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Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Berliner Modell | APuZ 11/1984 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 11/1984 Demokratie, Wohlfahrtsstaat und neue soziale Bewegungen. Der Beitrag des Parteienwettbewerbs und der Regierungspolitik zur Entstehung der neuen sozialen Bewegungen Neue Selbstorganisationen. Zwischen kultureller Autonomie und politischer Vereinnahmung Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Berliner Modell

Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Berliner Modell

Ulf Fink

/ 16 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Seit 1983 gibt es das Berliner Modell zur Förderung von Selbsthilfegruppen. Es ist ein Programm des Senats von Berlin, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten: 7, 5 Mio. DM werden pro Jahr auf unkonventionelle Art und mittels relativ unbürokratischer Vergabepraktiken an Gruppen, Initiativen und Projekte verteilt, die sich eigenverantwortlich bei der Lösung wichtiger gesundheitlicher und sozialer Probleme engagieren. Der Plan, solche Gruppen finanziell zu unterstützen, war anfangs als Experiment konzipiert. Die Erfahrungen weisen aber nun immer stärker auf den Modellcharakter dieses Vorhabens hin. Heute besitzen wir in der Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes Sozialsystem, das die grundlegenden Lebensrisiken absichert. Doch vielen Menschen ist das heute nicht mehr genug. Sie schließen sich in Selbsthilfegruppen und -initiativen zusammen, die gerade im Gesundheits-und im sozialen Bereich nicht nur Alternative, sondern auch Ergänzung zur bestehenden professionellen Beratung und Betreuung durch die öffentliche Gesundheitsversorgung wie durch soziale Einrichtungen sein wollen. Dieses Engagement ist Hinweis auf einen gesellschaftlichen Wertwandel und auf das verstärkte Bedürfnis vieler Menschen, eigenverantwortlich an Probleme heranzugehen und sich selbst und anderen zu helfen. Um die Selbsthilfeidee und die Gruppen, die sich dieser Grundhaltung verpflichtet fühlen, zu unterstützen, hat der Berliner Senat finanzielle Mittel bereitgestellt und auch einen Kriterienkatalog entwickelt, nach dem diese Haushaltsmittel an die Projekte vergeben werden. Inhaltliche Schwerpunkte für die Förderung sind der Gesundheitsbereich und verschiedene Gebiete des Sozialbereichs (z. B. Ältere, Behinderte, Ausländer, Frauen u. a.). Ein Beirat aus in diesen Bereichen erfahrenen Persönlichkeiten bearbeitet die Anträge der Projekte und macht Vorschläge für die Mittelvergabe. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Familie gibt es zudem eine Arbeitsgruppe zur Förderung von Selbsthilfegruppen, die in engem Kontakt mit diesen Gruppen steht durch Gespräche und Beratungen vor und nach der Antragsphase. Eine zusätzliche Hilfe für die Koordination der Arbeit von Selbsthilfeinitiativen in Berlin leistet die Selbsthilfeinformations-und Kontaktstelle SEKIS, die die Projekte bei der Arbeit unterstützt, technische Hilfen gibt und auch Räume zur Verfügung stellt. Der wegweisende Charakter des Beratungszentrums zeigt sich daran, daß der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sich entschlossen hat, die Trägerschaft von SEKIS zu übernehmen. Dies unterstreicht den Modellcharakter der Berliner Politik für Selbsthilfe-gruppen und speist die Hoffnung, daß dieses Berliner Modell der Hilfe zur Selbsthilfe Schule machen wird.

„Der Apparat scheint mit seiner Vollendung alles zu vernichten, aber auch der Apparat selbst ist bedroht. Es besteht das Paradox: Das Dasein des Menschen ist an den Apparat gebunden, der den Menschen durch seine Vollendung wie durch sein Zusammenbrechen gleicherweise ruiniert." Karl Jaspers in „Die geistige Situation unserer Zeit".

In Berlin gibt der Senat seit 1983 auf unkonventionelle Art und Weise mit einem 7, 5-Millionen-DM-Programm Hilfe zur Selbsthilfe. Er ermöglicht damit Gruppen, Initiativen und Projekten eine Initialzündung und Starterleichterung. Dieses Modell soll im folgenden dargestellt und im Hinblick auf die Möglichkeit einer Übernahme in anderen Bundesländern zur Diskussion gestellt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland sichert ein umfassendes Sozialsystem in vielfältiger Weise Lebensrisiken ab. Dennoch wachsen in hohem Maße ungelöste Konflikte, die mit Isolation, Kontaktarmut, Anonymität, Beziehungslosigkeit, psychischen Problemen, mit Alkohol-und Drogenmißbrauch einhergehen. Nicht alles, was früher einmal sinnvoll und vorrangig war, hat heute noch Gültigkeit. Es zeigt sich, daß die kollektive Problemlösung mit ihren notwendigerweise bürokratischen Antworten nicht mehr greift und häufig immer mehr an den eigentlichen Problemen vorbeigeht und im übrigen allenfalls Symptome kuriert, statt die Ursachen zu erkennen und zu beseitigen.

Der Mensch hat Angst um sein vitales Eigen-dasein, weil er losgelöst von seinem Ursprung nicht einfach Funktion sein kann. Dieses Eigendasein versuchen heute immer mehr Menschen wiederzufinden, indem sie sich alternativen Lebensformen zuwenden, indem sie sich rückbesinnen auf alte Werte wie Gemeinsinn, Nächstenliebe, Verantwortungsbereitschaft. In den Großstädten, allen voran in Berlin, gibt es eine beachtliche alternative Bewegung, die sich durch eine große Buntheit und Vielfalt auszeichnet. Unter dem Wort „alternativ" wird zwar auch Gewalt ausgeübt, die in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt, aber die große Mehrzahl der Alternativen darf nicht mit einer gewalttätigen Minderheit gleichgesetzt werden.

I. Wertewandel

Kennzeichnend für diese neue, leise, soziale Strömung ist, daß sie zur eigenen Profilierung nicht die Provokation sucht. Die Mehrheit in der alternativen Bewegung lehnt Gewalt ab und versucht, neue Formen des Lebens und Arbeitens zu verwirklichen; sie bemüht sich, überschaubare Lebensverhältnisse in einer oft anonymen Industriegesellschaft wiederherzustellen. Vor allem junge Menschen haben sich zu Selbsthilfegruppen zusammengetan und plädieren für eine offene Gesellschaft, in der das Prinzip der Vorfahrt für die kleinere Gemeinschaft und die Toleranz Vorrang haben, um den verschiedensten Bedürfnissen der Menschen entgegenzukommen. Sie suchen den Nachbarn, den Mitmenschen, sind mit ihm solidarisch und entwickeln eigene Kräfte zum Mit-und Seibertun.

Anders als die studentische Protestbewegung der sechziger Jahre verfolgt diese Bewegung nicht mehr das Ziel, die Gesellschaft im großen und ganzen zu verändern, sondern ist bemüht, die Lebensverhältnisse im kleinen und im besonderen zu verbessern. Horst Eberhard Richter sagt über sie: „Das eigentliche Charakteristikum der alternativen Bewegung sind jedenfalls keine faßbaren Formalien von Projekten, sondern es ist das Praktizieren einer allgemeinen Werthaltung. Man wehrt sich gegen Entfremdung dadurch, daß man jetzt und hier aus dem programmierten Funktionieren ausschert und nur noch miteinander tut, was man für unmittelbar sinnvoll hält. Man läßt sich nicht oben in Rollen zwingen, in denen man nur ein Teilchen und nicht ein ganzes Selbst sein darf."

Diese Selbsthilfegruppen widmen sich der Daseinsfürsorge, indem sie soziale Dienste leisten und den von Karl Jaspers beschriebenen „Staatsapparat" entlasten.

Im Dialog mit den alternativen Gruppen orientiert sich der Senat von Berlin an dem Grundsatz, daß die alternative Bewegung An-31 Spruch auf Verständnis hat, der Senat aber auch die Pflicht zum Widerspruch — dort, wo es im Interesse des Gemeinwohls angebracht ist. Das Verlangen nach mehr Freiräumen und nach mehr Selbstverantwortung in der Gesellschaft und die Notwendigkeit einer am Gemeinwohl ausgerichteten Politik schließen sich daher keinesfalls aus. Sie können und müssen vielmehr im Konzept der Sozialen Marktwirtschaft verbunden werden. Die angemessene politische Antwort auf die Herausforderung, die die Alternativbewegung signalisiert, ist daher vorrangig in einer Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft zu sehen.

Dies bedeutet zum einen eine Veränderung der Gesellschaft insgesamt und zum anderen mehr Freiräume, mehr Autonomie, mehr Selbständigkeit, mehr Selbsthilfe und Selbstverantwortung in der Gesellschaft, insbesondere — eine flexiblere Organisation des Arbeitslebens, — mehr Zeitsouveränität für den einzelnen, — größere Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit, Familie und Beruf, — mehr Partnerschaft in der Familie und Wahlfreiheit für Mann und Frau zwischen Familie und Beruf, — Förderung nicht-staatlichen sozialen Engagements (ehrenamtliche Mitarbeit, Nachbarschaftshilfe nicht als Ersatz, aber als Ergänzung staatlicher Sozialpolitik), — ein neues Verständnis für Arbeit, das nicht auf Erwerbstätigkeit verkürzt wird. Das sind die Punkte, an-denen sich etablierte Politik auf ihre Grundsätze besinnen muß.

II. Kriterienkatalog zur Förderung von Selbsthilfegruppen

Eben diese Punkte fanden Eingang in den Haushaltsplanentwurf 1983 und führten zu einem völlig neuen Modell. Dabei wurde unter Bezug auf die Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin neben der traditionellen Förderung der freien Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen aus den Haushaltsmitteln der einzelnen Ressorts für im voraus festgelegte Aufgaben nun erstmals ein Pauschalansatz über 10 Millionen DM im Einzelplan der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Familie eingesetzt. Mit der Senatsvorlage 870/82 wurden gleichzeitig die Grundsätze in Form eines Kriterienkataloges festgeschrieben; danach sollen mit öffentlichen Mitteln Projekte unterstützt werden, die — das Zusammenleben gesunder und kranker, behinderter und nicht behinderter Menschen fördern, — zu mehr Miteinander von alten und jungen Menschen beitragen, — das Zusammenleben mit unseren ausländischen Mitbürgern fördern, — Wege zur Überwindung der starren Trennung von Arbeits-und Familienwelt aufzeigen, — daher sinnvolle Arbeitsplätze schaffen.

Die zu fördernden Projekte müssen — geeignet sein, vorhandene Bedürfnisse zu befriedigen, — vorrangig die Selbsthilfe Betroffener fördern, — konkrete Lebenshilfe bieten, — für alle Betroffenen und Interessenten der jeweiligen Zielgruppe zugänglich sein, — möglichst stadtteilbezogen arbeiten und regionale Bedürfnisse berücksichtigen, d. h. kleinräumig organisiert sein, — den Grundsätzen demokratischer Selbst-verwaltungen genügen, — bereit sein, mit anderen Erfahrungen auszutauschen und zusammenzuarbeiten, — in einem gewissen Umfang modellhaft und auf andere Bereiche übertragbar sein, — auf einige Dauer angelegt sein und sich durch Offenheit und Toleranz gegenüber jedermann auszeichnen, — Grundsätzen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen und dürfen — Einnahmen nur erzielen, soweit sie zur Förderung der Projekte verwendet werden, — sich fachlichem Rat nicht entziehen, sowie — sich einer auch kritischen Würdigung nicht verschließen.

Bei der Vergabe der Haushaltsmittel wurden Schwerpunkte gesetzt, wobei die Projekte auch eine Integration dieser Schwerpunkte zum Ziel haben sollen und dabei auch nach neuen Wegen zur Integration von Arbeitsund Familienwelt gesucht werden soll.

III. Schwerpunkt Gesundheitsbereich

Im Gesundheitsbereich sollen vor allem solche Projekte unterstützt werden, die auf den Gebieten der chronischen Erkrankungen, der Suchtkrankheiten, der psychischen Erkrankungen, der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation tätig sind.

Krebserkrankungen, Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alkoholabhängigkeit, Depressionen, Anfallsleiden und Multiple Sklerose — um nur einige Beispiele zu nennen — sind Krankheiten, die für den Betroffenen oft mit tiefgreifenden Veränderungen der Lebens-und Arbeitssituation und dementsprechend mit erheblichen psychosozialen Belastungen verbunden sind.

Selbsthilfegruppen können durch Beratung, persönliche Hilfe und Erfahrungsaustausch das Leben mit der Krankheit erleichtern, notwendige Verhaltensänderungen fördern und Rückfälle bzw. zusätzliche Krankheitsrisiken vermeiden helfen.

Diese Gruppen bieten die notwendige emotionale Unterstützung, geben sozialen Rückhalt, erleichtern den Übergang vom Klinikaufenthalt ins Familienleben und in die Berufswelt und lassen den Betroffenen mit seinen alltäglichen Problemen nicht allein.

Während Selbsthilfegruppen in den Bereichen der chronischen Erkrankungen und der Rehabilitation immer stärker an Bedeutung zugenommen haben, spielen sie auf dem Sektor der gesundheitlichen Prävention bislang nur eine untergeordnete Rolle. Angesichts der durch veränderte Lebens-und Arbeitsbedingungen verursachten Zunahme von verhaltensbedingten Krankheiten sind Maßnahmen zum Abbau von Risikofaktoren (z. B. ungesunde Ernährung, Übergewicht, Streß, Rauchen, Alkohol) jedoch dringend geboten. Hier könnten Selbsthilfegruppen einen wesentlichen Beitrag leisten, um Einstellung und Verhalten des einzelnen im Hinblick auf eine gesundheitsgerechte Lebensweise zu verändern. Unterstützung können auch diejenigen erwarten, die organisatorische Mängel im Gesundheitswesen beheben und durch ihre Aktivitäten zu einer besseren Gesundheitsvorsorge und -Versorgung beitragen wollen (z. B. Aktionskomitee „Kind im Krankenhaus").

IV. Schwerpunkte im Sozialbereich

Im Sozialbereich sind insbesondere folgende Schwerpunkte förderungswürdig:

Vorbereitung auf den Ruhestand Die durch die neue Lebensphase bedingten Veränderungen lassen Probleme in sehr unterschiedlichen Bereichen entstehen. Soziale und ökonomische Probleme stehen jedoch im Vordergrund. Wie die inzwischen fünfjährigen Erfahrungen mit Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Ruhestand und das Alter zeigen, gibt eine begleitete, begrenzte Phase zum Aufbau sozialer Beziehungen innerhalb eines Wohngebietes die Basis für selbständig fortgeführte Gruppenaktivitäten, in deren Verlauf eigenständig Aufgaben-und Problemlösungen ohne Einschaltung der „öffentlichen Hand" versucht und praktiziert werden. Finanzielle Probleme sind davon allerdings weitgehend ausgenommen. Dabei sind vor allem Projekte zu fördern, die eine Integration von jungen und alten Menschen zum Ziel haben.

Selbsthilfe für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt Selbsthilfegruppen können zu einer spürbaren Unterstützung und somit zur Entlastung der Pflegepersonen beitragen. Dadurch soll zugleich ermöglicht werden, die Freizeit der Pflegepersonen wieder zu vergrößern und deren außerhäusliche Interessen, Aktivitäten und Sozialkontakte zu fördern.

Generationen verbindende Selbsthilfe Nicht selten vermissen Menschen — insbesondere ältere — konkrete Aufgaben, z. B. die Möglichkeit, anderen zu helfen. Hinzu kommt, daß ältere Menschen oft zu wenig Kontaktmöglichkeiten haben. Selbsthilfe-gruppen können in diesem Bereich z. B. eine stundenweise Kinderbetreuung (Oma/OpaHilfsdienst) oder einen Einkaufsdienst für Ältere organisieren, die über das Helfen hinaus auch jung und alt verbinden. Selbsthilfe in Wohnformen für Ältere In Wohnformen für Ältere kommt der möglichst selbständigen Lebensführung durch gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung eine erhebliche Bedeutung zu, wobei gleichzeitig das Selbstbewußtsein der älteren Menschen gestützt wird. Selbsthilfeangebote in diesem Bereich können für Bewohner von Seniorenwohnhäusern und Seniorenheimen genauso entwickelt werden wie für Bewohner eingestreuter Seniorenwohnungen. Auch das Wohnen älterer Menschen in Wohngruppen oder Wohngemeinschaften könnte beratend und finanziell unterstützt werden.

Behindertensektor Ferner sollen auf dem Gebiet der Behindertenbetreuung insbesondere Projekte Unterstützung finden, die die Integration Behinderter und Nichtbehinderter begünstigen und die selbständige Lebensführung behinderter Bürger fördern, indem sie lebenspraktische Tätigkeiten und Fertigkeiten sowie Kultur-techniken vermitteln, das Selbstverständnis bestimmter Behindertengruppen stärken und die Akzeptanz der eigenen Behinderung erreichen.

Schwerpunkt Ausländerbereich Im Ausländerbereich sollen solche Selbsthilfegruppen und Projekte bevorzugt werden, an denen Ausländer beteiligt sind und deren inhaltlicher Schwerpunkt auf der Förderung der zweiten und dritten Generation liegt. Insbesondere sollen Projekte und Selbsthilfegruppen gefördert werden, die — den Erwerb der deutschen Sprache unterstützen, — Förderunterricht und Schularbeitenhilfe für ausländische Jugendliche anbieten, — Alphabetisierungskurse durchführen, — Beratung, Information und Aufklärung betreiben, — ausländischen Jugendlichen integrative Freizeitaktivitäten anbieten, — unmittelbar ausländische und deutsche Bürger in gemeinsamen Aktivitäten zusammenführen. Schwerpunkt Frauen Im Frauenbereich sollen Projekte unterstützt werden, die nicht an Teilfunktionen wie Mutter, Ehefrau, Hausfrau, sondern an besonderen Problemlagen wie Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, „Grüne Witwen" und typischen Lebenslaufsituationen von Frauen orientiert sind, z. B. — Frauen in der Lebensmitte, — Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, — Rückkehr in die Erwerbstätigkeit.

Dabei sollen vor allem solche Aktivitäten gefördert werden, die der Vereinzelung von Frauen entgegenwirken und auf eine Kooperation mit anderen Frauenprojekten angelegt sind.

Arbeitsweise Der Hauptausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses stimmte auf seiner 66. Sitzung am 15. Dezember 1982 dem Vorhaben, einen besonderen Titel zur „Förderung von Selbsthilfegruppen" im Etat des Senators für Gesundheit, Soziales und Familie zu schaffen, zu und gab 7, 5 Mio. DM von den dafür insgesamt vorgesehenen 10 Mio. DM (Kapitel 1100, Titel 68432) frei. Gleichzeitig machte das Gremium zur Auflage, einen Beirat zu berufen, dessen Mitgliederzahl „unter neun" sein sollte.

Beirat Daraufhin berief der Gesundheitssenator umgehend Persönlichkeiten, die er für die Beurteilung der Aktivitäten im Gesundheits-und Sozialbereich, in der Behindertenbetreuung und auf dem Familien-und Frauensektor als fachlich kompetent ansieht.

Berufen wurden:

Dr. Hans Jürgen Behrendt, Gesundheitssenator a. D.

Gerhard Freigang, Vorsitzender des Landes-verbandes Berlin des Blocks deutscher Hirnbeschädigter e. V.

Dr. Heinz Galinski, langjähriger Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin Professor Dr. Peter Grottian, FU-Berlin und Mitglied des Arbeitskreises zur Förderung von autonomen Frauenprojekten, Bürgerinitiativen und Alternativprojekten Angela Grützmann, Vorsitzende des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes e. V.

Landesgruppe Berlin Rainer Klauss, Geschäftsführer des Landes-verbandes Berlin des Deutschen Roten Kreuzes Hans A. Pestalozzi, Publizist.

Da Professor Grottian und Herr Pestalozzi auf eigenen Wunsch umgehend aus dem Beirat wieder ausschieden, besteht er nun aus insgesamt fünf Personen. In der Regel wird einmal monatlich getagt. Grundlage der Erörterungen ist der durch Senatsbeschluß vorgegebene Kriterienkatalog. Die Empfehlungen werden einstimmig getroffen; die Beiratstätigkeit ist ehrenamtlich.

1983 hat der Beirat rund 250 Anträge behandelt. Dabei teilen sich die Anträge folgendermaßen auf:

rund 24 % sind dem Bereich Gesundheit, 27 % dem Bereich Soziales, 10% der Behindertenbetreuung, 12 % zum Ausländerbereich, 15 % zum Bereich Frauen und 12 % anderen Bereichen zuzuordnen.

Verfahrensablauf Ein Verein, eine Gruppe oder Bürgerinitiative erkundigt sich schriftlich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Familie nach den Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Arbeit.

Daraufhin wird versucht, den Antragsteller persönlich kennenzulernen und eine Terminabsprache zu treffen. Da es sich ausschließlich um ehrenamtlich engagierte Persönlichkeiten handelt, die normalerweise tagsüber berufstätig sind, bedarf es meistens mehrerer Versuche, bis eine telefonische Kontaktaufnahme zustande kommt. Ist die Terminabsprache dann auch mit der Gruppe erfolgt und sind die Gesprächspartner benannt worden, kann es endlich zum ersten Gespräch in den Räumen der Selbsthilfegruppe kommen. Die Vertreter der Selbsthilfegruppe haben ausreichend Gelegenheit, ihre Aktivitäten, die Zielsetzungen und Erfahrungen der jeweiligen Projektarbeit darzustellen. Auf Wunsch des jeweiligen Antragstellers kann an diesem Gespräch selbstverständlich ein Vertreter des „Arbeitskreises zur Förderung autonomer Frauen-und Alternativprojekte und Bürgerinitiativen" teilnehmen; er wurde dazu von rund 80 Gruppen und Projekten bevollmächtigt.

Das Beratungsgespräch führen jeweils zwei Mitarbeiter der Senatsverwaltung. In diesem Zusammenhang werden dann auch die einzelnen Positionen des geplanten oder bereits eingereichten Antrags besprochen.

In der Regel erfordern auch die im Anschluß an diese Beratungsgespräche eingereichten Anträge mehr oder weniger umfangreiche Rückfragen, Erläuterungen und Ergänzungen. Die Rückfragen der Selbsthilfegruppen konzentrieren sich vor allem auf die Interpretation der Förderungskriterien sowie auf die verschiedenen, mit einer Zuwendung zusammenhängenden Bestimmungen. Umfassende Informationen müssen dabei insbesondere über die dem Landeshaushalt entnommenen Nebenbestimmungen über Finanzierung von Personalstellen und Honorarkräften sowie über die Art der Abrechnungen gegeben werden. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde von den Mitarbeitern der Senatsverwaltung ein Antragsmuster entwickelt, um damit gleichzeitig auch die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern.

Die Erfahrung lehrt, daß in vielen Fällen der Antrag dennoch in ein oder mehreren Punkten ergänzungsbedürftig ist. Dann wird vereinbart, daß der Verein unter Berücksichtigung der angesprochenen Punkte einen modifizierten Antrag stellt.

In der Zwischenzeit werden die Fachabteilung — auch anderer Senatsverwaltungen —, das zuständige Bezirksamt und nach Möglichkeit der Spitzenverband in die Bearbeitung des vorliegenden Antrages einbezogen.

Liegen diese Stellungnahmen vor, erfolgt die Vorlage für den Beirat.

V. Die „Arbeitsgruppe zur Förderung von Selbsthilfegruppen" in der Senatsverwaltung

Die Hauptlast der gesamten Arbeit bewältigen sechs von ihren bisherigen Aufgaben weitgehend freigestellte Mitarbeiter der Senatsverwaltung. Da mit der Förderung von Selbsthilfegruppen in vielerlei Hinsicht Neuland betreten wurde, Grundsätze dafür erarbeitet und gleichzeitig umgesetzt werden mußten, kamen für diese Tätigkeit nur sehr erfahrene Verwaltungsangehörige mit entsprechenden Vorkenntnissen in Betracht. Zusammen mit zwei Zeitangestellten sind sie ein kleines, effektives Team, das nach vielen Gesprächen, nach Rückfragen und immer wieder geduldig gegebenen Erläuterungen, Ergänzungen und Änderungen alles sehr zügig und vor allem ausgesprochen bürger-freundlich entgegennimmt, vorbereitet und im Beirat vertritt.

Außerdem finden zur kontinuierlichen Unterrichtung, Information und gegenseitigen Abstimmung regelmäßige Besprechungen mit anderen Fachabteilungen statt. Der Aufgabenbereich umfaßt die — Erarbeitung und Fortschreibung von Grundsätzen für das Bewilligungsverfahren,

— Bearbeitung der Zuwendungen für Selbsthilfegruppen,

— Beratung der Antragsteller und interessierter Gruppen, — fachliche Begleitung von einzelnen Projekten, soweit das nicht von der jeweils zuständigen Fachabteilung übernommen wird, — Geschäftsführung für den Beirat zur Förderung von Selbsthilfegruppen sowie die — Erstellung der zu erstattenen Berichte.

Beiratssitzungen In Anwesenheit der Arbeitsgruppe und weiterer Sachbearbeiter diskutiert der Beirat in monatlichen Sitzungen die Förderungswürdigkeit der jeweiligen Anträge auf der Grundlage der im Senatsbeschluß (870/82) genannten Kriterien. Aufgrund dieser Förderungsempfehlung erfolgt dann der Bescheid, für den in Abstimmung mit dem Rechnungshof und dem Senator für Finanzen Nebenbestimmungen erarbeitet worden sind.

Diese Nebenbestimmungen entsprechen den §§ 44 und 44 a der Landeshaushaltsordnung, sind jedoch der Verständlichkeit halber gestrafft, gekürzt und an einigen Stellen umformuliert worden.

Bei vielen der Anträge spielt die Übernahme von Kosten für Personalstellen eine wesentliche Rolle. Nach einer intensiven Diskussion wurde vom Beirat empfohlen, bei Bewilligung von Personalstellen, die dem Qualifikationsmerkmal von BAT V b bzw. höher entsprechen, eine monatliche Pauschale von 2 800, — DM zu zahlen. Mit diesem Betrag sind alle Kosten einschließlich der Arbeitgeberanteile abgegolten. Es muß sich dabei um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handeln. Eine Stellenteilung ist möglich, eine Beschäftigung unter 20 Wochenstunden allerdings nicht.

Grundsätzlich aber geht der Beirat in Übereinstimmung mit der Vorgabe durch den Hauptausschuß davon aus, daß den antrag-stellenden Gruppen vorrangig Mittel für Miete, die Ausstattung von Räumlichkeiten und andere, für die Arbeit notwendige Sachkosten bewilligt werden. Mit der Bewilligung von Personalkosten wird jedoch dem Verlangen vieler Projekte nach qualifizierter Beratung und Anleitung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe durch qualifiziertes Fachpersonal entgegengekommen.

Eine ständige Finanzierung von Personalstellen entspricht nicht der Intention des Förderprogramms. Alle Beteiligten aus der Senats-verwaltung, dem Hauptausschuß und dem Beirat sind der Meinung, daß es sich hier nur um zeitlich begrenzte Anlaufphasen handeln kann. Die Pauschalierung der Zuwendung trägt dem Rechnung und erleichtert das Zuwendungsverfahren in beträchtlicher Weise.

Die Erfahrung zeigt, daß vielen Gruppen mit einer einmaligen Förderung geholfen ist. Daneben übersteigen die Bewirtschaftungskosten von Räumen oft das finanzielle Leistungsvermögen der Gruppen.

Eine kontinuierliche Arbeit erfordert eine finanzielle Absicherung gewisser Grundvoraussetzungen. Durch die Zuwendungen im Rahmen dieses Förderprogramms werden Initiativgruppen in die Lage versetzt, ihre meist ehrenamtlich geleistete Arbeit fortzusetzen und weiterzuentwickeln und mit ähnlichen Gruppen zusammenzuarbeiten.

Indem diesen Gruppen mit einer vorübergehenden Kostenübernahme geholfen wird, wird gleichzeitig Ermutigung und Motivation für Selbsthilfeaktivitäten gegeben. Mit dieser finanziellen Unterstützung erfährt diese Arbeit im überschaubaren, nachbarschaftlichen Bereich eine öffentliche Bedeutung. Die Gruppen wiederum sehen in diesem Angebot eine Hilfestellung, die Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit einschließt und sie in ihrer Arbeit für die Zukunft bestärkt.

In diesem Zusammenhang muß jedoch auch gesehen werden, daß die zunehmende Arbeitslosigkeit von Sozialarbeitern, Psychologen und Personen mit ähnlicher Berufsqualifikation sich im Rahmen dieses Förderprogramms niederschlägt.

Ein Teil der Antragsteller geht bei der Auflistung seines Personalbedarfs auch davon aus, Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose zu schaffen. Deshalb wird überlegt, inwieweit ein Stellenbedarf von Selbsthilfeinitiativen auch im Rahmen des ABM-Programms erfüllt werden kann.

Die verwaltungsintern gefundenen Lösungen erleichtern den Gruppen das Antragsverfahren, ermöglichen einen relativ unkomplizierten Weg der Abrechnung und haben insgesamt dazu beigetragen, seitens der Gruppen bestehende Vorbehalte abzubauen. Die angebotenen Beratungsleistungen durch die Mitarbeiter der Senatsverwaltung werden dankbar angenommen. Manchen Gruppen und Initiativen, die sich bisher vergeblich um eine Unterstützung ihrer Aktivitäten bemüht hat-B ten, konnte durch die Förderung „aus einer Hand" und von einer Stelle inzwischen wirksam geholfen werden.

Wichtig zu wissen ist, daß die Beratung und Betreuung von Gruppen auch nach der Zuwendungsbewilligung fortgesetzt wird. Die Erfahrung zeigt, daß ein erheblicher Bedarf nach kontinuierlicher Begleitung besteht und häufig ein entsprechend konzipiertes, die Begleitung zusicherndes Angebot erst den längerfristigen Erfolg vieler Gruppenaktivitäten sichert.

Eine solche Gruppenbegleitung kann nicht allein durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung geleistet werden. Neben Patenschaften, wo der professionelle Fachverstand verschiedener Berufsgruppen auch für die Selbsthilfe nutzbar gemacht werden kann, sollen ältere Menschen ermuntert werden, ihr Wissen und ihre Erfahrungen an Jüngere weiterzugeben.

VI. Selbsthilfeinformations-und Kontaktstelle SEKIS

Schon im Frühjahr 1982 legte eine Arbeitsgemeinschaft von Einzelpersonen aus verschiedenen Projekten aus dem Gesundheitsbereich ein Konzept für eine „Selbsthilfeinformationsund Kontaktstelle SEKIS vor, das für diesen großen Aufgabenbereich wegweisenden Charakter hat.

Nach intensiven Diskussionen innerhalb der Berliner Selbsthilfegruppen und umfangreichen Verhandlungen zwischen diesen und der Senatsverwaltung hat sich schließlich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV-Gesamtverband e. V., Frankfurt/Main) bereit erklärt, die Trägerschaft für das Selbsthilfe-Zentrum zu übernehmen. Die Tatsache, daß ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene die Trägerschaft übernimmt, unterstreicht den Modellcharakter der Berliner Politik für Selbsthilfegruppen. SEKIS, das Zentrum für Selbsthilfegruppen, hat im ehemaligen Albrecht-Achilles-Krankenhaus seinen Sitz. Die Arbeit umfaßt die Aufgabenbereiche:

— Aufbau einer ständigen Kontakt-und Informationsstelle für an Selbsthilfe Interessierte, — verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken der Selbsthilfe bei Betroffenen und Experten zu fördern und zu verbreiten, — Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei ihrem Aufbau und ihrer Arbeit, — Angebot von technischen Hilfsmitteln für die Informations-und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gedanke der Selbsthilfe und bereits bestehende Aktivitäten auf diesem Gebiet werden auf diese Weise eine starke Förderung erfahren. Die Autonomie der einzelnen Gruppen bleibt erhalten. Die vertrauliche Behandlung der erlangten Informationen wird ge« wahrt. Eine Beteiligung von SEKIS am Zuwendungsverfahren ist ausgeschlossen. Im übrigen soll SEKIS keine Aufgaben und Funktionen wahrnehmen, die bereits von anderen Gruppen, Initiativen und Projekten wahrgenommen werden. Die Arbeit wird von sechs Mitarbeitern geleistet.

Raumangebote für Selbsthilfegruppen Neben dem zentralen Angebot im ehemaligen Krankenhaus in Berlin-Wilmersdorf, wo beispielsweise mit „Komm'rum" für psychosoziale Krankenarbeit, der „Selbsthilfegruppe Krebs“, dem „Elternkreis drogenabhängiger Jugendlicher" und einem Verein von Frauen in der Lebensmitte namens „Raupe und Schmetterling" die unterschiedlichsten Selbsthilfegruppen neben SEKIS und der Sozialstation CITY Raum für ihre Aktivitäten gefunden haben, besteht ein großer Bedarf an Räumlichkeiten im jeweiligen Wohngebiet (Kiez).

Die Bearbeitung der Anträge von Selbsthilfegruppen zeigt bei vielen Antragsstellern einen Bedarf an Räumlichkeiten als unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit der jeweiligen Gruppe.

Eine Reihe von Gruppen beantragt die Übernahme von Miet-, Mietneben-und Ausstattungskosten für Laden-Wohnungen, obwohl eine effiziente Ausnutzung über die ganze Woche hindurch nicht immer gegeben ist und auch die aus einer Anmietung resultierenden laufenden Zahlungsverpflichtungen das finanzielle Leistungsvermögen vieler Gruppen überschreiten.

Um diesem Mangel abzuhelfen, soll der Versuch unternommen werden, geeignete Räumlichkeiten bei den Wohlfahrtsverbänden, den Sozialstationen und anderen Einrichtungen für eine zeitweilige Nutzung durch Selbsthilfegruppen zugänglich zu machen. Ein solches Angebot ist eine wesentliche Hilfe für eine Reihe von Gruppen, denen es bisher an geeigneten Räumen fehlte.

Dabei wird an folgendes Konzept gedacht:

— Durch eine Umfrage bei den Trägern wird ein Verzeichnis der geeigneten und zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten erstellt und den interessierten Gruppen angeboten. — Nimmt eine Selbsthilfegruppe einen angebotenen Raum in Anspruch, so wird zwischen der Senatsverwaltung und dem Anbieter eine Kostenübernahmevereinbarung auf der Grundlage einer Stundenpauschale geschlossen. Diese Pauschale enthält eine Nutzungsentschädigung für den Raum einschließlich der Nebenkosten wie Heizung, Strom, anteilige Reinigungskosten etc. und, soweit notwendig, eine Vergütung für den Hausmeister, der den Zugang zu den Räumen jeweils ermöglicht. — Die Raumvergabe kann nur an solche Gruppen erfolgen, die die Förderungskriterien entsprechend dem Senatsbeschluß erfüllen.

— Darüber hinaus ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit ein solches Raumangebot durch die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln wie Schreib-maschinen, Kopiergeräten usw. sinnvoll ergänzt werden kann.

Ausblick Das Berliner Modell zur Förderung von Selbsthilfegruppen war und ist ein Experiment. Es ist eine Antwort auf die nach mehr Menschlichkeit in einer von Technik und materiellen Leistungsbegriffen geprägten Zeit und ein Weg zu mehr Selbstbestimmung.

Für 1984 sind daher wiederum 7, 5 Millionen DM zur Förderung von Selbsthilfeaktivitäten vorgesehen.

Fussnoten

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