 27 Prozent auf 33 Prozent Der Einsatz von ABM-Stellen kann damit sicherlich einen demonstrativen Beitrag für eine regional angelegte innovative Beschäftigung in wichtigen Feldern der Ökologie und auch der sozialen Infrastruktur darstellen. Damit werden für die Ansprüche des qualitativen Wachstums Zeichen gesetzt und über die Konzeption von Gegen-entwürfen zur marktvermittelten Beschäftigungspolitik konkrete Erfahrungen in bisher vernachlässigten Bereichen vorzeigbar. Nicht zuletzt bietet es sich auch an. z. B. durch öffentliche Unternehmen und Beschäftigungs-GmbH’s neue Formen der Trägerschaft zu gewinnen
Der Einsatz von ABM-Stellen darfjedoch dabei das Ziel der Qualifizierung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht aufgeben. Andernfalls entsteht wegen des inhärenten Rotationsprinzips die Gefahr illusionärer arbeitsmarktpolitischer Erfolge. Auf keinen Fall aber dürfen die Kommunen den vermehrten Einsatz von AB-Maßnahmen dazu mißbrauchen. Dauerbeschäftigung im eigenen Bereich abzubauen. Schon von der Zielsetzung der Überführung in Dauerstellen her ist demnach eine weitere Aufstockung von ABM begrenzt.
V. Mobilisierung der „endogenen Potentiale“ vor Ort als Aufgabe der Kommunalpolitik
1. Zur Notwendigkeit integrierter Ansätze Entscheidend für die Durchsetzung einer auf Umwelt-und Beschäftigungssicherung ausgerichteten neuen kommunalpolitischen Strategie ist die Veränderung konventioneller Organisationsformen, insbesondere die Überwindung isolierter, ressort-spezifischer Verwaltung In einem Bericht der Stadt Köln heißt es zu Recht: „Arbeitsmarktpolitik als Querschnittsaufgabe muß alle städtischen Handlungsfelder im Blick haben: z. B. die kommunale Investitionspolitik, die beschäftigungspolitischen Möglichkeiten der Auftragsvergabe, die Möglichkeiten der Verbindung von Umweltschutz und Beschäftigung oder die arbeitsmarktorientierte Bildungspolitik. Hier eine verbesserte Koordination und Kooperation in der Stadtverwaltung selbst und mit allen lokalen Arbeitsmarktakteuren zu erreichen. muß eine zentrale Zukunftsaufgabe sein.“
Von einer zufriedenstellenden Einlösung eines solchen Anspruchs sind die Kommunen noch weit entfernt. Das Stichwort heißt „Integration“. Darunter muß jedoch m. E. mehr gefaßt werden als nur die Veränderung der städtischen Verwaltung. Es geht auch um die Verknüpfung von betrieblichen Ansätzen der Entwicklung von Produktalternativen und ökologisch orientierten städtischen Programmen.
Für die Durchsetzung einer derart formulierten Politik sind mehrere Rahmenbedingungen zu verbessern. Es gilt zunächst, Informationsdefizite abzubauen: Regionale Arbeitsmarkt-und Ausbildungsstrukturen, die konkreten Bedarfsfelder im ökologischen und sozialen Bereich, mögliche Dienstleistungen der örtlichen Wissenschaftseinrichtungen, Finanz-und technische Hilfen müssen vor Ort transparent und öffentlich verfügbar sein. Die politische Stoßrichtung der regionalen Bedarfs-und Beschäftigungsanalysen geht dabei in zwei Richtungen: Einerseits soll die betriebliche und öffentliche Diskussion von regionalpolitischen Aufgabenstellungen erleichtert werden. Ein Instrument hierzu wären örtliche und regionale Konferenzen zu Umwelt-und Arbeitsmarktproblemen. Als zweites geht es aber auch um die gesellschaftliche Mobilisierung in der Region. „Dies geschieht durch den Druck auf die beschäftigungspolitischen Akteure vor Ort, aber auch durch Initiativen zu Modellprojekten für eine arbeitnehmerorientierte Regionalpolitik.“
Zum anderen geht es um die Konzeption konkreter Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Beschäftigungsinteressen der Arbeitslosen und der Belegschaften in den regionalen Unternehmen mit den Bedarfsinteressen der Bevölkerung in Einklang zu bringen. Diese in der Praxis sehr schwierige Koordination bedarf vieler Voraussetzungen. So ist es. erstens, notwendig, daß anstelle der oft konkurrierenden Zuständigkeit diverser Ämter für den Um-weltbereich Querschnittsämter gebildet werden, die problemorientiert arbeiten können. Ähnliches gilt für den Bereich der finanziellen Förderung. Dabei könnte die Einrichtung sogenannter „Task Forces“, die mit Analysen und Problemformulierung beschäftigt sind, sowie von Stabsstellen, die an strategischen Entwürfen arbeiten, sehr hilfreich sein, weil derartige Aufgaben in der Verwaltung angesichts der Belastung mit Routinearbeit im allgemeinen vernachlässigt werden.
Zweitens ist der organisatorische Aufbau einer Hilfe durch wissenschaftliche Einrichtungen für technische, rechtliche und andere anstehende Lösungen unabdingbar. Drittens müssen Einrichtungen geschaffen werden, in denen Ideen gesammelt und geprüft werden und wo sich mit konkreter Arbeit an neuen Produkten und Verfahren auch Qualifizierungsmaßnahmen verbinden lassen. Viertens geht es um eine qualifizierte, betriebs-und bürger-nahe Beratung. Fünftens sind die Arbeitsmarktakteure an einen Tisch zu bringen, damit in gemeinsamen Verhandlungen alle Möglichkeiten der regionalen Beschäftigungssicherung, d. h. unter Einbeziehung des Arbeitsamtes, der regionalen Tarif-parteien, Freier Träger, der Geldinstitute usw. ausgeschöpft werden können.
Dennoch werden am Ende alle diese notwendigen Schritte wenig erfolgreich sein, wenn es nicht gelingt, die breite Öffentlichkeit in den Diskussionsprozeß hineinzuziehen. Neue Gremien und Arbeitskreise allein werden eine Umstrukturierung der regionalen Beschäftigungspolitik nicht zustande bringen können. Dies muß umso mehr beachtet werden, als es gegen eine dieserart skizzierte soziale Innovation massive Widerstände gibt. In der Regel sind die Unternehmensleitungen nicht bereit, erweiterte Formen der Mitbestimmung über neue Produktlinien und Qualifizierungsmaßnahmen zu tolerieren. Angesichts schwieriger Konzernbilanzen favorisieren die Unternehmen anstelle der Entwicklung neuer Produktlinien in der Region den Aufkauf bereits bestehender Unternehmen außerhalb der Region. Der Ausgleich regionaler Beschäftigungsbilanzen gehört nicht in das Strategiearsenal der Kapitalseite. Von daher kann es nicht überraschen, daß es vor allem Gewerkschaften und ihnen nahestehende Parteigruppierungen waren, die Modelle und Pionierarbeit in dem hier beschriebenen Sinne leisteten
Angeregt von dem Beispiel der Neuformulierung der regionalen Beschäftigungs-und Wirtschaftspolitik des Greater London Council in den achtziger Jahren wurden beispielsweise auf Initiative der IG Metall und des DGB insbesondere mit dem Zentrum Arbeit-Technik-Umwelt (ZATU) in der Region Mittelfranken und dem Entwicklungszentrum (EWZ) in Dortmund Schritte zugunsten einer arbeits-und umweltorientierten Politik unternommen. Als nachahmenswertes Modell kann auch das Entwicklungscentrum Osnabrück (ECOS) gelten. Dort werden — ähnlich der Konzeption des ZATU — insgesamt vier Elemente einer arbeitsorientierten Regionalpolitik berücksichtigt: Erstens geht es um die Sammlung und Bewertung von Produktideen unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Einrichtungen. Zweitens sollen in einer Modell-und Versuchswerkstatt Qualifizierungsmaßnahmen mit Produkt-und Dienstleistungsentwicklungen gekoppelt werden. Drittens werden bei Gefährdungen und Neugründungen von Unternehmen Beratungs-und Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut. Viertens soll ein Wagnisfinanzierungsfonds bei der Umsetzung von Projekten helfen. In dieses Zentrum sollen nicht nur die städtische Verwaltung, sondern auch z. B. Banken integriert werden
Insgesamt geht es darum, „dezentrale Handlungschancen zu nutzen, Gegengewichte zu bilden und modellhaft eine konsequente Politik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu verfolgen. Im Mittelpunkt muß dabei eine Orientierung auf den Bedarf stehen, die die Schranken einer Politik der ausschließlichen Orientierung auf die Exportfähigkeit und die Selbstheilungskräfte des Marktes zu überwinden in der Lage sind.“ 2. Die Gewerkschaften als Motor und Träger neuer Ansätze Aus der Aufgabenstellung wird ersichtlich, daß die Gewerkschaften entscheidend für die Durchsetzung sozial und ökologisch verantwortlicher Beschäftigungspolitik sind. Allerdings erweisen sichdie tradierten Formen und Inhalte gewerkschaftlicher Politik als kaum ausreichend. Hier stehen nach wie vor der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Ersatzarbeitsplätze in der Region im Mittelpunkt. In dieser Hinsicht richtungsweisend ist die Frankfurter Vereinbarung zwischen der IG Metall und der Wirtschaftsvereinigung Eisen und Stahl vom 10. Juni 1987, in der die Unternehmer garantieren, daß sie auf betriebsbedingte Kündigungen im Kontext zu allen Strukturanpassungsmaßnahmen bis Ende 1989 verzichten und den Vorrang für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in der betroffenen Region einräumen
Dennoch ist mit derartigen wichtigen Vereinbarungen das erforderliche Arsenal an Maßnahmen nicht erschöpft. Die neuen Ansätze weisen weit über die bisherigen beschäftigungspolitischen Strategien hinaus. „Es geht um die Verbesserung der allgemeinen Arbeits-, Wohn-und Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten in der Region, d. h. also auch um die Lösung von Nahverkehrs-, Umweitoder Energieversorgungsproblemen. Dabei besteht zwischen der Lösung dieser vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben ein enger Zusammenhang: Durch die Verbesserung der regionalen Lebensbedingungen. d. h. durch Beschleunigung des qualitativen Wachstums in der Region werden vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.“
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben gibt es für die Gewerkschaften große Probleme. Einerseits sind sie aufgefordert, in kritischer Auseinandersetzung mit der kommunalpolitischen Praxis, insbesondere der konventionellen Wirtschaftsförderung, Alternativkonzepte zu erarbeiten. Hierzu ist ein beachtlicher Einsatz an Arbeit und Fachwissen notwendig, der in der Regel die personellen und sachlichen Kapazitäten der örtlichen Gewerkschaftsgliederungen überfordert. Aus diesem Grund kommt es darauf an. ob es gelingt, regionalpolitische Arbeitskreise aufzubauen, in die auch Wissenschaftler aus der Region integriert werden. Gleichzeitig darf es nicht zu einer Abkopplung von betriebspolitischen Aktivitäten kommen. In diesem Zusammenhang forderte z. B. das Vorstandsmitglied der IG Metall Siegfried Bleicher auf einer Fachtagung seiner Gewerkschaft am 6. und 7. Mai 1988 in Frankfurt, daß jede Verwaltungsstelle zu einer „Zukunftswerkstatt“ umgebaut werden müsse.
Dies erfordert, regionale Netzstrukturen aufzubauen, in denen die „einfachen“ Mitglieder, Funktionäre und betriebliche Arbeitskreise Zusammenarbeiten und den Kontakt zu wissenschaftlichen Einrichtungen, Vertretern der Parteien und Kirchen herstellen. Für die Gewerkschaften ist die Einlösung dieses relativ neuen dezentralen Ansatzes sicherlich nicht konfliktfrei, weil die örtlichen Bereiche nicht nur mehr Kompetenz, sondern auch mehr Macht erhalten müssen, was die eher zentralistisch orientierte Organisation verändern wird. Notwendig wird es auch sein, über den hohen Organisationsgrad der Arbeiter hinaus mehr Angestellte, insbesondere Techniker und Ingenieure, für gewerkschaftliche Ansätze zu gewinnen.
Nicht zuletzt wird ein wesentliches Mittel der sozialen Beeinflussung der Technikentwicklung in Richtung auf die ökologischen Herausforderungen die Ausdehnung der Mitbestimmung bei der Entwicklung der Produkte und Arbeitsprozesse sein. Mit dem Hinweis auf die Probleme von Gesundheit am Arbeitsplatz, und vor allem die schädlichen Folgen vieler Produkte für die Umwelt fordern die Gewerkschaften in letzter Zeit zu Recht unter dem Schlagwort „Produktmitbestimmung“ eine Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten. Für diese Ausweitung sprechen auch betriebswirtschaftliche Gründe, wie die von den Unternehmen geförderten. betrieblichen „Qualitätszirkel“ und die z. T. auch von den Gewerkschaften durchgesetzten Arbeitsgruppen-Konzepte als neue Formen der Arbeitsorganisation zeigen „Das Innovationspotential der Beschäftigten hat in den vergangenen Jahren sowohl seitens der Gewerkschaften als auch der Arbeitgeber wachsende Bedeutung erfahren.“ Diese wichtige Einschätzung gilt es. für Alternativen zugunsten des qualitativen Wachstums — das Arbeitsplatzsicherheit mit Umwelt-orientierung und Partizipation verbindet — fruchtbar zu machen.
Dieter Eißel, Dr. phil., geb. 1941, Dipl. -Pol.; Akadem. Oberrat am Institut für Politikwissenschaft in Gießen; Privatdozent für Politikwissenschaft seit 1982. Veröffentlichungen u. a.: Arbeitsmarkt-und Bildungspolitik. Frankfurt 1977; Eigentum. Baden-Baden 1978; Alternative Kommunalpolitik zur Sicherung von qualitativer Beschäftigung und Umwelt, in: Udo Bullmann/Peter Gitschmann (Hrsg.), Kommune als Gegenmacht. Hamburg 1985; Mitverfasser des jährlich erscheinenden „Memorandum“ der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik.
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