I. Einleitung
Die neue sowjetische Parteileitung unter Führung von M. Gorbatschow hat im April 1985 mit einer umfassenden Reform des sowjetischen Wirtschaftssystems begonnen. Hauptziel dieser Umgestaltung, die durch die Beschlüsse des XXVII. Parteitages der KPdSU im Frühjahr 1986 bestätigt wurde, ist: „Das bisher herrschende administrative System der Wirtschaftslenkung soll von einem System, in dem wirtschaftliche Methoden überwiegen, abgelöst werden . , . Früher war der Motor der Entwicklung der Befehl, jetzt soll er das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens sein.“
Dieser Reformkurs Gorbatschows hat sich seit Anfang dieses Jahres nicht nur beschleunigt. Er hat sich nach dem Juni-Plenum des Zentralkomitees der KPdSU auch gefestigt; die Konturen des Reformkonzepts der sowjetischen Parteiführung sind jetzt klarer zu erkennen. Dieses Plenum hat nämlich die Leitlinien für die Umgestaltung des sowjetischen Wirtschaftssystems auf Makroebene verabschiedet: Die Aufgabenstellung des Staatlichen Plankomitees (Gosplan) und die der (zahlreichen) Branchenministerien soll neu definiert, d. h. zugunsten einer größeren Unternehmensselbständigkeit eingeschränkt werden. Die zentrale Zuteilung von Produktionsmitteln soll schrittweise abgebaut und durch einen normalen Großhandel ersetzt werden. Das gesamte Preissystem des Landes soll „radikal“ mit dem Ziel reformiert werden, die staatlichen Subventionen abzubauen und das Markt-gleichgewicht anzustreben. Das Bankensystem des Landes soll völlig umstrukturiert werden. Darüber hinaus hat der Oberste Sowjet am 30. Juni 1987 das Gesetz über die staatlichen Unternehmen und Vereinigungen verabschiedet, das am 1. Januar 1988 in Kraft tritt Es behandelt die Rechtsstellung des Unternehmens, seine innere Struktur und die für sein wirtschaftliches Handeln wesentlichen Grundsätze. Es ist somit die Zusammenfassung des Reformkonzepts der Parteiführung auf Mikroebene.
Zum ersten Mal in der sowjetischen Wirtschaftsgeschichte wird der Außenhandel gesetzlich zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit erklärt; in dieser Hinsicht unterscheidet sich der gegenwärtige Reformkurs von allen früheren (und gescheiterten) Versuchen, die zentrale Wirtschaftsplanung und -Verwaltung effizienter zu gestalten. Grundlage hierfür sollen die Eigenerwirtschaftung von Devisen und Selbstfinanzierung mit Fremdwährungen sein. Das Außenhandelsergebnis soll auf diese Weise erstmalig auch die Gewinn-und Verlustrechnung des Unternehmens und damit auch seinen Prämienfonds unmittelbar beeinflussen. Solche Unternehmen, die einen „bedeutenden“ Teil ihrer Produktion exportieren, „können“ das Recht erhalten, ihre Außenhandelsgeschäfte direkt und selbständig durchzuführen.
Das Gesetz stellt vor dem Hintergrund der sowjetischen Wirtschaftsgeschichte ohne Zweifel eine radikale Reform der Unternehmensverfassung dar. Viele Bestimmungen sind indes sehr allgemein und vage formuliert, sie lassen einen weiten Interpretationsspielraum zu. Entsprechend unsicher sind die Erfolgsaussichten dieses Reformversuchs zu beurteilen. Es wird schwerfallen, der Eigeninitiative breiten Raum zu gewähren und die marktwirtschaftlichen Ansätze störungsfrei in das Gesamtsystem einzuordnen.
Schnelle Erfolge der Reformpolitik sind nicht zu erwarten. Das weiß auch Gorbatschow. In seiner Rede in Murmansk stellte er fest, der Reformprozeß, der zwar unaufschiebbar und notwendig sei, gehe mit großen Schwierigkeiten vonstatten; man werde „noch lange Zeit mit den Folgen der Stagnation zu tun haben“, weil es unseriös wäre, „darauf hoffen zu wollen, daß solche gewaltigen Ziele in zwei bis drei Jahren erreicht werden“ Zumal die praktische Umsetzung der Reformmaßnahmen Zeit braucht: Ab 1. Januar 1988 werden 60 Prozent der sowjetischen Wirtschaft auf die „wirtschaftliche Rechnungsführung, die Eigenfinanzierung und die Rentabilität“ umgestellt sein. Und im Jahr 1990 sollen 60 Prozent des Handels mit Produktionsmitteln über den neu aufzubauenden Großhandelsapparat abgewickelt werden.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Gesellschaft (Rechtswesen, Kulturpolitik, Menschenrechte) können die in der Wirtschaft angestrebten Verbesserungen bestenfalls allmählich erzielt werden. Es ist ein Grunddilemma der Reform-Politik in der UdSSR (und in den anderen RGW-Staaten), daß von allen Beteiligten ein engagierter und effizienter Einsatz im Vertrauen und im Vorgriff auf eine spätere (und keineswegs sichere) Erhöhung des Lebensstandards gefordert wird.
II. Bestimmungsfaktoren der Außenwirtschaftspolitik von 1918 bis 1985
Die Wirren der unmittelbaren Nach-Revolutionszeit und die folgende Wirtschaftsblockade durch die Westalliierten brachten den Außenhandel des jungen Sowjetstaates zum Stillstand. Erst Mitte der zwanziger Jahre führten die Verlockungen des „roten Handels“ zu einem nennenswerten Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland. Zugleich versuchte Lenin im Rahmen seiner Neuen Ökonomischen Politik, durch die Vergabe von „Konzessionen“ ausländisches Kapital für die Industrialisierung des Landes zu gewinnen. In der Praxis hatten diese Vorläufer der heutigen Joint Ventures indes keine große Bedeutung erlangt. Auch Stalin räumte dem Außenhandel für das Gelingen seiner Industrialisierungspläne eine große Rolle ein. Er verlor zwar die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Landes vom „kapitalistischen“ Ausland als Fernziel niemals aus dem Auge. Importe von Produktionsgütern sollten aber zunächst den industriellen Aufbau sicherstellen. Dieses Konzept Stalins läßt sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:
— Es wurden nur so viele Güter importiert, wie zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne erforderlich waren („Handelsminimierung“).
— Es wurden nur Produktionsgüter importiert, darunter vorwiegend solche, die der Erzeugung von Produktionsgütem dienten. Diese Einfuhren wurden durch den Export von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und — wenn erforderlich — Gold finanziert („Industrialisierung durch Handel“).
— Der Konflikt zwischen „Handelsminimierung“ und „Industrialisierung durch Handel“ wurde dadurch gelöst, daß man eine Industrie mit dem Ziel aufbaute, die Importnotwendigkeiten des Landes soweit wie möglich abzuschaffen („Importsubstitution“). Dieses Konzept scheiterte nicht an der von Stalin erwarteten und befürchteten Wirtschaftsblockade der „kapitalistischen“ Staaten, sondern an den Folgewirkungen der nicht erwarteten Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre. Die unerwartete Verschlechterung der Außenhandelsbedingungen infolge dieser Krise dürfte somit entscheidend zur Verhärtung des Autarkiekurses der Stalin-Ära geführt haben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg schien sich eine Kursänderung der sowjetischen Außenwirtschaftspolitik anzukündigen. Die UdSSR nahm an den Verhandlungen zur Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) aktiv teil, und sie stimmte dem Gründungsdokument mit dem ausdrücklichen Hinweis zu, damit zu einer friedvollen, weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit beitragen zu wollen Da sich das politische Verhältnis zu den USA rapide verschlechterte, wurde dieses Dokument von der UdSSR allerdings nicht ratifiziert; die Hauptursache dürfte die amerikanische Forderung gewesen sein, die Sowjetunion möge auf eine Herrschäft über Osteuropa verzichten. Stalin lehnte anschließend die Teilnahme Polens, der Tschechoslowakei und Ungarns am Marshall-Plan ab und rief im Gegenzug den „Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW) ins Leben. Der Wiederaufbau der Sowjetwirtschaft ist als Folge dieser Entwicklung im wesentlichen aus eigener Kraft finanziert worden, auch wenn die kleineren RGW-Staaten durch direkte und indirekte Reparationen sowie durch Demontagen einen Beitrag dazu leisten mußten.
Zwar waren die ökonomischen Voraussetzungen für eine binnenmarktorientierte Industrialisierung — wie in erster Linie die Größe des einheimischen Marktes und die reichhaltige Ausstattung des eigenen Wirtschaftsraumes mit natürlichen Ressourcen — in der UdSSR grundsätzlich gegeben. Aber man mußte auch dort erkennen, daß eine solche Politik mit der Zeit notwendigerweise Wohlstands-Verluste mit sich bringt. Diese Erkenntnis, kombiniert mit neuen außenpolitischen Zielen der Post-Stalin-Ära, brachte unter Chruschtschow eine erste Kurskorrektur in Richtung auf Abbau der weltwirtschaftlichen Isolierung des Landes Der RGW, der bis dahin in eine Art Dornröschenschlafversunken war, sollte die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten intensivieren (auch als deutliche Reaktion auf die ersten Integrationserfolge der EWG). Allerdings ist Chruschtschow seinerzeit mit seinem Vorschlag gescheitert, im RGW die „gemeinsame Planung“ als Hauptmethode der Kooperation einzuführen — diese Rolle spielt seither vielmehr die sogenannte Plan-Koordinierung, weil sie die nationale Souveränität der einzelnen Regierungen sichert. Importe westlicher Technik wurden damals bewußt eingesetzt, um die chemische Industrie und — später — auch die Automobilindustrie beschleunigt zu entwickeln. Erstmalig wurden größere Getreidemengen importiert, um die Auswirkungen von . Ernteschwankungen zu mildem. Schließlich wurden Handel und Entwicklungshilfe zum ersten Mal dazu benutzt, um in der Dritten Welt politischen Einfluß zu gewinnen.
Die Wachstumsbedingungen der sowjetischen Wirtschaft veränderten sich in der Weise, daß „die letzte große und bis dato nicht erschlossene Quelle zur Förderung des sowjetischen Wirtschaftswachstums zu Anfang der siebziger Jahre in der Ausnutzung der Vorteile des internationalen Handels (bestand)“ Die außenwirtschaftlichen Beziehungen wurden daraufhin im Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU auf dem XXV. Parteitag im Februar 1976 — neben der Beschleunigung des technischen Fortschritts, der besseren Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Diensten, der Entwicklung der Landwirtschaft sowie der Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Organisation — zu einem Kernproblem der Wirtschaftspolitik erklärt, dem die Partei ihre volle Aufmerksamkeit widmen wollte.
Die politische Führung unter Breshnew reagierte in dieser Situation mit einer neuen außenwirtschaftli-chen Konzeption. Zunächst formulierte Breshnew eine totale Absage an die Autarkie: „Eine Besonderheit unserer Zeit ist die zunehmende Ausnutzung der internationalen Arbeitsteilung für die Entwicklung jedes Landes, unabhängig von dessen Reichtum und jeweiligem Wirtschaftsniveau.“ Die Konsequenz dieser Feststellung war — in deutlicher Abkehr von der binnenmarktorientierten Industrialisierung Stalins — eine außenhandelsorientierte Wachstumsstrategie, die an mehreren Stellen in den Parteitagsdokumenten, insbesondere in der Rede von Kossygin, hervorgehoben wurde: „Da der Außenhandel zu einem wichtigen Zweig der Volkswirtschaft geworden“ sei, werde die Einrichtung besonderer Exportbetriebe geprüft, deren Produktion sich an den „spezifischen Anforderungen der Außenmärkte“ orientieren solle, um auf diese Weise die Exportrentabilität zu erhöhen und damit einen maximalen Beitrag zum Wachstum zu leisten. Zugleich sollten die Importe von vornherein ein Instrument zur Realisierung „der dem Staatsplan zugrundeliegenden Wirtschaftsstrategie“ sein; sie sollten insbesondere dazu beitragen, die Beschleunigung des technischen Fortschritts zu fördern und die Güterversorgung der sowjetischen Wirtschaft bzw.der Bevölkerung mannigfaltiger zu gestalten. Importe und Exporte sollten damit zu konstitutiven Bestandteilen der Wirtschaftspläne werden und nicht mehr primär „Lückenbüßer“ bzw. „Feuerwehr“ im Falle von Planstörungen sein.
Allerdings unterstrich Breshnew erneut den „Primat der Politik“: „In den Außenwirtschaftsbeziehungen sehen wir ein wirksames Mittel, das hilft, politische und wirtschaftliche Aufgaben zu lösen“; und weiter: „In den Außenwirtschaftsbeziehungen sind Politik und Wirtschaft, Diplomatie und Geschäft, Industrieproduktion und Handel zu einer Einheit verflochten.“ In der sowjetischen Wirklichkeit konnte dieses Konzept allerdings nur teilweise verwirklicht werden.
III. Traditionelle Organisation der Außenwirtschaft
Bereits im April 1918 wurde von Lenin das staatliche Außenhandels-und Valutamonopol (als eine der „Kommandohöhen“ der Wirtschaft) geschaffen. Durch dieses Monopol unterliegt der gesamte außenwirtschaftliche Verkehr des Landes (mit Waren, Dienstleistungen und Kapital) einer strikten Kontrolle durch die obersten Partei-und Staatsorgane. Es sichert somit im Konfliktfall den absoluten Vorrang (außen-und innen-) politischer Interessen vor ökonomischen Erfordernissen („Primat der Politik“). In der Praxis wurde dieses Staatsmonopol wie folgt gehandhabt An der Spitze der branchenmäßigen Hierarchie stand das Ministerium für Außenhandel (MfA). Es war zuständig für die Ausarbeitung der mittelfristigen und jährlichen Außenhandelspläne, die Kontrolle der Plandurchführung, den Abschluß von Handelsvereinbarungen mit anderen Staaten, die Kontrolle der Zollpolitik, die Überwachung der nachgeordneten Behörden. Seit 1957 bestand allerdings beim Ministerrat der UdSSR ein Staatskomitee für wirtschaftliche Beziehungen mit dem Ausland (SKBA). Innerhalb der Staatsverwaltung waren MfA und SKBA rang-gleich. Dem SKBA oblag die Planung und Kontrolle des Exports kompletter Anlagen sowohl in sozialistische Länder als auch — im Rahmen der sowjetischen Entwicklungshilfe — in Staaten der Dritten Welt, ferner die gesamte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der zuletzt genannten Ländergruppe (außerdem soll diese Institution angeblich die Wirtschaftsspionage im Ausland organisieren). Als dritte Säule war die Bank für Außenhandel (BfA) für die Abwicklung des auswärtigen Zahlungsverkehrs zuständig. Sie war eine rechtlich wie wirtschaftliche selbständige Filiale der Staatsbank (gegründet 1924).
Außenhandelsgeschäfte durften nicht direkt von staatlichen oder genossenschaftlichen Betrieben des Landes getätigt werden. Dazu waren ausschließlich spezialisierte staatliche Außenhandels-unternehmungen (AHU) berechtigt, die in der Regel dem MfA oder in wenigen Fällen dem SKBA unterstellt waren. Zwischen diesem Außenhandels-apparat und der Binnenwirtschaft gab es keine organisatorischen Querverbindungen. Die sowjetischen Produzenten und Konsumenten waren somit von „ihren“ Außenmärkten hermetisch abgeriegelt.
Dem Zahlungsverkehr zwischen der Binnenwirtschaft und diesen AHU lagen Inlandspreise zugrunde, die von den staatlichen Preisbehörden autonom, d. h. nach den Bedürfnissen der staatlichen Wirtschaftsplanung festgesetzt waren und in keinem systematischen Zusammenhang zu den entsprechenden Devisenpreisen standen Für den Zahlungsverkehr in Fremdwährungen waren die AHU und die BfA zuständig. Die Differenzen zwischen diesen Zahlungsströmen und dem inländischen Gegenwert der Devisenaufwendungen und -erträge wurden automatisch über das sogenannte Preisausgleichskonto mit dem Staatshaushalt verrechnet; dieser war der letzte Träger des Außenhandelsrisikos.
Der Rubel war eine reine Binnenwährung. Es gab keinen ökonomisch begründeten Wechselkurs gegenüber Fremdwährungen, auch nicht gegenüber osteuropäischen. Außerdem war der Handel mit Devisen und Sorten — abgesehen von einer Ausnahmeregelung im individuellen Tourismus — verboten. Es gab zwar einen amtlichen Wechselkurs, der bis etwa Anfang der siebziger Jahre von der Staatsbank aufgrund einer amtlichen (ökonomisch indes rein fiktiven) Goldparität festgesetzt wurde. Später wurde dieser Kurs an die Wertschwankungen westlicher Währungen — nach für Außenstehende schwer erkennbaren Kriterien — laufend angepaßt. Dieser amtliche Kurs bestimmte aber nur den „Außenwert“ der Währung (Valuta-Rubel) denn zu diesem Kurs wurden keine Devisen eingetauscht. Die Funktion dieser „Außenwährung“ hat Wiles wie folgt umschrieben: „to translate the prices of exports and imports, settled in capitalist currencies, into a single convient unit with a patriotic name“
Die Vorteile dieses — grob skizzierten — Systems liegen auf der Hand: Es beläßt die Außenwirtschaft nicht nur als ein politisches Instrument in den Händen des Staates, gleichzeitig erlaubt es der politischen Führung, den Einfluß der Außenwirtschaft auf die Binnenwirtschaft umfassend zu kontrollieren. Darüber hinaus unterbricht es den internationalen Preiszusammenhang fast vollständig und ver-hindert so, daß von den Export-und Importpreisen irgendein ungewollter Einfluß auf das inländische Preisniveau ausgeht; es ist somit ein Instrument zur Abwehr einer importierten Inflation. Dieses System hat aber auch Nachteile: Unter diesen Bedingungen ist es praktisch unmöglich, die Rentabilität der Export-und Importgeschäfte exakt zu berechnen, Kosten und Nutzen der internationalen Arbeitsteilung sowie der RGW-Integration auch nur einigermaßen genau zu kalkulieren — und dieser Nachteil sollte sich im Laufe der Entwicklung für die sowjetische Außenwirtschaft als immer schwerwiegender erweisen.
Es ist bezeichnend, daß dieses Außenwirtschaftssystem von 1918 bis 1986 nahezu unverändert geblieben ist trotz der sehr ereignisreichen Wirtschaftsgeschichte des Landes und trotz der wiederholten organisatorischen Änderungen im System der binnenwirtschaftlichen Planung und Leitung.
IV. Ziele, Instrumente und Probleme der gegenwärtigen Außenwirtschaftsreform
Die sowjetische Außenwirtschaftspolitik befindet sich seit Anfang 1986 in einer Phase der Neuorientierung. Es komme — so Gorbatschow in seiner Rede auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU -darauf an, „unsere außenwirtschaftliche Tätigkeit mit den neuen Aufgaben enger zu verknüpfen“, und dies erfordere „ein neues Herangehen an unsere gesamte außenwirtschaftliche Tätigkeit“. Der von der Parteiführung aufgestellte Katalog von Forderungen umfaßt folgende Einzelpunkte (sie sind zugleich ein besonderer Hinweis auf die Schwachstellen des sowjetischen Außenhandels): Das Exportpotential des Landes muß gesteigert, die „Rohstofforientierung des Exports“ beseitigt, die Qualität und Konkurrenzfähigkeit von „Maschinen, Anlagen und anderen Fertigerzeugnissen“ erhöht und die Importpolitik „aktiv zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ eingesetzt werden. Ferner sollen Ausfuhr und Einfuhr effizienter gestaltet werden; es ist „beim Einsatz importierter Anlagen Ordnung zu schaffen“, und es gilt, „den Devisenaufwand auf das strengste zu reglementieren“.
Ziel dieses exportorientierten Kurses, der hohe Kosten erfordern und sicherlich keine schnellen Erfolge bringen wird, ist, die sowjetische Volkswirtschaft außenwirtschaftlich weiter zu öffnen. Auf diesem Wege soll der Beitrag der Außenwirtschaft zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts des Landes erhöht und damit die Position der UdSSR in der Weltwirtschaft gestärkt "'erden. Diesem Ziel dient auch die Anfang 1987 eingeleitete Reform des Außenwirtschaftssystems. Die Reformmaßnahmen sollen das genannte staatliche Außenhandels-und Valutamonopol keines-wegs abschaffen, sondern besser an die gegenwärtigen Weltmarktbedingungen anpassen. Sie sollen darüber hinaus in den sowjetischen Unternehmen die Initiative zur Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung wecken. Die bisher beschlossenen Maßnahmen gehen in zwei Richtungen: eine Veränderung der Spitze des staatlichen Außenwirtschaftsapparats und eine Dezentralisierung der Außenhandelsentscheidungen in ausgewählten Bereichen. 1. Neuorganisation der Außenwirtschaft Im August 1986 wurde die Staatliche Außenwirtschaftskommission des Ministerrats der UdSSR (SAKMU) gegründet Als neues Spitzenorgan obliegt ihr die zentrale Lenkung des sogenannten Außenwirtschaftskomplexes sowie die Koordinierung aller übrigen zentralen Organe in diesem Bereich. Die SAKMU soll insbesondere die Außenwirtschaftsstrategie der KPdSU und — auf dieser Grundlage — jeweils die einheitliche Außenhandelspolitik der UdSSR ausarbeiten. Sie ist außerdem verantwortlich für die Weiterführung der Außenwirtschaftsreform.
Im einzelnen überprüft und bestätigt die Kommission die Entwürfe der Außenhandelspläne. Sie überwacht die Erfüllung dieser Pläne und koordiniert das Auftreten aller Außenhandelsorgane. Sie entscheidet darüber, ob und wann bestimmte Vereinigungen oder Unternehmen das Recht erhalten, ihre Außenhandelsgeschäfte selbständig durchzuführen. Sie fungiert als Partner für ausländische Regierungen im Rahmen der gemischten Regierungskommission für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. An-scheinend ist die Rolle der SAKMU bei der Zulassung von Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischem Kapital noch nicht endgültig geklärt.
Das ZK der KPdSU und die Regierung der UdSSR haben kürzlich gemeinsam beschlossen, daß die Bedingungen für die Zulassung von Joint Ventures mit westlicher Beteiligung von den einzelnen Ministerien und zentralen Ämtern der UdSSR bzw. von den Regierungen der einzelnen Unionsrepubliken selbständig und eigenverantwortlich festgelegt werden sollen. Bei der SAKMU wurde inzwischen auch das (Unions-) Forschungsinstitut für Außenwirtschaftsfragen angesiedelt.
Die SAKMU leitet direkt die Arbeiten des Außenhandelsministeriums (AHM), des Staatskomitees für Außenwirtschaftsbeziehungen (SKBA) und der Außenhandelsbank (BfA). Das AHM, dessen Kompetenzbereich zwar deutlich beschnitten wurde, bleibt aber direkt verantwortlich für den Außenhandel mit „wichtigen“ Produkten und mit „Produkten von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung“. Auf diese beiden Kategorien dürften gegenwärtig immerhin noch 75 bis 80 Prozent des Außen-handelsumsatzes entfallen. Das SKBA hat zusätzlich zu seiner bisherigen Zuständigkeit jetzt auch die Verantwortung für diejenigen Objekte übertragen bekommen, die mit ausländischer Beteiligung in der UdSSR gebaut werden. Gemeinsam kontrollieren das AHM und das SKBA indirekt die Aktivitäten der Ministerien, Vereinigungen und Unternehmen, die das Recht zur selbständigen Außenhandelstätigkeit erhalten haben. Ob dies eine konfliktfreie Kompetenzaufteilung ist, kann nur die Praxis zeigen.
Die BfA, der weiterhin die Durchführung des auswärtigen Zahlungsverkehrs obliegt, untersteht jetzt sowohl der Staatsbank (und damit dem Finanzministerium) als auch dem SAKMU; durch diese Doppelunterstellung kann es auch hier zu Konflikten kommen. 2. Dezentralisierung der Außenhandels-entscheidungen 21 Fachministerien sowie mehr als 70 Vereinigungen und Unternehmen erhielten bisher das Recht, direkt auf den Auslandsmärkten tätig zu sein. Diese dezentralisierten Entscheidungen beziehen sich auf 26 Prozent der gesamten Einfuhr des Landes und auf 14 Prozent der sowjetischen Gesamtausfuhr (bzw. auf über zwei Drittel der gesamten Ausfuhr von Maschinen und Technik). Für die kommerzielle Tätigkeit dieser Einheiten mit dem Ausland gelten als Hauptprinzipien die Selbstfinanzierung und Eigenerwirtschaftung der Devisen. Ein bestimmter, vom Staat festgelegter Teil des Exporterlöses (bis zu 90 Prozent) darf dem eigenen Konto gutgeschrieben und für eigene Produktionszwecke selbständig ausgegeben werden (wobei die Guthaben auch in das nächste Geschäftsjahr übertragen werden dürfen). Diese selbstbestimmten und selbstfinanzierten Einfuhren der Unternehmen werden automatisch in den staatlichen Importplan aufgenommen und bevorrechtigt abgewickelt. Darüber hinaus können Devisenkredite der Außenhandels-bank in Anspruch genommen werden. Das Außen-handelsgeschäft beeinflußt unmittelbar das Betriebsergebnis, die finanzwirtschaftliche Trennung des Binnenmarktes von den Auslandsmärkten soll allmählich überwunden werden („einheitliches Betriebsergebnis“).
Wichtigste Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare Preiszusammenhang zwischen dem Binnen-und dem Auslandsmarkt. Die Devisenerlöse und -aufwendungen müssen zu diesem Zweck unmittelbar in Rubel umgerechnet werden und sich in der Gewinn-und Verlustrechnung der Unternehmen niederschlagen. Dafür wäre ein kommerzieller Wechselkurs des Rubel unerläßlich, der die (Export-) Kaufkraft der sowjetischen Währung möglichst exakt widerspiegelt. Anders als in Polen und in Ungarn ist die Einführung eines solchen Wechselkurses in der UdSSR derzeit indes nicht vorgesehen. Die Umrechnung der Devisenbeträge in Rubel soll vielmehr mit Hilfe des amtlichen, ökonomisch allerdings fiktiven Wechselkurses und mit sog. Valutakoeffizienten erfolgen. Diese Koeffizienten werden von den zentralen Wirtschaftsbehörden (wahrscheinlich dem SAKMU und dem Finanzministerium bzw.der Staatsbank) festgesetzt und sowohl nach Währungsgebieten bzw. Ländern als auch nach Warengruppen differenziert. Damit können die genannten Behörden auch weiterhin die Außenhandelsentscheidungen der sowjetischen Unternehmen willkürlich manipulieren. Dies geschieht nach wie vor in einer für Außenstehende nicht erkennbaren Weise; denn diese Valutakoeffizienten werden nicht veröffentlicht. Die Möglichkeit der politisch motivierten Beeinflussung der Außenhandelsgeschäfte steht im Widerspruch zum Geist der Wirtschaftsreform.
Sowjetische Unternehmen, die über einen Devisen-fonds verfügen, können ab Anfang 1988 diese Mittel erstmalig auch an andere Wirtschaftseinheiten zu „gegenseitig vorteilhaften Bedingungen“ ausleihen; alle Einzelheiten über diesen Devisenkredit-Markt müssen allerdings noch von der Außenhandelsbank bzw. vom Finanzministerium ausgearbeitet werden. Der Handel zwischen Unternehmen mit frei verfügbaren Devisen ist demgegenüber in der Sowjetunion — anders als z. B. in Polen — (noch?) nicht vorgesehen. Damit berauben sich die sowjetischen Reformen der Möglichkeit, einen „richtigen“ Wechselkurs des Rubel zu finden. Ein solcher begrenzter Devisenmarkt, auf dem der Rubelpreis für ausländische Währungen nach Angebot und Nachfrage festgestellt werden würde, käme offensichtlich für die sowjetischen Reformanhänger zu früh. Darauf deutet die sowjetische Diskussion über die Konvertierbarkeit des Rubel hin. Der konvertierbare Rubel ist das Fernziel aller sowjetischen Reformer. Laut Aganbegjan wurde auf dem genannten Juni-Plenum der KPdSU ein (bisher nicht veröffentlichtes) Dokument verabschiedet, „wonach unsere Währung konvertibel werden soll, zunächst im Rahmen der sozialistischen, später auch der kapitalistischen Währungen. Hierzu ist zunächst eine Preisreform notwendig“ Für Daschitschew, der die Einführung einer frei austauschbaren Währung ebenfalls als ein langfristiges Reformziel betrachtet, dem sowohl eine Preisreform als auch eine Reform des Finanz-und Geldsystems voranzugehen haben, soll der „konvertierbare Rubel zum Symbol der Leistungsstärke unserer Wirtschaft werden“ Aber nicht nur die Preisreform, von der gegenwärtig in der UdSSR niemand weiß, wann sie abgeschlossen sein wird, ist für den konvertierbaren Rubel eine unerläßliche Vorbedingung. Darüber hinaus wird die sowjetische Exportindustrie in der Lage sein müssen, ausreichend konkurrenzfähige („konvertierbare“) Produkte herstellen zu können.
Die Auffassung von Aganbegjan, „daß wir zur Konvertierbarkeit des Rubels auf dem kapitalistischen Markt in den neunziger Jahren kommen können“ dürfte deswegen kaum realistisch sein.
Der Rubel bleibt vorerst eine Binnenwährung mit allen genannten Konsequenzen.
Mit der Anfang dieses Jahres begonnenen Reform sollen die gesamte Planung und Leitung der Außenwirtschaft modifiziert werden. Auf der einen Seite soll die zentrale Planung dieses Sektors, die sich auf wenige, dafür aber verbindliche Kennziffern beschränken soll realistischer und effizienter werden. Auf der anderen Seite sollen die Unternehmen in die Lage versetzt und stimuliert werden, ihre Außenhandelsaufgaben — so wie dies das genannte Untemehmensgesetz vorschreibt — vorrangig zu erfüllen. Wie die einzelnen Neuregelungen in der Praxis wirksam werden sollen, ist indes noch unklar. Die sowjetischen Reformer suchen offenbar noch nach Antworten auf manche Fragen. Die Jahre Bis 1990 werden jedenfalls als eine Experimentierphase auf diesem außenhandelspolitischen Neuland angesehen, in der man entsprechende Erfahrungen sammeln will.
Clement hat auf einen sehr wichtigen Zusammenhang aufmerksam gemacht Die organisatorischen Veränderungen, die auf eine Straffung der Leitungsstruktur und auf einen Abbau der hohen Konzentration hinauslaufen, dürften nach einer Phase der Unsicherheit zu einer Verbesserung der außenwirtschaftlichen Beziehungen der UdSSR beitragen. Demgegenüber können die entscheidenden Reformen der Planung, Leitung und Stimulierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit überhaupt erst dann voll wirksam werden, wenn die angestrebte Reform der Binnenwirtschaft abgeschlossen sein wird. Der Erfolg der Außenhandelsreform hängt somit ganz wesentlich vom erfolgreichen Umbau des gesamten Wirtschaftsmechanismus ab. Diese Außenhandelsreform kann deswegen vorerst nur als Ausdruck des politischen Willens der sowjetischen Führung interpretiert werden, den gesetzlichen Rahmen für eine offene Wirtschaft, für eine bessere Integration der sowjetischen Wirtschaft in die Weltwirtschaft schaffen zu wollen.
V. Problemfelder der neuen Außenwirtschaftspolitik
L Reform der RGW-Integration?
Seit seinem Machtantritt fordert Gorbatschow, die Zusammenarbeit der RGW-Staaten müsse intensiviert werden. Es sollen Direktbeziehungen zwi-sehen den Unternehmen dieser Staaten hergestellt und Gemeinschaftsunternehmungen gegründet werden. Einen besonderen Schwerpunkt soll dabei die modernste Technik bilden. Entwickelt sich der RGW in Richtung auf eine Technologiegemeinschaft?
Als Reaktion auf die Verhängung wirtschaftlicher Sanktionen gegen die UdSSR und Polen durch die NATO-Staaten und — später — als Reaktion auch auf SDI und Eureka hat es im RGW, in erster Linie in Moskau, Bestrebungen gegeben, die technologische Zusammenarbeit zu vertiefen. Sie gipfelten bisher in dem „Komplexprogramm des wissenschaftlich-technischen Fortschritts der Mitglieds-länder des RGW bis zum Jahr 2000“, das im Dezember 1985 vom RGW angenommen wurde. Es sieht folgende fünf Bereiche der Zusammenarbeit vor: 1. Elektronisierung der Volkswirtschaft; 2. Automatisierung der Produktion (einschließlich flexibler Produktionssysteme); 3. Kernenergie; 4. neue Werkstoffe und Technologien ihrer Produktion und Verarbeitung; 5. Biotechnologie. Das „Besondere“ dieser Programme soll darin bestehen, daß sie den gesamten Innovationszyklus umfassen, nämlich von der Forschung bis zur Endproduktion. Vorrang wurde dabei der Grundlagenforschung eingeräumt, um — so Martschuk, der Vorsitzende des sowjetischen Staatskomitees für Wirtschaft und Technik — einen „Vorlauf“ für die Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz zu schaffen.
Gorbatschow hat in seiner Rede auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung des Programms genannt: „Nach unserer Ansicht sind Veränderungen auch in der Tätigkeit des Stabs der sozialistischen Integration — des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe — erforderlich. Die Hauptsache aber ist, daß man sich bei der Verwirklichung des Programms weniger aufs Administrieren, auf allerlei Komitees und Kommissionen verlegt und mehr Aufmerksamkeit den ökonomischen Hebeln, der Initiative, dem sozialistischen Untemehmergeist und der Einbeziehung der Arbeiterkollektive in diesen Prozeß schenkt.“ In der Wirklichkeit verläuft die Entwicklung in einer genau umgekehrten Richtung: 1. Es wurden neue Ständige Kommissionen des RGW für die Zusammenarbeit bei neuen Werkstoffen und neuen Technologien sowie bei der Biotechnologie gegründet. 2. Die Ständige Kommission des RGW für Maschinenbau wurde in ein RGW-Komitee aufgewertet. 3. Es deutet nichts darauf hin, daß der Integrationsmechanismus im RGW durch bisher völlig vernachlässigte finanz-und währungspolitische Instrumente verbessert werden könnte; im Gegenteil: Die kleineren RGW-Staaten werden — so wie die UdSSR es bislang auch getan hat — alles tun, um den gegenwärtigen Charakter der RGW-Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, weil er — im Konfliktfall — den Vorrang nationalstaatlicher vor gemeinschaftlichen Interessen sichert.
Die Technologiepolitik in der UdSSR selbst betont die zentrale (d. h. auch bürokratische) Förderung überbetrieblicher und überregionaler Programme bzw. Einrichtungen, und sie tut bisher sehr wenig, um die systembedingte Innovationsträgheit in den Unternehmen zu überwinden. Gorbatschow läßt indes nicht locker, in Bukarest erklärte er kürzlich: „Im Ergebnis der auf dem Arbeitstreffen der führenden Repräsentanten der Bruderparteien im vergangenen Jahr erzielten Übereinkunft wurde Kurs auf die umfassende Intensivierung des Integrationsprozesses, die Umstellung der Zusammenarbeit auf hauptsächlich wirtschaftliche Methoden, die Herstellung direkter Produktionsbeziehungen und die Bildung gemeinsamer Betriebe und Wissenschafts-Produktions-Vereinigungen genommen. Es wurde für zweckmäßig gefunden, die Tätigkeit des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ernsthaft zu verbessern.“
Dagegen steht die Feststellung von Honecker: „Nach unserer Überzeugung bietet das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft in der DDR alle Voraussetzungen dafür, eine erfolgreiche, direkte Zusammenarbeit von Kombinaten und Betrieben sowie wissenschaftlichen Einrichtungen auf vertraglicher Grundlage zur Lösung der sich aus dem Komplexprogramm ergebenden Aufgaben zu entwickeln. Jetzt kommt es darauf an, die schnelle Nutzung der Ergebnisse in der Produktion unserer Länder zu sichern.“
Auf der 42. Jahrestagung des RGW (Bukarest, 3. bis 5. November 1986) wurden die bestehenden Mängel der RGW-Zusammenarbeit scharf kritisiert: Lieferfristen und -mengen würden nicht eingehalten, die technische Qualität der getauschten Produkte sei unzureichend, die sowjetischen Verrechnungspreise für Energie und Rohstoffe seien zu hoch, der Transfer-Rubel spiele nur eine passive Rolle, im RGW nähmen formale und bürokratische Elemente überhand. Diese allgemeine Unzufriedenheit dürfte ein Grund dafür gewesen sein, daß am 10. und 11. November 1986 ein sogenanntes Arbeitstreffen der Parteichefs aller RGW-Staaten in Moskau stattfand, auf das sich Gorbatschow in Bukarest berufen hat. Auf diesem Treffen, auf dem sich Gorbatschow die Zustimmung der übrigen Parteiführer für seine Reykjavik-Initiativen sicherte, wurde auch über die Zukunft der RGW-Integration diskutiert. Über Inhalt und Ergebnisse dieser Diskussion wurde nichts veröffentlicht. Nach zufälligen und informellen Informationen aus Warschau, Budapest und Ost-Berlin läßt sich nur spekulieren: Auf diesem Treffen hat es einen unüberbrückbaren Dissens zwischen Gorbatschow und Jaruzelski auf der einen und allen übrigen Teilnehmern, angeführt von Kadar und Honecker, auf der anderen Seite gegeben. Das Treffen ist ergebnislos beendet wor-den; es beauftragte lediglich eine Expertengruppe, ein Reformprogramm für den RGW auszuarbeiten. Honecker wertete das Moskauer Gipfeltreffen auf der 3. Tagung des ZK der SED (20. bis 21. November 1986) als eine Beratung von „geradezu historischer, fundamentaler Bedeutung“ für die gemeinsame Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit, so fügte er allerdings hinzu, erfolge „auf der Grundlage der Prinzipien der Gleichheit, Unabhängigkeit, Selbständigkeit und der Verantwortung gegenüber den eigenen Völkern“ Dieses letzte Prinzip soll offenbar die Wahrung der nationalen Interessen gegenüber dem sowjetischen Integrationsdruck sichern.
Vor diesem Hintergrund ist die weitere Entwicklung der RGW-Integration ungewiß. Noch nie klafften Worte und Taten so weit auseinander wie heute. Es muß abgewartet werden, ob es Gorbatschow mit der Abschaffung der sogenannten Breshnew-Doktrin ernst meint, wie er es in seiner Rede auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU angedeutet hat.
Das Abschlußkommunique der 43. (außerordentlichen) Jahrestagung des RGW (Moskau, 13. bis 14. Oktober 1987) beweist erneut, daß die RGW-Staaten gegenwärtig nicht in der Lage sind, gemeinsame Lösungen für die zukünftige Entwicklung ihrer Integration zu finden. Es wurde zwar ein Beschluß über die „Umgestaltung des Mechanismus der Zusammenarbeit und der sozialistischen ökonomischen Integration sowie der Tätigkeit des RGW“ gebilligt; es geht insbesondere darum, „die Struktur des RGW wesentlich zu verbessern sowie die Mehrstufigkeit und Parallelität in der Arbeit des Rates zu beseitigen“. Aber diese Umgestaltung „soll etappenweise, unter Berücksichtigung der nationalen Wirtschaftssysteme der RGW-Länder und deren Vervollkommnung erfolgen“. Im Klartext: Scheitern neue Lösungswege des Integrationsproblems an den bestehenden Wirtschaftssystemen, dann müssen diese unterbleiben — und dies dürfte ein wichtiges Hindernis für den Reformkurs darstellen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Währungssystems, wie sie vom sowjetischen Ministerpräsidenten vorgeschlagen und vom polnischen bzw. ungarischen Regierungschef unterstützt worden sind, wurden nicht vereinbart. Die Haltung der RGW-Staaten zu diesem Problem wurde vom RGW-Generalsekretär Sytschow mit dem Hinweis auf das russische Sprichwort charakterisiert: „Besser siebenmal abmessen, als einmal schneiden“.
Was den materiellen Inhalt der zukünftigen RGW-Zusammenarbeit angeht, so wurde vereinbart, „eine kollektive Konzeption der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung für die Jahre 1991 bis 2005 vorzubereiten“ — auch hier wurde die Problemlösung vertagt.
Neben der Zusammenarbeit auf der Regierungsebene (die zweiseitige Plankoordinierung bleibt die Hauptmethode der RGW-Integration) und der Zusammenarbeit auf der Ebene der Branchenministerien soll als dritte Ebene auch die direkte Zusammenarbeit bei der Produktion und Forschung bzw. die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, internationalen Vereinigungen und Instituten weiterentwickelt werden. Es handelt sich hierbei um diejenigen Formen der überstaatlichen Kooperation, die besonders von der neuen sowjetischen Parteiführung favorisiert werden. Dies gilt allerdings nur für die jeweils „interessierten Länder“, und es gibt aus Moskau erste Hinweise, daß eben nicht alle Teilnehmer an der Ratstagung (darunter auch die DDR) an der Weiterentwicklung dieser Form der Zusammenarbeit interessiert gewesen seien. 2. Joint Ventures mit westlichem Kapital Am 1. Januar 1987 ist die „Ordnung für die Gründung und die Tätigkeit von gemeinsamen Unternehmen mit Beteiligung von sowjetischen Organisationen und Firmen kapitalistischer Unternehmen auf dem Territorium der UdSSR“ in Kraft getreten Sie legt den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit von Joint Ventures (JV) mit westlichem Kapital fest, die damit erstmalig auch in der UdSSR zugelassen werden. Der sowjetische Anteil an einem JV muß mindestens 51 Prozent betragen. Vorstands-und Aufsichtsratsvorsitzender müssen jeweils sowjetische Staatsbürger sein; der westliche Partner ist am Management beteiligt und im Aufsichtsrat vertreten. Der westliche Kapitalanteil kann in Maschinen, Technologie, Lizenzen oder in bar geleistet werden. Der Bewertung der beiderseits eingebrachten Leistungen liegen vereinbarte Preise unter Berücksichtigung der Weltmarktpreise zugrunde. Rechtlich ist zwar eine unentgeltliche Nutzung von Boden, Bodenschätzen und Wasser vorgesehen, in der Praxis dürfte diese Kann-Vorschrift aber kaum durchsetzbar sein.
JV sind nicht in das sowjetische Planungssystem integriert, sie werden vielmehr als Devisen-Enklaven behandelt: „Die Staatsorgane der UdSSR legen für ein gemeinsames Unternehmen weder verbindliche Planauflagen fest, noch garantieren sie den Absatz seiner Erzeugnisse.“ Seine Geschäfte mit sowjetischen Betrieben wickelt ein JV über staatliche Außenhandelsunternehmen (AHU) ab. Es kann seine Ausfuhr und Einfuhr entweder selbständig oder über die zuständigen sowjetischen AHU durchführen. Die Parteiorgane kontrollieren die Tätigkeiten von JV nicht.
Vorrangiges Ziel der JVwar aus sowjetischer Sicht ursprünglich die Erzielung von Devisen (höhere Exporteinnahmen und/oder geringere Importausgaben). Gewinne aus Geschäften in nicht konvertierbaren Währungen können daher nicht ins Ausland transferiert, sondern nur im Betrieb reinvestiert werden. JV sollen primär für den Westexport produzieren. Inzwischen wurde dieser Zielkatalog erweitert: Er reicht von der besseren Versorgung des Binnenmarktes bis zum Import von Management-Know-how.
Die genannte Rahmenordnung enthält sehr viele Kann-Bestimmungen. So sind zwar eine Gewinn-steuer von 30 Prozent und eine Gewinntransfersteuer von 20 Prozent vorgesehen, das Finanzministerium kann aber auf Antrag Prozent und eine Gewinntransfersteuer von 20 Prozent vorgesehen, das Finanzministerium kann aber auf Antrag eine Steuervergünstigung gewähren. Für jedes JV wird es entscheidend auf den konkreten Gesellschaftsvertrag ankommen; in ihm kann auch der Schutz der Minderheitsbeteiligung vereinbart werden.
Im Juli 1987 wurde von der Heinemann Maschinen-und Anlagenbau GmbH-aus St. Georgen im Schwarzwald und dem Moskauer Ordshonikidse-Unternehmen ein gemeinsames Tochterwerk „Homatec“ gegründet. Der deutsche Kapitalanteil liegt bei 45 Prozent. Das Werk, das 500 Mitarbeiter beschäftigen soll, wird von Anfang 1988 an hochwertige Werkzeugmaschinen produzieren, wovon etwa ein Drittel für den Export bestimmt sein soll 28). Darüber hinaus hat die Salamander AG in Moskau einen Vertrag über ein weiteres deutsch-sowjetisches Gemeinschaftsunternehmen zur Schuhproduktion mit der Leningrader Schuhfabrik „Proletarischer Sieg“ unterzeichnet. Salamander ist an diesem Joint Venture zu 40 Prozent beteiligt 29).
Aus der Sicht der deutschen Wirtschaft sind solche Joint Ventures die höchste, d. h. aber auch die schwierigste Form der Kooperation. Sie kann nur auf jahrelanger erfolgreicher Zusammenarbeit und intensiver gegenseitiger Kenntnis der Partner basieren. Schon allein deswegen sind die Erfolgschancen dieser Kooperationsform eher begrenzt. 3. Beziehungen zwischen dem RGW und der EG Seit Januar 1975 gibt es zwischen den Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Europäischen Gemeinschaft (EG) keine Handelsabkommen mehr 30). Ursache für diesen vertragslosen Zustand sind die in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre gescheiterten Bemühungen. zwischen beiden europäischen Wirtschaftsgemeinschaften offizielle Beziehungen herzustellen. Auf beiden Seiten waren für dieses Scheitern überwiegend politische Gründe verantwortlich; die EG-Haltung war darüber hinaus auch durch spezifische ökonomische Interessen (Protektionismus) geprägt. Die z. T. weitreichenden Differenzen zwischen beiden Integrationssystemen mußten in diesem Zusammenhang häufig als Vorwand herhalten.
Die Initiative zur Wiederbelebung der Gespräche zwischen beiden Organisationen ging von den RGW-Staaten aus: Auf dem RGW-Wirtschaftsgipfel, der im Juni 1984 in Moskau stattfand, wurde u. a. beschlossen, die „potentiellen Möglichkeiten für die Entwicklung der kommerziellen Zusammenarbeit mit kapitalistischen Staaten sowie deren Betrieben und Firmen“ aktiv zu nutzen und ein „diesbezügliches Abkommen zwischen RGW und EWG“ abzuschließen Nach einem entsprechenden Vorschlag Gorbatschows ist in der zweiten Hälfte 1985 die gegenwärtig noch andauernde Gesprächsrunde zwischen EG und RGW angelaufen. Als ein neues Element in diesem Dialog zwischen Ost-und Westeuropa versucht auch das Europäische Parlament, ein — allerdings mit geringen Kompetenzen ausgestattetes — Hauptorgan der EG, eine aktive Rolle zu spielen.
Das bisherige Ergebnis dieser Verhandlungen läßt sich wie folgt zusammenfassen: Beide Gemeinschaften werden durch eine gemeinsame Erklärung die offiziellen Beziehungen zueinander aufnehmen. Darüber hinaus soll darin die Verpflichtung enthalten sein, die Bereiche der zukünftigen Zusammenarbeit festzulegen. Für die EG ist dabei unverzichtbar. daß diese gemeinsame Erklärung für das gesamte Gebiet gilt, in dem die EG-Verträge gültig sind, d. h. einschließlich Berlin (West). Im politischen Zusammenhang mit dieser gemeinsamen Erklärung steht der zweite Schritt: Die EG wird mit den einzelnen RGW-Staaten diplomatische Beziehungen und Verhandlungen zum Abschluß von bi-lateralen Handelsabkommen aufnehmen. Die EG-Kommission hat inzwischen mit den Regierungen aller europäischen RGW-Staaten exploratorische Gespräche geführt, und sie hat bereits vom Ministerrat ein Mandat für handelspolitische Verhandlungen mit Rumänien, der CSSR und Ungarn erhalten.
Es ist sehr zu hoffen, daß die Beziehungen zwischen EG und RGW noch in diesem Jahr bzw. spätestens im Frühjahr 1988 normalisiert werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag beider Seiten zur Verbesserung des politischen Klimas in Europa, ein Baustein für das „gemeinsame Haus Europa“. Diese politische Dimension ist sicherlich wichtig, sie ist indes kein Selbstzweck. Denn es müssen unter diesem „Dach“ von beiden Seiten Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ost-und Westeuropa zu intensivieren. Die EG-Seite sollte den Marktzugang für osteuropäische Produkte (von Agrargütem bis gewerblichen Erzeugnissen) durch den Abbau protektionistischer Barrieren erleichtern; ökonometrische Untersuchungen im Westen haben ergeben, daß sich diese Barrieren (von Kontingenten über Selbstbeschränkungsabkommen bis hin zum „neuen“ Protektionismus wie z. B.der Anti-Dumping-Politik) sehr negativ auf die RGW-Ausfuhren von Agrargütem sowie Textilien und Bekleidung ausgewirkt haben. Die RGW-Länder müssen alle Anstrengungen unternehmen, um ihr Exportangebot zu modernisieren und ihr Marketing in Westeuropa zu verbessern; beides läßt bislang zu wünschen übrig. Dies dürfte insbesondere für die neue Außenwirtschaftspolitik unter Gorbatschow eine wichtige Herausforderung sein. Denn die UdSSR exportiert bisher in die EG überwiegend Rohstoffe, und diese Güter hatten und haben einen ungehinderten Zugang auf den Markt. Der vertragslose Zustand zwischen EG und RGW war somit für die UdSSR — anders als für die kleineren RGW-Staaten — kein Problem. Die neue Außenwirtschaftspolitik bestimmt für die UdSSR auch in diesem Zusammenhang die Interessen neu. 4. Beziehungen der UdSSR zur Dritten Welt Das ökonomische Verhältnis der UdSSR zur Dritten Welt ist durch einige Besonderheiten gekennzeichnet — z. B. bilaterale langfristige Kooperationsverträge, relativ hohes Gewicht der Ausbildungsprogramme (Entsendung von Experten, Vergabe von Stipendien), Subventionierung von Preisen und Frachtraten Die „sozialistische Arbeits-teilung“ beschränkt die Rolle der Entwicklungsländer in der Regel darauf, Primärerzeugnisse zu exportieren und industrielle Fertigwaren zu importieren. Die UdSSR ist grundsätzlich nicht bereit gewesen, die Entwicklungsländer handelspolitisch bevorzugt zu behandeln; im Gegenteil: Die sowjetische Handelspolitik beruht auf bilateralen Staatsverträgen und betont die gleiche Behandlung der Partner sowie den beiderseitigen Vorteil.
Die UdSSR trifft in Entwicklungsländern auf dieselben Hindernisse und Schwierigkeiten wie westliche Kreditgeber, nämlich den Mangel an technischen Erfahrungen und ein ineffizientes Management, und sie hat ebensowenig wie der Westen Lösungen für dieses Problem finden können.
Es dürfte die unzureichende Wirtschaftskraft der UdSSR gewesen sein, die sowohl ihr Engagement in Entwicklungsländern als auch ihre Attraktivität in dieser Region begrenzt hat. Die Entwicklungsländer sind in ihrer Politik ökonomisch primär auf den industrialisierten Westen hin orientiert, viele dieser Länder nutzen ihre Beziehungen zur UdSSR (und den anderen RGW-Staaten) in erster Linie, um ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Westen zu stärken — und dies dürfte sich in einer überschaubaren Zukunft kaum ändern.
Die ungenügende wirtschaftliche Stärke der Sowjetunion bestimmt aber auch die sowjetische Haltung zur neuen Weltwirtschaftsordnung: Die Forderungen der Entwicklungsländer im Nord-Süd-Dialog werden mit großer Bereitschaft und lautstark so lange unterstützt, wie damit keine eigenen Verpflichtungen verbunden sind. Stehen in diesem Dialog aber Forderungen der Dritten Welt auf regelmäßige finanzielle Leistungen der UdSSR zur Debatte, werden sie strikt abgelehnt. Im Zusammenhang mit seiner Forderung nach einer höheren wirtschaftlichen Sicherheit in den internationalen Beziehungen hat Gorbatschow in seiner Parteitags-rede erneut vorgeschlagen, eine neue Weltwirtschaftsordnung zu errichten, die allen Staaten eine gleiche wirtschaftliche Sicherheit garantiert. Darüber hinaus sollten Prinzipien ausgearbeitet werden, nach denen finanzielle Mittel, die aufgrund von Rüstungsbeschränkungen frei werden, den Entwicklungsländern zugute kommen sollten.
Die wirtschaftlichen Beziehungen der Sowjetunion zu den nichtkommunistischen Entwicklungsländern haben eine politisch-strategische, eine wirtschaftli-, ehe und eine ideologische Dimension. Die ideologi-sehe Komponente hat im Laufe der Jahre an Gewicht verloren, sie bleibt allerdings ein wichtiger Bestimmungsfaktor. Gleichzeitig sind die ökonomischen Interessen stärker zum Tragen gekommen. Ausschlaggebend aber waren und sind immer die außenpolitischen Ziele der jeweiligen sowjetischen Parteiführung. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern: Auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU sagte der sowjetische Ministerpräsident den Entwicklungsländern weitere wirtschaftliche Unterstützung zu, „wobei den Ländern mit sozialistischer Orientierung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird“. Der Wettbewerb der beiden Systeme in der Dritten Welt um politischen Einfluß wird weitergehen. Allerdings lassen sich die politischen Ambitionen der UdSSR wegen ihres unzureichenden wirtschaftlichen Potentials nur begrenzt verwirklichen.