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Hitler-Jugend und Jugendopposition im Dritten Reich | APuZ 4-5/1983 | bpb.de

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APuZ 4-5/1983 Wie konnte es zum 30. Januar 1933 kommen? Hitler-Jugend und Jugendopposition im Dritten Reich Flucht vor Hitler? 30. Januar 1933 — Ein halbes Jahrhundert danach

Hitler-Jugend und Jugendopposition im Dritten Reich

Arno Klönne

/ 22 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Bei der zeitgeschichtlichen Erforschung der deutschen Zustände „unter dem Hakenkreuz" ist die Frage nach dem Leben der Jugend, nach der Bedeutung der „Hitler-Jugend" und nach dem Stellenwert jugendlicher Opposition gegen den NS-Staat zumeist vergleichsweise unzureichend behandelt worden. Seit etlichen Jahren aber wenden sich wissenschaftliche Publizistik und politische Bildung diesem Thema verstärkt zu. In diesem Beitrag werden bisherige Ergebnisse der Aufarbeitung der Geschichte der Jugend im Dritten Reich skizziert; auf weitere Forschungsperspektiven wird hingewiesen. Wie erklärt sich die Unterschiedlichkeit oder Widersprüchlichkeit der Erinnerungen damals Beteiligter an ihre Zeit in der Hitler-Jugend? Wo liegen die Gründe für die Attraktivität der NS-Jugendorganisation gerade in den ersten Jahren nach 1933? Wie kam es zum Wandel von der „nationalen Jugendbewegung" zur reglementierten Staatsjugend? Es wird dargelegt, daß die vom NS-Staat verordnete Hitlerjugend-Sozialisation bei nicht unerheblichen Teilen der nachwachsenden Generation „mißlang", daß sich in verschiedenen Phasen und aus verschiedenen Richtungen eine jugendliche Opposition entwickelte, die nicht zuletzt auch eine Reaktion auf den Staatsjugenddienst, auf den Verlust an jugendlichen Freiräumen war. Der NS-Staat sah in dieser Widerständigkeit von Jugendlichen und Jugendgruppen eine Bedrohung seines Herrschaftsanspruchs.

Für Jugendliche heute ist es ohne Zweifel wichtig, Anschauungsmaterial, Material zum Nachdenken über die deutschen Zustände zwischen 1933 und 1945 unter dem spezifischen Blickwinkel des jugendlichen Lebens damals zu erhalten, auch deshalb, weil die nachwachsende Generation nicht ohne weiteres davor geschützt ist, an die Leitbilder jener Zeit wieder anzuknüpfen. Die Auseinandersetzung mit dem System der Jugendsozialisation im NS-Staat ist aber nach wie vor auch für jene Generation aktuell, die zu Zeiten der Hitler-Jugend aufwuchs und die ihre Erfahrungen und Meinungen ja weitervermittelt.

Immerhin war für etliche Millionen Jungen und Mädchen in Deutschland zwischen 1933 und 1945 die Hitler-Jugend neben Familie und Schule die entscheidende Sozialisations-Instanz; für den nationalsozialistischen Staat galt diese Jugendorganisation als „Garant der Zukunft". Der Dienst in der HJ sollte die im Dritten Reich Aufwachsenden möglichst restlos an die Leitbilder des NS-Systems binden und jene Verhaltensweisen eintrainieren, derer es für den faschistischen Alltag bedurfte.

Die Erinnerungen derjenigen, die damals in der HJ mitmachten, vermitteln bis heute höchst widersprüchliche Eindrücke. Den einen erscheint im nachhinein die Staatsjugendorganisation des Dritten Reiches als eine nahezu politikferne Veranstaltung, in der Jugendliche ihren mehr oder weniger „romantischen" Freizeitinteressen nachgehen konnten und dabei staatliche Hilfe fanden. Für andere ist der Blick zurück in die HJ-Zeit die Erinnerung an jugendlichen „Idealismus“, an politische Gläubigkeit, die „verraten" oder mißbraucht worden sei. Für wieder andere Angehörige der HJ-Generation blieb von dem NS-Jugenddienst am ehesten die Erfahrung eines Drills, dem man sich nur notgedrungen unterwarf, dem man möglichst zu entkommen suchte

Bei der wissenschaftlich fundierten Information über das Dritte Reich ist die Frage nach dem Leben der Jugend „unterm Hakenkreuz" bisher vergleichsweise zu kurz gekommen. Das ist teils Ursache, teils aber auch Folge von Fehleinschätzungen dieses Sektors der faschistischen Vergangenheit, die in der öffentlichen oder veröffentlichten Meinung weit verbreitet sind; diese hängen wiederum zusammen mit der falschen Verallgemeinerung ausschnitthafter eigener Erfahrungen (siehe oben), die jeweils Momente von Wahrheit enthalten, an der historischen Wirklichkeit in ihrer Totalität jedoch vorbeigehen.

Die lange Zeit in der seriösen politisch-historischen Publizistik praktizierte Vernachlässigung des Themas . Jugend im Dritten Reich" hat der Rechtfertigungsliteratur Raum verschafft. In den letzten Jahren erschienen etliche Buchveröffentlichungen ehemaliger Hitler-Jugendführer über die NS-Staatsjugendorganisation, in denen etwa folgendes Bild vermittelt wird: Die HJ sei „die Vollendung der deutschen Jugendbewegung aus der Zeit vor 1933" gewesen, habe deren „Zersplitterung überwunden" und alle sozialen und konfessionellen Abstände und Konflikte zugunsten der „einen Volksjugend" aufgehoben. Von dieser „historischen Leistung" der HJ zehre noch heute die gesellschaftliche Ausgeglichenheit der Bundesrepublik. Diese „Einheit der Jugend in der HJ“ habe sich ganz und gar freiwillig hergestellt; die HJ habe es „niemals nötig gehabt, irgendeinen Zwang auszuüben". Die HJ sei nie „Staatsorganisation geworden, sondern Jugendbewegung geblieben“, sie habe sich von jeder „Obrigkeitshörigkeit" und jedem „politischen Mißbrauch“ ferngehalten: „Was eine lebendige, begeisterungsfähige und engagierte Gemeinschaft mit Selbstführung der Jugend sein kann, erfuhr die deutsche Jugend in Stadt und Land bis hin zum kleinsten Dorf erstmals durch die HJ im Dritten Reich. Das gab es vorher nicht und nachher nicht wieder ...

Solcherart Glorifizierungen finden ihr Publikum. Aufnahmebereit sind dafür nicht nur Angehörige jener Generation, die im Dritten Reich großgeworden ist und in der manche Frauen und Männer noch heute das nostalgisch verklärte Jugenderlebnis nicht in den Gesamtzusammenhang des damaligen politischen Herrschaftssystems hineinzudenken vermögen. Ansprechbar sind für Idealisierungen der Hitler-Jugend nicht nur junge Leute, die heute rechtsextremen Jugendorganisationen zuneigen. Auch in der gegenwärtigen jugendlichen Aussteigerszene, deren Gefühls-welt gewiß ansonsten nicht in der Tradition des Nationalsozialismus steht, gibt es Bewunderer für die „strahlenden Gesichter" einstiger Hitler-Jugendlicher, kommt Anerkennung dafür auf, daß die Jugend damals doch wenigstens „echt begeistert“ gewesen sei. Mit der Realität des jugendlichen Lebens im NS-Staat, mit der wirklichen Funktion der HJ im faschistischen System stimmen solche Bilder und Vorstellungen nicht überein; es sind Halb-(oder Viertel-) Wahrheiten, die sich nur zu rasch in gefährliche Unwahrheiten verwandeln. Welchen Fragestellungen muß eine Aufarbeitung des Themas Jugend im Dritten Reich“ nachgehen, um Fehleinschätzungen der eben angedeuteten Art ebenso zu vermeiden wie allzu rasche historische Aburteilungen? (Klischees von der Vergangenheit, wenn auch politisch gut gemeint, in denen der einzelne sich nicht wiederfindet, klären nicht auf.) Wo liegen brauchbare Ergebnisse der bisherigen Forschung zum Thema? In welche Richtung könnten weitere Untersuchungen gehen? Dazu einige Hinweise:

Von der Jugendbewegung zum Staatsjugenddienst

Der rasche Erfolg der Organisationsbemühungen der Hitler-Jugend bei den Jungen, vor allem den „Pimpfen", und dann auch bei den Mädchen in den Jahren 1933 bis 1935 ist weder allein durch die Auflösung und Verbote konkurrierender Jugendorganisationen und den (ohne Zweifel auch wirksamen) staatlichen Druck, der hinter der HJ stand, zu erklären, noch etwa der Attraktivität „originärer" Hitler-jugendlicher Lebensformen zuzuschreiben Die HJ, bis 1933 ein vergleichs-weise nicht sehr bedeutender Jugendverband, sammelte und integrierte vielmehr nach der Machtergreifung, d. h. auf der Basis der ihr vom NS-Staat verschafften Monopolstellung, Potentiale, die andere Jugendorganisationen und Jugendbünde ihr vor 1933 gewissermaßen bereitgestellt hatten.

Die HJ knüpfte zunächst an eine Jugendmentalität an, die nicht auf ihrem eigenen Boden, sondern auf dem der Jugendbewegung in all ihren Ausformungen gewachsen war. Ein vages Bedürfnis nach der „Einheit der Jugend", nach einer Abkehr von der konventionellen Politik „der Alten", nach dem „Aufbruch der jungen Generation", der zugleich „Erneuerung der Nation“ bedeuten sollte, war in den Jahren vor 1933 bei den „bewegten" jungen Leuten fast durchweg verbreitet, bis weit in die konfessionellen Jugendverbände und zum Teil auch bis in die Arbeiterjugendbewegung hinein Hier konnte die HJ ein bereits erschlossenes Terrain besetzen und ausweiten — und sie mußte es, vom Herrschaftsanspruch des Faschismus her betrachtet, besetzen, weil sich hier sonst andere Strömungen entwickeln können. Insofern reagierten NS-Staat und NS-Reichsjugendführung, indem sie die HJ mit einem totalen Erfassungsanspruch im Feld der Organisation der Jugend ausstatteten, auf die „dynamische" Verfassung der Jugendgeneration, die sie vor-fanden, und sie zogen für einige Jahre noch aus dieser Dynamik ihren Nutzen.

Die Leitbilder, unter denen nach 1933 die HJ die Gesamtheit der Jugend für sich gewinnen wollte, hatten für große Teile der Bündischen Jugend und vielfach auch in den konfessionellen Jugendverbänden, in der Turnerjugend usw. schon vor 1933 Geltung; „Führer und Gefolgschaft“, „Blut und Boden“, „Nation und Sozialismus", „Volksgemeinschaft", „soldatische Tugenden" — das waren ideologische Standards in weiten Teilen der organisierten Jugend der Endphase der Weimarer Republik, mehrdeutig sicherlich, aber eben deshalb für die HJ später so erfolgreich verwendbar. Die Anziehungsfähigkeit dieser Leitbilder lag darin, daß sich mit ihnen die von der Jugendbewegung entwickelten Formen gruppierter Geselligkeit, also Räume jugendlicher Lebensweise abseits der Erwachsenengesellschaft verbinden ließen.

Die HJ nach 1933 war erfolgreich, soweit und solange sie diese jugendbewegten Lebensformen übernahm. Der freiwillige Zustrom, den die HJ zeitweise und teilweise durchaus hatte, der „Idealismus", der zumindest in den ersten Jahren des NS-Staates ihr zugutekam, die Attraktivität, die das Angebot der HJ für Jugendliche in bestimmten Lebensverhältnissen auch später noch enthielt — all diese Erscheinungen sind plausibel erklärbar, wenn man bedenkt, daß mit der Hitler-Jugend weit-verbreitete Erwartungen der Zeit vor und um 1933 sich zu erfüllen schienen: Jugendbewegtes Leben und Treiben wurde nun staatlich anerkannt und als Möglichkeit verfügbar auch für solche Gruppen oder Schichten von Jugendlichen, die in den Jugendbünden oder •verbänden vor 1933 sozusagen zu kurz gekommen waren, also etwa für Jungen und Mädchen in der Provinz und auf dem Lande und überhaupt für Mädchen, die in den Jugendorganisationen vor 1933 durchweg „unterprivilegiert“ vertreten waren. Eine jugend-spezifische Organisationschance schien mit der HJ nun für die Gesamtheit der nachwachsenden Generation gegeben; soziale Abstän-

de, Stadt-Land-Unterschiede oder geschlechtsspezifische Differenzen im Hinblick duf jugendverbandliche Aktivität schienen beiseite geräumt.

Wenn von Faschismusanalytikern gelegentlich der deutschen Gesellschaft nach 1933 ein „Modernisierungsschub" zugesprochen wird, so trifft diese Kennzeichnung, soweit es um die Sozialgeschichte der Jugend geht, den eben beschriebenen Effekt, und bezeichnend ist, daß die Hitler-Jugend auch in den späteren Jahren des Dritten Reiches den meisten inneren Zuspruch und das wenigste Widerstreben bei Jugendlichen in jenen Lebenslagen fand, die durch ein Nachholbedürfnis an jugendverbandlichen Organisationsmöglichkeiten geprägt waren. Insbesondere der Bund Deutscher Mädel und seine Jungmädelorganisation blieben offenbar weithin noch attraktiv, als die männlichen Einheiten der HJ, vor allem die für die über 14jährigen, vielfach schon innerlich verödet waren. Vom Anschein her läßt sich demnach sagen, daß die Hitler-Jugend nach 1933 zunächst eine Verallgemeinerung der Jugendbewegung bedeutete. Allerdings war der Schein trügerisch. Die Verallgemeinerung von Jugendbewegung im NS-System war ihrem Wesen nach zugleich Verstaatlichung, und beides ließ sich auf Dauer nicht miteinander vereinbaren. Das charakteristische Moment des Entwicklungsprozesses der Hitler-Jugendorganisation nach 1933 lag eben darin, daß diese Schritt für Schritt immer enger in NS-staatliche Zwecke eingebunden, immer mehr in bürokratische Formen hineingezwängt und nach militärischen Vorbildern ausgerichtet wurde

Der Glanz jugendbewegten Lebens ging mehr und mehr verloren; am Ende dieser Entwicklung stand, schon vor Kriegsbeginn entschieden, die . Jugenddienstpflicht 11, die notfalls mit Polizeigewalt durchzusetzen war. Auch dann bestanden unter günstigen Bedingungen hier 6 oder dort noch Nischen für jugendbündisches Leben in einzelnen Jungvolk-oder Jungmädeleinheiten; vom System und von der typischen Praxis der HJ her war jedoch der Anspruch auf „eigene Bestimmung" und „eigene Verantwortung" verdrängt. Zwar blieb in einem bis dahin nie gekannten Ausmaß . Jugend von Jugend geführt", aber ein enges Netz von politischen Vorgaben und Dienstvorschriften entschied, wohin und wie zu führen war. Die Entwicklung der Hitler-Jugend hin zu Zwang und Drill war nicht etwa durch pädagogisches Ungeschick der HJ-Spitze, also gewissermaßen zufällig zustande gekommen. Verursachend war vielmehr ein inneres „Gesetz" des Dritten Reiches: Jegliche Jugendbewegung, und sei sie noch so nationalistisch oder völkisch gestimmt, enthielt Risiken für den Bestand des NS-Herrschaftssystems und war deshalb auszurotten.

Oppositionelle Jugendgruppen — Motive und Erscheinungsformen

Der totalitäre Anspruch des NS-Staates auf Organisation des Jugendlebens ist schon zu Beginn des Dritten Reiches und später erneut auf vielfältige Opposition bei nicht unerheblichen Teilen der jungen Generation gestoßen. Der zunehmende Zwangscharakter der NS-Jugenderziehung und die immer stärkere Reglementierung jugendlichen Lebens durch die HJ und in der HJ waren auch Reaktionen auf oppositionelles Verhalten Jugendlicher und jugendlicher Gruppen, und sie riefen selbst wiederum neues Widerstreben hervor Bei vielen jungen Leuten, die in das Dritte Reich hineinwuchsen oder in ihm aufwuchsen, „mißlang" die NS-und HJ-Sozialisation. Das Spektrum „abweichenden Verhaltens" Jugendlicher im NS-Staat reichte von Fortsetzungen der verbotenen Arbeiterjugendverbände über resistente kirchliche Jugendkreise und illegale Fortführungen der hündischen Jugend bis hin zu „wilden Gruppen“ (wie der NS-Staat sie nannte) vom Typ der Edelweißpiraten oder der Swing-Jugend. NS-Staat und Reichs-jugendführung sahen in dieser jugendlichen Opposition eine Gefährdung des Systems, dies um so mehr, je weniger sich die anfängliche Attraktivität des HJ-Dienstes als generell haltbar erwies. Im folgenden sollen die wichtigsten Erscheinungsformen und Richtungen der Jugendopposition im Dritten Reich kurz skizziert werden und auf spezifische Entstehungsbedingungen jugendlicher Widerständigkeit gegen den NS-Staat hingewiesen werden

Die erste Phase der Opposition Jugendlicher gegen das Hitler-System war geprägt durch den unmittelbaren politischen Widerstand aus den Reihen der bereits vor 1933 in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus engagierten Jugendorganisationen der Arbeiterbewegung, also vor allem des Kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ), der „Naturfreunde", des Jugendverbandes der SAP (SJVD) und anderer linker „Zwischengruppen". Zahlenmäßig geringer, in der Bedeutung für spätere Widerstandsaktivitäten aber von erheblichem Gewicht, waren die ebenfalls dieser ersten Phase einer noch von Verhaltensmustern der Weimarer Republik und ihren Konflikten bestimmten Jugendopposition zuzurechnenden Gruppen der jungen „Nationalrevolutionäre" (soweit sie sich nicht dem NS-Staat einfügten), der Schwarzen Front (Strasser) und der Linkskatholiken, bei denen durchweg jugendbewegte Herkünfte vorlagen. Eine Reihe von Führern dieser Gruppen haben später vom erzwungenen Exil aus Verbindungen gerade zur hündischen Opposition in Hitler-Deutschland gehalten.

Die Motivation für diese Form der Jugendopposition gleich nach der Machtergreifung lag nicht so sehr im Konflikt mit der NS-Jugend-erziehung und NS-Jugendorganisation (die HJ war zu dieser Zeit noch im Aufbau begriffen), sondern vielmehr im Abwehrkampf gegen die endgültige Durchsetzung der NS-Herrschaft. Bei den meisten jungen Kommu-nisten oder Sozialisten, die sich an diesem Widerstand beteiligten, war in den Jahren 1933/34 noch die Hoffnung vorhanden, der NS-Staat sei auf kurze Sicht durch illegale Arbeiterbewegung machtpolitisch zu „kippen". (Die antifaschistischen „Randgruppen“ waren da durchweg etwas realistischer als die Gruppen der großen Arbeiterparteien). Die Perspektive des Widerstandskampfes der Jung-kommunisten und vieler junger Sozialisten lag demnach zu dieser Zeit in dem Versuch, die verbotenen Organisationen als „Massenverbände" aufrechtzuerhalten, Agitationsmaterial breit zu streuen, Impulse für einen direkten „Machtkampf" zu geben. Die politischen Erwartungen, die sich mit dieser Form jungen Widerstandes verbanden, waren illusionär, was sich um 1935 auch bei den Leitungen der Arbeiterparteien im Exil als Einsicht durchsetzte; die Opfer waren hoch. Angesichts der gnadenlosen Verfolgung solcher Aktivitäten durch den NS-Staat blutete insbesondere die junge kommunistische Opposition in diesen Jahren aus — im direkten Sinne des Wortes.

Als die Arbeiterparteien in der Illegalität ihre Strategie auf die tatsächlichen Kampfbedingungen unter dem deutschen Faschismus umzustellen begannen, das Bündnis mit anderen Richtungen der Jugendverbände oder Jugendbewegung suchten und die Chancen einer zunächst vorpolitischen oppositionellen Strömung in der Jugend des Dritten Reiches zur Kenntnis nahmen, waren ihre eigenen Verluste unter jungen Leuten schon so hoch, daß sich nur noch selten personelle Anknüpfungspunkte für eine neue Art illegaler Jugendarbeit boten. Ab 1934/35 waren die Versuche, kommunistische oder sozialistische Jugendgruppen in breiterem Umfange illegal aufrechtzuerhalten, fast überall endgültig zerschlagen. Die Gründe dafür liegen in der schon angedeuteten illusionären Einschätzung der Entwicklung des NS-Regimes, auch in der Intensität der Verfolgung und Brutalität der Bestrafung, mit der die Staatsorgane gegen solche Gruppen vorgingen; hinzu kam, daß der kommunistischen oder sozialistischen Jugendillegalität jener halblegale oder legale Rückhalt fehlte, wie ihn die konfessionellen Jugendgruppen in den Kirchen besaßen; auch hatten die kommunistischen oder sozialistischen Jugendgruppen weitaus weniger als die 'Regalen hündischen oder späteren „wilden“ Gruppen ein subkulturelles, auf Organisation kaum angewiesenes „Jugendmilieu" anzubieten, durch das Nachwuchs sich hätte gewinnen lassen. Erfolgreicher waren in dieser Hinsicht jene parteilich nicht gebundenen linken Jugendgruppen etwa vom Typ der „Naturfreunde", die auf eigene Faust örtlich versuchten, den Wander-und Fahrtenbetrieb aufrechtzuerhalten und unter dieser Tarnung sozialistische Ideen und Traditionen weiterzuführen. Daß frühere Angehörige des KJVD, der SAJ, des SJVD usw. bei den späteren Untergrundaktivitäten in der Erwachsenenillegalität, auch in den Kriegsjahren, vielfach die Aktiven stellten, steht auf einem anderen Blatt

Die zahlenmäßig stärkste Richtung „abweichenden Verhaltens“ von Jugendlichen im NS-Staat — durch alle Phasen der Entwicklung des Dritten Reiches und seiner staatlichen Jugenderziehung hindurch — war zweifellos durch die konfessionellen Jugendgruppen, vor allem durch die katholische Jugend repräsentiert. Die Konfliktpunkte und die Entstehungs-und Existenzbedingungen oppositionellen Verhaltens lagen hier freilich ganz anders als bei der Jugendopposition aus der Arbeiterbewegung, wobei wiederum zwischen der katholischen und der evangelischen Jugendarbeit erhebliche Differenzierungen zu machen sind.

In den evangelischen Jugendverbänden vor 1933 überwogen, soweit es politische Interessen oder Tendenzen gab, Sympathien für die Deutschnationalen oder für die NSDAP; schon von daher lag 1933 die Zustimmung zur „Nationalen Erhebung" nahe. Dies mußte allerdings nicht Selbstaufgabe der evangelischen Jugendorganisationen bedeuten. Das zeitweilige Übergewicht der regimetreuen „Deutschen Christen“ in den Leitungsgremien der Evangelischen Kirchen und die Durchsetzung des von Hitler favorisierten Ludwig Müller als „Reichsbischof" führten im Dezember 1933 zu einem Abkommen zwischen der NS-Reichsjugendführung und der Evangelischen Reichskirchenleitung, wonach alle Mitglieder der evangelischen Jugendverbände unter 18 Jahren der HJ eingegliedert werden sollten. Mit dieser Vereinbarung, die gegen den Willen der Leitungen der evangelischen Jugendverbände zustande gekommen war, hatte der NS-Staat die Evangelische Jugend schon früh auf den rein seelsorgerisch-kirchlichen Bereich zurückgedrängt. Ein eigentlich jugendbündisches Leben war auf evangelischer Seite infolgedessen ab 1934 kaum noch möglich und wenn, dann nur in kleinen illegalen Kreisen. Wo freilich die kirchlichen Institutionen gegenüber dem NS-Staat ihre Selbständigkeit behaupteten und sich, im Zusammenhang mit der Bekennenden Kirche, vielfach zum weltanschaulichen Abstand vom NS-Regime hinentwickelten, bildete sich eine neue, stark theologisch und gemeindlich geprägte Form kirchlich-evangelischer Jugendarbeit heraus, die auch als Lebenszusammenhang Jugendlicher gegenüber dem Nationalsozialismus resistent blieb und bis in die Kriegsjahre hinein viele Tausende von jungen evangelischen Christen umschloß. Die Zeitschrift . Junge Kirche" kann als Organ dieser Richtung angesehen werden

Auf Seiten der katholischen Jugend war das Terrain für die Absichten des NS-Staates um einiges schwieriger. Zwar blieb man auch hier von der „nationalen Hochstimmung" des Jahres 1933 nicht unberührt und neigte vielfach autoritären Staatsvorstellungen zu; bei einigen katholischen Bischöfen gab es im übrigen 1933 Tendenzen, sich auf eine Eingliederung auch der katholischen Jugend in die HJ einzulassen, sofern diese dafür das Recht zur kirchlichen Betreuung ihrer katholischen Mitglieder garantiere. Aber die weltanschauliche Ablehnung des Nationalsozialismus, die — anders als bei der Evangelischen Kirche — beim deutschen Katholizismus vor 1933 dominiert hatte, war nach der Machtergreifung nicht einfach verschwunden; es blieben starke Vorbehalte gegenüber dem neuen Staat. Die katholischen Jugendorganisationen nahmen allen Eingliederungsideen gegenüber eine so eindeutig ablehnende Haltung ein, daß sich rasch ein alltäglicher, emotionaler Gegensatz zwischen HJ und katholischen Jugendgruppen herausbildete. Der Abschluß des Reichskonkordats zwischen der Hitler

Regierung und dem Vatikan gab dann der katholischen Jugendverbandsarbeit zumindest zeitweise und teilweise einigen Schutz. So kam es, daß die katholischen Jugendorganisationen im Dritten Reich länger überleben konnten als alle anderen Jugendverbände, wenn auch durch Tätigkeitsbeschränkungen, Repressalien gegenüber Jugendlichen und Eltern, regionale Verbote usw. ihr Aktionsradius immer mehr eingeschränkt wurde, bis dann um 1937/38 auch diese Jugendverbände endgültig aufgelöst und verboten wurden.

Die Umstellung der katholischen Jugendarbeit von den Bünden und Verbänden auf die innerkirchliche Ebene, d. h. die Pfarrgemeindejugend, war schon vorher notgedrungen eingeleitet worden. Aber auch nach 1938 existierten im Raum kirchlicher Jugendseelsorge faktisch jugendbündische Lebensformen in großem Umfange weiter; Wallfahrten, Prozessionen, Bekenntnistage und ähnliche Anlässe wurden zu öffentlichen Demonstrationen einer zumindest in den dominant katholischen Gebieten nach wie vor starken katholischen Jugendbewegung. Der katholischen Jugend war zugute gekommen, daß sie etliche Jahre halblegal verbandlich weitergeführt werden konnte; in dieser Zeit nahm sie viel eindeutiger als vor 1933 Elemente jugendbewegt-bündischen Milieus in sich auf, wovon auch die 1933 bis 1935 geradezu auf-blühenden katholischen Jugendblätter . Junge Front“ (später „Michael“) und „Die Wacht" zeugen. In den überwiegend katholischen Regionen konnte zu dieser Zeit die katholische Jugendbewegung fast überall ihre Positionen halten und zum Teil noch ausbauen. Die — im Vergleich zu den evangelischen Kirchen — gute Verankerung der katholischen Kirche bei der Land-und Arbeiterbevölkerung und jugendliches Interesse an einer attraktiven Alternative zur HJ wirkten hier offenbar zusammen, wobei die zuletzt genannte Motivation allem Anschein nach ab 1934, als der erste Glanz der neuen „Einheitsjugend“ weg-bröckelte, eher noch zunahm. Das Ende 1936 verkündete „Gesetz über die Hitlerjugend“, das den formellen Schritt zur Staatsjugend mit Totalitätscharakter bedeutete, richtete sich nicht zuletzt gegen die Katholischen Jugendorganisationen und ihre Anziehungsfähigkeit Die Unterdrückung der legalen Möglichkeiten der katholischen Jugendbewegung durch len NS-Staat um 1937/38 wurde vor allem auch damit begründet, daß katholische Jugendgruppen auf breiter Front „hündische Betätigungen" fortsetzten. Generell bildete die hündische Jugend" in der Sicht der NS-und HJ-Führungen ein Zentrum jugendlicher Opposition; dabei wurden unter diesem Sammelbegriff allerdings recht unterschiedliche Strömungen zusammengefaßt, deren Gemeinsamkeit in bestimmten Formen der selbstbestimmten jugendlichen Gruppe und in einem jugendlichen „Milieu" bestand, das an die Tradition der Jugendbewegung aus der Zeit vor 1933 anknüpfte.

Daß zumindest die Mehrheit der um 1933 existierenden Verbände und Gruppen der Bündischen Jugend dem Dritten Reich durchaus Sympathien entgegenbrachten, ist nicht zu bezweifeln; allerdings ging man hier davon aus, daß innerhalb oder außerhalb der Hitlerjugend jugendbewegtes Leben sich weiterhin werde frei entwickeln können Exakt in diesem Punkt lag dann auch früher oder später der Anstoß zum Konflikt mit der HJ und dem Nationalsozialismus. Die enorme Aufwärtsentwicklung der HJ in den ersten Jahren nach der Machtergreifung wäre nicht ohne die Übernahme hündischer Formen des Jugendlebens und hündischer Führer denkbar gewesen; andererseits lag es in der inneren Logik der NS-staatlichen Jugendorganisation, daß sie Zug um Zug Reglementierung an die Stelle von Jugendbewegung setzen und hündische Einflüsse in den eigenen Reihen auszuschalten bemüht sein mußte.

Solcherart „Säuberung" wurde ab Herbst 1934 vor allem im . Jungvolk" betrieben, das weithin hündisch „unterwandert" war. Wenngleich hier (und auch bei den HJ-„Jungmädeln") später noch Reste hündischen Jugendlebens blieben, so war doch ab 1936 klargestellt, daß Hitler-Jugend und hündische Jugend vom System her sich nicht vereinbaren ließen. Der Wandel der HJ zur Staatsjugend ließ aber die Motivation, neben der NS-Jugendorganisa-tion hündisches Gruppenleben heimlich weiterzuführen, wieder stärker werden; darauf wiederum reagierte die NS-Reichsjugendführung mit noch massiverer Kriminalisierung „hündischer Umtriebe".

Die HJ-Publizistik, zumal die interne, war ab 1936 voll von Polemiken gegen „hündische Zersetzung", und die verfolgerischen Aktivitäten des Staates gegen illegale hündische Gruppen wurden forciert, bis hin zu solch grotesken Maßnahmen, daß der Besitz oder Gebrauch einer Kohte (Lappenzelt) bereits als „staatsgefährdend" geahndet wurde. Wie beim katholischen Klerus, so wurde auch bei der hündischen Jugend der Vorwurf der Homosexualität als Waffe politischer Verfolgung eingesetzt. Bei den heimlichen hündischen Jugendkreisen erwiesen sich Überlieferungen aus dem Leben der von dj. 1. 11 inspirierten Jungenschaftsgruppen und des Nerother Wandervogel als besonders resistent gegenüber dem Nationalsozialismus. Dies muß nicht im Sinne einer unmittelbaren antifaschistischen Tradition dieser Richtungen interpretiert werden; plausibel ist, daß das „Kulturgut” gerade dieser beiden Strömungen den deutlichsten Gegensatz zur HJ-Erziehung hergab und von daher für oppositionelle Jugendgruppen identitätsstiftend war

An hündische Überlieferungen in gewissermaßen popularisierter Erscheinungsform knüpften auch die „wilden" Jugendgruppen vom Typ der „Meuten" oder der „Edelweißpiraten" an, die in den Kriegsjahren den Höhepunkt ihrer Verbreitung fanden, sich aber bereits vor Kriegsbeginn vielfach herausbildeten. Ihre regionalen Schwerpunkte hatten diese spontanen Gruppen dort, wo vor 1933 populäre jugendbewegte Bünde stark vertreten waren und der NS-Staat das überkommene Milieu der Arbeiterbewegung und des „volkstümlichen Katholizismus" nicht völlig hatte verdrängen könne; am eindeutigsten trafen diese Merkmale im Rhein-Ruhrgebiet zusammen. Die Gruppen vom Typ der „Edelweißpiraten" können gewiß nicht als Fortsetzung der früheren Arbeiterjugendbewegung interpretiert werden; sicher ist aber, daß sie den Schwerpunkt ihrer Rekrutierung keineswegs in den bildungsbürgerlichen Schichten hatten, während die vom NS-Staat ebenso verfolgte „Swing" -Jugend ihren Boden eher im Gewerbebürgertum hatte und sich an ausländischen, „westlichen" Mustern des Jugendlebens orientierte und nicht an der Tradition der deutschen Jugendbewegung

Den NS-Organen galten die „wilden hündischen Gruppen" gerade auch deshalb als systemgefährdend, weil sie sich ohne organisatorisches Gerüst, sozusagen per Ansteckung entwickelten und ausbreiteten; hinzu kam, daß diese Gesellungen weitgehend jenes romantische Gruppen-und Fahrtenleben praktizierten, das die HJ selbst einst der Jugend anzubieten schien, das ihr aber im Zuge ihrer quasimilitärischen Bürokratisierung abhanden gekommen war. Die „wilden Gruppen" waren eine jugendgemäße Reaktion auf die innere Entwicklung der HJ und ihres Jugendpflichtdienstes, der dem Bedürfnis nach jugendlicher Selbstbestimmung in Kleingruppen immer weniger Lebensraum beließ.

Sicherlich waren auch die Jugendlichen, die sich in „wilden hündischen Gruppen" zusammenfanden, nur eine Minorität innerhalb der damaligen Jugendgeneration (wie die oppositionellen Jugendkreise überhaupt); dennoch stellten sie den Herrschaftsanspruch der NS-Staatsjugendorganisation strukturell in Frage. Interne Denkschriften der Reichsjugendführung aus den Jahren 1941 und 1942 und ein Runderlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 25. Oktober 1944, um nur diese Dokumente zu nennen, bezeugen eindrucksvoll, daß der NS-Staat trotz aller Machtmittel nicht in der Lage war, die oppositionelle Bewegung unter Jugendlichen auszurotten

Dieses Kapitel der Geschichte des Dritten Reiches und zugleich der Geschichte „beweg-ter Jugend" in Deutschland zur Kenntnis zu nehmen, setzt voraus, daß man sich von historischen Blickverengungen löst. Wer nur nach direkten Widerstandsaktivitäten junger Menschen im Dritten Reich fragt, etwa im Sinne der Handlungen der Gruppe um die Geschwister Scholl, erfährt nicht genug über die Ein-passung oder Nicht-Einpassung der Jugend in das NS-Sozialisationssystem. Daß die jungen Leute der „Weißen Rose" vielfach aus einer bündisch-jugendlichen Opposition herkamen (was in der Literatur oft zu kurz kommt), ist in gewisser Weise exemplarisch; es zeigt, daß Widerstand in einem totalitären System meist, wenn er aus der nachwachsenden Generation kommt, seine Vorgeschichte in einer noch keineswegs hochpolitischen Widerständigkeit, einer jugendspezifischen Opposition hat Unter diesem Aspekt ist es, was das Verhältnis von Jugendbewegung und Drittem Reich angeht, nicht so interessant, nach den Stellungnahmen der Führer der Bünde zum neuen Staat 1933 zu fragen; wichtiger ist die Nachforschung, ob und wie das Milieu der jugendbewegten Gruppe, die „hündische Überlieferung", ein Oppositionspotential gegenüber der NS-staatlichen Jugendsozialisation und -Organisation enthielt.

So betrachtet, ist die Geschichte oppositioneller Bewegungen in der Jugend des Dritten Reiches noch keineswegs hinlänglich untersucht oder geschrieben; die Lebenswelt der jugendlichen Gruppen, die sich dem NS-System und der HJ entzogen oder gegen den damaligen Staat standen, ist bisher nicht annähernd dokumentiert, selbst dort nicht, wo beteiligte Personen und auskunftsträchtige Materialien die NS-Verfolgung und den Krieg überstanden haben. Für eine am sozialen Alltag orientierte Aufarbeitung der Jugendgeschichte unter dem Nationalsozialismus bleibt hier noch viel zu tun.

Die Folgen der HJ-Erziehung

Das Ausmaß, in dem sich Jugendliche zwischen 1933 und 1945 in verschiedenen „Gegenkulturen" dem Sozialisationsanspruch des NS-Staates und der HJ entzogen, war beachtlich, und für einen großen Teil der damaligen Oppositionsgruppen Jugendlicher gilt, daß hier die Tradition der deutschen Jugendbewegung noch einmal einen (jugendgeschichtlich wohl letzten) Ausdruck fand. Den Folgen der faschistischen Umstrukturierung der Gesellschaft, insbesondere der Verkehrung von Jugendbewegung in Staatsjugenddienst, konnten sich aber auch die widerständigen Gruppierungen in der Jugend nicht entziehen. Die vom NS-System her aufgezwungene Illegalität ließ öffentlichen Diskurs nicht zu und machte es den oppositionellen Richtungen unmöglich, ihren Protest in eine für die Jugendgeneration insgesamt sichtbare Alternative umzusetzen. Die Wirkung der HJ-Er-Ziehung für die Mehrheit der Jugendlichen lag offenbar vor allem in einer Verhaltensweise, die politisches Nachdenken, gesellschaftliches Experimentieren und die Herausbildung sozialer Utopien verdrängte oder verlorengehen ließ. In welchem Umfange und auf welche Weise solche Prägungen nach 1945 unter anderen Vorzeichen weiterexistierten oder auch an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wurden, ist eine offene Frage.

Aufs Ganze hin gesehen wird man festhalten müssen, daß Hitler-Jugend und NS-Jugendsozialisation die Chancen einer „Kultur-Pubertät", oder anders gesagt: die Möglichkeiten eines gesellschaftlich und individuell produktiven Milieus jugendlich-gruppierter Selbstfindung für viele Heranwachsende damals nachhaltig zerstörten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe hierzu etwa die Erfahrungsberichte ehemaliger Hitlerjugendlicher bei Hermann Glaser und Axel Silenius (Hrsg.), Jugend im Dritten Reich, Frankfurt 1975. Immer noch interessant auch die frühen Sammlungen solcher Berichte: Kurt Haß (Hrsg ), Jugend unterm Schicksal — Lebensberichte junger Deutscher, Hamburg 1950; Arbeitsgemeinschaft „Wir alle" (Hrsg.), Generation ohne Sicherheit, Wiesbaden o. J„ um 1949.

  2. Für die Kennzeichnung von „Systemeigenschaften" des NS-Staates und bestimmten Leitbildern der NS-Organisationen wird im folgenden der „epochal" gemeinte, u. a. bei Ernst Nolte umrissene Begriff „Faschismus“ eingesetzt, der auf Verallgemeinerung zielt, ohne daß damit die Unterschiede der einzelnen nationalen Ausformungen verwischt werden sollen.

  3. So die Interpretation bei Gottfried Griesmayr und Otto Würschinger, Idee und Gestalt der Hitlerjugend, Leoni 1979. Ähnlich Erich Blohm, Hitlerjugend — Soziale Tatgemeinschaft, Vlotho 1979. Auch Herbert Taege, Über die Zeiten fort..., Lind-horst 1978, bringt eine Apologie der HJ, macht aber immerhin den Widerspruch vom Anspruch der HJ und der Realität der NS-Politik zum Thema.

  4. Vgl. hierzu Hans-Christian Brandenburg, Die Geschichte der HJ, Köln 1982; Werner Klose, Generation im Gleichschritt — Die Hitlerjugend, Oldenburg 1982. Bei beiden Werken handelt es sich um — leider kaum überarbeitete — Neuausgaben von 1968 bzw. 1964 zuerst erschienenen Titeln. Das Buch von Hannsjoachim W. Koch, Hitlerjugend, München 1981, bringt eine Neufassung der Studie desselben Autors, die 1975 unter dem Titel „Geschichte der Hitlerjugend" in Percha erschienen ist; der wissenschaftliche Gebrauchswert ist in der Neufassung eher reduziert. Die Rolle des ersten NS-Reichsjugendführers untersucht, mitunter allzu sehr personalisierend, Michael Wortmann, Baldur von Schirach — Hitlers Jugendführer, Köln 1982.

  5. Zur Einordnung der Hitler-Jugend in die Gesamtentwicklung der Organisation von Jugend in Deutschland seit der Jahrhundertwende siehe Hermann Giesecke, Vom Wandervogel bis zur Hitlerjugend, München 1981.

  6. Näheres zur Struktur und Funktion der HJ und zum Wandel von der NS-Jugendbewegung zur Staatsjugend bei Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich — Die Hitler-Jugend und ihre Gegner, Düsseldorf 1982. In Fotos und Dokumenten wird der Entwicklungsprozeß der HJ aufgezeigt bei Heinz Boberach, Jugend unter Hitler, Düsseldorf 1982. Der bis dahin meist vernachlässigte Aspekt der spezifischen Mädchenerziehung in der HJ ist behandelt bei Martin Klaus, Mädchen in der Hitlerjugend, Köln 1980. Von demselben Verfasser ist eine weitere und umfassende Publikation zu diesem Thema in Vorbereitung. Das Buch von Karl-Heinz Huber, Jugend unterm Hakenkreuz, Berlin 1982, gibt einen flott geschriebenen Überblick der Jugendgeschichte im Dritten Reich, leider ganz ohne Hinweise auf die Herkünfte der Zitate und Quellen.

  7. Zum Zusammenhang von HJ-Entwicklung und Herausbildung jugendlicher Opposition vgl. Klönne, a. a. O. Eine ausführliche Darstellung der repressiven Politik der NS-Organe gegenüber widerstrebenden Jugendlichen findet sich bei Heinrich Muth, Jugendopposition im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 3/1982.

  8. Die Reichweite jugendlicher Opposition gegen die HJ und den NS-Staat wird auch in der wissenschaftlichen Literatur vielfach noch unterschätzt. So vertritt z. B. Peter D. Stachura in: Manfred Heinemann (Hrsg.), Erziehung und Schulung im Dritten Reich, Bd. 1, Stuttgart 1980, die These, von einer wirksamen Widerständigkeit Jugendlicher im Drit ten Reich könne gar keine Rede gewesen sein.

  9. Eine Gesamtdarstellung des Widerstandes illegaler Arbeiterjugendbewegung gegen den NS-Staat existiert bislang nicht. Die Geschichte des KJVD in der Zeit nach 1933 ist behandelt bei Karl Heinz Jahnke, Jungkommunisten im Widerstandskampf gegen den Hitlerfaschismus, Berlin (Ost) 1977. Diese Studie steht allerdings vorwiegend unter organisationspolitischen Aspekten. Der Widerstand aus der SAJ und dem SJVD oder aus parteipolitisch nicht festgelegten sozialistischen Jugendgruppen hat immer noch keine Würdigung gefunden.

  10. über die Auseinandersetzungen evangelischer Jugendkreise mit dem NS-Staat berichten, allerdings zeitlich oder regional begrenzt: Manfred Priepke, Die evangelische Jugend im Dritten Reich 1933- 1936, Hannover und Frankfurt 1960; Heinrich Riedel, Kampf um die Jugend - Evangelische Jugendarbeit 1933- 1945, München 1976; Manfred Müller, Jugend in der Zerreißprobe, Stuttgart 1982.

  11. Auch über die katholische Jugendbewegung in der NS-Zeit liegt noch keine umfassende Darstellung vor. Wichtige Einzelstudien, meist mit regionalen Schwerpunkten: Heinrich Roth, Katholische Jugend in der NS-Zeit, Düsseldorf 1959; Barbara Schellenberger, Katholische Jugend und Drittes Reich, Mainz 1975; Oskar Neisinger, Flugblätter - Katholische Jugend im Widerstand gegen den NS, Würzburg 1982.

  12. Vgl. dazu Michael H. Kater, Bürgerliche Ju-gendbewegung und Hitlerjugend in Deutschland ’on 1926 bis 1939, in: Archiv für Sozialgeschichte, XMII Band, Bonn 1977. Wichtige Beiträge zum Verhältnis von Jugendbewegung und NS bzw. HJ in den Jahrbüchern des Archivs der deutschen Ju-gendbewegung, Bde. 11 und 12, 1979 und 1980.

  13. Näheres bei Klönne, a. a. O. Zur NS-offiziellen Sichtweise der hündischen Opposition vgl. Max Nietzsche, Bund und Staat — Wesen und Formen der hündischen Ideologie, Würzburg 1942, ferner „Lagebericht: Kriminalität und Gefährdung der Jugend", hrsgg. vom Jugendführer des Deutschen Reiches, Berlin 1941, Nachdruck unter dem Titel „Jugendkriminalität und Jugendopposition im NS-Staat", eingeleitet von Arno Klönne, Münster 1981.

  14. Die Edelweißpiraten haben in den letzten Jahren zunehmend wissenschaftliche Würdigung erfahren. Vgl. Detlev Peukert, Die Edelweißpiraten — Protestbewegungen jugendlicher Arbeiter im Dritten Reich, Köln 1980; Matthias von Hellfeld, Edelweißpiraten in Köln, Köln 1981. Auch dieses Thema kann allerdings nicht als abgeschlossen gelten. Eine spezifische Darstellung der Jugendopposition vom Typ der . Swing" -Gruppen steht noch aus.

  15. Vgl. die Abdrucke dieser Dokumente in „Jugendkriminalität und Jugendopposition", a. a. 0., sowie bei Peukert, a. a. O.

  16. Siehe dazu Richard Hanser, Deutschland zu-liebe — Leben und Sterben der Geschwister Scholl München 1980; Michael Verhoeven und Mario Krebs, Die Weiße Rose, Frankfurt 1982; Anneliese Knoop, Jugendwiderstand im Dritten Reich -* Willi Graf und die Weiße Rose, in: Unsere Jugend August 1982.

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Arno Klönne, Dr. phil., geb. 1931, Professor für Soziologie an der Universität-Gesamt-hochschule Paderborn. Veröffentlichungen u. a.: Sozialkunde der Bundesrepublik Deutschland (zusammen mit Dieter Claessens und Armin Tschoepe), Düsseldorf 1981"; Die deutsche Arbeiterbewegung — Geschichte, Ziele, Wirkungen, Düsseldorf 1980; Jugend im Dritten Reich — Die Hitler-Jugend und ihre Gegner, Düsseldorf 1982.