Das am 6. Mai 1986 unterzeichnete und damit in Kraft getretene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit“ ist erst nach langwierigen und mühsamen Verhandlungen zustande gekommen. Die diplomatische Vorbereitungszeit dauerte schließlich beinahe anderthalb Jahrzehnte — sie bestand freilich vor allem in Pausen und Unterbrechungen. Die Absicht, kulturell zusammenzuarbeiten und die Grundsätze und praktischen Formen in Regierungsverhandlungen zu klären, war bereits im Zusatzprotokoll II zu Artikel 7 des Grundlagenvertrags zwischen beiden Staaten vom 21. Dezember 1972 bekräftigt worden. Die ersten Verhandlungen wurden im November 1973 und im Januar 1974 geführt. Danach ruhten sie bis zum 5. März 1975, also fast 14 Monate. Zum vierten und fünften Mal fanden die Delegationen sich im Juni und im Oktober 1975 zusammen.
I. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das West-Berlin-Problem
Die Gesprächsrunden scheiterten an der Forderung der DDR, zunächst müßten die in West-Berlin befindlichen Kunstschätze der „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ der DDR übereignet werden. Alle Bundesregierungen stellten demgegenüber klar, daß über diese Gegenstände im Einklang mit den drei Westalliierten und in Überein-stimmung mit dem Völkerrecht definitive bundesgesetzliche Regelungen getroffen worden seien, so daß über das Eigentum der Stiftung nicht mehr verhandelt werden könne.
Ohne daß auf diesen Streitpunkt oder das Abkommen überhaupt Bezug genommen wurde, fand sich im Kommunique über das Treffen zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker und dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt am Werbellinsee im Dezember 1981 auch folgender Passus: „Beide Seiten erörterten die Möglichkeiten für die weitere Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit sowie des Austausches in anderen Bereichen. Sie bekundeten übereinstimmend die Absicht, dies im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wechselseitig zu verstärken, damit die gegenseitige Kenntnis des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens vertieft werden kann.“ 1)
Damit war auf knappstem Raum auf die weiterhin anhängigen Zielsetzungen eines Abkommens verwiesen worden. Formulierungen jenes Kommuni-ques erscheinen fast wörtlich am Anfang des nunmehr gültigen Vertragstexts. In der Präambel werden sowohl das Ziel, „die gegenseitige Kenntnis des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens zu vertiefen“, als auch der Wunsch, „die kulturelle Zusammenarbeit zu verbessern und zu entwikkeln", genannt. Im ersten Satz von Artikel erscheint dann auch die weitergehende Erwartungen dämpfende, einschränkende Generalklausel, daß die Abkommenspartner nur „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ tätig werden (s. Wortlaut des Abkommens S. 16— 19).
Es sollten aber noch einmal zehn Monate vergehen, ehe Honecker (bei einem Gespräch mit dem damaligen Kanzleramtsminister Wischnewski) vorschlug, die Verhandlungen wiederaufzunehmen und das strittige Problem „Kulturbesitz“ auszuklammern. Der Regierungswechsel in Bonn verzögerte den Beginn der neuen Runde bis zum September 1983. Die DDR war von ihrer Forderung, daß große Teile der West-Berliner Museumsbestände „rückgeführt“ werden müßten, jedoch nicht abgegangen. Sie hatte nur darauf verzichtet, deren Erfüllung zur Voraussetzung eines Abkommens zu machen. Das insofern ausgeklammerte Problem blieb daher in den Gesamtkomplex der Gespräche weiterhin eingeschlossen.
Nach Bonner Auffassung konnte und kann eine gedeihliche Zusammenarbeit nur zustande kommen, wenn die DDR ihren Boykott aller Veran3 staltungen und Ausstellungen aufgibt, an denen die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ beteiligt ist. Bisher hielt Ost-Berlin in aller Regel von Museen der Bundesrepublik gewünschte Leihgaben dann zurück, wenn zugleich Stücke aus dem Bestand gezeigt werden sollten, der sich vor der kriegsbedingten Auslagerung auf dem Gebiet der heutigen DDR befand. Sie wollte damit ihrer Ansicht Nachdruck verleihen, daß ein Großteil der Schätze der 14 staatlichen Museen in West-Berlin von ihr beansprucht wird. Während die DDR sonst immer gern verlautbart, man müsse die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Realitäten anerkennen, will sie sich in diesem Fall mit den Besitzständen nicht abfinden. In Drittländern hat sich die DDR jedoch öfters kooperativ verhalten, wohl um vor allem das westliche Ausland nicht mit den deutschen Querelen zu belästigen, was sicherlich zu Mißstimmungen der DDR gegenüber geführt hätte. Gelegentlich wurden bundesdeutschen Ausstellungen Leihgaben dann nicht versagt, wenn die gezeigten Bilder von der „Stiftung“ erst nach 1947 erworben worden sind.
Mündlich haben die DDR-Unterhändler zugesichert, künftig werde eine sachliche, d. h. museumstechnisch und nicht politisch bestimmte Einzelfallprüfung erfolgen. Insofern dürfte der grundsätzliche Boykott ein Ende gefunden haben. Die in Eigenregie der „Stiftung“ gestalteten Unternehmungen werden aber auch künftig ohne Beteiligung der DDR ablaufen müssen. Es besteht in naher Zukunft jedenfalls keine Aussicht, daß etwa das auseinandergerissene Gesamtwerk von Caspar David Friedrich oder Adolph Menzel wenigstens für die Dauer einer Ausstellung zusammengeführt wird.
Wenn es in einer Protokollerklärung zum Abkommen heißt, die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter blieben unberührt, gleichwohl suchten die Abkommenspartner — natürlich wieder „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ — auch in diesen Bereichen nach Lösungen, klingt das widersprüchlich und nach bloß unverbindlichem „good will“. Gemeint sind Lösungsmöglichkeiten, die auf Rückgabe oder Tausch in solchen Fällen hinauslaufen, bei denen die Preußen-Stiftung nicht Eigentümerin ist, sondern nur die Treuhandverwaltung von kleineren Kunstsammlungen, Archivbeständen oder auch Einzelwerken übernommen hat
Daß die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ nach östlicher Lesart eine Bundesinstitution ist, die widerrechtlich in West-Berlin residiere, hat sicher auch dazu beigetragen, daß praktische Auswege nicht rasch gefunden wurden. Überhaupt gehörte die möglichst feste und solide Einbeziehung West-Berlins in die Kulturvereinbarung zu den wichtigsten und am schwersten realisierbaren Verhandlungszielen der westdeutschen Seite.
Die sogenannte Frank-Falin-Formel, die 1972 erstmals von den damaligen Unterhändlern, Staatssekretär Paul Frank und Sowjetbotschafter Valentin Falin, für ein Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion ausgetüftelt worden ist, kehrt in dem West-Berlin betreffenden Artikel 13 des Kulturabkommens wieder: „Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieses Abkommen in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.“
Der gleiche Wortlaut findet sich auch in dem Kulturabkommen zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1973. Der dort vereinbarte Rahmen konnte jedoch bisher nicht durch Absprachen über Zweijahresprogramme konkret ausgefüllt werden, weil die Sowjetunion West-Berliner Institutionen dann doch nicht beteiligen wollte. Wegen dieses unliebsamen Präzedenzfalles hat die kritische Öffentlichkeit bei uns immer wieder gefragt, worauf sich die Bonner Zuversicht stütze, daß die Frank-Falin-Formel diesmal nicht in die Sackgasse führt, wenn die praktische Verwirklichung ansteht. In erster Linie verweist die Bundesregierung darauf, daß zu den bereits jetzt vereinbarten Projekten einige gehören, die das kulturelle Potential West-Berlins zur Geltung bringen, sogar überproportional stark, wenn man den Anteil der westdeutschen Bundesländer an allen Vorhaben vergleichsweise heranzieht. Da die Abstimmung des ersten Zweijahresprogramms gemäß Artikel 12 erst später erfolgen wird, sind eine Reihe von Absprachen im Vorgriff erfolgt. West-Berlin ist hierbei einbezogen durch ein Theatergastspiel der „Schaubühne“ und durch eine Ausstellung des Bauhaus-Archivs in der DDR. Umgekehrt wird die DDR in West-Berlin Werke des Malers Otto Nagel (1894— 1967) präsentieren. Für die Gültigkeit der von DDR-Seite zu diesem Komplex abgegebenen Erklärungen hat die Bundesregierung auch die Autorität des DDR-Staatsratsvorsitzenden in Anspruch genommen. Die DDR war in den siebziger Jahren noch nicht zu einem Entgegenkommen durch Ausklammern des Streitpunktes „Preußischer Kulturbesitz“ bereit, obwohl auch die Ost-Berliner Juristen sich dessen ganz sicher sein mußten, daß die westdeutsche Seite hierbei ohne Verhandlungsspielraum war. So liegt die Vermutung nahe, daß die DDR den Dissens in dieser Sache als Vorwand für das Verschleppen der Verhandlungen benutzte, weil sie ein solches Abkommen noch nicht abschließen wollte. Die SED-Führung mißtraute dem Ausbau der Kontakte; sie suchte in dieser Zeit — z. B. durch die Erhöhung des Mindestumtauschs — den Besucherstrom aus dem Westen zu verringern. Auch waren die Kulturabkommen mit anderen wichtigen westlichen Staaten noch nicht unter Dach und Fach; die hartnäckige Forderung Frankreichs nach einem in eigener Regie zu betreibenden Kulturinstitut führte zu Schwierigkeiten und Verzögerungen. Beim Ausbau der Kultur-beziehungen sollte die Bundesrepublik nicht die Rolle eines Vorreiters spielen —jedenfalls wollte man den Eindruck vermeiden, die deutsch-deutsche Zusammenarbeit auf diesem Feld werde auch von der Ost-Berliner Diplomatie bevorzugt behandelt. Neben innenpolitischer, auch ideologisch bestimmter Bedenklichkeit spielte dabei außerdem eine Rolle, daß man sich in Ost-Berlin bewußt ist, innerhalb des eigenen Bündnisses mißtrauischer Beobachtung gerade in diesem heiklen Bereich ausgesetzt zu sein. Vereinbarungen mit anderen NATO-Staaten erschienen also zunächst wichtiger, und die DDR-Unterhändler bemühten sich mit Erfolg erst einmal um Frankreich oder Italien. Auch war es wohl von Bedeutung, Erfahrungen aus dem Kulturabkommen mit Österreich, also mit einem — trotz der anderen Größenordnung — vergleichbaren deutschsprachigen „bürgerlichen“ Kulturbereich, für die Details der Vereinbarungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zu verwerten.
II. Verhandelt die Kulturnation mit sich selbst?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich bzw.der Schweiz gibt es keine Kulturabkommen. Es besteht dafür auch keine Notwendigkeit, weil es lächerlich wäre, die Landesgrenzen für „Kulturgrenzen“ zu halten. Die im kulturellen Bereich tätigen Personen und Institutionen organisieren ihre Unternehmungen selbst — es bedarf dafür keines staatlichen Rahmens. Vor solchem Hintergrund ist das Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten nichts Selbstverständliches. Sein Abschluß resultiert nicht aus inneren Bedingtheiten der Kulturentwicklung, sondern ist von den politischen Umständen, genauer gesagt durch die deutsche Teilung in zwei Staaten, erzwungen. Nicht unterschiedliche Kulturen, sondern unterschiedliche politische und ökonomische Systeme machen auch in diesem Bereich zwischenstaatliche Vereinbarungen nötig. An Stelle einer Vertragsfreiheit für Engagements besteht z. B. in der DDR die zentrale Steuerung durch eine staatliche Künstleragentur. Aber auch in den Bereichen, in denen die Eigengesetzlichkeit kreativer Kunstentwicklung das Lenkungs-und Planungsmonopol durchlöchert, besteht wegen der vollständigen Kontrolle der Ein-und Ausreisemöglichkeiten keine Chance, ohne Erlaubnis der DDR-Behörden außerhalb des Landes „spontan“ die Kunstleistungen vorzuzeigen. Umgekehrt behält sich die DDR natürlich auch vor, wen sie auf ihrem Staatsgebiet künstlerisch agieren lassen will. Aber selbst wenn man Freizügigkeit oder wenigstens mehr Flexibilität im Umgang damit voraussetzte, bliebe immer noch das ökonomische Gefälle, die Nicht-Konvertierbarkeit der DDR-Währung, ihre geringe internationale Kaufkraft. Denn die Kunst „geht überall nach Brot“. Aus alledem folgt, daß praktische Regelungen auch auf dem Feld der Kultur nur durch verbindliche Absprachen der beiden Regierungen möglich sind.
Gleichwohl ist die Bemerkung, die deutsche Kulturnation habe, ohne am Verhandlungstisch zu sitzen, ein Abkommen mit sich selbst abgeschlossen, mehr als eine bloß witzige Pointe. Für die Überzeugung, daß die (in vielfältigen Erscheinungsformen auftretende) deutsche Kulturnation trotz der Zweistaatlichkeit fortbesteht, gibt es nämlich plausible theoretische und empirische Gründe, darunter die gemeinsame Sprache, die Konsistenz von Traditionen, die ähnliche Lebensweise in Industriegesellschaften, die Angleichung durch Medieneinflüsse usw. Bei der Diskussion begrenzter Probleme räumen insbesondere die Kulturwissenschaftler in der DDR dies auch indi-rekt ein, wenngleich sie auf allgemeinster Ebene die propagandistische politische These von den zwei Nationen (auch Kulturnationen) gemäß dem bürgerlichen oder sozialistischen Klasseninhalt zu übernehmen haben.
Der ideologische Leitsatz ist nicht aus der Analyse der tatsächlichen Verhältnisse abgeleitet, sondern dient der Abgrenzung des kleineren deutschen Staates gegenüber den auch am Begriff der Kulturnation orientierten politischen Zukunftsvorstellungen in der Bundesrepublik, deren Grundgesetz das Wiedervereinigungsgebot enthält. Die in der DDR selten, aber doch gelegentlich laut werdende Meinung, der Sozialismus werde um die Bundesrepublik keinen Bogen machen, und dann stelle sich die nationale Frage anders als heute, zeigt, daß ein Spannungsverhältnis besteht zwischen der den Status quo befestigenden Real-politik und der marxistisch-leninistischen Glaubensthese vom gesetzmäßigen historischen Fortschritt, der auch den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab bringen werde. Ein tagespolitischer Bedarf, dieses Problem einer weit entfernten Perspektive zu aktualisieren, besteht für die SED nicht. Eine Verständigung über das Fortbestehen der deutschen Kulturnation, ob im Sinne Herders oder modifiziert, ist gegenwärtig und auch mittelfristig mit der DDR nicht erreichbar.
Der Vorschlag von Günter Grass, in der Präambel den Gedanken der „Kulturnation“ zu verankern, hatte daher keine Chance auf Verwirklichung. Das heißt freilich nicht, daß es unnötig gewesen sei, leidenschaftlich daran zu erinnern. Auch ist die zunächst utopisch klingende Idee einer von beiden Staaten zu tragenden Nationalstiftung für die Zukunft festzuhalten. Verwundern muß nur der Glaube an die Macht bekenntnishafter Formulierungen in Präambeln. Die „Kulturnation“ ist weder justitiabel noch gar einklagbar, über ihre Existenz und ihre weiterwirkende Kraft wird nicht in Präambeln, Artikeln und Paragraphen entschieden. Sachliche Arbeit unterhalb des ideologischen Dissenses wird gerade dadurch möglich, daß jede Seite ihre emotionalen Bedürfnisse, aber auch ihre Sprachregelungen zurückstellt. Für die Kultureinheit, die sich im letzten Jahrzehnt auch aufgrund des stärker ins Bewußtsein getretenen europäischen Zusammenhalts über die Block-bindungen hinaus allen skeptischen Prophezeiungen zum Trotz festigte, gilt, daß sie einzig als Realität, nicht aber als Doktrin Sinn macht. Nur wer das Wünschbare radikal vor das Machbare setzt und wer dem Ausgesparten mehr Gewicht gibt als dem Ausgedrückten, wird unterstellen, das Kulturabkommen sei ein Papier, durch das „die politische Spaltung der deutschen Kulturnation besiegelt worden“ ist. In dem Leitartikel der „Süddeutschen Zeitung“, dem diese Wertung entnommen ist, heißt es am Anfang über die beiden Regierungen: „Fördern, auch unterstützen, entwickeln, verbessern und — regeln wollen sie etwas, wofür sich hierzulande die Bezeichnung deutsch-deutscher Kulturaustausch* eingebürgert hat. Im Text des zäh über zwölf Jahre hin ausgehandelten, letzten Dienstag in Ostberlin unterzeichneten Rahmenabkommens kommt sie nicht vor.“
Diese Kritik trifft nicht, und sie paßt auch nicht in die Logik einer mit gutem Grund auf der einheitlichen Kulturnation bestehenden Argumentation.
Kulturelle Zusammenarbeit ist der umfassendere Begriff, der auch die Intention auf gemeinsame Projekte (z. B. eine künftige Nationalstiftung) einschließt. „Kulturaustausch — das deutet auf Austausch zwischen unterschiedlichen Kulturen hin, ja im eigentlichen Sinne auf Beziehungen zwischen zwei verschiedenen Kulturkreisen. Besonders problematisch erscheint es, , von deutsch-deutschem Kulturaustausch* zu sprechen ...“ schrieb ein seit Jahren von Amts wegen mit der Materie befaßter Sachkenner. Innerhalb einer gleichartigen Kultur werden zwischen den verschiedenen Staatsgebieten konkrete Produktionen ausgetauscht, damit Gegenseitigkeit erreicht wird, und aus gleichem Grund wird der Aufenthalt der „Kulturschaffenden“ im jeweils anderen „Territorium“, soweit er im Rahmen des Abkommens erfolgt, Austausch genannt. Einen Kulturaustausch in strengem Sinne kann es in diesem Fall aber gar nicht geben, weil die Bedingung der Fremdartigkeit entfällt. Das macht übrigens auch die Idee, etwa ein „Haus der bundesdeutschen Kultur“ in Ost-Berlin „Unter den Linden“ einrichten zu wollen, zu einer Absurdität, auch wenn der Gedanke verführerisch sein mag, dort eine Bibliothek anzubieten oder einen Lesesaal mit den wichtigsten hiesigen Zeitungen und Zeitschriften.
Die Hauptattraktion des von Paris in Ost-Berlin unterhaltenen Kulturinstituts sind bekanntlich Französisch-Sprachkurse. Was sollte wohl in einem bundesdeutschen Pendant gelehrt werden? Die DDR ist aus politischen Gründen an einer solchen Einrichtung nicht interessiert, schon we-gen des nicht durch eine Sprachbarriere begrenzten Publikumsverkehrs; insofern wird hier kein praktisches Problem aufgegriffen. Die Schwierigkeit, eine solche Institution nicht nach Program-matik und Funktion von „normalen“, durch andere Staaten unterhaltenen Kulturzentren absetzen zu können, sollte jedoch hier unter dem Stichwort „Kulturnation“ in Erinnerung gebracht werden.
III. Die Gefahr des konservativen Kultur-Tauschhandels
Eine weitere Kritik an dem Abkommen, die ebenfalls von Grass vorgetragen wurde, drückt sich in der Befürchtung aus, es könne von beiden Seiten ein müder, harmloser, traditioneller Kulturzustand ohne jede innovatorische Dynamik favorisiert werden. Der schon zitierte Leitartikel von Wolfgang Werth faßt diesen Eindruck pointiert zusammen: „Das Abkommen über den als beiderseits vorteilhaftes Gegengeschäft zu betreibenden Kultur-Tauschhandel ähnelt allzu sehr einer Marktordnung, die nur zweistaatlich geprüfte und für keimfrei befundene Ware zuläßt.... Zum Tragen kam ein konservativer Kulturbegriff, der dem Trägheits-und Sicherheitsbedürfnis beider in ihren elementar unterschiedlichen Systemen verfestigten Staaten entspricht. Er begünstigt vor allem zweierlei: restaurative Kulturdenkmalpflege und Unterhaltung für jeden Geschmack.“ Im weiteren ist von der weitgehend austauschbaren „Schmuck-und Genußkultur“ die Rede, mit einem ironischen Seitenhieb auf historische Bauten, traditionsreiche Knabenchöre oder sorgfältig edierte Klassiker.
Günter Grass drückte diese Sorge etwas gemäßigter aus, als er sagte, daß das Abkommen „zwar eine Menge von Kulturveranstaltungen in beiden Staaten zur Folge haben wird, auf dem Niveau anerkannter, etablierter Kunst — Gewandhausorchester gegen Gürzenichorchester im Austausch und so weiter, gute verdienstvolle Sachen —, nur was in den Künsten subversiv geschieht, sich entwickelt, unbequem ist, das wird alles abgedrosselt werden, und das ist natürlich langfristig tödlich, für beide Bereiche“
Das berechtigte Plädoyer für eine Kunst mit Ekken und Kanten sollte nicht verbunden werden mit Polemik gegen diejenigen Bestandteile der vielfältigen Kultur, die man selber für weniger bedeutsam hält, auf die aber die gleichberechtigten Bedürfnisse breiter Schichten hinzielen. Ein Kulturbegriff, der insbesondere die traditionelle deutsche Wertehierarchie belebt, derzufolge Unterhaltung prinzipiell minderrangig sei, hilft in der Diskussion kaum weiter. Die „kulturnationale Minderheit“ darf mit ihren Interessen nicht ausgeschlossen bleiben; aber daß nur ihre Belange gelten sollen, daß einzig Avantgarde würdig sei, andern deutschen Orts zur Kenntnis gebracht zu werden, klingt auch wieder nach Beschränkung, wirkt monopolistisch statt pluralistisch.
Daß der Gefahr entgegengetreten werden muß, die aufstörenden, unruhigen und unruhig machenden, in allen Gesellschaften unbequemen Kunstproduktionen auszugrenzen, bleibt unbestritten. Man sollte sich aber vor falschen Grenzziehungen innerhalb des Kulturlebens der DDR hüten. Die etablierten und die kritisch eigenverantwortlichen Leute säuberlich voneinander zu scheiden, das schaffen seit langem auch aufpasserisch gesinnte Ideologen nicht mehr, da Kunst und Kultur von ihnen am allerwenigsten inspiriert werden und sich „unvorhergesehen“ entwickeln.
IV. Irritationen auf dem Budapester KSZE-Forum 1985
Daß unabhängige Intellektuelle nicht im Vorfeld beratend hinzugezogen wurden, bestätigte deren Mißtrauen, die Bürokratie wolle sich nicht in „ihre Sachen“ hineinreden lassen. Zudem liegen Erfahrungen vor, daß die Ostseite sich von „unberechenbaren individualistischen Künstlern“ stärker irritiert fühlt als von den Beamten und Diplomaten, die, obwohl sie die „Gegenseite“ repräsentieren, leichter ins eigene Weltbild einzuordnen sind. Das bestätigten Berichte über das vom 1. Oktober bis zum 25. November 1985 in Budapest veranstaltete KSZE-Kulturforum, die in der Publizistik der DDR erschienen sind. Der Theaterwissenschaftler Rolf Rohmer, als „Koordinator der DDR-Delegation“ in Budapest vertreten, hatte zum Beispiel gar kein Verständnis für die Haltung der westlichen Intellektuellen, die prinzipiell befürchten, von den Berufspolitikern vereinnahmt zu werden. Weil diese kritischen Einzelgänger die staatsloyalen Künstler und Wissenschaftler, die den geschlossen auftretenden Delegationen der Warschauer-Pakt-Staaten angehörten, unter Rechtfertigungsdruck setzten, galten sie als lästig: „Viele Künstler aus kapitalistischen Staaten betonten ausdrücklich, nur für sich selbst zu sprechen — aus ihrem Land, aber nicht für ihre Regierung. Sie distanzierten sich häufig von konservativen politischen Tendenzen in ihrer Heimat und bekannten sich zu einer prinzipiell gesellschaftskritischen Funktion der Kunst. Zugleich ironisierten sie die Haltung der Kulturschaffenden aus den sozialistischen Ländern, die in ihren Beiträgen von der Übereinstimmung mit der offiziellen staatlichen Kulturpolitik ausgingen.“
In der konkreten Auseinandersetzung wird ihnen von Seiten der DDR vorgehalten, sie hintertrieben mit ihrer individualistischen Haltung die „potentielle Bündnispartnerschaft“. Zu Zweifeln am Sinn der eigenen realitätsblinden Einmütigkeit, die man dadurch hergestellt, daß „disziplinlos“ kritisch eingestellte Persönlichkeiten aus der Delegation ferngehalten wurden, sah der Berichterstatter keinen Grund. Eine freimütige Debatte, in der die Redner sich auf eigene Rechnung und Gefahr melden, anstatt Vorgeplantes gemäß der Absprache zu äußern, gilt als schädliche Störung: „In der Verteidigung der Unabhängigkeit ihres Schaffens waren jene Delegierten eben die, die wiederholt auf eine , Künstlerkonferenz drängten, ironische Aversion gegen Diplomaten und Diplomatie übten, den vereinbarten Ablauf der Konferenz durch spontane Diskussion der jeweils vorgetragenen Meinungen, Vorschläge und Einzelprobleme ersetzen wollten und so mitunter im Begriff waren, den großen politischen Auftrag des Forums zu unterlaufen.“
Obwohl dieser offizielle Standpunkt nicht von allen Vertretern der künstlerischen Berufe übernommen wurde und viele offene Gespräche mit den westlichen Kollegen am Rande stattfanden, muß auch künftig mit einer ausgrenzenden Personalpolitik bei der „Auslandspräsentation“ gerechnet werden, vor allem dann, wenn politisch brisante Themen zur Debatte stehen. Die spätere Information in den Medien der DDR über die in der ungarischen Hauptstadt vorgetragenen Standpunkte der anderen Seite blieb karg. Verteidigungen des Eigenrechts der Kunst gegen östliche wie westliche Funktionalisierung werden nicht zitiert, sondern nur, wie oben gezeigt wurde, pauschal attackiert.
An die offizielle Hinnahme eines nonkonformistischen Kunstbegriffs, wie sie die folgende Rede-passage aus Budapest enthält, ist nicht zu denken: „Im Osten wird Literatur abgeklopft nach Politik, und im Westen wird sie abgeklopft nach Politik, jeweils aus anderen Gründen und — dies hervorzuheben, gebietet die Gerechtigkeit — mit höchst unterschiedlichen Folgen. Aber nirgendwo geht es der Ideologie und dem Geschäft um die Literatur selbst. Den Ideologien ist sie mehr oder weniger suspekt, dem Geschäft gleichgültig. Die Hochrangigkeit eines Werkes aber, das, wodurch Hochachtung, Bewunderung und vielleicht sogar Liebe entstehen, ist das eigenlich Friedenstiftende an Literatur, an Kunst — das, was Friedensproklamationen überflüssig und Gegenproklamationen wirkungslos macht.“
Auch aus anderem Munde als dem des ehemaligen DDR-Bürgers Reiner Kunze wäre diese Auffassung von der mit einem klaren Auftrag versehenen Ost-Berliner Delegation nicht akzeptiert worden. Aber es kommt hinzu, daß Kunze weiterhin Unperson ist. Das Kulturabkommen kann nichts daran ändern, daß die DDR ehemalige Bürger, derer sie sich mit unterschiedlichen Methoden entledigte, weiterhin aus den Verlagsprogrammen fernhalten wird. Jedenfalls gilt das im Grundsatz, von Biermann bis Schädlich, von Loest bis Helga M. Novak. (Dabei kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß in anderen ähnlichen Fällen auch einmal eine Ausnahme gemacht wird, um den Vorwurf zurückweisen zu können, man diskriminiere Personen, anstatt sich an die Qualität von Texten zu halten.)
V. Reziprozität im innerdeutschen Buchhandel
Eine Arbeitsgruppe des Budapester Kulturforums beschäftigte sich auch mit dem Ausmaß der wechselseitigen Übernahme literarischer Werke. Der für Verlage und Buchhandel zuständige stellvertretende DDR-Kulturminister Klaus Höpcke teilte dort Zahlen mit. Im ersten Jahrzehnt nach der Konferenz von Helsinki, also von 1975 bis 1984, habe die DDR aus nichtsozialistischen KSZE-Staaten 5469 Buchlizenzen erworben, etwa 1 000 mehr, als diese Länder aus der DDR übernahmen. Für manche von ihnen nannte Höpcke die Zahlen im einzelnen. Aus Großbritannien erwarb die DDR 341 Lizenzen (Vergabe: 83), aus Frankreich 326 (63), aus den USA 241 (122) und aus Italien 141 (95). In allen diesen Fällen verlangte Höpcke „mehr Reziprozität“ im Sinne einer ausgeglichenen Handelsbilanz. (Das zungenbrecherische Fremdwort, das eigentlich Wechselseitigkeit der im Außenhandel vereinbarten Bedingungen meint, wird in der DDR auch in kulturpolitischen Zusammenhängen benutzt, wenn internationale Chancengleichheit diskutiert wird). Zwar bleiben für Höpcke auch in bezug auf die Literaturbeziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten Wünsche offen, aber es sieht doch in seiner Sicht vergleichsweise besser aus als bei den anderen westlichen Ländern: „Für die Bundesrepublik Deutschland, mit deren Verlagen die Verlage unseres Landes ausgeglichene Lizenzbeziehungen unterhalten, ist anzumerken, daß der Bevölkerungszahl dieses Landes angemessene höhere Auflagen (Exemplarzahlen) im Sinne von Gegenseitigkeit wünschenswert wären. Aufgrund der Gleichsprachigkeit spielt hier wie auch im Verkehr mit Österreich und der Schweiz außerdem der Handel mit fertigen Büchern eine größere Rolle, wobei höhere Bezüge anzustreben sind.“
In beiden Richtungen, so möchte man hoffen. Daß es jetzt ein Gleichgewicht bei Titelvergaben und -übernahmen gibt, muß als großer Erfolg der DDR-Verlage angesehen werden. Während früher von unserer Seite vor allem in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften, Technik und Medizin mehr Lizenzen aus der DDR erworben als dorthin vergeben wurden, hat die DDR inzwischen bei repräsentativen kunst-und kulturgeschichtlichen Bänden aufgeholt. Die Verleger von drüben haben den westdeutschen Buchmarkt intensiver als früher beobachtet und sich auf dessen Eigenheiten eingestellt. Die Übernahme von Teil-auflagen spielt eine größere Rolle, woran sich bei uns auch Firmen des „Modernen Antiquariats“ stark beteiligen. Wegen des Bedarfs der Institute an Fachliteratur aus dem Westen sind die Lieferungen in die DDR höher als umgekehrt — zum Teil wird das Ungleichgewicht kompensiert durch in die DDR vergebene Druckaufträge.
Belletristik in Form des fertigen Buchs führt die DDR so gut wie gar nicht ein. Diese ökonomische Schranke, verbunden mit Kontrollen und Verboten, verwehrt dem einzelnen Bücherfreund oft den Zugang zu den ihn interessierenden Titeln. Der enorme Andrang in den Ausstellungskojen der westdeutschen Verlage auf der Leipziger Buchmesse macht dies augenfällig. Umgekehrt kann jeder Interessent in der Bundesrepublik jedes exportfähige und lieferbare Buch aus der DDR beziehen. Auf diesen Buchimport haben sich einige Großhandelsfirmen spezialisiert wie Helios (West-Berlin), SKB (Ruhpolding), Kunst und Wissen (Stuttgart) sowie der mit der DKP verbundene Brücken-Verlag (Düsseldorf), der auch eine Kette von Buchhandlungen mit diesem Spezialangebot unterhält.
Die interessengebundenen Argumentationen in Ost und West sind jeweils auf ihre Art einseitig, wenn Quantitäten diskutiert werden: Höpcke verweist auf die höhere Einwohnerzahl der Bundesrepublik, die folglich eigentlich dreimal so viele Bücher drüben kaufen müßte wie die DDR aus hiesigem Angebot, und im Westen kontert man bei diesem Schlaumeier-Wettstreit, daß hierorts jährlich etwa zehnmal mehr Titel als in der DDR erscheinen, also ein vielfältigeres Angebot zur Auswahl stehe.
VI. Literatur aus der Bundesrepublik im Angebot der DDR
In unserem Zusammenhang soll es aber weniger um Statistiken und Warenwerte gehen als um die Form, in der vor allem belletristische Literatur wechselseitig zur Verfügung steht, zumal dies anläßlich des Kulturabkommens wieder diskutiert wird. In der Bundesrepublik wird gemeinhin zu wenig zur Kenntnis genommen, daß in den letzten anderthalb Jahrzehnten sehr viel mehr westdeutsche Autoren in den Programmen von DDR-Verlagen Aufnahme gefunden haben. Wegen der enormen Nachfrage sind diese Ausgaben rasch vergriffen, so daß der Besucher aus dem Westen sie in den Regalen der Buchhandlungen nicht vorfindet. Häufig sind diese Titel in den für die Bundesrepublik gedruckten Verlagsprospekten auch nicht enthalten, da sie hier nicht verkauft werden dürfen.
Eine aus Anlaß des 40jährigen Bestehens des Aufbau-Verlags erschienene und bis zum Jahre 1984 reichende Bibliographie erlaubt aber einen Überblick über den Anteil beim größten belletristischen Verlag der DDR. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll hier auf die wichtigsten Publikationen hingewiesen werden, die seit 1970 „aus westdeutscher Feder“ im Aufbau-Verlag herauskamen. Mit je einem Gedichtband sind vertreten Günter Eich (1975), Marie-Luise Kaschnitz (1984) und Wilhelm Lehmann (1981). Je ein Sammelband vereinte Gedichte von Nicolas Born, F. C. Delius und Volker von Törne (1973) bzw. Margarete Hannsmann und Günter Herburger (1978); von Delius erschien auch der Roman „Ein Held der inneren Sicherheit“ (1982). Von Erich Kästner legte man jeweils in dritter Auflage 1972 einen Gedichtband und 1984 den Roman „Fabian“ vor, als Taschenbuch erschien 1978 „Als ich ein kleiner Junge war“. Mit je einem Roman sind vertreten Elisabeth Plessen („Mitteilung an den Adel“, 1978); Wolfdietrich Schnurre („Ein Unglücksfall“, 1983), Günther Seuren („Die fünfte Jahreszeit“, 1980) und Gert Hofmann („Unsere Eroberung“, 1985). Memoiren von Günther Weisenborn (1982) finden sich neben einem Prosaband von Theodor Weißenborn (1976). Zwei Romane von Uwe Timm (1975, 1979) und drei von Franz Josef Degenhardt (zwischen 1974 und 1982) stehen ebenso im Programm wie zwei Reportagenbände von Günter Wallraff (1970, 1974). Angelika Mechtel ist mit zwei (1977, 1981), Christoph Mekkel mit vier Titeln vertreten, die zwischen 1975 und 1984 liegen, darunter dem von der DEFA verfilmten Roman „Bockshorn“. Drei Romane stammen von Max von der Grün, dessen „Irrlicht und Feuer“ in den sechziger Jahren außerdem vier Auflagen erlebt hatte. Von Heiner Kipphardt kamen zwischen 1977 und 1985 «vier Titel heraus, wobei es sich um einen der wenigen Fälle handelt, daß ein ehemaliger DDR-Bürger mit seinem im Westen entstandenen Werk integriert wurde.
Ohne im einzelnen Titel und Erscheinungsjahr anzuführen, seien einige prominente, bei uns viel-geleseneAutoren noch aufgeführt, denen der Aufbau-Verlag kontinuierliche Aufmerksamkeit entgegenbrachte — in Klammern steht die Anzahl der Titel: Alfred Andersch (6), Peter Härtling (4), Siegfried Lenz (3), Thomas Valentin (6), Gabriele Wohmann (5) und Martin Walser (7). Daß die Rezeption vieler dieser Autoren ideologische Schwierigkeiten bereitet, die man nur auf sich nimmt, weil es erforderlich sei, „die Bündnisfrage umfassender zu stellen“, versteht sich von selbst.
Am Beispiel Martin Walser ließe sich das genauer zeigen. Ihm hatte man besondere Sympathie entgegengebracht, als er sich zeitweilig den kulturpolitischen Positionen der DKP zuwandte. Auf einer Konferenz der „Forschungsgruppe zur BRD-Literatur“ an der Universität Rostock sah man sich im Dezember 1983 veranlaßt, das Faktum zu kommentieren, daß Walser das lose Bündnis mit der DKP wieder aufgab und in den „fruchtlosen Nonkonformismus“ zurückfiel. Ein Vortrag des Leipziger Germanisten Klaus Pezold behalf sich mit der Antwort, der Autor sei offenbar abhängig von den in seiner Umgebung herrschenden Stimmungen. Anstatt dessen neue Erkenntnisse ernst zu nehmen und zu diskutieren, hält man sich also lieber an Walser in seinen vermeintlich hellsten, also DKP-freundlichsten Momenten; denn — so der Schlußsatz des erwähnten Referats „Martin Walser am Übergang zu den achtziger Jahren“: „Für das jedoch, was in den frühen siebziger Jahren unter günstigen Konstellationen aus diesem Bezug heraus möglich geworden war, gilt das Dürrenmatt-Wort aus den Physikern: , Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden.“ 12)
Bemerkenswert an dieser Einstellung ist, daß „reaktionäre Rückfälle“ nicht mehr sogleich mit neuerlicher Mißachtung geahndet werden. Obwohl sich auch in der von dem Rostocker Germanisten Hans Joachim Bernhard verantworteten, über 600 Seiten starken „Geschichte der Literatur der Bundesrepublik Deutschland“ (erstmals 1983 bei Volk und Wissen in Ost-Berlin erschienen) sachliche Informationen und wunderliche Wertungen vermischen, hat diese Unternehmung im ganzen einer unbefangeneren Aufnahme der westdeutschen Literatur gedient.
Die Essayistik bleibt im DDR-Verlagsangebot gegenüber der Erzählliteratur weiterhin unterrepräsentiert, zumal die Warnschilder vor dem Ein-schleppen der feindlichen bürgerlichen Ideologie bisher nicht weggeräumt wurden und damit auch nicht so bald zu rechnen ist. Das gilt auch für Heinrich Böll, von dem Lizenzausgaben bei Insel und Union erschienen, von dem aber auch der Aufbau-Verlag 1976 und 1984 zwei Taschenbücher edierte. Denn Böll stellt Interpreten vor das Dilemma, ein „humanistisches Grundanliegen“ von „antikommunistischen Ausfällen“, also seiner Kritik an Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion oder der Tschechoslowakei, zu trennen
Insgesamt muß man von einer Ausweitung des aus westdeutschen Verlagen übernommenen Angebots an Belletristik sprechen. Wenn allein der Aufbau-Verlag für 1986 sechs wichtige Titel ankündigt, liegt es doch nahe, diese Entscheidung mit dem Klima in Verbindung zu bringen, das mit dem Abschluß des Kulturabkommens verstärkt wirksam ist. Es handelt sich um die Romane „Brandung“ von Martin Walser, „Exerzierplatz“ von Siegfried Lenz, „Rumor“ von Botho Strauß, „Felix Guttmann“ von Peter Härtling und „Der Sieger nimmt alles“ von Dieter Wellershoff sowie um eine Taschenbuchausgabe von Wallraffs „Ganz unten“.
Die Weigerung, die deutschsprachige Literatur als Einheit zu betrachten, hat zur Folge, daß Autoren aus der Schweiz oder aus Österreich prinzipiell nach dem Geburtsort ins Staatenpanorama eingefügt werden, unabhängig davon, wo ihr Wohnort sich befindet, ob sie in westdeutschen Verlagen beheimatet sind und ob ihr hauptsächliches Wirkungsfeld die Bundesrepublik ist. Obwohl es sich in der Regel auch um Lizenzen handelt, die bei westdeutschen Verlagen erworben werden, sei hier daher nicht weiter auf die Rezeption von Ingeborg Bachmann, Ernst Jandl, Erich Fried, Thomas Bernhard, Elias Canetti, Max Frisch usw. eingegangen. Die „Geschichte der Literatur der Bundesrepublik Deutschland“, die als Band 12 des Zyklus „Geschichte der deutschen Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart“ konzipiert wurde, bezieht im Unterschied zu dieser penetrant auf Staatsgrenzen verweisenden Verlagspraxis auch die Autoren aus der Schweiz und aus Österreich ein.
Das Aufbau-Repertoire wurde hier nur als Exempel angeführt. Viele andere Verlage müßten erwähnt werden, Henschel (für die Dramatik), Reclam und Kiepenheuer (für Arno Schmidt) und vor allem der Verlag „Volk und Welt“, der in letzter Zeit Bücher herausbrachte oder ankündigte von Heißenbüttel, Rühmkorf, Hubert Fichte, Hildesheimer und Brinkmann. Viele Anthologien wären zu erwähnen, darunter das über 700 Seiten starke Lesebuch mit dem verkrampften Titel „BRD heute — Westberlin heute“, das ebenfalls bei „Volk und Welt“ erschien. Einige darin vertretene Autoren seien noch genannt, falls ihre Namen bisher noch nicht erwähnt wurden: Wolfgang Weyrauch, Wolfgang Bächler, Enzensberger, Krolow, Ernst Meister, Fassbinder, Lettau, Richard Hey, Peter Schneider, Ludwig Fels, Michael Krüger, Jürgen Theobaldy, Wondratschek, Alexander Kluge, Wolfgang Koeppen u. a. Hier findet sich auch erstmals in der DDR ein Text Uwe Johnsons (von 2 Seiten Umfang). Diese Sammelbände enthalten gemeinhin auch schwache Texte von der DKP angehörenden Schriftstellern wie Peter Schütt oder Artur Troppmann, die bei den Lektoren kaum Gnade fänden, könnten sie statt brüderlicher Solidarität bei der Prüfung dieser Texte allein literarische Kriterien walten lassen.
VII. Literatur aus der DDR im Angebot der Bundesrepublik
Auch der Weg der in der DDR geschriebenen Literatur in die Verlage der Bundesrepublik erwies sich als steinig und daher zunächst nur mühsam begehbar. Als die West-Berliner Zeitschrift „Alternative“ 1964 (in Heft 35 der Gesamtfolge, S. 24) einen Überblick über die damals in Westdeutschland verlegten und im Buchhandel erhältlichen Werke von DDR-Schriftstellern gab, kam sie mit einer knappen Druckseite aus. Die meisten Titel stammten von bürgerlichen Autoren, die im Alter immer noch an ihrem alten Wohnsitz lebten, nur daß der eben jetzt in der DDR lag. Hans Franck, Ehm Welk und Valerian Tornius hielten die Spitzenstellung. Immerhin lagen auch schon einige Gedichtbücher von Erich Arendt und Johannes Bobrowski vor, je ein Lyrikband stammte von Peter Hüchel, Heinz Kahlau und Günter Kunert. Zwei Titel mit Kindergeschichten von Peter Hacks befanden sich im Angebot und je ein Jugendbuch von Benno Pludra und Liselotte Welskopf-Henrich.
Ob die im Exil entstandenen Werke von Autoren, die nach dem Kriege ihren Wohnsitz in Ost-Berlin nahmen, im strengen Sinne zur DDR-Literatur gerechnet werden dürfen, bleibt umstritten. Sin11 gulär war und ist bis heute, daß das Copyright für Brecht bei Suhrkamp liegt, wo seit 1953 dessen Werk erscheint. (Dies war sicher eine wichtige Voraussetzung für die gesamtdeutsche „Berliner und Frankfurter Ausgabe“, die seit 1985 von je zwei Herausgebern aus der DDR und aus der Bundesrepublik betreut wird. Obwohl auch andere Verleger [z. B. C. H. Beck, München] bei der Herausgabe von über mehrere Jahre laufenden Buchreihen mit DDR-Verlegern zusammenarbeiten [Editoren und Nachwortverfasser stammen aus Ost und West], ist die enge Form der Kooperation in Sachen Brecht bisher einzigartig.)
Luchterhand begann 1962 mit der Edition der Werke von Anna Seghers in Einzelbänden und wurde deswegen auch im Zusammenhang mit dem Mauerbau von einem Teil der Presse stark angefeindet. Von Arnold Zweig, der in der DDR zum Präsidenten der Akademie der Künste gewählt worden war, lagen einige Romane bei uns vor, die schon in der Weimarer Republik entstanden sind. Aber an genuiner DDR-Literatur gab es 1964 im Angebot westdeutscher Verlage nur drei Titel, von Bruno Apitz („Nackt unter Wölfen“), von Manfred Bieler („Bonifaz“) und von Christa Wolf („Der geteilte Himmel“).
Man kann daran ablesen, wie zögernd und wie vereinzelt damals zur Kenntnis genommen wurde, was im kommunistischen deutschen Staat geschah. Die DDR bestand immerhin schon 15 Jahre. Kurios wirken von heute aus gesehen auch die Titel der in den sechziger Jahren bei uns erschienenen Anthologien. Gewiß, ein in eindeutig propagandistischer Absicht kompilierter Band wie „Deutsche Lyrik unterm Sowjetstern“ blieb die Ausnahme. Aber auch die seriösen Ausgaben kamen merkwürdig defensiv daher: die Titel setzten auf Information, verkündeten aber diese selbstverständliche Notwendigkeit so, als sei sie ein Wagnis: „Auch dort erzählt Deutschland“, „Deutsche Lyrik auf der anderen Seite“, „Gedichte von drüben“, „Mitteldeutsche Erzähler“ und „Nachrichten aus Deutschland“.
Mittlerweile sind so gut wie alle wichtigen Autoren aus der DDR in westdeutschen Verlagsprogrammen vertreten, falls sie sich nicht gerade mit platter agitatorischer Gebrauchsware begnügten. Kritische Germanisten gehen ohnehin davon aus, daß dauerhafte Zugehörigkeit zur zeitgenössischen Weltliteratur nur wenigen gelingen kann. So erklärte Dieter Schlenstedt vom Zentralinstitut für Literaturgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR 1984 in einem Rundtischgespräch: „Es gibt Autoren, deren internationale Rezeption sie — bescheiden ausgedrückt — als Schriftsteller europäischen Ranges mit Strahlungen in die Welt ausweist. Das sind nicht sehr viele. Für ein relativ kleines Land sind aber zwei schon viel — ich denke an Christa Wolf und Heiner Müller. Europäische Bedeutung würde ich sicher vier bis fünf weiteren Autoren zurechnen.“
Auch wenn man nicht unter so rigorosem Anspruch wertet, ist die DDR-Gegenwartsliteratur bei uns inzwischen gut vertreten. Seit der Mitte der sechziger Jahre haben Christa Wolf, Franz Fühmann, Volker Braun, Günter de Bruyn und Hermann Kant auf Dauer ihren Westverlag gefunden. Autoren, die kulturpolitischer Druck später für immer oder (scheinbar) zeitweilig zu Bewohnern der Bundesrepublik werden ließ, waren mit ihren Büchern schon vorher hier heimisch geworden. Das gilt zum Beispiel für Günter Kunert, Sarah Kirsch, Rolf Schneider oder Jurek Becker. In der Spätphase der Ära Ulbricht erschienen von den DDR-Behörden für untragbar gehaltene Manuskripte ohne Genehmigung in Westverlagen, etwa von Reiner Kunze, Wolf Biermann, Stefan Heym u. a.
Nachdem sich in der ersten Hälfte der siebziger Jahre die kulturpolitische Situation entspannt hatte, kamen im Westen immer sehr rasch nach der Erstveröffentlichung in der DDR oder sogar zeitgleich Lizenzausgaben von Karl Heinz Jakobs, Klaus Schlesinger, Helga Schütz, Brigitte Reimann, Irmtraud Morgner, Ulrich Plenzdorf, Bernd Jentzsch und Gerti Tetzner heraus. Bücher aus der DDR wurden jetzt unbefangener und sachgerechter als je zuvor in der Bundesrepublik rezipiert. Man nahm zur Kenntnis, daß diese Literatur sich nach Form und Thematik vielfältig differenziert hatte.
Nach der mit der Ausbürgerung Biermanns zu datierenden Krise von 1976 nahm trotz einer verschärften Strafandrohung im Jahre 1979 die Risikobereitschaft der Autoren wieder zu, ihr „Naturrecht auf Veröffentlichung“ wahrzunehmen und ohne Erlaubnis im Westen zu publizieren. Prominente Literaten wie Stefan Heym taten das ebenso wie Debütanten (Monika Maron, Wolfgang Hilbig, Sascha Anderson und viele andere, die sich etwa in der Anthologie „Berührung ist nur eine Randerscheinung“ finden), aber gelegentlich entschloß sich dazu auch jemand, der im Kulturbetrieb des Landes etabliert war, wie Gabriele Eckart mit ihren Tonbandprotokollen aus dem Havelland. Immer mehr junge Dichter, auch aus der in OstBerlin und anderen Großstädten der DDR entstandenen „Szene“, stoßen jedoch in den Lektoraten der westdeutschen Verlage auf Desinteresse und Ablehnung. Die Attraktivität für das hiesige Lesepublikum wird als zu gering eingeschätzt, Wagemut und Entdeckerfreude sind aufgrund „verschlankter“ Verlagsprogramme stark zurückgegangen. In Ost-Berliner Künstlerkreisen kann man hören, daß Dutzende von Autoren zur Zeit erfolglos Westverlage suchen. Auch hierher übergesiedelte Schriftsteller mußten erleben, daß sie die Möglichkeiten unterschätzt hatten, sich im westlichen kommerzialisierten Kulturbetrieb durchzusetzen.
Das für die Kultur verantwortliche Politbüromitglied Kurt Hager tadelte kürzlich in einer Grundsatzrede das bei den nachwachsenden Schriftstellern unterentwickelte Vermögen zur selbstkritischen Einschätzung der eigenen Texte. In diesem Zusammenhang rügte er scharf „das prinzipien-lose Drängen auf unbedingten Erfolg, auf Veröffentlichung um jeden Preis — und wenn das in der DDR nicht möglich ist (und nicht immer gibt es dafür ideologische Gründe), dann woanders“ Klaus Höpcke äußerte sich in einem AP-Interview am Tage der Unterzeichnung des Kulturabkommens ebenfalls dazu. Die Agentur hat die Ausführungen in einer Mischung aus wörtlicher und indirekter Rede wiedergegeben: „Gar mancher würde in der DDR deshalb nicht zum Zuge kommen, weil bei ihm Jenseits von aller Ideologie* festgestellt werden muß, , er mag irgendetwas können, schreiben kann er nicht*. Er müsse aber gerechterweise eingestehen, sagte Höpcke, daß bei , mehreren bundesdeutschen Firmen das sachliche Verhältnis zugenommen hat und nicht mehr jedes Ding unbesehen genommen wird* “
Welche Schlüsse sollte man aus der bedenklichen Gemeinsamkeit der Qualitätsurteile, die in östlichen Zensurbehörden und westlichen Verlagsbüros zu herrschen scheinen, ziehen? Vielleicht auch den, daß es mit den Unterschieden zwischen beiden Literaturen nicht weit her sein kann. Die Reaktionen auf die Industrie-und Leistungsgesellschaft offenbaren ähnliche Orientierungskrisen und Lebensweisen. Christa Wolf hat in einem Text, der Lesern in der DDR erstmals 1985 in einem Sammelband zur Kenntnis kam, erläutert, warum sie die territoriale Einteilung der Literatur als eine von Gesellschaftsordnungen, Staaten, ökonomischen Systemen bestimmte, nicht mehr bestätigen könne: „Viele Erfahrungen vieler Menschen ähneln sich. Wenn man achteinhalb Stunden an der Maschine steht, dann verhält man sich auf eine ganz bestimmte Weise. Das ist ein Grund-muster, das Menschen eingeprägt wird. Wir leben in modernen Industriegesellschaften, in patriarchalischen Gesellschaften, hierarchisch angeordnet. Es gibt also ähnliche Züge.“
Dafür gibt es in der DDR inzwischen auch Bestätigungen von wissenschaftlicher Seite. So heißt es in einem Kongreßbericht über einen Vortrag, der ergänzend die Aufnahme von Irmtraud Morgners letzten Roman „Amanda“ einbezieht: „In einem ausführlichen Diskussionsbeitrag verwies Manfred Beyer (Jena) auf das übergreifende Interesse an Antifaschismus, Innerlichkeit, Literatur von Frauen in beiden deutschen Staaten (, Kassandra* und , Amanda*). , Kassandra* konnte zum Kult-buch einer intellektuellen Bewegung in der BRD werden, weil hier sehr genau der Nerv der Zeit getroffen wurde.“
VIII. Hoffnungen auf Zusammenarbeit in anderen künstlerischen Bereichen
Ähnliches läßt sich auch von der Resonanz auf die Aufführungen sagen, die das Dresdner Staats-schauspiel Anfang Mai in Düsseldorf, Hamburg und Köln präsentierte. Die Theaterleute zeigten sich tief überrascht von der Sachkenntnis und der Reaktionsfähigkeit des Publikums, und sie können mit Recht davon ausgehen, daß sie Vorurteile abgebaut haben. Aber sie selber gaben auch Auskunft darüber, daß sie in offenen Gesprächen viel gelernt haben und sich künftig eher vor voreiligen Schlüssen und vor Klischeedenken hüten werden. Ganz ähnlich hatten sich auch die Düsseldorfer Akteure nach ihrem Gastspiel in Dresden ge13 äußert. Die Initiative der beiden Intendanten, Beelitz (Düsseldorf) und Wolfram (Dresden), hat hier etwas Beispielhaftes zustandegebracht, das durch zufällige Umstände als eine Art Probelauf für Unternehmungen gewertet wurde, die das Kulturabkommen künftig ermöglichen soll. Der Dresdner Theaterchef hat aber vor allzu hochfliegenden Erwartungen gewarnt: „Ein Gastspiel wie dieses vorzubereiten, bedarf es schon eines Zeitraums von ein bis eineinhalb Jahren. Man kann ja auch die Kontinuität durch kleinere Akzente aufrechterhalten, aber man sollte nicht von solchen Illusionen ausgehen, als sei nun die Zeit der massenhaften Groß-Theateraustausche gekommen.“
Zu den anderen Akzenten sollte es auch gehören, daß hin und wieder westdeutsche Regisseure Gastinszenierungen an DDR-Theatern erarbeiten: denn mit einer Ausnahme (Harry Buckwitz am Deutschen Nationaitheater Weimar) steht der Vielzahl der Arbeiten von DDR-Theaterleuten an hiesigen Bühnen keine Realisation in der West-Ost-Richtung gegenüber
Ein ähnlicher Nachholbedarf besteht bei der Präsentation bundesdeutscher Kunst in der DDR. Ob nun der Staatliche Kunsthandel oder das Zentrum für Kunstausstellungen der DDR der Organisator war, in jedem Fall sind die Verkaufsinteressen der Künstler und des Staates Schrittmacher bei der intensiven Beschickung hiesiger Galerien und Ausstellungsräume mit Proben der DDR-Kunst Das ökonomische Gefälle zwischen beiden Staaten erlaubt Pendants dazu wohl kaum; statt Verkaufsausstellungen wird es in der DDR nur Informationsausstellungen geben können.
Es soll darauf verzichtet werden, aufzulisten, welche Gastspiele in den Bereichen der Musik und der Unterhaltung es in den letzten Jahren in beiden deutschen Staaten gegeben hat. Es könnten immer nur einzelne Beispiele angeführt werden, da es keine Meldepflicht und keine Statistik darüber gibt und auch künftig nicht geben soll. Jedermann kann Einladungen annehmen oder aussprechen. Sowohl das föderalistische Prinzip wie auch der prinzipielle Verzicht auf staatliche Reglementierung unterscheidet die Situation in der Bundesrepublik von der in der DDR ohne Ausnahme durchgesetzten zentralen Zuständigkeit.
Es wird also viel von der Bereitschaft der DDR abhängen, die Artikel des Abkommens weitherzig auszulegen. In manchen Bereichen müssen auch kleine Anfänge als Erfolge gewertet werden. Falls nur ein Dutzend Personen Nutznießer des vereinbarten Studentenaustauschs sein sollten, wäre das eben doch ein Durchbruch, weil es so etwas zwischen den beiden deutschen Staaten bisher nicht gibt. Auf vielen Gebieten, von der Archivbenutzung bis zur Denkmalspflege, sind Verbesserungen angesagt. Auf einigen Feldern darf man auf qualitative Veränderungen, auf Beispiele einer Zusammenarbeit hoffen, sogar in dem heiklen Medienbereich, also bei Rundfunk und Fernsehen. Sender der Bundesrepublik, vor allem der Deutschlandfunk, aber auch der Hessische Rundfunk, übernehmen häufig Originalproduktionen des Rundfunks der DDR. Die Ost-Berliner Sende-anstalten haben das umgekehrt bisher nicht getan; sie produzieren aber Hörspiele nach Manuskripten westdeutscher Autoren. Vielleicht können künftig sogar Koproduktionen verabredet werden, wie sie zwischen der DDR und Österreich schon mehrfach zustande kamen.
Da in der Bundesrepublik die Sendungen des DDR-Rundfunks nur wenig gehört werden, sei hier darauf verwiesen, daß westdeutsche und österreichische Autoren bei ihren Aufenthalten in der DDR häufig ausführliche Gespräche mit Kulturredakteuren des Berliner Rundfunks und von Radio DDR II führen, die jeweils Sendungen von 30 bis 45 Minuten ergeben. Solche langen Interviews wurden z. B. mit Peter Härtling, Ernst Jandl, Martin Gregor-Dellin, Luise Rinser, Wolfgang Koeppen u. a. ausgestrahlt.
Auch bisher spielten westdeutsche oder West-Berliner Musikereignisse im DDR-Rundfunk schon eine Rolle, und es wird auf literarische Vorlagen bundesdeutscher Autoren zurückgegriffen. Als Beleg seien hier die Sendungen einer einzigen Programmwoche, nämlich vom 18. Mai bis 24. Mai 1986, genannt. Am Sonntag, den 18. Mai, brachte Radio DDR II, freilich unter der Über-schrift „Das internationale Konzert“, die Wiedergabe des Gedenkkonzerts zum 100. Geburtstag Wilhelm Furtwänglers „aus der Philharmonie Berlin (West)“ mit den Berliner Philharmonikern unter Karajan (17. 05— 18. 30 Uhr). Am Abend gab es im gleichen Programm (20. 00— 21. 35 Uhr) die Erstsendung eines Hörspiels von Heinrich Böll, „Bilanz“. Der Berliner Rundfunk hatte am Sonntagvormittag (10. 00— 10. 30 Uhr) eine Folge des vierteiligen Hörspiels „Timm Taler oder das verkaufte Lachen“ nach einer Erzählung des Kinder-buchautors James Krüss im Programm. Am Nachmittag stellte dieser Sender den Gedicht-band „Katze und Derwisch“ von Gisela Kraft vor (15. 00— 15. 30 Uhr), einer Lyrikerin und Übersetzerin, die kürzlich aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedelte. Da sie in Westdeutschland bereits veröffentlicht hat, paßte der Titel der Sendereihe „Das Debüt“ diesmal nicht — indirekt darf man in diesem Programm auch einen Beitrag über die Sinnlosigkeit der Einteilung von Literatur nach dem Wohnsitz sehen.
Am Pfingstmontag (19. Mai) las auf Radio DDR II in der „Stunde der Weltliteratur“ Gisela Elsner aus ihrem Roman „Die Zähmung“. Im Anschluß daran führte sie anläßlich einer Lesung im TIP ein Gespräch mit der Intendantin dieses Theaters, Vera Oelschlegel. Der Berliner Rundfunk brachte nachts (22. 00— 23. 15 Uhr) das Hörspiel „Draußen vor der Tür“ von Wolfgang Borchert, in einer historischen Aufnahme aus dem Jahre 1947 mit Hans Quest in der Hauptrolle; Regie: Ludwig Cremer. In der Ansage allerdings wurde jeder Hinweis auf die Quelle, den damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR), vermieden. Am 22. Mai folgte im Abendprogramm des Berliner Rundfunks (ab 20 Uhr) die Erstsendung des Hörspiels „Isa und ich drei Wochen im Paradies“ von Margarete Jehn, die für den NDR und den WDR häufig arbeitete, u. a. für die Serie „Papa, Charly hat gesagt“.
IX. Ausblick: Vorsichtige Erwartungen
Das Kulturabkommen zielt auf eine Erweiterung der bereits bestehenden Kontakte. Der Text gibt zwar keine Handhabe dafür, daß die Lage künftig schlechter sein könnte als vor dem Abschluß; es kann aber auch nicht damit gerechnet werden, daß sie sich kurzfristig auf allen erwähnten Gebieten spektakulär verbessert. Eine Reihe berechtigter Wünsche, die zum Beispiel auch von Günter Grass formuliert wurden — zugleich im Namen skeptischer Betroffener in der DDR, die unter kleinlichen Schikanen ihrer Administration leiden —, sind mit Hilfe eines Kulturabkommens nicht erfüllbar. Der Einladende bei uns kann entscheiden, wen er einlädt, aber er kann leider nicht durchsetzen, daß er auch tatsächlich kommen darf. So schön es auch wäre: Ein solches Abkommen kann nicht Freizügigkeit für Kulturschaffende herbeiführen. Aber es gibt ihnen eine Berufungsgrundlage und setzt die Behörden unter einen gewissen Argumentationsdruck. Im übrigen sollte man nicht immer nur danach fragen, was die DDR zulassen wird, sondern auch danach, ob sich zum Beispiel auf Dauer genügend westdeutsche Autoren finden werden, die zu Lesungen nach drüben fahren wollen, was mit Unbequemlichkeiten verbunden sein kann und sich kaum in harter Münze auszahlt.
Es wäre naiv anzunehmen, nunmehr werde im Detail alles reibungslos laufen, nur weil ein Rahmen aufgestellt wurde. Störungen kann es immer wieder geben. Viel hängt davon ab, ob die internen Ausführungsbestimmungen in Einklang gebracht werden mit den zwischenstaatlich festgelegten Absichtserklärungen. Die Kulturkontakte werden nur dann nicht wackeln, wenn die deutsch-deutschen Beziehungen insgesamt vor Stagnation und Rückschritt bewahrt werden. Das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit schafft nur Voraussetzungen, es ist nicht die Sache selbst.
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sind — auf der Grundlage des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972, — mit dem Ziel, die gegenseitige Kenntnis des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens zu vertiefen und zum besseren gegenseitigen Verständnis beizutragen, — in dem Bewußtsein, damit einen Beitrag zur Festigung des Friedens und zur Entspannung zu leisten, — in der Entschlossenheit, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Verbindung mit dem Abschließenden Dokument von Madrid gebührend zu berücksichtigen und durchzuführen, — von dem Wunsch geleitet, die kulturelle Zusammenarbeit zu verbessern und zu entwickeln, übereingekommen, dieses Abkommen zu schließen.
Artikel 1
Die Abkommenspartner fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf der Grundlage des beiderseitigen Interesses die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft sowie auf anderen damit in Zusammenhang stehenden Gebieten.
Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen den zuständigen Organen bzw. Behörden, Institutionen und — soweit sie nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung und Praxis an der Realisierung des Abkommens beteiligt sind oder werden — zwischen Organisationen, Vereinigungen und den im kulturellen Bereich tätigen Personen.
Die Zusammenarbeit vollzieht sich in Übereinstimmung mit den jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und mit den bilateralen und multilateralen, insbesondere in der Präambel zu diesem Abkommen genannten Verpflichtungen der Abkommenspartner.
Die Abkommenspartner gewähren in diesem Rahmen die für die Erfüllung des Abkommens erforderlichen Bedingungen.
Artikel 2
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf den Gebieten von Wissenschaft und Bildung einschließlich der Schul-, Berufs-und Erwachsenenbildung sowie der Hoch-und Fachschulbildung.
Sie fördern 1. die Entsendung von Delegationen, Wissenschaftlern und Experten zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, wissenschaftlicher Information und der Teilnahme an Kongressen und Konferenzen; 2.den Austausch von Wissenschaftlern zu Vorlesungs-, Forschungs-und Studienaufenthalten;
3.den Austausch von Studierenden, insbesondere postgradual Studierenden, und jungen Wissenschaftlern zu Studienaufenthalten; 4.den Austausch von Fachliteratur, Lehr-und Anschauungsmaterial sowie von Lehrmitteln.
Zur Realisierung der in den Ziffern 2 und 3 genannten Aktivitäten können Stipendien gewährt werden. Artikel 3
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf den Gebieten der bildenden und darstellenden Kunst, des Films, der Musik, der Literatur und Sprachpflege, des Museumswesens, der Denkmalpflege und verwandten Gebieten.
Sie fördern * I.den Austausch und Kontakte von Delegationen, Künstlern und Kulturschaffenden auf den verschiedenen Gebieten der Kultur und Kunst und zu unterschiedlichen Anlässen;
2. die Teilnahme von Fachleuten auf dem Gebiet der Kultur und Kunst an bedeutenden bilateralen und multilateralen Veranstaltungen;
3.den Austausch von Publikationen und Informationsmaterialien zwischen kulturellen und künstlerischen Institutionen;
4.den Austausch von kulturellen und künstlerischen Leistungen durch Veranstaltungen unterschiedlicher Art;
5.den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, Betrieben und Einrichtungen auf dem Gebiet des Filmwesens einschließlich der Durchführung von Filmveranstaltungen, der Beteiligung an bedeutenden Filmfestivals und Filmfestivals mit internationaler Beteiligung und der Teilnahme von Filmschaffenden in diesem Zusammenhang sowie der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Institutionen auf dem Gebiet des Filmarchivwesens;
6. die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Museumswesens, den Austausch von Ausstellungen sowie die Gewährung von Leihgaben;
7. die Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Denkmalpflege, die die archäologische Denkmalpflege einschließt.
Artikel 4
Die Abkommenspartner fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten kommerzielle Gastspiele von Künstlern und Ensembles, die zwischen den dafür zuständigen Partnern vereinbart werden.
Die Abkommenspartner fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls kommerzielle Beziehungen auf weiteren Gebieten der Kultur und Kunst einschließlich der verlegerischen Tätigkeit und der kommerziellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films.
Artikel 5
Die Abkommenspartner fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verlagswesens.
Sie unterstützen 1. die Erweiterung von Lieferung und Bezug von Verlagserzeugnissen im Rahmen des kommerziellen Literaturaustausches;
2. die Verlage bei der Herausgabe von Publikationen, die für die andere Seite oder beide Seiten von besonderem informatorischen oder wissenschaftlichen Nutzen sind;
3. die Erweiterung der beiderseitigen Vergabe von Lizenzen;
4. die Teilnahme von Verlagen an Buchmessen. Artikel 6
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bibliothekswesens.
Sie prüfen dabei die Möglichkeiten für I. die Erweiterung des internationalen Schriftentausches;
2. die Entwicklung der Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Katalogisierungsregeln für deutschsprachige Länder im Rahmen multilateraler Zusammenarbeit. , Sie fördern die Zusammenarbeit durch 1. die Erweiterung des Leihverkehrs;
2.den Austausch von Bibliographien und sonstigen Informationen;
3.den Austausch nichtkommerzieller Ausstellungen auf dem Gebiet des Bibliothekswesens;
4.den Informationsaustausch, insbesondere die Teilnahme an bedeutenden Fachtagungen mit internationaler Beteiligung.
Artikel 7
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Archivwesens.
Sie fördern 1.den Zugang zu offenen Archivmaterialien auf der Grundlage der innerstaatlichen Rechtsvorschriften;
2.den Austausch von Archivgutreproduktionen durch die Archivverwaltungen;
3.den Austausch von Fachliteratur und die Gewährung von Auskünften über Archivmaterialien;
4. Ausstellungen durch Bereitstellung von Dokumenten, vorrangig in Form von Reproduktionen; 5.den Informationsaustausch, insbesondere die Teilnahme an bedeutenden Fachtagungen mit internationaler Beteiligung.
Artikel 8
Die zuständigen staatlichen Stellen der Abkommenspartner informieren sich gegenseitig über bedeutende Tagungen, Konferenzen, Wettbewerbe, Festspiele, kulturelle Gedenk-und Jubiläumsveranstaltungen sowie über wissenschaftliche Kongresse.
Die Abkommenspartner fördern bei bestehendem Interesse die Teilnahme von Wissenschaftlern, Kulturschaffenden und Experten an derartigen Veranstaltungen.
Artikel 9
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks und des Fernsehens. Sie empfehlen den zuständigen Institutionen, zu diesem Zweck Vereinbarungen abzuschließen.
Artikel 10
Die Abkommenspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports.
Artikel 11
Die Abkommenspartner fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Entwicklung des Jugendaustausches einschließlich von Auszubildenden und Schülern. Artikel 12
Die Abkommenspartner stimmen zur Durchführung des Abkommens Arbeitspläne einschließlich der finanziellen Regelungen ab, die jeweils den Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
Hierdurch wird die Förderung anderer Maßnahmen, die in den Kulturarbeitsplänen nicht enthalten sind, ihrem Charakter nach jedoch den Zielen des Abkommens entsprechen, nicht ausgeschlossen.
Artikel 13
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieses Abkommen in Überein-stimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
Artikel 14
Das Abkommen ist für fünf Jahre gültig. Seine Gültigkeitsdauer verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn es nicht von einem der Abkommenspartner mindestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Artikel 15
Das Abkommen tritt nach Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen zu einem gegenseitig durch Notenaustausch zu vereinbarenden Zeitpunkt in Kraft.
Geschehen in Berlin am 6. Mai 1986 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
Dr. Hans Otto Bräutigam Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Kurt Nier
Gemeinsamer Protokollvermerk
zu Artikel 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit
Die Abkommenspartner empfehlen den Verlagen und sonstigen Herausgebern, unaufgefordert Beleg-exemplare ihrer Veröffentlichungen an die zentrale Sammelstelle der jeweils anderen Seite (Deutsche Bücherei, Leipzig, bzw. Deutsche Bibliothek, Frankfurt/Main) zu senden.
Gemeinsame Protokollerklärung
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit
Die unterschiedlichen Auffassungen in der Frage kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter bleiben unberührt. Die Abkommenspartner erklären ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Lösungen in den Bereichen kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu suchen.