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GemeinWirtschaft Gemeinwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, B 24/83, S. 3— 17 | APuZ 39/1983 | bpb.de

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APuZ 39/1983 Bürgerprotest im demokratischen Staat Die Rechtfertigungsmodelle des Widerstands Widerstand heute? Sozialethische Bemerkungen zu einer aktuellen Diskussion Bürger oder Rebell? Zum Widerstandsrecht im Grundgesetz GemeinWirtschaft Gemeinwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, B 24/83, S. 3— 17

GemeinWirtschaft Gemeinwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, B 24/83, S. 3— 17

Kommentar und Replik

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Zum Beitrag von Christoph Hüttig, GemeinWirtschaft — eine Rechtfertigungsideologie?

Christoph Hüttig sieht in der Konzeption der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen der deutschen Gewerkschaften eine bloße Rechtfertigungsideologie (S. 12). Er ignoriert, daß alle Unternehmen, auch private, eine Philosophie brauchen, weil sich anders keine Produktionsprogramme und Führungskonzepte aufstellen lassen. Er übersieht auch, daß eine Unternehmensphilosophie gerade bei den gemeinwirtschaftlichen Unternehmen besonders wichtig ist, weil es ja keineswegs für selbstverständlich gilt, daß Gewerkschaften eigene Unternehmen betreiben. Daß eine „pragmatisch gewachsene Betriebs-konzeption“, wie Hüttig (S. 17) meint, „Mängel und Grenzen“ aufweist und besser aus einer Zukunftsvision deduziert worden wäre, bezweifeln wir. Hüttig verwechselt hier deduktives und induktives Vorgehen bei der Theoriegewinnung. Die Unternehmensphilosophie muß nämlich, soll sie akzeptiert werden, auf den real existierenden Wünschen der Arbeitnehmer aufbauen — mit Paradiesvorstellungen einer großen Utopie kommt man, anders als bei Studenten, bei den Arbeitnehmern nicht an. Im übrigen: Was erwartet Hüttig eigentlich von den Gewerkschaften, denen er doch nur den „Denkhorizont einer höchst defensiven und dabei hilflosen Organisation" (S. 15) zuspricht!

Nichtakzeptanz der ökonomischen Faktoren Hüttig scheint die ökonomischen Sachzwänge nicht ausreichend zu sehen. Das zeigt sich besonders deutlich bei seinen Ausführungen über die Konsumgenossenschaften. Diese durchliefen nämlich in den siebziger Jahren keinen „Anpassungsprozeß“ (S. 10); dieser Ausdruck verschleiert die Realität. Viele Konsumgenossenschaften — nicht alle! — wären Anfang der siebziger Jahre in Schwierigkeiten geraten, wenn ihnen die Gewerkschaften nicht durch die neugegründete co op Hilfe gewährt hätten. „Die finanziellen Vorteile aus Aktienbesitz“ wogen nicht, wie Hüttig (S. 10) meint „stärker als Partizipationsrechte an demokratisch verwalteten Wirtschaftsformen". Das klingt nach einer Unterstellung, die Gewerkschaften seien in erster Linie bei der Rettung der Konsumgenossenschaften Erwerbsinteressen nachgegangen, was Hüttig übrigens belegen müßte. Die Gewerkschaften standen vielmehr den Konsumgenossenschaften zur Seite, auch deshalb, damit die Arbeiterbewegung weiterhin im Lebensmittel-Einzelhandel „einen Fuß in der Tür“ behält; denn noch immer landet ein Viertel der Arbeitnehmereinkommen in den Ladenkassen des Lebensmittel-Einzelhandels. Merkwürdigerweise leugnet Hüttig (S. 9), daß die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen bereit seien; er behauptet sogar, daß sie hierzu gar nicht in der Lage wären, ohne dies übrigens auch nur ansatzweise zu begründen. Wir haben in unserem Buch über die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen der deutschen Gewerkschaften (1979) auf 138 Seiten die Geschichte dieser Unternehmen dargestellt und darin alle uns bekannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausführlich beschrieben, die diese in ihrer Geschichte erbracht haben. Dort kann man unschwer feststellen, daß die Zahl der noch heute nachweisbaren gemeinwirtschaftlichen Leistungen hoch ist.

Der Einwand, daß zur Zeit keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbracht würden, ist unzutreffend. Hüttig übersieht hier eine Anzahl solcher Leistungen. Auch üben gemeinwirtschaftliche Unternehmen oft durch ihr bloßes Dasein bereits Wirkungen aus, durch ihre „Fleetin-being-Funktion“. Last not least: Die Wünsche der Gewerkschaften, die Arbeitnehmer in ihrer Rolle als Konsumenten zu unterstützen, sind Legion, was sie weiterhin anhalten wird, ihre Unternehmen immer wieder zu veranlassen, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Im übrigen schafft niemand eine Feuerwehr ab, nur weil es einmal ein paar Jahre nicht gebrannt hat! Zum Problem Gewinnverwendung im gemeinwirtschaftlichen Sinne Hüttig hat offenbar nicht verstanden, was wir unter Cewinnverzicht für gemeinwirtschaftliche Zwecke verstehen. Das läßt sich aus seinen Äußerungen ablesen, Gemeinwirtschaftlichkeit reduziere sich (bei uns, Achim von Loesch) auf die Art der Gewinnverwendung (S. 12). Die Formulierung „Gewinnverzicht für gemeinwirtschaftliche Zwecke“ bedeutet nämlich nur, daß die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen die Verfolgung gemeinwirtschaftlicher Ziele als Gewinn-verzichte für öffentliche Aufgaben sehen; denn praktisch alle gemeinwirtschaftlichen Leistungen kosten Geld und stellen insofern Gewinn-verzichte dar.

Hüttig beklagt (S. 9) schließlich, daß er die in der Vielfalt der Unternehmenstypen vermutete gemeinwirtschaftliche Einheit vergebens gesucht habe. Er würde sie sofort finden, wenn er sich in die Gewinnverzichtsregel eindenken würde. Sie ist nämlich das für alle gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, öffentliche wie freigemeinwirtschaftliche, gemeinsame Element, das tertium comparationis; auch für die öffentlichen Ver-und Entsorgungsbetriebe.

Unternehmen erbringen primär Produktionsleistungen!

Das, wie wir meinen, zentrale Mißverständnis Hüttigs liegt in der falschen Fragestellung. Hüttig sieht die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen nicht von ihren eigentlichen Aufgaben, sondern von ihren sozialen Leistungen her, die sie nebenbei ebenfalls erbringen. Bei den öffentlichen Unternehmen taucht dieses Mißverständnis nur selten auf. Jeder beurteilt die öffentlichen Versorgungs-, Entsorgungs-, Verkehrs-, Gesundheits-und Bankunternehmen von ihren Versorgungs-, Entsorgungs-, Verkehrs-, Gesundheits-und Bankleistungen her und nicht anhand der Löhne und Gehälter sowie der sonstigen Arbeitsbedingungen, die diese Unternehmen ihren Mitarbeitern zahlen bzw. gewähren, so wichtig sie für die Betreffenden und für das soziale Umfeld in vielen Fällen sein mögen. Nur die gemeinwirtschaftlichen Einzelhandels-, Wohnungs-, Versicherungs-und Bankunternehmen der Gewerkschaften beurteilt Hüttig nicht nach ihren Einzelhandels-, Wohnungs-, Versicherungs-, und Bankleistungen, sondern anhand ihrer Lohn-und Gehaltsverhältnisse, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsplatzverhältnisse und Mitbestimmung. Selbstverständlich kann man sie euch an diesen Leistungen messen; diese sind auch durchaus vorzeigbar. Unangemessen ist es jedoch, die Unternehmen allein anhand dieser Daten zu beurteilen.

Zur Publikationsund Informationspolitik Die Unterschätzung der ökonomischen Faktoren und der falsche Beurteilungsansatz gehen nicht zuletzt vermutlich darauf zurück, daß Hüttig nicht bereit war, die Selbstdarstellungen und Informationen der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen wirklich ernst zu nehmen und sorgfältig zu studieren. Es erscheint ungereimt, wenn er einmal von einer Publikationsflut (S. 3) spricht und dann (S. 12) wiederum die sehr zurückhaltende Informationspolitik dieser Unternehmen beklagt. Und die Primärinformationen der Unternehmen, ihre Geschäftsberichte und Verlautbarungen auf Pressekonferenzen, hat er nirgendwo ausgewertet. Er hat auch nirgends gesagt, was er in den zahlreichen Publikationen vermißt.

Insbesondere, was die Informationen für die Gewerkschaften, die Träger der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, anbelangt, irrt sich Hüttig gründlich. Sein Satz: „Der propagandistische Aufwand, mit dem der Nachweis der Gemein-wirtschaftlichkeit erbracht werden sollte, stand und steht im umgekehrten Verhältnis zu dem Grad der Verbreitung konkreter Informationen innerhalb der gewerkschaftlichen Trägerorganisation," (S. 12) ist schlicht falsch. Über mehr als zehn Jahre lang war eine hierfür eigens eingerichtete Abteilung Gemeinwirtschaft der BfG unter unserer Leitung, der ähnliche Referate in den anderen Unternehmen entsprachen, mit zeitweise bis zu zwölf Mitarbeitern überwiegend mit dieser Informationsverbreitung beschäftigt. Gerade die Gewerkschaften wurden 15 Jahre lang durch hunderte Vorträge aller Art, in fast 50 Tagungen mit hauptberuflichen Gewerkschaftsangestellten, durch die Produktion und Verbreitung zahlreicher Tonbildschauen mit unzähligen Kopien, zahlreichen Broschüren, Flugschriften usw. mit Insgesamtauflagen in inzwischen Millionenhöhe informiert.

Hüttigs Fazit Das Fazit, zu dem Hüttig kommt, ist dann auch seltsam. Es besteht in der Forderung, es sei die Aufgabe der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, statt Rechtfertigungsideologien zu verbreiten, wirtschaftspolitische Alternativen zu zeigen. Daß sie gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen, leugnet er ja, wie wir oben be-reits vermerkten. Hüttig erklärt ferner, daß Ansatzpunkte für eine weniger legitimatorisch befrachtete gemeinwirtschaftliche Unternehmens-konzeption im Zusammenhang mit zentralen gewerkschaftlichen Programmforderungen vorhanden seien (S. 13) und daß es auch nicht an Versuchen mangele, die Cemeinwirtschaftskonzeptionen als Ansatzpunkte der Überwindung des reformpolitischen Dilemmas neu zu beleben (S. 16). Die wenigen praktischen und theoretischen Cemeinwirtschaftsbestrebungen, die es zur Zeit gebe, seien in der Alternativbewegung zur Schaffung eigener ökonomischer Sektoren sowie in der Gründung von Produktivgenossenschaften zu finden. Wenn sich die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen den dort enthaltenen Tendenzen nicht öffneten, würden sie untergehen (S. 17).

Seltsam ist nur, daß Hüttig dann dieses Ziel selbst wieder aufhebt, indem er sagt: auch diese Gemeinwirtschaftsstrukturen seien ohne Reichweite. Diese gebe es nur bei umfangreichen Strukturvorhaben, indem z. B., wie in Schweden geplant, die Unternehmensgewinne abgeschöpft und in gewerkschaftlich kontrollierte Arbeitnehmer-Investivfonds eingebracht werden (S. 17), wobei Hüttig offenbar Vermögensbildungspläne mit GemeinWirtschaft verwechselt und übersieht, daß diese Umverteilung nur vom Gesetzgeber vorgenommen werden kann. Es ist schade, daß nach soviel Arbeit mit einer nicht leicht zugänglichen Materie nicht mehr Vorschläge herausgekommen sind als die, die er selbst nicht für praktikabel hält und/oder die Dimensionen der Gemeinwirtschaft übersteigen und insofern nichts mit dem behandelten Thema zu tun haben.

Achim von Loesch (Bank für Cemeinwirtschaft, Frankfurt)

A 1. Wenn, wie von Loesch meint, eine der wichtigsten Begründungen für eine gemeinwirtschaftliche Unternehmensphilosophie — zumal einer, die aus den Unternehmen selbst stammt — darin liegt, daß „... es ja keineswegs für selbstverständlich gilt, daß Gewerkschaften eigene Unternehmen betreiben“, was wäre dies anderes als Rechtfertigung? In meinem Artikel wurden andere, im Zusammenhang der gewerkschaftlichen Entwicklung wesentlich relevantere Faktoren der Bedeutung von Gemeinwirtschaft aufgezeigt.

Die Feststellung, daß heute gemeinwirtschaftliehe Theorie und Praxis nicht sehr nahe beieinander liegen, die Philosophie der Unternehmen im historischen Vergleich sehr verkürzt und das Verhalten den privatwirtschaftlichen nahezu völlig angeglichen wurde, zwingt sich geradezu auf. 2. Von Loesch bestreitet eine Bewertung, die er in eigenen Darstellungen in ähnlicher Weise getroffen hat: „Die größte Schwierigkeit für die Konsumgenossenschaften, wollten sie sich den neuen Gegebenheiten im Lebensmitteleinzelhandel anpassen, lag aber darin, daß sie auf drei wichtigen Strukturfeldern Umstellungen vornehmen mußten: im Ladennetz, im Unternehmens-bereich und bei der Rechtsform.“ (v. Loesch, 1979/Anm. 3/S. 170). Gerade die ökonomischen Gegebenheiten dieses Anpassungsprozesses werden in meinem Aufsatz ausführlich beschrieben (S. 10). Der Widerstand gegen solche Umstrukturierung innerhalb der Genossenschaften, so von Loesch selbst (a. a. O„ S. 172), „... war nur deshalb so schwach, weil das Engagement der Mitglieder bereits so gering geworden war und der Selbstverwaltungsgedanke keine Rolle mehr spielte“. Im Unterschied dazu bot meine Darstellung zusätzlich nur eine mögliche Begründung für den gleichen Sachverhalt an. An welcher Stelle ich den Gewerkschaften bei ihrer Hilfe für die Genossenschaften Erwerbsinteressen unterstellt hätte, ist mir unerfindlich.

Wenn es gemeinwirtschaftliche Leistungen der gewerkschaftlichen Unternehmen geben sollte, die über das hinausgehen, was in meinem Text Erwähnung fand (S. 19f.), wäre es ein Einfaches gewesen, sie konkret anzuführen. Historische Leistungen, deren Würdigung in meinem Beitrag relativ breiten Raum einnahm (S. 5, 7), können die Frage nach der Gegenwart allerdings nicht beantworten. 3. „Nach unserer Meinung liegt der Unterschied zwischen den privatwirtschaftlichen und den gemeinwirtschaftlichen Unternehmen nicht im Unterschied zwischen Gewinnerzielung und Cewinnverzicht, sondern in einer jeweils anderen Gewinnverwendung. (...) Wir teilen nicht den Standpunkt, Gemeinwohlförderung und Cewinnstreben schlössen sich aus, sondern sind der Meinung, daß auch die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen zur Verwirklichung ihrer Oberziele unter dem Postulat der Gewinnmaximierung stehen und daß das Gewinnmaximierungsprinzip auch ihr Rechnungsprinzip ist-“ (v. Loesch, 1977/Anm. 5/S. 164 f.). Für die meisten der öffentlichen Unternehmen, aber auch für andere freigemeinwirtschaftliche, etwa kirchliche Unternehmen, gilt in der Tat die Cewinnverzichtsregel. Den sich davon abhebenden gewerkschaftlichen Unternehmen könnte es nur zum Vorteil gereichen, die gemeinwohl-, orientierte Gewinnverwendung weniger plakativ zu behaupten als faktisch zu belegen. 4. Die Produktion, bzw. die Dienstleistungen öffentlicher Unternehmen sind wohl von ihrem Sinn her direkt aus öffentlichen Aufgaben abgeleitet. Dies trifft a priori weder für die gewerkschaftseigenen noch für die anderen freigemeinwirtschaftlichen Unternehmen zu.

Von Loesch hebt zu Recht auf die Leistungsfähigkeit der gewerkschaftlichen Unternehmen ab, die beispielsweise für die BfG — nach Maßgabe streng ökonomischer Kriterien — durchaus beachtlich ist. Für die Frage, worin der Anspruch auf Gemeinwirtschaftlichkeit gründet, gibt dies gleichwohl wenig her. 5. Bezeichnenderweise wird der „propagandistische Aufwand“ sehr eindrucksvoll aufgeführt. Daß Quantität mit Qualität nicht von vornherein gleichzusetzen ist, entspricht einer Binsenweisheit. Bezüglich der neuerdings etwas eingeschränkten Publikationsflut der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen muß tatsächlich bezweifelt werden, daß ihr Informationsgehalt wissenschaftlichem Interesse genügen kann. 6. Die Paraphrase des Kommentators hat mit dem „Fazit“ des Artikels schon kaum mehr etwas zu tun. „Beide Bereiche“ praktischer Ansätze bezogen sich für den unbefangenen Leser auf die „traditionelle Diskussion“, die von Loesch selbst mitgestaltet, und die sog. „Alternative Ökonomie“ (S. 17). Des weiteren war die Rede von einer Öffnung gegenüber gesellschaftspolitischer Beispielsetzung, nicht der Alternativen Bewegung, die sich im übrigen zu solchem Schulterschluß nur schwerlich bereit fände. Hinsichtlich der Virulenz einer ideologischen Tradition, der Trennung von Gemeineigentums-und Gemeinwirtschaftsdebatte, verweise ich auf die Ausführungen im Text (S. 8).

Schließlich könnte man von den Gewerkschaften — nicht von den Unternehmensleitungen, die die aufgeworfenen Fragen bezüglich der Mitbestimmungsregelung etwa beharrlich ignorieren — nun tatsächlich erwarten, die um ihre Unternehmen errichtete Tabuzone zu durchbrechen und deren Ziele und Arbeitsweise im Zusammenhang der gewerkschaftlichen Aufgabenstellung wenigstens einmal zu diskutieren.

Christoph Hüttig

Fussnoten

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