Die Geschichte wiederholt sich. Schon 1978 sah sich der Autor veranlaßt (s. die Beilage B 39/1978), auf eine vorangegangene ähnliche Diskussion zum selben Thema und von denselben Autoren zu reagieren, d. h. Aussagen aus dem Arbeitgeberlager zur betrieblichen Beteiligung zu korrigieren und die offiziellle gewerkschaftliche Position gegen betriebliche Beteiligung deutlicher zu machen. Meine damalige Kritik ist im Kem immer noch gültig; trotzdem müssen heute im Vergleich zu 1978 einige Akzente schärfer gesetzt werden. Dies betrifft zunächst Aussagen von Guski und Schneider auf der Grundlage ihrer zweiten „Untersuchung“ der betrieblichen Beteiligungspraxis, die wie ihre erste 1977 vorgelegte „Untersuchung“ schon im Ansatz und erst recht im Ergebnis problematisch ausfällt. Denn sie ist methodisch unsauber, blendet wichtige Fragestellungen aus und negiert systematisch Daten und Fakten trotz jahrelanger Vorhaltungen von gewerkschaftlicher Seite. Um dies zu illustrieren: 1. Der auch von Guski und Schneider als beste methodische Vorgehensweise bezeichnete Vergleich von Beteiligungsunternehmen und Nicht-Beteiligungsunternehmen (s. H. G. Guski/H. J. Schneider, Betriebliche Vermögensbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland, Teil II: Ergebnisse, Erfahrungen und Auswirkungen in der Praxis, Köln 1983, S. 33) wird nicht vorgenommen, und zwar mit fadenscheinigen Begründungen. Allein deshalb sind gerade die von Guski und Schneider behaupteten materiellen und immateriellen Vorteile der Arbeitnehmer an Beteiligungsbetrieben, aber auch angebliche betriebliche Vorteile wie Motivation und Produktivität der beteiligten Arbeitnehmer nicht aussagefähig, weil man sie nicht an den Verhältnissen an Nicht-Beteiligungsbetrieben messen kann. Dabei hätten Guski und Schneider seit 1977 genug Zeit für einen solchen Vergleich gehabt. 2. Statt dessen beziehen sich beide bei ihrer " Untersuchung" auf „funktionierende“ Beteiligungsmodelle, die sie definieren als solche mit mehr oder weniger regelmäßigen Beteiligungsaktionen über mindestens sieben Jahre. Durch diese Auswahl wird ein Teil der Ergebnisse bereits positiv vorweggenommen, denn mindestens so interessant wie die Analyse „funktionierender“ Beteiligungsunternehmen ist die Untersuchung solcher, die Beteiligung versucht haben, damit aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht fortgefahren oder gescheitert sind. Solche Betriebe aber machen laut Guski und Schneider immerhin 64 Prozent aller von ihnen genannten 479 Beteiligungsunternehmen (ohne Tochtergesellschaften) aus. 3. Insbesondere das Fehlen einer systematischen Auseinandersetzung mit Beteiligungsbetrieben, die trotz (oder vielleicht auch wegen) langjähriger Beteiligungspraxis modellmäßig und/oder auch ökonomisch zusammengebrochen sind, ist bezeichnend. Dabei gibt es eine Reihe interessanter und sogar spektakulärer Fälle (so z. B. das „Ahrensburger Modell“ der Firma Behrens oder das Modell der Firma Photo-Porst), in denen Arbeitnehmer neben ihrem Beteiligungskapital auch ihren Arbeitsplatz verloren haben. 4. Aber auch bei den „funktionierenden“ Beteiligungsunternehmen haben Guski und Schneider auf eine eingehende Analyse von Beteiligungsverlusten in ökonomisch schlechten Zeiten verzichtet, obwohl sie mitteilen, daß „über 60 Prozent der untersuchten Beteiligungsmodelle eine Verlustbeteiligung des Mitarbeiterkapitals beinhalten“ und „knapp die Hälfte (46, 6 Prozent) der untersuchten Modelle bereits mit Krisensituationen konfrontiert wurde“ (jeweils S. 249). Statt über das Ausmaß und die Anzahl Betroffener solcher Verluste zu berichten, geben sie als Ergebnis von Befragungen zum Stichwort „Krise“ an: „Im Zentrum aller Antworten standen stets Begriffe wie . Vertrauen'und . Information'“ (S. 251). 5. Doch selbst die auf dieser eingeschränkten Grundlage erhobenen Ergebnisse sind nicht nachprüfbar, weil die 171 „funktionierenden“ Beteiligungsunternehmen nicht namentlich genannt werden — wie auch die insgesamt genannten 479 Beteiligungsunternehmen nur Guski und Schneider bekannt bleiben. 6. Aber auch bei Namensnennung wären die „Untersuchungs“ -Ergebnisse nicht zuverlässig. Denn Guski und Schneider befragen Arbeitgeber und Betriebsräte oder andere „Repräsentanten" der Arbeitnehmer über die Einstellung der Belegschaft und sogar örtlicher Gewerkschaftsfunktionäre zu Beteiligungsmodellen; sie fragen die Belegschaft und die Funktionäre nicht selbst. Dabei wurde innerhalb dieser „Sachverständigen“ auch noch nach einem nicht näher definierten Kriterium der „Kompetenz“ ausgewählt. Auch wird nicht offenbart, in wievielen Unternehmen Betriebsräte und in wievielen als Ersatz für nicht vorhandene Betriebsräte Mitglieder sogenannter Mitarbeiter-oder Beteiligungsausschüsse befragt wurden, die übrigens, wie in einer Fußnote mitgeteilt wird, im ganzen Text der „Untersuchung“ als Betriebsräte bezeichnet werden (S. 34). 7. Dabei sind zuverlässige Untersuchungsmethoden an anderer Stelle von wissenschaftlicher Seite zu Problemen der betrieblichen Beteiligung bereits praktiziert worden. So insbesondere von einem Forscherteam der Universität Nürnberg unter Leitung von Prof. Steinmann, das über mehrere Jahre bei kontinuierlicher Anwesenheit im Betrieb die Praxis des Beteiligungsmodells der Firma Photo-Porst beobachtet und selbstverständlich auch die Arbeitnehmer unmittelbar befragt hat. Dabei hat sich u. a. im Gegensatz zu Guski und Schneider herausgestellt, daß es keinen kausalen Zusammenhang gibt zwischen betrieblicher Gewinn-bzw. Vermögensbeteiligung einerseits und Produktivität, Motivation und Mitbestimmungsbereitschaft der Belegschaftsangehörigen andererseits. (Vgl. z. B. M. Heinrich, Vermögensbildung durch betriebliche Kapitalbeteiligung? — Das Beispiel „Photo-Porst“, in WSI-Mitteilungen, 36 (1983) 7, S. 438 ff.) 8. Es gibt auch ausländische Erfahrungen mit betrieblicher Beteiligung auf der Grundlage einer quantitativ weit größeren Beteiligungspraxis und auch entsprechend aussagefähigen Analysen darüber. So kommt z. B.der Bundesrechnungshof der USA in einer Studie aus dem Jahre 1980 zu dem Ergebnis, daß Beteiligungsmodelle den Unternehmen zwar Vorteile bringen, den Arbeitnehmern aber nur Nachteile.
Obwohl alle diese Argumente und Fakten Guski und Schneider bekannt sind — und wenn nicht aus der Literatur, so doch zumindest aus persönlichen Vorhaltungen in schriftlich publizierten oder mündlich ausgetragenen Streitgesprächen zwischen mir und Guski bzw. Schneider auf öffentlichen Seminaren und Veranstaltungen von Parteien, Universitäten und Vereinen bis ins Frühjahr 1984—, tauchen sie in ihren Veröffentlichungen nicht auf oder werden in ihrer Tragweite falsch dargestellt.
Genauso selektiv und manipulativ wie die Darstellung der Beteiligungspraxis vollzieht sich bei Guski und Schneider die Darstellung gewerkschaftlicher Positionen (die auch Hermann Adam in ihrem Kern nicht entscheidend würdigt). Hierzu werden von ihnen Argumente der Gewerkschaften herangezogen bzw. durch die behaupteten Ergebnisse ihrer „Untersuchung“ scheinbar widerlegt, die wie etwa das Argument der Einschränkung der Arbeitnehmermobilität durch Beteiligungsmodelle seit Jahren in der gewerkschaftlichen Diskussion keine Rolle mehr spielen. Die zentralen Gegenargumente der Gewerkschaften gegen betriebliche Beteiligung jedoch, die seit 1977 in vielen offiziellen Stellungnahmen enthalten sind, werden trotz Kenntnis unterschlagen bzw. in ihren „Untersuchungen“ nicht reflektiert: 9. Der von Guski und Schneider immer wieder betonte Vorteil zusätzlicher Liquidität des Unternehmens durch Beteiligungsmodelle, der auch von gewerkschaftlicher Seite nicht strittig ist, wird zu einem wesentlichen Teil auf Kosten des Staates bzw.der Allgemeinheit finanziert: durch Verlust an Steuereinnahmen und Abgaben zur Sozialversicherung. So hat Prof. Dieter Schneider kürzlich noch ähnlich wie die Gewerkschaften die Frage verneint, ob dieser Verlust in Höhe bis zu 99 Prozent des Liquiditätszuflusses bei betrieblicher Beteiligung steuerpolitisch, unternehmenspolitisch und gesellschaftspolitisch zu rechtfertigen ist. (Vgl.sein Referat, Steuerliche Folgen der Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen, gehalten auf einem Symposium der Ruhr-Universität Bochum am 9. März 1984, erscheint demnächst in der Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung — ZfbF.) Und dieses mikroökonomische Problem wird natürlich zu einer makroökonomischen Problematik, je mehr betriebliche Beteiligung praktiziert wird. Es ist ausgerechnet worden, daß betriebliche Beteiligungen auf der Basis eines Gesetz-B entwurfs des Landes Niedersachsen, der teilweise in das seit dem 1. Januar 1984 geltende 4. Vermögensbildungsgesetz (936-DM-Cesetz) eingegangen ist, für alle Unternehmen bzw. Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes dem Staat einen Einnahmeausfall von mindestens 17, 7 und maximal 21, 7 Mrd. DM bescheren würde (s.den Nachweis von H. -D. Stolper, in: WSI-Mitteilungen, 36 (1983) 7, S. 431 ff.). Statt aber diese Gefahren für die Haushaltspolitik und auch die Bürger zu würdigen, die dann zum Ausgleich dieser Defizite mit Steuererhöhungen und/oder Kürzungen von Sozialleistungen bedroht wären, werden sie von Guski und Schneider (Teil II ihrer „Untersuchungen“, S. 194) heruntergespielt. Die Einnahmeausfälle des Staates durch das 4. Vermögensbildungsgesetz werden zwar von gewerkschaftlicher Seite bei Vollausschöpfung durch betriebliche Beteiligungen „nur“ auf 6 bis 8 Mrd. DM geschätzt; doch damit sind die genannten höheren Ausfälle noch nicht vom Tisch, weil in vielen Kreisen der Regierungsparteien auch im Hinblick auf die schon von der Bundesregierung angekündigte 2. Stufe des 4. VermBG der niedersächsische Gesetzentwurf immer noch Leitfunktion zu haben scheint. 10. Das wichtigste Argument der Gewerkschaften gegen betriebliche Beteiligung ist jedoch die damit gegebene Kumulation von Arbeitsplatz-und Kapitalrisiko des beteiligten Arbeitnehmers. Betriebliches Beteiligungskapital ist ja zum größten Teil Risikokapital (bzw. soll es aus Arbeitgeber-und Regierungssicht möglichst sein), das den beteiligten Arbeitnehmer der Möglichkeit von Rendite-bzw. Zinsverlusten, Kurs-bzw. Wertverlusten bis hin zum totalen Vermögensverlust in Konkursfällen aussetzt. Damit kommt zum individuell nicht steuerbaren Risiko der Arbeitslosigkeit in solchen Fällen auch noch ein ebenso unkalkulierbares Vermögensrisiko hinzu. Dies ist für den Arbeitnehmer nicht zumutbar.
Stellen wir uns einmal vor, die mit dem 4, Verm-BC wie auch von Guski und Schneider empfohlene Umstrukturierung der Arbeitnehmer-Ersparnis habe bereits früher Erfolg gehabt: Viele Arbeitnehmer hätten Belegschaftsaktien oder ähnliche Risikopapiere gekauft, und sei es auch zum Vorzugskurs bzw. zu einem verbilligten Ausgabekurs, d. h. sie hätten dem Unternehmen in Höhe des Kaufpreises Geld gegeben und der Arbeitgeber hätte es genommen und damit -gearbeitet“. Nach Ablauf einer jahrelangen Sperrfrist aber, wenn der Arbeitnehmer seine Ersparnisse zurückhaben bzw. anderweitig verwenden will, zahlt nicht das Unternehmen den Kaufpreis zurück, sondern die Börse irgendeinen — wenn sich dort ein Käufer findet. Was jedoch würden die ehemals beteiligten, mit staatlichen Erleichterungen und betrieblichen Versprechungen gelockten Arbeitnehmer von AEG, IBH, der gesamten Stahlbranche, oder auch jüngst Tewidata aus dem Bereich der scheinbar so wachstumsträchtigen und zukunftssicheren Elektronikbranche sagen, nachdem sie im Zusammenhang mit den ökonomischen Problemen ihrer Arbeitgeber keinen Käufer für ihre Risikopapiere gefunden und viele von ihnen sogar zusätzlich ihren Arbeitsplatz verloren haben? Spätestens im Rahmen solcher Überlegungen wird klar:
Eine Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer, die ihnen ein doppeltes Risiko aufbürdet — und das auch noch ohne irgendeine Gegenleistung, d. h. weder zusätzliches sparfähiges Einkommen noch zusätzlicher wirksamer Einfluß —, ist ein zynischer Etikettenschwindel. De facto ist betriebliche Beteiligung Vermögensbildung in Arbeitgeberhand auf Kosten der Arbeitnehmer und des Staates.
Deshalb ist Guski und Schneider mehr noch als früher generell folgender Vorwurf zu machen: Sie empfehlen eine relativ kleine Zahl von Unternehmen mit von ihnen nach wie vor unbewiesenen Vorteilen für die Arbeitnehmer, aber unumstrittenen Vorteilen für die Arbeitgeber als leuchtende Vorbilder für gesellschaftspolitische Konzeptionen bzw. als auf breiter Basis nachahmenswert. Sie mogeln sich jedoch sowohl an einer glaubwürdigen Analyse der Beteiligungspraxis wie auch an den problematischen Konsequenzen einer Ausdehnung dieser Beteiligungspraxis vorbei. Aber es ist wohl vorauszusehen, daß Guski und Schneider heute ebensowenig wie 1978 diese Kritik akzeptieren werden und vielmehr mit Getöse davon abzulenken versuche. Ob 1990 wohl Teil III ihrer „Untersuchungen“ erscheint?
Claus Schäfer (Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliches Institut des DCB, Düsseldorf) * Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, wenn man die Stellungnahmen zweier Gewerkschafter zur betrieblichen Vermögensbeteiligung miteinander vergleicht. Wohl selten ist der Unterschied zwischen sachlicher Analyse und phrasenhafter Polemik so deutlich gewor-den wie in dem Beitrag von Hermann Adam (B 28/84) und dem Kommentar von Claus Schäfer. Adam hat sich mit unserer Untersuchung zur betrieblichen Vermögensbeteiligung und ihren Ergebnissen nüchtern und völlig sachbezogen auseinandergesetzt; das wird in jeder Zeile spürbar. Seine Kritik ist verständlich und keineswegs beleidigend, ja er ist sogar bereit, erarbeitete Fakten anzuerkennen. Andererseits legt er nicht nur unmißverständlich seinen eigenen Standpunkt dar, sondern er begründet ihn auch.
So schreibt Adam über unserer Erhebung: „Um so mehr ist es zu begrüßen, daß kürzlich eine Untersuchung vorgelegt wurde, die Fakten zusammengetragen hat und die tatsächlichen Wirkungen der betrieblichen Beteiligungsmodelle in der Praxis mit wissenschaftlichen Methoden analysiert hat“ (vgl. Aus Politik und Zeit-geschichte, B 28/84, S. 20). Andererseits läßt Adam keinen Zweifel über seine Position: „Der geeignete Weg zu einer fairen Partnerschaft in Wirtschaft und Gesellschaft ist vielmehr die Verwirklichung der paritätischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Montanmodell und ihre Beteiligung in einer Form, die ihnen einen wirksamen Einfluß auf die wirtschaftlichen Entscheidungen sichert und eine effektive Kontrolle wirtschaftlicher Macht garantiert. Betriebliche Vermögensbeteiligung führt nicht zu diesem Ziel.“ (Vgl. ebd., S. 25). Man kann hierzu sicherlich geteilter Meinung sein, auf jeden Fall aber ist eine solche Kritik sachlich, ausgesprochen fair und scheut sich auch nicht, Leistungen Andersdenkender anzuerkennen.
Das schiere Gegenteil präsentiert Schäfer und begibt sich damit zugleich auch in Widerspruch zu Adam. Wie immer, wenn man eine empirische Untersuchung angreifen will, kritisiert man die Methode, „belegt“ seinen Verriß mit nur hierzu geeignet erscheinenden Argumenten, teilweisen auch aus dem Zusammenhang herausgerissenen Zitaten und äußert folglich Zweifel an der Repräsentativität. So ist im Gegensatz zu Adam nach Schäfer die Untersuchung „methodisch unsauber, sie blendet wichtige Fragestellungen aus,... sie (die Autoren) mogeln sich an einer glaubwürdigen Analyse vorbei...“.
Hier drängt sich die Erkenntnis auf, daß zuverlässige Untersuchungsmethoden nach Schäfer — sattsam bekannt als unermüdlicher Bekämpfet aller betrieblichen Beteiligungsaktivitäten — nur dann vorliegen, wenn die erzielten Ergebnisse mit seiner Weltanschauung übereinstimmen. Dabei hat Schäfer allen Grund, sich zu empirischen Untersuchungen besonders vorsichtig zu äußern. 1980 hat das WSI eine eigene Erhebung, an der Schäfer maßgeblich beteiligt war, über das Ausmaß der betrieblichen Vermögensbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Eine gründliche Analyse dieser Dokumentation ergab zahlreiche Fehler und Mängel, die nicht pauschal, sondern ganz konkret an Hand dargelegter Beispiele in einer Reihe von Aufsätzen, Kommentaren und Berichten aufgedeckt wurden und damit die Fragwürdigkeit dieser Arbeit offenlegten (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. 1. 1981: Mindestens 800 Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter — Berechnungen des Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Gewerkschaftsbundes zurückgewiesen). Bis auf den heutigen Tag hat Schäfer mit keinem Wort auf die als wissenschaftlich unzureichend bezeichnete Gewerkschaftsstudie geantwortet — Der interessierte Leser möge hierüber sein eigenes Urteil fällen.
Zum Schluß unserer notgedrungen kurz zu fassenden Replik ein — wie uns scheint — recht aufschlußreiches Beispiel für Schäfers virtuose Logik: Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebskapital bezeichnet Schäfer nicht — wie allgemein üblich — als einen Weg zur Vermögens-bildung in Arbeitnehmerhand, sondern überraschenderweise als Vermögensbildung in Arbeitgeberhand. Seine Begründung: Arbeitnehmer tragen ein doppeltes Risiko (siehe Ziffer 10 seines Kommentars): d. h. im Falle eines Konkurses verlieren sie neben dem Arbeitsplatz auch ihr Vermögen. Das sei zynischer Etikettenschwindel, und deshalb handele es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung um Vermögensbildung in Arbeitgeberhand. Man muß diese Argumentation von Schäfer mehrere Male lesen und begreift immer noch nicht: Ein und derselbe Vorgang — nämlich Konkurs eines Unternehmens — bedeutet für die eine Seite (Arbeitnehmer) Vermögensverlust und zugleich für die andere Seite (Unternehmen) Vermögensbildung in Arbeitgeberhand!
Eine solche Interpretation spricht für sich — sie bedarf keines Kommentars.
Hans-Cünter Cuski/Hans J. Schneider (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln)