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Neue Techniken und die Beschäftigungschancen von Frauen | APuZ 43/1987 | bpb.de

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APuZ 43/1987 Artikel 1 Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit durch soziale Innovation? Alternativen zur Arbeitsmarktpolitik Neue Techniken und die Beschäftigungschancen von Frauen Aktuelle Trends der Arbeitspolitik: § 116 Arbeitsförderungsgesetz und das Beschäftigungsförderungsgesetz Neue Muster der Erwerbsbeteiligung

Neue Techniken und die Beschäftigungschancen von Frauen

Ellen-Ruth Schneider

/ 18 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Neue Techniken — vor allem die auf der Mikroelektronik basierenden Organisations-, Kommunikationsund Fertigungstechniken — dringen immer stärker in für Frauen wichtige Beschäftigungsbereiche ein und verändern Arbeitsabläufe und Arbeitsinhalte der jeweiligen Tätigkeiten. An-und ungelernte Frauen sind durch diese Entwicklung besonders gefährdet: Zum einen führen die Rationalisierungswirkungen der neuen Techniken häufig dazu, daß „typische“ Frauenarbeitsplätze wegfallen, zum anderen sind für im Rahmen des Technikeinsatzes neu entstehende Tätigkeiten und Aufgaben auch neue Qualifikationen erforderlich, über die Frauen vielfach (noch) nicht verfügen. Die Frage, wie Frauen angesichts dieser Entwicklung langfristig ihre Erwerbschancen sichern können, hängt dabei von einer Reihe von Faktoren ab, wobei der beruflichen Weiterbildung ein zentraler Stellenwert zukommt. Aber mit dem Erwerb neuer Qualifikationen allein ist es nicht getan. Frauen müssen auch Chancen erhalten, nach erfolgreicher Qualifizierung ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Arbeitsplätze einzunehmen. Die Verbesserung der Chancen von Frauen, in Zukunft qualifizierte Tätigkeiten auszuführen, wird also auch von betrieblichen Personalentscheidungen abhängen. Obgleich Unternehmen nach wie vor — aus ökonomischen Gründen ebenso wie aufgrund von Vorurteilen — zögern. Frauen mit qualifizierten Arbeitsaufgaben zu betrauen, liegen in den bereits bestehenden Qualifikationsengpässen für technikgestützte Arbeitsaufgaben auch Beschäftigungschancen für „neu“ qualifizierte Frauen aus gefährdeten Tätigkeitsbereichen. Längerfristig ist allerdings zu vermuten, daß der weitere Technikeinsatz zu einer verschärften Polarisierung der Qualifikationsanforderungen führen wird. Eine „Anpassungsqualifizierung" ohne die Grundlage einer entsprechend breit angelegten beruflichen Erstausbildung dürfte dann erheblich erschwert werden.

I. Frauen zwischen Erwerbsneigung und Qualifikationsdefiziten — ein arbeitsmarktpolitisches Problem

Im Rahmen der Diskussion um wirksame Maßnahmen zur Verminderung der Massenarbeitslosigkeit haben frauenpolitische Konzepte derzeit Hochkonjunktur. Gesellschaftspolitische Visionen eines neuen Geschlechtsrollenverständnisses (Hausmänner), Forderungen nach verbesserten institutionellen Bedingungen für weibliche Erwerbstätige (Quotierung, Frauenförderpläne) und Vorschläge für infrastrukturelle Maßnahmen zur leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf — alles das sind Antworten auf das Problem der einerseits gestiegenen Erwerbsneigung von Frauen bei andererseits gleichzeitig gesteigerten Arbeitsmarktrisiken. Denn Frauen stellen immer noch — trotz ihres erheblichen Beschäftigungsanstiegs — eine soge-nannte Problemgruppe des Arbeitsmarktes dar. Sie sind gegenüber Männern häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, sie bleiben im Durchschnitt länger arbeitslos und sind nach wie vor in bestimmten Berufen und in höheren beruflichen Positionen hoffnungslos unterrepräsentiert.

Einen zentralen Ansatz für gezielte Arbeitsmarktpolitiken zur Verbesserung der Erwerbssituation von Frauen bilden derzeit deren spezifische Qualifikationsdefizite. „Qualifizierung“ heißt das Zauberwort, mit dem Anpassungs-und Anschlußprobleme weiblicher Erwerbstätiger an die im Zuge des technisch-strukturellen Wandels veränderten Anforderungen der Arbeitswelt wirksam begegnet werden soll. Qualifizierungsoffensiven sind die entsprechenden politischen Konzepte, auf die alle Hoffnungen sich richten, die Risiken der Frauenarbeit zu mildern.

Inwieweit eine derartige arbeitsmarktpolitische Intervention Aussichten auf Erfolg hat, hängt vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren ab, die eine bestimmte Arbeitsmarktsituation und somit bestimmte Arbeitsmarktchancen erst konstituieren. Hier sind regionale und branchenspezifische Strukturen ebenso gemeint wie typische Fertigungsabläufe innerhalb bestimmter Branchen, personal-politische Entscheidungsmuster, soziale Rollen und institutioneile Arrangements. Bildungsmaßnahmen allein werden die Arbeitsmarktchancen von Frauen nicht verbessern, wenn sie nicht abgestimmt sind mit anderen, die Arbeitsmarktsituation von Frauen beeinflussenden Gegebenheiten. Die Kenntnis dieses Bedingungsfeldes ist eine Mindestvoraussetzung, um die Chancen für zielgruppengerichtete Qualifizierungspolitiken angemessen zu bewerten.

Von daher sind Untersuchungen, die sich mit den tatsächlichen Entwicklungstendenzen der Frauenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Frage nach den Bedingungen für berufliche Weiterbildung befassen, von erheblicher Relevanz. Ein Beispiel für einen solchen Forschungsansatz soll hier vorgestellt werden -Spezifische Strukturen eines regionalen Arbeitsmarktes wurden hier ebenso berücksichtigt wie der betriebs-und branchenspezifische Wandel der Arbeitsbedingungen und subjektive Dispositionen der beteiligten Personen

II. Frauen-und Arbeitsmarkt: der Technikfaktor

Es ist heute weit verbreitet, die nachhaltigsten Wirkungen auf die Entwicklung der Frauenarbeit der Einführung neuer Techniken zuzuschreiben. Deren verstärktes Eindringen in die Arbeitswelt seit Mitte der siebziger Jahre hat die Diskussion um die Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt neu belebt. So wurden Befürchtungen laut, daß sich die in den sechziger Jahren ansatzweise sichtbar gewordenen Tendenzen zu mehr beruflicher und erwerbs-wirtschaftlicher Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern infolge des technischen Wandels wieder in ihr Gegenteil verkehren würden. Diese Ich danke M. Schulze-Böing, Universität Marburg, für ancegende Diskussion und Kritik. pessimistische Prognose wird durch eine Reihe weiterer empirischer Befunde über die qualitativen und quantitativen Folgen des Technikeinsatzes gestützt. So taucht häufig das Argument auf, daß in den rationalisierungsintensiven Wirtschaftszweigen Frauenarbeitsplätze von den Rationalisierungswirkungen der neuen Techniken besonders betroffen sind. Im Wirtschaftszweig Elektronik beispielsweise, auf dem ein hoher Rationalisierungsdruck lastet, war 1985 gegenüber 1978 ein Beschäftigungsrückgang von Arbeiterinnen um 8, 9% zu vermerken. Eine Kompensation dieses Beschäftigungsrückganges durch Ausweitung der Frauenbeschäftigung im Angestelltenbereich hat nicht stattgefunden; das bedeutet, daß sich die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen in dieser Branche fortwährend verschlechtert haben. Ähnliches gilt auch für andere Zweige des verarbeitenden Gewerbes, z. B. das Bekleidungsgewerbe.

Auch die qualitativen Auswirkungen des Einsatzes neuer Techniken beeinträchtigen nach häufig geäußerter Auffassung die Beschäftigungschancen von Frauen: Neue Techniken führen dazu, daß manuelle Verrichtungen, die geringe Qualifikationen erfordern, automatisiert werden und neue, höherqualifizierte Tätigkeiten entstehen. Diese neuen Arbeitsplätze sind jedoch aufgrund besonderer Zugangsschranken überwiegend den Männern Vorbehalten. Wenn Frauen dennoch Beschäftigungsgewinne verzeichnen können, dann lediglich als „Lükkenbüßer der Automatisierung“, d. h. sie besetzen die in ihrem Umfang strittigen verbleibenden Rest-arbeitsplätze mit niedrigen Qualifikationsanforderungen unter dem zusätzlichen Risiko, beim nächsten Automatisierungsschub „wegrationalisiert“ zu werden.

Entscheidet sich also die Zukunft der Frauenarbeit über Art, Umfang und Geschwindigkeit des Technikeinsatzes in Betrieben und Unternehmungen? Eines ist gewiß: Über die künftige Erwerbssituation der Frauen kann nicht ohne Bezugnahme auf die durch den Technikeinsatz zu erwartenden Veränderungen von Tätigkeitsstrukturen, Arbeits-und Qualifikationsanforderungen gesprochen werden.

III. Entwicklungstendenzen der Frauenarbeit

Zur Frage nach den Folgen des Technikeinsatzes für die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen gibt es mittlerweile eine Fülle einschlägiger Studien, die zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Das Spektrum reicht hier vom skeptischen Urteil, wonach der Technikeinsatz bestehende arbeitsteilige Produktions-und Organisationsstrukturen festschreibt oder sogar noch verstärkt mit der Konsequenz, daß die menschliche Arbeit weiter entleert und dequalifiziert wird, über die Prognose neuer Arbeitskonzepte mit Requalifizierungstendenzen — allerdings nur für ganz bestimmte Beschäftigtengruppen (z. B. Facharbeiter) — bis hin zu der Behauptung einer durch den Technikeinsatz geförderten, völlig neuen Qualität von Arbeitsbeziehungen und Arbeitsprozessen, deren Hauptmerkmal der „Systemaspekt“ ist, d. h. die Vernetzung und Interdependenz einzelner Arbeitsbereiche bei gegebener Vielfalt von Gestaltungsoptionen. Es würde hier zu weit führen, die jeweiligen Positionen ausführlich darzustellen; es soll lediglich darauf hingewiesen werden, daß die Diskussion zu diesem Thema in den Sozialwissenschaften nicht abgeschlossen ist, was bedeutet, daß auch die im Rahmen der Frauenforschung angestellten Diagnosen und Prognosen über die Folgen des Technikeinsatzes ihren Schlußpunkt noch nicht erreicht haben. Für unsere Fragestellung haben die vorliegenden Forschungsergebnisse nur partiell Anknüpfungspunkte geliefert und mußten deshalb durch eigene Untersuchungen ergänzt werden. Im Zentrum der eigenen Erhebungen standen Rationalisierungsund Technisierungsprozesse im Verarbeitenden Gewerbe und im Bürobereich — jeweils in Beschäftigungsfeldem mit einem hohen Frauenanteil. Dabei haben sich für die Entwicklung der Frauenarbeit zwei Faktoren als besonders relevant erwiesen:

— Die Verwendung neuer Techniken in der Produktion und bei Dienstleistungen eröffnet ein Spektrum von Gestaltungsspielräumen, wobei die Nutzung dieser Spielräume unterschiedliche Integrationsformen der Arbeitsanforderungen erlaubt und somit einen entscheidenden Einfluß auf die Qualität zukünftiger Arbeitsplätze hat.

— Der zweite wichtige Punkt betrifft die Tatsache, daß die Implementation neuer EDV-Techniken in Produktion und Dienstleistungen ein komplexer Prozeß ist, der sich in Phasen vollzieht, wobei jede Phase einen unterschiedlichen Durchdringungsgrad mit neuen Techniken aufweist und spezifische arbeitswirtschaftlich-personalpolitische Konstellationen impliziert. Von Bedeutung ist dabei, daß die bestehenden Arbeitsanforderungen und Arbeitsplatzstrukturen ebenfalls an den jeweiligen Entwicklungsstand der Prozesse gebunden sind. Dies soll an einigen Beispielen verdeutlicht werden. 1. Neue Techniken und Frauenbeschäftigung — Beispiel 1: Der Fertigungsbereich Betrachtet man die Fertigungsprozesse in der elektrotechnischen Industrie, so zeigt sich, daß auf der Ebene der „starren“ Automatisierung — das meint den Einsatz wenig flexibler Einzelaggregate — manuelle Fertigungsprozesse durch automatische er-B setzt werden Un-und angelernte Frauen sind von diesen Automationstechniken besonders betroffen; ihre Arbeitsplätze fallen in großem Umfang weg. Freilich entstehen auch neue Arbeitsaufgaben im Bereich des Bedienens, Betreuens, Einrichtens, Wartens und Steuerns der Automaten, und es ist durchaus möglich, daß Frauen aus dem un-und angelernten Bereich für einzelne dieser neuen qualifizierten Automationsarbeiten herangezogen werden. Je nach Aufgabenzuweisung entstehen Tätigkeiten mit unterschiedlichem Anforderungsniveau auf der Ebene von qualifizierten und hochqualifizierten Anlerntätigkeiten.

Die Bedienung eines Bestückungsautomaten umfaßt beispielsweise Tätigkeiten wie das Zu-und Wegführen von Bauelementen, das Be-und Entladen des Automaten sowie gelegentliches manuelles Eingreifen, um kleinere Bestückungsfehler zu beheben. Zu Einrichtungs-und Betreuungsarbeiten gehören die Programmeingabe und das Umrüsten von Automaten auf andere Baugruppentypen. Wartungsaufgaben schließen auch kleinere Reparaturen ein, für die geringe mechanische Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt werden. _ Die hierfür nötigen neuen Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. Kenntnisse über die Funktionsweise von Automaten, soziale und kommunikative Kompetenzen aufgrund der gestiegenen Verantwortung für die technischen Anlagen, werden un-und angelernten weiblichen Arbeitskräften — bei unterschiedlicher Anlernzeit — zumeist betrieblich vermittelt. Es hat sich gezeigt, daß gerade bei der Einführung neuer Produktionsaggregate — auf der Ebene von isolierten Lösungen — das Erfahrungswissen langjähriger Mitarbeiterinnen auch für den Umgang mit den neuen technischen Anlagen gern genutzt wurde, auch wenn längere Einarbeitungsund Umstellungsprozesse damit verbunden waren. Dennoch besteht kein Grund zu übertriebenem Optimismus. Nicht nur, weil diese neuen Tätigkeitsbereiche den Verlust von Arbeitsplätzen für un-und angelernte Industriearbeiterinnen nicht ausgleichen können, der bei der Substitution manueller Fertigung durch Automaten auftritt. Der sehr viel entscheidendere Grund für die pessimistische Beurteilung neuer Beschäftigungschancen von Frauen in diesem Bereich liegt in dem ungesicherten Bestand dieser Arbeitsanforderungen für die Zukunft. Diese Unsicherheit resultiert aus der spezifischen Entwicklungstendenz der Automatisierungsprozesse, ihres sogenannten „systemischen“ Charakters, was meint, daß neue Techniken den betrieblichen Fertigungsprozeß nicht nur in einzelnen Funktionsbereichen, sondern auch und gerade in ihrem Ineinandergreifen verändern. Dies führt dann dazu, daß die isolierten „starren“ Lösungen der Einzelaggregate zusehends verdrängt werden und einer systematischen, rechnergestützten Vernetzung und Selbstregelung betrieblicher Funktionsbereiche Platz machen.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeits-und Qualifikationsanforderungen bedeutet dies wiederum, daß die beschriebenen qualifizierten und hochqualifizierten Automationstätigkeiten langfristig wieder an Bedeutung verlieren werden. Die Entwicklung hin zu vernetzten Fertigungssystemen führt dagegen zu einer Ausweitung der Tätigkeitsbereiche Steuern von Automaten, für die berufliche Qualifikationen mindestens auf der Ebene der Facharbeiterabschlüsse erforderlich sind. Weibliche Arbeitskräfte im gewerblich-technischen Bereich verfügen in der Regel nicht über diese Bildungsabschlüsse und können sie nur in den seltensten Fällen durch betriebliche Anpassungsfortbildung erwerben. Es zeigt sich also, daß im Bereich der Frauenarbeit in der gewerblich-technischen Produktion die These einer Polarisierung der Qualifikationsanforderungen auch im Zusammenhang mit der aktuellen Rationalisierungsdynamik durchaus Bedeutung hat.

Ein gutes Beispiel hierfür liefert die Montageautomation. Der Einsatz neuer Techniken in diesem Fertigungsbereich war durch vergleichsweise lang anhaltende Automationsbarrieren behindert. Die in jüngerer Zeit beschleunigt stattfindende Einführung flexibler Automatisierungslinien im Rahmen vernetzter Fertigungssysteme hat zur Folge, daß einerseits die Instandhaltung und Steuerung dieser Anlagen höhere Qualifikationsanforderungen an das Personal stellen, andererseits jedoch Arbeiten mit minderen Qualifikationsanforderungen anfallen, wie z. B. einfache Überwachungs-und Bedienungsaufgaben oder Tätigkeiten im Rahmen der Materialzuführung. Diese Arbeiten bleiben dann zumeist den Frauen vorbehalten.

Daß diese Polarisierung sich nicht unmittelbar aus dem Technikeinsatz bzw.der Technikentwicklung ergeben muß, zeigen wiederum Beispiele technischer Rationalisierungsprozesse in typischen Männerarbeitsbereichen, in denen NC/CNC oder DNC-Maschinen Anwendung finden. Hier ist feststellbar, daß die Anwendung von EDV-Techniken zunächst eine zentrale Barriere für die Beschäftigung von Frauen beseitigt hat: die Beanspruchung von Körperkraft. Im Rahmen der Maschinenführung und -bedienung entstehen durchaus neue Arbeitsaufgaben, die längerfristigen Bestand haben und in qualifikatorischer Hinsicht attraktiv sind. Als ent-scheidende Bedingung für die Öffnung dieser Tätigkeitsbereiche auch für Frauen erweist sich dabei die unternehmerische Entscheidung über die Ausgestaltung des Fertigungsganges. Von der technischen Seite her ist es durchaus möglich, die Fertigungsgänge an diesen Maschinen unterschiedlich zu gestalten. Dies gilt sowohl für die gewählte Form der Programmierung als auch für die Verteilung der Arbeitsanforderungen in bezug auf das Einrichten, Bedienen, Betreuen der Maschinen und Maschinensysteme. Die Effizienz der jeweiligen Lösungen entscheidet sich über die Marktbedingungen. Wenn bei hoher Produktstandardisierung auf Programmroutinen zurückgegriffen werden kann, ist es nicht erforderlich, an jede Maschine einen hochqualifizierten Mitarbeiter zu stellen. Denkbar wären hier ein Programmierer und ein Einrichter für eine ganze Abteilung. Das Bedienen kann dann auch von unqualifizierten angelernten Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen vorgenommen werden. In anderen Fällen, beispielsweise bei einer spezialisierten Einzelfertigung, werden polyvalente Qualifikationen für die Bedienung benötigt, die nur der „Spezialist“ mitbringt. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für angelernte Frauen wären dann entsprechend gering. Obwohl die Möglichkeiten einer stärkeren Einbeziehung von Frauen allgemein zugestanden werden, bleibt dennoch festzustellen, daß diese Möglichkeiten — stets unter Verweis auf die noch bestehenden Qualifikationsdefizite bei Frauen — im allgemeinen nicht genutzt werden. 2. Folgerungen für die Zukunft:

Der industrielle Bereich Aus der Entwicklung der Fertigungstechniken mit ihrer Tendenz zu vernetzten Systemen ergeben sich also weitreichende Konsequenzen für die Frauen-beschäftigung: Der auf mittlere Sicht feststellbare Anstieg qualifizierter und hochqualifizierter Anlerntätigkeiten an Automaten und im Umfeld der Automaten wird langfristig bei zunehmender Verkoppelung betrieblicher Funktions-und Fertigungsbereiche wieder abnehmen. Die qualifizierten Automationsarbeiten wie Bedienen, Einrichten und Betreuen werden an Bedeutung verlieren, dagegen wird es zu einem Anstieg der Arbeits-und Qualifikationsanforderungen für die Tätigkeitsbereiche am System und im Systemumfeld kommen. Damit wird der Aufgabenbereich „Steuern“ — dies bezieht sich dann auf die Systeme und nicht auf die Einzelautomaten — mit ausgeprägt hohen qualifi-kalorischen Anforderungen jene Tätigkeitsbereiche verdrängen, die vorläufig noch von un-und angelernten Industriearbeiterinnen besetzt werden können. Für die Steuerung von Fertigungssystemen sind berufliche Qualifikationen erforderlich, die eine Fachhochschul-bzw. Hochschulausbildung voraussetzen. Einer Anpassungsqualifizierung im Rahmen betrieblicher oder außerbetrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen sind hierbei enge Grenzen gesetzt.

Die Bewertung der künftigen Beschäftigungschancen für an-und ungelernte Industriearbeiterinnen kann unter dieser Perspektive nur pessimistisch stimmen. Die Untersuchungen zeigen zwar, daß in den Einführungsphasen neuer Techniken im Bereich der qualifizierten und hochqualifizierten Anlerntätigkeiten Frauen durchaus Chancen erhalten, diese Aufgaben zu übernehmen. Dies allerdings unter der Bedingung, daß die gegebenen Gestaltungsspielräume beim Technikeinsatz von Unternehmungen bewußt im Hinblick darauf genutzt werden, Beschäftigungsmöglichkeiten von an-und ungelernten Frauen zu erhalten. Hierfür gibt es auch — gerade in den „Umbruchsphasen“ — aus der Sicht der Unternehmen gute Gründe: So besteht bekanntlich ein erheblicher Mangel an qualifizierten Fachkräften mit den entsprechenden Spezialkenntnissen für die neuen technischen Betriebsmittel, was oftmals den Unternehmen gar keine andere Wahl läßt, als dem vorhandenen Personal, so gut es eben geht, die neuen Aufgaben zu übertragen. Ein anderer Grund ist das Kostenargument: An-und ungelernte Industriearbeiterinnen arbeiten in vergleichsweise niedrigen Lohn-und Leistungsgruppen und sind somit einfach billiger als männliche Facharbeiter.

Aber ungeachtet dieser unternehmerischen Kalküle sollten die hier sich eröffnenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen nicht zu gering geschätzt werden. Gerade angesichts der Gefahr des Verdrängtwerdens aus diesem Beschäftigungsbereich sind Anstrengungen von Seiten der Frauen, diese Chancen auch zu nutzen — selbst bei nur mittelfristigem Bestand der neuen Arbeitsplätze — unerläßlich. Mindestens ebenso unerläßlich ist es aber auch, diesen Bemühungen der Frauen bei personal-politischen Entscheidungen Rechnung zu tragen und durch eine entsprechende Bereitstellung von Arbeitsplätzen lohnende Perspektiven aufzuzeigen. Das heißt, berufliche Anpassungsqualifizierung ist gerade im Hinblick auf den begrenzten Zeithorizont der daran anknüpfenden Aufgaben für die Frauen mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten verbunden. Die Bereitschaft, die nötigen Qualifikationen zu erwerben, kann deshalb nicht ohne weiteres vorausgesetzt bzw. reklamiert werden. Das Weiterbildungsinteresse insbesondere von Industriearbeiterinnen muß daher in engem Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen für eine gezielte Frauenförderung und -politik im Betrieb gesehen werden, die auch mittel-und langfristige Perspektiven für die Frauenbeschäftigung offenlegen. Denn langfristig werden sich die Beschäftigungschancen von Frauen über die Teilnahme von Weiterbildungsmaßnahmen und durch verstärktes berufliches Engagement allein nicht verbessern lassen. Aufgrund des hohen qualifikatorischen Niveaus der neuen Arbeitsanforderungen in und an vernetzten Systemen sind der beruflichen Anpassungsqualifizierung bei fehlenden Basisqualifikationen enge Grenzen gesetzt.

Die neuen beruflichen Qualifikationen von Frauen sind vielmehr im dualen System der beruflichen Erstausbildung bei gleichzeitiger Reform der Ausbildungsberufe zu erwerben. Treten hier nicht ebenfalls verstärkte Bemühungen ein, die Beteiligung von Frauen an zukunftsbezogenen Berufen und Ausbildungsmaßnahmen zu verstärken, besteht die Gefahr, daß die im gewerblich-technischen Bereich der Industrie beschäftigten Frauen, nachdem sie ihre „Lückenbüßerfunktion“ im Automatisierungsprozeß erfüllt haben, völlig aus diesem Beschäftigungsbereich verschwinden. 3. Neue Techniken und Frauenbeschäftigung — Beispiel 2: Der Bürobereich Für die Entwicklung der Organisations-und Kommunikationstechniken im Bürobereich zeigt sich zwischen Arbeitsplatzstrukturen und den jeweiligen Phasen des Technisierungsprozesses eine ähnliche Entsprechung wie sie für den Fertigungsbereich beschrieben worden ist. Auch hier folgt als erste Konsequenz die Fristigkeit bestimmter Qualifikationsanforderungen im un-und angelernten Bereich, von denen Frauen besonders betroffen sind. Ein klassisches Beispiel hierfür liefert die Tätigkeit der Datentypistin. Die Entwicklung von integrierten internen und externen dialogfähigen Text-und Datenverarbeitungssytemen haben Aufgaben im Rahmen der Datenpflege und der Dateneingabe überflüssig werden lassen.

Die „puren“ Rationalisierungswirkungen in diesen unqualifizierten Tätigkeitsbereichen können allerdings dadurch gemildert werden, wenn die nach dem Technikeinsatz verbleibenden Hilfsfunktionen mit Aufgaben aus qualifizierten Tätigkeitsbereichen kombiniert werden. Hierfür gibt es Beispiele aus dem Bankbereich, wo etwa Mitarbeiter neben Schreib-und Buchungsarbeiten auch Beratungs-, Service-und Informationsverarbeitungstätigkeiten übernehmen. Aber auch im qualifizierten Bereich ist nicht zuletzt aufgrund der organisatorischen Potenz von Büro-und Kommunikationstechnologien eine unterschiedliche Vermischung und Kombination von Arbeitsaufgaben möglich, die sich als Veränderungen von Tätigkeiten beschreiben lassen. Eine mögliche Form der Bündelung von Arbeitsaufgaben findet durch vertikale Integration statt. Hier werden einfache Aufgaben den qualifizierten Tätigkeiten sozusagen „von unten nach oben“ beigeordnet. Es entstehen dann sogenannte „Mischarbeitsplätze“, an denen beispielsweise qualifizierte Sachbearbeiter neben ihrer traditionellen Sachbearbeitung auch Aufgaben schlichten Zuschnitts, wie sie etwa bei der standardisierten Pflege eines internen Datenbestandes anfallen, übernehmen. Potentiell ist damit natürlich die Gefahr einer Dequalifizierung verbunden. Eine andere Form des Aufgabenzuschnitts ergibt sich aus der horizontalen Integration von Arbeitsanforderungen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Arbeitsaufgaben des gleichen Anforderungsniveaus, jedoch separierter Arbeitsfelder, zusammengeführt und neu gebündelt werden. Damit wird häufig die Verteilung der Aufgaben auf „Spezialisten“ rückgängig gemacht. 4. Folgerungen für die Zukunft: Der Bürobereich Durch den Einsatz neuer Techniken kommt es auf unterschiedlichen betrieblichen Ebenen zu einer Veränderung der Arbeitsaufgaben mit der Folge, daß die vorhandenen Qualifikationsprofile der Angestellten an sehr vielen Stellen von den neuen Anforderungen abweichen werden. Bei fortschreitender technischer Entwicklung werden diese Qualifikationsdefizite bei den Beschäftigten immer stärker zutage treten und deren Beschäftigungschancen gefährden. Die Mitarbeiter werden, wenn sie ihre Beschäftigung sichern wollen, in jedem Fall neue Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben müssen. Die zu erwerbenden Kenntnisse werden dabei je nach Tätigkeitszuschnitt unterschiedlich sein. Bürohilfskräfte müssen, um gegenüber dem erhöhten Konkurrenzdruck bestehen zu können, der durch den Wegfall von Arbeitsplätzen mit einfachen Anforderungen entsteht, mindestens über Bedienungskenntnisse von Textverarbeitungssystemen verfügen. Die Bedeutung dieser Qualifikationen für die fernere Zukunft ist allerdings pessimistisch zu beurteilen, da auch Schreibarbeiten zunehmend in Sachbearbeitertätigkeiten integriert werden und als eigene Tätigkeitsfelder entfallen. Längerfristig stabil dürften dagegen solche Tätigkeiten sein, die bei der horizontalen und vertikalen Integration von Arbeitsaufgaben entstehen. Die Angehörigen dieser Beschäftigtengruppe müssen ebenfalls Datenverarbeitungskenntnisse erwerben, allerdings auf gegenüber Bürohilfskräften „gehobenem“ Anspruchsniveau. Darüber hinaus müssen sie ihre berufsfachlichen Kenntnisse erheblich erweitern. In der semantischen Vernachlässigung einer geschlechtsspezifischen Formulierung des Problems der veränderten Anforderungsprofile für Angestelltentätigkeiten im Bürobereich deutet sich bereits ein gegenüber dem Fertigungsbereich markanter Unterschied hinsichtlich der Beschäftigungsrisiken von Frauen an.

Vor dem Hintergrund der Beschäftigungszunahme von Frauen in vielen Dienstleistungsbereichen ist die Gefahr der Verdrängung aus bzw.des versperrten Zugangs zu qualifizierten Tätigkeitsbereichen für Frauen in Büroberufen entschieden geringer als für Industriearbeiterinnen. Nichtsdestoweniger sind Weiterbildungsanstrengungen von im Büro beschäftigten Frauen ebenso gefordert, allerdings unter ganz anderen Vorzeichen: Beruflicher Weiterbildung kommt hier in viel stärkerem Maße die Funktion der Bestandssicherung zu. Das heißt, berufliche Weiterbildung ist nicht länger — wie bisher — ein Mittel für den beruflichen Aufstieg, sondern unabdingbarer Bestandteil für die Sicherung des beruflichen Status quo der Beschäftigten.

Die spezifischen Konsequenzen für die Frauenbeschäftigung ergeben sich erst aus den Folgeproblemen ihrer bestandssichemden Funktion: Unter den gegebenen Bedingungen stellen betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen ein zentrales Steuerungsinstrument für die Zuweisung von Erwerbschancen dar. Vermittelt durch die Organisation der Weiterbildung in den Unternehmen finden Auswahlprozesse statt, bei denen Frauen nicht selten indirekt benachteiligt werden. So werden Weiterbildungsveranstaltungen häufig an Wochenenden oder nach Feierabend angeboten, zu Zeiten also, in denen Frauen bekanntermaßen Haushalts-und Familien-aufgaben erledigen möchten und oft genug auch müssen. Gerade für die mittleren Angestelltenberufe gilt, daß Frauen häufig in einer Leistungs-und Bewährungskonkurrenz zu Männern stehen. Die veränderte Anforderungsstruktur in den Arbeitsbereichen ergänzt das bestehende Problem durch ein weiteres: Frauen müssen nunmehr auch bei der beruflichen Qualifizierung im Wettbewerb gegenüber Männern bestehen, wenn diesen — vielfach auf den ersten Blick kaum sichtbaren — Diskriminierungspraktiken nicht entgegengewirkt wird.

IV. Chancen und Möglichkeiten von Qualifizierung — ein Ausblick

Was ergibt sich aus alledem im Hinblick auf die Frage nach den Bedingungen für eine erfolgreiche Qualifizierungspolitik? Zunächst muß von technik-deterministischen Konzepten Abstand genommen werden. Zwar können mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entwicklungstendenzen des zukünftigen Qualifikationsbedarfs angegeben werden, doch hierbei auf eine unausweichliche Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von Frauen zu schließen, die allein auf den Einsatz neuer technischer Betriebsmittel zurückzuführen wäre, ist sicherlich falsch. Richtig ist dagegen, daß die Gefahr des Abdrängens aus bestimmten Beschäftigungsbereichen für Frauen verstärkt vorhanden ist und die Sicherung bestehender Beschäftigungschancen für Frauen durch den Einsatz neuer Techniken besonders erschwert wird. Berufliche Qualifizierung kann zwar die Erwerbsrisiken von Frauen partiell mildem — wobei nicht vergessen werden sollte, auf die Rolle der beruflichen Erstausbildung im Rahmen der insgesamt steigenden Bedeutung beruflicher Qualifikationen hinzuweisen —, doch ist sie kein Allheilmittel zur Verbesserung der Chancen von Frauen für vor allem qualifizierte erwerbswirtschaftliche Arbeit.

Um zu erreichen, daß qualifizierte Frauen auch mit qualifizierten Arbeitsaufgaben an den entsprechenden Arbeitsplätzen betraut werden, muß vor allem die betriebliche Personalpolitik frauenorientierter gestaltet werden. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, zumal die Unternehmen bereits den wachsenden Bedarf an neuen Qualifikationen spüren. Doch so wichtig auch angemessene Bildungsangebote und personalpolitische Entscheidungsmuster im Hinblick auf die Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen sind — ohne eine ausgeprägte subjektive Bereitschaft der Frauen selbst, sich den geforderten Bildungsanstrengungen zu unterziehen, sind von „Qualifizierungsoffensiven“ keine nachhaltigen Erfolge zu erwarten.

Das Weiterbildungsinteresse und die Weiterbildungsbereitschaft von Frauen unterliegen einer Reihe von Einflußfaktoren. Familiensituation und sozialer Status spielen dabei ebenso eine Rolle wie das generelle Interesse an der beruflichen Tätigkeit wie auch die konkreten Erfahrungen mit neuen Techniken und veränderten Qualifikationsanforderungen am Arbeitsplatz. Von besonderer Bedeutung sind jedoch — darauf wurde bereits hingewiesen — die Erwartungen der Frauen im Hinblick auf den Erfolg ihrer Bildungsanstrengungen. Daß diese Erwartungen das Interesse an beruflicher Weiterbildung prägen, läßt sich an der unterschiedlichen Weiterbildungsmotivation von Industriearbeiterinnen und Büroangestellten verdeutlichen.

Eigene Untersuchungen haben ergeben, daß bei Büroangestellten ein vergleichsweise höheres Interesse an Weiterbildung vorhanden ist als bei Industriearbeiterinnen. Bemerkenswert ist dabei, daß sich das Weiterbildungsinteresse weder für die Frauen aus dem Bürobereich noch für die Arbeiterinnen in der industriellen Produktion über Defizit-erfahrungen angesichts neuer qualifikatorischer Anforderungen und auch nicht über die Angst vor möglichen negativen Technikfolgen, wie z. B. einem möglichen Arbeitsplatzverlust, herleitet, sondern aus dem erfahrenen Arbeitszusammenhang erwächst. Wenn also Frauen im Bürobereich — nicht zuletzt mit Blick auf das offenkundige Entstehen neuer qualifizierter Arbeitsbereiche — ein deutliches Interesse an beruflicher Weiterbildung zeigen, folgt dies daraus, daß sie aktive Bewältigungsversuche angesichts veränderter Arbeitsbedingungen durch neue Techniken für aussichtsreich und sinnvoll erachten. Eben diese Erfahrungen ma-B chen die un-und angelernten Arbeiterinnen in der Industrie, wie bereits bemerkt, kaum. Der Gedanke an berufliche Weiterbildung muß dann absurd erscheinen, wenn aufgrund der Erfahrungen am Arbeitsplatz berufliche Perspektiven in ihrer inhaltlichen und zeitlichen Dimension nicht ersichtlich sind.

Die Entwicklungsperspektiven der Frauenarbeit sind — zieht man ein vorläufiges Resümee — zum einen sicherlich von einer Reihe schwerwiegender Probleme belastet: Die technische Entwicklung gefährdet auch Beschäftigungs-und Arbeitsmarkt-chancen der Frauen. Darüber hinaus stellt sie möglicherweise auch die mühsam erreichten Ansätze beruflicher Partizipation wieder in Frage. Zum anderen aber sind die Perspektiven für qualifizierte Frauenarbeit durchaus offen und gestaltbar. Berufliche Weiterbildung ist dabei sicherlich eine Schlüsselkategorie. Vieles wird in Zukunft von den Zugangsmöglichkeiten für Frauen zu Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch von ihrer Bereitschaft, entsprechende Anstrengungen auf sich zu nehmen, abhängen.

Gerade im Hinblick auf die „subjektive“ Komponente dieses Entwicklungsprozesses ist indes zu beachten, daß „Weiterbildung“ letztlich ein soziales „Konstrukt“ einer Vielzahl von Akteuren in betrieblichen und überbetrieblichen Handlungsfeldem ist. Sie können die subjektive Bereitschaft zur Weiterbildungsanstrengung durch Ermunterung, aber auch durch Entmutigung in vielfältiger Weise positiv oder negativ beeinflussen.

Einige Literaturhinweise M. Baethge /H. Oberbeck, Zukunft der Angestellten, Neue Technologien und berufliche Perspektiven in Büro und Verwaltung, Frankfurt 1986;

I. Bednarz-Braun, Frauenarbeit in der Elektroindustrie, in: WSI Mitteilungen, (1987) 6;

K. Benz-Overhage /E. Brumlop u. a., Neue Technologien und alternative Arbeitsgestaltung, Frankfurt—New York 1982;

R. Bispinck/M. Helfert, Technischer Wandel und gewerkschaftliche Arbeitspolitik, in: WSI Mitteilungen, (1978) 6;

M. Bolle /E. R. Schneider, Neue Technologien und neue Qualifikationsanforderungen für Frauen, München 1987;

G. Brandt u. a., Computer und Arbeitsprozeß, Frankfurt—New York 1978; Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (IWD), 13/28;

H. Kern /M. Schumann, Das Ende der Arbeitsteilung? Rationalisierung in der industriellen Produktion, München 1984;

E. R. Schneider, Angestelltenarbeit und technologischer Wandel — Neue Herausforde-

ygg• neue Strategien?, in: Zukunft der gewerblichen Angestelltenarbeit in Berlin, Berlin 1986.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Es handelt sich um das Forschungsprojekt „Neue Technologien und Weiterbildung von Frauen in Berlin (W)", das von 1984 bis 1986 im Auftrag des Berliner Senats an der Forschungsstelle Sozialökonomik der Arbeit (FSA) der FU Berlin durchgeführt worden ist.

  2. Der Berliner Arbeitsmarkt weist gegenüber anderen Regionen besondere Strukturen auf. Zur genaueren Rekonstruktion vgl. Michael Bolle/Ellen-Ruth Schneider. Neue Technologien und neue Qualifikationsanforderungen von Frauen, München 1987.

  3. Bestückungsautomaten übernehmen beispielsweise das Aufsetzen der Bauelemente auf Leiterplatten, deren Verbindung erfolgt mittels automatischer Lötprozeduren; elektronische Prüfautomaten übernehmen die Qualitätskontrolle und machen die Sichtprüfung nahezu überflüssig. Ohne menschliche Eingriffe arbeitende Verpackungs-und Sortierautomaten ergänzen die genannten Einzweckautomaten in den der Fertigung vor-und nachgelagerten Bereichen.

  4. Werkzeugmaschinen mit rechnergestützter Steuerung. Ihr Einsatz wurde in Maschinenbauunternehmen untersucht.

  5. Z. B. externe Programmierung im Ingenieursbereichoder Werkstattprogrammierung.

  6. Vieles deutet darauf hin; vgl. die Entwicklung des Frauenanteils in der elektrotechnischen Industrie.

Weitere Inhalte

Ellen-Ruth Schneider, Dipl. -Soz., geb. 1952; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Arbeitsmarkt und Beschäftigung, sowie an der Forschungsstelle Sozialökonomik der Arbeit (FSA) der Freien Universität Berlin (1984— 1987). Veröffentlichungen: (zusammen mit M. Bolle) Neue Technologien und neue Qualifikationsanforderungen von Frauen, München 1987; zahlreiche Hörfunksendungen im Bereich Politische Bildung, u. a. zu arbeits-und sozialpolitischen Themen.