I. Der Technologietransfer in die Entwicklungsländer
Die Nachfrage der Entwicklungsländer nach Know-how Die Entwicklungsländer haben ein unmittelbares Interesse an dem Import von Know-how, das zur Herstellung von Gütern und zur Belieferung mit Dienstleistungen aller Art erforderlich ist. Internationale Organisationen, Wissenschaftler und Repräsentanten von verschiedenen Entwicklungsländern weisen auf eine „technologische Lücke“ hin 1):
— Mehr als 90 % aller Forschungsausgaben in der Welt entfallen auf Industrieländer; etwa 80 % der Wissenschaftler und Ingenieure, die sich mit Forschung und Entwicklung befassen, arbeiten in Industrieländern — Solange — wie bisher — Forschung und Entwicklung in den Ländern der Dritten Welt sich nur selten mit deren spezifischen Problemen befassen, ist dort die Bereitschaft gering, Ressourcen für Innovationen in größerem Umfang aufzubringen. — Die Umsetzung von wissenschaftlichen und technologischen Neuerungen wird erschwert durch den Mangel an Kapital und an ausgebildeten Arbeitskräften; die Wirtschaftspolitik vieler Entwicklungsländer begünstigt nicht Investitionen in den technischen Fortschritt.
Welche Technologien die Entwicklungsländer einführen, bestimmt sich üblicherweise nach der Ausstattung mit Produktionsfaktoren, nach der Größe des Binnenmarktes, nach den Märkten, die vorzugsweise beliefert werden, sowie nach den politischen und sozialen Rahmenbedingungen. Verschiedene Studien lassen eine grobe Klassifizierung zu: — Schwellenländer und mehrere OPEC-Länder weisen ein großes Kapitalangebot, einen hohen Industrialisierungsgrad, eine breite Rohstoffbasis sowie aufnahmefähige Binnen-und Exportmärkte auf. Wirtschaft und Gesellschaft setzen auf Modernisierung von Unternehmen durch technischen Fortschritt. Angestrebt wird ein Technologietransfer zur Importsubstitution, die in eine Exportausweitung und -Vertiefung überleitet. Zu diesem Zweck werden moderne, leistungsfähige Technologien nachgefragt, die weitgehend in den Industrie-ländern angewendet werden. — Technologien, die ausschließlich das Exportangebot verbessern und erweitern, werden von Ländern mit guter Kapitalausstattung, einem hohen Industrialisierungsgrad mit kleinen Binnenmärkten und starker Ausfuhrabhängigkeit gesucht. Auch hier streben Wirtschaft und Gesellschaft eine Modernisierung an, wie z. B. Taiwan, Hongkong, Singapur oder Südkorea. — Für die Belieferung des Weltmarktes notwendiges Know-how wollen die vom technischen Leistungsstand her fortgeschrittenen Entwicklungsländer in der Kategorie der mittleren Einkommen erwerben. — Völlig anders fällt die Nachfrage in den ärmsten Ländern aus. Wegen des geringen Kapitalangebots, des niedrigen Industrialisierungsgrades, der begrenzt aufnahmefähigen Binnenmärkte und der traditionell orientierten Leitbilder für Wirtschaft und Gesellschaft konzentriert sich das Interesse auf Technologien, mit denen die Produktionsstruktur in ländlichen Gebieten und in einheimischen Klein-und Mittelbetrieben verbessert werden kann
In jedem Fall wollen die Abnehmer ausgereifte, zuverlässige und wirtschaftliche Verfahren einset-zen. Der Erwerber will die Kosten für den Ankauf in kurzer Zeit decken Darüber hinaus bevorzugen Regierungen Verfahren und Technologien mit oft nicht miteinander kompatiblen Zielsetzungen: Sichergestellt werden sollen positive Beschäftigungseffekte, der Anschluß an die neueste technologische Entwicklung, die Verwendung einheimischer Rohstoffe und Betriebsmittel, die Weiterentwicklung der vorhandenen Kenntnisse und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. 2. Das technologische Potential der deutschen Wirtschaft aus der Sicht der Entwicklungsländer Für fast alle Entwicklungsländer bieten deutsche Unternehmen Güter und Dienstleistungen, die den Technologiebedarf decken können. Deutsche Betriebe weisen auf Grund ihrer intensiven Forschung und Entwicklung sowie ihrer durchweg hohen Außenhandelsintensität ein breit gestaffeltes, für den Benutzer leicht zugängliches Know-how auf.
2, 7% des Bruttosozialprodukts wurden 1986 für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Damit steht die Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle hinter den USA und Japan; im Vergleich zu den USA fällt der hohe Anteil ziviler Forschung auf. Rund 73 % der Forschung werden in der Bundesrepublik Deutschland von Unternehmen finanziert; gleich hoch ist der Anteil in den USA, etwas geringer in Japan Im abgelaufenen Jahr haben deutsche Unternehmen 53, 9 Mrd. DM in Forschung und Entwicklung investiert. 130 000 Forscher wurden entsprechend der international üblichen Klassifikation gezählt. Die neueren Zahlen über das Verhalten der Betriebe lassen erwarten, daß sich dieser Trend fortsetzen wird -
Wiederholt bestätigen Untersuchungen einen positiven Zusammenhang zwischen Exportintensität und Innovationsfähigkeit: Unter den deutschen Unternehmen dominieren bei der Ausfuhr Betriebe, die besonders viel für Forschung und Entwicklung aufwenden Der Stahlbau, der Maschinenbau, der Fahrzeugbau und die allgemeine Datenverarbeitung führen — nach Branchen geordnet — in der Statistik der Ausgaben für technologische Entwicklung. Nutzen ziehen können auch die Länder der Dritten Welt von den vergleichsweise hohen Forschungs-und Entwicklungsinvestitionen der Elektrotechnik, der Feinmechanik und Optik. An dritter Stelle stehen die chemische Industrie und die Mineralölwirtschaft. Hier finden die Entwicklungsländer nicht nur Pharmazeutika, Düngemittel oder andere Betriebsmittel für den Einsatz im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft, sondern auch Produkte, die für den Industrialisierungsprozeß wichtig sind, wie z. B. Kunststoffe
Die starke Auslandsabhängigkeit der deutschen Wirtschaft erklärt, daß deutsche Unternehmen ihr Know-how nicht nur im Inland verwenden. Wie nur wenige andere Industrieländer ist die Bundesrepublik Deutschland auf den Import von Rohstoffen angewiesen; der inländische Bedarf wird kaum durch die eigenen Ressourcen gedeckt Für viele produzierende Unternehmen ist der deutsche Binnenmarkt zu eng. Über den Export lassen sich die vorhandenen Kapazitäten so auslasten, daß die Vorteile der Kostendegression genutzt werden können. Deutsche Unternehmen zeigen ein starkes Beharrungsvermögen auf Auslandsmärkten; einmal bezogene Positionen werden im Interesse einer langfristigen Marktsicherung gepflegt, auch bei kurzfristigen wirtschaftlichen Rückschlägen. Die Entscheidung, neue Märkte in aufstrebenden Gebieten zu erschließen, erfolgt in langfristig vorbereiteten und sorgfältig durchgeführten Maßnahmen. Die Präsenz auf ausländischen Absatzgebieten wird als eine Investition in die Zukunft der Unternehmen verstanden: Voraussetzung für einensolchen Schritt sind ausreichende Gewinnerwartungen und die Verwirklichung unternehmerischer Ziele; beides wiederum ist ohne eine — ebenfalls aufwendige — kontinuierliche Betreuung der Kunden nicht möglich. Ein rasches Umschwenken von einem Markt auf den anderen würde nicht nur die hohen Markteintrittskosten zu einer Fehlinvestition werden lassen. Gestört würde auch das Ansehen bei den Partnern, die eine langfristige Zusammenarbeit erwarten.
Deutsche Unternehmen stehen auf allen Märkten in Konkurrenz zu den Unternehmen in anderen Industrieländern. Wirtschaftsfachleute und Unternehmen attestieren der deutschen Wirtschaft eine vergleichsweise gute Position. Die Struktur des Warenangebots, die Qualität bei Fertigung, die Kundenbetreuung, die zeitgerechte und Vertragstreue Abwicklung der Aufträge sowie die Bereitschaft, neben den vereinbarten Leistungen Ausbildung und Beratung anzubieten, gelten als Pluspunkte im internationalen Wettbewerb. Gefährlich sind für die deutschen Unternehmen die Eingriffe in den freien Welthandel sowie die Kaufkraftverluste in wichtigen Abnehmerländern
Seit längerer Zeit erweisen sich vor allem die Schwellenländer als ernst zu nehmende Konkurrenten der deutschen Wirtschaft. Unternehmen in diesen Staaten stellen einerseits technisch leistungsfähige, finanziell gut ausgestattete Kunden für den deutschen Maschinen-und Anlagenbau dar; die dort später hergestellten Produkte verdrängen andererseits andere deutsche Betriebe von ihren angestammten Absatzgebieten in den Entwicklungsländern und auf dem Weltmarkt. In dieser Weise vollzieht sich ein Strukturwandel zwischen Industrie-und Entwicklungsländern, der — wenn er nicht durch äußere Eingriffe gestört wird — allen beteiligten Staaten Vollbeschäftigung, Wachstum und preisgünstige Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verspricht. Die deutsche Wirtschaft ist deshalb im eigenen Interesse gut beraten, sich auf die Herausforderungen durch die Schwellenländer einzustellen; diese sollten ihrerseits im Gegenzug ihre protektionistische Handelspolitik aufgeben, mit der sie sich gegen Importe aus den Industrieländern abzuschirmen versuchen. Allenfalls eine weltweite „positive“, zeitlich begrenzte Anpassungspolitik ist im gegenseitigen Interesse zu vertreten. Davon sind jedoch die meisten Schwellenländer noch weit entfernt; die Industrieländer — und darunter auch die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Europäischen Gemeinschaften — müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, den Handlungsspielraum zugunsten der Einfuhren aus Schwellenländem noch nicht vollständig ausgeschöpft zu haben
II. Formen und Inhalte des Technologietransfers deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer
1. Formen der kommerziellen Zusammenarbeit Üblicherweise erfolgt der Technologietransfer in Verbindung mit — der Aus-und Einfuhr von Gütern, — den Direktinvestitionen, — der Überlassung von Patent-und Know-how-Lizenzen, — der Vereinbarung von Dienstleistungsverträgen sowie mit nicht-kapitalmäßigen Beteiligungen * Diese hier getrennten Formen des Technologie-transfers fallen oft in verschiedenen Kombinationen an, je nach den Zielen und den Ressourcen der beteiligten Unternehmen. Das Leistungsangebot ändert sich im Zeitablauf unter dem Einfluß der sich schnell wandelnden Bedingungen in den Entwicklungsländern und der wechselnden Anforderungen an das deutsche Unternehmen. 2. Technologietransfer und Außenhandel Der Handel mit Gütern und Dienstleistungen vermittelt in vielfältiger Weise den Entwicklungsländern Know-how. Der Empfänger erwirbt mit den Produkten und anderen erworbenen Leistungen die darin enthaltene Technologie. Hinzu kommen Beratung hinsichtlich der bestmöglichen Anwendung, Wartung und Pflege sowie die Ausbildung der Personen, die Maschinen und Anlagen künftig bedienen sollen, oder — vor allem bei Konsumgütem — die Schulung des Personals der Reparatur-und Ersatzteildienste. Die Lieferanten verfolgen damit die Absicht, den guten Ruf ihres Produktes zu wahren, indem Stillstandzeiten aufgrund ungenügender Erfahrung der Empfänger oder unzureichender Betreuung durch den Lieferanten vermieden werden. Gerade beim Export in die Entwicklungsländer sind die Zusatzleistungen zu einem unverzichtbaren Instrument geworden, um sich gegen billigere Angebote von Konkurrenten, die weit weniger Service bieten, durchzusetzen
Weiter geht der Transfer von Wissen, wenn die Kunden oder die Regierungen des importierenden Landes verlangen, daß Zulieferungen aus dem Empfängerland verwendet werden müssen. Damit wird die Absicht verbunden, die Devisenausgaben möglichst gering zu halten, im Inland Arbeitsplätze und Einkommen zu schaffen und Know-how für die Produktion in Zulieferindustrien durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen zu erwerben. Lieferanten in den Industrieländern müssen dafür Zeichnungen, Arbeitsanleitungen und andere verfahrensbezogene Kenntnisse an einheimische Unterauftragnehmer weitergeben. Bei Bedarf werden Ingenieure, Techniker und Facharbeiter entsandt, die die betreffenden Betriebe in den Entwicklungsländern bei der Arbeitsvorbereitung und -durchführung unterstützen. Das wird oft unabweisbar, um die geforderten technischen Normen einzuhalten und die Zulieferungen mit den Leistungen der deutschen Unternehmen kompatibel zu machen
Derartige Leistungen sind häufig mit erheblichem finanziellem und technischem Aufwand verbunden, ohne daß sichergestellt wird, wie die Kosten gedeckt werden. Hinzu kommen Risiken aufgrund von Lieferungsverzögerungen, schlechter Ausführung von Arbeiten oder mangelnder Präzision. Diese Engpässe zu überwinden, stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen aus Industrieländern. Die Bereitschaft, derartige — oft den betrieblichen Rahmen übersteigende — Dienstleistungen zu erbringen, wird auch dadurch beeinträchtigt, daß die dafür entstehenden Kosten nicht oder nur teilweise gedeckt werden. Dagegen anzugehen, fällt den einzelnen Unternehmen erfahrungsgemäß schwer. Denn die Auftragserteilung ist üblicherweise an die Zusage gebunden, einheimische Unterlieferanten hinzuzuziehen. Anderenfalls erhalten Konkurrenten den Zuschlag
Für den Technologietransfer deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer sind Exporte und Importe von großer Bedeutung. Im Jahre 1986 wurden Waren im Wert von 52, 5 Mrd. DM in die Entwicklungsländer ausgeführt, rund 9, 9 % aller Aus-fuhren. Davon entfielen auf die Schwellenländer 14, 7 Mrd. DM. Die OPEC-Staaten bezogen Güter für 19, 5 Mrd. DM, die ärmsten Entwicklungsländer für 1, 2 Mrd. DM. Insgesamt haben die Exporte in die Entwicklungsländer seit 1981 eine rückläufige Tendenz: 1981 wurden mit 70 Mrd. DM oder einem Anteil von 19, 9 % der beste Wert für den Zeitraum seit 1970 erreicht Die Schwellenländer haben seither ihre Position gehalten, während die Exporte in die OPEC-Staaten u. a. aufgrund der rückläufigen Deviseneinnahmen sichtbar zurückgingen
Aufgrund unzureichender Absorptionsfähigkeit und schlechter Nachfrage zeigten die Ausfuhren in die ärmsten Entwicklungsländer keine Zuwachsraten. Die Entwicklungsländer stellen eine wichtige Abnehmergruppe vor allem für den Maschinenbau dar. Der Verkaufvon Großanlagen ist vom Umfang her bemerkenswert Diese Erzeugnisse decken vor allem den Technologiebedarf in den fortgeschrittenen Entwicklungsländern, deren außenwirtschaftliche und binnenwirtschaftliche Lage die Lieferung technologieintensiver Güter begünstigen.
Aus der Sicht der Unternehmen und Regierungen in den Entwicklungsländern empfiehlt sich diese Form des Technologietransfers, um das benötigte Know-how zu den besten Konditionen zu erhalten. Die Abhängigkeit von einzelnen Partnern wird gering gehalten, und dies erhält dem Kunden den Verhandlungsspielraum, um seine Preisforderungen durchzusetzen. Zusammenarbeit ist allerdings auf die Frist in den einzelnen Verträgen begrenzt; eine darüber hinausgehende Verpflichtung an den Lieferanten läßt sich kaum durchsetzen, es sei denn gegen zusätzliche Entgelte. Wenn eine längerfristige Kooperation angestrebt wird, müssen andere Formen des Technologietransfers zum Zuge kommen.
Deutschen Unternehmen dient der Technologie-transfer als Instrument, um Marktanteile zu gewinnen und zu sichern. Dadurch wird es möglich, die Auslastung der Anlagen und den Beschäftigungsstand in den Betrieben zu sichern. Das Ansehen ist bei den Kunden um so größer, je mehr es gelingt, auf deren Wünsche einzugehen. Dabei maßen sich deutsche Lieferanten keine besondere Kompetenz an, den Entwicklungsländern ausschließlich moderne oder einfache Technologien zuzudiktieren. Besonders deutlich ausgeprägt ist die Bereitschaft zu Produktmodifikationen entsprechend der Kundenwünsche in den Entwicklungsländern bei deutschen mittelständischen Betrieben; sie sind oft noch handwerklich organisiert und haben sich auf die Einzelfertigung oder die Herstellung in kleineren Serien spezialisiert
Auch von Einfuhren aus Entwicklungsländern können Technologietransferprozesse ausgehen. Lieferanten von Halb-und Fertigwaren erhalten von ihren deutschen Kunden Kenntnisse über die Produktionsverfahren und Standards, die den Absatz der Produkte sicherstellen sollen. Bei Rohstoffen wird das Know-how über die Verarbeitung und die Vorbereitung der Lieferungen vermittelt, um eine schnelle und preisgünstige Weiterverwendung zu gewährleisten. Deutsche Unternehmen haben sich an dem Technologietransfer in Entwicklungsländer vorzugsweise in Verbindung mit dem Rohstoffbezug beteiligt. Die Schwellenländer sind auch in jüngster Zeit mit Halb-und Fertigwaren auf dem deutschen Markt vertreten. Der größte Teil der Lieferungen aus den Entwicklungsländern entfällt nach wie vor auf Rohstoffe.
1986 haben beispielsweise die Entwicklungsländer Waren in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Wert von 52, 9 Mrd. DM eingeführt; das sind rund 12, 8% aller Einfuhren. Davon entfallen auf die Schwellenländer 18, 4 Mrd. DM oder 34, 8% aller Bezüge aus den Entwicklungsländern. Aufgrund der Veränderungen des Wechselkurses der amerikanischen Währung und wegen des niedrigen Ölpreises betrug der Importwert aus den OPEC-Ländern nur 14, 1 Mrd. DM oder 26, 7 %. Die ärmsten Entwicklungsländer verzeichnen einen leichten Rückgang mit 1, 9 Mrd. DM oder 0, 3%. 1985 haben die Entwicklungsländer mit einem Importvolumen von 71, 6 Mrd. DM oder 15, 4% an den Gesamtimporten den höchsten Wert seit 1970 erreicht. Einen vergleichbaren Wert gab es nur 1981 Die Einfuhren zeigen aufgrund des hohen Rohstoffanteils und der zum Teil starken Preisschwankungen eine uneinheitliche Tendenz. Für den Technologietransfer in Verbindung mit Einfuhren ist darüber hinaus maßgeblich, daß die Importe von den in der Bundesrepublik Deutschland die Nachfrage bestimmenden Faktoren wie konjunktureller Verlauf, Zinsentwicklung und Wechselkursen abhängen.
In der Regel werden bei der Erschließung von Bezugsquellen nur die Kenntnisse vermittelt, die für die Bereitstellung der Zulieferungen benötigt werden. Dabei kann der Kreis der Auszubildenden aufgrund der üblicherweise starken, nicht kontrollierbaren Fluktuationen von Arbeitskräften in Entwicklungsländern üblicherweise nicht eng gezogen werden 3. Direktinvestitionen und Vermittlung von Knowhow Einem mehr längerfristigen Technologietransfer dienen üblicherweise Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer. Private Kapitalanlagen gehen in der Regel mit der Vermittlung von Know-how einher. Technisches Wissen, Managementkapazität, Hilfe beim Marketing, die Ausbildung von Arbeitskräften und die Beteiligung an der Nutzung von Innovationen bietet das kapitalgebende Unternehmen an, um eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften
Für die deutschen Unternehmen sind Kapitalanlagen eine durchaus gebräuchliche Form, um Knowhow an Betriebe in Entwicklungsländern weiterzugeben. Bis zum 31. Dezember 1986 haben deutsche Investoren etwa 28 Mrd. DM in Entwicklungsländern investiert. Das sind rund ein Drittel aller Auslandsinvestitionen. Prognosen für die nächsten Jahre lassen nicht allzu große Zuwachsraten erwarten. 1986 betrugen die Nettotransferleistungen 682, 6 Mio. DM bzw. 6, 1% aller Leistungen. Im Jahr davor war der Wert noch fast um die Hälfte niedriger. Damit deutet sich an, daß die Entwicklungsländer als Investitionsstandort an Attraktivität verlieren und eine durchgreifende Besserung nicht in Sicht ist.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, daß die vom Binnenmarkt, von der technischen Leistungsfähigkeit und von der Kapitalbildung her interessanten Schwellenländer immer mehr Kapitalanlagen auf sich konzentrieren. Ende 1986 errechnete sich hier ein Bestand von 11, 4 Mrd. DM bzw. rund 40 % aller Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern
Nicht nur das Verhalten deutscher Unternehmen bei Auslandsinvestitionen, sondern auch deren Wirkungen auf den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt in den Entwicklungsländern sind Gegenstand einer ausführlichen Diskussion zwischen Wissenschaftlern, Unternehmern und Regierungsvertretern in Entwicklungsländern und in Industrieländern.
Die meisten Länder in der Dritten Welt verfolgen eine ambivalente Politik. Mit zahlreichen Vergünstigungen, vor allem in der Startphase, bemühen sie sich darum, ausländische Investoren anzulocken. Die Wirtschaftspolitik schafft jedoch durch kurzfristige Änderungen der Rahmendaten und durch Eingriffe in die betrieblichen Entscheidungen langfristig ein sehr ungünstiges Investitionsklima, das einem Technologietransfer nicht zuträglich ist.
Bei internationalen Konferenzen werden jedoch die negativen Wirkungen in den Vordergrund gestellt. Kritiker befürchten beispielsweise, daß die ausländischen Unternehmen durch ihre technologische Überlegenheit und andere Wettbewerbsvorteile Klein-und Mittelbetriebe in den Entwicklungsländern verdrängen und damit das dort vorhandene Know-how zerstören. Unter diesen Umständen würde die Abhängigkeit von den Industrieländern zunehmen und die technologische Lücke ausgeweitet. Überwiegend würden in den Industrieländern übliche Produktionsverfahren in die Entwicklungsländer übertragen ohne Rücksicht auf die dort vorherrschenden Bedingungen
Untersuchungen bei deutschen Unternehmen zeigen ebenso wie Studien aus Entwicklungsländern, daß die pauschalen Vorwürfe in dieser Form nicht zutreffen. Tatsächlich hat es oft eine unternehmens-bezogene Zusammenarbeit gegeben, bei der von Betrieben in Entwicklungsländern keinerlei Begrenzungen auferlegt wurden. Bei der Technologie-wahl seien kapitalintensive Verfahren bevorzugt worden, weil dies mit den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen am leichtesten vereinbar war. Zudem ließen sich oft aus technischen Gründen arbeitsintensive Verfahren nicht sinnvoll einsetzen.
In dem Streit über Technologietransfer durch Direktinvestitionen werden unterschiedliche theoretische Vorstellungen und oft nicht repräsentative Einzelbeispiele zugrunde gelegt. Eine umfassende, wertneutrale Beurteilung des Technologietransfers ist deshalb derzeit noch nicht möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich allenfalls festhalten, daß der Technologietransfer in dem Maße positiv ausfallen wird, in dem es den Entwicklungsländern gelingt, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und Direktinvestitionen ohne Zwang in die Wirtschaft des Gastlandes zu integrieren 4. Patent-und Know-how-Lizenzverträge Rechtlich geschütztes Wissen sowie andere nicht frei verfügbare Kenntnisse werden durch Patent-und Know-how-Lizenzverträge Dritten zugänglich gemacht. Der Empfänger erhält das Recht, die ihmüberlassenen Technologien nach Ablauf des Vertrages frei und ohne Kostenerstattung weiterzuverwenden Bei dem Transfer von patentgeschütztem Wissen und Know-how in die Entwicklungsländer wird in der Regel ein umfangreiches Leistungspaket angeboten. Beobachtungen bei deutschen Unternehmen zeigen, daß sie Fachwissen, qualifizierte Arbeitskräfte, Anlagen und Geräte bereitstellen, die erforderlich sind, um die erworbenen Kenntnisse umzusetzen. Große deutsche Unternehmen verbanden oft Lizenzverträge mit Direktinvestitionen, bei kleineren deutschen Betrieben sind Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen in Verbindung mit Vereinbarungen über eine Patent-und Know-how-Inanspruchnahme anzutreffen
Deutsche Unternehmen vermitteln Technologie über derartige Verträge in Entwicklungsländer in Ausnahmefällen Betrachtet man die Statistik der Einnahmen, so fällt auf, daß 1983 beispielsweise Erträge in Höhe von 184, 8 Mio. DM erzielt wurden. Das entspricht einem Anteil von 14 % an den gesamten Erlösen Davon entfallen nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank auf die Schwellenländer 58, 0 Mio. DM und auf die OPEC-Staaten 22, 3 Mio. DM.
Diese Verteilung zugunsten der fortgeschritteneren Entwicklungsländer überrascht nicht. Denn diese Staaten bieten mehr als andere Länder der Dritten Welt günstige Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit über Patent-und Lizenzverträge. Sie erlauben es, schnell und flexibel an dem technischen Fortschritt der Industrieländer teilzuhaben.
Als nachteilig empfinden Unternehmen und Regierungen in den Schwellenländern, daß die Preise für die Lizenzen ihrer Meinung nach oft überhöht sind. Die Eigentümer in den Industrieländern nutzen ihre starke Marktstellung und erteilen Auflagen hinsichtlich der Verwendung des Wissens und setzen die Gebühren ohne Rücksicht auf die finanzielle Belastbarkeit des Empfängers fest. Im Grunde scheint es vielen Entwicklungsländern angemessener, die Technologie kostenlos zu erhalten, denn Wissenschaft und Forschung werden als „freie“ Güter oder als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ angesehen. Dieser Grundsatz müsse insbesondere auf die Entwicklungsländer angewendet werden, die ohne eigenes Verschulden den Anschluß an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt verloren hätten. Deshalb gäbe es auch keinen Grund, den Eigentümern Gebühren zu zahlen und deren Rechte zu schützen.
Wenn große deutsche Unternehmen reserviert Vorschlägen gegenüberstehen, das Netz von Patent-und Lizenznutzungsverträgen mit Unternehmen in Entwicklungsländern um jeden Preis auszuweiten, so liegt das nicht nur an den Forderungen der Entwicklungsländer. Etwas positiver sehen die kleinen und mittleren Unternehmen Vereinbarungen über die Nutzung von Patenten und Lizenzen. Diese Form der Zusammenarbeit erlaubt einen Technologietransfer, der wenig Kapital braucht und keine Erweiterungen der eigenen Kapazitäten zur Belieferung der oft als risikobelastet angesehenen Märkte in den Entwicklungsländern erfordert
Insgesamt verhalten sich alle Unternehmen eher abwartend. Zum einen erfüllen die in den Entwicklungsländern ansässigen Betriebe oft nicht die Mindestnormen für eine Kooperation Der geringe Rechtsschutz und die durchweg restriktive Politik gegenüber dem Transfer von Gebühren verprellen darüber hinaus kooperationswillige Unternehmen. Ihnen leuchtet nicht ein, daß sie Technologie ohne eine ausreichende Kostendeckung vermitteln sollen. Dies gefährdet den Bestand der Betriebe und auch die technische Leistungsfähigkeit.
Ob die Höhe der Gebühren im Einzelfall den Kosten entspricht oder durch die Marktmacht der lizenzgebenden Unternehmen zu Lasten der Entwicklungsländer verfälscht wird, läßt sich nur anhand von Einzelfällen klären. Die pauschale Kritik vor allem der Schwellenländer an dem Verhalten nicht nur deutscher Unternehmen ist durch die bisher bekannten Beispiele nicht zu begründen. Den Unternehmen kann der Vorwurf nicht erspart werden, daß sie durch geringe Transparenz einen oft nicht notwendigen Verdacht haben aufkommen lassen. Mehr Einsicht in den Entwicklungsländern und eine bessere Transparenz dürften unberechtigter Kritik zuvorkommen und mögliches Fehlverhalten in beiderseitigem Interesse korrigieren 5. Technologievermittlung durch Dienstleistungsverträge Der Transfer von Wissen ist schließlich ein untrennbarer Bestandteil von grenzüberschreitenden Dienstleistungsverträgen zwischen Unternehmen. Vermittelt werden technische Kenntnisse in Vereinbarungen über Beratungs-und Dienstleistungen, über gemeinsame Forschung und Entwicklung, über die Zusammenarbeit bei der Abgabe von Angeboten, über Marketing, über After-Sales-Service, über Rückkaufverpflichtungen und über das Leasing von Maschinen und Anlagen. Nicht-kapitalmäßige Beteiligungen erlauben ebenso einen Technologietransfer wie Verträge über ein „production-sharing“. Dabei wird üblicherweise für eine Beteiligung von Unternehmen aus Industrieländern am Aufbau von Betrieben in Entwicklungsländern die Verwertung der dort hergestellten Erzeugnisse oder der dort gewonnenen Rohstoffe angeboten.
Ein breites Spektrum von Verträgen über die Vermittlung von kaufmännischen und managementbezogenen Dienstleistungen kann die Übertragung von Technologie einschließen. Dies betrifft insbesondere Rechts-, Steuer-, Untemehmensberatung, Buchführung und Revision, Kontrollen und organisatorische Verbesserungen, Marketing und Marktforschung, Beschaffung und Absatz, Organisation und Finanzierung, Personalplanung und Personalpolitik
Eine inhaltliche Definition dieser Verträge und damit eine Erhebung des Volumens sind derzeit kaum möglich, da sehr unterschiedliche Sachverhalte angesprochen werden. Charakteristische Kooperationsmuster haben sich noch nicht herausgebildet. Typisch sind eine rasche Anpassung und Vielfalt, mit denen den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und den Zielen der beteiligten Betriebe in Entwicklungsländern Rechnung getragen wird
Vorsichtige Schätzungen beziffern den Welthandel mit Dienstleistungen auf 30% des Güterverkehrs und unterstellen eine beträchtliche Zuwachsrate Die deutsche Wirtschaft hat sich einen guten Platz gesichert; nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft stehen Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland an erster Stelle für den Zeitraum 1970 bis 1985 Für den Technologietransfer in Entwicklungsländer lassen diese Angaben aber keine verläßlichen Rückschlüsse zu.
Aus der Sicht der Entwicklungsländer stellen die angebotenen Dienstleistungen eine wichtige Ergänzung zum Transfer von technischem Know-how. dar. Ohne wirtschaftliches Management und ohne zusätzliches Wissen lassen sich vielfach die aus den Industrieländern übernommenen Kenntnisse nicht umsetzen.
Problematisch erscheint vielen Entwicklungsländern, vor allem den Schwellenländern, allerdings die von den Unternehmen in Industrieländern praktizierte Gebührenbemessung. Sie unterliegt weitgehend ähnlicher Kritik wie die Berechnung der Preise von Patent-und anderen Nutzungsrechten. Die Tatsache, daß bei den in Paketen zusammengefaßten Leistungen eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Positionen nicht vorgenommen wird, verstärkt den Verdacht überhöhter Gebühren. Deutsche Unternehmen zeigen wenig Verständnis für das Bestreben der Entwicklungsländer, die Gebühren durch Maßnahmen der Regierungen zu senken. Die oft in verbundener Form angebotenen Leistungseinheiten entsprechen nach den Erfahrungen deutscher Betriebe den Forderungen der Kunden, deren Wünsche eine Zurechnung einzelner Transferformen unmöglich machen. Die zum Teil rasch veränderten Bedingungen in den Entwicklungsländern verlangen eine ständige Überprüfung und Anpassung der einzelnen Leistungsarten, ohne daß Käufer und Verkäufer an einer Aufschlüsselung der Gebühren interessiert sind
III. Förderungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und in Entwicklungsländern
1. Wirtschaftspolitische Grundsätze und entwicklungspolitische Ziele in der Bundesrepublik Deutschland Den Zielen der deutschen Wirtschaftspolitik entspricht es, die internationale Arbeitsteilung zu vertiefen, die Präsenz deutscher Unternehmen auf den Märkten in anderen Industrie-und in Entwicklungsländern auszuweiten und dadurch Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht dauerhaft zu sichern. Dies ist im wesentlichen eine Aufgabe der Unternehmen; die staatliche Wirtschaftspolitik hat sich darauf zu beschränken, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und allenfalls durch eine selektive Förderung von Betrieben Engpässe zu überwinden.
Für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern gilt infolgedessen, daß privatwirtschaftliche Maßnahmen in den Verantwortungsbereich der Unternehmen fallen. So würden Verfälschungen des Wettbewerbs und Fehlallokationen von Produktionsfaktoren vermieden. Die staatliche Förderung sollte sich darauf beschränken, deutschen Betrieben die Kosten und Risiken abzunehmen, die entwicklungsländertypisch sind und nicht mit unternehmerischen Eigenanstrengungen vermieden werden können. Ursache für derartige Mehrbelastungen sind üblicherweise die geringe Konstanz politischer und administrativer Rahmenbedingungen sowie rasche und nicht abschätzbare Veränderungen der Wirtschaftspolitik, die die betrieblichen Entscheidungen auf den Kopf stellen. Unterbleibt öffentliche Hilfe durch die Bundesrepublik Deutschland, besteht die Gefahr, daß privatwirtschaftliche Zusammenarbeit nicht erfolgt
Auf öffentliche Hilfe könnte indes ganz verzichtet werden, wenn die Entwicklungsländer ihr Interesse an einem privatwirtschaftlichen Technologietransfer dadurch dokumentierten, daß sie günstige Rahmenbedingungen schaffen würden und somit Probleme gar nicht erst entstünden. Diese bei deutschen Unternehmen weit verbreitete Einstellung ist verständlich, wenn man berücksichtigt, daß aus ihrer Sicht öffentliche Hilfen — gleich welcher Art — die einzelbetriebliche Handlungsfreiheit einschränken und zudem den Unternehmen hohe Kosten aufbürden Viel wichtiger erscheint es aus dieser Sicht, wenn zusätzlich von deutscher Seite eine liberale Reglementierung der Steuern für die Vorgänge bei der Kooperation mit Entwicklungsländern geschaffen würde Mittelständische Betriebe plädieren außerdem noch für eine bessere Risikoabdeckung und großzügigere Finanzierungshilfen, Unterstützung beim Marketing und eine betriebsnahe, problembezogene Information über Möglichkeiten und Risiken bei Kooperationen mit Unternehmen in Entwicklungsländern
Nicht nur eigene wirtschaftliche Interessen, sondern auch entwicklungspolitische Ziele begründen eine öffentliche Hilfe, um ungünstige Rahmenbedingungen zu korrigieren. In den „Grundlinien der Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ wird festgestellt: „Privatwirtschaftliche Zusammenarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Entwicklungsländer . . . Privatwirtschaftliche Zusammenarbeit vermittelt neben Kapital auch unternehmerisches und technisches Wissen.“
Wenn auch nur geringe Unterschiede zwischen den wirtschaftspolitischen und entwicklungspolitischen Grundsätzen ausgemacht werden können, so gibt es doch durchaus Konflikte. So widersprechen ordnungspolitische Vorgaben einer Politik, die mit öffentlicher Hilfe den Transfer von Know-how in einzelne Entwicklungsländer fördern will. Die Ziele bei der Ausfuhrförderung entsprechen nicht den entwicklungspolitischen Vorgaben. Hinzu kommt, daß Unternehmen mit dem Hinweis auf die großzügigere Förderungspraxis in anderen Industrieländern sich um erhöhte öffentliche Unterstützung bemühen könnten 2. Ansatzpunkte und Inhalt der öffentlichen Förderung in der Bundesrepublik Deutschland und in den Entwicklungsländern
Die bisher vorliegenden staatlichen Leistungen sollen Unternehmen zu einem Technologietransfer in Entwicklungsländer innerhalb des Rahmens stimulieren, der durch die betrieblichen Ziele sowie die verfügbaren technischen, personellen und finanziellen Kapazitäten festgelegt wird. Diesen Anforderungen entsprechen:
— Beratungs-und Informationsdienste, die ein weit gefaßtes Dienstleistungsangebot aufweisen, — Bundesgarantien und -bürgschaften für Ausfuhrgeschäfte, — Zollpräferenzen für Einfuhren, — Bundesgarantien und -bürgschaften für gebundene Finanzkredite, — Darlehen zur Förderung von Niederlassungen, Bundesgarantien für Kapitalanlagen, — Investitionsförderungsverträge, — Darlehen zur Förderung der Umsetzung neuer Technologien durch deutsche Unternehmen, — Zuschüsse zur betrieblichen Ausbildung in Entwicklungsländern und — Zuschüsse für die Teilnahme an Gemeinschaftsausstellungen und Messen
Viele Landesregierungen bieten daneben Mittel für die Exportberatung an; Zuschüsse werden für Gemeinschaftsstände kleiner und mittlerer Unternehmen bei Messen und Ausstellungen im Ausland bereitgestellt. Der Umfang der Mittel ist insgesamt klein im Vergleich zu den Ausgaben des Bundes Wirkungen der staatlichen technischen Hilfe können mittelbar den privatwirtschaftlichen Technologietransfer ergänzen; dies gilt für Projekte und Programme, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe in Entwicklungsländern erhöhen oder günstigere Rahmenbedingungen für eine betriebliche Kooperation schaffen sollen. Dazu tragen bei — Ausbildung von Fach-und Führungskräften aus Entwicklungsländern, — berufliche Bildung, — Gewerbeförderung, — Vermittlung von Technologien im Rahmen von einzelnen Projekten und durch die Einrichtung von Informations-und Dokumentationszentren (wie z. B.des German Appropiate Technology Exchange (GATE), Deutsches Zentrum für Entwicklungstechnologie)
Die allgemeine Wirtschaftsförderung in der Bundesrepublik Deutschland kann einen mittelbaren Beitrag zum Technologietransfer in Entwicklungsländer leisten, wenn die Exportfähigkeit und der technische Leistungsstand angehoben werden. In diesem Zusammenhang finden die berufliche Bildung, die Technologieberatung und die Förderung der betrieblichen Forschung besonderes Interesse. Finanzierungshilfen und Rückbürgschaften überwinden Engpässe bei der oft schlechten Kapitalausstattung deutscher Unternehmen, die eine privatwirtschaftliche Zusammenarbeit mit Betrieben in Entwicklungsländern planen.
Die Länder der Dritten Welt bieten oft Steuererleichterungen, Zollnachlässe und günstige Ansiedlungsmöglichkeiten in Industriefreizonen an. Darüber hinaus empfehlen die Regierungen Produktionsstandorte mit dem Hinweis auf niedrige Löhne und andere Kostenvorteile. Staatliche Kontrollen werden zum gleichen Zeitpunkt eingeführt, um einen Mißbrauch der Förderungsmaßnahmen zu verhindern; zudem wollen die Regierungen durch Kontrollen und ständige Aufsicht sicherstellen, daß nur volkswirtschaftlich sinnvolle und rentable Projekte begünstigt werden. Aus der Sicht deutscher Unternehmen wirken diese Maßnahmen kontraproduktiv: Die Vergünstigungen werden als Indikator für ein schlechtes Investitionsklima genommen; die Kontrollen und die Eingriffe schränken den betrieblichen Handlungsspielraum ein und verursachen zusätzliche Kosten 3. Verbesserungsvorschläge Die derzeit bestehenden Förderungsmöglichkeiten sind nach Ansicht vieler deutscher Unternehmen verbesserungsbedürftig. Wenn daran festgehalten wird, daß der privatwirtschaftliche Technologie-transfer in die Entwicklungsländer vertieft werdensoll, müßte nach Ansicht kleiner und mittlerer Betriebe die Information über Marktchancen in Entwicklungsländern vertieft werden. Die Schwierigkeiten, Personal für einen längeren Auslandseinsatz zu gewinnen, können die Unternehmen nicht allein beheben; sie erwarten deshalb auf diesem Gebiet staatliche Hilfe. Schließlich fordern immer mehr deutsche Unternehmen, daß die Entwicklungsländer ernst machen mit ihren Bemühungen, das Investitionsklima zu verbessern.
Vor dem Hintergrund vieler Publikationen über die Absatzmöglichkeiten in Entwicklungsländern erscheint der Ruf nach besserer Information zunächst nicht überzeugend Die Unternehmen weisen jedoch darauf hin, daß die vorhandenen Unterlagen ihren Wünschen durchweg nicht entsprechen. Gesucht werden praxis-und marktbezogene Unterlagen, die Auskunft geben über technische Spezifikationen, Preisgestaltung, Konditionen, Angebote der Konkurrenz und Einfuhrbestimmungen. Informationen müßten darüber hinaus nicht nur während der Geschäftsanbahnung zur Verfügung gestellt werden. Oft fehlten Kenntnisse, um Gewährleistungen zu klären oder bei Zahlungsverzögerungen die ausstehenden Beträge einzutreiben. Unterlagen wären auch hilfreich, um den richtigen Umgang mit einheimischen Behörden zu finden. Für viele Betriebe stellen Übersetzungen sowie die Beschaffung von Unterlagen und Antragsformularen für Steuererleichterungen u. ä. ein weiteres schwieriges Problem dar. Diese zusätzlichen Kenntnisse sollten in einer Form dargeboten werden, die eine schnelle Umsetzung in Untemehmensentscheidungen ermöglicht. Unterrichtung sollte mit Beratung verknüpft werden, um Engpässe in den betrieblichen Entscheidungsabläufen zu beseitigen
Ohne die Entsendung von Mitarbeitern können deutsche Unternehmen nur in geringem Maße Technologie vermitteln. Die Rekrutierung macht zunehmend Schwierigkeiten, da die Mobilität der Beschäftigten oft gering ist. Zudem erschweren unzureichende Sprachkenntnisse die Tätigkeit in Entwicklungsländern. Deutsche Unternehmen machen deutlich, daß dieses Problem nur in Kooperation mit dem Staat gelöst werden kann. Er kann die Voraussetzungen für mehr Mobilität durch Änderungen im Schulsystem schaffen. Besonders vordringlich sind — die Ausbildung von Außenhandelskaufleuten in noch größerer Zahl als bisher, — die Vermittlung von Fremdsprachen in allen Schulen und — die Einführung von entwicklungsländerbezogenen Studiengängen
Die Unternehmen können die Personalrekrutierung für den Auslandseinsatz erleichtern, indem sie — Personalreserven für Auslandseinsätze bilden, — Abteilungen für die Gewinnung und Betreuung von Auslandspersonal schaffen, — materielle Anreize für die Übernahme von Tätigkeiten in Entwicklungsländern vermitteln und — Arbeitsgemeinschaften zwischen Unternehmen für Vorhaben in Entwicklungsländern gründen
Eine kooperationsfreundliche Politik der Entwicklungsländer ist nur als Eigenanstrengung dieser Staaten erfolgreich herbeizuführen Sie müssen erkennen, daß bessere Investitionsbedingungen nicht nur ausländischen Unternehmen nützen, sondern auch einheimische Kapitalanleger dazu veranlassen können, Arbeitsplätze zu schaffen und Produktionsstätten zu gründen. Davon können positive Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Einkommen ausgehen.
Deutsche Unternehmen verstehen kaum, daß die Entwicklungsländer entgegen ihrem eigenen Interesse diese Barrieren nicht abbauen. Die Betriebe erwarten, daß die Bundesregierung den von ihr angestrebten Politikdialog dazu benutzt, mit dem Appell an die Eigeninteressen dieser Staaten eine Verbesserung des Investitionsklimas auszuhandeln und dadurch die Chancen für einen Technologie-transfer zu verbessern
Diese Wirkungen verpuffen, wenn sie nicht durch Maßnahmen der Betriebe in Industrie-und Ent-wicklungsländern ergänzt werden Vorrang sollten Bemühungen erhalten, die organisatorischen und kapitalmäßigen Voraussetzungenfür eine enge Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern zu schaffen und technologische Neuerungen auch im Hinblick auf die Absatzmärkte in den Entwick-lungsländern einzuführen. Geschieht dies, werden nicht nur neue Kooperationsmöglichkeiten erschlossen, die Entwicklungs-und Industrieländern dienen können. Belebt würden auch die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Privatwirtschaft. Weiterhin könnte die Zweckmäßigkeit einer marktwirtschaftlichen Förderung der Untemehmenskooperation mit Entwicklungsländern überzeugend vorgeführt werden.